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Politik

Zeitungskommentare zum Militäreinsatz gegen den Iran

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Berlin 03.03.2026

Vorwort: Niemand, der die politischen Entwicklungen im Iran verfolgt, bestreitet, dass die Herrschaft der Teheraner Mullahs die Lehren des Islam verzerrt und die Menschen von ihm entfremdet hat. Unter den Flüchtenden befindet sich eine Gruppe von Iranern, die in Deutschland und Europa leben und ein Zentrum gegründet haben, das sie „Rat der Abtrünnigen vom Islam“ nennen – eine Folge des Fanatismus, der keine Grundlage in den islamischen Lehren hat.

Die iranischen Mullahs haben sich selbst geschadet und die Menschen durch die Unterstützung tyrannischer Regime entfremdet. Sie unterstützten den syrischen Diktator Baschar al-Assad mit Geld und Waffen, um das syrische Volk zu massakrieren, sie zerrissen den Jemen und sie schürten Hass im Irak und Libanon für eine widerwärtige Form von Rassismus, die unter dem Deckmantel des Islam praktiziert wird.

Während militärische Aktionen gegen den Iran unrechtmäßig sind, bietet der Tod des Obersten Führers der Khomeini-Revolution, Ali Khamenei, eine gewisse Erleichterung, nicht nur für die Iraner, sondern für einen Großteil der Weltbevölkerung. 

Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass es die Regierung von US-Präsident Donald Trump war, die das von der Obama-Regierung mit dem iranischen Regime geschlossene Abkommen zur Lösung der Atomfrage brach. Dies überraschte die Europäer, insbesondere die am iranischen Atomprogramm Beteiligten, und veranlasste sie, ihr Bekenntnis zum Abkommen zu bekräftigen. Das Atomabkommen beunruhigte Israel, das 2016 als Reaktion auf die Aufkündigung des Abkommens mit Teheran durch die US-Regierung die Regierung von Benjamin Netanjahu austauschte.

Die Aktionen der israelischen und US-amerikanischen Regierung gegen den Iran haben nichts mit Menschenrechten zu tun. Netanjahus Regierung begeht eklatante Menschenrechtsverletzungen im Gazastreifen und im Westjordanland und ignoriert internationale Forderungen, den Hungertod der Palästinenser zu stoppen und die Siedlungspolitik zu beenden.

DER TAGESSPIEGEL vermutet, dass Trump keinen Plan für die Zukunft des Iran hat: „Dabei haben die Invasion des Irak 2003 und die Beseitigung des libyschen Machthabers Gaddafi einige Jahre später gezeigt, wo derartige Interventionen enden: in Chaos und Anarchie. Man möchte sich nicht ausmalen, was es hieße, wenn der Iran ebenso endet. Diese Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen. Denn der Nahe Osten ist ein besonders schwieriges Umfeld. Das wird Trump kaum bedacht haben, als er den Befehl zum Angriff gab. Oder hat er billigend in Kauf genommen, dass mit dem Angriff auf den Iran die Region in Brand gesetzt werden könnte? Nein, das ist unwahrscheinlich. Diese Gemengelage könnte für ihn zu einem massiven Problem werden. Dann, wenn der Präsident der Vereinigten Staaten als Oberbefehlshaber sein Land in einen langen, womöglich verlustreichen Krieg geführt hat“, warnt DER TAGESSPIEGEL.

Die österreichische Zeitung DIE PRESSE AM SONNTAG fragt: „Verstoßen die Angriffe auf den Iran gegen internationales Recht? Ja, es gilt ein Gewaltverbot. Und mit dem Recht auf Selbstverteidigung lässt sich auch nur über zwei Ecken argumentieren. Trump hat Irans Atomprogramm eigenen Angaben nach ja schon im Juni in der Operation ‚Mitternachtshammer‘ vernichtet. Israel, dessen Auslöschung der Iran anstrebt, spricht nun von einem ‚Präventivschlag‘. Doch die Islamische Republik plante zuletzt keinen Angriff. Im Gegenteil: Es waren weitere Verhandlungen über das Atomprogramm angesetzt und die israelisch-amerikanische Allianz schlug wie schon im Juni trotzdem zu. Dennoch klingt es ohrenbetäubend hohl, wenn ausgerechnet die iranische Regierung, die Terrorgruppen wie die Hamas unterstützt, nun die Verletzung des Völkerrechts beklagt“, unterstreicht die 

Wiener Zeitung DIE PRESSE AM SONNTAG.

Der Kommentator der Zeitung DIE ZEIT vermisst einen Plan für die Zukunft des Iran: „Der stärkste Einwand gegen diesen Krieg hat mit dem Danach zu tun, mit der Unklarheit über das angestrebte politische Ziel. Die iranische Opposition ist notorisch zerstritten; wie viel Unterstützung der Sohn des letzten Schahs, die prominenteste Figur unter den Regimegegnern, genießt, kann niemand verlässlich sagen. Welche Alternative zum weithin verhassten Mullah-Regime den Protestierenden im Iran selbst vorschwebt, wissen wir und vielleicht auch die Protestierenden selbst bei Weitem nicht genau genug. Ganz zu schweigen von der undurchschaubaren Dynamik im Machtapparat selbst, der sich ja auch im Fall einer deutlichen Niederlage und einer möglichen Enthauptung des Spitzenpersonals nicht einfach in Luft auflösen wird. Das alles bringt enorme Risiken mit sich“, hebt DIE ZEIT hervor.

Die Schweizer NZZ AM SONNTAG analysiert: „Die Terror- und Bürgerkriegsjahre im Irak oder der Zerfall Libyens nach einer anderen unüberlegten Intervention des Westens sollten eine Warnung sein. Auch dem Iran könnte ein solcher Weg in den Abgrund bevorstehen – einem Land, so groß wie Libyen und mit einer doppelt so großen Bevölkerung wie jene des Iraks. Doch seine Verantwortungslosigkeit begründet Trump mit der Eigenverantwortung der Iraner. Sie hätten es in der Hand, eine freie Regierung aufzubauen. Allein, ohne Waffen, gegen Revolutionswächter und Basijmiliz. Man möchte nicht in ihrer Haut stecken“, meint die NZZ AM SONNTAG aus Zürich.

Die türkische Zeitung HÜRRIYET aus Istanbul warnt vor einem Bürgerkrieg im Iran: „Ohne Bodenoffensive kann das Regime nur durch einen starken internen Aufstand gestürzt werden. Ein möglicher Aufstand könnte zu einem Bürgerkrieg führen. Das ist uns heute klar: Oman, Genf, Wien. Verhandlungen, Treffen, runde Tische. Aber es war alles Theater. Es war alles Täuschung. Es war alles nur gespielt.“

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Das Recht des Stärkeren darf nicht obsiegen!

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Berlin 04.03.2026

Seit diesem Wochenende pulsiert in mir eine Mischung aus Hoffnung und Wut: Hoffnung für die Menschen im Iran, dass diese menschenverachtende Regierung stürzt – und Wut darüber, dass das Völkerrecht schon wieder mit Füssen getreten wird und die Zivilbevölkerung erneut für eine rücksichtslose Machtpolitik leiden muss. Das dürfen wir nicht hinnehmen!

Der Konflikt zwischen dem Iran, Israel und den USA ist in den vergangenen Tagen eskaliert. Die Militäroperationen haben sich über die gesamte Region ausgebreitet und betreffen mittlerweile mehr als zehn Länder. Hunderte Menschen sind gestorben, es kam zu massiver Zerstörung ziviler Infrastruktur. Spitäler und Schulen wurden direkt angegriffen.

Das alles zeigt: Der Angriff auf den Iran wird die Welt nicht sicherer machen. Stattdessen führt er zu Chaos und neuer Gewalt. Die Gefahr eines Bürgerkriegs im Iran ist aufgrund des Angriffs der USA und Israels so gross wie nie.

Ali Khamenei und weitere hochrangige Führerfiguren der Islamischen Republik mögen zwar tot sein, die lange Geschichte der modernen Kriege hat aber gezeigt, dass auf die Bombardierung eines Landes kein nachhaltiger Frieden folgt. Das zeigen die Beispiele Irak, Afghanistan oder Libyen, wo ähnliche Angriffe unbeschreibliches Leid auslösten und die Länder ins Verderben stürzten.

Der Angriff auf den Iran war völkerrechtswidrig.
 Auch wenn ich persönlich wenig Sympathien für Ali Khamenei hegte ­– schliesslich fordern wir bei Amnesty International seit Jahren, dass er für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wir –, drängende Gründe, einen Angriffskrieg gegen den Iran zu starten, gab es keine. Trump selbst behauptete noch im November, die US-Streitkräfte hätten die Nuklearanlagen im Iran im Juni 2025 komplett ausgelöscht. Es gibt zudem keine Indizien, dass der Iran im Besitz weitreichender Raketen ist, die eine Bedrohung für die USA darstellen könnten. Auch gegen Israel stand kein unmittelbarer Angriff Irans bevor, der ein Recht zur Selbstverteidigung begründet hätte.

Die Krise stellt eine ernsthafte Bedrohung für den Multilateralismus und die internationale Rechtsordnung dar. Wir fordern alle Staaten, auch die Schweiz, auf, ihre diplomatischen Bemühungen zu intensivieren, um eine weitere militärische Eskalation zu verhindern und zusätzlichen Schaden für die Zivilbevölkerung abzuwenden. Im Einklang mit dem Völkerrecht müssen die Staaten äusserste Zurückhaltung üben und sich jeglicher Handlungen enthalten, die weitere Verstösse begünstigen könnten.

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AußenministerJohann Wadephul beim Ostseerate in Warschau

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Berlin 04.04.2026

Im Mittelpunkt der Beratungen steht die fortgesetzte und enge Unterstützung der Ukraine. Deutschland und die anderen Staaten des Ostseerats, Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Polen und Schweden sowie Island, Norwegen und die EU zählen zu den verlässlichsten Partnern Kyjiws seit Beginn der russischen Vollinvasion.

Vor seiner Abreise sagte Außenminister Wadephul:

So sehr die Golfregion unsere Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt: Die größte sicherheitspolitische Herausforderung für Europa bleibt Russlands Aggressionskrieg gegen die Ukraine. Im Ostseerat treffen sich heute die stärksten und klarsten Unterstützer der Ukraine. Ich will deutlich machen, dass Deutschland hier weiter seine Priorität sieht. Gemeinsam haben wir verstanden, dass die Ukraine und der Ostseeraum der Fokus unseres Sicherheitshandelns in Europa bleiben“.

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Ausschuss billigt Fondsrisikobegrenzungsgesetz

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Berlin 04.03.2026 

– Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (21/3510) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Die Linke bei Enthaltung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch Änderungen vorgenommen. Der Gesetzentwurf soll morgen Nachmittag in zweiter und dritter Lesung debattiert werden.

Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion hieß es im Ausschuss, dass es sich um ein sehr technisches Gesetz handle mit überschaubaren politischen Folgen. Trotzdem sei es ein wichtiger Schritt bei dem Vorhaben, stärker privates Geld für Investitionen zu gewinnen und den europäischen Kapitalmarkt zu stärken.

Die AfD-Fraktion lobte, dass der Gesetzentwurf zwar durchaus begrüßenswerte Änderungen beinhalte und für Deregulierung sorge. Aber insgesamt kritisierte sie, dass Bürger mehr Geld in Energiesysteme und Infrastruktur investieren sollten. Stattdessen nannte sie die USA als Vorbild mit dem dortigen Abschied von der Klimaschutzpolitik.

Die SPD reagierte ablehnend auf die Forderung, dass mehr Geld in die USA fließen solle. Stattdessen wies sie darauf hin, dass mit dem Gesetz auch die europäische Spar- und Investmentunion vorangetrieben werde.

Vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde vor den Risiken im Bereich Private Credit gewarnt, also Krediten, die beispielsweise Fonds vergeben und die damit nicht mehr den Regularien des Bankensektors unterliegen. Gleichwohl wurde anerkannt, dass Private Credit Chancen für junge Unternehmen ohne Sicherheiten biete.

Die Fraktion Die Linke wandte sich gegen eine nationale Deregulierung. Sie warnte vor den Risiken für Kleinanleger, die in privaten Kreditfonds anlegen.

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Besserer Schutz für Designs

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Berlin 04.03.2026

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht

Das Designrecht soll modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Designschutzverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden Insbesondere sollen neue Designformen ausdrücklich anerkannt und ihre Anmeldung zum Designschutz erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Designrichtlinie 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Produktpiraterie im Designrecht darf kein erfolgreiches Geschäftsmodell sein. Deshalb modernisieren wir das Designrecht und machen es zukunftsfest auch für digitale und dynamische Designs. Denn einzigartiges, innovatives Design ist ein Erfolgsfaktor deutscher Produkte.“

Das Design eines Produkts ist oft entscheidend bei der Kaufentscheidung. Ein effektiver Schutz von Designs ist daher ein wesentlicher Faktor für Innovationen. Mit dem Gesetzentwurf soll das Designrecht modernisiert werden. Das Verfahren zur Anmeldung eines Designs soll nutzerfreundlicher gestaltet werden.

Eingetragene Designs schützen klassischerweise die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen. Durch neue Technologien können aber auch neue Arten von Designs entstehen. Als Design schutzfähig sind beispielsweise: die Gestaltung von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Webseiten, virtuellen Figuren oder Gegenständen in Computerspielen und Logos.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

Anerkennung und Anmeldung digitaler Designs

Neue digitale Designformen wie dynamische und animierte Designs sollen ausdrücklich in das Designgesetz aufgenommen werden. Im digitalen Raum müssen Designs nicht mehr statisch sein. Benutzeroberflächen, Videospielfiguren oder virtuelle Landschaften können sich bewegen und ihre Erscheinungsform ändern. Digitale Designs sind auch jetzt schon schutzfähig. Es soll aber klargestellt werden, dass sich aus der Bewegung Merkmale ergeben können, die für den Designschutz relevant sind.

Daneben soll die Anmeldung von dynamischen und animierten Designs vereinfacht werden. Bei solchen Designs soll für die Darstellung  nun auch ein Video eingereicht werden können. Bislang ging eine solche Anmeldung nur mittels einzelner Standbilder.

Verbot vorbereitender Handlungen für designverletzende 3D-Drucke

Durch neue Technologien ist es einfacher, Rechte zu verletzen. Beispielsweise können Designelemente durch 3D-Drucker nachgebaut werden. Daher enthält der Gesetzentwurf neue Schutzregeln für eingetragene Designs. Bereits Handlungen, die designverletzende 3D-Drucke vorbereiten, sollen künftig ausdrücklich verboten sein. Dazu zählt etwa das Herunterladen von Software, mit der das Design aufgezeichnet werden kann, um die Herstellung eines designverletzenden Erzeugnisses zu ermöglichen.

Schutz vor Produktpiraterie bei Durchfuhr durch Deutschland

Künftig sollen Designinhaber ihre Rechte besser durchsetzen können, denn Designinhaber sollen bereits die Durchfuhr von designverletzenden Erzeugnissen verbieten können. Diese Änderung dient dem Schutz vor Produktpiraterie. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für Marken.

Ⓓ für geschützte Designs

Designinhaber sollen ihre Designs künftig als solche kennzeichnen können. Für geschützte Designs soll es ein eigenes Symbol geben: das umkreiste D Ⓓ – in Anlehnung an das © für Urheberrechte (Copyright) und ® für Marken (Registered Trademarks). So sollen Designinhaber auf den Designschutz aufmerksam und kenntlich machen können, dass es sich um das originale Design handelt.

Reparaturklausel für den Ersatzteilmarkt

Die bestehende Reparaturklausel für den Ersatzteilmarkt wird geringfügig angepasst, um die Vorgaben der europäischen Designrichtlinie umzusetzen. Diese sieht erstmals eine europaweit einheitliche Reparaturklausel vor. Damit soll der Ersatzteilmarkt europaweit liberalisiert werden. Formgebundene Ersatzteile (zum Beispiel Kotflügel) sollen zum Zwecke der Reparatur auch von anderen Herstellern als demjenigen des Originals erworben werden können – ohne dass der Originalhersteller dies unter Berufung auf sein Designrecht verhindern kann. Das deutsche Designgesetz kennt eine solche Regelung schon seit 2020; im Gesetzentwurf wird daher lediglich die Übergangsfrist auf 2032 statt bislang 2045 verkürzt. Davon dürften auch deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.

Bürokratieabbau bei Verfahren vor dem DPMA

Einige Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sollen vereinfacht werden. Verfahren, die in der Praxis nicht genutzt werden, sollen gestrichen werden. So soll unnötige Bürokratie vermieden und sollen effizientere 

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Krieg im Nahen Osten, Tel Aviv und Washington gegen den Iran

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Berlin 04.04.2026

Wir glauben nicht, dass irgendjemand, der die Entwicklungen im Iran verfolgt, über die Tötung des iranischen Führers Ali Khamenei und einiger Generäle der sogenannten Revolutionsgarde geweint hat. Wir glauben auch nicht, dass der Militäreinsatz von Washington und Tel Aviv auf internationaler Legitimität oder der Unterstützung der israelischen Siedler und der amerikanischen Bevölkerung beruht. Politische und Geheimdienstexperten sind sich einig, dass die Behauptungen Teherans über dessen Vorgehen gegen Tel Aviv und Washington erfunden sind und dass die Behauptungen der Regierung Benjamin Netanjahu über Teherans Atomprogramm vergleichbar sind mit Washingtons Behauptungen über Saddam Husseins angeblichen Besitz von Massenvernichtungswaffen – Behauptungen, die sich später als falsch erwiesen.

Jeder, der das Treffen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und US-Präsident Donald Trump im Oval Office beobachtet hat, konnte deutlich erkennen, dass Trump durch einen Militäreinsatz seiner politischen Zwickmühle entkommen will und glaubt, der Bundeskanzler könne ihn aus seiner misslichen Lage in Teheran befreien. Merz‘ Besuch beim amerikanischen Präsidenten ist bedeutungslos, und wer glaubt, Bundeskanzler Merz werde Trump gegenüber seine Ablehnung des Krieges zum Ausdruck bringen, irrt sich. Merz ist nicht wie sein Vorgänger Gerhard Schröder, der sich mutig der Arroganz von Präsident George Bush entgegenstellte. Jede Ära hat ihre eigenen Persönlichkeiten.

Zum Treffen von US-Präsident Trump und Bundeskanzler Merz schreibt der KÖLNER STADT-ANZEIGER: „Trumps Auftritt mit Friedrich Merz im Weißen Haus war vor allem dies: eine Show. Und für den Bundeskanzler ein Showdown, eine enorme Kraftanstrengung. In seinem Bemühen, auch im sicherheitspolitischen Sinne Deutschlands und Europas irgendwie einen Draht zu dem nach Großmacht strebenden und jetzt auch Krieg führenden Präsidenten aufrechtzuerhalten, vermied er bewusst jede Konfrontation. Auch wenn er anderer Meinung war. Der Lohn: Trump bleibt ihm gewogen und lobt ihn als ‚erfolgreich‘ und ‚beliebt‘. Der Preis: Merz muss sich den Vorwurf des Kuschelkurses mit dem angehenden Autokraten gefallen lassen“, heißt es im KÖLNER STADT-ANZEIGER.

Die TAZ schreibt in ihrer Online-Ausgabe: „Trump hielt bei Merz‘ Besuch im Oval Office die übliche Suada: Ein Stakkato von Selbstlob, Beschimpfungen und grotesken Lügen, etwa dass die USA im Iran ausschließlich militärische, der Iran nur zivile Ziele getroffen hätten. Merz saß daneben und beteuerte, Deutschland unterstütze den Krieg der USA und Israels gegen den Iran. Die Deutschen werden zur Staffage in einem Drama, in dem sie keine Rolle spielen. Die Trump-Regierung ist der irrigen Ansicht, dass der Mächtige am stärksten alleine ist, und verachtet Europa – in diesem Fall vielleicht zu Recht. Die EU wäre von einem instabilen Iran und Migrationsströmen direkt betroffen – ist aber geopolitisch in diesem Krieg nicht auf dem Platz. Dabei würde es Hebel geben, die USA nutzen Ramstein als militärisches Drehkreuz. Aber ein deutscher Kanzler, der wie der spanische Ministerpräsident den USA mit dem Entzug der Nutzung von Basen für diesen völkerrechtswidrigen Krieg droht, ist kaum vorstellbar. Stattdessen sekundierte Musterschüler Merz Trumps Hassrede gegen Spanien brav mit dem Hinweis, Madrid müsse seinen Wehretat erhöhen“, ärgert sich die TAZ.

Wegen des Irankriegs sitzen zehntausende Urlauber in der Golfregion fest. „Soll die Bundesregierung die Gestrandeten zurückholen?“, fragt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG: „Ja, das sollte sie – und zwar in Zusammenarbeit mit den Reiseveranstaltern, die vorrangig in der Pflicht sind, aber wohl nicht überall und rasch werden helfen können. Die Urlauber haben sich nicht fahrlässig in diese Situation begeben. Sie sind nicht in ein Bürgerkriegsgebiet gereist, nicht in ein Land, für das das Auswärtige Amt bereits eine Reisewarnung ausgegeben hatte. Es gab noch am Freitag reguläre Flüge an und über die großen Drehkreuze der Region. Reiseveranstalter wie Tui, die eigene Abteilungen in ihren Häusern haben, um Sicherheitslagen zu bewerten, haben weiterhin Pauschalurlauber in den Nahen Osten befördert und Schiffe dorthin fahren lassen. Beide, Regierung und Reiseveranstalter, werden allerdings die Frage beantworten müssen, ob sie die Lage falsch eingeschätzt haben.“ Das war die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG.

Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG vermerkt: „Natürlich möchte man derzeit nicht in der Haut der deutschen Urlauber stecken, die seit Beginn des Irankriegs in der Golfregion festsitzen. Es ist aber Unsinn, für diese Situation nun die Bundesregierung, allen voran den deutschen Außenminister Johann Wadephul verantwortlich zu machen. Wadephul mag kein großer (Krisen-) Kommunikator sein. Dennoch hatte er recht, als er den deutschen Reisenden in der Region zumindest eine Mitverantwortung für ihre Lage bescheinigte, da es nicht ganz unbekannt gewesen sei, dass es gefährlich werden könnte. Das bedeutet nicht, dass man die Urlauber nun sich selbst überlassen sollte. Das hatte die Bundesregierung gar nicht vor, auch nicht Wadephul. Es ist aber verständlich, dass eine solche Evakuierung Vorbereitung und eine gewisse Zeit braucht“, ist in der F.A.Z. zu lesen.

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BMZ kritisiert Verschärfung der „Global Gag Rule“

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Berlin 04.03.2026 

Die US-Regierung streicht weitere finanzielle Förderungen für Organisationen, die sich für Diversität, die Gleichstellung der Geschlechter und für sexuelle und reproduktive Rechte einsetzen. Die ausgeweitete „Global Gag Rule“ verbietet es künftig US-geförderten Organisationen, zu diesen Themen zu arbeiten – auch mit Mitteln Dritter. Gleichzeitig ziehen sich die USA aus der Finanzierung von 66 Entwicklungsorganisationen zurück. Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) kritisiert die Entscheidung gemeinsam mit internationalen Partnern.

„Gleiche Rechte und die Entscheidung über den eigenen Körper sind kein Privileg oder eine Ideologie, sondern sie gelten für alle“, erklärte Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan. „Wer Gleichberechtigung zurückdrängt und Organisationen zum Schweigen bringt, trifft die Schwächsten zuerst und damit meist vor allem Frauen und Mädchen in den ärmsten Ländern. Deshalb stehen wir international zusammen und verteidigen das Recht von Frauen und Mädchen auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Wer Frauen stärkt, stärkt Gesellschaften.“

Die globale SheDecides Bewegung setzt sich seit 2017 für das Recht von Frauen und Mädchen auf selbstbestimmte Familienplanung ein. Innerhalb von SheDecides, deren deutscher Champion Reem Alabali Radovan seit Oktober 2025 ist, hat die Bundesministerin mit weiteren Unterstützern aus anderen Ländern ein Statement gesetzt.

Mitunterzeichner sind unter anderem Maxime Prévot, Vizepremier- und Außenminister von Belgien, sowie Yuriko Backes, Ministerin für Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt und Außenminister Xavier Bettel aus Luxemburg, der norwegische Minister für internationale Entwicklung, Åsmund Grøver Aukrust und Sisisi Tolashe, Ministerin für soziale Entwicklung aus Südafrika.

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Joschka Fischer mahnt die Reisebranche zu vorausschauender Politik:

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03.03.2026

– Joschka Fischer mahnt die Reisebranche zu vorausschauender Politik: Eine Welt ohne Katastrophen werde es nicht geben. Die Branche muss die Zeitenwende verstehen und sich anpassen.

Der frühere Bundesaußenminister Joschka Fischer hat die Reisebranche aufgefordert, sich den neuen geopolitischen Herausforderungen anzupassen. Die Zeiten der regelbasierten Weltordnung seien vorbei, erklärte Fischer in einer Keynote zur ITB Berlin 2026 am Dienstag. Stattdessen herrschten jetzt die Regeln der Macht, repräsentiert durch die beiden Weltmächte USA und China, zu denen vielleicht noch Indien hinzukomme. Die führenden Köpfe des Tourismus sollten versuchen, präventiv zu agieren, ja möglichst „Teil der Diplomatie“ zu werden.

Der Politikberater und frühere Grünen-Politiker sagte, er bedauere, keine positivere Weltsicht verkünden zu können. Konflikt, Naturkatastrophen und Krieg seien sozusagen unveränderliche Elemente des Daseins, und es sei eine Illusion, sie eliminieren zu können. Deshalb müsse sich auch der Tourismus anpassen. Als positive Nachricht formulierte er, dass trotz dieser Zeitenwende die Menschen nicht aufhören würden zu reisen. „Aber sie bezahlen nicht dafür, ihr Leben im Zimmer eines Luxushotels zu riskieren“, sagte er in Anspielung auf den Iran-Krieg, bei dem iranische Drohnen gerade Hotels der Golfregion trafen.

„Ich habe es erwartet“

Zu dem aktuellen Krieg zwischen den USA und Israel einerseits und dem Iran sagte Fischer: „Ich habe es erwartet.“ Spätestens als Israels Premier Benjamin Netanjahu in der vergangenen Woche nach Washington geflogen sei, sei ihm klar gewesen, dass eine Militäraktion bevorstehe. Welche konkreten Folgen sie haben werde und ob es alles positiv ausgehe, bezweifelte er.

Fischer, der vor Jahren selbst an den Atomverhandlungen mit dem Iran beteiligt war und mit der Tochter eines iranischen Oppositionellen verheiratet ist, zog den Fortbestand des Staates insgesamt in Zweifel. Es gebe so viele verschiedene Volksgruppen dort und der Hass sei so groß, dass ein Bürgerkrieg in der Folge der Eliminierung des Mullah-Regimes nicht auszuschließen sei. Das könne Instabilität für die ganze Region, auch für die Golfstaaten bedeuten.

Mehr Krisenmanagement von der Branche gefordert

Die Tourismusindustrie sollte nach Fischers Worten die Verhinderung gefährlicher Situationen mehr in ihr Reisemanagement integrieren und Krisenreaktion in die eigenen Regeln aufnehmen. Fischer nannte als warnendes Beispiel für solche Defizite den Tsunami in Thailand, der an Weihnachten 2004 nicht nur den Tourismus, sondern auch die Diplomatie unvorbereitet getroffen hatte. Fischer war damals Außenminister. Nicht nur die Urlauber, sondern auch die Beschäftigten der Botschaften und Konsulate vor Ort seien jeweils im Weihnachtsurlaub gewesen, was die Krisenreaktion erheblich erschwert habe, erinnerte er sich. Entsprechend sollte die Branche auch aus den Defiziten der Krisenreaktion im aktuellen Fall lernen.

Foto: © ITB Berlin

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Die Bundeswehr braucht mehr Geld

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Berlin 03.03.2026

– Henning Otte, Bundestagsbeauftragter für die Bundeswehr, bezeichnete die Sicherheitslage auf einer Konferenz zur Lage der Bundeswehr als prekär. Er nannte den andauernden Krieg Russlands gegen die Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten, insbesondere den aktuellen Konflikt zwischen den USA und Israel gegen den Iran, als Gründe für äußerste Vorsicht. Er betonte, dass die Bundeswehr zwar das volle Vertrauen der deutschen Bevölkerung genieße, aber auch das Vertrauen der Bevölkerung in Ländern wie Irak und Kosovo, in denen sie militärisch im Einsatz ist.

Der Bundestagsabgeordnete hob hervor, dass das Budget von rund 63,3 Milliarden Euro, eine Steigerung um 10 Milliarden Euro gegenüber dem Haushalt 2025, unzureichend sei. Er erklärte, eine weitere Erhöhung sei notwendig, da die Bundeswehr 2025 rund 59 Milliarden Euro ausgegeben habe, größtenteils für die Modernisierung der Ausrüstung und teilweise für humanitäre Hilfe.

Henning Otte beschrieb die Armeeangehörigen als erschöpft und dringend auf Erholung angewiesen. Er warnte vor dem Erstarken des Nationalismus in ihren Reihen und forderte Seminare zur Aufklärung über die Gefahren des Nationalismus. Zudem äußerte er sich besorgt über den zunehmenden Drogenmissbrauch und die dringende Notwendigkeit, diesem entgegenzuwirken.

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Digitaler Fahrzeugschein für Betriebe per QR-Code

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Berlin 03.03.2026

Mit dem digitalen Fahrzeugschein können Fahrzeughalterinnen und -halter ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) seit November 2025 bequem und sicher über die i-Kfz-App auf dem Smartphone verwalten. Bislang war das Hinzufügen des Fahrzeugscheins ausschließlich über die eID-Funktion des Personalausweises möglich. Ab sofort ist dieser Prozess deutlich erweitert. Der Fahrzeugschein lässt sich bei der digitalen Fahrzeugzulassung auch per QR-Code in die App übertragen. Der QR-Code wird automatisch am Ende eines digitalen Zulassungsprozesses über die entsprechenden i-Kfz-Portale generiert.

 
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:

„Die i-Kfz-App entwickelt sich mit mehr als 1,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zu einer der erfolgreichsten digitalen Anwendungen in der Verwaltung Deutschlands. Der digitale Fahrzeugschein per QR-Code anstelle der eID Daten eröffnet vor allem Unternehmen neue Möglichkeiten: Mehrere Fahrzeugscheine lassen sich so deutlich einfacher bei mehreren Fahrerinnen und Fahrern verwalten. Besonders freut mich auch, dass die App vollständig barrierefrei zertifiziert ist. Das bedeutet, sie ist einfach und verständlich bedienbar – ein wichtiger Schritt, um allen Menschen den Zugang zu wichtigen Mobilitätsdokumenten zu erleichtern.“

Richard Damm, Präsident des KBA:

„Die Digitalisierung der Verwaltung im Verkehrswesen schreitet weiter voran mit neuen Funktionen beim digitalen Fahrzeugschein. Das Kraftfahrt-Bundesamt leistet hierzu seinen Beitrag mit einfachen, flexiblen Verfahren. Die Anwendung des QR-Code vereinfacht die
Übertragung von Zulassungsdaten für Unternehmen und Fuhrparkbetreiber sowie alle
Fahrzeughalterinnen und -halter, unkompliziert und ohne zentrale Personalausweisdaten. Die
Nutzerfreundlichkeit wird dadurch erhöht und gleichzeitig stärken wir mit dieser barrierefreien Lösung die digitale Infrastruktur Deutschlands und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur modernen, nachhaltigen Mobilität für alle.“


Mit dem Generieren eines QR-Codes wird die Nutzung noch flexibler – insbesondere für:
Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleister, Fuhrparkbetreiber.
Sie können nun auf einfache Weise digitale Fahrzeugscheine bei Neuzulassung in der App
bereitstellen – ohne dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu eID-Daten benötigen. Dies erleichtert sowohl den Mehrfahrerbetrieb als auch interne Prozesse erheblich.
Außerdem wurde die i-kfz-App als erste App in Deutschland als offiziell barrierefrei (nach der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)) zertifiziert. Damit ist sie die erste App in Deutschland, die diese anspruchsvolle Prüfung vollständig bestanden hat. Sie erfüllt höchste Anforderungen an eine barrierefreie Bedienbarkeit sowie eine klare und verständliche
Nutzerführung. Das BMV verfolgt mit Nachdruck die Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren. Die Digitalisierung des Führerscheins befindet sich in Arbeit. Es ist geplant, voraussichtlich Ende 2026 einen digitalen Führerschein ebenfalls in der i-Kfz App anzubieten. 

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Völkerrecht verbogen. Verbrauchertäuschung verurteilt. Gerechtigkeit für Iran.

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Berlin 04.03.2026

„Wir halten militärische Drohgebärden nicht für die geeignete Antwort auf das Problem der anhaltenden Gewalt und Straffreiheit.“ Dieser Satz, den ECCHR Legal Advisor Nerges Azizi auf einer Veranstaltung zum Umgang mit den Verbrechen des iranischen Regimes sagte, könnte in diesen Zeiten eine Art Motto unserer Arbeit werden. Auch, und gerade, weil Machthabende überall auf der Welt offenbar das Recht des Stärkeren wiederentdecken. Was noch lange nicht heißt, dass sie damit auch durchkommen: Denn solange es Menschen gibt, die auf die Stärke des Rechts vertrauen, sich Verbündete suchen und hartnäckig bei der Sache bleiben, lassen sich die Bullys dieser Welt in Schach halten. Das zeigt sich in den von uns begleiteten Verfahren gegen die Mörder Patrice Lumumbas oder im Verfahren um die Verantwortung für einen tödlichen Staudammbruch in Brasilien. Kleine Erfolge gegen die Straflosigkeit, die Mut machen, auch vor großen Angriffen nicht klein beizugeben.

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VENRO warnt vor Destabilisierung der Iran Region

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Berlin 03.03.2026 

– Mit großer Sorge beobachtet der Verband Entwicklungspolitik (VENRO) die aktuelle militärische Eskalation im Nahen und Mittleren Osten, die mit dem Angriff der USA und Israels auf Iran am Samstag begann und in den vergangenen Tagen die gesamte Region erfasst hat. VENRO warnt vor einer möglichen Destabilisierung der gesamten Region.

Aus Sicht VENROs stellt der Angriff auf Iran eine völkerrechtswidrige Kriegshandlung dar, die nicht durch die Charta der Vereinten Nationen gedeckt ist. Mit der Eskalation missachteten die USA und Israel die Prinzipien der regelbasierten Ordnung und damit die Grundlage einer friedlichen und an Menschenrechten ausgerichteten internationalen Koexistenz. Die Aushöhlung dieser Grundsätze habe weit über diesen Konflikt hinausreichende Implikationen für die Wahrung von Frieden, den Schutz universeller Menschenrechte und die Förderung globaler Entwicklung. Gleichzeitig bekräftigt VENRO das Recht der iranischen Bevölkerung, selbstbestimmt über die politische Ausrichtung des Landes und die Staatsführung entscheiden zu können.

Ebenso gravierend ist aus der Sicht von VENRO eine mögliche massive Destabilisierung der Region mit unvorhersehbaren Konsequenzen für die Sicherheit und Versorgung der zivilen Bevölkerung im Nahen und Mittleren Osten. VENRO fordert die deutsche Bundesregierung dazu auf, sich vehement für eine baldige Beendigung der Kampfhandlungen und eine Rückkehr zu friedlichen Ansätzen der Konfliktlösung einzusetzen. Nur so könne das Völkerrecht einerseits und das Selbstbestimmungsrecht der iranischen Bevölkerung andererseits gewahrt werden.

VENRO ist der Bundesverband entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen (NRO). Ihm gehören rund 150 deutsche NRO an, die in der privaten oder kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit, der Humanitären Hilfe sowie der entwicklungspolitischen Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit tätig sind.

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Politik

Satellitensystemen für zivile und militärische Zwecke

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Berlin 02.03.2026

– Die Satellitensysteme der Bundeswehr können im Rahmen der Amtshilfe von anderen staatlichen Stellen auch für zivile Zwecke genutzt werden. Ebenso können Satelliten ressortübergreifend für Forschungs- und Entwicklungsziele eingesetzt werden, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dient. Das antwortet die Bundesregierung (21/4238) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3988). Im Gegensatz dazu sei eine Kopplung von militärischen Satellitensystemen mit kommerziellen Anbietern nicht vorgesehen.

Das zunehmende Dual-Use-Potenzial von Forschung hat die Bundesregierung laut Antwort auch in ihrer Hightech Agenda adressiert. So sollen beispielsweise durch den Aufbau von „Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung“ Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung gestärkt werden.

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USA verschärfen „Global Gag Rule“

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Berlin 02.03.2026

Entwicklungsministerin kritisiert Folgen für Frauen weltweit und setzt mit SheDecides klares Zeichen

Die USA streicht weitere finanzielle Förderungen für Organisationen, die sich für Diversität, die Gleichstellung der Geschlechter und für sexuelle und reproduktive Rechte einsetzen. Die ausgeweitete „Global Gag Rule“, die am 26. Februar in Kraft trat, verbietet es künftig US-geförderten Organisationen, zu diesen Themen zu arbeiten – auch mit Mitteln Dritter. Gleichzeitig ziehen sich die USA aus der Finanzierung von 66 Entwicklungsorganisationen zurück. Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan kritisiert die Entscheidung gemeinsam mit internationalen Partnern.

Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan: „Gleiche Rechte und die Entscheidung über den eigenen Körper sind kein Privileg oder eine Ideologie, sondern sie gelten für alle. Wer Gleichberechtigung zurückdrängt und Organisationen zum Schweigen bringt, trifft die Schwächsten zuerst und damit meist vor allem Frauen und Mädchen in den ärmsten Ländern. Deshalb stehen wir international zusammen und verteidigen das Recht von Frauen und Mädchen auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Wer Frauen stärkt, stärkt Gesellschaften.“

Die globale SheDecides Bewegung setzt sich seit 2017 für das Recht von Frauen und Mädchen auf selbstbestimmte Familienplanung ein. Innerhalb von SheDecides, deren deutschen Champion Reem Alabali Radovan seit Oktober 2025 ist, hat die Bundesministerin mit weiteren Unterstützern aus anderen Ländern ein Statement gesetzt.

Mitunterzeichner sind unter anderem Maxime Prévot, Vizepremier- und Außenminister von Belgien, sowie Yuriko Backes, Ministerin für Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt und Außenminister Xavier Bettel aus Luxemburg, der norwegische Minister für internationale Entwicklung, Åsmund Grøver Aukrust und Sisisi Tolashe, Ministerin für soziale Entwicklung aus Südafrika.

Gemeinsam drücken die Partnerländer ihre tiefe Besorgnis über die Ausweitung der Global Gag Rule aus und unterstreichen ihre eigenen Werte. Die Global Gag Rule widerspricht dem Verständnis einer menschenrechtsbasierten und feministischen Entwicklungspolitik.

Bereits ohne die aktuelle US-Politik möchten 257 Millionen Frauen weltweit verhüten, haben jedoch keinen Zugang zu modernen Verhütungsmitteln oder auch nur zu umfassender Sexualaufklärung. Weltweit sind 50 Prozent aller Schwangerschaften unbeabsichtigt. Alle zwei Minuten stirbt eine Frau an vermeidbaren Komplikationen rund um Schwangerschaft und Geburt – die überwältigende Mehrheit in Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Die Global Gag Rule existierte bereits unter Präsident Ronald Reagan und wurde unter demokratischen Präsidenten wie Joe Biden immer wieder ausgesetzt. In der zweiten Amtszeit von Donald Trump wurde die Regel strikter: Das Verbot weitete sich auf die sogenannte „Gender-Ideologie“ aus, die etwa die Anerkennung von Trans-Personen untersagt. Für zahlreiche Frauen- und Menschenrechtsorganisationen hat dies erhebliche Konsequenzen, da ihre Arbeit stark eingeschränkt wird und viele ihrer Zielgruppen ihre Repräsentanz, ihren Schutz und ihre Unterstützung verlieren. In der Praxis könnte diese Politik auch den Handlungsspielraum in anderen Projekten erheblich einschränken.

Außerdem sind wichtige Partner des BMZ betroffen, wie unter anderem UN Women und UNFPA – der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, welcher sich mit Fragen der reproduktiven Gesundheit und Bevölkerungsentwicklung beschäftigt.

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Politik

IPPNW verurteilt völkerrechtswidrige Angriffe auf den Iran

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Berlin 02.03.2026

– Die von Ärztinnen und Ärzten gegründete Friedensorganisation IPPNW hat die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran verurteilt. Sie forderte die Bundesregierung auf, sich wie Spanien und Norwegen „klar und unmissverständlich für ein sofortiges Ende der Angriffe einzusetzen“.

Die am Samstag begonnenen Militärschläge seien von US-Präsident Donald Trump angeordnet worden, obwohl bei den Verhandlungen zum Atomprogramm konkrete Fortschritte erzielt wurden, erklärte IPPNW. Dies stehe im Widerspruch zu der Aussage, die Atomanlagen des Iran seien während der früheren Angriffe der USA und Israels ausgelöscht worden. Es gebe keine rechtliche Legitimation für sogenannte „Präventivschläge“, weder für die USA noch für andere Staaten. Die Angriffe auf den Iran drohten sich zu einem Flächenbrand auszuweiten und würden die bisherigen diplomatischen Bemühungen untergraben, den Frieden in der Region wiederherzustellen.

„Diese Militärschläge  sind völlig unverantwortlich und bergen die Gefahr einer weiteren Eskalation der Gewalt in der Region. Sie steigern die Gefahr der Verbreitung von Atomwaffen und des Einsatzes von Atomwaffen. Um die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern, braucht es Verhandlungen und völkerrechtliche Abkommen wie den Atomwaffenverbotsvertrag“, sagte der IPPNW-Vorsitzende Dr. Lars Pohlmeier. 

Der Iran verfügt nach Einschätzung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) und des US-Geheimdienstes derzeit nicht über ein aktives Atomwaffenprogramm. Laut dem Atomwaffensperrvertrag, den der Iran unterzeichnet hat, hat der Staat das Recht, Atomenergie für friedliche Zwecke zu nutzen. Die strittigen Fragen um den möglichen zivil-militärischen „Dual-Use“-Charakter des iranischen Nuklearprogramms müssten im Rahmen der bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen wie dem Atomwaffensperrvertrag gelöst werden, so IPPNW. Der Rückzug aus dem 2015 beschlossenen Iran-Atomabkommen unter der ersten Trump-Regierung habe bereits maßgeblich zu dieser jüngsten regionalen und globalen Krise beigetragen.

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Politik

Kritik am Iran und Unterstützung für militärische Aktionen

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Berlin 01.03.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das iranische Regime als Terrorregierung, die Gewalt und Unterdrückung gegen ihr Volk ausübt, und erklärte militärische Aktionen für legitim. Er betonte jedoch, dass Deutschland sich an keinen militärischen Aktionen beteiligen werde, sondern amerikanische und israelische Einrichtungen in Deutschland sowie deutsche und europäische Einrichtungen im Nahen Osten schützen werde. Er bekräftigte außerdem, dass es keine Evakuierungspolitik gegenüber deutschen oder anderen Staatsangehörigen aus der Region gebe.

Der Bundeskanzler sprach sich für die Fortsetzung der Verhandlungen aus, um eine zufriedenstellende Einigung zur Beilegung des Konflikts um das iranische Atomprogramm zu erzielen.

Im Hinblick auf seinen Besuch in Washington, der am kommenden Dienstag, dem 3. März, beginnt, erklärte Merz, dass der russische Krieg gegen die Ukraine und die Entwicklungen im Nahen Osten zu den Schwerpunkten seiner Gespräche mit US-Präsident Donald Trump gehören. Er unterstrich die anhaltende Unterstützung Deutschlands für die Ukraine.

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