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Politik

Wirtschaftsetat soll im Haushalt 2025 stark sinken

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Berlin 01.07.2025 (hib/NKI)

– Der Haushalt von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) soll nach dem Etatentwurf der Bundesregierung für das laufende Jahr (21/500) ein Ausgabenvolumen von rund 8,99 Milliarden Euro aufweisen. Das sind 2,1 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2024.

Knapp die Hälfte der geplanten Ausgaben entfällt auf den Bereich „Innovation, Technologie und neue Mobilität“, für den 4,38 Milliarden Euro (2024: 4,55 Milliarden Euro) eingeplant sind. Auf den Bereich „Neue Mobilität“ entfallen davon 451,61 Millionen Euro (2024: 589,38 Millionen Euro). Darin ist etwa das Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie mit 227,50 Millionen (2024: 303,63 Millionen Euro) enthalten. Für Technologien und Innovationen zur Transformation der Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie sind 54,76 Millionen Euro (2024: 75,82 Millionen Euro) veranschlagt. Der Zukunftsfonds Automobilindustrie soll 70,77 Euro (2024: 81,86 Millionen Euro) enthalten.

Im maritimen Bereich sollen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an der Meyer Neptun GmbH 201,5 Millionen Euro ausgegeben werden. Für die Entwicklung Maritime Technologien sieht der Einzelplan 09 62,34 Millionen Euro (2024: 59,77 Euro) vor. Für das Programm innovativer Schiffbau und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sind 32 Millionen Euro (2024: 37 Millionen Euro) vorgesehen.

Für das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ und das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ sind 519, 34 Millionen Euro (2024: 635,32 Millionen Euro) veranschlagt. Die Industrieforschung für Unternehmen soll gleichbleibend 253,11 Millionen Euro erhalten.

Die Digitalisierung soll mit insgesamt 541 Millionen Euro (2024: 623,4 Millionen Euro) gefördert werden. Davon entfallen für das europäische IPCEI Cloud und Datenverarbeitungs-Projekt 189, 15 Millionen Euro (2024: 120 Millionen Euro). Die Investitionsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen wurde stark gekürzt, und zwar auf 18,89 Millionen Euro (2024: 82,05 Millionen Euro). Dafür soll die Förderung der Computerspielentwicklung und die Umsetzung der Strategie für den Games-Standort Deutschland 88,30 Millionen Euro (2024: 50,34 Millionen) enthalten.

Obwohl das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt neu geschaffen wurde, ist auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderung von Luft- und Raumfahrt vorgesehen. Im Jahr 2025 sollen für die Forschungsförderung allerdings erheblich weniger Mittel, nämlich 166 Millionen Euro (2024: 2,38 Milliarden Euro), bereitgestellt werden. Für internationale Kooperationen stehen 291,68 Millionen Euro (2024: 333,46 Millionen Euro) bereit. Der Beitrag an die Europäische Weltraumorganisation ESA in Paris wurde ebenfalls reduziert, und zwar auf 939,14 Millionen Euro (2024: 1,04 Milliarden Euro). Für den Betrieb und die Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sind 736,50 Millionen Euro (2024: 640,61 Millionen Euro) vorgesehen.

Die Mittelstandsförderung schlägt mit 1,13 Milliarden Euro (2024:1,15 Milliarden Euro) zu Buche. Die Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sinken laut Entwurf auf 649 Millionen Euro (2024: 679,43 Millionen Euro). Unternehmensgründungen sollen mit 176 Millionen Euro (2024: 176,86 Millionen Euro) unterstützt werden.

In einem gesonderten Kapitel werden im Einzelplan 09 die Ausgaben für klimaschutz- und energiepolitische Maßnahmen zusammengefasst, dafür sind insgesamt 1,13 Milliarden Euro vorgesehen. Ein großer Teil davon ist für die Erstellung der Energiebilanzen sowie die Bereitstellung sonstiger Daten für das Energie-Monitoring und die Emissionsberichterstattung vorgesehen: In diesem Jahr sind dafür 600 Millionen Euro eingeplant, für die Jahre 2026 bis 2028 jeweils weitere 200 Millionen Euro (Verpflichtungsermächtigung).

Für die Ausgaben, die im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absicherung von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen entstehen, sind 750 Millionen Euro vorgesehen. Die Energieforschung erhält weniger und soll mit 486,11 Millionen Euro (2024: 569 Millionen Euro) gefördert werden. Auch Reallabore, die im Realbetrieb Innovationen aus der Forschung beschleunigen und an den Markt heranführen, müssen mit weniger Geld auskommen, sie erhalten rund 84 Millionen Euro, (2024: 101, 46 Millionen Euro).

Für die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als Investitions- und Tourismusstandort sind insgesamt 439,65 Millionen Euro (2024: 388,76 Millionen Euro) vorgesehen. So erhalten das Netzwerk deutscher Auslandshandelskammern und die GTAI (Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) zusammen 103,96 Millionen Euro.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) erhält eine Förderung von 39,92 Millionen Euro (2024: 40,60 Millionen Euro). Damit wirbt sie im Ausland für das Reiseland Deutschland und koordiniert unter anderem die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort.

Der Einzelplan 09 soll in der Haushaltswoche des Bundestages am Dienstag, 8. Juli 2025, debattiert werden.

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Mehr Jugendarbeit im Ganztag während der Ferien

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Berlin 12.12.2025

– Die Bundesregierung will die Ganztagsangebote während der Schulferien ausbauen. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf (21/3193) „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag“ vor.

Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.

Zur Rolle der Jugendarbeit führt die Regierung außerdem aus: „Die Jugendarbeit ist in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schafft für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und kann nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellen dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. In den Zeiten der Schulferien sollen daher – zusätzlich zu den bereits vorgesehenen rechtsanspruchserfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner – Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf für die Schulferienzeiten eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter vor. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden

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Talbrücke Rahmede kann am 22.12.2025 eröffnet werden

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Berlin 12.12.2025

– Die letzten finalen Bauarbeiten waren erfolgreich! Die Talbrücke Rahmede kann nun bereits deutlich schneller als gedacht eröffnet werden!
Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr: „Es ist geschafft! Daher freue ich mich sehr, die Talbrücke Rahmede noch vor Weihnachten und zwar am 22. Dezember eröffnen zu können. Wir entlasten die Anwohnerinnen und Anwohner vom Durchgangsverkehr und stellen die Sauerlandlandlinie A 45 wieder her. Fest steht: Wir können Tempo in Deutschland! Mein Dank geht an alle Beteiligten, die mit großem Engagement daran gearbeitet haben, dass wir so viel früher fertig geworden sind. Ich freue mich auf einen großartigen Tag in Lüdenscheid.“

Auch der Bundeskanzler wird zur Verkehrsfreigabe kommen.

Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr: „Ich freue mich sehr, dass auch Friedrich Merz zur Wiedereröffnung der Talbrücke Rahmede kommt. Das unterstreicht die Bedeutung dieses besonderen Projektes.“

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Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Engpassberufen

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Berlin 13.12.2025   

– Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Engpassberufen hat im Zeitraum von Januar 2024 bis April 2025 laut Bundesregierung deutlich zugenommen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3132) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2860) ausführt, arbeiteten zu Jahresbeginn 2024 rund 690.000 Drittstaatsangehörige in Engpassberufen. Bis April 2025 stieg diese Zahl den Angaben zufolge kontinuierlich auf mehr als 790.000. Das entspreche einem Zuwachs von gut 100.000 Personen beziehungsweise etwa 15 Prozent.

Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit in Engpassberufen von 8,19 Millionen auf 8,13 Millionen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Dies entspreche einem Rückgang von rund 58.000 Personen beziehungsweise 0,7 Prozent. Die Zahlen zeigten, „dass Drittstaatsangehörige zunehmend zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Engpassberufen beitragen“, schreibt die Bundesregierung weiter.

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Auftakt zur Chemieagenda 2045

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Berlin 13.12.2025

Für eine starke und wettbewerbsfähige Chemieindustrie in Deutschland und Europa 
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, gibt heute den Startschuss für den Prozess hin zu einer Chemieagenda 2045. Hierzu hat die Ministerin neben führenden Chemieunternehmen auch Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bundesländer, der Gewerkschaften sowie des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zur Auftaktveranstaltung in das Bundeswirtschaftsministerium eingeladen. 
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:„Der Chemiestandort Deutschland ist ein Garant für Wohlstand, für Wettbewerbsfähigkeit und für 
technologische Führerschaft. Ohne innovative Chemie keine leistungsfähigen Batterien, keine 
Impfstoffe, keine klimafreundlichen Kunststoffe, keine sauberen Produktionsprozesse. Deutschland braucht die Chemie und die Chemie braucht ein Deutschland, das an seinen industriellen Kern glaubt und ihn entschlossen stärkt. Genau dafür setzen wir heute mit der Auftaktveranstaltung zur Chemieagenda 2045 ein klares Signal.“ 
Die heutige Veranstaltung ist der Start für einen Arbeitsgruppenprozess mit verschiedenen 
thematischen Schwerpunkten. Ziel ist es bis zum Frühjahr 2026 im Austausch mit Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften und Ländern eine Chemieagenda 2045 zu entwickeln, die sowohl kurzfristige Bedarfe und Instrumenten benennt als auch mittelfristige Themen adressiert. Im Schwerpunkt geht es im weiteren Prozess um drei Handlungsfelder: 

1) Nationaler und europäischer Regulierungsrahmen einschließlich der Energie- und 
Rohstoffversorgung (u.a. Chemikalien-Regulierung REACH, Emissionshandel ETS 1, 
Grenzausgleichsmechanismus CBAM), 
2) Zukunftsfähige Grundstoffchemie (CCU/CCS, Biotechnologie, Biomasse, Chemisches 
Recycling), 
3) Innovationen und KI in der Chemie (IPCEI-AI, AI-Act, Investitionen in KI, QuantenTechnologie und Cloud Computing, Start-Up)

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Wenige Straßenunfälle

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Wiesbaden 13.12.2025

– Im August 2025 sind in Deutschland rund 35 300 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 2 % oder 800 Verletzte weniger als im Vorjahresmonat. Die Zahl der Verkehrstoten sank um 14 Personen auf 280. Insgesamt registrierte die Polizei im August 2025 rund 198 800 Straßenverkehrsunfälle, das waren 3 % oder 5 400 weniger als im Vorjahresmonat.

Zeitraum Januar bis August 2025 erfasste die Polizei insgesamt 1,6 Millionen Straßenverkehrsunfälle und damit 2 % oder 27 000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung basiert ausschließlich auf dem Rückgang der Sachschadensunfälle (-27 000), während die Zahl der Unfälle mit Personenschaden mit 198 000 auf dem Vorjahresniveau lag. Insgesamt wurden in den ersten acht Monaten des Jahres 1 873 Menschen im Straßenverkehr getötet, das waren 6 Personen weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr blieb im Vorjahresvergleich mit 246 000 nahezu unverändert.

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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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Berlin 12.12.2025

– Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3207) zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.

Es sei zwingend erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem Gesundheitswesen ausreichend viele Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, heißt es in der Vorlage. Nötig sei eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das setze grundsätzlich die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus.

Die vorgesehenen Regelungen zur Entbürokratisierung beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Das aufwendige Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung soll zugunsten einer Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten werden. Dadurch werde die Kenntnisprüfung zum Regelfall. In der Folge müssen umfangreiche Unterlagen nicht mehr eingereicht und geprüft werden.

Zudem kann in bestimmten Fällen die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet erteilt werden. Dies schaffe Rechtssicherheit für die betroffenen Personen und zuständigen Behörden und trage der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung.

Die Erteilung der Approbation setzt den Nachweis der zur Ausübung des Berufs erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse voraus.

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Möglichkeit, bei der Antragstellung bestimmte Unterlagen oder Informationen alternativ zur schriftlichen Form elektronisch zu übermitteln.

Schließlich werden auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von Artikel 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten geschaffen. Vor dem Hintergrund eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission wegen Nichtumsetzung des Artikels sowie eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs sei die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs auch für Berufe, die der automatischen Anerkennung unterliegen, umzusetzen, heißt es in der Vorlage.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können.

Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Das betrifft unter anderem die Reihenfolge der Prüfungen. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Approbation zunächst die Berufsqualifikation zu prüfen, erscheine bei Drittstaatsausbildungen nicht sinnvoll, denn diese Prüfung sei besonders aufwendig. Es könne zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, die Fachsprachkenntnisse parallel zur Berufsqualifikation zu überprüfen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab.

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Siebter Armuts- und Reichtumsbericht

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Berlin 13.12.2025

– In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem aktuellen, dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (21/3250) hervorgeht.

„Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert.

Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren.

Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent.

Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig.

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Bundeswehr soll Anti-IS-Einsatz im Irak fortsetzen

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Berlin 13.12.2025

– Die Bundeswehr soll ihren Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) Rahmen der Nato Mission Iraq (NMI) ein weiteres Jahr fortsetzen. Das geht aus einem Antrag der Bundesregierung (21/3206) hervor, der den Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ trägt. Vorgesehen ist demnach die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen.

Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe die fortgesetzte internationale Präsenz in Gestalt der Nato-Mission im Kampf gegen den IS nach wie vor unverzichtbar für die Sicherheitsarchitektur des Landes und werde vom Irak explizit erbeten. Territorial sei die Terrororganisation weitgehend zwar besiegt, allerdings hätten sich IS-Anschläge auf niedrigem Niveau verstetigt. Gleichzeitig profitiere der IS von dem infolge der regionalen Entwicklungen verringerten Verfolgungsdruck in Syrien und dehne seine Aktivitäten auf urbane Gebiete aus. Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak sei der IS bestrebt, sich Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stelle sich die Terrororganisation in ihren Befehls- und Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelinge es ihr dem hohen Verfolgungsdruck teils auszuweichen.

Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist laut Bundesregierung die Zustimmung der irakischen Regierung sowie mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, nach denen vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des Mandats für den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 109 Millionen Euro.

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Menschenrechte in Deutschland 2024

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Berlin 13.12.2025   

– Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 liegt als Unterrichtung (21/3240) vor. Darin appellieren die Menschenrechtsexperten angesichts der großen außen- und innenpolitischer Herausforderungen Deutschlands an die „Bereitschaft zu Kompromissen“ der demokratischen Parteien und eine „faktenbasierte Politik“. Die derzeit oft konstatierte Spaltung in der Gesellschaft erwachse erst dann aus Meinungsverschiedenheiten, „wenn Beteiligte die rechtsstaatlichen Grundlagen der Demokratie – die Anerkennung der gleichen Menschenwürde aller, das durch Grund- und Menschenrechte begrenzte Mehrheitsprinzip sowie die Bindung aller Staatsgewalt an Gesetz und Recht und die Unabhängigkeit der Gerichte – nicht teilen oder wenn Akteure die Spaltung bewusst befeuern“, so das DIMR, das als Deutschlands unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution die Politik bei der Umsetzung der Menschenrechte berät.

Der aktuelle Bericht behandelt im Schwerpunkt fünf Themen: die Partizipation junger Menschen auf allen politischen Ebenen, die Gefahren für den Rechtsstaat und Zivilgesellschaft, die Prävention von Femiziden, den Schutz der Betroffenen von Menschenhandel sowie die Rechtsschutzaufgaben im Kontext von Rüstungsexporten.

So weist das Menschenrechtsinstitut daraufhin, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland trotz Fortschritten noch immer zu wenig Möglichkeiten der politischen Partizipation haben, vor allem auf Bundesebene. Um das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Partizipation zu erfüllen und die demokratische Kultur langfristig zu stärken, sollten Bund und Länder nicht nur Gremien „von oben“ schaffen, sondern auch Selbstorganisationen junger Menschen fördern und in politische Prozesse miteinbeziehen, schlägt das DIMR vor.

Rechtsstaat und Zivilgesellschaft sieht das Menschenrechtsinstitut zunehmend unter Druck: „Politische Rhetorik, die Gerichtsentscheidungen abwertet oder ihre Missachtung ankündigt, ist eine Gefahr für den Rechtsstaat in Deutschland“, warnen die Experten. Unzureichende Schutzmechanismen gegen Einschüchterungsklagen und die mangelnde Absicherung zivilgesellschaftlichen Engagements verschärften das Risiko, dass demokratisch und rechtsstaatlich unverzichtbare Freiräume schrumpfen.

In diesem Zusammenhang lobt das DIMR den im Dezember 2024 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts als „wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und zur Absicherung dieser zentralen rechtsstaatlichen Institution“. Kritisch hingegen bewertet das Institut unter anderem, dass die Bundesregierung – anders als die Vorgängerregierung – kein Demokratiefördergesetz plant, um zivilgesellschaftliches Engagement sicherzustellen.

Weiter konstatieren die Menschenrechtsexperten beim Schutz von Frauen vor Femiziden sowie beim Kampf gegen den Menschenhandel Lücken und Defizite. Für die Prävention von Femiziden reichten die bereits ergriffenen Maßnahmen nicht aus, es fehlten insbesondere weiterhin zuverlässige Daten. Die menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention seien nur zu erfüllen, wenn sie die Datenlage verbesserten „und auf deren Grundlage Prävention, Schutzstrukturen, Täterarbeit und Fortbildungen systematisch einführen, ausbauen und ausreichend finanzieren“, so der DIMR-Bericht.

Beim Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, der „in der Pflege, in privaten Haushalten, in der Prostitution, in der Landwirtschaft, im Transportsektor, in der Fleischverarbeitung oder auf dem Bau “alltäglich„ sei und mit “gravierenden Menschenrechtsverletzungen„ einhergehe, raten die Experten zu einer “zügigen Entwicklung und Umsetzung eines „Nationalen Verweisungsmechanismus“. Dieser solle sicherstellen, dass Behörden und Hilfseinrichtungen Betroffene von Menschenhandel frühzeitig identifizieren, unterstützen und betreuen können.

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Internationaler Tag der Menschenrechte

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Berlin 10.12.2025

Die Vereinten Nationen haben Mittwoch, den 10. Dezember, zum Internationalen Tag der Menschenrechte erklärt, um die Welt, insbesondere Politiker, an die Menschenrechte und den Schutz der Menschenwürde zu erinnern und vor jeglichen Einschränkungen der Freiheiten oder Verletzungen der Würde zu warnen.

„Wann habt ihr Menschen versklavt, die frei geboren wurden?“ – Diese Frage prangte auf einem großen Banner an der Wand des Hauptsaals der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Trotz ihrer Präsenz schenken ihr nur wenige Regierungen weltweit Beachtung.

Rassismus, religiöse Diskriminierung, willkürliche Verhaftungen freier Menschen weltweit und das Phänomen des Verschwindenlassens sind weit verbreitet. Menschen über 60 und Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen sind in Ländern, die sich zu den Menschenrechten bekennen, am stärksten von Armut und Verletzungen ihrer Würde betroffen. Daher haben die Vereinten Nationen den 10. Dezember zum Tag der Menschenrechte erklärt, um Politiker, Wirtschaftswissenschaftler und Gesellschaften daran zu erinnern, ihre Politik gegenüber ihren Bürgern zu überdenken.

Menschenrechte sind universell, gelten also überall und für alle Menschen. Sie sind unveräußerlich, können also nicht abgetreten werden. Zudem sind Menschenrechte unteilbar. Das bedeutet: Die Menschenrechte sind wechselseitig voneinander abhängig und stehen in keiner Rangfolge.

Die Menschenrechte werden üblicherweise in zwei Hauptgruppen unterteilt: Zu den bürgerlichen und politischen Rechten gehören etwa das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit sowie die Gleichberechtigung. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte schließen die Rechte auf Bildung, Nahrung, Gesundheit und soziale Sicherheit ein. In einigen Systematiken wird diese Zweiteilung um kollektive Rechte ergänzt – etwa das Recht auf Entwicklung, Frieden oder eine gesunde Umwelt.

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Terre des Hommes fordert Schutz von Kindern in Krisengebieten

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Berlin 10.12.2025

– Rund 520 Millionen Kinder weltweit wachsen in Kriegs- und Krisengebieten auf. Sie seien besonders gefährdet und verletzlich in Anbetracht der stark gestiegenen zivilen Opfer in den letzten Jahren, warnt Terre des Hommes anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember.

„2024 verzeichneten die Vereinten Nationen mit fast 40.000 dokumentierten Fällen einen makaberen Rekord an schweren Kinderrechtsverletzungen wie Tötungen, Verstümmelungen und Entführungen“, erklärt Joshua Hofert, Vorstandssprecher von Terre des Hommes heute Mittwoch in Berlin. „Aber neben diesen direkten Angriffen leiden hungernde und kranke Kinder zudem an der Verweigerung von Hilfsmaßnahmen, die viele Regierungen von heute auf morgen eingestellt oder massiv heruntergefahren haben. Der Preis, den die Kinder zahlen, besteht aus Traumatisierung, Unter- oder Mangelernährung, Krankheiten wegen unzureichender Medikamente und fehlender Schulbildung.“

Terre des Hommes setzt sich als Kinderrechtsorganisation dafür ein, dass der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Konfliktgebieten höchste Priorität haben müssen.

„Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren sowohl finanziell als auch strategisch für Konfliktprävention und humanitäre Hilfe stark gemacht. Die Entscheidung der Bundesregierung zur Umstrukturierung im Auswärtigen Amt gehen allerdings in die falsche Richtung. Eine ausschließlich an wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen ausgerichtete Außenpolitik steht in starkem Widerspruch zu den humanitären Prinzipien Menschlichkeit, Neutralität und Unparteilichkeit”, sagte Hofert.

Terre des Hommes fordert die Bundesregierung auf, ihr politisches Gewicht zu nutzen, um eine dringend notwendige internationale Initiative für Kinder in bewaffneten Konflikten auf den Weg zu bringen. „Ziel dieser Initiative wäre es, dass Kinder nicht länger in Kriegs- und Konfliktregionen aufwachsen, wo sie nicht zur Schule gehen können, zwangsrekrutiert, gewaltsam vertrieben oder gar getötet werden. Die Verletzung der Rechte von Kindern darf auch und vor allem in Kriegen und Konflikten nicht folgenlos bleiben.”

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Erhöht Zucker das Risiko für chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

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Berlin 10.12.2025 

Laut einer Metaanalyse aus den USA besteht ein Zusammenhang zwischen einem hohen Zuckerkonsum und dem Auftreten von Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Besonders der regelmäßige Konsum zuckerhaltiger Getränke scheint das Risiko für chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen zu erhöhen.

Der Einfluss der Zuckeraufnahme über die Ernährung auf das Risiko, eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung (CED) zu entwickeln, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden, da frühere Studien widersprüchliche Ergebnisse lieferten.

Zuckerkonsum: Risiko für chronisch-entzündliche Darmerkrankungen?

Das Ziel einer systematischen Übersichtsarbeit und Metaanalyse aus den USA war es zu untersuchen, in welchem Ausmaß der Zuckerkonsum zur Entstehung von CED beiträgt. Hierfür wurden wissenschaftliche Datenbanken wie PubMed, EMBASE, CINAHL, Cochrane Central, Web of Science und Scopus systematisch nach geeigneten Studien durchsucht.

Systematischer Review und Metaanalyse über 45 Studien

Insgesamt berichteten 11 prospektive und 34 retrospektive Studien über den Zusammenhang zwischen Zuckeraufnahme und dem Risiko für CED. Die zusammenfassende Analyse zeigte, dass eine höhere Aufnahme von zugesetztem Zucker mit einem erhöhten Risiko für Morbus Crohn (Odds Ratio, OR: 1,66; 95 % Konfidenzintervall, KI: 1,21 – 2,29; n = 523 730; 14 Studien) und Colitis ulcerosa (OR: 1,59; 95 % KI: 1,25 – 2,02; n = 787 228; 18 Studien) assoziiert war. Auch der Konsum von Softdrinks und gesüßten Getränken erhöhte das Risiko für Morbus Crohn (OR: 1,58; 95 % KI: 1,18 – 2,12; n = 328 716; 12 Studien) und Colitis ulcerosa (OR: 1,72; 95 % KI 1,23 – 2,39; n = 328 642; 13 Studien).

Verringerung des Zuckerkonsums könnte Darmgesundheit schützen

Die Aufnahme von zugesetztem Zucker sowie der Konsum von gesüßten Getränken stehen in einem Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko, an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa zu erkranken. Laut der Studienautoren legen die Ergebnisse nahe, dass eine Reduktion des Zuckerkonsums zur Verringerung des Risikos für chronisch-entzündliche Darmerkrankungen beitragen könnte. Weitere prospektive Studien sind allerdings erforderlich, um diesen Zusammenhang zu bestätigen. Zukünftige Forschung sollte zudem untersuchen, wie sich eine verminderte Zuckeraufnahme auf Krankheitsverlauf und Symptome von CED-Patienten auswirkt, so die Empfehlung der Autoren.

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RKI-Studienreihe „Gesundheit in Deutschland“ liefert erste Erkenntnisse

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Berlin 10.12.2025

Im Jahr 2024 schätzen 64,2 % der Erwachsenen ihre allgemeine Gesundheit als sehr gut oder gut ein, bei altersstandardisierter Betrachtung ging dieser Anteil um mehr als drei Prozentpunkte seit 2023 zurück. Zudem wiesen 21,9 % der Erwachsenen in Deutschland eine depressive Symptomatik auf. 53.7 % der Erwachsenen gaben eine chronische Krankheit oder ein lang andauerndes Gesundheitsproblem an, in der niedrigeren Bildungsgruppe war der Anteil sogar höher.

Dies ist ein Ausschnitt aus den umfassenden Daten, die das Robert Koch-Institut erstmals aus dem neuen RKI-Panel „Gesundheit in Deutschland“ veröffentlicht hat. Aktuell sind über 40.000 Personen ab 16 Jahren registriert, die wiederholt befragt werden. „Mit dem Panel ist es möglich, schnell und regelmäßig umfassende Daten zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung zu erheben. Auch in einer Krise ist damit jetzt die Infrastruktur vorhanden, um sehr schnell Antworten auf neue gesundheitliche Fragestellungen geben zu können“, erläutert Prof. Dr. Lars Schaade, Präsident des Robert Koch-Instituts. „Das Panel ist das Herzstück des Gesundheitsmonitorings am RKI und ein wichtiges Instrument, um der Gesundheitspolitik Daten für Taten zu liefern und die Gesundheit der Menschen zu verbessern; ich danke allen, die im Panel mitwirken, für ihren wichtigen Beitrag“, unterstreicht Schaade. Die Daten sind bis auf Bundeslandebene verfügbar.

Ausgewählte Panel-Ergebnisse wurden auf einer Tagung am 5.12.2025 in Berlin berichtet und auf Faktenblättern dargestellt: Selbst eingeschätzte Gesundheit, Körperliche Einschränkungen, Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten, Chronisches Kranksein, Nicht-tödliche Unfallverletzungen, Psychisches Wohlbefinden, Depressive Symptomatik, Angst-Symptomatik, Gesundheitliche Ungleichheit,  Selbst eingeschätzte Versorgungsqualität chronischer Krankheiten, Allgemeine Gesundheitskompetenz, Ernährungsbezogene Gesundheitskompetenz, Diabetes mellitus sowie Gesundheitliche Belastungen durch den Klimawandel. Die Daten sind auch im Webportal der Gesundheitsberichterstattung abrufbar. Dort hatten RKI-Forschende im Juli mit Panel-Daten erste Indikatoren aktualisieren können (siehe Meldung vom 2.7.2025).

Die Auswertungen zeigen: Die Mehrheit der Erwachsenen in Deutschland schätzt ihre Gesundheit als sehr gut oder gut ein. Gleichzeitig zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen: Mit zunehmendem Alter nehmen gesundheitliche Einschränkungen zu, während jüngere Altersgruppen besonders häufig von psychischen Belastungen betroffen sind. Für nahezu alle Gesundheitsthemen lassen sich zudem soziale Ungleichheiten feststellen. Das RKI-Panel „Gesundheit in Deutschland“ liefert eine wichtige Datengrundlage, um Unterschiede sichtbar zu machen und Maßnahmen gezielt auszurichten.

Die Infrastruktur ermöglicht zukünftig neben Daten aus Befragungen prinzipiell auch die Erhebung von Daten aus Messungen (z.B. Blutdruck) und Beprobungen (Labordaten). Das RKI-Panel ist auch anschlussfähig für Gesundheitsdaten aus digitalen Messgeräten wie Fitnessarmbänder oder Smartwatches. Es ist auch geplant, Sekundärdaten einzubeziehen, z.B. Krankenversicherungsdaten, Daten der Deutschen Rentenversicherung oder Geodaten. Mit der Pilotstudie Pinokijo erarbeiten die RKI-Forschenden derzeit ein Rahmenkonzept für ein bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit im Rahmen der Panel-Infrastruktur.

Die drei bis vier Befragungswellen pro Jahr finden überwiegend online statt, ein Teil der Teilnehmenden bevorzugt Papierfragebögen. Die Auswahl der Panel-Teilnehmenden erfolgte im Rahmen einer Zufallsstichprobe.

Die Methodik des Panels ist in zwei Beiträgen im Journal of Health Monitoring 4/2025 erläutert. Zum Thema Depressive und Angstsymptomatik, für das mehr als 27.000 Personen befragt wurden, ist im Journal ein ausführlicher Beitrag erschienen, Beiträge zu weiteren Themen folgen in den kommenden Ausgaben. Die Panel-Daten werden in anonymisierter und gruppierter Form auch für andere Forschende verfügbar gemacht.

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Politik

Solidarität ist unser Eigennutz

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Wiesbaden, Berlin 10.12.2025

– Anlässlich des Tags der Menschenrechte fordert der World University Service (WUS), das Globale Lernen zu fördern. Die über 300 Kriege und Konflikte weltweit zeigen, dass es wichtiger denn je ist, sich kritisch mit globalen Problemen auseinanderzusetzen und verantwortungsbewusst zu handeln.

Genau vor 78 Jahren, am 10. Dezember 1948, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Unter anderem aufgrund von über 300 Konflikten und Kriegen sind aktuell Millionen von Menschen auf der Flucht. Sie fliehen vor Gewalt, Tod, politischer Verfolgung oder anderen Menschenrechtsverletzungen. Dabei lassen sie geliebte Menschen, ihr Zuhause und ihr bisheriges Leben zurück. Mehr als 220 Millionen Kinder und Jugendliche müssen darüber hinaus ihre Chance auf Bildung zurücklassen. Laut UN werden zudem über 239 Millionen Menschen weltweit im Jahr 2026 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein, um überleben zu können. Artikel 3 der Menschenrechtscharta der UN lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ 

Krieg ist der gefährlichste Gegner der Bildung. Deshalb unterstützen wir die Arbeit der Globalen Koalition zum Schutz von Bildung vor Angriffen (GCPEA), der Deutschland 2018 beigetreten ist. Das Abkommen soll dazu verpflichten, den Zugang zu Bildung auch in Zeiten bewaffneter Konflikte zu schützen. Gleichzeitig müssen wir die Ursachen und globalen Zusammenhänge von Konflikten verstehen, um sie irgendwann gänzlich ohne Gewalt lösen zu können.

„Stellvertretend für die vielen tausend zerstörten Bildungseinrichtungen weltweit möchte ich am Tag der Menschenrechte die zerstörten Schulen und Universitäten in den palästinensischen Gebieten, in der Ukraine, in der Demokratischen Republik Kongo, im Sudan und in Myanmar nennen. In diesen Ländern wird der jungen Generation ihr Menschenrecht auf Bildung buchstäblich zerschossen und zerbombt. Wir müssen das Recht auf Bildung schützen, damit Bildung uns zukünftig vor den Fehlern der Vergangenheit bewahrt. In Zeiten, in denen sich immer mehr Staaten aus der internationalen Verantwortung und Entwicklungszusammenarbeit zurückziehen und dabei ihre Eigeninteressen in den Vordergrund rücken, müssen wir vermitteln, dass Solidarität unser Eigennutz ist und nicht Ausgrenzung und Ignoranz“, so Dr. Kambiz Ghawami abschließend.

Der World University Service setzt sich seit über 100 Jahren für das Menschenrecht auf Bildung ein. Er beruft sich dabei auf Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie auf das vierte Nachhaltigkeitsziel „Hochwertige Bildung“ der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

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Politik

Länder fordern Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

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Berlin 10.12.2025   

– Der Bundesrat will den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern. Dazu hat die Länderkammer den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)“ (21/3064) vorgelegt.

Konkret sieht der Entwurf vor, den Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 zu erweitern. Durch die Ergänzung der sexuellen Identität soll er laut Entwurf künftig so lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) „in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Dazu verweist der Bundesrat auf die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität, die im Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs von Delikten zur „sexuellen Orientierung“ und zur „geschlechterbezogenen Diversität“ verzeichnet habe. Auch seien die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestiegen. „Zusammengefasst machen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität die zweitgrößte von Diskriminierungen strukturell betroffene Gruppe aus“, heißt es weiter.

Wie der Bundesrat ausführt, habe sich zugleich ein Teil der Lebenssituation von LSBTIQ durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich verbessert. „In diesem Spannungsfeld zwischen einfachgesetzlichem Fortschritt und verfassungsrechtlicher Diskordanz schafft erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eine stabile und vor menschenfeindlicher Tendenz geschützte Maßgabe für die einfache Gesetzgebung dahingehend, dass derartige Diskriminierungen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nur unter schwerwiegenden und zwingenden Gründen gerechtfertigt werden können“, begründet die Länderkammer ihren Vorstoß für die Änderung im Grundgesetz.

Die Bundesregierung nimmt in ihrer Stellungnahme den Vorschlag des Bundesrates „zur Kenntnis“. Es liege in der Hand des parlamentarischen Gesetzgebers, zu entscheiden, „ob der Vorschlag zur Ergänzung des besonderen Diskriminierungsschutzes des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 GG beschlossen werden soll“, heißt es weiter.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im Oktober 2025 bereits einen gleichlautenden Gesetzentwurf (21/2027) eingebracht. Der Bundesrat hatte seinen Entwurf in der Sitzung am 26. September 2025 beschlossen.

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