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Politik

Weitere Förderung für rund 1 500 neue Elektrobusse

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Berlin 21.05.2026  

– Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt die Förderung von Bussen mit klimafreundlichen Antrieben fort und plant, die Beschaffung von weiteren, mindestens 1 500 Elektrobusse zu unterstützen. Die neue „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der zugehörige neue Förderaufruf startet am 21. Mai 2026. Förderskizzen können ab dem 26. Mai 2026 eingereicht werden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Wir haben bereits rund 1,5 Milliarden Euro in mehr als 5 300 klimafreundliche Busse investiert. Diesen erfolgreichen Weg führen wir konsequent fort: Allein mit dem im Jahr 2026 verfügbaren Haushaltsvolumen wollen wir weitere 1 500 E-Busse flächendeckend in den Einsatz bringen. Das stärkt den öffentlichen Nahverkehr, den Markthochlauf innovativer Antriebstechnologien und ebnet den Weg zur klimafreundlichen Mobilität.“

 
Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das BMV auch weiterhin Verkehrsunternehmen und Anwender der Busbranche bei der Umstellung ihrer Flotten auf emissionsfreie Busse mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb. Ziel ist es, den Hochlauf klimafreundlicher Busse zu beschleunigen, die Marktdurchdringung zu erhöhen und auch im Segment der Überland-, Fern- und Reisebusse Marktanreize zu setzen. Die Förderung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Personenverkehr und unterstützt die nationalen Klimaschutz Ziele.

Der neue Förderaufruf basiert auf dem Bundeshaushalt 2026, der erneut Mittel für alternative Antriebe im Personenverkehr vorsieht. Bereits auf der Fachkonferenz „klimafreundliche Busse“ des BMV im Februar 2026 hatte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Neuauflage der Förderung angekündigt. Skizzeneinreichung sind ab 26. Mai 2026 möglich. Projekt‑Skizzen können ab dem 26. Mai 2026 über das Förderportal easy‑Online eingereicht werden. Die Skizzenphase beträgt acht Wochen; Einreichfrist ist der 21. Juli 2026.

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung oder Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die hierfür erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur:  Batteriebusse (inklusive Batterie-Oberleitungsbusse) Brennstoffzellenbusse (inklusive Batteriebusse mit Brennstoffzelle als Range‑Extender) Umrüstung konventioneller Busse auf Batterie‑ oder Brennstoffzellenantrieb

Für einen effizienten und wirkungsvollen Einsatz der Fördermittel werden diese, unter
Berücksichtigung der Elektrifizierungsgrade und Einsatzkontexte, technologiespezifisch auf vverschiedene Förderbereiche verteilt. Neben einem „Aktivierungsprogramm“, das dem bisherigen Förderverfahren folgt, wird erstmals ein „Skalierungsprogramm“ eingeführt. Dieses richtet sich an Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Anteil ihrer Busflotte elektrifiziert haben und den weiteren Fahrzeughochlauf planen. Innerhalb der Fördersäulen erfolgt die Auswahl der Projekte in einem wettbewerblichen Verfahren, unter Berücksichtigung des Umweltbeitrages und der Effizienz des Fördermitteleinsatzes. Ergänzend werden die Umsetzungsperspektive und das Einsatz- und Energiekonzept zur Bewertung herangezogen.

Bilanz der bisherigen Förderung:
Seit Einführung der ersten Richtlinie im Jahr 2021 wurde die Beschaffung von mehr als 5 300 Bussen bei etwa 330 Verkehrsunternehmen bewilligt, davon sind mehr als 2 300 Fahrzeuge bereits im Einsatz.

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Der deutsche Haushalt für 2027

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Berlin 06.07.2026

– Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gab bekannt, dass die Bundesregierung in ihrer Sitzung am Montag seinem Vorschlag zugestimmt hat, rund 555,4 Milliarden Euro für den Haushalt 2027 bereitzustellen, also 5,9% mehr als Bundeshaushal 2026.

Klingbeil erklärte dazu: 

„Wir wollen, dass Deutschland ein starkes und krisenfestes Land ist. Deshalb sind die Prioritäten im Bundeshaushalt für 2027 klar: Wir wollen unser Land wieder auf Wachstumskurs bringen und die Arbeitsplätze der Zukunft in Deutschland schaffen. Wir investieren in Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft ebenso wie in Sicherheit und Resilienz.

Foto: © PWO

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Bundesregierung vergibt Chance auf Wachstum und Zukunftsinvestitionen

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Berlin 06.07.2026.

– Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ist der heute vom Kabinett beschlossene Bundeshaushalt 2027 insbesondere mit Blick auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) eine absolute Enttäuschung und eine vertane Chance für Wachstum und mehr Zukunftsinvestitionen. Trotz zusätzlicher Verschuldung auf Rekordhöhe (über 200 Milliarden Euro Neuverschuldung) setzt der Bund aus Sicht der Kommunalwirtschaft zu wenige Impulse für die Modernisierung der Infrastruktur und die Transformation zur Klimaneutralität. Positiv bewertet der VKU hingegen die vorgesehene Stärkung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).

Dazu erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Der Bundeshaushalt 2027 bleibt hinter den Erwartungen an einen echten Zukunftshaushalt zurück. Die Bundesregierung eröffnet sich mit 200 Milliarden Euro neuen Schulden erhebliche finanzielle Spielräume, nutzt diese aufgrund unzureichender Konsolidierungsbemühungen aber nicht konsequent für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Das ist eine vertane Chance.“

Besonders kritisch sieht der VKU die geplante teilweise Umleitung von Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel (ETS) in den Kernhaushalt. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen bereits 2027 rund 2,7 Milliarden Euro aus den ETS-Erlösen nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern dem Bundeshaushalt zufließen. Gleichzeitig sollen Kürzungen bei Förderprogrammen die Einnahmeausfälle des KTF ausgleichen. Da helfen auch nicht die 10 Milliarden Euro Zuführung aus dem Sondervermögen: Angesichts der Zuführung aus dem KTF an den Kernhaushalt für konsumtive Zwecke werden auch diese Mittel zweckentfremdet.

„Der Klima- und Transformationsfonds wurde geschaffen, um zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren. Wenn nun Mittel aus dem Emissionshandel zum Stopfen von Haushaltslöchern im Kernhaushalt genutzt werden, verliert der KTF seine eigentliche Funktion. So verkommt der KTF zum Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt.“, so Liebing. Er kritisiert: „Dies sind Taschenspielertricks, mit denen die Grundsätze von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit ausgehebelt werden”.

Es klinge wie Hohn, wenn es in der Kabinettsvorlage heißt, mit den Kürzungen der Investitionsmittel im KTF werde „dessen finanzielle Situation verbessert”. Stattdessen verkommt er zum Steinbruch für mangelnde Konsolidierungsbemühungen. 

Aus Sicht des VKU sendet die Bundesregierung damit das falsche Signal. Die Herausforderungen bei der Transformation der Energie- und Wärmesysteme, beim Ausbau der Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie bei der Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen erforderten langfristig verlässliche und zusätzliche Investitionen. Hierfür wird der KTF gebraucht. Die Bundesregierung bekunde diese Notwendigkeiten selbst, werde dem aber mit diesem Haushaltsentwurf nicht gerecht.  

„Deutschland braucht mehr Investitionen in die Infrastruktur von morgen und nicht die Umwidmung von Mitteln innerhalb des Bundeshaushalts hin zu konsumtiven Zwecken. Wer Klimaneutralität, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit erreichen will, muss die verfügbaren Finanzmittel konsequent auf diese Ziele ausrichten.“

Sorge bereitet dem VKU zudem die Ankündigung pauschaler Kürzungen bei bislang noch nicht gebundenen Fördermitteln im KTF. Gerade für kommunale Unternehmen seien stabile und verlässliche Förderbedingungen entscheidend, um milliardenschwere Infrastrukturvorhaben anzustoßen und umzusetzen. Genau das sollte der KTF auch liefern.

Positiv bewertet der Verband dagegen den vorgesehenen Aufwuchs der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).

„Die Stärkung der BEW ist ein wichtiges Signal für die Wärmewende, das wir konsequent eingefordert haben. Kommunale Unternehmen investieren bundesweit in den Um- und Ausbau klimaneutraler Wärmenetze. Diese Investitionen brauchen langfristige Planungssicherheit und eine verlässliche Förderkulisse, der Aufwuchs der Fördermittel kommt daher zur rechten Zeit und muss 2028 ff. weitergehen.“

Die Umlage der EU-Plastikabgabe auf die Hersteller wird vom VKU grundsätzlich begrüßt. Bei der konkreten Ausgestaltung ist jedoch darauf zu achten, dass tatsächlich eine Lenkungswirkung für weniger Verpackungsmüll und mehr Recycling entsteht.

Abschließend fordert der VKU den Bundestag auf, die parlamentarischen Beratungen zu nutzen, um die investiven Schwerpunkte des Haushalts nachzuschärfen.

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Deutschlandfonds soll privates Kapital mobilisieren

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Berlin 06.07.2026

– Laut Bundesregierung hängt der tatsächliche Effekt des im Dezember 2025 gestarteten Deutschlandfonds von der Nachfrage nach dem Angebot ab. Dies geht aus einer Antwort (21/6787) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6507) hervor. Ziel sei es demnach, mithilfe des Deutschlandfonds privates Kapital zu mobilisieren sowie die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Deutschland zu stärken. Der Bund stellt dazu laut Antwort öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von etwa 30 Milliarden Euro zur Verfügung und will damit Investitionen in Höhe von rund 130 Milliarden Euro initiieren.

In der Antwort betont die Bundesregierung außerdem, dass es sich beim Deutschlandfonds um ein Bündel von Maßnahmen handele und er somit weder ein Staatsfonds noch ein Fonds im finanzwirtschaftlichen Sinne sei. „Er vereint unterschiedliche Finanzierungsinstrumente wie Garantien, Kredite, Eigenkapital und Verbriefungen. Die einzelnen Maßnahmen des Deutschlandfonds werden durch die KfW umgesetzt“, heißt es weiter. Die zentralen Investitionsfelder des Fonds sind demnach Energie, Mittelstand und Industrie sowie Start-ups und Scale-ups.

Die Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds sind laut Bundesregierung so ausgestaltet, dass privates Kapital mobilisiert und nicht verdrängt wird. Finanzierungen des Deutschlandfonds erfolgen demnach grundsätzlich gemeinsam mit privaten Akteuren. „Der Deutschlandfonds beteiligt sich in vielen Fällen in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Finanzierungspartner. Der Deutschlandfonds wirkt somit marktverbreiternd“, schreibt die Bundesregierung. Die Übernahme von Gewährleistungen sei an haushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft; Gewährleistungsübernahmen von mehr als 700 Millionen Euro bedürften im Einzelfall der Zustimmung des Haushaltsausschusses.

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Bericht zum Finanzausgleichsgesetz vorgelegt

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Berlin 06.07.2026

– Der „Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß Paragraf 11 im Ausgleichsjahr 2025“ liegt als Unterrichtung der Bundesregierung (21/6860) vor. Darin gibt die Bundesregierung unter anderem Auskunft über die Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden im vergangenen Jahr.

Danach entfielen auf die Länder 151,5 Milliarden Euro, auf den Bund 149,8 Milliarden Euro und auf die Gemeinden 8,8 Milliarden Euro. Unter den Ländern erhielt Nordrhein-Westfalen mit 32,7 Milliarden Euro den größten Anteil an der Umsatzsteuer, auf Bremen entfiel mit 1,3 Milliarden Euro der geringste.

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Bundesregierung: Prekäre Menschenrechtslage in Kuba

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Berlin 06.07.2026 

– Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Menschenrechtslage in Kuba, insbesondere bei bürgerlichen und politischen Rechten wie Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit, prekär. Das geht aus der Antwort (21/6788) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6496) hervor. Medien würden vom Staat überwacht, private Medien blieben durch die Verfassung verboten. Freie und faire Wahlen fänden nicht statt. Auch die humanitäre Versorgungslage in Kuba habe sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert, unter anderem aufgrund von Misswirtschaft, Reformunwillen und wiederkehrenden Naturkatastrophen.

In der Antwort gibt die Bundesregierung zudem einen Überblick über deutsche Mittel für humanitäre Hilfen für Kuba, unter anderem über das Welternährungsprogramm, das Kinderhilfswerk UNICEF und den Nothilfefonds der Vereinten Nationen. „Die Bundesregierung stützt sich für die Bewertung und Bedarfsermittlungen humanitärer Notlagen auf die humanitären Bedarfspläne und weitere Informationen der Vereinten Nationen und der Rotkreuz- Rothalbmondbewegung und verweist insofern auf die von diesen Organisationen veröffentlichten Informationen.“ Dazu gehörten auch die Auswirkungen der US-amerikanische Executive Order 14380 – die Ölblockade der USA – auf die humanitäre Lage in Kuba.

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Berlin

Irland führt die Europäer an

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Berlin 06.07.2026

Irland übernimmt ab heute die EU-Ratspräsidentschaft für sechs Monate.

Am Montag, dem 6. Juli, erklärte die irische Botschafterin in Berlin, Maeve Collins, dass Irlands Hauptziel während der Ratspräsidentschaft darin bestehe, die europäische Politik zu stärken und das Ansehen der Europäer sowohl innerhalb Europas als auch international zu wahren. Dies solle durch eine effektive Koordinierung zwischen Dublin und Berlin zum Wohle Europas erreicht werden.

Links: Maeve Collins, Botschafterin von Irland in Deutschland

Rechts: Christoph Wolfrum, Leiter der Abteilung EU-Politik und Geoökonomie im Auswärtigen Amt, Gisela Hohensee, Leiterin der Unterabteilung EA für Grundsatzfragen, EU-Politik/Koordinierung, EU-Recht und bilaterale Beziehungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Foto: © PWO

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Klarstellungen zum NATO-Gipfel

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Berlin 06.07.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz nimmt am NATO-Gipfel teil, der morgen, Dienstag, in Ankara beginnt und bis Mittwoch dauert.

Günter Sauter, außen- und verteidigungspolitischer Berater im Bundeskanzleramt, erklärte, der NATO-Gipfel finde aufgrund des andauernden russisch-ukrainischen Krieges und des Krieges im Nahen Osten unter schwierigen Umständen statt. Diese Kriege und der Bedarf an verbesserter NATO-Verteidigungsausrüstung erforderten von den Mitgliedstaaten, den Forderungen der NATO nach erhöhter finanzieller Unterstützung nachzukommen.

Sautter betonte, dass die Kriege in Russland und der Nahe Osten sowie andere militärische Konflikte die Weltwirtschaft geschädigt und es den Mitgliedstaaten praktisch unmöglich gemacht hätten, ihre NATO-Beiträge zu erhöhen.

Sautter gab bekannt, dass Deutschland, die zweitgrößte Industrienation in der NATO, zwei Prozent seines BIP für das Bündnis aufbringt. Im Jahr 2025 erreichten Deutschlands NATO-Beiträge 25 Mrd Euro, und er schloss eine Erhöhung dieses Prozentsatzes aus. Trotz der Drohungen von US-Präsident Donald Trump, die Mitgliedschaft seines Landes in der NATO zu kündigen, und der Ablehnung dieser Ankündigung durch einige NATO-Führer, äußerte der ehemalige deutsche Außenminister Joschka Fischer am Sonntag, dem 5. Juli, gegenüber der Funke Mediengruppe seine Überzeugung, dass Trump seine Drohungen wahr machen werde. Er erklärte, Trump wolle die Europäer erpressen, da er die Vereinigten Staaten von Amerika als wichtigen Schutzschild für Europa betrachte.

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„Die Bevölkerung will diese Kürzungen nicht“

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Berlin 06.07.2026.

An diesem Montag stellt die Bundesregierung ihren Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 vor. Der finanzielle Kahlschlag bei der Entwicklungszusammenarbeit soll sich fortsetzen, die Finanzierung humanitärer Hilfe auf sehr niedrigem Niveau verbleiben. VENRO, der Dachverband der Organisationen in Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe, kritisiert das deutlich. Die Bundesregierung agiere dabei gegen die Wünsche der Bevölkerung.

Die Etats der Bundesregierung für internationale Belange kennen in den letzten Jahren nur eine Richtung: nach unten. Für 2027 soll die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit um weitere 500 Millionen Euro auf rund 9,5 Milliarden Euro sinken – trotz gestiegener Bedarfe etwa in Syrien und weltweit steigender Kosten für Nahrung und Treibstoff. Gekürzt werden soll vor allem bei der sogenannten Übergangshilfe, ein wichtiges Instrument im Übergang zwischen akuter Hilfe und langfristiger Entwicklung. Die humanitäre Hilfe soll auch dem niedrigen Niveau von nur einer Milliarde Euro bleiben – das wären im kommenden Jahr weniger als 0,2 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes.    

„Die Bundesregierung realisiert vermutlich gar nicht, was sie da gerade anrichtet“, kommentiert Michael Herbst, Vorstandsmitglied bei VENRO, die Pläne. „Weltweit sinkt die Finanzierung von Hilfsleistungen für Menschen in Krisenlagen und die Förderung einer nachhaltigen globalen Entwicklung.“ Die Folgen zeigt eine Studie im Journal The Lancet aus dem Mai: Mehr als 9,4 Millionen Menschen zusätzlich könnten bis 2030 aufgrund der Kürzungen bei Entwicklungsausgaben an den Folgen von Armut, Hunger, Krankheiten und Klimawandel sterben.

Bei der humanitären Hilfe sind die Folgen ähnlich dramatisch“, so Herbst. „Das humanitäre System ist massiv unterfinanziert. In diesem Jahr sind aktuell gerade mal 34 Prozent der notwendigen Mittel für humanitäre Hilfe gesichert. Das kostet Menschenleben – direkt und unmittelbar.“ In Krisen wie Sudan oder dem Kongo könne schon jetzt nicht mehr adäquat geholfen werden. „Die Kürzungen in Deutschland, seit 2024 um mehr als 50 Prozent, spielen da eine gewichtige Rolle.“

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Atlas der Zivilgesellschaft 2026 unter Druck

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Berlin 06.07.2026

Nur 3,4 Prozent der Menschen weltweit leben in Staaten, in denen Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit vollständig garantiert sind. 73 Prozent hingegen leben in autoritären Staaten oder Diktaturen. Wir zeigen die Lage weltweit und warum Desinformation zivilgesellschaftliche Spielräume weiter einschränkt.

Der Atlas der Zivilgesellschaft 2026 von Brot für die Welt zeigt die Lage der Zivilgesellschaft weltweit. Setzt sich die Tendenz der vergangenen Jahre fort und steigt der Druck auf die Zivilgesellschaft? Welches Land steigt auf der Skala der Freiheit ab und welches steigt auf? Eine lebendige und freie Zivilgesellschaft ist für Entwicklungsgerechtigkeit besonders wichtig. Sie macht Ungleichheit sichtbar und stärkt die Positionen benachteiligter Gruppen.

Für den CIVICUS-Monitor, der die Datengrundlage für den Atlas der Zivilgesellschaft bildet, werden zahlreiche unabhängige Datenquellen kombiniert. Um aktuelle Trends zu erfassen, bezieht das weltweite zivilgesellschaftliche Netzwerk CIVICUS Beobachtungen und Daten von mehr als 20 regionalen Partnern aus der ganzen Welt mit ein. Dazu zählen Bewertungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Reporter ohne Grenzen und Berichte nationaler, regionaler und internationaler zivilgesellschaftlicher Organisationen. Relevant sind hierbei Informationen über die Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit in den jeweiligen Ländern. Daten staatlicher Stellen fließen nicht ein. Diese externen Analysen führt CIVICUS dann mit der eigenen Analyse zusammen für die Länderbewertungen. Wie frei die Zivilgesellschaft ist, wird in fünf Kategorien dargestellt: offenbeeinträchtigtbeschränktunterdrückt oder geschlossen. Nicht alle typischen Merkmale einer Kategorie treffen zwingend auf alle Länder dieser Kategorie zu.

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Deutsch-baltische Gespräche

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Berlin 03.07.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte am Freitag, dem 3. Juli, nach seinen Gesprächen mit den Präsidenten Litauens, Lettlands und Estlands (ehemalige Sowjetrepubliken) in Berlin gegenüber Journalisten, die Sorgen dieser Länder über eine mögliche russische Invasion seien ernst zu nehmen. Er fügte hinzu, Deutschlands Unterstützung für die Ukraine und diese Länder sei ein Zeichen für Freiheit und Menschenrechte in Europa und der Welt.

Die Präsidenten betonten gemeinsam mit Bundeskanzler Merz, dass der russische Präsident Wladimir Putin den Krieg nicht gewinnen dürfe und einer Beendigung zustimmen müsse. Sie begrüßten zudem die Reformen der Infrastruktur des Bundesverteidigungsministeriums, die ihrer Ansicht nach zur Stärkung der europäischen Verteidigung gegen russische Aggression und andere Bedrohungen beitragen werden.

Die Präsidenten bekräftigten ihre Unterstützung für die Bemühungen von NATO-Generalsekretär Mark Rutte zur politischen, militärischen und verteidigungspolitischen Stärkung der NATO.

Foto: © PWO

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Künstlersozialversicherung steigt im 2027 leicht auf 5 Prozent

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Berlin 03.07.2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 Prozent in 2026 liegt er damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas: „Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist das ein gutes Ergebnis. Die finanzielle Stärkung der Künstlersozialversicherung bleibt perspektivisch eine wichtige Aufgabe. Dabei nehmen wir insbesondere die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke in den Blick.“

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. In der Künstlersozialversicherung tragen Versicherte, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,9 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.

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Bundesrats-Stellungnahme zur Änderung des Düngegesetzes

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Berlin 03.07.2026

– Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, parallel zur Verabschiedung des Düngegesetzes umgehend eine Gebietsausweisungsverordnung zu erlassen. Mit dem Vorliegen der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Verfahren bezüglich der Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (BVerwG, Urteil vom 24.10.2025 – 10 CN 1.25 -) sei klargestellt worden, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage der Düngeverordnung (Paragraf 13a Absatz 1) nicht den Anforderungen des Grundgesetzes genügt. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (21/6135) hervor, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/6811). Es obliege somit dem Bundesverordnungsgeber, unter Beachtung der in der Urteilsbegründung genannten Maßgaben zügig eine Neuregelung der Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, auf deren Grundlage dann wirksame Gebietsausweisungen durch die Landesregierungen erfolgen können, schreibt die Länderkammer. Auch nach Auffassung der Amtschefkonferenz der Agrarministerkonferenz im Januar 2026 sei seitens der Bundesregierung schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen.

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, umgehend die Monitoringverordnung unter frühzeitiger Einbindung der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder auf den Weg zu bringen, damit belastbare Datengrundlagen für eine Bewertung der Anstrengungen bei der Nitratreduktion zur Verfügung stehen.

Auch begrüßt der Bundesrat die Planungen der Bundesregierung für die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) und fordert deren umgehende Einberufung, Diese solle ein Konzeptpapier zur grundsätzlichen Weiterentwicklung des Düngerechts vorlegen. Die BLAG sei paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung zu besetzen. Ziel müsse sein, unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes und der landwirtschaftlichen Düngepraxis die Maßnahmen der Düngeverordnung sowohl praktikabel als auch kontrollierbar und wirksam zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist höchstmögliche Stickstoff-Düngeeffizienz anzustreben, um die Stickstoff-Auswaschung zu minimieren, schreibt der Bundesrat.

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Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im dritten Quartal 2026

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Berlin 03.07.2026

– Nach den aktuellen Planungen der Bundeswehr wird das Musikkorps im dritten Quartal des Jahres 2026 insgesamt 60 Auftritte außerhalb militärischer Liegenschaften absolvieren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6635) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/6303) mit. Zudem seien im gleichen Zeitraum 36 öffentliche Gelöbnisse, Zapfenstreiche oder andere militärische Zeremonien außerhalb militärischer Liegenschaften geplant. In ihrer Antwort informiert die Bundesregierung zudem über die geplanten Einsätze von Jugendoffizieren und Karriereberatern der Bundeswehr, über die Beteiligung an Ausstellungen, Messen und Sportveranstaltungen sowie über Truppenbesuche von Schulklassen.

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Adoptionen sind zurückgegangen

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Berlin 03.07.2026

– Die Zahl der Adoptionen in Deutschland ist im Jahr 2025 auf den tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 gesunken: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2025 bundesweit 3 517 Kinder adoptiert. Das waren 4 % oder 145 weniger Kinder als im Vorjahr. Damit setzte sich der langfristige Rückgang der Adoptionen in Deutschland weiter fort: Seit sich die Fallzahl von ihrem Höchststand im Jahr 1993 (8 687 Adoptionen) bis zum Jahr 2009 mehr als halbiert hat, bewegt sie sich relativ stabil auf niedrigem Niveau zwischen etwa 3 500 und 4 100 Fällen, mit zuletzt leicht rückläufiger Tendenz.

Über ein Viertel der betroffenen Kinder noch im Säuglingsalter

Über ein Viertel (27 %) der adoptierten Kinder 2025 war zum Zeitpunkt der Adoption noch im Säuglingsalter von unter einem Jahr, weitere 31 % waren ein oder zwei Jahre alt. Im Schnitt betrug das Alter bei der Adoption 5,1 Jahre. Die meisten Kinder wuchsen vor der Adoption bei einem Paar aus leiblichem Elternteil und Stiefelternteil auf (74 %). 10 % wurden aus einem Krankenhaus oder einem Mutter-Kind-Heim und 8 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In 3 % der Fälle ging der Adoption eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % eine Heimerziehung voraus. Dabei wurden 2025 nur noch 1,6 % oder 56 Kinder aus dem Ausland angenommen – und zwar am häufigsten aus Thailand, Südafrika, Burkina Faso und Sri Lanka.

Anteil der Stiefkindadoptionen in 15 Jahren von 54 % auf 75 % gestiegen

Insgesamt 45 % der adoptierten Kinder wurden 2025 von ihren Stiefmüttern und 30 % von ihren Stiefvätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Knapp jedes vierte Kind (rund 23 %) wurde gemeinsam von einem Paar adoptiert. Dabei war das Elternpaar in 21 % aller Fälle verschiedengeschlechtlich und in 3 % aller Fälle gleichgeschlechtlich. In den verbleibenden 2 % der Fälle hatten sonstige verwandte oder nicht-verwandte Einzelpersonen die Kinder angenommen.

Trotz des allgemeinen Rückgangs gewannen die Stiefkindadoptionen auch 2025 weiter an Bedeutung: Im Zeitraum von 2010 bis 2025 stieg ihr Anteil an allen Adoptionen von 54 % auf 75 % und erreichte damit einen neuen Höchststand, 2024 hatte er noch bei 74 % gelegen. Die Entwicklung ist insbesondere auf Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zurückzuführen: Wird ein Kind in eine bestehende Partnerschaft von zwei Frauen hineingeboren, kann die Partnerin die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591159217411766a BGB). Im Jahr 2025 adoptierten 1 586 Stiefmütter Kinder, deren Durchschnittsalter bei 1,9 Jahren lag. In 80 % dieser Fälle handelte es um Frauenpaare, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. Der Anteil dieser Fälle an allen Adoptionen lag 2025 bei 36 %. 2024 hatte er bei 34 % und 2023 noch bei 31 % gelegen.

Adoptionsvermittlung: Fremdadoptionen, Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkte Kinder ebenfalls auf historischen Tiefstwerten

Eine Erklärung für die insgesamt sinkenden Fallzahlen ist der anhaltende Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen – also der Adoptionen durch Personen, die weder Stiefeltern noch Verwandte des Kindes sind: 2025 haben die Fremdadoptionen mit 819 Fällen einen neuen Tiefststand erreicht. Das gilt auch für die Zahl der für eine Adoption vorgemerkten Kinder mit 642 Kindern und die Adoptionsbewerbungen mit 3 187 Fällen. Damit standen 2025 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Mögliche Gründe für die rückläufigen Fallzahlen sind unter anderem der Wandel der Familienformen, der Ausbau staatlicher Hilfen für Familien, strengere Regelungen zum Kinderschutz und Fortschritte in der Reproduktionsmedizin.

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Präsidenten der baltischen Staaten in Berlin

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Berlin 03.07.2026

– Am heutigen Freitag, dem 3. Juli, wird Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin mit den Präsidenten der drei baltischen Staaten – Litauen, Lettland und Estland  – über die Befürchtungen dieser ehemaligen Sowjetrepubliken hinsichtlich einer möglichen russischen Invasion sprechen. Diese ähnelt der Annexion der Krim durch Russland und dem andauernden Krieg gegen die Ukraine, einschließlich der Militarisierung einiger ukrainischer Städte an der Grenze zu Russland. Die Gespräche werden sich auch mit der Koordinierung des bevorstehenden NATO-Gipfels in Ankara am kommenden Montag und Mittwoch befassen.

Die drei baltischen Staaten unterstützen zwar das Recht der Ukraine, sich gegen Russland zu verteidigen, unterscheiden sich aber von Berlin, Paris und anderen. Sie machen den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj für die Verlängerung des vierjährigen Krieges verantwortlich und glauben, dass direkte europäische Gespräche mit Moskau die Spannungen zwischen Europa und Russland abbauen und die baltischen Staaten sowie Finnland vor einer russischen Invasion schützen könnten. 

Einige EU-Mitgliedstaaten innerhalb der NATO, insbesondere Deutschland, befinden sich aufgrund der Möglichkeit eines russischen Überraschungsangriffs in erhöhter Alarmbereitschaft. Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius bestätigte, dass sich Deutschland in einem direkten Krieg mit Russland befindet und die Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten zur Abwehr der russischen Bedrohung dringend erforderlich ist.

Der russische Krieg gegen die Ukraine hat zu erheblichen Veränderungen in der Infrastruktur der Bundeswehr geführt. Nachdem die Wehrpflicht unter der vorherigen Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgeschafft worden war, musste die jetzige Bundesregierung sie wieder einführen.

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