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Politik

Genomische Techniken in der Landwirtschaft

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Berlin 26.05.2026

– Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken. Dabei sind verschiedene Interessen abzuwägen, mit Blick auf den Forschungsstandort Deutschland, unsere Unternehmen, die Landwirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Das geht aus ihrer Antwort (21/5803) auf die Kleine Anfrage (21/5252) der Fraktion der AfD mit dem Titel „Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken auf Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und mittelständische Saatgutunternehmen in Deutschland“ hervor. So erwarte sie zum Beispiel durch neue Rahmenbedingungen und Verfahren einen erleichterten Marktzugang für Pflanzen und Produkte der Kategorie 1 (Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlich gezüchteten Sorten gelten und deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg hätten entstehen können).

Zudem erinnert die Bundesregierung daran, dass schon der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsehe, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken. Dabei, räumt sie ein, seien „verschiedene Interessen abzuwägen, mit Blick auf den Forschungsstandort Deutschland, unsere Unternehmen, die Landwirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.“

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„Ein europäisches Mitglied ohne Stimme.“ Die Ukraine weigert sich, im Wartezimmer zu bleiben

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Berlin 26.05.2026

Hat die Ukraine – ähnlich wie die Türkei – begonnen, angesichts ihres Strebens nach einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union Frustration gegenüber den Europäern zu entwickeln?

Zwischen der Vollmitgliedschaft und der suspendierten Mitgliedschaft drängt die Ukraine weiterhin ihre europäischen Verbündeten, die Tür für ernsthafte Verhandlungen zu öffnen, die den Weg für den vollständigen Beitritt zum Block ebnen würden, doch die bisherigen Vorschläge zeigen keinen reibungslosen Weg, um mit der Diskussion über die Vollmitgliedschaft zu beginnen.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erneuerte am Samstag, 23.Mai  seine Forderungen nach einer vollen und gleichberechtigten Mitgliedschaft mit dem Rest der Europäischen Union, nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagen hatte, Kiew als vorübergehende Maßnahme einen Sonderstatus zu gewähren.

„Assoziiertes Mitglied“

Der deutsche Bundeskanzler sagte, dies könne dazu beitragen, eine Vereinbarung zur Beendigung des vierjährigen russischen Krieges in der Ukraine zu erleichtern.

Merz Vorschlag enthält unter anderem wichtige Punkte:

  1. Erlauben Sie der Ukraine, an EU-Sitzungen teilzunehmen, ohne Wahlrecht.
  2. Einrichtung einer European Leaders‘ Task Force zur Entwicklung der Einzelheiten.
  3. Die Mitglieder des Blocks verpflichteten sich zu einem „politischen Engagement“, die gegenseitige Hilfsklausel für die Ukraine umzusetzen, „um eine grundlegende Sicherheitsgarantie zu gewährleisten.“
  4. Erlauben Sie der Ukraine, einen stellvertretenden Kommissar in die Europäische Kommission ohne Stimmrecht zu ernennen.
  5. Die Ukraine darf Vertreter für das Europäische Parlament ohne Wahlrecht ernennen.
  6. Allmählicher Zugang zum EU-Haushalt.

Einige Diplomaten in Brüssel reagierten vorsichtig auf Merz Vorschlag und wiesen darauf hin, dass der Status eines „assoziierten“ Mitglieds nicht existiere und Änderungen der EU-Verträge erfordern könnte.

‚Unfairer Vorschlag‘

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte in einem Brief an die EU-Staats- und Regierungschefs, es wäre unfair, wenn die Ukraine ohne Stimme in der EU wäre.

Er fügte hinzu, dass der Prozess der EU-Erweiterung lange dauere und betonte, dass Europa schneller vorgehen sollte, anstatt die Ukraine bis zur Vollmitgliedschaft „in einem Wartezimmer“ zu halten. Doch Berlin sieht einen schnellen und vollständigen Anschluss unter den aktuellen Umständen als unrealistisch an.

Eine deutsche Regierungsquelle sagte am Samstag als Antwort auf Selenskyjs Brief: „Deutschland bleibt der wichtigste Unterstützer der Ukraine. Wir sehen uns auch als Wegbereiter für die Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union. Es besteht nun die Notwendigkeit einer offenen Diskussion. Unser Vorschlag zielt darauf ab, diese notwendige Debatte zu eröffnen.“

„Die volle Mitgliedschaft bleibt das Ziel. Substanziell konzentriert sich die Arbeit derzeit darauf, die Kapitel der Verhandlung zu öffnen. In dieser Hinsicht herrscht ein hohes Maß an Konsens mit den Ansichten des ukrainischen Präsidenten.“

Unrealistisches Ziel

Die Ukraine erhielt im Juni 2022, wenige Monate nach Beginn des russischen Krieges, den EU-Kandidatenstatus.

Analysten sagen, ein klarer Weg zum Beitritt zur Europäischen Union könnte Selenskyj helfen, die Ukrainer von einer friedlichen Lösung zu überzeugen, insbesondere wenn sie der Ukraine nicht die Kontrolle über ihr gesamtes Territorium zurückgibt oder ihr die Mitgliedschaft in der gewährt.

Doch mehrere europäische Beamte sagen, es sei unrealistisch, dass die Ukraine in den nächsten Jahren eine volle Mitgliedschaft im Block erwirbt, obwohl 2027 in einem 20-Punkte-Friedensplan, der zwischen den Vereinigten Staaten, der Ukraine und Russland diskutiert wurde, festgelegt wurde.

Der Beitritt zur Europäischen Union erfordert die Ratifizierung jedes Mitgliedsstaates des Blocks, ein Prozess, der erhebliche Hindernisse mit sich bringen könnte.

Europas Schild gegen Russland

Er beschrieb Merz als Versuch, einen Kompromiss zwischen dem schnellen Beitritt und dem aktuellen Status der Ukraine als Kandidat zu Beginn des Prozesses zu finden.

Doch Kiew fordert einen beschleunigten Beitritt, um seine Bemühungen im Krieg gegen Russland zu stärken und ihm umfassendere Sicherheitsgarantien zu geben, da sich die Leistung des ukrainischen Militärs im Konflikt verbessert und seit Jahresbeginn etwa 590 Quadratkilometer Gebiet zurückerobert hat, so der ukrainische Präsident.

Selenskyj dankte den europäischen Führungspersönlichkeiten für ihre Unterstützung seit Kriegsbeginn – Europas größtem Konflikt seit dem Zweiten Weltkrieg – und sagte, die Ukraine habe als Bollwerk gedient, das verhinderte, dass alle 27 EU-Länder von Russland angegriffen wurden.

In seinem Brief an sie schrieb er: „Wir verteidigen Europa, vollständig, nicht teilweise, und mit unvollständigen Maßnahmen… Die Ukraine verdient eine faire Behandlung und gleiche Rechte innerhalb Europas.“

Selenskyj erklärte, dass die Ukraine trotz des Kriegesdrucks gute Fortschritte bei den Reformen mache, die zur Erfüllung der demokratischen und wirtschaftlichen Standards der EU erforderlich sind.

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Erkenntnisse über Desinformationskampagne „Storm-1516“

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Berlin 25.5.2026   

– Über die „Desinformationskampagne ,Storm-1516’“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5475). Danach hat die Bundesregierung im Dezember 2025 „Storm-1516“ der Russischen Föderation öffentlich zugeordnet. Das nationale Attribuierungsverfahren der Bundesregierung zu ausländischer Informationsmanipulation habe ergeben, „dass die Russische Föderation durch die Kampagne ,Storm-1516′ versucht hat, sowohl die letzte Bundestagswahl als auch die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und fortlaufend zu destabilisieren“, heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Bundesregierung darin zudem darlegt, zeigen belastbare Informationen, dass diese koordinierte Kampagne durch Angehörige des von Alexander Dugin gegründeten Center for Geopolitical Expertise und der vom russischen Oligarchen Konstantin Malofejew finanzierten Doppelkopf-Adler-Bewegung durchgeführt sowie durch den russischen Militärgeheimdienst GRU unterstützt wurde. „Diese unterstellten hierbei unter anderem ehemaligen und aktuellen Regierungsmitgliedern der Bundesregierung schwerste Straftaten“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren.

Ihren Angaben zufolge wurden hierfür auf verschiedenen Plattformen unter anderem künstlich generierte scheininvestigative Recherchen, Deepfake-Bildsequenzen, pseudojournalistische Webseiten und erfundene Zeugenaussagen verbreitet. Mittels koordinierter Amplifizierung seien die Inhalte in den sozialen Medien einer größtmöglichen Zielgruppe zugeführt worden. Das Ziel dieser Kampagne sei es, die Gesellschaft zu spalten, Misstrauen zu schüren und das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse zu schwächen.

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Keine Verpflichtung zur systematischen Erfassung

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Berlin 26.05.2026 (hib/LBR)

– Die Bundesregierung erhebt keine vollständigen Daten über Kontakte von Vertretern von Bundesministerien oder obersten Bundesbehörden mit Fraktionen, Arbeitskreisen oder Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Eine umfassende Beantwortung entsprechender Fragen sei wegen des hohen Rechercheaufwands „nicht mit zumutbarem Aufwand“ möglich, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (21/5963) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5678). Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem Umfang und der Verteilung der Kontakte von Vertretern von Bundesministerien mit Fraktionen, Arbeitskreisen sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestags erkundigt.

Wie es in der Antwort weiter heißt, pflegten Staatsminister, (Parlamentarische) Staatssekretäre sowie Beschäftigte der Bundesministerien und obersten Bundesbehörden „einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Fraktionen, Arbeitskreisen und Abgeordneten. Kontakte fänden sowohl in den Ministerien als auch im Bundestag sowie in digitaler Form statt. Eine Verpflichtung zur systematischen Erfassung dieser Kontakte bestehe nicht, erläutert die Bundesregierung weiter. Eine vollständige Dokumentation sämtlicher Gespräche, Vorträge, Teilnehmer oder Termine werde nicht geführt.

Weiter heißt es, die angeforderten Informationen würden regelmäßig nicht dauerhaft in den Leitungsbereichen gespeichert, sondern allenfalls in den vorbereitenden Fachreferaten. Die mit der Datenerhebung verbundenen Belastungen würden die fristgerechte Erfüllung der Fachaufgaben “erheblich gefährden„, heißt es in der Antwort weiter. Mit Blick auf Richtlinien für Kontakte zwischen Bundesregierung und Parlament verweist die Bundesregierung auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

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Deutlich weniger Personal bei Friedensmissionen

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Berlin, Stockholm 26.05.2026 

– Die Zahl der Einsatzkräfte bei internationalen Friedensmissionen ist auf den niedrigsten Stand seit 25 Jahren gesunken. Das geht aus einem Bericht des Stockholmer Friedensforschungsinstituts (Sipri) und Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZiF) hervor. Demnach waren Ende 2025 knapp 79.000 Soldaten und zivile Hilfskräfte an weltweiten Einsätzen beteiligt.

Das sind 17 Prozent weniger als ein Jahr zuvor und 49 Prozent weniger als noch 2016. Dabei seien die internationalen Krisen nicht weniger geworden, heißt es. Das beide Institute berücksichtigte für die Datenerhebung multilaterale Friedensmissionen, sowohl mit als auch ohne UNO-Mandat. Die Fachleute listen für 2025 weltweit 58 multilaterale Friedensmissionen auf, drei weniger als im Jahr davor. In Afrika südlich der Sahara und Europa waren jeweils 18 Missionen im Einsatz, im Nahen Osten und in Nordafrika zusammen 14, fünf auf dem amerikanischen Doppelkontinent sowie drei in Asien und Ozeanien.

Mangelnde Finanzierung

Die Forscher sehen die Gründe für den Rückgang vor allem bei der mangelnden Finanzierung sowie politischen Pattsituationen im UNO-Sicherheitsrat, in dem die fünf ständigen Mitglieder USA, China, Russland, Großbritannien und Frankreich Vorhaben mit ihrem Veto blockieren können. Vor allem die Kürzungen der USA seien beträchtlich. Das Sipri-Insitut warnte vor schwerwiegenden Folgen für die Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten. Ein Rückgang weltweit anerkannter Normen und eine Zunahme von Kriegen sei zu befürchten.

US-KürzungenUNO verkleinert Friedensmissionen

Ein Viertel der Friedenstruppen der Vereinten Nationen soll aus Krisenregionen abgezogen werden. Die Vereinten Nationen wollen bei Friedensmissionen kürzen. Grund dafür sind erhebliche Kürzungen der Gelder durch die USA, wie ein Vertreter der UNO in New York mitteilte. Damit dürften in den kommenden Monaten die Einsätze für rund 13.000 der insgesamt etwa 50.000 Blauhelmsoldaten enden. Ein großer Teil der zivilen Missionen werde ebenfalls betroffen sein.

Die Vereinigten Staaten reduzieren seit dem zweiten Amtsantritt von Präsident Trump ihr internationales Engagement. Sie haben im aktuellen UNO-Budget für die Friedensmissionen noch rund 680 Millionen Dollar zugesagt. Im Vorjahr waren es nach Angaben der Vereinten Nationen mehr als eine Milliarde.

Aktuell unterhält die UNO elf Friedensmissionen weltweit, die größten davon in der Zentralafrikanischen Republik, im Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo und im Libanon mit je mehr als 10.000 Einsatzkräften.

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Linke will Kultur und Sport als Staatsziele im Grundgesetz

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Berlin 26.05.2026  

– Die Fraktion Die Linke will den Schutz und die Förderung der Kultur und des Sports als ausdrückliche Staatsziele in das Grungesetz aufnehmen. In einem Antrag (21/6099) mit dem Titel „Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken“ fordert sie die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Fraktion stellt fest, dass das Grundgesetz bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge eine „schmerzhafte Leerstelle“ aufweise. Zwar formuliere der Bund weitreichende Ziele für Spitzen- und Breitensport einschließlich Sportinfrastruktur, die konkrete Umsetzung werde jedoch auf spätere Verfahren, Haushaltsentscheidungen und „unbestimmte Förderlogiken“ verschoben. Diese Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und fehlender Verbindlichkeit machten deutlich, dass Kultur und Sport nicht nur angekündigt, sondern als Staatsziele im Grundgesetz abgesichert werden müssten. Eine Staatszielbestimmung fungiere als „zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Abwägungsentscheidungen“. Vor allem bei fiskalischen Konflikten und der Anwendung der Schuldenkrise würde sie Sport und Kultur das „nötige juristische Gewicht“ verleihen, um einen Kahlschlag bei der Förderung abzuwenden, schreiben die Abgeordneten.

Weiter heißt es in dem Antrag, rechtsextreme Gruppen füllten das Vakuum gezielt auf, wenn der Staat Bibliotheken, Theater und Sportstätten schließe. Kultur und Sport seien keine bloße Subventionspolitik für die Freizeit, sondern „harte, unerlässliche Präventionsarbeit im Dienst der Demokratie“. Das „bloße juristische Bekenntnis“ müsse jedoch durch materielle Umverteilung untermauert werden. Die Fraktion fordert eine „gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik. Öffentliche Sport- und Freizeitflächen müssten als Teil der Daseinsvorsorge geschützt und dem Zugriff rein kommerzieller Interessen entzogen werden. Der Antrag biete dem Bundestag die „historische Chance“, die öffentliche Daseinsvorsorge zu verteidigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft im Grundgesetz abzusichern.

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Zur Lage im Westjordanland

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Berlin 22.05.2026

Gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Vereinigten Königreichs, Italiens, Frankreichs und Deutschlands zur Lage im Westjordanland

In den letzten Monaten hat sich die Lage im Westjordanland erheblich verschlechtert. 
Die Gewalt durch Siedler hat ein noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht. Die Politik und Vorgehensweise der israelischen Regierung, einschließlich einer weiteren Verfestigung der israelischen Kontrolle, untergraben die Stabilität und die Aussichten auf eine Zwei-Staaten-Lösung.

Das Völkerrecht ist unmissverständlich: israelische Siedlungen im Westjordanland sind illegal. Bauprojekte im Gebiet E1 wären keine Ausnahme.

Die Siedlungserschließung im Gebiet E1 würde das Westjordanland zweiteilen und wäre ein schwerwiegender Bruch internationalen Rechts.

Wirtschaftsunternehmen sollten sich nicht an Bauausschreibungen für das Gebiet E1 oder an anderen Projekten zur Siedlungserschließung beteiligen. Sie sollten sich der rechtlichen und auch der rufschädigenden Folgen bewusst sein, die ihre Beteiligung am Siedlungsbau hätte, einschließlich des Risikos, an schweren Verstößen gegen das Völkerrecht beteiligt zu sein. 

Wir fordern die Regierung Israels auf, die Ausweitung der Siedlungen und ihrer administrativen Kompetenzen zu beenden, die Rechenschaftspflicht für Gewalttaten durch Siedler sicherzustellen und Anschuldigungen gegen israelische Streitkräfte nachzugehen, die haschemitische Obhut über die heiligen Stätten Jerusalems und die historischen Status-Quo-Regelungen zu respektieren sowie die der Palästinensischen Behörde und der palästinensischen Wirtschaft auferlegten finanziellen Beschränkungen aufzuheben. Wir stellen uns entschieden denjenigen entgegen, einschließlich Mitgliedern der israelischen Regierung, die sich für eine Annexion des Westjordanlandes sowie die gewaltsame Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aussprechen.

Wir bekräftigen unser unerschütterliches Bekenntnis zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, eine Lösung, nach der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, in Frieden und Sicherheit innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen nebeneinander existieren.

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Grünen-Fraktion fordert Stärkung der Alkoholprävention

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Berlin 22.05.2025   

– Die Grünen-Fraktion fordert eine Stärkung der Alkoholprävention, um vor allem Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau, heißt es in einem Antrag (21/6016) der Fraktion.

Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind.

Eine wirksame Alkoholprävention erfordere ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, insbesondere an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden.

Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten.

Die Alkoholsteuer sollte vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die zielgruppenspezifischen Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden.

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Grüne fordern mehr Hilfen für akute Krisenregionen

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Berlin 22.05.2026

– Angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag (21/6010) auf, die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen. Unter anderem solle sie den humanitären Zugang in Sudan und Gaza sichern und Partnerländer verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, um Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu reduzieren. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks aus und für eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des Globalen Südens. Mitteln für Ernährungssicherheit und klimaresiliente Landwirtschaft sollte Vorrang vor Schuldendienst eingeräumt werden.

In der Begründung heißt es, mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime als Reaktion auf die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran drohe eine globale Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warne, dass 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten. Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen und Ernährungssouveränität zu erzielen, ist es aus Sicht der Grünen „ unabdingbar, kleinbäuerliche Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern“. Ernährungssouveränität sei nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung weltweit.

Der Antrag soll am Freitag beraten und nach einer halbstündigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden.

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Künstliche Intelligenz und der neue Faschismus

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Berlin 21.5.3036 

– Die Friedrich-Ebert-Stiftung für Sozialwesen und Internationale Studien verlieh ihren Preis für das politische Buch 2026 an den Journalisten Rainer Mühlhof für sein Buch „Künstliche Intelligenz und Neofaschismus“, das von der Stiftung herausgegeben und vertrieben wurde.

Doch besteht ein Zusammenhang zwischen künstlicher Intelligenz und dem Aufstieg des Faschismus in Europa, insbesondere in Deutschland?

Ja, es gibt eine stark diskutierte Verbindung zwischen Künstlicher Intelligenz und dem Aufstieg autoritärer sowie rechtsextremer Bewegungen in Europa und Deutschland. KI fungiert dabei als Beschleuniger und ideologisches Werkzeug. 

Die wichtigsten Berührungspunkte sind:Propaganda und Desinformation: Generative KI ermöglicht die massenhafte und automatisierte Erstellung von Fake News, gefälschten Bildern und Videos (Deepfakes). Dies untergräbt das Vertrauen in demokratische Institutionen und erschwert es, zwischen Fakten und Lügen zu unterscheiden.Filterblasen und Polarisierung: Algorithmen in sozialen Netzwerken, die durch KI gesteuert werden, belohnen oft extreme, emotionale oder spaltende Inhalte mit mehr Reichweite. Dies treibt die gesellschaftliche Polarisierung voran – ein Nährboden für radikale politische Ränder.Autoritäre Ideologien und Big Tech: Kritische Vordenker warnen, dass bestimmte KI-Strukturen von Natur aus „menschensortierend“ sind. Große Tech-Konzerne, die diese Macht monopolisieren, weisen teils Weltanschauungen auf, die demokratische Prinzipien schwächen und eugenischen Ideologien des 20. Jahrhunderts gefährlich nahekommen.

Foto: © PWO

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Modernisierung des Anwaltnotariats“ beschlossen

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Berlin 21.5.2026   

– Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat geebnet. Die Abgeordneten beschlossen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5441), der auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden war.

Für die nunmehr als Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ firmierende Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD stimmte einzelnen Teilen des Gesetzentwurfes zu und enthielt sich bei anderen Teilen und dem Gesetzentwurf im Übrigen. Bei Enthaltung der AfD und Zustimmung der übrigen Fraktionen passierte auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen den Ausschuss. Die abschließende Beratung des Entwurfes im Bundestag ist für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplant.

Ziel des Entwurfes ist vornehmlich eine Modernisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts des Anwaltsnotariats. Zum einen sollen der Berufseinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden, indem beispielsweise die dreijährige Zulassungspflicht für die notarielle Fachprüfung gestrichen wird. Zudem wird der Umgang mit der Altersgrenze für Notare neu geregelt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Ausschuss nahm an diesem Teil des Entwurfes noch einzelne Änderungen vor. So wurde etwa eine Ausnahmeregelung von der vorgesehenen Fortbildungsregelung eingefügt.

Die sachfremden Änderungen in dem Gesetzentwurf begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf damit, „um bei verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten zu ermöglichen“.

Angepasst wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr.

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„Einheit in Vielfalt“

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Berlin 21.05.2026

Unter dem Motto „Einheit in Vielfalt“ veranstaltete der Deutsche Kulturrat am Donnerstag, den 21. Mai, in Berlin ein Seminar zur Bedeutung des interreligiösen Dialogs und der kulturellen Vielfalt. Im Mittelpunkt stand die zentrale Rolle des Dialogs für die Förderung der gesellschaftlichen Integration und die Bekämpfung von Hassrede.

Laut Olaf Zimmermann, Integrationssprecher und Präsident des Deutschen Kulturrats, fordern Islam, Christentum und Judentum einen direkten und tiefgründigen Dialog, um jenen entgegenzutreten, die sich der Demokratie widersetzen.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Baž erklärte, Dialog und Integration gehörten zu ihren wichtigsten Prioritäten. Auch Christoph de Vries, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, betonte die Bedeutung von Investitionen in den Dialog für die Integration.

Der Tag markierte den Auftakt der Aktivitäten des Deutschen Kulturrats, der im Rahmen dessen bundesweit über 450 Veranstaltungen zur Förderung von Dialog, kultureller und sozialer Integration, zur Bekämpfung von Rassismus und zur Eindämmung von Populismus organisiert.

Foto: © PWO

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Weitere Förderung für rund 1 500 neue Elektrobusse

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Berlin 21.05.2026  

– Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt die Förderung von Bussen mit klimafreundlichen Antrieben fort und plant, die Beschaffung von weiteren, mindestens 1 500 Elektrobusse zu unterstützen. Die neue „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der zugehörige neue Förderaufruf startet am 21. Mai 2026. Förderskizzen können ab dem 26. Mai 2026 eingereicht werden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Wir haben bereits rund 1,5 Milliarden Euro in mehr als 5 300 klimafreundliche Busse investiert. Diesen erfolgreichen Weg führen wir konsequent fort: Allein mit dem im Jahr 2026 verfügbaren Haushaltsvolumen wollen wir weitere 1 500 E-Busse flächendeckend in den Einsatz bringen. Das stärkt den öffentlichen Nahverkehr, den Markthochlauf innovativer Antriebstechnologien und ebnet den Weg zur klimafreundlichen Mobilität.“

 
Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das BMV auch weiterhin Verkehrsunternehmen und Anwender der Busbranche bei der Umstellung ihrer Flotten auf emissionsfreie Busse mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb. Ziel ist es, den Hochlauf klimafreundlicher Busse zu beschleunigen, die Marktdurchdringung zu erhöhen und auch im Segment der Überland-, Fern- und Reisebusse Marktanreize zu setzen. Die Förderung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Personenverkehr und unterstützt die nationalen Klimaschutz Ziele.

Der neue Förderaufruf basiert auf dem Bundeshaushalt 2026, der erneut Mittel für alternative Antriebe im Personenverkehr vorsieht. Bereits auf der Fachkonferenz „klimafreundliche Busse“ des BMV im Februar 2026 hatte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Neuauflage der Förderung angekündigt. Skizzeneinreichung sind ab 26. Mai 2026 möglich. Projekt‑Skizzen können ab dem 26. Mai 2026 über das Förderportal easy‑Online eingereicht werden. Die Skizzenphase beträgt acht Wochen; Einreichfrist ist der 21. Juli 2026.

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung oder Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die hierfür erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur:  Batteriebusse (inklusive Batterie-Oberleitungsbusse) Brennstoffzellenbusse (inklusive Batteriebusse mit Brennstoffzelle als Range‑Extender) Umrüstung konventioneller Busse auf Batterie‑ oder Brennstoffzellenantrieb

Für einen effizienten und wirkungsvollen Einsatz der Fördermittel werden diese, unter
Berücksichtigung der Elektrifizierungsgrade und Einsatzkontexte, technologiespezifisch auf vverschiedene Förderbereiche verteilt. Neben einem „Aktivierungsprogramm“, das dem bisherigen Förderverfahren folgt, wird erstmals ein „Skalierungsprogramm“ eingeführt. Dieses richtet sich an Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Anteil ihrer Busflotte elektrifiziert haben und den weiteren Fahrzeughochlauf planen. Innerhalb der Fördersäulen erfolgt die Auswahl der Projekte in einem wettbewerblichen Verfahren, unter Berücksichtigung des Umweltbeitrages und der Effizienz des Fördermitteleinsatzes. Ergänzend werden die Umsetzungsperspektive und das Einsatz- und Energiekonzept zur Bewertung herangezogen.

Bilanz der bisherigen Förderung:
Seit Einführung der ersten Richtlinie im Jahr 2021 wurde die Beschaffung von mehr als 5 300 Bussen bei etwa 330 Verkehrsunternehmen bewilligt, davon sind mehr als 2 300 Fahrzeuge bereits im Einsatz.

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Verleihung des Gustav-Heinemann-Preises

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Berlin 20.05.2026

Bürgerpreisverleihung an den Kinder- und Jugendbeirat Torgelow

Seit 1977 wird der Gustav-Heinemann-Bürgerpreis an Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen verliehen, die sich in herausragender Weise für Freiheit, Gerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement eingesetzt haben. Der Preis, der im Gedenken an den ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann (1899-1976) ins Leben gerufen wurde, würdigt die Verkörperung der von ihm vorgelebten bürgerlichen Tugenden.(Ganz rechts im Bild ist Christine Rau zu sehen, die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau (1931-2006) und Präsidentin des Gustav-Heinemann-Preises. Christine Rau ist die Enkelin von Gustav Heinemann)

Foto: © PWO

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Verbesserte öffentliche Sicherheit

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Berlin 20.05.2026

– Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius besuchten gemeinsam mit mehreren Landesinnenministern verschiedene Rettungsdienste, darunter das Technische Hilfswerk (THW), das weltweit in Katastrophengebieten im Einsatz ist und dem Innenministerium und dem Verteidigungsministerium untersteht.

Der Innenminister erklärte, moderne Technologien in Rettungswagen sowie praktische und wissenschaftliche Forschung dienten der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz vor Terrorismus und anderen Bedrohungen. Er betonte, die aktuelle Sicherheits- und politische Lage weltweit, insbesondere der russisch-ukrainische Konflikt und die Kriege im Nahen Osten, erforderten Wachsamkeit und schnelles Handeln. Verteidigungsminister Pistorius bezeichnete die Zusammenarbeit zwischen Militär und Polizei als unerlässlich, da beide für den Schutz der Bevölkerung verantwortlich seien.

Das Innenministerium hat bis 2029 zehn Milliarden Euro für die Modernisierung von Rettungstechnologien und die Entwicklung von Sicherheitsausrüstung bereitgestellt. Der Bund hat dem THW zudem rund drei Milliarden Euro für die Einstellung von ehrenamtlichen Mitarbeitern zugewiesen.

Foto: © PWO

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Politik

Kürzungen der Eingliederungshilfe sind ein Angriff auf Menschenrechte und sozialen Zusammenhalt

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Berlin 20.05.2026

– Die Bundesvereinigung Lebenshilfe wehrt sich gegen Pläne von Bund, Ländern und Kommunen, weitreichende Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vorzunehmen. Einer Bundestags-Petition gegen die bekannt gewordene Streichliste aus dem Kanzleramt haben sich kurz vor Ende der Zeichnungsfrist bereits mehr als 100.000 Menschen angeschlossen.

„Was derzeit diskutiert wird, ist ein Angriff auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und damit auf die Grundwerte unseres Sozialstaats“, erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. und Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit Blick auf die Streichliste. „Wer bei den Schwächsten spart, nimmt bewusst Ausgrenzung, Abhängigkeit und den Verlust von Selbstbestimmung in Kauf. Teilhabe ist ein Menschenrecht und darf in unserer Gesellschaft niemals zum Sparposten werden.“

In Deutschland beziehen gegenwärtig rund eine Million Menschen Eingliederungshilfe. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 34 Jahren. Diese Leistungen ermöglichen unter anderem Schulassistenz, Hilfen beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder die Teilhabe am Arbeitsleben.

„Natürlich brauchen wir Reformen, weniger Bürokratie und effizientere Verfahren in unserem Land. Und natürlich ist es angesichts der Haushaltslage richtig, nach Einsparpotenzialen zu schauen“, sagt Schmidt. „Aber wer bei den Rechten von Menschen mit Behinderung spart, der spart an Würde, Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Solche Kürzungen können für Kinder bedeuten, dass sie nicht oder weniger in die Schule gehen oder seltener an Freizeitangeboten teilnehmen können. Und es bedeutet auch für junge Menschen mit Behinderung, dass sie in einem Pflegeheim leben müssen, obwohl sie mit Assistenz in einer eigenen Wohnung gut klarkommen. Eine solche Missachtung ihrer Würde ist nicht hinnehmbar.“

Für Sebastian Urbanski, Schauspieler und als Mensch mit Behinderung im Bundesvorstand der Lebenshilfe, ist die Eingliederungshilfe von existenzieller Bedeutung: „Ohne Assistenz könnte ich nicht mit meiner Frau in unserer Wohnung leben. Ich müsste womöglich zurück zu meinen Eltern oder in ein Heim. Das wäre ein massiver Verlust meiner Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung haben Rechte – auch das Recht, selbst zu entscheiden, wie und mit wem sie leben.“

Auch Lisa Behme, Mutter von drei Kindern mit Behinderung, warnt vor den dramatischen Folgen möglicher Einschnitte: „Wenn die Schulbegleitung ausfällt, dürfen meine Kinder teilweise nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Schon heute kämpfen Familien mit einem extrem bürokratischen System. Statt Leistungen zu kürzen, brauchen wir einfachere Verfahren.“

Die Petition gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe wird am 8. Juni im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Die Lebenshilfe fordert Bundesregierung, Bundestag und Länder auf, keine Änderungen vorzunehmen, die die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung einschränken. „Eine solidarische Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit denjenigen umgeht, die Unterstützung benötigen“, betont Ulla Schmidt. „Wer Teilhabe kürzt, grenzt Menschen aus und verstößt nicht nur gegen Recht und Konventionen, sondern gegen alles, was unsere inklusive, soziale Gesellschaft ausmacht.“

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