Politik
Künstliche Intelligenz und der neue Faschismus
Berlin 21.5.3036
– Die Friedrich-Ebert-Stiftung für Sozialwesen und Internationale Studien verlieh ihren Preis für das politische Buch 2026 an den Journalisten Rainer Mühlhof für sein Buch „Künstliche Intelligenz und Neofaschismus“, das von der Stiftung herausgegeben und vertrieben wurde.
Doch besteht ein Zusammenhang zwischen künstlicher Intelligenz und dem Aufstieg des Faschismus in Europa, insbesondere in Deutschland?
Ja, es gibt eine stark diskutierte Verbindung zwischen Künstlicher Intelligenz und dem Aufstieg autoritärer sowie rechtsextremer Bewegungen in Europa und Deutschland. KI fungiert dabei als Beschleuniger und ideologisches Werkzeug.
Die wichtigsten Berührungspunkte sind:Propaganda und Desinformation: Generative KI ermöglicht die massenhafte und automatisierte Erstellung von Fake News, gefälschten Bildern und Videos (Deepfakes). Dies untergräbt das Vertrauen in demokratische Institutionen und erschwert es, zwischen Fakten und Lügen zu unterscheiden.Filterblasen und Polarisierung: Algorithmen in sozialen Netzwerken, die durch KI gesteuert werden, belohnen oft extreme, emotionale oder spaltende Inhalte mit mehr Reichweite. Dies treibt die gesellschaftliche Polarisierung voran – ein Nährboden für radikale politische Ränder.Autoritäre Ideologien und Big Tech: Kritische Vordenker warnen, dass bestimmte KI-Strukturen von Natur aus „menschensortierend“ sind. Große Tech-Konzerne, die diese Macht monopolisieren, weisen teils Weltanschauungen auf, die demokratische Prinzipien schwächen und eugenischen Ideologien des 20. Jahrhunderts gefährlich nahekommen.
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Politik
Zur Lage im Westjordanland
Berlin 22.05.2026
Gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Vereinigten Königreichs, Italiens, Frankreichs und Deutschlands zur Lage im Westjordanland
In den letzten Monaten hat sich die Lage im Westjordanland erheblich verschlechtert.
Die Gewalt durch Siedler hat ein noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht. Die Politik und Vorgehensweise der israelischen Regierung, einschließlich einer weiteren Verfestigung der israelischen Kontrolle, untergraben die Stabilität und die Aussichten auf eine Zwei-Staaten-Lösung.
Das Völkerrecht ist unmissverständlich: israelische Siedlungen im Westjordanland sind illegal. Bauprojekte im Gebiet E1 wären keine Ausnahme.
Die Siedlungserschließung im Gebiet E1 würde das Westjordanland zweiteilen und wäre ein schwerwiegender Bruch internationalen Rechts.
Wirtschaftsunternehmen sollten sich nicht an Bauausschreibungen für das Gebiet E1 oder an anderen Projekten zur Siedlungserschließung beteiligen. Sie sollten sich der rechtlichen und auch der rufschädigenden Folgen bewusst sein, die ihre Beteiligung am Siedlungsbau hätte, einschließlich des Risikos, an schweren Verstößen gegen das Völkerrecht beteiligt zu sein.
Wir fordern die Regierung Israels auf, die Ausweitung der Siedlungen und ihrer administrativen Kompetenzen zu beenden, die Rechenschaftspflicht für Gewalttaten durch Siedler sicherzustellen und Anschuldigungen gegen israelische Streitkräfte nachzugehen, die haschemitische Obhut über die heiligen Stätten Jerusalems und die historischen Status-Quo-Regelungen zu respektieren sowie die der Palästinensischen Behörde und der palästinensischen Wirtschaft auferlegten finanziellen Beschränkungen aufzuheben. Wir stellen uns entschieden denjenigen entgegen, einschließlich Mitgliedern der israelischen Regierung, die sich für eine Annexion des Westjordanlandes sowie die gewaltsame Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aussprechen.
Wir bekräftigen unser unerschütterliches Bekenntnis zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, eine Lösung, nach der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, in Frieden und Sicherheit innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen nebeneinander existieren.
Politik
Grünen-Fraktion fordert Stärkung der Alkoholprävention
Berlin 22.05.2025
– Die Grünen-Fraktion fordert eine Stärkung der Alkoholprävention, um vor allem Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau, heißt es in einem Antrag (21/6016) der Fraktion.
Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind.
Eine wirksame Alkoholprävention erfordere ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag.
Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, insbesondere an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden.
Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten.
Die Alkoholsteuer sollte vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die zielgruppenspezifischen Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden.
Politik
Grüne fordern mehr Hilfen für akute Krisenregionen
Berlin 22.05.2026
– Angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag (21/6010) auf, die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen. Unter anderem solle sie den humanitären Zugang in Sudan und Gaza sichern und Partnerländer verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, um Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu reduzieren. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks aus und für eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des Globalen Südens. Mitteln für Ernährungssicherheit und klimaresiliente Landwirtschaft sollte Vorrang vor Schuldendienst eingeräumt werden.
In der Begründung heißt es, mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime als Reaktion auf die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran drohe eine globale Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warne, dass 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten. Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen und Ernährungssouveränität zu erzielen, ist es aus Sicht der Grünen „ unabdingbar, kleinbäuerliche Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern“. Ernährungssouveränität sei nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung weltweit.
Der Antrag soll am Freitag beraten und nach einer halbstündigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Politik
Modernisierung des Anwaltnotariats“ beschlossen
Berlin 21.5.2026
– Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat geebnet. Die Abgeordneten beschlossen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5441), der auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden war.
Für die nunmehr als Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ firmierende Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD stimmte einzelnen Teilen des Gesetzentwurfes zu und enthielt sich bei anderen Teilen und dem Gesetzentwurf im Übrigen. Bei Enthaltung der AfD und Zustimmung der übrigen Fraktionen passierte auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen den Ausschuss. Die abschließende Beratung des Entwurfes im Bundestag ist für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplant.
Ziel des Entwurfes ist vornehmlich eine Modernisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts des Anwaltsnotariats. Zum einen sollen der Berufseinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden, indem beispielsweise die dreijährige Zulassungspflicht für die notarielle Fachprüfung gestrichen wird. Zudem wird der Umgang mit der Altersgrenze für Notare neu geregelt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Ausschuss nahm an diesem Teil des Entwurfes noch einzelne Änderungen vor. So wurde etwa eine Ausnahmeregelung von der vorgesehenen Fortbildungsregelung eingefügt.
Die sachfremden Änderungen in dem Gesetzentwurf begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf damit, „um bei verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten zu ermöglichen“.
Angepasst wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr.
Politik
„Einheit in Vielfalt“
Berlin 21.05.2026
Unter dem Motto „Einheit in Vielfalt“ veranstaltete der Deutsche Kulturrat am Donnerstag, den 21. Mai, in Berlin ein Seminar zur Bedeutung des interreligiösen Dialogs und der kulturellen Vielfalt. Im Mittelpunkt stand die zentrale Rolle des Dialogs für die Förderung der gesellschaftlichen Integration und die Bekämpfung von Hassrede.
Laut Olaf Zimmermann, Integrationssprecher und Präsident des Deutschen Kulturrats, fordern Islam, Christentum und Judentum einen direkten und tiefgründigen Dialog, um jenen entgegenzutreten, die sich der Demokratie widersetzen.
Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Baž erklärte, Dialog und Integration gehörten zu ihren wichtigsten Prioritäten. Auch Christoph de Vries, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, betonte die Bedeutung von Investitionen in den Dialog für die Integration.
Der Tag markierte den Auftakt der Aktivitäten des Deutschen Kulturrats, der im Rahmen dessen bundesweit über 450 Veranstaltungen zur Förderung von Dialog, kultureller und sozialer Integration, zur Bekämpfung von Rassismus und zur Eindämmung von Populismus organisiert.
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Politik
Weitere Förderung für rund 1 500 neue Elektrobusse
Berlin 21.05.2026
– Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt die Förderung von Bussen mit klimafreundlichen Antrieben fort und plant, die Beschaffung von weiteren, mindestens 1 500 Elektrobusse zu unterstützen. Die neue „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der zugehörige neue Förderaufruf startet am 21. Mai 2026. Förderskizzen können ab dem 26. Mai 2026 eingereicht werden.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Wir haben bereits rund 1,5 Milliarden Euro in mehr als 5 300 klimafreundliche Busse investiert. Diesen erfolgreichen Weg führen wir konsequent fort: Allein mit dem im Jahr 2026 verfügbaren Haushaltsvolumen wollen wir weitere 1 500 E-Busse flächendeckend in den Einsatz bringen. Das stärkt den öffentlichen Nahverkehr, den Markthochlauf innovativer Antriebstechnologien und ebnet den Weg zur klimafreundlichen Mobilität.“
Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das BMV auch weiterhin Verkehrsunternehmen und Anwender der Busbranche bei der Umstellung ihrer Flotten auf emissionsfreie Busse mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb. Ziel ist es, den Hochlauf klimafreundlicher Busse zu beschleunigen, die Marktdurchdringung zu erhöhen und auch im Segment der Überland-, Fern- und Reisebusse Marktanreize zu setzen. Die Förderung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Personenverkehr und unterstützt die nationalen Klimaschutz Ziele.
Der neue Förderaufruf basiert auf dem Bundeshaushalt 2026, der erneut Mittel für alternative Antriebe im Personenverkehr vorsieht. Bereits auf der Fachkonferenz „klimafreundliche Busse“ des BMV im Februar 2026 hatte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Neuauflage der Förderung angekündigt. Skizzeneinreichung sind ab 26. Mai 2026 möglich. Projekt‑Skizzen können ab dem 26. Mai 2026 über das Förderportal easy‑Online eingereicht werden. Die Skizzenphase beträgt acht Wochen; Einreichfrist ist der 21. Juli 2026.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung oder Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die hierfür erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur: Batteriebusse (inklusive Batterie-Oberleitungsbusse) Brennstoffzellenbusse (inklusive Batteriebusse mit Brennstoffzelle als Range‑Extender) Umrüstung konventioneller Busse auf Batterie‑ oder Brennstoffzellenantrieb
Für einen effizienten und wirkungsvollen Einsatz der Fördermittel werden diese, unter
Berücksichtigung der Elektrifizierungsgrade und Einsatzkontexte, technologiespezifisch auf vverschiedene Förderbereiche verteilt. Neben einem „Aktivierungsprogramm“, das dem bisherigen Förderverfahren folgt, wird erstmals ein „Skalierungsprogramm“ eingeführt. Dieses richtet sich an Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Anteil ihrer Busflotte elektrifiziert haben und den weiteren Fahrzeughochlauf planen. Innerhalb der Fördersäulen erfolgt die Auswahl der Projekte in einem wettbewerblichen Verfahren, unter Berücksichtigung des Umweltbeitrages und der Effizienz des Fördermitteleinsatzes. Ergänzend werden die Umsetzungsperspektive und das Einsatz- und Energiekonzept zur Bewertung herangezogen.
Bilanz der bisherigen Förderung:
Seit Einführung der ersten Richtlinie im Jahr 2021 wurde die Beschaffung von mehr als 5 300 Bussen bei etwa 330 Verkehrsunternehmen bewilligt, davon sind mehr als 2 300 Fahrzeuge bereits im Einsatz.
Berlin
Verleihung des Gustav-Heinemann-Preises
Berlin 20.05.2026
Bürgerpreisverleihung an den Kinder- und Jugendbeirat Torgelow
Seit 1977 wird der Gustav-Heinemann-Bürgerpreis an Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen verliehen, die sich in herausragender Weise für Freiheit, Gerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement eingesetzt haben. Der Preis, der im Gedenken an den ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann (1899-1976) ins Leben gerufen wurde, würdigt die Verkörperung der von ihm vorgelebten bürgerlichen Tugenden.(Ganz rechts im Bild ist Christine Rau zu sehen, die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau (1931-2006) und Präsidentin des Gustav-Heinemann-Preises. Christine Rau ist die Enkelin von Gustav Heinemann)
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Politik
Verbesserte öffentliche Sicherheit
Berlin 20.05.2026
– Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius besuchten gemeinsam mit mehreren Landesinnenministern verschiedene Rettungsdienste, darunter das Technische Hilfswerk (THW), das weltweit in Katastrophengebieten im Einsatz ist und dem Innenministerium und dem Verteidigungsministerium untersteht.
Der Innenminister erklärte, moderne Technologien in Rettungswagen sowie praktische und wissenschaftliche Forschung dienten der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz vor Terrorismus und anderen Bedrohungen. Er betonte, die aktuelle Sicherheits- und politische Lage weltweit, insbesondere der russisch-ukrainische Konflikt und die Kriege im Nahen Osten, erforderten Wachsamkeit und schnelles Handeln. Verteidigungsminister Pistorius bezeichnete die Zusammenarbeit zwischen Militär und Polizei als unerlässlich, da beide für den Schutz der Bevölkerung verantwortlich seien.
Das Innenministerium hat bis 2029 zehn Milliarden Euro für die Modernisierung von Rettungstechnologien und die Entwicklung von Sicherheitsausrüstung bereitgestellt. Der Bund hat dem THW zudem rund drei Milliarden Euro für die Einstellung von ehrenamtlichen Mitarbeitern zugewiesen.
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Politik
Kürzungen der Eingliederungshilfe sind ein Angriff auf Menschenrechte und sozialen Zusammenhalt
Berlin 20.05.2026
– Die Bundesvereinigung Lebenshilfe wehrt sich gegen Pläne von Bund, Ländern und Kommunen, weitreichende Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vorzunehmen. Einer Bundestags-Petition gegen die bekannt gewordene Streichliste aus dem Kanzleramt haben sich kurz vor Ende der Zeichnungsfrist bereits mehr als 100.000 Menschen angeschlossen.
„Was derzeit diskutiert wird, ist ein Angriff auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und damit auf die Grundwerte unseres Sozialstaats“, erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. und Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit Blick auf die Streichliste. „Wer bei den Schwächsten spart, nimmt bewusst Ausgrenzung, Abhängigkeit und den Verlust von Selbstbestimmung in Kauf. Teilhabe ist ein Menschenrecht und darf in unserer Gesellschaft niemals zum Sparposten werden.“
In Deutschland beziehen gegenwärtig rund eine Million Menschen Eingliederungshilfe. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 34 Jahren. Diese Leistungen ermöglichen unter anderem Schulassistenz, Hilfen beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder die Teilhabe am Arbeitsleben.
„Natürlich brauchen wir Reformen, weniger Bürokratie und effizientere Verfahren in unserem Land. Und natürlich ist es angesichts der Haushaltslage richtig, nach Einsparpotenzialen zu schauen“, sagt Schmidt. „Aber wer bei den Rechten von Menschen mit Behinderung spart, der spart an Würde, Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Solche Kürzungen können für Kinder bedeuten, dass sie nicht oder weniger in die Schule gehen oder seltener an Freizeitangeboten teilnehmen können. Und es bedeutet auch für junge Menschen mit Behinderung, dass sie in einem Pflegeheim leben müssen, obwohl sie mit Assistenz in einer eigenen Wohnung gut klarkommen. Eine solche Missachtung ihrer Würde ist nicht hinnehmbar.“
Für Sebastian Urbanski, Schauspieler und als Mensch mit Behinderung im Bundesvorstand der Lebenshilfe, ist die Eingliederungshilfe von existenzieller Bedeutung: „Ohne Assistenz könnte ich nicht mit meiner Frau in unserer Wohnung leben. Ich müsste womöglich zurück zu meinen Eltern oder in ein Heim. Das wäre ein massiver Verlust meiner Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung haben Rechte – auch das Recht, selbst zu entscheiden, wie und mit wem sie leben.“
Auch Lisa Behme, Mutter von drei Kindern mit Behinderung, warnt vor den dramatischen Folgen möglicher Einschnitte: „Wenn die Schulbegleitung ausfällt, dürfen meine Kinder teilweise nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Schon heute kämpfen Familien mit einem extrem bürokratischen System. Statt Leistungen zu kürzen, brauchen wir einfachere Verfahren.“
Die Petition gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe wird am 8. Juni im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Die Lebenshilfe fordert Bundesregierung, Bundestag und Länder auf, keine Änderungen vorzunehmen, die die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung einschränken. „Eine solidarische Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit denjenigen umgeht, die Unterstützung benötigen“, betont Ulla Schmidt. „Wer Teilhabe kürzt, grenzt Menschen aus und verstößt nicht nur gegen Recht und Konventionen, sondern gegen alles, was unsere inklusive, soziale Gesellschaft ausmacht.“
Politik
Bezahlbarer Führerschein
Berlin 20.05.2026
Kabinett legt Grundstein für moderne, sichere und kostengünstigere
Fahrausbildung
– Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen.
Mit dem Beschluss treibt die Bundesregierung die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten. Mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket zur Reform der Fahrschulausbildung werden zwei wesentliche Zielrichtungen verfolgt: Zum einen stehen vor allem Verbesserungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Mittelpunkt. Zum anderen soll eine deutliche Entlastung der Fahrschulen erreicht werden, insbesondere durch den Rückbau bürokratischer Hürden.
Bundesminister Patrick Schnieder: „Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeutet er: zur Schule kommen, die Ausbildung beginnen, Freunde treffen oder zum Sport fahren.
Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unserer Reform der Fahrschulausbildung machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.“
Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.
Zur Reform der Fahrschulausbildung im Einzelnen
1. Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können.
Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht wird abgeschafft. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen. Die Fahrschulen können entscheiden, ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Das senkt Kosten und spart Zeit für Fahrschüler, aber auch für Fahrschulen. Bürokratierückbau: Der Bürokratierückbau ist eines der Kernanliegen der Bundesregierung und daher auch ein zentraler Bestandteil der Reform. Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.
Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit über 1 100 Fragen. Er soll um rund ein Drittel reduziert werden. Eine gezielte Reduzierung auf mit europäischen Richtlinien im Einklang stehende Inhalte und praxisnahe, verständliche Fragen entlastet die Fahrschülerinnen und
Fahrschüler, ohne die Qualität der Ausbildung zu gefährden.
2. Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell sind in Deutschland beim Pkw-Führerschein 12 Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten). Künftig wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Künftig wird nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.
Fahrprüfung: Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden. Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfallsvdigitalisiert und einfacher gestaltet werden.
Experimentierklausel: Es soll ermöglicht werden, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänzt die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung.
3. Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u. a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten nutzen und verbrauchergerecht online aufbereiten.
Weitere Maßnahmen:
Außerdem werden sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW oder Bus) übertragen lassen, was den Zugang zum Beruf des Berufskraftfahrers/-fahrerin erleichtert. Dazu zählt der Wegfall einer zahlenmäßigen Vorgabe für die Absolvierung der Sonderfahrten (Fahrten auf der Autobahn, bei Dunkelheit und auf Landstraßen) bzw. im Falle der Busausbildung eine Vorgabe zu verpflichtend zu absolvierenden Ausbildungsfahrten. Ziel der Ausbildung bleibt der Erwerb der notwendigen Fähigkeiten. Die Anzahl der dafür zu absolvierenden Fahrstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler.
Erleichtern werden wir auch den Zugang zum Fahrlehrerberuf.
Die Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen gesenkt und Fortbildungen digitalisiert sowie entbürokratisiert werden. Beispielsweise werden die verschiedenen für Fahrlehrer bestehenden Fortbildungsfristen verlängert und einheitlich auf vier Jahre angehoben.
Nächste Schritte:
Die flankierende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung wird dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt. Sofern das Rechtsetzungsverfahren im Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen abgeschlossen werden kann, werden die Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.
Bundesminister Schnieder abschließend dazu: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne und sichere
Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein
Privileg sein. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen möglichst zügig umgesetzt werde können: für einen bezahlbaren Pkw-Führerschein, einen sicheren Straßenverkehr und für mehr Freiraum und weniger Bürokratie in den Fahrschulen.“
Politik
Stellungnahme zu Empfehlungen der Monopolkommission für mehr Wettbewerb und Effizienz auf den Energiemärkten
Berlin 20.05.2026
– Das Bundeskabinett hat heute die Stellungnahme der Bundesregierung zum zehnten Sektorgutachten Energie der Monopolkommission „Energie 2025: Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem“ verabschiedet. In dem Gutachten analysiert die Monopolkommission unter Wettbewerbsaspekten die Strommärkte einschließlich der Netzentgeltsystematik, den Fernwärmemarkt und die Ladeinfrastruktur. Zudem geht sie auf die Zukunft der Gasverteilernetze ein.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Voraussetzungen für wettbewerbsfähige Energiepreise und eine sichere, zukunftsfähige Energieversorgung zu schaffen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort langfristig und trägt erheblich zu Wachstum und Wohlstand bei. Die Analysen und Empfehlungen der Monopolkommission sind wichtige Impulse für die notwendigen politischen Entscheidungen.
Um die Kosteneffizienz zu erhöhen, müssen Stromerzeugung, Stromverbrauch und Netzausbau stärker synchronisiert werden. Mit den Reformvorschlägen im Rahmen des EEG 2027 und des „Netzanschlusspakets“ wirkt das BMWE darauf hin, die erneuerbaren Energien effizienter in das Stromsystem zu integrieren und eine bessere Synchronisierung von Erzeugung und Stromnetz zu erreichen. Bei der weiteren Ausgestaltung des Strommarktdesigns hält die Bundesregierung an einer einheitlichen Gebotszone fest. Eine Neukonfiguration der Stromgebotszone, wie von der Monopolkommission skizziert, würde aus Sicht der Bundesregierung die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen, zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen in Frage stellen. Dagegen könnten Anpassungen bei der Netzentgeltsystematik durchaus Anreize zur Netzentlastung schaffen, zur Beschleunigung des Netzausbaus beitragen und die Effizienz und Flexibilität bei der Energieeinspeisung verbessern.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass eine wettbewerbliche Ausgestaltung des Fernwärmemarktes, die ausreichend Anreize für effizienten Wärmenetzausbau und zugleich eine bezahlbare Fernwärmeversorgung bietet, wichtig ist. Die Bundesregierung plant, den Markt- und Rechtsrahmen der Fernwärmeversorgung so weiterzuentwickeln, dass tragfähige Investitionsentscheidungen ermöglicht werden und die Preise für Kundinnen und Kunden zugleich bezahlbar bleiben.
Für mehr Wettbewerb im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist es wichtig, dass die Ad-hoc-Preise für Ladestrom für die Nutzerinnen und Nutzer verfügbar sind. Die Bundesregierung wird für mehr Preistransparenz die Preisangabenverordnung novellieren und die verbliebenen Umsetzungsspielräume der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zur Schaffung nationaler Regelungen nutzen.
Die Bundesregierung und die Monopolkommission sind übereinstimmend der Auffassung, dass der Zugang von Infrastrukturanbietern zu kommunalen Flächen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur diskriminierungsfrei und wettbewerblich ausgestaltet werden muss. Nach dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung soll konkret geprüft werden, inwiefern dies gesetzlich geregelt werden könnte.
Um Versorgungsunternehmen ebenso wie Gaskundinnen und Gaskunden Rechts- und Planungssicherheit zu bieten, hat die Bundesregierung am 25. März 2026 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Sie schafft die rechtlichen Grundlagen für die Zukunft der Gasverteilnetze, indem insbesondere Verteilnetzentwicklungspläne verpflichtend eingeführt werden. Damit greift die Bundesregierung eine wichtige Empfehlung der Monopolkommission auf und gibt so den Akteuren vor Ort den notwendigen Entscheidungsspielraum, um Gasverteilernetze oder Netzteile hiervon weiternutzen, umnutzen oder außer Betrieb nehmen zu können. Übereinstimmend mit der Monopolkommission wird ein verpflichtender Rückbau von Gasleitungen nicht vorgesehen.
Politik
BMZ unterstützt neue strategische Allianzen
Berlin 20.05.2026
– Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan hat sich auf der „Global Partnerships Conference” in London für eine Neuaufstellung der internationalen Entwicklungspolitik und Zusammenarbeit eingesetzt. Im Fokus der Konferenz stehen wirksamere Partnerschaften, neue Finanzierungsmodelle sowie stärkere Allianzen mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Deutschland unterstützte in London den „Equality Fund“, einen innovativen Finanzierungsmechanismus, der Privatkapital, öffentliche Förderung und Investitionserlöse bündelt, um zivilgesellschaftliches Engagement in Afrika, Asien und Lateinamerika zu stärken.
Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan:„Kein Land kann die großen Herausforderungen unserer Zeit allein bewältigen. Frieden, Wohlstand und Klimaschutz brauchen verlässliche internationale Partnerschaften. Gerade mit Ländern des Globalen Südens wollen wir neue strategische Allianzen aufbauen – partnerschaftlich, wirtschaftlich und im gemeinsamen Interesse. Wer heute in starke Partnerschaften investiert, investiert auch immer in die politische, wirtschaftliche und geostrategische Stärke und Sicherheit Deutschlands.“
Mit der Reform der deutschen Entwicklungspolitik will Ministerin Alabali Radovan neue Impulse setzten und für Deutschland die Neugestaltung der internationalen Zusammenarbeit vorantreiben. Gemeinsam mit Großbritannien und vielen weiteren Partnern setzt sich Deutschland für ambitionierte Reformen ein – bei den Vereinten Nationen, der Weltbank und unmittelbar zwischen den Staaten. Ziel ist, die internationale Zusammenarbeit partnerschaftlicher, wirksamer und zukunftsfähig zu gestalten.
Bei der Konferenz in London stehen insbesondere neue Partnerschaften zwischen Ländern, aber auch Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Fokus. Deutschland steht für eine Kooperationspolitik im gegenseitigen Interesse – denn die Lösung der großen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherung und verlässliche Rohstoffversorgung gelinge nur gemeinsam.
Das von Großbritannien organisierte Treffen in London bringt Entscheidungsträger*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen und setzt genau auf die Stärkung dieses partnerschaftlichen Ansatzes. Rund die Hälfte der 500 Teilnehmenden stammt aus dem Globalen Süden.
Neue Finanzierungswege
Neue Finanzierungswege und innovative Allianzen mit der Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft sind aus der Sicht des BMZ zentral für eine wirksame, zukunftsfähige internationale Zusammenarbeit. In London stärkt Entwicklungsministerin Alabali Radovan dafür eine Initiative, die hier ansetzt: den „Equality Fund“, einen Finanzierungsmechanismus, der Privatkapital, staatliche Förderung und Investitionserlöse aus Unternehmensbeteiligungen nutzt, um damit zivilgesellschaftliches Engagement in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern. Deutschland investiert 18 Millionen Euro in den Fonds, der insbesondere Frauenorganisationen und Gleichberechtigungsinitiativen in ihrer Arbeit unterstützt. Damit stellt sich Entwicklungsministerin Alabali Radovan gegen den internationalen Backlash bei der Gleichstellung der Geschlechter und damit auch gegen die aktuelle Umorientierung in der Förderpolitik der US-Regierung, die gerade Organisationen und Ländern, die sich für dieses Ziel einsetzen, die Mittel streicht oder Zugänge zu Finanzierung erheblich erschwert.
Die Konferenz in London ist Teil einer Reihe von Treffen, die internationalen Reformbemühungen weiter voranzubringen und konkret auszugestalten. Die Ergebnisse aus London, der OECD-Konferenz zur Zukunft der Entwicklungspolitik Mitte Mai in Paris und den UN80-Diskussionen zur Reform der Vereinten Nationen will Ministerin Alabali Radovan in die vom BMZ initiierte Hamburg Sustainability Conference am 29. bis 30. Juni einbringen.
Politik
Bitkom zu Plänen für einen besseren Zivilschutz
Berlin 19.05.2026
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will morgen den im Koalitionsvertrag angekündigten „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ vorstellen. Bis 2029 sollen Ausstattung, Ausbildung und Vernetzung im Katastrophen- und Zivilschutz grundlegend modernisiert werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:
„Feldbetten und Fahrzeuge sind die sichtbare Seite des Bevölkerungsschutzes. Digitale Technologien und funktionierende Kommunikationsinfrastrukturen sind im Krisenfall mindestens ebenso bedeutend. Ob Warnungen die Menschen schnell erreichen, ob sich Einsatzkräfte über Behörden- und Ländergrenzen hinweg in Echtzeit koordinieren können und ob es überhaupt ein authentisches Lagebild gibt, hängt heute an Netzen und digitalen Anwendungen. Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung wichtige Digitalvorhaben wie etwa eine digital abrufbare Schutzraumkarte priorisiert. Wie groß der Bedarf ist, zeigt eine Bitkom-Befragung: 82 Prozent der Menschen in Deutschland rechnen mit einer ernsthaften Krise infolge hybrider Angriffe, aber nur 15 Prozent halten ihren eigenen Haushalt für vorbereitet. Deutsche Unternehmen könnten einen Internetausfall im Schnitt nur rund 20 Stunden kompensieren.
Es kommt jetzt auf schnelle und zielgerichtete Investitionen an. Katastrophen und Angriffe machen nicht an den Grenzen von Bundesländern halt. Eine sichere, verlässliche Kommunikation zwischen Bund und Ländern ist zwingend. Moderner Katastrophen- und Zivilschutz braucht deshalb eine moderne Digitalfunk-Infrastruktur für die Behörden und alle anderen Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, eine verschlüsselte, ressortübergreifende Kommunikation sowie ein gemeinsames digitales Lagebild, das die Informationen der verschiedenen Behörden bündelt. Wie wichtig digitale Lösungen sind, hat sich zuletzt nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar und schon zuvor im Ahrtal gezeigt, als schnell wiederhergestellte Mobilfunkmasten und mobile Sender die Helferinnen und Helfer unterstützt haben. Bevölkerungsschutz, kritische Infrastruktur und Digitalpolitik müssen stärker zusammengedacht werden.“
Berlin
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Berlin 19.05.2026
Bundesarbeitsminister Bärbel Bas eröffnete die Konferenz zum Thema „Sozialen Sicherheit, angesichts der Krisen und bewaffneten Konflikte“, organisiert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die derzeit die Welt erfassen – insbesondere des amerikanisch-israelischen Krieges gegen den Iran und des russisch-ukrainischen Krieges.

Politik
Immer weniger Menschen rauchen
Berlin 19.5.2026
– Seit 2000 hat sich der Zigarettenkonsum laut Jahrbuch Sucht 2025 fast halbiert. Eine erfreuliche Entwicklung – doch es gibt eine Kehrseite: Im Jahr 2024 stieg der Konsum wieder um 3,5 Prozent. Der Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2026 steht deshalb unter dem Motto ‚Unmasking the appeal‘ – den Reiz entlarven. Denn die Tabak- und Nikotinindustrie hat ihre Strategien verfeinert und findet immer neue, oft subtile Wege, besonders junge Menschen anzusprechen.
Man könnte meinen, der Marlboro-Mann sei Geschichte. Doch er kehrt zurück – nicht auf Plakatwänden, sondern in Serien und Filmen. Netflix kündigte 2019 an, Rauchszenen zu reduzieren. Studien der amerikanischen Anti-Tabak-Organisation ‚Truth Initiative‘ zeigen jedoch, dass fast ein Drittel der erfolgreichsten Produktionen weiterhin Rauchszenen enthält – oft ohne kritischen Kontext. Die Konditionierung erfolgt auf neuen, unauffälligen Wegen, aber mit großer Wirkung.
Die Hintertür zur Sucht
Parallel dazu erschließt die Industrie neue Einstiegsprodukte. Neben klassischen Zigaretten gewinnen Vapes, E-Zigaretten und Shishas an Beliebtheit. Aromatisierte Produkte ohne sichtbaren Rauch wirken harmlos, führen aber oft in den Nikotinkonsum. Besonders problematisch sind Trends wie tabakfreie Nikotinbeutel oder Snus. Obwohl in Deutschland verboten, sind sie online leicht erhältlich. Nutzer platzieren sie zwischen Oberlippe und Zahnfleisch, wo sie bis zu 45 Minuten verbleiben. In dieser Zeit wirken hohe Nikotinkonzentrationen und Schadstoffe direkt auf die Mundschleimhaut. „Die Folgen: irreversibler Zahnfleischrückgang, Entzündungen, Schleimhautveränderungen und Mundtrockenheit“, warnt Dr. Romy Ermler, Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. und Präsidentin der Bundeszahnärztekammer.
Verteilerstelle Schulhof
Auch Produkte wie aromatisierte Zahnstocher verbreiten sich über soziale Medien. Mit Minze-, Erdbeere- oder Cola-Geschmack kommen sie harmlos daher. Mittlerweile kursieren aber auch Nikotinvarianten. Sie wirken wie Lifestyle-Accessoires, bergen aber ein hohes Suchtpotenzial – besonders für Kinder und Jugendliche. Die Nikotindosis liegt bis zu dreimal höher als bei einer Zigarette. Die Strategie ist klar: Nikotin wird unauffälliger, moderner und leichter zugänglich – und es landet immer häufiger genau da, wo es nicht gewünscht ist: in Kinderzimmern und auf Schulhöfen.
Drastische Auswirkungen auf die Zähne
Für die Mundgesundheit bleibt die Bilanz eindeutig, unabhängig von der Konsumform. „Rauchen und Nikotinkonsum erhöhen das Risiko für Parodontitis um ein Vielfaches, in schweren Fällen bis zum 15-fachen. Auch Karies, Zahnverfärbungen, Mundgeruch und ein erhöhtes Risiko für Mund- und Rachenkrebs sind wissenschaftlich gut belegt. Zudem verlaufen zahnärztliche Behandlungen bei Rauchenden oft weniger erfolgreich, da Heilungsprozesse gestört sind“, erklärt Dr. Ermler.
Neue Trends schnell entzaubern
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben oft mehr Kontakt zu jungen Menschen als andere Mediziner. Diese Chance gilt es zu nutzen, denn sie erkennen Schäden frühzeitig. Unterstützung bietet der Patientenflyer „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit“, den die Bundeszahnärztekammer gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum entwickelt hat. Fest steht: Die Wege, Nikotin zu konsumieren, werden moderner – die Folgen für die Mundgesundheit bleiben gleich oder verschlimmern sich. Ob Zigarette, Vape oder Snus – Zähne und Zahnfleisch leiden immer. Umso wichtiger sind Aufklärung, frühe Intervention und wirksame Hilfsangebote, um den Konsum weiter einzudämmen.
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