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Politik

Multinationale Initiative zur Straße von Hormus

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Deutschland signalisiert zusätzliche Beiträge für eine mögliche Beteiligung an der multinationalen Initiative zur Straße von Hormus.

Berlin 14.05.2026  

– Deutschland stellt, neben dem Minenjagdboot FULDA und dem Tender MOSEL, auch autonome Minenabwehrsysteme, Minentaucher und spezialisierte Kräfte zum Schutz von Schiffen („Vessel Protection Teams“) sowie eine hochrangige Beteiligung deutscher Stabsoffiziere in den Führungsstäben der Mission in Aussicht.

Eine deutsche Beteiligung würde erst erfolgen, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese umfassen neben der Beendigung der Kampfhandlungen eine klare völkerrechtliche Grundlage sowie ein Mandat des Deutschen Bundestages.

Am 12. Mai 2026 nahm Staatssekretär Nils Hilmer in Vertretung von Bundesminister Boris Pistorius am virtuellen Treffen der von Frankreich und Großbritannien initiierten multinationalen Initiative zur Straße von Hormus teil. Staatssekretär Hilmer stellte eine mögliche deutsche Beteiligung in Aussicht, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf Einladung der französischen Verteidigungsministerin, Catherine Vautrin und ihres britischen Amtskollegen John Healey trafen sich Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsminister aus mehr als 40 Staaten bzw. deren Vertreter und Vertreterinnen zu einer virtuellen Beratung. Ziel des Treffens war die Abstimmung der nächsten Schritte für eine mögliche multinationale militärische Mission sowie die Erörterung potentieller Beiträge der teilnehmenden Nationen.

Deutschland unterstützt die Planungen und Vorbereitungen der multinationalen Initiative für eine defensive militärische Mission zur Sicherung der Straße von Hormus und der Freiheit der Seefahrt in der Region. Staatssekretär Hilmer betonte die Bedeutung der Sicherheit in der Straße von Hormus für die globale Wirtschaft und die regelbasierte internationale Ordnung.

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Politik

Bundesregierung äußert sich zur PFAS-Regulierung

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Berlin 14.05.2026

– Das in der Europäischen Union geplante Beschränkungsverfahren für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), sogenannte Ewigkeitschemikalien, befindet sich derzeit noch in der Phase der fachlichen Bewertung. Laut einer Antwort der Bundesregierung (21/4906) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4561) wird diese Phase noch bis Ende 2026 andauern.

Die Bundesregierung schreibt, dass Stellungnahmen, die von betroffenen Kreisen wie beispielsweise Industrieverbänden im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingespeist wurden, auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht sind. Eine weitere öffentliche Konsultation habe Ende März begonnen.

Da das fachliche Bewertungsverfahren noch laufe, gebe es auch noch keinen Regelungsvorschlag der EU-Kommission, so die Bundesregierung. Sie werde sich zur Ausgestaltung einer Beschränkung positionieren, wenn die fachliche Bewertung bei der ECHA abgeschlossen sei und ein konkreter Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission vorliege.

Die Bundesregierung strebt dabei einen „wirksamen und zugleich differenzierten Umgang“ mit PFAS an. PFAS-Emissionen in die Umwelt sollten demnach weitgehend verhindert und PFAS überall dort ersetzt werden, wo dies bereits heute oder in absehbarer Zeit möglich ist. Wo absehbar geeignete PFAS-freie Alternativen oder alternative Technologien fehlen, werde sie sich auch für angemessene Übergangsfristen und Ausnahmen einsetzen, die es ermöglichen, dass PFAS „langfristig und gegebenenfalls auch unbegrenzt“ dort weiterhin eingesetzt werden können, so die Bundesregierung.

Mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch PFAS-Schäden verweist die Bundesregierung auf den von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Bericht „The cost of PFAS pollution for our society“. Darin wurden demnach mehrere Szenarien zu den möglichen Folgekosten durch die PFAS-Belastung entwickelt und auch ältere Studien zum gleichen Thema berücksichtigt und zitiert. Der Bericht ist unter dem Link https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/2bcea765-fbf8-11f0-8da5-01aa75ed71a1/language-en verfügbar.

In ihrer Anfrage erkundigte sich die AfD nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der Ausgestaltung der geplanten EU-Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen.

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Politik

Sicherheit in Fußballstadien

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Berlin 13.05.2026 

– Nach Auffassung Abgeordneten der Fraktion Die Linke wird vonseiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, aber auch von Teilen der Politik die demokratische Partizipation und soziale Teilhabe im Fußball-Sport oft nur unzureichend wahrgenommen. Fußballfans und vor allem Ultras würden nicht als Partner für einen für alle Beteiligten fruchtbaren Dialog gesehen, die ein spezifisches Wissen in die Debatte einbringen könnten, sondern in erster Linie als ordnungspolitisches Problem, dem vor allem mit Repression, Überwachung und nicht zuletzt auch Gewalt begegnet werden müsse.

In ihrem Antrag (21/5826) mit dem Titel „Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung“ fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Bereich Fußball und Fankultur ein deutliches Zeichen der Deeskalation zu setzen. So solle die Regierung einen Gesetzentwurf für eine grundsätzliche Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts gemäß Paragraf 13 vorlegen, der sicherstellt, dass die Namen von Fußballfans nur dann gespeichert werden, wenn sie wegen einer Gewalttat verurteilt wurden.

Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass die Länderpolizeien Maßnahmen ergreifen, die gemeinsam mit dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die Wirksamkeit von bundesweiten Stadionverboten auch hinsichtlich der Verdrängung von Gewaltstraftaten in das räumliche Umfeld und zu Grundrechtswirkungen solcher Verbote evaluiert. Geltende Gesetze und Vorschriften sollten mit dem Ziel überprüft werden, gemäß dem Rechtsgrundsatz „nulla poena sine culpa“ Kollektivstrafen und Bestrafungen ohne Verurteilung, also etwa präventive Stadionverbote oder kollektive Betretungsverbote, wie sie im Kontext von Fußballspielen immer wieder vorkämen, zukünftig auszuschließen . Zudem solle eine gleichberechtigte Einbeziehung der beteiligten Vereine in die Entscheidung über sogenannte Hochrisikospiele und damit verbunden dem Ausmaß der polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung eingeführt werden.

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Berlin

Tu Gutes für Gutes: Berlin startete BerlinPay am 14. Mai

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Berlin 13.05.2026 

– Mit BerlinPay startet visitBerlin vom 14. Mai bis 14. Juni 2026 einen Aktionsmonat zum nachhaltigen Wassertourismus. Das stadtweite Pilotprojekt richtet sich an alle Aktiven auf und am Wasser – ob Berlin-Besucher:in oder alteingesessene Berliner:in – und steht unter dem Motto „Tu Gutes für Gutes“. Das Konzept ist einfach: Wer mitmacht, z.B. beim Pflanzen hilft, Bäume gießt, mit dem Fahrrad anreist oder Müll sammelt, wird dafür belohnt – mit Kulturangeboten über Gratisgetränke bis hin zu Freizeitaktivitäten am Wasser. BerlinPay versteht Tourismus nicht nur als Besuch, sondern als aktive Beteiligung am Stadterlebnis.

Franziska Giffey, Berlins Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Berlin ist die Hauptstadt am Wasser: 7 Prozent unserer Stadtfläche sind mit Wasser bedeckt, das entspricht knapp 60 Quadratkilometern. Der Wassertourismus boomt in Berlin, ist ein veritabler Wirtschaftsfaktor, hinterlässt aber auch Spuren. Mit dem digitalen Gewässeratlas, dem Aktionsmonat Wasser und BerlinPay zeigen wir, wie wir diesem wachsenden Interesse innovativ und nachhaltig gerecht werden können. Das Prinzip ist einfach: Wer Gutes für Berlin tut – klimafreundlich anreist, nachhaltig handelt oder unsere Stadt sauber hält – bekommt Berlin von seiner besten Seite zurück. So schaffen wir einen echten Mehrwert für Berlinerinnen, Berliner und die Gäste unserer Stadt. Wir wollen mit diesem Pilotprojekt zeigen, wie nachhaltiger Tourismus in und für Berlin konkret funktionieren kann.“

Wir freuen uns, dass wir mehr als 40 Partner für das Pilotprojekt gewinnen konnten, die sich mit großem Engagement an der Aktion beteiligen“, sagt Sabine Wendt, Geschäftsführerin von visitBerlin. „BerlinPay zeigt auf innovative Weise, dass Unternehmen und Initiativen bereit sind, Verantwortung für unsere Stadt zu übernehmen. Wir laden Berlinerinnen, Berliner und ihre Gäste mit unserer Aktion dazu ein, Berlin bewusster zu erleben – besonders am und auf dem Wasser.“

Rikke Holm Petersen, Leiterin für Marketing und Kommunikation bei Wonderful Copenhagen: „Als wir CopenPay im Jahr 2024 als wegweisendes Pilotprojekt starteten, wurde uns schnell klar, dass wir damit etwas Großartiges auf den Weg gebracht hatten. Besucher sind nicht nur bereit, sondern auch hoch motiviert, den Orten, die sie besuchen, etwas zurückzugeben. Das hat uns dazu inspiriert, das Konzept weiterzuentwickeln und seine Wirkung zu vergrößern. Wir glauben, dass der Tourismus eine Kraft für positiven Wandel sein kann, und wir freuen uns sehr, dass Berlin diesen nächsten Schritt geht.“

So funktioniert BerlinPay

Wer mitmachen will, findet ab sofort visitBerlin.de/berlinpay alle Angebote, Termine und Teilnahmebedingungen. Dort ist aufgeführt, welche Form des Engagements erforderlich ist, wie dieses vor Ort nachgewiesen wird und welche Belohnungen warten. Die Teilnahme erfolgt direkt über die Partner. Insgesamt gibt es rund 5.000 Einzelaktivitäten mit dem BerlinPay-Effekt. 

BerlinPay setzt bewusst auf Aktivitäten am und auf dem Wasser. 40 Berliner Unternehmen beteiligen sich mit ihren Mitmach-Angeboten an BerlinPay. Die Angebote reichen von geführten Clean-up-Touren auf Spree und Landwehrkanal über Baumgieß-Aktionen entlang der Ufer bis hin zu inklusiven Strandtagen, Spaziergängen mit einer Försterin, kostenlosen Kulturveranstaltungen am Wasser und Umweltaktionen an Berliner Strandbädern.

Das Konzept knüpft an internationale Vorbilder wie „CopenPay“ aus Kopenhagen an und entwickelt den Ansatz mit dem Fokus auf das Thema Wasser weiter. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie 40 Partnern entsteht so ein Modellprojekt, das zeigt, wie Tourismus am und auf dem Wasser im Einklang mit den Bedürfnissen von Anwohnern und Gästen funktionieren kann.

Engagement, das sich auszahlt

BerlinPay belohnt verantwortungsvolles Verhalten und aktives Mitmachen mit vielfältigen Erlebnissen: Freigetränke, freier Eintritt in Strandbäder und Museen, Rabatte auf Kreativ-Workshops, Gutscheine für Spreefahrten oder die Teilnahme an Paddel- oder Segelkursen.

Einige Beispiele: Der Holzmarkt tauscht mitgebrachte Blumensamenbomben, die vor Ort abgegeben oder direkt eingepflanzt werden, gegen ein Freigetränk an der Bar. Das Strandbad Plötzensee belohnt aktive Mithilfe wie Pflanzen gießen oder bei der Unterstützung mobilitätseingeschränkter Personen mit einem Freiticket für den nächsten Besuch und kostenfreien Leihangeboten wie Stand-up-Paddle, Sonnenschirm oder Volleyball. Die Kunstgalerie Hosek Contemporary lädt bei klimafreundlicher Anreise jeden Mittwoch zu kostenlosen Konzerten ein. Wer an einer „Nah am Wasser“-Tour von visitBerlin teilnimmt, darf sich auf eine Einladung ins Hotel Oderberger zu exklusiven Nachtschwimm-Events im Hotel-Schwimmbad freuen. Das Humboldt Forum bietet beim Besuch der Ausstellung „On Water“ kostenfrei exklusive Führungen und Merchandise an.

Urban Artists ermöglicht bei klimafreundlicher Anreise die kostenlose Teilnahme an Kunstworkshops am Wasser. Wer beim Clean-up mit GoBoat mitmacht, wird mit einer kostenfreien Bootsfahrt belohnt und kann anschließend bei einem Getränk auf einem Solarschiff entspannen. Teamgeist lädt nachhaltig anreisende Teilnehmende am 5. Juni zu einem kostenfreien Drachenbootrennen ein, inklusive Impulse zum Thema Sicherheit durch die DLRG. visitBerlins „Nah am Wasser“-Tour vergibt Gutscheine für verschiedene Wassererlebnisse in der Stadt, etwa fürs Hotel Oderberger, Badeschiff oder Schiffsrundfahrten mit der Reederei BWSG und Stern und Kreisschiffahrt. Alle Partner, Aktionen und Belohnungen von BerlinPay sind zu finden auf visitBerlin.de/berlinpay

Berlins schönste Orte am Wasser in Berlins erstem digitalen Gewässeratlas

Parallel zu BerlinPay veröffentlicht visitBerlin erstmals einen digitalen Gewässeratlas für Berlin. Bereits zum Start sind mehr als 215 Badestellen sowie Gastronomie- und Übernachtungsangebote am Wasser in der neuen Online-Karte verzeichnet. Schrittweise kommen weitere Informationen zu Häfen, Bootsverleihern, Liegeplätzen, Schleusen, Fahrgastschifffahrt sowie ökologisch sensiblen Bereichen wie Schutzzonen hinzu. Perspektivisch werden rund 800 wassertouristische Orte digital erfasst und in einer interaktiven Karte gebündelt. Der Gewässeratlas bietet Gästen und Berliner:innen eine klare Orientierung, macht Angebote besser sichtbar und unterstützt eine nachhaltige Besucherlenkung auf und am Wasser. Der digitale Gewässeratlas ist abrufbar unter visitBerlin.de/gewaesseratlas-berlin.

Umfassende Strategie für nachhaltigen Wassertourismus

BerlinPay und der Gewässeratlas sind Teil des Berliner Wassertourismuskonzepts. Ziel ist es, die Nutzung der Gewässer verantwortungsvoll zu gestalten und gleichzeitig das Erlebnis für Gäste sowie Berlinerinnen und Berliner zu verbessern. Zudem ist Berlin gemeinsam mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Mitglied der länderübergreifenden Initiative „Deutschlands Seenland“, die die Region als nachhaltige und zukunftsfähige Destination für Wassertourismus stärken will.

Foto: © visitBerlin, Dirk Mathesius

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Politik

Zusammenarbeit staatlicher russischer Stellen mit REOK

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Berlin 13.5.2026

– Um eine Zusammenarbeit staatlicher russischer Stellen mit der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5805) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5041). Danach verfügt die REOK über enge und mannigfaltige Kontakte in die russische Regierung.

„Relevante REOK-Strukturen, die sich der Kontrolle durch die russische Regierung entziehen könnten, existieren kaum“, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Gegenzug für die Tolerierung ihrer Aktivitäten durch russische staatliche Stellen seien die REOK-Strukturen gezwungen, im Bedarfsfall mit diesen zu kooperieren.

Russland nutzt der Antwort zufolge REOK-Strukturen und Einzelpersonen beispielsweise, „um letale Aufträge durchzuführen“. Dies biete für die russische Regierung den Vorteil einer plausiblen Abstreitbarkeit. Die REOK könne daher nicht als verlängerter Arm der russischen Regierung betrachtet werden. Sie sei jedoch von dieser auch nicht unabhängig, sondern werde bei Bedarf für staatliche Aufträge herangezogen.

Laut Bundesregierung gibt es Hinweise auf entsprechende Verbindungen auch in Deutschland. Je nach Lage und Bedarf an kurzfristig verfügbaren Personenpotenzialen stelle eine Beauftragung krimineller Akteure in Ergänzung zu „klassischen“ nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen einen zunehmend in Betracht zu ziehenden Modus Operandi russischer Nachrichtendienste dar.

„Grundsätzlich ist eine opportunistische Nutzung verfügbarer Kräfte in allen Aufgabenbereichen möglich, für welche keine hauptamtlichen Nachrichtendienst-Angehörigen oder anderweitig geschulte Personen eingesetzt werden müssen oder sollen“, heißt es in der Antwort des Weiteren. Eine Zusammenarbeit russischer Stellen mit Akteuren der Organisierten Kriminalität biete sich dabei „insbesondere bei disruptiven Aktivitäten wie Sabotage- oder Tötungsoperationen an, da kriminelle Akteure hier über nutzbare Fähigkeiten verfügen und außerdem gegenüber hauptamtlichen Nachrichtendienst-Angehörigen den Vorteil der plausiblen Abstreitbarkeit einer russischen Urheberschaft bieten“.

Darüber hinaus zeigt „offenes Aufkommen“, dass russische Akteure auf Geldwäschestrukturen zurückgreifen, die zur Verschleierung der Herkunft von Transaktionen genutzt werden, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Dies könne sowohl zur verdeckten Zahlung genutzt werden als auch zum Waschen von inkriminierten Geldern.

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Politik

Kabinett beschließt Kraftwerksgesetz: VKU fordert mehr Wettbewerb

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Berlin 13.05.2026. 

– Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG, „Kraftwerksgesetz“) will die Bundesregierung die Stromversorgung in Deutschland durch den Ausbau steuerbarer Gaskraftwerke und weiterer Kapazitäten sichern. Diese sollen einspringen, wenn Wind- und Solarstrom die Nachfrage nicht decken können.

Zum heutigen Kabinettsbeschluss sagt ein VKU-Sprecher:

„Das geplante Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, weil es die Versorgungssicherheit in Deutschland ab 2031 stärkt. In seiner aktuellen Fassung droht es allerdings den Wettbewerb im Kraftwerkssektor einzuschränken und Machtmacht und Abhängigkeit von wenigen Marktakteuren zu begünstigen.

Ein Kraftwerksmarkt, der von wenigen Akteuren dominiert wird, ist weder krisenfest noch preislich effizient. Wer den Wettbewerb zu wenig anreizt, nimmt höhere Kosten für Industrie, Mittelstand und Verbraucher in Kauf.

Mit dem Ausschreibungsdesign beeinflusst die Bundesregierung, wer sich auf die steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bewerben kann und einen Zuschlag erhalten wird: Unverhältnismäßig hohe finanzielle Sicherheiten, praxisferne Vertragsstrafen und kostenintensive technische Vorgaben stellen für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Hürden dar. So werden Stadtwerke benachteiligt, obwohl sie eine wichtige Rolle für eine sichere Stromversorgung vor Ort spielen.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist für die Versorgungssicherheit sehr wichtig. Stadtwerke betreiben vor allem KWK‑Anlagen, die Strom effizient erzeugen und gleichzeitig Wärme liefern. Der Gesetzentwurf bringt neue KWK‑Projekte jedoch in eine schwierige Situation: Betreiber sollen sich zwischen dem StromVKG und dem KWK‑Gesetz entscheiden, ohne zu wissen, wie es mit dem KWK‑Gesetz überhaupt weitergeht. Deshalb rächt es sich jetzt, dass das KWKG noch nicht verlängert wurde, obwohl das im Koalitionsvertrag als Sofortmaßnahme noch für das Jahr 2025 verabredet war. Das schafft Unsicherheit und bremst Investitionen.

Die Stromversorgung ist nur dann sicher, wenn neue Kraftwerke sinnvoll über ganz Deutschland verteilt werden. Wenn der Ausbau neuer, steuerbarer Kapazitäten auf Süddeutschland konzentriert wird, dürfen Nord- und Ostdeutschland nicht abgehängt werden. Denn auch dort werden im Zuge des Kohleausstiegs verlässliche Kraftwerkskapazitäten gebraucht, um die Netze stabil zu halten.

Versorgungssicherheit braucht Vielfalt! Ein funktionierender Wettbewerb mit breiter Beteiligung von Stadtwerken und energiewirtschaftlichem Mittelstand ist der beste Schutz vor Marktmacht, hohen Preisen und Abhängigkeiten. Mit unserer Einschätzung sind wir nicht allein. Auch das Bundeskartellamt hat den Entwurf zum StromVKG mit Blick auf die zunehmende Marktkonzentration bei einigen wenigen Stromerzeugungsunternehmen kritisiert.“

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Gebäudemodernisierungsgesetz

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Berlin 13.05.2026

– Das Gesetz der Gebäudemodernisierung kommt, das hat Bundeswirtschastsministerin Katharine Reiche und Bundesministerin für Wohnen und Stadtentwicklung Werena Hubertz nach der Bundeskabinett Sitzung mitgeteilt. 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), geplant für 2026, ersetzt das bisherige Heizungsgesetz (GEG) und ersetzt die strikte 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht durch technologieoffene Wahlfreiheit. Es erlaubt wieder den Einbau moderner Gas- und Ölheizungen, erfordert jedoch ab 2029 eine steigende Beimischung von CO2-neutralen Brennstoffen.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor.

Der Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und der Eckpunkte der Verhandlungsgruppe zum GModG.

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:

„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.“

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz:

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen. Das ist der Startschuss für Planungssicherheit für die Branche, die notwendige Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer und Klimaschutz, der pragmatisch erreicht wird. Das GModG ist deutlich einfacher, technologieoffener und flexibler. Es ist gleichzeitig Schutz von Mieterinnen und Mietern vor zu hohen Energiekosten aufgrund von Entscheidungen, die sie nicht kontrollieren. Wir haben einen klaren Pfad festgelegt, wie Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten durch den Einbau von Öl- und Gasheizungen geschützt werden können. Dafür danke ich meiner Kabinettskollegin Stefanie Hubig ausdrücklich, die diese Regelungen konstruktiv ausgearbeitet und eingebracht hat. Das Klimaschutzgesetz und seine Vorgaben gelten. Zum einen durch die Bio-Treppe, die nach und nach hoch läuft und zum anderen durch die Evaluation im Jahr 2030 im Hinblick auf die Klimaneutralität 2045. Wir werden genau darauf schauen, wo wir vielleicht nachsteuern müssen.“

Der Gesetzentwurf im Einzelnen:

Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen.

Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.

Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen. Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt.

Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040.

Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.

Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.

Zum Schutz von Mietern regeln wir im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird.

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Krieg in der Ukraine fordert zunehmend zivile Opfer

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Berlin 16.05.2026

– Der Beschuss von Wohnhäusern und öffentlichen Einrichtungen hat laut UN-Angaben im ersten Quartal dieses Jahres rund 590 zivile Todesopfer in der Ukraine gefordert – ein Anstieg um fast 40 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. Partnerorganisationen der Diakonie Katastrophenhilfe bieten psychosoziale Unterstützung an.

„Die täglichen Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung dürfen nicht zur Gewohnheit werden. Zivilisten sind durch das Humanitäre Völkerrecht im Krieg geschützt. Doch wir erleben in der Ukraine und anderen Kriegen in der Welt, wie die Kriegsführung auf Kosten der Zivilbevölkerung brutaler wird“, warnt Martin Keßler, Leiter der Diakonie Katastrophenhilfe.

Nächtliche Drohnenschwärme gehen auf Wohngebiete nieder, Raketenangriffe auf Stadtzentren verletzen oder töten Passanten: Russische Angriffe auf ukrainische Ortschaften steigen, ebenso wie die Opferzahlen. Laut dem UN-Menschenrechtsbüro starben allein im März 2026 mindestens 211 Zivilisten, während 1.206 verletzt wurden. Mehr als 15.000 Zivilisten sind seit Beginn des Angriffskrieges Russlands im Februar 2022 getötet worden.

„Die massiven Angriffe der vergangenen Wochen und Monate waren verheerend für die Zivilbevölkerung, die dreitägige Waffenruhe am Wochenende war nur eine kurze Atempause. Das Humanitäre Völkerrecht setzt Mindeststandards zur Bewahrung der Menschlichkeit in Kriegen. Und doch werden diese Mindeststandards regelmäßig gebrochen“, sagt Martin Keßler.

Tägliche Angriffe

„Es ist ein nahezu pausenloser Krieg, den wir erleben und der sich zunehmend gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Land richtet“, sagt Andrij Waskowycz, Büroleiter der Diakonie Katastrophenhilfe in der Ukraine. „Odessa, Dnipro, Charkiw oder Kyjiw: Vor allem die großen Städte werden täglich zum Angriffsziel, um weite Teile der Bevölkerung nicht nur physisch, sondern auch psychisch zu treffen. Nach einem langen Winter mit wiederholten Ausfällen von Strom, Wasser und Heizung sind viele Menschen erschöpft und psychisch wie körperlich stark belastet.“

Partnerorganisationen der Diakonie Katastrophenhilfe bieten psychosoziale Unterstützung an, damit vor allem Mütter und ihre Kinder das Leben im traumatischen Kriegsalltag bewältigen können. Um die Menschen frühzeitig auf den nächsten Winter vorzubereiten, laufen bereits jetzt die Vorbereitungen.

„Wir werden ab Juni für hunderte Haushalte die Energieversorgung stabilisieren und hybride Energiesysteme mit Gas, Solarenergie und Batteriespeichern ausbauen, um einem erneuten Zusammenbruch der Versorgung wie im vergangenen Winter vorzubeugen“, sagt Andrij Waskowycz. Vor allem frontnahe Ortschaften und Sammelzentren für intern Vertriebene erhalten die Hilfe. „Entscheidend für ein Ende des Leids ist jedoch, dass die ständigen Angriffe auf zivile Infrastruktur enden“, betont Waskowycz.

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Berlin

Deutsche Rote Kreuz Symposium in Berlin

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Berlin 13.05.2026

– Das Deutsche Rote Kreuz ist der Ansicht, dass die Zunahme globaler Krisen, bewaffneter Konflikte und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dringend finanzielle Unterstützung der Bundesregierung erfordern, um seine humanitäre Arbeit in Deutschland und weltweit zu gewährleisten. Dies betonte der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Hermann Gröhe, der von 2013 bis 2017 Gesundheitsminister war, auf einem Symposium, das die Organisation in Berlin veranstaltete.

Gröhe wies darauf hin, dass seine Organisation bis 2025 mehr als drei Millionen Gewaltopfern durch medizinische Versorgung und Unterkunft geholfen habe. Er merkte an, dass die Zahl der Freiwilligen, die für das Rote Kreuz tätig sind, rund 17 Millionen erreicht habe, die sich alle der Hilfe für Gewaltopfer weltweit, insbesondere im Nahen Osten und in Afrika, widmen. Er kritisierte die Bundesregierung und andere Regierungen für ihre Absicht, die Finanzhilfe für internationale Hilfsorganisationen zu kürzen, und betonte, dass private Spenden allein nicht ausreichten, um dem Roten Kreuz und anderen internationalen Hilfsorganisationen die Durchführung ihrer humanitären Arbeit zu ermöglichen. Deshalb argumentierte er, dass es dringend notwendig sei, dass die deutsche Regierung und die Regierungen einiger anderer Länder ihre finanziellen Mittel aufstocken, um seine Organisation und andere humanitäre Hilfsorganisationen zu unterstützen.

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Bundeslagebild cybercrime

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Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte heute in Berlin dazu: 

„Die Bedrohung durch Cybercrime in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Deutschland zählt als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt weiterhin zu den wichtigsten Angriffszielen im Cyberraum. Besonders schwere Cyberdelikte sowie Angriffe auf Unternehmen, Behörden und kritische Infrastrukturen nehmen zu. Das geschätzte Schadensvolumen für die deutsche Wirtschaft liegt bei 202,4 Milliarden Euro und entspricht damit rund 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 2025 wurden rund 334.000 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registriert. Zwei Drittel der Taten (207.888) wurden aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten aus begangen. Die tatsächliche Bedrohung dürfte aufgrund eines erheblichen Dunkelfeldes deutlich höher liegen“.

Foto: © PWO

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Bundesregierung will Halterhaftung bei E-Scootern einführen

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Berlin 12.05.2026   

– Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, und deshalb unter anderem eine Halterhaftung einführen. Sie hat dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/5871) vorgelegt, der außerdem verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer vorsieht.

In erster Linie soll mit dem Gesetz das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter dem Halter zugeordnet werden. „Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“ Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen.

Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“ gelten: Sie sollen dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos.

In der Begründung heißt es, seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Auch die Unfallzahlen seien gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu nehme auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu. Habe die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, seien es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen.

Geschädigte seien für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen, heißt es in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln sei und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringe, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen seien. „Besonders bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf einem Unfall mit einem unsachgemäß im Verkehrsraum abgestellten Elektrokleinstfahrzeug beruhen, bestehen für Geschädigte daher nach geltendem Recht Beweisschwierigkeiten.“

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Politik

Sperrung der Donnerschleuse bei Mölln am Elbe-Lübeck-Kanal

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Berlin 12.05.2026 

– Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nimmt laut Bundesregierung am Elbe-Lübeck-Kanal Maßnahmen vor, „die den Betrieb gewährleisten und die verkehrliche Nutzung verbessern“. Dazu gehörten der Ersatz der Schleuse Witzeeze, einschließlich der Schleusenbrücke, und der Ersatz der Kanalbrücken in modernen Abmessungen sowie Optimierungen des elbseitigen Anschlusses, heißt es in der Antwort der Regierung (21/5729) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5429). Der Neubau der Straßenbrücke Basedow Lanze befinde sich in der Ausschreibung, wird mitgeteilt.

Als Begründung für die achtmonatige Sperrung der Donnerschleuse bei Mölln am Elbe-Lübeck-Kanal wird angeführt, dass während der Bauwerksprüfung im Oktober und November 2024 standsicherheitsrelevante Schäden festgestellt und im ersten Quartal 2025 behoben worden seien. Bei der anschließenden testweisen Wiederinbetriebnahme habe sich gezeigt, „dass erhebliche Grundwasserdrücke auf das Bauwerk einwirken, die die Betriebssicherheit beeinträchtigten“. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen seien daraufhin umgesetzt worden. Spezifische Erkenntnisse zu den konkreten Auswirkungen der achtmonatigen Sperrung der Donnerschleuse auf den Güterverkehr liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor.

Auf die Frage nach seitens der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gegenüber Straße und Schiene zu sichern, wird auf die Förderung der deutschen Binnenschifffahrt im Rahmen des neuen Haushaltstitels „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ im Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF) mit bis zu 400 Millionen Euro verwiesen. Das dazu gehörende Förderprogramm zum Aufbau Grüner Binnenschifffahrtskorridore und zur Verkehrsverlagerung von öffentlichem Personennahverkehr und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße werde derzeit finalisiert, heißt es. Ziel der Förderung sei die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Binnenschifffahrt, „die eine Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht“.

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Politik

ifo Institut / EconPol Europe: Mehr Stromausfälle durch Klimawandel

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München 12.05.2026

– Wegen des Klimawandels könnte in vielen Ländern der Strom in den kommenden Jahren häufiger ausfallen. Darauf deuten die Ergebnisse einer neuen Studie von EconPol Europe hin. Sie untersucht in fünf Ländern von 2013 bis 2023 Stromausfälle im Verbrauchernetz: In Deutschland, Australien, Brasilien, China und Mexiko. „Deutschland hat ein vergleichsweise zuverlässiges Stromnetz, aber Extremwetter und Hitzewellen werden auch hierzulande die Infrastruktur zunehmend unter Druck setzen“, sagt ifo-Forscherin Jacqueline Adelowo.

In Deutschland ist die Zahl der ungeplanten Stromausfälle im Winter am niedrigsten und steigt zum Hochsommer deutlich an, heißt es in der Studie. Im Dezember der Jahre 2013 bis 2023 fiel der Strom durchschnittlich 3.616 Mal ungeplant aus. Im Juli steigt die Zahl um 53 Prozent auf 5.546 Ereignisse. Allerdings müssen nicht bei jedem dieser Ereignisse viele Haushalte betroffen sein. Bei Sturm Niklas am 31. März 2015 wurden jedoch allein 1.887 Unterbrechungen an einem Tag registriert – ein Rekord im untersuchten Zeitraum. „Extreme Hitze, Gewitter und stärkere Stürme im Sommer belasten das deutsche Stromsystem spürbar. Jedoch fällt im Vergleich zu Brasilien oder Mexiko in absoluten Zahlen der Strom in Deutschland deutlich seltener aus“, sagt ifo-Forscher Filippo Pavanello. Im Durchschnitt dauerten ungeplante Stromausfälle in Deutschland durchschnittlich 1,5 bis 2 Stunden. Nur in einem Prozent der Ereignisse sei der Strom länger als 18 Stunden ausgefallen. Damit stehe Deutschland im Vergleich gut da: In China dauerten viele Ausfälle mehr als 6 Stunden, in Extremfällen sei der Strom auch 73 Stunden lang nicht verfügbar.

Die fortschreitende Vernetzung der europäischen Stromnetze mache grundsätzlich die Versorgung in Deutschland stabiler, da Ressourcen in verschiedenen Ländern zur Verfügung stünden, um Ungleichgewichte auszubalancieren, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig steige das Risiko von Kettenausfällen, wenn sich Störungen schnell über Grenzen ausbreiteten. Deshalb brauche es neben dem Netzausbau koordinierte Steuerung, gemeinsame Betriebsregeln und einen Informationsaustausch.

Die Studie basiert auf tagesgenauen Daten zu Stromausfällen in der Verteilnetzebene aus Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland und Mexiko für den Zeitraum 2013 bis 2023. Die Daten stammen von Behörden und Netzbetreibern. Sie enthalten Informationen zum Zeitpunkt der Ausfälle, ob der Ausfall geplant oder ungeplant war, sowie die Ursachen des Ausfalls.

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Europa

EU stellt Weichen für Förderprogramm Agora

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Berlin 12.05.2026

Der Rat der Europäischen Union für Bildung, Jugend, Sport und Kultur hat heute in Brüssel den Entwurf des neuen Kultur- und Medienförderprogramms Agora-EU von 2028 bis 2034 beschlossen. Für Deutschland stimmte Staatsminister Wolfram Weimer zu. Auf seine Initiative hin enthält der Entwurfstext insbesondere auch den Kampf gegen Antisemitismus als Programmauftrag.

Der Staatsminister für Kultur und Medien: „Unser Ziel ist eine selbstbewusste Kultur- und Medienpolitik, die Europas Souveränität stärkt. Mit Agora-EU können wir künftig breit angelegte pan-europäische Projekte entwickeln, die unser kulturelles Selbstverständnis widerspiegeln und ein Gegengewicht zur monopolartigen Dominanz großer Online-Plattformen bilden. In diesem Sinne unterstützt der heutige Beschluss ausdrücklich auch den Aufbau europäischer Medienplattformen.“ 

Staatsminister Weimer weiter: „Mit Blick auf die wachsende Zahl antisemitischer Übergriffe in ganz Europa ist es mir besonders wichtig, in diesem Förderprogramm den Kampf gegen Antisemitismus zu verankern. Allen Formen des Antisemitismus, auch unter dem Deckmantel vermeintlicher Israel-Kritik, müssen wir entschieden entgegengetreten. Auch hier haben wir breite Unterstützung gefunden und diesen Aspekt deutlich im Verordnungsentwurf positioniert.“

Der heutige Ratsbeschluss gilt als wichtige Weichenstellung für die weiteren Verhandlungen zum endgültigen Verordnungstext. Diese finden im Trilog-Format zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament statt. Die Verordnung soll noch 2026 beschlossen werden. Das Budget für das neue Programm wird gesondert im Rahmen der Verhandlungen zum Mittelfristigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union verhandelt.

Neben dem Beschluss zum Agora-Programm rief Staatsminister Weimer in der heutigen Ratssitzung das Thema der Novellierung der Richtline über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) auf. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern sei es, Wettbewerbsverzerrungen zwischen großen Online-Akteuren und klassischen Medien zu korrigieren, betonte der Staatsminister: „Wenn Plattformen heute eine ähnliche Rolle für die öffentliche Meinungsbildung spielen, wie einst etwa das lineare Fernsehen, dann müssen sie sich auch an den Maßstäben messen lassen, die für dieses entwickelt wurden. Deshalb müssen wir die Wettbewerbsbedingungen der digitalen Medienarena neu austarieren und zu fairen Spielregeln für alle kommen. Dabei setzen wir auf einen Mix aus Regulierung und insbesondere auch Deregulierung, zum Beispiel dort, wo längst überholte Werbebeschränkungen die Refinanzierbarkeit klassischer Medien bedrohen.“

Weimer weiter: „Für diesen Ansatz habe ich intensiv geworben und bin umso dankbarer, dass uns zahlreiche EU-Partner in der heutigen Ratssitzung unterstützt haben. Was wir jetzt brauchen, ist ein ebenso ambitionierter Vorschlag der EU-Kommission zur AVMD-Novelle, der die Medienvielfalt Europas souverän verteidigt.“

Im Vorfeld der Ratssitzung hatte Staatsminister Weimer eine Reihe bilateraler Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, insbesondere Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Sabine Verheyen, geführt. Auch mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, hat sich der Staatsminister ausgetauscht.

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Politik

Westjordanland: Die Zerstörung von Wohnhäusern, Schulen und Kindheit

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Genf, Berlin, den 12.05.2026

Zusammenfassung des Statements von UNICEF-Sprecher James Elder bei der heutigen Pressekonferenz im Palais des Nations in Genf.

“Kinder und Jugendliche zahlen einen untragbaren Preis für die Eskalation militarisierter Einsätze und die zunehmenden Angriffe durch Siedler im besetzten Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem.  

Seit Januar 2025 wurde im Durchschnitt mindestens ein Minderjährige/r pro Woche getötet. Insgesamt kamen in diesem Zeitraum 70 palästinensische Kinder und Jugendliche ums Leben, 93 Prozent von ihnen durch israelische Streitkräfte. Weitere 850 Kinder wurden verletzt. Die meisten der getöteten oder verletzten Minderjährigen wurden von scharfer Munition getroffen. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer historisch hohen Zahl von Angriffen durch Siedler. Das UN-Nothilfebüro OCHA erklärte im vergangenen Monat, dass im März 2026 so viele Palästinenser*innen durch Angriffe von Siedlern verletzt wurden wie in keinem anderen Monat der vergangenen 20 Jahre. Gleichzeitig beobachten wir, dass diese Angriffe zunehmend koordiniert erfolgen. Zu den dokumentierten Vorfällen zählen Fälle, in denen Kinder und Jugendliche angeschossen, niedergestochen, geschlagen oder mit Pfefferspray angegriffen wurden.

Dies sind keine Einzelfälle. Vielmehr verdeutlichen sie ein anhaltendes Muster schwerster Verletzungen der Kinderrechte sowie Angriffe auf das Zuhause von Kindern, auf ihre Schulen und auf die Wasserversorgung, auf die sie angewiesen sind. Was sich derzeit abzeichnet, ist nicht nur eine Eskalation der Gewalt gegen palästinensische Kinder, sondern auch eine schrittweise Zerstörung der Lebensgrundlagen, auf die Kinder für ihr Überleben und Aufwachsen angewiesen sind.

Wohnhäuser werden zerstört. Schulen werden angegriffen. Wassersysteme werden zerstört. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung wird erschwert. Die Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. In den vergangenen 30 Monaten wurden im gesamten Westjordanland mehr als 900 zusätzliche Barrieren und Restriktionen errichtet. Infolgedessen sind Minderjährige im Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, immer häufiger von Schulen, Krankenhäusern und anderen lebenswichtigen Diensten abgeschnitten, weil ihre Bewegungsfreiheit zunehmend eingeschränkt oder ihnen vollständig verweigert wird.

Wohnhäuser sind zu einem zentralen Ort der Angriffe auf Kinder und Jugendliche geworden. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden mehr als 2.500 Palästinenser*innen vertrieben, darunter 1.100 Minderjährige – und damit mehr als im gesamten Jahr 2025. Ein Beispiel von meiner jüngsten Reise ins Westjordanland: Der achtjährige Ezzaldin schlief, als Siedler sein Dorf angriffen. Das Haus seiner Familie war zwei Monate zuvor zerstört worden, deshalb schlief Ezzaldin im Freien. Er wurde mit einem Holzstück geschlagen und mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Mutter erlitt Brüche an beiden Armen, als sie versuchte, ihr vier Monate altes Baby zu schützen, indem sie ihre Arme zwischen ihr Kind und den Knüppel des Angreifers hielt.

Auch Bildung ist anhaltenden Angriffen ausgesetzt. Für Tausende Kinder und Jugendliche im gesamten Westjordanland ist der tägliche Schulweg zu einem Weg der Angst geworden. Allein in diesem Jahr wurden 99 bildungsbezogene Vorfälle dokumentiert, darunter die Tötung, Verletzung und Inhaftierung von Schüler*innen, die Zerstörung von Schulen, die militärische Nutzung von Schulgebäuden sowie die Verweigerung des Zugangs. In etwas mehr als zwei Jahren bis Ende 2025 wurden mehr als 550 solcher Vorfälle dokumentiert. Schulen, die Orte der Sicherheit und Stabilität sein sollten, werden zunehmend zu Orten der Angst. Angriffe auf Schulen und die Verweigerung des Zugangs von Kindern zu Bildung sind schwere Verletzungen ihrer Rechte und haben langfristige Folgen für ihre Sicherheit, ihr Wohlergehen und ihre Zukunft.

Es war erschütternd, mit einem zwölfjährigen Mädchen namens Roa’a durch ihre von Siedlern und israelischen Streitkräften zerstörte Schule zu gehen – einen Ort, an dem sie in wenigen Monaten eigentlich ihren Abschluss der 6. Klasse hätte feiern sollen, statt die Zerstörung der Schule zu betrauern. Wieder einmal wurde eine Schule zu Trümmern.

Sie zeigte mir jeden Teil ihrer Schulzeit an diesem Ort: vom Klassenraum der 1. Klasse über Unterlagen aus ihrem letzten Schuljahr bis zu einem inzwischen zerstörten Heizgerät, das die Lehrkraft nutzte, wenn den Kindern kalt war. Inmitten der Trümmer stellte Roa’a eine Frage, die wir uns alle stellen, und die nicht nur Verurteilung, sondern konkretes Handeln erfordern sollte: ‚Als ich meine zerstörte Schule sah, überkam mich ein schweres Gefühl, und ich fragte mich: Warum wurde unsere Schule zerstört?‘

Laut OCHA wurden in diesem Jahr mehr als 60 Wasser- und Sanitäranlagen beschädigt oder mutwillig zerstört, darunter Leitungen, Bewässerungssysteme und Wassertanks. Dadurch wird der ohnehin fragile Zugang zu sauberem Wasser weiter eingeschränkt. Dies hat schwerwiegende Folgen für die palästinensische Wirtschaft ebenso wie für die Gesundheit, Hygiene und Würde von Kindern. Zudem werden Lebensgrundlagen durch den Diebstahl von Nutztieren weiter untergraben.

All dies geschieht vor dem Hintergrund eines deutlichen Anstiegs von Festnahmen und Inhaftierungen von Kindern. Die jüngsten verfügbaren Daten zeigen, dass sich 347 palästinensische Minderjährige aus dem Westjordanland wegen mutmaßlicher sicherheitsbezogener Delikte in israelischer Militärhaft befinden – die höchste Zahl seit acht Jahren. Besonders alarmierend ist, dass mehr als die Hälfte dieser Kinder und Jugendlichen, insgesamt 180, in Administrativhaft festgehalten wird, ohne die erforderlichen rechtsstaatlichen Garantien, darunter regelmäßiger Zugang zu Rechtsbeistand und das Recht, ihre Inhaftierung anzufechten.

Zusammengenommen veranschaulichen diese Entwicklungen eine übergreifende Realität: Kinder sind sowohl direkter Gewalt ausgesetzt als auch den Folgen der Zerstörung grundlegender Systeme und Dienstleistungen. Ihr Leid darf nicht zur Normalität werden.

UNICEF unterstützt Kinder und ihre Familien im Westjordanland beim Zugang zu sicherem Wasser, Sanitärversorgung und Gesundheitsdiensten und stellt darüber hinaus Bargeldhilfen, Lernmaterialien und psychosoziale Unterstützung bereit.

UNICEF fordert die israelischen Behörden – die in allen Gebieten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle, einschließlich der besetzten Gebiete, rechtlich verpflichtet sind, die Rechte von Kindern zu wahren – auf, unverzüglich entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Tötungen und Verletzungen palästinensischer Kinder zu verhindern und ihre Wohnhäuser, Schulen sowie ihren Zugang zu Wasser im Einklang mit dem Völkerrecht zu schützen. UNICEF fordert zudem die UN-Mitgliedstaaten auf, ihren Einfluss zu nutzen, um sicherzustellen, dass das Völkerrecht beachtet wird.“

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Politik

UNIFIL-Einsatz der Bundeswehr im Libanon soll auslaufen

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Berlin 12.05.2026  

– Die Bundeswehr soll ihren Einsatz im Rahmen der UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste ein letztes Mal verlängern und dafür weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Wie aus dem Antrag (21/5778) der Bundesregierung hervorgeht, soll der Einsatz operativ zum 31. Dezember 2026 enden, gefolgt von einer Abwicklungsphase bis 30. Juni 2027, in der sich die Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die Vereinten Nationen anschließen soll.

In dieser Phase sollen nur noch bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten zum Einsatz kommt. Aufgabe der Operation bleibt den Angaben zufolge bis Ende 2026 die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, Waffenschmuggel nach Libanon zu verhindern.

Wie die Bundesregierung mit Blick auf den Libanonkrieg zwischen Israel und der islamistischen Hisbollah ausführt, ist die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte aufgrund der aktuellen Bedrohungs- und Sicherheitslage in der Region im März 2026 temporär ausgesetzt worden, das Mandat sieht diese aber weiterhin vor. Aufgrund der Ausbildung durch den UNIFIL-Marineverband habe die libanesische Marine bei der Überwachung der eigenen Hoheitsgewässer erhebliche Fortschritte erzielt und sei inzwischen in der Lage, alle technischen Prozeduren bis hin zur Inspektion verdächtiger Schiffe eigenständig durchzuführen.

Die libanesische Regierung stehe grundsätzlich weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen.

„In dieser volatilen und komplexen Lage ist es von herausragender Bedeutung, die verbleibende Mandatsdauer von UNIFIL bestmöglich zu nutzen, um die libanesischen Streitkräfte auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von UNIFIL-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der VN und der Europäischen Union zu schaffen“, schreibt die Bundesregierung.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung des Mandates bis Ende einschließlich Ende Juni 2027 beziffert sie auf rund 42,8 Millionen Euro. Der Einsatz erfolge auf Grundlage einer Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2790 (2025). Diese Resolution hatte das UN-Mandat von UNIFIL letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert – verbunden mit einer sich anschließenden Abwicklungsphase.

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