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Politik

Europäische Verteidigung

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Berlin, Brüssel 25.4.2025 

Die Europäische Kommission hat Vorschläge vorgelegt, wie bestehende EU-Finanzierungsprogramme flexiblere, koordiniertere und schnellere Investitionen im Verteidigungsbereich unterstützen können. Der für Verteidigung und Raumfahrt zuständige EU-Kommissar Andrius Kubilius sagte: „Durch Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen und die Förderung von Innovationen in Verteidigungstechnologien stellen wir sicher, dass die europäische Verteidigungsindustrie wettbewerbsfähig und agil bleibt und bereit ist, auf sich verändernde Sicherheitsherausforderungen zu reagieren.

Zugang zu EU-Mitteln straffen, Verteidigungsbereitschaft stärken

Die vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen einer neuen Verordnung werden die Fähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten verbessern, wichtige Verteidigungsfähigkeiten zu entwickeln, auszubauen und innovativ zu sein. Zugleich werden sie den Zugang zu EU-Mitteln für verteidigungsbezogene Projekte straffen. Insgesamt wird die EU ihre Verteidigungsbereitschaft 2030 stärken und den ReArm Europe-Plan umsetzen.

Nächste Schritte

Dieses Änderungspaket wird das Omnibus-Verteidigungsvereinfachungspaket ergänzen, das die Kommission voraussichtlich im Juni 2025 vorlegen wird. Sie wird die EU-Vorschriften und -Prozesse weiter straffen, um schnellere und effizientere Verteidigungsinvestitionen und eine schnellere und effizientere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. 

Hintergrund

Diese Initiative steht im Einklang mit den Zielen des gemeinsamen Weißbuchs für die europäische Verteidigung – Bereitschaft 2030. Sie gibt der EU einen klaren Weg vor, um die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten zu unterstützen, die zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz ihrer Werte und zur Reaktion auf ein sich rasch wandelndes geopolitisches Umfeld erforderlich sind.

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Mehr Kontrolle, klare Regeln: Bundesrat beschließt Asyl-Pakt

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Berlin 27.03.2026

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist der Weg frei für den Systemwechsel in der Migrationspolitik. Ziel ist: mehr Kontrolle, schnellere Verfahren und deutlich weniger illegale Migration.

Kern der Reform, die ab dem 12. Juni dieses Jahres in Kraft treten wird, ist mehr Kontrolle an den Außengrenzen. Mit verpflichtenden Screenings aller irregulär Einreisenden durch Identitäts- und Sicherheitsprüfung, mit schnellen Grenzverfahren für Personen mit geringer Bleibeperspektive, mit klaren Zuständigkeiten und einem neuen Migrationsmanagement wird das dysfunktionale Dublin-System abgelöst und auf neue Pfeiler gestellt. Der verpflichtende Solidaritätsmechanismus, der alle EU-Staaten einbindet, ist ein weiterer wichtiger Faktor.

Damit gilt künftig: Wer geringe Chancen auf Schutz hat, wird ein schnelleres Asylverfahren bekommen und schneller zurückgeführt.

Der Beschluss im Bundesrat markiert dabei den entscheidenden Schritt: Deutschland schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um diese Reform konsequent umzusetzen. Das ist ein klares Signal für mehr Ordnung und Steuerung in der Migration.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit GEAS härten und schärfen wir die europäische Migrationspolitik. Wir setzten damit das Ziel weiter um: Kontrolle, Kurs und klare Kante. Wir setzen bei der Neuordnung der Migration auf klare Regeln, schnelle Verfahren und wirksame Rückführungen. Die Botschaft ist eindeutig: Wer keinen Schutzanspruch hat, kann nicht dauerhaft in Europa bleiben. Gleichzeitig stärken wir die Kontrolle an den Außengrenzen und sorgen für mehr Ordnung im System. Der Beschluss im Bundesrat ist deshalb ein entscheidender Meilenstein. Deutschland übernimmt Verantwortung und sorgt dafür, dass diese Reform nicht auf dem Papier stehen bleibt, sondern in der Praxis wirkt.“

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Berlin

Digitales Planen und Bauen, künftig deutschlandweit zum Einsatz

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Berlin 27.03.2026

Den Startschuss gab Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder heute beim „Dialogforum Bundesfernstraßen Digital“ in Berlin. Ab sofort sollen alle relevanten Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen nach einheitlichen digitalen Standards geplant, gebaut und betrieben werden. Bislang gab es erfolgreiche Pilotprojekte, nun wird die Methode „Building Information Modeling“ (BIM) zum Regelprozess. Hierfür braucht es ein enges Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis– und genau deshalb hatte das Bundesverkehrsministerium (BMV) zum Austausch nach Berlin geladen.
Insgesamt mehr als 1000 Gäste begleiteten den bundesweiten BIM-Rollout – sowohl im Ministerium vor Ort als auch digital.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Deutschland braucht zuverlässige und leistungsfähige Verkehrswege. Dafür investieren wir
umfangreich und schaffen mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Voraussetzungen, um Planungen deutlich zu beschleunigen. Wir vereinfachen Verfahren, reduzieren Bürokratie und machen die Digitalisierung zum Standard. Eine Schlüsselrolle spielt BIM: Damit schaffen wir die Grundlage für effizientere Planungs- und Bauprozesse, mehr Kostenkontrolle und eine deutlich bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Deutschland wird BIM-Land! Dafür brauchen wir das Zusammenspiel aller Beteiligten, das wir mit dem Dialogforum unterstützen wollen. Jetzt kommt es darauf an, BIM konsequent anzuwenden – bei großen wie bei kleinen Projekten.“

BIM wird zum Standard – für Planung, Bau und Betrieb. Mit der Einführung von BIM als Regelprozess setzt das BMV einen zentralen Baustein der Digitalisierungsstrategie im Infrastrukturbereich um. Ziel ist es, Planungs- und Bauzeiten zu verkürzen, Kosten und Risiken frühzeitig zu erkennen, die Qualität der Bauwerke zu erhöhen, und den Betrieb sowie die Erhaltung der Infrastruktur effizienter zu gestalten.
Ein wichtiger Impuls hierfür kommt aus dem Infrastruktur‑Zukunftsgesetz, das digitale Methoden wie BIM stärkt und verbindlicher macht. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um Planungsprozesse zu beschleunigen, Genehmigungsverfahren zu modernisieren und digitale Standards dauerhaft im Infrastrukturbereich zu verankern.
Dialogforum als Plattform für Austausch und Praxisnähe. Das Dialogforum diente als zentrale Austauschplattform, um Erfahrungen, Anforderungen und Herausforderungen aus der Praxis sichtbar zu machen.

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Berlin

Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für Olympische Spiele in Berlin

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Berlin 27.03.2026

– Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Dimap im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für die Olympische und Paralympische Spiele in Berlin: Insgesamt 60 Prozent der Befragten befürworten grundsätzlich die Austragung Olympischer Spiele in Berlin (38 Prozent sagen „Ja“ zu Olympischen und Paralympischen Spielen in Berlin, 22 Prozent sagen „eher Ja“). Die Ablehnung fällt deutlich geringer aus: 18 Prozent sagen „Nein“ zu Olympischen Spielen in Berlin, 16 Prozent sagen „eher Nein“ (insgesamt 34 Prozent). Befragt wurden 1.205 Berlinerinnen und Berliner in der Zeit vom 19. bis 25. März.

Die grundsätzliche Befürwortung von Olympischen und Paralympischen Spielen in Berlin fällt in allen Altersgruppen hoch aus: 63 Prozent (Ja / eher Ja) der jungen Menschen zwischen 18 bis 29 Jahren unterstützen die Austragung der Spiele in Berlin. In der Altersgruppe der 30- bis 44-Jährigen sind es 65 Prozent, in der Altersgruppe der 45- bis 59-Jährigen 58 Prozent und in der Gruppe der über 60-Jährigen 59 Prozent.

Die Bewerbung Berlins um Olympia ist darüber hinaus sehr gut bekannt: 77 Prozent der befragten Berlinerinnen und Berliner haben von der Bewerbung Berlins um die Olympischen und Paralympischen Spiele gehört.

Nach Angaben des Meinungsforschungsinstituts lassen sich diejenigen, die derzeit gegen eine Bewerbung Berlins eingestellt sind, von Sachargumenten überzeugen: 71 Prozent derjenigen, die eine Bewerbung Berlins ablehnen, würden ihre Meinung ändern, wenn sie wüssten, dass die Vorteile von Olympia in Berlin überwiegen würden, so Dimap.

Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Die Zustimmung für Olympische und Paralympische Spiele in Berlin wächst: Nach der neusten Umfrage ist eine klare Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für Olympische Spiele in unserer Stadt. Mich freut besonders, dass so viele junge Menschen sich für die Austragung der Spiele in Berlin aussprechen. Denn wir wollen die Olympischen und Paralympischen Spiele vor allem für sie, für die Kinder und Jugendlichen, nach Berlin holen. Die Umfrage bestärkt uns auf unserem Weg: Wir werden gemeinsam mit dem Olympiabeauftragten weiter dafür arbeiten, die Berlinerinnen und Berliner und auch den Deutschen Olympischen Sportbund von unserem Konzept für nachhaltige, moderne und inklusive Spiele in Berlin zu überzeugen.“

Iris Spranger, Innen- und Sportsenatorin: „Die Ergebnisse der Umfrage sind ein klares Signal: Berlin ist nicht nur bereit, sondern will mehrheitlich für Deutschland Gastgeberin der Olympischen und Paralympischen Spiele werden. Die breite Unterstützung zeigt, dass die Berlinerinnen und Berliner hinter dieser Vision stehen. Sie unterstreicht, dass Berlin als weltoffene, zukunftsorientierte Metropole bestens geeignet ist, diese einzigartigen Sportereignisse auszurichten. Mit unserem Konzept Berlin+ setzen wir bewusst auf starke Partner, denn eine erfolgreiche Bewerbung lebt von Zusammenarbeit und nationalem Zusammenhalt. Berlin bringt Leidenschaft, die Infrastruktur und die Erfahrung mit internationalen Großveranstaltungen mit. Wir setzen dabei überwiegend auf vorhandene Sportanlagen und entwickeln diese gezielt weiter. Entscheidend ist für mich, dass die Spiele sowohl den Leistungs- als auch den Breitensport stärken und langfristig bessere Bedingungen für Bewegung und Training in unserer Stadt schaffen. Gemeinsam mit unseren Partnern können wir Spiele organisieren, die nachhaltig wirken und weit über die Stadt hinaus positive Impulse setzen. Wir haben die Voraussetzungen und den Willen, diese einmalige Chance für die Bundeshauptstadt und für ganz Deutschland zu nutzen.“

Kaweh Niroomand, Olympiabeauftragter des Landes Berlin: „Die Umfrage ist ein sehr ermutigendes Signal. Dass eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner Olympische und Paralympische Spiele in unserer Stadt unterstützt, zeigt, dass unsere Bewerbung auf Interesse und Offenheit trifft. Besonders freut mich, dass unsere Arbeit der vergangenen Monate bereits so stark wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist klar: Die Unterstützung wächst, wenn die Vorteile für Berlin überzeugend sind, deshalb setzen wir weiter auf Transparenz und einen offenen Dialog mit der Stadtgesellschaft.“

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Der Wolf kommt ins Bundesjagdgesetz

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Berlin 27.03.2026

Der Bundesrat hat heute dem von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zugestimmt. Damit wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen dann zu regulieren, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Der Schutz von Weidetieren wird verbessert, da Wölfe, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden und ein Weidetier verletzt oder getötet haben, nun unter erleichterten Voraussetzungen erlegt werden können. Außerdem: In Weidegebieten, in denen ein ausreichender präventiver Herdenschutz nicht möglich ist – etwa in der alpinen Region oder auf Deichen – können zur Vermeidung von Weidetierrissen zukünftig Gebiete ausgewiesen werden, in denen Wölfe unter erleichterten Voraussetzungen bejagt werden können. Die hohe Bedeutung eines präventiven Herdenschutzes wird darüber hinaus bestätigt.

Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Wir halten Wort: Der Wolf kommt ins Jagdrecht – dafür haben wir im Eiltempo gesorgt. Die Risse von Schafen und anderen Weidetieren durch den Wolf sind für viele Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bittere Realität und nicht nur eine emotionale, sondern auch wirtschaftliche Belastung. Eins ist mir wichtig: Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag. Künftig gibt es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Ich freue mich, dass der Bundesrat meinem Gesetzentwurf zugestimmt hat – das ist ein guter Tag für alle Betriebe mit Weidehaltung.“

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfes in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements eröffnet. Das bedeutet: Wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, kann auf Grundlage von Bestandsmanagementplänen die Anzahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.

Abschuss von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist ein leichterer, unbürokratischer Abschuss dieser Wölfe unabhängig davon möglich, ob ein günstiger oder ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt.

Ausweisung von nicht schützbaren Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern, nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, solche Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz von Weidetieren durch Erlegung von Wölfen sicherzustellen.

Finanzierung Herdenschutz: Der Bund unterstützt die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen beim präventiven Herdenschutz zu erzielen.

Bericht an den Bundestag: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.

Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

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Politik

EU-Entscheidung lässt Kinder im Stich

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Berlin 27.03.2026

Die Deutsche Kinderhilfe reagiert mit tiefer Bestürzung auf die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle zur Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder abzulehnen.

Damit ist ein letzter Versuch gescheitert, ein zentrales Instrument im digitalen Kinderschutz zu erhalten. Die bisherige Regelung läuft am 3. April aus – das bedeutet eine massive Lücke in der Strafverfolgung.

Was technisch klingt, hat dramatische Konsequenzen:

Plattformen dürfen künftig nicht mehr in gleichem Umfang freiwillig nach bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt suchen und diese melden. Der überwiegende Teil der bisherigen Ermittlungsansätze droht damit wegzubrechen.

Die Folgen sind absehbar:

Deutlich weniger Hinweise. Deutlich weniger erkannte Täter. Sie können in einem weitgehend rechtsfreien Raum agieren. Die schlimmste Folge- weniger Kinder können gerettet werden.

Ein zentrales Instrument dieser Arbeit ist der Abgleich von Hashwerten bereits eindeutig identifizierter Missbrauchsdarstellungen. Dieses Verfahren ermöglicht es, bekannte Inhalte zuverlässig zu erkennen und Strafverfolgung überhaupt erst in Gang zu setzen. Das Scannen dieser digitalen Fingerabdrücke ist ab 3. April nicht mehr rechtlich legitimiert.

Damit dürfen europäische Straftäter, die Missbrauchsdarstellungen besitzen oder verbreiten, wenn sie von den Providern erkannt werden, nicht mehr an die europäischen Ermittlungsbehörden weiter gemeldet werden.

Ein aktueller Fall aus Deutschland zeigt, was das konkret bedeutet:

Ein Säugling wurde über Monate hinweg schwer missbraucht. Nur weil entsprechende Aufnahmen durch einen Hash-Abgleich erkannt wurden, konnten Ermittlungen beginnen und das Kind schließlich identifiziert werden. Das ist nach der Entscheidung des EU-Parlaments zukünftig unmöglich.

Solche Fälle sind keine Ausnahme. Immer wieder führen genau diese digitalen Spuren zur Aufdeckung schwerster Missbrauchskomplex, etwa in Lügde und Bergisch Gladbach.

Die Deutsche Kinderhilfe stellt erneut klar:

Der Hash-Abgleich betrifft ausschließlich bereits bekannte, eindeutig strafbare Inhalte. Es geht nicht um eine anlasslose Massenüberwachung – es geht um die gezielte Bekämpfung schwerster Verbrechen an Kindern.

Und dennoch wird dieses bewährte Instrument nun faktisch aufgegeben. Die Deutsche Kinderhilfe appelliert daher mit größtem Nachdruck an die europäischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger:

Schaffen Sie unverzüglich eine tragfähige Anschlusslösung – und sichern Sie den Hash-Wert-Abgleich als unverzichtbaren Mindeststandard im digitalen Kinderschutz.

Kinderschutz darf nicht von politischen Blockaden abhängig sein.

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Berlin

Partnerschaft zwischen Bundeskanzler und den ostdeutschen Ländern

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Berlin 26.03.2026

– Berlins Oberbürgermeister Kai Wegener und Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigten dies nach ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder. Die Entwicklung der Wirtschaft der ostdeutschen Länder ist ein Ziel der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, bezeichnete die Gewinnung von Investitionen zur Stärkung der Industrieproduktion der Industrieunternehmen und Wirtschaftsverbände in den ostdeutschen Ländern als dringende Notwendigkeit.

Dies geschah im Anschluss an ein Treffen der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, das heute, Donnerstag, von Berlins Oberbürgermeister Kai Wegenr ausgerichtet wurde.

Foto: © PWO

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Berlin

Bildungsministernkonferrnz in Berlin 

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Berlin 26.03.2026

Wissenschaftsministerkonferenz befasst sich mit den Folgen des „Herrenberg-Urteils“ – Länder setzen auf rechtssichere und praktikable Lösung.

Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder haben sich im Rahmen der Wissenschaftsministerkonferenz (Wiss-MK) mit den Auswirkungen des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ auf den Einsatz von Lehrbeauftragten und Honorarkräften im Bildungsbereich beschäftigt.

Foto: © PWO

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Politik

Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Umwelt

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Berlin 26.03.2026

– Wirtschafts- und Technologieministerin Katharina Reiche und Umweltminister Karsten Schneider kündigten eine Zusammenarbeit ihrer Ministerien an, um die Industrie bei der Sicherung qualifizierter Industrie- und Umwelttechnologien zu unterstützen. Sie erklärten außerdem ihre Absicht, die Belastung für Industrieunternehmen durch Reformen der Steuerinfrastruktur zu verringern und gemeinsam mit dem Finanzministerium finanzielle Entlastungen für Industrieunternehmen zu erarbeiten.

Foto: © PWO

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Politik

Armut in Deutschland

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Wiesbaden 27.03.2026

– Rund 1,28 Millionen Personen haben im Dezember 2025 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 23 000 oder 1,8 % Personen mehr als im Dezember 2024. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2025 lag die Altersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten.

Rund 764 000 Personen hatten im Dezember 2025 die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Von Ende 2024 bis Ende 2025 stieg ihre Zahl um 3,4 % und erreichte damit einen neuen Höchststand.

Demgegenüber sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % auf rund 520 000 Personen und damit auf den niedrigsten Stand seit Dezember 2018. Diese Personen ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihren bisherigen Höchststand hatte die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im März 2020 mit 539 000 Personen erreicht.

Erneuter Anstieg bei leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine

Die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine stieg von rund 99 000 im Dezember 2024 auf insgesamt 109 000 im Dezember 2025 und damit um 9,9 %. Dieser Anstieg hatte somit erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung, fiel aber erneut geringer aus als in den Vorjahren (zuletzt +14,6 % im Dezember 2024 gegenüber Dezember 2023). Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

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Politik

UNESCO warnt vor wachsender Bildungsungerechtigkeit 

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Berlin 26.03.2026

– Die Zahl der Kinder und Jugendlichen ohne Zugang zu Bildung ist im siebten Jahr in Folge gestiegen und liegt inzwischen bei 273 Millionen. Das ist das zentrale Ergebnis des UNESCO-Weltbildungsberichts, der am Mittwoch unter dem Titel „Access and Equity“ (Zugang und Chancengerechtigkeit) veröffentlicht worden ist.

Weltweit ist jedes sechste Kind von Bildung ausgeschlossen; nur zwei von drei Jugendlichen schließen die Sekundarschule ab. Hauptgründe sind laut Bericht Bevölkerungswachstum, Krisen und sinkende Bildungsetats. 

„Der neue UNESCO-Weltbildungsbericht ist ein Weckruf“, erklärt die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer. „Wenn weltweit immer mehr Kinder und Jugendliche von Bildung ausgeschlossen sind, muss uns das auch in Deutschland verpflichten. Entscheidend ist, Benachteiligungen früh abzubauen und öffentliche Mittel so einzusetzen, dass sie dort ankommen, wo der Unterstützungsbedarf am größten ist. In Deutschland erreicht weiterhin ein erheblicher Teil der Jugendlichen keinen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Berufsabschluss. Initiativen wie das ‚Startchancen-Programm‘ unterstützen gezielt Schulen mit besonderen Herausforderungen. Bildungsgerechtigkeit entsteht nicht von selbst – sie ist eine politische Aufgabe.“

Konfliktregionen besonders betroffen

Besonders dramatisch ist die Situation in Regionen, die von Konflikten betroffen sind. Dort lebt mehr als jedes sechste Kind weltweit – oft unter Bedingungen, die den regelmäßigen Schulbesuch stark erschweren oder unmöglich machen. Das bedeutet, dass Millionen weitere Kinder keine Schule besuchen können, was in den offiziellen Statistiken nicht erfasst ist.

Gleichwohl macht der Bericht deutlich, dass Fortschritte möglich sind: Seit 2000 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Primar- und Sekundarschulen weltweit um 327 Millionen gestiegen. Einige Länder konnten den Anteil der Kinder und Jugendlichen ohne Zugang zur Schule deutlich senken.

Der Bericht unterstreicht, dass Ausgrenzung nicht mit Einzelmaßnahmen überwunden werden kann. Entscheidend sind politische Strategien, die an die jeweiligen Lebensrealitäten angepasst sind, benachteiligte Gruppen gezielt erreichen und Bildung gerechter finanzieren. Zwar haben deutlich mehr Staaten in den vergangenen 25 Jahren finanzielle Umverteilungsmechanismen im Bildungsbereich eingeführt, doch selten ist der Fokus auf benachteiligte Gruppen konsequent und umfassend genug. 

Mit der Verabschiedung der Globalen Nachhaltigkeitsagenda hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherzustellen. Die UNESCO koordiniert die Umsetzung dieses Ziels, evaluiert die Fortschritte und veröffentlicht den Weltbildungsbericht. Die Deutsche UNESCO-Kommission gibt eine deutsche Kurzfassung heraus.

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Zahlungen an internationale Organisationen

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Berlin 27.03.2026

– Der vom Auswärtigen Amt betriebene „portfolio.atlas“ stellt derzeit projektbezogene Zahlungen an einzelne internationale Organisationen dar. Eine Erfassung von Pflichtbeiträgen an internationale Organisationen erfolge aktuell noch nicht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/4846) auf eine Kleine Anfrage (21/4487) der AfD-Fraktion. Diese befinde sich jedoch bereits in der technischen Umsetzung, die Ende 2026 abgeschlossen sein soll.

Eine Übersicht über die Zahlungen an internationale Organisationen werde zudem noch im „Bericht zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems“ für die Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht.

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Externe Dienstleister zur Annahme von Schengen-Visumanträgen

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Berlin 25.03.2026

– Das Auswärtige Amt nutzt in 58 Ländern externe Dienstleister zur Annahme von Schengen-Visumanträgen, darunter in 18 Ländern den Dienstleister TLScontact. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/4851) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4172) schreibt, umfasse die Auslagerung der Visumantragsannahme unter anderem die Annahme, Weiterleitung und Rückgabe von Visumanträgen und -unterlagen, nicht jedoch die Prüfung und Entscheidung des Visumantrags. Durch die Auslagerung an externe Dienstleister werde das Visumverfahren in der Regel schneller und effizienter. Weltweit sei allerdings ein kontinuierlicher Nachfrageanstieg nach Visa zu verzeichnen, daher könne es auch zu Terminengpässen und längeren Wartezeiten kommen.

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Regierung unterstützt Sicherheitsmaßnahmen in Kommunen

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Berlin 25.03.2026

– Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen mit der Bund-Länder-Städtebauförderung und anderen Angeboten gezielt, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Städte lebenswerter zu machen. Man habe einen „ganzen Instrumentenkoffer“, berichtete die Bundesregierung in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Caren Lay (Linke), wo auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD über das Thema Sauberkeit, Sicherheit und Lebendigkeit von Innenstädten beraten wurde.

Ob eine Innenstadt als lebenswert und attraktiv empfunden werde, hänge ganz entscheidend davon ab, ob sie als sicher empfunden werde, erklärte die Regierung. Während die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung primär in der Zuständigkeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen liege, gibt es nach Angaben der Regierung durchaus Anknüpfungspunkte in der Stadtentwicklung und im Städtebau. Dazu zählten bauliche, planerische und sozialräumliche Maßnahmen sowie Wissens- und Informationsaustausch.

Damit Städte und Gemeinden die zunehmenden Herausforderungen in den Innenstädten und Quartieren verstärkt angehen könnten, soll sich die bundesseitige Finanzhilfe der Städtebauförderung perspektivisch von einer Milliarde Euro (2026) auf rund 1,6 Milliarden Euro erhöhen. Für das Programm Lebendige Zentren würden sich die Bundesmittel damit bereits in diesem Jahr von bisher 300 Millionen Euro auf 380 Millionen Euro erhöhen. Mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/27 habe die Bundesregierung erstmals explizit benannt, dass Maßnahmen zur städtebaulichen Kriminalitätsprävention förderfähig seien. Dazu zählten beispielsweise städtebauliche Veränderungen zur Beseitigung von Angsträumen, Beleuchtungselemente, eine gezielte Aufwertung des öffentlichen Raums und der Umbau von Gebäuden zur Leerstandbeseitigung. Weiter genannt wurden Sicherungsmaßnahmen für Events wie Weihnachts- oder Stadtfeste oder der Aufbau von Quartiers- und Innenstadtmanagements. Städtebau sei immer auch Prävention für Sicherheit, erklärte die Regierung. Die große Mehrheit der Menschen (78 Prozent) fühle sich in Innenstädten sicher , ergab nach Angaben der Regierung eine Umfrage.

Weiter heißt es in dem Bericht der Regierung, von Kriminalität und Gewalt seien in der Regel nicht ganze Stadtteile, sondern eher kleinräumige Mikrosegmente wie einzelne Straßenzüge betroffen. Diese strahlten oft auf den gesamten Stadtteil aus. Aus objektiv vorhandenen, räumlich begrenzten Sicherheitsproblemen werde so oft ein subjektives Unsicherheitsgefühl, das den gesamten Stadtteil umfasse, die Lebensqualität der Menschen negativ beeinflussen könne und oft auch zu einem negativen Image des gesamten Stadtteils führe. Urbane Sicherheit sei mittlerweile auch zum wirtschaftspolitischen Thema geworden. Insbesondere Gewerbetreibende und Einzelhandel würden die wachsende Zahl leerer Geschäftsräume häufig als Folge eines bereits gestiegenen Unsicherheitsgefühls ansehen.

Die CDU/CSU-Fraktion nannte die Erhöhung der Städtebauförderung einen erfreulichen Schritt. Begrüßt wurde, dass jetzt auch Sicherheitsaspekte hineingenommen würden. Weitere Maßnahmen würden mit der Novellierung des Baugesetzbuches folgen. Erfreulich sei auch, dass zur Verbesserung der Situation an Bahnhöfen etwas unternommen werden solle. Unterschieden werden müsse zwischen der objektiven Sicherheit und dem subjektiven Sicherheitsgefühl, dass Frauen sich abends nicht mehr in verschiedene Stadtquartiere trauen würden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, der Bericht enthalte nichts Neues und sei „alter Wein in neuen Schläuchen“. Es sei klar, dass nur lebenswerte Räume auch sichere Räume seien.

Die SPD-Fraktion sprach von einem wichtigen Thema. Das subjektive Sicherheitsgefühl sei wichtig. Dazu gehöre auch die Präsenz von Polizei in Innenstädten. Auch Künstliche Intelligenz könne genutzt werden, um problematische Bereiche in Städten zu identifizieren und dann zum Beispiel für mehr Beleuchtung zu sorgen.

Die AfD warf der Bundesregierung vor, ein unvollkommenes Bild zu zeichnen und die tatsächlichen Ursachen nicht zu nennen. Man sehe wachsende Unsicherheit vor allem in Bahnhofsbereichen. Die Rolle von Migration bei steigender Kriminalität werde nicht genannt. Statt dessen gehe es um Beleuchtungs- und Sicherungsmaßnahmen.

Die Fraktion Die Linke erklärte, der Sicherheitsbegriff dürfe nicht nur auf polizeiliche Maßnahmen und städtebauliche Kriminalprävention reduziert werden. Es müsse auch um soziale Sicherheit gehen. Städte seien von Männern und entlang der Bedürfnisse von Männern geplant worden. Das größte Sicherheitsrisiko, das Frauen hätten, seien – statistisch gesehen – Männer. Und die fänden sich in allen Stadtteilen. Und das größte Risiko für Frauen seien die eigenen vier Wände, denn dort finde die größte Gewalt gegen Frauen statt. Unter Berufung auf die polizeiliche Kriminalstatistik erklärte die Fraktion, es gebe keine höhere Kriminalität bei migrantischen Männern. Die große Gruppe von auffälligen Leuten seien junge Männer.

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Deutsch-Tunesische Gespräche

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Berlin 25.03.2026

– Der deutsche Außenminister Johannes Wadephul und sein tunesischer Amtskollege Mohamed Ali Nafti erörterten die Zusammenarbeit ihrer beiden Länder und die Stärkung der deutsch-tunesischen Beziehungen auf einer soliden Grundlage.

Dies geschah im Anschluss an ihre Gespräche am Mittwoch in Berlin auf einer Pressekonferenz, auf der sie die Bedeutung der tunesischen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union betonten. Der deutsche Außenminister sicherte seinem tunesischen Amtskollegen die volle Unterstützung Tunesiens für die Kooperation mit der EU sowie eine erleichterte Vermarktung tunesischer Produkte auf europäischen Märkten zu. Der tunesische Minister warb seinerseits bei der deutschen Wirtschaft und Industrie um Investitionen in seinem Land.

Bezüglich des Krieges im Iran und der israelischen Angriffe auf den Libanon mit den daraus resultierenden Todesopfern bekräftigte Außenminister Wadephul die Unterstützung Berlins für Beirut und kritisierte die wahllosen Bombenangriffe auf den Libanon sowie die Angriffe auf Gebiete in Syrien. Der tunesische Minister betonte die Wichtigkeit politischer Bemühungen zur Beendigung des Krieges im Nahen Osten und hob hervor, dass es ohne einen palästinensischen Staat mit Jerusalem als Hauptstadt keinen Frieden im Nahen Osten geben kann.

Foto: © PWO

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Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung

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Berlin 26.03.2026

Deutschland im Umbau: Klimaschutz ist realer Transformationsprozess. Klimaschutz als Strategie der Risiko Reduzierung für mehr Sicherheit. Das Klimaschutzprogramm 2026 als Maßnahmenpaket für mehr Investionen und Versorgungssicherheit.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen das am selben Tag im Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 vorgestellt. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen und damit Deutschland moderner und unabhängiger von unsicheren fossilen Importen machen sollen. Insgesamt soll Deutschland so im Jahr 2030 knapp sieben Milliarden Kubikmeter Erdgas und rund vier Milliarden Liter Benzin einsparen können.

Schneider zufolge werden in den anstehenden Ausschreibungen rund 2.000 Windräder mehr ausgeschrieben als bislang vorgesehen. Dazu kämen unter anderem das neue Förderprogramm mit sozialer Staffelung für rund 800.000 Elektroautos und zusätzliche Unterstützung für die Industrie beim Umstieg auf moderne Klima-Technologien. 23 Maßnahmen würden zudem die Wälder, Moore und Böden fit machen im Einsatz gegen den Klimawandel. Für alle neuen Maßnahmen sollen zusätzlich insgesamt acht Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt werden.

Ziel sei es, im Jahre 2030 65 Prozent der Treibhausgasemissionen des Jahres 1990 zu reduziere, sagte der Minister. Aktuell seien 48 Prozent geschafft, was „sensationell“ sei. Klimaschutz und Wachstum könnten sich durchaus befruchten, „wenn man es klug macht“, sagte er. Genau das habe die Bundesregierung vor.

Schneider wies zugleich auf das europäische Minderungsziel bis 2040 hin. Dies sorge dafür, dass es einen Gleichklang innerhalb der Länder der EU gebe. Die im November 2025 erreichte Beschlussfassung des EU-Umweltministerrats bilde sich auch in dem Klimaschutzprogramm ab.

Die Bundesregierung setze grundsätzlich auf Anreize für einen gezielten Umstieg in emissionseffizientere und kosteneffizientere Verbräuche, sagte Schneider und verwies auf sozial gestaffelte Anreize für eine Wärmepumpe. Ein sehr erfolgreiches ordnungsrechtliches Instrument sei der europäische Zertifikatehandel. Mit ihm werde ein Preissignal gesetzt. Wie ein Unternehmen die CO2-Einsparung erbringe, werde aber nicht vorgegeben. Das sei die effizienteste Lösung.

Zum Thema erneuerbare Energien sagte Schneider, es würden zusätzliche zwölf Gigawatt durch Windkraftanlagen ausgeschrieben, die bis 2030 auch am Netz sein sollen. „Das wird uns helfen, uns unabhängig zu machen von Öl und Gas aus anderen Regionen der Welt“, so der Umweltminister.

Foto: © PWO

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