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Technik

Rüstungskontrolle neu denken: Künstliche Intelligenz und Massenvernichtungswaffen

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Berlin 28.06.2024 (PWO)

Der Generalsekretär des Internationalen Systems der UN Günter Souttner hat heut, Freitag, den 28.Juni die internationale Konferenz zu Thema..Anwendung künstlicher Intelligenz im Bereich nuklearer, biologischer und chemischer Waffen befasst sich  die dritte Konferenz in der Reihe „Capturing Technology – Rethinking Arms Control“.geöffnet. 

Die rasanten Fortschritte bei der Entwicklung und Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) werden zunehmend auch ein Thema für unsere Außen- und Sicherheitspolitik. Dies gilt bereits für Fragen der Cybersicherheit und der Regulierung autonomer Waffensysteme, mit denen wir uns intensiv befassen. Die wissenschaftliche und politische Debatte zu den Risiken und Chancen von KI im Bereich der Rüstungskontrollpolitik und der Massenvernichtungswaffen steht dagegen noch am Anfang.

Dabei können die Auswirkungen schwerwiegend sein. So können KI-Anwendungen die technologische Schwelle zur Entwicklung biologischer oder chemischer Kampfstoffe gefährlich senken, vor allem in Verbindung mit anderen neuen Technologien wie der synthetischen Biologie. Der mögliche Einsatz von KI in „Command & Control“-Systemen von Atomwaffen kann gravierende Auswirkungen auf die strategische Stabilität oder nukleare Eskalationsdynamiken haben.

Fortführung der Konferenzreihe „Capturing Technology – Rethinking Arms Control

Bei der dritten Konferenz der Reihe „Capturing Technology – Rethinking Arms Control“ unter dem Titel „Artificial Intelligence and Weapons of Mass Destruction“ diskutieren 190 internationale Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Think Tanks und Industrie sowie Diplomatinnen und Diplomaten die Auswirkungen von KI auf den Bereich der Massenvernichtungswaffen und mögliche Handlungsansätze für unsere Rüstungskontrollpolitik.

Die Eröffnungsrede halten der Generaldirektor der Organisation für das Verbot chemischer Waffen Fernando Arias Gonzalez und der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im Auswärtigen Amt Günter Sautter.

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Politik

Migrationsverwaltung durch Digitalisierung

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Berlin 04.05.2026

Experten zur Digitalisierung in der unterschiedliche Positionen, aber überwiegend Zustimmung haben Experten im Innenausschuss geäußert, als es bei einer öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) ging, dem „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ (MDWG).

Christiana Bukalo, Statefree e.V., begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Insbesondere die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zu Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit und somit Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. Zudem biete sich die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür sei die Erfassung von qualitativen Daten zur Staatenlosigkeit notwendig.

Professor Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, stellte fest, der Gesetzentwurf erweitere Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister, um dadurch die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht weiter zu steigern. Dieses Regelungsziel habe einen hohen Stellenwert, weil ein effizienter Verwaltungsvollzug dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Verwaltung und damit dem Rechtsstaatsprinzip entspreche. Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, insbesondere zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die genannten Ziele seien aber jeweils geeignet, die mit den entsprechenden Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen einhergehenden Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

Professor Dirk Heckmann, Technische Universität München, erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und auch Betroffene vor Mehrfacherhebungen und Verzögerungen schützen. Weil der Entwurf das Ausländerzentralregister weiter zu einer zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur der Migrationsverwaltung ausbaue, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen entsprechend mitentwickeln.

Professor Sarah Rachut, Technische Universität Braunschweig, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung auf Verlängerung oder Änderung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu entlasten. Die hierfür geplanten rechtlichen Regelungen, die die Speicherung zusätzlicher Informationen im Ausländerzentralregister, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichten, erschienen ihr für diese Zwecke grundsätzlich sinnvoll und geeignet.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, sagte im Namen der kommunalen Spitzenverbände, es handele sich bei dem Vorhaben um eines der wichtigsten Gesetze, über die der Ausschuss in den letzten Jahren zu beraten gehabt habe. Migrationsverwaltung sei ein Bereich, der in der letzten Zeit erheblich unter Druck stehe und daher dringend entlastet werden müsse. Dazu werde das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Er machte darüber hinaus deutlich, dass sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen keineswegs mit einer Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung möglich sei, ohne bewährte Strukturen anzutasten.

Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., machte klar, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Verfassungsrecht in den Blick genommen werden müsse. In den Bundeszentralregistern werde mit personenbezogenen Daten gearbeitet , die dem europäischen Rechtskreis unterlägen. Überprüft werden solle, ob die Regelungen für das Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt europarechtskonform seien. Es sei nicht zu erkennen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung des AZR der Grundsatz der Datenminimierung auch nur im Ansatz beachtet worden sei. Bei den inzwischen in das AZR einzustellenden Daten handele es sich um eine riesige Datenbank, welche auch das Angriffsziel von Externen sein könne.

Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, erklärte, es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine umfassende Digitalisierung im Bereich des Ausländerrechts angestrebt werde. Bei einigen Vorhaben könne man aber seine Fragezeichen setzen – zum Beispiel, wenn es um die biometrische Datenerhebung gehe, die fast sämtlich Nichtdeutsche erfasse, auch wenn dies definitiv nicht erforderlich sei. Das Gesetz müsse einhergehen mit adäquaten Schutzvorkehrungen für die Betroffenen. Die einfache digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, eines Übermaßes an nicht erforderlicher Datenspeicherung und daraus folgend massive existenzielle Beeinträchtigungen für die Betroffenen. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz äußerst umstritten.

Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, befand, der Gesetzentwurf betreffe nicht nur eine der längsten ihm bekannten Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre, sondern sei ein schwer lesbares Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Detailregelungen. So gebe es bei der Speicherung biometrischer Daten Risiken für die Betroffenen. Generell unzulässig sei dies nicht. Sie setze jedoch insbesondere bei der Speicherung im Ausländerzentralregister normenklare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote voraus, die nach der Gesetzesbegründung zwar vorgesehen seien, im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht eindeutig genug zum Ausdruck kämen. Es werde der Irrweg einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei verfolgt, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei.

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Politik

Wie digital sind Deutschlands Bundesländer

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Berlin 06.05.2026

Hamburg bleibt an der Spitze, Hessen rückt auf Platz 3 vor

Saarland gelingt der größte Sprung nach vorn

Ostdeutsche Länder punkten besonders bei digitaler Bildung

Hamburg bleibt Deutschlands digitalstes Bundesland, Hessen arbeitet sich auf Platz 3 vor und das Saarland ist der Shooting-Star des Jahres. Gleichzeitig zeigt der Bitkom Länderindex 2026, dass digitale Stärke innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich ausgeprägt ist: Der Norden punktet mit Infrastruktur, ostdeutsche Länder besonders mit digitaler Bildung. Für den Länderindex wurden alle 16 Bundesländer anhand von 30 Indikatoren in vier Kategorien untersucht: Governance & Verwaltung, Digitale Infrastruktur, Digitale Wirtschaft und Digitale Gesellschaft.

Mit 70,3 von 100 möglichen Punkten liegt Hamburg erneut mit deutlichem Abstand auf Platz 1. Dahinter folgen Berlin mit 63,8 Punkten und Hessen mit 63,7 Punkten. Bayern erreicht 62,6 Punkte und liegt damit auf Rang 4, Baden-Württemberg folgt mit 61,8 Punkten auf Platz 5. Das Saarland verbessert sich besonders stark und rückt von Platz 12 im Länderindex 2024 auf Platz 6 in diesem Jahr vor. Am Ende des Rankings liegen Sachsen-Anhalt (52,4 Punkte) sowie Thüringen (51,1 Punkte) und Mecklenburg-Vorpommern (51,1 Punkte), die sich den 15. Platz gleichauf teilen. „Der Bitkom-Länderindex zeigt, wie die Digitalisierung in Deutschlands Regionen gelingen kann. Einige Bundesländer profitieren von starken wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen, andere holen mit klugen politischen Entscheidungen und gezielten Investitionen auf“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Entscheidend ist, dass Digitalisierung strategisch gesteuert, mit Nachdruck umgesetzt und in der Breite verankert wird – in Verwaltung, Wirtschaft, Infrastruktur und Bildung.“

Für den Länderindex haben die Expertinnen und Experten des Bitkom alle 16 Landesregierungen befragt und zahlreiche amtliche Statistiken und Drittstudien ausgewertet. Hinzu kam eine empirische Befragung von mehr als 5.600 Bürgerinnen und Bürgern durch Bitkom Research, die repräsentative Ergebnisse für alle Länder liefert. Die Ergebnisse fließen in die insgesamt vier Kategorien mit ihren 30 Indikatoren ein. Wintergerst: „Der Länderindex macht sichtbar, wo die Länder Fortschritte erzielen, wo sie Defizite haben und wie unterschiedlich ihre digitalen Stärken ausgeprägt sind. Diese Vergleichbarkeit ist entscheidend, um Erfolgsfälle zu erkennen, voneinander zu lernen und die Digitalisierung dort zu beschleunigen, wo die Chancen am größten sind.“

Hamburg punktet vor allem bei Wirtschaft und Infrastruktur

Spitzenreiter Hamburg liegt nicht nur in der Gesamtwertung auf dem ersten Platz, sondern auch in den Kategorien Digitale Wirtschaft und Digitale Infrastruktur. Bei Governance & Verwaltung kommt Hamburg auf Rang 3, bei der Digitalen Gesellschaft auf Rang 5. Besonders stark sind unter anderem die Glasfaser- und Gigabitversorgung sowie der Anteil an IT-Unternehmen und IT-Fachkräften. Berlin behauptet sich auf Platz 2 und punktet insbesondere mit seiner digitalen Wirtschaft. Ausschlaggebend sind vor allem die hohe Zahl an Startup-Neugründungen in der Hauptstadt und die starke Präsenz von IT-Unternehmen. Hessen verbessert sich in der Gesamtwertung von Rang 5 auf 3 und belegt bundesweit den ersten Platz bei Governance & Verwaltung sowie Platz 2 bei der Digitalen Infrastruktur. Dort wirkt sich insbesondere die herausragend hohe Rechenzentrumsleistung in der Region Frankfurt/Main aus.

Saarland ist der größte Aufsteiger

Die auffälligste Entwicklung im diesjährigen Ranking zeigt das Saarland. Das Land verbessert sich im Gesamtranking von Platz 12 auf Platz 6 und erreicht in der Kategorie Digitale Gesellschaft sogar Rang 1. Dahinter stehen vor allem starke Werte bei der digitalen Bildung: In allen Schulformen gibt es mindestens sechs Pflichtstunden Informatik, zudem unterrichten dort 5 Prozent der Lehrkräfte Informatik – im Bundesdurchschnitt sind es bislang nur 3 Prozent. Bei der digitalen Infrastruktur verzeichnet das kleinste Flächenland zudem den Spitzenwert bei der Gigabitversorgung an Schulen. „Das Saarland zeigt beispielhaft, dass digitale Fortschritte nicht allein von Größe und Geldbeutel abhängen. Wer gezielt in digitale Bildung investiert und politische Prioritäten setzt, kann die Digitalisierung schnell nach vorne bringen“, so Wintergerst.

Digitale Stärken verteilen sich regional sehr unterschiedlich

Der Länderindex 2026 zeigt auch, wie unterschiedlich Stärken und Schwächen in den vier großen Bereichen der Digitalisierung verteilt sind. In der Kategorie Digitale Infrastruktur liegen mit Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vor allem Länder aus dem Norden vorn. Sie sind bei Glasfaser- und Gigabitnetzen überdurchschnittlich stark. Dafür punktet der Süden bei der digitalen Wirtschaft und wird hier nur von Hamburg und Berlin übertrumpft.

In den ostdeutschen Ländern wiederum werden erfolgreich Maßnahmen zur digitalen Teilhabe und Bildung umgesetzt. So liegen in der Kategorie Digitale Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 2, Sachsen auf Platz 3 und Thüringen auf Platz 4 – obwohl diese Länder im Gesamtranking deutlich weiter hinten stehen. Das hat vor allem mit digitaler Bildung zu tun: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es an allen Schulformen sechs Pflichtstunden Informatik, in Sachsen unterrichten 9 Prozent der Lehrkräfte Informatik. „Der Osten legt mit seinen Aktivitäten zur digitalen Bildung die Grundlagen für eine künftig stärkere digitale Wirtschaft in der Region“, so Wintergerst.

Was digitale Vorreiter gemeinsam haben

Digital starke Länder verfügen häufig über strukturelle Vorteile wie eine allgemein überdurchschnittliche Wirtschaftsleistung, eine große Bevölkerungsdichte und eine starke Unternehmens- und Hochschullandschaft mit hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung. Hinzu kommen politisch-institutionelle Faktoren wie ein eigenständiges Digitalministerium, ein Digitalkabinett, ein Digitalcheck für neue Gesetze oder eine Digitalstrategie mit öffentlichem Fortschrittsbericht. Um digital vorwärtszukommen, empfiehlt Bitkom unter anderem, Informatik als Pflichtfach ab Sekundarstufe I einzuführen, Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte auszubauen und Angebote zur Förderung digitaler Kompetenzen etwa in Bibliotheken oder Volkshochschulen zu schaffen. In der Verwaltung brauche es ein Beschleunigungsbudget für digitale Maßnahmen und mehr Tempo bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Wintergerst: „Damit die Verwaltung in Deutschland digital besser funktioniert, müssen Bund und Länder auch technisch enger zusammenarbeiten. Vor allem sollten die Länder mehr voneinander lernen. Wenn jedes Land sein eigenes System baut, wird es kompliziert, teuer und langsam.“ Dass sich die Länder zum Deutschland-Stack bekannt haben, könne der digitalen Verwaltung Schub verleihen. „Der Deutschland-Stack hat das Zeug dazu, die Verwaltung digital auf ein gemeinsames, modernes Fundament zu stellen“, so Wintergerst.

Zugleich könnten die Länder schon heute bestehende Spielräume nutzen, um digital Fortschritte zu machen. So haben sich Bund und Länder im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda darauf geeinigt, unter anderem Berichtspflichten für Unternehmen abzubauen. Wintergerst: „Damit können die Länder direkt loslegen und die Wirtschaft vor Ort unmittelbar entlasten.“ Ähnliches gilt für den Mobilfunkausbau: Der Bund hat die Voraussetzungen für eine schnellere Errichtung neuer Masten bereits geschaffen. Wintergerst: „Die Ergebnisse des Länderindex zeigen: Digitalisierung lässt sich gestalten. Wo Prioritäten gesetzt, Zuständigkeiten gebündelt und Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, kommt digitale Bewegung ins Land. Genau darin liegt jetzt die Chance für alle Bundesländer.“

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Politik

Datenanalyse-Software der US-Firma Palantir Technologies

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Berlin 30.4.2026

– Um den Einsatz von Datenanalyse-Software der US-amerikanische Firma Palantir Technologies geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5625) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5119). Darin schrieb die Fraktion, dass das Unternehmen Software zur Verarbeitung und Auswertung großer Datenmengen bereitstelle. Eines der zentralen Produkte sei die Software „Gotham“ (PG), die nach Angaben des Unternehmens im Bereich der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung eingesetzt werde.

Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche Rolle in Deutschland gemeinsam betriebene Zentren und Arbeitsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz bei der Nutzung von Systemen der Firma Palantir Technologies spielen. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, spielen Systeme des Unternehmens in den gemeinsamen Kooperationsplattformen der Polizeibehörden und Nachrichtendienste auf Bundes- und Länderebene keine Rolle, da es sich bei den Kooperationsplattformen um Austauschformate zwischen den beteiligten Behörden handelt. „Auswertungswerkzeuge werden von den Behörden jeweils unabhängig von solchen Kooperationsplattformen eingesetzt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter.

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Politik

KI Fusion

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Berlin 24.04.2026

Der kanadische KI-Anbieter Cohere und das deutsche Start-up Aleph Alpha planen eine Fusion. Das kündigten die beiden Unternehmen in Berlin im Beisein des deutschen Bundesdigitalministers Karsten Wildberger und des kanadischen Ministers für Künstliche Intelligenz und digitale Innovation der Regierung, Evan Solomon, an. Das neu entstehende Unternehmen soll eine transatlantische Alternative zu amerikanischen Unternehmen wie Open AI, Anthropic, Google oder Microsoft werden, die das Geschäft mit Künstlicher Intelligenz bislang auch in Europa dominieren. Die Gesellschafter und Behörden müssen dem Zusammenschluss noch zustimmen.

„Was hier entsteht, ist ein deutsch-kanadisches KI-Modell: sicher, souverän, wettbewerbsfähig“, sagte Wildberger. Deutschland benötige eigene Entwicklungen, auf „die wir uns verlassen können“. Deshalb setze man „selbstbewusst auf eigene Technologie“ und mache „digitale Souveränität zu einem wesentlichen Kriterium bei öffentlichen Aufträgen“. Damit deutet Wildberger an, dass der deutsche Staat als Ankerkunde für das Gemeinschaftsunternehmen agieren könnte.

Foto: © PWO

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Politik

Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf der HANNOVER MESSE

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Berlin 21.04.2026

– Auf dieser weltweit wichtigsten Industriemesse präsentieren über 4.000 Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Elektro- und Digitalindustrie sowie der Energiewirtschaft mehr als 14.000 innovative Produkte und Lösungen. Die diesjährige Messe findet vom 20. bis 24.04.2026 unter dem Motto „Think Tech Forward“ mit dem Partnerland Brasilien statt. Wichtige Schwerpunkte bilden die Themen KI in der Industrie, Automatisierung & Digitalisierung sowie Energie und Industrieinfrastruktur. Erstmalig wird es in diesem Jahr einen gesonderten Bereich zum Thema Produktion für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie geben.

Das diesjährige Partnerland Brasilien bereichert die Messe, passend zur vorläufigen Anwendung des EU/Mercosur-Handelsabkommens ab dem 1. Mai 2026. Aus diesem Anlass finden während der Messe auch die III. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen, die 52. Gemischte Deutsch-Brasilianische Wirtschaftskommission, die 42. Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage und viele weitere bilaterale Veranstaltungen in Hannover statt. Brasilien präsentiert sich umfassend mit innovativen Fertigungstechnologien als attraktiver Handelspartner und Investitionsstandort.

Bundesministerin Katherina Reiche: „Die HANNOVER MESSE 2026 zeigt eindrucksvoll die Innovationsstärke des Industriestandorts Deutschland. Ob Automatisierung, Fertigungstechniken, Antriebstechnik, Energie oder künstliche Intelligenz – deutsche Unternehmen spielen international in der Weltspitze mit. Somit ist die Messe ein ermutigendes Signal: Wir können Leistung, wir können Innovation in Deutschland. Das Partnerland Brasilien ist die größte Volkswirtschaft in Südamerika. Mit dem EU/Mercosur-Abkommen haben wir die Möglichkeit, einen gemeinsamen Markt von 720 Millionen Menschen zu erschließen. Brasilien bietet unseren Unternehmen viele Potenziale – insbesondere in Bezug auf Rohstoffe und Energie. Das bietet die Möglichkeit, gemeinsam zu wachsen.“

Bundesministerin Reiche wird die Bedeutung von industrieller KI und Energietechnologien für einen starken Industriesektor hervorheben. Weitere Schwerpunkte des Besuchs bilden Robotik sowie Produktion für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann und Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Rouenhoff sind ebenfalls vor Ort, um zu Veranstaltungen beizutragen und sich mit Unternehmen und Delegationen auszutauschen.

Gemeinsam mit 22 Mitausstellenden zeigt das Ministerium, wie vielfältig und leistungsstark der Innovationsstandort Deutschland ist. Ausgewählte Exponate geben Einblicke in Zukunftstechnologien – vom Future Cabine Demonstrator für die Luftfahrt über KI-gestützte Bildverarbeitung bis zum robotergestützten Rührreibschweißen für den Leichtbau.

Das BMWE berät zu Förderprogrammen, unterstützt bei Projektideen und vernetzt Mittelstand, Wirtschaft und Forschung. Darüber hinaus bietet das tägliche Live-Forum spannende Talks, Pitches und Diskussionen mit Expertinnen und Experten, etwa mit eindrucksvollen Live-KI-Demonstrationen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Am Stand des Förderschwerpunktes Mittelstand-Digital gibt es ein besonderes Angebot für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese können in kostenfreien KI-Gesprächen mehr über den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erfahren. Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer des vom BMWE geförderten Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren geben Einblicke in verschiedene Anwendungsmöglichkeiten und unterstützen dabei, KI-Potenziale zu erkennen. Informationen zu den KI-Gesprächen finden Sie hier.

Auch der Stand der Plattform Industrie 4.0 zeigt Ergebnisse aus vielen BMWE-geförderten Projekten aus den Bereichen digitale Infrastruktur, Datenökosysteme und industrielle KI. Der Stand steht in diesem Jahr unter dem Motto „Empowering Industrial AI Ecosystems“. Auch über das neue europäische Großprojekt IPCEI-AI können sich Interessierte dort informieren.

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Politik

Agrarforschung und Phytotherapie

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Berlin 17.03.2026

Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Reiner eröffnete heute ein neues Zentrum für Agrarforschung und Phytotherapie am Leibniz-Institut für Agrarwissenschaften.

Das Institut hat seinen Sitz in Münchberg bei Berlin und forscht zu den Themen Landwirtschaft, Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die landwirtschaftliche Produktion, Entwicklung der Phytotherapie sowie Investitionen in die landwirtschaftliche Produktion und Entwicklung.

Foto: © PWO

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Politik

HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland

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Berlin 17.03.2026

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat heute Förderurkunden an die drei Gewinnerregionen der zweiten Runde des Wettbewerbs „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ in der Kategorie HyPerformer übergeben. Damit starten die Regionen Rügen-Stralsund, Erfurt und Rhein-Ruhr nun offiziell in die Umsetzungsphase ihrer Wasserstoffprojekte im Verkehrsbereich.
Für die Beschaffung von Wasserstofftechnologien im Verkehr stellt das Bundesverkehrsministerium Investitionszuschüsse von rund 30 Millionen Euro bereit. Die Projekte decken die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Erzeugung über Speicherung, Verteilung und Betankung bis hin zur Nutzung von Wasserstoff im Verkehr.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Deutschland ist Technologieführer und Vorreiter bei der Wasserstoff- und
Brennstoffzellen-technologie. Jetzt nutzen wir diese Kenntnisse für den Alltag.  Mit unserer
Förderung ermöglichen wir den realen Einsatz innovativer Wasserstofflösungen im Verkehr. Wir unterstützen Regionen, die tragfähige Strukturen aufgebaut haben und nun den nächsten Schritt gehen wollen, von der Planung hin zur praktischen Anwendung im Verkehr zu kommen. Unser Ziel ist klar: Wasserstofftechnologie in die Fläche bringen und damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz imVerkehr leisten.“

Seit 2019 unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit dem Programm HyLand Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler Wasserstoffstrategien für den Verkehr. Der dreistufige Ansatz reicht von der Netzwerkbildung (HyStarter) über die Konzeptentwicklung (HyExperts) bis zur Umsetzung konkreter Projekte (HyPerformer). So entstehen regionale Wasserstoffökosysteme, in denen Anwendungen, Infrastruktur und Wasserstofferzeugung gemeinsam entwickelt werden. Mit den drei neuen HyPerformer-Regionen umfasst das Programm inzwischen 53 geförderte Wasserstoffregionen in Deutschland.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie. Koordiniert wird das Programm von der NOW GmbH, umgesetzt durch den Projektträger Jülich.

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Politik

KI-Verordnung: Bundesregierung legt Umsetzungsgesetz vor

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Berlin 11.03.2026 

– Die Bundesregierung will die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland umsetzen und dafür insbesondere die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festlegen. Dafür hat sie den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) vorgelegt. Mit diesem soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen.

Zentrale Rolle soll dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie werde als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen sei. Zudem solle dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren soll. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme soll bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden.

Darüber hinaus solle die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Entwurf weiter.

Neben Aufsicht und Koordinierung sind laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So solle die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen sollen dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, heißt es darin weiter.

Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Mio. Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Mio. Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“.

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Politik

Digitaler Fahrzeugschein für Betriebe per QR-Code

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Berlin 03.03.2026

Mit dem digitalen Fahrzeugschein können Fahrzeughalterinnen und -halter ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) seit November 2025 bequem und sicher über die i-Kfz-App auf dem Smartphone verwalten. Bislang war das Hinzufügen des Fahrzeugscheins ausschließlich über die eID-Funktion des Personalausweises möglich. Ab sofort ist dieser Prozess deutlich erweitert. Der Fahrzeugschein lässt sich bei der digitalen Fahrzeugzulassung auch per QR-Code in die App übertragen. Der QR-Code wird automatisch am Ende eines digitalen Zulassungsprozesses über die entsprechenden i-Kfz-Portale generiert.

 
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:

„Die i-Kfz-App entwickelt sich mit mehr als 1,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zu einer der erfolgreichsten digitalen Anwendungen in der Verwaltung Deutschlands. Der digitale Fahrzeugschein per QR-Code anstelle der eID Daten eröffnet vor allem Unternehmen neue Möglichkeiten: Mehrere Fahrzeugscheine lassen sich so deutlich einfacher bei mehreren Fahrerinnen und Fahrern verwalten. Besonders freut mich auch, dass die App vollständig barrierefrei zertifiziert ist. Das bedeutet, sie ist einfach und verständlich bedienbar – ein wichtiger Schritt, um allen Menschen den Zugang zu wichtigen Mobilitätsdokumenten zu erleichtern.“

Richard Damm, Präsident des KBA:

„Die Digitalisierung der Verwaltung im Verkehrswesen schreitet weiter voran mit neuen Funktionen beim digitalen Fahrzeugschein. Das Kraftfahrt-Bundesamt leistet hierzu seinen Beitrag mit einfachen, flexiblen Verfahren. Die Anwendung des QR-Code vereinfacht die
Übertragung von Zulassungsdaten für Unternehmen und Fuhrparkbetreiber sowie alle
Fahrzeughalterinnen und -halter, unkompliziert und ohne zentrale Personalausweisdaten. Die
Nutzerfreundlichkeit wird dadurch erhöht und gleichzeitig stärken wir mit dieser barrierefreien Lösung die digitale Infrastruktur Deutschlands und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur modernen, nachhaltigen Mobilität für alle.“


Mit dem Generieren eines QR-Codes wird die Nutzung noch flexibler – insbesondere für:
Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleister, Fuhrparkbetreiber.
Sie können nun auf einfache Weise digitale Fahrzeugscheine bei Neuzulassung in der App
bereitstellen – ohne dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu eID-Daten benötigen. Dies erleichtert sowohl den Mehrfahrerbetrieb als auch interne Prozesse erheblich.
Außerdem wurde die i-kfz-App als erste App in Deutschland als offiziell barrierefrei (nach der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)) zertifiziert. Damit ist sie die erste App in Deutschland, die diese anspruchsvolle Prüfung vollständig bestanden hat. Sie erfüllt höchste Anforderungen an eine barrierefreie Bedienbarkeit sowie eine klare und verständliche
Nutzerführung. Das BMV verfolgt mit Nachdruck die Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren. Die Digitalisierung des Führerscheins befindet sich in Arbeit. Es ist geplant, voraussichtlich Ende 2026 einen digitalen Führerschein ebenfalls in der i-Kfz App anzubieten. 

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Politik

Satellitensystemen für zivile und militärische Zwecke

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Berlin 02.03.2026

– Die Satellitensysteme der Bundeswehr können im Rahmen der Amtshilfe von anderen staatlichen Stellen auch für zivile Zwecke genutzt werden. Ebenso können Satelliten ressortübergreifend für Forschungs- und Entwicklungsziele eingesetzt werden, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dient. Das antwortet die Bundesregierung (21/4238) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3988). Im Gegensatz dazu sei eine Kopplung von militärischen Satellitensystemen mit kommerziellen Anbietern nicht vorgesehen.

Das zunehmende Dual-Use-Potenzial von Forschung hat die Bundesregierung laut Antwort auch in ihrer Hightech Agenda adressiert. So sollen beispielsweise durch den Aufbau von „Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung“ Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung gestärkt werden.

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Politik

Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen

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Berlin 23.02.2026

– Automatisiertes und vernetztes Fahren ist laut Bundesregierung eine Schlüsseltechnologie, um den Innovations- und Industriestandort Deutschland für den globalen Wettbewerb zu sichern. Die Bundesregierung arbeite daher kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen und zu verbessern. Dabei lieferten Forschungsprojekte „wichtige Erkenntnisse für den späteren Regelbetrieb“, heißt es in der Antwort (21/4114) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3931).

Ziel der Bundesregierung sei es, den Übergang vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb zu beschleunigen, den Markthochlauf zu unterstützen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Dies entspräche auch der Strategie der Bundesregierung mit dem Titel „Die Zukunft fährt autonom“.

Die Entwicklung der im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode genannten Modellregionen gemeinsam mit den Ländern ist der Antwort zufolge ein konkreter Ansatz für die nationale Umsetzung, in Städten ebenso wie in ländlichen Räumen. „Daher begrüßt die Bundesregierung, dass die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Sitzung vom 8. und 9. Oktober 2025 beschlossen hat, eine länderoffene temporäre Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen einzurichten“, heißt es in der Antwort. Hinsichtlich der in der Anfrage angesprochenen Einzelheiten, wie etwa der räumlichen Ausgestaltung der Modellregionen, der Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Modellregionen, seien die Ergebnisse der länderoffenen Projekt-Arbeitsgruppe abzuwarten, schreibt die Bundesregierung.

Soweit grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten angesprochen werden, wird in der Antwort auf den am 5. März 2025 von der EU-Kommission veröffentlichten Aktionsplan für die EU-Automobilindustrie hingewiesen. Darin sehe die Kommission zur Förderung der Marktreife und Vermarktung autonomer Fahrzeuge die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor, um grenzüberschreitende Umgebungen für autonomes Fahren einzurichten. „Die Bundesregierung erörtert das Thema derzeit mit der Kommission, Mitgliedstaaten und den Ländern. Die Ergebnisse dieser Diskussionen bleiben abzuwarten“, heißt es in der Vorlage.

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Politik

Digital-Kompass startet mit neuem Schwerpunkt

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Berlin, Bonn 19. 02.2026 

Digital-Kompass erleichtert Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten den sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Verbraucherangeboten.

Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten stehen im digitalen Verbraucheralltag vor besonderen Hürden: Komplexe Sprache, unübersichtliche Nutzeroberflächen und fehlende barrierearme Informationen erschweren ihnen den Zugang zu digitalen Angeboten und erhöhen im Verbraucheralltag das Risiko wirtschaftlich und rechtlich nachteiliger Entscheidungen. Mit einem neu ausgerichteten Projekt im Rahmen des Digital-Kompass setzen die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) genau hier an. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das Projekt mit dem Titel „Digital einfach erklärt: Teilhabe für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Lern- und Leseschwierigkeiten aktiv und verständlich gestalten“ im Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2028.

Im Mittelpunkt des Projekts steht die verständliche, niedrigschwellige Vermittlung digitaler Verbraucherkompetenzen für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten und solchen mit Schwierigkeiten beim Erfassen längerer und komplexer Texte. Ziel ist es, dieser bislang wenig beachteten Zielgruppe den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Sie werden darin unterstützt Risiken besser einzuschätzen und informierte, selbstbestimmte Entscheidungen im digitalen Verbraucheralltag zu treffen.

„Mit dem neuen Projekt setzen wir bewusst einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Menschen, für die digitale Informationen oft zu komplex oder nicht barrierefrei aufbereitet sind. Der Digital-Kompass steht dabei für verständliche, verbrauchernahe Angebote, die sich an den realen Bedarfen von Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten orientieren“, erklärt Isabelle Rosière, Geschäftsführerin von DsiN.

Bundesweites Netzwerk als Basis

Die Umsetzung erfolgt über das bundesweite Netzwerk von rund 300 Digital-Kompass-Standorten, die als wohnortnahe Anlaufstellen rund um digitale Fragen in der Bevölkerung bekannt sind. Im Rahmen des Projekts ist zudem der Aufbau weiterer Standorte geplant, um noch mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen.

„Verständliche Sprache und verbrauchergerechte Information sind zentrale Voraussetzungen für digitale Teilhabe, die alle einschließt. Ältere Menschen, die in ihrem Leben wenig Bezugspunkte zu digitaler Technik hatten, profitieren ebenso wie Personen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen von den Angeboten des Digital-Kompass. Der Zugang zu digitalen Informationen und die entsprechenden Kompetenzen fördern soziale und gesellschaftliche Teilhabe.“, sagt Dr. Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesellschaft.

Qualifizierung, Materialien und Vernetzung

Die Angebote des Digital Kompass richten sich sowohl unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch an ehren- und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die ihr Wissen weitertragen sollen. Sie umfassen:

  • Online-Veranstaltungen zu zentralen Fragen des digitalen Verbraucherschutzes,
  • Qualifizierungsangebote zur verständlichen und verbrauchergerechten Sprache,
  • Fach- und Netzwerktagungen zum fachlichen Austausch, zur Weiterbildung und zur Vernetzung.

Ergänzt wird das Angebot durch Lern- und Lehrmaterialien, verständlich aufbereitete Publikationen, einen regelmäßig erscheinenden Podcast sowie Angebote auf der Website, auf Facebook und Instagram.

Die Bedeutung des Projekts unterstreicht auch Bundesverbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig: „Es ist wichtig, dass Informationen für alle leicht verständlich und zugänglich sind. Digitale Angebote machen den Alltag leichter und die Nutzerinnen und Nutzer in der Regel selbständiger. Für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten müssen Inhalte barrierefrei und einfach im Design gestaltet sein. Das gilt für den Kauf eines Zugtickets, den Wechsel des Stromvertrags oder auch für digitale Bankgeschäfte. Echte Teilhabe bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird – deshalb fördern wir das Projekt ‚Digital einfach erklärt‘.“ 

Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Verbraucher Initiative e.V. (VI), dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), dem Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB) sowie Fachexpertinnen und -experten für verständliche und verbrauchergerechte Sprache umgesetzt.

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Politik

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung

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Berlin 12.02.2026

– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) vorgelegt, der einem verbesserten und beschleunigten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich dienen soll. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.

Zentraler Bestandteil der Regelungen des „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetzes“ (MDWG) ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt.

Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden.

Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“.

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Politik

Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung beschlossen

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Berlin 11.02.2026

Das Bundeskabinett hat heute das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz benennt die nationalen Behörden zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung. Auf frühzeitiges Betreiben von Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, enthält der Gesetzestext zudem grundlegende Klarstellungen zur staatsfernen Medienaufsicht in Deutschland sowie der diesbezüglichen Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich. Dies betrifft insbesondere die Frage nach den Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten, zum Beispiel bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten.

Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer: „KI-Regulierung berührt immer auch Fragen der Medienregulierung, gerade hier in Deutschland. Bei der Umsetzung der KI-Verordnung der EU ist es deshalb wichtig, die Besonderheiten unserer föderalen und vor allem staatsfernen Medienordnung im Durchführungsgesetz zu berücksichtigen. Dafür habe ich mich intensiv – auch im Sinne der Länder – eingesetzt und begrüße sehr, dass dies gelungen ist.“

Der Staatsminister weiter: „Insgesamt ist das Durchführungsgesetz nur einer von vielen Bausteinen hin zu einem abgestimmten, europäischen Ordnungsrahmen für KI. Grundsätzlich gilt: Wer KI einsetzt, muss Verantwortung übernehmen. Genau dafür brauchen wir ein gemeinsames Verständnis und müssen diese Plattformverantwortlichkeit auch konsequent einfordern. Aktuelle Vorfälle rund um KI-Tools wie Grok zeigen deutlich, dass wir hierfür klare Regeln und regelmäßige Risikobewertungen brauchen.“

Der Schutz der digitalen Identität ist ein zentrales Anliegen der Medienpolitik der Bundesregierung. Ziel ist ein fairer und transparenter digitaler Informationsraum im KI-Zeitalter, der technologische Entwicklung ermöglicht und zugleich Meinungsvielfalt, kulturelle Leistung und demokratische Öffentlichkeit schützt. Staatsminister Weimer unterstützt daher ausdrücklich die Bestrebungen auf EU-Ebene, den Schutz vor Medienmanipulation, insbesondere digitaler sexualisierter Gewalt zu verbessern und die rechtlichen Möglichkeiten gegen Deepfakes zu verschärfen. 

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Politik

Safer Internet Day: Für mehr Fairness und Sicherheit Online

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Berlin 10.02.2026

Anlässlich des heutigen Safer Internet Day veranstalten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Digitalverband Bitkom e.V. eine Konferenz zum Thema „Altersverifikation, Dark Patterns und In-Game-Käufe – was verändert der Digital Fairness Act?“. Bei der Veranstaltung soll es um Verantwortung in digitalen Räumen und den Auswirkungen von irreführender Werbung und süchtig machenden Inhalten gehen. Mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft soll diskutiert werden, welche Rolle der von der Europäischen Kommission angekündigte Digital Fairness Act spielen kann.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:

„Sicherheit und Fairness im Netz – das bedeutet auch wirksamen Schutz vor Geschäftspraktiken, die in die Irre führen, manipulieren oder süchtig machen. Wir brauchen hier bessere europäische Regeln: klare Vorgaben, Verbote und vor allem auch wirksame Mechanismen zu deren Durchsetzung. Besonders wichtig ist der effektive Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ein echtes Problem sind zum Beispiel Videospiele mit Glückspielelementen wie Lootboxen. Kommerzielles Glückspiel hat im Kinderzimmer nichts verloren. Ich begrüße es, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Digital Fairness Act angekündigt hat, der den Schutz vor manipulativen kommerziellen Praktiken im digitalen Raum insgesamt verbessern soll. Wichtig ist, dass sich alle betroffenen Akteure mit ihren Perspektiven in die Debatte über den Digital Fairness Act einbringen. Die diesjährige Veranstaltung zum „Safer Internet Day“ bietet dafür ein gutes Forum. Ich bin überzeugt: Es liegt auch im Interesse der Digitalwirtschaft, dass es im Internet fair zugeht – und es klare Regeln gibt gegen Manipulation und Irreführung.“

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

„Digitale Angebote eröffnen enorme Chancen – sie müssen aber fair, transparent und sicher gestaltet sein. Ziel ist ein digitaler Raum, in dem sich Menschen selbstbestimmt bewegen können und der zugleich ein sicherer Ort gerade auch für Kinder und Jugendliche ist. Unfaire Geschäftspraktiken, manipulative Designs und andere Risiken gilt es wirksam einzudämmen. Der Digital Fairness Act bietet die Chance, den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen und zu harmonisieren und so Verbraucherschutz, Vertrauen und Innovationsfähigkeit gleichermaßen zu stärken. Ebenso wichtig ist es, die Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, damit sie Risiken erkennen und Angebote einordnen können und so souveräner im digitalen Raum agieren.“

Der digitale Alltag ist zunehmend durch personalisierte Angebote, komplexe Geschäftsmodelle sowie aufmerksamkeitsorientierte Designansätze geprägt. Vor diesem Hintergrund gilt es, Verbraucherinnen, Verbraucher sowie insbesondere Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen und im selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen.

Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang einen „Digital Fairness Act“ angekündigt. Sie hat das digitale Verbraucherrecht in den letzten Jahren einer Eignungsprüfung unterzogen. Mit dem „Digital Fairness Act“ möchte die Europäische Kommission digitale Märkte fairer für Unternehmen und Verbraucher machen.

Der Safer Internet Day (SID) ist ein internationaler Aktionstag für ein sicheres und verantwortungsvolles Internet. Er findet jedes Jahr am zweiten Dienstag im Februar in über 180 Ländern statt. In Deutschland wird der Safer Internet Day von klicksafe koordiniert und von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren aus Bildung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik mit Veranstaltungen und Aktionen begleitet.

Foto: © PWO

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