Politik
Staatssekretär Niels Annen eröffnet „Berlin Process“ für Ernährungssicherung im Sahel
Berlin 21.07.2026
Mit dem Auftakt des „Berlin Process for Food Security in the Sahel“ setzt Deutschland ein starkes politisches Signal für den Kampf gegen Hunger und für Ernährungssicherheit in einer der fragilsten Regionen der Welt. Als Europas unmittelbare südliche Nachbarschaft ist der Sahel von zentraler Bedeutung für Sicherheit, die Bekämpfung von Terrorismus und die Verringerung von Fluchtursachen. Gleichzeitig leidet die Region unter Konflikten, den Folgen des Klimawandels und den Auswirkungen des Iran-Krieges auf globale Lieferketten.
Als größter bilateraler Geber in der Sahel-Region übernimmt Deutschland besondere Verantwortung. Im Rahmen des „Berlin Process for Food Security in the Sahel“ will das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gemeinsam mit Partnern aus der Region sowie internationalen Organisationen wie WFP, FAO, IFAD und UNICEF die Koordination und Wirksamkeit der Maßnahmen für Ernährungssicherheit deutlich stärken. Ziel ist es, den Sahel zu einem Vorreiter für strategische Partnerschaften und enger koordinierte, effizientere und damit wirksamere Ansätze zu machen – im Sinne der laufenden UN-Reform mit stärker integrierten, auf Wirkung ausgerichteten Arbeitsweisen der UN-Organisationen.
Die vom BMZ finanzierte Sahel-Resilienz-Partnerschaft stellt in dieser Hinsicht ein erfolgreiches Beispiel für einen integrierten Ansatz gemeinsam mit UN-Partnern dar. Hier arbeiten WFP und UNICEF gemeinsam mit der GIZ Hand in Hand, um besonders vulnerable Gemeinden zu unterstützen. Diese Partnerschaft ergänzt die bilateralen Beiträge des BMZ in Mauretanien, Mali, Burkina Faso, Niger und Tschad für die Landwirtschaft, Ernährungssicherung und eine zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser. Als deutliches politisches und finanzielles Signal kündigt Staatssekretär Niels Annen an, dass in 2026 vorgesehen ist, diese mit 130 Millionen Euro, davon 120 Millionen Euro für WFP und UNICEF zu finanzieren. Diese Mittel sollen insbesondere integrierte Ansätze zur Stärkung der Resilienz, zur Transformation der Landwirtschaft und zur Schaffung von Perspektiven für die junge Bevölkerung in den fünf Sahel Ländern unterstützen. Damit trägt das BMZ präventiv dazu bei, dass junge Menschen wirtschaftliche und gesellschaftliche Alternativen erhalten und es gewaltbereiten, terroristischen Gruppen erschwert wird, junge Menschen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren
Politik
AfD will Staatsangehörigkeit in Insolvenzstatistik erfassen
Berlin 23.07.2026
– Statistiken über Restschuldbefreiungen bei Insolvenzen sollen künftig auch Angaben zur Staatsangehörigkeit enthalten. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/7239(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über die Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik vorlegen, der die Aufnahme des statistischen Erhebungsmerkmales „Staatsangehörigkeiten“ vorsieht. Dann könnten im Rahmen der amtlichen Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik künftig jährlich Statistiken erhoben und veröffentlicht werden, die die Zahl der Anträge auf Restschuldbefreiung sowie die Zahl der erteilten Restschuldbefreiungen jeweils nach Staatsangehörigkeiten gesondert ausweisen würden. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit solle eine Aufschlüsselung nach Staaten erfolgen.
In anderen EU-Ländern würden Angaben zur Staatsangehörigkeiten in solchen Statistiken erfasst, schreibt die AfD-Fraktion. „Die Erhebung des Merkmals der Staatsangehörigkeiten ist erforderlich, um der Legislative, also dem Deutschen Bundestag und den Landtagen, eine statistische Grundlage zu geben, mögliche Fehlanreize oder missbräuchliche Nutzung des Instruments der Restschuldbefreiung in Fällen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit prüfen zu können“, argumentiert die AfD-Fraktion.
Politik
Der neue Besetzungsplan
Berlin 24.07.2026
– Nach dem Wechsel an der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion baut Bundeskanzler Friedrich Merz die Bundesregierung und die Parteiführung um. Sein Personalpaket fällt umfangreich aus. Auf einer Pressekonferenz verkündet Merz die Rochade.:
Kanzleramtschef Thorsten Frei wird Unionsfraktionschef. Merz dankte ihm für seine „sehr gute Arbeit“.
Gesundheitsministerin Nina Warken wird Kanzleramtschefin. Sie sei eine „harte Verhandlerin“ und werde eine wichtige Stütze für ihn sein, sagte Merz.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann übernimmt das Gesundheitsministerium. Linnemann habe die Gesundheitsthemen bereits in den Koalitionsverhandlungen betreut, betonte Merz.
Der bisherige Parlamentarische Staatssekretär im Digitalministerium, Philipp Amthor (CDU), wird Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen. Er sei mit den Chefs der Staatskanzleien gut vernetzt und sei ein guter Politiker und Jurist, so Merz. Merz dankte dem bisherigen Amtsinhaber Michael Meister für seine Arbeit.
Es werde weitere Personalentscheidungen geben, dafür brauche es aber mehr Zeit,sagte Merz.
Politik
Wohin wird der Krieg im NahenOsten führen?
Berlin 23.07.2026
Im Februar 2026 begannen Israel und die USA, den Iran mit neuen Luftangriffen zu attackieren; dabei kamen langjährige Führungskräfte des Landes ums Leben, und es entbrannte ein umfassenderer regionaler Konflikt. Eines der wenigen beständig geäußerten Ziele von Präsident Donald Trump in diesem Krieg war es, sicherzustellen, dass der Iran „niemals“ in den Besitz einer Atomwaffe gelangt.
Über Jahrzehnte hinweg betrachteten westliche Regierungen das voranschreitende iranische Atomprogramm – in Verbindung mit der antiwestlichen Haltung des Landes und den Drohungen gegen Israel – als Gefahr für die globale Stabilität. Israel und die USA behaupten, sie hätten diesen Fortschritt im Juni 2025 mit dem „Zwölf-Tage-Krieg“ stoppen wollen; doch offensichtlich gelang es ihnen nicht, das Problem zu lösen – ungeachtet Trumps Behauptung, man habe das iranische Atomprogramm „ausgelöscht“. Vertreter des Pentagons schätzten später ein, dass die Angriffe den Iran lediglich um ein oder zwei Jahre zurückgeworfen hätten. Rafael Mariano Grossi, der Leiter der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) der UN, kam zu dem Schluss, dass die technischen Fähigkeiten des Iran weitgehend intakt geblieben seien und Teheran nach wie vor in der Lage wäre, seine nuklearen Kapazitäten militärisch zu nutzen, sollte es sich dazu entschließen. Erschwerend kam hinzu, dass die Angriffe die Kontrollmöglichkeiten untergruben: Als Reaktion darauf schränkte der Iran die Überwachung seines Atomprogramms durch die IAEO weiter ein.
Die zweite Luftangriffswelle der USA und Israels seit Februar 2026 hat das nukleare Kräfteverhältnis – bislang – nicht wesentlich verändert. Was sich jedoch gewandelt hat, ist die Machtdynamik innerhalb der iranischen Führung. Durch die Tötung hochrangiger Persönlichkeiten, die 1979 an der Gründung der Islamischen Republik Iran beteiligt waren, gelangte eine kompromisslosere, stärker militärisch geprägte Elite an die Macht – eine Elite, die sich weniger an das religiöse Verbot von Atomwaffen gebunden fühlt, das der verstorbene oberste Führer erlassen hatte. Nachdem sie während der Verhandlungen mit Washington zweimal angegriffen wurden, betrachten die iranischen Machthaber Atomwaffen nun womöglich als Garantie für ihr Überleben.
Dennoch ist die Zukunft der Islamischen Republik keineswegs gesichert. Im Januar 2026 erschütterten landesweite Unruhen das Land, als politische Unterdrückung und wirtschaftliche Not die Toleranz der Bevölkerung gegenüber der herrschenden Elite aushöhlten. Das Regime konnte sich nur durch den Einsatz beispielloser, brutaler Gewalt behaupten. Die jüngsten Kriege sowie die US-Blockade der iranischen Energieexporte haben der Wirtschaft des Landes weiteren Schaden zugefügt. Vor diesem Hintergrund haben die USA und Israel die Iraner zu einem Aufstand ermutigt, in der Hoffnung, dies könne den Zusammenbruch des Regimes herbeiführen.
Angesichts dieser Krisen könnte das iranische Atomprogramm unterschiedliche Wege einschlagen. Dieses interaktive Projekt des ECFR untersucht die Bandbreite realistischer Zukunftsszenarien, zeichnet die Handlungen nach, die auf das Eintreten eines bestimmten Szenarios hindeuten könnten, und benennt die Warnsignale, auf die politische Entscheidungsträger achten sollten. Jede Einschätzung der weiteren Entwicklung setzt zudem ein Verständnis des Status des iranischen Programms voraus, wie er sich vor dem Abwurf der Bomben darstellte.
Politik
Alleinziehnden in Deutschland
Wiesbaden 23.07.2026
– Momentan wird über eine Reform des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden diskutiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus mitteilt, lebten im Jahr 2025 rund 1,62 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. Damit gab es in knapp jeder fünften (19,4 %) Familie mit Kindern unter 18 Jahren nur ein Elternteil. Im Vergleich zu 2015 zeigt sich ein leichter Rückgang: Damals hatte es 1,65 Millionen Alleinerziehende gegeben, der Anteil der Alleinerziehenden-Familien an allen Familien mit minderjährigen Kindern hatte bei 20,5 % gelegen.
Anteil der alleinerziehenden Väter gestiegen
Der Großteil der Alleinerziehenden ist nach wie vor weiblich. Im Jahr 2025 gab es 1,37 Millionen alleinerziehende Mütter. Damit waren mehr als vier von fünf (84,4 %) Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren Frauen. Zehn Jahre zuvor hatte ihr Anteil bei 88,9 % gelegen. Der Anteil der Väter unter den Alleinerziehenden ist entsprechend gestiegen: von 11,1 % im Jahr 2015 auf 15,6 % im Jahr 2025. Zuletzt gab es 253 000 alleinerziehende Väter, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem Haushalt lebten.
Mehr als ein Fünftel der Alleinerziehenden hat Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren
Ein Vorschlag für die Reform des Unterhaltsvorschusses sieht vor, diesen künftig nur noch für Kinder unter 16 Jahren zu gewähren. Bisher liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Im Jahr 2025 waren 15,8 % der minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden 16- und 17-Jährige. Insgesamt waren dies 373 000 Jugendliche. Betroffen von der Reform des Unterhaltsvorschusses wären 21,2 % der Familien Alleinerziehender.
Insgesamt lebten im Jahr 2025 rund 2,36 Millionen Kinder unter 18 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. Das waren 16,8 % aller Minderjährigen in Deutschland.
Alleinerziehende Mütter arbeiten häufiger in Vollzeit, alleinerziehende Väter seltener als Mütter und Väter in Paarfamilien
Alleinerziehende Mütter arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter mit einem Partner oder einer Partnerin, bei alleinerziehenden Vätern ist es umgekehrt. Im Jahr 2025 arbeiteten 38,6 % der 956 000 erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter mit Kindern unter 18 Jahren in Vollzeit. Bei Müttern, die in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft lebten, lag die Vollzeit-Erwerbstätigenquote bei 30,7 %. Der Anteil der erwerbstätigen alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern, die in Vollzeit arbeiten, war mit 83,8 % hingegen niedriger als der von Vätern in Partnerschaft (91,5 %).
Insgesamt lag die Erwerbstätigenquote von Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren im vergangenen Jahr bei 71,8 %. Väter (82,8 %) waren dabei häufiger erwerbstätig als Mütter (69,8 %).
Armutsgefährdungsquote von Personen in Alleinerziehenden-Haushalten mehr als doppelt so hoch wie von Personen in Paarhaushalten mit Kindern
Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders stark von Armutsgefährdung betroffen. Nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 hatten zuletzt 28,9 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Damit war die Armutsgefährdungsquote von Menschen in Haushalten von Alleinerziehenden mehr als doppelt so hoch wie die von Menschen in Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern (12,0 %). Zum Vergleich: Über alle Haushaltstypen hinweg waren 16,1 % der Bevölkerung von Armut bedroht.
• Knapp jede fünfte Familie 2025 mit alleinerziehendem Elternteil
• 373 000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren leben bei Alleinerziehenden
• Alleinerziehende Mütter arbeiten häufiger in Vollzeit als Frauen in Paarfamilien
• Alleinerziehende und ihre Kinder sind überdurchschnittlich oft armutsgefährdet
Politik
Presseschau zum Thema CDU/CSU Bundestag Fraktion
Berlin 23.07.2026
Die Wahl von Torsten Frei, Staatsminister für besondere Aufgaben im Bundeskanzleramt, zum Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Bundestag macht ihn zum idealen Mann für diese Aufgabe. Er gilt als enger Vertrauter von Bundeskanzler Friedrich Merz und könnte dessen Regierung möglicherweise vor dem Zusammenbruch bewahren.
Sein Vorgänger, Jens Spahn, der im letzten Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel als Gesundheitsminister tätig war, genoss kein Vertrauen. Zu Beginn der Coronavirus-Pandemie behauptete er, das Virus werde Deutschland nicht erreichen – nur um dann mitzuerleben, wie es sich weltweit ausbreitete und 183.000 Menschenleben forderte.
Kanzleramtschef Frei ist aus Sicht der RHEINISCHEN POST eine gute Wahl für den Posten: „Frei war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer, ist immer noch recht beliebt in der Fraktion, sucht gerne das Licht der Öffentlichkeit. Er kennt das Parlament, die Abläufe und ist auch in den anderen Fraktionen verdrahtet. Einfach aber wird es für den 52 Jahre alten Abgeordneten nicht. Frei muss Mehrheiten organisieren, dabei den Unmut der Abgeordneten erspüren und vorher ausräumen. Seinem Vorgänger war das zuletzt etwa im Rentenstreit der Regierung mit der Jungen Gruppe im vergangenen Winter am Ende gelungen. Daran wird Frei gemessen werden“, betont die RHEINISCHE POST aus Düsseldorf.
Die LAUSITZER RUNDSCHAU aus Cottbus ergänzt: „Frei versteht es bestens, auch schärfste Forderungen und Aussagen in eine freundlich-verbindliche Tonlage zu packen. Während Spahn seine Position häufig so robust wie eine Walze vortrug, pflegt Frei eine deutlich leichtere Gangart, ohne allerdings inhaltlich besonders weit von Spahn entfernt zu sein. Nur weil Frei ausgesucht höflich und gepflegt auftritt, heißt das nicht, dass er nicht auch sehr konservative Positionen pflegt.“
Die VOLKSSTIMME aus Magdeburg hebt noch einen weiteren Aspekt hervor, der Frei zum Wunschkandidaten von Merz macht: „Im Gegensatz zum ehrgeizigen Jens Spahn, der mehr oder weniger unverhohlen gerne selbst Kanzler geworden wäre, gilt Frei als vorbehaltlos loyaler Merz-Vertrauter. Und davon gibt es in der ersten Reihe der Unionspolitiker nicht mehr viele.“
„Ein Problem weniger also für den Kanzler?“, fragt DIE GLOCKE: „So einfach ist es nicht. Die Unionsfraktion versteht sich mehr denn je als selbstbewusstes Machtzentrum und nicht als Handlanger des Kanzleramts. Freis Ansehen unter den Kollegen hat ohnehin gelitten, nun muss er erst einmal zeigen, dass er nicht Merz‘ Willen verkörpert, sondern die Fraktion als eigenständige Kraft schätzt und zu managen versteht. Immerhin kennt Frei alle entscheidenden Akteure und durch seine Arbeit in der Regierungszentrale ist er auch mit allen großen Reformvorhaben vertraut. Das sind keine schlechten Voraussetzungen, um in der neuen Rolle erfolgreicher zu sein als im Kanzleramt“, meint DIE GLOCKE aus Oelde.
Auch für den KÖLNER STADT-ANZEIGER ist die Entscheidung naheliegend: „Frei tut dem Kanzler gut und dem bayerischen Ministerpräsidenten Söder nicht weh. Das Votum für Frei bietet beiden sicher eine Chance, die Koalition wieder in die Spur zu bekommen, aber vermutlich ist sie auch die letzte. Für die Debatten über die Stärke der AfD nach den Landtagswahlen im September wird eine stabile Koalition gebraucht.“
Politik
Finanzkontrolle stärkt Strukturen für Opferschutz
Berlin 22.07.2026
– Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat ihre Strukturen zum Schutz potenzieller Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel nach Angaben der Bundesregierung „gezielt gestärkt“. Dazu sei die Funktion der Opferschutzkoordinatorinnen und Opferschutzkoordinatoren an den 41 Hauptzollämtern aufgewertet worden, heißt es in der Antwort (21/7153(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6774(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin hatte die Fraktion Nachfragen zu einer früheren Antwort(Interner Link) (21/4667(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gestellt.
Die Identifizierung möglicher Opfer bleibe jedoch schwierig. „Häufig erschweren Abhängigkeitsverhältnisse, Ängste vor Repressalien, sprachliche Barrieren sowie aufenthaltsrechtliche oder wirtschaftliche Unsicherheiten die Offenlegung entsprechender Sachverhalte“, schreibt die Bundesregierung. Nach Jahren aufgeschlüsselte Statistiken zur Zahl der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an Beratungsstellen übermittelten Hinweise oder zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist lägen nicht vor, heißt es weiter.
Politik
Das Bundeskabinett beschließt Startup- und Scaleup-Strategie.
Berlin 22.07.2026
– Damit schafft die Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen – von der Gründung bi zur internationalen Skalierung.
Hierzu erklärt die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer. Sie verfolgt drei Ziele: Gründen erleichtern, Wachstum beschleunigen und Innovation in Deutschland halten. Dafür senken wir bürokratische Hürden, mobilisieren mehr privates sowie öffentliches Wagniskapital und erleichtern Gründungen direkt aus der Wissenschaft heraus. Meinen Ressortkolleginnen und -kollegen danke ich für die hervorragende Zusammenarbeit. Wir haben ein echtes Gemeinschaftswerk geschaffen.“
Die Strategie zielt auf bessere Finanzierungsbedingungen für Startups und Scaleups – insbesondere in der Wachstumsphase –, stärkt den Transfer von der Forschung in marktfähige Geschäftsmodelle, baut Bürokratie konsequent zurück und setzt Impulse für Zukunftstechnologien, etwa im Bereich Künstliche Intelligenz. Die Bundesregierung nimmt zudem erstmals auch Startups aus dem Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in den Blick. Die Strategie ist unter enger Einbindung der Startup-Community entstanden. Rund 300 Stellungnahmen und die Ergebnisse von zehn Workshops sind in ihre Erarbeitung eingeflossen. Das zeigt: Die besten Lösungen entstehen im Dialog.
Mit rund 150 Maßnahmen, die in Federführung verschiedenster Bundesressorts liegen, schafft die Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für Innovation, Investitionen und Wachstum. Die Umsetzung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen und von einem transparenten Monitoring mit jährlichen Fortschrittsberichten begleitet werden.
Foto: © PWO
Politik
Verlässliche Unterstützung für Opfer terroristischer Gewalt
Berlin 22.07.2026
Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums beschlossen hat. Damit soll der besonderen Bedeutung des Amts Rechnung getragen und dauerhaft gewährleistet werden, dass Betroffene unterstützt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Jede terroristische Gewalttat fügt den Betroffenen schweres Leid zu. Gleichzeitig richtet sich Terror gegen uns alle, gegen den Staat und unsere freiheitliche Gesellschaft. Der Bundesopferbeauftragte steht den Betroffenen nach einem Anschlagsgeschehen verlässlich zur Seite. Er kümmert sich um ihre Anliegen und vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Diese zentrale Lotsenfunktion wollen wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen und so die verlässliche Unterstützung langfristig sichern. Damit senden wir eine klare Botschaft: Wir stehen als Staat dauerhaft an der Seite der Betroffenen.“
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundesopferbeauftragter) ist zentraler Ansprechpartner für Betroffene von terroristischen Anschlägen im Inland. Er kümmert sich um ihre Anliegen und vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Zudem setzt er sich im politischen Raum für die Belange der Betroffenen ein. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde 2018 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichtet. Nähere Informationen zum Bundesopferbeauftragten finden Sie hier.
Mit dem nun beschlossenen Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes soll für das Amt des Bundesopferbeauftragten eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen nach den Anschlägen der jüngeren Vergangenheit berücksichtigt werden. Der Entwurf legt beispielsweise erstmals klar die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten und den Kreis der Betroffenen fest. Dabei werden auch Vorgaben der Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung der Europäischen Union umgesetzt. Zudem soll der Datenaustausch zwischen den an der Unterstützung der Betroffenen beteiligten Stellen verbessert werden.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.
Politik
Fernwärmepreise bleiben stabil
Berlin 22.07.2026.
– Die Fernwärme ist eine preisstabile und verlässliche Heizenergie. Das zeigt der aktuelle Halbjahresbericht der Preistransparenzplattform Fernwärme zum Stichtag 1. April 2026. Die Daten von inzwischen 710 Teilnetzen belegen: Die Fernwärmepreise bewegen sich seit 2023 auf einem stabilen Niveau von durchschnittlich rund 16 Cent pro Kilowattstunde (brutto), während zugleich die Transparenz am Markt weiter zunimmt und die Dekarbonisierung der Wärmenetze voranschreitet.
„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Fernwärmekundinnen und -kunden von einer hohen Preisstabilität profitieren. Anders als bei einzelnen Brennstoffen schlagen kurzfristige Preisschocks nicht unmittelbar auf die Wärmerechnung durch. Das schafft Planbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wohnungswirtschaft“, sagt der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Kai Lobo.
Transparenzplattform etabliertes Instrument zur Verbraucherinformation
Die von AGFW, BDEW und VKU getragene Preistransparenzplattform hat ihre Marktbedeutung weiter ausgebaut. Mit 710 erfassten Teilnetzen werden inzwischen mehr als 50 Prozent des deutschen Fernwärmeabsatzes repräsentiert. Zudem bildet die Plattform inzwischen knapp 27.000 Kilometer Fernwärmenetz und einen Wärmeabsatz von rund 61.500 Gigawattstunden ab.
„Die hohe Beteiligung zeigt, dass die Branche Transparenz lebt. Kundinnen und Kunden erhalten einen immer umfassenderen Überblick über Preise, Versorgungsstrukturen und den Fortschritt der Wärmewende“, so Lobo.
Preise bleiben auf stabilem Niveau
Nach dem starken Anstieg infolge der Energiekrise 2022/2033 durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben sich die Fernwärmepreise stabilisiert. Für den typisierten Abnahmefall eines Mehrfamilienhauses mit 160 Kilowatt Anschlussleistung lag der durchschnittliche Fernwärmepreis zum Stichtag 1. April 2026 bei 15,6 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Bereits zum gleichen Stichtag im Vorjahr waren es 15,6 Cent pro Kilowattstunde.
Gleichzeitig zeigt die Auswertung, dass die große Mehrheit der Fernwärmekunden von ähnlichen Preisniveaus profitiert: Für nahezu den gesamten erfassten Wärmeabsatz liegen die Preise zwischen 12,5 und 17,5 Cent pro Kilowattstunde. Ausreißer betreffen lediglich einen kleinen Teil des Marktes. Fernwärme ist ein sehr lokales Produkt, so dass die Preise auch abhängig sind von dem Anteil und den Kosten lokal verfügbarer Energieträger, wie Abwärme und Biomasse.
Planbarkeit durch feste Preisanpassungszyklen
Ein wesentlicher Grund für die vergleichsweise hohe Preisstabilität liegt in den festen Anpassungsmechanismen der Fernwärmeversorgung. Mehr als 60 Prozent der Unternehmen passen ihre Preise lediglich einmal pro Jahr an. Die meisten Preisanpassungen erfolgen jeweils zum Jahresbeginn im Januar. Unterjährige Änderungen betreffen nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Kundinnen und Kunden.
Dadurch werden kurzfristige Schwankungen an den Energiemärkten nicht unmittelbar weitergegeben. Preisentwicklungen kommen zumeist zeitversetzt und schrittweise bei den Kundinnen und Kunden an und sind somit für diese besser planbar.
Fernwärme wird sukzessive klimafreundlicher
Auch beim Umbau hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung macht die Branche Fortschritte. Bereits 29 Prozent der auf der Plattform erfassten Fernwärmeerzeugung stammen aus klimafreundlichen Quellen. Zudem erfüllen bereits 314 der 710 gemeldeten Wärmenetze die gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes für das Jahr 2030 und decken mindestens 30 Prozent ihrer Wärmeerzeugung durch klimafreundliche Energieträger.
„Die Wärmewende findet vor Ort statt. Die kommunalen Unternehmen investieren kontinuierlich in erneuerbare Wärme, unvermeidbare Abwärme und moderne Wärmenetze. Wer heute an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, profitiert nicht nur von einer sicheren Versorgung, sondern auch vom schrittweisen Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung“, hebt Lobo die Vorteile der Fernwärmeversorgung hervor.
„Damit der Fernwärmeausbau auch zukünftig eine tragende Säule der klimaneutralen Wärmewende ist, muss die Bundesregierung nun zügig die Weichen stellen und ein umfangreiches Wärmepaket auf den Weg bringen. Für den Ausbau der Fernwärme braucht es zum einen endlich eine angemessene Anschubfinanzierung, indem die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) von 1,4 Milliarden auf die notwendigen 3,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben und gesetzlich verankert wird. Zum anderen braucht es ein ganzes Wärmepaket aus Novellen der AVBFernwärme-Verordnung, Wärmelieferverordnung und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, damit der Ausbau zügig voran geht und Fernwärme auch in Zukunft bezahlbar bleibt“, fordert Kai Lobo.
Über die Preistransparenzplattform Fernwärme
Die Preistransparenzplattform Fernwärme (www.waermepreise.info) ist eine gemeinsame Initiative von AGFW, BDEW und VKU. Sie ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Wohnungswirtschaft einen transparenten Überblick über Fernwärmepreise, Preisentwicklungen und die Struktur der Wärmeerzeugung in Deutschland.
Politik
PKW- Dichte im Jahr 2026 gestiegen
• Bundesweit im Schnitt 593 Autos je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zum Jahresanfang 2026
• Pkw-Dichte in allen Flächenländern gestiegen, in den drei Stadtstaaten dagegen gesunken
• Pkw-Fahrleistung nach Rückgang 2020 in den letzten Jahren wieder gestiegen
Wiesbaden 22.07.2026
– In Deutschland gibt es immer mehr Autos. Zum Jahresanfang 2026 kamen auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner durchschnittlich 593 Pkw. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sowie Berechnungen für den Regionalatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit. Das sind drei Autos mehr pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner als im Vorjahr und fünf mehr als im Jahr 2024. Seit 2008 ist die Pkw-Dichte kontinuierlich angestiegen.
Der Anstieg der Pkw-Dichte ist auf einen erneuten Zuwachs bei der Zahl zugelassener Autos zurückzuführen. Nach Angaben des KBA waren zum Stichtag 1. Januar 2026 rund 49,5 Millionen Pkw in Deutschland zugelassen – so viele wie nie zuvor. Zum 1. Januar 2025 waren es noch 49,3 MillionGroße Unterschiede zwischen den Bundesländern
Während die Pkw-Dichte in allen Flächenländern im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, ging sie in den drei Stadtstaaten zurück. Zudem variiert die Zahl der Autos pro Kopf stark zwischen den Bundesländern. Die höchste Pkw-Dichte gab es zum Jahresbeginn 2026 im Saarland mit 649 Autos pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 644 und Bayern mit 639. Am geringsten war sie wie im Vorjahr in den Stadtstaaten Berlin mit 330 Autos pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, Bremen mit 427 und Hamburg mit 432. Unter den Flächenländern hatte Sachsen die geringste Pkw-Dichte mit 544 Autos pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Insgesamt lag in ländlichen Regionen die Pkw-Dichte tendenziell auf einem höheren Niveau als in städtischen Regionen. Gründe dafür könnten die mangelnde 576,3 Milliarden Kilometer wurden 2024 mit dem Auto zurückgelegt
Wie die Pkw-Dichte ist auch die Fahrleistung bis auf einen Einbruch im Jahr 2020 in den vergangenen Jahren gestiegen. Insgesamt 576,3 Milliarden Kilometer legten die privaten Haushalte und die Wirtschaft im Jahr 2024 nach Ergebnissen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen mit dem Auto zurück. Dabei entfielen 480,3 Milliarden Kilometer (83,3 %) auf private Haushalte und 96,0 Milliarden Kilometer (16,7 %) auf die Gesamtwirtschaft. Im Vergleich zum Jahr 2023 mit insgesamt 571,0 Milliarden Kilometern stieg die Fahrleistung leicht um 0,9 %, im Vergleich zu 2020 mit 538,4 Milliarden Kilometern um 7,0 %. Das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019, in dem insgesamt 639,3 Milliarden Kilometer mit dem Auto zurückgelegt wurden, wurde jedoch um 9,9 % unterschritten.
Politik
Keine Versorgungsengpässe bei Schmierstoffe
Berlin 21.07.2026
– Die Bundesregierung geht derzeit nicht von Versorgungsengpässen bei Schmierstoffen für Landwirtschaft und Lebensmittellogistik aus. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7172(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6767(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Lage sei im Bereich der Schmieröle – durch den Iran-Krieg – zwar angespannt, und im Großhandel seien die Preise deutlich gestiegen, aber der Bundesregierung lägen keine Informationen vor, die auf eine akute Nichtverfügbarkeit von Motorenölen für Lkw und Nutzfahrzeuge hindeuten würden. Laut Branchenangaben könne ein Teil der weggefallenen Produktion durch zuvor ungenutzte Kapazitäten – insbesondere in Südkorea – kompensiert werden. „Schwerwiegende Störungen der Logistik sind derzeit nicht zu sehen. Eine Verschlechterung der Versorgungslage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden“, heißt es in der Antwort. Derzeit seien allerdings keine negativen Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung absehbar.
Politik
Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Berlin 21.07.2026
– Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter(Externer Link) hat im Jahr 2025 in Einrichtungen des Freiheitsentzugs weiterhin zahlreiche Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Verletzungen der in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerten Menschenwürde festgestellt. Das geht aus ihrem Jahresbericht hervor, den sie dem Bundestag als Unterrichtung (21/7050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt hat.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 hat sie eigenen Angaben zufolge insgesamt 50 Besuche in Einrichtungen durchgeführt und neun Abschiebungsmaßnahmen begleitet.
Konkret bemängelt sie unter anderem, dass die Regelung zu Fixierungen im Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) auch nach mehr als sieben Jahren weiterhin nicht den vom Bundesverfassungsgericht am 24. Juli 2018 festgelegten Mindestanforderungen entpreche. So müsse ein Richtervorbehalt spätestens nach 30 Minuten greifen; die gesetzliche Bestimmung sehe aber lediglich die Einholung einer gerichtlichen Genehmigung nach einer Dauer von mehr als 18 Stunden vor. Für den Maßregelvollzug sei eine gerichtliche Kontrolle bislang überhaupt nicht vorgesehen.
In den Justizvollzugsanstalten Bernau (Bayern) sowie Tonna (Thüringen) seien Unterbringungen im besonders gesicherten Haftraum von psychisch auffälligen Gefangenen mit einer Dauer von 31 bzw. 39 Tagen dokumentiert, obwohl eine Unterbringung über eine derart lange Dauer mit dem ursprünglichen Sicherungszweck nicht mehr in Einklang stehe, kritisiert die Nationale Stelle. Im Polizeikommissariat Billstedt (Hamburg) würden weiterhin Fixierungen durchgeführt, obwohl die Mindestanforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 im Rahmen des Polizeigewahrsams nicht umsetzbar seien. Die Nationale Stelle nennt es „inakzeptabel, dass betroffene Personen in Bauchlage fixiert werden“. Das Vorgehen stelle eine akute Gefährdung der Betroffenen dar, verursache unverhältnismäßige Schmerzen und sei daher umgehend einzustellen.
Im Rahmen ihrer bundesweiten Abfrage hat die Nationale Stelle außerdem erfahren, dass in der Sicherungsverwahrung der JVA Werl (Nordrhein-Westfalen) überdurchschnittlich viele Untergebrachte versterben – zwischen 2020 und 2024 habe es 19 Todesfälle bei einem Durchschnittsalter von 57,3 Jahren gegeben. Auf Nachfrage habe das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen dies als bloße zufällige Häufung natürlicher Todesfälle ohne strukturelle Ursachen bewertet. Diese Einschätzung ist aus Sicht der Nationalen Stelle „äußerst problematisch, da sie die auffällige Häufung nicht vertieft erklärt und eine unabhängige, interdisziplinäre Aufklärung vermissen lässt“.
Sie betont, dass ihre personelle und materielle Ausstattung weiterhin unzureichend sei. Angesichts von rund 13.000 Orten der Freiheitsentziehung in Deutschland und der völkerrechtlichen Verpflichtung zu deren regelmäßiger Überprüfung könnten Kontrollen der Nationalen Stelle vielfach nur stichprobenartig erfolgen. Mit derzeit zehn ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und -trägern sei die Aufgabenerfüllung entsprechend begrenzt.
Politik
Deutsch-Aserbaidschanische Gespräche
Berlin 21.07.2026
– Bundeskanzler Friedrich Merz und der aserbaidschanische Präsident Ilham Aliyev bekundeten ihre Bereitschaft, die Wirtschaftsbeziehungen ihrer Länder weiter auszubauen. Der aserbaidschanische Präsident gab bekannt, dass die Öl- und Gasimporte seines Landes nach Deutschland und Europa im Jahr 2025 rund 1,5 Milliarden Euro erreichen würden und dass diese Summe steigen könnte, wenn die Europäische Union Transaktionen zwischen europäischen Banken und Aserbaidschan erleichtern würde.
Zu den Entwicklungen in der Ukraine im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Entlassung des ukrainischen Verteidigungsministers erklärte Merz, Berlin werde sich nicht in die Angelegenheit einmischen. Der aserbaidschanische Präsident bekräftigte, die Politik seines Landes im Ukraine-Konflikt bestehe darin, eine feste und zufriedenstellende Vereinbarung zur Beendigung des Konflikts zu erzielen.
Bundeskanzler Merz und sein aserbaidschanischer Gast erörterten entgegen der ursprünglichen Planung weder den Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien noch den Krieg im Iran.
Foto: © PWO
Politik
Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen weiterhin besorgniserregend hoch.
Berlin 21.07.2026
Die Fallzahlen von sexuellen Mißbrauchshandlungen an Minderjährigen zeigen in Berichtsjahr 2025 einen Anstieg auf 17.126 Fälle bei Kindern (2024: 16.354) sowie auf 1.239 Fälle bei Jugendlichen (2024: 1.191)
Bundesinnenminister Alexander Dobrind, sagte:„Wir müssen unsere Kinder noch besser schützen – besonders in der digitalen Welt. Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.„
Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus sagte:“Das Bundeslagebild kann das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt, der Jugendliche im Netz tagtäglich ausgesetzt sind, nicht ansatzweise abbilden und forderte das Cybergrooming und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden.“
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Politik
Anschlussversorgung von Pflegefällen nach Klinikaufenthalt
Berlin 20.07.2026
– Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren verschiedene Regelungen auf den Weg gebracht, um die Anschlussversorgung von Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen. Dazu gehöre beispielsweise die Stärkung der Kurzzeitpflege und die Einführung der Übergangspflege, heißt es in der Antwort (21/7125) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6436) der AfD-Fraktion.
Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung sei die Einführung eines Überbrückungsbudgets vorgesehen sowie die Einführung der Pflegebegleitung. Zu den Aufgaben der Pflegebegleitung soll unter anderem die Umsetzung von Hilfen gehören, die beim Entlassmanagement nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus empfohlen wurden.
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