Politik
Rückführung von Deutschland nach Afghanistan
Berlin 31.08.2024
Deutschland hat heute Morgen erstmals seit August 2021 wieder Rückführungen von afghanischen Staatsangehörigen in ihr Herkunftsland durchgeführt.
Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, um die Wiederaufnahme von Rückführungen in solchen Fällen zu erreichen und hat die hierfür zuständigen Länder zu diesem Zweck unterstützt.
Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Rahmenbedingungen hat Deutschland regionale Schlüsselpartner um Unterstützung gebeten, um die Rückführung zu ermöglichen. Für diese Unterstützung ist die Bundesregierung sehr dankbar.
Die Bundesregierung hält daran fest, solche Rückführungen durchzuführen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und Gefährdern.
Politik
Der Wolf kommt ins Bundesjagdgesetz
Berlin 27.03.2026
Der Bundesrat hat heute dem von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zugestimmt. Damit wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen dann zu regulieren, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Der Schutz von Weidetieren wird verbessert, da Wölfe, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden und ein Weidetier verletzt oder getötet haben, nun unter erleichterten Voraussetzungen erlegt werden können. Außerdem: In Weidegebieten, in denen ein ausreichender präventiver Herdenschutz nicht möglich ist – etwa in der alpinen Region oder auf Deichen – können zur Vermeidung von Weidetierrissen zukünftig Gebiete ausgewiesen werden, in denen Wölfe unter erleichterten Voraussetzungen bejagt werden können. Die hohe Bedeutung eines präventiven Herdenschutzes wird darüber hinaus bestätigt.
Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Wir halten Wort: Der Wolf kommt ins Jagdrecht – dafür haben wir im Eiltempo gesorgt. Die Risse von Schafen und anderen Weidetieren durch den Wolf sind für viele Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bittere Realität und nicht nur eine emotionale, sondern auch wirtschaftliche Belastung. Eins ist mir wichtig: Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag. Künftig gibt es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Ich freue mich, dass der Bundesrat meinem Gesetzentwurf zugestimmt hat – das ist ein guter Tag für alle Betriebe mit Weidehaltung.“
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:
Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfes in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements eröffnet. Das bedeutet: Wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, kann auf Grundlage von Bestandsmanagementplänen die Anzahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Abschuss von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist ein leichterer, unbürokratischer Abschuss dieser Wölfe unabhängig davon möglich, ob ein günstiger oder ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt.
Ausweisung von nicht schützbaren Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern, nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, solche Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz von Weidetieren durch Erlegung von Wölfen sicherzustellen.
Finanzierung Herdenschutz: Der Bund unterstützt die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen beim präventiven Herdenschutz zu erzielen.
Bericht an den Bundestag: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.
Politik
EU-Entscheidung lässt Kinder im Stich
Berlin 27.03.2026
Die Deutsche Kinderhilfe reagiert mit tiefer Bestürzung auf die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle zur Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder abzulehnen.
Damit ist ein letzter Versuch gescheitert, ein zentrales Instrument im digitalen Kinderschutz zu erhalten. Die bisherige Regelung läuft am 3. April aus – das bedeutet eine massive Lücke in der Strafverfolgung.
Was technisch klingt, hat dramatische Konsequenzen:
Plattformen dürfen künftig nicht mehr in gleichem Umfang freiwillig nach bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt suchen und diese melden. Der überwiegende Teil der bisherigen Ermittlungsansätze droht damit wegzubrechen.
Die Folgen sind absehbar:
Deutlich weniger Hinweise. Deutlich weniger erkannte Täter. Sie können in einem weitgehend rechtsfreien Raum agieren. Die schlimmste Folge- weniger Kinder können gerettet werden.
Ein zentrales Instrument dieser Arbeit ist der Abgleich von Hashwerten bereits eindeutig identifizierter Missbrauchsdarstellungen. Dieses Verfahren ermöglicht es, bekannte Inhalte zuverlässig zu erkennen und Strafverfolgung überhaupt erst in Gang zu setzen. Das Scannen dieser digitalen Fingerabdrücke ist ab 3. April nicht mehr rechtlich legitimiert.
Damit dürfen europäische Straftäter, die Missbrauchsdarstellungen besitzen oder verbreiten, wenn sie von den Providern erkannt werden, nicht mehr an die europäischen Ermittlungsbehörden weiter gemeldet werden.
Ein aktueller Fall aus Deutschland zeigt, was das konkret bedeutet:
Ein Säugling wurde über Monate hinweg schwer missbraucht. Nur weil entsprechende Aufnahmen durch einen Hash-Abgleich erkannt wurden, konnten Ermittlungen beginnen und das Kind schließlich identifiziert werden. Das ist nach der Entscheidung des EU-Parlaments zukünftig unmöglich.
Solche Fälle sind keine Ausnahme. Immer wieder führen genau diese digitalen Spuren zur Aufdeckung schwerster Missbrauchskomplex, etwa in Lügde und Bergisch Gladbach.
Die Deutsche Kinderhilfe stellt erneut klar:
Der Hash-Abgleich betrifft ausschließlich bereits bekannte, eindeutig strafbare Inhalte. Es geht nicht um eine anlasslose Massenüberwachung – es geht um die gezielte Bekämpfung schwerster Verbrechen an Kindern.
Und dennoch wird dieses bewährte Instrument nun faktisch aufgegeben. Die Deutsche Kinderhilfe appelliert daher mit größtem Nachdruck an die europäischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger:
Schaffen Sie unverzüglich eine tragfähige Anschlusslösung – und sichern Sie den Hash-Wert-Abgleich als unverzichtbaren Mindeststandard im digitalen Kinderschutz.
Kinderschutz darf nicht von politischen Blockaden abhängig sein.
Berlin
Partnerschaft zwischen Bundeskanzler und den ostdeutschen Ländern
Berlin 26.03.2026
– Berlins Oberbürgermeister Kai Wegener und Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigten dies nach ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder. Die Entwicklung der Wirtschaft der ostdeutschen Länder ist ein Ziel der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, bezeichnete die Gewinnung von Investitionen zur Stärkung der Industrieproduktion der Industrieunternehmen und Wirtschaftsverbände in den ostdeutschen Ländern als dringende Notwendigkeit.
Dies geschah im Anschluss an ein Treffen der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, das heute, Donnerstag, von Berlins Oberbürgermeister Kai Wegenr ausgerichtet wurde.
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Berlin
Bildungsministernkonferrnz in Berlin
Berlin 26.03.2026
Wissenschaftsministerkonferenz befasst sich mit den Folgen des „Herrenberg-Urteils“ – Länder setzen auf rechtssichere und praktikable Lösung.
Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder haben sich im Rahmen der Wissenschaftsministerkonferenz (Wiss-MK) mit den Auswirkungen des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ auf den Einsatz von Lehrbeauftragten und Honorarkräften im Bildungsbereich beschäftigt.
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Politik
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Umwelt
Berlin 26.03.2026
– Wirtschafts- und Technologieministerin Katharina Reiche und Umweltminister Karsten Schneider kündigten eine Zusammenarbeit ihrer Ministerien an, um die Industrie bei der Sicherung qualifizierter Industrie- und Umwelttechnologien zu unterstützen. Sie erklärten außerdem ihre Absicht, die Belastung für Industrieunternehmen durch Reformen der Steuerinfrastruktur zu verringern und gemeinsam mit dem Finanzministerium finanzielle Entlastungen für Industrieunternehmen zu erarbeiten.
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Politik
Armut in Deutschland
Wiesbaden 27.03.2026
– Rund 1,28 Millionen Personen haben im Dezember 2025 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 23 000 oder 1,8 % Personen mehr als im Dezember 2024. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2025 lag die Altersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten.
Rund 764 000 Personen hatten im Dezember 2025 die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Von Ende 2024 bis Ende 2025 stieg ihre Zahl um 3,4 % und erreichte damit einen neuen Höchststand.
Demgegenüber sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % auf rund 520 000 Personen und damit auf den niedrigsten Stand seit Dezember 2018. Diese Personen ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihren bisherigen Höchststand hatte die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im März 2020 mit 539 000 Personen erreicht.
Erneuter Anstieg bei leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine
Die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine stieg von rund 99 000 im Dezember 2024 auf insgesamt 109 000 im Dezember 2025 und damit um 9,9 %. Dieser Anstieg hatte somit erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung, fiel aber erneut geringer aus als in den Vorjahren (zuletzt +14,6 % im Dezember 2024 gegenüber Dezember 2023). Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Politik
UNESCO warnt vor wachsender Bildungsungerechtigkeit
Berlin 26.03.2026
– Die Zahl der Kinder und Jugendlichen ohne Zugang zu Bildung ist im siebten Jahr in Folge gestiegen und liegt inzwischen bei 273 Millionen. Das ist das zentrale Ergebnis des UNESCO-Weltbildungsberichts, der am Mittwoch unter dem Titel „Access and Equity“ (Zugang und Chancengerechtigkeit) veröffentlicht worden ist.
Weltweit ist jedes sechste Kind von Bildung ausgeschlossen; nur zwei von drei Jugendlichen schließen die Sekundarschule ab. Hauptgründe sind laut Bericht Bevölkerungswachstum, Krisen und sinkende Bildungsetats.
„Der neue UNESCO-Weltbildungsbericht ist ein Weckruf“, erklärt die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer. „Wenn weltweit immer mehr Kinder und Jugendliche von Bildung ausgeschlossen sind, muss uns das auch in Deutschland verpflichten. Entscheidend ist, Benachteiligungen früh abzubauen und öffentliche Mittel so einzusetzen, dass sie dort ankommen, wo der Unterstützungsbedarf am größten ist. In Deutschland erreicht weiterhin ein erheblicher Teil der Jugendlichen keinen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Berufsabschluss. Initiativen wie das ‚Startchancen-Programm‘ unterstützen gezielt Schulen mit besonderen Herausforderungen. Bildungsgerechtigkeit entsteht nicht von selbst – sie ist eine politische Aufgabe.“
Konfliktregionen besonders betroffen
Besonders dramatisch ist die Situation in Regionen, die von Konflikten betroffen sind. Dort lebt mehr als jedes sechste Kind weltweit – oft unter Bedingungen, die den regelmäßigen Schulbesuch stark erschweren oder unmöglich machen. Das bedeutet, dass Millionen weitere Kinder keine Schule besuchen können, was in den offiziellen Statistiken nicht erfasst ist.
Gleichwohl macht der Bericht deutlich, dass Fortschritte möglich sind: Seit 2000 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Primar- und Sekundarschulen weltweit um 327 Millionen gestiegen. Einige Länder konnten den Anteil der Kinder und Jugendlichen ohne Zugang zur Schule deutlich senken.
Der Bericht unterstreicht, dass Ausgrenzung nicht mit Einzelmaßnahmen überwunden werden kann. Entscheidend sind politische Strategien, die an die jeweiligen Lebensrealitäten angepasst sind, benachteiligte Gruppen gezielt erreichen und Bildung gerechter finanzieren. Zwar haben deutlich mehr Staaten in den vergangenen 25 Jahren finanzielle Umverteilungsmechanismen im Bildungsbereich eingeführt, doch selten ist der Fokus auf benachteiligte Gruppen konsequent und umfassend genug.
Mit der Verabschiedung der Globalen Nachhaltigkeitsagenda hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherzustellen. Die UNESCO koordiniert die Umsetzung dieses Ziels, evaluiert die Fortschritte und veröffentlicht den Weltbildungsbericht. Die Deutsche UNESCO-Kommission gibt eine deutsche Kurzfassung heraus.
Politik
Zahlungen an internationale Organisationen
Berlin 27.03.2026
– Der vom Auswärtigen Amt betriebene „portfolio.atlas“ stellt derzeit projektbezogene Zahlungen an einzelne internationale Organisationen dar. Eine Erfassung von Pflichtbeiträgen an internationale Organisationen erfolge aktuell noch nicht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/4846) auf eine Kleine Anfrage (21/4487) der AfD-Fraktion. Diese befinde sich jedoch bereits in der technischen Umsetzung, die Ende 2026 abgeschlossen sein soll.
Eine Übersicht über die Zahlungen an internationale Organisationen werde zudem noch im „Bericht zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems“ für die Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht.
Politik
Externe Dienstleister zur Annahme von Schengen-Visumanträgen
Berlin 25.03.2026
– Das Auswärtige Amt nutzt in 58 Ländern externe Dienstleister zur Annahme von Schengen-Visumanträgen, darunter in 18 Ländern den Dienstleister TLScontact. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/4851) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4172) schreibt, umfasse die Auslagerung der Visumantragsannahme unter anderem die Annahme, Weiterleitung und Rückgabe von Visumanträgen und -unterlagen, nicht jedoch die Prüfung und Entscheidung des Visumantrags. Durch die Auslagerung an externe Dienstleister werde das Visumverfahren in der Regel schneller und effizienter. Weltweit sei allerdings ein kontinuierlicher Nachfrageanstieg nach Visa zu verzeichnen, daher könne es auch zu Terminengpässen und längeren Wartezeiten kommen.
Politik
Regierung unterstützt Sicherheitsmaßnahmen in Kommunen
Berlin 25.03.2026
– Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen mit der Bund-Länder-Städtebauförderung und anderen Angeboten gezielt, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Städte lebenswerter zu machen. Man habe einen „ganzen Instrumentenkoffer“, berichtete die Bundesregierung in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Caren Lay (Linke), wo auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD über das Thema Sauberkeit, Sicherheit und Lebendigkeit von Innenstädten beraten wurde.
Ob eine Innenstadt als lebenswert und attraktiv empfunden werde, hänge ganz entscheidend davon ab, ob sie als sicher empfunden werde, erklärte die Regierung. Während die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung primär in der Zuständigkeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen liege, gibt es nach Angaben der Regierung durchaus Anknüpfungspunkte in der Stadtentwicklung und im Städtebau. Dazu zählten bauliche, planerische und sozialräumliche Maßnahmen sowie Wissens- und Informationsaustausch.
Damit Städte und Gemeinden die zunehmenden Herausforderungen in den Innenstädten und Quartieren verstärkt angehen könnten, soll sich die bundesseitige Finanzhilfe der Städtebauförderung perspektivisch von einer Milliarde Euro (2026) auf rund 1,6 Milliarden Euro erhöhen. Für das Programm Lebendige Zentren würden sich die Bundesmittel damit bereits in diesem Jahr von bisher 300 Millionen Euro auf 380 Millionen Euro erhöhen. Mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/27 habe die Bundesregierung erstmals explizit benannt, dass Maßnahmen zur städtebaulichen Kriminalitätsprävention förderfähig seien. Dazu zählten beispielsweise städtebauliche Veränderungen zur Beseitigung von Angsträumen, Beleuchtungselemente, eine gezielte Aufwertung des öffentlichen Raums und der Umbau von Gebäuden zur Leerstandbeseitigung. Weiter genannt wurden Sicherungsmaßnahmen für Events wie Weihnachts- oder Stadtfeste oder der Aufbau von Quartiers- und Innenstadtmanagements. Städtebau sei immer auch Prävention für Sicherheit, erklärte die Regierung. Die große Mehrheit der Menschen (78 Prozent) fühle sich in Innenstädten sicher , ergab nach Angaben der Regierung eine Umfrage.
Weiter heißt es in dem Bericht der Regierung, von Kriminalität und Gewalt seien in der Regel nicht ganze Stadtteile, sondern eher kleinräumige Mikrosegmente wie einzelne Straßenzüge betroffen. Diese strahlten oft auf den gesamten Stadtteil aus. Aus objektiv vorhandenen, räumlich begrenzten Sicherheitsproblemen werde so oft ein subjektives Unsicherheitsgefühl, das den gesamten Stadtteil umfasse, die Lebensqualität der Menschen negativ beeinflussen könne und oft auch zu einem negativen Image des gesamten Stadtteils führe. Urbane Sicherheit sei mittlerweile auch zum wirtschaftspolitischen Thema geworden. Insbesondere Gewerbetreibende und Einzelhandel würden die wachsende Zahl leerer Geschäftsräume häufig als Folge eines bereits gestiegenen Unsicherheitsgefühls ansehen.
Die CDU/CSU-Fraktion nannte die Erhöhung der Städtebauförderung einen erfreulichen Schritt. Begrüßt wurde, dass jetzt auch Sicherheitsaspekte hineingenommen würden. Weitere Maßnahmen würden mit der Novellierung des Baugesetzbuches folgen. Erfreulich sei auch, dass zur Verbesserung der Situation an Bahnhöfen etwas unternommen werden solle. Unterschieden werden müsse zwischen der objektiven Sicherheit und dem subjektiven Sicherheitsgefühl, dass Frauen sich abends nicht mehr in verschiedene Stadtquartiere trauen würden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, der Bericht enthalte nichts Neues und sei „alter Wein in neuen Schläuchen“. Es sei klar, dass nur lebenswerte Räume auch sichere Räume seien.
Die SPD-Fraktion sprach von einem wichtigen Thema. Das subjektive Sicherheitsgefühl sei wichtig. Dazu gehöre auch die Präsenz von Polizei in Innenstädten. Auch Künstliche Intelligenz könne genutzt werden, um problematische Bereiche in Städten zu identifizieren und dann zum Beispiel für mehr Beleuchtung zu sorgen.
Die AfD warf der Bundesregierung vor, ein unvollkommenes Bild zu zeichnen und die tatsächlichen Ursachen nicht zu nennen. Man sehe wachsende Unsicherheit vor allem in Bahnhofsbereichen. Die Rolle von Migration bei steigender Kriminalität werde nicht genannt. Statt dessen gehe es um Beleuchtungs- und Sicherungsmaßnahmen.
Die Fraktion Die Linke erklärte, der Sicherheitsbegriff dürfe nicht nur auf polizeiliche Maßnahmen und städtebauliche Kriminalprävention reduziert werden. Es müsse auch um soziale Sicherheit gehen. Städte seien von Männern und entlang der Bedürfnisse von Männern geplant worden. Das größte Sicherheitsrisiko, das Frauen hätten, seien – statistisch gesehen – Männer. Und die fänden sich in allen Stadtteilen. Und das größte Risiko für Frauen seien die eigenen vier Wände, denn dort finde die größte Gewalt gegen Frauen statt. Unter Berufung auf die polizeiliche Kriminalstatistik erklärte die Fraktion, es gebe keine höhere Kriminalität bei migrantischen Männern. Die große Gruppe von auffälligen Leuten seien junge Männer.
Politik
Deutsch-Tunesische Gespräche
Berlin 25.03.2026
– Der deutsche Außenminister Johannes Wadephul und sein tunesischer Amtskollege Mohamed Ali Nafti erörterten die Zusammenarbeit ihrer beiden Länder und die Stärkung der deutsch-tunesischen Beziehungen auf einer soliden Grundlage.
Dies geschah im Anschluss an ihre Gespräche am Mittwoch in Berlin auf einer Pressekonferenz, auf der sie die Bedeutung der tunesischen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union betonten. Der deutsche Außenminister sicherte seinem tunesischen Amtskollegen die volle Unterstützung Tunesiens für die Kooperation mit der EU sowie eine erleichterte Vermarktung tunesischer Produkte auf europäischen Märkten zu. Der tunesische Minister warb seinerseits bei der deutschen Wirtschaft und Industrie um Investitionen in seinem Land.
Bezüglich des Krieges im Iran und der israelischen Angriffe auf den Libanon mit den daraus resultierenden Todesopfern bekräftigte Außenminister Wadephul die Unterstützung Berlins für Beirut und kritisierte die wahllosen Bombenangriffe auf den Libanon sowie die Angriffe auf Gebiete in Syrien. Der tunesische Minister betonte die Wichtigkeit politischer Bemühungen zur Beendigung des Krieges im Nahen Osten und hob hervor, dass es ohne einen palästinensischen Staat mit Jerusalem als Hauptstadt keinen Frieden im Nahen Osten geben kann.
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Politik
Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung
Berlin 26.03.2026
Deutschland im Umbau: Klimaschutz ist realer Transformationsprozess. Klimaschutz als Strategie der Risiko Reduzierung für mehr Sicherheit. Das Klimaschutzprogramm 2026 als Maßnahmenpaket für mehr Investionen und Versorgungssicherheit.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen das am selben Tag im Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 vorgestellt. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen und damit Deutschland moderner und unabhängiger von unsicheren fossilen Importen machen sollen. Insgesamt soll Deutschland so im Jahr 2030 knapp sieben Milliarden Kubikmeter Erdgas und rund vier Milliarden Liter Benzin einsparen können.
Schneider zufolge werden in den anstehenden Ausschreibungen rund 2.000 Windräder mehr ausgeschrieben als bislang vorgesehen. Dazu kämen unter anderem das neue Förderprogramm mit sozialer Staffelung für rund 800.000 Elektroautos und zusätzliche Unterstützung für die Industrie beim Umstieg auf moderne Klima-Technologien. 23 Maßnahmen würden zudem die Wälder, Moore und Böden fit machen im Einsatz gegen den Klimawandel. Für alle neuen Maßnahmen sollen zusätzlich insgesamt acht Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt werden.
Ziel sei es, im Jahre 2030 65 Prozent der Treibhausgasemissionen des Jahres 1990 zu reduziere, sagte der Minister. Aktuell seien 48 Prozent geschafft, was „sensationell“ sei. Klimaschutz und Wachstum könnten sich durchaus befruchten, „wenn man es klug macht“, sagte er. Genau das habe die Bundesregierung vor.
Schneider wies zugleich auf das europäische Minderungsziel bis 2040 hin. Dies sorge dafür, dass es einen Gleichklang innerhalb der Länder der EU gebe. Die im November 2025 erreichte Beschlussfassung des EU-Umweltministerrats bilde sich auch in dem Klimaschutzprogramm ab.
Die Bundesregierung setze grundsätzlich auf Anreize für einen gezielten Umstieg in emissionseffizientere und kosteneffizientere Verbräuche, sagte Schneider und verwies auf sozial gestaffelte Anreize für eine Wärmepumpe. Ein sehr erfolgreiches ordnungsrechtliches Instrument sei der europäische Zertifikatehandel. Mit ihm werde ein Preissignal gesetzt. Wie ein Unternehmen die CO2-Einsparung erbringe, werde aber nicht vorgegeben. Das sei die effizienteste Lösung.
Zum Thema erneuerbare Energien sagte Schneider, es würden zusätzliche zwölf Gigawatt durch Windkraftanlagen ausgeschrieben, die bis 2030 auch am Netz sein sollen. „Das wird uns helfen, uns unabhängig zu machen von Öl und Gas aus anderen Regionen der Welt“, so der Umweltminister.
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Politik
Der Krieg ohne Ausweg
Berlin 27.03.2026
Nicht alle Kriege werden mit dem Ziel des Sieges geführt, und nicht alle Eskalationen basieren auf fundierten, rationalen Überlegungen.
Manche Kriege beginnen mit der Illusion einer schnellen Überlegenheit, nur um sich rasch in ein strategisches Sumpfgebiet ohne klares Ende zu verwandeln, in dem sich Fehler mehr anhäufen als Gewinne. Genau dies scheint sich derzeit in der andauernden Konfrontation zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran zu ereignen, wobei Israel eine Schlüsselrolle bei der Entfachung und Ausweitung des Konflikts spielt.
Eine genaue Analyse des Kriegsverlaufs zeigt, dass das anfängliche Wagnis auf einer alten, in der politischen und militärischen Geschichte häufig wiederholten Prämisse beruhte: dem Regime einen entscheidenden und plötzlichen Schlag zu versetzen und dann auf dessen Zusammenbruch von innen zu warten.
Diese Prämisse, die einigen Entscheidungsträgern verlockend erschien, kollidierte jedoch mit einer völlig anderen Realität. Trotz seiner Krisen und Komplexität brach der iranische Staat weder zusammen noch implodierte er von innen heraus, und der äußere militärische Druck mündete nicht in einen entscheidenden Volksaufstand. Die Hypothese des „schnellen Sieges“ erwies sich somit als falsch, und Washington sah sich einem längeren, kostspieligeren und schwerer kontrollierbaren Krieg gegenüber.
Das Hauptproblem dieser Art von Krieg ist, dass das anfängliche Scheitern nicht nur ein taktischer Rückschlag bleibt, sondern sich rasch in eine politische Sackgasse verwandelt. Wenn der Erstschlag nicht den erhofften Erfolg bringt, stellt sich die schwierigste Frage: Wie geht es weiter? Ist Eskalation die Lösung? Oder Rückzug? Oder die Suche nach einer Verhandlungslösung? Eine Eskalation könnte jedoch Türen öffnen, die sich nicht mehr schließen lassen, ein Rückzug kostet erhebliches politisches Prestige, und Verhandlungen scheinen unmöglich, wenn die Positionen beider Seiten so widersprüchlich sind. Genau darin liegt die Gefahr dieser Situation: ein Krieg ohne schnellen Sieg, ohne baldigen Frieden und ohne einen reibungslosen Rückzug.
Der Iran seinerseits scheint es nicht eilig zu haben, den Krieg zu beenden. Je länger die Konfrontation andauert, desto höher werden die Kosten für seine Gegner, desto weitreichender werden die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und desto größer wird der politische Druck im Westen selbst. Aus rein strategischer Sicht arbeitet die Zeit nicht unbedingt gegen Teheran; im Gegenteil, sie könnte eine seiner wichtigsten Waffen sein. Ein langwieriger Krieg bemisst sich nicht allein an der Anzahl der Raketen und Flugzeuge, sondern auch an seinen Auswirkungen auf die Ölpreise, Lieferketten, Finanzmärkte und die Stimmung in der Bevölkerung, die angesichts steigender Lebenshaltungskosten zunehmend unzufrieden wird.
Dies erklärt, warum die Gefahr dieses Krieges nicht nur in seiner militärischen Dimension liegt, sondern auch in seinem Potenzial, vom Schlachtfeld auf die Struktur der Weltwirtschaft überzugreifen. Sollten die Angriffe auf Energieanlagen, wichtige Wasserwege, Entsalzungsanlagen und andere kritische Infrastrukturen am Golf ausgeweitet werden, wird nicht nur die Region den Preis dafür zahlen; die ganze Welt wird betroffen sein. Der Golf ist nicht nur eine ölreiche Region, sondern ein zentraler Knotenpunkt im globalen Energie-, Handels- und Stabilitätsgleichgewicht. Jede weitreichende Störung dieses Gleichgewichts könnte die Weltwirtschaft an den Rand gefährlicher Instabilität bringen, insbesondere in den fragilsten und ärmsten Ländern.
Auch Israel, das die Eskalation massiv vorangetrieben hat, ist den Folgen der Ereignisse nicht entgangen. Kriege, die Staaten zur Abschreckung beginnen, können nach hinten losgehen, wenn sich herausstellt, dass der Gegner nicht zusammenbricht und die eigene Heimatfront nicht so sicher ist wie angenommen. Sollte Tel Aviv sich in einem andauernden Abnutzungskrieg mit überlasteter Verteidigung und gegenseitigen Schlägen wiederfinden, könnte es versucht sein, sein Zielgebiet auf die iranische Wirtschaftsinfrastruktur auszuweiten – ein Schritt, der die gefährlichste Eskalation und die größte Gefahr für einen umfassenden regionalen Konflikt darstellen könnte.
Verschärft wird die Lage dadurch, dass eine diplomatische Lösung nicht in Sicht ist. Der Iran fordert die Aufhebung der Sanktionen, Garantien und eine grundlegende Änderung der Einsatzregeln, während die USA und Israel auf einer Begrenzung der iranischen Raketen-, Nuklear- und regionalen Kapazitäten bestehen. Zwischen diesen beiden Extremen fehlt weiterhin eine solide Grundlage für eine Einigung. Daher scheinen Gespräche über ernsthafte Verhandlungen nichts weiter als ein Versuch zu sein, Zeit zu gewinnen, die Märkte zu beruhigen oder die öffentliche Meinung zu steuern.
Und am gefährlichsten ist, dass Kriege, wenn sie in eine Phase politischer Verzweiflung geraten, noch anfälliger für riskante Manöver werden. Ein Anführer, der sich in die Enge getrieben fühlt und gegen den die Zeit arbeitet, greift möglicherweise zu leichtsinnigen Maßnahmen, nicht weil diese den Erfolg garantieren, sondern weil er keine akzeptable Alternative sieht. Die Geschichte ist voll von Beispielen von Anführern, die aus Frustration Kriege eskalierten, anstatt sie einzudämmen. Gerade jetzt liegt die eigentliche Gefahr nicht nur in der Macht der Waffen, sondern auch in der Fragilität der Entscheidungsfindung.
Was wir heute erleben, ist nicht einfach eine weitere Runde in einem traditionellen Nahostkonflikt, sondern eine harte Probe für den Machtbegriff selbst: Kann militärische Gewalt allein eine neue politische Ordnung erzwingen? Oder wird sie, wenn sie ohne tiefes Verständnis von Gesellschaft, Geschichte und Geografie eingesetzt wird, zu einem Instrument der Chaoserzeugung, anstatt einen entscheidenden Sieg zu erringen? Die bisherigen Ereignisse deuten darauf hin, dass die Kriegstreiber die Grenzen des Krieges, die Natur ihres Gegners und das Ausmaß der möglichen Folgen falsch eingeschätzt haben.
Kurz gesagt, der Krieg ist in eine äußerst gefährliche Phase eingetreten: Ein entscheidender Sieg ist nicht in Sicht, eine tragfähige Lösung nicht und ein Rückzug nicht ohne Folgen. Jeder Tag erhöht die Kosten des Fortbestehens, macht die Entscheidung zum Aufhören aber nicht leichter. Daher ist der gefährlichste Aspekt dieses Krieges nicht das bisher Geschehene, sondern das, was geschehen könnte, wenn eine Seite überzeugt ist, dass die Eskalation ihr einziger Ausweg ist.
In solchen Momenten geht es nicht mehr nur um einen Konflikt zwischen zwei Staaten oder zwei gegensätzlichen Projekten, sondern um die Frage, ob die Welt in der Lage ist, ein Abgleiten in eine größere Katastrophe zu verhindern. Wenn man weiterhin allein auf Gewalt setzt, droht dem Nahen Osten kein kurzer Krieg, sondern eine neue Phase lang anhaltenden Chaos, dessen Preis alle zahlen werden, insbesondere jene, die bei dessen Entstehung nicht befragt wurden.
Politik
Umbau statt Abriss von Gebäuden
Berlin 25.03.2026
– Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/4876). Dazu soll sich die Bundesregierung die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und Renovierung zu eigen machen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv unterstützen.
Gefordert werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollen Sanierung, Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden.
Nach Angaben der Abgeordneten ist der Bau- und Gebäudesektor der größte Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland und Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. Doch der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren, argumentieren die Abgeordneten.
Politik
Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt
Berlin 27.03.2026
– Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am Mittwoch im Finanzausschuss noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet.
Der Ausschuss stimmte in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Sitzung dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (21/4088) in der geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten.
Die Koalition will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können.
Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.
War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“. Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung.
Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem Änderungsantrag der Koalition. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.
Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich sehr zufrieden. 35 Prozent aller Arbeitnehmer hätten nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher sei es angebracht, eine zusätzliche Altersvorsorge durch Betriebsrenten und private Vorsorge zu verbessern. Bei den Betriebsrenten sei das schon geschehen, nun gehe man an die dritte Säule. Das Riester-Modell sei mit nur noch zehn Millionen besparten Verträgen bei über 30 Millionen Berechtigten eine Enttäuschung. Riester sei zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach gewesen. An diesen Punkten habe man angesetzt. Sparer könnten jetzt mit oder ohne Garantie sparen, einen Verrentungszwang gebe es nicht mehr. Eine direkte Auszahlung sei möglich. Gewürdigt wurde die Absenkung des Kostendeckels auf ein Prozent und die Erhöhung der Zulagen. Die Einbeziehung der Selbstständigen ermögliche vier Millionen Menschen den Weg in das Vorsorgesparen.
Die AfD-Fraktion nannte viele Punkte in dem Vorhaben positiv. Dass die Selbstständigen jetzt einbezogen werden sollen, wurde begrüßt. Das neu geschaffene Standardprodukt eines öffentlichen Trägers wurde abgelehnt. Dass der Staat Finanzmanager werde, werde kritisch gesehen. Die Begrenzung der Kosten auf ein Prozent gehe nicht weit genug. 0,5 Prozent müsse das Ziel sein.
Auch die SPD-Fraktion erklärte, dass Riester nicht so funktioniert habe, wie man sich das vorgestellt habe. Das öffentlich verwaltete Standarddepot wurde als „historischer Schritt“ begrüßt. Die Fraktion verwies als Beispiel für ein erfolgreich arbeitenden öffentlichen Fonds auf den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (Kenfo). Das öffentliche Modell bringe mehr Sicherheit, Zuverlässigkeit, Transparenz und gute Renditen. Auch die Einbeziehung von Selbstständigen und die Einbeziehung von Angehörigen berufsständischer Versorgungswerke wurde als großer Schritt begrüßt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das öffentliche Standardprodukt bedeute eine klare Verbesserung des Entwurfs. Es sei davon auszugehen, dass das Produkt kostengünstig angeboten werden könne. Für Vorsorgesparer gebe es eine bessere Vergleichbarkeit, was bisher nicht möglich gewesen sein. Man frage sich aber, ob das öffentliche Produkt rechtzeitig zum 1. Januar 2027 eingerichtet werden könne. Kritisiert wurde, dass es keine automatische Einbeziehung der Sparer mit Opt-out-Funktion geben werde. Somit würden viele Menschen nicht erreicht. Freiwilligkeit werde zu geringerer Teilnahme führen. Der Kostendeckel für Standardprodukte sei auch mit einem Prozent noch deutlich zu hoch. Banken und Versicherungen könnten auch weiterhin weitaus höhere Gebühren berechnen.
Die Fraktion Die Linke sagte, die Änderungsanträge hätten einige Nachbesserungen gebracht, wie zum Beispiel Verbesserungen der Zulagen für Geringverdiener. Aber das Strukturproblem, die Bevorzugung von Besserverdienern, werde nicht gelöst. Der Kostendeckel sei zu hoch. Und zur Einbeziehung von Selbstständigen hieß es, wer keine gesetzliche Rentenversicherung habe, solle zuerst dort einbezogen werden. Unklar sei im übrigen, wer das öffentliche Angebot verwalten werde.
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