Politik
Etat 2026: Wirtschaftsplan des Infrastruktur-Sondervermögens
Berlin 25.09.2025
– Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr 58,9 Milliarden Euro verausgabt werden (2025: 37,3). Weitere 80,41 Milliarden Euro sollen in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre gebunden werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für 2026 (21/600) angehängt ist. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert.
Von den Ausgaben entfallen 8,3 Milliarden auf Zuweisungen an die Länder auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Insgesamt sollen die Länder aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro erhalten. Weitere zehn Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen werden, insgesamt sollen es über die Jahre bis zu 100 Milliarden Euro werden.
Die übrigen Ausgaben in Höhe von 40,5 Milliarden Euro verteilen sich in dem Wirtschaftsplan über sieben Titelgruppen. 21,3 Milliarden Euro sind demnach für „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ vorgesehen (2025: 11,7 Milliarden Euro). Mit geplanten 16,3 Milliarden Euro soll 2026 das Gros der Mittel in den Erhalt des Schienennetzes fließen, im laufenden Jahr sind es 7,6 Milliarden Euro. Der Ausbau des Europäischen Zugsicherungssystems soll mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden, nach 1,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für Tunnel- und Brückensanierung der Autobahnen sind wie im Vorjahr 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt 58,2 Milliarden Euro sollen für drei Titel in den kommenden Haushaltsjahren gebunden werden – mit einem Schwerpunkt von 46,6 Milliarden Euro auf dem Erhalt der Schienenwege.
Unter der Titelgruppe „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von sechs Milliarden Euro (2025: 1,5 Milliarden Euro). Die Mittel sollen für Transformationskosten im Krankenhausbereich verausgabt werden.
Für die vier Titel der Titelgruppe „Investitionen in die Energieinfrastruktur“ sind im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen, nach 855,2 Millionen Euro in diesem Jahr. Neben Ausgaben für LNG-Terminals und den Raffinerie-Standort Schwedt soll 2026 insbesondere der „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ mit 1,4 Milliarden Euro gefördert werden. Mit 5,9 Milliarden Euro entfallen auch ein Großteil der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro auf diesen Titel.
1,2 Milliarden Euro sollen laut Wirtschaftsplan für Ausgaben für „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ fließen. In diesem Jahr waren in der Titelgruppe 04 noch keine Ausgaben hinterlegt. Vorgesehen sind 940 Millionen Euro für das „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“, 225 Millionen Euro für den „Digitalpakt 2.0“ und 50 Millionen Euro für den Titel „Digitales Lehren und Lernen“.
Für die 14 Titel in der Titelgruppe „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Gesamtausgaben von einer Milliarden Euro, nach 472,0 Millionen Euro in diesem Jahr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den „Investitionen in die Hightech-Agenda“. Für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme sollen 330,1 Millionen Euro fließen (2025: 398,0), weitere 650,8 Millionen Euro werden für die kommenden Haushaltsjahre gebunden; für den „Aufbau von Infrastrukturen“ in diesem Bereich sind 368,9 Millionen Euro für 2026 eingeplant (2025: 72,0) und 1,8 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Nationale Raumfahrtinfrastrukturen sollen 2026 mit 50 Millionen Euro unterstützt werden und in den Folgejahren mit insgesamt 94 Millionen Euro. Für den neuen Titel „Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen“ sind 60 Millionen Euro etatisiert. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen in dieser Titelgruppe summieren sich auf insgesamt 2,9 Milliarden Euro.
Aus der Titelgruppe „Investitionen in der Digitalisierung“ sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 8,5 Milliarden Euro in 13 Titeln bestritten werden. Fünf Milliarden Euro davon sind für die erstmals eingeplante Förderung von „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ eingeplant, weitere 9,3 Milliarden Euro sollen in den kommenden Haushaltsjahren fließen. Die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“ soll mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2025: 2,9). Als Verpflichtungsermächtigungen sind dafür 1,4 Milliarden Euro vorgesehen. Neu aufgenommen in der Titelgruppe ist beispielsweise die „Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung“, für die 193,6 Millionen Euro in 2026 eingeplant sind und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Millionen Euro. Auch die Justiz-Digitalisierung soll künftig aus dem Sondervermögen bestritten werden. Hierfür sind im Wirtschaftsplan insgesamt 210 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung hinterlegt, die ab 2027 fließen sollen. Insgesamt sind für die Digital-Investitionstitel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro eingeplant.
In der Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 498,6 Millionen Euro, nach 327,0 Millionen Euro in diesem Jahr. 377,8 Millionen Euro sind davon für den Titel „Klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen. Auf ihn entfallen mit 1,1 Milliarden Euro rund die Hälfte der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro.
Noch nicht im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens für das kommende Jahr enthalten ist die Titelgruppe „Investitionen in die Sportinfrastruktur“. Diese Titelgruppe war im Wirtschaftsplan im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 aufgenommen worden und umfasst im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von fünf Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten. 338 Millionen Euro sind laut Wirtschaftsplan 2025 für die kommenden Haushaltsjahre gebunden, davon 250 Millionen Euro im Jahr 2026.
Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden (2025: 36,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen in derselben Höhe speisen sich aus dem Emissionshandel (4,3 Milliarden Euro) und der CO2-Bepreisung (16,7 Milliarden Euro) sowie aus der Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (zehn Milliarden Euro) und einer Entnahme aus der Rücklage (2,1 Milliarden Euro). Die summierten Ausgabenansätze liegen tatsächlich höher, reduzieren sich aber um eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen 38,0 Milliarden Euro eingestellt werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) angehängt ist.
Für die 35 Ausgabetitel, die unter „Zuweisungen und Zuschüssen“ verbucht werden, sind für 2026 14,0 Milliarden Euro vorgesehen, drei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 6,5 Milliarden Euro sind neu als „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten“ veranschlagt, drei Milliarden Euro sollen als „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ fließen (2025: 2,9 Milliarden Euro). Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen 402,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden (2025: 370,4 Millionen Euro) sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 515,0 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen 2026 mit 821,6 Millionen Euro zu Buche schlagen, nach 579,0 Millionen Euro im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Für die 32 Ausgabetitel, die im Wirtschaftsplan als Investitionen verbucht werden, sind 21,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. 12,1 Milliarden Euro davon stehen laut Wirtschaftsplan für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ zur Verfügung (2025: 15,3 Milliarden Euro). Für die nächsten Haushaltsjahre sollen durch eine Verpflichtungsermächtigung 8,2 Milliarden Euro gebunden werden.
Der „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ soll mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden, weitere 628,5 Millionen Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ veranschlagt die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 900,6 Millionen Euro (2025: 490,6 Millionen Euro), als Verpflichtungsermächtigungen sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Für die deutsch-französischen Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI sind 680 Millionen Euro im Wirtschaftsplan eingestellt, insgesamt 577,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren danach fließen.
Die Förderung der „Dekarbonisierung der Industrie“ ist mit 700,7 Millionen Euro veranschlagt, weitere 6,9 Milliarden Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre festgeschrieben werden. Für die Förderung der „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ sollen 2026 973,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sein.
Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen 2026 212,9 Millionen Euro aus dem KTF fließen (2025: 229,4 Millionen Euro). Die „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ soll 2026 403,4 Millionen Euro betragen, 541,4 Millionen Euro sind für spätere Haushaltsjahre festgeschrieben. Mit 1,7 Milliarden Euro soll 2026 die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt werden. 2,4 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
Gegenüber dem laufenden Jahr hat es in dem Wirtschaftsplan diverse Änderungen gegeben. Diverse neu aufgenommene Titel waren bislang in den Einzelplänen der Ministerien enthalten. Das gilt beispielsweise für den Titel „Energieforschung“, für den 2026 543,1 Millionen Euro etatisiert sind. Bislang war dieser Titel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veranschlagt. Gleiches gilt etwa für den Titel „Batterieforschung und Batterietechnologie“ (2026: 227,1 Millionen Euro), der bislang im Forschungsetat veranschlagt war. Aus dem Verkehrsetat sollen die „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ‚Stadt und Land’“ in den KTF wandern, 281,0 Millionen Euro sind für 2026 dafür veranschlagt. Zudem wurden weitere bereits im Wirtschaftsplan bestehenden Titel um bisher in anderen Einzelplänen veranschlagte Maßnahmen ergänzt.
Gegenüber dem Vorjahr sind laut der Vorlage 13 Titel entfallen. Das gilt beispielsweise für den Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“, der 2025 mit 2,9 Milliarden Euro im KTF veranschlagt ist. Der Titel findet sich künftig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Danach sollen dafür 2026 Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro getätigt werden können.
Politik
Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern
Berlin 19.08.2026
– Um Vorkehrungen zur Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7398). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob es innerhalb der Bundesregierung eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur gibt, „die sich mit möglichen bundesstaatlichen Gefährdungslagen für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Rechtsstaat oder die Grundrechte in den Ländern befasst“, Auch fragte sie unter anderem, ob die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode Bestandsaufnahmen dazu durchgeführt oder beauftragt hat, in welchen Bereichen der föderalen Ordnung demokratische, rechtsstaatliche oder grundrechtliche Schutzmechanismen besonders verwundbar sein könnten.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Rechtsstaats und der Grundrechte eine gemeinsame Daueraufgabe von Bund und Ländern, die im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten wahrgenommen wird. „Innerhalb der Bundesregierung bestehen bereits seit vielen Jahren sicherheitsbehördliche Arbeitsstrukturen und entsprechende Gremien, die sich generell mit Gefährdungslagen im Sinne der Fragestellung auseinandersetzen“, heißt es in der Antwort weiter.
Für die Beobachtung und Bewertung extremistischer Bestrebungen bestehen danach im Verfassungsschutzverbund sowie in den gemeinsamen Zentren von Bund und Ländern etablierte, kontinuierlich arbeitende Strukturen. Die laufende Lagebeobachtung obliege den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Politik
Urkunde zu Plattformökonomie-Übereinkommen
Berlin 19.08.2026
– Die Bundesregierung hat die Mitteilung über eine angenommene Urkunde eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation als Unterrichtung (21/7545) vorgelegt. Konkret geht es um das Übereinkommen Nr. 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie.
Dieses Übereinkommen schafft weitreichende Regelungen sowohl für abhängig Beschäftigte als auch selbstständige Plattformtätige. Es enthält unter anderem Regelungen zum Arbeitsschutz, der Vergütung, Einstufung des Erwerbsstatus, der Vertragsbedingungen und des Einsatzes automatisierter Systeme.
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war an der Erarbeitung des Übereinkommens im Rahmen der zugehörigen Ausschüsse der 113. und 114. Internationalen Arbeitskonferenz (2025 und 2026) aktiv beteiligt, wird die Ratifizierbarkeit des Übereinkommens prüfen und im positiven Fall einen entsprechenden Vertragsgesetzentwurf vorlegen. Im Rahmen der Vorbereitungen einer möglichen Ratifizierung werden die Sozialpartner eingebunden“, heißt es in der Unterrichtung.
Politik
Anforderungen zur Haltung gefährlicher Tiere
Berlin 19.08.2026
– Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für „weitere bundeseinheitliche Mindeststandards“ zur Haltunggefährlicher Tiere. Das geht aus ihrer Antwort (21/7567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7412(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die bestehenden Regelungen auf Bundesebene seien angesichts der ordnungsrechtlichen Regelungen der Länder ausreichend. Die Bundesregierung teilt zudem die von den Fragestellern vorgenommene Bewertung der unterschiedlichen Landesregelungen als „Flickenteppich“ nicht. Auch weitere bundesweit einheitliche Anforderungen an die Sachkunde von Haltern bestimmter Tierarten würden derzeit nicht geprüft.
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben weder Erkenntnisse über die Zahl gefährlicher Tiere in Privathaltung noch Daten zu Kontrollen, Verstößen und Sicherheitsvorfällen vor. Es bestünden keine Berichtspflichten der Länder gegenüber der Bundesregierung. Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „gefährliche Tiere“ existiere ebenfalls nicht.
Politik
Schritt für Schritt zur Bekämpfung der Armutfea
Berlin 19.08.2026
– Eine Studie des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung legt nahe, dass die Integration sozialer Leistungen zur Armutsbekämpfung und zu besseren Beschäftigungschancen beiträgt. Die AWO hat Vorschläge zur Umsetzung einer Wohlfahrtsstaatsreform vorgelegt: Neue Grundsicherung, Wohngeld zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Abschaffung des Kindersofortzuschlag im Kinderzuschlag. Regelbedarfsmittlung und Unterhaltsvorschau.
Foto: © PWO
Politik
10 % mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse 2025
Wiesbaden 19.08.2026
– Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten
Berufsabschlüsse ist im Jahr 2025 erneut gestiegen. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 2025 rund 86 600 Anerkennungsanträge
positiv beschieden, das sind knapp 10 % mehr als im Jahr 2024 (79 100). Damit
zeigt sich allerdings eine Verlangsamung des Wachstums, das in den beiden
vorherigen Jahren wesentlich höher lag (2024: +21 %, 2023: +25 %). Knapp 84 %
der positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren gingen im Jahr 2025 auf nach
Bundesrecht geregelte Berufe zurück, 16 % auf nach Landesrecht geregelte
Berufe.
• Anstieg fällt geringer aus als in den Vorjahren
• Deutlich mehr Anerkennungen aus Syrien, weniger Anerkennungen aus Bosnien und Herzegowina
Politik
Justizetat leicht unter Vorjahresniveau
Berlin 18.08.2026
– Für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 1,21 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 07 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) um 4,1 Millionen Euro unter dem Soll für 2026. Die Einnahmen sollen um neun Millionen Euro auf 758,8 Millionen Euro steigen.
Das Gros der Ausgaben entfällt auf das Personal. Dafür sind 744,8 Millionen Euro vorgesehen, 55,1 Millionen Euro mehr als 2026. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen hingegen um 52,9 Millionen Euro auf 258,8 Millionen Euro sinken. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 194,1 Millionen Euro vorgesehen, 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben sollen um 2,3 Millionen Euro auf 25,4 Millionen Euro zurückgehen. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt knapp 13,9 Millionen Euro eingeplant, nach knapp acht Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen sechs Millionen Euro auf eine „Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen“.
Im Kapitel „Verbraucherpolitik“ (0701) sind Ausgaben von 40,6 Millionen Euro eingeplant, 374.000 Euro weniger als 2026. Davon entfallen unverändert rund 26,2 Millionen Euro auf Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband. Für die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sind 6,9 Millionen Euro vorgesehen, 138.000 Euro mehr als 2026.
Deutlich sinken sollen die Ausgaben im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710): von 96,8 Millionen Euro auf 42,4 Millionen Euro. Der Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts soll von 9,9 Millionen Euro auf 7,9 Millionen Euro sinken. Für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit sind 6,3 Millionen Euro vorgesehen, 1,1 Millionen Euro weniger als 2026. Für die 2026 mit 50 Millionen Euro veranschlagte Digitalisierungsinitiative für die Justiz sind im Einzelplan 2027 keine Mittel angesetzt. Mittel dafür soll stattdessen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ fließen. Dort sind im Titel „Digitalisierung der Justiz“ 70 Millionen Euro für 2027 eingestellt und jeweils weitere 70 Millionen Euro für 2028 und 2029 als Verpflichtungsermächtigungen.
Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben (Kapitel 0711) sollen dagegen um 23,3 Millionen Euro auf 289,1 Millionen Euro steigen. Unter anderem erhöhen sich die Zuweisungen an den Versorgungsfonds um 13 Millionen Euro auf 80,7 Millionen Euro. Für das Ministerium selbst (Kapitel 0712) sind Ausgaben von 141,5 Millionen Euro vorgesehen, 4,4 Millionen Euro mehr als 2026. Neu eingeplant sind 3,4 Millionen Euro für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Die Mittel sollen an die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa fließen, die die elektronische grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen gewährleisten soll.
Den größten Ausgabenansatz im Geschäftsbereich weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf. Für das Amt sind 320,8 Millionen Euro vorgesehen, 16,4 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben sollen dabei um 18,2 Millionen Euro auf 221,2 Millionen Euro steigen. Die Einnahmen des Amtes werden mit 516,4 Millionen Euro veranschlagt, neun Millionen Euro mehr als 2026.
Für das Bundesamt für Justiz sieht der Entwurf Ausgaben von 151,4 Millionen Euro vor, 12,2 Millionen Euro mehr als 2026. Auch hier ist der Anstieg vor allem auf höhere Personalausgaben zurückzuführen, die um 11,9 Millionen Euro auf 89,9 Millionen Euro steigen sollen.
Die Ausgaben für den Bundesgerichtshof (0713) sollen um fünf Millionen Euro auf 78,6 Millionen Euro steigen. Für den Generalbundesanwalt (0714) beim Bundesgerichtshof sind 75 Millionen Euro vorgesehen, 10,8 Millionen Euro weniger als 2026. Ausschlaggebend sind vor allem geringere Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Dafür sind 27,6 Millionen Euro eingeplant, nach 39 Millionen Euro im Jahr 2026. Der Entwurf begründet den Rückgang mit einer Anpassung an den prognostizierten Bedarf.
Für das Bundesverwaltungsgericht (0715) sind 30,1 Millionen Euro und damit nahezu unverändert hohe Ausgaben vorgesehen. Der Etat des Bundesfinanzhofs (0716) soll um 581.000 Euro auf 23,2 Millionen Euro steigen, der des Bundespatentgerichts (0717) um 487.000 Euro auf 16,3 Millionen Euro sinken.
Politik
Alabali Radovan reist nach Indonesien
Berlin 18.08.2026
Die Bundes Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan ist am gestrige Montag mit einer Wirtschaftsdelegation nach Indonesiengereist, einem der neun neuen Fokusländer der deutschen Entwicklungspolitik. Im Mittelpunkt der Reise stehen insbesondere die Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien, eine sozial gerechte Energiewende und die stärkere Beteiligung deutscher Unternehmen. Über die Just Energy Transition Partnership (JETP) sollen dabei Milliardeninvestitionen für die Transformation des indonesischen Energiesektors mobilisiert werden. Die Reise zeigt zugleich, wie eng Entwicklungspolitik, Klimaschutz und wirtschaftliche Zusammenarbeit zunehmend miteinander verknüpft werden.
Politik
Welttag der humanitären Hilfe
Berlin 18.08.2026
– Die humanitäre Hilfe sieht sich mit multiplen Krisen, immer größer werdenden Finanzierungslücken und einer Rekordzahl von Angriffen auf humanitäre Helfer_innen konfrontiert. Darauf macht VENRO, Dachverband der Organisationen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, zum morgigen Welttag der humanitären Hilfe aufmerksam. Der Verband fordert mehr Engagement von der Bundesregierung.
In den vergangenen Jahren steigen die humanitären Bedarfe weltweit an: Laut Zahlen der Vereinten Nationen aus dem Juni sind im Jahr 2026 mindestens 252 Millionen Menschen auf akute Hilfe angewiesen – rund doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. „Die Zahl der humanitären Krisen nimmt zu, während die Finanzierung immer weiter schrumpft“, sagt Anica Heinlein, Vorstandsvorsitzende bei VENRO. „Wer humanitäre Hilfe kürzt, verschärft die Probleme nur. Dass die Bundesregierung ihre Mittel in den vergangenen Jahren auf nur noch eine Milliarde Euro gekürzt hat und daran auch zukünftig festhalten möchte, ist angesichts der dramatischen Lage nicht zu rechtfertigen“, so Heinlein. „Humanitäre Hilfe ist kein Budgetposten, den man beliebig zusammenstreichen kann, sondern eine Investition in Stabilität und Menschlichkeit. Die Bundesregierung macht sich mit ihrer Haushaltspolitik potenziell mitschuldig am Tod vieler Menschen.“
„Die Bundesregierung macht sich mitschuldig“
Zugleich wird die Arbeit humanitärer Helfer_innen immer gefährlicher: Für 2025 verzeichnet die Aid Worker Security Database 1.187 schwere Sicherheitsvorfälle, allein 350 Helfer_innen wurden getötet, viele weitere verletzt oder entführt. Besonders betroffen waren lokale Kräfte, die 96 Prozent der Opfer ausmachen. „Humanitäre Helfer_innen dürfen niemals das Ziel von Angriffen sein“, stellt Anica Heinlein klar. „Die Rekordzahlen machen deutlich, wie dramatisch die Lage und wie sehr das humanitäre Völkerrecht mittlerweile unter Druck geraten ist.“ Besonders in Gaza sei das im vergangenen Jahr sichtbar geworden: „187 Helfer_innen wurden 2025 in diesem Krieg getötet. Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wurden dabei international aber zu selten benannt und kaum geahndet. Auch Deutschland hat hier viel zu oft weggesehen“, so Heinlein. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich konsequent und ausnahmslos hinter das humanitäre Völkerrecht stellt.“
Eine zunehmende Bedrohung für humanitäre Helfer_innen sind bewaffnete Drohnen. Direkte Attacken auf Krankenwagen und medizinische Einrichtungen wurden beispielsweise in der Ukraine dokumentiert. „Drohnen senken die Schwelle für gezielte Angriffe auf humanitäres Personal und zivile Einrichtungen. Sie schaffen ein permanentes Bedrohungsrisiko und beeinträchtigen die Bereitstellung humanitärer Hilfe“, resümiert Anica Heinlein. „Ihr Einsatz gegen nicht-militärische Ziele muss international unmissverständlich verurteilt werden.“
Politik
KTF-Ausgaben steigen auf 38,9 Milliarden Euro
Berlin 18.08.2026
– Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2027 Ausgaben in Höhe von rund 38,9 Milliarden Euro getätigt werden. Das sind rund 4,1 Milliarden Euro mehr als im Soll 2026 mit 34,8 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind weitere 37,2 Milliarden Euro vorgesehen. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angehängt ist.
Die Einnahmen in gleicher Höhe speisen sich vor allem aus dem Emissionshandel. Insgesamt sind daraus rund 22,5 Milliarden Euro eingeplant, rund 1,6 Milliarden Euro mehr als 2026. Davon entfallen 2,5 Milliarden Euro auf Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (2026: 4,27 Milliarden Euro) und 20,0 Milliarden Euro auf den nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel (2026: 16,7 Milliarden Euro). Die Verschiebung zwischen den beiden Titeln hängt laut Wirtschaftsplan mit einer Umschichtung sowie mit frühzeitigen Versteigerungen im Rahmen des ETS 2 zusammen.
Weitere zehn Milliarden Euro erhält der KTF unverändert aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus der Rücklage sollen rund 6,4 Milliarden Euro entnommen werden, nach rund 2,1 Milliarden Euro 2026. Eine 2026 mit rund 1,73 Milliarden Euro veranschlagte globale Mehreinnahme ist für 2027 nicht mehr vorgesehen. Auf der Ausgabenseite sind zugleich 3,1 Milliarden Euro für eine Zuführung an die Rücklage eingeplant. Die globale Minderausgabe steigt von rund 2,6 Milliarden Euro auf rund 4,4 Milliarden Euro. Die summierten positiven Ausgabenansätze liegen damit über den ausgewiesenen Gesamtausgaben von 38,9 Milliarden Euro.
Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 2027 insgesamt rund 17,4 Milliarden Euro vorgesehen, rund 2,3 Milliarden Euro mehr als 2026. Einen Schwerpunkt bilden die Entlastungen bei den Stromkosten. Die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen steigen von vier auf fünf Milliarden Euro. Für den „Industriestrompreis zur Entlastung des Strompreises energieintensiver Unternehmen“ sind 2,45 Milliarden Euro eingeplant; 2026 war der Titel mit 1.000 Euro veranschlagt. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten sinkt dagegen von 6,5 Milliarden Euro auf rund 5,53 Milliarden Euro.
Die Mittel für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen von 402 Millionen Euro auf rund 389 Millionen Euro sinken. Deutlich aufgestockt werden dagegen die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“: Dafür sind rund 1,17 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 822 Millionen Euro 2026. Weitere 2,94 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre veranschlagt.
Für die Batterieforschung und Batterietechnologien sind 307,1 Millionen Euro eingeplant, nach 227,1 Millionen Euro 2026. Die Energieforschung soll mit rund 533,9 Millionen Euro nahezu auf Vorjahresniveau bleiben (2026: 543,1 Millionen Euro). Weitere rund 456,8 Millionen Euro sind für „Energieforschung und Energietechnologien“ vorgesehen, nach rund 491,7 Millionen Euro 2026.
Die Investitionsausgaben des KTF steigen gegenüber 2026 um rund 567 Millionen Euro auf 22,83 Milliarden Euro. Der mit Abstand größte Einzelposten bleibt die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“. Dafür sind 12,56 Milliarden Euro vorgesehen, rund 590 Millionen Euro mehr als 2026. Weitere rund acht Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Von den Ausgaben entfallen allein rund 8,24 Milliarden Euro auf Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Für den „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ sind rund 1,62 Milliarden Euro eingeplant. In dem Titel sind 2027 auch Mittel enthalten, die 2026 noch im gesonderten Titel „DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff“ veranschlagt waren. 2026 waren für den Wasserstoffeinsatz 1,26 Milliarden Euro und für die deutsch-französischen Projekte weitere 680 Millionen Euro vorgesehen. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ soll von rund 901 Millionen Euro auf rund 1,25 Milliarden Euro aufgestockt werden. Für die Folgejahre ist dafür eine Verpflichtungsermächtigung von knapp 3,58 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mittel für die internationale Wasserstoffkooperation steigen von rund 148 Millionen Euro auf rund 220 Millionen Euro.
Für die „Dekarbonisierung der Industrie“ sind rund 664 Millionen Euro eingeplant. In dem Titel sind 2027 auch Maßnahmen enthalten, die 2026 noch im gesonderten Titel „Umsetzung der Carbon Management Strategie“ veranschlagt waren. Neu als eigener Titel ausgewiesen werden dagegen die CO2-Differenzverträge. Dafür sind 2027 zunächst 100 Millionen Euro an Ausgaben vorgesehen. Mit rund 8,73 Milliarden Euro entfällt auf diesen Titel die größte einzelne Verpflichtungsermächtigung des Wirtschaftsplans, die bis 2048 ausgewiesen ist. 2026 waren für die CO2-Differenzverträge 54 Millionen Euro innerhalb des Titels zur Dekarbonisierung der Industrie veranschlagt.
Die Förderung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe soll von rund 973 Millionen Euro auf 919 Millionen Euro sinken. Für die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen von knapp 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Für die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur sind rund 1,63 Milliarden Euro eingeplant, nach 1,71 Milliarden Euro 2026. Weitere rund 2,43 Milliarden Euro können für die kommenden Jahre gebunden werden.
Politik
Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ erfragt
Berlin 18.08.2026
– Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die geplante Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. In einer Kleinen Anfrage (21/7593(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt sie unter anderem nach den Förderbedingungen ab 2027, der künftigen Programmlaufzeit und den Kriterien für die Auswahl von Projekten.
Nach Angaben der Fragesteller soll der betreffende Haushaltstitel von rund 187 Millionen Euro im Jahr 2026 auf rund 167 Millionen Euro im Jahr 2027 sinken. Die Fraktion erkundigt sich nach der Begründung dafür und zudem nach möglichen Härtefallregelungen für ostdeutsche Projekte, der weiteren Förderung von Opfer- und Betroffenenberatungen sowie danach, wann die neue Förderrichtlinie vorliegen soll.
Politik
Initiativen zur Stärkung des Tierschutzes beim Transport
Berlin 18.08.2026
– Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Aussage Initiativen, die geeignet sind, den Tierschutz beim Transport zu stärken. Das gelte sowohl während des eigentlichen Transports als auch nach Ankunft der Tiere am Bestimmungsort, heißt es in der Antwort (21/7484(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Linksfraktion.
Dafür setze sich die Bundesregierung bilateral, auf EU-Ebene sowie in internationalen Organisationen wie der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) ein. Im Rahmen der laufenden Beratungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport bringe sich die Bundesregierung mit dem Ziel ein, ein Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (EP) zu verabschieden.
Europa
Schnellstmöglich gegen Ebola
Berlin, Brüssel 18.08.2026
– Die Europäische Kommission hat Ebola-Schnelltests und Testgeräte im Wert von 2,5 Millionen Euro für die Demokratische Republik Kongo bereitgestellt. Die ersten Lieferungen an Africa CDC (Afrikanische Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention) werden noch im August erfolgen. Eine weitere Vereinbarung mit der Weltgesundheitsorganisation WHO über zusätzliche Tests wird gerade vorbereitet.
Schnellere Früherkennung, Diagnose und Behandlung
Die für Krisenmanagement zuständige Kommissarin Hadja Lahbib verwies auf ihre Reise im Juni in die DRK und sagte: „Dort haben unsere Partner deutlich gemacht, dass schnellere und leistungsfähigere Diagnosekapazitäten dringend benötigt werden. Bei einem Ebola-Ausbruch zählt jede Stunde. Diese Tests werden dazu beitragen, Fälle früher zu erkennen, Patienten schneller zu behandeln und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Europa setzt das, was wir vor Ort gehört haben, in konkrete Unterstützung um und arbeitet dabei mit dem Africa CDC und der WHO zusammen.“
Unterstützung und Koordination
Die Lieferung der Ebola-Diagnose-Schnelltests wird von der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales unterstützt und mit den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Partnern koordiniert.
Politik
Anti-Schwarzer-Rassismus in Deutschland
Berlin 18.08.2026
– Nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu Anti-Schwarzem Rassismus erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zu Todesfällen in Polizeigewahrsam oder bei Einsätzen von Bundesbehörden vorliegen und wie sie die Praxis verdachtsunabhängiger Kontrollen bewertet. Zudem fragen sie nach möglichen unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstellen. Darüber hinaus geht es um die Förderung Schwarzer Selbstorganisationen, Forschung zu gesundheitlichen Folgen von Rassismus und die Umsetzung der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft.
Politik
Zuverlässiger Partner von Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen
Berlin 17.08.2026
Das Bundesministerium der Verteidigung wird das VN-Engagement in Haiti kurzfristig durch die Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten unterstützen.
Durch die Verlegung von Ausrüstung und Material der Truppensteller leistet die Bundeswehr in einer entscheidenden Phase des Aufwuchses der Mission einen wichtigen Beitrag zur schnellen Stabilisierung der Sicherheitslage im Land und unterstreicht ihre Rolle als zuverlässiger Partner von VN-Friedenseinsätzen. Der Transport soll in den nächsten Wochen erfolgen.
Die Unterstützungsmission der VN, das United Nations Support Office in Haiti (UNSOH), sowie die sogenannte „Gang Suppression Force“ (GSF) wurden auf Initiative der USA vom VN- Sicherheitsrat 2025 mandatiert, mit dem Ziel, kriminelle Banden zu bekämpfen, die weite Teile Haitis kontrollieren.
Die Bundeswehr unterstützt bereits die Ausbildung der truppenstellenden Nationen durch Mobile Training Teams und liefert Schutzausrüstung für deren Soldatinnen und Soldaten.
Truppen für die GSF stellen u.a. Kenia, Tschad, Mongolei, Bangladesch, Guatemala und die Elfenbeinküste.
Politik
350 humanitäre Helfer starben im vergangenen Jahr im Einsatz
Berlin 17.08.2026
Das Völkerrecht gewährt ihnen Schutz, doch in der Realität riskieren sie im Einsatz für Hilfsbedürftige ihr Leben. Viele humanitäre Helfer erfahren Gewalt, Verschleppung oder sterben durch Angriffe. Besonders im Gazastreifen.
Gaza: Palästinenser tragen Säcke mit Mehl weg, während andere vor einer vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) eingerichteten Verteilerstelle in Gaza-Stadt warten.
Im vergangenen Jahr sind weltweit 350 Helfer bei humanitären Einsätzen ums Leben gekommen. Allein im Gazastreifen starben 186 Menschen, wie aus aktuellen Zahlen der Aid Worker Security Database hervorgeht. Im Sudan kamen demnach 71 Helfer ums Leben. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres starben laut Daten mindestens 83 humanitäre Helfer.
Palästinenser kaufen auf einem Straßenmarkt in Chan Yunis ein, um sich auf den heiligen muslimischen Fastenmonat Ramadan vorzubereiten, während sich die humanitäre Krise in Gaza verschärft
Neben den 350 getöteten Mitarbeitern von Hilfsorganisationen erfasst die Statistik für 2025 322 verwundete und 235 entführte Helfer. Die Gesamtzahl der getöteten, verwundeten und entführten Menschen stieg laut Erhebung von 833 im Jahr 2024 auf zuletzt 907. 2024 lag dabei die Zahl der Getöteten jedoch etwas höher bei 387. Während zwischen 2016 und 2022 jährlich zwischen 113 und 141 Helfer während ihrer Einsätze ums Leben kamen, stieg die Zahl 2023 deutlich auf 297.
„Ein nicht hinnehmbarer Zustand“
„Auch 2025 waren humanitäre Helferinnen und Helfer in vielen Ländern großen Gefahren ausgesetzt. Sie arbeiten oft unermüdlich und bis an den Rand der Erschöpfung“, sagte der Sprecher der SOS-Kinderdörfer, Boris Breyer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Trotz der massiven Belastung halten diese Menschen in schlimmsten Situationen die Fahne der Menschlichkeit hoch.“ Eigentlich seien sie durch das humanitäre Völkerrecht geschützt, doch in der Realität seien sie immer wieder Angriffen ausgesetzt. „Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, der enden muss“, so Breyer.
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