Politik
Etat 2026: Wirtschaftsplan des Infrastruktur-Sondervermögens
Berlin 25.09.2025
– Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr 58,9 Milliarden Euro verausgabt werden (2025: 37,3). Weitere 80,41 Milliarden Euro sollen in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre gebunden werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für 2026 (21/600) angehängt ist. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert.
Von den Ausgaben entfallen 8,3 Milliarden auf Zuweisungen an die Länder auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Insgesamt sollen die Länder aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro erhalten. Weitere zehn Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen werden, insgesamt sollen es über die Jahre bis zu 100 Milliarden Euro werden.
Die übrigen Ausgaben in Höhe von 40,5 Milliarden Euro verteilen sich in dem Wirtschaftsplan über sieben Titelgruppen. 21,3 Milliarden Euro sind demnach für „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ vorgesehen (2025: 11,7 Milliarden Euro). Mit geplanten 16,3 Milliarden Euro soll 2026 das Gros der Mittel in den Erhalt des Schienennetzes fließen, im laufenden Jahr sind es 7,6 Milliarden Euro. Der Ausbau des Europäischen Zugsicherungssystems soll mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden, nach 1,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für Tunnel- und Brückensanierung der Autobahnen sind wie im Vorjahr 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt 58,2 Milliarden Euro sollen für drei Titel in den kommenden Haushaltsjahren gebunden werden – mit einem Schwerpunkt von 46,6 Milliarden Euro auf dem Erhalt der Schienenwege.
Unter der Titelgruppe „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von sechs Milliarden Euro (2025: 1,5 Milliarden Euro). Die Mittel sollen für Transformationskosten im Krankenhausbereich verausgabt werden.
Für die vier Titel der Titelgruppe „Investitionen in die Energieinfrastruktur“ sind im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen, nach 855,2 Millionen Euro in diesem Jahr. Neben Ausgaben für LNG-Terminals und den Raffinerie-Standort Schwedt soll 2026 insbesondere der „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ mit 1,4 Milliarden Euro gefördert werden. Mit 5,9 Milliarden Euro entfallen auch ein Großteil der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro auf diesen Titel.
1,2 Milliarden Euro sollen laut Wirtschaftsplan für Ausgaben für „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ fließen. In diesem Jahr waren in der Titelgruppe 04 noch keine Ausgaben hinterlegt. Vorgesehen sind 940 Millionen Euro für das „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“, 225 Millionen Euro für den „Digitalpakt 2.0“ und 50 Millionen Euro für den Titel „Digitales Lehren und Lernen“.
Für die 14 Titel in der Titelgruppe „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Gesamtausgaben von einer Milliarden Euro, nach 472,0 Millionen Euro in diesem Jahr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den „Investitionen in die Hightech-Agenda“. Für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme sollen 330,1 Millionen Euro fließen (2025: 398,0), weitere 650,8 Millionen Euro werden für die kommenden Haushaltsjahre gebunden; für den „Aufbau von Infrastrukturen“ in diesem Bereich sind 368,9 Millionen Euro für 2026 eingeplant (2025: 72,0) und 1,8 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Nationale Raumfahrtinfrastrukturen sollen 2026 mit 50 Millionen Euro unterstützt werden und in den Folgejahren mit insgesamt 94 Millionen Euro. Für den neuen Titel „Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen“ sind 60 Millionen Euro etatisiert. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen in dieser Titelgruppe summieren sich auf insgesamt 2,9 Milliarden Euro.
Aus der Titelgruppe „Investitionen in der Digitalisierung“ sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 8,5 Milliarden Euro in 13 Titeln bestritten werden. Fünf Milliarden Euro davon sind für die erstmals eingeplante Förderung von „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ eingeplant, weitere 9,3 Milliarden Euro sollen in den kommenden Haushaltsjahren fließen. Die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“ soll mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2025: 2,9). Als Verpflichtungsermächtigungen sind dafür 1,4 Milliarden Euro vorgesehen. Neu aufgenommen in der Titelgruppe ist beispielsweise die „Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung“, für die 193,6 Millionen Euro in 2026 eingeplant sind und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Millionen Euro. Auch die Justiz-Digitalisierung soll künftig aus dem Sondervermögen bestritten werden. Hierfür sind im Wirtschaftsplan insgesamt 210 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung hinterlegt, die ab 2027 fließen sollen. Insgesamt sind für die Digital-Investitionstitel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro eingeplant.
In der Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 498,6 Millionen Euro, nach 327,0 Millionen Euro in diesem Jahr. 377,8 Millionen Euro sind davon für den Titel „Klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen. Auf ihn entfallen mit 1,1 Milliarden Euro rund die Hälfte der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro.
Noch nicht im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens für das kommende Jahr enthalten ist die Titelgruppe „Investitionen in die Sportinfrastruktur“. Diese Titelgruppe war im Wirtschaftsplan im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 aufgenommen worden und umfasst im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von fünf Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten. 338 Millionen Euro sind laut Wirtschaftsplan 2025 für die kommenden Haushaltsjahre gebunden, davon 250 Millionen Euro im Jahr 2026.
Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden (2025: 36,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen in derselben Höhe speisen sich aus dem Emissionshandel (4,3 Milliarden Euro) und der CO2-Bepreisung (16,7 Milliarden Euro) sowie aus der Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (zehn Milliarden Euro) und einer Entnahme aus der Rücklage (2,1 Milliarden Euro). Die summierten Ausgabenansätze liegen tatsächlich höher, reduzieren sich aber um eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen 38,0 Milliarden Euro eingestellt werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) angehängt ist.
Für die 35 Ausgabetitel, die unter „Zuweisungen und Zuschüssen“ verbucht werden, sind für 2026 14,0 Milliarden Euro vorgesehen, drei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 6,5 Milliarden Euro sind neu als „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten“ veranschlagt, drei Milliarden Euro sollen als „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ fließen (2025: 2,9 Milliarden Euro). Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen 402,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden (2025: 370,4 Millionen Euro) sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 515,0 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen 2026 mit 821,6 Millionen Euro zu Buche schlagen, nach 579,0 Millionen Euro im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Für die 32 Ausgabetitel, die im Wirtschaftsplan als Investitionen verbucht werden, sind 21,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. 12,1 Milliarden Euro davon stehen laut Wirtschaftsplan für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ zur Verfügung (2025: 15,3 Milliarden Euro). Für die nächsten Haushaltsjahre sollen durch eine Verpflichtungsermächtigung 8,2 Milliarden Euro gebunden werden.
Der „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ soll mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden, weitere 628,5 Millionen Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ veranschlagt die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 900,6 Millionen Euro (2025: 490,6 Millionen Euro), als Verpflichtungsermächtigungen sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Für die deutsch-französischen Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI sind 680 Millionen Euro im Wirtschaftsplan eingestellt, insgesamt 577,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren danach fließen.
Die Förderung der „Dekarbonisierung der Industrie“ ist mit 700,7 Millionen Euro veranschlagt, weitere 6,9 Milliarden Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre festgeschrieben werden. Für die Förderung der „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ sollen 2026 973,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sein.
Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen 2026 212,9 Millionen Euro aus dem KTF fließen (2025: 229,4 Millionen Euro). Die „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ soll 2026 403,4 Millionen Euro betragen, 541,4 Millionen Euro sind für spätere Haushaltsjahre festgeschrieben. Mit 1,7 Milliarden Euro soll 2026 die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt werden. 2,4 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
Gegenüber dem laufenden Jahr hat es in dem Wirtschaftsplan diverse Änderungen gegeben. Diverse neu aufgenommene Titel waren bislang in den Einzelplänen der Ministerien enthalten. Das gilt beispielsweise für den Titel „Energieforschung“, für den 2026 543,1 Millionen Euro etatisiert sind. Bislang war dieser Titel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veranschlagt. Gleiches gilt etwa für den Titel „Batterieforschung und Batterietechnologie“ (2026: 227,1 Millionen Euro), der bislang im Forschungsetat veranschlagt war. Aus dem Verkehrsetat sollen die „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ‚Stadt und Land’“ in den KTF wandern, 281,0 Millionen Euro sind für 2026 dafür veranschlagt. Zudem wurden weitere bereits im Wirtschaftsplan bestehenden Titel um bisher in anderen Einzelplänen veranschlagte Maßnahmen ergänzt.
Gegenüber dem Vorjahr sind laut der Vorlage 13 Titel entfallen. Das gilt beispielsweise für den Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“, der 2025 mit 2,9 Milliarden Euro im KTF veranschlagt ist. Der Titel findet sich künftig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Danach sollen dafür 2026 Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro getätigt werden können.
Berlin
ITB Berlin Kongress 2026
Berlin 13.01.2026
Vielseitiges Programm setzt neue Akzente und diskutiert Tourismus der Zukunft
Ein ebenso umfangreiches wie vielseitiges Angebot erwartet die Teilnehmenden des ITB Berlin Kongress 2026, der vom 3. bis 5. März im Rahmen der ITB Berlin stattfindet. Unter dem zukunftsweisenden Motto „Leading Tourism into Balance“ diskutieren renommierte Speaker die wichtigsten Trends und Themen der internationalen Reisewelt. Das hochkarätige Kongressprogramm ist ab sofort online abrufbar.
Mit neuem Motto und zahlreichen Innovationen blickt der ITB Berlin Kongress 2026 in wenigen Wochen auf eine Tourismusbranche, die mit unterschiedlichsten Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert wird. Die dreitägige Veranstaltung präsentiert auch in diesem Jahr ein hochaktuelles Programm, das neue Denkansätze, spannende Fallstudien und lebhafte Diskussionsrunden bietet. Im Verlauf von 200 Sessions und im Rahmen von 17 Themen-Tracks debattieren über 400 Experten und Speaker aus Unternehmen und Wissenschaft auf vier Bühnenzukunftsfähige Geschäftsmodelle, technologische Innovationen und branchenrelevante Mega-Trends. Das Programm ist ab sofort online einsehbar unter Kongressprogramm der ITB Berlin 2026.
Alle Kongress-Sessions können vor Ort oder im Live-Stream über den ITB Navigator– der zentralen Eventplattform der ITB Berlin mit Informationen zu Ausstellern, Kongress- und Eventprogramm sowie Hallenplänen – verfolgt werden. Im Anschluss stehen die Beiträge zudem auf dem YouTube-Kanal der ITB Berlin zur Verfügung.
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Politik
Sachverständige nur teilweise einig beim Vaterschaftsrecht
Berlin 13.1.2026
– Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997). Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten.
In der Anhörung nun kritisierte Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund, dass der Gesetzentwurf über das von Karlsruhe vorgegebene Ziel hinausschieße. Statt einer zweiten Chance erhalte der leibliche Vater „unbegrenzt viele Chancen“. Durch die „voraussetzungslose Antragsmöglichkeit“ werde immer wieder die „ganze Mühle“ der Prüfung, ob sich an den Voraussetzungen der rechtlichen Vaterschaft etwas geändert hat, in Bewegung gesetzt.
Hier hakte auch Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familie ein. Der Entwurf schwäche bestehende Elternschaften und könne für Kinder zu einem „dauerhaften Schwebezustand“ der Unklarheit über ihre Familienverhältnisse führen. Dies widerspreche dem Wohl des Kindes, das verlässliche Beziehungen brauche. Erschwerend kommt aus Sicht von Schwab hinzu, dass selbst Vergewaltigern und anderen Gewalttätern die Möglichkeit wiederholter Vaterschaftsanfechtungen eröffnet werde.
Kerstin Niethammer-Jürgens von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die vorgesehene Anfechtungsfrist, die zusätzliche und schwierige Verfahren nach sich zu ziehen drohe. Zusätzliche Verfahren erwartet sie aber auch, weil „das Interesse der Väter an Teilhabe am Leben der Kinder“ zunehme. Die „engagierten Richter“ an den Familiengerichten würden das jedoch schaffen, zeigte sich Niethammer-Jürgens überzeugt.
Auch Marko Oldenburger vom Deutschen Anwaltverein befürchtet, dass die Anfechtungsfrist zu nicht erfolgversprechenden Verfahren führe, nur um die Frist einzuhalten. Für die Kindesentwicklung sei eine „frühzeitige Klärung“ der familiären Verhältnisse wichtig, betonte Oldenburger, und die „unbeschränkte Wiederaufnahmemöglichkeit“ widerspreche dem. Im Übrigen sollte das Recht auf Anfechtung an den erkennbaren Verantwortungswillen des leiblichen Vaters geknüpft sein.
Derartige Einwände wollte Gregor Thüsing von der Universität Bonn nicht in gleichem Maße teilen. Viele Bedenken, dass leibliche Väter die Familie ihres biologischen Kindes unter dauernde Beobachtung stellen und immer neue Verfahren eröffnen könnten, seien schon im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf geäußert und im vorliegenden Gesetzentwurf „hinreichend berücksichtigt“ worden.
Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Richterin am Bundesgerichtshof Christina Pernice befürchtet deshalb, dass „unterschiedliche Richter mit unterschiedlichen Horizonten“ in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Urteilen käme. Sie sieht deshalb die „Gefahr der Rechtszersplitterung“.
Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School bedauerte, dass der Gesetzentwurf „die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts“ verpasse. Sie kritisierte ebenso wie andere Sachverständige das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip, das die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft ausschließt. Dagegen wandte Gregor Thüsing ein, dass es dafür Zeit für eine gründliche Debatte brauche und es daher richtig sei, unter Einhaltung der von Karlsruhe vorgegebenen Frist die konkret aufgeworfene Frage zu lösen.
Politik
Bekenntnis zum Verbot von Anti-Personenminen
Berlin 13.1.2025
– Die Bundesregierung misst dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) „weiterhin große Bedeutung bei“. Das geht aus ihrer Antwort (21/3502) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3211) hervor, die sich unter anderem nach dem geplanten oder vollzogenen Austritt aus der Konvention durch die Regierungen von Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine erkundigt hatte.
Wie die Bundesregierung schreibt, plant sie kein Verbot von Antifahrzeug-Minen. „Die humanitären Erwägungen, aufgrund derer die Bundesregierung der Ottawa-Konvention beigetreten ist, sind nicht vollumfänglich auf den Einsatz von Antifahrzeug-Minen übertragbar.
Politik
Rechtslage für getrennt lebende Eltern
Berlin 13.1.2026
– Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit und Notwendigkeit von Reformen im Familienrecht und bezieht in ihre Überlegungen auch den Zehnten Familienbericht ein. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/3473) auf eine Kleine Anfrage (21/3210) der AfD-Fraktion. Im Zehnten Familienbericht wurde unter anderem gefordert, ein „Gesamtkonzept zur Stärkung gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung“ zu entwickeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen besser an die gesellschaftliche Lebenswelt von Familien anzupassen.
Die Regierung verweist in der Antwort zugleich darauf, dass die geltende Rechtslage schon heute die Situation getrennt lebender Eltern an vielen Stellen berücksichtige. So bestehe unter anderem nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für getrennt erziehende Elternteile der gleiche individuelle Anspruch auf Elterngeld wie für Elternteile in Paarbeziehungen, wenn das Kind weiterhin mit beiden Elternteilen in einer häuslichen Gemeinschaft lebe.
Europa
EU-Ukraine Gespräche in Berlin
Berlin 13.01.2026
– Die Gespräche zwischen Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der EU-Kommissarin für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, konzentrierten sich heute, Dienstag, den 13. Januar, auf die Ukraine. Verteidigungsminister Pistorius wertete die Ankündigung der Europäer auf ihrem jüngsten Treffen, Kiew rund 500 Milliarden Euro an Unterstützung zukommen zu lassen, als starkes Zeichen europäischer Solidarität mit der Ukraine.
Die EU-Kommissarin für Außen- und Sicherheitspolitik bekräftigte die Fortsetzung der europäischen Unterstützung für die Ukraine und erklärte, dass Gespräche mit der NATO über deren Beteiligung am Schutz der Ukraine geführt würden.
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Politik
Bundeswirtschaftsministerium und EIF erweitern Start‑up‑Finanzierung
Berlin 13.01.2026
– Mit zusätzlichen 1,6 Milliarden Euro bündeln das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) ihre Kräfte, um technologiegetriebene Start‑ups zu unterstützen. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis junger Technologieunternehmen zu stärken und den Zugang zu professionellen Venture‑Capital‑ und Wachstumsfonds spürbar zu verbessern.
Unter der neuen Programmlinie „EIF German Equity“ wird die seit 2004 bestehende Partnerschaft ausgebaut. Das Mandat ist branchenoffen und umfasst damit Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, datengetriebenen Anwendungen, FinTech, Digitalisierung und industrielle Innovation bis hin zu Energie‑, Produktions- und Life‑Science‑Technologien. Deutschland soll damit stärker in die Lage versetzt werden, aus exzellenten Innovationen skalierbare Geschäftsmodelle und internationale Technologieführer hervorzubringen.
Ergänzt durch bestehende gemeinsamen Wachstums- und Scale‑up‑Programme der Bundesregierung mit dem EIF entsteht ein Programmportfolio mit einem Gesamtvolumen von über zehn Milliarden Euro (inkl. des deutschen Beitrags zu European Tech Champions Initiative), das alle Unternehmensphasen abdeckt. Gründerinnen und Gründer erhalten verlässlicheren Zugang zu privatem Kapital, während institutionelle Investoren einen starken öffentlichen Anker finden, der Governance‑ und ESG‑Standards setzt und privates Wachstumskapital mobilisiert.
Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: „Wir investieren dort, wo Zukunft entsteht: bei jungen Technologieunternehmen. Gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds stellen wir dafür 1,6 Milliarden Euro bereit. Das Geld wirkt. Denn wir investieren Seite an Seite mit privaten Kapitalgebern und mobilisieren so zusätzliches privates Kapital. Wir stärken die Eigenkapitalbasis. Wir eröffnen besseren Zugang zu professionellen Venture-Capital- und Wachstumsfonds. Und wir geben auch neuen Fondsmanagerinnen und Fondsmanagern eine Chance. So entstehen tragfähige Geschäftsmodelle. So wachsen Innovationen zu Unternehmen. Und so schaffen wir die Technologieführer von morgen – hier in Europa. Zusammen mit unseren bestehenden Wachstums- und Scale-up-Initiativen entsteht ein durchgängiges Finanzierungskonzept. Es schließt Lücken. Es gibt Gründerinnen und Gründern Planungssicherheit. Und es sorgt dafür, dass gute Ideen nicht ins Ausland abwandern, sondern bei uns groß werden.“
Nicola Beer, Vizepräsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB): „EIF German Equity zeigt, wie europäische Partnerschaft wirkt: Gemeinsam mit Deutschland bauen wir eines der erfolgreichsten Eigenkapitalprogramme Europas weiter aus. Zusammen mit Instrumenten wie der European Tech Champions Initiative entsteht eine abgestimmte Förderarchitektur vom ersten VC‑Ticket bis zur Wachstumsfinanzierung. Der Zugang zu Eigenkapital ist entscheidend für die strategische Souveränität Europas – genau hier setzt dieses Mandat an.“
Politik
Agrar Kongress in Berlin
Berlin 13.01.2026
Das Thema des Agrarkongresses 2026 wird die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sein, denn die Veranstaltung findet in einer für die Agrarumweltpolitik wichtigen Phase statt: Auf EU-Ebene wird über die Entwürfe der Europäischen Kommission zum EU-Haushalt und zur GAP nach 2027 verhandelt. Die Ausgestaltung der GAP ist von zentraler Bedeutung, da sie ein wesentliches Förderinstrument für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz ist. Auf dem Agrarkongress 2026 sollen also wichtige Impulse für die Beibehaltung von Umwelt-, Klima- und Naturschutz in der GAP gegeben werden und auch die nationale Umsetzung in Deutschland wird diskutiert werden.
Seit 2017 bieten die Agrarkongresse des BMUKN eine Plattform für politisch aktuelle Themen im Spannungsfeld von Umwelt-, Natur-, Klimaschutz und Landwirtschaft im Vorfeld der Grünen Woche. Die Agrarkongresse widmen sich aktuellen Herausforderungen und fördern den Dialog zwischen Landwirtschaft, Umweltverbänden, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft sowie Gesellschaft. Übergeordnetes Ziel ist es, eine ökologisch und ökonomisch zukunftsfähige Landwirtschaft in Deutschland und Europa zu etablieren.
Bundesumweltminister Carsten Schneider und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer werden die Veranstaltung eröffnen und an einer Podiumsdiskussion teilnehmen, während Staatssekretär Jochen Flasbarth das Schlusswort halten wird.
Die heutige Konferenz findet im Vorfeld der Internationalen Lebensmittelausstellung Berlin statt, die am Donnerstag, den 15. Januar, unter Beteiligung von Landwirtschaftsministern aus rund 100 Ländern der Welt eröffnet wird. Hauptthema der Konferenz wird das Thema Umwelt sein.
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Politik
Siedlungs- und Verkehrsfläche
Wiesbaden 13.01.2026
– Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist in den Jahren 2021 bis 2024 um durchschnittlich 50 Hektar am Tag gewachsen. Zum Vergleich: Vatikanstadt als kleinster Staat der Welt hat mit insgesamt 44 Hektar eine ähnlich große Fläche. Der tägliche Anstieg im vierjährigen Mittel nahm hierzulande damit um rund einen Hektar gegenüber dem Zeitraum der Vorjahre ab (51 Hektar pro Tag in den Jahren 2020 bis 2023), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Mittel der Jahre 2019 bis 2022 war er mit 49 Hektar pro Tag schon einmal noch niedriger ausgefallen.
Ziel der Bundesregierung in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den täglichen Anstieg im Vierjahres-Durchschnitt bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt. Das heißt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche kann nicht mit versiegelter Fläche gleichgesetzt werden, weil sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Dazu zählen beispielsweise alle Flächen, die zu Gebäuden gehören, wie Haus- und Vorgärten. Aber auch Campingplätze, Parks, Spielplätze und Friedhöfe zählen zur Siedlungs- und Verkehrsfläche.
72 % des Wachstums gehen auf Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen zurück
Der größte Teil des Wachstums geht auf Flächen für Wohnbau, Industrie- und Gewerbefläche sowie öffentliche Einrichtungen zurück: Sie wuchsen im Schnitt um 36 Hektar pro Tag im Mittel der Jahre 2021 bis 2024. Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen nahmen um 14 Hektar pro Tag zu. Die Verkehrsflächen blieben nahezu unverändert.
14,6 % der Fläche Deutschlands wird für Siedlung und Verkehr genutzt
Trotz des anhaltenden Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche machte diese auch im Jahr 2024 14,6 % (5,2 Millionen Hektar) der gesamten Bodenfläche Deutschlands aus. Davon werden 3,4 Millionen Hektar für Siedlungszwecke (einschließlich Bergbaubetriebe, Tagebau, Grube und Steinbruch) und 1,8 Millionen Hektar für Verkehr genutzt.
Insgesamt umfasst die Fläche Deutschlands 35,8 Millionen Hektar. Die Fläche für Vegetation bildet mit 83,1 % den höchsten Anteil (29,7 Millionen Hektar). Diese besteht im Wesentlichen aus Flächen für Landwirtschaft mit 50,2 % (18,0 Millionen Hektar) und Waldflächen mit 29,9 % (10,7 Millionen Hektar). Lediglich 2,3 % der bundesdeutschen Fläche sind mit Gewässern (0,8 Millionen Hektar) bedeckt.
Politik
„Gemeinsam gestalten wir die Zukunft weltweit“
Berlin 12.01.2026
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Aballi Radovan, erklärte heute, Montag, den 12. Januar 2026: „Gemeinsam gestalten wir die Zukunft weltweit.“ Dies umfasst die Bekämpfung von Hunger und Ungleichheit, die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure sowie die Förderung von Frieden und Stabilität, insbesondere im Nahen Osten und in Afrika.
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Politik
Mercosur-Abkommen gefährdet Menschenrechte
Berlin 12.01.2026
– Das Mercosur-Abkommen ist nach 25 Jahren Verhandlungen von den EU-Botschaftern in Brüssel angenommen worden. Damit steht einer Unterzeichnung durch die EU-Kommissionspräsidentin und die Mitgliedsstaaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay nichts mehr im Wege. Brot für die Welt sieht Rückschritte für Umwelt und Menschenrechte.
„Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein Rückschritt für die Menschenrechte, den Klimaschutz und die südamerikanische Wirtschaft“, sagte Sven Hilbig, Handelsexperte von Brot für die Welt. „Es ist bitter, dass kein EU-Mitgliedsstaat diesbezüglich Einwände erhoben hat. Europäische Bedenken ergaben sich lediglich in Bezug auf den Schutz der eigenen Konkurrenzfähigkeit.“
Das Vorgehen der EU zeige, dass die Menschenrechte im Globalen Süden keine Priorität in der EU haben, erklärte Brot für die Welt. Das evangelische Hilfswerk sei nicht gegen fairen und nachhaltigen globalen Handel. Die Herausforderung bestehe darin, die internationale Zusammenarbeit und faire Handelsbeziehungen zu stärken, ohne dabei Nachhaltigkeit und Menschenrechte aus dem Blick zu verlieren. Gerade in Zeiten globaler Krisen sei dies von größter Bedeutung. Fehlende Fairness heute nähre die Konflikte von morgen.
„Das Mercosur-Abkommen in seiner jetzigen Form ist alles anderes als fair. Das Abkommen verbietet größtenteils Exportbeschränkungen und baut schützende Importzölle ab. Diese Maßnahmen begünstigen den Ausbau von Monokulturen, wie Soja, und den Bergbau in Südamerika. Diese Wirtschaftszweige sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass Regenwälder zerstört und indigene Gemeinschaften vertrieben werden. Das Abkommen trägt nicht dazu bei, Armut und Arbeitslosigkeit zu mindern. Vielmehr droht es, die ökonomische Kluft zwischen der EU und den Mercosur-Staaten zu vertiefen. Das Abkommen ist eine schwere Hypothek für Klima und Menschenrechte“, sagte Hilbig.
Politik
Pflegekräftemangel erhöht Sterblichkeit
Berlin, Mannheim, München 12.01.2026
– Durch die Abwanderung von Pflegekräften stieg die Sterblichkeit in grenznahen Krankenhäusern um 4,4 Prozent. Dies zeigt eine neue Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des ifo Instituts. „Der Pflegekräftemangel wirkte sich vor allem auf ältere Patientinnen und Patienten sowie Notfälle aus. Bei ihnen erhöhte sich die Sterberate. Damit verbunden ist eine stagnierende Lebenserwartung in den betroffenen Grenzregionen zur Schweiz – während diese im Rest Deutschlands stieg“, sagt Studienautor Oliver Schlenker, Research Associate am ZEW Mannheim und stellvertretender Leiter des Ludwig Erhard ifo Zentrums für Soziale Marktwirtschaft in Fürth.
Im Schnitt verloren deutsche Krankenhäuser in der Grenzregion zur Schweiz rund 12 Prozent ihres Pflegepersonals im Vergleich zu ähnlichen Kreisen im Landesinneren. Jeder Prozentpunkt dieses Rückgangs verringerte die Pflegeintensivität um etwa 0,8 Prozent pro Patienten, die Operationswahrscheinlichkeit um 1 Prozent und erhöhte die Sterbewahrscheinlichkeit um 0,4 Prozent. „Bei Patienten mit Sepsis und Herzinfarkt erhöhte sich die Sterblichkeit um 11,6 und 17,7 Prozent. Die Lebenserwartung in der Grenzregion sank um etwa 0,3 statistische Lebensjahre im Vergleich zu ähnlichen Kreisen im Landesinneren“, sagt Schlenker.
Im Jahr 2011 begannen viele in Grenznähe lebende deutsche Pflegekräfte, in der Schweiz zu arbeiten. Der Grund: Ein gleichbleibend starker Schweizer Franken bei gleichzeitig stagnierenden Tariflöhnen in Deutschland. In Kombination mit gleichbleibenden Lebenshaltungskosten in Deutschland, einer hohen Personalnachfrage in der Schweiz und stagnierenden Löhnen in deutschen Krankenhäusern machte das einen Stellenwechsel, insbesondere für examinierte Pflegefachkräfte, attraktiv. Durch den Mangel an Pflegekräften begannen Krankenhäuser in den betroffenen deutschen Regionen zudem, Patientinnen und Patienten nach ihren medizinischen Bedürfnissen zu priorisieren und insbesondere nicht dringliche Operationen zu verringern („Triage“).
Als Datenbasis der Studie dienten verschiedene repräsentative Datensätze der statistischen Bundesämter Deutschlands und der Schweiz, darunter die Schweizer Grenzgänger-Statistik, die deutsche Krankenhausstatistik, sowie regionale Daten. Die Studie untersuchte alle stationären Krankenhausfälle über den Zeitraum von zwölf Jahren (2006 bis 2017), um die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Sterblichkeit und Lebenserwartung herauszufinden.
Politik
Exportgenehmigungen für Waffen zwei Jahre gültig
Berlin 09.01.2026
– Gemäß den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019 werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Das geht aus einer Antwort (21/3448) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3117) der Fraktion Die Linke hervor.
Im Jahr 2024 seien keine Genehmigungen zur Ausfuhr von Panzerabwehrwaffen und anderen Kriegswaffen nach Israel erteilt worden, schreibt die Bundesregierung und verweist auf ihre Antwort (21/1958) auf eine ähnlich gehaltene Kleine Anfrage (21/1633) der Linken-Fraktion.
Berlin
Nationale Reserve schaffen, regulatorische Hürden abbauen, Redundanzen stärken
VKU fordert nach Berliner Stromausfall: Finanzierung über Sondermittel sicherstellen
Berlin 09.01.2026.
– Der über vier Tage andauernde Stromausfall in Teilen Berlins nach dem Anschlag auf die Strominfrastruktur zeigt: Die Versorgungssicherheit ist auch eine Frage der nationalen Sicherheit. Das Präsidium des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Ereignisse beraten. VKU-Präsident Dr. Ulf Kämpfer fordert die Politik zum entschlossenen Handeln auf.
„Der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat gezeigt: Unsere Energienetze sind verwundbar. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit gegen derartige Anschläge. Wir müssen aber alles daransetzen, die Schäden zu begrenzen und die Versorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Ziel einer nationalen Reserve und entsprechender Kriseninterventionsmaßnahmen im Großschadensfall muss sein, dass der Strom möglichst binnen 24 Stunden provisorisch wieder fließt. Denn ohne Energie steht alles still: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft.“ so der VKU-Präsident und Kieler Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer.
Und weiter: „Berlin hat in dieser Ausnahmesituation gezeigt, wie professionell und engagiert die Netzbetreiber arbeiten. Die Kolleginnen und Kollegen von Stromnetz Berlin verdienen ausdrücklich Anerkennung für die geleistete Arbeit. Auch die Solidarität in der Branche über helfende Netzbetreiber aus dem ganzen Bundesgebiet war beeindruckend. Angesichts der geänderten Bedrohungslage und einer neuen Intensität von Anschlägen, die auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, stehen wir vor einer neuen nationalen Aufgabe. Klar ist, selbst bei bester Vorbereitung kann es keine absolute Sicherheit geben. Es geht nicht um technische Störungen, deren Behebung für Netzbetreiber alltägliche Arbeit ist, die sie hervorragend beherrschen. Es geht um gezielte Angriffe, die eine neue Dimension darstellen.“
Ziel: Stromversorgung möglichst binnen 24 Stunden wiederherstellen
Im Falle eines Großschadensereignisses sollte die Stromversorgung möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Aktivierung der nationalen Reserve über einen provisorischen Inselnetzbetrieb wieder anlaufen können. Im Ernstfall zählt ausschließlich, dass der Strom so schnell wie möglich wieder fließt. Die Reparatur zerstörter Stromnetzinfrastruktur ist oftmals technisch und logistisch hochkomplex und kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Der Aufbau sogenannter Inselnetze mithilfe mobiler, schnell einsetzbarer dezentraler Stromerzeugung ist daher häufig die einzige Möglichkeit, kurzfristig eine Notversorgung sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund fordert der VKU einen klaren politischen Kurs für mehr Resilienz:
- Nationale Notfallreserve schaffen
Der VKU fordert in enger fachlicher Abstimmung mit den Netzbetreibern den zügigen Aufbau einer „Nationalen Reserve Blackout und Krisenintervention“. Mobile Netzersatzanlagen, Blockheizkraftwerke und Gasturbinen im Umfang von mehreren einhundert Megawatt Leistung müssen über Deutschland verteilt in regionalen Versorgungssicherheitshubs vorgehalten werden, um im Ernstfall möglichst binnen 24 Stunden eine Notversorgung zu ermöglichen. Ein „One-Stop-Shop“ für betroffene Netzbetreiber muss die Aktivierung der Reserve ohne Kompetenzstreitigkeiten mit nur einem Anruf ermöglichen. - Regulatorische Hürden abbauen
Im Krisenfall dürfen Kompetenzfragen ebenso wenig wie Haftungs-, Genehmigungs-, Kosten-, arbeitsrechtliche oder versicherungsrechtliche Aspekte die Wiederherstellung der Versorgung verzögern. Bestehende Regelungen müssen vor dem Hintergrund der Berliner Ereignisse und einer veränderten Bedrohungslage unverzüglich auf ihre Krisentauglichkeit überprüft werden.
Erforderlich sind klare, rechtssichere gesetzliche Regelungen für Netzanschluss und Betrieb im Notfall. Bürokratie darf nicht zum Risiko für die Versorgung werden. - Dezentralität, Redundanzen und Netzvermaschung stärken
Eine stärker dezentrale Energieversorgung basierend auf erneuerbaren Energien, Speichern und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie private und kommunale Vorsorgeoptionen (z. B. Speicher, Notstrom, Wärmequellen) können die Auswirkungen von Ausfällen erheblich abmildern. Der regulatorische Rahmen ist hierfür bislang nicht ausreichend krisenfest ausgestaltet. Zudem fehlt den Unternehmen Planungssicherheit, da unklar ist, ob Investitionen auch künftig über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden.
Um Ausfallrisiken und -dauer zu senken, müssen zusätzliche Redundanzen und eine stärkere Netzvermaschung systematisch geprüft werden. Dies erfordert eine enge Abstimmung zwischen Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden und Stromverteilnetzbetreibern sowie eine Anpassung der regulatorischen Anreize, damit Investitionen in die Resilienz der Netze wirtschaftlich tragfähig bleiben und nicht zulasten der Netzbetreiber gehen.
Finanzierung des Bundes sicherstellen
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert erhebliche Investitionen. Der VKU fordert, die Finanzierung über die nach Art. 109 Grundgesetz geschaffene Ausnahme von der Schuldenbremse für Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz sowie aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sicherzustellen.
„Resilienz ist keine rein technische Aufgabe der Netzbetreiber, sondern eine gesamtstaatliche Verantwortung. Auch jeder Einzelne ist gut beraten, selbst Vorsorge zu treffen.“, betont Kämpfer. „Wir brauchen klare Prioritäten, verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine enge Zusammenarbeit von Staat und kommunaler Wirtschaft.“
Politik
American Academy: Die Internationale Ordnung steht am Rande des Zusammenbruchs
Berlin 09.01.2026
– In einer kritischen Lektüre der aktuellen geopolitischen Landschaft veröffentlichte die New York Times einen Meinungsbeitrag der Wissenschaftlerin Una Hathaway, Professorin für Rechts- und Politikwissenschaft an der Yale University, in der sie warnte, dass die nach dem Zweite Weltkrieg entstandene internationale Rechtsordnung vom Zusammenbruch bedroht ist, da die Beschränkungen für den Einsatz militärischer Gewalt zwischen Staaten rasch erodieren.
Der Autor, der zum Präsidenten der American Society for International Law gewählt wurde, argumentierte, dass die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, am vergangenen Samstag kurz vor Tagesanbruch eine verdeckte Militäroperation gegen Venezuela zu starten, um dessen Präsident Nicolás Maduro zu entführen, ein eklatanter Angriff auf das internationale Rechtssystem sei.
Venezuelas Vertreter bei den Vereinten Nationen, Samuel Moncada, warf den Vereinigten Staaten vor, die Souveränität seines Landes verletzt zu haben, und forderte die Freilassung von Präsident Nicolás Maduro sowie die Achtung seiner Immunität während einer Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die der Diskussion der US-Militäroperation in Venezuela gewidmet war.
In einer Rede während der Sitzung am Montagabend sagte Moncada, sein Land sei wegen seiner natürlichen Ressourcen Opfer von US-Angriffen geworden, und betonte, dass der US-Angriff ein illegaler Angriff auf sein Land und eine eklatante Verletzung der UN-Charta sei.
In ihrem Artikel in der New York Times erklärte Hathaway, dass eine Welt, die dank der Regeln des Völkerrechts acht Jahrzehnte lang erfolgreich direkte Großmacht Konflikte vermieden hat, nun am Rande eines Abgrunds steht, der uns zurück in die Ära der „Schlachtschiffdiplomatie“ führt, als Gewalt die einzige Quelle der Wahrheit war.
Der Autor, der auch nicht-ansässiger Wissenschaftler am Carnegie Endowment for International Peace ist, argumentiert, dass dieser Präzedenzfall kein bestimmtes Land bedroht, sondern vielmehr das Fundament einer internationalen Ordnung untergräbt, die trotz ihrer Schwächen Kriege zwischen Großmächten begrenzt und den Untergang von Staaten durch militärische Invasionen verhindert hat.
Der Autor beleuchtete die historische Transformation, die durch die UN-Charta von 1945 bewirkt wurde, als Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Streitigkeiten kriminalisiert wurde, Invasionen und Beschlagnahmen verboten und militärische Gewalt durch wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen ersetzt wurde.
Trotz anhaltender Konflikte und Bürgerkriege argumentiert Hathaway, dass das System über Jahrzehnte hinweg zu einer erheblichen Reduzierung der Todesopfer durch grenzüberschreitende Konflikte beigetragen hat.
Dieser Trend begann jedoch zu Beginn des neuen Jahrtausends zu zerfallen, insbesondere nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf Washington und New York, als die Vereinigten Staaten das Konzept der „Selbstverteidigung“ auf den Einsatz von Gewalt gegen nichtstaatliche Gruppen außerhalb ihres Territoriums ausweiteten.
Diese rechtliche Ausweitung, die später von anderen Ländern übernommen wurde, öffnete laut Einschätzung des Rechts- und Politikwissenschaftsprofessors die Tür für den einseitigen Einsatz von Gewalt unter weitreichenden rechtlichen Vorwänden.
Diese rechtliche Ausweitung, die später von anderen Ländern übernommen wurde, öffnete laut Einschätzung des Rechts- und Politikwissenschaftsprofessors die Tür für den einseitigen Einsatz von Gewalt unter weitreichenden rechtlichen Vorwänden.
Hathaway wies darauf hin, dass die Folgen dieses Wandels seit 2014 sichtbar seien, da Konflikte im Nahen Osten, in der Ukraine und in Afrika eskalierten und die durchschnittliche Zahl der Todesopfer grenzüberschreitender Konflikte von weniger als 15.000 pro Jahr auf über 100.000 gestiegen ist.
Es wurde auch auf die Rückkehr direkter Kriege zwischen Ländern hingewiesen, insbesondere die russische Invasion der Ukraine, sowie auf andere regionale Konflikte in Asien und dem Nahen Osten.
In ihrer Analyse der Militäroperation in Venezuela weist Hathaway die US-Vorwürfe mit rechtlicher Strenge zurück und behauptet, dass der Kampf gegen Drogenhandel oder die Illegalität eines politischen Systems keinem Land das Recht gibt, militärische Aggressionen zu starten.
Sie betont, dass wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen die einzigen verfügbaren rechtlichen Instrumente waren und weiterhin sind, und warnt, dass Washingtons Niederschlagung dieser Basen andere Länder dazu ermutigen wird, dasselbe zu tun und die internationale Bühne in einen offenen Wald zu verwandeln.
Hathaway beschrieb den Zusammenbruch des internationalen Systems als „allmählich, dann plötzlich“. Es betont jedoch, dass die Rettung der internationalen Rechtsordnung weiterhin möglich ist, aber eine klare kollektive Haltung der Staaten erfordert, um diesem Eingriff entgegenzuwirken, bevor der vollständige Zusammenbruch vollständig ist.
Jahrzehnte des „unvollständigen“ Friedens, den die UN-Charta mitbegründet hat, stehen heute vor demselben Schicksal. Da die Vereinigten Staaten es versäumen, das grundlegende Prinzip der internationalen Rechtsordnung einzuhalten, dessen führende Verteidiger sie einst waren, steht dieses ohnehin schon „kranken“ System nun am Rande eines völligen Zusammenbruchs, wie sie ausdrückte.
Politik
Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren
Berlin 09.01.2026
– Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Der dazu vorgelegte Entwurf „eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) dient laut Regierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch die Schaffung von zeitgemäßen digitalen Leistungen und den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt leiste das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, heißt es in der Vorlage.
Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im StVG für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf.
Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann.
Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels – der Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewerteten Verkehrsverstößen – soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß sanktioniert. Somit solle der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegengewirkt werden, schreibt die Bundesregierung.
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