Technik
Blockchain-Technologie bei 7,2 Prozent der Unternehmen im Einsatz oder geplant
Berlin / München, 02.08.2024
Die Blockchain-Technologie nutzen 7,2 Prozent der Unternehmen in Deutschland für ihre Geschäftsprozesse oder planen ihren Einsatz. Im Juni 2023 waren es 6,9 Prozent. Das ergibt eine aktuelle Befragung des ifo Instituts. In jedem fünften Unternehmen wird über mögliche Einsatzfelder diskutiert. Für rund 73 Prozent der Unternehmen ist das kein Thema. Bei der Blockchain handelt es sich um eine dezentrale Datenbanktechnologie, die transparente, sichere und automatisierte Transaktionen ermöglicht. „Die Blockchain wird in sämtlichen Branchen eingesetzt, am häufigsten nutzen sie Großunternehmen“, sagt Branchenexpertin Anna Wolf vom ifo Institut.
Im Verarbeitenden Gewerbe setzen 4,6 Prozent der Großunternehmen Blockchain ein und 6 Prozent planen es. Jedes Vierte diskutiert darüber. Im Bau arbeiten 5 Prozent der Großunternehmen mit dieser Technologie, 19 Prozent planen, sie einzusetzen und jedes Dritte diskutiert über ihren Einsatz. 5,4 Prozent der großen Dienstleister verwenden Blockchain in ihren Unternehmensprozessen und jeder Vierte plant, sie einzusetzen oder beschäftigt sich mit diesem Thema. Kaum Anwendungsmöglichkeiten für die Blockchain-Technologie sieht der Großhandel für sich. Im Einzelhandel setzen dagegen 8,6 Prozent Blockchain bereits ein.
Die Anteile der Unternehmen, die mit der Blockchain-Technologie arbeiten, variieren stark je nach Branche. Im Automobilbau, in Unternehmen der Werbung und Marktforschung, bei Logistikunternehmen, sowie bei IT-Dienstleistern und Beratungsunternehmen ist Blockchain-Technologie bei mindestens jedem zehnten Unternehmen im Einsatz. „Die Anwendungsfelder reichen von der Rückverfolgung von Rohstoffen und Bauteilen zur Einhaltung ethischer, sozialer und ökologischer Standards bis hin zur fälschungssicheren Dokumentation durchgeführter Arbeitsschritte“, sagt Wolf.
Politik
Bundeslagebild cybercrime
Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte heute in Berlin dazu:
„Die Bedrohung durch Cybercrime in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Deutschland zählt als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt weiterhin zu den wichtigsten Angriffszielen im Cyberraum. Besonders schwere Cyberdelikte sowie Angriffe auf Unternehmen, Behörden und kritische Infrastrukturen nehmen zu. Das geschätzte Schadensvolumen für die deutsche Wirtschaft liegt bei 202,4 Milliarden Euro und entspricht damit rund 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 2025 wurden rund 334.000 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registriert. Zwei Drittel der Taten (207.888) wurden aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten aus begangen. Die tatsächliche Bedrohung dürfte aufgrund eines erheblichen Dunkelfeldes deutlich höher liegen“.
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Politik
Begriff „DigitalCenter“ dient als Arbeitstitel
Berlin 11.05.2026
– Bei dem Begriff „DigitalCenter“ handelt es sich um einen Arbeitstitel für den Beginn einer Zusammenarbeit verschiedener Arbeitseinheiten und Dienstleister. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5659) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5262) hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem Stand, der Governance-Struktur und Details zur Finanzierung des geplanten Digitalcenters des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erkundigt. Haushalterische Auswirkungen für die Erprobungs- und Pilotphase des „DigitalCenter“ erwarte die Bundesregierung nicht im „signifikanten Umfang“, schreibt diese in der Antwort.
Die Identifikation und Priorisierung von möglichen Projekten und Produkten sei ein „ derzeit noch laufender Vorgang“, geht aus der Antwort weiter hervor. Bis Mitte Mai sollen laut BMDS mindestens zwei Pilotprojekte ausgewählt werden. Anschließend erfolgten Anbahnungsphase, Vorprojekt und Prüfung. Mit ersten Ergebnissen plane die Bundesregierung im Herbst 2026.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, soll unter dem Dach „DigitalCenter“ unter anderem die Umsetzungsstärke des BMDS erhöht werden. Eine Zusammenarbeit solle auf vertraglicher Basis, zunächst auf Basis eines „Letter of Intent“, erfolgen, Bei dessen Erstellung und der Betrachtung gesellschaftsrechtlicher Folgen sei eine Rechtsberatung einbezogen worden. Ebenfalls sei eine Prüfung der Inhouse-Fähigkeit der Entitäten beauftragt worden, schreibt die Bundesregierung.
Politik
Migrationsverwaltung durch Digitalisierung
Berlin 04.05.2026
Experten zur Digitalisierung in der unterschiedliche Positionen, aber überwiegend Zustimmung haben Experten im Innenausschuss geäußert, als es bei einer öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) ging, dem „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ (MDWG).
Christiana Bukalo, Statefree e.V., begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Insbesondere die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zu Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit und somit Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. Zudem biete sich die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür sei die Erfassung von qualitativen Daten zur Staatenlosigkeit notwendig.
Professor Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, stellte fest, der Gesetzentwurf erweitere Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister, um dadurch die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht weiter zu steigern. Dieses Regelungsziel habe einen hohen Stellenwert, weil ein effizienter Verwaltungsvollzug dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Verwaltung und damit dem Rechtsstaatsprinzip entspreche. Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, insbesondere zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die genannten Ziele seien aber jeweils geeignet, die mit den entsprechenden Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen einhergehenden Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.
Professor Dirk Heckmann, Technische Universität München, erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und auch Betroffene vor Mehrfacherhebungen und Verzögerungen schützen. Weil der Entwurf das Ausländerzentralregister weiter zu einer zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur der Migrationsverwaltung ausbaue, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen entsprechend mitentwickeln.
Professor Sarah Rachut, Technische Universität Braunschweig, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung auf Verlängerung oder Änderung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu entlasten. Die hierfür geplanten rechtlichen Regelungen, die die Speicherung zusätzlicher Informationen im Ausländerzentralregister, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichten, erschienen ihr für diese Zwecke grundsätzlich sinnvoll und geeignet.
Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, sagte im Namen der kommunalen Spitzenverbände, es handele sich bei dem Vorhaben um eines der wichtigsten Gesetze, über die der Ausschuss in den letzten Jahren zu beraten gehabt habe. Migrationsverwaltung sei ein Bereich, der in der letzten Zeit erheblich unter Druck stehe und daher dringend entlastet werden müsse. Dazu werde das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Er machte darüber hinaus deutlich, dass sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen keineswegs mit einer Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung möglich sei, ohne bewährte Strukturen anzutasten.
Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., machte klar, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Verfassungsrecht in den Blick genommen werden müsse. In den Bundeszentralregistern werde mit personenbezogenen Daten gearbeitet , die dem europäischen Rechtskreis unterlägen. Überprüft werden solle, ob die Regelungen für das Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt europarechtskonform seien. Es sei nicht zu erkennen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung des AZR der Grundsatz der Datenminimierung auch nur im Ansatz beachtet worden sei. Bei den inzwischen in das AZR einzustellenden Daten handele es sich um eine riesige Datenbank, welche auch das Angriffsziel von Externen sein könne.
Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, erklärte, es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine umfassende Digitalisierung im Bereich des Ausländerrechts angestrebt werde. Bei einigen Vorhaben könne man aber seine Fragezeichen setzen – zum Beispiel, wenn es um die biometrische Datenerhebung gehe, die fast sämtlich Nichtdeutsche erfasse, auch wenn dies definitiv nicht erforderlich sei. Das Gesetz müsse einhergehen mit adäquaten Schutzvorkehrungen für die Betroffenen. Die einfache digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, eines Übermaßes an nicht erforderlicher Datenspeicherung und daraus folgend massive existenzielle Beeinträchtigungen für die Betroffenen. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz äußerst umstritten.
Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, befand, der Gesetzentwurf betreffe nicht nur eine der längsten ihm bekannten Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre, sondern sei ein schwer lesbares Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Detailregelungen. So gebe es bei der Speicherung biometrischer Daten Risiken für die Betroffenen. Generell unzulässig sei dies nicht. Sie setze jedoch insbesondere bei der Speicherung im Ausländerzentralregister normenklare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote voraus, die nach der Gesetzesbegründung zwar vorgesehen seien, im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht eindeutig genug zum Ausdruck kämen. Es werde der Irrweg einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei verfolgt, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei.
Politik
Wie digital sind Deutschlands Bundesländer
Berlin 06.05.2026
Hamburg bleibt an der Spitze, Hessen rückt auf Platz 3 vor
Saarland gelingt der größte Sprung nach vorn
Ostdeutsche Länder punkten besonders bei digitaler Bildung
Hamburg bleibt Deutschlands digitalstes Bundesland, Hessen arbeitet sich auf Platz 3 vor und das Saarland ist der Shooting-Star des Jahres. Gleichzeitig zeigt der Bitkom Länderindex 2026, dass digitale Stärke innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich ausgeprägt ist: Der Norden punktet mit Infrastruktur, ostdeutsche Länder besonders mit digitaler Bildung. Für den Länderindex wurden alle 16 Bundesländer anhand von 30 Indikatoren in vier Kategorien untersucht: Governance & Verwaltung, Digitale Infrastruktur, Digitale Wirtschaft und Digitale Gesellschaft.
Mit 70,3 von 100 möglichen Punkten liegt Hamburg erneut mit deutlichem Abstand auf Platz 1. Dahinter folgen Berlin mit 63,8 Punkten und Hessen mit 63,7 Punkten. Bayern erreicht 62,6 Punkte und liegt damit auf Rang 4, Baden-Württemberg folgt mit 61,8 Punkten auf Platz 5. Das Saarland verbessert sich besonders stark und rückt von Platz 12 im Länderindex 2024 auf Platz 6 in diesem Jahr vor. Am Ende des Rankings liegen Sachsen-Anhalt (52,4 Punkte) sowie Thüringen (51,1 Punkte) und Mecklenburg-Vorpommern (51,1 Punkte), die sich den 15. Platz gleichauf teilen. „Der Bitkom-Länderindex zeigt, wie die Digitalisierung in Deutschlands Regionen gelingen kann. Einige Bundesländer profitieren von starken wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen, andere holen mit klugen politischen Entscheidungen und gezielten Investitionen auf“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Entscheidend ist, dass Digitalisierung strategisch gesteuert, mit Nachdruck umgesetzt und in der Breite verankert wird – in Verwaltung, Wirtschaft, Infrastruktur und Bildung.“
Für den Länderindex haben die Expertinnen und Experten des Bitkom alle 16 Landesregierungen befragt und zahlreiche amtliche Statistiken und Drittstudien ausgewertet. Hinzu kam eine empirische Befragung von mehr als 5.600 Bürgerinnen und Bürgern durch Bitkom Research, die repräsentative Ergebnisse für alle Länder liefert. Die Ergebnisse fließen in die insgesamt vier Kategorien mit ihren 30 Indikatoren ein. Wintergerst: „Der Länderindex macht sichtbar, wo die Länder Fortschritte erzielen, wo sie Defizite haben und wie unterschiedlich ihre digitalen Stärken ausgeprägt sind. Diese Vergleichbarkeit ist entscheidend, um Erfolgsfälle zu erkennen, voneinander zu lernen und die Digitalisierung dort zu beschleunigen, wo die Chancen am größten sind.“
Hamburg punktet vor allem bei Wirtschaft und Infrastruktur
Spitzenreiter Hamburg liegt nicht nur in der Gesamtwertung auf dem ersten Platz, sondern auch in den Kategorien Digitale Wirtschaft und Digitale Infrastruktur. Bei Governance & Verwaltung kommt Hamburg auf Rang 3, bei der Digitalen Gesellschaft auf Rang 5. Besonders stark sind unter anderem die Glasfaser- und Gigabitversorgung sowie der Anteil an IT-Unternehmen und IT-Fachkräften. Berlin behauptet sich auf Platz 2 und punktet insbesondere mit seiner digitalen Wirtschaft. Ausschlaggebend sind vor allem die hohe Zahl an Startup-Neugründungen in der Hauptstadt und die starke Präsenz von IT-Unternehmen. Hessen verbessert sich in der Gesamtwertung von Rang 5 auf 3 und belegt bundesweit den ersten Platz bei Governance & Verwaltung sowie Platz 2 bei der Digitalen Infrastruktur. Dort wirkt sich insbesondere die herausragend hohe Rechenzentrumsleistung in der Region Frankfurt/Main aus.
Saarland ist der größte Aufsteiger
Die auffälligste Entwicklung im diesjährigen Ranking zeigt das Saarland. Das Land verbessert sich im Gesamtranking von Platz 12 auf Platz 6 und erreicht in der Kategorie Digitale Gesellschaft sogar Rang 1. Dahinter stehen vor allem starke Werte bei der digitalen Bildung: In allen Schulformen gibt es mindestens sechs Pflichtstunden Informatik, zudem unterrichten dort 5 Prozent der Lehrkräfte Informatik – im Bundesdurchschnitt sind es bislang nur 3 Prozent. Bei der digitalen Infrastruktur verzeichnet das kleinste Flächenland zudem den Spitzenwert bei der Gigabitversorgung an Schulen. „Das Saarland zeigt beispielhaft, dass digitale Fortschritte nicht allein von Größe und Geldbeutel abhängen. Wer gezielt in digitale Bildung investiert und politische Prioritäten setzt, kann die Digitalisierung schnell nach vorne bringen“, so Wintergerst.
Digitale Stärken verteilen sich regional sehr unterschiedlich
Der Länderindex 2026 zeigt auch, wie unterschiedlich Stärken und Schwächen in den vier großen Bereichen der Digitalisierung verteilt sind. In der Kategorie Digitale Infrastruktur liegen mit Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vor allem Länder aus dem Norden vorn. Sie sind bei Glasfaser- und Gigabitnetzen überdurchschnittlich stark. Dafür punktet der Süden bei der digitalen Wirtschaft und wird hier nur von Hamburg und Berlin übertrumpft.
In den ostdeutschen Ländern wiederum werden erfolgreich Maßnahmen zur digitalen Teilhabe und Bildung umgesetzt. So liegen in der Kategorie Digitale Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 2, Sachsen auf Platz 3 und Thüringen auf Platz 4 – obwohl diese Länder im Gesamtranking deutlich weiter hinten stehen. Das hat vor allem mit digitaler Bildung zu tun: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es an allen Schulformen sechs Pflichtstunden Informatik, in Sachsen unterrichten 9 Prozent der Lehrkräfte Informatik. „Der Osten legt mit seinen Aktivitäten zur digitalen Bildung die Grundlagen für eine künftig stärkere digitale Wirtschaft in der Region“, so Wintergerst.
Was digitale Vorreiter gemeinsam haben
Digital starke Länder verfügen häufig über strukturelle Vorteile wie eine allgemein überdurchschnittliche Wirtschaftsleistung, eine große Bevölkerungsdichte und eine starke Unternehmens- und Hochschullandschaft mit hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung. Hinzu kommen politisch-institutionelle Faktoren wie ein eigenständiges Digitalministerium, ein Digitalkabinett, ein Digitalcheck für neue Gesetze oder eine Digitalstrategie mit öffentlichem Fortschrittsbericht. Um digital vorwärtszukommen, empfiehlt Bitkom unter anderem, Informatik als Pflichtfach ab Sekundarstufe I einzuführen, Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte auszubauen und Angebote zur Förderung digitaler Kompetenzen etwa in Bibliotheken oder Volkshochschulen zu schaffen. In der Verwaltung brauche es ein Beschleunigungsbudget für digitale Maßnahmen und mehr Tempo bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Wintergerst: „Damit die Verwaltung in Deutschland digital besser funktioniert, müssen Bund und Länder auch technisch enger zusammenarbeiten. Vor allem sollten die Länder mehr voneinander lernen. Wenn jedes Land sein eigenes System baut, wird es kompliziert, teuer und langsam.“ Dass sich die Länder zum Deutschland-Stack bekannt haben, könne der digitalen Verwaltung Schub verleihen. „Der Deutschland-Stack hat das Zeug dazu, die Verwaltung digital auf ein gemeinsames, modernes Fundament zu stellen“, so Wintergerst.
Zugleich könnten die Länder schon heute bestehende Spielräume nutzen, um digital Fortschritte zu machen. So haben sich Bund und Länder im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda darauf geeinigt, unter anderem Berichtspflichten für Unternehmen abzubauen. Wintergerst: „Damit können die Länder direkt loslegen und die Wirtschaft vor Ort unmittelbar entlasten.“ Ähnliches gilt für den Mobilfunkausbau: Der Bund hat die Voraussetzungen für eine schnellere Errichtung neuer Masten bereits geschaffen. Wintergerst: „Die Ergebnisse des Länderindex zeigen: Digitalisierung lässt sich gestalten. Wo Prioritäten gesetzt, Zuständigkeiten gebündelt und Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, kommt digitale Bewegung ins Land. Genau darin liegt jetzt die Chance für alle Bundesländer.“
Politik
Datenanalyse-Software der US-Firma Palantir Technologies
Berlin 30.4.2026
– Um den Einsatz von Datenanalyse-Software der US-amerikanische Firma Palantir Technologies geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5625) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5119). Darin schrieb die Fraktion, dass das Unternehmen Software zur Verarbeitung und Auswertung großer Datenmengen bereitstelle. Eines der zentralen Produkte sei die Software „Gotham“ (PG), die nach Angaben des Unternehmens im Bereich der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung eingesetzt werde.
Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche Rolle in Deutschland gemeinsam betriebene Zentren und Arbeitsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz bei der Nutzung von Systemen der Firma Palantir Technologies spielen. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, spielen Systeme des Unternehmens in den gemeinsamen Kooperationsplattformen der Polizeibehörden und Nachrichtendienste auf Bundes- und Länderebene keine Rolle, da es sich bei den Kooperationsplattformen um Austauschformate zwischen den beteiligten Behörden handelt. „Auswertungswerkzeuge werden von den Behörden jeweils unabhängig von solchen Kooperationsplattformen eingesetzt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter.
Politik
KI Fusion
Berlin 24.04.2026
Der kanadische KI-Anbieter Cohere und das deutsche Start-up Aleph Alpha planen eine Fusion. Das kündigten die beiden Unternehmen in Berlin im Beisein des deutschen Bundesdigitalministers Karsten Wildberger und des kanadischen Ministers für Künstliche Intelligenz und digitale Innovation der Regierung, Evan Solomon, an. Das neu entstehende Unternehmen soll eine transatlantische Alternative zu amerikanischen Unternehmen wie Open AI, Anthropic, Google oder Microsoft werden, die das Geschäft mit Künstlicher Intelligenz bislang auch in Europa dominieren. Die Gesellschafter und Behörden müssen dem Zusammenschluss noch zustimmen.
„Was hier entsteht, ist ein deutsch-kanadisches KI-Modell: sicher, souverän, wettbewerbsfähig“, sagte Wildberger. Deutschland benötige eigene Entwicklungen, auf „die wir uns verlassen können“. Deshalb setze man „selbstbewusst auf eigene Technologie“ und mache „digitale Souveränität zu einem wesentlichen Kriterium bei öffentlichen Aufträgen“. Damit deutet Wildberger an, dass der deutsche Staat als Ankerkunde für das Gemeinschaftsunternehmen agieren könnte.
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Politik
Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf der HANNOVER MESSE
Berlin 21.04.2026
– Auf dieser weltweit wichtigsten Industriemesse präsentieren über 4.000 Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Elektro- und Digitalindustrie sowie der Energiewirtschaft mehr als 14.000 innovative Produkte und Lösungen. Die diesjährige Messe findet vom 20. bis 24.04.2026 unter dem Motto „Think Tech Forward“ mit dem Partnerland Brasilien statt. Wichtige Schwerpunkte bilden die Themen KI in der Industrie, Automatisierung & Digitalisierung sowie Energie und Industrieinfrastruktur. Erstmalig wird es in diesem Jahr einen gesonderten Bereich zum Thema Produktion für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie geben.
Das diesjährige Partnerland Brasilien bereichert die Messe, passend zur vorläufigen Anwendung des EU/Mercosur-Handelsabkommens ab dem 1. Mai 2026. Aus diesem Anlass finden während der Messe auch die III. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen, die 52. Gemischte Deutsch-Brasilianische Wirtschaftskommission, die 42. Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage und viele weitere bilaterale Veranstaltungen in Hannover statt. Brasilien präsentiert sich umfassend mit innovativen Fertigungstechnologien als attraktiver Handelspartner und Investitionsstandort.
Bundesministerin Katherina Reiche: „Die HANNOVER MESSE 2026 zeigt eindrucksvoll die Innovationsstärke des Industriestandorts Deutschland. Ob Automatisierung, Fertigungstechniken, Antriebstechnik, Energie oder künstliche Intelligenz – deutsche Unternehmen spielen international in der Weltspitze mit. Somit ist die Messe ein ermutigendes Signal: Wir können Leistung, wir können Innovation in Deutschland. Das Partnerland Brasilien ist die größte Volkswirtschaft in Südamerika. Mit dem EU/Mercosur-Abkommen haben wir die Möglichkeit, einen gemeinsamen Markt von 720 Millionen Menschen zu erschließen. Brasilien bietet unseren Unternehmen viele Potenziale – insbesondere in Bezug auf Rohstoffe und Energie. Das bietet die Möglichkeit, gemeinsam zu wachsen.“
Bundesministerin Reiche wird die Bedeutung von industrieller KI und Energietechnologien für einen starken Industriesektor hervorheben. Weitere Schwerpunkte des Besuchs bilden Robotik sowie Produktion für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann und Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Rouenhoff sind ebenfalls vor Ort, um zu Veranstaltungen beizutragen und sich mit Unternehmen und Delegationen auszutauschen.
Gemeinsam mit 22 Mitausstellenden zeigt das Ministerium, wie vielfältig und leistungsstark der Innovationsstandort Deutschland ist. Ausgewählte Exponate geben Einblicke in Zukunftstechnologien – vom Future Cabine Demonstrator für die Luftfahrt über KI-gestützte Bildverarbeitung bis zum robotergestützten Rührreibschweißen für den Leichtbau.
Das BMWE berät zu Förderprogrammen, unterstützt bei Projektideen und vernetzt Mittelstand, Wirtschaft und Forschung. Darüber hinaus bietet das tägliche Live-Forum spannende Talks, Pitches und Diskussionen mit Expertinnen und Experten, etwa mit eindrucksvollen Live-KI-Demonstrationen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Am Stand des Förderschwerpunktes Mittelstand-Digital gibt es ein besonderes Angebot für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese können in kostenfreien KI-Gesprächen mehr über den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erfahren. Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer des vom BMWE geförderten Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren geben Einblicke in verschiedene Anwendungsmöglichkeiten und unterstützen dabei, KI-Potenziale zu erkennen. Informationen zu den KI-Gesprächen finden Sie hier.
Auch der Stand der Plattform Industrie 4.0 zeigt Ergebnisse aus vielen BMWE-geförderten Projekten aus den Bereichen digitale Infrastruktur, Datenökosysteme und industrielle KI. Der Stand steht in diesem Jahr unter dem Motto „Empowering Industrial AI Ecosystems“. Auch über das neue europäische Großprojekt IPCEI-AI können sich Interessierte dort informieren.
Politik
Agrarforschung und Phytotherapie
Berlin 17.03.2026
Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Reiner eröffnete heute ein neues Zentrum für Agrarforschung und Phytotherapie am Leibniz-Institut für Agrarwissenschaften.
Das Institut hat seinen Sitz in Münchberg bei Berlin und forscht zu den Themen Landwirtschaft, Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die landwirtschaftliche Produktion, Entwicklung der Phytotherapie sowie Investitionen in die landwirtschaftliche Produktion und Entwicklung.
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Politik
HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland
Berlin 17.03.2026
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat heute Förderurkunden an die drei Gewinnerregionen der zweiten Runde des Wettbewerbs „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ in der Kategorie HyPerformer übergeben. Damit starten die Regionen Rügen-Stralsund, Erfurt und Rhein-Ruhr nun offiziell in die Umsetzungsphase ihrer Wasserstoffprojekte im Verkehrsbereich.
Für die Beschaffung von Wasserstofftechnologien im Verkehr stellt das Bundesverkehrsministerium Investitionszuschüsse von rund 30 Millionen Euro bereit. Die Projekte decken die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Erzeugung über Speicherung, Verteilung und Betankung bis hin zur Nutzung von Wasserstoff im Verkehr.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Deutschland ist Technologieführer und Vorreiter bei der Wasserstoff- und
Brennstoffzellen-technologie. Jetzt nutzen wir diese Kenntnisse für den Alltag. Mit unserer
Förderung ermöglichen wir den realen Einsatz innovativer Wasserstofflösungen im Verkehr. Wir unterstützen Regionen, die tragfähige Strukturen aufgebaut haben und nun den nächsten Schritt gehen wollen, von der Planung hin zur praktischen Anwendung im Verkehr zu kommen. Unser Ziel ist klar: Wasserstofftechnologie in die Fläche bringen und damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz imVerkehr leisten.“
Seit 2019 unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit dem Programm HyLand Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler Wasserstoffstrategien für den Verkehr. Der dreistufige Ansatz reicht von der Netzwerkbildung (HyStarter) über die Konzeptentwicklung (HyExperts) bis zur Umsetzung konkreter Projekte (HyPerformer). So entstehen regionale Wasserstoffökosysteme, in denen Anwendungen, Infrastruktur und Wasserstofferzeugung gemeinsam entwickelt werden. Mit den drei neuen HyPerformer-Regionen umfasst das Programm inzwischen 53 geförderte Wasserstoffregionen in Deutschland.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie. Koordiniert wird das Programm von der NOW GmbH, umgesetzt durch den Projektträger Jülich.
Politik
KI-Verordnung: Bundesregierung legt Umsetzungsgesetz vor
Berlin 11.03.2026
– Die Bundesregierung will die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland umsetzen und dafür insbesondere die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festlegen. Dafür hat sie den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) vorgelegt. Mit diesem soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen.
Zentrale Rolle soll dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie werde als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen sei. Zudem solle dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren soll. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme soll bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden.
Darüber hinaus solle die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Entwurf weiter.
Neben Aufsicht und Koordinierung sind laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So solle die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern.
Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen sollen dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, heißt es darin weiter.
Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Mio. Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Mio. Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“.
Politik
Digitaler Fahrzeugschein für Betriebe per QR-Code
Berlin 03.03.2026
Mit dem digitalen Fahrzeugschein können Fahrzeughalterinnen und -halter ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) seit November 2025 bequem und sicher über die i-Kfz-App auf dem Smartphone verwalten. Bislang war das Hinzufügen des Fahrzeugscheins ausschließlich über die eID-Funktion des Personalausweises möglich. Ab sofort ist dieser Prozess deutlich erweitert. Der Fahrzeugschein lässt sich bei der digitalen Fahrzeugzulassung auch per QR-Code in die App übertragen. Der QR-Code wird automatisch am Ende eines digitalen Zulassungsprozesses über die entsprechenden i-Kfz-Portale generiert.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Die i-Kfz-App entwickelt sich mit mehr als 1,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zu einer der erfolgreichsten digitalen Anwendungen in der Verwaltung Deutschlands. Der digitale Fahrzeugschein per QR-Code anstelle der eID Daten eröffnet vor allem Unternehmen neue Möglichkeiten: Mehrere Fahrzeugscheine lassen sich so deutlich einfacher bei mehreren Fahrerinnen und Fahrern verwalten. Besonders freut mich auch, dass die App vollständig barrierefrei zertifiziert ist. Das bedeutet, sie ist einfach und verständlich bedienbar – ein wichtiger Schritt, um allen Menschen den Zugang zu wichtigen Mobilitätsdokumenten zu erleichtern.“
Richard Damm, Präsident des KBA:
„Die Digitalisierung der Verwaltung im Verkehrswesen schreitet weiter voran mit neuen Funktionen beim digitalen Fahrzeugschein. Das Kraftfahrt-Bundesamt leistet hierzu seinen Beitrag mit einfachen, flexiblen Verfahren. Die Anwendung des QR-Code vereinfacht die
Übertragung von Zulassungsdaten für Unternehmen und Fuhrparkbetreiber sowie alle
Fahrzeughalterinnen und -halter, unkompliziert und ohne zentrale Personalausweisdaten. Die
Nutzerfreundlichkeit wird dadurch erhöht und gleichzeitig stärken wir mit dieser barrierefreien Lösung die digitale Infrastruktur Deutschlands und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur modernen, nachhaltigen Mobilität für alle.“
Mit dem Generieren eines QR-Codes wird die Nutzung noch flexibler – insbesondere für:
Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleister, Fuhrparkbetreiber.
Sie können nun auf einfache Weise digitale Fahrzeugscheine bei Neuzulassung in der App
bereitstellen – ohne dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu eID-Daten benötigen. Dies erleichtert sowohl den Mehrfahrerbetrieb als auch interne Prozesse erheblich.
Außerdem wurde die i-kfz-App als erste App in Deutschland als offiziell barrierefrei (nach der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)) zertifiziert. Damit ist sie die erste App in Deutschland, die diese anspruchsvolle Prüfung vollständig bestanden hat. Sie erfüllt höchste Anforderungen an eine barrierefreie Bedienbarkeit sowie eine klare und verständliche
Nutzerführung. Das BMV verfolgt mit Nachdruck die Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren. Die Digitalisierung des Führerscheins befindet sich in Arbeit. Es ist geplant, voraussichtlich Ende 2026 einen digitalen Führerschein ebenfalls in der i-Kfz App anzubieten.
Politik
Satellitensystemen für zivile und militärische Zwecke
Berlin 02.03.2026
– Die Satellitensysteme der Bundeswehr können im Rahmen der Amtshilfe von anderen staatlichen Stellen auch für zivile Zwecke genutzt werden. Ebenso können Satelliten ressortübergreifend für Forschungs- und Entwicklungsziele eingesetzt werden, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dient. Das antwortet die Bundesregierung (21/4238) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3988). Im Gegensatz dazu sei eine Kopplung von militärischen Satellitensystemen mit kommerziellen Anbietern nicht vorgesehen.
Das zunehmende Dual-Use-Potenzial von Forschung hat die Bundesregierung laut Antwort auch in ihrer Hightech Agenda adressiert. So sollen beispielsweise durch den Aufbau von „Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung“ Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung gestärkt werden.
Politik
Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen
Berlin 23.02.2026
– Automatisiertes und vernetztes Fahren ist laut Bundesregierung eine Schlüsseltechnologie, um den Innovations- und Industriestandort Deutschland für den globalen Wettbewerb zu sichern. Die Bundesregierung arbeite daher kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen und zu verbessern. Dabei lieferten Forschungsprojekte „wichtige Erkenntnisse für den späteren Regelbetrieb“, heißt es in der Antwort (21/4114) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3931).
Ziel der Bundesregierung sei es, den Übergang vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb zu beschleunigen, den Markthochlauf zu unterstützen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Dies entspräche auch der Strategie der Bundesregierung mit dem Titel „Die Zukunft fährt autonom“.
Die Entwicklung der im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode genannten Modellregionen gemeinsam mit den Ländern ist der Antwort zufolge ein konkreter Ansatz für die nationale Umsetzung, in Städten ebenso wie in ländlichen Räumen. „Daher begrüßt die Bundesregierung, dass die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Sitzung vom 8. und 9. Oktober 2025 beschlossen hat, eine länderoffene temporäre Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen einzurichten“, heißt es in der Antwort. Hinsichtlich der in der Anfrage angesprochenen Einzelheiten, wie etwa der räumlichen Ausgestaltung der Modellregionen, der Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Modellregionen, seien die Ergebnisse der länderoffenen Projekt-Arbeitsgruppe abzuwarten, schreibt die Bundesregierung.
Soweit grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten angesprochen werden, wird in der Antwort auf den am 5. März 2025 von der EU-Kommission veröffentlichten Aktionsplan für die EU-Automobilindustrie hingewiesen. Darin sehe die Kommission zur Förderung der Marktreife und Vermarktung autonomer Fahrzeuge die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor, um grenzüberschreitende Umgebungen für autonomes Fahren einzurichten. „Die Bundesregierung erörtert das Thema derzeit mit der Kommission, Mitgliedstaaten und den Ländern. Die Ergebnisse dieser Diskussionen bleiben abzuwarten“, heißt es in der Vorlage.
Politik
Digital-Kompass startet mit neuem Schwerpunkt
Berlin, Bonn 19. 02.2026
– Digital-Kompass erleichtert Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten den sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Verbraucherangeboten.
Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten stehen im digitalen Verbraucheralltag vor besonderen Hürden: Komplexe Sprache, unübersichtliche Nutzeroberflächen und fehlende barrierearme Informationen erschweren ihnen den Zugang zu digitalen Angeboten und erhöhen im Verbraucheralltag das Risiko wirtschaftlich und rechtlich nachteiliger Entscheidungen. Mit einem neu ausgerichteten Projekt im Rahmen des Digital-Kompass setzen die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) genau hier an. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das Projekt mit dem Titel „Digital einfach erklärt: Teilhabe für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Lern- und Leseschwierigkeiten aktiv und verständlich gestalten“ im Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2028.
Im Mittelpunkt des Projekts steht die verständliche, niedrigschwellige Vermittlung digitaler Verbraucherkompetenzen für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten und solchen mit Schwierigkeiten beim Erfassen längerer und komplexer Texte. Ziel ist es, dieser bislang wenig beachteten Zielgruppe den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Sie werden darin unterstützt Risiken besser einzuschätzen und informierte, selbstbestimmte Entscheidungen im digitalen Verbraucheralltag zu treffen.
„Mit dem neuen Projekt setzen wir bewusst einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Menschen, für die digitale Informationen oft zu komplex oder nicht barrierefrei aufbereitet sind. Der Digital-Kompass steht dabei für verständliche, verbrauchernahe Angebote, die sich an den realen Bedarfen von Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten orientieren“, erklärt Isabelle Rosière, Geschäftsführerin von DsiN.
Bundesweites Netzwerk als Basis
Die Umsetzung erfolgt über das bundesweite Netzwerk von rund 300 Digital-Kompass-Standorten, die als wohnortnahe Anlaufstellen rund um digitale Fragen in der Bevölkerung bekannt sind. Im Rahmen des Projekts ist zudem der Aufbau weiterer Standorte geplant, um noch mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen.
„Verständliche Sprache und verbrauchergerechte Information sind zentrale Voraussetzungen für digitale Teilhabe, die alle einschließt. Ältere Menschen, die in ihrem Leben wenig Bezugspunkte zu digitaler Technik hatten, profitieren ebenso wie Personen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen von den Angeboten des Digital-Kompass. Der Zugang zu digitalen Informationen und die entsprechenden Kompetenzen fördern soziale und gesellschaftliche Teilhabe.“, sagt Dr. Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesellschaft.
Qualifizierung, Materialien und Vernetzung
Die Angebote des Digital Kompass richten sich sowohl unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch an ehren- und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die ihr Wissen weitertragen sollen. Sie umfassen:
- Online-Veranstaltungen zu zentralen Fragen des digitalen Verbraucherschutzes,
- Qualifizierungsangebote zur verständlichen und verbrauchergerechten Sprache,
- Fach- und Netzwerktagungen zum fachlichen Austausch, zur Weiterbildung und zur Vernetzung.
Ergänzt wird das Angebot durch Lern- und Lehrmaterialien, verständlich aufbereitete Publikationen, einen regelmäßig erscheinenden Podcast sowie Angebote auf der Website, auf Facebook und Instagram.
Die Bedeutung des Projekts unterstreicht auch Bundesverbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig: „Es ist wichtig, dass Informationen für alle leicht verständlich und zugänglich sind. Digitale Angebote machen den Alltag leichter und die Nutzerinnen und Nutzer in der Regel selbständiger. Für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten müssen Inhalte barrierefrei und einfach im Design gestaltet sein. Das gilt für den Kauf eines Zugtickets, den Wechsel des Stromvertrags oder auch für digitale Bankgeschäfte. Echte Teilhabe bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird – deshalb fördern wir das Projekt ‚Digital einfach erklärt‘.“
Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Verbraucher Initiative e.V. (VI), dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), dem Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB) sowie Fachexpertinnen und -experten für verständliche und verbrauchergerechte Sprache umgesetzt.
Politik
Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung
Berlin 12.02.2026
– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) vorgelegt, der einem verbesserten und beschleunigten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich dienen soll. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.
Zentraler Bestandteil der Regelungen des „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetzes“ (MDWG) ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt.
Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden.
Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“.
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