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Technik

Ersatzansprüche von Nutzern gegenüber Facebook

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Berlin 20.11.2024

Millionen Facebook-Nutzern wurden 2018 und 2019 Daten gestohlen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass sie Anspruch auf Schadensersatz haben.

Facebook  hat einen Gerichtsstreit um Schadensersatzansprüche nach einem umfangreichen Datendiebstahl verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied gegen die Plattform und stärkte damit die Rechte der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer.

Die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter ist relevant für Tausende Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland. Wurden ihre Daten in den Jahren 2018 und 2019 illegal abgegriffen und im Internet verbreitet, können sie nun grundsätzlich Schadensersatz von dem Konzern verlangen.  

Die unerlaubte Verbreitung von Namen, Land, Geschlecht und Telefonnummern im Netz stelle einen immateriellen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche der Betroffenen zur Folge habe. Dazu genüge der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten, es müsse kein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Im konkreten Fall verlangt ein Nutzer 1.000 Euro. Diese Summe dürfte aber zu hoch gegriffen sein, so der BGH in einem Hinweis. Bei einem bloßen Kontrollverlust könnten 100 Euro angemessen sein.

531 Millionen Nutzer waren betroffen

Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) Köln, hatte den Schadensersatzanspruch verneint. Dieses Urteil hob der BGH nun auf und verwies den Fall zurück. Das OLG Köln muss den Sachverhalt jetzt aufklären, was es bisher wegen der pauschalen Ablehnung von Ansprüchen nicht gemacht hatte.

In den Jahren 2018 und 2019 waren weltweit die Daten von 531 Millionen Nutzern abgeschöpft worden. Die Angreifer hatten dazu die Funktion „Freunde suchen“ genutzt, beliebige Telefonnummern eingegeben und konnten sich bei Treffern Zutritt zu den Nutzerkonten verschaffen. 2021 wurden dann die Verbindungsdaten im Netz verbreitet. Neben Vor- und Nachnamen waren auch das Land, das Geschlecht, die Telefonnummer und in manchen Fällen auch der Arbeitgeber einsehbar.

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Politik

Deutschland gewinnt internationalen KI-Preis 

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Berlin 04.02.2026

Neue KI-Plattform beschleunigt Genehmigungsverfahren

Deutschland ist in Dubai beim World Government Summit für seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung geehrt worden. Ausgezeichnet in der Kategorie „Best Use of AI in Government Services“ wurde eine agentische KI, die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten massiv beschleunigt und zugleich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung entlastet. Die KI wurde vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) entwickelt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als zuständiges Ressort für den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland initiiert und finanziert. Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger hat die Auszeichnung stellvertretend für Deutschland entgegengenommen.

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:

„Diese Auszeichnung zeigt, welches Potenzial in einer intelligent modernisierten Verwaltung steckt. Mit der KI-Plattform beschleunigen wir komplexe Genehmigungsverfahren spürbar und schaffen bessere Rahmenbedingungen für zentrale Infrastrukturprojekte – insbesondere für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Entscheidend ist dabei: Der Staat wird schneller, effizienter und entlastet zugleich seine Beschäftigten. Genauso stärken wir Deutschlands wirtschaftliche Handlungsfähigkeit im internationalen Wettbewerb.“

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger:

„Dieser Preis unterstreicht: Deutschland kann bei KI in der Verwaltung in der ersten Liga mitspielen. Unsere technische Lösung nutzt sogenannte agentische KI und verkürzt Verfahren, die heute Monate dauern, auf Tage. Wir werden diese Technologie nun als Open-Source-Code bereitstellen und Stück für Stück im Land zur Nachnutzung anbieten. Damit schaffen wir eine Blaupause für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Genehmigungsverfahren und stärken gleichzeitig unsere digitale Souveränität.“

Massive Beschleunigung von Genehmigungsprozessen

Die prämierte Lösung ist eine universelle agentische KI, die für Planungs- und Genehmigungsverfahren für das Wasserstoff-Kernnetz entwickelt wurde und auf unterschiedliche Rechtsgebiete des Planungs- und Genehmigungsrechts sowie weitere Rechtsgebiete trainiert werden kann und damit universell einsetzbar ist. Ein erster Schwerpunkt liegt auf komplexen Infrastrukturvorhaben, bei denen bisher Sachbearbeitende hunderte Seiten Antragsunterlagen über Wochen oder Monate manuell prüfen mussten.

Stattdessen analysiert die KI, Antragsunterlagen in wenigen Stunden, strukturiert die Inhalte, prüft, ob erforderliche Nachweise vorliegen, und erstellt fundierte Entscheidungsvorschläge für die Bearbeitung. Die Entscheidung selbst bleibt bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sodass rechtliche Verantwortung und Ermessensspielräume rechtskonform weiterhin klar in menschlicher Hand liegen.​

KI-Agenten sind bereits im Einsatz

Erste Agenten der prämierten KI-Lösung sind bereits in der Hansestadt Hamburg im Einsatz für die Genehmigung von Wasserstoff-Kernnetzleitungen. Aktuell werden im Sinne der Skalierung weitere Module der agentischen KI in Nordrhein‑Westfalen in Genehmigungsprozesse für Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) integriert. Parallel läuft ein Implementierungsprojekt mit dem Fernstraßen-Bundesamt.

BMWE und BMDS werden die KI-Agenten schrittweise als Open-Source-Lösung bereitstellen und so eine breite Nachnutzung in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen. Was einmal entwickelt wird, soll mehrfach wirken und so eine Blaupause für die Beschleunigung von komplexen Genehmigungsverfahren werden.

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Politik

Cyber- und Sicherheitspakt: Deutschland und Israel proben den Ernstfall

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Berlin 30.01.2026

Premiere im Cyberraum: Deutschland und Israel haben erstmals gemeinsam die Abwehr eines schweren Cyberangriffs trainiert. Die Übung lief unter dem Namen BLUE HORIZON. Sie war der erste konkrete Schritt aus dem Cyber- und Sicherheitspakt, den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im Januar vereinbart haben.

Kern der Zusammenarbeit: der Aufbau eines deutschen Cyberdomes, angelehnt an das bewährte israelische Modell.

Bei der Übung arbeiteten Expertinnen und Experten der israelischen Nationalen Cyberdirektion Seite an Seite mit deutschen Cyber-Profis aus verschiedenen Behörden und Organisationen. Ziel: sich besser kennenlernen, Abläufe angleichen und eine gemeinsame Sprache für den Ernstfall entwickeln. Kurz gesagt: schneller reagieren, besser zusammenarbeiten, Angriffe früher stoppen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:
„Mit der ersten gemeinsamen Cyber-Abwehrübung machen wir das Cybersicherheitspaket praktisch wirksam. Wir stärken unsere Fähigkeit, schwere Cyberangriffe abzuwehren. Diese Kooperation schafft echte Krisenkompetenz. Deutschland und Israel stehen Seite an Seite für starke, sichere Abwehrsysteme und den Aufbau eines deutschen Cyberdomes.“

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Politik

Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet

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Berlin 27.01.2026 (hib/HAU)

– Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag begrüßten Polizeivertreter ebenso wie der Flughafenverband ADV die im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252) geplanten strafverschärfenden Regelungen für das unbefugte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Simon Gauseweg, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt bewertet diese Strafverschärfung hingegen als insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister. Künftig soll das Verteidigungsministerium allein über die Amtshilfeanfrage entscheiden können. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Inneren soll entfallen.

Heiko Stotz vom Deutschen Bundeswehrverband begrüßte, dass nun die Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr gegen Drohnen im Rahmen der Amtshilfe erweitert werden sollen. Auch die Verlagerung der Einsatzentscheidung vom Minister zum Ministerium bewertete er als richtig. Dies ermögliche eine Straffung der Befehlskette, da Einsatzentscheidungen delegiert werden können, sagte Stotz. Eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bleibe auch mit dieser Neuregelung die Ausnahme und nicht der Regelfall, betonte er. Für die Gefahrenabwehr im Innern seien nach wie vor die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich. Entscheidend sei, dass die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden in der Praxis reibungslos funktionieren müsse.

Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht „falsche Weichen bei der Drohnenabwehr gestellt“. So solle ein Einsatz der Bundeswehr schon „bei Lagen, die eindeutig polizeilich geprägt sind“ möglich sein. Der Wegfall des „ins Benehmen setzen“ mit dem BMI sei kritisch zu bewerten, befand er. Damit werde die verfassungsrechtlich bewusst hoch gesetzte Einsatzschwelle der Bundeswehr im Inland „faktisch abgesenkt“, sagte Krummen. Der Gesetzgeber, so der GdP-Vertreter, müsse perspektivisch prüfen, ob der bestehende verfassungsrechtliche Rahmen weiterentwickelt werden sollte. Eine solche Reform könne klar regeln, dass die Streitkräfte zur Unterstützung bei der Abwehr erheblicher Gefahren durch Drohnenüberflüge herangezogen werden können, „ohne die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Militär aufzuweichen“.

Auch aus Sicht von Gauseweg stößt die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Streitkräfteeinsatz sei im System des Grundgesetzes die Ultima Ratio, sagte er. Nur in einem Fall „katastrophischen Ausmaßes“, bei dem die Polizei strukturell überfordert sei und die Lage unter keinen Umständen mehr beherrschen könne, sei an einen Hilfeeinsatz der Bundeswehr im Innern überhaupt zu denken.

Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer beim Flughafenverband ADV, bewertete hingegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr positiv. Jede Regelung, die effektive Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen ermöglicht, stärke die Resilienz gegen Störungen durch Drohnenflüge, sagte er. Dazu gehöre im definierten Rahmen und unter Beachtung grundgesetzlicher Vorgaben als Ultima Ratio der Einsatz der Bundeswehr – „auch an Flughäfen“. Dankbar zeigte sich Beisel angesichts der geplanten Strafverschärfung. Es sei schließlich kein Bagatelldelikt, „wenn man sich mit gewaltsamen Mitteln Zutritt in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens verschafft“.

Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), begrüßte ebenfalls die geplante Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Bundespolizei im Sicherheitsverbund an Flughäfen regelmäßig als zentrale Akteurin benannt werde, „ihr jedoch im Bereich der Luftsicherheit bislang keine umfassenden Strafverfolgungskompetenzen zugewiesen werden“. Es sei weder sachgerecht noch effizient, die Bundespolizei mit erheblichen personellen und materiellen Ressourcen einzusetzen, gleichzeitig jedoch ein bürokratisches und in der Praxis eingeschränkt handlungsfähiges Zuständigkeitssystem aufrechtzuerhalten.

Die kommerziellen Drohnen dürften nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender der UAV DACH, dem Interessenverband der kommerziellen Drohnennutzer. Um tatsächlich Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen zu erreichen, brauche es eine Gesamtlösung, sagte Wissel. Dazu sei ein einheitliches Luftlagebild im unteren Luftraum „in Echtzeit“ unerlässlich. Ohne sofortige Sichtbarkeit und eindeutige Unterscheidung zwischen legalem und illegalem und potentiell gefährlichem Betrieb bleibe jede Reaktionskette unzureichend. Zugleich brauche es eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten bei BMI, Bundespolizei und den Einrichtungen und Behörden der Länder. Mit der geplanten Reform werde jedoch das Zuständigkeitschaos nicht gelöst, befand Wissel.

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Berlin

Nationale Reserve schaffen, regulatorische Hürden abbauen, Redundanzen stärken

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VKU fordert nach Berliner Stromausfall: Finanzierung über Sondermittel sicherstellen

Berlin 09.01.2026. 

– Der über vier Tage andauernde Stromausfall in Teilen Berlins nach dem Anschlag auf die Strominfrastruktur zeigt: Die Versorgungssicherheit ist auch eine Frage der nationalen Sicherheit. Das Präsidium des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Ereignisse beraten. VKU-Präsident Dr. Ulf Kämpfer fordert die Politik zum entschlossenen Handeln auf.

„Der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat gezeigt: Unsere Energienetze sind verwundbar. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit gegen derartige Anschläge. Wir müssen aber alles daransetzen, die Schäden zu begrenzen und die Versorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Ziel einer nationalen Reserve und entsprechender Kriseninterventionsmaßnahmen im Großschadensfall muss sein, dass der Strom möglichst binnen 24 Stunden provisorisch wieder fließt. Denn ohne Energie steht alles still: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft.“ so der VKU-Präsident und Kieler Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer. 

Und weiter: „Berlin hat in dieser Ausnahmesituation gezeigt, wie professionell und engagiert die Netzbetreiber arbeiten. Die Kolleginnen und Kollegen von Stromnetz Berlin verdienen ausdrücklich Anerkennung für die geleistete Arbeit. Auch die Solidarität in der Branche über helfende Netzbetreiber aus dem ganzen Bundesgebiet war beeindruckend. Angesichts der geänderten Bedrohungslage und einer neuen Intensität von Anschlägen, die auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, stehen wir vor einer neuen nationalen Aufgabe. Klar ist, selbst bei bester Vorbereitung kann es keine absolute Sicherheit geben. Es geht nicht um technische Störungen, deren Behebung für Netzbetreiber alltägliche Arbeit ist, die sie hervorragend beherrschen. Es geht um gezielte Angriffe, die eine neue Dimension darstellen.“

Ziel: Stromversorgung möglichst binnen 24 Stunden wiederherstellen

Im Falle eines Großschadensereignisses sollte die Stromversorgung möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Aktivierung der nationalen Reserve über einen provisorischen Inselnetzbetrieb wieder anlaufen können. Im Ernstfall zählt ausschließlich, dass der Strom so schnell wie möglich wieder fließt. Die Reparatur zerstörter Stromnetzinfrastruktur ist oftmals technisch und logistisch hochkomplex und kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Der Aufbau sogenannter Inselnetze mithilfe mobiler, schnell einsetzbarer dezentraler Stromerzeugung ist daher häufig die einzige Möglichkeit, kurzfristig eine Notversorgung sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund fordert der VKU einen klaren politischen Kurs für mehr Resilienz:

  1. Nationale Notfallreserve schaffen
    Der VKU fordert in enger fachlicher Abstimmung mit den Netzbetreibern den zügigen Aufbau einer „Nationalen Reserve Blackout und Krisenintervention“. Mobile Netzersatzanlagen, Blockheizkraftwerke und Gasturbinen im Umfang von mehreren einhundert Megawatt Leistung müssen über Deutschland verteilt in regionalen Versorgungssicherheitshubs vorgehalten werden, um im Ernstfall möglichst binnen 24 Stunden eine Notversorgung zu ermöglichen. Ein „One-Stop-Shop“ für betroffene Netzbetreiber muss die Aktivierung der Reserve ohne Kompetenzstreitigkeiten mit nur einem Anruf ermöglichen. 
  2. Regulatorische Hürden abbauen
    Im Krisenfall dürfen Kompetenzfragen ebenso wenig wie Haftungs-, Genehmigungs-, Kosten-, arbeitsrechtliche oder versicherungsrechtliche Aspekte die Wiederherstellung der Versorgung verzögern. Bestehende Regelungen müssen vor dem Hintergrund der Berliner Ereignisse und einer veränderten Bedrohungslage unverzüglich auf ihre Krisentauglichkeit überprüft werden.
    Erforderlich sind klare, rechtssichere gesetzliche Regelungen für Netzanschluss und Betrieb im Notfall. Bürokratie darf nicht zum Risiko für die Versorgung werden.
  3. Dezentralität, Redundanzen und Netzvermaschung stärken
    Eine stärker dezentrale Energieversorgung basierend auf erneuerbaren Energien, Speichern und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie private und kommunale Vorsorgeoptionen (z. B. Speicher, Notstrom, Wärmequellen) können die Auswirkungen von Ausfällen erheblich abmildern. Der regulatorische Rahmen ist hierfür bislang nicht ausreichend krisenfest ausgestaltet. Zudem fehlt den Unternehmen Planungssicherheit, da unklar ist, ob Investitionen auch künftig über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden. 

    Um Ausfallrisiken und -dauer zu senken, müssen zusätzliche Redundanzen und eine stärkere Netzvermaschung systematisch geprüft werden. Dies erfordert eine enge Abstimmung zwischen Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden und Stromverteilnetzbetreibern sowie eine Anpassung der regulatorischen Anreize, damit Investitionen in die Resilienz der Netze wirtschaftlich tragfähig bleiben und nicht zulasten der Netzbetreiber gehen.

Finanzierung des Bundes sicherstellen

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert erhebliche Investitionen. Der VKU fordert, die Finanzierung über die nach Art. 109 Grundgesetz geschaffene Ausnahme von der Schuldenbremse für Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz sowie aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sicherzustellen.

„Resilienz ist keine rein technische Aufgabe der Netzbetreiber, sondern eine gesamtstaatliche Verantwortung. Auch jeder Einzelne ist gut beraten, selbst Vorsorge zu treffen.“, betont Kämpfer. „Wir brauchen klare Prioritäten, verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine enge Zusammenarbeit von Staat und kommunaler Wirtschaft.“

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Politik

Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren

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Berlin 09.01.2026 

– Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Der dazu vorgelegte Entwurf „eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) dient laut Regierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch die Schaffung von zeitgemäßen digitalen Leistungen und den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt leiste das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, heißt es in der Vorlage.

Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im StVG für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf.

Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann.

Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels – der Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewerteten Verkehrsverstößen – soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß sanktioniert. Somit solle der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegengewirkt werden, schreibt die Bundesregierung.

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Politik

Justizcloud: Bund und Länder starten gemeinsames Vorhaben

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Berlin 07.01.2026

– Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Mit der bundeseinheitlichen Justizcloud soll eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur für die Justiz im Bund und in den 16 Bundesländern geschaffen werden. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits im vergangenen Jahr erfolgreich durchgeführt.

Die Justizcloud baut auf der vorhandenen Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister auf. Es soll ein eigenes Justiznetz errichtet werden. Ziel ist es, die technologische Selbständigkeit der Justiz zu stärken. Die Justizcloud soll Einsparpotenziale realisieren und zugleich die tägliche Arbeit in der Justiz verbessern. Sie soll moderne, nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Softwareupdates und einen stabilen Betrieb ermöglichen.

In einem ersten Schritt soll über die Justizcloud das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) der Justiz an Gerichten in mehreren Ländern zur Verfügung gestellt werden. GeFa unterstützt die Mitarbeitenden in der Justiz beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten, beim Abrufen von Informationen sowie beim Erstellen von Dokumenten. Perspektivisch sollen alle derzeit entwickelten und neu entstehenden Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden: Bestehende Strukturen sollen nach Möglichkeit nicht migriert, sondern abgelöst werden (sog. Greenfield-Ansatz).

Die Projektleitung übernimmt ein Aufbaustab, der im Land Baden-Württemberg angesiedelt wurde. Der Bund und alle weiteren Bundesländer sind eng in das Projekt eingebunden. Der Aufbaustab besteht aus Fachleuten aus Justiz und IT-Branche. Aus dem Aufbaustab soll künftig eine Betriebsanstalt für die Justizcloud entstehen – die Justizcloud-Einheit. Der Justizcloud-Einheit fällt die Aufgabe zu, die bundeseinheitliche Justizcloud künftig für die gesamte Justiz zu betreiben.

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Technik

BR-Studie zeigt: 82 Prozent der Deutschen suchen bereits mit KI

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Berlin 18.12.2025

Die Art, wie wir im Internet nach Informationen suchen, verändert sich gerade grundlegend. Vor allem für junge Menschen ist die KI-Suche längst Alltag. Die neue BR-Studie „KI & Search“ zeigt, wie das die Spielregeln im Netz bereits verändert hat

Wer heute eine Frage hat und im Internet nach einer Antwort sucht, hat die Wahl: eine klassische Suchmaschine fragen und sich durch mehrere Websites klicken – oder einen Chatbot öffnen und in Sekunden eine Antwort bekommen. Immer mehr Menschen entscheiden sich für die zweite Variante. Die neue Studie „KI & Search“ der BR-Medienforschung in Zusammenarbeit mit ARD SEO zeigt nun erstmals, wie weitreichend diese Veränderung bereits ist. Für die repräsentative Erhebung wurden im Oktober 2025 insgesamt 1.200 Personen zwischen 16 und 69 Jahren 

82 Prozent der 16- bis 69-Jährigen in Deutschland haben demnach schon einmal KI-Tools oder KI-Zusammenfassungen in Suchmaschinen zur Informationssuche genutzt. Bei den unter 30-Jährigen sind es sogar 94 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet das: 47 Millionen Menschen in Deutschland haben KI bereits für die Informationsbeschaffung verwendet.

Wie verändert KI unser Leben? Und welche KI-Programme sind in meinem Alltag wirklich wichtig? Antworten auf diese und weitere Fragen diskutieren Gregor Schmalzried, Marie Kilg und Fritz Espenlaub jede Woche in „Der KI-Podcast“ – dem Podcast von BR24 und SWR.

ChatGPT dominiert den Markt

Die Entwicklung geht hier schnell. 61 Prozent der Befragten greifen mittlerweile mindestens wöchentlich auf KI-generierte Inhalte zurück. Bei den Jüngeren unter 30 Jahren sind es sogar 87 Prozent – für sie ist die KI-Suche zur Routine geworden.

Das mit Abstand beliebteste Tool ist ChatGPT: 33 Prozent der Befragten nutzen es mindestens wöchentlich. Dahinter folgen Google Gemini mit 21 Prozent, Meta AI mit 16 Prozent und Microsoft Copilot mit 13 Prozent. Auch die „AI Overviews“ – also KI-generierte Zusammenfassungen, die Google seit Herbst 2025 direkt in den Suchergebnissen anzeigt – werden von 41 Prozent der Deutschen unter 70 Jahren regelmäßig genutzt.

Das Phänomen der „Zero-Klick-Suche“

Mit der neuen Technologie verändert sich auch das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer grundlegend. Immer häufiger endet eine Suche, ohne dass jemand auf einen weiterführenden Link klickt – Fachleute sprechen von „Zero-Klick-Suchen“. Die Studie liefert dazu erstmals konkrete Zahlen für Deutschland.

54 Prozent derjenigen, die KI-Zusammenfassungen in Suchmaschinen nutzen, geben an, bei höchstens der Hälfte ihrer Suchanfragen noch auf weiterführende Links zu klicken. Bei reinen KI-Tools wie ChatGPT ist der Effekt noch stärker: Hier klicken 75 Prozent der Nutzenden bei höchstens der Hälfte ihrer Anfragen auf Links – 44 Prozent tun dies sogar „selten oder nie“

Wikipedia und Blogs verlieren am stärksten

Die Auswirkungen auf klassische Websites sind bereits messbar. Am härtesten trifft es Wikipedia: 29 Prozent der Befragten geben an, die Online-Enzyklopädie seltener zu nutzen, seit es KI-Angebote gibt. Nur zehn Prozent nutzen sie häufiger. Auch Blogs und Foren verzeichnen deutliche Rückgänge: 22 Prozent weniger Nutzung steht hier nur neun Prozent mehr gegenüber.

Bei Nachrichtenwebsites fällt der Effekt etwas geringer aus. 16 Prozent nutzen die digitalen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seltener, bei privaten Nachrichtenanbietern sind es 19 Prozent. Allerdings geben auch jeweils rund zehn Prozent an, diese Angebote seit dem Aufkommen von KI häufiger zu nutzen.

Google plant den nächsten Schritt

Die Entwicklung dürfte sich in den kommenden Monaten weiter beschleunigen. Google rollt seit Oktober 2025 seinen neuen „AI Mode“ in Deutschland aus – eine erweiterte KI-Suche, die noch stärker auf generierte Antworten setzt. Laut der Studie können sich 15 Prozent der Befragten vorstellen, diesen Modus künftig als Standard-Suche zu nutzen. Weitere 31 Prozent wollen flexibel zwischen klassischer Suche und KI-Modus wechseln.

Die kleine Gruppe der KI-Verweigerer – 18 Prozent der Bevölkerung – dürfte hingegen kaum noch wachsen. Sie ist im Schnitt deutlich älter, verfügt über niedrigere Bildungsabschlüsse und steht digitalen Informationsquellen generell skeptisch gegenüber. Nur 13 Prozent dieser Gruppe zeigt sich offen, KI in Zukunft auszuprobieren.

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Politik

Cybersicherheit des Bundeswirtschaftsministeriums

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Berlin 21.11.2025   

– Eine Kleine Anfrage (21/2406) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ kann „nach sorgfältiger Abwägung“ der Bundesregierung „nicht durchgängig vollständig erfolgen“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2844) auf die Anfrage der AfD-Abgeordneten.

Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung sei jeden Tag Angriffen ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sei diese Infrastruktur angemessen zu schützen, heißt es in der Antwort. Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich gefährdet. Informationen zu Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), Ergebnissen technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung bezögen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMWE eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.

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Politik

Neue Weltraum-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung

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Berlin 20.11.2025

– Die Bundesregierung hat ihre erste Weltraumsicherheitsstrategie vorgestellt. Weltraumsysteme sind mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Lebens. Wir profitieren von den weltraumgestützten Diensten im Alltag, etwa bei Kommunikation und Navigation. Auch unsere Unternehmen und die Bundeswehr sind unter anderem auf diese Dienste angewiesen. Ein Ausfall oder eine Störung hätten gravierende Auswirkungen auf unsere Sicherheit und unseren Alltag. Wir erleben bereits heute, dass zum Beispiel Russland regelmäßig das GPS-Signal im Ostseeraum stört. Die Weltraumsicherheitsstrategie setzt den Rahmen dafür, wie wir uns im All besser schützen und verteidigen sowie gesamtstaatlich resilienter aufstellen können. Die Bundeswehr bildet dabei das Rückgrat der nationalen Weltraumsicherheitsarchitektur, sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius.

Foto: © PWO

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Politik

Cybersicherheit im Bundesumweltministerium

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Berlin 18.11.2025

– Die IT-Sicherheitslage habe sich „in allen Dimensionen deutlich verschärft“. Cyberbedrohungen seien im vergangenen Jahr von diversen Angreifer-Gruppen ausgegangen, und „die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden Digitalisierung“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2692) auf eine Kleine Anfrage (21/2418) der AfD-Fraktion und macht deutlich, dass man nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt sei, dass die Beantwortung zu Fragen der Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit „nicht durchgängig vollständig erfolgen kann“.

Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen über das Ministerium erhalten, wäre ein Angriff auf das Haus deutlich einfacher zu gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden, heißt es in der Antwort.

Der Bundesregierung zufolge findet eine regelmäßige Beratung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes statt. Das IT-Sicherheitsniveau werde außerdem durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes würden in diesem Prozess berücksichtigt, heißt es vonseiten der Bundesregierung.

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Politik

Experten diskutieren über Gefahren durch Desinformation

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Berlin 13.11.2026   

– Experten warnen mehrheitlich vor anhaltender Einflussnahme und vor Desinformationskampagnen durch autoritäre Staaten. In einer Öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses am Mittwochnachmittag reichten die Empfehlungen von der stärkeren Förderung der Medienkompetenz bis hin zu Rufen nach mehr Regulierung, etwa durch eine enge Auslegung des Digital Service Act. An der Veranstaltung unter dem Titel „Desinformation durch autokratische Staaten mit dem Ziel der Schwächung von Demokratie und Bedrohung der Menschenrechte“ nahmen sechs Experten teil.

Die Journalistin Gesine Dornblüth bezeichnete russische Desinformation als „Sicherheitsrisiko“. „Sie sei ein zentraler Bestandteil des russischen hybriden Krieges gegen demokratische und offene Gesellschaften.“ Der Kreml weite die Desinformation weiter aus, für 2026 sehe der Haushalt die Rekordsumme von umgerechnet 1,5 Milliarden Euro für Propagandamedien vor. Inhaltlich gehe es vor allem darum, Stimmung gegen die Ukraine und ihre Unterstützer machen und Zweifel am Sinn der wegen des russischen Angriffskriegs gegen Russland verhängten Sanktionen zu streuen. Dornblüth sprach sich für eine Stärkung der Medienpädagogik in Schulen und in der Erwachsenenbildung aus. Wer wisse, wie russische Kampagnen funktionierten und wer mit ihnen rechne, sei weniger anfällig.

Für Ferdinand Alexander Gehringer von der Konrad-Adenauer-Stiftung steht Russland bei Desinformationen „an vorderster Front und ist die größte Bedrohung für Deutschland“. Russische Kampagnen kombinierten „staatliche Medien, Geheimdienststrukturen, Troll-Netzwerke und KI-generierte Inhalte zu einem hochgradig vernetzten Ökosystem“. Dahinter stehe das Ziel, gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen, das Vertrauen in demokratische Prozesse und Strukturen zu untergraben und die Handlungsfähigkeit der westlichen Staaten zu schwächen – nicht zuletzt bei der Unterstützung der Ukraine.

In diese Kerbe schlug auch der Politik- und Kommunikationsberater Johannes Hillje: Vertrauen solle durch solche Kampagnen systematisch zerstört werden. „Die Menschen sollen nicht mehr wissen, was wahr ist und was falsch ist, die gemeinsame Faktenbasis soll eliminiert werden“. Es handle sich bei „Desinformation um eine Strategie der Informationsmanipulation“. Wie weit diese Manipulation reichen, machte er am Beispiel von KI-Modellen deutlich, die von Russland strategisch gefüttert würden. „Im schlimmsten Fall kommt es zu der Situation, dass man eine KI befragt zur Überprüfung einer Information und die Antwort dieser KI ist eigentlich vom Urheber der Desinformation.“ Nötig sei mehr Medienbildung mit dem Ziel der „Informationskompetenz“. Es gehe vor allem darum, Quellen richtig einschätzen zu können.

Stefan Liebich von der Rosa-Luxemburg-Stiftung machte auf das schleichende Sterben von Lokalzeitungen in Deutschland aufmerksam. Es müsse darum gehen, gemeinnützigen Journalismus zu unterstützen, entweder auf Spendenbasis, und wo das nicht funktioniere, auch vonseiten des Staates durch steuerliche Förderung. Mit Nachdruck machte sich Liebich für die Regulierung sozialer Netzwerke und gegen eine Verwässerung des Digital Service Act der EU stark. Wenn man sich anschaue, dass einige der reichsten Männer der Welt wie Elon Musk und Mark Zuckerberg die Plattformen „X“ beziehungsweise Facebook, Instagram und Whatsapp besitzen und zudem Unterstützer des US-Präsidenten Trump seien, „dann wird einem klar, was wir hier für ein Problem haben“.

Jan Mainka, Chefredakteur und Herausgeber der „Budapester Zeitung“, beklagte ein „eklatantes Auseinanderklaffen“ zwischen dem Ungarnbild deutscher „Mainstreammedien“ und der Wirklichkeit vor Ort. Es gebe eine ausgeprägte Meinungsfreiheit in Ungarn, Medien könnten frei berichten, es gebe keine staatlichen Eingriffe in den redaktionellen Alltag, es könne auch sehr hart kritisiert werden. Der Schlachtruf der ungarischen Opposition belege Premier Viktor Orban mit einer Schmähung, ohne dass dieser daraufhin klagen würde. Es gebe in Ungarn nicht den Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“. „Wenn man das machen würde wie hier in Deutschland, könnte man die komplette Opposition lahmlegen.“

Puma Shen, Abgeordneter im taiwanesischen Parlament für die Democratic Progessive Party, verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme auf ein „asymmetrisches Dilemma“ für Demokratien. „Informationelle Autokratien“ wie China oder Russland stünden praktisch unbegrenzte, durch keine demokratische Kontrolle eingeschränkten Ressourcen und Kanäle für Kampagnen zur Verfügung. Autoritäre Kampagnen seien äußerst wirkmächtig und schwer zu bekämpfen. „Die Politik muss den Schwerpunkt auf die Zerschlagung der strukturellen Architektur der ausländischen Einflussnahme“, legen und zum anderen Medienkompetenz fördern. Bürgerinnen und Bürger sollten ermutigt werde, „Narrativen im Internet die Komplexität der echten Welt entgegenzusetzen und sich auf primäre und nuancierte Informationen zu 

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Politik

Deutschland soll Raumfahrtforschung voranbringen

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Berlin 12.11.2025   

– Anlässlich der ESA-Ministerratskonferenz am 26./27. November 2025 in Bremen hat im Forschungsausschuss ein öffentliches Fachgespräch stattgefunden. Die Sachverständigen aus Raumfahrt und Industrie betonten, dass Deutschland und Europa im Wettlauf um den Weltraum nicht den Anschluss verlieren dürften.

Vom EAC European Astronaut Centre waren der Astronaut Alexander Gerst und Daniel Neuenschander geladen. Laut Gerst wird die anstehende ESA-Ministerratskonferenz zukunftsweisend sein und entscheiden, „wie sich Deutschland mit Europa für die Ära Weltraumfahrt aufstellen will“. Er forderte „mutige und ambitionierte Entscheidungen“, um Deutschland und Europa auf einen eigenen Weg bei der Weltraumforschung zu bringen und dadurch ein attraktiver Partner für andere Nationen zu werden. Sein Kollege, Daniel Neuenschander, ergänzte die fünf strategischen Ziele, um die es bei der ESA-Ministerratskonferenz gehe: Das seien der Schutz des Planeten und des Klimas; das Ziel Erforschen und Entdecken; drittens die Stärkung der Autonomie und Resilienz; viertens Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie fünftens die Inspiration zukünftiger Talente.

Vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) war Anke Pagels-Kerp zum Fachgespräch zugeschaltet. Sie machte deutlich, welchen Einfluss die Raumfahrt auf das tägliche Leben hat. So würden beispielsweise Smartphones, Autos und Flugzeuge von Navigationssystemen wie Galileo oder GPS abhängen. Auch der Börsenhandel, Geldautomaten oder Umspannwerke würde das „hochgenaue Zeitsignal der Navigationssatelliten“ nutzen. Störungen von Satelliten hätten dementsprechende fatale Folgen. „Die Entwicklung resilienter Systeme“ ist daher laut Pagels-Kerp „essenziell für unsere Gesellschaft“. Auch Extremwetterergebnisse wie vor einigen Jahren im Ahrtal würden künftig zunehmen. Satelliten könnten helfen, diese zu prognostizieren und im Krisenfall die Rettungskräfte zu unterstützen. Sie sagte außerdem, dass allein die Finanzierung noch keine gute Forschung mache. Es sei daher besonders wichtig, dass Europa seine Technologiekompetenzen erhalte und Investitionen „von der Ausbildung bis hin zur Anwendung“ getätigt würden.

Als Vertreterin aus der Industrie nahm Eva-Maria Aicher von der Hensoldt Sensors GmbH am Fachgespräch teil. Sie betonte, dass die Zulieferindustrie das „Rückgrat der Wertschöpfungskette sei“ – sowohl technologisch, wirtschaftlich als auch strategisch. Die deutsche Industrie erwarte bei der ESA-Ministerratskonferenz ein starkes Bekenntnis der deutschen Politik zur Raumfahrt. Es brauche eine nationale Raumfahrtstrategie, die die ESA-Tätigkeit unterstütze, sagte Aicher. Schließlich sei die Raumfahrt die „Grundlage unseres Wohlstands und unserer Sicherheit im 21. Jahrhundert“. Aicher hob das „enorme Wachstumspotential“ der Raumfahrt hervor. Schätzungen zufolge könne der Weltraummarkt bis 2040 auf über 1,1 Billionen US-Dollar anwachsen. Die Regierung habe jetzt die Chance, „die Weichen für die strategische Positionierung Deutschlands in der globalen Raumfahrt zu stellen“.

Marco Fuchs vom Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) ergänzte, dass die staatlichen Investitionen in die Raumfahrt in Europa relativ gesehen in den vergangenen Jahren zurückgegangen seien. Dies sei kein gutes Signal. Fuchs erklärte, dass in den meisten Ländern die Raumfahrt nach wie vor durch staatliche Investitionen definiert werden würde. Mehr als 100 Länder hätten mittlerweile eine eigene Raumfahrtagentur. Europa müsse aufpassen, dass es im Wettlauf zwischen USA und China nicht abgehängt werde.

Auf Nachfrage zu den Plänen der Bundesregierung für die ESA-Ministerratskonferenz antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Forschungsministerium, Silke Launert (CSU), dass Deutschland Zeichnungsabsichten in allen Bereichen habe. Allerdings sei derzeit die Finanzierung noch nicht gänzlich geklärt. Man habe daher Hoffnung, in einigen Teilbereichen Mittel aus der Bereichsausnahme zu bekommen, sagte Launert.

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Politik

Bundesregierung stellt Aktionsplan für Fusionskraftwerk vor

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Berlin 12.11.2025

– Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, dass das erste Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland errichtet werden soll. Dies schreibt sie in einem Aktionsplan, der dem Bundestag als Unterrichtung (21/2500) vorliegt. Außerdem möchte sie die Bundesrepublik dadurch als „Energieproduzenten und Exportnation im Fusionssektor etablieren“.

Kernfusion könne ein „wichtiger Baustein in Stromnetz der Zukunft sein“. Gleichzeitig kann die Erforschung und Entwicklung der erforderlichen Technologien für ein solches Fusionskraftwerk Deutschlands technologische Souveränität stärken, heißt es in der Unterrichtung. Durch entsprechende Förderungen möchte die Bundesregierung innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Wirtschaft schaffen.

Im Aktionsplan werden sieben Maßnahmen beziehungsweise Bereiche genannt: Dazu zählen die Stärkung der Forschungsförderung, der Aufbau eines Fusionsökosystems, der Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und Technologiedemonstratoren; die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften; die Einbindung der Öffentlichkeit; die Regulierung im Strahlenschutzgesetz; der Schutz geistigen Eigentums und Standardisierung sowie strategische internationale Kooperationen.

Zur „Stärkung der Forschungsförderung“ plant die Bundesregierung unter anderem, das Förderprogramm „Fusion 2040“ mit insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro zu finanzieren. Im Bereich der „Forschungsinfrastrukturen und Technologiedemonstratoren“ plane sie, die in der Magnetfusion bereits bestehenden geförderten Infrastrukturen zu erweitern und die fehlende Forschungsinfrastruktur für Faserfusion aufzubauen. Für infrastrukturelle Maßnahmen sollen laut Aktionsplan bis zu 755 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur eingesetzt werden.

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Politik

Allianz für Cyber -Sicherheit

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Berlin 11.11.-2025

– 8.622 Unternehmen und Institionen gehören der Allianz für Cyber -Sicherheit an. So  berichtet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt heute, Dienstag 11.November in Berlin. 

Deutschland hat im Bereich der Cybersicherheit Fortschritte erzielt: Immer mehr Betreiber kritischer Infrastrukturen erfüllen die Mindestanforderungen, und internationale Ermittlungen gegen Cyberkriminelle zeigen Wirkung. Dennoch bleibt die Lage angespannt, da die mangelnde Umsetzung von Schutzmaßnahmen dazu führt, dass digitale Systeme angreifbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Jahresbericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen wächst zwar, Deutschland ist im digitalen Raum allerdings immer noch verwundbar. Das machten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BSI-Präsidentin Claudia Plattner bei der Vorstellung des BSI-Jahreslagebericht zur Cybersicherheit deutlich. Das bedeutet: Viele digitale Systeme, Server und Online-Dienste sind weiterhin unzureichend geschützt und ermöglichen Angreifern, in Netzwerke einzudringen oder Daten zu stehlen. Webanwendungen sind besonders häufig schlecht geschützt, auch Server sind oft falsch konfiguriert oder ungeschützt, und bekannte Sicherheitslücken werden oft zu spät oder gar nicht behoben. Zwischen Juli 2024 und Juni 2025 ist die Zahl der täglich neu entdeckten Schwachstellen um 24 Prozent gestiegen.

Ein Grund: Mit der fortschreitenden Digitalisierung entstehen neue internetbasierte Anwendungen und Systeme. Werden diese nicht oder nicht gut genug geschützt, entstehen potenzielle Einstiegspunkte für Cyberangriffe.

Foto: © PWO

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Berlin

Berlin Creative Tech Summit 2025

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Führende Köpfe der Digitalwirtschaft treffen sich am 7. November

Berlin 06.11.2025 

– Berlin positioniert sich weiter als Schaltzentrale für Technologie, Innovation und Kreatives: Am 7. November laden Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, die IHK Berlin und visitBerlin zum „Berlin Creative Tech Summit“ ins Ludwig-Erhard-Haus ein. Der Summit gilt als zentrale Austauschplattform des Clusters IKT, Medien und Kreativwirtschaft, einem der wachstumsstärksten Wirtschaftsbereiche der Hauptstadtregion.

Das Cluster steht für ein dichtes Netzwerk aus Start-ups, Technologieunternehmen, Forschungseinrichtungen und Kreativschaffenden. Mehr als 70.000 Beschäftigte arbeiten in diesem Bereich an Lösungen für KI, digitale Sicherheit, immersive Erlebnisse und vernetzte Städte. Mit dem „Berlin Creative Tech Summit“ schaffen die Veranstalter zum dritten Mal Raum für den Transfer zwischen Forschung, Wirtschaft, Politik und Veranstaltungswirtschaft.

Forum für Berlins digitale Wirtschaft

Ziel ist es, neue Ideen und Chancen sichtbar zu machen und die Zusammenarbeit im Berliner Tech-Ökosystem zu vertiefen. Das Programm des Summit umfasst Best-Practice-Beispiele und Diskussionsformate ebenso wie Elevator-Pitches: In fünf Minuten präsentieren innovationstarke Start-ups und globale Technologiedienstleistern ihre digitalen Lösungen. Zu den teilnehmenden Akteuren zählen Vertreter des Berliner IKT-Ökosystems wie TÜV AI.Lab, Bundesverband Deutscher Startups, brighter AI, AiXchange NLND und House of Games.

Foto: © Berlin Tourismus & Kongress GmbH

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