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Politik

Schattenwirtschaft weiter gewachsen

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Berlin 01.06.2026 

– Die Schattenwirtschaft in Deutschland ist 2024 auf 11,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen. Das geht aus dem „Fünfzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung“ hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt (21/6100). Schätzungen zufolge ist der Anteil der nicht regulären Tätigkeiten damit abermals leicht gestiegen: 2023 lag ihr Anteil demnach noch bei 10,1 Prozent, 2022 bei 9,7 Prozent und 2021 bei 9,2 Prozent.

Zugleich stieg die Anzahl der Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) in diesem Zeitraum von 7.770 auf 9.477. Der Fehlbestand ging zwar zurück, liegt aber immer noch bei 11,1 Prozent. „Es ist beabsichtigt, die FKS aufgrund bestehender Haushaltsvermerke sowie durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung auch künftig durch weitere Planstellenzuläufe zu stärken“, ist im Bericht weiter zu lesen.

Deutlich zurückgegangen ist die Zahl von Arbeitgeberprüfungen. Diese lag 2021 noch bei 48.064, 2024 dann bei 25.274. Auch die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten sank in diesem Zeitraum von 120.345 auf 96.813. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen (gemessen in Jahren) fiel von 1.624 auf 1.277, wobei sie 2023 bei 987 lag. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wuchs von 40.462 auf 46.475.

„Die FKS hat ihre Ausrichtung nach dem Grundsatz ‚Qualität vor Quantität‘ im Berichtszeitraum konsequent weiterentwickelt, was sich auch in den aktuellen Arbeitsergebnissen widerspiegelt“, heißt es dazu im Bericht. Dabei sei die Neuausrichtung auf hohe Akzeptanz bei Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften gestoßen und spiegele häufig auch deren Forderungen wider.

Die Bundesregierung berichtet über 187 Verfahren der FKS, die im Berichtszeitraum 2021 bis 2024 von den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften als OK-Verfahren eingestuft wurden: 43 im Jahr 2021, 45 im Jahr 2022, 51 im Jahr 2023 und 48 im Jahr 2024.

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Kongress des Europarates fordert Wahrung der Oppositionsrechte und Achtung des Wählerwillens

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Straßburg, 27.05.2026

– Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist die politische Versammlung, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den 46 Mitgliedstaaten vertritt und für die Förderung und Überwachung der lokalen Demokratie zuständig ist.

– Marc Cools (Belgien, ILDG) und Bryony Rudkin (Vereinigtes Königreich, SOC/G/PD), Berichterstatter für die Lage der lokalen Demokratie in der Türkiye im Auftrag des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, haben folgende Erklärung abgegeben:

Wir bedauern zutiefst die jüngsten Entwicklungen, die die wichtigste Oppositionspartei der Türkiye, die CHP, betreffen. Berichte über massive Polizeieinsätze – einschließlich des Einsatzes von Tränengas gegen Parteimitglieder, gewählte Vertreter und Demonstranten – sind zutiefst beunruhigend. Diese Ereignisse ereignen sich vor dem Hintergrund langjähriger Bedenken hinsichtlich der Rechte der Opposition sowie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit; Bedenken, die vom Kongress im Rahmen aufeinanderfolgender Erkundungs- und Überwachungsbesuche systematisch dokumentiert wurden.

Etwas mehr als zwei Jahre nach den Wahlen von 2024 wird nun geschätzt, dass in über 80 Gemeinden Versuche unternommen wurden, Wahlergebnisse rückgängig zu machen – sei es durch die Einsetzung von Treuhändern, Entlassungen, Verhaftungen oder Wechsel der politischen Zugehörigkeit.

Gewählte Vertreter leiten ihre Legitimation aus der Wahlurne ab. Wenn der Wille der Wähler bedroht ist, werden die Bürger ihrer politischen Rechte beraubt.

Da die CHP nach den Wahlen von 2024 auf lokaler Ebene als stärkste Partei hervorging, geben diese Entwicklungen Anlass zu großer Sorge um die lokale und regionale Demokratie in der Türkiye in den kommenden Monaten.

Das anhaltende Muster von Verhaftungen und Gerichtsverfahren, die unverhältnismäßig stark auf Oppositionspolitiker abzielen – einschließlich der Inhaftierung von über 20 Bürgermeistern, von denen sich viele in Untersuchungshaft befinden und denen lange Haftstrafen drohen –, stellt eine gefährliche und sich verschärfende Einschränkung des demokratischen Pluralismus dar.

Unter Verweis auf den jüngsten gemeinsamen offenen Brief europäischer politischer Versammlungen fordern wir die Behörden auf, diese aktuellen Entwicklungen unverzüglich rückgängig zu machen.“

Der Kongress wird weiterhin einen offenen Dialog mit den türkischen Akteuren führen und die Entwicklungen in der Türkiye genau beobachten – insbesondere im Rahmen seiner nächsten Sitzungen des Präsidiums und des Überwachungsausschusses im Juni.

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Hautkrebs verdoppelt

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Wiesbaden 28.05.2026 

Die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Hautkrebs hat sich innerhalb von 20 Jahren nahezu verdoppelt. 120 100 Menschen wurden 2024 mit der Diagnose Hautkrebs im Krankenhaus stationär behandelt. Das waren 94,5 % mehr Fälle als im Jahr 2004, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damals wurden 61 700 Menschen wegen Hautkrebs stationär behandelt. Zum Vergleich: Die stationären Krankenhausbehandlungen insgesamt sind im selben Zeitraum um 4,1 % gestiegen.

Behandlungsfälle aufgrund von hellem Hautkrebs besonders stark gestiegen

Zugenommen haben vor allem die Behandlungsfälle aufgrund des sogenannten hellen Hautkrebses. Sie haben sich binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt (+117,0 %): von 43 300 Fällen im Jahr 2004 auf 94 000 im Jahr 2024. Wegen des sogenannten schwarzen Hautkrebses gab es 2024 rund 26 100 stationäre Behandlungen und damit 41,7 % mehr als 2004. Vor allem heller Hautkrebs steht in Verdacht, durch Sonnenlicht mitausgelöst zu werden.

Hautkrebs bei 8,3 % aller stationären Krebsbehandlungen Hauptdiagnose

Hautkrebs war bei 8,3 % aller stationären Krebsbehandlungen im Jahr 2024 die Hauptdiagnose. Der Anteil der Hautkrebs- an allen Krebsbehandlungen hat sich binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt: Im Jahr 2004 hatte er noch bei 4,0 % gelegen.

Männer sind häufiger betroffen als Frauen: Auf sie entfielen zuletzt 57,2 % der stationären Behandlungen wegen Hautkrebs.

Zahl der Todesfälle wegen Hautkrebs binnen 20 Jahren um 65,1 % gestiegen

An Hautkrebs starben im Jahr 2024 rund 4 600 Menschen. Das waren 65,1 % mehr als im Jahr 2004 mit 2 800 solcher Todesfälle. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ist die Zahl der Todesfälle wegen Krebserkrankungen insgesamt um 10,1 % gestiegen. Wie bei den meisten Krebserkrankungen sind auch bei Hautkrebs vor allem ältere Menschen betroffen: So war mehr als die Hälfte (52,9 %) der 2024 an Hautkrebs Verstorbenen 80 Jahre oder älter.

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Kabinett beschließt Maßnahmen zur Bekämpfung des Fahrermangels

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Berlin 27.05.2026

Das Bundeskabinett hat heute die vom BMV vorgelegte Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen und schafft so die Grundlage für eine langfristige Fachkräftegewinnung – auch aus dem Ausland.

Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr: „Ohne unsere Berufskraftfahrer in der Logistik und im ÖPNV würde Deutschland stillstehen. Mit der Änderungsverordnung bauen wir Zugangshürden ab und bringen Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job. Zum Beispiel soll die Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation in mehreren Fremdsprachen möglich sein. Außerdem schaffen wir die Voraussetzungen, dass in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten künftig auch in Deutschland anerkannt werden. Aber klar ist auch: Unsere Maßnahmen können langfristig nur greifen, wenn die Branche selbst aktiv wird und den Job für Bus- und Lkw-Fahrer attraktiver macht.“

Die Änderungsverordnung sieht u.a. die folgenden Punkte vor: Die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation soll künftig – neben Deutsch – in einer von acht Fremdsprachen abgelegt (Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) werden können. Außerdem sollen die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, sodass Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können. Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. In der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten sollen künftig auch in Deutschland anerkannt werden.

Die praktische Prüfung soll von derzeit 210 Minuten um 90 Minuten auf 120 Minuten gekürzt werden. Das Inkrafttreten der Änderungsverordnung ist noch für dieses Jahr geplant.

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Zustimmungsfreie Teile des Pakets zur Abwehr von Terror

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Berlin 27.05.2026

– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (21/6132) eingebracht, der die zustimmungsfreien Bestandteile des Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus beinhaltet. Der Gesetzentwurf umfasse Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei im Rahmen der bestehenden polizeilichen Aufgaben, erklärt die Bundesregierung.

Von hervorgehobener Bedeutung seien dabei die Befugnisse im Rahmen der Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Zudem erfolge eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Personen insbesondere zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen, heißt es weiter.

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Zustimmungsfreie Teile des Pakets zur Abwehr von Terror

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Berlin 27.05.2026

– Die Bundesregierung hat einen Gesuch (21/6132) eingebracht, der die zustimmungsfreien Bestandteile des Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus beinhaltet. Der Gesetzentwurf umfasse Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei im Rahmen der bestehenden polizeilichen Aufgaben, erklärt die Bundesregierung.

Von hervorgehobener Bedeutung seien dabei die Befugnisse im Rahmen der Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Zudem erfolge eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Personen insbesondere zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen, heißt es weiter.

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Hübner wird neuer Präsident der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Bundesbehörden

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Berlin 27.05.2026

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat heute Herrn Dr. Christoph Hübner zum neuen Präsidenten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Bundesbehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) berufen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit Dr. Christoph Hübner übernimmt ein in der Sicherheits- und Verwaltungsarchitektur sehr erfahrener Fachbeamter die Leitung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Bundesbehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Dr. Christoph Hübner steht für verlässliche Führung, moderne Verwaltung und enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der EU.“

Im Benehmen mit den Ländern im Verwaltungsrat der BDBOS tritt nun Dr. Christoph Hübner an die Spitze der Behörde, die verantwortlich ist für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung des bundesweit einheitlichen Digitalfunk BOS. Der einheitliche Digitalfunk BOS wird von den Einsatzkräften der Polizeien und Feuerwehren, Rettungsdienste sowie Katastrophen- und Zivilschutzbehörden in Bund und Ländern und der Bundeswehr genutzt.

Mit Herrn Dr. Hübner wird ein erfahrener Experte an der Spitze der Behörde stehen. Durch seine jahrzehntelange Tätigkeit im Bundesministerium des Innern verfügt er über eine breite Erfahrung in verschiedenen Fach- und Leitungsfunktionen. Zuletzt war er Stellvertretender Leiter der Abteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz – mittlerweile Zivile Verteidigung, Katastrophenhilfe und Waffenrecht.

In naher Zukunft steht für die BDBOS und Herrn Dr. Hübner die Errichtung eines breitbandigen Digitalfunks BOS für Bund und Länder an. Darüber hinaus soll auf europäischer Ebene ein übergreifendes System geschaffen werden, um die einsatzkritische Kommunikation der Einsatzkräfte grenzübergreifend zu verbessern.

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Dobrinds Cyberspace

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Berlin 27.05.2026

– Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin, dass der Cyberspace gefährlich sei und eine Bedrohung darstelle.

Der Minister betonte, sein Ministerium werde in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft entschieden gegen Cyberspionage und deren Infrastruktur vorgehen, um die öffentliche Ordnung, die Wirtschaft, die Industrie und die Infrastruktur des deutschen Staates zu schützen.

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Bundeskabinett für Mediendienste

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Berlin 27.05.2026

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf von Staatsminister Wolfram Weimer für eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender beschlossen. Demnach müssen sie künftig mindestens 8 Prozent ihres Jahresumsatzes in den Filmstandort Deutschland investieren. Hinzu kommen Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke sowie Vorgaben für eine faire Rechteteilung mit unabhängigen Produzenten. 

Mit dem heutigen Beschluss stehen nun auch die im vergangenen Jahr verdoppelten Filmfördermittel des Bundes in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr zu Verfügung. Zusammen mit den Mitteln der jurybasierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stellt der Bund ab sofort jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit. Hinzu kommen die Länderförderungen.

Der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb. Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben, wie nie zuvor. Zugleich nehmen wir die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht, geben ihnen über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum. Damit kann die gesamte Filmwirtschaft nun erstmals wirklich verlässlich über Jahre hinaus planen. Nun ist es an der Branche, diese Chance zu nutzen, um Filmhits ‚made in Germany‘ in Serie zu produzieren.“ 

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Deutschland hat eine großartige Filmszene. Diesen Filmstandort und seine Vielfalt stärken wir weiter. Unser Ziel ist, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen. Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden. Und wir fördern die Arbeit unabhängiger Produzentinnen und Produzenten. Dafür verbessern wir die Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Filmbranche – mit verdoppelter Filmförderung und mit dem Investitionspakt. Wer am deutschen und europäischen Filmmarkt gute Geschäfte macht, der muss hier auch seinen Beitrag leisten.“

Neben der Basisinvestitionsquote von 8 Prozent setzt das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) zudem Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen: Ab einer Investitionsquote von 12 Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen. Ziel dieser Öffnungsklausel ist es, signifikante Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen.

Die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßene Filmförderreform basiert auf vier Säulen: dem reformierten Filmförderungsgesetz (FFG), der jurybasierten kulturellen Filmförderung, dem überjährigen Mittelaufwuchs des Bundes auf 250 Millionen Euro und der Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter.

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Wirtschaftsausblick 2026

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Berlin 27.05.2026  

– Deutschland verzeichnet seit 2019 eine Konjunkturabschwächung, die die meisten Wirtschaftszweige und Branchen betrifft. Die Hoffnungen auf eine Erholung in den Jahren 2020 und 2021 waren groß.

Die Coronavirus-Pandemie und der seit 2022 andauernde Krieg in der Ukraine haben diese Hoffnungen jedoch zunichtegemacht. Dies hat Ökonomen und Wirtschaftsvertreter veranlasst, in ihren Analysen zur wirtschaftlichen Zukunft vorsichtiger vorzugehen.

In ihrem am Mittwoch, dem 27. Mai, veröffentlichten Bericht zum Wirtschaftsausblick 2026 betonte der Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass der Krieg im Iran die Wirtschaftstätigkeit und die nationale Produktion negativ beeinflusst. Die Prognose für dieses Jahr liegt nun bei lediglich 0,5 % statt der zuvor erwarteten 0,8 %und Inflationsrate von 3,5% .

Für 2027 gehen die Experten von einem nationalen Produktionswachstum von 0,8 % und einem Inflationsrate von 2,8 % aus.

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Regierung plant besseren Schutz vor Diskriminierung

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Berlin 01.06.2026

– Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/6178) der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben.

„Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf.

Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden.

Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen.

Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden.

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Politik

„Ein europäisches Mitglied ohne Stimme.“ Die Ukraine weigert sich, im Wartezimmer zu bleiben

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Berlin 26.05.2026

Hat die Ukraine – ähnlich wie die Türkei – begonnen, angesichts ihres Strebens nach einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union Frustration gegenüber den Europäern zu entwickeln?

Zwischen der Vollmitgliedschaft und der suspendierten Mitgliedschaft drängt die Ukraine weiterhin ihre europäischen Verbündeten, die Tür für ernsthafte Verhandlungen zu öffnen, die den Weg für den vollständigen Beitritt zum Block ebnen würden, doch die bisherigen Vorschläge zeigen keinen reibungslosen Weg, um mit der Diskussion über die Vollmitgliedschaft zu beginnen.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erneuerte am Samstag, 23.Mai  seine Forderungen nach einer vollen und gleichberechtigten Mitgliedschaft mit dem Rest der Europäischen Union, nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagen hatte, Kiew als vorübergehende Maßnahme einen Sonderstatus zu gewähren.

„Assoziiertes Mitglied“

Der deutsche Bundeskanzler sagte, dies könne dazu beitragen, eine Vereinbarung zur Beendigung des vierjährigen russischen Krieges in der Ukraine zu erleichtern.

Merz Vorschlag enthält unter anderem wichtige Punkte:

  1. Erlauben Sie der Ukraine, an EU-Sitzungen teilzunehmen, ohne Wahlrecht.
  2. Einrichtung einer European Leaders‘ Task Force zur Entwicklung der Einzelheiten.
  3. Die Mitglieder des Blocks verpflichteten sich zu einem „politischen Engagement“, die gegenseitige Hilfsklausel für die Ukraine umzusetzen, „um eine grundlegende Sicherheitsgarantie zu gewährleisten.“
  4. Erlauben Sie der Ukraine, einen stellvertretenden Kommissar in die Europäische Kommission ohne Stimmrecht zu ernennen.
  5. Die Ukraine darf Vertreter für das Europäische Parlament ohne Wahlrecht ernennen.
  6. Allmählicher Zugang zum EU-Haushalt.

Einige Diplomaten in Brüssel reagierten vorsichtig auf Merz Vorschlag und wiesen darauf hin, dass der Status eines „assoziierten“ Mitglieds nicht existiere und Änderungen der EU-Verträge erfordern könnte.

‚Unfairer Vorschlag‘

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte in einem Brief an die EU-Staats- und Regierungschefs, es wäre unfair, wenn die Ukraine ohne Stimme in der EU wäre.

Er fügte hinzu, dass der Prozess der EU-Erweiterung lange dauere und betonte, dass Europa schneller vorgehen sollte, anstatt die Ukraine bis zur Vollmitgliedschaft „in einem Wartezimmer“ zu halten. Doch Berlin sieht einen schnellen und vollständigen Anschluss unter den aktuellen Umständen als unrealistisch an.

Eine deutsche Regierungsquelle sagte am Samstag als Antwort auf Selenskyjs Brief: „Deutschland bleibt der wichtigste Unterstützer der Ukraine. Wir sehen uns auch als Wegbereiter für die Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union. Es besteht nun die Notwendigkeit einer offenen Diskussion. Unser Vorschlag zielt darauf ab, diese notwendige Debatte zu eröffnen.“

„Die volle Mitgliedschaft bleibt das Ziel. Substanziell konzentriert sich die Arbeit derzeit darauf, die Kapitel der Verhandlung zu öffnen. In dieser Hinsicht herrscht ein hohes Maß an Konsens mit den Ansichten des ukrainischen Präsidenten.“

Unrealistisches Ziel

Die Ukraine erhielt im Juni 2022, wenige Monate nach Beginn des russischen Krieges, den EU-Kandidatenstatus.

Analysten sagen, ein klarer Weg zum Beitritt zur Europäischen Union könnte Selenskyj helfen, die Ukrainer von einer friedlichen Lösung zu überzeugen, insbesondere wenn sie der Ukraine nicht die Kontrolle über ihr gesamtes Territorium zurückgibt oder ihr die Mitgliedschaft in der gewährt.

Doch mehrere europäische Beamte sagen, es sei unrealistisch, dass die Ukraine in den nächsten Jahren eine volle Mitgliedschaft im Block erwirbt, obwohl 2027 in einem 20-Punkte-Friedensplan, der zwischen den Vereinigten Staaten, der Ukraine und Russland diskutiert wurde, festgelegt wurde.

Der Beitritt zur Europäischen Union erfordert die Ratifizierung jedes Mitgliedsstaates des Blocks, ein Prozess, der erhebliche Hindernisse mit sich bringen könnte.

Europas Schild gegen Russland

Er beschrieb Merz als Versuch, einen Kompromiss zwischen dem schnellen Beitritt und dem aktuellen Status der Ukraine als Kandidat zu Beginn des Prozesses zu finden.

Doch Kiew fordert einen beschleunigten Beitritt, um seine Bemühungen im Krieg gegen Russland zu stärken und ihm umfassendere Sicherheitsgarantien zu geben, da sich die Leistung des ukrainischen Militärs im Konflikt verbessert und seit Jahresbeginn etwa 590 Quadratkilometer Gebiet zurückerobert hat, so der ukrainische Präsident.

Selenskyj dankte den europäischen Führungspersönlichkeiten für ihre Unterstützung seit Kriegsbeginn – Europas größtem Konflikt seit dem Zweiten Weltkrieg – und sagte, die Ukraine habe als Bollwerk gedient, das verhinderte, dass alle 27 EU-Länder von Russland angegriffen wurden.

In seinem Brief an sie schrieb er: „Wir verteidigen Europa, vollständig, nicht teilweise, und mit unvollständigen Maßnahmen… Die Ukraine verdient eine faire Behandlung und gleiche Rechte innerhalb Europas.“

Selenskyj erklärte, dass die Ukraine trotz des Kriegesdrucks gute Fortschritte bei den Reformen mache, die zur Erfüllung der demokratischen und wirtschaftlichen Standards der EU erforderlich sind.

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Erkenntnisse über Desinformationskampagne „Storm-1516“

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Berlin 25.5.2026   

– Über die „Desinformationskampagne ,Storm-1516’“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5475). Danach hat die Bundesregierung im Dezember 2025 „Storm-1516“ der Russischen Föderation öffentlich zugeordnet. Das nationale Attribuierungsverfahren der Bundesregierung zu ausländischer Informationsmanipulation habe ergeben, „dass die Russische Föderation durch die Kampagne ,Storm-1516′ versucht hat, sowohl die letzte Bundestagswahl als auch die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und fortlaufend zu destabilisieren“, heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Bundesregierung darin zudem darlegt, zeigen belastbare Informationen, dass diese koordinierte Kampagne durch Angehörige des von Alexander Dugin gegründeten Center for Geopolitical Expertise und der vom russischen Oligarchen Konstantin Malofejew finanzierten Doppelkopf-Adler-Bewegung durchgeführt sowie durch den russischen Militärgeheimdienst GRU unterstützt wurde. „Diese unterstellten hierbei unter anderem ehemaligen und aktuellen Regierungsmitgliedern der Bundesregierung schwerste Straftaten“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren.

Ihren Angaben zufolge wurden hierfür auf verschiedenen Plattformen unter anderem künstlich generierte scheininvestigative Recherchen, Deepfake-Bildsequenzen, pseudojournalistische Webseiten und erfundene Zeugenaussagen verbreitet. Mittels koordinierter Amplifizierung seien die Inhalte in den sozialen Medien einer größtmöglichen Zielgruppe zugeführt worden. Das Ziel dieser Kampagne sei es, die Gesellschaft zu spalten, Misstrauen zu schüren und das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse zu schwächen.

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Keine Verpflichtung zur systematischen Erfassung

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Berlin 26.05.2026 (hib/LBR)

– Die Bundesregierung erhebt keine vollständigen Daten über Kontakte von Vertretern von Bundesministerien oder obersten Bundesbehörden mit Fraktionen, Arbeitskreisen oder Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Eine umfassende Beantwortung entsprechender Fragen sei wegen des hohen Rechercheaufwands „nicht mit zumutbarem Aufwand“ möglich, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (21/5963) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5678). Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem Umfang und der Verteilung der Kontakte von Vertretern von Bundesministerien mit Fraktionen, Arbeitskreisen sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestags erkundigt.

Wie es in der Antwort weiter heißt, pflegten Staatsminister, (Parlamentarische) Staatssekretäre sowie Beschäftigte der Bundesministerien und obersten Bundesbehörden „einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Fraktionen, Arbeitskreisen und Abgeordneten. Kontakte fänden sowohl in den Ministerien als auch im Bundestag sowie in digitaler Form statt. Eine Verpflichtung zur systematischen Erfassung dieser Kontakte bestehe nicht, erläutert die Bundesregierung weiter. Eine vollständige Dokumentation sämtlicher Gespräche, Vorträge, Teilnehmer oder Termine werde nicht geführt.

Weiter heißt es, die angeforderten Informationen würden regelmäßig nicht dauerhaft in den Leitungsbereichen gespeichert, sondern allenfalls in den vorbereitenden Fachreferaten. Die mit der Datenerhebung verbundenen Belastungen würden die fristgerechte Erfüllung der Fachaufgaben “erheblich gefährden„, heißt es in der Antwort weiter. Mit Blick auf Richtlinien für Kontakte zwischen Bundesregierung und Parlament verweist die Bundesregierung auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

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Deutlich weniger Personal bei Friedensmissionen

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Berlin, Stockholm 26.05.2026 

– Die Zahl der Einsatzkräfte bei internationalen Friedensmissionen ist auf den niedrigsten Stand seit 25 Jahren gesunken. Das geht aus einem Bericht des Stockholmer Friedensforschungsinstituts (Sipri) und Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZiF) hervor. Demnach waren Ende 2025 knapp 79.000 Soldaten und zivile Hilfskräfte an weltweiten Einsätzen beteiligt.

Das sind 17 Prozent weniger als ein Jahr zuvor und 49 Prozent weniger als noch 2016. Dabei seien die internationalen Krisen nicht weniger geworden, heißt es. Das beide Institute berücksichtigte für die Datenerhebung multilaterale Friedensmissionen, sowohl mit als auch ohne UNO-Mandat. Die Fachleute listen für 2025 weltweit 58 multilaterale Friedensmissionen auf, drei weniger als im Jahr davor. In Afrika südlich der Sahara und Europa waren jeweils 18 Missionen im Einsatz, im Nahen Osten und in Nordafrika zusammen 14, fünf auf dem amerikanischen Doppelkontinent sowie drei in Asien und Ozeanien.

Mangelnde Finanzierung

Die Forscher sehen die Gründe für den Rückgang vor allem bei der mangelnden Finanzierung sowie politischen Pattsituationen im UNO-Sicherheitsrat, in dem die fünf ständigen Mitglieder USA, China, Russland, Großbritannien und Frankreich Vorhaben mit ihrem Veto blockieren können. Vor allem die Kürzungen der USA seien beträchtlich. Das Sipri-Insitut warnte vor schwerwiegenden Folgen für die Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten. Ein Rückgang weltweit anerkannter Normen und eine Zunahme von Kriegen sei zu befürchten.

US-KürzungenUNO verkleinert Friedensmissionen

Ein Viertel der Friedenstruppen der Vereinten Nationen soll aus Krisenregionen abgezogen werden. Die Vereinten Nationen wollen bei Friedensmissionen kürzen. Grund dafür sind erhebliche Kürzungen der Gelder durch die USA, wie ein Vertreter der UNO in New York mitteilte. Damit dürften in den kommenden Monaten die Einsätze für rund 13.000 der insgesamt etwa 50.000 Blauhelmsoldaten enden. Ein großer Teil der zivilen Missionen werde ebenfalls betroffen sein.

Die Vereinigten Staaten reduzieren seit dem zweiten Amtsantritt von Präsident Trump ihr internationales Engagement. Sie haben im aktuellen UNO-Budget für die Friedensmissionen noch rund 680 Millionen Dollar zugesagt. Im Vorjahr waren es nach Angaben der Vereinten Nationen mehr als eine Milliarde.

Aktuell unterhält die UNO elf Friedensmissionen weltweit, die größten davon in der Zentralafrikanischen Republik, im Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo und im Libanon mit je mehr als 10.000 Einsatzkräften.

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Genomische Techniken in der Landwirtschaft

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Berlin 26.05.2026

– Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken. Dabei sind verschiedene Interessen abzuwägen, mit Blick auf den Forschungsstandort Deutschland, unsere Unternehmen, die Landwirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Das geht aus ihrer Antwort (21/5803) auf die Kleine Anfrage (21/5252) der Fraktion der AfD mit dem Titel „Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken auf Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und mittelständische Saatgutunternehmen in Deutschland“ hervor. So erwarte sie zum Beispiel durch neue Rahmenbedingungen und Verfahren einen erleichterten Marktzugang für Pflanzen und Produkte der Kategorie 1 (Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlich gezüchteten Sorten gelten und deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg hätten entstehen können).

Zudem erinnert die Bundesregierung daran, dass schon der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsehe, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken. Dabei, räumt sie ein, seien „verschiedene Interessen abzuwägen, mit Blick auf den Forschungsstandort Deutschland, unsere Unternehmen, die Landwirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.“

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