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Wirtschaft

Mehr Getreideanbau

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Berlin, Wiesbaden 19.05.2026

– Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland bauen nach aktuellen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Erntejahr 2026 auf einer Fläche von 6,03 Millionen Hektar Getreide an. Das wären 108 200 Hektar oder 1,8 % mehr als 2025. Damit würde die Anbaufläche das Niveau von 2023 übertreffen, nachdem sie 2024 witterungsbedingt auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2010 gesunken war. 2025 war sie wieder um 4,4 % gegenüber 2024 gestiegen. Knapp die Hälfte der Fläche (48 %) machte im Jahr 2026 Winterweizen (einschließlich Dinkel) mit 2,9 Millionen Hektar aus (+1,5 % gegenüber 2025).

Anbaufläche für Wintergetreide gegenüber 2025 mit leicht steigender Tendenz

Der Schwerpunkt des Getreideanbaus in Deutschland liegt auf Wintergetreide. Im Jahr 2026 wird Wintergetreide auf knapp 5,0 Millionen Hektar angebaut. Das sind 2,3 % mehr als 2025 und entspricht 82,9 % der gesamten Getreideanbaufläche. Zum Wintergetreide zählen neben Winterweizen auch Wintergerste, Roggen sowie Triticale (Weizen-Roggen-Kreuzung). Nach den Schätzungen für die Erntesaison 2026 wird für Wintergerste eine Anbaufläche von 1,26 Millionen Hektar (+4,3 %) genutzt, für Roggen 533 600 Hektar (+0,8 %) und für Triticale 301 500 Hektar (+4,8 %).

Anbaufläche für Sommergetreide gegenüber 2025 fast unverändert

Mit einer Anbaufläche von 1,03 Millionen Hektar (-0,4 % gegenüber dem Vorjahr) wird Sommergetreide in Deutschland im Vergleich zum Wintergetreide in wesentlich geringerem Umfang angebaut. Die landwirtschaftlichen Betriebe bestellten für Körnermais (einschließlich Corn-Cob-Mix) eine Anbaufläche von 505 900 Hektar (+3,3 %), für Sommerweizen 50 500 Hektar (+5,9 %) und für Hafer 189 900 Hektar (+1,5 %). Lediglich die Anbaufläche von Sommergerste sinkt auf 287 100 Hektar, das sind 25 800 Hektar beziehungsweise 8,2 % weniger als im Erntejahr 2025.

Anbautendenzen weiterer Feldfrüchte

Für Silomais wird in der Erntesaison 2026 voraussichtlich eine Anbaufläche von 1,93 Millionen Hektar genutzt, sie liegt damit in etwa auf dem Vorjahresniveau (-1,4 %). Für Winterraps beträgt die Anbaufläche 1,14 Millionen Hektar und steigt damit gegenüber 2025 um 53 500 Hektar (+4,9 %). Bei den Hackfrüchten wird ein Rückgang der Anbaufläche erwartet. Kartoffeln werden voraussichtlich auf einer Fläche von 280 400 Hektar angebaut. Das sind 21 400 Hektar beziehungsweise 7,1 % weniger als im Erntejahr 2025. Die Anbaufläche für Zuckerrüben beträgt voraussichtlich 338 700 Hektar und geht damit um 48 700 Hektar oder 12,6 % zurück. Hülsenfrüchte nehmen einen vergleichsweise kleinen Teil der Ackerfläche ein. Für das Erntejahr 2026 wird ein Anstieg der Anbauflächen erwartet: Die Anbaufläche von Erbsen zur Körnergewinnung steigt 2026 den Schätzungen zufolge im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 % auf 147 400 Hektar, die Anbaufläche von Ackerbohnen um 5,9 % auf 70 300 Hektar sowie die von Sojabohnen um 17,8 % auf 51 000 Hektar.

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Politik

Bezahlbarer Führerschein

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Berlin  20.05.2026 

Kabinett legt Grundstein für moderne, sichere und kostengünstigere
Fahrausbildung

– Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen.
Mit dem Beschluss treibt die Bundesregierung die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten. Mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket zur Reform der Fahrschulausbildung werden zwei wesentliche Zielrichtungen verfolgt: Zum einen stehen vor allem Verbesserungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Mittelpunkt. Zum anderen soll eine deutliche Entlastung der Fahrschulen erreicht werden, insbesondere durch den Rückbau bürokratischer Hürden.
Bundesminister Patrick Schnieder: „Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeutet er: zur Schule kommen, die Ausbildung beginnen, Freunde treffen oder zum Sport fahren.
Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unserer Reform der Fahrschulausbildung machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.“

Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.
Zur Reform der Fahrschulausbildung im Einzelnen
1.    Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können. 

Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht wird abgeschafft. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen. Die Fahrschulen können entscheiden, ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Das senkt Kosten und spart Zeit für Fahrschüler, aber auch für Fahrschulen. Bürokratierückbau: Der Bürokratierückbau ist eines der Kernanliegen der Bundesregierung und daher auch ein zentraler Bestandteil der Reform. Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.

Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit über 1 100 Fragen. Er soll um rund ein Drittel reduziert werden.  Eine gezielte Reduzierung auf mit europäischen Richtlinien im Einklang stehende Inhalte und praxisnahe, verständliche Fragen entlastet die Fahrschülerinnen und
Fahrschüler, ohne die Qualität der Ausbildung zu gefährden.

2.    Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell sind in Deutschland beim Pkw-Führerschein 12 Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten). Künftig wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Künftig wird nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.

Fahrprüfung: Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden. Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfallsvdigitalisiert und einfacher gestaltet werden.

Experimentierklausel: Es soll ermöglicht werden, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänzt die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung.

3.    Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u. a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten nutzen und verbrauchergerecht online aufbereiten.

Weitere Maßnahmen:
Außerdem werden sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW oder Bus) übertragen lassen, was den Zugang zum Beruf des Berufskraftfahrers/-fahrerin erleichtert. Dazu zählt der Wegfall einer zahlenmäßigen Vorgabe für die Absolvierung der Sonderfahrten (Fahrten auf der Autobahn, bei Dunkelheit und auf Landstraßen) bzw. im Falle der Busausbildung eine Vorgabe zu verpflichtend zu absolvierenden Ausbildungsfahrten. Ziel der Ausbildung bleibt der Erwerb der notwendigen Fähigkeiten. Die Anzahl der dafür zu absolvierenden Fahrstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler.

Erleichtern werden wir auch den Zugang zum Fahrlehrerberuf. 

Die Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen gesenkt und Fortbildungen digitalisiert sowie entbürokratisiert werden. Beispielsweise werden die verschiedenen für Fahrlehrer bestehenden Fortbildungsfristen verlängert und einheitlich auf vier Jahre angehoben.

Nächste Schritte:
Die flankierende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung wird dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt. Sofern das Rechtsetzungsverfahren im Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen abgeschlossen werden kann, werden die Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.

Bundesminister Schnieder abschließend dazu: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne und sichere
Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein
Privileg sein. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen möglichst zügig umgesetzt werde können: für einen bezahlbaren Pkw-Führerschein, einen sicheren Straßenverkehr und für mehr Freiraum und weniger Bürokratie in den Fahrschulen.“

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Wirtschaft

Urlaub auf hoher See wird immer beliebter

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Wiesbaden, Berlin 19.05.2026   

– Nach einem Rückgang während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Kreuzfahrtgäste hierzulande auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Im Jahr 2025 starteten rund 1,51 Millionen Menschen eine Hochseekreuzfahrt von einem der deutschen Häfen an Nord- und Ostsee aus, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das waren 4,1 % mehr als im Jahr zuvor mit gut 1,45 Millionen Reisenden. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 mit damals 1,33 Millionen Passagierinnen und Passagieren betrug der Anstieg 13,5 %. Während der Pandemie gab es wegen der Reisebeschränkungen einen deutlichen Rückgang bei den Passagierzahlen.

Zahl der Kreuzfahrtgäste in der EU binnen fünf Jahren um 18,1 % gestiegen

Kreuzfahrtreisen wurden zuletzt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit wieder beliebter. Für die Europäische Union liegen für das Jahr 2024 Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat vor: Danach starteten EU-weit 8,73 Millionen Menschen eine solche Kreuzfahrt. Das waren 12,2 % mehr als im Jahr 2023 mit 7,78 Millionen Passagierinnen und Passagieren. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 mit damals 7,39 Millionen Reisenden betrug der Anstieg 18,1 %.

Innerhalb der EU starten die meisten Passagierinnen und Passagiere in Italien

Jede oder jeder sechste Kreuzfahrt-Reisende in der EU startete im Jahr 2024 von Deutschland aus (16,6 %). Damit lag Deutschland als Ausgangsort auf Platz 3 der EU-Staaten. Die meisten Passagierinnen und Passagiere gingen in Italien (28,4 %) an Bord eines Hochsee-Kreuzfahrtschiffes, gefolgt von Spanien (22,3 %). In Frankreich starteten 13,6 % der Reisenden ihre Fahrt, in Griechenland 8,3 %.

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Wirtschaft

124 900 Tonnen Fleischersatzprodukte im Wert von 632,6 Millionen Euro

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Nach jahrelangem Anstieg: Fleischersatz-Produktion sinkt 2025 um 1,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Wiesbaden 18.05.2026

– Ob Veggie-Burger, Tofuwurst oder Seitanmortadella: Die Produktionvon vegetarischen oder veganen Fleischalternativen in Deutschland ist im letzten Jahr leicht gesunken – nachdem sie in den Jahren zuvor stetig gewachsen war. Im Jahr 2025 wurden hierzulande mit 124 900 Tonnen Fleischersatzprodukte 1,2 % weniger als im Vorjahr produziert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. 2024 lag die Produktion bei 126 500 Tonnen. Der Wert der Fleischersatzproduktion sank mit 632,6 Millionen Euro im Jahr 2025 um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr, als es 647,1 Millionen Euro waren. Binnen sechs Jahren hat sich die Produktion mehr als verdoppelt (+107 %): 2019 wurden 60 400 Tonnen Fleischersatzprodukte hergestellt.

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Politik

Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2026: +11,5 % zum Vorjahresmonat

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Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis März 2026 zum Vorjahreszeitraum:

+14,0 % bei Wohnungen in Wohngebäuden insgesamt

+13,7 % bei Einfamilienhäusern

+23,2 % bei Zweifamilienhäusern

+14,9 % bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

Wiesbaden 18.05.2026  

– Im März 2026 wurde in Deutschland der Bau von 21 800 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 11,5 % oder 2 200 Baugenehmigungen mehr als im März 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 8,2 % oder 1 300 auf 17 600. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im März 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 28,0 % oder 900 auf 4 200.

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Politik

ifo Institut / EconPol Europe: Mehr Stromausfälle durch Klimawandel

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München 12.05.2026

– Wegen des Klimawandels könnte in vielen Ländern der Strom in den kommenden Jahren häufiger ausfallen. Darauf deuten die Ergebnisse einer neuen Studie von EconPol Europe hin. Sie untersucht in fünf Ländern von 2013 bis 2023 Stromausfälle im Verbrauchernetz: In Deutschland, Australien, Brasilien, China und Mexiko. „Deutschland hat ein vergleichsweise zuverlässiges Stromnetz, aber Extremwetter und Hitzewellen werden auch hierzulande die Infrastruktur zunehmend unter Druck setzen“, sagt ifo-Forscherin Jacqueline Adelowo.

In Deutschland ist die Zahl der ungeplanten Stromausfälle im Winter am niedrigsten und steigt zum Hochsommer deutlich an, heißt es in der Studie. Im Dezember der Jahre 2013 bis 2023 fiel der Strom durchschnittlich 3.616 Mal ungeplant aus. Im Juli steigt die Zahl um 53 Prozent auf 5.546 Ereignisse. Allerdings müssen nicht bei jedem dieser Ereignisse viele Haushalte betroffen sein. Bei Sturm Niklas am 31. März 2015 wurden jedoch allein 1.887 Unterbrechungen an einem Tag registriert – ein Rekord im untersuchten Zeitraum. „Extreme Hitze, Gewitter und stärkere Stürme im Sommer belasten das deutsche Stromsystem spürbar. Jedoch fällt im Vergleich zu Brasilien oder Mexiko in absoluten Zahlen der Strom in Deutschland deutlich seltener aus“, sagt ifo-Forscher Filippo Pavanello. Im Durchschnitt dauerten ungeplante Stromausfälle in Deutschland durchschnittlich 1,5 bis 2 Stunden. Nur in einem Prozent der Ereignisse sei der Strom länger als 18 Stunden ausgefallen. Damit stehe Deutschland im Vergleich gut da: In China dauerten viele Ausfälle mehr als 6 Stunden, in Extremfällen sei der Strom auch 73 Stunden lang nicht verfügbar.

Die fortschreitende Vernetzung der europäischen Stromnetze mache grundsätzlich die Versorgung in Deutschland stabiler, da Ressourcen in verschiedenen Ländern zur Verfügung stünden, um Ungleichgewichte auszubalancieren, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig steige das Risiko von Kettenausfällen, wenn sich Störungen schnell über Grenzen ausbreiteten. Deshalb brauche es neben dem Netzausbau koordinierte Steuerung, gemeinsame Betriebsregeln und einen Informationsaustausch.

Die Studie basiert auf tagesgenauen Daten zu Stromausfällen in der Verteilnetzebene aus Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland und Mexiko für den Zeitraum 2013 bis 2023. Die Daten stammen von Behörden und Netzbetreibern. Sie enthalten Informationen zum Zeitpunkt der Ausfälle, ob der Ausfall geplant oder ungeplant war, sowie die Ursachen des Ausfalls.

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Wirtschaft

ifo Institut: Jedes zwölfte Unternehmen sieht wirtschaftliche Existenz bedroht

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München 11.05.2026

– 8,1 Prozent der Unternehmen in Deutschland sehen den eigenen Fortbestand gefährdet. Das ergab die ifo Konjunkturumfrage im April. „Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die Insolvenzzahlen dürften vor dem Hintergrund der geopolitischen Unsicherheit in den kommenden Monaten auf einem hohen Niveau bleiben.“
 
Besonders kritisch ist die Lage im Einzelhandel: 17,4 Prozent der Unternehmen sehen sich dort existenziell bedroht – ein neuer Höchststand. Die Kaufzurückhaltung der Verbraucher ist das beherrschende Thema. Zusätzlich belasten der wachsende Online-Handel und Billiganbieter aus dem Ausland die Geschäfte. Insgesamt fürchten 1,6 Prozent aller Handelsunternehmen (Groß- und Einzelhandel), dass sie ihr Geschäft aufgeben müssen.
 
Branchenübergreifend belasten drei Probleme die Unternehmen: fehlende Aufträge und schwache Nachfrage; steigende Betriebs- und Energiekosten; sowie eine zunehmend belastende Bürokratie. Viele Betriebe berichten auch deshalb von zunehmenden Liquiditätsengpässen, weil deren Kunden sparen oder insolvent werden. „Die Krise überträgt sich entlang der Lieferketten“, so Wohlrabe. „Wenn Kunden wegbrechen oder Aufträge stornieren, trifft das die Zulieferer und Dienstleister mit voller Wucht.“
 
Bei den Dienstleistern sehen sich 7,6 Prozent der Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. In den Bereichen Beherbergung und Gastronomie liegt der Wert bei fast zwanzig Prozent. Auch in der Werbung und Marktforschung ist der Anteil mit 14,3 Prozent überdurchschnittlich hoch.
 
In der Industrie ist die Existenzbedrohung leicht auf 7,5 Prozent zurückgegangen. Dennoch bleibt der Druck erheblich: Hohe Energie- und Rohstoffkosten sowie internationale Wettbewerbsnachteile gegenüber asiatischen Anbietern belasten vor allem exportorientierte Branchen.
 
Im Bauhauptgewerbe stieg der Anteil leicht auf 7,3 Prozent. Der Auftragseinbruch im Wohnungsbau hält an; lange Genehmigungsverfahren und die Zurückhaltung der Banken bei der Baufinanzierung belasten den Sektor.

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Politik

ifo Institut / EconPol Europe: Wirtschaftsexperten sehen Regulierung in Deutschland als Wachstumsbremse für KI

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München 08.05.2026

– Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus Deutschland sind besonders skeptisch, wie stark Künstliche Intelligenz zum Wirtschaftswachstum beitragen wird. Das zeigt ein Vergleich der weltweiten Expertenschätzungen im Rahmen des Economic Expert Survey (EES) von EconPol und ifo Institut. Die Befragten in Europa nehmen an, dass der KI-Wachstumseffekt in fünf Jahren nur insgesamt 1,5 Prozentpunkte betragen wird, also 0,3 Prozentpunkte pro Jahr. Für Europa und die USA liegen diese Schätzungen bei 2,5 Prozentpunkten in fünf Jahren (0,5 Prozentpunkte pro Jahr). „Ein Grund für die weniger optimistische Einschätzung in Deutschland liegt möglicherweise an der Regulierung“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums für Innovationsökonomik und Digitale Transformation. „Deutschland ist das einzige Land, in dem fast die Hälfte der Experten für weniger Regulierung Künstlicher Intelligenz plädieren.“ 

Die Mehrheit der Befragten weltweit spricht sich für eine strengere Regulierung von KI aus. In den USA wünschen sich 64 Prozent mehr Regulierung. Im EU-Durchschnitt liegt der Anteil der Regulierungs-Befürworter bei 50 Prozent. In Deutschland sind es nur 27 Prozent, während 46 Prozent dort sich weniger Regulierung wünschen. „Es braucht einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen, damit Länder die Chancen von KI nutzen und mögliche negative Folgen abmildern. Solche Regeln sollten jedoch Innovation nicht ausbremsen. Sie sollten Rechtssicherheit bei Datennutzung, Datenschutz und Haftung schaffen“, sagt Niklas Potrafke, Leiter des ifo Zentrums für Öffentliche Finanzen und politische Ökonomie.

Für den Arbeitsmarkt erwarten die Befragten, dass KI vor allem Tätigkeiten mittlerer Qualifikationsniveaus übernehmen wird. Für Europa erwarten rund 61 Prozent einen Rückgang bei Stellen mit mittlerer Qualifikation in den kommenden zehn Jahren. Für die USA ist der Anteil ähnlich hoch (68 Prozent). Stellen, für die eine hohe Qualifikation erforderlich ist, werden nach Ansicht der Befragten sogar zunehmen:  Für Europa erwarten 53 Prozent der Befragten einen Anstieg hochqualifizierter Jobs; für die USA sind es 48 Prozent. Die Anzahl niedrigqualifizierter Jobs bleibt gemäß den Erwartungen überwiegend stabil oder steigt leicht. „Aufgrund des demografischen Wandels sollte KI eher als Chance und weniger als Risiko für den Arbeitsmarkt gesehen werden. Die Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für bestehende Arbeitskräfte spielen hier eine zentrale Rolle“, sagt Potrafke.

Die Ergebnisse basieren auf dem Economic Experts Survey (EES) vom 4. Quartal 2025. An der Umfrage nahmen rund 600 Wirtschaftsexpertinnen und -experten in Europa und etwa 100 aus den USA teil. Die Befragten schätzten die erwarteten Effekte von KI auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.

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Politik

Kabinett gibt Startschuss für Reallabore in ganz Deutschland

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Berlin 06.05.2026

Die Bundesregierung hat heute einen wichtigen Schritt unternommen, um Reallabore in ganz Deutschland zu ermöglichen. Ziel ist es, das Land als Wirtschafts- und Innovationsstandort nachhaltig zu stärken, indem Freiräume für Innovation geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut werden. Grundlage ist der heutige Kabinettbeschluss der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegten Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz.

Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Dadurch kann frühzeitig über Chancen und Risiken gelernt und der Praxis-Transfer erleichtert werden. Bislang stehen der praktischen Umsetzung von Reallaboren jedoch oftmals Hürden im Weg. Hier setzen die Regelungen an. Über alle Innovationsbereiche hinweg werden Rahmenbedingungen auf dem gesamten Weg einer Innovation in die Erprobung im Reallabor und von dort in die allgemeine Anwendung verbessert. Als neuer, wichtiger Anwendungsbereich für Reallabore kommt zudem die passgenaue Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren hinzu: Durch eine allgemeine Erprobungsklausel wird es Behörden ermöglicht, bessere und schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung zu testen, z. B. durch den Einsatz von KI oder dem Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – und dabei von verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuweichen. Konkrete Freiräume in Fachgesetzen ermöglichen zudem Erprobungen im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, in der digitalen Verwaltung, bei der Registermodernisierung für die Wirtschaft, im Bildungsbereich, im Telekommunikationssektor oder auch im Luftverkehr.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Mit dem Bundeserprobungsgesetz schaffen wir Raum für Ideen, die unser Land voranbringen. Wer Innovation will, darf sie nicht im Regulierungsdickicht ausbremsen. Wir geben Wirtschaft und Verwaltung die Freiheit, Neues schneller auszuprobieren – damit aus guten Ideen echte Dynamik wird.“

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger: „Wir durchschlagen heute den gordischen Knoten der deutschen Verwaltungsbürokratie. Das Bundeserprobungsgesetz gibt den Behörden vor Ort die Freiheit, den schnellen, digitalen und unbürokratischen Staat einfach mal zu machen. Damit liegt die Entscheidung bei den Menschen, die die Prozesse in ihrem Zuständigkeitsbereich am besten kennen. Vertrauen statt Kontrolle: Wir geben unseren Beamtinnen und Beamten endlich den Freiraum, mutig und innovationsfreudig handeln zu können.“

Stärkung und Erweiterung des bisherigen Gesetzentwurfs

Konkret schlägt die Bundesregierung vor, den bisherigen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren dreifach zu stärken und zu erweitern. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz.

1)      Rahmenbedingungen für Innovationsförderung bereichsübergreifend verbessern: Genehmigungsprozesse werden innovationsfreundlicher und die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt. Ein strukturierter Wissenstransfer sorgt dafür, dass die Praxis-Erkenntnisse zügig in der Gesetzgebung berücksichtigt werden und damit der Weg für Zukunftslösungen in den Markt geebnet.

2)      Ermächtigung der Behörden, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen: Maßnahmen zur Beschleunigung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Verwaltungsdigitalisierung können zukünftig vor Ort erprobt werden – z. B. durch den Einsatz von KI, Zusammenlegung von behördlichen Zuständigkeiten und Verfahrensschritten oder Erprobung proaktiver Verwaltungsleistungen. Dafür dürfen Bundes-, Landesbehörden und Kommunen von bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen. Wenn die Erprobung erfolgreich ist, soll diese deutschlandweit ausgerollt und bundesrechtliche Regelungen angepasst werden.

3)      Schaffung neuer rechtlicher Experimentierklauseln, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetze implementiert werden sollen. Dadurch werden konkrete neue Freiräume für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft geschaffen.

Neue Freiräume für Erprobungen

In diesen Bereichen sollen durch neue Experimentierklauseln zukünftig Innovationen und technologischer Fortschritt praktisch erprobt werden können:

·         Gesundheitswesen: Testen vereinfachter Konformitätsbewertungsverfahren für IT-Systeme, um digitale Lösungen schneller in die Versorgung zu bringen.

·         Digitale Verwaltung: Durch Änderungen im OZG wird die Erprobung der EUDI-Wallet für die Digitale Identität ermöglicht. Ein auf Grundlage des Gesetzes möglicher Probebetrieb kann die Wallet-Einführung in Deutschland vorbereiten.

·         Jugendmedienschutz: Automatisierte Bewertungssysteme eröffnen neue Wege bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Dies verspricht schnellere, effizientere Verfahren bei gleichbleibend hohem Schutzniveau.

·         Bürokratierückbau für die Wirtschaft: Probeweise Anbindung verschiedener Register an das Unternehmensbasisdatenregister und damit Testen einer lückenlosen Vernetzung der Verwaltung. Das wäre die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen gemäß des Once-Only-Prinzips Ihre Daten nur noch einmal angeben müssen. Unternehmen profitieren so von deutlich reduzierten Meldepflichten.

·         Bildungsbereich: Vereinfachung beim BAföG-Genehmigungsprozess. Die Erprobung des automatisierten Abrufs von Nachweisen beschleunigt die Antragstellung und reduziert den Verwaltungsaufwand.

·         Telekommunikationssektor: Die neue Regelung ermöglicht es der Bundesnetzagentur, befristete Abweichungen von regulatorischen Vorgaben im Bereich der Frequenzordnung zu genehmigen – immer dann, wenn dies der Erprobung neuer Technologien oder Verfahren dient. So wird der Rahmen für zukunftsweisende Entwicklungen wie Quantentechnologien oder innovative Netzbetriebsverfahren geschaffen.

·         Luftverkehrsrecht: Zukünftig soll die Regelung der Erprobung moderner Technologien im Luftraum in Reallaboren ermöglicht werden, insbesondere im Bereich unbemannter Luftfahrtsysteme und sogenannter U-Space-Konzepte.

Alle Empfehlungen der Formulierungshilfe verfolgen das Ziel, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen und gleichzeitig die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Kombination aus regulatorischer Flexibilität und gezieltem Praxistest entstehen neue Chancen für technologische Entwicklung, wirtschaftliches Wachstum und bürgernahe Dienstleistungen.

Erprobungsklauseln in den Ländern

Das Bundeserprobungsgesetz ergänzt durch die allgemeine Erprobungsklausel bereits bestehende vergleichbare Regelungen zur Erprobung und Flexibilisierung aus Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. In Nordrhein-Westfalen wurde zudem gestern, am 05. Mai 2026, ein „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von Regelungen für kommunale Körperschaften (KommBefrG)“ vom Kabinett beschlossen, das es Kommunen ermöglicht, vom Landesrecht abzuweichen

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Wirtschaft

ifo Institut: Geschäftsklima in der Chemische Industrie auf Dreijahrestief

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München 06.05.2026

– Das Geschäftsklima in der Chemischen Industrie hat sich im April eingetrübt. Der Geschäftsklimaindex sank auf minus 29,0 Punkte, nach minus 25,1* Punkten im März. Das ist der niedrigste Wert seit fast drei Jahren. Ihre aktuelle Geschäftslage schätzen die Unternehmen mit minus 27,1 Punkten etwas besser ein als im März mit minus 31,2* Punkten. Hingegen brachen die Erwartungen regelrecht ein: von minus 18,6* auf minus 30,9 Punkte. „Die Chemiebranche blickt sehr pessimistisch in die Zukunft, trotz vereinzelter Lichtblicke im laufenden Geschäft“, sagt ifo-Branchenexpertin Anna Wolf. 

Die aktuellen Turbulenzen in den globalen Lieferketten – ausgelöst durch die Iran-Krise – haben im April zu einer paradoxen Entwicklung geführt: Einerseits melden Unternehmen einen Anstieg der Auftragseingänge, weil Kunden auf einheimische Produkte ausweichen. Gleichzeitig kämpft jedes dritte Unternehmen mit Materialknappheit. So stiegen die Preise für Chemikalien und die Unternehmen erwarten weitere Preissprünge. Die Unternehmen bewerten die gestiegene Nachfrage allerdings als vorübergehend: Für die kommenden Monate planen sie wieder mit einer geringeren Produktion, auch die Beschäftigungspläne bleiben restriktiv. „Die schwache Belebung der Geschäftslage im April ist vor allem das Spiegelbild gestörter Lieferketten und nicht eines tragfähigen Aufschwungs“, sagt Wolf.

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Politik

Umsatz mit Fairtrade-Produkten knackt 3-Milliarden-Grenze

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Köln 06.05.2026

– Der Umsatz mit Fairtrade-Produkten hat 2025 ein Rekordhoch von 3,14 Milliarden Euro erreicht. Das ist ein Anstieg von knapp 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pro Kopf gaben Verbraucher rund 38 Euro für fair gehandelte Produkte aus.

„Das ist ein tolles Ergebnis und wichtiges Signal für den Markt. Vor allem angesichts der aktuellen Situation mit steigenden Preisen und schwacher Konsumneigung“, sagt Benjamin Drösel, Vorstand für Marketing bei Fairtrade Deutschland.

Absatz wichtiger Fairtrade-Produkte wächst

Fairtrade-Bananen stiegen um 7 Prozent auf 130.550 Tonnen und einen Marktanteil von rund 17 Prozent – bei Fairtrade-Bio-Bananen sind es sogar 80 Prozent Marktanteil. Der Absatz von Fairtrade-Kakaobohnen stieg entgegen dem Negativtrend auf dem Gesamtmarkt auf 92.100 Tonnen und damit um rund 3,5 Prozent. Der Marktanteil von Fairtrade-Kakao liegt bei 21 Prozent. Fairtrade-Kaffee verbuchte mit 1,04 Milliarden Euro ein deutliches Umsatzplus aufgrund hoher Kaffeepreise, ging mit 24.000 Tonnen im Absatz jedoch leicht zurück. Sein Marktanteil liegt bei stabilen 5 Prozent. Fairtrade-Blumen verzeichneten mit 472 Millionen Stielen einen Absatzrückgang von 8 Prozent – der größte Rückgang seit der Corona-Pandemie. Mit 37 Prozent Marktanteil bleiben Fairtrade-Rosen dennoch das erfolgreichste Fairtrade-Produkt.

Große Wirkung durch Prämiengelder

Zusätzlich zum Verkaufspreis erhielten Produzenten rund 42 Millionen Euro Prämiengelder durch Fairtrade-Verkäufe auf dem deutschen Markt. Geld, das für notwendige Investitionen dringend gebraucht wird: „Ob Kaffee, Bananen oder Blumen: Neue Gesetzgebungen verlangen Produzentinnen und Produzenten immer mehr ab. Zusätzlich treiben Klimawandel und globale Krisen wie die in Venezuela oder im Iran die Produktions- und Transportkosten in die Höhe“, so Claudia Brück, Vorständin von Fairtrade Deutschland. „Steigende Kosten müssen dringend entlang der gesamten Lieferkette fair verteilt werden. Auch Verbraucher werden in Zukunft mit Kostensteigerungen rechnen müssen. Nur so können wir Lieferketten langfristig absichern“, warnt Brück.

EU stärkt Vertrauen in etablierte Siegel

Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) gelten ab 27. September wesentlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die EmpCo in erster Linie mehr Transparenz“, sagt Dr. Friederike Elsner, Projektleiterin Siegelklarheit der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen dürfen Behauptungen wie „fair“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ nur noch dann verwenden, wenn sie diese auch beweisen können. Seriöse Siegel werden damit an Relevanz gewinnen.“

Hinter dem Fairtrade-Siegel stecken international gültige, zertifizierte Standards sowie eine unabhängige Auditierung. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt in ihrer aktuellen Ausgabe 05/2026 das Fairtrade-Siegel und bestätigt seine hohe Aussagekraft und Transparenz gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Fairness-Gedanke wächst

Immer mehr Menschen aus der Zivilgesellschaft engagieren sich für den fairen Handel: 933 Fairtrade-Towns, 1.026 Fairtrade-Schools und 51 Fairtrade-Universities sind bereits ausgezeichnet worden. 2025 erhielt das erste Fairtrade-Bundesland den Titel. „Das Saarland beweist, dass sozialer und ökologischer Wandel auch auf Landesebene umgesetzt werden kann: Jetzt ist es an den 15 anderen Ländern, nachzuziehen“, betont Christina Arkenberg, Aufsichtsratsvorsitzende von Fairtrade Deutschland. Neben einem breiten Zivilgesellschaftlichen Bündnis wird Fairtrade von mehr als 30 Mitgliedsorganisationen getragen. 2026 kommt Solidaridad Deutschland e.V. als 35. Mitglied hinzu.

Quelle: fairtrade.net

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Politik

BMWE startet Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge

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Berlin 05.05.2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startet heute das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (CCfDs).

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. CO₂-Differenzverträge setzen gezielte Anreize für Unternehmen, ihre Produktionsprozesse marktwirtschaftlich und technologisch offen im Einklang mit europäischen und nationalen Klimazielen weiterzuentwickeln – und damit zugleich in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Industriestandorts Deutschland zu investieren. Im Bundeshaushalt sind bis zu fünf Milliarden Euro für die Gebotsrunde 2026 vorgesehen. 

Auf Basis von Feedback aus der Industrie und anderen Stakeholdern wurden die CO2-Differenzverträge seit der ersten Gebotsrunde im Jahr 2024 umfangreich überarbeitet. Die Architektur des Programms ist nun deutlich technologieoffener und flexibler ausgestaltet: 

Die Anforderungen an die CO2-Emissionsminderung wurden angepasst: Nach vier Jahren müssen CO2-Emissionen um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Referenzsystem reduziert sein (vormals 60 Prozent nach drei Jahren), im letzten Jahr um mindestens 85 Prozent (vormals 90 Prozent). 

CCU/S-Technologien sind zugelassen, wenn überwiegend Prozessemissionen oder schwer vermeidbare Emissionen vorliegen (insbesondere bei Anwendungen in den Sektoren Zement und Kalk sowie Steamcracker). Die Anforderungen mit Blick auf den Einsatz von Erdgas und anderen fossilen Brennstoffen bei CCU/S-Vorhaben wurden überarbeitet. 

Reine Industriedampfprojekte sind förderfähig; so können auch Vorhaben, die rein der Prozesswärmeerzeugung dienen, bei der Dekarbonisierung unterstützt werden. 

Ziele und Förderansatz der CO2-Differenzverträge 

Durch die Förderung über CO2-Differenzverträge werden Mehrkosten CO2-armer Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Dabei werden sowohl Entwicklungen des CO2-Preises als auch der Energiepreise berücksichtigt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Ziel ist es, Vorhaben zu identifizieren, die mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umgesetzt werden können. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mittel effektiv verwendet und nur die effizientesten Projekte unterstützt werden. Das Programm richtet sich an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 1 unterliegen.

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Politik

ifo Institut: Ölkonzerne geben Tankrabatt bislang nur teilweise weiter

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München 05.05.2026

– Der seit 1. Mai geltende Tankrabatt der Bundesregierung kommt nur teilweise an den Zapfsäulen an. Das zeigen aktuelle Berechnungen des ifo Tankrabatt-Trackers. „Beim Diesel haben die Tankstellen in den ersten drei Tagen von den 17 Cent Steuersenkung je Liter durchschnittlich 4 Cent weitergegeben. Beim Superbenzin waren es durchschnittlich 12 Cent von den 17 Cent Steuersenkung“, sagt Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft. „Die geringe Weitergabe beim Diesel könnte damit zusammenhängen, dass Deutschland Diesel importiert. Was am Wochenende getankt wurde, unterlag vermutlich noch der vollen Steuer.“

„Auch wenn die Politik kurzfristig einen günstigeren Benzinpreis an den Zapfsäulen erzielt hat, werden hiermit die falschen Anreize gesetzt“, sagt Neumeier. Angesichts der aktuellen Verknappung des Angebots trägt diese Maßnahme nicht dazu bei, weniger Diesel und Benzin zu verbrauchen. „Zudem ist der Rabatt wenig zielgenau, da Menschen mit höherem Einkommen tendenziell höhere Spritausgaben haben und daher stärker profitieren“, sagt ifo-Forscher David Gstrein.

„Mit dem Tankrabatt-Tracker wollen wir Transparenz schaffen und die Öffentlichkeit darüber informieren, ob das von der Politik definierte Ziel, die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, tatsächlich eingehalten wird“, sagt Gstrein, der den Tankrabatt-Tracker zusammen mit Christian Gréus, Florian Neumeier, Ramona Schmid und Stefan Smutny entwickelt hat. Ob die Ölkonzerne die Steuersenkung langfristig an die Konsumenten weitergeben, wird die Preisentwicklung in den kommenden Wochen zeigen. Der Tankrabatt-Tracker vergleicht die Kraftstoffpreise in Deutschland mit denen in Frankreich vor und nach dem 1. Mai auf Basis eines wissenschaftlichen Ansatzes. Durch diese Berechnungen zeigt sich, ob und in welchem Umfang der Tankrabatt an die Autofahrer*innen weitergeben wird.

Die Ergebnisse werden an jedem Werktag auf Basis der Spritpreise vom Vortrag aktualisiert. Damit kann jede*r interessierte Bürger*in Tag für Tag nachvollziehen, ob der Tankrabatt die versprochene Wirkung entfaltet und die Spritpreise senkt. Auf der Webseite finden sich außerdem Informationen zu den verwendeten Daten und zu den Methoden, die die Wissenschaftler für ihre Auswertung nutzen

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Wirtschaft

dm startet Bewerbungsphase für kostenfreies musikpädagogisches Weiterbildungsprogramm für Kindergärten

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Zahlreiche Studien belegen, dass gemeinsames Singen ein Schlüsselelement für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern ist. dm-drogerie markt fördert daher seit beinahe zwei Jahrzenten die Sing- und Bewegungsfreude in Kindergärten. Ab sofort und bis zum 31. August können sich Erzieherinnen und Erzieher auf www.singende-kindergaerten.de für die kostenfreie Weiterbildung im nächsten Jahr bewerben.

Das Weiterbildungsprogramm „Singende Kindergärten“ von dm will Erzieherinnen und Erzieher dazu ermutigen, ihre eigene Sing- und Bewegungsfreude neu zu entdecken und eigenständig Sing- und Bewegungsrituale im Kindergarten-Alltag zu integrieren. Die kostenfreie Weiterbildung startet Anfang 2027 in die neue Runde. Ab sofort und bis zum 31. August können sich Interessierte auf www.singende-kindergaerten.de bewerben. Die Workshops finden über neun Monate verteilt und größtenteils digital statt, sodass die Teilnahme wohnortunabhängig möglich ist. Alle Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Tageseltern, die in einer Kindertageseinrichtung tätig sind und aktiv an den Workshops und Kindergartenbesuchen teilnehmen können, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Die Weiterbildung setzt keine gesanglichen Vorkenntnisse voraus, denn das Stimmcoaching selbst steht zentral auf der Agenda.

Ein Lied im Morgenkreis, ein paar Reime beim Zähneputzen, eine Aufräum-Melodie – mit Hilfe von Singen und Musik entstehen im Kindergarten-Alltag Rituale, die die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern stärken und ihnen Orientierung im Tagesverlauf geben. Studien belegen, dass Singen bei Kindern wesentlich zur Sprach- und Gehörentwicklung beiträgt, das Körperbewusstsein schult, Selbstvertrauen spendet, die Kooperationsfähigkeit fördert und Gemeinschaftsgefühl stiftet. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Kinder, die viel singen, doppelt so häufig als „schulfähig“ eingestuft werden wie wenig singende. Damit entwickelt sich das Singen im Kindergarten- und Vorschulalter von einem rein spielerischen Angebot zu einem wirksamen Förderinstrument.

„Das gemeinsame Singen ist etwas, das letztlich unsere Kooperationsfähigkeit schult. Und das kann man nicht früh genug lernen. Es ist nicht nur später im Arbeitsleben wichtig, um Großartiges zu leisten, sondern auch als Gesellschaft brauchen wir diese Kompetenz. Wenn wir kooperativ miteinander umgehen, kann eine liberale Demokratie gelingen. So gesehen ist Singen etwas, das die Grundfesten unsere Gesellschaft stärkt”, erläutert Christoph Werner, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung.

Seit 2009 wächst die dm‑Initiative stetig weiter: Über 10.000 Erzieherinnen und Erzieher haben bereits den positiven Effekt des Weiterbildungsangebots erfahren. Dafür erarbeiten unabhängige erfahrene Musikpädagoginnen und -pädagogen die Programminhalte nach aktuellem Forschungsstand. Sie unterstützen die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten bei der praktischen Umsetzung und vermitteln musikalisches Lernen als spielerischen, schöpferischen und sinnstiftenden Prozess. Dabei werden traditionelle Kinderlieder aus aller Welt, anlassbezogen umgedichtete Kinderlieder sowie eigene Verse der Erzieherinnen, Erzieher und Kinder gesungen.

Die Teilnehmenden können wählen, ob sie die gesamte Weiterbildung digital absolvieren möchten, oder in einer Kombination aus Online- und Präsenz-Workshops. Dabei finden die drei ganztägigen Workshops in Präsenz in 13 Städten deutschlandweit statt – diesmal in Berlin, München, Hamburg, Kaiserslautern, Erfurt, Dresden, Braunschweig, Pforzheim, Rostock, Osnabrück, Gießen, Dortmund und Singen (am Hohentwiel).

Digitale Schnupperkurse und kostenfreie Liederbücher für alle Interessierten 

Bei digitalen Schnupperkursen können Kindergärten und Familien erste Einblicke und praktische Impulse für das Singen und Bewegen mit Kindern erhalten. Die einstündigen Workshops finden mehrmals im Jahr statt: Unter www.singende-kindergaerten.de finden Interessierte die Termine und können sich anmelden. Hier können auch die vier eigens für die Weiterbildung konzipierten Liederbücher kostenfrei bestellt werden. Das kleine quadratische Format passt perfekt in Kinderhände und ist liebevoll illustriert, zudem kann man alle Lieder auf der Webseite anhören.

Foto: © dm-drogerie markt

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Wirtschaft

ifo Institut: Automobilindustrie schafft es nicht aus der Krise heraus

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München 04.05.2026

– Das Geschäftsklima in der Automobilindustrie hat sich im April verschlechtert. Der Indikator fiel auf minus 23,8 Punkte, von minus 19,0* Punkten im März. Die Unternehmen bewerteten zwar ihre aktuelle Geschäftslage besser als im Vormonat, blicken aber erheblich pessimistischer auf die kommenden Monate. Die Geschäftserwartungen fielen auf minus 30,7 Punkte, von minus 15,3 Punkten im März. „Die Iran-Krise belastet die ohnehin geschwächte Autoindustrie zusätzlich“, sagt ifo-Branchenexpertin Anita Wölfl. 

In der Autoindustrie machen sich erste Anzeichen von Materialknappheit bemerkbar. Bei 9,3 Prozent der Unternehmen fehlten im April wichtige Vorprodukte, im März waren es noch knapp ein Prozent. „Die Iran-Krise beeinträchtigt etwa die Produktion und Lieferung von Helium“, sagt Wölfl, „einem Edelgas, das direkt und indirekt für die Automobilproduktion wichtig ist.“ Helium wird zum Beispiel in der Chipproduktion, für Airbags, bei der Metallbearbeitung und der Leckortung von Batterien verwendet. Die EU bezieht mit etwa 40 Prozent einen bedeutenden Anteil ihres Heliumbedarfs aus Katar, so die Deutsche Rohstoffagentur; alternative Importquellen sind rar. 

Hinzu kommen indirekte Wirkungen aus der Iran-Krise, die sich in den gesunkenen Geschäftserwartungen niederschlagen: Die generelle Unsicherheit bei Unternehmen und Haushalten steigt. Zusammen mit den hohen Energiepreisen könnte dies für Kaufzurückhaltung beim Kauf von Neuwagen sorgen. 

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Wirtschaft

ifo Institut: Geschäftsklima in der Chemische Industrie auf Dreijahrestief

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München 06.05.2026

– Das Geschäftsklima in der Chemischen Industrie hat sich im April eingetrübt. Der Geschäftsklimaindex sank auf minus 29,0 Punkte, nach minus 25,1* Punkten im März. Das ist der niedrigste Wert seit fast drei Jahren. Ihre aktuelle Geschäftslage schätzen die Unternehmen mit minus 27,1 Punkten etwas besser ein als im März mit minus 31,2* Punkten. Hingegen brachen die Erwartungen regelrecht ein: von minus 18,6* auf minus 30,9 Punkte. „Die Chemiebranche blickt sehr pessimistisch in die Zukunft, trotz vereinzelter Lichtblicke im laufenden Geschäft“, sagt ifo-Branchenexpertin Anna Wolf. 

Die aktuellen Turbulenzen in den globalen Lieferketten – ausgelöst durch die Iran-Krise – haben im April zu einer paradoxen Entwicklung geführt: Einerseits melden Unternehmen einen Anstieg der Auftragseingänge, weil Kunden auf einheimische Produkte ausweichen. Gleichzeitig kämpft jedes dritte Unternehmen mit Materialknappheit. So stiegen die Preise für Chemikalien und die Unternehmen erwarten weitere Preissprünge. Die Unternehmen bewerten die gestiegene Nachfrage allerdings als vorübergehend: Für die kommenden Monate planen sie wieder mit einer geringeren Produktion, auch die Beschäftigungspläne bleiben restriktiv. „Die schwache Belebung der Geschäftslage im April ist vor allem das Spiegelbild gestörter Lieferketten und nicht eines tragfähigen Aufschwungs“, sagt Wolf.

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