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Wirtschaft

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Februar 2025

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Berlin 13.2.2025 

Die deutsche Wirtschaftsleistung fiel zum Jahresende 2024 mit einem BIP-Rückgang um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal schwächer aus als zunächst gemeldet. Aktuelle Frühindikatoren zeigen eine leichte Aufhellung, wobei sich die Zweiteilung zwischen positiv tendierendem Dienstleistungssektor und rezessiver Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe fortzusetzen scheint. Vor dem Hintergrund der anhaltend schwachen binnen- und außenwirtschaftlichen Nachfrage, der gestiegenen innen- und geopolitischen Risiken, insbesondere mit Blick auf die US-Handelspolitik, und der daraus gedämpften Konsum- und Investitionsstimmung ist eine spürbare wirtschaftliche Belebung zu Jahresbeginn noch nicht erkennbar.

Ø  Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe erhöhten sich im Dezember gegenüber dem Vormonat zwar um 6,9 % spürbar; bereinigt um Großaufträge stiegen sie um 2,2 %. Im vierten Quartal insgesamt blieben die Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe unverändert. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging zum Jahresende 2024 um 2,4 % im Dezember gegenüber dem Vormonat zurück. Maßgeblich hierfür war eine sinkende Industrieproduktion. Das Baugewerbe stagnierte, während der Energiesektor leicht expandierte. Im vierten Quartal insgesamt tendierte die Produktion im Produzierenden Gewerbe mit -0,9 % unverändert rückläufig. Angesichts der Stimmungsindikatoren von ifo und S&P Global, die nach wie vor ein niedriges Niveau anzeigen, zeichnet sich bei der Industriekonjunktur noch keine Trendwende zu Jahresbeginn ab.

Ø  Die realen Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Dezember gegenüber dem Vormonat um 1,6 % gesunken, im vierten Quartal war insgesamt aber ein Plus von 0,6 % zu verzeichnen. Neuzulassungen von Pkw sind im Januar sowohl gegenüber dem Vormonat mit -5,5 % als auch dem Vorjahresmonat mit -2,8 % rückläufig. Sorgen um Arbeitsplatzsicherheit und anhaltende geopolitische Unsicherheiten stehen einer spürbaren Erholung des Konsumklimas weiter entgegen.

Ø  Der deutliche Anstieg der Verbraucherpreise zum Jahresende 2024 setzte sich im Januar nicht fort. Die Inflationsrate ging im Januar um 0,3 Prozentpunkte auf +2,3 % zurück. Maßgeblich hierfür waren ein deutlich abgeschwächter Preisanstieg bei Nahrungsmitteln (+0,8 %) sowie der anhaltende Rückgang der Energiepreise (-1,6 %). Auch die Kernrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) ging deutlich um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 % zurück. Hier spielt der geringere Preisdruck bei Dienstleistungen eine Rolle.

Ø  Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter vergleichsweise robust, leidet aber zunehmend unter der schwachen Konjunkturentwicklung. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Dezember zwar noch leicht an, gleichzeitig erhöhte sich im Januar jedoch auch die registrierte Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung. Die Zahl der Kurzarbeitenden lag im November deutlich höher als im Vorjahresmonat. Die Frühindikatoren lassen zum Jahresanfang 2025 noch keine spürbare Erholung am Arbeitsmarkt erwarten.

Ø  Der IWH-Insolvenztrend weist für Januar mit 1.342 Insolvenzen einen gegenüber dem Vormonat nahezu unveränderten Wert aus, bewegt sich aber weiterhin auf vergleichsweise hohem Niveau. Die Zahl der von Insolvenz betroffenen Beschäftigten bewegt sich im historischen Vergleich auf einem deutlich erhöhten Niveau.

Verhaltene wirtschaftliche Dynamik zu Jahresbeginn

Im vierten Quartal hat sich die Wirtschaftsleistung mit einem Rückgang um 0,2 % im Vergleich zum Vorquartal stärker abgeschwächt als zuvor vom Statistischen Bundesamt mitgeteilt. Damit ist die deutsche Wirtschaft etwas schwächer in das neue Jahr gestartet als zunächst angenommen.

Aktuelle Frühindikatoren zeigen eine leichte Aufhellung zu Jahresbeginn an, wobei sich die in der Vergangenheit zu beobachtende Zweiteilung zwischen Industrie und Dienstleistungen weiter abzeichnet. So hat sich die Stimmung der Unternehmen in Deutschland im Januar laut ifo Geschäftsklimaindex zwar leicht verbessert; dabei waren allerdings vor allem Unternehmen im Dienstleistungssektor und im Handel zufriedener mit den laufenden Geschäften. Im Verarbeitenden Gewerbe hat die Skepsis der Unternehmen mit Blick auf die kommenden Monate das Geschäftsklima dagegen erneut gedämpft. Ursächlich dafür dürften neben der schwachen Auftragslage nicht zuletzt die erhöhten Risiken angesichts der angedrohten US-Zölle sein. Dagegen überraschte der Einkaufsmanagerindex (PMI) für das Verarbeitende Gewerbe im Januar mit einem deutlichen Anstieg, wobei er mit 45 Punkten weiterhin deutlich unter der Expansionsgrenze verbleibt.

Die industrielle Schwäche spiegelt sich in dem deutlichen Rückgang der Industrieproduktion im Dezember, der insbesondere auf Rückgänge in den Bereichen Automobilindustrie, Chemie und Maschinenbau zurückzuführen war. Angesichts der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen und anhaltender binnen- und außenwirtschaftlicher Unsicherheiten ist nicht mit einer raschen Erholung des verarbeitenden Gewerbes zu rechnen. Darauf deutet auch die Fahrleistung mautpflichtiger Lastkraftwagen als Frühindikator für die Industrieproduktion hin, die im Januar gegenüber Dezember saison- und kalenderbereinigt um 0,1 % gesunken ist.

Damit dürfte es der deutschen Wirtschaft auch zu Jahresbeginn schwerfallen, sich aus der anhaltenden Stagnation zu lösen. Eine schwache binnen- und außenwirtschaftliche Nachfragesituation, eine erhöhte politische Unsicherheit und schwach ausgelastete Kapazitäten belasten Produktion und Investitionen. Zudem dürfte die gesunkene Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie die Exportentwicklung weiterhin dämpfen. Auch beim privaten Konsum zeigen aktuelle Indikatoren wie das GfK-Konsumklima oder die ifo Geschäftserwartungen trotz der gestiegenen Löhne nur eine verhaltene Entwicklung zu Jahresbeginn an. Dabei dürften Sorgen bezüglich der Arbeitsplatzsicherheit sowie die innenpolitischen Unsicherheiten mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl die Erholung des Konsumklimas bremsen. Zudem stellt die seitens der neuen US-Regierung angekündigte Verschärfung des globalen Zollregimes ein Abwärtsrisiko für die Konjunktur dar.

WELTWIRTSCHAFT mit wenig schwung

Die weltweite Produktion von Industriegütern entwickelt sich nach wie vor verhalten. Im November wurde sie saisonbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vormonat ausgeweitet und lag damit um 1,8 % über dem Wert des Vorjahres. Für die Jahreswende sendeten Frühindikatoren für die globale Industrieproduktion gemischte, aber zuletzt etwas positivere Signale. Der Stimmungsindikator von S&P Global hat sich im Januar zwar um ‑0,8 Punkte auf 51,8 Punkte verringert, verbleibt damit aber oberhalb der Expansionsschwelle. Ursächlich hierfür war in erster Linie der Rückgang im Dienstleistungsbereich um 1,6 Punkte auf 52,2 Punkte. Der Index für die Industrie verbesserte sich dagegen und lag mit 50,1 Punkten zum Jahresanfang wieder leicht über der Wachstumsschwelle. Auch der SENTIX-Index, der die Stimmung unter Finanzinvestoren mit Blick auf die Weltkonjunktur widerspiegelt, ist im Februar gestiegen. Sowohl die Erwartungen als auch die Lage verbesserten sich.

Der weltweite Güterhandel hat sich im November im Vormonatsvergleich um 0,4 % erhöht. Gegenüber dem Vorjahresmonat liegt er aktuell mit 3,6 % im Plus. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index hat sich dagegen im Dezember weiter schwach entwickelt und ist von 124,1 auf 123,0 Punkte gesunken. Während sich die Aktivität in den chinesischen Häfen erhöhte, ist sie in den europäischen Häfen zurückgegangen.

SCHWACHES EXPORTJAHR 2024 TROTZ KLEINEM ENDSPURT ZUM JAHRESENDE

Nachdem die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen bereits im November um saison- und kalenderbereinigt 2,0 % gegenüber dem Vormonat angestiegen waren, erhöhten sie sich im Dezember mit +2,2 % erneut. Im Gesamtjahr 2024 gingen die Exporte trotz des kleinen Endspurts zum Jahresende allerdings das zweite Jahr in Folge zurück. Gegenüber 2023 verringerten sie sich um 0,2 %, insbesondere, weil die Nachfrage nach deutschen Waren aus wichtigen Absatzmärkten wie den EU-Ländern (-1,3 %) und China (-7,4 %) spürbar zurückging. Im Gegensatz dazu stiegen die Warenexporte in die USA um 2,4 % an. Die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen erhöhten sich im Dezember saison- und kalenderbereinigt ebenfalls, im Vormonatsvergleich um 1,1 %. Im Gesamtjahr 2024 blieben die Importe im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Insbesondere die Warenimporte aus den EU-Ländern und den Vereinigten Staaten gingen zurück (jeweils -3,3 %).

Der monatliche Handelsbilanzüberschuss weitete sich im Dezember infolge des stärkeren Anstiegs der Exporte von Waren und Dienstleistungen im Vergleich zu den Importen um 1,8 Mrd. Euro auf 10,6 Mrd. Euro aus. Im Gesamtjahr ging er allerdings leicht von 160,9 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf 158,8 Mrd. Euro zurück.

Die Einfuhrpreise sind im Dezember saisonbereinigt mit +0,4 % ggü. dem Vormonat nicht mehr so stark wie im November gestiegen, die Ausfuhrpreise legten ebenfalls um 0,4 % zu. Preistreibend wirkten sowohl export- als auch importseitig, insbesondere Konsumgüter. Die Terms of Trade haben sich damit gegenüber dem Vormonat kaum verändert. In realer Betrachtung dürfte der Anstieg sowohl bei den Aus- als auch bei den Einfuhren etwas geringer ausgefallen sein.

Die Frühindikatoren senden nach wie vor zurückhaltende Signale. Die Auftragseingänge aus dem Ausland sind im Dezember saisonbereinigt um 1,4 % gegenüber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie im Vormonat um 10,3 % eingebrochen waren. Ohne die stark schwankenden Großaufträge lagen die Auslandsbestellungen im Dezember um 1,8 % gegenüber dem Vormonat im Plus, nach -1,0 % im November. Die ausländische Nachfrage nach Konsumgütern nahm im Dezember um 10,4 % zu und glich damit den starken Einbruch im November nahezu wieder aus. Auch die Bestellungen von Vorleistungsgütern lagen im Dezember mit 2,2 % gegenüber dem Vormonat im Plus, während die Auslandsorder von Investitionsgütern im Dezember nach dem deutlichen Rückgang im Vormonat lediglich stagnierte. Im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich lagen die Auslandsaufträge insgesamt mit -0,8 % leicht im Minus. Die ifo Exporterwartungen sind im Januar weiter gesunken (von -6,1 auf -7,3 Punkte). Insbesondere Kernbranchen der Industrie wie der Automobilsektor und die Metallerzeugung und -bearbeitung sowie in geringerem Maße der Maschinenbau rechnen mit abnehmenden Exporten. Die Zollandrohungen der neuen US-Regierung drücken die Stimmung in der Exportwirtschaft. Die Aussichten für die deutschen Exporteure bleiben daher durchwachsen.

NOCH KEINE KONJUNKTURELLE ERHOLUNG IN DER INDUSTRIE IN SICHT

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist im Dezember nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 2,4 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im November war eine Zunahme um 1,3 % gemeldet worden. In der Industrie verringerte sich die Ausbringung spürbar um 3,3 %, im Baugewerbe ist sie konstant geblieben und im Bereich Energie hat sie um 1,1 % zugelegt.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen innerhalb der Industrie war im Dezember eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten: Ein deutliches Minus meldeten die Hersteller von Kfz und Kfz-Teilen (-10,0 %). Rückgänge waren auch in den Bereichen Metallerzeugung und -bearbeitung (-4,6 %), Chemische Erzeugnisse (-3,2 %), Maschinenbau (-1,7 %) und elektrische Ausrüstungen (-1,4 %) zu verzeichnen. Bei der Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse ist es indes zu einem deutlichen Plus gekommen (+11,6 %). Auch Metallerzeugnisse wurden spürbar mehr produziert (+4,4 %). Im sonstigen Fahrzeugbau und bei DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen wurde die Ausbringung gleichermaßen ausgeweitet (jeweils +2,0 %). Im Gesamtjahr 2024 ging die Produktion im Produzierenden Gewerbe kalenderbereinigt um 4,5 % zurück. In der Industrie kam es dabei zu einem etwas stärkeren Rückgang von 4,9 % und im Baugewerbe und im Bereich Energie zu einer etwas leichteren Abnahme von jeweils 3,2 %.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im Dezember gegenüber dem Vormonat um 6,9 % gestiegen, nachdem sie allerdings im November um 5,2 % zurückgegangen waren. Vor allem aus dem Inland gingen im Dezember mit einem Plus von 14,6 % spürbar mehr Bestellungen ein; die Auslandsorders legten um 1,4 % zu. Bereinigt um Großaufträge nahmen die Ordereingänge insgesamt gegenüber dem Vormonat um 2,2 % zu. Im Gesamtjahr 2024 gingen die Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe kalenderbereinigt um 3,0 % zurück. Dabei ging die Inlandsnachfrage merklich stärker um 7,3 % zurück, während sich die Auslandsbestellungen um 1,9 % reduzierten.

Insgesamt zeichnet sich in der Industrie noch keine konjunkturelle Trendwende ab. Dafür sprechen auch die Stimmungsindikatoren von ifo und S&P Global, die für das Geschäftsklima in den Firmen weiterhin ein niedriges Niveau anzeigen.

Einzelhandelsumsatz zuletzt schwächer;

FRÜHINDIKATOREN SPRECHEN NICHT FÜR EINE TRENDWENDE

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Dezember um 1,6 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im Dezember ein reales Umsatzplus von 1,8 %. Der Handel mit Lebensmitteln ging im Dezember um 1,7 % zurück. Der Umsatz im Internet- und Versandhandel legte um 4,4 % zu, gegenüber dem Vorjahr ergab sich sogar ein Plus von 13,9 %. Neuzulassungen von Pkw insgesamt waren im Januar sowohl gegenüber dem Vormonat mit -5,5 % als auch gegenüber dem Vorjahresmonat mit -2,8 % deutlich rückläufig. Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich nahmen die Neuzulassungen gegenüber der Vorperiode hingegen noch leicht um 1,4 % zu. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen ergab sich im Januar im Vormonatsvergleich ein Anstieg um 1,3 %. In der Dreimonats-Betrachtung legten die Zahlen deutlich um 5,7 % zu. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen reduzierten sich im Januar um kräftige 8,9 %.

Die Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland zeigte sich zuletzt uneindeutig. Lt. Prognose der GfK wird das Konsumklima im Februar um einen Zähler auf ‑22,4 Pt. sinken. Für Januar gibt das Marktforschungsinstitut hingegen eine Zunahme von 1,7 Zählern auf

-21,4 Pt. an. Negative Effekte hatten laut Institut am aktuellen Rand der Rückgang von Konjunktur- und Einkommenserwartungen sowie der Anschaffungsneigung bei gleichzeitig steigender Sparneigung. Das HDE-Konsumbarometer hellte sich im Februar dagegen wieder etwas auf, nachdem es im Januar auf den niedrigsten Wert seit einem Jahr gefallen war.

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (inkl. Kfz) ist im Januar um 2,3 Zähler auf ‑25,3 Punkte gesunken. Die Beurteilung der aktuellen Lage verschlechterte sich um einen Zähler auf ‑13,8 Punkte. Die Erwartungen sanken um 3,4 Zähler -36,1 Punkte. Gleichzeitig planen die Unternehmen des Einzelhandels laut ifo-Umfrage weiterhin Preiserhöhungen. So kletterten die Preiserwartungen zum vierten Mal in Folge auf nun 30,2 Punkte.

Nach der enttäuschenden Konsumentwicklung im zurückliegenden Jahr zeichnet sich mit Blick auf die Frühindikatoren keine Trendwende ab. Sorgen um die Arbeitsplatzsicherheit sowie anhaltende innen- und geopolitische Unsicherheiten stehen einer spürbaren Erholung des Konsumklimas weiterhin entgegen.

Inflationsrate sinkt zu Jahresbeginn

Nachdem sich der Druck auf die Verbraucherpreise zum Jahresende 2024 erhöht hatte, ließ er zu Jahresbeginn 2025 etwas nach. Die Inflationsrate, also der Anstieg des Niveaus der Verbraucherpreise, ist im Januar deutlich auf +2,3 % gesunken, nachdem die Rate im Dezember +2,6 % betragen hatte.

Der Rückgang der Inflationsrate zu Jahresbeginn ist zum einen auf einen nachlassenden Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln im Januar zurückzuführen. Die Preise lagen hier im Januar um 0,8 % höher als im Vorjahresmonat und nahmen damit spürbar weniger stark als im Dezember mit +2,0 % zu. Zum anderen waren die Energiepreise im Januar -1,6 % im Vorjahresvergleich weiterhin rückläufig. Auch die Kernrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) fiel mit +2,9 % wieder merklich geringer aus als im Vormonat, als die Veränderungsrate +3,3 % betrug. Mit ausschlaggebend hierfür war ein etwas geringerer Preisdruck im Bereich der Dienstleistungen.

Die Preise auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen entwickeln sich insbesondere im Vorjahresvergleich weiterhin eher moderat und wirken insgesamt noch entlastend auf die Inflationsrate: Die Erzeugerpreise nahmen im Dezember 2024 im Vorjahresvergleich um 0,8 % zu, gegenüber November 2024 sind sie um 0,1 % gesunken. Die Einfuhrpreise legten im Dezember gegenüber dem Vormonat um 0,4 % zu und lagen damit um 2,0 % über ihrem Vorjahresniveau. Die Verkaufspreise im Großhandel blieben im Dezember sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch zum Vorjahresmonat nahezu unverändert (jeweils +0,1 %).

An den Spotmärkten haben die Preise für Erdgas in den letzten Monaten spürbar angezogen und der TTF Base Load lag zuletzt etwas über 58 €/MWh und damit ca. 125 % über dem Niveau des Vorjahres. Gegenüber dem Vormonat stieg er um knapp 30 %. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass sich die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen bei etwa 50 €/MWh bewegen dürften. Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag mit rund 74 €/bl geringfügig unter dem Niveau des Vormonats und des Vorjahres.

In den nächsten Monaten dürfte die Inflationsrate über der 2 %-Marke bleiben, auch wegen administrativer Preisanhebungen zu Jahresbeginn wie der Erhöhung der CO2-Bepreisung, der Anhebung des Briefportos und der Verteuerung des Deutschlandtickets. Im weiteren Jahresverlauf sollten dann aber inflationsdämpfende Faktoren wie die moderate Preisentwicklung auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die Nachwirkung der restriktiven Geldpolitik und niedrige Tarifabschlüsse wieder die Oberhand gewinnen. Die Bundesregierung rechnet in ihrer Jahresprojektion von Ende Januar für die Jahre 2025 und 2026 mit Inflationsraten von +2,2 % bzw. +1,9 %.

SCHWACHE KONJUNKTUR DÄMPFT DEN ARBEITSMARKTAUSBLICK

Auch zum Jahreswechsel entwickelt sich der Arbeitsmarkt weiter verhalten. Die Arbeitslosigkeit lag im Januar zwar weiterhin knapp unter 3 Mio. Personen, ihr Anstieg fiel jedoch mit saisonbereinigt +11.000 Personen etwas stärker als saisonal üblich aus. Auch die Unterbeschäftigung legte mit 6.000 Personen abermals zu. Die Erwerbstätigkeit stieg im Dezember gegenüber November mit 4.000 Personen zwar noch leicht, die SV-pflichtige Beschäftigung nahm im November jedoch um 5.000 Personen ab. Die realisierte Kurzarbeit lag im November mit 293.000 unverändert deutlich höher als im Vorjahresmonat. Gleichzeitig nahm die Zahl der Anzeigen von Kurzarbeit im Januar – ebenso wie im Dezember – weniger stark zu als in vorherigen Monaten.

Die Frühindikatoren lassen noch keine spürbare Erholung auf dem Arbeitsmarkt zu Beginn des neuen Jahres erwarten: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer erreichte im Januar mit 99,2 Punkten seinen niedrigsten Wert außerhalb des Zeitraums der Corona-Pandemie. Insbesondere die erwartete Beschäftigungsentwicklung kühlte sich abermals merklich ab. So deutet auch das ifo Beschäftigungsbarometer mit 92,4 Punkten wiederholt auf eine spürbar restriktiver werdende Personalplanung in fast allen Branchen hin. Die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen liegen weiter auf historisch geringem Niveau, was angesichts des weiter abnehmenden gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots gemäß letzter IAB-Erhebung auf eine stetig sinkende Arbeitskräftenachfrage hindeutet. Trotz einer im historischen und internationalen Vergleich weiterhin robusten Lage am Arbeitsmarkt ist im neuen Jahr daher vorerst nicht mit einer Umkehr der schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt zu rechnen.

Unternehmensinsolvenzen pausieren auf hohem Niveau

Der im Vergleich mit der amtlichen Statistik methodisch enger gefasste und zeitlich aktuellere IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist für Januar mit 1.342 Insolvenzen den dritten Monat in Folge nahezu denselben Wert aus, lag aber zugleich 24,1 % höher als im Januar 2024 sowie 48,7 % über dem Januar-Mittelwert der Jahre 2016-2019. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten war mit 13.427 auf dem Niveau des Vorjahresmonats. Das IWH erwartet auf Basis von Frühindikatoren im Februar und März keinen wesentlichen Anstieg der Insolvenzzahlen.

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Wirtschaft

45% der Flüge in 2025 waren Kürzstreckenflüge

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Wiesbaden 26.05.2026

– Wegen des weltweiten Kerosinmangels könnten in nächster Zeit viele Flüge gestrichen werden – insbesondere auf der Kurzstrecke. 652 000 Kurzstreckenflüge mit Passagierbeförderung begannen oder endeten im Jahr 2025 an deutschen Hauptverkehrsflughäfen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Kurzstreckenflüge mit einer Distanz von maximal 1 000 Kilometern hatten somit einen Anteil von 45 % an allen 1,5 Millionen Passagierflügen des Jahres 2025. Ihr Ziel oder Start war überwiegend das nahegelegene Ausland: 82 % der Kurzstreckenflüge mit Passagierbeförderung waren Auslandsflüge.

55 % aller Flüge mit Passagierbeförderung an deutschen Hauptverkehrsflughäfen im Jahr 2025 hatten eine Distanz von mehr als 1 000 Kilometern. Sie verkehrten mit 76 % überwiegend von und ins europäische Ausland, gefolgt von Asien (10 %), Amerika (8 %) und Afrika (7 %).

Kurzstreckenflüge im 1. Quartal 2026 unter dem Niveau der Vorjahre

In den ersten drei Monaten des Jahres 2026 gingen 137 700 Passagierflüge über eine kurze Distanz von weniger als 1 000 Kilometern. Das waren 3 % weniger als im Vorjahreszeitraum mit 141 800 Kurzstreckenflügen. Auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 waren es mit 138 900 Kurzstreckenflügen etwas mehr als in diesem Jahr. Die Zahl der Passagierflüge insgesamt ist im 1. Quartal 2026 mit 282 100 Flügen im Vergleich zum 1. Quartal 2025 mit 284 400 Flügen ebenfalls leicht gesunken (-1 %).

Meiste Kurzstreckenflüge 2025 zwischen Frankfurt am Main und London-Heathrow

Die häufigste Verbindung auf der kurzen Distanz an deutschen Hauptverkehrsflughäfen war 2025 die zwischen Frankfurt am Main und London-Heathrow mit 11 000 Passagierflügen. Darauf folgten die innerdeutschen Verbindungen zwischen Frankfurt am Main und dem Flughafen Berlin Brandenburg mit knapp 11 000 Flügen, München und Frankfurt am Main mit 10 700 Flügen sowie Frankfurt am Main und Hamburg mit 10 300 Flügen.

Knapp die Hälfte aller Auslandsurlaube in der EU 2024 mit dem Flugzeug

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) war das Flugzeug im Jahr 2024 bei 48 % aller Auslandreisen mit mindestens einer Übernachtung nach Angaben des europäischen Statistikamtes Eurostat das Hauptbeförderungsmittel. Kürzere Auslandsreisen mit ein bis drei Übernachtungen erfolgten zu 30 % mit dem Flugzeug. Ab vier oder mehr Übernachtungen wurde bei 55 % der Urlaubsreisen hauptsächlich geflogen. Bei Inlandsurlauben ab einer Übernachtung nutzten hingegen nur 2 % der EU-Bürgerinnen und -bürger das Flugzeug als Hauptbeförderungsmittel.

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Wirtschaft

Insolvenzen zurückgegangen

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Wiesbaden 22.05.2026

– Im Februar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte nach vorläufigen Ergebnissen 2 053 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,7 % weniger als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Zudem lagen für Februar 2026 keine Daten aus Rheinland-Pfalz vor. Für die Berechnung des Bundesergebnisses wurden für Rheinland-Pfalz daher die Vorjahreswerte verwendet. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im Februar 2025 hatten die Forderungen bei rund 9,0 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2026 insgesamt 5,8 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 9,7 Fällen und das Baugewerbe mit 8,8 Insolvenzen.

0,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2026 als im Vorjahresmonat

Im Januar 2026 gab es 6 112 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 0,6 % mehr als im Vorjahresmonat.

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Politik

Weitere Förderung für rund 1 500 neue Elektrobusse

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Berlin 21.05.2026  

– Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt die Förderung von Bussen mit klimafreundlichen Antrieben fort und plant, die Beschaffung von weiteren, mindestens 1 500 Elektrobusse zu unterstützen. Die neue „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der zugehörige neue Förderaufruf startet am 21. Mai 2026. Förderskizzen können ab dem 26. Mai 2026 eingereicht werden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Wir haben bereits rund 1,5 Milliarden Euro in mehr als 5 300 klimafreundliche Busse investiert. Diesen erfolgreichen Weg führen wir konsequent fort: Allein mit dem im Jahr 2026 verfügbaren Haushaltsvolumen wollen wir weitere 1 500 E-Busse flächendeckend in den Einsatz bringen. Das stärkt den öffentlichen Nahverkehr, den Markthochlauf innovativer Antriebstechnologien und ebnet den Weg zur klimafreundlichen Mobilität.“

 
Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das BMV auch weiterhin Verkehrsunternehmen und Anwender der Busbranche bei der Umstellung ihrer Flotten auf emissionsfreie Busse mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb. Ziel ist es, den Hochlauf klimafreundlicher Busse zu beschleunigen, die Marktdurchdringung zu erhöhen und auch im Segment der Überland-, Fern- und Reisebusse Marktanreize zu setzen. Die Förderung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Personenverkehr und unterstützt die nationalen Klimaschutz Ziele.

Der neue Förderaufruf basiert auf dem Bundeshaushalt 2026, der erneut Mittel für alternative Antriebe im Personenverkehr vorsieht. Bereits auf der Fachkonferenz „klimafreundliche Busse“ des BMV im Februar 2026 hatte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Neuauflage der Förderung angekündigt. Skizzeneinreichung sind ab 26. Mai 2026 möglich. Projekt‑Skizzen können ab dem 26. Mai 2026 über das Förderportal easy‑Online eingereicht werden. Die Skizzenphase beträgt acht Wochen; Einreichfrist ist der 21. Juli 2026.

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung oder Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die hierfür erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur:  Batteriebusse (inklusive Batterie-Oberleitungsbusse) Brennstoffzellenbusse (inklusive Batteriebusse mit Brennstoffzelle als Range‑Extender) Umrüstung konventioneller Busse auf Batterie‑ oder Brennstoffzellenantrieb

Für einen effizienten und wirkungsvollen Einsatz der Fördermittel werden diese, unter
Berücksichtigung der Elektrifizierungsgrade und Einsatzkontexte, technologiespezifisch auf vverschiedene Förderbereiche verteilt. Neben einem „Aktivierungsprogramm“, das dem bisherigen Förderverfahren folgt, wird erstmals ein „Skalierungsprogramm“ eingeführt. Dieses richtet sich an Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Anteil ihrer Busflotte elektrifiziert haben und den weiteren Fahrzeughochlauf planen. Innerhalb der Fördersäulen erfolgt die Auswahl der Projekte in einem wettbewerblichen Verfahren, unter Berücksichtigung des Umweltbeitrages und der Effizienz des Fördermitteleinsatzes. Ergänzend werden die Umsetzungsperspektive und das Einsatz- und Energiekonzept zur Bewertung herangezogen.

Bilanz der bisherigen Förderung:
Seit Einführung der ersten Richtlinie im Jahr 2021 wurde die Beschaffung von mehr als 5 300 Bussen bei etwa 330 Verkehrsunternehmen bewilligt, davon sind mehr als 2 300 Fahrzeuge bereits im Einsatz.

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Wirtschaft

ifo Institut: Langes Kurzarbeitergeld verschärft Fachkräftemangel

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München 21.05.2026

– Eine kürzere Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld könnte dazu beitragen, den aktuellen Arbeitskräftemangel zu entschärfen. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher des ifo Instituts in einem aktuellen Beitrag für den ifo Schnelldienst. „Wir erleben aktuell einen Arbeitskräftemangel in vielen Branchen und gleichzeitig eine hohe Arbeitslosigkeit in anderen Bereichen. In dieser Situation wäre es sinnvoll, Kurzarbeiterleistungen für schrumpfende Sektoren zu kürzen, damit die Arbeitskräfte mittelfristig für andere Sektoren zur Verfügung stehen“, sagt ifo-Forscher Volker Meier. 

Aktuell bekommen Arbeitnehmende Kurzarbeitergeld für maximal 24 Monate. Bis zum Jahr 2019 waren es 12 Monate, in früheren Jahren sogar nur 6 Monate. „Das Kurzarbeitergeld hemmt in seiner jetzigen Form die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und wirkt für die Unternehmen wie eine temporäre Lohnsubvention. Für Beschäftigte macht es die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz weniger attraktiv“, sagt ifo-Forscher Leander Andres. Um den Übergang von Arbeitskräften von alten in neue Branchen zu erleichtern, sei es wichtig, Umschulungen und Weiterbildungen gezielt zu fördern. „Eine Möglichkeit wäre es, höhere Leistungen für Kurzarbeiter oder Arbeitslose zu zahlen, die gleichzeitig an einem Umschulungsprogramm teilnehmen oder ihren Job wechseln“, sagt Meier. 

Die Studienautoren schlagen zudem weitere Maßnahmen vor, um das Arbeitskräfteangebot, vor allem von Älteren, Frauen und Zugewanderten, zu erhöhen: Die Rente mit 63 sollte abgeschafft und die Abzüge bei frühzeitigem Renteneintritt erhöht werden, das Ehegattensplitting mit geringeren Steuersätzen für Zweitverdienende könnte abgeschafft, sowie bürokratische Hemmnisse bei Arbeitsgenehmigungen und Anerkennungen von Abschlüssen von Zugewanderten beseitigt werden. 

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Wirtschaft

Deutsche Exporte in die USA sinken deutlich, Importe steigen leicht

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Berlin, Wiesbaden 21.5.2026 

– Seit mehr als drei Jahrzehnten verzeichnet Deutschland Exportüberschüsse im Außenhandel mit den USA. Nachdem die Vereinigten Staaten im Jahr 2025 hohe Einfuhrzölle unter anderem auf Importe von Kraftfahrzeugen aus Europa in Kraft setzten, schrumpfte der deutsche Exportüberschuss deutlich. Im 1. Quartal 2026 erzielte Deutschland im Warenhandel mit den USA einen Exportüberschuss von 12,4 Milliarden Euro. Damit verringerte sich der Überschuss gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 30,5 % (1. Quartal 2025: +17,8 Milliarden Euro). Insgesamt wurden im 1. Quartal 2026 Waren im Wert von 36,2 Milliarden Euro aus Deutschland in die USA exportiert und Waren im Wert von 23,8 Milliarden Euro von dort importiert. Die Exporte in die USA sanken damit binnen Jahresfrist um 12,1 %, während die Importe um 1,9 % stiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, trug der Rückgang der Exporte von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen maßgeblich zum geringeren Außenhandelssaldo im 1. Quartal 2026 bei.

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Politik

Bezahlbarer Führerschein

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Berlin  20.05.2026 

Kabinett legt Grundstein für moderne, sichere und kostengünstigere
Fahrausbildung

– Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen.
Mit dem Beschluss treibt die Bundesregierung die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten. Mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket zur Reform der Fahrschulausbildung werden zwei wesentliche Zielrichtungen verfolgt: Zum einen stehen vor allem Verbesserungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Mittelpunkt. Zum anderen soll eine deutliche Entlastung der Fahrschulen erreicht werden, insbesondere durch den Rückbau bürokratischer Hürden.
Bundesminister Patrick Schnieder: „Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeutet er: zur Schule kommen, die Ausbildung beginnen, Freunde treffen oder zum Sport fahren.
Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unserer Reform der Fahrschulausbildung machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.“

Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.
Zur Reform der Fahrschulausbildung im Einzelnen
1.    Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können. 

Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht wird abgeschafft. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen. Die Fahrschulen können entscheiden, ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Das senkt Kosten und spart Zeit für Fahrschüler, aber auch für Fahrschulen. Bürokratierückbau: Der Bürokratierückbau ist eines der Kernanliegen der Bundesregierung und daher auch ein zentraler Bestandteil der Reform. Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.

Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit über 1 100 Fragen. Er soll um rund ein Drittel reduziert werden.  Eine gezielte Reduzierung auf mit europäischen Richtlinien im Einklang stehende Inhalte und praxisnahe, verständliche Fragen entlastet die Fahrschülerinnen und
Fahrschüler, ohne die Qualität der Ausbildung zu gefährden.

2.    Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell sind in Deutschland beim Pkw-Führerschein 12 Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten). Künftig wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Künftig wird nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.

Fahrprüfung: Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden. Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfallsvdigitalisiert und einfacher gestaltet werden.

Experimentierklausel: Es soll ermöglicht werden, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänzt die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung.

3.    Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u. a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten nutzen und verbrauchergerecht online aufbereiten.

Weitere Maßnahmen:
Außerdem werden sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW oder Bus) übertragen lassen, was den Zugang zum Beruf des Berufskraftfahrers/-fahrerin erleichtert. Dazu zählt der Wegfall einer zahlenmäßigen Vorgabe für die Absolvierung der Sonderfahrten (Fahrten auf der Autobahn, bei Dunkelheit und auf Landstraßen) bzw. im Falle der Busausbildung eine Vorgabe zu verpflichtend zu absolvierenden Ausbildungsfahrten. Ziel der Ausbildung bleibt der Erwerb der notwendigen Fähigkeiten. Die Anzahl der dafür zu absolvierenden Fahrstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler.

Erleichtern werden wir auch den Zugang zum Fahrlehrerberuf. 

Die Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen gesenkt und Fortbildungen digitalisiert sowie entbürokratisiert werden. Beispielsweise werden die verschiedenen für Fahrlehrer bestehenden Fortbildungsfristen verlängert und einheitlich auf vier Jahre angehoben.

Nächste Schritte:
Die flankierende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung wird dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt. Sofern das Rechtsetzungsverfahren im Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen abgeschlossen werden kann, werden die Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.

Bundesminister Schnieder abschließend dazu: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne und sichere
Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein
Privileg sein. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen möglichst zügig umgesetzt werde können: für einen bezahlbaren Pkw-Führerschein, einen sicheren Straßenverkehr und für mehr Freiraum und weniger Bürokratie in den Fahrschulen.“

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Wirtschaft

Mehr Getreideanbau

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Berlin, Wiesbaden 19.05.2026

– Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland bauen nach aktuellen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Erntejahr 2026 auf einer Fläche von 6,03 Millionen Hektar Getreide an. Das wären 108 200 Hektar oder 1,8 % mehr als 2025. Damit würde die Anbaufläche das Niveau von 2023 übertreffen, nachdem sie 2024 witterungsbedingt auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2010 gesunken war. 2025 war sie wieder um 4,4 % gegenüber 2024 gestiegen. Knapp die Hälfte der Fläche (48 %) machte im Jahr 2026 Winterweizen (einschließlich Dinkel) mit 2,9 Millionen Hektar aus (+1,5 % gegenüber 2025).

Anbaufläche für Wintergetreide gegenüber 2025 mit leicht steigender Tendenz

Der Schwerpunkt des Getreideanbaus in Deutschland liegt auf Wintergetreide. Im Jahr 2026 wird Wintergetreide auf knapp 5,0 Millionen Hektar angebaut. Das sind 2,3 % mehr als 2025 und entspricht 82,9 % der gesamten Getreideanbaufläche. Zum Wintergetreide zählen neben Winterweizen auch Wintergerste, Roggen sowie Triticale (Weizen-Roggen-Kreuzung). Nach den Schätzungen für die Erntesaison 2026 wird für Wintergerste eine Anbaufläche von 1,26 Millionen Hektar (+4,3 %) genutzt, für Roggen 533 600 Hektar (+0,8 %) und für Triticale 301 500 Hektar (+4,8 %).

Anbaufläche für Sommergetreide gegenüber 2025 fast unverändert

Mit einer Anbaufläche von 1,03 Millionen Hektar (-0,4 % gegenüber dem Vorjahr) wird Sommergetreide in Deutschland im Vergleich zum Wintergetreide in wesentlich geringerem Umfang angebaut. Die landwirtschaftlichen Betriebe bestellten für Körnermais (einschließlich Corn-Cob-Mix) eine Anbaufläche von 505 900 Hektar (+3,3 %), für Sommerweizen 50 500 Hektar (+5,9 %) und für Hafer 189 900 Hektar (+1,5 %). Lediglich die Anbaufläche von Sommergerste sinkt auf 287 100 Hektar, das sind 25 800 Hektar beziehungsweise 8,2 % weniger als im Erntejahr 2025.

Anbautendenzen weiterer Feldfrüchte

Für Silomais wird in der Erntesaison 2026 voraussichtlich eine Anbaufläche von 1,93 Millionen Hektar genutzt, sie liegt damit in etwa auf dem Vorjahresniveau (-1,4 %). Für Winterraps beträgt die Anbaufläche 1,14 Millionen Hektar und steigt damit gegenüber 2025 um 53 500 Hektar (+4,9 %). Bei den Hackfrüchten wird ein Rückgang der Anbaufläche erwartet. Kartoffeln werden voraussichtlich auf einer Fläche von 280 400 Hektar angebaut. Das sind 21 400 Hektar beziehungsweise 7,1 % weniger als im Erntejahr 2025. Die Anbaufläche für Zuckerrüben beträgt voraussichtlich 338 700 Hektar und geht damit um 48 700 Hektar oder 12,6 % zurück. Hülsenfrüchte nehmen einen vergleichsweise kleinen Teil der Ackerfläche ein. Für das Erntejahr 2026 wird ein Anstieg der Anbauflächen erwartet: Die Anbaufläche von Erbsen zur Körnergewinnung steigt 2026 den Schätzungen zufolge im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 % auf 147 400 Hektar, die Anbaufläche von Ackerbohnen um 5,9 % auf 70 300 Hektar sowie die von Sojabohnen um 17,8 % auf 51 000 Hektar.

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Wirtschaft

Urlaub auf hoher See wird immer beliebter

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Wiesbaden, Berlin 19.05.2026   

– Nach einem Rückgang während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Kreuzfahrtgäste hierzulande auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Im Jahr 2025 starteten rund 1,51 Millionen Menschen eine Hochseekreuzfahrt von einem der deutschen Häfen an Nord- und Ostsee aus, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das waren 4,1 % mehr als im Jahr zuvor mit gut 1,45 Millionen Reisenden. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 mit damals 1,33 Millionen Passagierinnen und Passagieren betrug der Anstieg 13,5 %. Während der Pandemie gab es wegen der Reisebeschränkungen einen deutlichen Rückgang bei den Passagierzahlen.

Zahl der Kreuzfahrtgäste in der EU binnen fünf Jahren um 18,1 % gestiegen

Kreuzfahrtreisen wurden zuletzt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit wieder beliebter. Für die Europäische Union liegen für das Jahr 2024 Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat vor: Danach starteten EU-weit 8,73 Millionen Menschen eine solche Kreuzfahrt. Das waren 12,2 % mehr als im Jahr 2023 mit 7,78 Millionen Passagierinnen und Passagieren. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 mit damals 7,39 Millionen Reisenden betrug der Anstieg 18,1 %.

Innerhalb der EU starten die meisten Passagierinnen und Passagiere in Italien

Jede oder jeder sechste Kreuzfahrt-Reisende in der EU startete im Jahr 2024 von Deutschland aus (16,6 %). Damit lag Deutschland als Ausgangsort auf Platz 3 der EU-Staaten. Die meisten Passagierinnen und Passagiere gingen in Italien (28,4 %) an Bord eines Hochsee-Kreuzfahrtschiffes, gefolgt von Spanien (22,3 %). In Frankreich starteten 13,6 % der Reisenden ihre Fahrt, in Griechenland 8,3 %.

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Wirtschaft

124 900 Tonnen Fleischersatzprodukte im Wert von 632,6 Millionen Euro

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Nach jahrelangem Anstieg: Fleischersatz-Produktion sinkt 2025 um 1,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Wiesbaden 18.05.2026

– Ob Veggie-Burger, Tofuwurst oder Seitanmortadella: Die Produktionvon vegetarischen oder veganen Fleischalternativen in Deutschland ist im letzten Jahr leicht gesunken – nachdem sie in den Jahren zuvor stetig gewachsen war. Im Jahr 2025 wurden hierzulande mit 124 900 Tonnen Fleischersatzprodukte 1,2 % weniger als im Vorjahr produziert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. 2024 lag die Produktion bei 126 500 Tonnen. Der Wert der Fleischersatzproduktion sank mit 632,6 Millionen Euro im Jahr 2025 um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr, als es 647,1 Millionen Euro waren. Binnen sechs Jahren hat sich die Produktion mehr als verdoppelt (+107 %): 2019 wurden 60 400 Tonnen Fleischersatzprodukte hergestellt.

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Politik

Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2026: +11,5 % zum Vorjahresmonat

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Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis März 2026 zum Vorjahreszeitraum:

+14,0 % bei Wohnungen in Wohngebäuden insgesamt

+13,7 % bei Einfamilienhäusern

+23,2 % bei Zweifamilienhäusern

+14,9 % bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

Wiesbaden 18.05.2026  

– Im März 2026 wurde in Deutschland der Bau von 21 800 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 11,5 % oder 2 200 Baugenehmigungen mehr als im März 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 8,2 % oder 1 300 auf 17 600. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im März 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 28,0 % oder 900 auf 4 200.

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Politik

ifo Institut / EconPol Europe: Mehr Stromausfälle durch Klimawandel

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München 12.05.2026

– Wegen des Klimawandels könnte in vielen Ländern der Strom in den kommenden Jahren häufiger ausfallen. Darauf deuten die Ergebnisse einer neuen Studie von EconPol Europe hin. Sie untersucht in fünf Ländern von 2013 bis 2023 Stromausfälle im Verbrauchernetz: In Deutschland, Australien, Brasilien, China und Mexiko. „Deutschland hat ein vergleichsweise zuverlässiges Stromnetz, aber Extremwetter und Hitzewellen werden auch hierzulande die Infrastruktur zunehmend unter Druck setzen“, sagt ifo-Forscherin Jacqueline Adelowo.

In Deutschland ist die Zahl der ungeplanten Stromausfälle im Winter am niedrigsten und steigt zum Hochsommer deutlich an, heißt es in der Studie. Im Dezember der Jahre 2013 bis 2023 fiel der Strom durchschnittlich 3.616 Mal ungeplant aus. Im Juli steigt die Zahl um 53 Prozent auf 5.546 Ereignisse. Allerdings müssen nicht bei jedem dieser Ereignisse viele Haushalte betroffen sein. Bei Sturm Niklas am 31. März 2015 wurden jedoch allein 1.887 Unterbrechungen an einem Tag registriert – ein Rekord im untersuchten Zeitraum. „Extreme Hitze, Gewitter und stärkere Stürme im Sommer belasten das deutsche Stromsystem spürbar. Jedoch fällt im Vergleich zu Brasilien oder Mexiko in absoluten Zahlen der Strom in Deutschland deutlich seltener aus“, sagt ifo-Forscher Filippo Pavanello. Im Durchschnitt dauerten ungeplante Stromausfälle in Deutschland durchschnittlich 1,5 bis 2 Stunden. Nur in einem Prozent der Ereignisse sei der Strom länger als 18 Stunden ausgefallen. Damit stehe Deutschland im Vergleich gut da: In China dauerten viele Ausfälle mehr als 6 Stunden, in Extremfällen sei der Strom auch 73 Stunden lang nicht verfügbar.

Die fortschreitende Vernetzung der europäischen Stromnetze mache grundsätzlich die Versorgung in Deutschland stabiler, da Ressourcen in verschiedenen Ländern zur Verfügung stünden, um Ungleichgewichte auszubalancieren, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig steige das Risiko von Kettenausfällen, wenn sich Störungen schnell über Grenzen ausbreiteten. Deshalb brauche es neben dem Netzausbau koordinierte Steuerung, gemeinsame Betriebsregeln und einen Informationsaustausch.

Die Studie basiert auf tagesgenauen Daten zu Stromausfällen in der Verteilnetzebene aus Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland und Mexiko für den Zeitraum 2013 bis 2023. Die Daten stammen von Behörden und Netzbetreibern. Sie enthalten Informationen zum Zeitpunkt der Ausfälle, ob der Ausfall geplant oder ungeplant war, sowie die Ursachen des Ausfalls.

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Wirtschaft

ifo Institut: Jedes zwölfte Unternehmen sieht wirtschaftliche Existenz bedroht

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München 11.05.2026

– 8,1 Prozent der Unternehmen in Deutschland sehen den eigenen Fortbestand gefährdet. Das ergab die ifo Konjunkturumfrage im April. „Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die Insolvenzzahlen dürften vor dem Hintergrund der geopolitischen Unsicherheit in den kommenden Monaten auf einem hohen Niveau bleiben.“
 
Besonders kritisch ist die Lage im Einzelhandel: 17,4 Prozent der Unternehmen sehen sich dort existenziell bedroht – ein neuer Höchststand. Die Kaufzurückhaltung der Verbraucher ist das beherrschende Thema. Zusätzlich belasten der wachsende Online-Handel und Billiganbieter aus dem Ausland die Geschäfte. Insgesamt fürchten 1,6 Prozent aller Handelsunternehmen (Groß- und Einzelhandel), dass sie ihr Geschäft aufgeben müssen.
 
Branchenübergreifend belasten drei Probleme die Unternehmen: fehlende Aufträge und schwache Nachfrage; steigende Betriebs- und Energiekosten; sowie eine zunehmend belastende Bürokratie. Viele Betriebe berichten auch deshalb von zunehmenden Liquiditätsengpässen, weil deren Kunden sparen oder insolvent werden. „Die Krise überträgt sich entlang der Lieferketten“, so Wohlrabe. „Wenn Kunden wegbrechen oder Aufträge stornieren, trifft das die Zulieferer und Dienstleister mit voller Wucht.“
 
Bei den Dienstleistern sehen sich 7,6 Prozent der Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. In den Bereichen Beherbergung und Gastronomie liegt der Wert bei fast zwanzig Prozent. Auch in der Werbung und Marktforschung ist der Anteil mit 14,3 Prozent überdurchschnittlich hoch.
 
In der Industrie ist die Existenzbedrohung leicht auf 7,5 Prozent zurückgegangen. Dennoch bleibt der Druck erheblich: Hohe Energie- und Rohstoffkosten sowie internationale Wettbewerbsnachteile gegenüber asiatischen Anbietern belasten vor allem exportorientierte Branchen.
 
Im Bauhauptgewerbe stieg der Anteil leicht auf 7,3 Prozent. Der Auftragseinbruch im Wohnungsbau hält an; lange Genehmigungsverfahren und die Zurückhaltung der Banken bei der Baufinanzierung belasten den Sektor.

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Politik

ifo Institut / EconPol Europe: Wirtschaftsexperten sehen Regulierung in Deutschland als Wachstumsbremse für KI

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München 08.05.2026

– Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus Deutschland sind besonders skeptisch, wie stark Künstliche Intelligenz zum Wirtschaftswachstum beitragen wird. Das zeigt ein Vergleich der weltweiten Expertenschätzungen im Rahmen des Economic Expert Survey (EES) von EconPol und ifo Institut. Die Befragten in Europa nehmen an, dass der KI-Wachstumseffekt in fünf Jahren nur insgesamt 1,5 Prozentpunkte betragen wird, also 0,3 Prozentpunkte pro Jahr. Für Europa und die USA liegen diese Schätzungen bei 2,5 Prozentpunkten in fünf Jahren (0,5 Prozentpunkte pro Jahr). „Ein Grund für die weniger optimistische Einschätzung in Deutschland liegt möglicherweise an der Regulierung“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums für Innovationsökonomik und Digitale Transformation. „Deutschland ist das einzige Land, in dem fast die Hälfte der Experten für weniger Regulierung Künstlicher Intelligenz plädieren.“ 

Die Mehrheit der Befragten weltweit spricht sich für eine strengere Regulierung von KI aus. In den USA wünschen sich 64 Prozent mehr Regulierung. Im EU-Durchschnitt liegt der Anteil der Regulierungs-Befürworter bei 50 Prozent. In Deutschland sind es nur 27 Prozent, während 46 Prozent dort sich weniger Regulierung wünschen. „Es braucht einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen, damit Länder die Chancen von KI nutzen und mögliche negative Folgen abmildern. Solche Regeln sollten jedoch Innovation nicht ausbremsen. Sie sollten Rechtssicherheit bei Datennutzung, Datenschutz und Haftung schaffen“, sagt Niklas Potrafke, Leiter des ifo Zentrums für Öffentliche Finanzen und politische Ökonomie.

Für den Arbeitsmarkt erwarten die Befragten, dass KI vor allem Tätigkeiten mittlerer Qualifikationsniveaus übernehmen wird. Für Europa erwarten rund 61 Prozent einen Rückgang bei Stellen mit mittlerer Qualifikation in den kommenden zehn Jahren. Für die USA ist der Anteil ähnlich hoch (68 Prozent). Stellen, für die eine hohe Qualifikation erforderlich ist, werden nach Ansicht der Befragten sogar zunehmen:  Für Europa erwarten 53 Prozent der Befragten einen Anstieg hochqualifizierter Jobs; für die USA sind es 48 Prozent. Die Anzahl niedrigqualifizierter Jobs bleibt gemäß den Erwartungen überwiegend stabil oder steigt leicht. „Aufgrund des demografischen Wandels sollte KI eher als Chance und weniger als Risiko für den Arbeitsmarkt gesehen werden. Die Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für bestehende Arbeitskräfte spielen hier eine zentrale Rolle“, sagt Potrafke.

Die Ergebnisse basieren auf dem Economic Experts Survey (EES) vom 4. Quartal 2025. An der Umfrage nahmen rund 600 Wirtschaftsexpertinnen und -experten in Europa und etwa 100 aus den USA teil. Die Befragten schätzten die erwarteten Effekte von KI auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.

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Politik

Kabinett gibt Startschuss für Reallabore in ganz Deutschland

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Berlin 06.05.2026

Die Bundesregierung hat heute einen wichtigen Schritt unternommen, um Reallabore in ganz Deutschland zu ermöglichen. Ziel ist es, das Land als Wirtschafts- und Innovationsstandort nachhaltig zu stärken, indem Freiräume für Innovation geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut werden. Grundlage ist der heutige Kabinettbeschluss der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegten Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz.

Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Dadurch kann frühzeitig über Chancen und Risiken gelernt und der Praxis-Transfer erleichtert werden. Bislang stehen der praktischen Umsetzung von Reallaboren jedoch oftmals Hürden im Weg. Hier setzen die Regelungen an. Über alle Innovationsbereiche hinweg werden Rahmenbedingungen auf dem gesamten Weg einer Innovation in die Erprobung im Reallabor und von dort in die allgemeine Anwendung verbessert. Als neuer, wichtiger Anwendungsbereich für Reallabore kommt zudem die passgenaue Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren hinzu: Durch eine allgemeine Erprobungsklausel wird es Behörden ermöglicht, bessere und schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung zu testen, z. B. durch den Einsatz von KI oder dem Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – und dabei von verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuweichen. Konkrete Freiräume in Fachgesetzen ermöglichen zudem Erprobungen im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, in der digitalen Verwaltung, bei der Registermodernisierung für die Wirtschaft, im Bildungsbereich, im Telekommunikationssektor oder auch im Luftverkehr.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Mit dem Bundeserprobungsgesetz schaffen wir Raum für Ideen, die unser Land voranbringen. Wer Innovation will, darf sie nicht im Regulierungsdickicht ausbremsen. Wir geben Wirtschaft und Verwaltung die Freiheit, Neues schneller auszuprobieren – damit aus guten Ideen echte Dynamik wird.“

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger: „Wir durchschlagen heute den gordischen Knoten der deutschen Verwaltungsbürokratie. Das Bundeserprobungsgesetz gibt den Behörden vor Ort die Freiheit, den schnellen, digitalen und unbürokratischen Staat einfach mal zu machen. Damit liegt die Entscheidung bei den Menschen, die die Prozesse in ihrem Zuständigkeitsbereich am besten kennen. Vertrauen statt Kontrolle: Wir geben unseren Beamtinnen und Beamten endlich den Freiraum, mutig und innovationsfreudig handeln zu können.“

Stärkung und Erweiterung des bisherigen Gesetzentwurfs

Konkret schlägt die Bundesregierung vor, den bisherigen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren dreifach zu stärken und zu erweitern. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz.

1)      Rahmenbedingungen für Innovationsförderung bereichsübergreifend verbessern: Genehmigungsprozesse werden innovationsfreundlicher und die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt. Ein strukturierter Wissenstransfer sorgt dafür, dass die Praxis-Erkenntnisse zügig in der Gesetzgebung berücksichtigt werden und damit der Weg für Zukunftslösungen in den Markt geebnet.

2)      Ermächtigung der Behörden, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen: Maßnahmen zur Beschleunigung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Verwaltungsdigitalisierung können zukünftig vor Ort erprobt werden – z. B. durch den Einsatz von KI, Zusammenlegung von behördlichen Zuständigkeiten und Verfahrensschritten oder Erprobung proaktiver Verwaltungsleistungen. Dafür dürfen Bundes-, Landesbehörden und Kommunen von bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen. Wenn die Erprobung erfolgreich ist, soll diese deutschlandweit ausgerollt und bundesrechtliche Regelungen angepasst werden.

3)      Schaffung neuer rechtlicher Experimentierklauseln, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetze implementiert werden sollen. Dadurch werden konkrete neue Freiräume für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft geschaffen.

Neue Freiräume für Erprobungen

In diesen Bereichen sollen durch neue Experimentierklauseln zukünftig Innovationen und technologischer Fortschritt praktisch erprobt werden können:

·         Gesundheitswesen: Testen vereinfachter Konformitätsbewertungsverfahren für IT-Systeme, um digitale Lösungen schneller in die Versorgung zu bringen.

·         Digitale Verwaltung: Durch Änderungen im OZG wird die Erprobung der EUDI-Wallet für die Digitale Identität ermöglicht. Ein auf Grundlage des Gesetzes möglicher Probebetrieb kann die Wallet-Einführung in Deutschland vorbereiten.

·         Jugendmedienschutz: Automatisierte Bewertungssysteme eröffnen neue Wege bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Dies verspricht schnellere, effizientere Verfahren bei gleichbleibend hohem Schutzniveau.

·         Bürokratierückbau für die Wirtschaft: Probeweise Anbindung verschiedener Register an das Unternehmensbasisdatenregister und damit Testen einer lückenlosen Vernetzung der Verwaltung. Das wäre die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen gemäß des Once-Only-Prinzips Ihre Daten nur noch einmal angeben müssen. Unternehmen profitieren so von deutlich reduzierten Meldepflichten.

·         Bildungsbereich: Vereinfachung beim BAföG-Genehmigungsprozess. Die Erprobung des automatisierten Abrufs von Nachweisen beschleunigt die Antragstellung und reduziert den Verwaltungsaufwand.

·         Telekommunikationssektor: Die neue Regelung ermöglicht es der Bundesnetzagentur, befristete Abweichungen von regulatorischen Vorgaben im Bereich der Frequenzordnung zu genehmigen – immer dann, wenn dies der Erprobung neuer Technologien oder Verfahren dient. So wird der Rahmen für zukunftsweisende Entwicklungen wie Quantentechnologien oder innovative Netzbetriebsverfahren geschaffen.

·         Luftverkehrsrecht: Zukünftig soll die Regelung der Erprobung moderner Technologien im Luftraum in Reallaboren ermöglicht werden, insbesondere im Bereich unbemannter Luftfahrtsysteme und sogenannter U-Space-Konzepte.

Alle Empfehlungen der Formulierungshilfe verfolgen das Ziel, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen und gleichzeitig die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Kombination aus regulatorischer Flexibilität und gezieltem Praxistest entstehen neue Chancen für technologische Entwicklung, wirtschaftliches Wachstum und bürgernahe Dienstleistungen.

Erprobungsklauseln in den Ländern

Das Bundeserprobungsgesetz ergänzt durch die allgemeine Erprobungsklausel bereits bestehende vergleichbare Regelungen zur Erprobung und Flexibilisierung aus Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. In Nordrhein-Westfalen wurde zudem gestern, am 05. Mai 2026, ein „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von Regelungen für kommunale Körperschaften (KommBefrG)“ vom Kabinett beschlossen, das es Kommunen ermöglicht, vom Landesrecht abzuweichen

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Wirtschaft

ifo Institut: Geschäftsklima in der Chemische Industrie auf Dreijahrestief

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München 06.05.2026

– Das Geschäftsklima in der Chemischen Industrie hat sich im April eingetrübt. Der Geschäftsklimaindex sank auf minus 29,0 Punkte, nach minus 25,1* Punkten im März. Das ist der niedrigste Wert seit fast drei Jahren. Ihre aktuelle Geschäftslage schätzen die Unternehmen mit minus 27,1 Punkten etwas besser ein als im März mit minus 31,2* Punkten. Hingegen brachen die Erwartungen regelrecht ein: von minus 18,6* auf minus 30,9 Punkte. „Die Chemiebranche blickt sehr pessimistisch in die Zukunft, trotz vereinzelter Lichtblicke im laufenden Geschäft“, sagt ifo-Branchenexpertin Anna Wolf. 

Die aktuellen Turbulenzen in den globalen Lieferketten – ausgelöst durch die Iran-Krise – haben im April zu einer paradoxen Entwicklung geführt: Einerseits melden Unternehmen einen Anstieg der Auftragseingänge, weil Kunden auf einheimische Produkte ausweichen. Gleichzeitig kämpft jedes dritte Unternehmen mit Materialknappheit. So stiegen die Preise für Chemikalien und die Unternehmen erwarten weitere Preissprünge. Die Unternehmen bewerten die gestiegene Nachfrage allerdings als vorübergehend: Für die kommenden Monate planen sie wieder mit einer geringeren Produktion, auch die Beschäftigungspläne bleiben restriktiv. „Die schwache Belebung der Geschäftslage im April ist vor allem das Spiegelbild gestörter Lieferketten und nicht eines tragfähigen Aufschwungs“, sagt Wolf.

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