Politik
Batterierechts-Anpassung: Experten mahnen Änderungen an
Berlin 02.09.2025
– Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) sind bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag signalisierten insbesondere die von der Unionsfraktion benannten Experten Zweifel gegenüber dem Gesetzentwurf und kritisierten vor allem, dass er weit über die Vorgaben der EU-Batterieverordnung hinausgehe.
Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Allerdings sprachen sie sich ihrerseits für weitergehende oder zusätzliche Regelungen aus. So löse der vorliegende Entwurf zum Beispiel die Problematik der Brände, die durch Lithium-Akkus und -Batterien verursacht werden, weiterhin nicht.
Der Gesetzentwurf soll laut Vorlage die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Außerdem ist in der EU-Batterieverordnung eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.
Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.
Tim Bagner vom Deutschen Städtetag unterstützte als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dass mit dem Gesetz nun auch Hersteller von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien zu einer Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung verpflichtet werden sollen. Kritisch sehe die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aber die geplante Bindungsfrist der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von mindestens zwölf Monaten an eine Organisation der Herstellerverantwortung. Um eine gesicherte Abnahme von Altbatterien zu erreichen, müsse es möglich sein, die Herstellerorganisation kurzfristig zu wechseln, so Bagner. Nur so könne eine Zwischenlagerung von Geräte- und LV-Batterien, die bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe, vermieden werden.
Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen unterstützte das Vorhaben, dass künftig mehr Batterietypen an kommunalen Sammelstellen entgegengenommen werden sollen. Für die Unternehmen sei das zwar eine Herausforderung, aber private Haushalte brauchten eine Möglichkeit zur Entsorgung etwa von ausgedienten E-Bike-Batterien. Damit an den Sammelstellen ausreichend Spezialbehälter zur Verfügung stünden, um die „durchaus gefahrenrelevanten“ Batterien anzunehmen, plädierte Thärichen allerdings dafür, die Rücknahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für Low-Voltage-Batterien (LV-Batterien), wie sie auch in E-Bikes verwendet werden, erst zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Auf das Problem von Bränden, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, machte Anja Siegesmund vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) aufmerksam. Die Brände gefährdeten zunehmend die Funktionsfähigkeit der deutschen Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur. In dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sei das Thema aber ein „blinder Fleck“. Siegesmund sprach sich dafür aus, Batterierecht und Elektrogerätegesetzgebung „zusammen neu zu denken“. Es brauche einen integrierten Ansatz aus vorbeugenden Maßnahmen, verbindlichen Rücknahmeregeln und finanziellen Absicherungen. „Die Lage ist wirklich akut“, sagte die Expertin. Der BDE gehe von 30 Bränden pro Tag aus, die Branche schätze „die jährlichen Gesamtschäden durch Batterien in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe“, heißt es dazu in der schriftlichen Stellungnahme der Sachverständigen. Kaum ein Versicherer sei mehr zur Absicherung der Risiken bereit. Der BDE fordere deshalb die Einführung eines „wirksamen Pfandsystems“ für lose Lithium-Akkus und -Batterien sowie Geräte mit eingebauten Lithium-Batterien, so Siegesmund.
Keinen dringenden Handlungsdruck sah wiederum Georgios Chryssos von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Die europäische Batterie-Verordnung gelte bereits seit dem 18. August und sei aufgrund „sehr klarer Vorgaben auch direkt und ohne Durchführungsgesetz vollziehbar“. Es gebe keine „akute Vollzugslücke, die durch eine überhastete Verabschiedung“ geschlossen werden müsse. Im Gegenteil: Chryssos warnte davor, den Gesetzentwurf wie vorgelegt zu beschließen. Er gehe weit über EU-Vorgaben hinaus und schaffe europaweit einmalige Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder höhere Sammlungsquoten. Besonders in der Kritik des Sachverständigen: die fehlende Einbindung der Hersteller. Anders als Elektrogesetz und Verpackungsgesetz sehe der Entwurf keine Gemeinsame Herstellerstelle (GHS) vor, die mit „Branchen- und Sachkompetenz“ etwa bei Brandrisiken durch Lithium-Batterien praxisgerechte Lösungen gemeinsam mit Marktakteuren und Behörden erarbeiten könne. „Völlig an den Marktrealitäten vorbei“ gehe die zudem geplante Einführung einer zentralen, behördlich gesteuerten Abholung für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien. Mehr als 100.000 Sammelstellen müssten mit zwölf verschiedenen Gefahrgutbehältern ausgestattet werden – das sei in keinem anderen EU-Mitgliedstaat so geplant, unterstrich der Experte. Deutschland drohe zu einem bürokratischen Negativbeispiel in der EU zu werden.
Ähnlich äußerte sich Gunther Kellermann vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI): Das „Goldplating“ benachteilige zwar vom Prinzip her keinen Batteriehersteller in Deutschland per se, aber es werde die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter, aufwändiger und teurer machen als es die europäische Batterie-Verordnung eigentlich vorsehe, argumentierte der Sachverständige. Die Verordnung fordere zum Beispiel bei der Beitragsmessung lediglich zwei Kriterien. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten acht Kriterien machten die Beitragsmessung dagegen intransparent. Hersteller könnten die Beiträge nicht mehr vergleichen. Auch das Kriterium des CO2-Fußabdrucks werde deutsche Hersteller gegenüber anderen benachteiligen, so Kellermanns Einschätzung.
Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch der von der AfD benannte Sachverständige Reinhard Müller-Syhre von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit. In seiner schriftlichen Stellungnahme listet Müller-Syhre unter anderem die Kosten einer Vielzahl aufgrund des geplanten Gesetzes ausgelöster „bürokratischer Aktionen“ auf, die seines Erachtens zum „Gegenteil“ dessen führten, was das Gesetz „propagiert oder beabsichtigt.“ Auf Staat und Hersteller komme ein „gigantischer Moloch“ an Bürokratie zu. Das sei „innovationsfeindlich“, warnte Müller-Syhre in der Anhörung.
Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland (HDE) betonte, die Batterierücknahme im Handel sei bereits seit Jahren gelebte Praxis und habe sich bewährt. Die geplante Rücknahmepflicht von LV-Batterien und insbesondere ihre sach- und brandschutzgerechte Lagerung stelle aber die Unternehmen vor Herausforderungen. Zwar sei es begrüßenswert, dass nur jene Batteriekategorien zurückgenommen werden müssten, die die Unternehmen auch verkauften. Auch die Gewichtsgrenze von 45 Kilogramm sei praktikabel – zumindest für unbeschädigte LV-Batterien. Für die Rücknahme von sichtbar beschädigten Batterien, forderte Gerstein jedoch Ausnahmeregelungen. Diese sollen durch Wertstoffhöfe zurückgenommen werden, wo geschultes Fachpersonal Brandrisiken erkennen und minimieren könne.
Dem pflichtete der als Einzelsachverständiger von der Linksfraktion benannte Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bei: Es sei tatsächlich fraglich, ob „Sicherheit und Hygiene“ in einem Handel, der für Lebensmittel organisiert sei, ausreiche. Wenn zudem ein Pfandsystem für Batterien gefordert werde, müsse gleichzeitig über den Vollzug gesprochen werden, „insbesondere beim Onlinehandel“.
Auf eine andere „Schwachstelle“ des Gesetzentwurfs wies Marieke Hoffmann von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin. Ihr zufolge sieht die Umweltorganisation die Gefahr, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Aus diesem Grund brauche es eine Systembeteiligungspflicht für Hersteller, so Hoffmann, denn nur durch kollektive Rücknahmesysteme könnten wichtige Regelungen der EU-Batterieverordnung wirksam umgesetzt werden. Nach Auffassung der DUH setzt der Gesetzentwurf so Mechanismen der sogenannten Ökomodulation in Paragraf 10 „völlig unzureichend um“. Positive Umwelteffekte drohten zu verpuffen, so die Sachverständige. Skeptisch sieht der Umweltverband auch, ob mit der „aktuellen Systematik“ des Gesetzes, die von der EU vorgegebenen Sammelziele erreicht werden können. Das deutsche System belohne aktuell Organisationen für Herstellerverantwortung, die Sammelquoten „immer nur gerade so“ einhalten, kritisierte die Sachverständige. Die DUH spreche sich daher für verbindliche nationale Zwischenziele aus. Besser wären aber Anreize, damit „immer so viel wie möglich“
Berlin
Senatsverwaltungen wieder ans Landesnetz Berlin angebunden
Berlin 25.08.2026
– Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sind übers Wochenende wieder an das Landesnetz Berlin angebunden worden. Nach dem IKT-Vorfall waren die beiden Senatsverwaltungen am Abend des 14. August 2026 isoliert worden, um die Sicherheit des Landesnetzes zu gewährleisten. Mit der erfolgten Anbindung stehen auch wieder die in den Bezirken genutzten Fachverfahren grundsätzlich zur Verfügung. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass es zu Beginn noch vereinzelt zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen in den Arbeitsprozessen kommen kann. Die beiden Senatsverwaltungen haben Sofortmaßnahmen zur Erhöhung ihrer IT-Sicherheit veranlasst. Dies beinhaltet auch eine kontinuierliche erhöhte Überwachung ihrer IT-Systeme.
Die forensischen Untersuchungen zur Absicherung des IT-Systems der Landesverwaltung dauern an und werden auch in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Alle Senatsverwaltungen sind wieder ans Landesnetz Berlin angeschlossen und grundsätzlich arbeitsfähig. Ich danke dem CDO Florian Hauer und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Senatskanzlei, den IKT-Notfallstäben, den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI, dem Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft für die hervorragende Arbeit in den vergangenen Tagen. Jetzt kommt es darauf an, unsere IT-Sicherheit weiter zu verbessern und unser Landesnetz noch besser gegen Angriffe von außen zu schützen.“
Politik
EBOLA-AUSBRUCH: FAST ZWEI KINDER PRO TAG VERLIEREN BEIDE ELTERN
Berlin, Kinshasa 24.08.2026
· Tausende Kinder haben einen Elternteil oder eine Betreuungsperson verloren und sind erhöhten Risiken von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt
· Save the Children: Deutschlands verstärkte Unterstützung beim Ebola-Ausbruch ist ein wichtiges Signal – Kinderschutz muss Teil der Ebola-Hilfe sein
· Save the Children schafft mit Partnern sichere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern wegen Ebola behandelt werden
– In den ersten hundert Tagen seit der offiziellen Bestätigung des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) haben fast zwei Kinder pro Tag beide Eltern durch die Krankheit verloren. Nach Angaben der Behörden in der Provinz Ituri sind insgesamt 180 Kinder betroffen. Die Kinder leben derzeit bei anderen Familienmitgliedern oder in staatlichen Einrichtungen, bis sie dauerhaft in Familien untergebracht werden können. Tausende weitere Kinder haben zudem einen Elternteil oder eine Betreuungsperson verloren. Dadurch sind sie einem erhöhten Risiko von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und schweren psychischen Belastungen ausgesetzt.
Gemeinsam mit der Regierung und Partnerorganisationen arbeitet Save the Children in Ituri daran, sichere Schutzräume einzurichten – sogenannte Observation Care Centers. Sie sind für Kinder gedacht, deren Eltern oder Betreuungspersonen wegen Ebola behandelt werden und für die es keine andere Betreuung innerhalb der Familie gibt. Dort sollen die Kinder rund um die Uhr betreut werden, während ihre Eltern im Ebola-Behandlungszentrum auf demselben Gelände versorgt werden.
„Was mich besonders bewegt, sind die Kinder, die plötzlich allein dastehen. Hinter den bloßen Zahlen stehen Mädchen und Jungen, die vertraute Menschen verloren haben“, sagt Katharina von Schroeder aus dem Länderbüro von Save the Children in der DR Kongo.
Der Ebola-Ausbruch trifft Gemeinden, die bereits unter bewaffneten Konflikten, massiver Vertreibung und anhaltender humanitärer Not leiden. Für viele Kinder ist die Epidemie der jüngste Schock in einer langen Reihe von Krisen.
Save the Children fordert deshalb, den Schutz betroffener Kinder stärker in den Mittelpunkt der Ebola-Hilfe zu stellen: „Dass Deutschland seine Unterstützung für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs weiter verstärkt, ist ein wichtiges Signal. Entscheidend ist jetzt, dass die internationale Hilfe neben der medizinischen Versorgung auch den Schutz der Kinder berücksichtigt, die ihre Eltern verloren haben oder von ihnen getrennt wurden. Dazu gehören sichere Betreuungsmöglichkeiten, psychosoziale Hilfen und gemeindebasierte Kinderschutzprogramme“, so von Schroeder.
Die Kinderrechtsorganisation unterstützt die Infektionsprävention und Aufklärung, die Früherkennung von Ebola-Fällen und die Überweisung Erkrankter an Gesundheitseinrichtungen. Dazu gehören auch die psychosoziale Unterstützung und Kinderschutzmaßnahmen. Zudem setzt sich Save the Children dafür ein, dass die Grundversorgung für Kinder und Familien während der Krise aufrechterhalten wird.
In der DR Kongo ist Save the Children seit 1994 tätig und arbeitet dort mit 13 lokalen Organisationen sowie internationalen Organisationen und Behörden zusammen. Gemeinsam leisten die Organisationen lebensrettende Hilfe für Kinder und ihre Familien in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung, Kinderschutz, Ernährungssicherheit sowie Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene.
Politik
Lebenshilfe: Jetzt auch die Verhinderungspflege erhalten
Berlin 25.08.2026
– Ulla Schmidt begrüßt Vorstoß von Gesundheitsminister Carsten Linnemann zur Rente von pflegenden Angehörigen und fordert weitere Rücknahme von Kürzungen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, pflegenden Angehörigen die Rentenbeiträge nicht kürzen zu wollen. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin: „Wir sind froh, dass Herr Linnemann den Vorschlag aus dem aktuellen Entwurf nicht übernehmen will. Eltern, die ihr Kind mit Behinderung über viele Jahre pflegen, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden. Meistens sind es die Mütter, die ihre Berufstätigkeit einschränken und zu Hause die Pflege übernehmen. Jetzt muss der Minister außerdem dafür sorgen, dass die Verhinderungspflege erhalten bleibt. Familien mit einem Angehörigen mit Unterstützungsbedarf haben einen sehr belastenden Alltag und brauchen auch mal eine Auszeit, in der sie die Pflege in vertrauenswürdige Hände geben können. Wenn diese Leistung – wie geplant – gestrichen wird, wäre das fatal.“
Politik
Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder
Berlin 24.08.2026
– Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist eine Aufgabe, die die Länder als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7610) auf eine Kleine Anfrage (21/7392) der AfD-Fraktion, in der sich diese nach der Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis erkundigt hatte.
Der Bund habe insoweit weder ein Weisungsrecht noch die Fachaufsicht und verfüge daher auch nicht über eigene Erkenntnisse zum Ablauf der entsprechenden Verwaltungsverfahren und zu den Verwaltungsstrukturen. „Erkenntnisse über die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung und des GdB sowie auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen der Bundesregierung somit nicht vor“, wie sie in der Antwort weiter ausführt.
Politik
Parlamentarier-Treffen der Union für den Mittelmeerraum
Berlin 24.08.2026
– Die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Förderung der Stabilität sind Schwerpunkte der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum Anfang Juli in Kairo gewesen. Das geht aus der Unterrichtung (21/7600(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch die deutsche Delegation hervor. In den Fachausschüssen wurde demnach unter anderem über „Parlamentarische Diplomatie und Frieden in der Mittelmeerregion“ debattiert. Dabei hätten die Parlamentarier ihre tiefe Besorgnis über den Bau weiterer Siedlungen im Westjordanland zum Ausdruck gebracht, der nach internationalem Recht illegal sei, sowie über die Handlungen gewalttätiger israelischer Siedler, die offenbar straffrei agierten. Die internationale Gemeinschaft dürfe diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger ignorieren und müsse sich für den Frieden einsetzen.
Politik
Deutschlands Zahlungen an die Vereinten Nationen
Berlin 24.08.2026
– Die Gesamtzahlungen der Bundesregierung an die Vereinten Nationen haben sich im Jahr 2024 auf 4,155 Milliarden Euro und im Jahr 2025, „im Zuge der Konsolidierung des Bundeshaushalts“, auf 3,241 Milliarden Euro belaufen. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/7580) vorliegendem „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen“ hervor. Demnach ist Deutschland viertgrößter Beitragszahler für den regulären VN-Haushalt und über freiwillige Beiträge im Jahr 2024 zweitgrößter Geber an das VN-System insgesamt gewesen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hätten sich im Berichtszeitraum 2024/2025 die Tendenzen verstärkt, dass Großmächte das gemeinsame System der Friedenssicherung, der nachhaltigen Entwicklung und des Menschenrechtsschutzes auf verschiedene Weise schwächen. Unverändert greife Russland mit dem fortgesetzten Angriffskrieg gegen die Ukraine das Fundament der internationalen Ordnung an. Der von China vorangetriebene Aufbau paralleler Global Governance-Institutionen und Initiativen richte sich gegen das etablierte System. Die US-Regierung, die im Januar 2025 ihr Amt antrat, habe den Austritt aus mehreren VN-Organisationen erklärt und ihre finanziellen Beiträge an das VN-System drastisch zurückgefahren
Die Bundesregierung betont, dass sie sich diesen Herausforderungen stelle und an „ihrem multilateralem Kompass“ auch aus eigenem Interesse festhalte.
Politik
Ukraine – Erklärung der Ko-Vorsitzenden der Koalition der Willigen
Berlin 25.08.2026
– Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Koalition der Willigen sind heute in Kyjiw und per Videokonferenz zusammengekommen, um den 35. Jahrestag der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Ukraine zu feiern. Sie waren sich einig in ihrer fortgesetzten Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf zur Verteidigung ihrer Souveränität, Freiheit und territorialen Unversehrtheit. Den Vorsitz des Treffens hatten neben Präsident Selenskyj Premierminister Andy Burnham, Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Friedrich Merz inne.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs verurteilten die systematischen und eskalierenden Angriffe Russlands auf die Städte, die kritische Infrastruktur und die Zivilbevölkerung der Ukraine, die zu der höchsten Zahl an zivilen Opfern seit Beginn der groß angelegten Invasion 2022 geführt haben und bei denen letzte Woche ein Kinderkrankenhaus in Kyjiw beschädigt wurde. Sie verurteilten ferner Russlands Angriffe auf Stätten des kulturellen Erbes der Ukraine, die wesentlicher Bestandteil der nationalen Identität der Ukraine sind, darunter das Kyjiwer Höhlenkloster.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs bestätigten nachdrücklich das klare und ureigene Recht der Ukraine, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen, was uneingeschränkt im Einklang mit dem Völkerrecht und Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen steht, und sie bekräftigten, dass sie sich durch unverantwortliche Drohungen seitens Russlands nicht von ihrer Unterstützung für die Ukraine abbringen lassen würden. Sie brachten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, die militärische Unterstützung für die Ukraine zu erhöhen, als besonders dringliche Aufgabe die Flugabwehr der Ukraine zu stärken, die Zusammenarbeit mit ihrer Rüstungsindustrie zu verbessern und einschlägige Technologien zu teilen, unter anderem durch die Koalition gegen ballistische Raketen. Sie verpflichteten sich ferner dazu, die Sanktionen gegen Russlands militärisch-industriellen Komplex und diejenigen, die ihn unterstützen, zu verstärken.
Darüber hinaus waren sich die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs über die Dringlichkeit einig, dem ukrainischen Energiesektor vor dem kommenden Winter Soforthilfe zukommen zu lassen, unter anderem durch den „Ukraine Energy Support Fund“ und die Bereitstellung von Spezialausrüstung. Angesichts der verstärkten Versuche Russlands, die ukrainischen Seehäfen erneut zu blockieren, betonten sie die Notwendigkeit, die wirtschaftliche Resilienz der Ukraine weiterhin zu unterstützen.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs kamen überein, ihre Anstrengungen zur Begrenzung von Russlands Kriegskasse fortzuführen, und zwar durch Sanktionen, breit angelegte wirtschaftliche Maßnahmen und ein rigoroses Vorgehen gegen Umgehungen der Sanktionen sowie die russische Schattenflotte. Durch diese gemeinsamen Maßnahmen wurden Russlands Kriegskasse seit Februar 2022 bisher mindestens 495 Milliarden US-Dollar entzogen. Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs begrüßten die Bemühungen des US-Senats, weiter wirtschaftlichen Druck auf Russland auszuüben, und bekannten sich dazu, in den kommenden Monaten eng mit den Vereinigten Staaten zu abgestimmten Maßnahmen zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass Russland die Mittel für eine Fortführung seines illegalen Krieges ausgehen.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs würdigten die anhaltende Bereitschaft Präsident Selenskyjs zu substanziellen Friedensgesprächen zur Herbeiführung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens, und sie bekräftigten ihre Forderung an Russland, einem vollständigen, sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand ausgehend von der Kontaktlinie zuzustimmen.
Die Koalition bereitet weiter den Einsatz der multinationalen Truppe für die Ukraine ab dem Zeitpunkt der glaubhaften Einstellung der Feindseligkeiten vor, was Bestandteil eines umfassenderen Pakets robuster politisch und rechtlich verbindlicher Sicherheitsgarantieren ist, mit dem Frieden und Wohlstand in der Ukraine zukünftig gewährleistet werden sollen und das mit Inkrafttreten eines Waffenstillstands greift.
Abschließend bekräftigten die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs erneut ihre Entschlossenheit, die Unabhängigkeit der Ukraine als Teil von Europas Frieden und Sicherheit insgesamt zu unterstützen. Sie sagten Präsident Selenskyj und dem ukrainischen Volk ihre unerschütterliche Solidarität zu – für heute, den 35. Jahrestag der Unabhängigkeit, und für jeden anderen Tag, so lange wie nötig.
Höflichkeitsübersetzung
Politik
Weltbodenkonferenz in Mongolei, BMZ ist dabei
Berlin 25.08.2026
Hilfen für den Boden in Zeiten von Dürre und Hitze: Deutschland bei der UN-Weltbodenkonferenz 2026 in der Mongolei
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesentwicklungsministerium (BMZ), Johann Saathoff, ist seit heute in Ulaanbaatar in der Mongolei bei der 17. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention gegen Desertifikation und Dürre (United Nations Convention to Combat Desertification, UNCCD), die vom 17. – 28. August stattfindet. In Zeiten klimatischer Extreme und Dürren ist die UNCCD wichtiger denn je. Deutschland ist zentraler strategischer Partner und wichtigster Geber für die UN-Konvention.
Die Welt steckt in einer dreifachen Umweltkrise: Der Klimawandel, das Artensterben und die Zerstörung unserer Böden bedrohen die weltweite Ernährungssicherheit und gefährden die wirtschaftliche und geopolitische Stabilität vieler Regionen. Auch bei uns in Deutschland zeigen die zunehmenden Hitzewellen und Dürren der letzten Jahre: Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser und Boden geht uns alle an. Wenn die Böden krank sind, leiden die Ernährungssicherheit und der Frieden weltweit. Das BMZ unterstützt deshalb Partnerländer dabei, ihre Landwirtschaft zukunftsfähig zu machen. Das bedeutet konkret: Den Boden wieder fruchtbar machen, Wasser besser nutzen und Anbaumethoden fördern, die den Boden schonen und stabilisieren, So werden Erträge langfristig gesichert und Abhängigkeiten von Düngemittel-Importen reduziert.
Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan:
„Wir erleben aktuell in Deutschland, was Wasserknappheit und Dürre bedeuten: Flüsse trocknen aus, Landwirte verlieren ihre Ernten, die wirtschaftlichen Schäden gehen in die Milliarden. In vielen Teilen der Welt ist das schon lange Realität. In einer Welt zunehmender geopolitischer Spannungen werden gesunde Böden und Wassersicherheit zu einem zentralen Faktor – für Umwelt und Biodiversität, aber auch für Wirtschaftswachstum, Stabilität und internationale Ordnung. Die Weltbodenkonferenz bietet die Chance, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Dabei müssen wir Land und Wasser zusammen denken. Gesunde Böden speichern Wasser, sichern Ernten und machen Menschen widerstandsfähiger gegen Dürren und andere Klimafolgen.“
Wasser ist einer der Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Denn Wasser ist weit mehr als nur ein Rohstoff. Sauberes Trinkwasser und eine sichere Sanitärversorgung sind Voraussetzungen dafür, dass Gesundheitssysteme funktionieren, Kinder zur Schule gehen und Menschen ein Einkommen erwirtschaften können. Sie schützen vor Krankheiten, Armut und Hunger. Sie ermöglichen Landwirtschaft, Industrie und eine verlässliche Energieversorgung – in vielen Regionen ist Wassersicherheit gleichzeitig Sicherheitspolitik.
Die COP17 der UNCCD in der Mongolei ist Startschuss für die diesjährigen drei wichtigsten internationalen Gipfel für Klima, Artenvielfalt und Bodenschutz – die „Triple COP“ Jahres 2026. Als Standort der Sekretariate der UNCCD und der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) unterstreicht Deutschland seine wichtige Rolle als ein zentraler Standort und Akteur der internationalen Umwelt- und Klimapolitik in Zeiten, in denen internationale Klimathemen auch Zuhause immer stärker ihre Relevanz zeigen.
Politik
Auszubildenden haben Abitur
Berlin, Wiesbaden 25.08.2026
– Viele junge Menschen starten in diesen Tagen in ihre Berufsausbildung. Auch viele Abiturientinnen und Abiturienten entscheiden sich für diesen Bildungsweg. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten im Jahr 2025 mehr als ein Viertel (26 %) der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist ihr Anteil leicht zurückgegangen: 2015 hatte er bei 28 % gelegen.
Der Großteil (43 %) der Auszubildenden verfügte im letzten Jahr bei Vertragsabschluss über einen Mittleren Schulabschluss wie zum Beispiel einen Realschulabschluss. Im Vergleich zu 2015 nahm ihr Anteil um einen Prozentpunkt zu. Mit einem Ersten Schulabschluss etwa von einer Hauptschule begannen 23 % der Auszubildenden ihre Ausbildung. Zehn Jahre zuvor hatte ihr Anteil bei 26 % gelegen. Unter den Neuabschlüssen hatten, wie bereits 2015, nur 3 % der Auszubildenden keinen Ersten Schulabschluss.
Anteil der Auszubildenden mit Abitur im öffentlichen Dienst am höchsten, im Handwerk relativ niedrig
Wie hoch der Anteil der Auszubildenden mit Abitur ist, hängt auch vom Ausbildungsbereich und den darin ausgebildeten Berufen ab. Am höchsten war ihr Anteil im öffentlichen Dienst: Knapp die Hälfte (48 %) der neu gestarteten Auszubildenden dort verfügte über diesen Abschluss. Auch in Industrie und Handel (30 %) sowie in freien Berufen (27 %) begannen viele Abiturientinnen und Abiturienten eine Ausbildung. In der Landwirtschaft hatte gut jede oder jeder fünfte (22 %) neue Auszubildende Abitur, im Handwerk war es rund jede oder jeder sechste (16 %). Der Ausbildungsbereich der Hauswirtschaft wird von Abiturientinnen und Abiturienten hingegen kaum gewählt: Nur 4 % der neu gestarteten Auszubildenden dort hatten zuvor ihr Abitur gemacht.
Politik
35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz
Berlin 25.08.2026
– Eine Delegation des Deutschen Bundestages nimmt vom 30. August bis 1. September 2026 an der 35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz in Lübeck teil.
Das Thema der Baltic Sea Parliamentary Conference unter der Präsidentschaft des Schleswig-Holsteinischen Landtages lautet „Youth. Set. Sail. – For a thriving Baltic Sea Region“. Abgeordnete aus zehn nationalen, sieben regionalen Parlamenten und aus drei parlamentarischen Organisationen diskutieren, wie die Jugend besser in demokratische Prozesse innerhalb der Ostseeregion integriert werden kann. Auch werden die Gestaltung einer erfolgreichen Ostseeregion und die Stärkung der Cyber- und Informationsresilienz zur Förderung der Demokratie in der gesamten Ostseeregion im Mittelpunkt stehen.
Parallel dazu findet das Baltic Sea Parliamentary Youth Forum statt. Die Teilnehmer aus dem Ostseeraum im Alter zwischen 18 und 26 Jahren werden in Arbeitsgruppen Empfehlungen erarbeiten. Als neues Tagungsformat wird es in diesem Jahr einen Dialog zwischen den Parlamentariern der BSPC und dem Youth Forum geben, an dem für den Deutschen Bundestag der Delegationsleiter Johannes Schraps teilnimmt. Vertreter des Youth Forums sind zu allen vier Diskussionsrunden des BSPC eingeladen.
Politik
Kritik an Israel Höflichkeitsübersetzung
Berlin 21.08.2026
– Erklärung der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs von Großbritannien, Italien, Frankreich und Deutschland zum E1-Siedlungsplan für das Westjordanland:
Die Entscheidung der israelischen Regierung, Ausschreibungen für den Bau des E1-Siedlungsprojekts zu veröffentlichen, ist inakzeptabel. Die internationale Gemeinschaft lehnt diese Ausweitung der Siedlungen seit Langem ab und hat ihre großen Bedenken sowohl vertraulich als auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. Durch das E1 Siedlungsgebiet werden die Aussichten auf die Zweistaatenlösung untergraben, indem das Westjordanland geteilt und die territoriale Einheit der Palästinensischen Gebiete beschädigt wird.
Das Völkerrecht besagt eindeutig, dass israelische Siedlungen im Westjordanland rechtswidrig sind. Dies ist die Haltung der internationalen Gemeinschaft, die auch durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bekräftigt wird.
In Zeiten massiver Instabilität im Westjordanland mit einem beispiellosen Ausmaß von Siedlergewalt gegen die Zivilbevölkerung und schwerwiegenden Beschränkungen der palästinensischen Wirtschaft ist diese Entscheidung umso besorgniserregender.
Wir rufen die Regierung Israels nachdrücklich dazu auf, diese Pläne unverzüglich zurückzunehmen und die Ausweitung der Siedlungen im Westjordanland zu beenden. Durch sie rücken nicht nur eine Friedenslösung in weitere Ferne; auch Israels internationales Ansehen wird weiter beschädigt.
Wirtschaftsunternehmen sollten nicht erwägen, sich auf Bauausschreibungen zu bewerben. Sie sollten sich der rechtlichen und auch der rufschädigenden Folgen bewusst sein, einschließlich des Risikos, sich selbst an schweren Verstößen gegen das Völkerrecht zu beteiligen.
Wir bekräftigen unsere Verpflichtung zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung. Wir werden weiterhin in ihrem Interesse handeln.
Kunst
Bundesfilmförderung im erfolgreichen Jahr 2026
Berlin 21.08.2026
Nachdem bereits 2025 eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Fördermitteln zu verzeichnen war, setzt sich diese Entwicklung in diesem Jahr fort: Noch nie wurden auf Bundesebene so viele Film- und Serienproduktionen gefördert wie 2026. Die für die wirtschaftliche Filmförderung bereitgestellten Mittel sind bereits ausgeschöpft.
Dazu Staatsminister Weimer: „Die Filmförderung des Bundes wirkt. Wir investieren in die Zukunft des Filmstandorts Deutschland und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass es wieder mehr Filme und Serien made in Germany gibt. Das wird auch international für Aufmerksamkeit sorgen. Die Rekordnachfrage nach Fördermitteln ist zudem ein starkes Signal für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft.“
Allein für die wirtschaftliche Filmförderung stehen 2026 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Das ist nahezu doppelt so viel wie im Vorjahr. Damit werden in den Jahren 2025 und 2026 allein im Rahmen der wirtschaftlichen Filmförderung mehr als 350 Film- und Serienprojekte ermöglicht.
Auch international erlebt der deutsche Film derzeit eine Erfolgsphase. Deutsche Produktionen sind auf den großen internationalen Festivals so erfolgreich wie lange nicht. Das ist ein Beleg für die hohe Qualität des deutschen Film- und Produktionsstandorts. Zugleich zeigt es auch, dass die 2025 eingeleiteten Maßnahmen zur Vitalisierung des Standorts greifen.
Unter anderem wurde die Förderintensität auf international wettbewerbsfähige 30 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten angehoben.
In den Jahren 2025 und 2026 stellt der Bund für die kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung insgesamt mehr als 530 Millionen Euro bereit. Damit erreicht die Bundesfilmförderung einen historischen Höchststand. Auch in 2027 sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt eine deutliche Steigerung der wirtschaftlichen Filmförderung gegenüber 2025 vor. Zugleich soll die kulturelle Filmförderung des Bundes auf hohem Niveau fortgeführt werden.
Hinzu kommen die abgabefinanzierte Förderung der Filmförderungsanstalt, die Förderungen der Länder und die beitragsfinanzierten Produktionsaufträge der öffentlich-rechtlichen Sender. Der Produktionswirtschaft in Deutschland steht damit auch im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen eine äußerst robuste und umfangreiche Förderlandschaft zur Verfügung.
Politik
9.663 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026
Berlin 21.08.2026
– Im ersten Halbjahr 2025 sind laut Bundesregierung 9.663 Menschen aus Deutschland abgeschoben worden. Darunter befanden sich 1.346 Minderjährige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7637) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7332) weiter hervorgeht. 734 Abschiebungen wurden danach in den ersten sechs Monaten dieses Jahres während beziehungsweise nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen.
Politik
Entwicklungsetat soll 2027 auf 9,47 Milliarden Euro sinken
Berlin 21.08.2026
– Die Bundesregierung will den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im kommenden Jahr weiter kürzen. Laut dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) sind im Einzelplan 23 Ausgaben in Höhe von rund 9,47 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 586,6 Millionen Euro weniger als 2026 (10,06 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen – also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden – belaufen sich auf rund 7,42 Milliarden Euro.
Auch die Einnahmen des Entwicklungsministeriums sollen zurückgehen. Der Entwurf rechnet 2027 mit rund 513,9 Millionen Euro, nach knapp 679 Millionen Euro im laufenden Jahr.
Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind – von insgesamt 99,43 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen wie schon 2026 rund 45,43 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzukommen soll eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 54 Millionen Euro.
Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit sind 2027 rund 3,91 Milliarden Euro eingeplant (2026: 4,64 Milliarden Euro). Darunter fällt auch die bilaterale technische Zusammenarbeit, für die nur noch 1,57 Milliarden Euro vorgesehen sind, nach 1,74 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Die Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit sollen dagegen von 1,97 Milliarden Euro auf rund 2,09 Milliarden Euro steigen.
Allerdings hinkt der Vergleich aufgrund einer Umgliederung im Einzelplan. Denn 2027 wird der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ geführt. Auch hier soll deutlich gespart werden: Nur noch rund 434,9 Millionen Euro sind für die Krisenbewältigung vorgesehen, nach rund 710,8 Millionen Euro 2026. Der Ansatz für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ soll von 259,4 Millionen Euro auf 173,2 Millionen Euro sinken. Für die Unterstützung von Geflüchteten und Aufnahmeländern sind dagegen 450 Millionen Euro eingeplant, 30 Millionen Euro mehr als 2026.
Für das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement sollen die Ausgaben von rund 1,32 Milliarden Euro auf 1,17 Milliarden Euro zurückgehen. Für Vorhaben der politischen Stiftungen stehen nur noch 267 Millionen Euro bereit, nach rund 374,5 Millionen Euro 2026. Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen sinkt von 295 Millionen Euro auf 278 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements sollen hingegen von rund 394,5 Millionen Euro auf 425,5 Millionen Euro steigen.
Für das Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ sieht der Entwurf rund 1,61 Milliarden Euro vor, nach 1,78 Milliarden Euro 2026. Unter anderem sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen von rund 515,9 Millionen Euro auf 442,7 Millionen Euro zurückgehen.
Der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union soll auf 94,7 Millionen Euro sinken (2026: 144,1 Millionen Euro), der für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria auf 286 Millionen Euro nach 288 Millionen Euro 2026. Für die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz sind nur noch rund 694,6 Millionen Euro eingeplant, nach 728,7 Millionen Euro 2026.
Mehr Geld soll demgegenüber an multilaterale Entwicklungsbanken fließen. Dafür sollen rund 1,36 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2026: 1,21 Milliarden Euro). Allein die Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe sollen von rund 909,9 Millionen Euro auf 1,09 Milliarden Euro steigen.
Zusätzliche Mittel – insgesamt 178,6 Millionen Euro – bewirtschaftet das BMZ 2027 im Klima- und Transformationsfonds. Davon sollen 126,6 Millionen Euro auf die im Rahmen der Weltklimakonferenz 2025 in Brasilien verkündete „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Schutz von Tropenwäldern entfallen sowie 52 Millionen Euro auf Maßnahmen der internationalen Transformation. Für den deutschen Beitrag zum TFFF sind außerdem Verpflichtungsermächtigungen von 873,4 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür eine Milliarde Euro ein.
Politik
Meinungen zu den Entwicklungen in Gaza und dem Siedlungsausbau
Berlin 20.08.2026
– Es stimmt, dass die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz die Politik des Siedlungsbaus, der Tötung von Palästinensern und der Landnahme scharf kritisiert hat. Diese Kritik bleibt jedoch wirkungslos, solange sie mit einer Solidaritätsbekundung gegenüber dem jüdischen Staat einhergeht.
Religion hat nichts mit Fanatismus zu tun. Fanatismus führt zur Ausgrenzung seiner Anhänger aus der Gesellschaft, selbst wenn sie Beziehungen zu aufgeschlossenen Menschen pflegen. Diese aufgeschlossenen Menschen bleiben solchen Individuen gegenüber misstrauisch, da Fanatiker unzuverlässig und in ihrem Denken wankelmütig sind.
Betrachtet man das Gesicht des sogenannten Ministers für Nationale Sicherheit des jüdischen Staates, Itamar Ben-Gvir, genauer, so erschaudert man angesichts seiner Hässlichkeit. Sein Aufruf zur Tötung von Palästinensern, die Entscheidung der Regierung Benjamin Netanjahu, neue Siedlungen zu bauen, ihre Drohungen gegen die Türkei und ihre Bombardierung Syriens sind eindeutige Beweise dafür, dass der jüdische Staat ein Schurkenstaat ist.
Der Zionismus hat dem Judentum geschadet, und der Anstieg des Antisemitismus ist eine Folge des Fanatismus und ein Schritt hin zum baldigen Ende Benjamin Netanjahus.
Israels Sicherheitsminister hat eine tägliche Zahl an Tötungen im Gazastreifen gefordert und damit für Empörung gesorgt. Die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG aus Heidelberg betont: „Die Schärfe, mit der nach Frankreich, Großbritannien und anderen europäischen Staaten jetzt auch Deutschland gegen Hass und Hetze aus Tel Aviv vorgeht, ist im Übrigen kein Ausdruck von Antisemitismus. Sie ist das Gegenteil davon. Gerade aus der besonderen deutschen Verantwortung heraus ist es die Bundesregierung den israelischen Partnern schuldig, sie auf den rechten Weg zu weisen. Die Art, wie die Regierung Netanjahu – auch beim Siedlungsbau – mit den Palästinensern umgeht, ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Und Ben-Gvirs Erschießungsphantasien kämen einem Genozid gleich“, meint die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG.
DIE GLOCKE aus Oelde stellt fest: „Gewalt von extremistischen jüdischen Siedlern gegen friedliche Palästinenser, die nicht verfolgt wird, ein Minister, der sich im Interview für gezielte Tötungen von Menschen im Gaza-Streifen ausspricht und nun die Vorbereitung eines weiteren, höchst umstrittenen Wohnungsbauprojekts im Westjordanland – selbst bei erklärten Freunden Israels löst die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mittlerweile nicht nur Kopfschütteln, sondern blankes Entsetzen aus“, befindet DIE GLOCKE.
Die PASSAUER NEUE PRESSE kommentiert mit Blick auf Kanzler Merz: „Der muss nun auch entscheiden, inwieweit Berlin – bei aller unverbrüchlichen Solidarität mit Israel – klare Linien zieht gegenüber einer Netanjahu-Regierung, die sich ja nicht nur auf Extremisten stützt, sondern mit ihrer Siedlungspolitik aktuell erneut völkerrechtswidrige Fakten schaffen will. Mit seinem Entschluss, Waffenlieferungen zu stoppen, hat Merz schon einmal bewiesen, dass er bereit ist, es nicht nur bei Appellen zu belassen. Deutschlands Unterstützung für ein EU-Einreiseverbot gegen Radikale wie Itamar Ben-Gvir sollte deshalb das Mindeste sein“, fordert die PASSAUER NEUE PRESSE.
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