Politik
Batterierechts-Anpassung: Experten mahnen Änderungen an
Berlin 02.09.2025
– Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) sind bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag signalisierten insbesondere die von der Unionsfraktion benannten Experten Zweifel gegenüber dem Gesetzentwurf und kritisierten vor allem, dass er weit über die Vorgaben der EU-Batterieverordnung hinausgehe.
Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Allerdings sprachen sie sich ihrerseits für weitergehende oder zusätzliche Regelungen aus. So löse der vorliegende Entwurf zum Beispiel die Problematik der Brände, die durch Lithium-Akkus und -Batterien verursacht werden, weiterhin nicht.
Der Gesetzentwurf soll laut Vorlage die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Außerdem ist in der EU-Batterieverordnung eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.
Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.
Tim Bagner vom Deutschen Städtetag unterstützte als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dass mit dem Gesetz nun auch Hersteller von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien zu einer Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung verpflichtet werden sollen. Kritisch sehe die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aber die geplante Bindungsfrist der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von mindestens zwölf Monaten an eine Organisation der Herstellerverantwortung. Um eine gesicherte Abnahme von Altbatterien zu erreichen, müsse es möglich sein, die Herstellerorganisation kurzfristig zu wechseln, so Bagner. Nur so könne eine Zwischenlagerung von Geräte- und LV-Batterien, die bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe, vermieden werden.
Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen unterstützte das Vorhaben, dass künftig mehr Batterietypen an kommunalen Sammelstellen entgegengenommen werden sollen. Für die Unternehmen sei das zwar eine Herausforderung, aber private Haushalte brauchten eine Möglichkeit zur Entsorgung etwa von ausgedienten E-Bike-Batterien. Damit an den Sammelstellen ausreichend Spezialbehälter zur Verfügung stünden, um die „durchaus gefahrenrelevanten“ Batterien anzunehmen, plädierte Thärichen allerdings dafür, die Rücknahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für Low-Voltage-Batterien (LV-Batterien), wie sie auch in E-Bikes verwendet werden, erst zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Auf das Problem von Bränden, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, machte Anja Siegesmund vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) aufmerksam. Die Brände gefährdeten zunehmend die Funktionsfähigkeit der deutschen Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur. In dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sei das Thema aber ein „blinder Fleck“. Siegesmund sprach sich dafür aus, Batterierecht und Elektrogerätegesetzgebung „zusammen neu zu denken“. Es brauche einen integrierten Ansatz aus vorbeugenden Maßnahmen, verbindlichen Rücknahmeregeln und finanziellen Absicherungen. „Die Lage ist wirklich akut“, sagte die Expertin. Der BDE gehe von 30 Bränden pro Tag aus, die Branche schätze „die jährlichen Gesamtschäden durch Batterien in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe“, heißt es dazu in der schriftlichen Stellungnahme der Sachverständigen. Kaum ein Versicherer sei mehr zur Absicherung der Risiken bereit. Der BDE fordere deshalb die Einführung eines „wirksamen Pfandsystems“ für lose Lithium-Akkus und -Batterien sowie Geräte mit eingebauten Lithium-Batterien, so Siegesmund.
Keinen dringenden Handlungsdruck sah wiederum Georgios Chryssos von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Die europäische Batterie-Verordnung gelte bereits seit dem 18. August und sei aufgrund „sehr klarer Vorgaben auch direkt und ohne Durchführungsgesetz vollziehbar“. Es gebe keine „akute Vollzugslücke, die durch eine überhastete Verabschiedung“ geschlossen werden müsse. Im Gegenteil: Chryssos warnte davor, den Gesetzentwurf wie vorgelegt zu beschließen. Er gehe weit über EU-Vorgaben hinaus und schaffe europaweit einmalige Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder höhere Sammlungsquoten. Besonders in der Kritik des Sachverständigen: die fehlende Einbindung der Hersteller. Anders als Elektrogesetz und Verpackungsgesetz sehe der Entwurf keine Gemeinsame Herstellerstelle (GHS) vor, die mit „Branchen- und Sachkompetenz“ etwa bei Brandrisiken durch Lithium-Batterien praxisgerechte Lösungen gemeinsam mit Marktakteuren und Behörden erarbeiten könne. „Völlig an den Marktrealitäten vorbei“ gehe die zudem geplante Einführung einer zentralen, behördlich gesteuerten Abholung für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien. Mehr als 100.000 Sammelstellen müssten mit zwölf verschiedenen Gefahrgutbehältern ausgestattet werden – das sei in keinem anderen EU-Mitgliedstaat so geplant, unterstrich der Experte. Deutschland drohe zu einem bürokratischen Negativbeispiel in der EU zu werden.
Ähnlich äußerte sich Gunther Kellermann vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI): Das „Goldplating“ benachteilige zwar vom Prinzip her keinen Batteriehersteller in Deutschland per se, aber es werde die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter, aufwändiger und teurer machen als es die europäische Batterie-Verordnung eigentlich vorsehe, argumentierte der Sachverständige. Die Verordnung fordere zum Beispiel bei der Beitragsmessung lediglich zwei Kriterien. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten acht Kriterien machten die Beitragsmessung dagegen intransparent. Hersteller könnten die Beiträge nicht mehr vergleichen. Auch das Kriterium des CO2-Fußabdrucks werde deutsche Hersteller gegenüber anderen benachteiligen, so Kellermanns Einschätzung.
Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch der von der AfD benannte Sachverständige Reinhard Müller-Syhre von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit. In seiner schriftlichen Stellungnahme listet Müller-Syhre unter anderem die Kosten einer Vielzahl aufgrund des geplanten Gesetzes ausgelöster „bürokratischer Aktionen“ auf, die seines Erachtens zum „Gegenteil“ dessen führten, was das Gesetz „propagiert oder beabsichtigt.“ Auf Staat und Hersteller komme ein „gigantischer Moloch“ an Bürokratie zu. Das sei „innovationsfeindlich“, warnte Müller-Syhre in der Anhörung.
Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland (HDE) betonte, die Batterierücknahme im Handel sei bereits seit Jahren gelebte Praxis und habe sich bewährt. Die geplante Rücknahmepflicht von LV-Batterien und insbesondere ihre sach- und brandschutzgerechte Lagerung stelle aber die Unternehmen vor Herausforderungen. Zwar sei es begrüßenswert, dass nur jene Batteriekategorien zurückgenommen werden müssten, die die Unternehmen auch verkauften. Auch die Gewichtsgrenze von 45 Kilogramm sei praktikabel – zumindest für unbeschädigte LV-Batterien. Für die Rücknahme von sichtbar beschädigten Batterien, forderte Gerstein jedoch Ausnahmeregelungen. Diese sollen durch Wertstoffhöfe zurückgenommen werden, wo geschultes Fachpersonal Brandrisiken erkennen und minimieren könne.
Dem pflichtete der als Einzelsachverständiger von der Linksfraktion benannte Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bei: Es sei tatsächlich fraglich, ob „Sicherheit und Hygiene“ in einem Handel, der für Lebensmittel organisiert sei, ausreiche. Wenn zudem ein Pfandsystem für Batterien gefordert werde, müsse gleichzeitig über den Vollzug gesprochen werden, „insbesondere beim Onlinehandel“.
Auf eine andere „Schwachstelle“ des Gesetzentwurfs wies Marieke Hoffmann von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin. Ihr zufolge sieht die Umweltorganisation die Gefahr, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Aus diesem Grund brauche es eine Systembeteiligungspflicht für Hersteller, so Hoffmann, denn nur durch kollektive Rücknahmesysteme könnten wichtige Regelungen der EU-Batterieverordnung wirksam umgesetzt werden. Nach Auffassung der DUH setzt der Gesetzentwurf so Mechanismen der sogenannten Ökomodulation in Paragraf 10 „völlig unzureichend um“. Positive Umwelteffekte drohten zu verpuffen, so die Sachverständige. Skeptisch sieht der Umweltverband auch, ob mit der „aktuellen Systematik“ des Gesetzes, die von der EU vorgegebenen Sammelziele erreicht werden können. Das deutsche System belohne aktuell Organisationen für Herstellerverantwortung, die Sammelquoten „immer nur gerade so“ einhalten, kritisierte die Sachverständige. Die DUH spreche sich daher für verbindliche nationale Zwischenziele aus. Besser wären aber Anreize, damit „immer so viel wie möglich“
Politik
Kooperation zwischen Wirtschaft und Rüstungsindustrie
Berlin 19.03.2026
– Wirtschaftsministerin Katarina Reiche, Verteidigungsminister Boris Pistorius und der Vorsitzende des Bundesverbands der Deutschen Industrie,(BDI) Peter Leibinger, gaben nach ihrem Treffen eine enge Zusammenarbeit bekannt. Diese Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Herstellung von Rüstungsgütern, die zu den Verteidigungseinnahmen beitragen, und auf die Entwicklung deutscher Industrietechnologien.
Verteidigungsminister Pistorius erklärte, die Notwendigkeit der Entwicklung von Rüstungsgütern sei dringlich geworden, da der russische Krieg gegen die Ukraine den Europäern das Gefühl gebe, ihre Freiheit sei bedroht. Er fügte hinzu, dass auch das ukrainische Verteidigungsministerium in die Zusammenarbeit einbezogen werde.
Bezüglich der Forderung von US-Präsident Donald Trump, europäische und andere Länder sollten die Straße von Hormus verteidigen, erklärte der Verteidigungsminister, die Europäer und andere wollten den Krieg auf politischem Wege beenden, und Trumps Forderung sei eine Blamage für die NATO-Mitgliedstaaten.
BDI Chef Leibinger bekräftigte seinerseits die Bereitschaft der Rüstungsindustrie, ihre Produktion zu steigern, um die Verteidigung und die Wirtschaft zu unterstützen.
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Politik
Rassismus ist in Deutschland weit verbreitet
Berlin 19.03.2026
– Das Bundesamt für Diskriminierungsprävention und Rassismus bestätigte dies am Donnerstag, dem 19. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, der jährlich am 21. März begangen wird. Rassismus ist in Deutschland tief verwurzelt; fast die Hälfte der Bevölkerung glaubt an die Existenz von Unterschieden zwischen ethnischen Gruppen.
Diese Ergebnisse basieren auf einer Umfrage, die zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 durchgeführt wurde und an der rund 21.394 Personen im Alter von 20 bis 74 Jahren teilnahmen. 66 % der Befragten gaben an, Rassismus erlebt zu haben.
Der Bericht zeigt außerdem, dass 23 % der Schwarzen und 17 % der Muslime in Deutschland mindestens einmal im Monat offene Diskriminierung erfahren.
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Politik
Nachhaltiges Regenwassermanagement für besseres Mikroklima
Berlin 19.03.2026
– Mit Gebäudebegrünung, dem Schutz von Stadtbäumen und dem richtigen Regenwassermanagement können Städte lebenswerter und resilienter werden. Das machten die zu einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsfragen am Mittwoch geladenen Sachverständigen deutlich. Grit Rudas von der Berliner Regenwasser Agentur erläuterte das Konzept der Schwammstadt. Philipp Sattler, Geschäftsführer der Stiftung „Die grüne Stadt“, sprach sich dafür aus, Stadtgrün als eigenen Förderschwerpunkt in der Gesetzgebung zu verankern. Roland A. Müller vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) bezeichnete einen gesetzlichen Vorrang für ortsnahe Niederschlagsbewirtschaftung als wünschenswert.
Das Thema nachhaltiges Regenwassermanagement „ist ein zentraler Baustein für nachhaltige Stadtentwicklung – auch mit Blick auf eine Verbesserung des Mikroklimas“, sagte Grit Rudas. Der Paradigmenwechsel im Umgang mit Regenwasser sei nötig, weil sich die Städte bundesweit an die Folgen des Klimawandels anpassen müssten. Sie müssten sich mit der Problematik „zu viel Regenwasser und zu wenig Regenwasser“ auseinandersetzen. Es brauche daher eine Orientierung am natürlichen Wasserkreislauf, sagte Rudas. Im natürlichen Wasserhaushalt sei die Verdunstungskomponente am höchsten. Diese Zielgröße sollte im Blick behalten werden.
Leitbild sei die Schwammstadt, deren Grundprinzip darin bestehe, durch geringe Versiegelung den Abfluss so weit wie möglich zu reduzieren. Sei das nur begrenzt möglich, sollte das Regenwasser zurückgehalten werden, versickern, verdunsten oder zu Zwecken genutzt werden, die keine Trinkwasserqualität erfordern, sagte sie.
Obgleich die Vorteile einer Schwammstadt weithin bekannt seien, hake es bei der Umsetzung, so Rudas. Das habe unter anderem mit Flächenkonkurrenzen, fehlenden rechtlichen Vorgaben für den Bestand und unklaren Zuständigkeiten „gerade auch für den Betreiber solcher Lösungen“ zu tun. Die Expertin verweis zudem auf den fehlenden Vorrang von Klimaanpassungsmaßnahmen und fehlende personelle und finanzielle Ressourcen in den Kommunen.
Den Kostenvorteil durch einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft betonte Roland A. Müller vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Wenn eine Stadt wie Leipzig das Kanalsystem auf die Folgen des Klimawandels, konkret die Starkregenereignisse, erweitern wolle, sei das eine Investition von etwa einer Milliarde Euro. „Blau-grüne Infrastrukturlösungen“, die zu einer partiellen Abkopplung vom Netz für das Oberflächenwasser führen, lägen bei etwa 300.000 Euro. „Wir werden also schrittweise versuchen, 25 Prozent in den nächsten Jahren abzukoppeln“, sagte Müller.
Er forderte – abseits der kommunalen Abwasserrichtlinie der EU – weitere politische Grundsatzentscheidungen auf allen politischen Ebenen zur schnelleren Einführung blau-grüner Infrastrukturlösungen, „um die der Transformation aufgeschlossen gegenüberstehenden Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Stadtverwaltungen zu unterstützen“. Hilfreich wäre aus seiner Sicht auch ein Anordnungsinstrument zur Regenwasserbewirtschaftung auf eigenem Grundstück im Baugesetzbuch. Im Wasserhaushaltsgesetz brauche es zudem einen gesetzlichen Vorrang für ortsnahe Niederschlagsbewirtschaftung.
Eine 80-jährige Linde, so Philipp Sattler, Geschäftsführer der Stiftung „Die grüne Stadt“, habe im Vergleich zu einer 20-jährigen Linde nicht etwa eine vierfache Effektivität, sondern sei zehnfach so effektiv, wenn es um Verdunstungskühle, Verschattung und die Ermöglichung des Luftaustausches geht. „Es ist wichtig, alte Bäume zu erhalten und viele junge Bäume zu pflanzen“, sagte er. Stadtgrün sei die nachhaltigste Klimaanlage.
Sattler sprach sich dafür aus, im Klimaanpassungsgesetz ein Cluster „Blau-Grüne Infrastrukturen“ einzufügen. In dessen Referentenentwurf sei einst ein Verschlechterungsverbot enthalten gewesen, was nun aber zu einem Berücksichtigungsgebot geworden sei.
Kritisch bewertete er auch, dass Klimaanpassung in Deutschland keine Gemeinschaftsaufgabe sei. Die Länder hätten ihre eigenen Anpassungsgesetze. Auf der Ebene der Kommunen fehle aber vielfach die Finanzkraft. Mit Blick auf die Novellierung des Baugesetzbuches warb Sattler dafür, den Grünflächenfaktor einzubeziehen, statt nur Hochbau- und Flächenfaktoren. Wichtig sei auch, dass Ausgleichsmaßnahmen „nicht in die Peripherie rücken
Politik
Kritik an der Gewalt israelischer Siedler
Berlin 20.03.2026
Zur Siedlergewalt im Westjordanland erklärt Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan:
„Ich verurteile die Eskalation der Siedlergewalt und die gewaltsame Vertreibung von Palästinensern aus ihren Ortschaften im Westjordanland aufs Schärfste. Im Schatten des Irankonflikts nimmt die tödliche Gewalt immer weiter zu, Palästinenserinnen und Palästinenser sind den Siedlermilizen quasi schutzlos ausgeliefert. Die israelischen Behörden ermöglichen hier die strategische Besetzung des Westjordanlands – das versperrt den Weg für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts. Die völkerrechtswidrige Landnahme führt zu weiteren Vertreibungen in einer ohnehin krisengerüttelten Region. Die Folgen erfahren wir in der Entwicklungszusammenarbeit unmittelbar: Sie gefährden die dringend nötige Unterstützung der Menschen im Westjordanland sowie die Umsetzung wichtiger Projekte, etwa den Bau von Schulen oder Abwassersystemen.“
Politik
Bundesregierung vereinfacht Ausfuhr von Rüstungsgütern
Berlin 20.03.2026
Befristete Allgemeingenehmigung ermöglicht schnelle Lieferung von Gütern der Luft- und maritimen Verteidigungan die Golfstaaten und die Ukraine.
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum 20. März 2026 eine neue, auf 6 Monate befristete Allgemeine Genehmigung (AGG) für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken in Kraft. Ziel der neuen AGG ist es, im Einklang mit administrativen Kapazitäten die schnelle Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung in die Golfstaaten sowie die Ukraine risikobasiert weiter zu vereinfachen.
Bundesministerin Katherina Reiche: „Die wahllosen Angriffe des Irans auf die Golfstaaten haben zur Folge, dass dort Rüstungsgüter vor allem zur Luftverteidigung dringend benötigt werden. Gleichzeitig besteht der Bedarf der Ukraine zur militärischen Unterstützung insbesondere der Luftverteidigung unvermittelt fort. Mit der neuen, zeitlich befristeten AGG 48 passen wir unsere Verfahren der Rüstungsexportkontrolle für die Ausfuhr dringend benötigter Rüstungsgüter in diese Länder an die neuen Erfordernisse an. Damit stellen wir schnelle und unbürokratische Ausfuhren zur Stärkung ihrer Verteidigungssysteme sicher und setzen so ein Zeichen der Solidarität.“
Im Einzelnen zur neuen AGG 48:
Es wird eine neue AGG für die Ausfuhr und Verbringung mit anschließender Ausfuhr von
ausgewählten Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken eingeführt. AGGs sind Ausfuhrgenehmigungen, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA zuvor einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Zugelassen ist die Ausfuhr oder Verbringung von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen).
Zu den von der AGG erfassten bestimmten Bestimmungsländern zählen Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Bahrain, Oman sowie die Ukraine.
Die AGG ist zeitlich befristet bis zum 15. September 2026. Eine Registrierung ist erforderlich, kann jedoch im Sinne der größtmöglichen Beschleunigung bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr bzw. Verbringung erfolgen. Die AGG sieht monatliche Meldepflichten für die ausführenden Unternehmen und weitere Bestimmungen vor.
Europa
Zusammenarbeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden
Berlin 18.03.2026
– Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll europäische Vorgaben eins-zu-eins in deutsches Recht umsetzen. Unter Vermögensabschöpfung wird die Einziehung von Vermögenswerten verstanden, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wir wollen Organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen und ihr die finanzielle Grundlage entziehen. Vermögensabschöpfung muss auch über Grenzen hinweg funktionieren – denn Organisierte Kriminalität ist international. Mit dem geplanten Gesetz verbessern wir die Zusammenarbeit in der EU: Illegale Vermögen sollen leichter aufgespürt, gesichert und eingezogen werden können. Zugleich gehen wir weitere wichtige Schritte. Der Aktionsplan der Bundesregierung bündelt Maßnahmen, die wir schrittweise umsetzen – zur Stärkung unseres Rechtsstaats.“
Der europäische Gesetzgeber hat 2024 eine neue Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten erlassen. Das deutsche Strafrecht bietet den zuständigen Behörden bereits ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten und entspricht damit schon jetzt weitgehend den Anforderungen der Richtlinie. Die Richtlinie sieht jedoch erstmals die Einrichtung von zentralen sogenannten Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen vor und enthält detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen. Diese sollen mit dem Gesetzentwurf eins-zu-eins in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neuen zentralen Stellen sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union beim Aufspüren und Ermitteln von Taterträgen oder Vermögensgegenständen erleichtern. Zudem soll gewährleistet werden, dass sichergestellte und eingezogene Vermögenswerte effizient verwaltet werden. Für die Justiz sollen die Staatsanwaltschaften der Länder die Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen wahrnehmen. Die Länder sollen dabei die Aufgaben bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften zentralisieren können. Die Aufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll auch weiterhin zentral die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung als polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen.
Die neue Richtlinie ist bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf soll eine fristgerechte Umsetzung der zwingenden europäischen Vorgaben in deutsches Recht gewährleisten. Daneben arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an grundlegenden Verbesserungen bei den deutschen Regelungen zur Vermögensabschöpfung. Diesen wird mit dem veröffentlichten Gesetzentwurf nicht vorgegriffen. Grundlage hierfür sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und der Anfang 2026 beschlossene Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.
Politik
Ausschuss lehnt AfD-Antrag zu Staatsbürgerschaftsrecht ab
Berlin 18.03.2026 (hib/STO)
– Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Antrag (21/4466) für eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“ gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte der Ausschuss die Vorlage am Mittwoch ab. In der Vorlage fordert die Fraktion, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen.
Weiterhin sollen der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“.
Berlin
Deutsch-Französische Gespräche
Berlin 18.03.2026
– Der deutsche Außenminister Johannes Wadephul und sein französischer Amtskollege Jean-Noël Barrot waren sich einig, dass der andauernde Krieg zwischen Israel und den Vereinigten Staaten gegen den Iran nicht nur den Nahen Osten, insbesondere die Golfstaaten, sondern weite Teile der Welt zu destabilisieren droht. Der Kalte Krieg ist zu einem heißen Krieg geworden, und Bemühungen zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen sind nun dringend geboten.
Dies erklärten die beiden Minister auf einer Pressekonferenz im Anschluss an ihre Gespräche heute in Berlin.
Die Minister sprachen auch über die Lage in der Ukraine und bekräftigten die Unterstützung ihrer Regierungen für Kiew. Sie erklärten, Russland versuche mit seinem Krieg, europäische Werte, insbesondere Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten, anzugreifen.
Bezüglich des Beitritts der Balkanländer zur Europäischen Union gaben die beiden Minister bekannt, dass der Prozess weit fortgeschritten sei und es keine Hindernisse gebe, die die Europäer an der Aufnahme der Länder dieser Region hinderten. Der deutsche Minister äußerte sich zur Lage im Libanon und erklärte, die militärischen Operationen zwischen der sogenannten Hisbollah und der libanesischen Armee müssten beendet werden, während der französische Minister die Regierung von Benjamin Netanjahu aufforderte, die ihrer Ansicht nach fortschreitende Zerstörung des Libanon zu stoppen.
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Politik
Erbschaft von mehr als 300 Wohnungen soll steuerfrei bleiben
Berlin 18.3.2026
– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zum Ende der Befreiung großer Immobilienbestände bei der Erbschaftssteuer gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag der Grünen (21/4456) zu, der ein Ende der „Steuerbefreiung bei Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohneinheiten“ fordert.
Als Begründung für ihre Ablehnung nannte die CDU/CSU-Fraktion die Notwendigkeit, im Steuerrecht auf Vereinfachung und Typisierung zu setzen. Es sei für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig, Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer zu verschonen. Das gelte auch für Gewerbe, deren Geschäft die Vermietung von Immobilien sei.
Die AfD-Fraktion erklärte, sie lehne die Erbschaftssteuer insgesamt ab. Sie schaffe Unsicherheit für Familien.
Für die SPD-Fraktion ist eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer nötig. Sie warnte vor einer isolierten Abschaffung der 300-Wohnungen-Regelung, da diese die Gefahr neuer Umgehungstatbestände beinhalte.
Aus Sicht der Grünen ist den Bürgern nicht zu erklären, dass es diese Ausnahme gibt. Im Antrag wird unter anderem auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 (II R 44/15) verwiesen. Dieses sieht eine Befreiung von der Erbschaftssteuer nur vor, „wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten“. Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen komme es dabei nicht an.
Die Absage des BFHs an die 300-Wohnungen-Regel sei aufgrund eines Nichtanwendungserlasses für die Steuerverwaltung nicht umgesetzt, kritisieren die Grünen. Das könne das Bundesfinanzministerium (BMF) jederzeit ändern, selbst ohne ein neues Gesetz.
Unterstützung bekamen die Grünen von der Fraktion Die Linke. Auch sie kritisierte, dass eine Erbschaft von drei Wohnungen höher besteuert werde als eine von 300 und zeigte Unverständnis für den Nichtanwendungserlass des BMF. Gleichwohl stimmten sie auch der SPD-Fraktion zu, dass eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer nötig sei.
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Michael Schrodi (SPD), wies darauf hin, dass der Steuervollzug Sache der Bundesländer sei. Entsprechend läge der Nichtanwendungsbeschluss auch nicht allein in der Befugnis der Bundesregierung.
Politik
Vertane Chance für Menschenrechte
Berlin 18.03.2026
– Anlässlich des Endes des Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko ziehen die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ein ernüchterndes Fazit. Gemeinsam mit ihren mexikanischen Partnerorganisationen kritisieren Germanwatch, INKOTA und WEED, dass das besondere Potenzial des Projektes für den Schutz der Menschenrechte auch auf Grund schwindender politischer und unternehmerischer Ambitionen hinsichtlich der Unternehmensverantwortung in Europa nicht ausgeschöpft wurde.
Das Instrument unternehmensübergreifender Beschwerdesysteme an sich halten alle beteiligten Organisationen hingegen weiter für einen wichtigen Hebel zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, das – auch mit Blick auf die hier gezogenen Lehren – weiterentwickelt werden sollte.
„Das Scheitern des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus zeigt nicht, dass Multi-Stakeholder-Beschwerdesysteme keine Zukunft haben. Es verdeutlicht vielmehr, wie destruktiv die aktuelle Debatte über vermeintliche Belastungen durch Sorgfaltspflichtengesetze wirkt: Unternehmen ziehen sich aus ambitionierten Kooperationsprojekten zurück. Dabei bieten gerade solche Beschwerdemechanismen die Möglichkeit, für die Betroffenen direkt und pragmatisch vor Ort Wirkung zu erzielen. Zudem schaden die Unternehmen sich selbst, denn sie übersehen das Potenzial solcher Mechanismen als Frühwarnsysteme für Risiken in ihren globalen Lieferketten. Doch genau das spielt beim Aufbau resilienter Lieferketten eine wichtige Rolle“, konstatiert Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Fortschritte verspielt
„Von den Unternehmen hätten wir uns ein stärkeres Engagement gewünscht. Beispielsweise entfernten sie sich während der Pilotlaufzeit immer mehr von der ursprünglichen gemeinsamen Vision eines Betroffenen-zentrierten Ansatzes, der sich auf Fortschritte aus menschenrechtlicher Perspektive fokussierte, hin zu einem Ansatz, der in erster Linie gesetzliche Mindestansprüche erfüllen sollte. Und auch die Bekanntmachung innerhalb der Unternehmen und entlang ihrer Lieferkette haben wir als unzureichend empfunden“, kritisiert Anton Pieper, Referent Wirtschaft und Menschenrechte bei WEED.
„Besonders bedauerlich ist, dass das Ende des Mechanismus zu einem Zeitpunkt kommt, an dem erste Fälle effektiv bearbeitet wurden und er Wirkung entfalten konnte. Der Mechanismus hätte mehr Zeit benötigt, um weitere eingehende Fälle bearbeiten zu können. Dass er diese nicht bekommt, ist ein fatales Signal für alle Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten der deutschen Automobilindustrie in Mexiko, da diese ihre Hoffnungen in den Mechanismus gesetzt hatten“, ergänzt Anne Neumann, Referentin für Rohstoffpolitik, Wirtschaft und Menschenrechte von INKOTA.
Der unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko war als unabhängiges Projekt aus dem Branchendialog Automobil entstanden und erst im Mai 2024 operativ gestartet. Er sollte Betroffenen in den Lieferketten deutscher Automobilhersteller ermöglichen, tatsächliche und potenzielle Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko zu melden und Unterstützung bei der Aufklärung sowie Zugang zu Abhilfe zu erhalten. Nach nur ca. 1,5 Jahren im operativen Betrieb wird das Projekt nicht über die Pilotphase hinaus verlängert, sondern jetzt eingestellt. Das Empfehlungspapier wurde gemeinsam von den am Mechanismus beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ProDESC, Fundación Avina und Centro de Información sobre Empresas y Derechos Humanos sowie Germanwatch, INKOTA und WEED entwickelt.
Politik
Deutsch-Aserbaidschanische Gespräche
Berlin 18.03.2026
Bundeskanzler Merz hat heute mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew telefoniert. Die Regierungschefs tauschten sich zum Krieg im Nahen und Mittleren Osten und den Auswirkungen auf den Südkaukasus aus. Der Bundeskanzler begrüßte den laufenden Friedensprozess zwischen Aserbaidschan und Armenien und unterstrich dessen Bedeutung für die regionale Stabilität. Beide unterstrichen hierbei auch die Chancen für den Ausbau der bilateralen Beziehungen und der Beziehungen Aserbaidschans mit der EU.
Politik
Europa und der Nahe Osten
Berlin 17.03.2026
– Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola warnte vor den Folgen einer Verwicklung Europas in den andauernden Krieg zwischen Iran, Israel und den USA. In einem Vortrag, den sie am Dienstag, dem 17. März, in Berlin hielt, äußerte sie die Hoffnung, dass die Europäer auf ihrer Konferenz am kommenden Donnerstag und Freitag einstimmig beschließen würden, sich nicht zu beteiligen und stattdessen diplomatische Bemühungen zur Beendigung der Kampfhandlungen zu unternehmen, deren Folgen alle betreffen würden. Sie erklärte, dass die USA unter dem Deckmantel der NATO versuchen, Europa in den Krieg hineinzuziehen, um die Welt in die Atmosphäre eines viel diskutierten dritten Weltkriegs zu stürzen und nur darauf zu warten, dass ihn jemand auslöst.
Die maltesische Politikerin wandte sich auch an die Europäische Union und betonte, dass diese trotz Kritik an bestimmten politischen Maßnahmen weiterhin zusammenhalte. Sie hob hervor, dass die Wahrung ihrer Werte, allen voran der Menschenrechte und der Kampf gegen Rassismus, enorme Anstrengungen zum Schutz der Demokratie in Europa erfordere. Sie behauptete, der russische Krieg gegen die Ukraine ziele darauf ab, die Demokratie in Europa zu untergraben.
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Politik
Agrarforschung und Phytotherapie
Berlin 17.03.2026
Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Reiner eröffnete heute ein neues Zentrum für Agrarforschung und Phytotherapie am Leibniz-Institut für Agrarwissenschaften.
Das Institut hat seinen Sitz in Münchberg bei Berlin und forscht zu den Themen Landwirtschaft, Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die landwirtschaftliche Produktion, Entwicklung der Phytotherapie sowie Investitionen in die landwirtschaftliche Produktion und Entwicklung.
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Politik
HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland
Berlin 17.03.2026
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat heute Förderurkunden an die drei Gewinnerregionen der zweiten Runde des Wettbewerbs „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ in der Kategorie HyPerformer übergeben. Damit starten die Regionen Rügen-Stralsund, Erfurt und Rhein-Ruhr nun offiziell in die Umsetzungsphase ihrer Wasserstoffprojekte im Verkehrsbereich.
Für die Beschaffung von Wasserstofftechnologien im Verkehr stellt das Bundesverkehrsministerium Investitionszuschüsse von rund 30 Millionen Euro bereit. Die Projekte decken die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Erzeugung über Speicherung, Verteilung und Betankung bis hin zur Nutzung von Wasserstoff im Verkehr.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Deutschland ist Technologieführer und Vorreiter bei der Wasserstoff- und
Brennstoffzellen-technologie. Jetzt nutzen wir diese Kenntnisse für den Alltag. Mit unserer
Förderung ermöglichen wir den realen Einsatz innovativer Wasserstofflösungen im Verkehr. Wir unterstützen Regionen, die tragfähige Strukturen aufgebaut haben und nun den nächsten Schritt gehen wollen, von der Planung hin zur praktischen Anwendung im Verkehr zu kommen. Unser Ziel ist klar: Wasserstofftechnologie in die Fläche bringen und damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz imVerkehr leisten.“
Seit 2019 unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit dem Programm HyLand Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler Wasserstoffstrategien für den Verkehr. Der dreistufige Ansatz reicht von der Netzwerkbildung (HyStarter) über die Konzeptentwicklung (HyExperts) bis zur Umsetzung konkreter Projekte (HyPerformer). So entstehen regionale Wasserstoffökosysteme, in denen Anwendungen, Infrastruktur und Wasserstofferzeugung gemeinsam entwickelt werden. Mit den drei neuen HyPerformer-Regionen umfasst das Programm inzwischen 53 geförderte Wasserstoffregionen in Deutschland.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie. Koordiniert wird das Programm von der NOW GmbH, umgesetzt durch den Projektträger Jülich.
Politik
ifo Institut: 95 Prozent der neuen Schulden zweckentfremdet
München 17. März 2026
– Die Regierung hat die im Jahr 2025 aufgenommenen neuen Schulden zu 95 Prozent nicht für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen eingesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Berechnung des ifo Instituts zur Nutzung des Sondervermögens für Klimaneutralität und Infrastruktur (SVIK). „Wir haben festgestellt, dass die Politik die schuldenfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, genutzt hat. Das ist ein großes Problem. Die zusätzlich aufgenommenen Schulden sollten für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden, die das Wirtschaftswachstum langfristig stützen“, sagt ifo Präsident Clemens Fuest.
In den vom ifo Institut analysierten Daten zeigt sich, dass die Schuldenaufnahme im Jahr 2025 im Rahmen des SVIK um 24,3 Milliarden Euro erhöht wurde. Die tatsächlichen Investitionen des Bundes lagen aber nur um 1,3 Milliarden Euro über den Investitionen von 2024. Damit ergibt sich eine Lücke von 23 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden, die nicht in zusätzliche Investitionen geflossen sind.
Die Zweckentfremdung ergibt sich dadurch, dass die Regierung die Investitionssumme im Kernhaushalt 2025 gegenüber 2024 reduziert hat: „Es kam zu Verschiebungen einzelner Posten vom Kernhaushalt in das kreditfinanzierte SVIK. Dazu gehören insbesondere Zuschüsse im Verkehrsbereich, weshalb im Kernhaushalt weniger investiert wurde als in den Vorjahren. Ein großer Teil der Investitionen im Sondervermögen ist deshalb nicht zusätzlich“, sagt Emilie Höslinger, Forscherin am ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen.
Nicht statthaft ist laut ifo Institut das Argument, dass es wegen langwieriger Gesetzgebungsverfahren oder realwirtschaftlicher Engpässe zu einem verzögerten Abfluss der Mittel kam, denn dann hätten auch die Schulden nicht so stark ansteigen dürfen. „Die Bundesregierung hat in Zukunft die Möglichkeit, die Quote der Zweckentfremdung zu senken. Dazu müssten vor allem die Investitionsausgaben im Kernhaushalt erhöht werden, sonst kann man auch weiterhin nicht von zusätzlichen Investitionen sprechen“, sagt Max Lay, Fachreferent am ifo Zentrum für Finanzwissenschaft.
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