Politik
Batterierechts-Anpassung: Experten mahnen Änderungen an
Berlin 02.09.2025
– Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) sind bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag signalisierten insbesondere die von der Unionsfraktion benannten Experten Zweifel gegenüber dem Gesetzentwurf und kritisierten vor allem, dass er weit über die Vorgaben der EU-Batterieverordnung hinausgehe.
Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Allerdings sprachen sie sich ihrerseits für weitergehende oder zusätzliche Regelungen aus. So löse der vorliegende Entwurf zum Beispiel die Problematik der Brände, die durch Lithium-Akkus und -Batterien verursacht werden, weiterhin nicht.
Der Gesetzentwurf soll laut Vorlage die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Außerdem ist in der EU-Batterieverordnung eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.
Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.
Tim Bagner vom Deutschen Städtetag unterstützte als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dass mit dem Gesetz nun auch Hersteller von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien zu einer Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung verpflichtet werden sollen. Kritisch sehe die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aber die geplante Bindungsfrist der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von mindestens zwölf Monaten an eine Organisation der Herstellerverantwortung. Um eine gesicherte Abnahme von Altbatterien zu erreichen, müsse es möglich sein, die Herstellerorganisation kurzfristig zu wechseln, so Bagner. Nur so könne eine Zwischenlagerung von Geräte- und LV-Batterien, die bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe, vermieden werden.
Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen unterstützte das Vorhaben, dass künftig mehr Batterietypen an kommunalen Sammelstellen entgegengenommen werden sollen. Für die Unternehmen sei das zwar eine Herausforderung, aber private Haushalte brauchten eine Möglichkeit zur Entsorgung etwa von ausgedienten E-Bike-Batterien. Damit an den Sammelstellen ausreichend Spezialbehälter zur Verfügung stünden, um die „durchaus gefahrenrelevanten“ Batterien anzunehmen, plädierte Thärichen allerdings dafür, die Rücknahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für Low-Voltage-Batterien (LV-Batterien), wie sie auch in E-Bikes verwendet werden, erst zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Auf das Problem von Bränden, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, machte Anja Siegesmund vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) aufmerksam. Die Brände gefährdeten zunehmend die Funktionsfähigkeit der deutschen Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur. In dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sei das Thema aber ein „blinder Fleck“. Siegesmund sprach sich dafür aus, Batterierecht und Elektrogerätegesetzgebung „zusammen neu zu denken“. Es brauche einen integrierten Ansatz aus vorbeugenden Maßnahmen, verbindlichen Rücknahmeregeln und finanziellen Absicherungen. „Die Lage ist wirklich akut“, sagte die Expertin. Der BDE gehe von 30 Bränden pro Tag aus, die Branche schätze „die jährlichen Gesamtschäden durch Batterien in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe“, heißt es dazu in der schriftlichen Stellungnahme der Sachverständigen. Kaum ein Versicherer sei mehr zur Absicherung der Risiken bereit. Der BDE fordere deshalb die Einführung eines „wirksamen Pfandsystems“ für lose Lithium-Akkus und -Batterien sowie Geräte mit eingebauten Lithium-Batterien, so Siegesmund.
Keinen dringenden Handlungsdruck sah wiederum Georgios Chryssos von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Die europäische Batterie-Verordnung gelte bereits seit dem 18. August und sei aufgrund „sehr klarer Vorgaben auch direkt und ohne Durchführungsgesetz vollziehbar“. Es gebe keine „akute Vollzugslücke, die durch eine überhastete Verabschiedung“ geschlossen werden müsse. Im Gegenteil: Chryssos warnte davor, den Gesetzentwurf wie vorgelegt zu beschließen. Er gehe weit über EU-Vorgaben hinaus und schaffe europaweit einmalige Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder höhere Sammlungsquoten. Besonders in der Kritik des Sachverständigen: die fehlende Einbindung der Hersteller. Anders als Elektrogesetz und Verpackungsgesetz sehe der Entwurf keine Gemeinsame Herstellerstelle (GHS) vor, die mit „Branchen- und Sachkompetenz“ etwa bei Brandrisiken durch Lithium-Batterien praxisgerechte Lösungen gemeinsam mit Marktakteuren und Behörden erarbeiten könne. „Völlig an den Marktrealitäten vorbei“ gehe die zudem geplante Einführung einer zentralen, behördlich gesteuerten Abholung für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien. Mehr als 100.000 Sammelstellen müssten mit zwölf verschiedenen Gefahrgutbehältern ausgestattet werden – das sei in keinem anderen EU-Mitgliedstaat so geplant, unterstrich der Experte. Deutschland drohe zu einem bürokratischen Negativbeispiel in der EU zu werden.
Ähnlich äußerte sich Gunther Kellermann vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI): Das „Goldplating“ benachteilige zwar vom Prinzip her keinen Batteriehersteller in Deutschland per se, aber es werde die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter, aufwändiger und teurer machen als es die europäische Batterie-Verordnung eigentlich vorsehe, argumentierte der Sachverständige. Die Verordnung fordere zum Beispiel bei der Beitragsmessung lediglich zwei Kriterien. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten acht Kriterien machten die Beitragsmessung dagegen intransparent. Hersteller könnten die Beiträge nicht mehr vergleichen. Auch das Kriterium des CO2-Fußabdrucks werde deutsche Hersteller gegenüber anderen benachteiligen, so Kellermanns Einschätzung.
Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch der von der AfD benannte Sachverständige Reinhard Müller-Syhre von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit. In seiner schriftlichen Stellungnahme listet Müller-Syhre unter anderem die Kosten einer Vielzahl aufgrund des geplanten Gesetzes ausgelöster „bürokratischer Aktionen“ auf, die seines Erachtens zum „Gegenteil“ dessen führten, was das Gesetz „propagiert oder beabsichtigt.“ Auf Staat und Hersteller komme ein „gigantischer Moloch“ an Bürokratie zu. Das sei „innovationsfeindlich“, warnte Müller-Syhre in der Anhörung.
Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland (HDE) betonte, die Batterierücknahme im Handel sei bereits seit Jahren gelebte Praxis und habe sich bewährt. Die geplante Rücknahmepflicht von LV-Batterien und insbesondere ihre sach- und brandschutzgerechte Lagerung stelle aber die Unternehmen vor Herausforderungen. Zwar sei es begrüßenswert, dass nur jene Batteriekategorien zurückgenommen werden müssten, die die Unternehmen auch verkauften. Auch die Gewichtsgrenze von 45 Kilogramm sei praktikabel – zumindest für unbeschädigte LV-Batterien. Für die Rücknahme von sichtbar beschädigten Batterien, forderte Gerstein jedoch Ausnahmeregelungen. Diese sollen durch Wertstoffhöfe zurückgenommen werden, wo geschultes Fachpersonal Brandrisiken erkennen und minimieren könne.
Dem pflichtete der als Einzelsachverständiger von der Linksfraktion benannte Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bei: Es sei tatsächlich fraglich, ob „Sicherheit und Hygiene“ in einem Handel, der für Lebensmittel organisiert sei, ausreiche. Wenn zudem ein Pfandsystem für Batterien gefordert werde, müsse gleichzeitig über den Vollzug gesprochen werden, „insbesondere beim Onlinehandel“.
Auf eine andere „Schwachstelle“ des Gesetzentwurfs wies Marieke Hoffmann von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin. Ihr zufolge sieht die Umweltorganisation die Gefahr, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Aus diesem Grund brauche es eine Systembeteiligungspflicht für Hersteller, so Hoffmann, denn nur durch kollektive Rücknahmesysteme könnten wichtige Regelungen der EU-Batterieverordnung wirksam umgesetzt werden. Nach Auffassung der DUH setzt der Gesetzentwurf so Mechanismen der sogenannten Ökomodulation in Paragraf 10 „völlig unzureichend um“. Positive Umwelteffekte drohten zu verpuffen, so die Sachverständige. Skeptisch sieht der Umweltverband auch, ob mit der „aktuellen Systematik“ des Gesetzes, die von der EU vorgegebenen Sammelziele erreicht werden können. Das deutsche System belohne aktuell Organisationen für Herstellerverantwortung, die Sammelquoten „immer nur gerade so“ einhalten, kritisierte die Sachverständige. Die DUH spreche sich daher für verbindliche nationale Zwischenziele aus. Besser wären aber Anreize, damit „immer so viel wie möglich“
Politik
Punktuelle Milderung der kommunalen Finanzkrise
Berlin 12.09.2025 (hib/HAU)
– Vertreter von Kommunen und Landkreisen sehen in dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) (21/1085), mit dem die Voraussetzungen für die Verwendung von bis zu 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ durch die Länder geschaffen werden sollen, lediglich die Chance auf eine punktuelle Abmilderung der kommunalen Finanzkrise. Das wurde bei einer Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses am Freitag deutlich, bei der auch über das Ausführungsgesetz zu einer begrenzten strukturellen Verschuldung der Länder (21/1087) diskutiert wurde.
Investitionsmittel lösten nicht das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Ebene, machte der Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main, Bastian Bergerhoff, deutlich. Nötig sei neben einer Neustrukturierung der gesamtstaatlichen Finanzarchitektur insbesondere eine echte Konnexität, die Vermeidung von ineffizienten Aufgabenverteilungen und der Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Bergerhoff kritisiert zudem, dass kein Betrag festgelegt sei, den die Länder in jedem Fall an die Kommunen weiterreichen müssen.
Marco Beckendorf, Bürgermeister der Gemeinde Wiesenburg/Mark (Brandenburg), rechnete vor, dass seine Gemeinde aus dem Sondervermögen – bei einer 50-prozentigen Weiterleitung der Gelder vom Land an die Kommunen – insgesamt in den nächsten zehn Jahren 1,5 Millionen Euro erhalte. Zudem stünden Eigenmittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der Investitionsbedarf seiner Kommune liege aber bei zehn Millionen Euro. „Da klafft also eine Lücke von 6,5 Millionen Euro“, sagte er.
Der Landkreis Sonneberg (Thüringen), so sagte Landrat Robert Sesselmann, erhalte voraussichtlich 3,5 Millionen Euro. Da es aber allein in 2025 „im Bereich des Sozialen“ einen Aufwuchs von zwei Millionen Euro gebe, „wird das Geld verpuffen“. Eine Investition werde angesichts der steigenden laufenden Kosten kaum noch möglich sein. „Die 3,5 Millionen Euro sind nur ein Tropfen auf einen heißen Stein“, sagte er.
Aus Sicht von Professorin Anna Leisner-Egensperger von der Friedrich-Schiller-Universität Jena verzichtet das LuKIFG jedoch „zurecht“ auf einen Mindestprozentsatz zugunsten der Kommunen. Die Länder treffe ohnehin eine Verpflichtung zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen. Angesichts eines kommunalen Defizits von knapp 25 Milliarden Euro im Jahr 2024 sei davon auszugehen, dass die Länder einen kommunalen Investitionsanteil zugrunde legen, der mindestens 60 Prozent betrage – im wohlverstandenen eigenen Interesse, „um ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung gegenüber den Kommunen zu genügen“.
Professor Jens Boysen-Hogrefe vom Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel hält eine Mindestvorgabe „wegen der großen Bedeutung der Kommunen für die Infrastrukturbereitstellung“ für bedenkenswert. Der unter anderem vom Bundesrechnungshof kritisierte Verzicht auf Zusätzlichkeitskriterien könnte seiner Ansicht nach hingegen die Investitionstätigkeit „kurzfristig begünstigen“. Die Mittel könnten zügig abfließen und bereits in der Planung befindliche Projekte müssten nicht wegen Finanzierungsschwierigkeiten im Zuge der allgemeinen Verschlechterung der strukturellen Lage der öffentlichen Haushalte zur Disposition gestellt werden.
Die Haushaltsautonomie der Länder spricht aus Sicht von Professor Alexander Thiele von der BSP Business and Law School dafür, die Entscheidung über die Mittelverwendung umfänglich den Ländern zu überlassen, „die sich dafür dann allerdings auch vollumfänglich politisch verantworten müssen“. Thiele konstatiert mit Blick auf die Gesetzentwürfe eine „Zerstückelung und Zerfaserung des eigentlich auf eine strikte Trennung ausgelegten Finanzverfassungsrechts zwischen Bund und Ländern“. Die verstärkte Verwischung von Verantwortlichkeitsebenen sei generell keine gute Entwicklung, befand er.
Professor Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg sprach sich dafür aus, die Zusätzlichkeit von Investitionen mit in die Regelung aufzunehmen. Der Wegfall dieser Restriktion gebe Anreize zur Umfinanzierung bereits geplanter Investitionen in das Sondervermögen, wodurch Mittel frei würden, mit denen letztendlich die Finanzierungsdefizite aus den Kernhaushalten der Kommunen, insbesondere der Anstieg der Sozialausgaben, getragen werden könnten. Faktisch würden dann Sozialausgaben aus dem Sondervermögen finanziert.
In einer Stellungnahme bedauerte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dass in der Regelung kein Anteil festgelegt ist, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist. Falls Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden, so heißt es in der Vorlage weiter, sei es zwingend, dass die Kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf dieser Verwaltungsvereinbarung rechtzeitig angehört und umfassend beteiligt werden.
Dass den Ländern freie Hand gewährt werde, bei der Entscheidung, in welchem Umfang sie die Kommunen an den Mitteln beteiligen, wird auch vom Deutschen Städtetag kritisiert. Der Verzicht auf eine ursprünglich vorgesehene Absicherung der angemessenen Beteiligung der Kommunen an Mitteln des Sondervermögens sei vor dem Hintergrund der Realitäten vor Ort unbefriedigend. Eine Aufteilung müsse aus Sicht des Deutschen Städtetages „entsprechend den Anteilen kommunaler Gesamtinvestitionen an den Gesamtinvestitionen von Ländern und Kommunen erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme.
Die Kommunen gehen nach Aussage von Professor Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag davon aus, „dass die Länder bei der Verteilung der Mittel den bisherigen kommunalen Investitionsanteil, der in jedem Land über 60 Prozent liegt, zugrunde legen, um auf diese Weise einen Beitrag dazu zu leisten, die weit über 8,3 Milliarden Euro im Jahr hinausgehenden kommunalen Investitionsbedarfe möglichst weitgehend befriedigen zu können“.
Professor Niklas Potrafke vom ifo Zentrum für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie hält es ausweislich seiner Stellungnahme für dringend erforderlich, „auf das Zusätzlichkeitsprinzip bei den 100 Milliarden Euro für Investitionen in den deutschen Bundesländern zu bestehen“. Die öffentlichen Haushalte würden von konsumtiven Ausgaben, insbesondere für Steuerzuschüsse in die Sozialversicherungen erdrückt. Der Gesetzgeber müsse hier dringend umsteuern und mehr Mittel aus den Kernhaushalten für investive Zwecke bereitstellen.
Eine strukturelle Verschuldungsoption der Bundesländer sei grundsätzlich kritisch zu sehen, heißt es in der Stellungnahme von Professor Alexander Eisenkopf von der Zeppelin Universität. Es komme zu höheren Risiken für die Einhaltung der europäischen Fiskalregeln, die auch über einen angepassten Rahmen für die Arbeit des Stabilitätsrates und seines unabhängigen Beirats nicht begrenzt werden könnten.
Politik
Entwicklung World Vision betont zentrale Rolle der Schulernährung
Berlin, Friedrichsdorf 12.09.2025
– Laut dem aktuell veröffentlichten Bericht „State of School Feeding Worldwide 2024” des Welternährungsprogramms (WFP) erhalten mittlerweile 466 Millionen Kinder weltweit Schulmahlzeiten – ein Anstieg von 80 Millionen seit 2020. Besonders in ärmeren Ländern, darunter viele in Afrika, ist der Zuwachs stark. Gleichzeitig zeigt der Bericht eine eklatante Ungleichheit: Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder weltweit hat weiterhin keinen Zugang zu Schulmahlzeiten. In Ländern mit niedrigem Einkommen liegt die Versorgungsquote bei nur 27 %, während sie in Ländern mit hohem Einkommen bei 80 % liegt, so die internationale Kinderhilfsorganisation World Vision.
Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt vor der 2. Weltkonferenz zu Schulmahlzeiten der „School Meals Coalition“ vom 18.–19. September in Fortaleza, Brasilien. Dort diskutieren politische Entscheidungsträger, Geldgeber und durchführende Organisationen Strategien zur Ausweitung und Verbesserung von Schulernährung. World Vision hebt hervor: „Nahrhafte Schulmahlzeiten sind nicht nur eine Lebensader für Kinder in Not. Sie leisten generell einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit und Bildung von Kindern und sind eine hochrentable Investition, die auch der Gemeinschaft, der Umwelt und der nationalen Entwicklung zugute kommt.“
World Vision selbst engagiert sich gemeinsam mit dem WFP und als Mitglied der „School Meals Coalition“ dafür, Schulverpflegung strategisch im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung zu verankern. Dabei setzt die Organisation auf lokal oder regional erzeugte Lebensmittel, hygienische Bedingungen für das gemeinsame Essen und Bildungsangebote zu gesunder Ernährung. In den letzten fünf Jahren hat World Vision rund 10 Millionen Kinder in 60 Ländern unterstützt, im vergangenen Jahr fast eine Million in 20 Ländern – darunter mehr als 70 Prozent in Krisensituationen. Amanda Rives, Direktorin für humanitäre Politik und Partnerschaften bei World Vision International, betont: „Schulmahlzeiten sind ein wirksames Instrument, um Resilienz in vielerlei Hinsicht zu stärken. Sie unterstützen das Lernen der Kinder, schaffen lokale Arbeitsplätze, bieten gefährdeten Kindern einen sicheren Ort und entlasten finanziell benachteiligte Familien.“
Trotz Kürzungen internationaler Hilfen zeigen die Ergebnisse, dass eine koordinierte Zusammenarbeit von Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen deutliche Fortschritte ermöglichen kann. Der Bericht liefert den Staats- und Regierungschefs der Weltkonferenz einen Fahrplan für den Ausbau der Programme. World Vision unterstreicht: „Das Ziel ist einfach, aber dringend: Kinder sollten die Nahrung erhalten, die sie brauchen, um sich zu konzentrieren, die Kraft, um im Unterricht zu bleiben, und die Sicherheit, dass jeden Tag eine Mahlzeit auf sie wartet. Mit Entschlossenheit und koordinierten Maßnahmen kann jedes Kind die Chance erhalten, zu lernen, zu wachsen und sich zu entfalten – dank der einfachen, lebensverändernden Kraft einer Schulmahlzeit.“
Politik
Presseschau zu Angriff Israels Katar
Die Rede vom Ausbruch eines verheerenden Dritten Weltkriegs begann nicht erst 2014 mit der Invasion der Krim. Sie begann vielmehr mit dem Fall der Berliner Mauer 1989, der Euphorie des Westens über die ehemalige Sowjetunion und ihren Versuchen, Russland unter dem russischen Präsidenten Boris Jelzin zu demütigen, der Russland für den Westen zur Lachnummer und zum Spottobjekt machte. Dies veranlasste Wladimir Putin, der Verhöhnung von Russlands Stärke und Prestige ein Ende zu setzen.
Die Geschichte wiederholt sich. Adolf Hitler, der Europa beinahe beherrscht hätte, wurde 1941 durch seine militärische Konfrontation mit der Sowjetunion besiegt. Vielleicht wird der russische Angriff auf Polen über Weißrussland vorgestern, Mittwoch, dem 10. September 2025, der Anfang vom Ende des seit 2022 andauernden Krieges Russlands gegen die Ukraine sein. Der Angriff auf Polen, ein Mitglied der NATO und der Europäischen Union, hat den Zorn der Europäer und der NATO-Mitglieder provoziert, und ihr Schweigen gilt als widerwillig.
Was den hebräischen Staat betrifft, der an seiner Arroganz festhält, rechts, links, im Osten und Westen zuschlägt, sich der Unterstützung der US-Regierung bedient und die Doktrin der Erbsünde ausnutzt, um einige europäische Länder, insbesondere Deutschland, zu erpressen, so ist sein jüngster Angriff auf Katar der Anfang vom Ende seiner Arroganz. Die Geschichte wiederholt sich, und wir haben dies beim Aufstieg und Fall von Staaten erlebt.
Die Zeitungen beschäftigen sich auch mit dem Angriff Israels auf die Hamas in Katar, der international für Empörung sorgt. Die RHEIN-ZEITUNG aus Koblenz konstatiert: „Der Militärangriff im Emirat Katar steht im Widerspruch zum strategischen Ziel Israels, die Beziehungen zu den reichen Golfstaaten zu normalisieren. Zur Erinnerung: Vor dem Hamas-Terrorangriff am 7. Oktober 2023 waren Israel und Saudi-Arabien unter Vermittlung der USA kurz davor, einen ‚Deal des Jahrhunderts‘ zu schließen: ein Friedensabkommen. Die radikal-islamische Hamas wollte mit dem Massaker auf israelischem Boden auch dieses Abkommen torpedieren – was vorübergehend auch gelang. Der Militärangriff in Doha bedeutet einen neuen Rückschlag für diese Bemühungen“, bilanziert die RHEIN-ZEITUNG.
Die TAGESZEITUNG – TAZ – bewertet den Angriff als einen Rückfall in die Barbarei: „Er zeigt, dass Israels Regierungschef Netanjahu davon ausgeht, dass für ihn keine Regeln mehr gelten. Und solange US-Präsident Trump ihn nicht stoppt, stimmt das ja auch. Putin und Xi werden das mit Interesse verfolgen. In einer Welt, in der keine Regeln mehr gelten, haben sie als Atommächte gute Karten: Niemand wird es wagen, sie anzugreifen. Wer soll sie also stoppen, wenn sie sich ähnlich verhalten? Auch Russland hat schon mehrfach das Völkerrecht gebrochen und politische Gegner, die es als Staatsfeinde ansah, auf fremdem Territorium getötet“, erinnert die TAZ.
Die NÜRNBERGER ZEITUNG moniert: „Mit seiner Nachgiebigkeit gegenüber Israels Aggression hat Trump es geschafft, dass die in vielen arabischen Staaten verhasste Terrorgruppe Hamas Sympathie-Punkte sammelt, weil sie im Gegensatz zu Netanjahus Regierung als ernsthafte Verhandlungspartnerin auftritt. Rufe nach einem gemeinsamen Vorgehen islamischer Staaten gegen Israel werden lauter. Trump ist krachend gescheitert“, urteilt die NÜRNBERGER ZEITUNG.
Die NORDWEST-ZEITUNG aus Oldenburg beobachtet: „Zum einen versuchte sich Katar als Verbündeter der Amerikaner und des Westens zu positionieren. Zum anderen ist Katar nach wie vor der großzügigste Sponsor islamistischer Organisationen und Terroristen. Katarisches Geld machte die Hamas-Herrschaft in Gaza erst möglich und erlaubte die massive Aufrüstung der Terror-Truppe gegen Israel. Nun ist Katar zwischen zwei Feuer geraten: Vor wenigen Monaten griff der Iran mit Raketen an – weil die Amerikaner dort sitzen. Am Dienstag nahm Israel Doha unter Feuer – weil die Al-Thanis Massenmördern Unterschlupf gewähren. Der gerissene Clan wird lernen müssen, dass auch noch so viel Geld keine redliche Politik ersetzen kann“, kommentiert die NORDWEST-ZEITUNG.
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG geht auf die Haltung der Europäischen Union im Gaza-Krieg ein: „Die 27 Regierungen sehen sich außerstande, auch nur die kleinste Sanktion gegen Israel zu beschließen, um das بلEuropaparlament macht man von der Leyen dafür verantwortlich. Die Kommissionspräsidentin hat nun neue Sanktionen gegen Israel ins Gespräch gebracht, um die Linken und die Sozialdemokraten im Parlament zu besänftigen. Es ist reine Symbolpolitik, denn natürlich wird es auch dafür keine Mehrheiten unter den Mitgliedstaaten geben – und die Uneinigkeit der EU wird nur noch deutlicher hervortreten“, prognostiziert die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG. Und damit endet diese Presseschau.
Politik
Ausschuss befasst sich mit Stand bei der CSAM-Verordnung
Berlin 11.09.2025
– Der Digitalausschuss hat sich am Mittwochnachmittag mit dem Stand bei der unter dem Stichwort „Chatkontrolle“ bekannten CSAM-Verordnung befasst. Mit ihr soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz bekämpft werden. Seit mehr als drei Jahren wird auf EU-Ebene über verschiedene Vorschläge diskutiert, mit denen Anbieter von Messenger- und Hostingdiensten dazu verpflichtet werden sollen, Material im Bereich sexuellen Online-Kindesmissbrauch aufzufinden. Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden.
Wie eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums den Abgeordneten berichtete, behandele die seit Anfang Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft das Thema mit hoher Priorität. Eine einheitliche Rechtsgrundlage in der EU sei dringend nötig, denn das Lagebild sei besorgniserregend. Es sei klar, dass privater, vertraulicher Austausch auch weiterhin privat sein müsse. Gleichzeitig gebe es die Verpflichtung, Kindesmissbrauch im Netz entgegenzuwirken. Ziel der schwarz-roten Koalition sei es daher, eine geeinte Haltung zwischen den Ressorts zu erreichen, sagte die Vertreterin aus dem Innenministerium.
Ein Vertreter aus dem Bundesjustizministerium verwies darauf, dass es um durchaus schwerste Eingriffe in die Privatsphäre gehe, sodass die Frage bleibe, wie die Eingriffstiefe sei. Er wies auch auf die engen Grenzen hin, die bereits bei der EuGH-Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung deutlich geworden seien und betonte, dass es eine Regelung brauche, die rechtlich Bestand habe.
Die Abgeordneten erkundigten sich in ihren Nachfragen nach der gemeinsamen Position der Bundesregierung, der Kritik aus der Zivilgesellschaft an der Verordnung und dem weiteren Prozess in den Verhandlungen. Die BMI-Vertreterin erklärte, die dänische Position könne man nicht zu 100 Prozent mittragen. Man sei beispielsweise gegen ein Durchbrechen der Verschlüsselung. Ziel sei es, einen geeinten Kompromissvorschlag zu erarbeiten – auch um zu verhindern, dass die Interims-Verordnung auslaufe.
Politik
Gaza: Seit Kriegsbeginn mehr als 20.000 Kinder getötet
Berlin 11.09.2025
– Im Gazastreifen haben die israelischen Streitkräfte im Verlauf des seit fast zwei Jahren andauernden Krieges nach Angaben der örtlichen Behörden mindestens 20.000 Kinder getötet. Das ist mindestens ein Kind pro Stunde. Über 1.000 der getöteten Kinder wurden nicht einmal ein Jahr alt. Nach UN-Angaben erlitten zudem mindestens 21.000 Kinder so schwere Verletzungen, dass sie langfristig mit einer Behinderung leben müssen. Der katastrophale Hunger und die kaum noch vorhandene medizinische Versorgung erschweren den Kindern das Überleben, berichtet Save the Children. Auch die fehlende Bildung mache jede Hoffnung auf eine bessere Zukunft zunichte.
Unter den verstorbenen Kindern im Gazastreifen sind auch zwei Brüder im Alter von acht und elf Jahren, die bis vor Kurzem von Save the Children betreut wurden. Die beiden Jungen hatten im Juli bei einem Angriff auf ihr Zelt ihre engsten Verwandten verloren und überlebten schwer verletzt. Im August verschlechterte sich der Gesundheitszustand des älteren Bruders dramatisch – er erlag seinen Verletzungen. Nur zwei Tage später starb auch der jüngere Bruder. Beide hatten regelmäßig einen Schutz- und Spielraum von Save the Children besucht.
„Für Kinder im Gazastreifen ist das Leben nur noch ein Überleben und der Tod ist ihnen ständig auf den Fersen“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland. „Verletzte Kinder können nicht mehr angemessen medizinisch versorgt werden und oft verlieren ihre von Hunger geschwächten Körper den Überlebenskampf. Kinder, die trotz des Kriegsalltags fröhlich spielen und Träume für die Zukunft haben, werden mitten aus dem Leben gerissen. Das haben wir erst kürzlich wieder durch den Tod zweier Brüder, die von Save the Children betreut wurden, schmerzlich erfahren. Unsere Mitarbeitenden im Gazastreifen unterstützen Kinder, die ihre Geschwister verloren haben und Eltern, die um ihre Kinder trauern. Ganze Familien sind ausgelöscht. Das Leid der Menschen im Gazastreifen ist unvorstellbar.“
„Kein Kind sollte jemals militärische Angriffe, Gewalt, Tod, Zerstörung und Hunger erleben“, betont Save the Children. „Kinder haben ein Recht auf Schutz, auf Gesundheit und auf Bildung. Die internationale Gemeinschaft darf nicht dabei zusehen, wie die Kinderrechte und das humanitäre Völkerrecht mit Füßen getreten werden und einer ganzen Generation von Kindern die Zukunft geraubt wird. Wir fordern zudem, dass alle Staaten unverzüglich den Transfer von Waffen, Waffenteilen und Munition einstellen, die gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.“
Politik
24 Jahre nach den Anschlägen von New York
Berlin 11.09.2025
– Am 11. September 2001 erschütterten die Anschläge auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington, D.C. die Welt. Mehr als 3.000 Menschen kamen dabei ums Leben.
Die Anschläge veränderten die Welt. Seit diesem Tag lebt die Menschheit in Europa, im Osten, in Afrika, in den Vereinigten Staaten und in Übersee in einer Atmosphäre des Krieges und wartet auf einen Alarmruf.
Ob die Täter nun Muslime, Christen, Juden, Hindus oder andere waren, sie waren Feinde der gesamten Menschheit und hatten Millionen von Menschen in Afghanistan, im Irak und in anderen Regionen der Welt getötet.
Diese Ereignisse trugen zum Aufkommen von Ressentiments gegen Muslime und dem Aufruf zu Kreuzzügen bei. Nicht zu vergessen die Drohungen von US-Präsident George W. Bush, Militäreinheiten zu entsenden, die erste in Kabul und die letzte vor den Toren des Weißen Hauses. Eine Gruppe amerikanischer Kirchenanhänger bezeichnete George Bush sogar als Heiligen, weil sein Krieg gegen Afghanistan und islamistische Gruppen von Gott angeordnet worden sei.
Niemand kennt die Wahrheit über die Anschläge in New York und Washington und weiß nicht, ob Osama bin Ladens Organisation dahintersteckte. Bushs Nationale Sicherheitsberaterin und spätere Außenministerin Condolezza Rice erklärte in einem Interview mit dem Spiegel: „Als das erste Flugzeug das World Trade Center traf, nannten wir es einen Unfall, so wie viele andere Flugzeuge das World Trade Center getroffen haben.“ Als jedoch das zweite Flugzeug folgte, sagten wir, es sei ein Anschlag gewesen und al-Qaida stecke dahinter, weil diese Organisation ein Feind des Weißen Hauses sei.
Publikumszeitungen wie Al-Soura berichteten, dass die Passagiere eines der beiden Flugzeuge, die das World Trade Center trafen, an Händen und Füßen gefesselt und geknebelt waren. Ist es vorstellbar, dass jemand, der Selbstmord begehen wollte, dies selbst tun würde?
Die Ereignisse des 11. Septembers sind der Grund für den Aufruf zum Kulturkampf und das Leid der Menschheit unter Kriegen, Armut, Krankheiten und gegenseitiger Feindseligkeit. Die Wahrheit über die Täter wird erst nach dem Tod der Generation, die ihn erlebt hat, ans Licht kommen.
HA Redaktion
Berlin
Deutsch-Europäische Gespräche in Berlin

Berlin 10.09.2025
– Die Gespräche zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und EU-Präsident António Costa am heutigen Mittwochabend, dem 10. September, befassten sich ausführlich mit dem israelischen Angriff auf Katar, der sich gegen Hamas-Führer richtete, und dem Militärschlag gegen Polen.
In Bezug auf die Lage im Gazastreifen waren die unterschiedlichen Ansichten zwischen Costa und Merz deutlich. Costa betonte die Notwendigkeit der Anerkennung eines unabhängigen palästinensischen Staates, wenn die Europäer einen palästinensischen Staat neben dem israelischen auf palästinensischem Gebiet wollen, und dass die Regierung Benjamin Netanjahus die Hungerpolitik beenden müsse. Merz beschränkte sich jedoch auf die Bemühungen um einen Waffenstillstand und die Bereitstellung humanitärer Hilfe durch die deutsche Regierung.
In Bezug auf den russischen Angriff auf Polen kündigten Merz und Costa an, dass die NATO einen Angriff auf das Mitgliedsland Polen prüfen werde.
Merz betonte die Bedeutung der Europäischen Union und die Unterstützung ihrer Politik.
Politik
Bundesregierung betont Notwendigkeit von Syrien-Hilfen
Berlin 10.09.2025
– Vertreter der Bundesregierung haben am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss die Notwendigkeit einer weiteren Unterstützung Syriens nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 betont. Das von Übergangspräsident Ahmed al-Sharaa seit Januar 2025 regierte Land befinde nach dem Sturz der Assad-Diktatur und 13 Jahren Bürgerkrieg in einem schwierigen Übergangsprozess und einer katastrophalen Wirtschaftslage, betonten der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Johann Saathoff (SPD), und die Staatsministerin beim Bundesminister des Auswärtigen, Serap Güler (CDU).
Die Wirtschaft liege am Boden, 90 Prozent der Menschen lebten in Armut, sagte Saathoff. Von den rund 24,7 Millionen Einwohnern seien 16,8 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Auch die Sicherheitslage bleibe prekär. Mit großer Sorge beobachte die Bundesregierung die zunehmenden sozialen Spannungen und die Gewalteskalation an der Westküste sowie in der südlichen Provinz Suwaida. Das verdeutliche, so Saathoff, dass der Neustart in Syrien nur gelingen könne, wenn der soziale Zusammenhalt im Land gestärkt werde und sich alle Syrerinnen und Syrer in ihrem eigenen Land sicher fühlen könnten. Notwendig sei ein inklusiver Übergangsprozess, der die Rechte aller Minderheiten schütze, die Aussöhnung der syrischen Gesellschaft glaubwürdig vorantreibe und den Menschen eine Entwicklungsperspektive biete.
Das BMZ versuche so gut wie möglich zu helfen und vor allem die Grundversorgung in den Bereichen Wasser, Ernährung und Gesundheit zu verbessern. Es schaffe Beschäftigungsmöglichkeiten und sorge für den Auf- und Wiederaufbau von Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Schulen.
Staatsministerin Güler ergänzte, die Bundesregierung habe inzwischen gute Arbeitsbeziehungen zu nahezu allen syrischen Ministerien aufgebaut. Sie lote zudem Kooperationen im Bildungsbereich aus und habe dabei auch die Verbesserung von Rückkehrperspektiven von nach Deutschland geflüchteten Syrerinnen und Syrern im Blick.
Gleichwohl gehe der Aufbau des neuen Staates nur langsam voran, sagte Güler. Syrien befinde sich noch ganz am Anfang des Transformationsprozesses. Nach Verfassungsgebung und Regierungsbildung im März seien noch in diesem Monat Parlamentswahlen geplant. Allerdings würden diese in einigen Gouvernements aufgrund von fehlenden Vereinbarungen mit Kurden und Drusen auf unbestimmte Zeit verschoben. Diese Vereinbarungen müssten schnell getroffen werden, forderte Güler. Die Wahlen müssten inklusiv und transparent sein, alle Minderheiten müssten teilnehmen können.
Politik
OSZE: Menschenrechtsverteidiger besser schützen
Berlin: 10.09.2025
– Die Menschenrechtsbeauftragte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Maria Telalian, drängt auf einen besseren Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Diese seien wichtige Wächter von Demokratie und Menschenrechten und reagierten als Erste in Zeiten von Krisen, so die Direktorin des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE am Mittwochnachmittag im Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses.
Menschenrechtsverteidiger arbeiteten daran, Menschenrechtsverletzungen zu beobachten und zu dokumentieren, oft unter großem persönlichen Risiko. Doch ihre Arbeit werde immer schwieriger. Staatliche Restriktionen im gesamten OSZE-Raum nähmen zu, so Telalian.
Es gelte ihre Rechte zu verteidigen, damit sie effektiv arbeiten könnten, forderte die OSZE-Menschenrechtsbeauftragte. Zu den Schwerpunkten der Arbeit von ODIHR gehöre deshalb bewusst die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Das ODIHR als die mit Menschenrechten befasste Stelle der OSZE überwacht unter anderem Grundfreiheiten wie Versammlungsfreiheit, bietet aber auch Ausbildungsprogramme im Bereich Menschenrechte an, überprüft Gesetzentwürfe und fördert Rechtsstaatlichkeit und demokratische Regierungsführung. Vor allem aber beobachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ODIHR Wahlen in den OSZE-Teilnehmerstaaten, um die Einhaltung wahlbezogener Verpflichtungen zu bewerten.
In diesem Zusammenhang zeigte sich Telalian besorgt über die zunehmende Zurückhaltung einiger Länder, Beobachter zu Wahlen einzuladen. Die 57 Teilnehmerstaaten hätten sich dazu verpflichtet, internationale Beobachter aus anderen OSZE-Staaten zu akzeptieren. Doch diese Bereitschaft nehme ab. So werde ODIHR zu den Kommunalwahlen in Georgien am 4. Oktober keine Wahlbeobachtermission entsenden. Die Einladung der georgischen Behörden sei zum ersten Mal seit 20 Jahren so spät erfolgt, dass eine aussagekräftige und glaubwürdige Beobachtung nicht mehr zu leisten sei, erklärte die ODIHR-Direktorin.
Sie betonte, im 50. Jahr ihres Bestehens stehe die OSZE vor großen Herausforderungen. Die Unterzeichnung der Helsinki-Schlussakte am 1. August 1975 legte damals den Grundstein für den beginnenden Sicherheitsdialog im Ost-West-Konflikt, aber auch für eine breite Bewegung von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen. Heute jedoch stehe die regelbasierte internationale Ordnung zunehmend unter Druck, so Telalian. Die russische Invasion in der Ukraine sei weiterhin ein Affront gegenüber den Prinzipien, zu denen man sich verpflichtet habe. Der Krieg habe großes Leid und große Zerstörung gebracht. Die Reaktion müsse jedoch auf den gemeinsamen Werten der Demokratie und der Menschenrechte basieren. Diese seien keine Werte an sich, sondern eine transformative Kraft, die Zusammenhalt sichere, mahnte die OSZE-Menschenrechtsbeauftragte. Umso entschiedener müssten sie geschützt werden.
Mit Sorge beobachte ODIHR auch die zunehmende Desinformation in sozialen Medien in der OSZE-Region. Internationale Zusammenarbeit sei hier wichtiger als je zuvor, mahnte Telalian. Es brauche einen Schulterschluss der Akteure, um auf den Onlineplattformen gegen Desinformation und Manipulation vorzugehen. ODIHR analysiere und dokumentiere, wie Staaten reagierten und unterstütze Staaten etwa mit Empfehlungen für gesetzliche Regelungen und Best-Practice-Beispielen. Allerdings könne das ODIHR, so wie andere internationale Organisationen auch, nur so viel tun, wie die Teilnehmerstaaten zuließen, räumte die ODIHR-Direktorin auf Nachfrage einer SPD-Abgeordneten hinsichtlich von Erfolgen ein.
In der Diskussion erkundigten sich Abgeordnete der Unionsfraktion, wie ODIHR mit den Gesetzen gegen „ausländische Einflussnahme“, wie sie in Russland und Georgien existierten, umgehe und mithilfe welcher Kriterien die Organisation zwischen demokratischer Unterstützung für zivilgesellschaftliche Gruppen, wie sie auch politische Stiftungen in Deutschland leisteten, und schädlicher ausländischer Einflussnahme unterscheide. Die AfD-Fraktion interessierte, ob das ODIHR auch die Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz und den Ausschluss der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung von staatlicher Förderung im Blick habe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte nach Drohungen gegen OSZE-Mitarbeiter und die Fraktion Die Linke nach anstehenden Wahlbeobachtungen in Moldau und Nordmazedonien.
Berlin
Energiekonferenz der Konzernbetriebsräte

Berlin 10.09.2025
– Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die Senkung der Energiepreise und der Schutz alternativer Energietechnologien seien Prioritäten seiner Regierung. Die europäischen Staats- und Regierungschefs werden bei ihrem nächsten Treffen über den Schutz alternativer Energietechnologien und die Gewährleistung eines reibungslosen Zugangs zu Strom und Gas diskutieren.