Politik
Deutsch-Chinesische Dialog
Berlin 19.02.2026
– Die Bedeutung des chinesischen Einflusses auf Russland zur Beendigung des Krieges in der Ukraine.
Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz nächste Woche nach China reist, dürfte Chinas Rolle im Krieg Russlands gegen die Ukraine ein Thema sein. Der chinesische Außenminister Wang Yi sendete auf der Münchner Sicherheitskonferenz vorsichtig unterstützende Signale an die Europäer und forderte eine „angemessene“ europäische Beteiligung am Friedensprozess. Gleichzeitig bekräftigte Wang, dass China selbst „keine Konfliktpartei“ sei und keinen Einfluss auf dessen Ausgang habe.
Der Stand der russisch-chinesischen Beziehungen vier Jahre nach Moskaus Angriff auf die Ukraine ist ein zentrales Thema des China-Russland-Dashboards, einem Forschungsprojekt von MERICS in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Oststudien (OSW), dem Schwedischen Nationalen China-Zentrum (NKK) und dem Stockholmer Zentrum für Osteuropastudien (SCEEUS) am Schwedischen Institut für Internationale Angelegenheiten (UI).
In diesem neuesten Update argumentiert MERICS-Senioranalystin Eva Seiwert, dass eine Partnerschaft mit China zwar keine militärische Unterstützung garantiert – wie Pekings Weigerung, Moskau trotz der engen Partnerschaft Militärhilfe zu leisten, belegt –, dass sie aber greifbare Vorteile in Form diplomatischer und wirtschaftlicher Unterstützung bietet. Dies macht China zu einem attraktiven Partner für andere Nationen, insbesondere für solche, die mit den USA im Konflikt stehen oder internationale Legitimität anstreben. Lesen Sie ihre Analyse hier.
Die OSW-Senior-Fellows Maciej Kalwasinski und Filip Rudnik argumentieren, dass russische Exporte fossiler Brennstoffe nach China zwar seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine zu einem Eckpfeiler der Wirtschaftsbeziehungen geworden sind, Pekings Bestrebungen nach Selbstversorgung und Diversifizierung im Energiesektor sowie Moskaus Abhängigkeit von diesem Exportstrom es Peking jedoch ermöglichen, die Bedingungen zu seinen Gunsten zu diktieren. Lesen Sie ihre Analyse hier.
Zusätzlich zu den neuen Analysen haben wir auch die neuesten Daten zu bilateralen Beziehungen, gemeinsamen Militärübungen, Handel sowie den Reaktionen Chinas und Russlands auf die US-Intervention in Venezuela aktualisiert.
Politik
Keine Waffen für Kriegsverbrecher
Berlin 19.02.2026
– Amnesty International setzt sich seit langer Zeit für eine strikte Kontrolle des internationalen Waffenhandels ein, damit Waffen nicht in die falschen Hände geraten. Denn die Folgen des unverantwortlichen Handels mit Kriegsmaterial zeigen sich im unermesslichen Leid in vielen Kriegen und Krisen dieser Welt.
Doch nun hat das Schweizer Parlament auf Druck der Waffenindustrie eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes verabschiedet. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass mit Schweizer Waffen Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden.
Seit Jahrzehnten fördert Amnesty International dieselbe: Waffen dürfen nicht an Militärs oder Milizen geliefert werden, wenn ein hohes Risiko besteht, dass diese damit Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Deshalb braucht es vor jedem Waffentransfer eine staatliche Kontrolle der Risiken sowie eine Garantie, dass die gelieferten Waffen nicht weitergeleitet werden.
Doch die Mehrheit des Schweizer Parlaments hat im Dezember 2025 problematische Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes beschlossen:
- Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung wird abgeschafft: damit können Schweizer Waffen an Staaten wie Sudan oder Israel gelangen, die nicht direkt aus der Schweiz beliefert werden dürften.
- Dem Bundesrat wird die Kompetenz gegeben, die Bewilligungskriterien für Waffenexporte zu umgehen: damit können Schweizer Waffen selbst an Staaten geliefert werden, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.
Politik
Digital-Kompass startet mit neuem Schwerpunkt
Berlin, Bonn 19. 02.2026
– Digital-Kompass erleichtert Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten den sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Verbraucherangeboten.
Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten stehen im digitalen Verbraucheralltag vor besonderen Hürden: Komplexe Sprache, unübersichtliche Nutzeroberflächen und fehlende barrierearme Informationen erschweren ihnen den Zugang zu digitalen Angeboten und erhöhen im Verbraucheralltag das Risiko wirtschaftlich und rechtlich nachteiliger Entscheidungen. Mit einem neu ausgerichteten Projekt im Rahmen des Digital-Kompass setzen die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) genau hier an. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das Projekt mit dem Titel „Digital einfach erklärt: Teilhabe für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Lern- und Leseschwierigkeiten aktiv und verständlich gestalten“ im Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2028.
Im Mittelpunkt des Projekts steht die verständliche, niedrigschwellige Vermittlung digitaler Verbraucherkompetenzen für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten und solchen mit Schwierigkeiten beim Erfassen längerer und komplexer Texte. Ziel ist es, dieser bislang wenig beachteten Zielgruppe den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Sie werden darin unterstützt Risiken besser einzuschätzen und informierte, selbstbestimmte Entscheidungen im digitalen Verbraucheralltag zu treffen.
„Mit dem neuen Projekt setzen wir bewusst einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Menschen, für die digitale Informationen oft zu komplex oder nicht barrierefrei aufbereitet sind. Der Digital-Kompass steht dabei für verständliche, verbrauchernahe Angebote, die sich an den realen Bedarfen von Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten orientieren“, erklärt Isabelle Rosière, Geschäftsführerin von DsiN.
Bundesweites Netzwerk als Basis
Die Umsetzung erfolgt über das bundesweite Netzwerk von rund 300 Digital-Kompass-Standorten, die als wohnortnahe Anlaufstellen rund um digitale Fragen in der Bevölkerung bekannt sind. Im Rahmen des Projekts ist zudem der Aufbau weiterer Standorte geplant, um noch mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen.
„Verständliche Sprache und verbrauchergerechte Information sind zentrale Voraussetzungen für digitale Teilhabe, die alle einschließt. Ältere Menschen, die in ihrem Leben wenig Bezugspunkte zu digitaler Technik hatten, profitieren ebenso wie Personen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen von den Angeboten des Digital-Kompass. Der Zugang zu digitalen Informationen und die entsprechenden Kompetenzen fördern soziale und gesellschaftliche Teilhabe.“, sagt Dr. Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesellschaft.
Qualifizierung, Materialien und Vernetzung
Die Angebote des Digital Kompass richten sich sowohl unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch an ehren- und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die ihr Wissen weitertragen sollen. Sie umfassen:
- Online-Veranstaltungen zu zentralen Fragen des digitalen Verbraucherschutzes,
- Qualifizierungsangebote zur verständlichen und verbrauchergerechten Sprache,
- Fach- und Netzwerktagungen zum fachlichen Austausch, zur Weiterbildung und zur Vernetzung.
Ergänzt wird das Angebot durch Lern- und Lehrmaterialien, verständlich aufbereitete Publikationen, einen regelmäßig erscheinenden Podcast sowie Angebote auf der Website, auf Facebook und Instagram.
Die Bedeutung des Projekts unterstreicht auch Bundesverbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig: „Es ist wichtig, dass Informationen für alle leicht verständlich und zugänglich sind. Digitale Angebote machen den Alltag leichter und die Nutzerinnen und Nutzer in der Regel selbständiger. Für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten müssen Inhalte barrierefrei und einfach im Design gestaltet sein. Das gilt für den Kauf eines Zugtickets, den Wechsel des Stromvertrags oder auch für digitale Bankgeschäfte. Echte Teilhabe bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird – deshalb fördern wir das Projekt ‚Digital einfach erklärt‘.“
Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Verbraucher Initiative e.V. (VI), dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), dem Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB) sowie Fachexpertinnen und -experten für verständliche und verbrauchergerechte Sprache umgesetzt.
Politik
Straftaten bei der Deutschen Bahn in 2025
Berlin 19.02.2026
– Über die Zahl der in Bezug auf Bahnhöfe und Züge durch die Bundespolizei im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4141) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3935). Danach wurden laut vorläufigen Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei im vergangenen Jahr in Bezug auf Bahnhöfe und Züge 27.818 Gewaltdelikte, 2.209 Sexualdelikte. 1.578 Waffendelikte und 52.849 Eigentumsdelikte registriert. Im Jahr 2024 waren es den Angaben zufolge 27.150 Gewaltdelikte, 2.261 Sexualdelikte. 1.234 Waffendelikte und 58.525 Eigentumsdelikte.
In Bezug auf die Gewaltdelikte hatten im vergangenen Jahr 11.274 Tatverdächtige die deutsche Staatsangehörigkeit und 9.091 eine nicht-deutsche, während sie bei 197 ungeklärt und bei 6.424 unbekannt war, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Bei den Sexualdelikten belief sich die Zahl der erfassten deutschen Tatverdächtigen danach im Jahr 2025 auf 576 und die der nicht-deutschen Tatverdächtigten auf 704; bei 17 Tatverdächtigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt und bei 808 unbekannt.
Bei den Waffendelikten sind für das Jahr 2025 der Antwort zufolge 937 deutsche und 550 nicht-deutsche Tatverdächtige registriert; in zehn Fällen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt und in 58 Fällen unbekannt. Bei den Eigentumsdelikten weist die Vorlage 10.816 deutsche und 14.800 nicht-deutsche Tatverdächtige aus sowie 190 Tatverdächtige mit ungeklärter und 29.344 mit unbekannter Staatsangehörigkeit.
Politik
Schutz vor Wohnungslosigkeit
Berlin 19.02.226
– Auch in der neuen Grundsicherung werden die Leistungsbeziehenden ausreichend vor Wohnungslosigkeit geschützt. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/4076) auf eine Kleine Anfrage (21/3815) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Regierung begründet dies mit der mehrmaligen Termin-Erinnerung und vorgesehenen Härtefall-Regelungen, die greifen, bevor Kosten der Unterkunft entzogen werden können. „Im Rahmen der Prüfung des dritten Meldeversäumnisses erfolgt stets eine Härtefallprüfung im Sinne des Paragrafen 31a Absatz 3 SGB II. Die in Paragraf 7b Absatz 4 SGB II vorgesehenen Rechtsfolgen greifen dann nicht, wenn die Feststellung eines dritten Meldeversäumnisses im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Drohende Wohnungslosigkeit könnte zum Beispiel ein Anhaltspunkt für eine solche außergewöhnliche Härte sein“, erläutert die Regierung.
Weiter heißt es in der Antwort, bevor es zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs wegen Nichterreichbarkeit komme, würden Leistungsberechtigte mehrfach zu Terminen eingeladen, aufgrund von Terminversäumnissen mehrfach angehört und erhielten nach dem zweiten Meldeversäumnis einen Bescheid über eine Leistungsminderung. „In Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften werden die Bedarfe für Unterkunft zudem auch weiterhin in voller Höhe berücksichtigt und der auf die nicht erreichbare Person entfallende Anteil auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Die Unterkunftskosten werden in diesen Fällen unmittelbar an den Vermieter gezahlt.
Politik
Starke Kinder, starke Zukunft!
Köln/Berlin 18. 02.2026
Der Weltkindertag am 20. September 2026 steht unter dem Motto „Starke Kinder, starke Zukunft!“. Damit fordern UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk Politik und Gesellschaft dazu auf, sich jetzt konsequenter für die Rechte der jungen Menschen, für ihren Schutz und die Stärkung ihrer mentalen Gesundheit einzusetzen.
Denn die junge Generation steht massiv unter Druck: Kriege, die Folgen des Klimawandels sowie Wirtschaftskrisen und ihre sozialen Auswirkungen haben spürbare Folgen für Kinder und ihre Familien – in Deutschland und weltweit. Auch die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen leidet unter den großen Zukunftssorgen.
Zudem kommen in der digitalen Welt neue Chancen, aber auch große Risiken hinzu. Kinder und Jugendliche brauchen daher mehr Unterstützung und nachhaltige Investitionen in Bildung und Gesundheit, um sich zu starken, resilienten Gestalterinnen und Gestaltern der Gesellschaft von morgen zu entwickeln. Entscheidend ist dafür auch, junge Menschen stärker einzubeziehen – insbesondere bei politischen Entscheidungen, die in erster Linie ihre Zukunft betreffen.
„Eine starke Zukunft für alle wird davon abhängen, wie sehr wir Kinder heute stärken. Kinder und Jugendliche brauchen uns jetzt, damit sie ihr volles Potenzial für die Welt von morgen einbringen können. Je fragiler das Leben von Kindern ist, desto fragiler wird unsere Welt. Deshalb geht es uns mit dem Motto des Weltkindertages 2026 um einen gemeinsamen Kraftakt – für unsere Kinder und eine starke, eine gute Zukunft”, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.
„Wir sehen insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine eklatante Vernachlässigung der Belange junger Menschen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns gehören. Dafür braucht es endlich die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, damit das Wohl der Kinder bei allen staatlichen Maßnahmen und Entscheidungen Berücksichtigung findet. Nur so wird uns die erfolgreiche Gestaltung der Zukunft gelingen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Unter dem Motto “Starke Kinder, starke Zukunft!” ist zum Weltkindertag am 20. September 2026 eine gemeinsame bundesweite Mitmach-Aktion von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk in Planung. Dabei werden die Wünsche und Forderungen von Kindern und Jugendlichen aus ganz Deutschland für ihre Zukunft im Fokus stehen. Hinzu kommen zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen, bei denen sich Menschen aus ganz Deutschland für Kinder, ihre Rechte und Bedürfnisse stark machen. Alle Informationen zum Weltkindertag gibt es unter www.unicef.de/weltkindertag und www.dkhw.de/weltkindertag.
Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert, jedoch an unterschiedlichen Tagen – in Deutschland am 20. September. Seit 1989 sind die Kinderrechte außerdem mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.
© Paula G. Vidal | Neues Motto zum Weltkindertag 2026: „Starke Kinder, starke Zukunft!“
Politik
Handel in besetzten Palästinensergebieten
Berlin 18.02.2026
– Die Bundesregierung weist unter anderem deutsche Unternehmen „in geeigneter Form beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amts auf den völkerrechtlichen Status israelischer Siedlungen in den besetzten Gebieten, die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie die damit verbundenen Risiken hin“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4053) auf eine Kleine Anfrage (21/3686) der Fraktion Die Linke.
Zudem werden auch alle einschlägigen rechtlichen Vorgaben, zum Beispiel nach der Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten oder auf EU-Ebene beschlossene Sanktionen (siehe u. a. Beschluss (GASP) 2024/1175 des Rates vom 19. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße) umgesetzt, heißt es in der Antwort.
Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die fortschreitende Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) seien große deutsche Unternehmen (aktuell ab 1.000 Mitarbeitern) außerdem gesetzlich verpflichtet, Menschenrechtsrisiken in ihren Lieferketten zu analysieren.
Da die Siedlungspolitik unter anderem eng mit Landkonfiszierungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für die palästinensische Bevölkerung verknüpft sei, müssten Unternehmen im Rahmen ihres Risikomanagements prüfen, ob ihre Aktivitäten in diesen Gebieten zu Menschenrechtsverletzungen beitragen und welche Maßnahmen erforderlichenfalls zu ergreifen seien, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Politik
Sechs Jahre Hanau Anschlag
Berlin 18.02.2026
– Am 19. Februar jährt sich der rassistische Anschlag von Hanau zum sechsten Mal. Neun Menschen wurden bei dem Attentat ermordet, sechs weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Am 10. Januar 2026 starb Ibrahim Akkuş im Alter von 70 Jahren an den Spätfolgen des Anschlags.
„Sechs Jahre nach Hanau denken wir an die Menschen, deren Leben gewaltsam ausgelöscht wurde. Ihr Verlust schmerzt bis heute. Wir dürfen und wir werden sie nicht vergessen,“ sagte Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer anlässlich des Jahrestages. „Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft ermordet, greift auch unsere demokratische und weltoffene Gesellschaft an. Dem treten wir entschlossen entgegen und setzen uns konsequent gegen Rassismus und Extremismus ein.“
Im Gedenken an die Opfer und um ein klares Zeichen gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu setzen, haben der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Initiative kulturelle Integration den Aktionstag Hanau ins Leben gerufen. Dabei stehen bundesweite künstlerische Schulwettbewerbe im Mittelpunkt, die junge Menschen dazu ermutigen, sich mit den Themen Antisemitismus, Rechtsextremismus oder anderen Formen von Ausgrenzung auseinanderzusetzen.
Politik
Social-Media Regulierung als Signal – nicht als Einfallstor für Zensur
Berlin 18.02.2026
– Das Institut für Medienveratwortung begrüßt die Debatte um Social Media und deren Einfluss auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Reichlich spät wird erkannt, dass man die Dinge nicht einfach so laufen lassen kann in einer Welt, die den Kommerz über das Wohlbefinden der Menschen stellt. Besonders die unreifen Hirne kleiner Kinder müssen geschützt, Erfahrungen im Räumlichen mit allen Sinnen ermöglicht werden. Das geht weit über eine Verbotsdebatte zur Social-Media Nutzung hinaus, die zudem missbraucht werden kann, um Alters- und damit Kommunikationskontrolle im Internet zu forcieren. Außerdem kann die zwar richtige Erkenntnis, dass Medien-bildung in der Familie beginnt, weiterhin dazu verleiten, die enormen Gewinne bei der IT-Branche zu belassen, während Individuen und Krankenkassen die Schäden begrenzen und die Folgen finanzieren sollen. Hier ist eine komplexere Herangehens-weise vonnöten, als es die Politik und ihre Kommissionen derzeit planen.
Zu erweitern wäre die Debatte um Medienschutz auf die Bildschirmisierung von Kind-heit, weil auch das frühe Fernsehen verheerende Auswirkungen auf die Hirnent-wicklung der Kinder hat. Immerhin wurde erkannt, dass Algorithmen keine Naturge-walt sind und das Internet anders strukturiert werden könnte. Ob sich die Politik hier strukturell heranwagt, darf bezweifelt werden angesichts der verbreiteten Neigung zur Anpassung an US-Tech und -Politik. Ein anderes Internet gab es und ist möglich. Ein Studium und Schulfach Medienbildung gehört ebenso in die Handlungspalette wie eine Info-Kampagne für Eltern und Pädagogen, die sich vom Digitalisierungs-mantra des gefährlichen „so früh wie möglich“ verabschiedet und hinführt zu iner Orientierung der frühkindlichen wie schulischen Bildung an der Sinnes- und Wahr-nehmungsentwicklung der Kinder, wie sie Jean Piaget beschrieb und von der neuro-logischen Forschung bestätigt wurde. Eltern bereits süchtiger Kinder sind oft über-fordert mit dem Druck durch diese. Die die gesamte Wohn-/Arbeits-/Verkehrssituation ist darum in die Maßnahmen einzubeziehen.
Politik
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten
Berlin 18.02.2026
– Die Bundesregierung sieht den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann gewährleistet, wenn dort die Stellen der Sicherheitsbeauftragten gestrichen werden. Das geht aus einer Antwort (21/4068) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3802) der Fraktion Die Linke hervor. Darin kritisieren die Abgeordneten das „Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ der Regierung, zu dem die „Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit weniger als 50 Beschäftigten und die Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten“ gehöre.
Die Regierung antwortet darauf: „Das hohe Arbeitsschutzniveau bleibt dadurch gewahrt, dass die geplante Regelung vorsieht, dass die Erhöhung der Schwellenwerte abhängig von der Gefährdungslage sein wird. Im Falle von besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit ist unabhängig von der Betriebsgröße ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Zur Feststellung, ob in kleinen und mittleren Unternehmen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, muss der Arbeitgeber alle potenziellen Gefährdungen umfassend prüfen, Risiken bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und diese regelmäßig evaluieren. Durch die ausdrückliche Inbezugnahme der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird die bestehende Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt gestellt und für kleine und mittlere Unternehmen gefestigt. Der Arbeitgeber wird weiterhin von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten und weiteren Beauftragten im Arbeitsschutz beraten und unterstützt. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz gestärkt
Politik
Das Weimarer Dreieck stärkt die Verkehrszusammenarbeit
17.02.2026
– Gemeinsame Maßnahmen für die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des EU-Verkehrssystems. Das erste Treffen der für Verkehr zuständigen Minister der Länder des Weimarer Dreiecks – Polen, Frankreich und Deutschland – fand in Warschau und Helenów statt. Gastgeber war Vizepremierminister und Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz. An dem Treffen nahmen der polnische Infrastrukturminister Dariusz Klimczak, der französische Verkehrsminister Philippe Tabarot sowie der deutsche Verkehrsminister Patrick Schnieder teil.
Das Treffen eröffnet ein neues Kapitel der Verkehrszusammenarbeit auf Grundlage einer Initiative, die 1991 ins Leben gerufen wurde. „Heute ist Verkehrsinfrastruktur mehr als nur Straßen, Schienen und Häfen. Sie ist der Blutkreislauf der europäischen Wirtschaft. Sie steht für die Kontinuität von Lieferketten. Sie ist die Fähigkeit, auf Krisen zu reagieren – und damit Garant für die Sicherheit und Entwicklung unserer Länder. Wir treffen uns, um ein neues Kapitel der europäischen Zusammenarbeit aufzuschlagen, in dem Polen, Frankreich und Deutschland gemeinsam die Zukunft des Verkehrs in Europa gestalten“, sagte der polnische Infrastrukturminister Dariusz Klimczak.
„Polen, Frankreich und Deutschland stehen im Zentrum der europäischen Verkehrs- und Mobilitätspolitik. Wir sind die drei europäischen Länder mit den längsten Schienennetzen –vom Atlantik bis zu den östlichen Außengrenzen der EU. Unsere Zusammenarbeit prägt daher maßgeblich die Fähigkeit der Union, auch in Krisenzeiten eine widerstandsfähige und effiziente Mobilität zu gewährleisten. Gemeinsam mit unseren Betreibern aller Verkehrsträger halten wir den Schlüssel in der Hand, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken und seine Transformation zur Erreichung der EU-Klimaziele zu organisieren – und gleichzeitig die Souveränität unserer Mobilitätslösungen und Industrien zu sichern“, so der französische Verkehrsminister Philippe Tabarot.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Mit diesem trilateralen Auftaktgespräch legen wir den Grundstein für eine koordinierte Weiterentwicklung grenzüberschreitender Verkehre. Damit stärken wir Europas Verteidigungsbereitschaft, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger. Zentrale Bedeutung für die Verteidigungsbereitschaft Europas hat die Resilienz unserer Verkehrsinfrastrukturen – insbesondere Dual-Use-Infrastruktur für zivilen und militärische Zwecke. Wir begrüßen die Initiative der EU-Kommission zur militärischen Mobilität. Für einen starken europäischen Verkehrssektors müssen wir Bürokratie abbauen und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, auf der EU-Ebene gemeinsam mit unseren polnischen und französischen Partnern. Auch der grenzüberschreitende Schienenverkehr zwischen unseren Ländern spielt eine Schlüsselrolle: Mit abgestimmten Taktfahrplänen und enger Zusammenarbeit verbessern wir Mobilität ganz praktisch für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.“
Der erste Teil des Treffens war einem Meinungsaustausch über die Bedeutung eines krisenfesten Verkehrssystems gewidmet – auch im Kontext der inneren und äußeren Sicherheit der Europäischen Union. Die Minister betonten die Notwendigkeit einer starken, koordinierten EU‑Verkehrspolitik, die auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen reagiert. Sie waren sich einig, dass der Ausbau kohärenter und interoperabler zivil-militärischer Dual-Use-Verkehrsverbindungen, insbesondere grenzüberschreitender Verbindungen im TEN‑V‑Netz, weiterhin Priorität besitzt. Sie hoben zudem die Bedeutung einer ausreichenden und verlässlichen Infrastrukturfinanzierung auf EU‑Ebene hervor, einschließlich Aufgaben im Bereich der militärischen Mobilität.
Die zweite Gesprächsrunde zwischen Polen, Frankreich und Deutschland konzentrierte sich auf die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verkehrssektors – mit besonderem Fokus auf die Verkehrsanbindung. Im Mittelpunkt stand insbesondere die Entwicklung des Schienenverkehrs, einschließlich der Perspektive eines Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes, das Warschau mit Berlin und Paris verbinden könnte. Weitere Themen waren die sinnvolle ökologische Transformation des Verkehrs, die die Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken soll, sowie die Vereinfachung von EU‑Vorschriften im Verkehrssektor.
Der wichtigste Programmpunkt des Treffens war die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zur weiteren Verkehrszusammenarbeit zwischen den Ländern des Weimarer Dreiecks. Diese würdigt die Bedeutung des Formats für die Stärkung der Sicherheit, der Resilienz und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verkehrssystems.
„Ich freue mich, dass dieses erste Treffen den Beginn einer fortlaufenden Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsministern des Weimarer Dreiecks markiert. Wir werden unseren Dialog zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nicht nur der Eisenbahn, sondern auch der Luftfahrt, des Straßenverkehrs, des Seeverkehrs, der Häfen und der Binnenschifffahrt fortsetzen. Ich bin überzeugt, dass wir durch gemeinsame Maßnahmen die Resilienz und Sicherheit des europäischen Verkehrssektors erhöhen werden“, sagte Minister Klimczak.
An der Veranstaltung nahmen auch Vertreter der nationalen Eisenbahnunternehmen teil: die PKP‑Gruppe, die SNCF‑Gruppe und DB Cargo. Vertreter dieser drei Unternehmen unterzeichneten eine Tripartite Joint Declaration, in der sie ihre Bereitschaft zur weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit bekräftigten.
Das Weimarer Dreieck wurde 1991 von den Außenministern Polens, Frankreichs und Deutschlands gegründet, um Spaltungen in Europa zu überwinden und Polen an die europäischen und euroatlantischen Strukturen heranzuführen. Heute dient das Weimarer Dreieck als Plattform für den Dialog und die gemeinsame Suche nach Lösungen in der europäischen Politik zwischen den Regierungen in Warschau, Paris und Berlin.
Politik
VKU begrüßt Baukostenzuschüsse – Kritik an Einspeisenetzentgelt
Berlin 17.02.2026.
– Mit dem Orientierungspapier zu möglichen Einspeisenetzentgelten hat die Bundesnetzagentur einen wichtigen Schritt im Reformprozess der Stromnetzentgelte eingeleitet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Diskussion, mahnt jedoch an, dass eine moderne Netzentgeltstruktur vor allem fair, verursachungsgerecht und praxistauglich sein muss. „Unser zentrales Anliegen ist: Wer das Netz nutzt, muss sich auch angemessen an den Infrastrukturkosten beteiligen“, betont VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der VKU begrüßt die im Papier vorgesehenen Baukostenzuschüsse und einen Vertrauensschutz bei Bestandsanlagen. Einspeisenetzentgelte zur Finanzierung der Netzkosten sieht der Verband kritisch, weil die Umsetzung sehr komplex wäre.
„Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber brauchen für die Energiewende vor Ort verlässliche und finanzierbare Rahmenbedingungen“, sagt Liebing. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl die Ausbaukosten des Netzes als auch die regionale Netzsituation berücksichtige. Für die kommunalen Unternehmen sei entscheidend, dass die Energiewende nicht an der Finanzierung der Netze scheitert, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen vor Ort ermöglicht wird.
Im Fokus der Stadtwerke stehen Instrumente, die die tatsächlichen Kosten des Netzausbaus widerspiegeln und zugleich Anreize für netzdienliche Investitionen setzen. Besonders geeignet sind aus VKU-Sicht Baukostenzuschüsse. Sie sorgen – bei entsprechend regional differenzierter Ausgestaltung – für ein Standortsignal und damit dafür, dass Erzeuger (etwa Betreiber von Solar- oder Windanlagen) sich direkt an den Kosten beteiligen, die durch ihren Anschluss entstehen.
„Baukostenzuschüsse wirken genau dort, wo die Kosten entstehen. Sie verschaffen Netzbetreibern frühzeitig Liquidität und geben zugleich klare Signale, wo der Ausbau sinnvoll ist“, sagt Liebing. Das stärke nicht nur die Planbarkeit für Anlagenbetreiber, sondern auch die Stabilität der Netze. Außerdem lassen sich Baukostenzuschüsse flexibel gestalten, regional anpassen und zuverlässig zwischen Bestands- und Neuanlagen unterscheiden. Ein Vorteil, der in der komplexen Transformationsphase der Energiewende besonders wichtig ist. Das ist laut Liebing ein großer Vorteil gegenüber komplexeren Entgeltmodellen.
Das diskutierte Einspeisenetzentgelt sieht vor, dass Erzeuger regelmäßig einen Beitrag zu den Netzkosten leisten. Das kann laut VKU zwar grundsätzlich helfen, Kosten gerechter zu verteilen und langfristige Steuerungsimpulse zu setzen. Doch aus Sicht der kommunalen Unternehmen zeigt sich auch ein ganzes Bündel an Herausforderungen: Für Betreiber steigt das wirtschaftliche Risiko, weil die künftigen Kosten schwer kalkulierbar sind. Gleichzeitig entsteht kein früher Mittelzufluss für Netzbetreiber, sodass die wachsenden Investitionen in Netzausbau und Modernisierung nicht erleichtert werden.
Das vorgestellte dynamische Einspeisenetzentgelt sieht der VKU kritisch. „Damit diese Lösung effizient funktioniert, müsste es regional sehr differenziert gestaltet sein“, erklärt Liebing. Bei einem dynamischen Einspeisenetzentgelt könnten auch negative Netzentgelte anfallen, wenn sich ein Einspeiser netzdienlich verhält. Hinzu kommen erhebliche Fragen zur Abgrenzung zwischen bestehenden und neuen Anlagen sowie die Gefahr, zusätzliche Komplexität in ein ohnehin sehr anspruchsvolles Regulierungssystem einzuführen.
Auch offene Fragen zur Behandlung von Speichern und zur Kostenverteilung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern müssen aus VKU-Sicht zügig geklärt werden. Gerade für kommunale Netzbetreiber ist entscheidend, dass der Zubau von weiteren Erneuerbaren-Energien-Anlagen verstärkt dort erfolgt, wo er kurzfristig noch ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind.
„Wir brauchen ein System, das die Energiewende nicht nur theoretisch, sondern ganz konkret im Alltag der Stadtwerke möglich macht und uns nicht in die nächste Komplexizitätsfalle tappen lässt“, so Liebing. Baukostenzuschüsse böten dafür einen wirksamen und sofort einsetzbaren Ansatz, der Netzausbau, Kostengerechtigkeit und Steuerungswirkung zusammenführt.
Politik
Deutschlandtakt und Medizinal-Cannabisgesetz im Fokus
Berlin 17.02.2026
– Der Petitionsausschuss tagt am Montag, 23. Februar 2026, öffentlich. Während der um 12.00 Uhr beginnenden Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses werden zwei Petitionen beraten.
Dabei handelt es sich zum einen um die Forderung nach einer Neuberechnung des Deutschlandtakts im Bahnverkehr mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und einer Priorisierung des Bestandsnetzausbaus. Ab etwa 13.00 Uhr wird es dann um Arzneimittel gehen. In der zu beratenden Eingabe wird verlangt, die geplanten Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes (21/3061) zu stoppen.
Der sogenannte Deutschlandtakt muss nach Auffassung der Petentin Sarah Brodowski „aus ökonomischer und ökologischer Sicht sowie aus Gründen des Klimaschutzes“ neu berechnet und modifiziert werden. In ihrer mehr als 37.000-mal mitgezeichneten öffentlichen Petition (ID 180105) heißt es, der aktuelle Deutschlandtakt setze auf Hochgeschwindigkeits-Neubaustrecken, die immense Kosten verursachten, Natur- und Kulturlandschaften zerstörten sowie Wohn- und Gewerbegebiete zerschnitten.
„Diese Planung widerspricht dem Klimaschutz“, urteilt die Petentin. Eine Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und Priorisierung des Bestandsnetzausbaus würde ihrer Einschätzung nach die Investitionskosten und die CO-Belastung deutlich senken und Engpässe schneller beseitigen. „Eine Bahnmodernisierung ist nötig – aber ohne ökonomisch, ökologisch und sozial unverantwortliche Hochgeschwindigkeitsprojekte“, schreibt Brodowski.
Knapp 60.000 Mitzeichnungen (58.462) kann die Petition von Henning Todt für sich verbuchen. Er fordert, die geplanten Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes zu stoppen, wonach künftig Verschreibungen nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich sein und der Apothekenversand verboten werden solle.
Das gefährde die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten – vor allem in ländlichen Regionen – und führe zu einem ungerechten Zwei-Klassen-System, heißt es in seiner Petition (ID 184070). Daher müsse der Online-Arztkontakt für medizinisches Cannabis erhalten bleiben – insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder ohne wohnortnahe Versorgung. Auch müsse der Apothekenversand von Cannabis erlaubt bleiben, „denn nur so ist eine sichere und gleichberechtigte Versorgung möglich“, heißt es in der Eingabe.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petentin und der Petent die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen.
Politik
Israels Vorgehen in den palästinensischen Gebieten
Berlin 17.02.2026
– Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen eines im Juli 2024 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) veröffentlichten Gutachtens zu Konsequenzen des Vorgehens Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten „ernst und berücksichtigt sie in ihrem Handeln“. Das erklärt sie in einer Antwort (21/4066) auf eine Kleine Anfrage (21/3798) der Fraktion Die Linke. Konkret verweist sie auf ihren ausführlichen Beitrag hierzu, der im Bericht des UN-Generalsekretärs vom 19. Dezember 2024 enthalten sei, sowie ihre Antwort vom 24. Juni 2025 auf eine Kleine Anfrage (21/664) der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat.
Deutschland habe sich bei der Abstimmung zu der dieses Gutachten betreffenden Resolution der UN-Generalsversammlung vom 18. September 2024 enthalten, führt sie weiter aus. Zum Hintergrund dieser Enthaltung verweist sie auf ihre Antwort (20/13047) auf die Kleine Anfrage der parteilosen, inzwischen aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Joana Cotar.
Die Bundesregierung betont, sie habe immer wieder darauf hingewiesen, dass laut den Vereinten Nationen und humanitären Organisationen nicht genug humanitäre Hilfe nach Gaza gelange, um die dortigen Bedarfe zu decken. Sie setze sich daher öffentlich und in vertraulichen Gesprächen weiterhin dafür ein, die Verfahren zur Einfuhr humanitärer Hilfe zu beschleunigen und zu vereinfachen.
In ihrer Vorbemerkung erklärt sie, sie erkenne das völkerrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes und dessen Streben nach einem eigenen Staat an. Sie unterstütze auch die Palästinensische Autonomiebehörde auf dem Weg zur Verwirklichung des legitimen Selbstverwirklichungsrechts im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung.
Berlin
Neue Wohnungen in Berlin
Berlin 17.02.2026
– Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner begründete die Genehmigung neuer Wohnungen durch seine Senat mit dem Zuzug von Deutschen und anderen nach Berlin. Er sagte nach seine Senatskabibinett am heutigen Dienstag den 17.2.2026 : Der Berliner Senat beschleunigt Prozess und setzt auf das Zusammenwirken aller Akteure.
Berliner Senator für Staftentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Goebler sagte: Der Wohnungsbau in Berlin ist auf einem guten Weg, er rechnet bis Ende 2026 800 neue gebaute Wohnungen für über 160000 Menschen.
Foto: © PWO
Politik
Die deutsche Bevölkerung wird stärker schrumpfen als bisher vermutet
Berlin, Dresden 17.02.2026
– Die Bevölkerung in Deutschland dürfte bis zum Jahr 2070 um rund zehn Prozent zurückgehen – bislang wurde ein Rückgang von einem Prozent erwartet. Dies ist das Ergebnis einer ifo-Analyse aktueller Bevölkerungsrechnungen des Statistischen Bundesamtes. „Der verstärkte Rückgang und die Alterung der Bevölkerung müssen schon heute bei politischen Entscheidungen mit Langzeitwirkung, beispielsweise bei Gesundheit und Pflege, berücksichtigt werden“, sagt Joachim Ragnitz von der Niederlassung Dresden des ifo Instituts. Den ifo-Experten zufolge dürfte sich nicht nur der Arbeitskräftemangel verschärfen, sondern auch die Gesetzliche Rentenversicherung noch stärker unter Druck geraten.
„Bei weniger Menschen brauchen wir weniger Wohnungen, weniger Verkehrsinfrastrukturen und auch weniger Personal im öffentlichen Dienst“, sagt ifo-Forscher Robert Lehmann. Gleichzeitig nehme der Anteil der Älteren sehr viel stärker zu, mit Folgen für den Bedarf an Gesundheits- und Pflegeinfrastrukturen. Laut ifo-Studie gibt es deutliche regionale Unterschiede – so sind die ostdeutschen Flächenländer sehr viel stärker betroffen als die westdeutschen Ballungszentren. Für die Stadtstaaten wird bis 2070 sogar mit einem Anstieg der Bevölkerung gerechnet.
Grund für diese deutliche Korrektur der Bevölkerungsvorausberechnungen sind neue Daten aus dem Zensus 2022. Danach wohnen in Deutschland tatsächlich 81,9 Millionen Personen, statt der bisher hochgerechneten Zahl von 83,2 Millionen aus dem Zensus 2011. Dies führt zu einer geringeren Geburtenzahl und zu einer geringeren Zuwanderung. So führt die niedrigere Ausgangsbasis trotz weitgehend gleicher Annahmen zu einer langfristig stark sinkenden Bevölkerung in Deutschland. Bislang wurde von einer eher konstanten und bis 2030 leicht wachsenden Bevölkerung ausgegangen.
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