Politik
Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung beschlossen
Berlin 11.02.2026
Das Bundeskabinett hat heute das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz benennt die nationalen Behörden zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung. Auf frühzeitiges Betreiben von Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, enthält der Gesetzestext zudem grundlegende Klarstellungen zur staatsfernen Medienaufsicht in Deutschland sowie der diesbezüglichen Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich. Dies betrifft insbesondere die Frage nach den Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten, zum Beispiel bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten.
Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer: „KI-Regulierung berührt immer auch Fragen der Medienregulierung, gerade hier in Deutschland. Bei der Umsetzung der KI-Verordnung der EU ist es deshalb wichtig, die Besonderheiten unserer föderalen und vor allem staatsfernen Medienordnung im Durchführungsgesetz zu berücksichtigen. Dafür habe ich mich intensiv – auch im Sinne der Länder – eingesetzt und begrüße sehr, dass dies gelungen ist.“
Der Staatsminister weiter: „Insgesamt ist das Durchführungsgesetz nur einer von vielen Bausteinen hin zu einem abgestimmten, europäischen Ordnungsrahmen für KI. Grundsätzlich gilt: Wer KI einsetzt, muss Verantwortung übernehmen. Genau dafür brauchen wir ein gemeinsames Verständnis und müssen diese Plattformverantwortlichkeit auch konsequent einfordern. Aktuelle Vorfälle rund um KI-Tools wie Grok zeigen deutlich, dass wir hierfür klare Regeln und regelmäßige Risikobewertungen brauchen.“
Der Schutz der digitalen Identität ist ein zentrales Anliegen der Medienpolitik der Bundesregierung. Ziel ist ein fairer und transparenter digitaler Informationsraum im KI-Zeitalter, der technologische Entwicklung ermöglicht und zugleich Meinungsvielfalt, kulturelle Leistung und demokratische Öffentlichkeit schützt. Staatsminister Weimer unterstützt daher ausdrücklich die Bestrebungen auf EU-Ebene, den Schutz vor Medienmanipulation, insbesondere digitaler sexualisierter Gewalt zu verbessern und die rechtlichen Möglichkeiten gegen Deepfakes zu verschärfen.
Europa
Antikorruptionsgremium des Europarats fordert nationale Strategie
Straßburg 22.09.2026
– Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats hat einen Evaluierungsbericht veröffentlicht, in dem die von Luxemburg ergriffenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung auf subnationaler Ebene bewertet werden. Der Bericht konzentriert sich auf die Städte Luxemburg und Düdelingen, die sich freiwillig an der Evaluierung beteiligt haben.
Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass Luxemburg über einen insgesamt zufriedenstellenden Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung verfügt, dessen Umsetzung jedoch – insbesondere auf kommunaler Ebene – verbessert werden könnte. Innovative demokratische Verfahren und transparente Verwaltung als bewährte Praxis hervorgehoben
Dem Bericht zufolge haben die nationalen Behörden sowie die Städte Luxemburg und Düdelingen eine Reihe bewährter Verfahren entwickelt. Dazu gehören Regelungen, die es Personen ermöglichen, für die Übernahme eines kommunalen Amtes politischen Urlaub zu nehmen, sowie innovative Mechanismen der demokratischen Teilhabe, die Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen, ein Webportal für transparente Verwaltung und neue Genehmigungsverfahren für Nebenbeschäftigungen von Amtsträgern.
Nationale Antikorruptionsstrategie und Verhaltensregeln für Amtsträger erforderlich. Gleichzeitig weist die GRECO auf mehrere Bereiche hin, in denen weitere Fortschritte notwendig sind.
Die Empfehlungen betreffen unter anderem das Fehlen einer nationalen Antikorruptionsstrategie, die begrenzte Tätigkeit des luxemburgischen Ausschusses für Korruptionsprävention (COPRECO) im Hinblick auf die Gemeinden, unzureichende Verhaltensregeln für gewählte Kommunalvertreter sowie das Fehlen eines Verhaltenskodex für kommunale Amtsträger.
Die Empfehlungen der GRECO unterstreichen zudem die Notwendigkeit, Aus- und Weiterbildung sowie Beratung auszubauen, den Umgang mit Interessenkonflikten und Lobbyismus zu stärken sowie die Aufsicht über das öffentliche Beschaffungswesen und Nebenbeschäftigungen zu verbessern. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit betont, die Kontrolle kommunaler Aktivitäten zu intensivieren sowie den Zugang zu amtlichen Dokumenten und den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern.
Einige Empfehlungen richten sich an die nationalen Behörden, während andere speziell an die Behörden der Städte Luxemburg und Düdelingen adressiert sind.
Die GRECO hat die luxemburgischen Behörden aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.
Politik
Zahl antisemitischer Straftaten seit 2015
Berlin 22.09.2026
– Über die Entwicklung der jährlichen Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland seit 2015 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8006) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7708). Danach stieg die Zahl antisemitischer Straftaten von 1.366 im Jahr 2015 auf 3.027 im Jahr 2021, um nach einem Rückgang im Folgejahr auf 2.641 anzuwachsen auf 5.164 im Jahr 2023, 6.236 im Jahr 2024 und 6.548 im vergangenen Jahr. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2026 lag die Zahl antisemitischer Straftaten nach vorläufigen Daten laut Bundesregierung bei 1.298.
Europa
EU-Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat
Berlin 22.09.2026
– Die Einstufung der Türkei auf EU-Ebene als asylrechtlich sicherer Herkunftsstaat ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2008) zu den „Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Wie die Fraktion darin schrieb, gelten nach der neue EU-Asylverfahrensverordnung alle EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als „sicher“. Auf Grund von Ausnahmeregelungen werde die Ukraine trotz Beitrittsstatus „wegen des aktuellen Kriegs nicht als ,sicher‘ bewertet“, die Türkei hingegen gelte als sicherer Herkunftsstaat, „obwohl die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seit vielen Jahren ausgesetzt sind und es dort zu einer massiven Verfolgung und Inhaftierung von Oppositionellen kommt“,
Wissen wollte die Fraktion unter anderem, wie sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Schaffung der Rechtsgrundlagen positionierte, „die eine Einstufung der Türkei als sicheren Herkunftsstaat zur Folge haben“. Dazu führt die Bundesregierung aus, dass die EU-Kommission am 16. April 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten auf Unionsebene vorgelegt habe mit einer Regelung, „wonach ein Drittstaat, dem der Status eines zur EU beitrittswilligen Staates zuerkannt wurde, grundsätzlich auf Unionsebene als sicherer Herkunftsstaat bestimmt ist“. Dem im EU-Gesetzgebungsverfahren finalisierten Vorschlag der Änderungsverordnung sei durch die Bundesregierung zugestimmt worden.
Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, beobachtet sie „die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen in der Türkei fortlaufend, auch mit Blick auf die Frage, inwiefern die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat gegeben sind“. Weiter schreibt sie, die Bestimmung eines Herkunftsstaates als sicher bedeute nicht, dass die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüfe stets im Einzelfall anhand des vorgetragenen Sachverhalts, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder für Abschiebungsverbot vorliegen.
Politik
Lage der Christen in Syrien
Berlin 22.09.2026
– Die Lage von Christen in Syrien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8007) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7597). Danach ist eine gezielte, systematische Gruppenverfolgung christlicher Personen „aktuell nicht anzunehmen“. Die Ausübung der Religionsfreiheit sei in der neuen syrischen Verfassungserklärung vom 13. März 2025 in Artikel 3 festgeschrieben und die Religionsausübung für Christen auch in der Praxis „grundsätzlich möglich“.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sich die Sicherheitssituation in Syrien nach dem Fall des Assad-Regimes stark verbessert, doch bleibe die Lage volatil. Insbesondere nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen seien Quell der Unsicherheit in Teilen des Landes. Die Übergangsregierung habe sich öffentlich zur Wahrung der Rechte von Minderheiten verpflichtet und den Diskurs mit der christlichen Minderheit eröffnet. Wiederholt habe die syrische Regierung zugesichert, religiöse Minderheiten zu schützen. Eine Bedrohung für religiöse Minderheiten in Syrien gehe vor allem von terroristischen Gruppierungen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) aus.
Aktuell existieren laut Vorlage keine offiziellen Bevölkerungsstatistiken der syrischen Behörden, weshalb auch keine statistischen Daten zur Anzahl der Christen in Syrien vorliegen. Verschiedenen Berichten zufolge ist die Anzahl der Christen in Syrien von etwa zwei Millionen im Jahr 2011 auf derzeit etwa 300.000 zurückgegangen, wie die Bundesregierung weiter schreibt.
Politik
Demokratie, Vielfalt und Teilhabe sind nicht verhandelbar
Berlin 22.09.2026
– Nach den Wahlen im September warnt der die Bundesvereinigung Lebenshilfe vor den Folgen eines weiteren Erstarkens der AfD für Menschen mit Behinderung und ihre Familien
Die deutlichen Stimmenzuwächse der AfD erfüllen die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit großer Sorge. Ein zunehmender politischer Einfluss der AfD bis hin zu einer Regierungsübernahme könnte nach Einschätzung des Verbands auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien beeinträchtigen. Die Lebenshilfe appelliert deshalb an alle demokratischen Kräfte, sich klar zu Rechtsstaatlichkeit, Vielfalt und einer inklusiven Gesellschaft zu bekennen.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D., erklärt: „Die Politik der AfD steht für Ausgrenzung. Dem stellen wir ein klares Verständnis von Demokratie und Zusammenhalt entgegen: Jeder Mensch hat das Recht, selbstverständlich dazuzugehören und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien gehören in die Mitte unserer Gesellschaft – im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Vereinen und Nachbarschaft. Sie können sich auf die Lebenshilfe verlassen. Wir stehen für Menschlichkeit und Vielfalt. Wir werden uns weiter für umfassende Teilhabe einsetzen.“
Politik
Internationaler Tag des Friedens 2026
Wiesbaden 22.09.2026
– Unter dem Motto „Invest in Peace – For Everyone, Everywhere, Every Day“ begangen die Vereinten Nationen am 21. September den Internationalen Tag des Friedens. Im Mittelpunkt standen die „everyday architects of peace“ – Menschen, die im Alltag, in Schulen, Hochschulen und Gemeinden zu Dialog und friedlichem Zusammenleben beitragen.
Für den World University Service (WUS) ist Bildung ein zentraler Baustein für nachhaltigen Frieden. Friedenspädagogik stärkt Menschenrechte, Toleranz, Perspektivwechsel und die Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
„Frieden beginnt im Alltag und muss gelernt und gestaltet werden. Schulen und Hochschulen sind zentrale Orte der Friedenspädagogik. Hier lernen junge Menschen, Konflikte durch Dialog, gegenseitigen Respekt und gemeinsame Verantwortung friedlich zu bearbeiten.Wer in Frieden investieren wolle, müsse deshalb auch in Bildung investieren. Bildung eröffne Zukunfts-perspektiven und stärke Gesellschaften darin, Konflikte friedlich zu lösen“ so Dr. Kambiz Ghawami, Vorsitzender des World University Service (WUS).
Bildungseinrichtungen sind keine Schlachtfelder
Zugleich fordert der WUS den konsequenten Schutz von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen in bewaffneten Konflikten. Angriffe unterbrechen Bildungswege, zerstören Zukunftsperspektiven und verletzen das Recht auf Bildung.
„Schulen und Hochschulen dürfen keine Schlachtfelder sein. Wer Bildungseinrichtungen angreift, zerstört nicht nur Gebäude, sondern greift das Recht auf Bildung und die Zukunft junger Menschen an. Ihr Schutz vor kriegerischen Angriffen muss deshalb Teil des Schutzes der Zivilbevölkerung sein.“
Gerade in Krisen und Konflikten seien sichere Lernorte unverzichtbar. Sie geben Kindern und Jugendlichen Halt, stärken Gemeinschaft und schaffen Räume für Dialog und Verständigung.
Ghawami: „Frieden ist kein Zustand, den man einmal erreicht und dann dauerhaft besitzt. Frieden muss jeden Tag neu gestaltet werden. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Bildungsorganisationen sind dabei wichtige ‚everyday architects of peace‘.“ Der WUS ruft daher dazu auf, in Bildung und Friedenspädagogik zu investieren und Bildungseinrichtungen auch in bewaffneten Konflikten konsequent zu schützen.
Politik
Parlamentswahlen in Russland
Straßburg 22.09.2026
– Die Plattform für den Dialog mit russischen demokratischen Kräften der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) hat heute folgende Erklärung veröffentlicht:
„Es steht bereits fest: Die heute beginnenden sogenannten ‚Wahlen‘ zur Staatsduma werden internationalen demokratischen Standards nicht genügen, und ihr Ergebnis kann nicht als echter Ausdruck des Willens des russischen Volkes betrachtet werden.
Kurz gesagt: Es handelt sich um Scheinwahlen, die ein Scheinparlament hervorbringen werden. Die neue Staatsduma darf weder als demokratisch gewählt noch als legitime Vertretung des russischen Volkes anerkannt werden.
Keine Rechtswirkung in der Ukraine
Zunächst einmal stellt jede Abstimmung, die in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine organisiert wird, einen eklatanten Verstoß gegen die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie gegen das Völkerrecht dar. Solche Abstimmungen können weder Legitimität noch Rechtswirkung entfalten.
Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Staatsduma niemals als legitimes Gremium anzuerkennen, da in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine sogenannte ‚Wahlen‘ abgehalten wurden.
Ein Klima der Angst
Es gibt viele Gründe, warum diese Wahlen faktisch bedeutungslos sind. Oppositionspolitiker, Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten wurden inhaftiert, verfolgt oder ins Exil gezwungen. Unabhängige Medien wurden geschlossen oder blockiert. Selbst milde und friedliche Kritik am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde kriminalisiert.
Die Bezeichnungen „ausländischer Agent“, „Extremist“, „Terrorist“ und „unerwünschte Organisation“ werden als rechtliche Instrumente missbraucht, um Einzelpersonen und Organisationen zum Schweigen zu bringen, deren Aktivitäten die Kluft zwischen offiziellen Behauptungen und der Realität aufzeigen. In Verbindung mit politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen haben diese Schritte offene politische Debatten und echten Wettbewerb beseitigt.
Durch den Ausschluss der Partei Jabloko wurde den russischen Wählern zudem selbst die begrenzte Möglichkeit genommen, ihren Unmut über den anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine zu äußern.
Tatsächlich hat sich Russland in den letzten Jahren von autoritärer Repression hin zu einem Zustand entwickelt, in dem sich eine totalitäre Kontrolle verfestigt hat.
Missachtung internationaler Verpflichtungen
Wahlen, die unter diesen Umständen stattfinden, sind mit den von Russland eingegangenen internationalen Verpflichtungen unvereinbar. Wahlen müssen echten politischen Wettbewerb bieten, Kandidaten einen freien Wahlkampf ermöglichen, Wählern Zugang zu unterschiedlichen politischen Ansichten gewähren und es ihnen gestatten, ihre Stimme ohne Angst vor Repressalien abzugeben.
Politik
Prävention und Aufklärung bei Gewalt gegen Frauen
Berlin 22.9.2026
– Die Bundesregierung betont die besondere Rolle von Prävention und Aufklärung beim Thema Gewalt gegen Frauen. In einer Antwort (21/8003) auf eine Kleine Anfrage (21/7738) der Fraktion Die Linke listet sie darüber hinaus auf, welche Gesetzesprojekte und andere Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen beziehungsweise Gewaltopfer besser zu unterstützen.
Unter anderem verweist die Regierung auf zwei Förderrichtlinien mit einem Gesamtvolumen von bis zu zehn Millionen Euro, die das Bundesministerium für Gesundheit im Januar 2026 veröffentlicht hat. Mit der Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen“ sollen demnach Projekte gefördert werden, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen. Die Förderrichtlinie „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit“ dient gezielt dem Aufbau wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen in der Versorgungsforschung für Frauen. „In beiden Förderrichtlinien wird die ‚Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind‘ als besonders förderwürdiges Thema benannt. Derzeit erfolgt die Auswahl der Projekte unter Einbezug externer Expertise“, heißt es in der Antwort weiter.
Berlin
Partnerschaften für Demokratie“ in Berlin-Mitte
Berlin 22.09.2026
– Die Bundesregierung verfügt über keine Gesamtübersicht über die Anträge von Projektträgern seit 2016 an die „Partnerschaften für Demokratie“. Die Mittelverwendung innerhalb der „Partnerschaft für Demokratie“ obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der jeweiligen Gebietskörperschaften vor Ort, betont sie in einer Antwort (21/8005) auf eine Kleine Anfrage (21/7635) der AfD-Fraktion, in der diese nach Demokratieprojekten in Berlin-Mitte gefragt hatte.
Die Regierung stellt außerdem klar: „Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte ‚Nichtregierungsorganisation‘ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.“
Politik
ifo-Präsident Fuest: Rüstungsausgaben sind eine Investition in den Frieden
München 22.09.2026
– Höhere Verteidigungsausgaben sind ökonomisch vor allem als Investition in die Wahrung des Friedens zu bewerten – auch dann, wenn sie Einschnitte bei den Sozialausgaben erzwingen. „Der Rückzug der USA aus Europa und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine liefern starke Argumente dafür, dass Deutschland sich mehr für seine Verteidigung engagieren sollte“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. „In einem Kriegsfall wären die wirtschaftlichen Einschnitte ungleich größer.“
Insbesondere die Parteien AfD und BSW haben im Wahlkampf gefordert, die Rüstungsausgaben zugunsten höherer Sozialausgaben zurückzufahren. In diesem Zusammenhang verweist Fuest auf die Debatte über den NATO-Doppelbeschluss aus den 1980er Jahren, als der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt die Stationierung von Nuklearwaffen in Deutschland durchgesetzt hatte. Auch dies sei eine Investition in den Frieden gewesen, durch die Deutschland weiter wirtschaftlich prosperieren konnte.
Allerdings sieht Fuest auch das Gegenargument kritisch, Rüstungsausgaben wirkten wie ein Konjunkturprogramm für die deutsche Industrie. „Kurzfristig könnten Rüstungsaufträge bei brachliegenden Kapazitäten die Nachfrage stützen – das gilt aber ebenso für höhere Sozialausgaben. Mittel- bis langfristig fehlen Ingenieurinnen und Ingenieure sowie andere gut ausgebildete Fachkräfte, die in der Rüstungsindustrie gebunden sind, in anderen Sektoren“, so Fuest.
Besondere gesamtwirtschaftliche Effekte entstehen laut Fuest vor allem dort, wo Mittel in Forschung und Entwicklung fließen. Viele Technologien haben militärische wie zivile Anwendungen, von denen über Wissenstransfer auch andere Branchen profitieren. Tatsächlich entfalle derzeit aber nur ein vergleichsweise kleiner Teil des deutschen Verteidigungsetats auf Forschung.
Politik
Forderung nach Aufhebung der Masern-Impfpflicht wird beraten
Berlin 22.09.2026
– Der Petitionsausschuss tagte am Montag, 21. September 2026, öffentlich. Während der um 13 Uhr beginnenden öffentlichen Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wird eine Petition beraten, mit der die Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht gefordert wird. Die öffentliche Eingabe des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. Ronald Weikl, hat mehr als 38.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden und damit das für eine öffentliche Beratung geforderte Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht.
„Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht“, heißt es in der Petition. Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen sei in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. „Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben“, schreibt der Petent.
Längst bevor die Masernimpfung eingeführt wurde, sei die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern seien auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr gewesen. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe hätten meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder betroffen.
Nach Einschätzung des Petenten sind die „angeblich“ nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen wissenschaftlich nicht belegt. Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern „dramatisierend“ ins Feld geführte, extrem selten auftretende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) betrifft, sei bis heute ungeklärt, „ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann“.
Das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz widerspräche den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneide die Rechte der Kinder und ihrer Eltern, urteilt der Petent. Die darin verankerte Impfpflicht beziehungsweise die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in Deutschland betreffe, „ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich“, schreibt Weikl in seiner Petition.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhält der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen
Politik
Umfassendes IPCEI zu KI steht in den Startlöchern
Berlin 22.09.2026
– Mit der Unterzeichnung eines Manifests zum Aufbau eines europäischen industriellen Ökosystems für künstliche Intelligenz haben Minister und Vize-Minister aus 19 europäischen Mitgliedsstaaten ein europäisches Großprojekt (IPCEI-AI, Important Project of Common Europan Interest) auf den Weg gebracht. Mit dem Manifest werden die nächsten Schritte für eine erfolgreiche Notifizierung bei der EU-Kommission vorbereitet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) koordiniert dieses IPCEI-AI auf europäischer Ebene.
Bundesministerin Katherina Reiche: „Deutschland und Europa haben das Potenzial, zur führenden Kraft der industriellen KI zu werden. Unser eigentlicher strategischer Vorteil liegt nicht in Konsumdaten, sondern in der Tiefe und Präzision unserer Produktions-, Maschinen- und Prozessdaten. Sie bilden die Grundlage für robuste, industrietaugliche KI-Systeme, wie sie kein anderer Wirtschaftsraum in vergleichbarer Qualität besitzt. Diesen strukturellen Vorsprung müssen wir jetzt in eigene Technologien, marktfähige Anwendungen und tragfähige Geschäftsmodelle überführen. Mit dem IPCEI-AI bündeln 19 Mitgliedstaaten ihre industrielle und finanzielle Kraft und schaffen die europäische kritische Masse an Kapital, Recheninfrastruktur und Daten, die dafür notwendig ist. So sichern wir unsere Produktivität, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere technologische Souveränität.“
Das IPCEI-AI wird den Aufbau eines umfassenden europäischen KI-Ökosystems für die Industrie, das die gesamte KI-Wertschöpfungskette abbilden wird, unterstützen. Insgesamt wurden über 150 Projekte in den 19 EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme am IPCEI-AI ausgewählt. Deutsche Unternehmen kommen u.a. aus den Bereichen Automobil-, Produktions- und Verteidigungswirtschaft. Bei einem IPCEI fördert jeder Mitgliedstaat Projekte von Unternehmen seines Landes. Europaweit wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als zehn Milliarden Euro erwartet. Das IPCEI-AI ist eine Flaggschiff-Maßnahme der „Hightech Agenda Deutschland“ der Bundesregierung im Bereich Künstlicher Intelligenz und Teil des „AI Continent Action Plan“ der Europäischen Kommission.
Die Projektvorschläge aus Deutschland werden im Laufe des Septembers bei der Europäischen Kommission eingereicht. Dies ist der erste Schritt hin zur beihilferechtlichen Genehmigung. Der Projektstart wir im Frühjahr 2027 angestrebt.
Foto: © PWO
Politik
Energietransparenz
Berlin 22.09.2026
– Wie steht es um die Bürgerenergie in Deutschland – und wie hat sie sich im letzten Jahr entwickelt? Eine umfassende Antwort darauf gibt es bislang nicht: Die Daten sind verstreut und nur lückenhaft aufbereitet.
Dazu erarbeitet das Bündnis Bürgerenergie gemeinsam mit dem ECOLOG Institut diesen Herbst den ersten Bürgerenergiebericht. Er soll mit belastbaren Daten zeigen, was Bürgerenergie heute leistet, in welchen Geschäftsfeldern sie aktiv ist, vor welchen Herausforderungen Bürgerenergiegemeinschaften stehen und wie sich die Bürgerenergielandschaft entwickelt.
Politik
ifo Institut: Gemeinsames Sorgerecht stärkt Familien nach Trennungen
München 22.09.2026
– Wenn Gerichte in strittigen Sorgerechtsfällen gemeinsames statt alleiniges Sorgerecht zusprechen, profitieren Väter wirtschaftlich und gesundheitlich sowie Kinder schulisch. Mütter erleiden dadurch keine messbaren Nachteile. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts, die auf schwedischen Gerichts- und Registerdaten basiert. „Öffentliche Debatten über Sorgerechtsregelungen unterstellen häufig ein Spannungsverhältnis: Was einem Elternteil nutzt, gehe zulasten des anderen Elternteils oder des Kindes. Unsere Ergebnisse zeigen aber, dass sich diese Annahme nicht bestätigt: Gemeinsames Sorgerecht stärkt die wirtschaftliche Stabilität von Familien nach einer Trennung und fördert die Entwicklung der Kinder“, sagt Helmut Rainer, Leiter des ifo Zentrums für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik.
Väter mit gemeinsamem Sorgerecht erzielen höhere Einkommen, insbesondere Väter mit niedrigem Einkommensniveau. Zudem sinkt bei ihnen die Wahrscheinlichkeit einer Antidepressiva-Einnahme um 17 Prozentpunkte. Kinder verbessern ihre Testergebnisse und besuchen häufiger bessere Schulen. Für Mütter zeigen sich weder positive noch negative Effekte. Auch Befürchtungen, gemeinsames Sorgerecht erhöhe das Risiko häuslicher Gewalt, bestätigen die Daten nicht. „Die Studie liefert empirische Evidenz für familienpolitische Debatten über Sorgerechtsregelungen, die in vielen Ländern geführt werden“, sagt Rainer.
Für die Studie werteten die Forschenden 56.188 Gerichtsurteile aus 45 schwedischen Bezirksgerichten zwischen 1992 und 2021 aus und verknüpften sie mit Registerdaten zu Einkommen, Bildung, Gesundheit und Kriminalität.
Politik
Asylentscheidungen des Bamf im ersten Halbjahr 2026
Berlin 22.09.2026
– In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sind laut Bundesregierung 3.039 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 32.750 Flüchtlingsschutz und 3.199 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 7.511 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7348) weiter hervorgeht.
Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 38,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Afghanistan mit insgesamt 28.930 Fällen vor Syrien mit 6.391 und Somalia mit 2.542 Fällen.
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