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Politik

Bundesrat kritisiert Regelungen für ukrainische Geflüchtete

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Berlin 12.02.2026 

– Der Bundesrat kritisiert die geplanten Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die eine schnellere Arbeitsmarktintegration der Leistungsberechtigten bewirken sollen. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für das Leistungsrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung (21/3539) hervor, mit dem ukrainische Geflüchtete wieder in das System des AsylbLG integriert werden sollen. Aktuell erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer Bürgergeld-Leistungen. Die Stellungnahme liegt nun als Unterrichtung (21/4086) vor.

Der Entwurf der Bundesregierung verpflichtet die vom Rechtskreiswechsel betroffenen Schutzsuchenden aus der Ukraine, sich unverzüglich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Andernfalls sollen sie zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 5 AsylbLG verpflichtet werden.

Bei Nichtteilnahme an oder Ablehnung von Arbeitsgelegenheiten ohne wichtigen Grund sind Leistungskürzungen möglich. Diese Neuregelung lehnt der Bundesrat ab: „Sie fördert weder die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen, noch führt sie zu einer Beendigung des Leistungsbezugs und verursacht zudem erhebliche Mehrbelastungen für die nach dem AsylbLG zuständigen Behörden.“ Es werde auch nicht präzise geregelt, welche Behörde für die Überprüfung der Erwerbsbemühungen zuständig sein wird.

Konkret führt der Bundesrat weiter aus: „Die Regelung ist im AsylbLG auch nicht sachgerecht verortet, da sie nicht dem Leistungsrecht zuzuordnen ist, sondern ein arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellt. Des Weiteren steht der Nutzen der Sanktion für fehlende Erwerbsbemühungen in keinem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand. Arbeitsgelegenheiten sind gemeinnützige Tätigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und in anderen Bereichen bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern. Diese müssten für alle seit April 2025 neu eingereisten Schutzsuchenden aus der Ukraine erst noch geschaffen werden. Wegen des hohen Aufwands für die Bereitstellung und Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten werden diese aber bereits jetzt nicht flächendeckend genutzt.“

Es sei zwar grundsätzlich richtig, das bisherige Niveau der arbeitsmarktpolitischen Steuerung auch nach dem Rechtskreiswechsel beizubehalten. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass neben der Leistungsgewährung nun auch die Integration der Schutzsuchenden aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt vom Jobcenter auf die AsylbLG-Leistungsbehörden verlagert werde.

„Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration erfordert eine enge und systematische Beratung und Betreuung, einschließlich beruflicher Qualifizierungsangebote, Vermittlungsleistungen und verbindlicher Sprachförderung, wofür spezialisierte Expertise und etablierte Netzwerke unabdingbar sind. Diese sind bei den AsylbLG-Leistungsbehörden nicht vorhanden“, stellt die Länderkammer fest.

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Pressestimmen zum Krieg zwischen Teheran und Washington

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Berlin 17.07.2026

Stimmt es, dass Teheran und Washington vor wenigen Tagen eine zufriedenstellende Vereinbarung zur Beendigung ihres Konflikts getroffen haben? Wenn ja, warum bombardieren sie sich dann weiterhin gegenseitig?

Beobachter der Lage in der Golfregion glauben, dass die andauernden militärischen Auseinandersetzungen zwischen Teheran und Washington einzig und allein dem Machterwerb dienen und die Bevölkerung der Golfregion die Leidtragenden sind. Die Mullahs in Teheran haben die Beherrschung verloren; sie greifen Golfstaaten an, ohne die Folgen ihrer rücksichtslosen Politik zu bedenken. Ebenso wird Washingtons fortgesetzte Bombardierung von Zielen im Iran, ebenfalls ohne die Folgen seiner rücksichtslosen Politik zu bedenken, zu Ressentiments unter den Golfstaatenführern gegenüber ihren amerikanischen Verbündeten führen.

Und wer weiß, vielleicht geben die Vorhersagen des Oberbefehlshabers der NATO in Europa, John Calvin, der 1989 eine Rückkehr zur traditionellen Feindschaft zwischen Islam und Westen voraussagte und seine Befürchtung äußerte, dass sich Muslime gegen den Westen vereinen könnten, doch Anlass zur Sorge. Die Unruhe unter den Menschen in islamischen Ländern hinsichtlich der Fortsetzung des amerikanisch-israelischen Krieges gegen den Iran ist trotz der doktrinären Unterschiede zwischen Sunniten und Schiiten ein Grund zur Besorgnis.

Die panarabische Tageszeitung SHARQ AL-AWSAT kommentiert zum Iran: „Anstatt Vertrauen aufzubauen und tragfähige Partnerschaften zu entwickeln, versuchte das Regime, seinen regionalen Einfluss auszuweiten, auch durch Angriffe auf die Nachbarstaaten. Teheran betrachtet diese nicht als souveräne Partner, sondern als Einflusssphären. Da die grundlegenden Ursachen des Konflikts unverändert fortbestehen, kamen auch die erneuten amerikanischen Angriffe nicht überraschend“, heißt es in der in London erscheinenden SHARQ AL-AWSAT.

THE OMAN DAILY OBSERVER aus Maskat eruiert aufgrund dessen die Position des Staats, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kriegsgeschehen befindet, und fordert Leserinnen und Leser auf: „Schauen Sie auf die Karte. Omans eigene Geschichte erinnert uns, dass Geografie sowohl Gefahr, als auch Möglichkeit sein kann. Die Drohnenattacken auf Musandam und Al Wusta und die Entscheidung Omans, den iranischen Botschafter zu formellem Protest einzubestellen, verdeutlichen, welche Disziplin ein kleiner Staat in gefährlicher Nachbarschaft braucht: Entschlossenheit ohne Hysterie, Protest ohne Leichtsinn. Karten zeigen uns, wo Staaten liegen. Sie zeigen uns nicht, was aus ihnen werden muss.“ Das war THE OMAN DAILY OBSERVER.

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Zahl der Ausländer in Deutschland und Zahl der Abschiebungen nach Gambia 

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Berlin 17.07.2026 

Angaben zur ausländischen Bevölkerung in Deutschland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7124) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6414). Danach belief sich die Zahl der ausländischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Ende vergangenen Jahres auf 14,07 Millionen. Zum 31. Dezember 2024 lag diese Zahl noch bei 14,06 Millionen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Im laufenden Jahr sind laut Bundesregierung bis Mai 2026 insgesamt 65 Menschen nach Gambia abgeschoben worden – gegenüber 259 im Gesamtjahr 2025. Im Jahr 2024 waren es 205 Personen, 2023 insgesamt 431, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7132) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6743) weiter hervorgeht.

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Türkische „Ülkücü“-Bewegung in Deutschland

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Berlin 17.07.2026

– Über die türkische „Ülkücü“-Bewegung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7136) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6785). Danach beruft sich diese rechtsextremistische Bewegung „auf eine extrem nationalistische bis rechtsextremistische Ideologie, die von Elementen wie Rassismus, Antisemitismus und einer Überhöhung des Türkentums geprägt ist“.

Anhängerinnen und Anhänger der „Ülkücü“-Bewegung werden oft als „Graue Wölfe“ bezeichnet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Eine gemeinsame Organisation oder eine Selbstzuordnung der gesamten „Ülkücü“-Anhängerschaft unter diesem Begriff gebe es aber nicht in Deutschland. Von den rund 13.500 in Deutschland lebenden türkischen Rechtsextremisten seien etwa 10.500 in drei großen Dachverbänden organisiert, „die in unterschiedlicher Ausprägung die ,Ülkücü‘-Ideologie vertreten“.

Der „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ (ADÜTDF) gehören laut Vorlage aktuell zirka 7.000 Anhänger an, während der „ATİB – Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“ (ATİB) zirka 2.500 Anhänger in Deutschland zugerechnet werden können. Der „Föderation der Weltordnung in Europa“ (ANF) werden den Angaben zufolge zirka 1.000 Anhänger in Deutschland zugerechnet. „Der sogenannten ,freien Szene‘ werden zirka 3.000 Anhänger zugerechnet“, heißt es in der Antwort weiter.

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Und lehnen  Bundeswehreinsatz in der Straße von Hormus ab

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Berlin 17.07.2026 

– Die Linksfraktion lehnt einen Einsatz der Bundeswehr zur Räumung von Seeminen in der Straße von Hormus ab. In einem Antrag (21/7059) fordert sie die Bundesregierung auf, sich weder unmittelbar noch mittelbar an der Planung und Durchführung einer von Einzelstaaten oder Militärbündnissen geführten Militärmission in der Region zu beteiligen. Zudem sollen die diplomatischen Bemühungen zur Deeskalation des Konfliktes zwischen Israel, den USA und dem Iran intensiviert und die humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in der Golfregion ausgeweitet werden. Die Genehmigungen für Waffenexporte an Staaten, die an einer militärischen Eskalation in der Golfregion beteiligt sind, sollen ausgesetzt werden.

Im Verlauf „des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der USA und Israels auf den Iran“ im Frühjahr 2026 und der daraus resultierenden militärischen Eskalation habe sich die sicherheitspolitische Lage in der Straße von Hormus trotz der im Juni vereinbarten Waffenruhe deutlich verschärft, heißt es im Antrag der Linksfraktion. Vor diesem Hintergrund sei es „nicht verantwortbar, einen Bundeswehreinsatz zur Unterstützung von Minenräummaßnahmen“ voranzutreiben

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Linke fordert Sanktionen gegen israelische Siedlungen

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Berlin 17.07.2026

– Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/7062) zu gezielten Sanktionen gegen israelische Siedlungen sowie Institutionen und Unternehmen auf, „die zur Konsolidierung der Besatzung beitragen“. Auf EU-Ebene solle sie sich außerdem für ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen sowie für den Ausschluss von Waren und Rohstoffen „aus völkerrechtswidrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten israelischer Unternehmen“ in den besetzten palästinensischen Gebieten einsetzen. Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitrügen, sollten nach Ansicht der Abgeordneten von öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung, Investitionsgarantien sowie Förderprogrammen des Bundes ausgeschlossen werden.

Die Fraktion beruft sich auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024, indem festgestellt werde, dass die im Jahr 1967 begonnene israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete im Westjordanland und Gazastreifen unrechtmäßig sei und unverzüglich beendet werden müsse. Deutschland sei verfassungsrechtlich zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet, betonen die Abgeordneten. Die daraus folgende Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflicht sei damit nicht nur ein politisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Gebot für die Bundesrepublik.

Konkret verweisen sie auf Berichte der Vereinten Nationen und der Medien, wonach beispielsweise der DAX-Konzern Heidelberg Materials im Verdacht steht, über seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel am Abbau von Rohstoffen auf palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt zu sein und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen zu liefern. Dieser und andere „Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch“.

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Stärkung zwischen Algerien und Deutschland

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Berlin 16.07.2026

Es wurde eine Vereinbarung zur Stärkung der politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Algerien und Deutschland erzielt. Dies bestätigten Bundeskanzler Friedrich Merz und der algerische Präsident Abdelmadjid Tebboune bei ihrem Treffen am Donnerstag, dem 16. Juli, in Berlin.

Algerien ist ein gasreiches Land und nach Katar ein wichtiger Gaslieferant für Europa, insbesondere für Deutschland. Der algerische Präsident war am Mittwochabend in Berlin eingetroffen und hatte sich auch mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier getroffen.

Foto: © PWO

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Politik

Aktionsplan: Steuer-und Finanzkriminalität,

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Berlin 16.07.2026

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein. Deshalb erhöhen wir im Kampf gegen Steuerbetrug den Ermittlungsdruck und das Entdeckungsrisiko. Uns geht es um Gerechtigkeit. Wer unseren Staat und unsere Gesellschaft betrügt, darf damit nicht durchkommen. Wir wollen, dass künftig höhere Strafen drohen. Keiner soll sich mehr so einfach mit einer Selbstanzeige freikaufen können.

Wir bündeln staatliche Verantwortung und steigern die operative Schlagkraft. Dafür gründen wir beim Zoll ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Dort können die Ermittlungen von Bund und Ländern eng koordiniert werden. Mit einem neuen Datenanalysezentrum sorgen wir dafür, dass Verbindungen und Muster schneller erkannt werden. KI wird uns dabei helfen, gezielt dort zuzuschlagen, wo das größte Betrugsrisiko besteht.“

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Steuerkriminalität schadet uns allen. Sie untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit unseres Rechtsstaats. Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Regeln für alle gelten. Deshalb müssen wir beim Kampf gegen Steuerkriminalität vorankommen. Der Aktionsplan sieht dafür viele Maßnahmen vor – darunter auch höhere Strafen und eine effektive Abschöpfung von illegalem Vermögen. Es muss klar sein: Steuerkriminalität darf sich nicht lohnen!“

Foto: © PWO

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Europa

Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung

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Berlin 16.07.2026 

–Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird laut Bundesregierung immer erst im Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2026 getroffen werden könnten. Das geht aus einer Antwort (21/6957) auf eine Kleine Anfrage (21/6605) der AfD-Fraktion hervor.

Die Zusammensetzung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung seit 2022 betreffend verweist die Bundesregierung auf die Berichterstattung an die Europäische Union unter Verordnung (EU) 2018/1999, zu Kriterien und Zielen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Kernthemenstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“, sowie den Reform- und Strategieplan „Zukunft zusammen global gestalten“.

Die Ziele der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bezüglich der Entwicklung von Deutschlands Partnerländern könnten der IKI-Strategie bis 2030 entnommen werden, die Auswahlkriterien und -verfahren für Förderinstrumente der IKI-Webseite.

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Europa

Deutscher Beitrag zur Finanzierung des Europarates

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Berlin 16.7.2026

– Deutschland hat 2024 einen Pflichtbeitrag in Höhe von rund 49,1 Millionen Euro zur Finanzierung des Europarates geleistet, was einem Anteil von circa 13 Prozent am gesamten Pflichtbeitragsaufkommen entspricht. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/7080) vorliegendem „Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024“ hervor.

Über seinen Status als „großer Beitragszahler“ hinaus (gemeinsam mit Frankreich, Italien, Großbritannien) habe Deutschland auch 2024 mit 12,8 Millionen Euro zu den wichtigsten Gebern freiwilliger Leistungen gezählt. Wie in den Vorjahren seien dabei schwerpunktmäßig Vorhaben des Europarats zur Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit unterstützt worden. Zu den größten Einzelposten gehörten der Vorlage zufolge zwei Millionen Euro für den Aktionsplan Ukraine, 1,5 Millionen Euro für den Sonderfonds Jugendarbeit des Europarats und eine Million Euro für den Sonderfonds zugunsten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Mit vier Millionen Euro seien Kooperationsaktivitäten des Europarats in den Ländern des Westlichen Balkans und Osteuropas unterstützt worden.

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Politik

332.524 Einbürgerungen im Jahr 2025

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Berlin 16.07.2026 

– Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts insgesamt 332.524 Personen eingebürgert worden. Dies entspricht einer Steigerung von 13,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7078) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6758) weiter ausführt.

Bei den häufigsten Staatsangehörigkeiten der Eingebürgerten liegt danach Syrien mit 65.574 vor der Türkei mit 34.092 und Russland mit 19.661, gefolgt vom Irak mit 13.750, Afghanistan mit 10.861, der Ukraine mit 10.562 und dem Iran mit 10.093.

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Deutsch-österreichische Zusammenarbeit

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Berlin 15.07.2026

Migration und Asyl sind die Top-Bereiche der heutigen Gespräche im Rahmen der Deutsch-österreichische Zusammenarbeit zwischen den deutschen und österreichischen Innenministern Gerhard Karner und Alexander Dobrindt.

Foto: © PWO

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Beginn seiner Sommerpause

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Berlin 15.07.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte in einer Pressekonferenz vor Beginn seiner Sommerpause, dass seine Regierung auf viele Forderungen der Bevölkerung eingegangen sei, darunter Steuersenkungen, Infrastrukturreformen und Bürokratieabbau.

Er betonte zudem die Stärkung der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sowie das Vertrauen der UN und der internationalen Gemeinschaft in Deutschland.

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Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

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Berlin 15.07.2026

– Der US-Außenminister Marco Rubio hat eine Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angekündigt. Diese Kampagne richtet sich nicht nur gegen Mitarbeiter des Gerichts, sondern auch gegen Staaten, die mit dem IStGH kooperieren. Umso wichtiger ist es, dass sich die Vertragsstaaten nicht einschüchtern lassen und dem IStGH entschlossene Unterstützung zusichern.

„Wenn Marco Rubio ankündigt, den Internationalen Strafgerichtshof ‚Stein für Stein‘ zu demontieren, müssen wir das Völkerrecht ‚Stein für Stein‘ verteidigen“, sagt Andreas Schüller, Co-Leiter des Programms „Völkerstraftaten und Rechenschaftspflicht“ beim ECCHR. „Gegen autoritäre Machtpolitik können sich nur internationale Zusammenarbeit, politischer Mut und die Integrität der Rechtsstaatlichkeit durchsetzen.“

Seit seinem Amtsantritt übt Donald Trump zunehmend Druck auf den IStGH aus, indem er Sanktionen gegen die Chefanklägerin, die beiden stellvertretenden Ankläger sowie acht Richter des Gerichts verhängt hat. Zudem hat die US-Regierung Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese sowie gegen drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen erlassen: das Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), Al-Haq und das Al Mezan Center for Human Rights, mit denen das ECCHR eng zusammenarbeitet.

Diese Eskalation folgt einem besorgniserregenden Muster politisch motivierter Angriffe auf die internationale Rechtsordnung und die Unabhängigkeit der Justiz. Ziel ist es, Ermittlungen gegen US-Verbündete oder US-Staatsangehörige zu behindern und so die strafrechtliche Aufarbeitung potenzieller Völkerstraftaten zu verhindern. Die Leidtragenden sind die Opfer und Überlebenden von Völkerstraftaten sowie all jene, die weltweit unter zunehmend schwierigen Bedingungen für Gerechtigkeit und gegen Straflosigkeit kämpfen.

Der IStGH wird tätig, wenn nationale Justizsysteme nicht willens oder in der Lage sind, die schwersten Völkerstraftaten zu verfolgen. Genau deshalb gerät er immer wieder in Konflikt mit mächtigen Staaten und politischen Interessen. Der Schutz seiner Unabhängigkeit ist eine gemeinsame Verantwortung der Vertragsstaaten.

Dies gilt auch für die Bundesregierung: Als Vertragsstaat des Römischen Statuts muss Deutschland nun fest hinter dem IStGH stehen und darf sich nicht unter Druck setzen lassen. Dazu gehört auch der Erlass nationaler und regionaler Abwehrvorschriften, die die Befolgung von US-Sanktionen untersagen und so Unternehmen und Einzelpersonen vor deren Auswirkungen schützen.

Die von den Sanktionen betroffenen Personen setzen ihre Arbeit unbeirrt fort – trotz der persönlichen und institutionellen Risiken, denen sie ausgesetzt sind. Damit verteidigen sie nicht nur die Unabhängigkeit der internationalen Justiz, sondern auch die Rechte der von internationalen Verbrechen Betroffenen – im Streben nach Gerechtigkeit, gegen staatliche Gewalt und zur Verteidigung des Völkerrechts.

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Armut und Schulden

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Wiesbaden 15.07.2026

– Für Personen, die im Jahr 2025 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen haben, waren Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 18 % die am häufigsten genannten Hauptauslöser einer Überschuldung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Überschuldungsstatistik 2025 mitteilt, wurde als zweithäufigste Ursache Arbeitslosigkeit mit rund 17 % angegeben.

Die durchschnittliche Schuldenhöhe aller beratenen Personen belief sich auf 34 650 Euro. Männer wiesen dabei mit 39 717 Euro eine höhere durchschnittliche Schuldenhöhe auf als Frauen mit 29 500 Euro.

Trennung oder Scheidung häufigste Ursache bei Alleinerziehenden

Bei Alleinerziehenden waren familiäre Veränderungen besonders häufig Anlass für finanzielle Schwierigkeiten. Für alleinerziehende Frauen war in rund 23 % der Fälle eine Trennung, eine Scheidung oder der Tod des Partners beziehungsweise der Partnerin der Hauptauslöser der Überschuldung. Bei alleinerziehenden Männern lag dieser Anteil ebenfalls bei etwa 23 %. Die durchschnittliche Schuldenhöhe alleinerziehender Mütter belief sich auf 34 386 Euro. Alleinerziehende Väter wiesen mit durchschnittlich 46 219 Euro eine deutlich höhere Schuldenlast auf.

Mehrheit der beratenen Personen lebt allein

Die Betrachtung der Haushaltsgröße zeigt, dass Einpersonenhaushalte im Jahr 2025 die größte Gruppe unter den Ratsuchenden bildeten. Mehr als die Hälfte (knapp 52 %) aller beratenen Personen lebte allein. Bei knapp einem Viertel dieser Personen (rund 24 %) waren gesundheitliche Probleme der wichtigste Hauptauslöser der Überschuldung. Die durchschnittlichen Verbindlichkeiten aller Einpersonenhaushalte beliefen sich auf 32 155 Euro. Auch bei den Alleinlebenden zeigten sich deutliche Unterschiede bei der Schuldenhöhe zwischen den Geschlechtern. Während alleinlebende Männer durchschnittliche Verbindlichkeiten von 35 293 Euro aufwiesen, lagen diese bei alleinlebenden Frauen mit durchschnittlich 27 629 Euro deutlich niedriger.  

Zahlungsrückstände am häufigsten gegenüber der öffentlichen Hand

Die Verbindlichkeiten der Ratsuchenden bestanden oftmals gegenüber mehreren Gläubigern gleichzeitig. Am häufigsten lagen Zahlungsrückstände gegenüber der öffentlichen Hand vor, wie beispielsweise Finanzämtern, gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcentern: Hier hatten mehr als die Hälfte (rund 57 %) aller beratenen Personen im Jahr 2025 offene Forderungen zu begleichen. Ebenfalls verbreitet waren Verbindlichkeiten gegenüber Telekommunikationsunternehmen mit einem Anteil von etwa 47 %. Ratenkredite bei Kreditinstituten betrafen rund 37 % der Fälle, während knapp 29 % der Ratsuchenden offene Rechnungen im Online- und Versandhandel aufwiesen.

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Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen

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Berlin 15.07.2026

Über 10 Milliarden Euro Entlastung seit November umgesetzt / Wildberger: „Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau“

Das Bundeskabinett ist heute zu seinem zweiten Entlastungskabinett zusammengekommen und hat umfassende Erleichterungen u.a. im Gesundheitsbereich, im Verkehr sowie beim Arbeitsrecht beschlossen. Die verabschiedeten Vorhaben entlasten Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger direkt um rund 10,4 Milliarden Euro jährlich.

Bei der heutigen Sitzung wurde ein positives Fazit zu den Entlastungsschritten gezogen.

Bundesminister für Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger:

„Diese Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau. Wir haben in den letzten Monaten über 40 Maßnahmen umgesetzt und entlasten damit die Wirtschaft und die Bürger mit insgesamt 10 Milliarden Euro. Das ist Ausdruck eines neuen Selbstverständnisses des Staates: Schlank, effizient und mit mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung von Unternehmen und Bürgern. Wir werden künftig nur das wirklich Notwendige regulieren. Entlastung bleibt eine Daueraufgabe und wir werden hier nicht nachlassen. Wir arbeiten bereits am Berichtsentlastungsgesetz, mit dem wir über alle Ressortgrenzen hinweg Berichtspflichten im vierstelligen Bereich aufheben werden.“

Bundesministerin für Arbeit, Bärbel Bas:

„Wir befreien Unternehmen und Beschäftigte von unnötiger Bürokratie und geben so Rückenwind für mehr Wachstum. Dabei halten wir die hohen Standards im Arbeitsschutz. Konkret fallen etwa die Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Mehr als 720 Millionen Euro jährliche Bürokratiekosten fallen so durch unser Entlastungspaket im Arbeitsrecht weg.“

Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken:

„Unnötige Dokumentations- und Nachweispflichten lähmen unser Gesundheitssystem. Wir wollen diese zurückfahren und die notwendigen Freiräume sowie mehr Zeit für die Versorgung schaffen. Wo Prozesse etwa aufgrund von Qualitätsgründen nicht verzichtbar sind, müssen sie digitalisiert werden. Genau hier setzen wir mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen an: Mit der elektronischen Überweisung wird der letzte analoge Prozess in der Versorgung digitalisiert. Die elektronische Patientenakte soll nicht nur für Personen mit Krankheitsgeschichte, sondern im Versorgungsalltag für alle Versicherten durch eine einfache Handhabung und Anwendungen mit klarem Mehrwert unersetzbar werden. Insgesamt macht dieses Gesetz die Versorgung einfacher, besser und effizienter.“

Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder:

„Manche Regelungen werden von der Zeit überholt und sind damit überflüssig. Als Bundesregierung haben wir uns vorgenommen, solche Regelungen konsequent abzuschaffen oder anzupassen. Das haben wir uns als Bundesregierung vorgenommen und das setzen wir auch konsequent um. Wir erleichtern damit den Alltag der Verkehrsunternehmen, entlasten Bürgerinnen und Bürger spürbar und reduzieren auch in der Verwaltung bürokratischen Aufwand. Wir streichen überflüssig gewordene Vorschriften, vereinfachen Verfahren und setzen auf digitale Lösungen. Ob im Taxi- und Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall dort, wo Regeln einfacher werden können, machen wir sie einfacher.“

Zeitgleich wurde auch ein Paket an Maßnahmen beschlossen, das noch bis Ende des Jahres umgesetzt werden soll.

Beschlossene Maßnahmen

Seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 hat die Bundesregierung 43 konkrete Maßnahmen quer über alle Ressorts umgesetzt. Dazu gehören u.a. weniger Hürden beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen und Glasfaser, beschleunigte Genehmigung von Verkehrsinfrastruktur-Projekten, Kostensenkung beim Führerschein durch digitalen statt Präsenzunterricht; das Digitale-Identitäten-Gesetz zur Einführung einer Wallet, mehr Flexibilität beim Einbau und Austausch von Heizungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie ein Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz, durch das rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Betrieben entfallen können.

Mit dem zweiten Entlastungskabinett kommen zehn weitere Entlastungsmaßnahmen hinzu. Zusammen mit den in den letzten sechs Wochen beschlossenen Maßnahmen ergibt sich eine Entlastung von 2,1 Milliarden Euro, seit dem ersten Entlastungskabinett beträgt die Gesamtentlastung 10,4 Milliarden Euro.

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