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Politik

Bundesrat kritisiert Regelungen für ukrainische Geflüchtete

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Berlin 12.02.2026 

– Der Bundesrat kritisiert die geplanten Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die eine schnellere Arbeitsmarktintegration der Leistungsberechtigten bewirken sollen. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für das Leistungsrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung (21/3539) hervor, mit dem ukrainische Geflüchtete wieder in das System des AsylbLG integriert werden sollen. Aktuell erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer Bürgergeld-Leistungen. Die Stellungnahme liegt nun als Unterrichtung (21/4086) vor.

Der Entwurf der Bundesregierung verpflichtet die vom Rechtskreiswechsel betroffenen Schutzsuchenden aus der Ukraine, sich unverzüglich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Andernfalls sollen sie zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 5 AsylbLG verpflichtet werden.

Bei Nichtteilnahme an oder Ablehnung von Arbeitsgelegenheiten ohne wichtigen Grund sind Leistungskürzungen möglich. Diese Neuregelung lehnt der Bundesrat ab: „Sie fördert weder die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen, noch führt sie zu einer Beendigung des Leistungsbezugs und verursacht zudem erhebliche Mehrbelastungen für die nach dem AsylbLG zuständigen Behörden.“ Es werde auch nicht präzise geregelt, welche Behörde für die Überprüfung der Erwerbsbemühungen zuständig sein wird.

Konkret führt der Bundesrat weiter aus: „Die Regelung ist im AsylbLG auch nicht sachgerecht verortet, da sie nicht dem Leistungsrecht zuzuordnen ist, sondern ein arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellt. Des Weiteren steht der Nutzen der Sanktion für fehlende Erwerbsbemühungen in keinem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand. Arbeitsgelegenheiten sind gemeinnützige Tätigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und in anderen Bereichen bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern. Diese müssten für alle seit April 2025 neu eingereisten Schutzsuchenden aus der Ukraine erst noch geschaffen werden. Wegen des hohen Aufwands für die Bereitstellung und Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten werden diese aber bereits jetzt nicht flächendeckend genutzt.“

Es sei zwar grundsätzlich richtig, das bisherige Niveau der arbeitsmarktpolitischen Steuerung auch nach dem Rechtskreiswechsel beizubehalten. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass neben der Leistungsgewährung nun auch die Integration der Schutzsuchenden aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt vom Jobcenter auf die AsylbLG-Leistungsbehörden verlagert werde.

„Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration erfordert eine enge und systematische Beratung und Betreuung, einschließlich beruflicher Qualifizierungsangebote, Vermittlungsleistungen und verbindlicher Sprachförderung, wofür spezialisierte Expertise und etablierte Netzwerke unabdingbar sind. Diese sind bei den AsylbLG-Leistungsbehörden nicht vorhanden“, stellt die Länderkammer fest.

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Politik

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung

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Berlin 12.02.2026

– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) vorgelegt, der einem verbesserten und beschleunigten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich dienen soll. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.

Zentraler Bestandteil der Regelungen des „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetzes“ (MDWG) ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt.

Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden.

Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“.

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Europa

VKU kritisiert „made in Europe“-Pflicht: Energiewende würde teurer

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Berlin 12.02.2026

Auf EU-Ebene wird eine „Made in Europe“-Pflicht bei öffentlichen Vergaben diskutiert. Das kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), weil die Energiewende teurer und langsamer würde.

Eine „made in Europe“-Pflicht bei der öffentlichen Auftragsvergabe würde die Energiewende ausbremsen und die Energiepreise verteuern. Das würde vor allem der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft schaden, insbesondere dem Mittelstand. Erschwerend käme hinzu, wenn über verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien grüne Leitmärkte geschaffen werden sollen. Echte europäische Leitmärkte erreichen wir nicht mit „made in Europe“-Pflichten, die nur für öffentliche Vergabeverfahren gelten, sondern mit sektorenübergreifenden „Made in Europe“-Standards und gezielter Förderung für europäische Produktion,“ so Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer. 

Wenn es für bestimmte Komponenten kaum europäische Anbieter gibt, wird erstens die Beschaffung teurer. Für Stadtwerke, die bis 2030 ohnehin einen Großteil der 721 Milliarden Euro für die Energiewende mobilisieren müssen, bedeutet das höhere Kosten für Netze und Erzeugungsanlagen – und das wiederum würde am Ende zu höheren Energiepreisen führen, unter denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und besonders des Mittelstands leiden würde.

Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber haben schon heute oft Schwierigkeiten, überhaupt Produkte für ihre Energiewende-Projekte zu beschaffen. Zusätzliche „made in Europe“-Pflichten würden also, zweitens, dieses Problem weiter verschärfen und die Energiewende ausbremsen. Damit würden wir länger vom Import fossiler Energien aus dem Ausland abhängig bleiben und das Ziel der Souveränität konterkariert.

Drittens würde eine „made in Europe“-Pflicht bei öffentlichen Vergaben den Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt verzerren: Private Konzerne dürften weiterhin zum besten Preis kaufen, während Stadtwerke teurer und langsamer beschaffen müssten. Das wäre ein klarer Wettbewerbsnachteil, der gerade in Zeiten höherer Anforderungen an Effizienz und Tempo umso schwerer wiegt. „Weniger Wettbewerb führt selten zu sinkenden Preisen“, warnt Liebing.

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Politik

EFI Jahresgutachten 2026

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Berlin 11.02.2026 

– Anlässlich der Übergabe des Jahresgutachtens 2026 betonte Bundeskanzler Friedrich Merz die Bedeutung von Forschung und Innovation für die Bundesregierung. Von Anfang an sei dies „vielleicht sogar mit der höchsten Priorität bei unserer Arbeit“ ausgestattet worden. Deutschland habe eine hochinnovative Forschungslandschaft, so Kanzler Merz weiter. Damit verbinde sich der Anspruch, wieder die Technologieführerschaft zu übernehmen.

Seit 2008 berät die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) die Bundesregierung. Sie legt dazu jährlich ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor und spricht Handlungsempfehlungen aus. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hightech Agenda Deutschland: Im Frühsommer werde die Bundesregierung den Bundesbericht Forschung und Innovation 2026 vorlegen. Darin werde die im Sommer 2025 verabschiedete Hightech Agenda Deutschland unverändert im Mittelpunkt stehen – laut Kanzler Merz verbunden mit dem klaren Ziel, Spitzenforschung in die Anwendung und in die Wirtschaft zu bringen.
  • Ausgaben für Forschung und Entwicklung: Die Bundesregierung habe das Ziel, 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung zu investieren. Diesem Ziel komme man schrittweise näher, betonte der Bundeskanzler. „Seit mehreren Jahren sind wir über der Drei-Prozent-Marke. Das ist ein gemeinsamer Erfolg von Bund, Ländern und der Wirtschaft.“
  • Bürokratierückbau: Darüber hinaus zeige das Gutachten auf, dass die Bürokratie weiter zurückgebaut und digitalisiert werden müsse. „Auch auf diesem Weg sind wir in der Bundesregierung in den letzten zehn Monaten einen großen Schritt vorangekommen“, sagte Kanzler Merz. Das fördere vor allem Innovationen im Mittelstand.
  • Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie: „KI verändert als Querschnittstechnologie unser Leben, unsere Arbeit, auch Innovationen in der Wirtschaft.“ Nun müsse man in Deutschland und Europa bei der Entwicklung und Anwendung von KI aktiv mitspielen, so Kanzler Merz.
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Europa

Start von Global Gateway

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Berlin 11.02.2026

– Mit Global Gateway hat die Europäische Union eine strategische Initiative für nachhaltige und wertebasierte Investitionen in Partnerländern ins Leben gerufen. Ziel ist es, internationale Partnerschaften zu stärken und geopolitische sowie wirtschaftliche Interessen miteinander zu verbinden.

Vor diesem Hintergrund lädt die Bundesregierung gemeinsam mit dem zuständigen EU‑Kommissar für Internationale Partnerschaften, Jozef Síkela, zu einer Informations- und Dialogveranstaltung ein. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Wirtschaft und bietet Raum für Austausch, Fragen und Anregungen.

Ein besonderer Fokus liegt auf Investitionen mit Global Gateway in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika sowie der Vorstellung einer neuen zentralen Anlaufstelle für die deutsche WirtschaftDie Veranstaltung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Global Gateway-Initiative zu stärken. Es werden die Strategie für nachhaltige Investitionen und regionale Investitionsmöglichkeiten in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika vorgestellt. Ein zentraler Fokus liegt auf der Präsentation eines neuen Investment Hubs für die deutsche Wirtschaft. Die Veranstaltung ist als Informations- und Dialogformat konzipiert und richtet sich an Vertreter der deutschen Wirtschaft, die an dem EU-Kommissions Investment Hub interessiert sind. 

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Politik

Informationen über Projekte in Syrien und Jemen bleiben vertraulich

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Berlin: 11.02.202 

– Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage aus Sicherheitsgründen keine Informationen über namentlich nicht deklarierte Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Syrien heraus. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/4001) auf eine Kleine Anfrage (21/3746) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung verweist auf eine frühere Antwort (21/3217) und betont erneut, dass die erbetenen Informationen zu Titel und Maßnahmenbeschreibung der betreffenden Projekte auch im Transparenzportal nicht abgebildet werden könnten.

Die Bundesregierung hatte dies damit begründet, dass die Zuwendungsempfänger oder zivilgesellschaftlichen Akteure in Syrien in einem hochvolatilen Kontext arbeiten. Die Institutionen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten.

„Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort, ihre Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit und gegebenenfalls sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten.“ Dies gelte entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort bewegten.

Projekte im Jemen aus Sicherheitsgründen ebenfalls vertraulich

Die Bundesregierung behält aus Sicherheitsgründen Informationen über mehrere vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierte Projekte im Jemen unter Verschluss. Das Arbeitsumfeld für die Partnerorganisationen der Bundesregierung habe sich dort seit Mitte 2024 deutlich verschlechtert, schreibt sie in einer Antwort (21/3997) auf eine Kleine Anfrage (21/3745) der AfD-Fraktion.

Zahlreiche Lokalbeschäftigte seien willkürlich durch die de-facto-Autoritäten beziehungsweise die Huthi-Miliz festgenommen und ohne Anklage an unbekannte Orte verbracht worden. Bis heute bestehe kein Kontakt zu ihnen. Aufgrund ihrer Tätigkeit für westliche Geberländer stünden die Lokalbeschäftigen besonders im Fokus der Behörden und unter einem extremen Druck.

„Im Herbst 2025 ging es schließlich so weit, dass die de-facto-Autoritäten auch internationale Mitarbeitende der Vereinten Nationen zeitweise festgesetzt und bedroht haben“, berichtet die Bundesregierung weiter. Auch die Terrororganisation Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel und weitere bewaffnete Gruppierungen stellten in Jemen eine Gefahr dar.

Die Offenlegung der Namen der Partnerorganisationen der Bundesregierung oder die Benennung konkreter Projektdetails würden die Mitarbeiter vor Ort potenziell gefährden, ist die Bundesregierung überzeugt. Eine öffentliche Nennung würde ein erhebliches Risiko für die Sicherheit insbesondere der Lokalbeschäftigten darstellen und einen Angriff auf ihre Freiheit, körperliche Unversehrtheit und rechtliche Sicherheit darstellen. „Dies betrifft gleichermaßen die deutschen Partner, die sich vor Ort aufhalten.“

Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Außerdem wäre auch bei diesem Vorgehen ein Vertrauensverlust der lokalen Partner zu befürchten.

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Politik

Rentenängsten und Fachkräftemangel

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Berlin 11.02.2026

In seiner Studie befasst sich Andreas Hoffmann mit Entwicklungen in der deutschen Gesellschaft, insbesondere mit den Rentenängsten der älteren Generation und den Sorgen der Wirtschaft und Industrie um den Fachkräftemangel.

Hoffmanns Buch „Die Erfundene Bedrohung“ Gefahr einer alternden Gesellschaft“ untersucht, wie das Phänomen der alternden Gesellschaft dramatisch dargestellt wird und wer davon profitiert.

Der Autor ist der Ansicht, dass die extreme Rechte die Zukunftsängste älterer Menschen, insbesondere in Bezug auf ihre Rente, ausnutzt. Einige Politiker, die sich für eine Anhebung des Rentenalters einsetzen, wollen, dass die Arbeitswelt von einer alternden Bevölkerung dominiert wird, während andere, getrieben von der wachsenden Nachfrage nach Fachkräften ohne Ausbildung junger Menschen für die Industrie, die Bestrebungen der Deutschen nach dem Erhalt der industriellen und wirtschaftlichen Führungsrolle ihres Landes missachten.

Der Autor skizziert die Probleme und Ängste von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie hinsichtlich der Zukunft, bietet aber keine Lösungsansätze an.

Andreas Hoffmann Volkswirtschaft und Politikjournalust räumt mit der gängigen Angstkulisse auf und zeigt was tatsächliche auf uns zukommen.

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Politik

Mehr Rechte für Behinderten Menschen

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Berlin 11.02.2027   

Der Gesetzentwurf enthält wichtige Regelungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen und im privaten Bereich. Denn Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft.

In der Bundesverwaltung werden bauliche Barrieren schneller und effektiver abgebaut. Bis 2035 sollen und bis 2045 müssen die Bestandsbauten des Bundes barrierefrei werden. Um die Verwendung von Leichter Sprache und der Deutschen Gebärdensprache zu unterstützen, wird ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet.

Unternehmen müssen künftig sogenannte angemessene Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das heißt, die Unternehmen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihrem Angebot. Beispielsweise kann es angebracht sein, für Menschen mit Behinderungen eine mobile Rampe bereitzustellen, um ihnen den Zugang zum Einzelhandel oder der Gastronomie zu ermöglichen. Damit trägt das Gesetz zu einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben bei, ohne Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten. Die Regelungen setzen auf konkrete Lösungen und Dialog der Beteiligten. Im Streitfall kann zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der BGG-Schlichtungsstelle durchgeführt werden.

Zudem werden Übergangsregelungen geschaffen, um die Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinfachen.

Bundesministerin Bärbel Bas: „Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft. Deshalb entwickeln wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiter. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Der Bund ist zukünftig verpflichtet, die letzten verbleibenden Barrieren in Bestandsbauten des Bundes abzubauen: Bis 2035 sollen und bis 2045 müssen diese Bauten grundsätzlich barrierefrei werden. Unternehmen sind verpflichtet Menschen mit Behinderungen bei Bedarf einen einfachen, individuellen und praktikablen Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen zu verschaffen. Sie müssen in diesen Fällen sogenannte angemessene Vorkehrungen bereitstellen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland.“

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Politik

Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung beschlossen

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Berlin 11.02.2026

Das Bundeskabinett hat heute das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz benennt die nationalen Behörden zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung. Auf frühzeitiges Betreiben von Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, enthält der Gesetzestext zudem grundlegende Klarstellungen zur staatsfernen Medienaufsicht in Deutschland sowie der diesbezüglichen Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich. Dies betrifft insbesondere die Frage nach den Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten, zum Beispiel bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten.

Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer: „KI-Regulierung berührt immer auch Fragen der Medienregulierung, gerade hier in Deutschland. Bei der Umsetzung der KI-Verordnung der EU ist es deshalb wichtig, die Besonderheiten unserer föderalen und vor allem staatsfernen Medienordnung im Durchführungsgesetz zu berücksichtigen. Dafür habe ich mich intensiv – auch im Sinne der Länder – eingesetzt und begrüße sehr, dass dies gelungen ist.“

Der Staatsminister weiter: „Insgesamt ist das Durchführungsgesetz nur einer von vielen Bausteinen hin zu einem abgestimmten, europäischen Ordnungsrahmen für KI. Grundsätzlich gilt: Wer KI einsetzt, muss Verantwortung übernehmen. Genau dafür brauchen wir ein gemeinsames Verständnis und müssen diese Plattformverantwortlichkeit auch konsequent einfordern. Aktuelle Vorfälle rund um KI-Tools wie Grok zeigen deutlich, dass wir hierfür klare Regeln und regelmäßige Risikobewertungen brauchen.“

Der Schutz der digitalen Identität ist ein zentrales Anliegen der Medienpolitik der Bundesregierung. Ziel ist ein fairer und transparenter digitaler Informationsraum im KI-Zeitalter, der technologische Entwicklung ermöglicht und zugleich Meinungsvielfalt, kulturelle Leistung und demokratische Öffentlichkeit schützt. Staatsminister Weimer unterstützt daher ausdrücklich die Bestrebungen auf EU-Ebene, den Schutz vor Medienmanipulation, insbesondere digitaler sexualisierter Gewalt zu verbessern und die rechtlichen Möglichkeiten gegen Deepfakes zu verschärfen. 

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Politik

Safer Internet Day: Für mehr Fairness und Sicherheit Online

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Berlin 10.02.2026

Anlässlich des heutigen Safer Internet Day veranstalten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Digitalverband Bitkom e.V. eine Konferenz zum Thema „Altersverifikation, Dark Patterns und In-Game-Käufe – was verändert der Digital Fairness Act?“. Bei der Veranstaltung soll es um Verantwortung in digitalen Räumen und den Auswirkungen von irreführender Werbung und süchtig machenden Inhalten gehen. Mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft soll diskutiert werden, welche Rolle der von der Europäischen Kommission angekündigte Digital Fairness Act spielen kann.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:

„Sicherheit und Fairness im Netz – das bedeutet auch wirksamen Schutz vor Geschäftspraktiken, die in die Irre führen, manipulieren oder süchtig machen. Wir brauchen hier bessere europäische Regeln: klare Vorgaben, Verbote und vor allem auch wirksame Mechanismen zu deren Durchsetzung. Besonders wichtig ist der effektive Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ein echtes Problem sind zum Beispiel Videospiele mit Glückspielelementen wie Lootboxen. Kommerzielles Glückspiel hat im Kinderzimmer nichts verloren. Ich begrüße es, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Digital Fairness Act angekündigt hat, der den Schutz vor manipulativen kommerziellen Praktiken im digitalen Raum insgesamt verbessern soll. Wichtig ist, dass sich alle betroffenen Akteure mit ihren Perspektiven in die Debatte über den Digital Fairness Act einbringen. Die diesjährige Veranstaltung zum „Safer Internet Day“ bietet dafür ein gutes Forum. Ich bin überzeugt: Es liegt auch im Interesse der Digitalwirtschaft, dass es im Internet fair zugeht – und es klare Regeln gibt gegen Manipulation und Irreführung.“

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

„Digitale Angebote eröffnen enorme Chancen – sie müssen aber fair, transparent und sicher gestaltet sein. Ziel ist ein digitaler Raum, in dem sich Menschen selbstbestimmt bewegen können und der zugleich ein sicherer Ort gerade auch für Kinder und Jugendliche ist. Unfaire Geschäftspraktiken, manipulative Designs und andere Risiken gilt es wirksam einzudämmen. Der Digital Fairness Act bietet die Chance, den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen und zu harmonisieren und so Verbraucherschutz, Vertrauen und Innovationsfähigkeit gleichermaßen zu stärken. Ebenso wichtig ist es, die Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, damit sie Risiken erkennen und Angebote einordnen können und so souveräner im digitalen Raum agieren.“

Der digitale Alltag ist zunehmend durch personalisierte Angebote, komplexe Geschäftsmodelle sowie aufmerksamkeitsorientierte Designansätze geprägt. Vor diesem Hintergrund gilt es, Verbraucherinnen, Verbraucher sowie insbesondere Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen und im selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen.

Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang einen „Digital Fairness Act“ angekündigt. Sie hat das digitale Verbraucherrecht in den letzten Jahren einer Eignungsprüfung unterzogen. Mit dem „Digital Fairness Act“ möchte die Europäische Kommission digitale Märkte fairer für Unternehmen und Verbraucher machen.

Der Safer Internet Day (SID) ist ein internationaler Aktionstag für ein sicheres und verantwortungsvolles Internet. Er findet jedes Jahr am zweiten Dienstag im Februar in über 180 Ländern statt. In Deutschland wird der Safer Internet Day von klicksafe koordiniert und von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren aus Bildung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik mit Veranstaltungen und Aktionen begleitet.

Foto: © PWO

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Politik

Fragen zu zivilen und militärischen Weltraumprogrammen

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Berlin 10.02.2026 

– Mit möglichen Synergien zwischen militärischen und zivilen Weltraumprogrammen befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/3988). Die Bundesregierung habe in ihrer Raumfahrtstrategie die Absicht erklärt, Synergien durch Dual-Use-Ansätze bei der Entwicklung neuer Technologien zu nutzen.

Das Ziel sei, die zivil-militärische Zusammenarbeit zu stärken, um gemeinsame Nutzungssynergien beim Betrieb und der Bereitstellung von Weltrauminfrastrukturen zu schaffen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob es Möglichkeiten gibt, Satelliten, die für die Bundeswehr genutzt werden, auch für zivile Zwecke einzusetzen.

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Politik

Dunkelfeldstudien zur Gewaltbetroffenheit

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Berlin 10.02.2026  

– Viele schweigen aus Angst, Scham oder weil sie den Partner nicht verlieren wollen. Eine umfangreiche neue Studie deckt erschreckende Zahlen zu Gewalt in Familien und Partnerschaften auf.

Jeder zweite Mensch in Deutschland hat in der Kindheit oder Jugend körperliche Gewalt erfahren. Das zeigt eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene große Studie. Demnach wurden 49,3 Prozent der Frauen als Minderjährige mindestens einmal geschlagen oder körperlich verletzt. Unter den Männern lag der Anteil bei 51,7 Prozent. Von sexuellen Übergriffen in der Kindheit und Jugend waren demnach deutlich mehr Frauen (fünf Prozent) betroffen als Männer (1,9 Prozent). 

Schläge in der Kindheit sind in Deutschland ausdrücklich verboten. Im entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es wörtlich: «Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

Die repräsentative Studie – für die zwischen Juli 2023 und Januar 2025 bundesweit insgesamt 15.479 Menschen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren befragt worden waren – beantwortet auch einige Fragen, die nicht Gegenstand der jährlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind, da diese nur Delikte umfasst, die der Polizei bekanntgeworden sind. 

Blickt man auf die Gewalt zwischen Partnern oder Ex-Partnern, so zeigt sich: Etwa 90 Prozent der körperlichen Gewalt hat sich hier innerhalb der Partnerschaft ereignet. 8,4 Prozent der männlichen Betroffenen und 5,6 Prozent der weiblichen Betroffenen berichten von körperlicher Gewalt nach Beendigung der Beziehung. Dass diese jedoch häufig sehr gravierende Folgen haben kann – vor allem für Frauen, zeigt die Polizeistatistik: 2024 sind in Deutschland 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden, 191 davon durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder.

Foto: © PWO

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Politik

BSW klagt Bundestag vor Bundesverfassungsgericht

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Berlin 9.2.2026 

BSW-Parteivorsitzender Fabio De Masi sagt: „Der Bundestag hat statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten, gar nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 jedoch bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss. Wir hoffen daher, dass Karlsruhe seiner Linie treu bleibt. Es geht um das Vertrauen in die Demokratie und einen Kanzler, der womöglich ohne Mehrheit regiert.

BSW-Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali sagt: „Der Bundestag hat im Dezember eine Neuauszählung mit hanebüchener Begründung abgelehnt. Man will einfach nicht sehen, was – in den Augen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei – nicht sein darf: dass das BSW triftige Gründe für eine Neuauszählung genannt hat und nach dieser Neuauszählung mit großer Wahrscheinlichkeit im Bundestag sitzen wird. Eine gerichtliche Klärung vom Bundesverfassungsgericht ist daher zwingend erforderlich. Wir werden die entsprechende Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht einreichen. In den vergangenen Wochen hatten wir Einsicht in die Akten des Bundestages. Es sind weitere Auffälligkeiten, Widersprüche sowie falsche Darstellungen durch Abgeordnete zutage getreten. Auch dieser Sachverhalt wird Bestandteil unserer Wahlprüfungsbeschwerde sein. Die Bilanz der seit dem Wahlabend vorliegenden Informationen, Indizien und Belege lässt keinen anderen Schluss zu: Eine Neuauszählung ist zwingend geboten und der einzige Weg, das tatsächliche Wahlergebnis verlässlich festzustellen.“

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht dazu: „Dass die anderen Parteien eine Neuauszählung unbedingt verhindern wollen, weil sie offenbar auch davon ausgehen, dass das BSW dann in den Bundestag käme, ist offensichtlich. Die Wahlprüfung des Bundestages war ein peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre. Da wurde nichts wirklich geprüft! Aber nur eine Neuauszählung kann klären, ob der Bundestag korrekt zusammengesetzt ist und Friedrich Merz ein demokratisch legitimierter Kanzler ist. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht es als seinen Auftrag begreift, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, das in den letzten Jahren ziemlich gelitten hat, wieder zu stärken, indem es den Weg für eine Neuauszählung und damit für ein korrektes Wahlergebnis freimacht.“

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Politik

GWK beschließt umfangreiches Programm zur Modernisierung und Sanierung von Hochschulen

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Berlin 09.02.2026

– Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat ein umfangreiches Programm beschlossen, um die Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen kurzfristig zu beschleunigen. Bund und Länder wollen damit neue Dynamik in den Hochschulbau bringen und gezielte Impulse für eine leistungsfähige Wissenschaftsinfrastruktur setzen. Damit soll eine auch im internationalen Wettbewerb attraktive Infrastruktur gestärkt werden, die zukunftsgerecht, innovativ und nachhaltig ist. Möglich wird dies durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes.

„Bund und Länder haben sich hier intensiv und im Sinne der Sache abgestimmt. Der Austausch wurde getragen vom gemeinsamen Ziel, bereits 2026 Investitionen zu ermöglichen und zügig spürbare Impulse vor Ort, also in den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, zu setzen. Ich danke allen Beteiligten für diesen Kraftakt und bin zuversichtlich: Die nun ermöglichten Investitionen werden zeitnah Wirkung für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland entfalten“, so die GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.

Der stellvertretende GWK-Vorsitzende und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, ergänzt: „Für die Länder ist dieses Investitionssofortprogramm ein wichtiger Schritt, um den Sanierungsstau an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen mit dem nötigen Tempo abzubauen. Entscheidend ist, dass die Mittel schnell und unbürokratisch wirken und den Ländern echten Handlungsspielraum geben, Projekte vorzuziehen und Prioritäten passgenau vor Ort zu setzen. Zugleich ist das Programm eine Investition in die Zukunft: Sanierung und Modernisierung müssen Energieeffizienz, Klimaneutralität, Digitalisierung sowie zeitgemäße Lehr- und Forschungsbedingungen konsequent mitdenken.“

Mit der Verabschiedung der „Bund-Länder-Vereinbarung zur befristeten Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung der baulich-technischen Infrastruktur von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen“ stellt der Bund den Ländern auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes in den Jahren 2026 bis 2029 Mittel aus dem SVIK im Rahmen eines Investitionssofortprogramms bereit. Das Investitionssofortprogramm des Bundes adressiert neben der Modernisierung und Sanierung der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur auch den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Für beide Förderbereiche stehen insgesamt 4 Milliarden Euro – jeweils eine Milliarde in den vier Jahren – zur Verfügung, die in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Entscheidung, wie viele Mittel in welchen Förderbereich fließen, obliegt den einzelnen Ländern.

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Politik

Politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge

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Berlin 09.02.2026 

– Bei politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge sind im vierten Quartal vergangenen Jahres laut Bundesregierung 25 Menschen verletzt worden, darunter ein Kind. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3777) ferner darlegt, lagen ihr mit Stand vom 31. Dezember 2025 Erkenntnisse zu 204 politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge außerhalb ihrer Unterkunft – darunter 32 Gewaltdelikte – im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres vor.

Zudem lagen der Bundesregierung den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 33 politisch motivierten Straftaten im vierten Quartal 2025 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war; in neun Fällen handelte es sich dabei um ein Gewaltdelikt. Daneben wurde ihr in diesem Zeitraum laut Vorlage ein Fall im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet, bei dem es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelte.

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Klarstellungen zur Münchner Sicherheitskonferenz

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Berlin 09.02.2020

Botschafter Wolfgang Ischinger, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz, ist der Ansicht, dass die aktuellen globalen Entwicklungen, darunter Gewalt, der russisch-ukrainische Krieg (der in wenigen Tagen in sein viertes Jahr geht), das Chaos im Nahen Osten und die gegenseitigen Drohungen zwischen dem Iran und den USA, offene Konferenzen erfordern, um das Risiko von Kriegen zu mindern, die die Menschheit verwüsten könnten.

Ischinger erklärte, die NATO werde aufgrund der Drohungen von Mitgliedstaaten mit dem Austritt sowie des Drucks auf die Ukraine, ihren NATO-Beitrittsantrag zurückzuziehen, ein zentrales Thema der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz sein. Das Bündnis betrachtet den Antrag Kiews als peinlich und einen weiteren Rückschlag für jeden Dialog.

Mehr als hundert Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister sowie Vertreter von Menschenrechtsorganisationen werden am Freitag und Sonntag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und Demonstrationen gegen die Konferenz in München teilnehmen.

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