Politik
Bundesministerin Hubig reist nach Den Haag
Berlin 05.02.2026
– Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. Für den heutigen Tag sind ein Besuch beim Internationalen Strafgerichtshof geplant sowie Besuche bei der Agentur der Europäischen Union für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den Kosovo Specialist Chambers. Am morgigen Tag soll ein Besuch beim Internationalen Gerichtshof folgen sowie ein Besuch beim Register of Damage for Ukraine.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Völkerrecht und Völkerstrafrecht sind menschheitliche Errungenschaften. Die Idee, die sie verkörpern, ist so unverzichtbar wie einfach: Kein Staat und kein Mensch stehen außerhalb des Rechts. Den Haag ist der Ort, an dem diese Überzeugung in besonderer Weise greifbar wird. Sowohl der Internationale Gerichtshof als auch der Internationale Strafgerichtshof haben hier ihren Sitz. Mit meinem Besuch in Den Haag möchte ich Deutschlands Unterstützung für die internationale Gerichtsbarkeit bekräftigen. Zugleich möchte ich zentrale Einsichten des internationalen Rechts unterstreichen: Mächtige mögen das Recht mitunter verdrehen, verletzen oder verlachen, Rechtsunterworfene bleiben sie alle. Die Kraft des Völkerrechts zur Ordnung und zur Deeskalation ist sehr viel größer, als zynische Lautsprecher es uns glauben machen wollen.“
Informationen zu den von Ministerin Hubig besuchten Institutionen:
Internationaler Strafgerichtshof
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein ständiges internationales Strafgericht. Er beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag, dem Römischen Statut, das im Jahr 1998 angenommen wurde und der Verfolgung der schwersten Verbrechen des Völkerstrafrechts dient: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit 2018 auch das Führen eines Angriffskrieges.
Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Der IGH ist zuständig für die Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten und erstellt Rechtsgutachten. Die Entscheidungsgrundlage bildet das Völkerrecht.
Kosovo Specialist Chambers
Die Kosovo Specialist Chambers (KSC) sind ein in 2017 gegründetes Gericht zur Verfolgung von Straftaten, die im Zuge des Kosovokriegs zwischen 1998 und 2000 begangen wurden und der kosovo-albanischen Miliz UÇK und ihren Kommandanten zur Last gelegt werden. Es ist ein sogenanntes hybrides Strafgericht, dessen Richterschaft und Anklagevertreter zwar international besetzt sind, das aber seine Rechtsgrundlage in der kosovarischen Verfassung hat und Teil des kosovarischen Gerichtssystems ist. Das Gericht verhandelt und urteilt nach kosovarischem Recht.
Eurojust
Eurojust ist eine Einrichtung der EU zur Förderung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb Europas und im Verhältnis zu Drittstaaten. Konkret unterstützt und verstärkt Eurojust die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden, die für bestimmte Formen schwerer Kriminalität zuständig sind. Mitgliedstaaten entsenden sog. Nationale Mitglieder, wie von einem nationalen Team (sog. Country Desks) unterstützt werden.
Ukraine Damage Register
Das Schadensregister für die Ukraine ist ein unter dem Dach des Europarates eingerichtetes Register um Ansprüche auf Schadensersatz zu dokumentieren, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine entstanden sind. Ukrainische Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen können Ansprüche anmelden. Das Register ist das erste Element eines dreiteiligen Mechanismus. Als nächstes wird über die Ansprüche durch eine im Dezember 2025 beschlossene Claims Commission entschieden.
Politik
Regierungskooperation zwischen Berlin und Kiew
Berlin 14.04.2026
Heute wurden im Bundeskanzleramt unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj Kooperationsabkommen zwischen Berlin und Kiew unterzeichnet. Die Zusammenarbeit umfasste auch die Militärpolitik. Hierzu wurden Absichtserklärungen zwischen den deutschen und ukrainischen Verteidigungsministern Boris Pistorius bzw. Mychajlo Fjodorow unterzeichnet. Fjodorow wird am Mittwoch, dem 15. April, an den Gesprächen zwischen NATO-Generalsekretär Mark Röttge und Verteidigungsminister Pistorius teilnehmen. Zwei weitere Absichtserklärungen wurden zum Wiederaufbau der Ukraine und zum Ausbau der Infrastruktur für Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion unterzeichnet.
Bundeskanzler Merz und der ukrainische Präsident bezeichneten die Unterzeichnung der Kooperations- und strategischen Partnerschaftsabkommen zwischen ihren beiden Ländern als klares Signal an Russland, dass die Ukraine nicht allein ist und uneingeschränkte europäische Unterstützung genießt. Mertz erklärte, die Ukraine sei zwar kein NATO-Mitglied, eine enge Zusammenarbeit zwischen Kiew und der NATO sei aber unausweichlich. Kiews Bemühungen um die Integration in die EU-Politik seien bereits weit fortgeschritten, bräuchten aber Zeit.
Bezüglich der ungarischen Wahlen äußerte der ukrainische Präsident die Hoffnung, dass die Missverständnisse mit Ungarn mit einem Machtwechsel der Opposition zur Regierung von Viktor Orbán beigelegt würden. Bundeskanzler Mertz bezeichnete die Wahlergebnisse als positiv für die Europäer und kündigte ein Treffen mit der neuen ungarischen Führung in zwei Wochen an.
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Politik
Wiederaufbau der ukrainischen Industrie
Berlin 14.04.2026
Bei den hochrangig besetzten deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen heute in Berlin vereinbarten Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan und der ukrainische Wirtschaftsminister Oleksii Sobolew eine neue Initiative zum Wiederaufbau der ukrainischen Industrie.
Entwicklungsministerin Alabali Radovan betonte die Chancen für die deutsche Wirtschaft: „Russland greift seit Jahren gezielt auch die industrielle Infrastruktur der Ukraine an. Die wirtschaftlichen Folgen sind massiv. Nur wenn die Wirtschaft in der Ukraine weiterläuft, können die Ukrainerinnen und Ukrainer im Land ihr Land verteidigen. Mit unserer neuen Initiative unterstützen wir den Wiederaufbau der Industrie – und schaffen zugleich Perspektiven für eine stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit. Davon profitieren ukrainische wie deutsche Unternehmen.“
Die ukrainische Industrie und die kritische Infrastruktur gehören zu den Hauptzielen russischer Angriffe. Die Ukraine hat bereits einen erheblichen Teil ihrer technologischen und industriellen Kapazitäten verloren, insbesondere in Branchen mit hoher Wertschöpfung.
Zum industriellen Wiederaufbau der Ukraine haben heute Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan und der ukrainische Wirtschaftsminister Oleksii Sobolew eine Absichtserklärung („Joint Declaration of Intent on the Support of Industrial Recovery and Resilience in Ukraine“) unterzeichnet. Die Initiative soll es ukrainischen Unternehmen erleichtern, Maschinen und Ersatzteile zu günstigeren Konditionen aus Deutschland sowie aus der EU zu erwerben. Unterstützt werden insbesondere Betriebe, deren Produktionsanlagen durch den Krieg beschädigt oder zerstört wurden.
Oleksii Sobolew, ukrainischer Minister für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft: „Das ‚Industrial Ramstein‘ bildet einen systemischen Rahmen für die Unterstützung der ukrainischen Industrie. Und wir sind unseren deutschen Partnern dankbar für die Bereitschaft, diese Initiative gemeinsam umzusetzen. Dabei geht es nicht nur um die Wiederherstellung zerstörter Kapazitäten, sondern auch um Modernisierung, den Aufbau neuer Produktionsstätten und die Integration in die europäischen Märkte. Es geht um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der ukrainischen Industrie, die wir gemeinsam mit unseren Partnern aufbauen.“
Die Umsetzung soll über die ukrainische „National Development Institution“ (NDI, ehemals Business Development Fund) erfolgen, einem langjährigen und zentralen Partner des Entwicklungsministerium in der Ukraine zur Förderung des ukrainischen Privatsektors. Das BMZ hat die Weiterentwicklung der Institution in den vergangenen Jahren begleitet – mit dem Ziel, sie zu einer leistungsfähigen Förderbank nach dem Vorbild der KfW auszubauen.
Das BMZ stellt für die Initiative insgesamt zunächst 30 Millionen Euro bereit.
Darüber hinaus wurden bei den Regierungskonsultationen Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine vereinbart. Insgesamt stellt das BMZ 233 Millionen Euro an neuen Mitteln für die Unterstützung der Ukraine bereit. Diese Mittel fließen in die Stärkung der Energieinfrastruktur, den Katastrophenschutz, die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte sowie den sozialen Wohnungsbau für Menschen, deren Häuser zerstört oder die vertrieben wurden. Auch unterstützt das BMZ die Ukraine dabei, fit für den EU-Beitritt zu sein und den Kampf gegen Korruption voranzutreiben.
Politik
Deutsch-Südafrikanische Partnerschaft
Berlin 13.04.2026
– Der deutsche Außenminister Bohan Vadephul und sein südafrikanischer Amtskollege Ronald Ozzy Lamola zeigten sich zufrieden mit den Beziehungen zwischen ihren beiden Ländern auf allen Ebenen. Der deutsche Außenminister bekräftigte zudem Berlins Unterstützung für die Kandidatur der Afrikanischen Union für einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat.
Bezüglich des Scheiterns der Verhandlungen in Islamabad zwischen den USA und dem Iran betonte Vadephul die dringende Notwendigkeit, das Waffenstillstandsabkommen einzuhalten, um die Verhandlungen wiederaufzunehmen. Der südafrikanische Minister hob hingegen hervor, wie wichtig es sei, die Drohgebärden zu mäßigen, und merkte an, dass Krieg allen schade.
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Politik
Gefahr durch Zecken
Wiesbaden 14.04.2026 Mit höheren Temperaturen im Frühling steigt die Aktivität von Zecken und damit auch die Infektionsgefahr, die von Zecken ausgeht. Hierzulande sind Zecken vor allem Überträger der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und der Borreliose (Lyme-Krankheit), die zu Krankenhausaufenthalten und in seltenen Fällen auch zum Tod führen können. 24 Menschen starben in Deutschland im Jahr 2024 an den Folgen eines Zeckenstiches, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. 15 Todesfälle waren auf eine Borreliose zurückzuführen und 9 auf eine FSME. Im Jahr zuvor waren es 10 Todesfälle aufgrund einer Borreliose und 9 aufgrund einer FSME.
4 830 Krankenhausbehandlungen wegen Borreliose im Jahr 2024
Aufgrund einer Borreliose gab es im Jahr 2024 gut 4 830 Krankenhausbehandlungen. Das waren weniger als im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2024: In diesem Zeitraum wurden im Jahr durchschnittlich knapp 6 270 Menschen stationär aufgrund einer Borreliose behandelt. Die Borreliose wird durch eine bakterielle Infektion hervorgerufen. Schutz gegen die Krankheit bietet die Vermeidung von Zeckenstichen, eine Impfung steht bisher nicht zur Verfügung.
Zahl der FSME-Klinikbehandlungen 2024 deutlich höher als im Schnitt der Vorjahre
Knapp 850 Patientinnen und Patienten wurden 2024 aufgrund einer FSME stationär in einer Klinik behandelt. Das waren deutlich mehr als im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2024: Knapp 490 Menschen im Jahr wurden in diesem Zeitraum durchschnittlich aufgrund einer FSME im Krankenhaus behandelt. Bei einer FSME wird eine Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute durch Viren hervorgerufen. Besonders gefährdet sind Personen, die sich in einem FSME-Risikogebiet und häufig in der freien Natur aufhalten. Schutz gegen eine FSME-Erkrankung bietet laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) die Vermeidung von Zeckenstichen sowie die Impfung gegen FSME.
Politik
Zweigleisiger Ausbau der überlasteten Sylt-Anbindung geplant
Berlin 14.04.2026
– Laut dem von der Bundesregierung vorgelegten „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke (ABS) Niebüll – Klanxbüll – Westerland“ (21/4948) liegen die Gesamtkosten für das Schienenprojekt bei 426,37 Millionen Euro. Die ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland sei Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben Teil des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, heißt es in der Unterrichtung. Der Streckenabschnitt Niebüll – Westerland der Strecke 1210 (Elmshorn – Westerland) schließe die Insel Sylt an das Festland an und sei aktuell als überlasteter Schienenweg gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ausgewiesen. „Durch die schrittweise Kapazitätserweiterung sollen die bestehenden Verkehre perspektivisch in einer optimalen Verkehrsqualität abgewickelt werden können, und weitere Verkehre ermöglicht werden“, heißt es in der Vorlage.
Das Bedarfsplanvorhaben umfasse den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll sowie zwischen Morsum – Tinnum. Der Abschnitt Klanxbüll – Morsum sei bereits zweigleisig ausgebaut, heißt es. Für den kurzen Abschnitt Tinnum – Westerland bestehe kein Ausbauerfordernis. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) habe für das Vorhaben 2026 eine volkswirtschaftliche Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse vorgenommen. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergebe sich eine positive Wirtschaftlichkeit in Form eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in Höhe von 1,32.
Laut Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) werden mit der vorliegenden Vorzugsvariante der DB InfraGO AG die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt. „Der Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen“, heißt es in der Unterrichtung.
Politik
KTF-Förderprogramme für „grüne Schifffahrtskorridore“
Berlin 14.04.2026
– Mit den im KTF-Titel „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ geplanten und derzeit in der Abstimmung befindlichen Förderprogrammen sollen auch grüne Schifffahrtskorridore einschließlich des Aufbaus von Lade- und Tankinfrastrukturen gefördert werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5172) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4768) mit. Der im „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) enthaltene Titel umfasst ein Finanzvolumen von insgesamt 400 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre.
Die Entwürfe der Förderrichtlinien befänden sich im regierungsinternen Abstimmungsprozess, weshalb laut Regierung aktuell keine Aussagen zu der Mittelverausgabung getroffen werden könnten. Die ersten Förderrichtlinien werden der Antwort zufolge voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2026 veröffentlicht.
Die von den Grünen in ihrer Anfrage angesprochene Ertüchtigung der deutschen militärischen Hafeninfrastruktur ist laut Bundesregierung ein fortlaufender Prozess. Erste infrastrukturelle Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit seien bereits eingeleitet worden. Die regelmäßige Durchführung nationaler und multinationaler Übungen trage zu einer verbesserten zivil-militärischen Kooperation bei.
„Zur Sicherstellung des militärischen Betriebes von verteidigungswichtiger Infrastruktur werden Heimatschutzkräfte ausgeplant, zivile Hafeninfrastruktur wird identifiziert und bei Bedarf ertüchtigt“, schreibt die Regierung. Die Sicherstellung der Energieversorgung liege grundsätzlich beim Betreiber. Anlassbezogen fänden Erörterungen zwischen Bundeswehr und Betreiber statt. Die zivil-militärische Zusammenarbeit werde im Spannungs- und Krisenfall durch das Operative Führungskommando der Bundeswehr koordiniert, heißt es in der Antwort.
Daraus geht des Weiteren hervor, dass die Vorlage eines Entwurfes für ein Seesicherheitsgesetz nicht beabsichtigt sei. Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundespolizei auf See seien bereits durch die geltenden Gesetze, insbesondere Paragraf 3 Absatz 2 Seeaufgabengesetz in Verbindung mit der Seeschifffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung und Paragraf 6 Bundespolizeigesetz, geregelt, schreibt die Bundesregierung. Gleiches gelte für die Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundeswehr. „Diese kann im Rahmen ihres Verteidigungsauftrages tätig werden sowie anderen Behörden technische Amtshilfe leisten“, heißt es in der Vorlage
Politik
Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche
Berlin 14.04.2026
– Um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4788). Danach ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung in Bezug auf ein solches Verbot noch nicht abgeschlossen.
Wie die Bundesregierung daneben ausführt, verfolgt sie „das Ziel, Kinder und Jugendliche zu befähigen, altersangemessen digitale Angebote sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen“. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstütze dieses Ziel aktiv und „fördere zahlreiche Projekte und Initiativen, die Eltern und pädagogische Fachkräfte unterstützen“. Dem Koalitionsvertrag entsprechend sei im September 2025 die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingerichtet worden. „Handlungsempfehlungen werden im Sommer 2026 erwartet“, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist die Expertenkommission unabhängig und arbeitet „ergebnisoffen und evidenzbasiert“.
Politik
Deutsch-Israelische Gespräche
Berlin 14.04.2026
– Bundeskanzler Friedrich Merz hat heute mit dem Premierminister von Israel, Benjamin Netanjahu, telefoniert.
Der Bundeskanzler bekräftigte, dass die Bundesregierung Bemühungen um eine diplomatische Verständigung zwischen den Vereinigten Staaten und Iran nachdrücklich unterstützt. Nach Ende der Kampfhandlungen sei Deutschland bereit, einen Beitrag zur Sicherung der freien Schifffahrt in der Straße von Hormus zu leisten, wenn die nötigen Voraussetzungen gegeben seien.
Der Bundeskanzler ermutigte Premierminister Netanjahu zur Aufnahme direkter Friedensgespräche mit der libanesischen Regierung. Er sprach sich dafür aus, die Kampfhandlungen im Süden des Libanon zu beenden. Die Hisbollah müsse die Waffen niederlegen.
Im Gespräch brachte der Bundeskanzler seine große Sorge über die Entwicklungen in den palästinensischen Gebieten zum Ausdruck. Eine faktische Teilannexion des Westjordanlandes dürfe es nicht geben.
Politik
Nahost-Kriege vergrößern Armutsrisiko
Berlin 14.04.2026
– Eine neue Schätzung des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) zeigt: Die militärische Eskalation im Nahen Osten setzt in 162 Ländern Millionen von Menschen dem Risiko aus, in Armut abzurutschen. Iim schlimmsten Fall trifft es bis zu 32 Millionen Menschen.
Die Auswirkungen treffen laut UNDP-Bericht – neben den vom Konflikt betroffene Staaten und energieimportabhängige Ländern – vor allem auch Menschen in wirtschaftlich schwächeren Länder, die weit vom Konflikt entfernt sind. Besonders betroffen sind Regionen in Asien, Subsahara-Afrika, der Golfregion sowie kleine Inselentwicklungsstaaten.
Der Bericht zeigt verschiedene Krisenszenarien und zeigt zugleich konkrete Maßnahmen auf, um die Auswirkungen abzumildern – u.a. durch gezielte und befristete Bargeldtransfers für gefährdete Haushalte.
Politik
Energiesteuer senken?
Berlin 13.4.2026
– Hierzu äußerte sich Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer nach einem Beschluss der Koalition wie folgt: „Die Senkung der Energiesteuer ist ein notwendiger Schritt – und sie kommt dort an, wo sie gebraucht wird: bei den Menschen und bei unseren Betrieben. Weniger Kosten für Diesel und Benzin entlasten unsere Landwirtschaft unmittelbar und wirken entlang der gesamten Lebensmittelkette bis in den Supermarkt. Eine niedrigere Energiesteuer hilft zudem den Menschen im ländlichen Raum, für die das Auto tagtäglich unverzichtbar ist.
Wir setzen damit ein klares Zeichen: Wer Versorgungssicherheit ernst meint, muss die Landwirtschaft insgesamt stärken – mit weniger Bürokratie, fairen Wettbewerbsbedingungen und echten Perspektiven für die Betriebe im ländlichen Raum. Diesen Kurs müssen wir jetzt konsequent weitergehen, denn ohne eine starke Landwirtschaft gibt es keine Versorgungssicherheit in unserem Land.“
Politik
ifo Institut: Iran-Konflikt belastet Reisebranche stark
München 10.04.2026
– Das Geschäftsklima bei Reisebüros und Reiseveranstaltern hat sich im März stark abgekühlt. Der Branchenindikator des ifo Instituts fiel auf minus 41,7 Punkte, nach minus 14,8 Punkten im Februar. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage erheblich zurückhaltender als noch im Februar, auch die Geschäftserwartungen haben sich deutlich verschlechtert. „Die geopolitische Situation führt zu hoher Verunsicherung bei Reisenden und Reiseunternehmen, besonders für Reisen über die Golfstaaten im Nahen Osten“, sagt ifo-Branchenexperte Patrick Höppner.
Seit der Eskalation des Konflikts Ende Februar wurden für wichtige Transitländer mit Drehkreuzflughäfen in der Golfregion Reisewarnungen ausgesprochen: Viele Flugreisende mit Reisezielen in Asien steigen dort um. Nach Zahlen der Luftverkehrsstatistik des Statistischen Bundesamts hatten 2025 etwa 2,7 Millionen Flugpassagiere mit Start auf einem Hauptverkehrsflughafen in Deutschland ein erstes Streckenziel in Katar oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dies entsprach etwa 5,9 Prozent aller abfliegenden Passagiere mit einem ersten Streckenziel außerhalb der Europäischen Union.
Mit der Türkei und Ägypten grenzen zudem zwei wichtige Reisezielländer an die Konfliktregion: 2025 flogen etwa 20,3 Prozent der Flugreisenden, die aus Deutschland in ein Zielland außerhalb der Europäischen Union reisten, in die Türkei. Der entsprechende Anteil lag für Ägypten bei etwa 4,8 Prozent. Die Monate Januar und Februar sind traditionell die buchungsstärksten Monate für Urlaubsreisen. „Viele Reisebüros und Reiseveranstalter mussten für bereits gebuchte Reisen in oder über Länder im Nahen Osten Umbuchungen oder Stornierungen vornehmen“, erklärt Höppner.
Der Anteil der Reisebüros und Reiseveranstalter, der in den ifo Konjunkturumfragen für die kommenden Monate von steigenden Preisen für Reisedienstleistungen ausgeht, hat sich im März erhöht: Einer der Gründe ist der Anstieg der Treibstoffkosten in den vergangenen Wochen, der perspektivisch An- und Abreiseflüge verteuern kann. „Ein Anstieg der Inflationsrate dürfte die Reisebudgets vieler Urlauberinnen und Urlauber im weiteren Jahresverlauf belasten“, sagt Höppner.
Politik
Nachweis zivil nutzbarer Anteile militärischer Verwendung
Berlin 13.04.2026 (hib/STO)
– Über Bescheinigungen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr über zivilberuflich verwertbare Anteile der militärischen Ausbildung und Verwendung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5132) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4624). Danach bescheinigt der Berufsförderungsdienst auf Antrag gemäß Paragraf 37 der Berufsförderungsverordnung (BFöV) Art und Umfang dieser Ausbildungs- und Verwendungsanteile.
Mit den durch den Berufsförderungsdienst erstellten Bescheinigungen „können die (ehemaligen) Soldatinnen und Soldaten bei den zuständigen Stellen (zum Beispiel Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Luftfahrtbundesamt) die zivilberufliche Anerkennung beziehungsweise Umschreibung beantragen“, heißt es in der Antwort weiter. Im Fall der Umschreibung der im militärischen Bereich erworbenen Berechtigungen durch die zuständige zivile Stelle erstatte der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr nach Paragraf 36 BFöV die Kosten.
Die Bescheinigungen können den Angaben zufolge für eine Vielzahl an militärischen Verwendungen ausgestellt werden. In der Regel erfolgt die Ausstellung auf individuellen Antrag der dienenden oder ehemaligen Soldatinnen und Soldaten für Zwecke der zivilen Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel im kaufmännischen, technischen oder logistischen Bereich, wie die Bundesregierung weiter ausführt.
Politik
Internationale Freiwilligendienste für junge Mensche
Berlin 11.4.2026
– Junge Leute können nach Angaben der Bundesregierung an internationalen Freiwilligendiensten teilnehmen, die vom Bund gefördert werden. Der Freiwilligendienst „kulturweit“ der Deutschen UNESCO-Kommission werde vom Auswärtigen Amt finanziert. Zielgruppe seien junge Menschen zwischen 18 und 26 Jahren, die sich für sechs oder zwölf Monate in der Kultur- und Bildungsarbeit der Mittlerorganisationen im Ausland engagieren wollten, heißt es in der Antwort (21/5165) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4725) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) wird den Angaben zufolge vom Bundesbildungsministerium gefördert Der IJFD stehe jungen Menschen nach Ende der Vollschulzeitpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres offen. Teilnehmer könnten dabei für mindestens sechs und maximal 18 Monate im Ausland interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur sammeln.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert zudem den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“. Dieser richtet sich den Angaben zufolge an junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren (bis 35 Jahre bei Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung) aus Deutschland, die einen Freiwilligendienst zwischen sechs und 18 Monaten in einem Land der OECD DAC-Liste (Nord-Süd Komponente) leisten wollen sowie an junge Menschen aus dem globalen Süden, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten wollen (Süd-Nord Komponente).
Ziel des Programms sei die Förderung globalen Lernens, entwicklungspolitischen Engagements, internationaler Solidarität und internationaler Partnerschaften.
Politik
Theorie der modernen Kriegsführung
John Wardens 1751-1828
Berlin 13.04.2026
Wenn die Zentren getroffen werden und die Peripherie in Flammen aufgeht
In der Welt der Militärstrategie zählt John Wardens Theorie der „Fünf Ringe“ zu den einflussreichsten Ideen der modernen Kriegsführung.
Diese Theorie basiert auf einer einfachen, aber tiefgreifenden Idee: Ein Staat ist nicht bloß eine Armee, sondern ein integriertes System, bestehend aus Führung, lebenswichtigen Systemen (wie Energie und Wirtschaft), Infrastruktur, Bevölkerung und Streitkräften. Warden argumentiert, dass der schnellste Weg, einen Gegner zu besiegen, nicht darin besteht, seine Armee auf dem Schlachtfeld zu erschöpfen, sondern darin, den Kern dieses Systems – die Führung – und die umliegenden lebenswichtigen Elemente anzugreifen, um seine Funktionsfähigkeit von innen heraus zu schwächen.
Diese Idee zeigt sich deutlich im Krieg, der seit dem 28. Februar 2016 zwischen den Vereinigten Staaten und Israel einerseits und dem Iran andererseits tobt. Die Militärkampagne konzentrierte sich auf Angriffe gegen die iranische Führung und lebenswichtige Infrastruktur, um die Handlungsfähigkeit und Selbsterhaltungsfähigkeit des Staates zu schwächen.
Das Besondere an diesem Krieg ist jedoch, dass der Iran ihn nicht als passives Ziel betrachtete, sondern mit einem Gegenplan reagierte, der die Kräfteverhältnisse völlig umkehrte.
Anstatt auf die Angriffe mit ähnlichen Schlägen innerhalb Israels zu reagieren – angesichts der praktisch unmöglichen Lage, amerikanisches Territorium zu erreichen –, verlagerte der Iran den Konflikt auf einen heiklen Punkt der globalen Ordnung: die Straße von Hormus.
Diese Meerenge ist nicht nur eine Seestraße, sondern eine lebenswichtige Ader, durch die etwa ein Fünftel des weltweiten Ölhandels verläuft. Ihre Unterbrechung würde daher nicht nur ein Land, sondern die gesamte Weltwirtschaft beeinträchtigen.
Hier liegt ein kluger Strategiewechsel: Während Wardens Plan darauf abzielte, den Staat von innen heraus zu schwächen, konzentriert sich der iranische Plan darauf, das Umfeld des Gegners von außen zu zerstören. Mit anderen Worten: Der Iran sagt: „Ich kann eure Angriffe vielleicht nicht verhindern, aber ich kann die Kosten dieses Krieges für euch und die Welt extrem hoch treiben.“ Folglich beschränken sich die iranischen Reaktionen nicht auf Ziele im Inland, sondern umfassen Bedrohungen der Schifffahrt, Angriffe auf amerikanische Interessen im Golf und das Hineinziehen der gesamten Region in einen Spannungskreislauf.
Diese Divergenz zeigt, dass es sich nicht einfach um einen konventionellen Krieg handelt, sondern um einen Konflikt zwischen zwei unterschiedlichen Denkmodellen. Das erste, das amerikanisch-israelische Modell, setzt auf Präzisionsschläge gegen Machtzentren und lebenswichtige Infrastruktur.
Das zweite, das iranische Modell, setzt auf Abnutzung, die Ausweitung des Schlachtfelds und die Ausdehnung des Konflikts auf die Weltwirtschaft, um sicherzustellen, dass er nicht länger auf die Grenzen des angegriffenen Staates beschränkt bleibt.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht: Wer besitzt die größere militärische Macht? Sondern: Wer kann die langfristigen Kosten tragen? Bislang deuten die Daten darauf hin, dass der Iran trotz der Intensität der Angriffe intern geeint bleibt. Es ist gelungen, den Krieg kostspielig und langwierig zu gestalten, insbesondere angesichts der anhaltenden Spannungen in der Straße von Hormus und deren Auswirkungen auf die Weltmärkte.
Aus dieser Perspektive lässt sich der Charakter dieses Krieges besser verstehen: Die Vereinigten Staaten und Israel versuchen, durch einen Angriff auf das Zentrum des Konflikts einen schnellen Sieg zu erringen, während der Iran einen solchen Sieg durch die Schürung von Konflikten in der Peripherie zu verhindern sucht.
Die USA setzen auf Lähmung, der Iran auf Abnutzung. Das Ergebnis ist bisher weder ein entscheidender Sieg noch eine vollständige Niederlage, sondern ein Konflikt, der sich ausweitet und mit der Zeit immer komplexer wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass John Wardens Theorie zwar weiterhin relevant für das westliche Militärdenken ist, aber allein nicht mehr ausreicht, um moderne Kriegsführung zu verstehen. Wenn ein Gegner in der Lage ist, den Kampf über seine Grenzen hinaus zu tragen und die Weltwirtschaft zu beeinflussen, wird ein Krieg nicht mehr allein in der Luft oder am Boden entschieden, sondern auch auf Seewegen, Märkten und in der Fähigkeit einer Nation, Not zu ertragen. In diesem speziellen Konflikt scheint der eigentliche Kampf nicht mehr nur um den Iran zu gehen, sondern darum, wer dem anderen Kosten auferlegen kann, die keiner von beiden tragen kann.
Politik
Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland
Wiesbaden 13.04.2026
– Im Jahr 2025 lebten in Deutschland rund 21,8 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung von Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, stieg der Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 26,3 % (2024: 25,8 %). Eine Einwanderungsgeschichte haben Personen, die entweder selbst (erste Generation) oder deren beide Elternteile (Nachkommen, zweite Generation) seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.
39 % der Eingewanderten aus den Ländern Polen, Türkei, Ukraine, Russland und Syrien
Etwa jede fünfte in Deutschland lebende Person (19,8 % der Bevölkerung) ist selbst eingewandert, das entspricht 16,4 Millionen Eingewanderten im Jahr 2025 und 1,7 % oder 281 000 Personen mehr als im Jahr 2024. Damit stieg die Zahl der Eingewanderten deutlich schwächer als in den Vorjahren. Zum Vergleich: Im Zeitraum von 2021 bis 2024 war die Zahl der Eingewanderten pro Jahr um durchschnittlich 6,2 % oder 888 000 Personen gestiegen. Von den 16,4 Millionen in Deutschland lebenden Eingewanderten im Jahr 2025 wurden 6,3 Millionen (39 % aller Eingewanderten) in einem der folgenden fünf Länder geboren: Polen (1,5 Millionen), Türkei (1,5 Millionen), Ukraine (1,3 Millionen), Russische Föderation (1,0 Millionen) und Syrien (1,0 Millionen).
Mehr als ein Viertel der Bevölkerung hat eine Einwanderungsgeschichte, Anteil im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte gestiegen.
Ein Fünftel der Bevölkerung ist seit 1950 selbst nach Deutschland eingewandert, weitere 6,5 % haben zwei eingewanderte Elternteile.
Fast so viele akademische Abschlüsse bei eingewanderten 25- bis 34-Jährigen wie in der Gesamtbevölkerung dieses Alters, aber deutlich weniger Berufsabschlüsse.
5,4 Millionen Personen (6,5 % der Bevölkerung) im Jahr 2025 waren direkte Nachkommen von Eingewanderten – also in Deutschland geborene Kinder von zwei seit 1950 eingewanderten Elternteilen. Sie zählen neben den selbst eingewanderten Personen ebenfalls zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte. Ihre Zahl stieg gegenüber 2024 um 3 % oder 160 000 Personen.
Nicht zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte zählen Personen, bei denen nur einer der beiden Elternteile eingewandert ist. Dies traf im Jahr 2025 auf 4,2 Millionen in Deutschland geborene Personen oder 5,0 % der Bevölkerung zu (+0,2 % oder +10 000 Personen zum Vorjahr).
Im Jahr 2025 lebten 56,8 Millionen Personen ohne Einwanderungsgeschichte in Deutschland (-0,9 % oder -488 000 zum Vorjahr), waren also weder selbst seit 1950 nach Deutschland eingewandert noch Kind mindestens eines eingewanderten Elternteils. Das waren mehr als zwei Drittel (68,6 %) der Bevölkerung.
Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte seit 2005 um zwei Drittel gewachsen
Seit 2005 ist die Zahl der Personen mit Einwanderungsgeschichte von 13,0 Millionen auf 21,8 Millionen Personen im Jahr 2025 gestiegen. Das war ein Zuwachs um insgesamt 8,8 Millionen Personen (+67 %). Davon sind rund zwei Drittel (67 % beziehungsweise 5,9 Millionen Personen) selbst nach Deutschland eingewandert und rund ein Drittel (33 % beziehungsweise 2,9 Millionen Personen) sind Kinder von zwei eingewanderten Elternteilen. Der Anteil der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte an der Gesamtbevölkerung stieg zwischen 2005 und 2025 um rund 10 Prozentpunkte von 16,0 % auf 26,3 %.
Die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten ist im Jahresdurchschnitt 2025 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt um 38 000 Personen kleiner geworden. Ohne die steigende Zahl der Personen mit Einwanderungsgeschichte wäre der Rückgang mit 478 000 Personen (-0,9 %) deutlich stärker ausgefallen.
Über ein Drittel der 25- bis 34-Jährigen mit Einwanderungsgeschichte
Personen mit Einwanderungsgeschichte sind jung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung: In der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen hatte 2025 mehr als jede dritte Person eine Einwanderungsgeschichte (36 %). Demgegenüber war es in der Gruppe der über 65-Jährigen nur jede siebte Person (14 %). Die Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte war 2025 mit einem Durchschnittsalter von 38,2 Jahren etwa 9 Jahre jünger als die Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte (47,6 Jahre).
Deutliche Unterschiede in beruflicher Qualifikation bei jungen Eingewanderten
Von den selbst eingewanderten jungen Erwachsenen im Alter von 25 bis 34 Jahren hatten 33 % (896 000 Personen) einen akademischen Abschluss. Damit war der Anteil mit akademischem Abschluss unter den Eingewanderten fast so hoch wie in der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe (34 %). Zugleich hatten 36 % der selbst eingewanderten 25- bis 34-Jährigen (1,0 Millionen Personen) keinen beruflichen Abschluss und befanden sich weder in Bildung noch in Ausbildung. Damit war der Anteil mehr als doppelt so hoch wie bei den Personen in dieser Altersgruppe insgesamt (17 %). Entsprechend gering war der Anteil eingewanderter junger Erwachsener mit Berufsabschlüssen: Während 46 % aller 25- bis 34-Jährigen in Deutschland eine Berufsausbildung im dualen System oder eine Fachschule abgeschlossen hatten, traf dies bei den selbst Eingewanderten nur auf 27 % zu.
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