Europa
Abgeordnetenversammlung für europäische Verteidigungsunion
Berlin 04.02.2026
– Der Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vom Dezember 2025 zu gemeinsamen Rüstungsprojekten liegt nun als Unterrichtung (21/3862) der Bundestagspräsidentin vor.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Assemblée nationale haben sich bei ihrem Treffen Ende vergangenen Jahres neben der Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO auch für einen „eigenen, aber komplementären Aufbau europäischer Fähigkeiten“ ausgesprochen. Um eine substanzielle Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Europäischen Union und damit der gemeinsamen Sicherheit zu schaffen, fordern die Parlamentarier eine europäische Verteidigungsunion. Dafür seien der Aufbau eines „echten europäischen Binnenmarkts“ für Verteidigung mit einer innovativen Verteidigungsindustrie, integrierte europäische Fähigkeiten sowie zielgerichtete Investitionen und eine intelligente Regulierung notwendig, heißt es in dem Beschluss mit der Überschrift: „Gemeinsame Rüstungsprojekte zum Erfolg führen – Europas Verteidigung stärken
Europa
EU Erklärung zu Grönland
Berlin 20.01.2026
Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa haben die uneingeschränkte Solidarität der EU mit Dänemark und der Bevölkerung Grönlands unterstrichen. In einer gemeinsamen Erklärung vom Samstag betonten sie: „Territoriale Unversehrtheit und Souveränität sind Grundprinzipien des Völkerrechts. Sie sind für Europa und für die gesamte internationale Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung.“
Frieden und Sicherheit in der Arktis – im transatlantischen Interesse
„Wir haben stets unser gemeinsames transatlantisches Interesse an Frieden und Sicherheit in der Arktis betont, auch durch die NATO. Die im Vorfeld abgestimmte dänische Übung, die zusammen mit Verbündeten durchgeführt wird, findet statt, weil die Sicherheit in der Arktis gestärkt werden muss, und stellt für niemanden eine Bedrohung dar.“
Solidarität mit Dänemark und Grönland
„Die EU bekundet ihre uneingeschränkte Solidarität mit Dänemark und der Bevölkerung Grönlands. Ein Dialog ist und bleibt entscheidend; wir sind gewillt, auf dem bereits in der vergangenen Woche zwischen dem Königreich Dänemark und den USA begonnenen Prozess weiter aufzubauen.“
Geeintes Europa
„Zölle würden die transatlantischen Beziehungen untergraben und könnten eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang setzen. Europa bleibt geeint, koordiniert und zur Wahrung seiner Souveränität entschlossen.“
Europa
Wintersitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
Reden der moldauischen Präsidentin, des armenischen Außenministers und der deutschen Justizministerin
Berlin, Straßburg 16.01.2026
– Reden der moldauischen Präsidentin Maia Sandu und des armenischen Außenministers Ararat Mirzoyan gehören zu den Höhepunkten der Winterplenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE), die vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg stattfindet. Die deutsche Justizministerin Stephanie Hubig wird voraussichtlich in einer Debatte zu aktuellen Themen zum Thema „Wahrung des internationalen Justizsystems“ sprechen.
Drei Dringlichkeitsdebatten wurden beantragt: „Wahrung der Integrität des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention“, „Gewährleistung von Rechenschaftspflicht, humanitärem Schutz und Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach dem Waffenstillstand“ sowie „65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta“.
Eine Gedenkfeier zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust findet statt.
Weitere Debatten sind geplant über das Bekenntnis zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine und die Sicherheit des europäischen Kontinents; über die Notwendigkeit eines Verbots von Konversionspraktiken; und über Wahlen in Krisenzeiten. Die Versammlung wird außerdem ihre Stellungnahme zu einem neuen Protokoll zur Konvention über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der unfreiwilligen Unterbringung und Behandlung von Personen in psychiatrischen Einrichtungen verabschieden.
Die Versammlung wird zudem eine Verabschiedungszeremonie für ihren scheidenden Präsidenten abhalten und ihren neuen Präsidenten wählen. Mihai Popşoi, stellvertretender Ministerpräsident und Außenminister der Republik Moldau, wird die traditionelle Mitteilung des Ministerkomiteevorsitzes verlesen und Fragen der Parlamentarier beantworten. Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, wird eine Fragerunde mit den Parlamentariern abhalten.
Auf der Tagesordnung stehen Debatten über die Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen von Bosnien und Herzegowina, über den Dialog mit Nordmazedonien nach Abschluss der Beobachterphase, über die Entwicklungen im Beobachterverfahren der Versammlung und über die Beobachtung der vorgezogenen Parlamentswahlen in Kirgisistan. Abschließend werden die Parlamentarier die Stärkung der Demokratien bei jungen Menschen, die soziale Integration in Schulen sowie inklusive und partizipative Bildung erörtern.
Die Versammlung verabschiedet ihre endgültige Tagesordnung am ersten Sitzungstag.
Berlin
EU-Agrarkommissar Hansen zieht Bilanz
Berlin 16.01.2026
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen zieht auf der Grünen Woche Bilanz seines ersten Amtsjahres. Im Fokus stehen Einkommen der Landwirte, die Zukunft der GAP, Herkunftskennzeichnung und der direkte Dialog mit der Praxis. „Für mich ist es eine große Ehre, in dieser wunderbaren Veranstaltung der Grünen Woche in Berlin teilnehmen zu dürfen. Wir sind hier wieder auf einer der größten Landwirtschaftsmessen in Europa und in der Welt.“
Foto: © Messe Berlin-Christoph Hansen
Europa
EU-Ukraine Gespräche in Berlin
Berlin 13.01.2026
– Die Gespräche zwischen Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der EU-Kommissarin für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, konzentrierten sich heute, Dienstag, den 13. Januar, auf die Ukraine. Verteidigungsminister Pistorius wertete die Ankündigung der Europäer auf ihrem jüngsten Treffen, Kiew rund 500 Milliarden Euro an Unterstützung zukommen zu lassen, als starkes Zeichen europäischer Solidarität mit der Ukraine.
Die EU-Kommissarin für Außen- und Sicherheitspolitik bekräftigte die Fortsetzung der europäischen Unterstützung für die Ukraine und erklärte, dass Gespräche mit der NATO über deren Beteiligung am Schutz der Ukraine geführt würden.
Foto: © PWO
Europa
Bundesregierung schlägt Änderung des Eurojust-Gesetzes vor
Berlin 07.01.2026
– Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes“ (21/3483) vorgelegt. Der Entwurf diene der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV) an neue EU-rechtliche Vorgaben, führt die Bundesregierung aus. Konkret führe die am 31. Oktober in Kraft getretene Verordnung ((EU) 2023/2131) zu verschiedenen Neuregelungen in der Eurojust-Verordnung, die sich mit dem digitalen Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen, der Modernisierung des Fallbearbeitungssystems, den technischen Einzelheiten der digitalen Kommunikation und des Datenaustauschs und dem Zugriffsrecht von Verbindungsstaatsanwälten und -staatsanwältinnen aus Drittstaaten befassen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 beschlossen, keine Einwendungen gegen den Entwurf, den das Kabinett in seiner 21. Sitzung am 29. Oktober 2025 beschlossen hatte, zu erheben.
Europa
Experten warnen vor Überregulierung bei EU-Sanktionen
Berlin 17.12.2025
– Die Sachverständigen haben für das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508) eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere nationale Umsetzung gefordert. In einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwochmorgen verwiesen die Experten zwar auf die dafür notwendigen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), doch sollten dabei vor allem die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt werden.
Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024/1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, das sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024/1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt.
Der Schwerpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes. Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen von Paragraf 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz sowie Paragraf 82 Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen.
Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-Use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen.
Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen -, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches.
Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt – Jedermannspflicht – ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden.
In der Experten-Anhörung riet Katharina Neckel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) von der Einführung einer teilweisen Strafbewehrung der Jedermannspflicht dringend ab. „Eine solche könnte die Arbeit und die Integrität der IHK-Organisation vor große Herausforderungen stellen und den bereits bestehenden Pflichtenkonflikt erweitern“, sagte sie. Sollte der Gesetzgeber an der Strafbewehrung festhalten, empfiehlt Neckel „im Interesse der Außenwirtschaftsförderung dringend eine Ausnahme für die Tätigkeit der IHKs“.
Miye Kohlhase vom Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) verwies auf die Gefahr, die vor allem Mitarbeiter von Banken und Sparkasse treffe. „Konkret sehen wir die angedachte Streichung der Umsetzungsfrist in Paragraf 18 Absatz 11 AWG sehr kritisch und plädieren dafür, diese beizubehalten, wie auch den entsprechenden persönlichen Strafausschließungsgrund“, sagte sie. Zudem warb Kohlhase für die Beibehaltung der umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige in Paragraf 18 Absatz 3 AWG. Zudem mahnte sie an, dass die Umsetzung von Sanktionen Zeit benötige und dass niemand wegen einer Handlung bestraft werden solle, die ihm unmöglich sei.
Dem schloss sich Matthias Krämer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an. Auch er verwies auf die Problematik, dass einzelne Mitarbeiter von Firmen, vor allem aus dem Mittelstand, ungewollt in Straftaten verwickelt würden, weil nicht jedes mittelständische Unternehmen über Rechtsabteilungen verfüge, die auf Außenrecht spezialisiert seien. Zudem gebe es bei Behörden „wie den zuständigen Zollbehörden immer wieder unterschiedlicher Auffassungen“, das sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren bedacht werden.
Professor Till Patrik Holterhus, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Lüneburg, kritisierte einen anderen Aspekt des Gesetzes. Nach Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums soll im AWG eine Treuhandvorschrift eingeführt werden. Damit werde es möglich, „Unternehmen, die sich auf einer Sanktionsliste befinden, unter Treuhand zu stellen und so dem Sanktionsregime zu entziehen“, sagte Holterhus. Diese Regel solle vor allem Unternehmen aus dem Energiebereich helfen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive werfe diese Überlegung jedoch „eine Reihe von Fragen auf“.
Europa
Wettbewerbsfähigkeit der EU
Berlin 15.12.2025
– Mit dem „European Competitiveness Fund“ (ECF) schlägt die EU im Rahmen des nächsten siebenjährigen Haushalts ab 2028 einen neuen Fonds vor, der die europäische Wirtschaft gezielt stärken soll. Er bündelt 14 bestehende Förderprogramme und umfasst ein Volumen von insgesamt rund 234 Milliarden Euro – das entspricht fast 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts. Ziel des ECF ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen in strategischen Sektoren entlang des gesamten Investitionsprozesses zu steigern – von der Forschung über die industrielle Umsetzung bis zur Markteinführung.
Vorgesehen sind Finanzierungen in vier wirtschaftlichen Teilbereichen („Fenster“):
• Sauberer Wandel und Dekarbonisierung der Industrie
• Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie
• Digitale Führungsrolle
• Resilienz und Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Weltraum
Einfacher Zugang bleibt der Schlüssel
Die Komplexität von EU-Förderprogrammen schreckt viele – insbesondere kleinere und mittlere – Unternehmen, ab. Die Einführung eines einheitlichen Regelwerks für die 14 bisherigen Programme ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Vereinfachung muss sich dann aber auch bei den Unternehmen und Antragstellern bemerkbar machen: Entscheidend ist, die Antragstellung und Bearbeitung von Anfang an aus der Perspektive der beteiligten Akteure – etwa Intermediäre und Umsetzungspartner auf nationaler und/oder regionaler Ebene – zu denken.
Nur Verfahren, die in der Praxis der Unternehmen gut umsetzbar sind und den Betrieben konkrete Unterstützung bieten, können die Wirkung des Fonds sicherstellen. Dazu gehören beispielsweise einfache Antragsformalitäten, verständliche Ausschreibungen, unkomplizierte Auszahlungsmodalitäten sowie zuverlässige und klar benannte Ansprechpartner.
Expertise aus der und für die Wirtschaft nötig
Bei der Ausgestaltung der Jahres- beziehungsweise Mehrjahresprogramme des Fonds ist von zentraler Bedeutung, dass die Wirtschaft als wichtigster Akteur aktiv mit eingebunden wird. Um den ECF möglichst praxistauglich für die Unternehmen zu gestalten, sollten Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Hand und von privater Seite gemeinsam erörtern, welche Finanzierungsinstrumente in welchem Politikfenster zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für die Programmlaufzeit, die sich am jeweiligen Sektor und der gewünschten Investition orientieren sollte. Angesichts unterschiedlicher Bedürfnisse und Möglichkeiten muss hierbei die gesamte Breite der Wirtschaft eingebunden werden – von innovativen Start-ups und Scale-ups über Kleinst- und mittelständische Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen. Die unabhängigen Mitglieder der entscheidenden Governance-Gremien des ECF sollten nachgewiesene Innovationskompetenz und langjährige Erfahrung mitbringen, um innovationsgetriebene und risikobereite Entscheidungen losgelöst von politischen Prozessen treffen zu können. Orientierungsmöglichkeiten für agiles und effizientes Fördermanagement bieten hier die amerikanischen ARPAs (Advanced Research Projects Agencies).
Technologieoffenheit wahren – innovative Potenziale nicht ausschließen
Eine zu enge Fokussierung bei der Förderung birgt das Risiko, vielversprechende Innovationen in anderen Wertschöpfungsketten zu übersehen. Da heute noch nicht absehbar ist, welche Technologien oder Komponenten sich langfristig durchsetzen werden, muss die Förderung zwar effektiv, gleichzeitig aber hinreichend breit aufgestellt sein, um unternehmerische Potenziale nicht vorzeitig auszuschließen.
Flexibilität und Planbarkeit austarieren.
Die im neuen EU-Haushalt angestrebte Flexibilität spiegelt sich auch im Vorschlag zum ECF wider: weniger starre Zielvorgaben, dafür mehr Möglichkeiten, schnell auf Notfallsituation zu reagieren. Das sind Lehren aus der laufenden Haushaltsperiode, in der mehrfach plötzliche Krisen auftraten. Der Spielraum, den die Kommission bei der Festlegung konkreter Förderkriterien und bei der Entwicklung von Arbeitsprogrammen lässt, ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich sinnvoll. Diese Flexibilität ermöglicht zudem, fördertechnisch neue und disruptive Technologien zu berücksichtigen, die bisher nicht im strategischen Fokus der EU standen. Unternehmen benötigen gleichzeitig ausreichend Verlässlichkeit, um langfristige Investitionsentscheidungen treffen zu können.
Europa
EU Beihilfe für Halbleiterindustrie
Berlin 13.12.2025
– Die Europäische Kommission hat staatliche Beihilfen in Höhe von 623 Millionen Euro für die Errichtung von zwei neuen Halbleiterfabriken in Dresden und Erfurt genehmigt. Die Beihilfe besteht aus einer Maßnahme in Höhe von 495 Millionen Euro für GlobalFoundries in Dresden und einer Maßnahme in Höhe von 128 Millionen Euro für X-FAB in Erfurt.
Zwei neue Fabriken für Europa
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel sagte dazu: „Offene Gießereien sind für die Förderung von Wettbewerb und Innovation im europäischen Halbleitersektor von entscheidender Bedeutung. Diese beiden Maßnahmen werden den Bau von zwei neuen Fabriken in Europa ermöglichen und dazu beitragen, unsere Abhängigkeit von Gießereien außerhalb der EU zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der gesamten europäischen Industrie zu stärken“.
Unabhängigkeit der EU im Bereich Halbleitertechnologien
Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die Unabhängigkeit und die technologische Führungsrolle der EU im Bereich der Halbleitertechnologien zu stärken, indem der Bau neuartiger Halbleiteranlagen unterstützt wird. Das steht im Einklang mit den Zielen, die in der Mitteilung zum Europäischen Chips-Gesetz und in den politischen Leitlinien der Kommission für den Zeitraum 2024-2029 festgelegt wurden.
Europa
Konferenz zur Wirtschaftspolitik in der EU
Berlin 08.12.2025
– Mit der Frage, wie die EU ihre Position in der Weltwirtschaft stärken kann, hat sich die 25. Tagung der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS) am 29. und 30. September 2025 in Billund befasst. Das geht aus einer Unterrichtung (21/2992) der Delegation des Deutschen Bundestag hervor. Sie bestand aus sieben Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen und wurde von Inge Gräßle (CDU/CSU) geleitet. Insgesamt nahmen Delegierte aus 25 EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament teil.
Weitere Themen der Konferenz waren die Finanzierung einer unabhängigen EU-Sicherheitspolitik und die Nachhaltigkeit der neuen europäischen Fiskalregeln im aktuellen geopolitischen Kontext.
Mit der Einrichtung der Konferenz haben sich die Unterzeichnerstaaten – zu denen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören – zur Aufnahme einheitlicher und verbindlicher Haushaltsregeln in ihre nationalen Rechtsordnungen, vorzugsweise auf Verfassungsebene, verpflichtet. Die erste SWKS-Konferenz fand im Herbst 2013 in Vilnius (Litauen) statt, seither gibt es jeweils im Frühjahr und im Herbst ein Treffen.
Europa
Bußgelder bei Verstößen gegen EU-Sanktionspakete
Berlin 24.11 2025
– Die Bundesregierung hat eine Verordnung (21/2879) zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt, in der sie um die Herbeiführung der Zustimmung des Deutschen Bundestags bittet.
Die 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist den Angaben zufolge am 1. November 2025 in Kraft getreten und setzt europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben in nationales Recht um, indem sie die Ausfuhrliste für Rüstungsgüter aktualisiert. Außerdem werden Verstöße gegen die mit den jüngeren Sanktionspaketen der Europäischen Union beschlossenen Verbote im Hinblick auf Russland und Belarus, die nicht bereits im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes strafbewehrt sind, entsprechend den europarechtlichen Vorgaben als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bußgeldbewehrt. Anpassungen gibt es auch bei den Bußgeldbewehrungen im Zusammenhang mit den Sanktionsregimen gegen Syrien, Iran und Nordkorea.
Die Änderungen umfassen die Berücksichtigung neuer Rüstungsgüter im Wassenaar-Abkommen, die bereits Eingang in die am 6. März 2025 veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union gefunden haben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Verbote zu erlassen.
Europa
Freihandelsverhandlungen mit Indien
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und der indische Handels- und Industrieminister Piyush Goyal haben sich heute in Berlin zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen ausgetauscht. Es war das erste persönlichen Treffen. Bereits vor einigen Wochen hatten sich beide Minister virtuell ausgetauscht. Im Mittelpunkt der heutigen Begegnung standen die vielfältigen Chancen, die eine intensivere wirtschaftspolitische Zusammenarbeit für die Volkswirtschaften beider Länder bietet, insbesondere im Kontext globaler Herausforderungen. Bundesministerin Reiche: „Wenn Deutschland und Indien ihre Innovationskraft verbinden, entsteht mehr als Wachstum, es entsteht Zukunft. Mit der Vertiefung unserer wirtschaftlichen Beziehungen schaffen wir neue Wachstumschancen und diversifizieren unsere Lieferketten. Unsere engen wirtschaftlichen Beziehungen sind in den letzten Jahren stetig gewachsen, das müssen wir weiter beschleunigen. Indien – das bevölkerungsreichste Land der Welt – etabliert sich zunehmend als wichtiger globaler Player. Zentral für die weitere Vertiefung der Handelsbeziehungen ist der Abschluss des Freihandelsabkommens mit der EU. Dieses wird zwei der größten Wirtschaftsräume der Welt verbinden und uns gemeinsam stärker machen.“
Zentrales Thema des heutigen Gesprächs war der Stand der laufenden Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indien. Ministerin Reiche und Minister Goyal zeigten sich zuversichtlich, dass ein erfolgreicher Abschluss dieser Verhandlungen in naher Zukunft möglich sei, und unterstrichen ihre persönliche Unterstützung dieses gemeinsamen Ziels.
In Indien sind rund 2000 deutsche Unternehmen ansässig. Im Jahr 2024 belief sich das deutsch-indische Handelsvolumen auf 30,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 waren es noch ca. 19,5 Milliarden
Euro. Deutschland exportierte Waren im Wert von 16,9 Milliarden Euro nach Indien und importierte indische Waren im Wert von 13,9 Milliarden Euro.
Europa
75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
Berlin 09.10.2025
– Die Europäer feierten am 9. Oktober den 75. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Diese erste Konvention des Europarats bildet den Grundstein all seiner Aktivitäten. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde im November 1950 in Rom verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Die Ratifizierung ist Voraussetzung für den Beitritt zur Organisation.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Umsetzung der Konvention in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats. Einzelpersonen können nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel im betreffenden Mitgliedsstaat beim Straßburger Gerichtshof Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen einreichen.
Der Europäische Gerichtshof hat derzeit rund 1.649 Beschwerden gegen Regierungen der Europäischen Union, in denen zunehmender Rassismus, religiöse Diskriminierung und Waffenexporte an Regierungen, die Völkermord begehen und Gebiete besetzen, vorgeworfen werden.
Europa
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Berlin 01.10.2025
– Die Bundesregierung will EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ (21/1857) in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf zielt darauf ab, die Vorgaben Richtlinie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vom 14. Dezember 2022 umzusetzen. Die CSRD sieht eine standardisierte und erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die sich nach Unternehmensgröße richtet. Von der Größe hängt auch der Zeitpunkt ab, ab wann Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen und prüfen lassen müssen.
Die Richtlinie hätte laut Entwurf bis zum 6. Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Wegen der Verzögerung leitete die EU-Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die Umsetzung soll laut Bundesregierung 1:1 erfolgen und den bestehenden Rechtsrahmen anpassen. Vorgesehen sind Änderungen in 32 Einzelgesetzen, darunter Handelsgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetz und Wirtschaftsprüferordnung.
Zudem sollen mit dem Entwurf Vorgaben der bis Ende 2025 umzusetzenden „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 in nationales Recht überführt werden. Sie verschiebt für bestimmte Unternehmen die Berichtspflichten nach der CSRD.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass auf EU-Ebene weitere Änderungen an den Vorgaben absehbar seien. „Die Umsetzung der CSRD erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich auf EU-Ebene bereits erkennbar ganz erhebliche Entlastungen gegenüber dem rechtlichen Status quo abzeichnen“, heißt es im Entwurf. Dies betreffe sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Prüfungsstandards. Angesprochen wird in diesem Zusammenhang das sogenannte „Substance Proposal“ der EU-Kommission, das unter anderem eine Anhebung relevanter Schwellenwerte und eine Begrenzung der mittelbaren Berichtspflicht kleinerer Unternehmen vorsieht. Da es noch nicht beschlossen ist, könne es im Entwurf nicht berücksichtigt werden, führt die Bundesregierung aus.
Der Wirtschaft entstünden durch die neuen Vorgaben ohne Erleichterungen ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,65 Milliarden Euro und ein einmaliger Aufwand von 881,2 Millionen Euro, wird in dem Entwurf ausgeführt. Mit den erwarteten Einschränkungen würde sich der jährliche Aufwand auf rund 430 Millionen Euro und der einmalige Aufwand auf etwa 230 Millionen Euro verringern, schätzt die Bundesregierung.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) unterstützt in seiner Stellungnahme die Bundesregierung darin, sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung des Anwendungsbereichs einzusetzen, um „Bürokratiekosten in Milliardenhöhe“ zu vermeiden. Zugleich warnt er, dass auch bei Erleichterungen erhebliche Belastungen für die Wirtschaft blieben. Er kritisiert außerdem, dass die „One in one out“-Regel bei EU-Vorgaben nicht greife und fordert die Abschaffung der Ausnahme.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Der Bundesrat erhielt die Vorlage am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“. Eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.
Europa
Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg für schnelle Überstellungen von Schutzsuchenden in zuständige EU-Staaten
Berlin 13.02.2025
Außerdem Besuch von Bundesinnenministerin Faeser am Hamburger Hauptbahnhof: Zahl der Gewaltdelikte dort um 25 Prozent gesunken
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich heute in Hamburg mit Innensenator Andy Grote und Vertreterinnen und Vertretern der „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ getroffen. Im Rahmen der seit dem Frühjahr 2023 bestehenden Allianz, bestehend aus Polizei Hamburg, Bundespolizei, DB-Sicherheit und Hochbahn-Wache, haben sich insbesondere die sog. „Quattro-Streifen“ zu einem bundesweiten Erfolgsmodell entwickelt. Der gemeinsame Einsatz von Mitarbeitenden aller vier Sicherheitspartner in einer leistungsstarken Einheit ermöglicht es, mit hoher Präsenz noch niedrigschwelliger auf Anliegen oder Störungen jeder Art zu reagieren und hat nicht zuletzt zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheitslage am Bahnhof geführt.
Im Rahmen der täglichen Streifen wurden allein im vergangenen Jahr mehr als 14.500 Personen überprüft und rund 500 Strafanzeigen gefertigt. In mehr als 3.300 Fällen wurde das Hausrecht durchgesetzt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser teilte am Rande ihres Rundgangs mit der „Quattro-Streife“ durch den Hauptbahnhof mit, dass die Zahl der Gewaltdelikte am Hamburger Hauptbahnhof im vergangenen Jahr um rund 25 Prozent gesunken ist.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen, dass die Reisenden und Pendler an deutschen Bahnhöfen jeden Tag sicher unterwegs sind. Unsere Quattro-Streifen am Hamburger Hauptbahnhof greifen durch, wo es nötig ist und sorgen spürbar für mehr Sicherheit. Auch bei der Durchsetzung der von uns stark erweiterten Messer- und Waffenverbote arbeiten wir Hand in Hand zwischen Bundespolizei und Hamburger Polizei. Außerdem wirkt sich der starke Ausbau der Videoüberwachung an unseren Bahnhöfen konkret aus: Heute kann die Bundespolizei drei Mal mehr Straftaten mit Videotechnik aufklären als noch 2019.“
Innensenator Andy Grote: „Wir setzen mit den Quattro-Streifen seit zwei Jahren erfolgreich auf Präsenz und Konsequenz am Hamburger Hauptbahnhof. Unsere Allianz sicherer Hauptbahnhof ist mit den Quattro-Streifen ein inzwischen bundesweit beachtetes Erfolgsmodell, das äußerst positiv wahrgenommen wird und bereits erheblich zu einer Verbesserung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität beigetragen hat. Dass die Zahl der Gewaltdelikte um 25 Prozent sinkt, ist ein sichtbarer Erfolg einer engen Zusammenarbeit unserer Hamburger Sicherheitskräfte mit der Bundespolizei.“
Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg
Im Anschluss besuchte die Bundesinnenministerin die Zentrale Erstaufnahme mit dem Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt, um sich über Anstrengungen bei der Bewältigung des Migrationsgeschehens und die Umsetzung der jüngsten Maßnahmen von Bund und Ländern zu informieren. Die Zahl der Registrierungen und der Asylantragszahlen in Hamburg war zuletzt um rund 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2023 gesunken. Zugleich stieg die Zahl der Rückführungen im vergangenen Jahr auf mehr als 1.700.
Um die Verfahren zur Rücküberstellung in Dublin-Fällen, in denen andere EU-Staaten für das Asylverfahren zuständig sind, weiter zu beschleunigen, wird auf dem Gelände in Hamburg-Rahlstedt in Kürze das bundesweit erste Dublin-Zentrum im Rahmen eines durch das BMI unterstützten Pilotverfahrens eingerichtet. Dort erhalten Personen, deren tatsächliche Ausreise in das zuständige EU-Mitgliedsland im Rahmen des Dublin-Verfahrens zuvor durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wurde, für die Zeit von zwei Wochen nur noch sogenannte Überbrückungsleistungen in Form von Sachleistungen. Ziel ist es zudem, den Verfahrensprozess mit Unterstützung des BAMF deutlich zu beschleunigen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Damit wir weiter Menschen vor Krieg und Terror schützen können, gilt genauso klar: Wer kein Recht hat in Deutschland zu bleiben, muss unser Land wieder verlassen. Wenn Menschen nach Deutschland kommen, obwohl sie ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen, müssen sie schneller dorthin überstellt werden. Hamburg geht hier voran mit effektiven, neuen Verfahren in einem Dublin-Zentrum. Dafür hat Hamburg unsere volle Unterstützung. Unsere Behörden werden hier eng zusammenarbeiten, damit es schnelle und effiziente Verfahren gibt. So können wir die Zahl der Überstellungen in die zuständigen EU-Staaten deutlich erhöhen – und die Länder und Kommunen weiter entlasten.“
Innensenator Andy Grote: „Die gemeinsamen Anstrengungen in Bund und Ländern zeigen auch im Ankunftszentrum spürbar Wirkung. Wir haben im vergangenen Jahr bereits einen deutlich spürbaren Rückgang bei den Zugangszahlen um 30 Prozent erreicht. Gleichzeitig ist die Zahl der Abschiebungen in Hamburg auf mehr als 1.700 gestiegen. Insbesondere bei den Dublin-Rücküberstellungen sind wir in Hamburg so konsequent und erfolgreich wie kein anderes Bundesland. Damit ist in Hamburg bereits eine spürbare Entlastung eingetreten. Für eine weiterhin erforderliche Reduzierung der irregulären Migration braucht es rechtsstaatliche und realistische Maßnahmen. Mit Hamburg als Pilotstandort für ein neues Dublin Zentrum schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für schnelle, effizientere und erfolgreichere Verfahren zur Rücküberstellung von Menschen in den für sie zuständigen EU-Staat.“
Europa
Glückwünsche an den neuen britischen Premierminister, Keir Starmer
Berlin / 5.7.2024 PWO
Bundeskanzler Olaf Scholz gratulierte dem Vorsitzenden der britischen Labour Party, Keir Starmer, der für das Amt des Premierministers von Großbritannien nominiert wurde, zu seiner Ernennung zum Premierminister von Großbritannien und Nordirland.
Olaf Scholz betonte die Tiefe der deutsch-britischen Beziehungen und äußerte die Hoffnung, dass diese zwischen Berlin und London enger werden sollte.
Die britische Labour Party hat bei den Wahlen vom gestrigen Donnerstag einen großen Sieg errungen und konnte erstmals seit mehr als 150 Jahren viele Sitze im Unterhaus zu gewinnen.
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