Europa
VKU kritisiert „made in Europe“-Pflicht: Energiewende würde teurer
Berlin 12.02.2026
Auf EU-Ebene wird eine „Made in Europe“-Pflicht bei öffentlichen Vergaben diskutiert. Das kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), weil die Energiewende teurer und langsamer würde.
„Eine „made in Europe“-Pflicht bei der öffentlichen Auftragsvergabe würde die Energiewende ausbremsen und die Energiepreise verteuern. Das würde vor allem der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft schaden, insbesondere dem Mittelstand. Erschwerend käme hinzu, wenn über verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien grüne Leitmärkte geschaffen werden sollen. Echte europäische Leitmärkte erreichen wir nicht mit „made in Europe“-Pflichten, die nur für öffentliche Vergabeverfahren gelten, sondern mit sektorenübergreifenden „Made in Europe“-Standards und gezielter Förderung für europäische Produktion,“ so Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.
Wenn es für bestimmte Komponenten kaum europäische Anbieter gibt, wird erstens die Beschaffung teurer. Für Stadtwerke, die bis 2030 ohnehin einen Großteil der 721 Milliarden Euro für die Energiewende mobilisieren müssen, bedeutet das höhere Kosten für Netze und Erzeugungsanlagen – und das wiederum würde am Ende zu höheren Energiepreisen führen, unter denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und besonders des Mittelstands leiden würde.
Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber haben schon heute oft Schwierigkeiten, überhaupt Produkte für ihre Energiewende-Projekte zu beschaffen. Zusätzliche „made in Europe“-Pflichten würden also, zweitens, dieses Problem weiter verschärfen und die Energiewende ausbremsen. Damit würden wir länger vom Import fossiler Energien aus dem Ausland abhängig bleiben und das Ziel der Souveränität konterkariert.
Drittens würde eine „made in Europe“-Pflicht bei öffentlichen Vergaben den Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt verzerren: Private Konzerne dürften weiterhin zum besten Preis kaufen, während Stadtwerke teurer und langsamer beschaffen müssten. Das wäre ein klarer Wettbewerbsnachteil, der gerade in Zeiten höherer Anforderungen an Effizienz und Tempo umso schwerer wiegt. „Weniger Wettbewerb führt selten zu sinkenden Preisen“, warnt Liebing.
Europa
Start von Global Gateway
Berlin 11.02.2026
– Mit Global Gateway hat die Europäische Union eine strategische Initiative für nachhaltige und wertebasierte Investitionen in Partnerländern ins Leben gerufen. Ziel ist es, internationale Partnerschaften zu stärken und geopolitische sowie wirtschaftliche Interessen miteinander zu verbinden.
Vor diesem Hintergrund lädt die Bundesregierung gemeinsam mit dem zuständigen EU‑Kommissar für Internationale Partnerschaften, Jozef Síkela, zu einer Informations- und Dialogveranstaltung ein. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Wirtschaft und bietet Raum für Austausch, Fragen und Anregungen.
Ein besonderer Fokus liegt auf Investitionen mit Global Gateway in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika sowie der Vorstellung einer neuen zentralen Anlaufstelle für die deutsche WirtschaftDie Veranstaltung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Global Gateway-Initiative zu stärken. Es werden die Strategie für nachhaltige Investitionen und regionale Investitionsmöglichkeiten in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika vorgestellt. Ein zentraler Fokus liegt auf der Präsentation eines neuen Investment Hubs für die deutsche Wirtschaft. Die Veranstaltung ist als Informations- und Dialogformat konzipiert und richtet sich an Vertreter der deutschen Wirtschaft, die an dem EU-Kommissions Investment Hub interessiert sind.
Europa
Deutschland implementiert die EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht
Berlin 09.02.2026
Wichtiger Beitrag zu einer einheitlichen Sanktionsdurchsetzung und einem fairen Wettbewerbsumfeld in der EU.
Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Die Durchsetzung der EU-Sanktionen wird durch die Richtlinie gestärkt. Sie hat das Ziel, das Sanktionsstrafrecht in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und damit eine effiziente, einheitliche Durchsetzung der EU‑Sanktionen sicherzustellen. Die Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts ist gleichzeitig eine wichtige Unterstützung für die deutschen Exportunternehmen, da so europaweit einheitliche Standards bei der Durchsetzung von Sanktionen geschaffen werden.
Angesichts des anhaltenden, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist es von entscheidender Bedeutung, die wirtschaftliche und finanzielle Handlungsfähigkeit Russlands konsequent zu beschränken. Die EU-Sanktionen zielen darauf ab, den Zugang zu kriegswichtigen Gütern, Technologien und Finanzmitteln zu blockieren und damit die Kriegsführung und Kriegsfinanzierung weiter zu erschweren. Die Sanktionen zeigen Wirkung, der wirtschaftliche Druck auf Russland steigt: Der Zugriff auf Hochtechnologie-Güter wird für Russland immer aufwendiger und teurer. Dies behindert die Kriegsführung zunehmend.
Entscheidend bleibt die konsequente Durchsetzung der EU‑Sanktionen in allen Mitgliedstaaten, um insbesondere Umgehungsversuche seitens Russlands wirksam zu unterbinden. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten wird dieses Defizit nun beheben. Deutschland schließt sich mit dem heutigen Inkrafttreten der Gruppe der Länder an, die ihre nationalen Rechtsordnungen bereits angepasst haben. Wenn all Mitgliedstaaten die Umsetzungen abgeschlossen haben, wird die Richtlinie ihre volle Wirkung entfalten und die europaweit einheitliche Durchsetzung der EU‑Sanktionen gesichert sein.
Das Außenwirtschaftsgesetz erfüllte hinsichtlich der zu strafenden Tatbestände in sehr weiten Teilen bereits die Vorgaben der Richtlinie. Auch bei den Strafrahmen und den Regelungen für die Strafverfolgung entspricht die Richtlinie überwiegend dem in Deutschland bislang geltenden Sanktionsstrafrecht. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
· Strafbewehrung von Verstößen gegen sog. Transaktionsverbote (verbieten Geschäftsabschlüsse mit bestimmten russischen Unternehmen).
· Strafbewehrung bestimmter Fälle der vorsätzlichen Sanktionsumgehung – zum Beispiel bei Vermögensverschleierung.
· Strafbarkeit leichtfertiger Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr von Dual‑Use‑Gütern. Umsetzung der in der Richtlinie vorgesehenen Strafausschließungsgründe für humanitäre Aktivitäten und bestimmte Formen des anwaltlichen Handels.
Die deutsche Wirtschaft unterstützt die Umsetzung der Sanktionen gegen Russland in beispiellosem Maße. Zugleich stellen die Sanktionen Unternehmen vor erhebliche praktische Herausforderungen. Mit Blick auf praktisch-technische Aufgaben bei der Umsetzung, wie beispielsweise die notwendige Software-Implementierung von neuen Listungen, bieten auch künftig die allgemeinen strafrechtlichen Irrtumsregeln den in gutem Glauben agierenden Unternehmen hinreichenden Schutz vor Strafverfolgung. In diesem Sinne hat sich auch der Deutsche Bundestag in einer ergänzenden Erklärung des Wirtschaftsausschusses klargestellt geäußert.
Darüber hinaus werden unabhängig von der Richtlinienumsetzung im Außenwirtschaftsgesetz neue Rechtsinstrumente auf Grundlage des EU-Sanktionsrechts eingeführt, die es ermöglichen, dass EU‑Tochtergesellschaften von sanktionierten russischen Unternehmen von den EU-Sanktionen ausgenommen bleiben.
Europa
Abgeordnetenversammlung für europäische Verteidigungsunion
Berlin 04.02.2026
– Der Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vom Dezember 2025 zu gemeinsamen Rüstungsprojekten liegt nun als Unterrichtung (21/3862) der Bundestagspräsidentin vor.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Assemblée nationale haben sich bei ihrem Treffen Ende vergangenen Jahres neben der Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO auch für einen „eigenen, aber komplementären Aufbau europäischer Fähigkeiten“ ausgesprochen. Um eine substanzielle Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Europäischen Union und damit der gemeinsamen Sicherheit zu schaffen, fordern die Parlamentarier eine europäische Verteidigungsunion. Dafür seien der Aufbau eines „echten europäischen Binnenmarkts“ für Verteidigung mit einer innovativen Verteidigungsindustrie, integrierte europäische Fähigkeiten sowie zielgerichtete Investitionen und eine intelligente Regulierung notwendig, heißt es in dem Beschluss mit der Überschrift: „Gemeinsame Rüstungsprojekte zum Erfolg führen – Europas Verteidigung stärken
Europa
EU Erklärung zu Grönland
Berlin 20.01.2026
Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa haben die uneingeschränkte Solidarität der EU mit Dänemark und der Bevölkerung Grönlands unterstrichen. In einer gemeinsamen Erklärung vom Samstag betonten sie: „Territoriale Unversehrtheit und Souveränität sind Grundprinzipien des Völkerrechts. Sie sind für Europa und für die gesamte internationale Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung.“
Frieden und Sicherheit in der Arktis – im transatlantischen Interesse
„Wir haben stets unser gemeinsames transatlantisches Interesse an Frieden und Sicherheit in der Arktis betont, auch durch die NATO. Die im Vorfeld abgestimmte dänische Übung, die zusammen mit Verbündeten durchgeführt wird, findet statt, weil die Sicherheit in der Arktis gestärkt werden muss, und stellt für niemanden eine Bedrohung dar.“
Solidarität mit Dänemark und Grönland
„Die EU bekundet ihre uneingeschränkte Solidarität mit Dänemark und der Bevölkerung Grönlands. Ein Dialog ist und bleibt entscheidend; wir sind gewillt, auf dem bereits in der vergangenen Woche zwischen dem Königreich Dänemark und den USA begonnenen Prozess weiter aufzubauen.“
Geeintes Europa
„Zölle würden die transatlantischen Beziehungen untergraben und könnten eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang setzen. Europa bleibt geeint, koordiniert und zur Wahrung seiner Souveränität entschlossen.“
Europa
Wintersitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
Reden der moldauischen Präsidentin, des armenischen Außenministers und der deutschen Justizministerin
Berlin, Straßburg 16.01.2026
– Reden der moldauischen Präsidentin Maia Sandu und des armenischen Außenministers Ararat Mirzoyan gehören zu den Höhepunkten der Winterplenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE), die vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg stattfindet. Die deutsche Justizministerin Stephanie Hubig wird voraussichtlich in einer Debatte zu aktuellen Themen zum Thema „Wahrung des internationalen Justizsystems“ sprechen.
Drei Dringlichkeitsdebatten wurden beantragt: „Wahrung der Integrität des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention“, „Gewährleistung von Rechenschaftspflicht, humanitärem Schutz und Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach dem Waffenstillstand“ sowie „65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta“.
Eine Gedenkfeier zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust findet statt.
Weitere Debatten sind geplant über das Bekenntnis zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine und die Sicherheit des europäischen Kontinents; über die Notwendigkeit eines Verbots von Konversionspraktiken; und über Wahlen in Krisenzeiten. Die Versammlung wird außerdem ihre Stellungnahme zu einem neuen Protokoll zur Konvention über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der unfreiwilligen Unterbringung und Behandlung von Personen in psychiatrischen Einrichtungen verabschieden.
Die Versammlung wird zudem eine Verabschiedungszeremonie für ihren scheidenden Präsidenten abhalten und ihren neuen Präsidenten wählen. Mihai Popşoi, stellvertretender Ministerpräsident und Außenminister der Republik Moldau, wird die traditionelle Mitteilung des Ministerkomiteevorsitzes verlesen und Fragen der Parlamentarier beantworten. Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, wird eine Fragerunde mit den Parlamentariern abhalten.
Auf der Tagesordnung stehen Debatten über die Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen von Bosnien und Herzegowina, über den Dialog mit Nordmazedonien nach Abschluss der Beobachterphase, über die Entwicklungen im Beobachterverfahren der Versammlung und über die Beobachtung der vorgezogenen Parlamentswahlen in Kirgisistan. Abschließend werden die Parlamentarier die Stärkung der Demokratien bei jungen Menschen, die soziale Integration in Schulen sowie inklusive und partizipative Bildung erörtern.
Die Versammlung verabschiedet ihre endgültige Tagesordnung am ersten Sitzungstag.
Berlin
EU-Agrarkommissar Hansen zieht Bilanz
Berlin 16.01.2026
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen zieht auf der Grünen Woche Bilanz seines ersten Amtsjahres. Im Fokus stehen Einkommen der Landwirte, die Zukunft der GAP, Herkunftskennzeichnung und der direkte Dialog mit der Praxis. „Für mich ist es eine große Ehre, in dieser wunderbaren Veranstaltung der Grünen Woche in Berlin teilnehmen zu dürfen. Wir sind hier wieder auf einer der größten Landwirtschaftsmessen in Europa und in der Welt.“
Foto: © Messe Berlin-Christoph Hansen
Europa
EU-Ukraine Gespräche in Berlin
Berlin 13.01.2026
– Die Gespräche zwischen Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der EU-Kommissarin für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, konzentrierten sich heute, Dienstag, den 13. Januar, auf die Ukraine. Verteidigungsminister Pistorius wertete die Ankündigung der Europäer auf ihrem jüngsten Treffen, Kiew rund 500 Milliarden Euro an Unterstützung zukommen zu lassen, als starkes Zeichen europäischer Solidarität mit der Ukraine.
Die EU-Kommissarin für Außen- und Sicherheitspolitik bekräftigte die Fortsetzung der europäischen Unterstützung für die Ukraine und erklärte, dass Gespräche mit der NATO über deren Beteiligung am Schutz der Ukraine geführt würden.
Foto: © PWO
Europa
Bundesregierung schlägt Änderung des Eurojust-Gesetzes vor
Berlin 07.01.2026
– Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes“ (21/3483) vorgelegt. Der Entwurf diene der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV) an neue EU-rechtliche Vorgaben, führt die Bundesregierung aus. Konkret führe die am 31. Oktober in Kraft getretene Verordnung ((EU) 2023/2131) zu verschiedenen Neuregelungen in der Eurojust-Verordnung, die sich mit dem digitalen Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen, der Modernisierung des Fallbearbeitungssystems, den technischen Einzelheiten der digitalen Kommunikation und des Datenaustauschs und dem Zugriffsrecht von Verbindungsstaatsanwälten und -staatsanwältinnen aus Drittstaaten befassen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 beschlossen, keine Einwendungen gegen den Entwurf, den das Kabinett in seiner 21. Sitzung am 29. Oktober 2025 beschlossen hatte, zu erheben.
Europa
Experten warnen vor Überregulierung bei EU-Sanktionen
Berlin 17.12.2025
– Die Sachverständigen haben für das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508) eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere nationale Umsetzung gefordert. In einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwochmorgen verwiesen die Experten zwar auf die dafür notwendigen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), doch sollten dabei vor allem die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt werden.
Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024/1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, das sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024/1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt.
Der Schwerpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes. Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen von Paragraf 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz sowie Paragraf 82 Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen.
Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-Use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen.
Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen -, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches.
Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt – Jedermannspflicht – ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden.
In der Experten-Anhörung riet Katharina Neckel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) von der Einführung einer teilweisen Strafbewehrung der Jedermannspflicht dringend ab. „Eine solche könnte die Arbeit und die Integrität der IHK-Organisation vor große Herausforderungen stellen und den bereits bestehenden Pflichtenkonflikt erweitern“, sagte sie. Sollte der Gesetzgeber an der Strafbewehrung festhalten, empfiehlt Neckel „im Interesse der Außenwirtschaftsförderung dringend eine Ausnahme für die Tätigkeit der IHKs“.
Miye Kohlhase vom Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) verwies auf die Gefahr, die vor allem Mitarbeiter von Banken und Sparkasse treffe. „Konkret sehen wir die angedachte Streichung der Umsetzungsfrist in Paragraf 18 Absatz 11 AWG sehr kritisch und plädieren dafür, diese beizubehalten, wie auch den entsprechenden persönlichen Strafausschließungsgrund“, sagte sie. Zudem warb Kohlhase für die Beibehaltung der umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige in Paragraf 18 Absatz 3 AWG. Zudem mahnte sie an, dass die Umsetzung von Sanktionen Zeit benötige und dass niemand wegen einer Handlung bestraft werden solle, die ihm unmöglich sei.
Dem schloss sich Matthias Krämer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an. Auch er verwies auf die Problematik, dass einzelne Mitarbeiter von Firmen, vor allem aus dem Mittelstand, ungewollt in Straftaten verwickelt würden, weil nicht jedes mittelständische Unternehmen über Rechtsabteilungen verfüge, die auf Außenrecht spezialisiert seien. Zudem gebe es bei Behörden „wie den zuständigen Zollbehörden immer wieder unterschiedlicher Auffassungen“, das sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren bedacht werden.
Professor Till Patrik Holterhus, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Lüneburg, kritisierte einen anderen Aspekt des Gesetzes. Nach Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums soll im AWG eine Treuhandvorschrift eingeführt werden. Damit werde es möglich, „Unternehmen, die sich auf einer Sanktionsliste befinden, unter Treuhand zu stellen und so dem Sanktionsregime zu entziehen“, sagte Holterhus. Diese Regel solle vor allem Unternehmen aus dem Energiebereich helfen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive werfe diese Überlegung jedoch „eine Reihe von Fragen auf“.
Europa
Wettbewerbsfähigkeit der EU
Berlin 15.12.2025
– Mit dem „European Competitiveness Fund“ (ECF) schlägt die EU im Rahmen des nächsten siebenjährigen Haushalts ab 2028 einen neuen Fonds vor, der die europäische Wirtschaft gezielt stärken soll. Er bündelt 14 bestehende Förderprogramme und umfasst ein Volumen von insgesamt rund 234 Milliarden Euro – das entspricht fast 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts. Ziel des ECF ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen in strategischen Sektoren entlang des gesamten Investitionsprozesses zu steigern – von der Forschung über die industrielle Umsetzung bis zur Markteinführung.
Vorgesehen sind Finanzierungen in vier wirtschaftlichen Teilbereichen („Fenster“):
• Sauberer Wandel und Dekarbonisierung der Industrie
• Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie
• Digitale Führungsrolle
• Resilienz und Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Weltraum
Einfacher Zugang bleibt der Schlüssel
Die Komplexität von EU-Förderprogrammen schreckt viele – insbesondere kleinere und mittlere – Unternehmen, ab. Die Einführung eines einheitlichen Regelwerks für die 14 bisherigen Programme ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Vereinfachung muss sich dann aber auch bei den Unternehmen und Antragstellern bemerkbar machen: Entscheidend ist, die Antragstellung und Bearbeitung von Anfang an aus der Perspektive der beteiligten Akteure – etwa Intermediäre und Umsetzungspartner auf nationaler und/oder regionaler Ebene – zu denken.
Nur Verfahren, die in der Praxis der Unternehmen gut umsetzbar sind und den Betrieben konkrete Unterstützung bieten, können die Wirkung des Fonds sicherstellen. Dazu gehören beispielsweise einfache Antragsformalitäten, verständliche Ausschreibungen, unkomplizierte Auszahlungsmodalitäten sowie zuverlässige und klar benannte Ansprechpartner.
Expertise aus der und für die Wirtschaft nötig
Bei der Ausgestaltung der Jahres- beziehungsweise Mehrjahresprogramme des Fonds ist von zentraler Bedeutung, dass die Wirtschaft als wichtigster Akteur aktiv mit eingebunden wird. Um den ECF möglichst praxistauglich für die Unternehmen zu gestalten, sollten Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Hand und von privater Seite gemeinsam erörtern, welche Finanzierungsinstrumente in welchem Politikfenster zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für die Programmlaufzeit, die sich am jeweiligen Sektor und der gewünschten Investition orientieren sollte. Angesichts unterschiedlicher Bedürfnisse und Möglichkeiten muss hierbei die gesamte Breite der Wirtschaft eingebunden werden – von innovativen Start-ups und Scale-ups über Kleinst- und mittelständische Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen. Die unabhängigen Mitglieder der entscheidenden Governance-Gremien des ECF sollten nachgewiesene Innovationskompetenz und langjährige Erfahrung mitbringen, um innovationsgetriebene und risikobereite Entscheidungen losgelöst von politischen Prozessen treffen zu können. Orientierungsmöglichkeiten für agiles und effizientes Fördermanagement bieten hier die amerikanischen ARPAs (Advanced Research Projects Agencies).
Technologieoffenheit wahren – innovative Potenziale nicht ausschließen
Eine zu enge Fokussierung bei der Förderung birgt das Risiko, vielversprechende Innovationen in anderen Wertschöpfungsketten zu übersehen. Da heute noch nicht absehbar ist, welche Technologien oder Komponenten sich langfristig durchsetzen werden, muss die Förderung zwar effektiv, gleichzeitig aber hinreichend breit aufgestellt sein, um unternehmerische Potenziale nicht vorzeitig auszuschließen.
Flexibilität und Planbarkeit austarieren.
Die im neuen EU-Haushalt angestrebte Flexibilität spiegelt sich auch im Vorschlag zum ECF wider: weniger starre Zielvorgaben, dafür mehr Möglichkeiten, schnell auf Notfallsituation zu reagieren. Das sind Lehren aus der laufenden Haushaltsperiode, in der mehrfach plötzliche Krisen auftraten. Der Spielraum, den die Kommission bei der Festlegung konkreter Förderkriterien und bei der Entwicklung von Arbeitsprogrammen lässt, ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich sinnvoll. Diese Flexibilität ermöglicht zudem, fördertechnisch neue und disruptive Technologien zu berücksichtigen, die bisher nicht im strategischen Fokus der EU standen. Unternehmen benötigen gleichzeitig ausreichend Verlässlichkeit, um langfristige Investitionsentscheidungen treffen zu können.
Europa
EU Beihilfe für Halbleiterindustrie
Berlin 13.12.2025
– Die Europäische Kommission hat staatliche Beihilfen in Höhe von 623 Millionen Euro für die Errichtung von zwei neuen Halbleiterfabriken in Dresden und Erfurt genehmigt. Die Beihilfe besteht aus einer Maßnahme in Höhe von 495 Millionen Euro für GlobalFoundries in Dresden und einer Maßnahme in Höhe von 128 Millionen Euro für X-FAB in Erfurt.
Zwei neue Fabriken für Europa
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel sagte dazu: „Offene Gießereien sind für die Förderung von Wettbewerb und Innovation im europäischen Halbleitersektor von entscheidender Bedeutung. Diese beiden Maßnahmen werden den Bau von zwei neuen Fabriken in Europa ermöglichen und dazu beitragen, unsere Abhängigkeit von Gießereien außerhalb der EU zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der gesamten europäischen Industrie zu stärken“.
Unabhängigkeit der EU im Bereich Halbleitertechnologien
Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die Unabhängigkeit und die technologische Führungsrolle der EU im Bereich der Halbleitertechnologien zu stärken, indem der Bau neuartiger Halbleiteranlagen unterstützt wird. Das steht im Einklang mit den Zielen, die in der Mitteilung zum Europäischen Chips-Gesetz und in den politischen Leitlinien der Kommission für den Zeitraum 2024-2029 festgelegt wurden.
Europa
Konferenz zur Wirtschaftspolitik in der EU
Berlin 08.12.2025
– Mit der Frage, wie die EU ihre Position in der Weltwirtschaft stärken kann, hat sich die 25. Tagung der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS) am 29. und 30. September 2025 in Billund befasst. Das geht aus einer Unterrichtung (21/2992) der Delegation des Deutschen Bundestag hervor. Sie bestand aus sieben Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen und wurde von Inge Gräßle (CDU/CSU) geleitet. Insgesamt nahmen Delegierte aus 25 EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament teil.
Weitere Themen der Konferenz waren die Finanzierung einer unabhängigen EU-Sicherheitspolitik und die Nachhaltigkeit der neuen europäischen Fiskalregeln im aktuellen geopolitischen Kontext.
Mit der Einrichtung der Konferenz haben sich die Unterzeichnerstaaten – zu denen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören – zur Aufnahme einheitlicher und verbindlicher Haushaltsregeln in ihre nationalen Rechtsordnungen, vorzugsweise auf Verfassungsebene, verpflichtet. Die erste SWKS-Konferenz fand im Herbst 2013 in Vilnius (Litauen) statt, seither gibt es jeweils im Frühjahr und im Herbst ein Treffen.
Europa
Bußgelder bei Verstößen gegen EU-Sanktionspakete
Berlin 24.11 2025
– Die Bundesregierung hat eine Verordnung (21/2879) zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt, in der sie um die Herbeiführung der Zustimmung des Deutschen Bundestags bittet.
Die 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist den Angaben zufolge am 1. November 2025 in Kraft getreten und setzt europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben in nationales Recht um, indem sie die Ausfuhrliste für Rüstungsgüter aktualisiert. Außerdem werden Verstöße gegen die mit den jüngeren Sanktionspaketen der Europäischen Union beschlossenen Verbote im Hinblick auf Russland und Belarus, die nicht bereits im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes strafbewehrt sind, entsprechend den europarechtlichen Vorgaben als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bußgeldbewehrt. Anpassungen gibt es auch bei den Bußgeldbewehrungen im Zusammenhang mit den Sanktionsregimen gegen Syrien, Iran und Nordkorea.
Die Änderungen umfassen die Berücksichtigung neuer Rüstungsgüter im Wassenaar-Abkommen, die bereits Eingang in die am 6. März 2025 veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union gefunden haben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Verbote zu erlassen.
Europa
Freihandelsverhandlungen mit Indien
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und der indische Handels- und Industrieminister Piyush Goyal haben sich heute in Berlin zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen ausgetauscht. Es war das erste persönlichen Treffen. Bereits vor einigen Wochen hatten sich beide Minister virtuell ausgetauscht. Im Mittelpunkt der heutigen Begegnung standen die vielfältigen Chancen, die eine intensivere wirtschaftspolitische Zusammenarbeit für die Volkswirtschaften beider Länder bietet, insbesondere im Kontext globaler Herausforderungen. Bundesministerin Reiche: „Wenn Deutschland und Indien ihre Innovationskraft verbinden, entsteht mehr als Wachstum, es entsteht Zukunft. Mit der Vertiefung unserer wirtschaftlichen Beziehungen schaffen wir neue Wachstumschancen und diversifizieren unsere Lieferketten. Unsere engen wirtschaftlichen Beziehungen sind in den letzten Jahren stetig gewachsen, das müssen wir weiter beschleunigen. Indien – das bevölkerungsreichste Land der Welt – etabliert sich zunehmend als wichtiger globaler Player. Zentral für die weitere Vertiefung der Handelsbeziehungen ist der Abschluss des Freihandelsabkommens mit der EU. Dieses wird zwei der größten Wirtschaftsräume der Welt verbinden und uns gemeinsam stärker machen.“
Zentrales Thema des heutigen Gesprächs war der Stand der laufenden Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indien. Ministerin Reiche und Minister Goyal zeigten sich zuversichtlich, dass ein erfolgreicher Abschluss dieser Verhandlungen in naher Zukunft möglich sei, und unterstrichen ihre persönliche Unterstützung dieses gemeinsamen Ziels.
In Indien sind rund 2000 deutsche Unternehmen ansässig. Im Jahr 2024 belief sich das deutsch-indische Handelsvolumen auf 30,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 waren es noch ca. 19,5 Milliarden
Euro. Deutschland exportierte Waren im Wert von 16,9 Milliarden Euro nach Indien und importierte indische Waren im Wert von 13,9 Milliarden Euro.
Europa
75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
Berlin 09.10.2025
– Die Europäer feierten am 9. Oktober den 75. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Diese erste Konvention des Europarats bildet den Grundstein all seiner Aktivitäten. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde im November 1950 in Rom verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Die Ratifizierung ist Voraussetzung für den Beitritt zur Organisation.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Umsetzung der Konvention in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats. Einzelpersonen können nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel im betreffenden Mitgliedsstaat beim Straßburger Gerichtshof Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen einreichen.
Der Europäische Gerichtshof hat derzeit rund 1.649 Beschwerden gegen Regierungen der Europäischen Union, in denen zunehmender Rassismus, religiöse Diskriminierung und Waffenexporte an Regierungen, die Völkermord begehen und Gebiete besetzen, vorgeworfen werden.
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