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Politik

Grenzüberschreitende Konflikte und der Schiedsgerichtshof bei der DIHK

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Berlin 23.02.2026 

– Handel, Investitionen und Kooperationen reichen heute selbstverständlich über Ländergrenzen hinweg. Dabei kann es leicht zu komplizierten internationalen Streitigkeiten kommen: Lieferungen bleiben aus, werden nicht bezahlt oder etwas anderes läuft schief. Dann braucht es eine neutrale Instanz, die zwischen den Parteien vermittelt und gegebenenfalls den Streit entscheidet.

Nationale Gerichtsverfahren stoßen dabei oft an ihre Grenzen – etwa, weil Urteile im Ausland selten vollstreckt werden können. Hinzu kommt, dass Verfahren in fremden Sprachen geführt werden müssen oder gar grundsätzliche Zweifel an der Neutralität staatlicher Gerichte bestehen können. Lange Verfahrensdauern, hohe Kosten und fehlende Vertraulichkeit in solchen Prozessen belasten Geschäftsbeziehungen zusätzlich.

Streitbeilegung durch Schiedsverfahren 

Für international tätige Unternehmen wird der Streitfall damit zu einem wirtschaftlichen Risiko, das Zeit, Kosten und Marktchancen unmittelbar beeinflusst. Um solche Unwägbarkeiten zu minimieren, greifen Unternehmen aller Größen weltweit auf Schiedsverfahren zurück. Diese ermöglichen nicht nur eine neutrale Streitbeilegung außerhalb der Überlastungen staatlicher Gerichtsbarkeit, sondern sichern auch die internationale Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen. Klare Verfahrensstrukturen, zeitliche Planbarkeit und Vertraulichkeit machen Schiedsverfahren zu einem bewährten Instrument, um internationale Wirtschaftskonflikte zu lösen.

Bundesweit einheitlich, weltweit anerkannt 

In dieser Linie steht auch die Einrichtung des bundesweit einheitlichen und international vernetzten Schiedsangebots aller Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Auslandshandelskammern (AHKs): Mit dem Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) steht eine volldigitale, kostengünstige, schnelle und zweisprachige Plattform zur Verfügung, um nationale wie internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zu behandeln. Leitkriterien hierbei sind Rechtssicherheit, Attraktivität auch für den Mittelstand und durchgehende Effizienz aus Nachfragersicht.
 
Unternehmen bietet der SGH ein wichtiges Vorsorge-Werkzeug an: Sie können auf der Website des Schiedsgerichtshofs eine Schiedsklausel abrufen und diese unverändert in Verträge übernehmen. Für viele typische Konstellationen grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen entsteht damit schon bei Vertragsschluss ein kaufmännisch wie rechtlich verlässlicher Rahmen für einen möglichen Konfliktfall.

Schiedsgerichtsbarkeit und Justiz sind Standortfragen

Für Unternehmen ist Schiedsgerichtsbarkeit bereits heute ein wirksames Mittel der vertraglichen Absicherung. Umso wichtiger ist es, die politischen Rahmenbedingungen dieses Instruments zu stärken. Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger Teil moderner Standort- und Außenwirtschaftspolitik. Technologieoffene rechtliche Grundlagen sowie eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Schiedsverfahrensrechts sind hierfür ebenso erforderlich wie eine stärkere internationale Sichtbarkeit des Schiedsstandorts Deutschland.

Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgeschlagene Reform des Schiedsverfahrensrechts zeitnah zum Abschluss zu bringen. Im grenzüberschreitenden Handel sollten Unternehmen zudem die vertragliche Freiheit haben, die strengen gesetzlichen Vorschriften zur Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) abzuwählen, während sie das deutsche Recht darüber hinaus aber beibehalten können. So bleibt hiesiges Recht im internationalen Vergleich attraktiv und wettbewerbsfähig.
 
Darüber hinaus braucht es weitere Investitionen in eine professionelle Schiedsinfrastruktur und die gezielte Förderung von Ausbildung sowie Qualifizierung, um Qualität, Vertrauen und internationale Akzeptanz dauerhaft zu sichern. Effektive Streitbeilegung ist kein Randelement, sondern muss als integraler Bestandteil einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsordnung verstanden werden.

Politische Rückendeckung nötig

Unternehmen tragen Verantwortung für ihre vertragliche Vorsorge, Politik trägt Verantwortung für den Rechtsstandort Deutschland. Beides gehört zusammen. Wer internationale Märkte stärken will, muss dafür sorgen, dass Konflikte effizient, fair und grenzüberschreitend durchsetzbar gelöst werden können.

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Politik

Neuer Deutschlandtakt: Nahverkehrausbau statt „Tempo 300“

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Berlin 24.20 2026

– Über die in einer Petition erhobene Forderung nach einer „Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und der Priorisierung des Bestandsnetzausbaus“ hat der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Montag beraten. „Wir müssen vom Tempowahn zur Bahnwende kommen“, forderte die Petentin Sarah Brodowski vor den Abgeordneten. In ihrer mehr als 37.000-mal mitgezeichneten öffentlichen Petition (ID 180105) heißt es, der aktuelle Deutschlandtakt setze auf Hochgeschwindigkeits-Neubaustrecken, die immense Kosten verursachten, Natur- und Kulturlandschaften zerstörten sowie Wohn- und Gewerbegebiete zerschnitten. „Diese Planung widerspricht dem Klimaschutz“, urteilt die Petentin. Eine Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und Priorisierung des Bestandsnetzausbaus würde ihrer Einschätzung nach die Investitionskosten und die CO2-Belastung deutlich senken sowie Engpässe schneller beseitigen. „Eine Bahnmodernisierung ist nötig – aber ohne ökonomisch, ökologisch und sozial unverantwortliche Hochgeschwindigkeitsprojekte“, schreibt Brodowski in der Eingabe.

Während der Sitzung wiederholte sie ihre Kernforderung: Der Deutschlandtakt für den Bahnverkehr in ganz Deutschland müsse neu berechnet und an die heutigen Realitäten angepasst werden. Die Zukunft der Bahn liege nicht in „Tempo 300“ sondern in Zuverlässigkeit, Kapazität und Regionalanbindung, sagte die Petentin. Es brauche daher eine Neuberechnung mit „realistischer Höchstgeschwindigkeit“ und eine Priorisierung des Ausbaus bestehender Strecken statt des Neubaus von Hochgeschwindigkeitstrecken. Brodowski forderte zudem eine realistische Kosten-Nutzen Betrachtung. „Eine Verschwendung von Steuergeldern darf es nicht geben.“ Genau dazu führten aber die geplanten Großprojekte „unter dem Deckmantel des Klimaschutzes“, obwohl die realen Auswirkungen das Gegenteil bewirkten, sagte Brodowski mit Blick auf den Flächenverbrauch und den hohen CO2-Ausstoß bei der Produktion des für die Neubauten im großen Umfang benötigten Betons.

Eine Folge von mehr Hochgeschwindigkeitsstrecken sei schon jetzt der Rückgang von Bahnangeboten in der Fläche, sagte der die Petentin begleitende Physiker Jan Hinrich Thies. Wolle man aber die Bürger, „gerade im ländlichen Bereich“, abholen, könne das nicht das Ziel sein. „Wenn wir uns auf die Metropolen konzentrieren, verlieren wir das Land“, so Thies. Das führe zu einer sozialen Ungerechtigkeit, „weil die Menschen schlichtweg abgehängt sind“.

Hochgeschwindigkeit sei ein Kriterium des Deutschlandtaktes, „aber nicht das einzige“, sagte Andreas Gehlhaar, Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium (BMV) als Vertreter der Bundesregierung. Es gehe auch um die Themen Nachfrage, Bedarf, Marktgerechtigkeit, Kapazität und Knotenvernetzung, die in dem gesamten Konzept benötigt würden, „um zu einem Gesamtergebnis zu kommen“. So brauche es marktgerechte Lösungen bei der Reisezeit, um wettbewerbsfähig zum Flugzeug zu sein. Ansonsten werde es die gewünschten Verlagerungen nicht geben, sagte Gehlhaar.

Thies bemängelte, dass im Deutschlandtakt geplante Hochgeschwindigkeitstrecken sehr teuer seien, aber später nur wenig Verkehr hätten, weil sie nicht für den Nahverkehr nutzbar seien. Seiner Auffassung nach muss dafür gesorgt werden, dass diese Strecken mit sehr viel Verkehr genutzt werden, „auch im Nahverkehr“. Dazu brauche es keine Hundert-Kilometer Neubaustrecke, sondern eher einzelne viergleisige Abschnitte und mehr Weichen. „Das sind kleine Maßnahmen, die große Wirkung haben, weil wir dann pünktlicher werden.“

BMV-Vertreter Gehlhaar sieht indes in den Hochgeschwindigkeitstrecken einen Beitrag zur Stabilität des Netzes. Die Erfahrung zeige, dass Hochgeschwindigkeitszüge die Strecken deutlich stabiler fahren würden. Außerdem komme man so zu einer Entflechtung der Verkehre, „weil der Güterverkehr nicht mit 300 km/h fährt“. Durch die Konzentration auf die Hochgeschwindigkeitspersonenzüge bekomme man eine höhere Verlässlichkeit und höhere Robustheit in die Verkehre, sagte der Ministeriumsvertreter.

Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung sagte Gehlhaar, diese sei von „hohem Nutzen“ und finde über viele Formate statt. Der Deutschlandtakt sei im Übrigen Teil des Bundesverkehrswegeplans. Insofern sei er öffentlich diskutiert worden – auch im Parlament.

Gehlhaar machte zugleich deutlich, dass Simulationen, was etwa in Verspätungsfällen oder bei strenger Witterung passiert, stattgefunden hätten. „Diese Rechnungen sind Teil der Diskussionen, die wir im Deutschlandtakt haben.“

Gebe es einen solchen Stresstest, so entgegnete Thies, wären Fehler im aktuellen Deutschlandtakt aufgefallen. Aktuell kenne er Fälle, wo zwei Züge zur gleichen Zeit auf den gleichen Gleis fahren sollen und wo es Anschlüsse gebe, die nicht erreichbar seien. Insofern sei eine Veröffentlichung dieser Stresstests interessant, sagte er. Sinnvoll ist aus seiner Sicht auch deren Betrachtung durch einen „unabhängigen Gutachter“.

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Politik

Anhörung zur Grundsicherung 2026

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Berlin 24.02.2026 

– Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.

Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541). Außerdem standen Anträge der Fraktionen der AfD (21/360521/2222), von Bündnis90/Die Grünen (21/3606) und der Fraktion Die Linke (21/3604) zur Diskussion.

Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.

Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten – Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.

Der Volkswirt Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“.

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund bewertete die Neuregelung des Aktiv-Passiv-Transfers im Gesetzentwurf „grundsätzlich positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.

Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“.

Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.

Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen.

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Berlin

Entlastung der Sozialverwaltungen

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24.02.2026

Der Senat beschließt Mitantragstellung einer Bundesratsinistiative der Freien und Hansestadt Hamburg zur bundesweiten Entlastung der Sozialverwaltungen.

Ziel des Entwurfs ist es daher, die Sozialleistungsverwaltung spürbar zu entlasten, erklärte Aziz Bozkurt Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit.

Foto: © PWO

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Politik

Ministerkomitee des Europarats sichert weitere Unterstützung der Ukraine zu

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Berlin, Straßburg 24.02.2026

– Anlässlich des vierten Jahrestages des umfassenden russischen Militäreinsatzes in der Ukraine bekräftigte das Ministerkomitee des Europarats seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung.

In einer heute veröffentlichten Entscheidung bekräftigte das Ministerkomitee – dem Vertreter aller 46 Mitgliedstaaten der Organisation angehören –, dass die Russische Föderation die volle Verantwortung für ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine trägt, der gegen das Völkerrecht verstößt, sowie für alle von ihr verursachten Zerstörungen und Todesfälle. Das Komitee bekräftigte die zentrale Rolle des Europarats bei der Förderung einer umfassenden Rechenschaftsstruktur in diesem Zusammenhang.

Das Ministerkomitee begrüßte die 2025 erzielten Fortschritte bei der Einrichtung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und unterstrich die Notwendigkeit, den Prozess zur förmlichen Einrichtung und Inbetriebnahme des Sondertribunals zu beschleunigen. Das Komitee rief die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen, und begrüßte die Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Europarat und der Europäischen Union über die Finanzierung eines Vorauskommandos für das Sondertribunal, das seine Arbeit im Januar 2026 aufnahm.

Das Beschlussorgan des Europarats begrüßte zudem die Unterzeichnungsmöglichkeit des Übereinkommens zur Errichtung einer Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine, einem Schlüsselelement eines umfassenden Entschädigungsmechanismus, und die Tatsache, dass bereits 35 Staaten sowie die EU das Übereinkommen unterzeichnet haben.

Darüber hinaus verurteilte das Ministerkomitee die systematischen Angriffe der Russischen Föderation auf lebenswichtige zivile Infrastruktur in der Ukraine, insbesondere unter den extremen Winterbedingungen.

Der Ausschuss verurteilte die rechtswidrige Abschiebung und Zwangsverlegung ukrainischer Kinder sowie Praktiken, die auf die Veränderung ihrer Identität abzielen, und forderte die sofortige, sichere und bedingungslose Rückkehr aller ukrainischen Kinder, die von der Russischen Föderation rechtswidrig abgeschoben oder zwangsweise verlegt wurden.

Darüber hinaus äußerte der Ministerausschuss seine tiefe Besorgnis über die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch die Russische Föderation im vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine, wie sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den zwischenstaatlichen Verfahren Ukraine und Niederlande gegen Russland (Urteil vom 9. Juli 2025) und Ukraine gegen Russland (betreffend Krim) hervorgehoben wurden.

Der Ausschuss erinnerte daran, dass die Russische Föderation, obwohl sie am 16. September 2022 aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgetreten ist, weiterhin verpflichtet ist, die einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen. In diesem Zusammenhang bekräftigte der Ministerausschuss die Bedeutung der fortgesetzten internationalen Beobachtung, Berichterstattung und Rechenschaftspflicht.

Das Ministerkomitee betonte, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden für die Ukraine auf der uneingeschränkten Einhaltung des Völkerrechts und der Rechenschaftspflicht für schwerwiegende Verstöße dagegen beruhen müsse.

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Politik

Lars Klingbeil zum russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

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Berlin 24.02.2026

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil erklärt zum 4. Jahrestag des Beginns des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine:


„Seit vier Jahren mordet Russland in der Ukraine, zerstört Familien, zerstört Städte und Dörfer, zerstört Zukunft. Seit vier Jahren stellt sich die Ukraine den russischen Angriffen mutig und entschlossen entgegen.
Niemand sehnt sich mehr nach Frieden als die Ukrainerinnen und Ukrainer. Auf diesem Weg stehen wir weiter fest an der Seite der Ukraine. Es geht um die ukrainische, aber auch um die europäische Sicherheit. Es liegt an Russland, endlich ein ernsthaftes Interesse an einem gerechten Frieden zu zeigen. Putin muss seinen brutalen Angriffskrieg endlich beenden.
Putin sollte sich keinerlei Illusionen machen, dass unsere Unterstützung für die Ukraine bröckeln könnte. Im Gegenteil: Wir sind und wir bleiben der größte Unterstützer der Ukraine in Europa. Die Ukraine kann sich weiter auf Deutschland verlassen.
Gleichzeitig investieren wir in unsere eigene Sicherheit, wir stärken die Bundeswehr und werden unserer Verantwortung in der NATO gerecht“.

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Politik

Vier Jahre Russisch-Ukrainischen Krieg, ein Presseüberblick

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Berlin 24.02.2026

– Krieg beginnt mit Worten. Das haben Philosophen bestätigt, und das haben wir selbst erlebt. Vier Jahre sind seit Beginn des russisch-ukrainischen Krieges vergangen, der mit Kritik und Drohungen zwischen Russland und dem Westen seinen Anfang nahm. Die ukrainische Bevölkerung ist sich der Kriegsgründe jedoch größtenteils nicht bewusst. Erstaunliche 53 % der Ukrainer kennen die Gründe, verglichen mit 29 % der Europäer und 61 % der Westeuropäischen.

Der Krieg begann inoffiziell im Jahr 2004, als Kiew eine Erhöhung der Transitgebühren für russisches Gas durch sein Territorium nach Europa ankündigte. Dies führte zum Bau der Nord-Stream-Pipeline, die russisches Gas über Deutschland nach Europa transportieren soll. Zwar dämpfte dies die Spannungen zwischen Russland und der Ukraine, doch die Glut des Konflikts schwelte weiter und wartete nur darauf, neu entfacht zu werden. Als die Europäische Union ihre Absicht zur Annexion der Ukraine erklärte, führte dies zur russischen Annexion der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine. Dadurch wurden die Spannungen verschärft und gipfelten schließlich im russisch-ukrainischen Krieg, den wir seit 2022 erleben.

Wir müssen realistisch sein: Der andauernde Krieg ist auf einen Mangel an Weisheit zurückzuführen.

„Nun steht das fünfte Kriegsjahr an – und es sieht nicht gut aus für die Ukraine“, prognostiziert der TAGESSPIEGEL: „Durch die Entwicklungen der vergangenen Monate fühlen sich hierzulande jene bestätigt, die westliche Militärhilfen ohnehin schon lange infrage stellen. Das ist rund die Hälfte der Deutschen, wie Umfragen aus den vergangenen Jahren mehrfach zeigten. ‚Was hat unsere Unterstützung denn bitte gebracht?‘, hört man sie fragen. Oder: ‚Hätte man Putin nicht weiter entgegenkommen müssen? Mehr ukrainisches Land opfern sollen, damit weniger Menschen sterben?‘ Auch wenn hinter diesen Fragen teils ehrliches Mitgefühl oder Angst vor einer noch größeren Eskalation stecken mag: Die Annahmen dahinter sind falsch. Richtig ist vielmehr: Das Engagement von USA und Europäern mag in den vergangenen vier Jahren oft zu klein gewesen sein. Umsonst war es keinesfalls“, unterstreicht der TAGESSPIEGEL.

„Putin setzt darauf, dass die Kriegsmüdigkeit in Europa weiter steigt und den Unterstützern der Ukraine der Atem ausgeht“, beobachtet der KÖLNER STADT-ANZEIGER: „Bereits gelungen ist es ihm, einen Keil zwischen die USA und Europa zu treiben. Umso wichtiger ist es nun, dass die Europäer zusammenstehen. Mit an ihnen liegt es, ob die Ukraine sich in diesem existenziellen Krieg behaupten kann, der über die Zukunft des Kontinents entscheiden könnte. Die Ukrainer halten den Angriffen seit vier Jahren entgegen allen Erwartungen stand. Europas Verantwortung ist es, sie zu befähigen, ihren Kampf weiterzuführen – bis Putin der Preis für diesen Krieg endlich zu hoch wird“, heißt es im KÖLNER STADT-ANZEIGER.

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Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG merkt an: „Ob Europa am Ende gestärkt oder geschwächt aus der von Moskau aufgezwungenen Zeitenwende hervorgeht, hängt davon ab, ob es gelingt, militärische Abschreckung, wirtschaftliche Reformen und sozialen Ausgleich so zu verbinden, dass die Ukraine-Unterstützung nach innen mehrheitsfähig bleibt. Gleichzeitig darf die EU ihre politische Weitsicht nicht verlieren. Wenn Moskau eines Tages wieder auf den Weg der Vernunft zurückfindet, muss Europa bereit sein, Brücken zu bauen. Ohne eine Perspektive auf Aussöhnung wird es keinen dauerhaften Frieden auf dem Kontinent geben. Im fünften Kriegsjahr bleibt Europa herausgefordert“, resümiert die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG.

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Politik

Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen

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Berlin 23.02.2026

– Automatisiertes und vernetztes Fahren ist laut Bundesregierung eine Schlüsseltechnologie, um den Innovations- und Industriestandort Deutschland für den globalen Wettbewerb zu sichern. Die Bundesregierung arbeite daher kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen und zu verbessern. Dabei lieferten Forschungsprojekte „wichtige Erkenntnisse für den späteren Regelbetrieb“, heißt es in der Antwort (21/4114) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3931).

Ziel der Bundesregierung sei es, den Übergang vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb zu beschleunigen, den Markthochlauf zu unterstützen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Dies entspräche auch der Strategie der Bundesregierung mit dem Titel „Die Zukunft fährt autonom“.

Die Entwicklung der im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode genannten Modellregionen gemeinsam mit den Ländern ist der Antwort zufolge ein konkreter Ansatz für die nationale Umsetzung, in Städten ebenso wie in ländlichen Räumen. „Daher begrüßt die Bundesregierung, dass die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Sitzung vom 8. und 9. Oktober 2025 beschlossen hat, eine länderoffene temporäre Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen einzurichten“, heißt es in der Antwort. Hinsichtlich der in der Anfrage angesprochenen Einzelheiten, wie etwa der räumlichen Ausgestaltung der Modellregionen, der Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Modellregionen, seien die Ergebnisse der länderoffenen Projekt-Arbeitsgruppe abzuwarten, schreibt die Bundesregierung.

Soweit grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten angesprochen werden, wird in der Antwort auf den am 5. März 2025 von der EU-Kommission veröffentlichten Aktionsplan für die EU-Automobilindustrie hingewiesen. Darin sehe die Kommission zur Förderung der Marktreife und Vermarktung autonomer Fahrzeuge die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor, um grenzüberschreitende Umgebungen für autonomes Fahren einzurichten. „Die Bundesregierung erörtert das Thema derzeit mit der Kommission, Mitgliedstaaten und den Ländern. Die Ergebnisse dieser Diskussionen bleiben abzuwarten“, heißt es in der Vorlage.

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Politik

Lübeck ohne Fernverkehrsanbindung

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Berlin 23.02.2026

– Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird eine Fernverkehrsanbindung Lübecks erst wieder zur Inbetriebnahme der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) möglich sein. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4158) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3893) mit. Im Nahverkehr sei Lübeck weiterhin alle dreißig Minuten an Hamburg angebunden, wo es zahlreiche Umsteigemöglichkeiten zum Fernverkehr gebe, heißt es weiter. Noch bis 30. April 2026 werde Lübeck zudem von drei baubedingt umgeleiteten Intercity-Zügen Hamburg-Rostock pro Tag und Richtung bedient.

Wann die Inbetriebnahme der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung erfolgt, ist derweil der Vorlage zufolge unklar. Nach Auskunft der DB InfraGO AG werde sich die Umsetzung der Festen Fehmarnbeltquerung über 2029 hinaus verzögern, schreibt die Regierung. Als Gründe für eine Anpassung des Zeitplans seien Schwierigkeiten beim Abschluss der Planungen und der Baurechtserlangung angeführt worden. Im September 2025 habe auch die dänische Seite bekannt gegeben, „dass das Ziel, den Fehmarnbelt-Tunnel im Jahr 2029 zu eröffnen, gefährdet ist“.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stimme mit dem dänischen Verkehrsministerium ab, wie der aktuelle Stand der Arbeiten auf beiden Seiten eingeschätzt wird und was ein neuer, belastbarer Zieltermin für die Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung und ihrer Hinterlandanbindung sein kann, heißt es weiter.

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Kunst

Vier Jahre Krieg gegen die Ukraine

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Berlin 23.02.2026  

– Am 24. Februar 2026 jährt sich der Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zum vierten Mal. Der Krieg trifft vor allem die Menschen in der Ukraine – und richtet sich zugleich gezielt gegen ihre Kultur, ihre Geschichte und ihre Identität. So hat die UNESCO bis heute 519 Kulturstätten als beschädigt verifiziert, darunter 270 historische Bauwerke, 39 Museen, 33 Denkmäler und 19 Bibliotheken.

Zum Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erklärt Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer: „Seit nunmehr vier Jahren bringt dieser furchtbare Krieg unermessliches Leid über die Menschen in der Ukraine – sie verlieren ihre Angehörigen, ihr Zuhause und ihre Lebensgrundlagen. Gleichzeitig richtet sich der Angriff gezielt gegen das kulturelle Gedächtnis des Landes. Kultur ist Identität, Erinnerung und Zukunft zugleich. Wer Kultur zerstört, will ein Land auslöschen. Das werden wir nicht zulassen. Ich spreche den Ukrainerinnen und Ukrainern meine tief empfundene Solidarität aus. Wir stehen weiter fest an der Seite des Landes und seiner Kultur.“

Seit Beginn des Angriffskriegs unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die ukrainische Kultur- und Medienszene mit einem breit angelegten Maßnahmenpaket. Die Hilfsprogramme verbinden akute Nothilfe mit langfristigen Perspektiven für den Wiederaufbau und die Resilienz von Kultur und Medien.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem die Sicherung gefährdeter Museen, Archive und Bibliotheken, Programme zur Digitalisierung und Dokumentation kultureller Bestände sowie Stipendien- und Residenzprogramme für bedrohte Kultur- und Medienschaffende. Gleichzeitig wird die nachhaltige Stärkung des ukrainischen Kulturbetriebs im In- und Ausland unterstützt, auch im Rahmen des kommenden Wiederaufbaus.

Staatsminister Weimer betont: „Kultur ist kein Luxus in Friedenszeiten – sie ist gerade im Krieg ein Fundament gesellschaftlicher Widerstandskraft. Und im Wiederaufbau ist sie mehr als Dekoration: Sie ist ein Motor für Identität, demokratische Teilhabe und europäische Perspektive.“

Ein starkes Zeichen der Solidarität setzt Deutschland 2026 mit der Unterstützung der ukrainischen Präsentation auf der Leipziger Buchmesse. Ukrainische Autorinnen und Autoren sowie Verlage erhalten dort eine Plattform für Austausch, Debatte und internationale Vernetzung.

Auch die zeitgenössische Kunst steht im Fokus: Am 11. Juni 2026 wird die Kyiv Biennale in Berlin eröffnet. Die von der Kulturstiftung des Bundes geförderte Ausstellung präsentiert aufstrebende junge wie auch international bedeutende ukrainische Künstlerinnen und Künstler – ein eindrucksvolles Zeugnis der kreativen Kraft einer Gesellschaft, die unter den extremen Bedingungen des Krieges außergewöhnliche Kunst schafft.

Darüber hinaus stärkt der BKM gezielt die ukrainische Filmszene mit dem European Solidarity Fund for Ukranian Films (ESFUF). Das Programm unterstützt Koproduktionen mit ukrainischen Produktionsunternehmen und ermöglicht somit internationale Sichtbarkeit ukrainischer Perspektiven. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Selbstbehauptung und zur pluralen europäischen Filmlandschaft.

„Film, Literatur, bildende Kunst – all das sind Stimmen einer freien Gesellschaft. Indem wir diese Stimmen stärken, unterstützen wir die Ukraine nicht nur kulturell, sondern auch demokratisch“, so Staatsminister Weimer.

Abschließend erklärt der Kulturstaatsminister: „Die Ukraine verteidigt ihre Freiheit und damit auch zentrale Werte Europas. Unsere kulturpolitische Solidarität ist Ausdruck dieser gemeinsamen Verantwortung. Wir werden die ukrainische Kultur im Krieg und im Wiederaufbau weiterhin verlässlich unterstützen“.

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Politik

Bundeskanzler Friedrich Merz bei Xi Jinping

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Berlin 20.02.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz wird vom 24. bis 26. Februar 2026 in die Volksrepublik China reisen. Er wird dort Peking und Hangzhou besuchen.

In Peking wird Bundeskanzler Merz von Ministerpräsident Li Qiang am 25. Februar mit militärischen Ehren empfangen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen wird der Bundeskanzler an der Sitzung des Beratenden Ausschusses der deutsch-chinesischen Wirtschaft teilnehmen.

Am Nachmittag wird Bundeskanzler Merz mit Staatspräsident Xi Jinping zu einem Vier-Augen-Gespräch zusammenkommen. Im Mittelpunkt der Unterredung werden die bilateralen Beziehungen sowie wirtschaftliche und sicherheitspolitische Fragen stehen.

Am 26. Februar beginnt das Programm in Peking mit der Besichtigung der Verbotenen Stadt. Dem schließt sich ein Besuch bei der Mercedes-Benz-Group an. Nach seiner Ankunft in Hangzhou wird Bundeskanzler Merz mit dem Parteisekretär der Provinz Zhejiang, Wang Hao, zusammentreffen. Anschließend wird der Bundeskanzler das Robotik-Unternehmen Unitree sowie Siemens Energy besuchen. Auf seiner Reise wird Bundeskanzler Merz von einer hochrangigen Wirtschaftsdelegation begleitet.

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Politik

Sprengungen von Zigarettenautomaten

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Berlin 20.02.2026

– Die Sprengung von Zigarettenautomaten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4163) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4002). Darin führt die Bundesregierung zur Frage nach der Häufigkeit solcher Sprengungen in den Jahren 2000 bis 2025 aus, dass ihr keine Datengrundlage vorliege, die Aussagen zur Anzahl und Verteilung dieser Straftaten zulässt.

Wie die Bundesregierung dazu erläutert, werden Sprengungen von Zigarettenautomaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert erfasst. Das Delikt werde in der PKS „als nicht bestimmbare Teilmenge der Straftaten gemäß Paragraf 308 Strafgesetzbuch (StGB) (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) beziehungsweise des Straftatenschlüssels 675200 geführt“, heißt es in der Antwort weiter.

Danach liegen der Bundesregierung ebenso keine Informationen zur Aufklärungsquote oder zum Vermögensschaden vor. Auch zur Frage nach der Zahl der zu den erfragten Straftaten ermittelten Tatverdächtigten liegen ihr den Angaben zufolge „keine statistischen Informationen

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Politik

Mehr Leistungen in der Pflege und mehr Anspruchsberechtigte

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Berlin 20.02.2026 (hib/PK)

– Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 sind nach Angaben der Bundesregierung sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege deutlich angehoben worden. Zugleich sei der Kreis der Anspruchsberechtigten und damit der Leistungsbezieher erheblich ausgeweitet worden, heißt es in der Antwort (21/4070) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3799) der Linksfraktion.

Seit der Einführung der Pflegeversicherung konnte den Angaben zufolge die Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch pflegebedürftige Menschen erheblich reduziert werden. Demnach bezogen 2024 rund 5,6 Prozent aller Pflegebedürftigen Hilfe zur Pflege. In der vollstationären Pflege allein lag der Anteil der Bezieher von Hilfe zur Pflege in den vergangenen Jahren bei einem Drittel. Vor Einführung der Pflegeversicherung habe dieser Wert bei rund 70 Prozent gelegen.

Vor Einführung der Pflegeversicherung hätten die Ausgaben der Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege umgerechnet auf damalige Preise bei rund 9,1 Milliarden Euro gelegen, 2024 seien es nach heutigen Preisen rund 5,3 Milliarden Euro gewesen, heißt es in der Antwort weiter.

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Politik

UNICEF fordert Irans Mullahs Regime auf alle inhaftierten Kinder freizulassen

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Berlin, Köln 20.02.2026 

– UNICEF ist zutiefst besorgt über Berichte, denen zufolge Kinder, die im Zusammenhang mit den jüngsten Unruhen im Iran festgenommen wurden, weiterhin in Haft bleiben.

Wenngleich die Zahl der derzeit inhaftierten Kinder sowie die Bedingungen ihrer Haft nicht überprüft werden können, fordert UNICEF dringend unverzüglich unabhängigen Zugang zu allen inhaftierten Kindern zu erlangen, um sich ein Bild über ihre Lage, den Umgang mit ihnen sowie ihr Wohlergehen zu verschaffen.

Die negativen Auswirkungen von Haft und Inhaftierung auf Kinder sind gut dokumentiert. Kinder sind keine ‚kleinen Erwachsenen‘ – sie benötigen besonderen Schutz und besondere Fürsorge. Der Entzug von Freiheit hat lebenslange Konsequenzen für die Entwicklung eines Kindes, aber auch für die Zukunft der Gesellschaft insgesamt.

Kinder, denen die Freiheit entzogen wurde, müssen menschlich und würdevoll behandelt werden und die Möglichkeit haben, regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien zu halten. Dies sind verbindliche Verpflichtungen nach internationalem Recht und müssen jederzeit eingehalten werden.

UNICEF ruft nachdrücklich dazu auf, die Inhaftierung von Kindern in jeglicher Form zu beenden und Kinder, die im Zusammenhang mit den jüngsten Unruhen im Iran inhaftiert wurden, unverzüglich freizulassen. Die Islamische Republik Iran ist Vertragspartei der Konvention über die Rechte des Kindes und verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.“

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Politik

Keine Waffen für Kriegsverbrecher

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Berlin 19.02.2026    

– Amnesty International setzt sich seit langer Zeit für eine strikte Kontrolle des internationalen Waffenhandels ein, damit Waffen nicht in die falschen Hände geraten. Denn die Folgen des unverantwortlichen Handels mit Kriegsmaterial zeigen sich im unermesslichen Leid in vielen Kriegen und Krisen dieser Welt.

Doch nun hat das Schweizer Parlament auf Druck der Waffenindustrie eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes verabschiedet. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass mit Schweizer Waffen Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden.

 Seit Jahrzehnten fördert Amnesty International dieselbe: Waffen dürfen nicht an Militärs oder Milizen geliefert werden, wenn ein hohes Risiko besteht, dass diese damit Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Deshalb braucht es vor jedem Waffentransfer eine staatliche Kontrolle der Risiken sowie eine Garantie, dass die gelieferten Waffen nicht weitergeleitet werden.

Doch die Mehrheit des Schweizer Parlaments hat im Dezember 2025 problematische Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes beschlossen:

  • Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung wird abgeschafft: damit können Schweizer Waffen an Staaten wie Sudan oder Israel gelangen, die nicht direkt aus der Schweiz beliefert werden dürften.
  • Dem Bundesrat wird die Kompetenz gegeben, die Bewilligungskriterien für Waffenexporte zu umgehen: damit können Schweizer Waffen selbst an Staaten geliefert werden, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.
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Politik

Digital-Kompass startet mit neuem Schwerpunkt

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Berlin, Bonn 19. 02.2026 

Digital-Kompass erleichtert Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten den sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Verbraucherangeboten.

Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten stehen im digitalen Verbraucheralltag vor besonderen Hürden: Komplexe Sprache, unübersichtliche Nutzeroberflächen und fehlende barrierearme Informationen erschweren ihnen den Zugang zu digitalen Angeboten und erhöhen im Verbraucheralltag das Risiko wirtschaftlich und rechtlich nachteiliger Entscheidungen. Mit einem neu ausgerichteten Projekt im Rahmen des Digital-Kompass setzen die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) genau hier an. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das Projekt mit dem Titel „Digital einfach erklärt: Teilhabe für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Lern- und Leseschwierigkeiten aktiv und verständlich gestalten“ im Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2028.

Im Mittelpunkt des Projekts steht die verständliche, niedrigschwellige Vermittlung digitaler Verbraucherkompetenzen für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten und solchen mit Schwierigkeiten beim Erfassen längerer und komplexer Texte. Ziel ist es, dieser bislang wenig beachteten Zielgruppe den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Sie werden darin unterstützt Risiken besser einzuschätzen und informierte, selbstbestimmte Entscheidungen im digitalen Verbraucheralltag zu treffen.

„Mit dem neuen Projekt setzen wir bewusst einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Menschen, für die digitale Informationen oft zu komplex oder nicht barrierefrei aufbereitet sind. Der Digital-Kompass steht dabei für verständliche, verbrauchernahe Angebote, die sich an den realen Bedarfen von Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten orientieren“, erklärt Isabelle Rosière, Geschäftsführerin von DsiN.

Bundesweites Netzwerk als Basis

Die Umsetzung erfolgt über das bundesweite Netzwerk von rund 300 Digital-Kompass-Standorten, die als wohnortnahe Anlaufstellen rund um digitale Fragen in der Bevölkerung bekannt sind. Im Rahmen des Projekts ist zudem der Aufbau weiterer Standorte geplant, um noch mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen.

„Verständliche Sprache und verbrauchergerechte Information sind zentrale Voraussetzungen für digitale Teilhabe, die alle einschließt. Ältere Menschen, die in ihrem Leben wenig Bezugspunkte zu digitaler Technik hatten, profitieren ebenso wie Personen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen von den Angeboten des Digital-Kompass. Der Zugang zu digitalen Informationen und die entsprechenden Kompetenzen fördern soziale und gesellschaftliche Teilhabe.“, sagt Dr. Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesellschaft.

Qualifizierung, Materialien und Vernetzung

Die Angebote des Digital Kompass richten sich sowohl unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch an ehren- und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die ihr Wissen weitertragen sollen. Sie umfassen:

  • Online-Veranstaltungen zu zentralen Fragen des digitalen Verbraucherschutzes,
  • Qualifizierungsangebote zur verständlichen und verbrauchergerechten Sprache,
  • Fach- und Netzwerktagungen zum fachlichen Austausch, zur Weiterbildung und zur Vernetzung.

Ergänzt wird das Angebot durch Lern- und Lehrmaterialien, verständlich aufbereitete Publikationen, einen regelmäßig erscheinenden Podcast sowie Angebote auf der Website, auf Facebook und Instagram.

Die Bedeutung des Projekts unterstreicht auch Bundesverbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig: „Es ist wichtig, dass Informationen für alle leicht verständlich und zugänglich sind. Digitale Angebote machen den Alltag leichter und die Nutzerinnen und Nutzer in der Regel selbständiger. Für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten müssen Inhalte barrierefrei und einfach im Design gestaltet sein. Das gilt für den Kauf eines Zugtickets, den Wechsel des Stromvertrags oder auch für digitale Bankgeschäfte. Echte Teilhabe bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird – deshalb fördern wir das Projekt ‚Digital einfach erklärt‘.“ 

Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Verbraucher Initiative e.V. (VI), dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), dem Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB) sowie Fachexpertinnen und -experten für verständliche und verbrauchergerechte Sprache umgesetzt.

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