Europa
Glückwünsche an den neuen britischen Premierminister, Keir Starmer
Berlin / 5.7.2024 PWO
Bundeskanzler Olaf Scholz gratulierte dem Vorsitzenden der britischen Labour Party, Keir Starmer, der für das Amt des Premierministers von Großbritannien nominiert wurde, zu seiner Ernennung zum Premierminister von Großbritannien und Nordirland.
Olaf Scholz betonte die Tiefe der deutsch-britischen Beziehungen und äußerte die Hoffnung, dass diese zwischen Berlin und London enger werden sollte.
Die britische Labour Party hat bei den Wahlen vom gestrigen Donnerstag einen großen Sieg errungen und konnte erstmals seit mehr als 150 Jahren viele Sitze im Unterhaus zu gewinnen.
Europa
EU Kommission überweist an Deutschland 4,6 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität
Berlin 05.05.2026
Die Europäische Kommission hat am 5. Mai 2026 gesamt 4,6 Mrd. Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) an Deutschland überwiesen.
Mit ausgezahlten Mitteltranchen im Gesamtumfang von 24,3 Mrd. Euro hat Deutschland jetzt 80% seiner insgesamt verfügbaren 30,3 Mrd. Euro aus der ARF abgerufen. Damit gehört Deutschland beim Mittelabruf zur Spitze der EU-Mitgliedstaaten.
Die noch ausstehenden rd. 6 Mrd. Euro werden bis Ende des Jahres fristgerecht im Rahmen des vierten und letzten Auszahlungsantrages abgerufen.
Von den Reformen und Investitionen im DARP profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen u.a. in den Bereichen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Gesundheitswesens, Beschleunigung von Planungs- und Bewilligungsverfahren, Modernisierung der schulischen und beruflichen Bildung, Ausbau der erneuerbaren Energien im Bau- und Verkehrssektor. Gefördert werden zudem Forschung und Innovation in den Bereichen Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Herzstück des europäischen Aufbauprogramms NextGeneration EU. Finanzhilfen aus der ARF sind nicht zurückzuzahlen.
Europa
Maßnahmen für bezahlbare und sichere Energie
Berlin 23.04.2026
Heute hat die EU-Kommission Maßnahmen für bezahlbare und sichere Energie angekündigt. Das Dokument ist nicht rechtsverbindlich. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt insbesondere die pragmatischeren Produktionskriterien für Wasserstoff und den Vorstoß, die Strompreise zu reduzieren, appelliert jedoch, vor allem die „Fit for 55”-Auflagen für eine schnelle Umsetzung zu vereinfachen.
VKU-Chef-Ingbert Liebing: Die Vorschläge der EU-Kommission weisen in die richtige Richtung. Aber für mehr Unabhängigkeit vom Import von Öl und Gas müssen wir das „Fit for 55”-Pakets schneller umsetzen und brauchen dafür Vereinfachungen. Konkret gibt es im „Fit for 55” Auflagen, die hohen Aufwand und Kosten für die Unternehmen verursachen, aber kaum Wirkung für den Klimaschutz und die europäische Souveränität entfalten.
Ein Beispiel sind zusätzliche Berichterstattungen, verkürzte Inspektionsintervalle und Messungen in der Methanverordnung. Diese neuen Pflichten führen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand, reduzieren aber nicht den Methanausstoß selbst. Bei einem Netzbetreiber fallen Umsetzungskosten in Höhe von 4.272 € pro Tonne CO2-Äquivalent an. Zum Vergleich: Ein CO2-Zertifikat kostet derzeit nur 55 € pro Tonne CO2-Äquivalent, das Umweltbundesamt hält 300 € pro Tonne CO2-Äquivalent für angemessen. Zum eigentlichen Ziel – der Reduktion des Methanausstoßes und damit der CO2-Emissionen – führen die zusätzlichen Berichtspflichten jedoch nicht. In Summe erhöhen diese Maßnahmen nur die Kosten für die Unternehmen. Sie fehlen beim effektiven Klimaschutz und verteuern zugleich den Preis für Strom und Gas. Deswegen appellieren wir an die EU-Kommission auch beherzt das dicke Brett des Bürokratieabbaus ins Visier zu nehmen.
Abgesehen von dieser Leerstelle des Bürokratieabbaus gehen die Vorschläge grundsätzlich in die richtige Richtung: Wenn wir unabhängiger vom Import fossiler Energien werden wollen, helfen insbesondere die Vorschläge der Kommission, pragmatischer bei der Produktion von Wasserstoff vorzugehen und bei den Strompreisen strukturell zu entlasten.
Die Vorschläge zeigen auch, welche Spielräume die Bundesregierung bisher nicht nutzt, obwohl Brüssel es ausdrücklich erlaubt. Während Brüssel nun offenbar eine komplette Stromsteuerbefreiung für einkommensschwache Haushalte erlauben will, hat Berlin bislang nur die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft auf das bisher geltende Mindestmaß gesenkt.
„Die Bundesregierung sollte sich nach den Vorschlägen der EU-Kommission endlich einen Ruck geben, und die Stromsteuer für alle senken, damit auch Mittelstand und Haushalte entlastet werden“, appelliert Liebing. Aber auch die EU-Kommission könnte noch konsequenter sein und auf Mindeststeuersätze bei der Stromsteuer komplett verzichten.
Wasserstoff kann eine wesentliche Rolle bei der Absicherung der erneuerbaren Energieversorgung spielen und die Abhängigkeit vom Erdgasimport reduzieren. Jedoch stockt der Hochlauf, weil die Kriterien für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bisher zu streng sind. Deshalb musste z.B. ArcelorMittal ihren Plan zurücknehmen, künftig grünen Wasserstoff in der Stahlproduktion zu nutzen. Mit Wasserstoff hätten jährlich bis zu 5,8 Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden können. Sinnvoll ist der Vorschlag der Kommission, die strengen Vorgaben zu lockern, um Wasserstoff günstiger und damit attraktiver zu machen. Das könnte den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft neu anschieben und auf diese Weise auch die Abhängigkeit von fossilen Importen reduzieren und damit die Sicherheit der erneuerbaren Energieversorgung stärken.
Europa
Industriebeschleunigungsgesetz
Berlin 23.03.2026
Ist das mehr Motor oder doch wieder Bremse?
Mit dem am 4. März vorgestellten Industriebeschleunigungsgesetz („Industrial Accelerator Act“, IAA) möchte die EU-Kommission die industrielle Wertschöpfung in Europa stärken und den Anteil der verarbeitenden Industrie bis 2035 auf mindestens 20 Prozent steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Nachfrage nach CO2-armen, in Europa hergestellten Industrieprodukten und Netto-Null-Technologien angekurbelt werden – etwa durch Vorgaben für öffentliche Aufträge und Förderungen. Gleichzeitig sollen ausländische Investitionen in Europa, die 100 Millionen Euro übersteigen, an Prüf- und Joint-Venture-Regeln geknüpft werden. Das soll dann gelten, wenn diese Investitionen aus Staaten stammen, die über mehr als 40 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten für Elektrofahrzeuge, Batterien, Solaranlagen oder kritische Rohstoffe verfügen. Diese geplanten EU-Vorgaben klingen angesichts protektionistischer Wettbewerber auf den Weltmärkten auf den ersten Blick verständlich. Sie werfen allerdings grundlegende Fragen auf: Kann ein langfristiger Wachstumsschub über diese Vorhaben erzielt werden? Und was rechtfertigt Eingriffe in die unternehmerische Freiheit?
Lichtblick: schnellere Genehmigungsverfahren
Positiv zu bewerten ist der Ansatz, Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte zu beschleunigen. Allerdings sollen manche der Erleichterungen nur für energieintensive Branchen gelten. Der positive Effekt wäre größer, wenn alle Unternehmen weniger Zeit und Ressourcen in solche Prozesse stecken müssten. Auch die Idee, in den Mitgliedsländern für bestimmte Industrien Zonen festzulegen, innerhalb derer die Genehmigungsverfahren weniger aufwendig sein sollen, könnte zur Beschleunigung beitragen. Noch effektiver wäre es jedoch, entsprechende Verfahrenserleichterungen für die Breite der Wirtschaft zugänglich zu machen und gleichzeitig das gesamte regulatorische Umfeld zu entschlacken.
Schattenseiten: Kosten, Bürokratie und Handelskonflikte
Die von der Kommission geplante Einführung von Mindestanforderungen an EU-Wertschöpfung sowie Klimafreundlichkeit bei der öffentlichen Beschaffung und der Förderung ausgewählter Sektoren gibt es nicht zum Nulltarif. Zusätzliche Auflagen, bürokratische Ursprungsnachweise und potenzielle Gegenreaktionen von Handelspartnern belasten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt, dass drei von vier Betrieben mit spürbaren Auswirkungen der „Buy European“-Maßnahmen auf ihr Geschäft rechnen. Die größte Sorge ist dabei die zusätzliche Bürokratie: Mehr als die Hälfte der Befragten erwarten mehr Aufwand durch Herkunftsnachweise, 43 Prozent gehen von höheren Produktionskosten aus, und 36 Prozent befürchten Gegenreaktionen von Handelspartnern sowie einen erschwerten Zugang zu wichtigen Drittlandmärkten. Wer Europa stärken will, darf wichtige Partner nicht vor den Kopf stoßen.
Wirtschaft frühzeitig einbinden
Der IAA wird demnächst von den EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament diskutiert. Hier sollte die Wirtschaft in die Entscheidungsfindungen einbezogen werden, um die Eingriffe in die unternehmerische Freiheit so gering wie möglich zu halten. Umfassende Folgenabschätzungen mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen sowie eine Konsultation der Breite der Wirtschaft sind unerlässlich. Dabei sollte das Hauptaugenmerk darauf liegen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, Bürokratie abzubauen und Investitionen zu erleichtern – statt sie durch neue Hürden zu bremsen.
Europa
Zusammenarbeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden
Berlin 18.03.2026
– Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll europäische Vorgaben eins-zu-eins in deutsches Recht umsetzen. Unter Vermögensabschöpfung wird die Einziehung von Vermögenswerten verstanden, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wir wollen Organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen und ihr die finanzielle Grundlage entziehen. Vermögensabschöpfung muss auch über Grenzen hinweg funktionieren – denn Organisierte Kriminalität ist international. Mit dem geplanten Gesetz verbessern wir die Zusammenarbeit in der EU: Illegale Vermögen sollen leichter aufgespürt, gesichert und eingezogen werden können. Zugleich gehen wir weitere wichtige Schritte. Der Aktionsplan der Bundesregierung bündelt Maßnahmen, die wir schrittweise umsetzen – zur Stärkung unseres Rechtsstaats.“
Der europäische Gesetzgeber hat 2024 eine neue Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten erlassen. Das deutsche Strafrecht bietet den zuständigen Behörden bereits ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten und entspricht damit schon jetzt weitgehend den Anforderungen der Richtlinie. Die Richtlinie sieht jedoch erstmals die Einrichtung von zentralen sogenannten Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen vor und enthält detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen. Diese sollen mit dem Gesetzentwurf eins-zu-eins in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neuen zentralen Stellen sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union beim Aufspüren und Ermitteln von Taterträgen oder Vermögensgegenständen erleichtern. Zudem soll gewährleistet werden, dass sichergestellte und eingezogene Vermögenswerte effizient verwaltet werden. Für die Justiz sollen die Staatsanwaltschaften der Länder die Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen wahrnehmen. Die Länder sollen dabei die Aufgaben bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften zentralisieren können. Die Aufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll auch weiterhin zentral die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung als polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen.
Die neue Richtlinie ist bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf soll eine fristgerechte Umsetzung der zwingenden europäischen Vorgaben in deutsches Recht gewährleisten. Daneben arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an grundlegenden Verbesserungen bei den deutschen Regelungen zur Vermögensabschöpfung. Diesen wird mit dem veröffentlichten Gesetzentwurf nicht vorgegriffen. Grundlage hierfür sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und der Anfang 2026 beschlossene Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.
Europa
Europäischer Austauch zur Wettbewerbsfähigkeit
Berlin 11.03.2026
– Auf Einladung von Bundeskanzler Friedrich Merz, der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und des belgischen Premierministers Bart de Wever haben am Dienstagnachmittag 21 Staats- und Regierungschefs sowie die Präsidentin der Europäischen Kommission einen Meinungsaustausch zum Thema Wettbewerbsfähigkeit geführt. Die Unterstützungsgruppe zum Thema Wettbewerbsfähigkeit hatte sich aus Anlass der Klausurtagung Anfang Februar in Belgien gebildet und sich nun vor dem bevorstehenden Treffen des Europäischen Rates abgestimmt.
Die Staats- und Regierungschefs waren sich einig, dass der Binnenmarkt gestärkt und gleichzeitig vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden muss. Sie identifizierten die Energiepreise als vordringliches Thema, zu dem der bevorstehende Europäische Rat Entscheidungen treffen müsse. Maßnahmen müssten zielgerichtet, temporär und gut koordiniert getroffen werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz mahnte eine Beschleunigung bei der Überprüfung des Emissionshandels an. Er sprach sich weiterhin für eine weitere Vereinfachung des EU-Regelwerks und Entlastungen der Wirtschaft aus.
Europa
Die NATO, die Europäer und Rubio
München 14.02.2026 aus München Redaktionsleiter Haitham Aiash
– Rubio würdigte die Nachkriegsgeschichte der NATO, betonte aber, dass Fehler gemacht worden seien. Er sprach von der Übertragung nationaler Souveränität an internationale Organisationen, während die Gegner aufrüsteten. Rubio kritisierte zudem die Mängel der Klimapolitik, während Konkurrenten weiterhin fossile Brennstoffe nutzten, und wies auf die Folgen unkontrollierter Einwanderung und das Schicksal der Vereinigten Staaten hin: „Es ist mit dem Schicksal der NATO-Mitglieder verbunden und wird es auch bleiben, insbesondere mit dem Schicksal Europas, das niemals von unserer nationalen Sicherheit zu trennen sein wird.“ Er fügte hinzu: „Gemeinsam können wir unsere Wirtschaft wiederaufbauen und unsere Fähigkeit zum Schutz unserer Bevölkerung stärken.“ Die Arbeit dieses neuen Bündnisses dürfe sich jedoch nicht auf militärische Zusammenarbeit und die Wiederbelebung alter Industrien beschränken; sie müsse sich auch auf die Stärkung gemeinsamer Interessen und den Aufbau eines neuen westlichen Jahrhunderts konzentrieren. Zum Abschluss seiner Rede auf der Münchner Konferenz sagte er: „Ich bin heute hier, um klarzustellen, dass Amerika sich auf den Weg in ein neues Jahrhundert des Wohlstands macht, und die amerikanische Regierung beabsichtigt, dies einmal mehr gemeinsam mit ihren geschätzten europäischen Verbündeten und langjährigen Freunden zu tun.“
Europa
VKU kritisiert „made in Europe“-Pflicht: Energiewende würde teurer
Berlin 12.02.2026
Auf EU-Ebene wird eine „Made in Europe“-Pflicht bei öffentlichen Vergaben diskutiert. Das kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), weil die Energiewende teurer und langsamer würde.
„Eine „made in Europe“-Pflicht bei der öffentlichen Auftragsvergabe würde die Energiewende ausbremsen und die Energiepreise verteuern. Das würde vor allem der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft schaden, insbesondere dem Mittelstand. Erschwerend käme hinzu, wenn über verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien grüne Leitmärkte geschaffen werden sollen. Echte europäische Leitmärkte erreichen wir nicht mit „made in Europe“-Pflichten, die nur für öffentliche Vergabeverfahren gelten, sondern mit sektorenübergreifenden „Made in Europe“-Standards und gezielter Förderung für europäische Produktion,“ so Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.
Wenn es für bestimmte Komponenten kaum europäische Anbieter gibt, wird erstens die Beschaffung teurer. Für Stadtwerke, die bis 2030 ohnehin einen Großteil der 721 Milliarden Euro für die Energiewende mobilisieren müssen, bedeutet das höhere Kosten für Netze und Erzeugungsanlagen – und das wiederum würde am Ende zu höheren Energiepreisen führen, unter denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und besonders des Mittelstands leiden würde.
Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber haben schon heute oft Schwierigkeiten, überhaupt Produkte für ihre Energiewende-Projekte zu beschaffen. Zusätzliche „made in Europe“-Pflichten würden also, zweitens, dieses Problem weiter verschärfen und die Energiewende ausbremsen. Damit würden wir länger vom Import fossiler Energien aus dem Ausland abhängig bleiben und das Ziel der Souveränität konterkariert.
Drittens würde eine „made in Europe“-Pflicht bei öffentlichen Vergaben den Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt verzerren: Private Konzerne dürften weiterhin zum besten Preis kaufen, während Stadtwerke teurer und langsamer beschaffen müssten. Das wäre ein klarer Wettbewerbsnachteil, der gerade in Zeiten höherer Anforderungen an Effizienz und Tempo umso schwerer wiegt. „Weniger Wettbewerb führt selten zu sinkenden Preisen“, warnt Liebing.
Europa
Start von Global Gateway
Berlin 11.02.2026
– Mit Global Gateway hat die Europäische Union eine strategische Initiative für nachhaltige und wertebasierte Investitionen in Partnerländern ins Leben gerufen. Ziel ist es, internationale Partnerschaften zu stärken und geopolitische sowie wirtschaftliche Interessen miteinander zu verbinden.
Vor diesem Hintergrund lädt die Bundesregierung gemeinsam mit dem zuständigen EU‑Kommissar für Internationale Partnerschaften, Jozef Síkela, zu einer Informations- und Dialogveranstaltung ein. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Wirtschaft und bietet Raum für Austausch, Fragen und Anregungen.
Ein besonderer Fokus liegt auf Investitionen mit Global Gateway in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika sowie der Vorstellung einer neuen zentralen Anlaufstelle für die deutsche WirtschaftDie Veranstaltung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Global Gateway-Initiative zu stärken. Es werden die Strategie für nachhaltige Investitionen und regionale Investitionsmöglichkeiten in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika vorgestellt. Ein zentraler Fokus liegt auf der Präsentation eines neuen Investment Hubs für die deutsche Wirtschaft. Die Veranstaltung ist als Informations- und Dialogformat konzipiert und richtet sich an Vertreter der deutschen Wirtschaft, die an dem EU-Kommissions Investment Hub interessiert sind.
Europa
Deutschland implementiert die EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht
Berlin 09.02.2026
Wichtiger Beitrag zu einer einheitlichen Sanktionsdurchsetzung und einem fairen Wettbewerbsumfeld in der EU.
Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Die Durchsetzung der EU-Sanktionen wird durch die Richtlinie gestärkt. Sie hat das Ziel, das Sanktionsstrafrecht in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und damit eine effiziente, einheitliche Durchsetzung der EU‑Sanktionen sicherzustellen. Die Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts ist gleichzeitig eine wichtige Unterstützung für die deutschen Exportunternehmen, da so europaweit einheitliche Standards bei der Durchsetzung von Sanktionen geschaffen werden.
Angesichts des anhaltenden, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist es von entscheidender Bedeutung, die wirtschaftliche und finanzielle Handlungsfähigkeit Russlands konsequent zu beschränken. Die EU-Sanktionen zielen darauf ab, den Zugang zu kriegswichtigen Gütern, Technologien und Finanzmitteln zu blockieren und damit die Kriegsführung und Kriegsfinanzierung weiter zu erschweren. Die Sanktionen zeigen Wirkung, der wirtschaftliche Druck auf Russland steigt: Der Zugriff auf Hochtechnologie-Güter wird für Russland immer aufwendiger und teurer. Dies behindert die Kriegsführung zunehmend.
Entscheidend bleibt die konsequente Durchsetzung der EU‑Sanktionen in allen Mitgliedstaaten, um insbesondere Umgehungsversuche seitens Russlands wirksam zu unterbinden. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten wird dieses Defizit nun beheben. Deutschland schließt sich mit dem heutigen Inkrafttreten der Gruppe der Länder an, die ihre nationalen Rechtsordnungen bereits angepasst haben. Wenn all Mitgliedstaaten die Umsetzungen abgeschlossen haben, wird die Richtlinie ihre volle Wirkung entfalten und die europaweit einheitliche Durchsetzung der EU‑Sanktionen gesichert sein.
Das Außenwirtschaftsgesetz erfüllte hinsichtlich der zu strafenden Tatbestände in sehr weiten Teilen bereits die Vorgaben der Richtlinie. Auch bei den Strafrahmen und den Regelungen für die Strafverfolgung entspricht die Richtlinie überwiegend dem in Deutschland bislang geltenden Sanktionsstrafrecht. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
· Strafbewehrung von Verstößen gegen sog. Transaktionsverbote (verbieten Geschäftsabschlüsse mit bestimmten russischen Unternehmen).
· Strafbewehrung bestimmter Fälle der vorsätzlichen Sanktionsumgehung – zum Beispiel bei Vermögensverschleierung.
· Strafbarkeit leichtfertiger Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr von Dual‑Use‑Gütern. Umsetzung der in der Richtlinie vorgesehenen Strafausschließungsgründe für humanitäre Aktivitäten und bestimmte Formen des anwaltlichen Handels.
Die deutsche Wirtschaft unterstützt die Umsetzung der Sanktionen gegen Russland in beispiellosem Maße. Zugleich stellen die Sanktionen Unternehmen vor erhebliche praktische Herausforderungen. Mit Blick auf praktisch-technische Aufgaben bei der Umsetzung, wie beispielsweise die notwendige Software-Implementierung von neuen Listungen, bieten auch künftig die allgemeinen strafrechtlichen Irrtumsregeln den in gutem Glauben agierenden Unternehmen hinreichenden Schutz vor Strafverfolgung. In diesem Sinne hat sich auch der Deutsche Bundestag in einer ergänzenden Erklärung des Wirtschaftsausschusses klargestellt geäußert.
Darüber hinaus werden unabhängig von der Richtlinienumsetzung im Außenwirtschaftsgesetz neue Rechtsinstrumente auf Grundlage des EU-Sanktionsrechts eingeführt, die es ermöglichen, dass EU‑Tochtergesellschaften von sanktionierten russischen Unternehmen von den EU-Sanktionen ausgenommen bleiben.
Europa
Abgeordnetenversammlung für europäische Verteidigungsunion
Berlin 04.02.2026
– Der Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vom Dezember 2025 zu gemeinsamen Rüstungsprojekten liegt nun als Unterrichtung (21/3862) der Bundestagspräsidentin vor.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Assemblée nationale haben sich bei ihrem Treffen Ende vergangenen Jahres neben der Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO auch für einen „eigenen, aber komplementären Aufbau europäischer Fähigkeiten“ ausgesprochen. Um eine substanzielle Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Europäischen Union und damit der gemeinsamen Sicherheit zu schaffen, fordern die Parlamentarier eine europäische Verteidigungsunion. Dafür seien der Aufbau eines „echten europäischen Binnenmarkts“ für Verteidigung mit einer innovativen Verteidigungsindustrie, integrierte europäische Fähigkeiten sowie zielgerichtete Investitionen und eine intelligente Regulierung notwendig, heißt es in dem Beschluss mit der Überschrift: „Gemeinsame Rüstungsprojekte zum Erfolg führen – Europas Verteidigung stärken
Europa
EU Erklärung zu Grönland
Berlin 20.01.2026
Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa haben die uneingeschränkte Solidarität der EU mit Dänemark und der Bevölkerung Grönlands unterstrichen. In einer gemeinsamen Erklärung vom Samstag betonten sie: „Territoriale Unversehrtheit und Souveränität sind Grundprinzipien des Völkerrechts. Sie sind für Europa und für die gesamte internationale Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung.“
Frieden und Sicherheit in der Arktis – im transatlantischen Interesse
„Wir haben stets unser gemeinsames transatlantisches Interesse an Frieden und Sicherheit in der Arktis betont, auch durch die NATO. Die im Vorfeld abgestimmte dänische Übung, die zusammen mit Verbündeten durchgeführt wird, findet statt, weil die Sicherheit in der Arktis gestärkt werden muss, und stellt für niemanden eine Bedrohung dar.“
Solidarität mit Dänemark und Grönland
„Die EU bekundet ihre uneingeschränkte Solidarität mit Dänemark und der Bevölkerung Grönlands. Ein Dialog ist und bleibt entscheidend; wir sind gewillt, auf dem bereits in der vergangenen Woche zwischen dem Königreich Dänemark und den USA begonnenen Prozess weiter aufzubauen.“
Geeintes Europa
„Zölle würden die transatlantischen Beziehungen untergraben und könnten eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang setzen. Europa bleibt geeint, koordiniert und zur Wahrung seiner Souveränität entschlossen.“
Europa
Wintersitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
Reden der moldauischen Präsidentin, des armenischen Außenministers und der deutschen Justizministerin
Berlin, Straßburg 16.01.2026
– Reden der moldauischen Präsidentin Maia Sandu und des armenischen Außenministers Ararat Mirzoyan gehören zu den Höhepunkten der Winterplenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE), die vom 26. bis 30. Januar 2026 in Straßburg stattfindet. Die deutsche Justizministerin Stephanie Hubig wird voraussichtlich in einer Debatte zu aktuellen Themen zum Thema „Wahrung des internationalen Justizsystems“ sprechen.
Drei Dringlichkeitsdebatten wurden beantragt: „Wahrung der Integrität des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention“, „Gewährleistung von Rechenschaftspflicht, humanitärem Schutz und Achtung des Völkerrechts in Gaza und im Westjordanland nach dem Waffenstillstand“ sowie „65. Jahrestag der Europäischen Sozialcharta“.
Eine Gedenkfeier zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust findet statt.
Weitere Debatten sind geplant über das Bekenntnis zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine und die Sicherheit des europäischen Kontinents; über die Notwendigkeit eines Verbots von Konversionspraktiken; und über Wahlen in Krisenzeiten. Die Versammlung wird außerdem ihre Stellungnahme zu einem neuen Protokoll zur Konvention über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der unfreiwilligen Unterbringung und Behandlung von Personen in psychiatrischen Einrichtungen verabschieden.
Die Versammlung wird zudem eine Verabschiedungszeremonie für ihren scheidenden Präsidenten abhalten und ihren neuen Präsidenten wählen. Mihai Popşoi, stellvertretender Ministerpräsident und Außenminister der Republik Moldau, wird die traditionelle Mitteilung des Ministerkomiteevorsitzes verlesen und Fragen der Parlamentarier beantworten. Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, wird eine Fragerunde mit den Parlamentariern abhalten.
Auf der Tagesordnung stehen Debatten über die Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen von Bosnien und Herzegowina, über den Dialog mit Nordmazedonien nach Abschluss der Beobachterphase, über die Entwicklungen im Beobachterverfahren der Versammlung und über die Beobachtung der vorgezogenen Parlamentswahlen in Kirgisistan. Abschließend werden die Parlamentarier die Stärkung der Demokratien bei jungen Menschen, die soziale Integration in Schulen sowie inklusive und partizipative Bildung erörtern.
Die Versammlung verabschiedet ihre endgültige Tagesordnung am ersten Sitzungstag.
Berlin
EU-Agrarkommissar Hansen zieht Bilanz
Berlin 16.01.2026
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen zieht auf der Grünen Woche Bilanz seines ersten Amtsjahres. Im Fokus stehen Einkommen der Landwirte, die Zukunft der GAP, Herkunftskennzeichnung und der direkte Dialog mit der Praxis. „Für mich ist es eine große Ehre, in dieser wunderbaren Veranstaltung der Grünen Woche in Berlin teilnehmen zu dürfen. Wir sind hier wieder auf einer der größten Landwirtschaftsmessen in Europa und in der Welt.“
Foto: © Messe Berlin-Christoph Hansen
Europa
EU-Ukraine Gespräche in Berlin
Berlin 13.01.2026
– Die Gespräche zwischen Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und der EU-Kommissarin für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, konzentrierten sich heute, Dienstag, den 13. Januar, auf die Ukraine. Verteidigungsminister Pistorius wertete die Ankündigung der Europäer auf ihrem jüngsten Treffen, Kiew rund 500 Milliarden Euro an Unterstützung zukommen zu lassen, als starkes Zeichen europäischer Solidarität mit der Ukraine.
Die EU-Kommissarin für Außen- und Sicherheitspolitik bekräftigte die Fortsetzung der europäischen Unterstützung für die Ukraine und erklärte, dass Gespräche mit der NATO über deren Beteiligung am Schutz der Ukraine geführt würden.
Foto: © PWO
Europa
Bundesregierung schlägt Änderung des Eurojust-Gesetzes vor
Berlin 07.01.2026
– Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes“ (21/3483) vorgelegt. Der Entwurf diene der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV) an neue EU-rechtliche Vorgaben, führt die Bundesregierung aus. Konkret führe die am 31. Oktober in Kraft getretene Verordnung ((EU) 2023/2131) zu verschiedenen Neuregelungen in der Eurojust-Verordnung, die sich mit dem digitalen Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen, der Modernisierung des Fallbearbeitungssystems, den technischen Einzelheiten der digitalen Kommunikation und des Datenaustauschs und dem Zugriffsrecht von Verbindungsstaatsanwälten und -staatsanwältinnen aus Drittstaaten befassen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 beschlossen, keine Einwendungen gegen den Entwurf, den das Kabinett in seiner 21. Sitzung am 29. Oktober 2025 beschlossen hatte, zu erheben.
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