Connect with us

Politik

Fragen zu zivilen und militärischen Weltraumprogrammen

Published

on

Berlin 10.02.2026 

– Mit möglichen Synergien zwischen militärischen und zivilen Weltraumprogrammen befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/3988). Die Bundesregierung habe in ihrer Raumfahrtstrategie die Absicht erklärt, Synergien durch Dual-Use-Ansätze bei der Entwicklung neuer Technologien zu nutzen.

Das Ziel sei, die zivil-militärische Zusammenarbeit zu stärken, um gemeinsame Nutzungssynergien beim Betrieb und der Bereitstellung von Weltrauminfrastrukturen zu schaffen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob es Möglichkeiten gibt, Satelliten, die für die Bundeswehr genutzt werden, auch für zivile Zwecke einzusetzen.

Mehr

Politik

Safer Internet Day: Für mehr Fairness und Sicherheit Online

Published

on

By

Berlin 10.02.2026

Anlässlich des heutigen Safer Internet Day veranstalten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Digitalverband Bitkom e.V. eine Konferenz zum Thema „Altersverifikation, Dark Patterns und In-Game-Käufe – was verändert der Digital Fairness Act?“. Bei der Veranstaltung soll es um Verantwortung in digitalen Räumen und den Auswirkungen von irreführender Werbung und süchtig machenden Inhalten gehen. Mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft soll diskutiert werden, welche Rolle der von der Europäischen Kommission angekündigte Digital Fairness Act spielen kann.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:

„Sicherheit und Fairness im Netz – das bedeutet auch wirksamen Schutz vor Geschäftspraktiken, die in die Irre führen, manipulieren oder süchtig machen. Wir brauchen hier bessere europäische Regeln: klare Vorgaben, Verbote und vor allem auch wirksame Mechanismen zu deren Durchsetzung. Besonders wichtig ist der effektive Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ein echtes Problem sind zum Beispiel Videospiele mit Glückspielelementen wie Lootboxen. Kommerzielles Glückspiel hat im Kinderzimmer nichts verloren. Ich begrüße es, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Digital Fairness Act angekündigt hat, der den Schutz vor manipulativen kommerziellen Praktiken im digitalen Raum insgesamt verbessern soll. Wichtig ist, dass sich alle betroffenen Akteure mit ihren Perspektiven in die Debatte über den Digital Fairness Act einbringen. Die diesjährige Veranstaltung zum „Safer Internet Day“ bietet dafür ein gutes Forum. Ich bin überzeugt: Es liegt auch im Interesse der Digitalwirtschaft, dass es im Internet fair zugeht – und es klare Regeln gibt gegen Manipulation und Irreführung.“

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

„Digitale Angebote eröffnen enorme Chancen – sie müssen aber fair, transparent und sicher gestaltet sein. Ziel ist ein digitaler Raum, in dem sich Menschen selbstbestimmt bewegen können und der zugleich ein sicherer Ort gerade auch für Kinder und Jugendliche ist. Unfaire Geschäftspraktiken, manipulative Designs und andere Risiken gilt es wirksam einzudämmen. Der Digital Fairness Act bietet die Chance, den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen und zu harmonisieren und so Verbraucherschutz, Vertrauen und Innovationsfähigkeit gleichermaßen zu stärken. Ebenso wichtig ist es, die Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, damit sie Risiken erkennen und Angebote einordnen können und so souveräner im digitalen Raum agieren.“

Der digitale Alltag ist zunehmend durch personalisierte Angebote, komplexe Geschäftsmodelle sowie aufmerksamkeitsorientierte Designansätze geprägt. Vor diesem Hintergrund gilt es, Verbraucherinnen, Verbraucher sowie insbesondere Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen und im selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen.

Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang einen „Digital Fairness Act“ angekündigt. Sie hat das digitale Verbraucherrecht in den letzten Jahren einer Eignungsprüfung unterzogen. Mit dem „Digital Fairness Act“ möchte die Europäische Kommission digitale Märkte fairer für Unternehmen und Verbraucher machen.

Der Safer Internet Day (SID) ist ein internationaler Aktionstag für ein sicheres und verantwortungsvolles Internet. Er findet jedes Jahr am zweiten Dienstag im Februar in über 180 Ländern statt. In Deutschland wird der Safer Internet Day von klicksafe koordiniert und von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren aus Bildung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik mit Veranstaltungen und Aktionen begleitet.

Foto: © PWO

Mehr

Politik

Dunkelfeldstudien zur Gewaltbetroffenheit

Published

on

By

Berlin 10.02.2026  

– Viele schweigen aus Angst, Scham oder weil sie den Partner nicht verlieren wollen. Eine umfangreiche neue Studie deckt erschreckende Zahlen zu Gewalt in Familien und Partnerschaften auf.

Jeder zweite Mensch in Deutschland hat in der Kindheit oder Jugend körperliche Gewalt erfahren. Das zeigt eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene große Studie. Demnach wurden 49,3 Prozent der Frauen als Minderjährige mindestens einmal geschlagen oder körperlich verletzt. Unter den Männern lag der Anteil bei 51,7 Prozent. Von sexuellen Übergriffen in der Kindheit und Jugend waren demnach deutlich mehr Frauen (fünf Prozent) betroffen als Männer (1,9 Prozent). 

Schläge in der Kindheit sind in Deutschland ausdrücklich verboten. Im entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es wörtlich: «Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

Die repräsentative Studie – für die zwischen Juli 2023 und Januar 2025 bundesweit insgesamt 15.479 Menschen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren befragt worden waren – beantwortet auch einige Fragen, die nicht Gegenstand der jährlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind, da diese nur Delikte umfasst, die der Polizei bekanntgeworden sind. 

Blickt man auf die Gewalt zwischen Partnern oder Ex-Partnern, so zeigt sich: Etwa 90 Prozent der körperlichen Gewalt hat sich hier innerhalb der Partnerschaft ereignet. 8,4 Prozent der männlichen Betroffenen und 5,6 Prozent der weiblichen Betroffenen berichten von körperlicher Gewalt nach Beendigung der Beziehung. Dass diese jedoch häufig sehr gravierende Folgen haben kann – vor allem für Frauen, zeigt die Polizeistatistik: 2024 sind in Deutschland 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden, 191 davon durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder.

Foto: © PWO

Mehr

Politik

BSW klagt Bundestag vor Bundesverfassungsgericht

Published

on

By

Berlin 9.2.2026 

BSW-Parteivorsitzender Fabio De Masi sagt: „Der Bundestag hat statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten, gar nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 jedoch bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss. Wir hoffen daher, dass Karlsruhe seiner Linie treu bleibt. Es geht um das Vertrauen in die Demokratie und einen Kanzler, der womöglich ohne Mehrheit regiert.

BSW-Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali sagt: „Der Bundestag hat im Dezember eine Neuauszählung mit hanebüchener Begründung abgelehnt. Man will einfach nicht sehen, was – in den Augen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei – nicht sein darf: dass das BSW triftige Gründe für eine Neuauszählung genannt hat und nach dieser Neuauszählung mit großer Wahrscheinlichkeit im Bundestag sitzen wird. Eine gerichtliche Klärung vom Bundesverfassungsgericht ist daher zwingend erforderlich. Wir werden die entsprechende Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht einreichen. In den vergangenen Wochen hatten wir Einsicht in die Akten des Bundestages. Es sind weitere Auffälligkeiten, Widersprüche sowie falsche Darstellungen durch Abgeordnete zutage getreten. Auch dieser Sachverhalt wird Bestandteil unserer Wahlprüfungsbeschwerde sein. Die Bilanz der seit dem Wahlabend vorliegenden Informationen, Indizien und Belege lässt keinen anderen Schluss zu: Eine Neuauszählung ist zwingend geboten und der einzige Weg, das tatsächliche Wahlergebnis verlässlich festzustellen.“

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht dazu: „Dass die anderen Parteien eine Neuauszählung unbedingt verhindern wollen, weil sie offenbar auch davon ausgehen, dass das BSW dann in den Bundestag käme, ist offensichtlich. Die Wahlprüfung des Bundestages war ein peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre. Da wurde nichts wirklich geprüft! Aber nur eine Neuauszählung kann klären, ob der Bundestag korrekt zusammengesetzt ist und Friedrich Merz ein demokratisch legitimierter Kanzler ist. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht es als seinen Auftrag begreift, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, das in den letzten Jahren ziemlich gelitten hat, wieder zu stärken, indem es den Weg für eine Neuauszählung und damit für ein korrektes Wahlergebnis freimacht.“

Foto: © PWO

Mehr

Politik

GWK beschließt umfangreiches Programm zur Modernisierung und Sanierung von Hochschulen

Published

on

By

Berlin 09.02.2026

– Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat ein umfangreiches Programm beschlossen, um die Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen kurzfristig zu beschleunigen. Bund und Länder wollen damit neue Dynamik in den Hochschulbau bringen und gezielte Impulse für eine leistungsfähige Wissenschaftsinfrastruktur setzen. Damit soll eine auch im internationalen Wettbewerb attraktive Infrastruktur gestärkt werden, die zukunftsgerecht, innovativ und nachhaltig ist. Möglich wird dies durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes.

„Bund und Länder haben sich hier intensiv und im Sinne der Sache abgestimmt. Der Austausch wurde getragen vom gemeinsamen Ziel, bereits 2026 Investitionen zu ermöglichen und zügig spürbare Impulse vor Ort, also in den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, zu setzen. Ich danke allen Beteiligten für diesen Kraftakt und bin zuversichtlich: Die nun ermöglichten Investitionen werden zeitnah Wirkung für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland entfalten“, so die GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.

Der stellvertretende GWK-Vorsitzende und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, ergänzt: „Für die Länder ist dieses Investitionssofortprogramm ein wichtiger Schritt, um den Sanierungsstau an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen mit dem nötigen Tempo abzubauen. Entscheidend ist, dass die Mittel schnell und unbürokratisch wirken und den Ländern echten Handlungsspielraum geben, Projekte vorzuziehen und Prioritäten passgenau vor Ort zu setzen. Zugleich ist das Programm eine Investition in die Zukunft: Sanierung und Modernisierung müssen Energieeffizienz, Klimaneutralität, Digitalisierung sowie zeitgemäße Lehr- und Forschungsbedingungen konsequent mitdenken.“

Mit der Verabschiedung der „Bund-Länder-Vereinbarung zur befristeten Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung der baulich-technischen Infrastruktur von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen“ stellt der Bund den Ländern auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes in den Jahren 2026 bis 2029 Mittel aus dem SVIK im Rahmen eines Investitionssofortprogramms bereit. Das Investitionssofortprogramm des Bundes adressiert neben der Modernisierung und Sanierung der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur auch den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Für beide Förderbereiche stehen insgesamt 4 Milliarden Euro – jeweils eine Milliarde in den vier Jahren – zur Verfügung, die in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Entscheidung, wie viele Mittel in welchen Förderbereich fließen, obliegt den einzelnen Ländern.

Mehr

Politik

Politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge

Published

on

By

Berlin 09.02.2026 

– Bei politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge sind im vierten Quartal vergangenen Jahres laut Bundesregierung 25 Menschen verletzt worden, darunter ein Kind. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3777) ferner darlegt, lagen ihr mit Stand vom 31. Dezember 2025 Erkenntnisse zu 204 politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge außerhalb ihrer Unterkunft – darunter 32 Gewaltdelikte – im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres vor.

Zudem lagen der Bundesregierung den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 33 politisch motivierten Straftaten im vierten Quartal 2025 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war; in neun Fällen handelte es sich dabei um ein Gewaltdelikt. Daneben wurde ihr in diesem Zeitraum laut Vorlage ein Fall im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet, bei dem es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelte.

Mehr

Politik

Klarstellungen zur Münchner Sicherheitskonferenz

Published

on

By

Berlin 09.02.2020

Botschafter Wolfgang Ischinger, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz, ist der Ansicht, dass die aktuellen globalen Entwicklungen, darunter Gewalt, der russisch-ukrainische Krieg (der in wenigen Tagen in sein viertes Jahr geht), das Chaos im Nahen Osten und die gegenseitigen Drohungen zwischen dem Iran und den USA, offene Konferenzen erfordern, um das Risiko von Kriegen zu mindern, die die Menschheit verwüsten könnten.

Ischinger erklärte, die NATO werde aufgrund der Drohungen von Mitgliedstaaten mit dem Austritt sowie des Drucks auf die Ukraine, ihren NATO-Beitrittsantrag zurückzuziehen, ein zentrales Thema der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz sein. Das Bündnis betrachtet den Antrag Kiews als peinlich und einen weiteren Rückschlag für jeden Dialog.

Mehr als hundert Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister sowie Vertreter von Menschenrechtsorganisationen werden am Freitag und Sonntag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und Demonstrationen gegen die Konferenz in München teilnehmen.

Foto: © PWO

Mehr

Politik

Der Skandal, der die moralische Überlegenheit des Westens entlarvte

Published

on

By

Berlin 09.02.2026

Wenn ein so schwerwiegendes Verbrechen wie die Affäre um Jeffrey Epstein ans Licht kommt und kürzlich fast drei Millionen geheime Dokumente veröffentlicht wurden, sollte dies nicht allein Epstein angelastet werden. Es geht weit über die Beteiligten hinaus, die in westlichen wissenschaftlichen, politischen und kulturellen Institutionen und sogar in europäischen Königshäusern verstreut sind. Es könnte auch über die Opfer hinausgehen und etwas weitaus Ernsthafteres offenbaren.

Dieser „Skandal der westlichen Zivilisation“ wirft zahlreiche Fragen auf und lässt uns alle darüber nachdenken, ob das Enthüllte lediglich die verborgene Seite eines unmoralischen Systems ist, das der Öffentlichkeit bisher verborgen blieb, oder ob wir Zeugen eines historischen Wandels werden, der das Wesen der Moral selbst grundlegend verändert hat.

Die als Jeffrey-Epstein-Skandal bekannte „Bombe des Verbrechens“ verweist auf Hunderte, vielleicht Tausende von Verbrechen, die jahrelang direkt vor den Augen von Aufsichts- und Justizbehörden begangen wurden. Dies rückt die Frage in den Vordergrund, wie solche Praktiken im westlichen Moralkodex fortbestehen können.

Das westliche modernistische Projekt präsentierte der Welt zunächst sein moralisches Antlitz, gefolgt von seinen technologischen Aspekten. Im Zentrum dieses Projekts stand die Idee, dass der Mensch im Mittelpunkt der Welt steht. Der Westen ließ sich von John Locke inspirieren, der über die dem Autorität vorausgehenden Naturrechte schrieb und betonte, dass die Aufgabe des Staates darin bestehe, den Einzelnen und seine Freiheit zu schützen.

Immanuel Kant prägte die Idee, dass das höchste Ziel die Menschenwürde sei und dass Moral aus der Pflicht entspringt, die Menschheit allein aufgrund ihres Menschseins zu achten. John Stuart Mill wiederum etablierte die Freiheit als Voraussetzung für die Entfaltung der Wahrheit.

Vor diesem philosophischen Hintergrund wurde ein idealisiertes Bild eines ethischen Systems gezeichnet, das Transparenz versprach, sich der Rechtsstaatlichkeit rühmte und deren herausragendstes Merkmal hervorhob: die Fähigkeit, eigene Fehler von innen heraus zu korrigieren.

Was westliche Denker boten, war nicht bloß ein akademischer Diskurs, der in Bildung, Medien, Literatur und politischer Rhetorik Eingang in die Mainstream-Kultur fand; er wurde in Slogans wie „Niemand steht über dem Gesetz“ und „Institutionen sind stärker als Individuen“ übersetzt. Dies galt als Versprechen und erstrebenswertes Ziel.

Knapp zwanzig Jahre nach Beginn des 20. Jahrhunderts war dieses Versprechen verflogen. Zwei Weltkriege und der Aufstieg totalitärer Regime führten zu tiefgreifenden Umwälzungen. Dann brach der Kalte Krieg aus, der den Wertediskurs mit der Logik der Macht verschmolz.

Nach dem Ende des Kalten Krieges folgte der Neoliberalismus mit seinem wachsenden Einfluss, dem sich verschiebenden Machtverhältnis zwischen Staat und Markt und der zunehmenden Verschmelzung von Ethik und Pragmatismus.

Das Bündnis von Geld und Wissen

Seit Francis Bacons berühmtem Ausspruch „Wissen ist Macht“ hat das westliche Projekt dem Wissen nahezu absolute moralische Autorität verliehen. „Macht“ bezeichnet hier die Fähigkeit, die Welt zu gestalten und die Lebensbedingungen zu verbessern.

Universitäten, Labore und Forschungszentren erlangten daher einen hohen symbolischen Status als Institutionen, die nicht nur Wahrheit produzieren, sondern auch jenen, die sich ihnen zuwenden, moralische Legitimität verleihen. In diesem Kontext hatte Geld eine einzige Funktion: „Unterstützung“. Diese Unterstützung wurde im öffentlichen Diskurs nicht als Instrument zur Erlangung von Einfluss oder Kontrolle dargestellt.

Das Problem lag nicht in der bloßen Präsenz von Geld in der Nähe von Wissen, sondern vielmehr in der Leichtigkeit, mit der „Unterstützung“ zu einem Mittel der Selbstverherrlichung des Unterstützers umgedeutet werden konnte, insbesondere wenn die Finanzierung mit hochtrabender humanitärer Rhetorik einherging und Beziehungen in Parolen wie „Förderung der Wissenschaft“ und „Dienst an der Menschheit“ gehüllt wurden.

Das Dilemma besteht darin, dass die Sprache der Werte selbst dazu benutzt wird, Macht zu verschönern, indem Begriffe wie „Fortschritt“, „Innovation“ und „Menschlichkeit“ als symbolische Schutzschilde dienen. Wie der französische Soziologe Pierre Bourdieu schrieb, ist symbolisches Kapital in der Lage, „Macht in Legitimität und Hegemonie in Akzeptanz zu verwandeln“.

Hätte der Skandal den Missbrauch von Wissen offengelegt, wäre die Angelegenheit weit weniger gravierend gewesen. Doch er legte den Verfall der kritischen Fähigkeit des Systems offen, als dieses sich in einem Netzwerk von Einflussnehmern verstrickte, die die Sprache der Moral gekonnt beherrschten.

Warum schwiegen manche? Wie konnte Schweigen zu einem verständlichen und rationalen Verhalten in einem System werden, das vorgibt, Werte zu verteidigen? Genau das geschieht, wenn Ethik zu einer bloßen Fassade verkommt, zu einem Mittel, das Machtbild zu schmücken.

Vom Schock zum Zweifel

Der anfängliche Schock der Jeffrey-Epstein-Affäre war nicht rein moralischer, sondern vielmehr erschütternder Natur. Eine Öffentlichkeit, die lange an eine Welt mit transparenten Institutionen und unparteiischen Gesetzen geglaubt hatte, sah sich mit Fakten konfrontiert, die diesem vertrauten Narrativ widersprachen und jeden Einzelnen zu der Frage veranlassten: Wie konnte ich ihn übersehen?

Der westliche Kulturdiskurs beruht darauf, der Öffentlichkeit zu versichern, dass individuelle Verfehlungen, so schwerwiegend sie auch sein mögen, innerhalb des Systems korrigiert werden.

Wie der Philosoph Paul Ricoeur in seiner Auseinandersetzung mit Erzählung und Identität schrieb, benötigen Gesellschaften „glaubwürdige Geschichten“, um ihren moralischen Zusammenhalt zu bewahren. Doch wenn sich solche Vorfälle ohne überzeugende Aufklärung wiederholen, wandelt sich der Schock in einen Vertrauensverlust in die Erzählung selbst.

In den Jahren nach Aufdeckung des Skandals artikulierten westliche Journalisten und Beobachter diesen Wandel deutlich. Ein Kommentator der New York Times schrieb, dass es sich nicht um „ein Versagen einer Einzelperson oder der Staatsanwaltschaft“ handelte, sondern vielmehr um „den Zusammenbruch der Vorstellung, dass das System im Ernstfall automatisch funktioniert“.

Der Guardian machte eine bemerkenswerte Beobachtung: Der Fall hinterließ das allgemeine Gefühl, dass „Justiz als Verfahren existiert und keine moralische Gewissheit mehr zu repräsentieren scheint“. Diese Aussagen drücken keine flüchtige Wut aus, sondern vielmehr einen psychologischen und kulturellen Wandel von Vertrauen zu Misstrauen.

Der Zweifel beginnt, wenn die Öffentlichkeit erkennt, dass die Sprache, an die sie sich gewöhnt hat – die Sprache der Transparenz und Rechenschaftspflicht –, das Geschehen nicht erklärt. Genau davor warnte der Soziologe Zygmunt Bauman, als er schrieb, dass die Spätmoderne einen Zustand der „moralischen Unsicherheit“ hervorbringt, in dem die Regeln zwar bestehen bleiben, das Vertrauen in ihre Gerechtigkeit aber schwindet.

In diesem Klima ist Scheitern keine Ausnahme mehr, sondern ein Zeichen für einen tieferliegenden Fehler im übergeordneten Narrativ. Dieser Zweifel äußert sich nicht immer in lautstarken Protesten, sondern sickert langsam ins öffentliche Bewusstsein und wandelt sich in eine kalte Distanz zum offiziellen Diskurs.

Dies manifestiert sich in einer einfachen, ironischen und empörten Frage, die in Kommentaren und Analysen immer wieder auftaucht: das Gefühl der Überraschung „jedes Mal“. Es ist ein implizites Eingeständnis, dass das Narrativ nicht mehr überzeugt und dass das, was einst als Abweichung galt, nun als plausible Möglichkeit gelesen wird.

In diesem Moment wird der Skandal zu einer kulturellen Offenbarung, nicht bloß zu einem moralischen Versagen oder individuellen Fehltritt. Er zeigt, wie ein System seine Wertvorstellungen bewahren kann, während es gleichzeitig seine Überzeugungskraft gegenüber seinem Publikum verliert.

Hannah Arendt schrieb an anderer Stelle, dass die größte Gefahr für moderne Gesellschaften nicht die Lüge, sondern die „Gleichgültigkeit gegenüber der Wahrheit“ sei. Zweifel ist also nicht das Ende der Geschichte, sondern der Beginn einer Phase, in der Zweifel zur Norm hinsichtlich des Bildes wird, das wir von uns selbst kultiviert haben.

Werte im Dienste des Geldes

Es ist daher ein Moment der Konvergenz zwischen einer skandalösen Realität und einer alten philosophischen Kritik, die vor der Fragilität der Ansprüche der Moderne warnte. Jahrzehnte vor jedem Skandal warnten Philosophen davor, dass das moderne Projekt, obwohl es Rationalität und Befreiung versprach, das Potenzial für Abweichungen in sich barg, sobald Werte zu Instrumenten der Kontrolle wurden.

Max Horkheimer und Theodor Adorno schrieben in ihrem Buch „Dialektik der Aufklärung“, dass die Aufklärung, während sie danach strebte, die Menschheit vom Aberglauben zu befreien, sich in eine instrumentelle Rationalität verwandeln könnte, die Werte auf Nutzen und Herrschaft reduziert. Aus dieser Perspektive wird Moral nicht explizit abgeschafft, sondern vielmehr so​​umformuliert, dass sie dem System dient, sodass der moralische Slogan Teil des Mechanismus wird, anstatt ein Maßstab für dessen Überprüfung zu sein.

Michel Foucault erweiterte diese Kritik, indem er argumentierte, dass moderne Macht nicht durch direkte Repression, sondern durch die Produktion eines Diskurses wirkt, der vernünftig, human und fortschrittlich erscheint. In diesem Kontext muss das System seine Widersprüche nicht verbergen; es genügt, sie sprachlich zu handhaben, und das „Spiel“ setzt sich in einem wiederkehrenden Kreislauf innerhalb von Institutionen und zwischen Individuen fort.

Jürgen Habermas plädierte für die Möglichkeit, die Moderne zu retten, warnte aber vor der Gefahr der „Kolonisierung der Lebenswelt“, wenn ökonomische und administrative Systeme die ethischen und kommunikativen Bereiche dominieren.

In einem solchen Szenario verlieren Werte ihre kritische Kraft und werden zu Verfahren, die umgesetzt statt diskutiert werden. Diese Idee verdeutlicht den posttraumatischen Moment, in dem das Problem nicht durch einen öffentlichen Dialog, der Vertrauen wiederherstellt, angegangen wird, sondern durch eine Reihe von Maßnahmen, die den Fall abschließen, ohne ihm wieder Sinn zu verleihen.

In einer düstereren Diagnose schrieb Zygmunt Bauman über die „flüssige Moderne“, in der sich Normen auflösen und Moral kein festes Gerüst mehr, sondern eine situationsbedingte Entscheidung ist.

In einer solchen Welt geht es nicht darum, wer die Schuld trägt, sondern darum, wer die Macht hat, sich der Verantwortung zu entziehen. Hier überschneidet sich philosophische Kritik mit der kulturellen Erfahrung der Öffentlichkeit, die Werte zwar im Diskurs als gegeben, in ihrer Anwendung aber als wandelbar wahrnimmt.

Der Epstein-Skandal sollte nicht als plötzlicher Bruch eines soliden modernistischen Projekts interpretiert werden, sondern vielmehr als eine Krise, vor der Philosophen gewarnt haben. Er unterstreicht, dass nicht die Moral selbst zusammengebrochen ist, sondern das Vertrauen in ihre Beständigkeit angesichts der Logik der Macht. Daher wandelt sich die öffentliche Skepsis von einer emotionalen Reaktion zu einer bewussten kulturellen Haltung gegenüber der Moderne.

Ist die Moderne die Lösung oder die Krise?

Jenseits der rechtlichen und ethischen Fragen rund um den Epstein-Skandal ist die Frage nach der Moderne und ihrer Neubewertung das Gebot unserer Zeit. Das Projekt, das schrittweise auf der Idee der inneren Kritik und Korrektur aufgebaut wurde, befindet sich in einer beispiellosen Bewährungsprobe: Der Korrekturmechanismus ist unter dem Druck der Dichotomie von Geld und Macht verschwunden.

Die westliche Moderne, so Immanuel Kant, zeichnete sich durch ihre Fähigkeit aus, Kritik als ständige moralische Verpflichtung zu praktizieren. Wie Theodor Adorno später warnte, kann diese Verpflichtung jedoch zu einem bloßen sprachlichen Ritual verkommen, wenn sie von den Machtstrukturen losgelöst wird. In einem solchen Fall wird Kritik nicht abgeschafft, sondern ihrer Wirkung beraubt und von eben jenem System absorbiert, das sie eigentlich infrage stellen sollte.

Der Diskurs moralischer Überlegenheit dient nicht länger der Bewertung der Moderne, sondern vielmehr ihrer Verteidigung. Werte werden bemüht, um ihre symbolische Wirkung zu schmälern und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass „das System funktioniert“, selbst wenn gegenteilige Beweise erdrückend sind. Genau dies beschrieb Zygmunt Bauman, als er feststellte, dass moderne Gesellschaften eine Krise in ihrer Fähigkeit erleben, mit ihren inhärenten Widersprüchen zu koexistieren.

H.A.

Mehr

Europa

Deutschland implementiert die EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht

Published

on

By

Berlin 09.02.2026

Wichtiger Beitrag zu einer einheitlichen Sanktionsdurchsetzung und einem fairen Wettbewerbsumfeld in der EU.

Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Die Durchsetzung der EU-Sanktionen wird durch die Richtlinie gestärkt. Sie hat das Ziel, das Sanktionsstrafrecht in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und damit eine effiziente, einheitliche Durchsetzung der EU‑Sanktionen sicherzustellen. Die Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts ist gleichzeitig eine wichtige Unterstützung für die deutschen Exportunternehmen, da so europaweit einheitliche Standards bei der Durchsetzung von Sanktionen geschaffen werden.

Angesichts des anhaltenden, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist es von entscheidender Bedeutung, die wirtschaftliche und finanzielle Handlungsfähigkeit Russlands konsequent zu beschränken. Die EU-Sanktionen zielen darauf ab, den Zugang zu kriegswichtigen Gütern, Technologien und Finanzmitteln zu blockieren und damit die Kriegsführung und Kriegsfinanzierung weiter zu erschweren. Die Sanktionen zeigen Wirkung, der wirtschaftliche Druck auf Russland steigt: Der Zugriff auf Hochtechnologie-Güter wird für Russland immer aufwendiger und teurer. Dies behindert die Kriegsführung zunehmend.

Entscheidend bleibt die konsequente Durchsetzung der EU‑Sanktionen in allen Mitgliedstaaten, um insbesondere Umgehungsversuche seitens Russlands wirksam zu unterbinden. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten wird dieses Defizit nun beheben. Deutschland schließt sich mit dem heutigen Inkrafttreten der Gruppe der Länder an, die ihre nationalen Rechtsordnungen bereits angepasst haben. Wenn all Mitgliedstaaten die Umsetzungen abgeschlossen haben, wird die Richtlinie ihre volle Wirkung entfalten und die europaweit einheitliche Durchsetzung der EU‑Sanktionen gesichert sein.

Das Außenwirtschaftsgesetz erfüllte hinsichtlich der zu strafenden Tatbestände in sehr weiten Teilen bereits die Vorgaben der Richtlinie. Auch bei den Strafrahmen und den Regelungen für die Strafverfolgung entspricht die Richtlinie überwiegend dem in Deutschland bislang geltenden Sanktionsstrafrecht. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

·         Strafbewehrung von Verstößen gegen sog. Transaktionsverbote (verbieten Geschäftsabschlüsse mit bestimmten russischen Unternehmen).

·         Strafbewehrung bestimmter Fälle der vorsätzlichen Sanktionsumgehung – zum Beispiel bei Vermögensverschleierung.

·         Strafbarkeit leichtfertiger Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr von Dual‑Use‑Gütern. Umsetzung der in der Richtlinie vorgesehenen Strafausschließungsgründe für humanitäre Aktivitäten und bestimmte Formen des anwaltlichen Handels.

Die deutsche Wirtschaft unterstützt die Umsetzung der Sanktionen gegen Russland in beispiellosem Maße. Zugleich stellen die Sanktionen Unternehmen vor erhebliche praktische Herausforderungen. Mit Blick auf praktisch-technische Aufgaben bei der Umsetzung, wie beispielsweise die notwendige Software-Implementierung von neuen Listungen, bieten auch künftig die allgemeinen strafrechtlichen Irrtumsregeln den in gutem Glauben agierenden Unternehmen hinreichenden Schutz vor Strafverfolgung. In diesem Sinne hat sich auch der Deutsche Bundestag in einer ergänzenden Erklärung des Wirtschaftsausschusses klargestellt geäußert.

Darüber hinaus werden unabhängig von der Richtlinienumsetzung im Außenwirtschaftsgesetz neue Rechtsinstrumente auf Grundlage des EU-Sanktionsrechts eingeführt, die es ermöglichen, dass EU‑Tochtergesellschaften von sanktionierten russischen Unternehmen von den EU-Sanktionen ausgenommen bleiben.

Mehr

Politik

Die Vereinten Nationen und die Welt

Published

on

By

Berlin 06.02.2026

– Seit ihrer Gründung vor fast achtzig Jahren hat die UNO die Erwartungen der Weltbevölkerung nicht erfüllt, etwa die Schaffung von Weltfrieden, die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kriegen.

Die Vereinten Nationen haben die Massaker in Ruanda, Srebrenica, Myanmar und anderen Teilen der Welt ignoriert.

Die Frage bleibt unbeantwortet: Genießt die UNO das Vertrauen der Weltbevölkerung, nicht nur das ihrer Regierungen?

Joschka Fischer, Außenminister unter dem ehemaligen deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder, gilt als einer der führenden Befürworter von Reformen des UN-Sicherheitsrats. Berlin versuchte mit Unterstützung Afrikas, Lateinamerikas und Asiens einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu sichern, jedoch ohne Erfolg. Auch Afrika, die Arabische Liga und die Europäische Union forderten einen ständigen Sitz, doch diese Forderungen wurden von der vergessenen internationalen Organisation auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.

Auf einem Seminar zur Zukunft der Vereinten Nationen, das am Donnerstagabend, dem 5. Februar, von der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet wurde, wies die ehemalige US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Kelly Craft, die Behauptung zurück, dass Resolutionen des Sicherheitsrats – ob dafür oder dagegen – von Delegierten ohne Konsultation ihrer Regierungen verabschiedet würden. Der ehemalige deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen, Christoph Heusgen, betonte hingegen, dass die Umsetzung von Sicherheitsratsresolutionen mit Schwierigkeiten verbunden sei und die Struktur der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats reformiert werden müsse, um das Vertrauen der Weltbevölkerung zurückzugewinnen.

Viele Resolutionen des UN-Sicherheitsrats werden von den Vereinigten Staaten, Russland oder China mit einem Veto blockiert; diesem Chaos müsse ein Ende gesetzt werden.

Foto: © PWO

Mehr

Politik

Recht und Verbraucherschutz

Published

on

By

Berlin 06.02. 2026 

– Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes „zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ (21/3854) vorgelegt. Dem Bundestag in den beiden vergangenen Wahlperioden zugeleitete gleichgerichtete Vorlagen (20/154519/21611) waren jeweils der Diskontinuität anheimgefallen.

Der Entwurf der Länderkammer sieht Änderungen im gerichtlichen Verfahren nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor . Unter anderem sollen den zuständigen Gerichten rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die jeweiligen Verfahren beschleunigt und straff durchführen zu können. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts mit einer hohen Anzahl von Bußgeldverfahren bestehe dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es in dem Entwurf.

Ziel des Gesetzentwurfes sei es, das Bußgeldverfahren unter Beibehaltung notwendiger hoher rechtsstaatlicher Standards effektiver zu gestalten und – unter Berücksichtigung der Bedeutung der jeweiligen Sache – einen zügigen Verfahrensabschluss zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang solle auch ein sinnvoller Einsatz der justiziellen Arbeitsressourcen unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Standards gesichert werden.

Die Bundesregierung teilt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mit, dass sie das Anliegen zwar nachvollziehen und einzelne Vorschläge für zweckdienlich halte. Weitere Vorschläge müssten weiter geprüft werden, andere lehnt die Bundesregierung ab. „Die Bundesregierung wird das berechtigte Anliegen daher prüfen und in einem eigenen Vorhaben umsetzen“, heißt es abschließend.

Mehr

Politik

Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

Published

on

By

Berlin 06.02.2026

– Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze“ (21/3947) ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016/97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung und imP 34d Abs. 8 Nr. 2 der GewO, die bisher eine Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags vorsieht, aufgehoben werden. Auch die Ausnahmevorschrift nach § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen vorsieht, soll aufgehoben werden. Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ist jeweils eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen.

Darüber hinaus soll in § 34d Abs. 5 Satz 1 GewO ergänzt werden, dass in bestimmten Fällen bei Beeinträchtigung der gewerberechtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit einem Drittstaatsbezug eines Versicherungsvermittlers die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler versagt werden kann.

Mehr

Politik

Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2025

Published

on

By

Berlin 06.02.2026

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außenund sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung sind durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet. 
Zur Beschleunigung und Optimierung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte insbesondere in EU- und bestimmte NATO-Länder gelten dabei verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Diese ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Lieferung und verstärken somit die Kooperationsmöglichkeiten insbesondere unter EU- und NATO-Ländern. Die Werte solcher Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit diese vorliegen, werden sie hier kumuliert mit den Einzelgenehmigswerten ausgewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergleich von Genehmigungswerten durch einzelne oder 
mehrere Großprojekte beeinflusst werden kann. 
Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2025 nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die 
Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von rund 12 Milliarden Euro erteilt. Dieser Gesamtwert setzt sich aus rund 5,6 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 6,4 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Rund 8,6 Milliarden Euro entfallen auf erteilte 
Einzelausfuhrgenehmigungen und rund 3,3 Milliarden auf Meldewerte zu Allgemeinen 
Genehmigungen. Hauptempfängerland in 2025 ist erneut die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 2 Milliarden Euro genehmigt wurden. 

Die Werte im Einzelnen: 
Im Jahr 2025 entfallen vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter rund 10,7 Milliarden Euro und damit rund 90 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.
Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 7,7 Milliarden Euro (anteilig rund 4,23 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 3,44 Millarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Im Genehmigungswert für Drittländer (einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur) von rund 4,2 Milliarden Euro (anteilig: rund 1,4 Millarden Euro Kriegswaffen und rund 2,8 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter) beträgt der Anteil der Ukraine (rund 2 Milliarden Euro) rund 47 Prozent. Zusammen mit der Republik Korea, Singapur und der Ukraine entfielen bei den Drittländern insgesamt rund 2,99 Milliarden Euro und damit rund 71 Prozent der Rüstungsexporte auf diese drei Länder und rund 1,2 Millarden Euro auf weitere Drittländer. Zweitländer, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Rund 1,2 Milliarden Euro und damit rund 10 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen entfallen auf sonstige Drittländer. Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im Jahr 2025 Genehmigungen im Wert von rund 2 Milliarden Euro erteilt. Die Ukraine ist damit sowohl das Drittland 3 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert. 

Mehr

Politik

Regierung betont Rolle von Medienbildung

Published

on

By

Berlin 05.02.2026 

– Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (21/3921) auf eine Kleine Anfrage (21/3622) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit welchen Maßnahmen sie in den kommenden Jahren die digitale Medienbildung fördern möchte beziehungsweise dies schon tut. Sie verweist auf verschiedene Förderprogramme des Bundes und betont, besonderen Handlungsbedarf in strukturschwachen Regionen und in älteren Bevölkerungsgruppen zu sehen. Medienbildung und Demokratiebildung gehörten zusammen und würden auf verschiedenen politischen Ebenen bereits gefördert, so die Regierung.

Mehr

Politik

Keine Daten zu touristischen Reisen in „Risikogebiete“

Published

on

By

Berlin 05.02.2026 

– Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keine statistischen Daten zu Reisen deutscher Touristinnen und Touristen in sogenannte Risikogebiete und nimmt auch keine formale Einstufung von Ländern oder Regionen als „Risikogebiete“ vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/3927) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3679) hervor.

Stattdessen erstelle das Auswärtige Amt für jedes Land spezifische Reise- und Sicherheitshinweise, die auf besondere Risiken aufmerksam machten und regelmäßig aktualisiert würden, schreibt die Bundesregierung. Eine Meldepflicht für Auslandsaufenthalte deutscher Staatsangehöriger bestehe nicht, weshalb auch keine belastbaren Erkenntnisse über die Entwicklung touristischer Reisen in einzelne Länder, etwa nach Somalia, vorlägen.

Auch zu Notlagen deutscher Touristinnen und Touristen in Regionen mit erhöhten Sicherheitsrisiken führe die Bundesregierung keine gesonderte Statistik. In den Reise- und Sicherheitshinweisen würden jedoch mögliche Gefahren wie gesundheitliche Risiken, Kriminalität oder Terrorismus beschrieben. Diese Hinweise seien im Jahr 2025 rund 33 Millionen Mal abgerufen worden, heißt es in der Antwort weiter.

Mehr

Politik

Bundesministerin Hubig reist nach Den Haag

Published

on

By

Berlin 05.02.2026

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. Für den heutigen Tag sind ein Besuch beim Internationalen Strafgerichtshof geplant sowie Besuche bei der Agentur der Europäischen Union für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den Kosovo Specialist Chambers. Am morgigen Tag soll ein Besuch beim Internationalen Gerichtshof folgen sowie ein Besuch beim Register of Damage for Ukraine.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Völkerrecht und Völkerstrafrecht sind menschheitliche Errungenschaften. Die Idee, die sie verkörpern, ist so unverzichtbar wie einfach: Kein Staat und kein Mensch stehen außerhalb des Rechts. Den Haag ist der Ort, an dem diese Überzeugung in besonderer Weise greifbar wird. Sowohl der Internationale Gerichtshof als auch der Internationale Strafgerichtshof haben hier ihren Sitz. Mit meinem Besuch in Den Haag möchte ich Deutschlands Unterstützung für die internationale Gerichtsbarkeit bekräftigen. Zugleich möchte ich zentrale Einsichten des internationalen Rechts unterstreichen: Mächtige mögen das Recht mitunter verdrehen, verletzen oder verlachen, Rechtsunterworfene bleiben sie alle. Die Kraft des Völkerrechts zur Ordnung und zur Deeskalation ist sehr viel größer, als zynische Lautsprecher es uns glauben machen wollen.“

Informationen zu den von Ministerin Hubig besuchten Institutionen:

Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein ständiges internationales Strafgericht. Er beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag, dem Römischen Statut, das im Jahr 1998 angenommen wurde und der Verfolgung der schwersten Verbrechen des Völkerstrafrechts dient: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit 2018 auch das Führen eines Angriffskrieges.

Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Der IGH ist zuständig für die Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten und erstellt Rechtsgutachten. Die Entscheidungsgrundlage bildet das Völkerrecht.

Kosovo Specialist Chambers

Die Kosovo Specialist Chambers (KSC) sind ein in 2017 gegründetes Gericht zur Verfolgung von Straftaten, die im Zuge des Kosovokriegs zwischen 1998 und 2000 begangen wurden und der kosovo-albanischen Miliz UÇK und ihren Kommandanten zur Last gelegt werden. Es ist ein sogenanntes hybrides Strafgericht, dessen Richterschaft und Anklagevertreter zwar international besetzt sind, das aber seine Rechtsgrundlage in der kosovarischen Verfassung hat und Teil des kosovarischen Gerichtssystems ist. Das Gericht verhandelt und urteilt nach kosovarischem Recht.

Eurojust

Eurojust ist eine Einrichtung der EU zur Förderung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb Europas und im Verhältnis zu Drittstaaten. Konkret unterstützt und verstärkt Eurojust die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden, die für bestimmte Formen schwerer Kriminalität zuständig sind. Mitgliedstaaten entsenden sog. Nationale Mitglieder, wie von einem nationalen Team (sog. Country Desks) unterstützt werden.

Ukraine Damage Register

Das Schadensregister für die Ukraine ist ein unter dem Dach des Europarates eingerichtetes Register um Ansprüche auf Schadensersatz zu dokumentieren, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine entstanden sind. Ukrainische Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen können Ansprüche anmelden. Das Register ist das erste Element eines dreiteiligen Mechanismus. Als nächstes wird über die Ansprüche durch eine im Dezember 2025 beschlossene Claims Commission entschieden.

Mehr

The Week