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Politik

Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau hat begonnen

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Berlin 04.03.2025

Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir hatte die EU-Kommission mehrfach aufgefordert, EU-Hilfen infolge von Frostschäden auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen.

Dazu Bundesminister Özdemir: „Endlich kommt die Frosthilfe auch bei unseren Betrieben an. Dafür habe ich mich in Brüssel vehement eingesetzt. Dass die EU‑Kommission die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn nicht in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war für mich nicht akzeptabel. Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Diese Frostwelle hat mitunter ganze Ernten zunichte gemacht. Mit den Frosthilfen können nun auch unsere deutschen Obst- und Weinerzeugerinnen und -erzeuger ihre Schäden mindern.“

Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Der Entschädigungssatzes beträgt rund 37 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb. Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.

Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.

Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die beihilfefähigen Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 126 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 bis 100 Prozent – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent.

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Kritik an der Menschenrechtspolitik des Weißen Hauses

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Berlin 20.01.2026

Amnesty International bestätigt einen Anstieg der Menschenrechtsverletzungen weltweit, insbesondere in den Vereinigten Staaten. Julia Duchrow Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, sagte in Berlin, die Neue US- Regierung hat einem Flächenbrand  entfacht. Tramps Politik ist ein systematischerAbgriff auf die Menschenrechte und gibt weltweiten Kräften, Auftrieb, die Menschenrechte zu missachten.

Foto: © PWO

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Soziale Infrastruktur kann vertraglich geregelt werden

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Berlin 21.04.2026

– Kommunen können bei der Genehmigung von Neubau- oder Verdichtungsmaßnahmen den jeweiligen Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Anlagen der sozialen Infrastruktur verpflichten. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4869) mit, die sich nach der Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Daseinsvorsorge im Bauplanungsrecht erkundigt hatte.

Einer funktionsfähigen und bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur sowohl in Bestandsgebieten als auch in neu entstehenden Quartieren werde eine zentrale Bedeutung beigemessen. „Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für gute Lebensqualität, gleichwertige Lebensverhältnisse, soziale Teilhabe und bildet die Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, heißt es in der Antwort weiter. Zur Unterstützung der Kommunen stelle der Bund im Rahmen der Städtebauförderung sowie weiterer Programme erhebliche Finanzmittel bereit, die unter anderem auch für den Ausbau und die Sicherung sozialer Infrastruktur eingesetzt werden könnten.

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Neue Verpackungsregeln

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Berlin 20.04.2026  

– Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (21/5346) vorgelegt. Damit sollen die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden und das bisherige Verpackungsgesetz ersetzen.

Konkret ist vorgesehen, ab 2028 die Recyclingqote für Kunstoffabfälle auf 75 Prozent zu erhöhen. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.

Ziel ist es laut Bundesregierung zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel auch so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe, wie bestimmte PFAS, nicht verwendet werden.

Auch eine Begrenzung überdimesionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden.

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Deutsch-Brasilianische Erklärungen zur Unterstützung der Tropical

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Hannover 20.04.2026 

– Anlässlich des Treffens des brasilianischen Präsidenten Lula da Silva und Bundeskanzler Merz in Hannover bekräftigten beide Regierungen ihr gemeinsames Bekenntnis zu Erhalt und nachhaltiger Nutzung der Tropenwälder als zentralen Baustein zur Bewältigung globaler Umweltprobleme.

Die „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) als innovatives Finanzierungsinstrument soll Tropenwaldländern langfristige, an konkrete Leistungen geknüpfte Zahlungen für nachweislichen Walderhalt bereitstellen. Dafür werden transparenten Kriterien, belastbare Daten und starke Umwelt- und Sozialstandards zu Grunde gelegt. Sie setzt auf die Beteiligung Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften und verbindet Klima- und Naturschutz mit nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung.

Deutschland würdigt die Führungsrolle Brasiliens bei der Entwicklung der TFFF, die am 6. November 2025 auf dem Klimagipfel in Belém gelauncht wurde. Die Gründungserklärung der TFFF wurde von 67 Staaten unterstützt, die über 90 Prozent der tropischen Waldfläche in Entwicklungsländern beheimaten. Die Geberzusagen für die TFFF belaufen sich auf mehr als 6,7 Milliarden US‑Dollar.

Der deutsche Beitrag

Deutschland unterstützt die TFFF politisch und finanziell als wichtigen Baustein der internationalen Klima‑, Biodiversitäts- und Waldfinanzierungsarchitektur. Aufbauend auf seinem langjährigen Engagement in der Wald- und Klimafinanzierung hat Deutschland 20 Millionen Euro in einen Treuhandfonds der Weltbank eingezahlt, um den Start der TFFF zu ermöglichen.

Ab 2027 beabsichtigt die Bundesregierung, insgesamt eine Milliarde Euro für den „Tropical Forest Investment Fund“ (TFIF) über die KfW als Treuhänderin bereitzustellen. Die Bundesregierung plant, den deutschen Beitrag im Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds abzubilden. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens steht der deutsche Beitrag unter Haushalts- und Parlamentsvorbehalt.

Der brasilianische Beitrag

Brasilien war das erste Land, das einen finanziellen Beitrag zur TFFF angekündigt hat: Präsident Lula sagte im September 2025 eine Investition in Höhe von einer Milliarde US‑Dollar zu, die aus dem brasilianischen Klimafonds stammt und mit Unterstützung öffentlicher Entwicklungsbanken umgesetzt werden soll. Brasilien hält das Finanzierungsmodell der TFFF für tragfähig und betrachtet es als einen innovativen, skalierbaren Mechanismus, um mehr private Investitionen in den Umweltschutz zu lenken – bei gleichzeitiger Anerkennung der wichtigen Rolle öffentlicher Mittel, um private Investitionen zu hebeln und Risiken zu mindern.

Durch die finanzielle Vergütung für stehende tropische Wälder setzt die TFFF Anreize für deren Erhalt. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche, verlässliche Finanzierungsquelle, mit der Entwicklungs- und Schwellenländer ihre Waldschutzvorhaben umsetzen können.

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Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf der HANNOVER MESSE

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Berlin 21.04.2026

– Auf dieser weltweit wichtigsten Industriemesse präsentieren über 4.000 Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Elektro- und Digitalindustrie sowie der Energiewirtschaft mehr als 14.000 innovative Produkte und Lösungen. Die diesjährige Messe findet vom 20. bis 24.04.2026 unter dem Motto „Think Tech Forward“ mit dem Partnerland Brasilien statt. Wichtige Schwerpunkte bilden die Themen KI in der Industrie, Automatisierung & Digitalisierung sowie Energie und Industrieinfrastruktur. Erstmalig wird es in diesem Jahr einen gesonderten Bereich zum Thema Produktion für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie geben.

Das diesjährige Partnerland Brasilien bereichert die Messe, passend zur vorläufigen Anwendung des EU/Mercosur-Handelsabkommens ab dem 1. Mai 2026. Aus diesem Anlass finden während der Messe auch die III. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen, die 52. Gemischte Deutsch-Brasilianische Wirtschaftskommission, die 42. Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage und viele weitere bilaterale Veranstaltungen in Hannover statt. Brasilien präsentiert sich umfassend mit innovativen Fertigungstechnologien als attraktiver Handelspartner und Investitionsstandort.

Bundesministerin Katherina Reiche: „Die HANNOVER MESSE 2026 zeigt eindrucksvoll die Innovationsstärke des Industriestandorts Deutschland. Ob Automatisierung, Fertigungstechniken, Antriebstechnik, Energie oder künstliche Intelligenz – deutsche Unternehmen spielen international in der Weltspitze mit. Somit ist die Messe ein ermutigendes Signal: Wir können Leistung, wir können Innovation in Deutschland. Das Partnerland Brasilien ist die größte Volkswirtschaft in Südamerika. Mit dem EU/Mercosur-Abkommen haben wir die Möglichkeit, einen gemeinsamen Markt von 720 Millionen Menschen zu erschließen. Brasilien bietet unseren Unternehmen viele Potenziale – insbesondere in Bezug auf Rohstoffe und Energie. Das bietet die Möglichkeit, gemeinsam zu wachsen.“

Bundesministerin Reiche wird die Bedeutung von industrieller KI und Energietechnologien für einen starken Industriesektor hervorheben. Weitere Schwerpunkte des Besuchs bilden Robotik sowie Produktion für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann und Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Rouenhoff sind ebenfalls vor Ort, um zu Veranstaltungen beizutragen und sich mit Unternehmen und Delegationen auszutauschen.

Gemeinsam mit 22 Mitausstellenden zeigt das Ministerium, wie vielfältig und leistungsstark der Innovationsstandort Deutschland ist. Ausgewählte Exponate geben Einblicke in Zukunftstechnologien – vom Future Cabine Demonstrator für die Luftfahrt über KI-gestützte Bildverarbeitung bis zum robotergestützten Rührreibschweißen für den Leichtbau.

Das BMWE berät zu Förderprogrammen, unterstützt bei Projektideen und vernetzt Mittelstand, Wirtschaft und Forschung. Darüber hinaus bietet das tägliche Live-Forum spannende Talks, Pitches und Diskussionen mit Expertinnen und Experten, etwa mit eindrucksvollen Live-KI-Demonstrationen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Am Stand des Förderschwerpunktes Mittelstand-Digital gibt es ein besonderes Angebot für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese können in kostenfreien KI-Gesprächen mehr über den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erfahren. Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer des vom BMWE geförderten Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren geben Einblicke in verschiedene Anwendungsmöglichkeiten und unterstützen dabei, KI-Potenziale zu erkennen. Informationen zu den KI-Gesprächen finden Sie hier.

Auch der Stand der Plattform Industrie 4.0 zeigt Ergebnisse aus vielen BMWE-geförderten Projekten aus den Bereichen digitale Infrastruktur, Datenökosysteme und industrielle KI. Der Stand steht in diesem Jahr unter dem Motto „Empowering Industrial AI Ecosystems“. Auch über das neue europäische Großprojekt IPCEI-AI können sich Interessierte dort informieren.

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Brücken bauen für Syriens Zukunft

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Berlin 21.04.2026

Jahresjubiläum der Plattform ‘Neuanfang für Syrien‘ –
Entwicklungsministerin Alabali Radovan würdigt Engagement der syrischen Diaspora

Mehr als ein Jahr nach dem Fall des Assad-Regimes steht Syrien vor großen Herausforderungen: Aufarbeitung, Neuanfang und Wiederaufbau verlaufen unter schwierigen Bedingungen. Es geht dabei um Stabilität in der Region und darum, dass Menschen in ihrer Heimat eine Perspektive habenDie deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt dabei – in Bereichen der Bildung, Gesundheit und Infrastruktur. Die syrische Diaspora nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. 

Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan:

Der Wiederaufbau Syriens braucht starke Stimmen und engagierte Brückenbauerinnen und Brückenbauer, die Verantwortung übernehmen und Verbindungen schaffen. Viele Mitglieder der syrischen Diaspora leisten einen wichtigen Beitrag – bauen Brücken für Syriens Zukunft – oft unter schwierigsten Bedingungen. Mit der Plattform ‚Neuanfang für Syrien‘ haben wir ein starkes Netzwerk geschaffen, das dieses Engagement bündelt und gezielt unterstützt. So verbinden wir die Erfahrungen der Menschen hier in Deutschland mit dem Wunsch nach einem friedlichen, demokratischen Syrien. Gemeinsam schaffen wir Zukunftsperspektiven für ein Syrien, in dem alle Menschen in Frieden und Sicherheit miteinander leben können.“

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im Februar 2025 die Diaspora-Plattform „Neuanfang für Syrien“ (www.neuanfang-syrien.de) ins Leben gerufen, um das Engagement gezielt zu stärken. Die Plattform dient dem Dialog und der Vernetzung zwischen der syrischen Diaspora, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Privatwirtschaft und Kommunen. Sie macht sichtbar, welchen Beitrag Menschen mit syrischen Wurzeln in Deutschland für ihr Herkunftsland leisten – und wie daraus neue Chancen für beide Seiten entstehen. Inzwischen sind bereits über 1500 Personen Teil des Netzwerks.

Zum Jahresjubiläum veranstaltet das BMZ gemeinsam mit dem Plattform-Sekretariat und dem Entwicklungspolitischen Forum der GIZ die erste große Fach- und Netzwerkveranstaltung zu syrischem Wiederaufbau und Diasporathemen in Berlin. Sie umfasst ein breit gefächertes ganztägiges Programm aus Paneldiskussionen, Workshops, einer Fotoausstellung und einen „Marktplatz des Engagements“.

Erwartet werden rund 300 Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Diaspora, aus der Zivilgesellschaft und Politik, darunter auch die syrische Ministerin für Soziales und Arbeit, Hind Kabawat.

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Irankrieg- Pressekommentare

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Berlin 21.04.2026

– Wird die Energiekrise zum Sturz der Regierung von Friedrich Merz führen?

Die explodierenden Treibstoffpreise infolge des Krieges der USA und der Regierung Benjamin Netanjahu gegen den Iran sowie der Blockade der Straße von Hormus durch Teheran haben die Wirtschaftskrisen weltweit verschärft und die Armut verstärkt, insbesondere in Europa, Afrika und dem Nahen Osten. Die steigenden Treibstoff- und Energiepreise haben auch Wirtschaftsministerin Katarina Reiche zunehmend unter Druck gesetzt. Nun steht Lars Kinnebeil, der Vorsitzende der SPD und Koalitionspartner der CDU, vor seinem Rücktritt. Dies würde höchstwahrscheinlich den Sturz der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz bedeuten – ein Szenario, vor dem der ehemalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der unter Angela Merkel diente, bereits gewarnt hatte.

Niemand hat ein Interesse an diesem Krieg im Arabischen Golf, nicht einmal die US-Regierung, die sich durch Netanjahus Regierung in einer Sackgasse befindet. Präsident Donald Trump versucht, sich durch Erpressung der Europäer, insbesondere der NATO-Mitgliedstaaten, aus der Affäre zu ziehen. Seine Drohung, die USA aus dem Bündnis zurückzuziehen, ist ein verzweifelter Versuch, der weit verbreiteten globalen Unzufriedenheit zu entkommen, insbesondere angesichts der Auswirkungen der explodierenden Kraftstoff- und Energiepreise. Die kommenden Tage bergen viele Überraschungen.

Auswirkungen des Irankriegs auf die deutsche Wirtschaft. Der Chef der Internationalen Energieagentur Birol hatte vor einer Kerosinknappheit gewarnt. Die RHEINPFALZ aus Ludwigshafen kommentiert dazu: „Es ist richtig, dass Ökonomen auf ein mögliches Kerosinproblem im Sommer hinweisen – denn Europa importiert nun mal mehr als 50 Prozent seines Flugbenzins aus dem Nahen Osten. Aber gerade weil die Stimmung im Land angesichts der wirtschaftlichen Lage seit Monaten angespannt ist, müssen die verantwortlichen Politiker jetzt ruhig und besonnen handeln – und nicht erneut so zerstritten auftreten wie bei den Maßnahmen zur Senkung der Spritpreise“, fordert die RHEINPFALZ aus Ludwigshafen.

Der MÜNCHNER MERKUR legt den Fokus noch mehr auf die öffentliche Wahrnehmung der Bundesregierung in der Energiekrise und kommentiert: „Die Giftigkeit des Energie-Streits zwischen Klingbeil und Reiche stellt zunehmend sogar die schwarz-roten Auseinandersetzungen um die Sozialstaatsreform in den Schatten. Und sie zieht weitere Kombattanten mit in die Schlacht. Richtig: Geld zum Verteilen von Sprit-Trostpflastern an Bürger und Betriebe hat die Regierung nicht mehr. Aber es ist fahrlässig, dass SPD und Union mit ihrer Kakophonie auch noch das Vertrauen verspielen, dass die Regierung gemeinsam zügig zu sachgerechten Lösungen findet“, heißt es im MÜNCHNER MERKUR.

Der TAGESSPIEGEL analysiert einen möglichen drastischen Schritt – den Rücktritt von Finanzminister Klingbeil. Dort heißt es: „Die Kombination aus Parteivorsitz und Ressortchef ist politisch zwar mächtig, aber auch systematisch verzerrend. Wer beides zugleich ist, gerät zwangsläufig in einen Rollenkonflikt. Entweder verwässert er oder sie die Parteiprogrammatik zugunsten fiskalischer Zwänge, oder betreibt symbolische Parteipolitik. Gerade für die SPD ist das heikel. Klingbeil könnte sich stärker darauf konzentrieren, die Partei inhaltlich zu erneuern. Unterm Strich lässt sich also argumentieren: Der Verzicht von Lars Klingbeil auf das Finanzministerium wäre kein Machtverlust, sondern eine Verschiebung von Einfluss – weg von kurzfristiger Verwaltung hin zu langfristiger Gestaltung. Und das wäre klug“, urteilt der TAGESSPIEGEL.

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Status der Kerosin-Versorgung

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Berlin 21.04.2026

– Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute gemeinsam mit dem Verkehrsministerium die Luftfahrtbranche, Raffineriebetreiber und andere Stakeholder zu einem virtuellen Treffen eingeladen.

Dazu ein Zitat von Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:

„Die Versorgung mit Kerosin in Deutschland ist aktuell gesichert, Versorgungsengpässe bestehen nicht. Gleichzeitig gilt: der Markt ist angespannt – das zeigt sich auch am Preisniveau. Wir beobachten die Entwicklung engmaschig und behalten neben Treibstoffpreisen auch die Versorgungsstrukturen und die verfügbaren Raffineriekapazitäten im Blick. Dem diente auch unser heutiges Treffen mit der Luftfahrt- und der Mineralölwirtschaft, zu dem wir gemeinsam mit dem BMV eingeladen hatten.

Das heutige Treffen hat bestätigt: wir haben mit unserer diversifizierten Raffineriestruktur einen großen Vorteil gegenüber anderen Ländern, die Kerosin ausschließlich über Importe beziehen. Die Herausforderungen durch den Iran-Krieg haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, über eigene Produktionskapazitäten zu verfügen.

Ich danke allen Teilnehmern für den heutigen vertrauensvollen Austausch. Mit Blick auf die angespannte Marktlage ist es mir ein besonderes Anliegen, mit Produzenten und Nachfragern in einem engen Austausch zu stehen. Sollte sich die Versorgungslage bei Kerosin aufgrund anhaltender Spannungen in der Golfregion verschärfen, werden wir in der Runde gegebenenfalls über erforderliche Maßnahmen beraten.“

Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder:

Wir haben uns heute gemeinsam mit Produzenten, Importeuren, dem Erdölbevorratungsverband, der Luftverkehrswirtschaft und der Verbraucherseite in Deutschland ein Bild von der Lage gemacht und nehmen die Herausforderungen sehr ernst. Unser Ziel ist klar: Der Flugbetrieb muss auch weiterhin stabil laufen. Sowohl Unternehmen als auch die Menschen sind auf verlässliche Lieferketten und internationale Konnektivität angewiesen. Wir müssen deshalb etwaige Engpässe bei Treibstoffen frühzeitig erkennen, um passgenaue Maßnahmen ergreifen zu können. Neben nationalen Anstrengungen werden wir diese Herausforderung und mögliche Lösungsoptionen insbesondere auch auf EU-Ebene erörtern.“

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Keine Gefährdung der Versorgungssicherheit mit Wärme

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Berlin 21.04.2026

– Die Bundesregierung hat derzeit keine Kenntnis von einer Gefährdung der Versorgungssicherheit mit Wärme im Sinne eines bundesweiten strukturellen Problems. Dies teilt die Regierung in der Antwort (21/5317) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5027) mit. Die Fraktion hatte in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage von massiven finanziellen und rechtlichen Probleme in Wohnanlagen infolge stark gestiegener Heiz- und Betriebskosten, Zahlungsunfähigkeit von Hausverwaltungen, Streitigkeiten zwischen Eigentümergemeinschaften, Vermietern und Energieversorgern sowie zeitweise gedrosselter oder gefährdeter Wärmeversorgung geschrieben und gefragt, ob es sich um Einzelfälle oder um ein bundesweites strukturelles Problem handele.

Nach Angaben der Regierung ist die Zahl der Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung der Gasrechnung in den letzten Jahren gestiegen. Unter Bezug auf den jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt heißt es, im Jahr 2022 habe es 22.987 Gassperren gegeben. 2024 seien es 34.393 Gassperren gewesen. Akuten Handlungsbedarf zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Wohnanlagen sieht die Bundesregierung nicht.

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Neue Verpackungsregeln: Regierung legt Gesetzentwurf vor

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Berlin 20.04.2026  

– Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (21/5346) vorgelegt. Damit sollen die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden und das bisherige Verpackungsgesetz ersetzen.

Konkret ist vorgesehen, ab 2028 die Recyclingqote für Kunstoffabfälle auf 75 Prozent zu erhöhen. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.

Ziel ist es laut Bundesregierung zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel auch so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe, wie bestimmte PFAS, nicht verwendet werden.

Auch eine Begrenzung überdimesionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden.

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Soziale Infrastruktur kann vertraglich geregelt werden

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Berlin 21.04.2026

– Kommunen können bei der Genehmigung von Neubau- oder Verdichtungsmaßnahmen den jeweiligen Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Anlagen der sozialen Infrastruktur verpflichten. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4869) mit, die sich nach der Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Daseinsvorsorge im Bauplanungsrecht erkundigt hatte.

Einer funktionsfähigen und bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur sowohl in Bestandsgebieten als auch in neu entstehenden Quartieren werde eine zentrale Bedeutung beigemessen. „Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für gute Lebensqualität, gleichwertige Lebensverhältnisse, soziale Teilhabe und bildet die Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, heißt es in der Antwort weiter. Zur Unterstützung der Kommunen stelle der Bund im Rahmen der Städtebauförderung sowie weiterer Programme erhebliche Finanzmittel bereit, die unter anderem auch für den Ausbau und die Sicherung sozialer Infrastruktur eingesetzt werden könnten.

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Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

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Berlin 17.04.2026

– Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Antrag der Grünen-Fraktion (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gynäkologe Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete.

Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends.

Die Gynäkologin Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden.

Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch.

Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde, Stephanie Wallwiener, von der Uniklinik Halle. Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden.

Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit der Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten.

Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche.

Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) erklärte, eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung.

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Pressekommentare zum Rücktritt von Jan van Aken

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Jan van Aken, der Vorsitzende der Linkspartei, ist für sein ruhiges Auftreten und seine unaufdringliche Arbeit bekannt. Durch seinen Aktivismus und seine volksnahe Art hat er die Popularität seiner Partei deutlich gesteigert und ihr Ansehen im Bundestag wiederhergestellt.

Doch die Frage bleibt: War sein Rücktritt gesundheitsbedingt oder steckt ein Machtkampf innerhalb der Partei dahinter? Die kommenden Tage könnten Überraschungen bringen.

Die RHEINISCHE POST aus Düsseldorf schreibt zum Rückzug des Linken-Politikers van Aken vom Parteivorsitz: „Dass van Aken anders als ursprünglich geplant nicht wieder als Vorsitzender antritt, ist ein großer Verlust für die Linke. Im Moment deutet sich kein Nachfolger an, der auf ähnliche hohe Bekanntheitswerte wie van Aken verweisen kann. Von Luigi Pantisano, der seinen Hut im Rennen um die Nachfolge in den Ring geworfen hat, dürften die meisten noch nichts gehört haben. Und Linken-Fraktionschefin Reichinnek hat eine Kandidatur bereits ausgeschlossen. Für die Linke ist das eine Herausforderung: Als Oppositionspartei ist sie in besonderem Maße darauf angewiesen, dass ihr Spitzenpersonal mit der Macht des Wortes für Aufmerksamkeit sorgt“, gibt die RHEINISCHE POST zu bedenken.

Die Zeitung ND.DIE WOCHE sieht die Kandidatur von Pantisano als richtigen Schritt: „Für seine Kandidatur erhält er bereits prominente Unterstützung. Ko-Vorsitzende Ines Schwerdtner begrüßte seinen Schritt und erklärte, sich eine gemeinsame Doppelspitze mit ihm gut vorstellen zu können. Auch aus der Fraktion kommen positive Signale: Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek drückte auf Instagram mit einem gemeinsamen Foto ihre Unterstützung für ihn aus. Offensichtlich ist er der Wunschkandidat der Parteiführung, die den 2024 eingeschlagenen Kurs weiterführen und auf Stabilität setzen möchte“, so die Zeitung ND.DIE WOCHE.

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU sieht es so: „Mit Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek verfügt die Partei über eine bekannte Persönlichkeit, die ihre Positionen so knapp, energisch und angriffslustig auf den Punkt bringt wie sonst niemand. Ihr wird kein neuer Vorstand die Show stehlen. Dessen vordringliche Aufgabe wird es sein, die Partei zusammenzuhalten. Unversöhnlich wird derzeit der Streit über den Nahost-Konflikt ausgetragen, einschließlich Antisemitismus-Vorwürfen“, beobachtet die FRANKFURTER RUNDSCHAU.

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Deutsch-Irische Gespräche

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Berlin 16.04.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz und der irische Premierminister Micheál Martin äußerten die Hoffnung, dass die Wiederaufnahme der von Islamabad vermittelten Verhandlungen zwischen Washington und Teheran zu einem Ende des Krieges im Nahen Osten führen werde, da sich alle ein Ende des Krieges wünschten. Merz und Martin lobten die Entwicklung der Beziehungen zwischen ihren beiden Ländern und ihre Entschlossenheit, diese weiter auszubauen.

Merz und Martin sprachen auch über den russischen Krieg gegen die Ukraine und bekräftigten ihre Unterstützung für die Ukraine sowie für die Politik der Europäischen Union und der NATO.

Foto: © PWO

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Politik

ifo Institut: Bei Kommunen kommen nur 12 Prozent des Sondervermögens an

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München, Leipzig 16.04.2026

– Von den schuldenfinanzierten Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz kommen nur rund 12 Prozent bei den Kommunen an. Dies zeigt eine neue Kurzstudie, die im ifo Schnelldienst erschienen ist. „Die Bundesländer erhalten insgesamt 100 Milliarden Euro. Von diesem Anteil geben sie etwa 60 Prozent an die Kommunen weiter. Das steht in keinem Verhältnis zum Investitionsanteil der Kommunen, der über die Hälfte aller öffentlichen Investitionen ausmacht. Der Anteil der Länder an den öffentlichen Gesamtinvestitionen beträgt 17 Prozent“, sagt ifo-Forschungsprofessor Sebastian Blesse von der Universität Leipzig. 

„Angesichts der problematischen Finanzlage der Kommunen in Deutschland dürften die Mittel aus dem Sondervermögen kaum zusätzliche Wachstumsimpulse entfalten, sondern allenfalls den aktuellen Rückgang der kommunalen Investitionen bremsen“, sagt Mario Hesse, Ökonom an der Universität Leipzig und Koautor der Studie. Von dem Geld, das die Länder aus dem Sondervermögen erhalten, geben Nordrhein-Westfalen 68 Prozent, Baden-Württemberg 67 Prozent, Hessen und Schleswig-Holstein jeweils 63 Prozent an die Kommunen weiter. Rheinland-Pfalz stockt die Mittel aus den Sondervermögen mit weiteren Landesmitteln auf und gibt dadurch sogar 72 Prozent an die Kommunen weiter. Für Bayern und Sachsen belaufen sich die Anteile auf 60 bis 70 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland geben jeweils etwa 60 Prozent der Gelder aus dem Sondervermögen weiter. Brandenburg kommt wegen Vorwegabzügen für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung lediglich auf 50 Prozent. Thüringen hat aufgrund eines separaten Finanzpakets für die Kommunen erst sehr spät Position bezogen und wird zunächst nur 43 Prozent seines Anteils am Sondervermögen an die Kommunen weitergeben.

Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nach der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Dies führt dazu, dass die finanzstarken Bundesländer einen erstaunlich hohen Anteil am Gesamtpaket erhalten: Ein Drittel der 100 Milliarden entfallen auf Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg. Bei der Verteilung innerhalb der Länder auf die einzelnen Kommunen kommen vorrangig pauschale Verteilungsmechanismen zum Einsatz. Auf bürokratische Antragsverfahren wird nur in einem geringen Umfang gesetzt. Dies erhöht die Chancen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen schnell vor Ort wirken können.

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