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Politik

Abgeordnetenentschädigung steigt um 5,4 Prozent

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Berlin 11.06.2025 

– Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2025 von bisher 11.227,20 Euro um 5,4 Prozent auf 11.833,47 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (21/440) durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In dem Schreiben der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom 19. März 2025 wird die Erhöhung des Nominallohnindex mit 5,4 Prozent beziffert.

Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 9.599,12 um 5,4 Prozent auf 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 10.741,36 Euro um 5,4 Prozent auf 11.321,39 Euro.

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Internationaler Tag der Menschenrechte

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Berlin 10.12.2025

Die Vereinten Nationen haben Mittwoch, den 10. Dezember, zum Internationalen Tag der Menschenrechte erklärt, um die Welt, insbesondere Politiker, an die Menschenrechte und den Schutz der Menschenwürde zu erinnern und vor jeglichen Einschränkungen der Freiheiten oder Verletzungen der Würde zu warnen.

„Wann habt ihr Menschen versklavt, die frei geboren wurden?“ – Diese Frage prangte auf einem großen Banner an der Wand des Hauptsaals der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Trotz ihrer Präsenz schenken ihr nur wenige Regierungen weltweit Beachtung.

Rassismus, religiöse Diskriminierung, willkürliche Verhaftungen freier Menschen weltweit und das Phänomen des Verschwindenlassens sind weit verbreitet. Menschen über 60 und Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen sind in Ländern, die sich zu den Menschenrechten bekennen, am stärksten von Armut und Verletzungen ihrer Würde betroffen. Daher haben die Vereinten Nationen den 10. Dezember zum Tag der Menschenrechte erklärt, um Politiker, Wirtschaftswissenschaftler und Gesellschaften daran zu erinnern, ihre Politik gegenüber ihren Bürgern zu überdenken.

Menschenrechte sind universell, gelten also überall und für alle Menschen. Sie sind unveräußerlich, können also nicht abgetreten werden. Zudem sind Menschenrechte unteilbar. Das bedeutet: Die Menschenrechte sind wechselseitig voneinander abhängig und stehen in keiner Rangfolge.

Die Menschenrechte werden üblicherweise in zwei Hauptgruppen unterteilt: Zu den bürgerlichen und politischen Rechten gehören etwa das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit sowie die Gleichberechtigung. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte schließen die Rechte auf Bildung, Nahrung, Gesundheit und soziale Sicherheit ein. In einigen Systematiken wird diese Zweiteilung um kollektive Rechte ergänzt – etwa das Recht auf Entwicklung, Frieden oder eine gesunde Umwelt.

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Terre des Hommes fordert Schutz von Kindern in Krisengebieten

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Berlin 10.12.2025

– Rund 520 Millionen Kinder weltweit wachsen in Kriegs- und Krisengebieten auf. Sie seien besonders gefährdet und verletzlich in Anbetracht der stark gestiegenen zivilen Opfer in den letzten Jahren, warnt Terre des Hommes anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember.

„2024 verzeichneten die Vereinten Nationen mit fast 40.000 dokumentierten Fällen einen makaberen Rekord an schweren Kinderrechtsverletzungen wie Tötungen, Verstümmelungen und Entführungen“, erklärt Joshua Hofert, Vorstandssprecher von Terre des Hommes heute Mittwoch in Berlin. „Aber neben diesen direkten Angriffen leiden hungernde und kranke Kinder zudem an der Verweigerung von Hilfsmaßnahmen, die viele Regierungen von heute auf morgen eingestellt oder massiv heruntergefahren haben. Der Preis, den die Kinder zahlen, besteht aus Traumatisierung, Unter- oder Mangelernährung, Krankheiten wegen unzureichender Medikamente und fehlender Schulbildung.“

Terre des Hommes setzt sich als Kinderrechtsorganisation dafür ein, dass der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Konfliktgebieten höchste Priorität haben müssen.

„Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren sowohl finanziell als auch strategisch für Konfliktprävention und humanitäre Hilfe stark gemacht. Die Entscheidung der Bundesregierung zur Umstrukturierung im Auswärtigen Amt gehen allerdings in die falsche Richtung. Eine ausschließlich an wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen ausgerichtete Außenpolitik steht in starkem Widerspruch zu den humanitären Prinzipien Menschlichkeit, Neutralität und Unparteilichkeit”, sagte Hofert.

Terre des Hommes fordert die Bundesregierung auf, ihr politisches Gewicht zu nutzen, um eine dringend notwendige internationale Initiative für Kinder in bewaffneten Konflikten auf den Weg zu bringen. „Ziel dieser Initiative wäre es, dass Kinder nicht länger in Kriegs- und Konfliktregionen aufwachsen, wo sie nicht zur Schule gehen können, zwangsrekrutiert, gewaltsam vertrieben oder gar getötet werden. Die Verletzung der Rechte von Kindern darf auch und vor allem in Kriegen und Konflikten nicht folgenlos bleiben.”

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Erhöht Zucker das Risiko für chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

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Berlin 10.12.2025 

Laut einer Metaanalyse aus den USA besteht ein Zusammenhang zwischen einem hohen Zuckerkonsum und dem Auftreten von Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Besonders der regelmäßige Konsum zuckerhaltiger Getränke scheint das Risiko für chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen zu erhöhen.

Der Einfluss der Zuckeraufnahme über die Ernährung auf das Risiko, eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung (CED) zu entwickeln, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden, da frühere Studien widersprüchliche Ergebnisse lieferten.

Zuckerkonsum: Risiko für chronisch-entzündliche Darmerkrankungen?

Das Ziel einer systematischen Übersichtsarbeit und Metaanalyse aus den USA war es zu untersuchen, in welchem Ausmaß der Zuckerkonsum zur Entstehung von CED beiträgt. Hierfür wurden wissenschaftliche Datenbanken wie PubMed, EMBASE, CINAHL, Cochrane Central, Web of Science und Scopus systematisch nach geeigneten Studien durchsucht.

Systematischer Review und Metaanalyse über 45 Studien

Insgesamt berichteten 11 prospektive und 34 retrospektive Studien über den Zusammenhang zwischen Zuckeraufnahme und dem Risiko für CED. Die zusammenfassende Analyse zeigte, dass eine höhere Aufnahme von zugesetztem Zucker mit einem erhöhten Risiko für Morbus Crohn (Odds Ratio, OR: 1,66; 95 % Konfidenzintervall, KI: 1,21 – 2,29; n = 523 730; 14 Studien) und Colitis ulcerosa (OR: 1,59; 95 % KI: 1,25 – 2,02; n = 787 228; 18 Studien) assoziiert war. Auch der Konsum von Softdrinks und gesüßten Getränken erhöhte das Risiko für Morbus Crohn (OR: 1,58; 95 % KI: 1,18 – 2,12; n = 328 716; 12 Studien) und Colitis ulcerosa (OR: 1,72; 95 % KI 1,23 – 2,39; n = 328 642; 13 Studien).

Verringerung des Zuckerkonsums könnte Darmgesundheit schützen

Die Aufnahme von zugesetztem Zucker sowie der Konsum von gesüßten Getränken stehen in einem Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko, an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa zu erkranken. Laut der Studienautoren legen die Ergebnisse nahe, dass eine Reduktion des Zuckerkonsums zur Verringerung des Risikos für chronisch-entzündliche Darmerkrankungen beitragen könnte. Weitere prospektive Studien sind allerdings erforderlich, um diesen Zusammenhang zu bestätigen. Zukünftige Forschung sollte zudem untersuchen, wie sich eine verminderte Zuckeraufnahme auf Krankheitsverlauf und Symptome von CED-Patienten auswirkt, so die Empfehlung der Autoren.

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RKI-Studienreihe „Gesundheit in Deutschland“ liefert erste Erkenntnisse

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Berlin 10.12.2025

Im Jahr 2024 schätzen 64,2 % der Erwachsenen ihre allgemeine Gesundheit als sehr gut oder gut ein, bei altersstandardisierter Betrachtung ging dieser Anteil um mehr als drei Prozentpunkte seit 2023 zurück. Zudem wiesen 21,9 % der Erwachsenen in Deutschland eine depressive Symptomatik auf. 53.7 % der Erwachsenen gaben eine chronische Krankheit oder ein lang andauerndes Gesundheitsproblem an, in der niedrigeren Bildungsgruppe war der Anteil sogar höher.

Dies ist ein Ausschnitt aus den umfassenden Daten, die das Robert Koch-Institut erstmals aus dem neuen RKI-Panel „Gesundheit in Deutschland“ veröffentlicht hat. Aktuell sind über 40.000 Personen ab 16 Jahren registriert, die wiederholt befragt werden. „Mit dem Panel ist es möglich, schnell und regelmäßig umfassende Daten zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung zu erheben. Auch in einer Krise ist damit jetzt die Infrastruktur vorhanden, um sehr schnell Antworten auf neue gesundheitliche Fragestellungen geben zu können“, erläutert Prof. Dr. Lars Schaade, Präsident des Robert Koch-Instituts. „Das Panel ist das Herzstück des Gesundheitsmonitorings am RKI und ein wichtiges Instrument, um der Gesundheitspolitik Daten für Taten zu liefern und die Gesundheit der Menschen zu verbessern; ich danke allen, die im Panel mitwirken, für ihren wichtigen Beitrag“, unterstreicht Schaade. Die Daten sind bis auf Bundeslandebene verfügbar.

Ausgewählte Panel-Ergebnisse wurden auf einer Tagung am 5.12.2025 in Berlin berichtet und auf Faktenblättern dargestellt: Selbst eingeschätzte Gesundheit, Körperliche Einschränkungen, Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten, Chronisches Kranksein, Nicht-tödliche Unfallverletzungen, Psychisches Wohlbefinden, Depressive Symptomatik, Angst-Symptomatik, Gesundheitliche Ungleichheit,  Selbst eingeschätzte Versorgungsqualität chronischer Krankheiten, Allgemeine Gesundheitskompetenz, Ernährungsbezogene Gesundheitskompetenz, Diabetes mellitus sowie Gesundheitliche Belastungen durch den Klimawandel. Die Daten sind auch im Webportal der Gesundheitsberichterstattung abrufbar. Dort hatten RKI-Forschende im Juli mit Panel-Daten erste Indikatoren aktualisieren können (siehe Meldung vom 2.7.2025).

Die Auswertungen zeigen: Die Mehrheit der Erwachsenen in Deutschland schätzt ihre Gesundheit als sehr gut oder gut ein. Gleichzeitig zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen: Mit zunehmendem Alter nehmen gesundheitliche Einschränkungen zu, während jüngere Altersgruppen besonders häufig von psychischen Belastungen betroffen sind. Für nahezu alle Gesundheitsthemen lassen sich zudem soziale Ungleichheiten feststellen. Das RKI-Panel „Gesundheit in Deutschland“ liefert eine wichtige Datengrundlage, um Unterschiede sichtbar zu machen und Maßnahmen gezielt auszurichten.

Die Infrastruktur ermöglicht zukünftig neben Daten aus Befragungen prinzipiell auch die Erhebung von Daten aus Messungen (z.B. Blutdruck) und Beprobungen (Labordaten). Das RKI-Panel ist auch anschlussfähig für Gesundheitsdaten aus digitalen Messgeräten wie Fitnessarmbänder oder Smartwatches. Es ist auch geplant, Sekundärdaten einzubeziehen, z.B. Krankenversicherungsdaten, Daten der Deutschen Rentenversicherung oder Geodaten. Mit der Pilotstudie Pinokijo erarbeiten die RKI-Forschenden derzeit ein Rahmenkonzept für ein bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit im Rahmen der Panel-Infrastruktur.

Die drei bis vier Befragungswellen pro Jahr finden überwiegend online statt, ein Teil der Teilnehmenden bevorzugt Papierfragebögen. Die Auswahl der Panel-Teilnehmenden erfolgte im Rahmen einer Zufallsstichprobe.

Die Methodik des Panels ist in zwei Beiträgen im Journal of Health Monitoring 4/2025 erläutert. Zum Thema Depressive und Angstsymptomatik, für das mehr als 27.000 Personen befragt wurden, ist im Journal ein ausführlicher Beitrag erschienen, Beiträge zu weiteren Themen folgen in den kommenden Ausgaben. Die Panel-Daten werden in anonymisierter und gruppierter Form auch für andere Forschende verfügbar gemacht.

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Solidarität ist unser Eigennutz

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Wiesbaden, Berlin 10.12.2025

– Anlässlich des Tags der Menschenrechte fordert der World University Service (WUS), das Globale Lernen zu fördern. Die über 300 Kriege und Konflikte weltweit zeigen, dass es wichtiger denn je ist, sich kritisch mit globalen Problemen auseinanderzusetzen und verantwortungsbewusst zu handeln.

Genau vor 78 Jahren, am 10. Dezember 1948, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Unter anderem aufgrund von über 300 Konflikten und Kriegen sind aktuell Millionen von Menschen auf der Flucht. Sie fliehen vor Gewalt, Tod, politischer Verfolgung oder anderen Menschenrechtsverletzungen. Dabei lassen sie geliebte Menschen, ihr Zuhause und ihr bisheriges Leben zurück. Mehr als 220 Millionen Kinder und Jugendliche müssen darüber hinaus ihre Chance auf Bildung zurücklassen. Laut UN werden zudem über 239 Millionen Menschen weltweit im Jahr 2026 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein, um überleben zu können. Artikel 3 der Menschenrechtscharta der UN lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ 

Krieg ist der gefährlichste Gegner der Bildung. Deshalb unterstützen wir die Arbeit der Globalen Koalition zum Schutz von Bildung vor Angriffen (GCPEA), der Deutschland 2018 beigetreten ist. Das Abkommen soll dazu verpflichten, den Zugang zu Bildung auch in Zeiten bewaffneter Konflikte zu schützen. Gleichzeitig müssen wir die Ursachen und globalen Zusammenhänge von Konflikten verstehen, um sie irgendwann gänzlich ohne Gewalt lösen zu können.

„Stellvertretend für die vielen tausend zerstörten Bildungseinrichtungen weltweit möchte ich am Tag der Menschenrechte die zerstörten Schulen und Universitäten in den palästinensischen Gebieten, in der Ukraine, in der Demokratischen Republik Kongo, im Sudan und in Myanmar nennen. In diesen Ländern wird der jungen Generation ihr Menschenrecht auf Bildung buchstäblich zerschossen und zerbombt. Wir müssen das Recht auf Bildung schützen, damit Bildung uns zukünftig vor den Fehlern der Vergangenheit bewahrt. In Zeiten, in denen sich immer mehr Staaten aus der internationalen Verantwortung und Entwicklungszusammenarbeit zurückziehen und dabei ihre Eigeninteressen in den Vordergrund rücken, müssen wir vermitteln, dass Solidarität unser Eigennutz ist und nicht Ausgrenzung und Ignoranz“, so Dr. Kambiz Ghawami abschließend.

Der World University Service setzt sich seit über 100 Jahren für das Menschenrecht auf Bildung ein. Er beruft sich dabei auf Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie auf das vierte Nachhaltigkeitsziel „Hochwertige Bildung“ der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

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Länder fordern Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

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Berlin 10.12.2025   

– Der Bundesrat will den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern. Dazu hat die Länderkammer den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)“ (21/3064) vorgelegt.

Konkret sieht der Entwurf vor, den Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 zu erweitern. Durch die Ergänzung der sexuellen Identität soll er laut Entwurf künftig so lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) „in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Dazu verweist der Bundesrat auf die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität, die im Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs von Delikten zur „sexuellen Orientierung“ und zur „geschlechterbezogenen Diversität“ verzeichnet habe. Auch seien die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestiegen. „Zusammengefasst machen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität die zweitgrößte von Diskriminierungen strukturell betroffene Gruppe aus“, heißt es weiter.

Wie der Bundesrat ausführt, habe sich zugleich ein Teil der Lebenssituation von LSBTIQ durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich verbessert. „In diesem Spannungsfeld zwischen einfachgesetzlichem Fortschritt und verfassungsrechtlicher Diskordanz schafft erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eine stabile und vor menschenfeindlicher Tendenz geschützte Maßgabe für die einfache Gesetzgebung dahingehend, dass derartige Diskriminierungen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nur unter schwerwiegenden und zwingenden Gründen gerechtfertigt werden können“, begründet die Länderkammer ihren Vorstoß für die Änderung im Grundgesetz.

Die Bundesregierung nimmt in ihrer Stellungnahme den Vorschlag des Bundesrates „zur Kenntnis“. Es liege in der Hand des parlamentarischen Gesetzgebers, zu entscheiden, „ob der Vorschlag zur Ergänzung des besonderen Diskriminierungsschutzes des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 GG beschlossen werden soll“, heißt es weiter.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im Oktober 2025 bereits einen gleichlautenden Gesetzentwurf (21/2027) eingebracht. Der Bundesrat hatte seinen Entwurf in der Sitzung am 26. September 2025 beschlossen.

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Verlängerung des deutschen Militäreinsatzes im Irak

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Berlin 10.12.2025

– Die Bundesregierung hat heute, Mittwoch, den 10. Dezember, beschlossen, ihren Militäreinsatz im Irak um ein weiteres Jahr zu verlängern. Er beginnt Anfang Dezember und dauert bis Ende Dezember 2027. Als Grund für die Verlängerung nannte die Bundesregierung die instabile Sicherheitslage im Irak und die äußerst ernste Bedrohung durch den sogenannten Islamischen Staat.

Das deutsche Militärkontingent umfasst derzeit rund 500 Soldaten.

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Kabinett verabschiedet Bundesbericht Energieforschung 2025: Innovationen für die Energieversorgung der Zukunft

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Berlin 10.12.2025

– Der Bundesbericht beschreibt die Fortschritte der Energieforschung im Hinblick auf die Beiträge zu den energiepolitischen Zielen, zeigt Entwicklungstrends und –bedarfe bei zukunftsfähigen Energietechnologien und stellt Erfolgsgeschichten aus der Forschungs- und Innovationslandschaft vor.

Die Bundesregierung fördert seit den 1970er Jahren Forschung und Entwicklung für das Energieversorgungssystem im Rahmen von Energieforschungsprogrammen (EFP), die kontinuierlich fortgeschrieben werden. Insgesamt hat der Bund 2024 die Energieforschung mit rund 1,4 Milliarden Euro unterstützt. Dabei hat die Bundesregierung 6.763 Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte mit 975 Millionen Euro gefördert und rund 378,32 Millionen Euro in die institutionelle Förderung des Forschungsbereichs Energie der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren investiert.

Mit der Veröffentlichung des neuen Bundesberichts Energieforschung setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen: Energieforschung ist ein strategisches Element der Energiepolitik und stärkt die Resilienz des Energiesystems gegenüber globalen Krisen, unterstützt eine langfristige Versorgungssicherheit und Systemeffizienz und leistet Beiträge zum Klimaschutz. Zugleich entstehen durch Energieinnnovationen Wertschöpfungspotenziale in Deutschland. Energieforschung verbindet wissenschaftlichen Fortschritt mit industrieller Innovationskraft und unterstützt unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) verantwortet als zuständiges Ressort für die Energiepolitik auch federführend die Energieforschung. Zudem ist das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Bereich der Grundlagenforschung und der Kernfusion am Energieforschungsprogramm beteiligt.

Der Bundesbericht Energieforschung stellt neben den Fortschritten der Forschungsförderung auf Bundesebene auch die Förderung der Länder und die EU-Forschungspolitik im Energiebereich vor. Außerdem gibt er Einblick in die internationale Zusammenarbeit in diesem Politikfeld.

Für das kommende Jahr ist die Energieforschung weiter gut aufgestellt.

Vorbehaltlich des Parlamentsbeschlusses werden dem BMWE 2026 für die angewandte Energieforschung gegenüber den Vorjahren erhöhte Finanzmittel zur Verfügung stehen. Das BMWE hat dazu eine Reihe neuer Maßnahmen initiiert, die ab 2026 umgesetzt werden, darunter die Transferoffensive Energieinnovationen, der Neustart der Reallabore der Energiewende, die Explorationsinitiative Geothermie sowie zahlreiche Förderaufrufe zu Schlüsselthemen der Energieversorgung.

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Politik

Grüne fordern Unterstützung beim Wiederaufbau Syriens

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Berlin 10.12.2025 

– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Syrien auf und hat dazu einen Antrag (21/3046) vorgelegt. So solle die Bundesregierung „erhebliche Mittel und Instrumente einsetzen und das gegenwärtige Zeitfenster in Syrien nutzen, um Wiederaufbau, Aufarbeitung und den Übergang zu einem freien, friedlichen, inklusiven und demokratischen Syrien zu stärken“. Die Abgeordneten verweisen dabei auf das „enorme Potential der Diasporagemeinschaft aus Syrien in Deutschland“. Abschiebungen sollten für die Dauer der unsicheren Lage vor Ort ausgesetzt werden. Die Bundesregierung solle darüber hinaus das bestehende und regierungsferne entwicklungspolitische Engagement fortführen und ausbauen, die humanitäre Hilfe bedarfsgerecht ausgestalten und dabei den Fokus auf den Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur legen.

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Tourismus im Gleichgewicht: ITB Berlin Kongress 2026 weist den Weg

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Berlin 09.12.2025

Die ITB Berlin feiert 60 Jahre und der weltweit größte Think Tank der Branche widmet sich unter dem Leitmotiv „Leading Tourism into Balance“ den zentralen Zukunftsfragen der globalen Tourismusindustrie. Vom 3. bis 5. März 2026 diskutieren rund 400 internationale Top-Speaker in 17 Thementracks und auf vier Bühnen, wie sich zukunftsfähige Geschäftsmodelle mit dem Schutz natürlicher Lebensräume in Einklang bringen lassen. 

Der ITB Berlin Kongress 2026 blickt im kommenden Jahr auf Antworten und Strategien für eine Tourismusbranche im Umbruch. Mehr als 400 internationale Speaker beleuchten aktuelle Trends, präsentieren Forschungsergebnisse und Szenarien, debattieren Strategien und Handlungsoptionen. Expert:innen führender Unternehmen wie Nathan Blecharczyk (Co-Founder and Chief Strategy Officer, Airbnb), Mitra Sorrells (Senior Vice President, Phocuswright) und Bruce Poon Tip (Gründer, G Adventures) teilen exklusive Einblicke in aktuelle Marktentwicklungen und strategische Trends. Während Frauke Fischer (Business Biodiversity Expertin) aufzeigt, warum biologische Vielfalt ein zentraler Erfolgsfaktor für die Zukunft der Reisebranche ist, nimmt Thor Pedersen (Weltreisender und Bestsellersautor) das Publikum mit auf seine außergewöhnlichen Erfahrungen aus der Weltumrundung ohne Flugzeug, und lässt dabei ganz neue Perspektiven auf globales Reisen entstehen. 

Künstliche Intelligenz, Overtourism und Klimawandel erfordern Antworten 

Mit dem Leitmotiv „Leading Tourism into Balance“ richtet sich der ITB Berlin Kongress 2026 auf vier Bühnen und im Rahmen von 17 Thementracks an eine Branche, die zunehmend komplexeren Aufgaben unterliegt und dabei verschiedensten Anforderungen gerecht werden muss. Wie reagieren die Urlaubsziele auf den Übertourismus? Welche Chancen bieten Datenmanagement und Künstliche Intelligenz? Wieviel Anpassung erfordert der Klimawandel? Die Herausforderungen der Gegenwart verlangen nach innovativen Konzepten, die unterschiedlichste Akteure und Zielgrößen einbeziehen und divergierende Anliegen miteinander in Einklang bringen.

Foto: Mitra Sorrells (Senior Vice President Content, Phocuswright) auf dem ITB Berlin Kongress © ITB Berlin

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Politik

Jahresbilanz der Pressefreiheit 2025

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Berlin 09.12.2025

67 getötete Reporter*innen, über 500 in Haft

Journalist*innen weltweit waren auch im Jahr 2025 enorm gefährdet. Das liegt vor allem an bewaffneten Konflikten und dem organisierten Verbrechen: Mindestens 53 der 67 im Zeitraum 1. Dezember 2024 bis 1. Dezember 2025 getöteten Medienschaffenden fielen Kriegen oder kriminellen Netzwerken zum Opfer. Nahezu die Hälfte (43 Prozent) der in den vergangenen zwölf Monaten getöteten Journalist*innen kam in Gaza durch teils gezielte Angriffe der israelischen Streitkräfte ums LebenUnd in der Ukraine nimmt die russische Armee weiterhin gezielt ausländische wie ukrainische Reporter*innen ins Visier. Auch im Sudan ist Berichterstattung zu einer lebensgefährlichen Arbeit geworden, und in Mexiko haben kriminelle Organisationen neun Reporter*innen ermordet. In Lateinamerika wurde fast ein Viertel (24 Prozent) der weltweit ermordeten Journalist*innen gezählt.

Weltweit sind 503 Journalist*innen in 62 Ländern inhaftiert. Die meisten Medienschaffenden sind weiterhin in China (121) eingesperrt, gefolgt von Russland (48) und Myanmar (47). Russland hält zudem mehr ausländische Journalist*innen fest als jeder andere Staat, nämlich 26 Ukrainer*innen.

RSF blickt in der Jahresbilanz auch nach Syrien: Ein Jahr nach dem Sturz des Regimes von Baschar al-Assad sind viele der Reporter*innen, die unter seiner Herrschaft verschwanden, weiterhin unauffindbar. Damit ist Syrien das Land mit der höchsten Zahl an Medienschaffenden mit ungewissem Schicksal – mehr als ein Viertel aller weltweit Vermissten sind dort verschwunden. Sie waren unter Assad inhaftiert worden, nach der Revolution und der Öffnung der Gefängnisse allerdings nicht aufgefunden worden. 

67 Journalist*innen bezahlten für ihre Berichterstattung mit dem Leben

Seit der vergangenen RSF-Jahresbilanz vom 1. Dezember 2024 wurden 67 Journalist*innen im direkten Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet. Mindestens 37 von ihnen wurden Opfer von Streitkräften oder paramilitärischen Gruppen. 16 kamen durch Mitglieder des organisierten Verbrechens ums Leben. Die israelische Armee ist für mehr als 43 Prozent – fast die Hälfte – der in den vergangenen zwölf Monaten getöteten Journalist*innen verantwortlich. Insgesamt hat die israelische Armee seit Oktober 2023 fast 220 Journalist*innen getötet, darunter nach RSF-Informationen mindestens 65 im direkten Zusammenhang mit ihrer Arbeit; einige davon sogar gezielt.

Vor einem Jahr trat die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum ihr Amt an. Sie hatte angekündigt, sich für den Schutz von Berichterstattenden einzusetzen. Dennoch wurden 2025 in Mexiko so viele Journalist*innen getötet wie seit drei Jahren nicht mehr. Das Land bleibt das zweitgefährlichste weltweit für Journalist*innen, mit neun Morden allein in diesem Jahr.

Im Sudan herrscht Bürgerkrieg, Journalist*innen sind von verschiedenen Akteuren schwersten Übergriffen ausgesetzt. Vier von ihnen wurden 2025 während der Arbeit getötet, mindestens zwei starben, nachdem sie von der von der paramilitärischen Gruppe Rapid Support Forces entführt worden waren.

Zwei der in diesem Jahr getöteten Journalist*innen waren ausländische Reporter, die außerhalb ihres Herkunftslandes starben: Der französische Fotojournalist Antoni Lallican wurde durch einen russischen Drohnenangriff in der Ukraine getötet. Der salvadorianische Journalist Javier Hércules wurde in Honduras ermordet, wo er seit über einem Jahrzehnt gelebt hatte. 

503 inhaftierte Journalist*innen weltweit

Weltweit saßen zum Stichtag der RSF-Analyse am 1. Dezember 2025 mindestens 503 Journalist*innen wegen ihrer Arbeit in 62 Ländern im Gefängnis. Die meisten sind in China inhaftiert (113, sowie acht weitere in Hongkong): Jahr für Jahr behauptet China seinen Status als das Land, in dem die meisten Medienschaffenden weggesperrt werden. Danach folgen Russland (48) und Myanmar (47). 

Unter Wladimir Putin hält Russland mehr ausländische Journalist*innen fest als jeder andere Staat, 26 Ukrainer*innen, gefolgt von Israel: Zum 1. Dezember 2025 sitzen 20 palästinensische Journalist*innen in israelischen Gefängnissen, 16 von ihnen wurden in den vergangenen zwei Jahren in Gaza und im Westjordanland festgenommen.

Die Lage in Russland, Georgien, Aserbaidschan und Belarus zeigt, welchen gravierenden Bedrohungen die Pressefreiheit im postsowjetischen Raum ausgesetzt ist. In Georgien führte die zunehmend autoritäre politische Entwicklung zur Festnahme der georgischen Journalistin Msia Amaghlobeli im Januar. In Aserbaidschan sitzen derzeit 25 Journalist*innen in Haft, darunter die ehemalige RSF-Stipendiatin Sevinj Vagifgizi.

72 Prozent der vermissten Journalist*innen verschwanden im Nahen Osten und in Lateinamerika

Zum 1. Dezember 2025 gelten weltweit 135 Journalist*innen in 37 Ländern als vermisst – einige von ihnen seit mehr als drei Jahrzehnten. Insgesamt 75 Prozent der derzeit vermissten Journalist*innen verschwanden in Ländern des Nahen Ostens oder Lateinamerikas. Die Fälle häufen sich besonders in Mexiko (28) und Syrien (37). In Syrien waren viele Journalist*innen vom sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) als Geiseln genommen oder vom Assad-Regime inhaftiert worden. Doch weder der Sturz des Regimes noch der Zusammenbruch des IS haben bislang dazu geführt, dass das Schicksal dieser Journalist*innen aufgeklärt wurde – RSF führt sie in der Jahresbilanz nun als vermisst.

20 Journalist*innen weltweit entführt

Von den weltweit 20 entführten Journalist*innen wurden sieben im Jahr 2025 von Huthi-Rebellen im Jemen verschleppt, mehr als in jedem anderen Land. In Syrien übernahm nach dem Fall des Assad-Regimes die dschihadistische Gruppe Hajat Tahrir al-Scham (HTS) zunehmend die Kontrolle und hält weiterhin mehrere Medienschaffende als Geiseln. In Mali sind inzwischen zwei Jahre vergangen, seit die Journalisten Saleck Ag Jiddou, Direktor von Radio Coton d’Ansongo, und Moustapha Koné, Moderator desselben Community-Senders, am 7. November 2023 von einer bewaffneten Gruppe entführt wurden.

Informationen zur Jahresbilanz der Pressefreiheit

In der seit 1995 veröffentlichten Jahresbilanz der Pressefreiheit dokumentiert RSF die Zahlen der schwersten Übergriffe auf Medienschaffende weltweit im zu Ende gehenden Jahr. Das betrifft neben professionellen Journalist*innen auch Medienmitarbeitende wie Kamerafrauen oder Tontechniker sowie Bürgerjournalist*innen, die gerade in Ländern mit autoritären Regimen und in Kriegsgebieten eine wichtige Rolle bei der Recherche und Verbreitung relevanter Informationen spielen. Die Jahresbilanz berücksichtigt nur Fälle, in denen RSF nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt ist, dass die aufgezählten Fälle in direktem Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit Opfer von Gewalt, Angriffen oder Unterdrückung geworden sind. Das erklärt mögliche Unterschiede zwischen diesen Zahlen und denen anderer Organisationen.

Reporter ohne Grenzen e.V.

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Politik

Ukraine: Wirtschaft zwischen Widerstandskraft und Zukunftschancen

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Berlin 09.12.2025

Die Ukraine entwickelt sich zu einem zentralen Akteur und eröffnet zugleich große Chancen für Unternehmen. Im Vorfeld des 8. Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforums, der zentralen Plattform für wirtschaftliche Kooperationen, lohnt sich ein genauerer Blick auf die Potenziale des Landes.

Bilateraler Handel und Investitionen

Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine intensiviert sich stetig. Exportkreditversicherungen und Investitionsgarantien erleichtern deutschen Unternehmen den Marktzugang und werden von hiesigen Firmen kräftig genutzt. Fortschritte wie der Ausbau der Stromnetze und die Modernisierung der Logistik unterstreichen die Handlungsfähigkeit der Ukraine. Reformen bei der EU-Annäherung schaffen zusätzliche Planungssicherheit – ein entscheidender Faktor für Investitionen und langfristige Partnerschaften.

Wachstumsbranchen und Innovationspotenziale 

In der Ukraine bieten der Energiesektor, das Bauwesen und die Agrarwirtschaft vielversprechende Möglichkeiten. Der Wiederaufbau der zerstörten Energieinfrastruktur, verbunden mit einer stärkeren Integration in das europäische Stromnetz, eröffnet gute Chancen für langfristige Kooperationen. Der Reparatur- und Installationsbedarf kann und sollte mit moderner Technik erfolgen, um auch hier einen Schritt zur Harmonisierung von Standards mit der EU zu gehen.
Eine Dezentralisierung der Energieversorgung und die Modernisierung von Gebäuden durch energieeffiziente Technologien erschließen weitere Zukunftsmärkte. Gleichzeitig stärken die Diversifizierung in der Landwirtschaft sowie Investitionen in moderne Verarbeitungstechnologien die Exportfähigkeit des Landes. Für den deutschen Mittelstand bedeutet das: neue Geschäftsfelder, Partnerschaften und Chancen, um Know-how und Technologien einzubringen – und damit aktiv am Wiederaufbau und an der wirtschaftlichen Transformation der Ukraine mitzuwirken.

Sicherheit: Von Waffenlieferungen zu Industriepartnerschaften

In der Verteidigungsindustrie hat sich die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine in den vergangenen drei Jahren deutlich gewandelt. Heute entstehen Joint Ventures zwischen deutschen Unternehmen und ukrainischen Partnern, deutsche Firmen errichten vor Ort Produktionsstätten, und Kooperationen vor allem in der Drohnenabwehr sowie der Luftverteidigung eröffnen neue Innovationsfelder für eine enge bilaterale Zusammenarbeit.
 
Für hiesige Unternehmen bedeutet das Zugang zu Technologien, die unter realen Einsatzbedingungen getestet werden. Die Unterschiede zu 2024 sind deutlich: Damals dominierte die Debatte um Kampfpanzer und Flugabwehrsysteme. Heute geht es um lokale Produktion, Technologieentwicklung und langfristige Industriepartnerschaften auf Augenhöhe.

Ukraine als Verbündeter: Chancen jetzt nutzen

Die Ukraine ist auf dem Weg, ein zentraler Partner Europas zu werden – wirtschaftlich und sicherheitspolitisch. Deutsche Unternehmen haben die Chance, diesen Prozess aktiv mitzugestalten – durch Investitionen in Technologiepartnerschaften, lokale Produktion und Ausbildung. Risiken wie die Sicherheitslage, aber auch das Thema Korruption bleiben Herausforderungen. Die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer und das Kompetenzzentrum Wiederaufbau Ukraine der Deutschen Industrie- und Handelskammer unterstützen Unternehmen durch Vernetzung und gezielte Informationen bei der Identifizierung von Chancen und Minimierung von Risiken.
 
Die Bundesregierung und viele andere staatliche Akteure leisten bereits Unterstützung, indem sie Finanzierungs- und Absicherungsinstrumente für Projekte bereitstellen. Diese positiven Ansätze können aber bilateral und im internationalen Kontext noch intensiviert werden, um eine bessere Finanzierbarkeit von Projekten und Investitionen zu ermöglichen und europäische Standards zu implementieren.

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Berlin

Bundesumweltministerium informiert zum Natürlichen Klimaschutz

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Berlin 09.12.2025

–Informieren, Ausprobieren, Kennenlernen – das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) steht für eine Vielzahl von Themen. Auf der Grünen Woche 2026 wird sich das BMUKN Fragen rund um den Natürlichen Klimaschutz widmen.

Das Bundesumweltministerium informiert vom 16. bis 25. Januar 2026 in Halle 27 zur Rolle der Natur für den Klimaschutz. Wälder und Auen, Böden und Moore, Flussauen und Meere, Grünflächen in der Stadt und auf dem Land – all diese natürlichen Lebensräume helfen, das Klima zu schützen. Sie können Kohlendioxid aus der Atmosphäre binden und langfristig speichern – wenn sie gesund, also ökologisch intakt sind. Um diese Ökosysteme zu stärken, wiederherzustellen und zu bewahren, unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUKN) mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zahlreiche Maßnahmen und Projekte. 

Damit wird die Natur wieder zur Verbündeten beim Klimaschutz, wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere bleiben erhalten. Und es geht noch um mehr: Darum, dass das Grundwasser noch für unsere Kinder und Enkelkinder reicht. Dass es weniger Erosion und auch künftig noch gute Ernten gibt und dass die Sommer erträglich bleiben, weil die Natur die Landschaft kühlt.

Unter dem Blickwinkel „Stärken, Wiederherstellen, Bewahren“ stellt das Bundesumweltministerium einzelne natürliche Lebensräume vor und zeigt…

… in welchen Bereichen der Mensch aktiv Ökosysteme erhalten oder dazu beitragen kann, dass sie sich erholen. 
… was Meere und Regenwürmer mit Klimaschutz zu tun haben.
… wie Naturschutz mit Klimaschutz Hand in Hand geht und der Nutzen, der für Mensch und Natur dadurch entsteht. 
… wie Moorschutz zum Geschäftsmodell werden kann.

Neben umfangreichen Informationen laden anschauliche Exponate zum Ausprobieren und Aktivwerden ein. Am Stand des Bundesumweltministeriums werden mit Quizformaten und Mitmachaktionen sowie mit einem unterhaltsamen und informativen Bühnenprogramm Wissen und Tipps für den Alltag vermittelt.

Foto: Auch auf der Grünen Woche 2025 konnten sich Jung und Alt bei Mitmachaktionen am Stand des BMUKN beteiligen. © Messe Berlin

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Politik

Bundesregierung will Registerzensuserprobungsgesetz ändern

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Berlin 09.12.2025   

– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes“ vorgelegt, der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können.

Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz „die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet wurde, soll mit dem nunmehr vorgesehenen registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet werden, da Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben wurden“, schreibt die Bundesregierung. Damit werde die Möglichkeit eröffnet, ab der Zensusrunde 2031 auch die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen im Rahmen eines registerbasierten Zensus zu ermitteln.

So könnten die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich reduziert werden, heißt es in der Vorlage weiter. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürger erheblich reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz weiterverfolgt., wonach Bürger und Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen. Die mit dem Gesetzentwurf ermöglichte Erprobung registerbasierter Verfahren diene „mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient und kostensparend und somit nachhaltig durchzuführen“.

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Politik

Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen

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Berlin 09.12.2025

– Die Bundesregierung nimmt in ihrer Antwort (21/2994) auf eine Kleine Anfrage (21/2816) der AfD-Fraktion Stellung zur Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dabei geht es speziell um das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Die Abgeordneten wollen wissen, warum das Ministerium seit 2020 nur eine niedrige Anzahl von Ersuchen zur Prüfung von Projektträgern, die von Bundesprogrammen gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, an das BfV gestellt hat, obwohl es für die Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verantwortlich sei und es sich um das größte Förderprogramm dieser Art in Europa handele.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es, zur Überprüfungspraxis in der abgelaufenen Förderperiode nehme das Ministerium keine Stellung. Über das allgemein Zugängliche hinaus könnten im Übrigen keine näheren Informationen zum Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung des Verfahrens könnte ansonsten beeinträchtigt werden.

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