Politik
Regierung betont Rolle von Medienbildung
Berlin 05.02.2026
– Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (21/3921) auf eine Kleine Anfrage (21/3622) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit welchen Maßnahmen sie in den kommenden Jahren die digitale Medienbildung fördern möchte beziehungsweise dies schon tut. Sie verweist auf verschiedene Förderprogramme des Bundes und betont, besonderen Handlungsbedarf in strukturschwachen Regionen und in älteren Bevölkerungsgruppen zu sehen. Medienbildung und Demokratiebildung gehörten zusammen und würden auf verschiedenen politischen Ebenen bereits gefördert, so die Regierung.
Politik
Die Vereinten Nationen und die Welt
Berlin 06.02.2026
– Seit ihrer Gründung vor fast achtzig Jahren hat die UNO die Erwartungen der Weltbevölkerung nicht erfüllt, etwa die Schaffung von Weltfrieden, die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kriegen.
Die Vereinten Nationen haben die Massaker in Ruanda, Srebrenica, Myanmar und anderen Teilen der Welt ignoriert.
Die Frage bleibt unbeantwortet: Genießt die UNO das Vertrauen der Weltbevölkerung, nicht nur das ihrer Regierungen?
Joschka Fischer, Außenminister unter dem ehemaligen deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder, gilt als einer der führenden Befürworter von Reformen des UN-Sicherheitsrats. Berlin versuchte mit Unterstützung Afrikas, Lateinamerikas und Asiens einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu sichern, jedoch ohne Erfolg. Auch Afrika, die Arabische Liga und die Europäische Union forderten einen ständigen Sitz, doch diese Forderungen wurden von der vergessenen internationalen Organisation auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.
Auf einem Seminar zur Zukunft der Vereinten Nationen, das am Donnerstagabend, dem 5. Februar, von der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet wurde, wies die ehemalige US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Kelly Craft, die Behauptung zurück, dass Resolutionen des Sicherheitsrats – ob dafür oder dagegen – von Delegierten ohne Konsultation ihrer Regierungen verabschiedet würden. Der ehemalige deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen, Christoph Heusgen, betonte hingegen, dass die Umsetzung von Sicherheitsratsresolutionen mit Schwierigkeiten verbunden sei und die Struktur der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats reformiert werden müsse, um das Vertrauen der Weltbevölkerung zurückzugewinnen.
Viele Resolutionen des UN-Sicherheitsrats werden von den Vereinigten Staaten, Russland oder China mit einem Veto blockiert; diesem Chaos müsse ein Ende gesetzt werden.
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Politik
Recht und Verbraucherschutz
Berlin 06.02. 2026
– Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes „zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ (21/3854) vorgelegt. Dem Bundestag in den beiden vergangenen Wahlperioden zugeleitete gleichgerichtete Vorlagen (20/1545, 19/21611) waren jeweils der Diskontinuität anheimgefallen.
Der Entwurf der Länderkammer sieht Änderungen im gerichtlichen Verfahren nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor . Unter anderem sollen den zuständigen Gerichten rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die jeweiligen Verfahren beschleunigt und straff durchführen zu können. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts mit einer hohen Anzahl von Bußgeldverfahren bestehe dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es in dem Entwurf.
Ziel des Gesetzentwurfes sei es, das Bußgeldverfahren unter Beibehaltung notwendiger hoher rechtsstaatlicher Standards effektiver zu gestalten und – unter Berücksichtigung der Bedeutung der jeweiligen Sache – einen zügigen Verfahrensabschluss zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang solle auch ein sinnvoller Einsatz der justiziellen Arbeitsressourcen unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Standards gesichert werden.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mit, dass sie das Anliegen zwar nachvollziehen und einzelne Vorschläge für zweckdienlich halte. Weitere Vorschläge müssten weiter geprüft werden, andere lehnt die Bundesregierung ab. „Die Bundesregierung wird das berechtigte Anliegen daher prüfen und in einem eigenen Vorhaben umsetzen“, heißt es abschließend.
Politik
Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
Berlin 06.02.2026
– Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze“ (21/3947) ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016/97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung und imP 34d Abs. 8 Nr. 2 der GewO, die bisher eine Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags vorsieht, aufgehoben werden. Auch die Ausnahmevorschrift nach § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen vorsieht, soll aufgehoben werden. Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ist jeweils eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen.
Darüber hinaus soll in § 34d Abs. 5 Satz 1 GewO ergänzt werden, dass in bestimmten Fällen bei Beeinträchtigung der gewerberechtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit einem Drittstaatsbezug eines Versicherungsvermittlers die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler versagt werden kann.
Politik
Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2025
Berlin 06.02.2026
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außenund sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung sind durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet.
Zur Beschleunigung und Optimierung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte insbesondere in EU- und bestimmte NATO-Länder gelten dabei verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Diese ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Lieferung und verstärken somit die Kooperationsmöglichkeiten insbesondere unter EU- und NATO-Ländern. Die Werte solcher Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit diese vorliegen, werden sie hier kumuliert mit den Einzelgenehmigswerten ausgewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergleich von Genehmigungswerten durch einzelne oder
mehrere Großprojekte beeinflusst werden kann.
Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2025 nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von rund 12 Milliarden Euro erteilt. Dieser Gesamtwert setzt sich aus rund 5,6 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 6,4 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Rund 8,6 Milliarden Euro entfallen auf erteilte
Einzelausfuhrgenehmigungen und rund 3,3 Milliarden auf Meldewerte zu Allgemeinen
Genehmigungen. Hauptempfängerland in 2025 ist erneut die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 2 Milliarden Euro genehmigt wurden.
Die Werte im Einzelnen:
Im Jahr 2025 entfallen vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter rund 10,7 Milliarden Euro und damit rund 90 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.
Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 7,7 Milliarden Euro (anteilig rund 4,23 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 3,44 Millarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Im Genehmigungswert für Drittländer (einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur) von rund 4,2 Milliarden Euro (anteilig: rund 1,4 Millarden Euro Kriegswaffen und rund 2,8 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter) beträgt der Anteil der Ukraine (rund 2 Milliarden Euro) rund 47 Prozent. Zusammen mit der Republik Korea, Singapur und der Ukraine entfielen bei den Drittländern insgesamt rund 2,99 Milliarden Euro und damit rund 71 Prozent der Rüstungsexporte auf diese drei Länder und rund 1,2 Millarden Euro auf weitere Drittländer. Zweitländer, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Rund 1,2 Milliarden Euro und damit rund 10 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen entfallen auf sonstige Drittländer. Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im Jahr 2025 Genehmigungen im Wert von rund 2 Milliarden Euro erteilt. Die Ukraine ist damit sowohl das Drittland 3 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.
Politik
Keine Daten zu touristischen Reisen in „Risikogebiete“
Berlin 05.02.2026
– Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keine statistischen Daten zu Reisen deutscher Touristinnen und Touristen in sogenannte Risikogebiete und nimmt auch keine formale Einstufung von Ländern oder Regionen als „Risikogebiete“ vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/3927) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3679) hervor.
Stattdessen erstelle das Auswärtige Amt für jedes Land spezifische Reise- und Sicherheitshinweise, die auf besondere Risiken aufmerksam machten und regelmäßig aktualisiert würden, schreibt die Bundesregierung. Eine Meldepflicht für Auslandsaufenthalte deutscher Staatsangehöriger bestehe nicht, weshalb auch keine belastbaren Erkenntnisse über die Entwicklung touristischer Reisen in einzelne Länder, etwa nach Somalia, vorlägen.
Auch zu Notlagen deutscher Touristinnen und Touristen in Regionen mit erhöhten Sicherheitsrisiken führe die Bundesregierung keine gesonderte Statistik. In den Reise- und Sicherheitshinweisen würden jedoch mögliche Gefahren wie gesundheitliche Risiken, Kriminalität oder Terrorismus beschrieben. Diese Hinweise seien im Jahr 2025 rund 33 Millionen Mal abgerufen worden, heißt es in der Antwort weiter.
Politik
Bundesministerin Hubig reist nach Den Haag
Berlin 05.02.2026
– Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. Für den heutigen Tag sind ein Besuch beim Internationalen Strafgerichtshof geplant sowie Besuche bei der Agentur der Europäischen Union für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den Kosovo Specialist Chambers. Am morgigen Tag soll ein Besuch beim Internationalen Gerichtshof folgen sowie ein Besuch beim Register of Damage for Ukraine.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Völkerrecht und Völkerstrafrecht sind menschheitliche Errungenschaften. Die Idee, die sie verkörpern, ist so unverzichtbar wie einfach: Kein Staat und kein Mensch stehen außerhalb des Rechts. Den Haag ist der Ort, an dem diese Überzeugung in besonderer Weise greifbar wird. Sowohl der Internationale Gerichtshof als auch der Internationale Strafgerichtshof haben hier ihren Sitz. Mit meinem Besuch in Den Haag möchte ich Deutschlands Unterstützung für die internationale Gerichtsbarkeit bekräftigen. Zugleich möchte ich zentrale Einsichten des internationalen Rechts unterstreichen: Mächtige mögen das Recht mitunter verdrehen, verletzen oder verlachen, Rechtsunterworfene bleiben sie alle. Die Kraft des Völkerrechts zur Ordnung und zur Deeskalation ist sehr viel größer, als zynische Lautsprecher es uns glauben machen wollen.“
Informationen zu den von Ministerin Hubig besuchten Institutionen:
Internationaler Strafgerichtshof
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein ständiges internationales Strafgericht. Er beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag, dem Römischen Statut, das im Jahr 1998 angenommen wurde und der Verfolgung der schwersten Verbrechen des Völkerstrafrechts dient: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit 2018 auch das Führen eines Angriffskrieges.
Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Der IGH ist zuständig für die Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten und erstellt Rechtsgutachten. Die Entscheidungsgrundlage bildet das Völkerrecht.
Kosovo Specialist Chambers
Die Kosovo Specialist Chambers (KSC) sind ein in 2017 gegründetes Gericht zur Verfolgung von Straftaten, die im Zuge des Kosovokriegs zwischen 1998 und 2000 begangen wurden und der kosovo-albanischen Miliz UÇK und ihren Kommandanten zur Last gelegt werden. Es ist ein sogenanntes hybrides Strafgericht, dessen Richterschaft und Anklagevertreter zwar international besetzt sind, das aber seine Rechtsgrundlage in der kosovarischen Verfassung hat und Teil des kosovarischen Gerichtssystems ist. Das Gericht verhandelt und urteilt nach kosovarischem Recht.
Eurojust
Eurojust ist eine Einrichtung der EU zur Förderung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb Europas und im Verhältnis zu Drittstaaten. Konkret unterstützt und verstärkt Eurojust die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden, die für bestimmte Formen schwerer Kriminalität zuständig sind. Mitgliedstaaten entsenden sog. Nationale Mitglieder, wie von einem nationalen Team (sog. Country Desks) unterstützt werden.
Ukraine Damage Register
Das Schadensregister für die Ukraine ist ein unter dem Dach des Europarates eingerichtetes Register um Ansprüche auf Schadensersatz zu dokumentieren, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine entstanden sind. Ukrainische Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen können Ansprüche anmelden. Das Register ist das erste Element eines dreiteiligen Mechanismus. Als nächstes wird über die Ansprüche durch eine im Dezember 2025 beschlossene Claims Commission entschieden.
Politik
Gemeinsam gegen weibliche Genitalverstümmelung
Berlin, Hamburg 05.02.2026
– Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) am 6. Februar macht die Kinderrechtsorganisation Plan International deutlich, wie wichtig es ist, auch die Männer aktiv an der Aufklärungsarbeit zu beteiligen. Weltweit sind mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten. Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge fast 104.000 Betroffene, um die 20.000 Mädchen gelten als gefährdet. Unter den Folgen des Eingriffs leiden die meisten von ihnen ihr Leben lang massiv.
„Weibliche Genitalverstümmelung ist in den betroffenen Gemeinden ein Tabuthema“, sagt Edell Otieno-Okoth, Referentin für FGM/C bei Plan International Deutschland. „Wir können das Vertrauen der Menschen dort jedoch nur gewinnen, wenn wir mit ihnen sprechen. Das gilt für Frauen ebenso wie für Männer. Auch sie müssen in der Aufklärung für ihre Verantwortung sensibilisiert werden: Ob Vater, Ehemann, Bruder, religiöser Führer oder Dorfvorsteher – sie alle können ihren Einfluss nutzen und dazu beitragen, die schädliche Praktik in ihren Familien und Gemeinden zu beenden. Eine nachhaltige Abkehr gelingt nur, wenn sie vom gesamten Umfeld getragen wird. Darum binden wir alle Gemeindemitglieder aktiv in unsere Maßnahmen ein – in Deutschland und weltweit.“
Bundesweite Netzwerkarbeit
Um in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung vorzugehen, baut Plan International in Kooperation mit regionalen Beratungs- und Anlaufstellen die bundesweite Netzwerkarbeit aus. Mit dem Einfluss, den Männer haben, um die schädliche Tradition in ihren Gemeinden nachhaltig zu beenden, beschäftigt sich dieses Jahr die Paneldiskussion „Männer zwischen Religion und Tradition – gemeinsam gegen FGM/C“, die die Kinderrechtsorganisation am 5. Februar um 14:00 Uhr in Hamburg ausrichtet. In dem Livestream tauschen sich die männlichen Podiumsgäste über die besonderen Herausforderungen im Umgang mit FGM/C in ihren Gemeinden aus. Zu den Teilnehmenden gehören u.a. ein Koran-Lehrer, ein Pastor und zwei Aktivisten, die sich gegen FGM/C engagieren. Der Livestream ist offen für alle Interessierten. Am Ende können per Chat Fragen an die Panelteilnehmer gestellt werden. Anmeldung unter: stopfgmc@plan.de
Seit über 20 Jahren setzt sich Plan International weltweit gegen weibliche Genitalverstümmelung ein, unter anderem in Ägypten, Äthiopien, Burkina Faso, Guinea, Kenia, Mali, Senegal und Sierra Leone. Durch Informationsveranstaltungen werden Eltern und Gemeindemitglieder über die schwerwiegenden Folgen der Menschenrechtsverletzung aufgeklärt. Ziel ist es, die Teilnehmenden für ihre Verantwortung zu sensibilisieren.
Darüber hinaus werden Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich im medizinischen und psychologischen Umgang mit den Betroffenen geschult. In Senegal unterstützt die Kinderrechtsorganisation bei der Gründung sogenannter Väter-Clubs, die die Männer bestärken, die Aufklärung über FGM/C in ihren Gemeinden voranzutreiben. Auch Podcasts helfen, das Thema in die Gemeinden zu tragen, zum Beispiel in Ägypten, wo Plan International im Rahmen einer großen Aufklärungskampagne Jugendliche motiviert, eigene Gesprächsformate zu produzieren und zu senden.
Politik
Flucht vor Verantwortung
Wiesbaden 05.02.2026
– Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8. Februar 2026 mitteilt. Mehr als drei Viertel (79 %) der 698 400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.
Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen verheiratet
Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. Am höchsten war 2024 der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen
Im selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen. Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut 16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut 33 %.
Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um 6 Jahre gestiegen
Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.
Ehen werden später geschieden und halten länger als vor 20 Jahren
Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei 47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern (1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung bei 14,7 Jahren. Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet.
2024 wurden gut 129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde.
Deutschland bei Eheschließungen etwas über EU-Schnitt
Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im EU-Schnitt (4,0). Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1) und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.
Politik
Bundestag blockiert Petition
Berlin 05.02.2026
– Werden politisch unbequeme Anliegen abgewehrt? Bündnis fordert: Bundestagspräsidium soll den Vorfall überprüfen.
Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses verweigert die Veröffentlichung einer Petition für ein Vetorecht auf Bundesebene. Zur Begründung ließ der Ausschussdienst wissen, die Petition sei „offensichtlich erfolglos“. „Wer Petitionen nach Erfolgschancen aussortiert, entwertet das Petitionsrecht“, sagt Jörg Mitzlaff, Einreicher der Petition. Ein breites Bündnis hatte angestrebt, die notwendigen 30.000 Unterschriften auf der Petitionsplattform des Bundestages zu sammeln, damit es zu einer Anhörung kommt. Mit dem vorgeschlagenen Vetorecht sollen Bürgerinnen und Bürger per Unterschriftensammlung ein Referendum über ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz verlangen können. Hinter der Forderung steht ein Bündnis aus sieben zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter die Vereine Mehr Demokratie und Abstimmung 21 sowie openPetition. Auch Bundes- und Landtagsfraktionen hatten bisher die Einführung eines solchen direktdemokratischen Instrumentes vorgeschlagen.
In einem Brief an das Bundestagspräsidium verlangen die Organisationen eine Überprüfung des Vorgangs: „Es muss den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, über das Petitionsrecht Regelungs- und Reformbedarf öffentlich sichtbar an den Bundestag zu adressieren, unabhängig davon, ob eine Petition von der regierenden Mehrheit als willkommen und aussichtsreich angesehen wird. Schließlich ist das Petitionsrecht das einzige formal geregelte Verfahren, um sich zwischen den Wahlen an den Bundestag zu wenden.“
Zudem werden Vorschläge für eine Nachbesserung der Verfahrensregeln gemacht.
„Das vorgeschlagene Vetorecht gilt als Instrument, mit dem sich Vertrauen in die Demokratie stärken lässt. Die Petition zu veröffentlichen, würde die Debatte befördern, wie es um unsere Demokratie bestellt ist. Aber so müssen wir konstatieren: Willkür frisst Vertrauen“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e. V.
Politik
Regierungsentwurf zum Schutz vor SLAPP-Verfahren
Berlin 04.02.2026
– Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser vor solchen Verfahren zu schützen, die als sogenannte SLAPP-Verfahren bezeichnet werden.
Die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie läuft nach Angaben der Bundesregierung bis zum 7. Mai 2026. Kern des Entwurfs sind Änderungen der Zivilprozessordnung. Zwar trügen insbesondere die geltenden Kostenregelungen des Zivilverfahrensrechts bereits wesentlich zum effektiven Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Deutschland bei, führt die Bundesregierung aus. Dennoch seien zur Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Zivilprozessrecht erforderlich. „Das betrifft namentlich die Möglichkeit der weitergehenden Kostenerstattung zugunsten betroffener Beklagter, die Ausweitung der Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie Möglichkeiten weitergehender gerichtlicher Sanktionen oder vergleichbar wirksamer Maßnahmen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten“, heißt es dazu.
Vorgesehen ist, in der Zivilprozessordnung einen neuen Abschnitt zu „missbräuchlichen Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ einzufügen, der unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für entsprechende Verfahren vorsieht. Ergänzend sind Folgeänderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant. Rechtskräftige Urteile in solchen Verfahren sollen zudem anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden.
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 10. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 entschieden, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben.
Politik
Deutschland gewinnt internationalen KI-Preis
Berlin 04.02.2026
– Neue KI-Plattform beschleunigt Genehmigungsverfahren
Deutschland ist in Dubai beim World Government Summit für seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung geehrt worden. Ausgezeichnet in der Kategorie „Best Use of AI in Government Services“ wurde eine agentische KI, die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten massiv beschleunigt und zugleich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung entlastet. Die KI wurde vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) entwickelt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als zuständiges Ressort für den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland initiiert und finanziert. Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger hat die Auszeichnung stellvertretend für Deutschland entgegengenommen.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:
„Diese Auszeichnung zeigt, welches Potenzial in einer intelligent modernisierten Verwaltung steckt. Mit der KI-Plattform beschleunigen wir komplexe Genehmigungsverfahren spürbar und schaffen bessere Rahmenbedingungen für zentrale Infrastrukturprojekte – insbesondere für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Entscheidend ist dabei: Der Staat wird schneller, effizienter und entlastet zugleich seine Beschäftigten. Genauso stärken wir Deutschlands wirtschaftliche Handlungsfähigkeit im internationalen Wettbewerb.“
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger:
„Dieser Preis unterstreicht: Deutschland kann bei KI in der Verwaltung in der ersten Liga mitspielen. Unsere technische Lösung nutzt sogenannte agentische KI und verkürzt Verfahren, die heute Monate dauern, auf Tage. Wir werden diese Technologie nun als Open-Source-Code bereitstellen und Stück für Stück im Land zur Nachnutzung anbieten. Damit schaffen wir eine Blaupause für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Genehmigungsverfahren und stärken gleichzeitig unsere digitale Souveränität.“
Massive Beschleunigung von Genehmigungsprozessen
Die prämierte Lösung ist eine universelle agentische KI, die für Planungs- und Genehmigungsverfahren für das Wasserstoff-Kernnetz entwickelt wurde und auf unterschiedliche Rechtsgebiete des Planungs- und Genehmigungsrechts sowie weitere Rechtsgebiete trainiert werden kann und damit universell einsetzbar ist. Ein erster Schwerpunkt liegt auf komplexen Infrastrukturvorhaben, bei denen bisher Sachbearbeitende hunderte Seiten Antragsunterlagen über Wochen oder Monate manuell prüfen mussten.
Stattdessen analysiert die KI, Antragsunterlagen in wenigen Stunden, strukturiert die Inhalte, prüft, ob erforderliche Nachweise vorliegen, und erstellt fundierte Entscheidungsvorschläge für die Bearbeitung. Die Entscheidung selbst bleibt bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sodass rechtliche Verantwortung und Ermessensspielräume rechtskonform weiterhin klar in menschlicher Hand liegen.
KI-Agenten sind bereits im Einsatz
Erste Agenten der prämierten KI-Lösung sind bereits in der Hansestadt Hamburg im Einsatz für die Genehmigung von Wasserstoff-Kernnetzleitungen. Aktuell werden im Sinne der Skalierung weitere Module der agentischen KI in Nordrhein‑Westfalen in Genehmigungsprozesse für Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) integriert. Parallel läuft ein Implementierungsprojekt mit dem Fernstraßen-Bundesamt.
BMWE und BMDS werden die KI-Agenten schrittweise als Open-Source-Lösung bereitstellen und so eine breite Nachnutzung in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen. Was einmal entwickelt wird, soll mehrfach wirken und so eine Blaupause für die Beschleunigung von komplexen Genehmigungsverfahren werden.
Politik
Bemühungen zur Reintegration von Transnistrien
Berlin 03.02.2026
– Die OSZE-Mission in Moldau umfasst 52 Mitarbeiter, darunter 39 lokale Missionsmitarbeiter und 13 internationale Vertreter. Die Ausgaben für die Mission beliefen sich 2025 auf rund 2,3 Millionen Euro, wie aus der Antwort (21/3820) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3424) der Linksfraktion hervorgeht.
Seit Beginn der Mission 1993 habe nahezu durchgehend mindestens ein deutscher Mitarbeiter für sie gearbeitet. Seit 2024 sei eine Deutsche stellvertretende (und seit Sommer 2025 amtierende) Missionsleiterin, heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung unterstützt den Angaben zufolge die Bemühungen der moldauischen Regierung zur Reintegration des abtrünnigen Teils des Staatsgebietes, Transnistrien. Deutschland sei dazu gemeinsam mit anderen Partnern in verschiedenen Dialogforen aktiv.
Zudem unterstütze die Bundesregierung die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft durch die Entsendung von Mitarbeitern in verschiedene internationale Missionen in Moldau. So sei ein Außenamtsmitarbeiter als Sonderbeauftragter des amtierenden OSZE-Vorsitzes für die Beilegung der Transnistrien-Frage tätig.
Die OSZE-Mission in Moldau sei mandatiert, auf dem gesamten Gebiet der Republik Moldau tätig zu sein. Unabhängig davon versuche die transnistrische Seite, den Zugang teilweise zu kontrollieren oder einzuschränken. Die Bundesregierung setze sich nachdrücklich für die uneingeschränkte Ausübung des Mandats der OSZE-Mission in der Republik Moldau ein.
Politik
Einstieg des Bundes bei TenneT Germany
Berlin 04.02.2026
– Die KfW hat am 3. Februar im Auftrag der Bundesregierung den Vertrag zum Erwerb eines Anteils von 25,1% an der TenneT Germany von der niederländischen TenneT Holding unterzeichnet. Mit über 14.000 Trassenkilometern betreibt TenneT Germany das größte deutsche Strom-Übertragungsnetz.
Mit dieser Minderheitsbeteiligung wird der Bund gemäß seiner Anteile Einflussmöglichkeiten auf die TenneT Germany erhalten. Neben Mitbestimmungsrechten in Bezug auf die Geschäftsführung und den Geschäftsplan des Unternehmens kann der Bund beispielsweise stimmberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter in das Gesellschafter- und Aufsichtsgremium entsenden.
Bundesministerin Katherina Reiche:
„Für das Erreichen der energiepolitischen Ziele ist der bedarfsgerechte Ausbau der Stromnetze erforderlich. Der Einstieg des Bundes bei Tennet trägt dazu bei, den milliardenschweren Kapitalbedarf in den kommenden Jahren abzusichern. Mit dieser Investition in die Infrastruktur der Zukunft stärken wir den Standort Deutschland.“
KfW-Vorstandsvorsitzender Stefan Wintels:
„Diese Beteiligung ist ein Meilenstein für Versorgungssicherheit und Resilienz der deutschen und europäischen Energieinfrastruktur. Mit unserer Beteiligung im Auftrag des Bundes und gemeinsam mit drei weiteren institutionellen Investoren leisten wir einen wichtigen Beitrag für langfristige Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum. Das Volumen der Transaktion unterstreicht die Attraktivität Deutschlands als Wirtschafts- und Investitionsstandort und zeigt, wie staatliches und institutionelles Kapital verantwortungsvoll zusammenwirkt. Wir freuen uns, den Bund bei diesem wichtigen Vorhaben mit unserer Expertise zu unterstützen.“
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte bereits in seiner Sitzung am 16. Januar die entsprechenden Haushaltsmittel entsperrt und so den Weg für die Unterzeichnung freigemacht. Der Bund sichert dabei durch eine Risikoübernahme den Anteilserwerb durch die KfW und die zugesagten Kapitaleinlagen ab, ohne dass dafür Mittel aus dem Bundeshaushalt abfließen. Die Refinanzierungs- und Verwaltungskosten der KfW dagegen werden aus dem Bundeshaushalt getragen. Die Angemessenheit des Kaufpreises wurde unter anderem durch die Einholung zweier sogenannter Fairness Opinions geprüft. Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung wurde zudem durch entsprechendes Gutachten bestätigt.
Im September 2025 hatte die niederländische Regierung bekannt gegeben, dass der norwegische Staatsfonds Norges, der niederländische Pensionsfonds APG sowie der singapurische Staatsfonds GIC bis 2029 Anteile in Höhe von insgesamt bis zu 46 % an TenneT Germany erwerben wollen. Die privaten Investoren haben ebenfalls Kapitaleinlagen von bis zu € 9,50 Mrd. zugesagt. Der Bund wird seinen Anteil von 25,1% an TenneT Germany zur gleichen Kaufpreis-Bewertung erwerben wie die Mitinvestoren. Der übrige Anteil verbleibt bei der niederländischen TenneT Holding.
Wie bei Unternehmensbeteiligungen üblich müssen nun noch regulatorische Genehmigungen eingeholt werden, um den Erwerb der TenneT Germany Anteile vollziehen zu können. Mit diesem Schritt wird derzeit spätestens im dritten Quartal 2026 gerechnet. Neben den bereits bestehenden Beteiligungen des Bundes über die KfW an 50Hertz (20 %) und TransnetBW (24,95 %) wäre der Bund dann an drei der vier deutschen Stromübertragungsnetzbetreiber beteiligt.
Politik
Straße von Hormus
Berlin 04.02.2026
– Was würde geschehen, wenn der Iran die Straße von Hormus sperren würde?
Angesichts der eskalierenden militärischen Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran rückt die Straße von Hormus wieder in den Vordergrund – als wichtiger Engpass für die globalen Energiemärkte und strategisches Druckmittel, das die Spannungen von politischer Rhetorik zu einem weitreichenden internationalen Wirtschaftsschock eskalieren lassen kann.
Diese Wasserstraße war nie nur eine Passage für Schiffe; sie war historisch mit bedeutenden Konflikten am Golf verbunden, wie ein Bericht von Suhaib Al-Asa auf Al Jazeera verdeutlicht. Er erinnert an die Jahre des Iran-Irak-Krieges, als die Straße zum offenen Schlachtfeld für Tanker wurde.
In jenen Jahren wurden Öltanker von beiden Seiten angegriffen, was zu massiven Störungen der Schifffahrt und Rekordpreisen für Öl führte. Dies festigte die Position der Straße als zentraler politischer und wirtschaftlicher Punkt, dessen Brisanz mit jeder neuen militärischen Eskalation zunahm. Die Straße von Hormus verbindet den Persischen Golf mit dem Golf von Oman und dem Arabischen Meer. Die Straße von Hormus erstreckt sich über rund 180 Kilometer, ist an ihrer schmalsten Stelle maximal 33 Kilometer breit und bis zu 60 Meter tief und ermöglicht so die Durchfahrt für die größten Öltanker.
Die Straße besteht aus zwei jeweils 3 Kilometer breiten Schifffahrtswegen, die durch eine Pufferzone getrennt sind. Ihre Hoheitsgewässer unterstehen der Hoheitsgewalt Irans und Omans. Täglich passieren rund 21 Millionen Barrel Öl die Straße, was etwa 21 % des weltweiten Ölhandels entspricht. Die Bedeutung dieser Zahlen reicht jedoch weit über Öl hinaus: Mehr als 20 % des weltweiten Handels mit Flüssigerdgas (LNG) werden ebenfalls durch die Straße transportiert. Damit ist sie eine lebenswichtige Ader für die Energiesicherheit in Asien, insbesondere für China, Indien, Japan und Südkorea, sowie für Europa. Eine vollständige Schließung der Straße von Hormus könnte die Ölpreise innerhalb weniger Tage auf 200 US-Dollar pro Barrel treiben, mit explodierenden Kosten für die Schiffsversicherung und einer gravierenden Versorgungsknappheit – ein Szenario, das die globalen Energiemärkte erschüttern würde. Militärisch gesehen gilt die freie Schifffahrt in der Straße von Hormus für die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten als rote Linie. Jede Sperrung könnte daher eine direkte militärische Intervention auslösen, obwohl der Iran selbst für seine Ölexporte und lebenswichtigen Importe auf die Straße angewiesen ist.
In den Jahren erhöhter Spannungen drohte Teheran wiederholt damit, die Straße als Druckmittel einzusetzen, wie beispielsweise 2019 mit Angriffen auf Tanker im Golf von Oman und der Beschlagnahmung von Handelsschiffen. Anschließend intensivierte der Iran seine Marinepatrouillen und drohte mit Vergeltungsmaßnahmen.
Militärischen Einschätzungen zufolge nutzt der Iran unkonventionelle Methoden, um den Schiffsverkehr zu stören. Dazu gehören Tausende von Seeminen, mit Raketen und Torpedos bestückte Schnellboote, Kamikaze-Drohnen und Störtechnologien, die globale Navigationssysteme lahmlegen. Mit diesen Mitteln verwandelt sich die Straße von Hormus von einer lebenswichtigen Energieroute in ein potenzielles Schlachtfeld, auf dem militärische Kalkulationen mit der Weltwirtschaft verwoben sind – in einer offenen Konfrontation, deren Grenzen und Ausgang schwer vorherzusagen sind.
Politik
Angriffe gegen Kunst durch die Mullahs Regime
Berlin 02.02.2026
– Die Festnahme von Mehdi Mahmoudian ist kein Einzelfall, sondern Teil eines Systems, das kritische Stimmen gezielt zum Schweigen bringen will. Wer Autorinnen und Autoren einsperrt, bekämpft nicht die Kunst, sondern die Freiheit. Mahmoudian muss freigelassen werden, denn Kunst ist kein Verbrechen!
Nach übereinstimmenden Berichten wurde Mahmoudian am vergangenen Wochenende festgenommen. Konkrete Vorwürfe sind bislang nicht bekannt. Kurz zuvor hatte er gemeinsam mit weiteren Aktivistinnen und Aktivisten eine Erklärung unterzeichnet, in der das gewaltsame Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende sowie die politische Verantwortung der Führung scharf kritisiert wurden. Auch andere Unterzeichner wurden festgenommen.
Weimer betonte weiter: „Autoritäre Regime fürchten kulturelle Öffentlichkeit, weil sie Wirklichkeit sichtbar macht. Genau deshalb reagieren sie auf internationale Aufmerksamkeit mit Repression. Diese Logik dürfen wir nicht hinnehmen.“
Vor diesem Hintergrund hob der Staatsminister ausdrücklich die Rolle unabhängiger Medien hervor, insbesondere der Deutschen Welle, die trotz massiver Zensur- und Einschüchterungsversuche weiterhin umfassend über die Lage im Iran berichtet. Das persischsprachige Angebot der DW ermögliche Millionen Menschen Zugang zu unabhängigen Informationen, kulturellen Debatten und internationaler Öffentlichkeit.
„Wo Regime abschotten, schafft journalistische Arbeit Verbindung nach außen“, so Weimer. „Die Deutsche Welle ist in solchen Situationen mehr als ein Medium, sie ist ein Schutzraum für Freiheit. Dass das iranische Regime sie zensiert, bestätigt ihre Bedeutung.“
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien setzt sich seit Jahren für den Schutz verfolgter Kultur- und Medienschaffender ein und unterstützt Programme zur internationalen kulturellen Zusammenarbeit, zur Stärkung unabhängiger Medien sowie zur Verteidigung der Kunstfreiheit. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen im Iran aufmerksam und steht hierzu im engen Austausch mit internationalen Partnern.
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