Politik
Zivilschutz-Risikoanalyse „Einsatz chemischer Kampfstoffe“
Berlin 25.01.2026
– Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3600) liegt der „Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025“ vor, in dem es um ein Szenario zum Einsatz chemischer Kampfstoffe geht. Die Risikoanalyse betrachtet laut Vorlage die Auswirkungen von Gefahrenereignissen anhand plausibler Szenarien, um Auswirkungen aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des Hilfeleistungssystems in Deutschland abzuleiten.
Der Bericht stellt die Ergebnisse der Analyse des Szenarios „Einsatz chemischer Kampfstoffe“ vor, in dem es zu einem militärischen Aufmarsch eines Aggressors an den östlichen Grenzen des Nato-Bündnisgebietes und als Reaktion darauf zu einem Aufmarsch von Nato-Kräften kommt und der Aggressor in dieser Phase drei Anschläge mit chemischen Kampfstoffen auf militärisch bedeutsame Logistikknotenpunkte in Deutschland verübt. Angenommene Anschlagsorte sind den Angaben zufolge ein Seehafen, ein Rangierbahnhof und ein Materialdepot der Bundeswehr. „Das Szenario ist keine Vorhersage eines möglichen Ereignisses, sondern spielt einen hypothetischen, aber plausiblen Verlauf durch“, heißt es in den Vorlage weiter.
Darin werden eine Reihe von aus der Risikoanalyse abgeleiteten Handlungsempfehlungen genannt, die von einer „auskömmlichen Finanzierung aller Bereiche des Zivilschutzes“ über die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung für den Zivil- und Katastrophenschutz, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienstes sowie in Krankenhäusern bis hin zur „Stärkung des Selbstschutzes und der Eigenverantwortung der Bevölkerung“ reichen. Empfohlen wird auch ein „Umdenken in der Vorplanung für den Bevölkerungsschutz“, da viele Rahmen- und Fähigkeitskonzepte für „friedenszeitliche Gefahren“ entwickelt worden seien. Sowohl die vorliegende Risikoanalyse als auch Erkenntnisse des ukrainischen Zivilschutzes zeigten, „dass bestehende Konzepte für die Bewältigung von Ereignissen zu Kriegszeiten oft nicht ausreichen“.
Zu den weiteren Handlungsempfehlungen zählt unter anderem auch die „Schaffung einer Fachbehörde für chemische Gefahren auf Bundesebene“. Während es „mit dem Robert Koch-Institut und dem Bundesamt für Strahlenschutz für die Bereiche biologischer und radioaktiver/nuklearer Agenzien spezialisierte Fachbehörden auf Bundesebene gibt, fehlt eine solche Struktur für chemische Agenzien“, führen die Autoren dazu aus.
Politik
Bundeslagebild cybercrime
Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte heute in Berlin dazu:
„Die Bedrohung durch Cybercrime in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Deutschland zählt als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt weiterhin zu den wichtigsten Angriffszielen im Cyberraum. Besonders schwere Cyberdelikte sowie Angriffe auf Unternehmen, Behörden und kritische Infrastrukturen nehmen zu. Das geschätzte Schadensvolumen für die deutsche Wirtschaft liegt bei 202,4 Milliarden Euro und entspricht damit rund 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 2025 wurden rund 334.000 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registriert. Zwei Drittel der Taten (207.888) wurden aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten aus begangen. Die tatsächliche Bedrohung dürfte aufgrund eines erheblichen Dunkelfeldes deutlich höher liegen“.
Foto: © PWO
Politik
Bundesregierung will Halterhaftung bei E-Scootern einführen
Berlin 12.05.2026
– Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, und deshalb unter anderem eine Halterhaftung einführen. Sie hat dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/5871) vorgelegt, der außerdem verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer vorsieht.
In erster Linie soll mit dem Gesetz das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter dem Halter zugeordnet werden. „Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“ Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen.
Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“ gelten: Sie sollen dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos.
In der Begründung heißt es, seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Auch die Unfallzahlen seien gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu nehme auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu. Habe die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, seien es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen.
Geschädigte seien für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen, heißt es in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln sei und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringe, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen seien. „Besonders bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf einem Unfall mit einem unsachgemäß im Verkehrsraum abgestellten Elektrokleinstfahrzeug beruhen, bestehen für Geschädigte daher nach geltendem Recht Beweisschwierigkeiten.“
Politik
Sperrung der Donnerschleuse bei Mölln am Elbe-Lübeck-Kanal
Berlin 12.05.2026
– Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nimmt laut Bundesregierung am Elbe-Lübeck-Kanal Maßnahmen vor, „die den Betrieb gewährleisten und die verkehrliche Nutzung verbessern“. Dazu gehörten der Ersatz der Schleuse Witzeeze, einschließlich der Schleusenbrücke, und der Ersatz der Kanalbrücken in modernen Abmessungen sowie Optimierungen des elbseitigen Anschlusses, heißt es in der Antwort der Regierung (21/5729) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5429). Der Neubau der Straßenbrücke Basedow Lanze befinde sich in der Ausschreibung, wird mitgeteilt.
Als Begründung für die achtmonatige Sperrung der Donnerschleuse bei Mölln am Elbe-Lübeck-Kanal wird angeführt, dass während der Bauwerksprüfung im Oktober und November 2024 standsicherheitsrelevante Schäden festgestellt und im ersten Quartal 2025 behoben worden seien. Bei der anschließenden testweisen Wiederinbetriebnahme habe sich gezeigt, „dass erhebliche Grundwasserdrücke auf das Bauwerk einwirken, die die Betriebssicherheit beeinträchtigten“. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen seien daraufhin umgesetzt worden. Spezifische Erkenntnisse zu den konkreten Auswirkungen der achtmonatigen Sperrung der Donnerschleuse auf den Güterverkehr liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor.
Auf die Frage nach seitens der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gegenüber Straße und Schiene zu sichern, wird auf die Förderung der deutschen Binnenschifffahrt im Rahmen des neuen Haushaltstitels „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ im Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF) mit bis zu 400 Millionen Euro verwiesen. Das dazu gehörende Förderprogramm zum Aufbau Grüner Binnenschifffahrtskorridore und zur Verkehrsverlagerung von öffentlichem Personennahverkehr und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße werde derzeit finalisiert, heißt es. Ziel der Förderung sei die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Binnenschifffahrt, „die eine Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht“.
Politik
ifo Institut / EconPol Europe: Mehr Stromausfälle durch Klimawandel
München 12.05.2026
– Wegen des Klimawandels könnte in vielen Ländern der Strom in den kommenden Jahren häufiger ausfallen. Darauf deuten die Ergebnisse einer neuen Studie von EconPol Europe hin. Sie untersucht in fünf Ländern von 2013 bis 2023 Stromausfälle im Verbrauchernetz: In Deutschland, Australien, Brasilien, China und Mexiko. „Deutschland hat ein vergleichsweise zuverlässiges Stromnetz, aber Extremwetter und Hitzewellen werden auch hierzulande die Infrastruktur zunehmend unter Druck setzen“, sagt ifo-Forscherin Jacqueline Adelowo.
In Deutschland ist die Zahl der ungeplanten Stromausfälle im Winter am niedrigsten und steigt zum Hochsommer deutlich an, heißt es in der Studie. Im Dezember der Jahre 2013 bis 2023 fiel der Strom durchschnittlich 3.616 Mal ungeplant aus. Im Juli steigt die Zahl um 53 Prozent auf 5.546 Ereignisse. Allerdings müssen nicht bei jedem dieser Ereignisse viele Haushalte betroffen sein. Bei Sturm Niklas am 31. März 2015 wurden jedoch allein 1.887 Unterbrechungen an einem Tag registriert – ein Rekord im untersuchten Zeitraum. „Extreme Hitze, Gewitter und stärkere Stürme im Sommer belasten das deutsche Stromsystem spürbar. Jedoch fällt im Vergleich zu Brasilien oder Mexiko in absoluten Zahlen der Strom in Deutschland deutlich seltener aus“, sagt ifo-Forscher Filippo Pavanello. Im Durchschnitt dauerten ungeplante Stromausfälle in Deutschland durchschnittlich 1,5 bis 2 Stunden. Nur in einem Prozent der Ereignisse sei der Strom länger als 18 Stunden ausgefallen. Damit stehe Deutschland im Vergleich gut da: In China dauerten viele Ausfälle mehr als 6 Stunden, in Extremfällen sei der Strom auch 73 Stunden lang nicht verfügbar.
Die fortschreitende Vernetzung der europäischen Stromnetze mache grundsätzlich die Versorgung in Deutschland stabiler, da Ressourcen in verschiedenen Ländern zur Verfügung stünden, um Ungleichgewichte auszubalancieren, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig steige das Risiko von Kettenausfällen, wenn sich Störungen schnell über Grenzen ausbreiteten. Deshalb brauche es neben dem Netzausbau koordinierte Steuerung, gemeinsame Betriebsregeln und einen Informationsaustausch.
Die Studie basiert auf tagesgenauen Daten zu Stromausfällen in der Verteilnetzebene aus Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland und Mexiko für den Zeitraum 2013 bis 2023. Die Daten stammen von Behörden und Netzbetreibern. Sie enthalten Informationen zum Zeitpunkt der Ausfälle, ob der Ausfall geplant oder ungeplant war, sowie die Ursachen des Ausfalls.
Europa
EU stellt Weichen für Förderprogramm Agora
Berlin 12.05.2026
Der Rat der Europäischen Union für Bildung, Jugend, Sport und Kultur hat heute in Brüssel den Entwurf des neuen Kultur- und Medienförderprogramms Agora-EU von 2028 bis 2034 beschlossen. Für Deutschland stimmte Staatsminister Wolfram Weimer zu. Auf seine Initiative hin enthält der Entwurfstext insbesondere auch den Kampf gegen Antisemitismus als Programmauftrag.
Der Staatsminister für Kultur und Medien: „Unser Ziel ist eine selbstbewusste Kultur- und Medienpolitik, die Europas Souveränität stärkt. Mit Agora-EU können wir künftig breit angelegte pan-europäische Projekte entwickeln, die unser kulturelles Selbstverständnis widerspiegeln und ein Gegengewicht zur monopolartigen Dominanz großer Online-Plattformen bilden. In diesem Sinne unterstützt der heutige Beschluss ausdrücklich auch den Aufbau europäischer Medienplattformen.“
Staatsminister Weimer weiter: „Mit Blick auf die wachsende Zahl antisemitischer Übergriffe in ganz Europa ist es mir besonders wichtig, in diesem Förderprogramm den Kampf gegen Antisemitismus zu verankern. Allen Formen des Antisemitismus, auch unter dem Deckmantel vermeintlicher Israel-Kritik, müssen wir entschieden entgegengetreten. Auch hier haben wir breite Unterstützung gefunden und diesen Aspekt deutlich im Verordnungsentwurf positioniert.“
Der heutige Ratsbeschluss gilt als wichtige Weichenstellung für die weiteren Verhandlungen zum endgültigen Verordnungstext. Diese finden im Trilog-Format zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament statt. Die Verordnung soll noch 2026 beschlossen werden. Das Budget für das neue Programm wird gesondert im Rahmen der Verhandlungen zum Mittelfristigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union verhandelt.
Neben dem Beschluss zum Agora-Programm rief Staatsminister Weimer in der heutigen Ratssitzung das Thema der Novellierung der Richtline über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) auf. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern sei es, Wettbewerbsverzerrungen zwischen großen Online-Akteuren und klassischen Medien zu korrigieren, betonte der Staatsminister: „Wenn Plattformen heute eine ähnliche Rolle für die öffentliche Meinungsbildung spielen, wie einst etwa das lineare Fernsehen, dann müssen sie sich auch an den Maßstäben messen lassen, die für dieses entwickelt wurden. Deshalb müssen wir die Wettbewerbsbedingungen der digitalen Medienarena neu austarieren und zu fairen Spielregeln für alle kommen. Dabei setzen wir auf einen Mix aus Regulierung und insbesondere auch Deregulierung, zum Beispiel dort, wo längst überholte Werbebeschränkungen die Refinanzierbarkeit klassischer Medien bedrohen.“
Weimer weiter: „Für diesen Ansatz habe ich intensiv geworben und bin umso dankbarer, dass uns zahlreiche EU-Partner in der heutigen Ratssitzung unterstützt haben. Was wir jetzt brauchen, ist ein ebenso ambitionierter Vorschlag der EU-Kommission zur AVMD-Novelle, der die Medienvielfalt Europas souverän verteidigt.“
Im Vorfeld der Ratssitzung hatte Staatsminister Weimer eine Reihe bilateraler Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, insbesondere Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Sabine Verheyen, geführt. Auch mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, hat sich der Staatsminister ausgetauscht.
Politik
Westjordanland: Die Zerstörung von Wohnhäusern, Schulen und Kindheit
Genf, Berlin, den 12.05.2026
Zusammenfassung des Statements von UNICEF-Sprecher James Elder bei der heutigen Pressekonferenz im Palais des Nations in Genf.
“Kinder und Jugendliche zahlen einen untragbaren Preis für die Eskalation militarisierter Einsätze und die zunehmenden Angriffe durch Siedler im besetzten Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem.
Seit Januar 2025 wurde im Durchschnitt mindestens ein Minderjährige/r pro Woche getötet. Insgesamt kamen in diesem Zeitraum 70 palästinensische Kinder und Jugendliche ums Leben, 93 Prozent von ihnen durch israelische Streitkräfte. Weitere 850 Kinder wurden verletzt. Die meisten der getöteten oder verletzten Minderjährigen wurden von scharfer Munition getroffen. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer historisch hohen Zahl von Angriffen durch Siedler. Das UN-Nothilfebüro OCHA erklärte im vergangenen Monat, dass im März 2026 so viele Palästinenser*innen durch Angriffe von Siedlern verletzt wurden wie in keinem anderen Monat der vergangenen 20 Jahre. Gleichzeitig beobachten wir, dass diese Angriffe zunehmend koordiniert erfolgen. Zu den dokumentierten Vorfällen zählen Fälle, in denen Kinder und Jugendliche angeschossen, niedergestochen, geschlagen oder mit Pfefferspray angegriffen wurden.
Dies sind keine Einzelfälle. Vielmehr verdeutlichen sie ein anhaltendes Muster schwerster Verletzungen der Kinderrechte sowie Angriffe auf das Zuhause von Kindern, auf ihre Schulen und auf die Wasserversorgung, auf die sie angewiesen sind. Was sich derzeit abzeichnet, ist nicht nur eine Eskalation der Gewalt gegen palästinensische Kinder, sondern auch eine schrittweise Zerstörung der Lebensgrundlagen, auf die Kinder für ihr Überleben und Aufwachsen angewiesen sind.
Wohnhäuser werden zerstört. Schulen werden angegriffen. Wassersysteme werden zerstört. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung wird erschwert. Die Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. In den vergangenen 30 Monaten wurden im gesamten Westjordanland mehr als 900 zusätzliche Barrieren und Restriktionen errichtet. Infolgedessen sind Minderjährige im Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, immer häufiger von Schulen, Krankenhäusern und anderen lebenswichtigen Diensten abgeschnitten, weil ihre Bewegungsfreiheit zunehmend eingeschränkt oder ihnen vollständig verweigert wird.
Wohnhäuser sind zu einem zentralen Ort der Angriffe auf Kinder und Jugendliche geworden. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden mehr als 2.500 Palästinenser*innen vertrieben, darunter 1.100 Minderjährige – und damit mehr als im gesamten Jahr 2025. Ein Beispiel von meiner jüngsten Reise ins Westjordanland: Der achtjährige Ezzaldin schlief, als Siedler sein Dorf angriffen. Das Haus seiner Familie war zwei Monate zuvor zerstört worden, deshalb schlief Ezzaldin im Freien. Er wurde mit einem Holzstück geschlagen und mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Seine Mutter erlitt Brüche an beiden Armen, als sie versuchte, ihr vier Monate altes Baby zu schützen, indem sie ihre Arme zwischen ihr Kind und den Knüppel des Angreifers hielt.
Auch Bildung ist anhaltenden Angriffen ausgesetzt. Für Tausende Kinder und Jugendliche im gesamten Westjordanland ist der tägliche Schulweg zu einem Weg der Angst geworden. Allein in diesem Jahr wurden 99 bildungsbezogene Vorfälle dokumentiert, darunter die Tötung, Verletzung und Inhaftierung von Schüler*innen, die Zerstörung von Schulen, die militärische Nutzung von Schulgebäuden sowie die Verweigerung des Zugangs. In etwas mehr als zwei Jahren bis Ende 2025 wurden mehr als 550 solcher Vorfälle dokumentiert. Schulen, die Orte der Sicherheit und Stabilität sein sollten, werden zunehmend zu Orten der Angst. Angriffe auf Schulen und die Verweigerung des Zugangs von Kindern zu Bildung sind schwere Verletzungen ihrer Rechte und haben langfristige Folgen für ihre Sicherheit, ihr Wohlergehen und ihre Zukunft.
Es war erschütternd, mit einem zwölfjährigen Mädchen namens Roa’a durch ihre von Siedlern und israelischen Streitkräften zerstörte Schule zu gehen – einen Ort, an dem sie in wenigen Monaten eigentlich ihren Abschluss der 6. Klasse hätte feiern sollen, statt die Zerstörung der Schule zu betrauern. Wieder einmal wurde eine Schule zu Trümmern.
Sie zeigte mir jeden Teil ihrer Schulzeit an diesem Ort: vom Klassenraum der 1. Klasse über Unterlagen aus ihrem letzten Schuljahr bis zu einem inzwischen zerstörten Heizgerät, das die Lehrkraft nutzte, wenn den Kindern kalt war. Inmitten der Trümmer stellte Roa’a eine Frage, die wir uns alle stellen, und die nicht nur Verurteilung, sondern konkretes Handeln erfordern sollte: ‚Als ich meine zerstörte Schule sah, überkam mich ein schweres Gefühl, und ich fragte mich: Warum wurde unsere Schule zerstört?‘
Laut OCHA wurden in diesem Jahr mehr als 60 Wasser- und Sanitäranlagen beschädigt oder mutwillig zerstört, darunter Leitungen, Bewässerungssysteme und Wassertanks. Dadurch wird der ohnehin fragile Zugang zu sauberem Wasser weiter eingeschränkt. Dies hat schwerwiegende Folgen für die palästinensische Wirtschaft ebenso wie für die Gesundheit, Hygiene und Würde von Kindern. Zudem werden Lebensgrundlagen durch den Diebstahl von Nutztieren weiter untergraben.
All dies geschieht vor dem Hintergrund eines deutlichen Anstiegs von Festnahmen und Inhaftierungen von Kindern. Die jüngsten verfügbaren Daten zeigen, dass sich 347 palästinensische Minderjährige aus dem Westjordanland wegen mutmaßlicher sicherheitsbezogener Delikte in israelischer Militärhaft befinden – die höchste Zahl seit acht Jahren. Besonders alarmierend ist, dass mehr als die Hälfte dieser Kinder und Jugendlichen, insgesamt 180, in Administrativhaft festgehalten wird, ohne die erforderlichen rechtsstaatlichen Garantien, darunter regelmäßiger Zugang zu Rechtsbeistand und das Recht, ihre Inhaftierung anzufechten.
Zusammengenommen veranschaulichen diese Entwicklungen eine übergreifende Realität: Kinder sind sowohl direkter Gewalt ausgesetzt als auch den Folgen der Zerstörung grundlegender Systeme und Dienstleistungen. Ihr Leid darf nicht zur Normalität werden.
UNICEF unterstützt Kinder und ihre Familien im Westjordanland beim Zugang zu sicherem Wasser, Sanitärversorgung und Gesundheitsdiensten und stellt darüber hinaus Bargeldhilfen, Lernmaterialien und psychosoziale Unterstützung bereit.
UNICEF fordert die israelischen Behörden – die in allen Gebieten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle, einschließlich der besetzten Gebiete, rechtlich verpflichtet sind, die Rechte von Kindern zu wahren – auf, unverzüglich entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Tötungen und Verletzungen palästinensischer Kinder zu verhindern und ihre Wohnhäuser, Schulen sowie ihren Zugang zu Wasser im Einklang mit dem Völkerrecht zu schützen. UNICEF fordert zudem die UN-Mitgliedstaaten auf, ihren Einfluss zu nutzen, um sicherzustellen, dass das Völkerrecht beachtet wird.“
Politik
UNIFIL-Einsatz der Bundeswehr im Libanon soll auslaufen
Berlin 12.05.2026
– Die Bundeswehr soll ihren Einsatz im Rahmen der UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste ein letztes Mal verlängern und dafür weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Wie aus dem Antrag (21/5778) der Bundesregierung hervorgeht, soll der Einsatz operativ zum 31. Dezember 2026 enden, gefolgt von einer Abwicklungsphase bis 30. Juni 2027, in der sich die Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die Vereinten Nationen anschließen soll.
In dieser Phase sollen nur noch bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten zum Einsatz kommt. Aufgabe der Operation bleibt den Angaben zufolge bis Ende 2026 die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, Waffenschmuggel nach Libanon zu verhindern.
Wie die Bundesregierung mit Blick auf den Libanonkrieg zwischen Israel und der islamistischen Hisbollah ausführt, ist die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte aufgrund der aktuellen Bedrohungs- und Sicherheitslage in der Region im März 2026 temporär ausgesetzt worden, das Mandat sieht diese aber weiterhin vor. Aufgrund der Ausbildung durch den UNIFIL-Marineverband habe die libanesische Marine bei der Überwachung der eigenen Hoheitsgewässer erhebliche Fortschritte erzielt und sei inzwischen in der Lage, alle technischen Prozeduren bis hin zur Inspektion verdächtiger Schiffe eigenständig durchzuführen.
Die libanesische Regierung stehe grundsätzlich weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen.
„In dieser volatilen und komplexen Lage ist es von herausragender Bedeutung, die verbleibende Mandatsdauer von UNIFIL bestmöglich zu nutzen, um die libanesischen Streitkräfte auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von UNIFIL-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der VN und der Europäischen Union zu schaffen“, schreibt die Bundesregierung.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung des Mandates bis Ende einschließlich Ende Juni 2027 beziffert sie auf rund 42,8 Millionen Euro. Der Einsatz erfolge auf Grundlage einer Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2790 (2025). Diese Resolution hatte das UN-Mandat von UNIFIL letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert – verbunden mit einer sich anschließenden Abwicklungsphase.
Politik
AfD will finanzielle Unterstützung für Syrien einstellen
Berlin 12.05.2026
– Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/5765), sämtliche Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes für das syrische Übergangsregime auszusetzen. Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, heißt es im Antrag.
Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben,
Bei multilateralen Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolge, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird.
Politik
Bundesregierung äußert sich zu Schutz und Ausbau der Oder
Berlin: 11.05.2026
– Die Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) der Stromregelungskonzeption für die Grenzoder ist bis Ende 2026 vorgesehen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5703) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (21/5296) erläutert, nehme die SUP eine Bewertung der Umweltauswirkungen auf übergeordneter Planungsebene bei Plänen und Programmen vor. Die Fraktion hatte sich nach dem Schutz und Ausbau der Oder erkundigt.
Auf deutscher Seite werde ein integrierter Ansatz verfolgt, „der verkehrliche und ökologische Ziele verbindet“, so die Bundesregierung. Die Stromregelungskonzeption diene der Erhaltung und Optimierung der bestehenden Regelung zur Sicherstellung von Eisaufbruch, Eisabfuhr und Binnenschifffahrt für die Grenzoder. Ein verkehrlicher Ausbau sei nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort. Die Oder sei nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten. Das Europäische Übereinkommen über die Wasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) habe Deutschland zudem nicht ratifiziert.
Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass das vom Bundesumweltministerium beim Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beauftragte Forschungsvorhaben zu Ursachen, langfristigen Folgen und zur Biologie der schadauslösenden Goldalge bis Mitte 2026 abgeschlossen sein soll. Im Sommer 2022 hatte das Gift dieser Algenart ein Fischsterben in der Oder ausgelöst. Die Ergebnisse der Forschungen sollen laut Bundesregierung zu Strategien zur Vermeidung solcher Ereignisse sowie zur Steigerung der Resilienz des Ökosystems beitragen.
Um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, wurden laut Regierungsantwort, an der Grenzoder bislang ein „hinterströmtes Parallelwerk“ bei Reitwein, zwei „Kerbbuhnen“ bei Küstrin-Kietz sowie ein strömungsberuhigter Bereich an der Nordseite der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße bei Stützkow umgesetzt. Geplant seien unter anderem Maßnahmen zum Anschluss von Flutrinnen sowie die Entsiegelung einer mit asphalthaltigem Material vergossenen Buhne an der Oder, schreibt die Bundesregierung. Zudem würden die ökologische Aufwertung des Kietzer Umfluters, der Anschluss von Altwässern und der naturnahe Umbau des vorhandenen Stromregelungssystems geprüft.
Politik
Begriff „DigitalCenter“ dient als Arbeitstitel
Berlin 11.05.2026
– Bei dem Begriff „DigitalCenter“ handelt es sich um einen Arbeitstitel für den Beginn einer Zusammenarbeit verschiedener Arbeitseinheiten und Dienstleister. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5659) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5262) hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem Stand, der Governance-Struktur und Details zur Finanzierung des geplanten Digitalcenters des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erkundigt. Haushalterische Auswirkungen für die Erprobungs- und Pilotphase des „DigitalCenter“ erwarte die Bundesregierung nicht im „signifikanten Umfang“, schreibt diese in der Antwort.
Die Identifikation und Priorisierung von möglichen Projekten und Produkten sei ein „ derzeit noch laufender Vorgang“, geht aus der Antwort weiter hervor. Bis Mitte Mai sollen laut BMDS mindestens zwei Pilotprojekte ausgewählt werden. Anschließend erfolgten Anbahnungsphase, Vorprojekt und Prüfung. Mit ersten Ergebnissen plane die Bundesregierung im Herbst 2026.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, soll unter dem Dach „DigitalCenter“ unter anderem die Umsetzungsstärke des BMDS erhöht werden. Eine Zusammenarbeit solle auf vertraglicher Basis, zunächst auf Basis eines „Letter of Intent“, erfolgen, Bei dessen Erstellung und der Betrachtung gesellschaftsrechtlicher Folgen sei eine Rechtsberatung einbezogen worden. Ebenfalls sei eine Prüfung der Inhouse-Fähigkeit der Entitäten beauftragt worden, schreibt die Bundesregierung.
Politik
Deutschland lebt ab 10. Mai auf Pump
Berlin 11.05.2026
– Am Sonntag, den 10. Mai erreichte Deutschland seinen Erdüberlastungstag. Nach nur gut vier Monaten haben wir alle erneuerbaren Ressourcen verbraucht, die eigentlich für das ganze Jahr reichen sollten. Ab da leben wir auf Pump. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die Bundesregierung auf, Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit umzusetzen und endlich Schluss zu machen mit Kohle, Öl und Gas.
Deutschland verbraucht deutlich zu viele Ressourcen – vor allem durch den hohen Einsatz fossiler Energien. Hauptverursacher sind energieintensive Industriebranchen wie die Chemieindustrie, der Gebäudesektor, der Straßenverkehr sowie die industrielle Tierhaltung. Würden alle Menschen so wirtschaften wie in Deutschland, bräuchten wir drei Planeten. Ein Festhalten an Wachstum und fossilen Energien steht damit im klaren Widerspruch zu unseren planetaren Grenzen – und verschärft gleichzeitig unsere Krisenanfälligkeit.
Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Unser aktueller Lebens- und Wirtschaftsstil ist nicht zukunftsfähig. Der Iran-Krieg zeigt uns, wie abhängig wir von fossilen Rohstoffen sind, die immer knapper werden. Anstatt umzuschwenken auf Erneuerbare, setzen wir weiter auf Kohle, Öl und Gas. Wir treiben damit unseren CO2-Austoß weiter in die Höhe und zerstören so unsere Wälder, Wiesen, Flüsse und Meere, unsere Lebensgrundlagen und den Lebensraum von Tieren. Mit Strom aus Sonne und Wind, Wärmepumpen und leichten, kleinen und sparsamen E-Autos schaffen wir Unabhängigkeit, Planungssicherheit und Klimaschutz.“
Energiesparen oberste Priorität
Die Folgen dieser Entwicklung sind längst spürbar: Dürren, Starkregen und zunehmende Hitze in Städten belasten Gesundheit, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit. Bandt: „Wenn wir so weitermachen, richten wir unseren Planeten und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zugrunde.“
Energiesparen muss daher oberste Priorität haben: Jede gesparte Kilowattstunde spart Produktion, Speicherung und Transport. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen wäre eine sofort wirksame Maßnahme: Es spart Kraftstoff, verringert die Emissionen und reduziert Unfälle.
Bandt: „Das ist, als würde man beim Segeln im Sturm stur den Kurs halten, anstatt umzusteuern. Es ist schlicht unvernünftig, trotz deutlich sichtbarer Warnsignale unbeirrt am bisherigen Weg festzuhalten. Die Bundesregierung muss jetzt klare Reduktionspläne vorlegen und zeigen, wie in Zukunft ein gutes und sicheres Leben ohne Öl und Gas gelingen kann.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert zum Erdüberlastungstag konkrete Sofortmaßnahmen:
o generelles Tempolimit auf Autobahnen
o attraktive und soziale Förderprogramme für Heizungs- und Gebäudemodernisierung
o Ausbau Erneuerbarer Energien und E-Mobilität auf Schiene und Straße
o schnelle und ambitionierte Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
o Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Reduzieren, Wiederverwenden, Recyceln
Politik
ifo Institut / EconPol Europe: Wirtschaftsexperten sehen Regulierung in Deutschland als Wachstumsbremse für KI
München 08.05.2026
– Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus Deutschland sind besonders skeptisch, wie stark Künstliche Intelligenz zum Wirtschaftswachstum beitragen wird. Das zeigt ein Vergleich der weltweiten Expertenschätzungen im Rahmen des Economic Expert Survey (EES) von EconPol und ifo Institut. Die Befragten in Europa nehmen an, dass der KI-Wachstumseffekt in fünf Jahren nur insgesamt 1,5 Prozentpunkte betragen wird, also 0,3 Prozentpunkte pro Jahr. Für Europa und die USA liegen diese Schätzungen bei 2,5 Prozentpunkten in fünf Jahren (0,5 Prozentpunkte pro Jahr). „Ein Grund für die weniger optimistische Einschätzung in Deutschland liegt möglicherweise an der Regulierung“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums für Innovationsökonomik und Digitale Transformation. „Deutschland ist das einzige Land, in dem fast die Hälfte der Experten für weniger Regulierung Künstlicher Intelligenz plädieren.“
Die Mehrheit der Befragten weltweit spricht sich für eine strengere Regulierung von KI aus. In den USA wünschen sich 64 Prozent mehr Regulierung. Im EU-Durchschnitt liegt der Anteil der Regulierungs-Befürworter bei 50 Prozent. In Deutschland sind es nur 27 Prozent, während 46 Prozent dort sich weniger Regulierung wünschen. „Es braucht einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen, damit Länder die Chancen von KI nutzen und mögliche negative Folgen abmildern. Solche Regeln sollten jedoch Innovation nicht ausbremsen. Sie sollten Rechtssicherheit bei Datennutzung, Datenschutz und Haftung schaffen“, sagt Niklas Potrafke, Leiter des ifo Zentrums für Öffentliche Finanzen und politische Ökonomie.
Für den Arbeitsmarkt erwarten die Befragten, dass KI vor allem Tätigkeiten mittlerer Qualifikationsniveaus übernehmen wird. Für Europa erwarten rund 61 Prozent einen Rückgang bei Stellen mit mittlerer Qualifikation in den kommenden zehn Jahren. Für die USA ist der Anteil ähnlich hoch (68 Prozent). Stellen, für die eine hohe Qualifikation erforderlich ist, werden nach Ansicht der Befragten sogar zunehmen: Für Europa erwarten 53 Prozent der Befragten einen Anstieg hochqualifizierter Jobs; für die USA sind es 48 Prozent. Die Anzahl niedrigqualifizierter Jobs bleibt gemäß den Erwartungen überwiegend stabil oder steigt leicht. „Aufgrund des demografischen Wandels sollte KI eher als Chance und weniger als Risiko für den Arbeitsmarkt gesehen werden. Die Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für bestehende Arbeitskräfte spielen hier eine zentrale Rolle“, sagt Potrafke.
Die Ergebnisse basieren auf dem Economic Experts Survey (EES) vom 4. Quartal 2025. An der Umfrage nahmen rund 600 Wirtschaftsexpertinnen und -experten in Europa und etwa 100 aus den USA teil. Die Befragten schätzten die erwarteten Effekte von KI auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.
Politik
Lehren für Schutzmaßnahmen bei künftigen Pandemien
Berlin 08.05.2026
– Einige nützliche Anregungen, wie das Land sich besser auf eine künftige Pandemie vorbereiten könnte, dürften die Abgeordneten aus einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Donnerstag, 7. Mai 2026, mitgenommen haben. Das Thema hieß „Eindämmungsstrategien (NPIs) und Abwägung alternativer Ansätze“. NPIs steht für Nicht-Pharmazeutische Interventionen und meint die Maßnahmen, die allein zur Verfügung stehen, wenn es noch keinen Impfstoff gibt.
In Deutschland hat es nach Angaben von Lars Schaade, dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, rund 172.000 Tote im Zusammenhang mit Covid 19 gegeben. Die Lebenserwartung sei in Deutschland zunächst deutlich zurückgegangen, allerdings längst nicht so stark wie im weltweiten Durchschnitt. Dies wertete Schaade als Beleg für die Wirksamkeit der deutschen Eindämmungsstrategie. Früh habe sich gezeigt, dass die Kombination verschiedener Maßnahmen wirksam sei. Die Evaluation, welchen Anteil daran einzelne Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktverbote hatten, sei aber „noch zu erarbeiten“.
Die Schwierigkeiten bei einer solchen Evaluation bestätigten auch andere Sachverständige wie Piotr Kramarz, Chefwissenschaftler am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Schweden, wo Gesundheitsdaten aus allen EU-Ländern zusammengetragen werden. Insbesondere sei es schwierig, die Wirksamkeit unterschiedlicher Maßnahmen in unterschiedlichen Ländern zu evaluieren. Denn zwischen einzelnen Staaten gebe es Unterschiede etwa in der Bevölkerungsdichte, der Altersstruktur und dem Gesundheitswesen.
Hier hätte die Aussage des von der AfD-Fraktion als Sachverständigen angefragten ehemaligen schwedischen Staatsepidemiologen Anders Tegnell interessant werden können, denn sein Land ist mit wesentlich weniger Einschränkungen als in Deutschland einigermaßen glimpflich durch die Pandemie gekommen. Allerdings hatte Tegnell seine Teilnahme kurzfristig aus persönlichen Gründen abgesagt. Epidemologin Eva Annette Rehfuess von der Ludwig-Maximilians-Universität München wies jedoch am Beispiel des Maskentragens auf soziokulturelle Unterschiede zwischen Deutschland und Skandinavien hin: „Dort wirkt eine Empfehlung so wie bei uns eine Pflicht.“
Rehfuess nannte es „nur bedingt sinnvoll“, auf die Wirksamkeit einzelner Eindämmungsmaßnahmen zu sehen. Entscheidend sei immer ein Maßnahmenbündel. NPIs könnten schützen, sie könnten aber auch Schaden anrichten. Als Beispiel nannte sie die Schulschließungen, die bei vielen Kindern und Jugendlichen zu psychischen und sozialen, aber auch gesundheitlichen Schäden geführt haben. Insgesamt seien solche Nebenwirkungen während der Corona-Pandemie „zu wenig beforscht“ worden, befand Rehfuess, „da müssen wir in Zukunft früher ran“.
Genau darum ging es auch in erster Linie in der Anhörung und überhaupt in der Enquete-Kommission: Zu überlegen, wie man sich auf eine Pandemie besser vorbereiten und sie besser bewältigen kann. Wobei eins klar wurde: Jeder Erreger ist anders, deshalb verläuft auch jede Pandemie anders, und deshalb kann man sich nur bedingt darauf vorbereiten.
Einige Anregungen dazu hatte der jetzige Präsident der Universität zu Lübeck, Helge Braun, besser bekannt als Kanzleramtsminister unter Angela Merkel während der Corona-Pandemie. Braun wies darauf hin, dass der Infektionsschutz zwar nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit des Bundes falle, das Bundesinfektionsschutzgesetz allerdings die Durchführung weitgehend an die Länder delegiert habe. Das sei zwar bei lokalen Ausbrüchen sinnvoll, habe in der Corona-Pandemie aber zu „unterschiedlichsten Regelungen in den Ländern“ geführt.
Zur Koordination habe es deshalb viele Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz gegeben, „mehr als sonst in einem halben Jahrzehnt“. Dabei sei dieses Gremium gar kein Verfassungsorgan, aber es sei nötig gewesen. Jetzt aber sollte man das „in Ruhe besser regeln“. Wenn der Bundestag per Beschluss eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststelle, solle die Zuständigkeit für Eindämmungsmaßnahmen an den Bund fallen, schlug Braun vor. Außerdem riet Braun, mehr Schutzausrüstung sowie Produktionsstätten vorzuhalten sowie Pandemiepläne zu überarbeiten, die derzeit „eher für Endemien geeignet“ seien.
Mit Fragen eher im Stil eines Untersuchungsausschusses wie „wo waren Sie am 15.3.2020“ überraschten Fragesteller der AfD-Fraktion Braun und den Präsidenten des Robert Koch-Instituts Schaade. Die Fragen liefen auf den Vorwurf hinaus, an diesem Tag sei beschlossen worden, „das Land herunterzufahren“, so der von der AfD-Fraktion in die Kommission entsandte externe Sachverständige Tom Lausen. Tags darauf habe dann das Robert Koch-Institut trotz relativ entspannter Infektionslage das Risiko hochgestuft. Braun wie Schaade wiesen solche Zusammenhänge entschieden zurück. Der SPD-Abgeordnete Michael Müller stellte die rhetorische Frage an die Anwesenden, wer wohl geglaubt haben sollte, dass ein Herunterfahren des Landes ihm politisch nutzt.
Klar wurde gleichwohl in der Anhörung, dass die Kommunikation der Politik mit der Bevölkerung in einer Pandemie einen hohen Stellenwert hat und in der Corona-Zeit nicht immer erfolgreich war. So hätten „abwertende Bewertungen“ abweichender Meinungen „eher Widerstand provoziert“, befand Doreen Reifegerste, Professorin für Gesundheitskommunikation an der Universität Bielefeld. Aber auch „Furchtappelle“ könnten „Widerstand oder Vermeidung von Information hervorrufen“. Die Kommunikation durch die Politik solle stattdessen an positive Gefühle wie den „Schutz der Liebsten“ appellieren.
Politik
Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention
Berlin 07.05.2026
– Nach dem Besuch einer Expertengruppe des Europarats zur Prüfung des Umsetzungstands der Istanbul-Konvention in Deutschland haben Vertreterinnen der Bundesregierung am Mittwoch den Menschenrechtsausschuss über erste Ergebnisse und Rückmeldungen informiert. Ein umfassender Bericht der Expertengruppe Grevio (Group of experts on action against violence against women and domestic violence) soll im November veröffentlicht werden.
Die Istanbul-Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Im Oktober 2017 wurde das Übereinkommen in Deutschland ratifiziert, es trat am 1. Februar 2018 in Kraft.
Die zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verwiesen im Ausschuss zunächst auf den im vergangenen Oktober von Deutschland für die erste Evaluierungsrunde eingereichten Staatenbericht. Dieser Bericht habe deutliche Fortschritte Deutschlands im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf allen staatlichen Ebenen gezeigt. Die Grevio-Experten hätten bei ihrem Besuch insbesondere die Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie die Festlegung von Schwerpunkten für die einzelnen Ressorts gewürdigt, berichteten die BMBFSFJ-Mitarbeiterinnen. Erstmals gebe es eine Struktur zur Umsetzung der Istanbul-Konvention innerhalb der Regierung.
Weitere Fortschritte seien die Schaffung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die Durchführung einer Dunkelfeldstudie sowie der Beschluss des Gewalthilfegesetzes, das zum ersten Mal einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen schaffe.
Darüber hinausgehende Regelungen, um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen, seien in Arbeit: Hier nannten die BMBFSFJ-Mitarbeiterinnen die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell, über die der Bundestag diese Woche abschließend berate, und die Gesetzentwürfe zur Reform des Kindschafts- und Sorgerechts sowie gegen digitale Gewalt, die im Ressort von Bundesjustizministerin Hubig erarbeitet würden. Die vor 15 Jahren verabschiedete Istanbul-Konvention enthalte zwar keine Regelungen gegen digitale Gewalt, dafür aber die europäische Gewaltschutzrichtlinie, so eine Vertreterin der Bundesregierung auf Nachfrage der SPD-Fraktion. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Mindeststandards bei der Kriminalisierung von (Cyber-) Gewalt, Zwangsehen und Genitalverstümmelung. Das werde ein Schwerpunkt sein, so die BMBFSFJ-Vertreterin. Außerdem in Vorbereitung sei ein Fahrplan für Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Gewalt.
Handlungsbedarf hätten die Grevio-Experten auch mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, bei der Verbesserung der Datenlage und der Beschäftigung mit dem Thema Schulung Training gesehen, berichteten die BMBFSFJ-Vertreterinnen.
Die Unionsfraktion fragte nach der Datenerhebung bei Femiziden, die von der Grevio-Kommission bei einem früheren Besuch kritisiert worden war. Was werde hier heute unternommen? Zur Antwort gaben die Vertreterinnen der Bundesregierung an, dass weiterhin eine einheitliche Definition fehle, was ein Femizid sei. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz sei aber damit befasst, sodass darauf aufbauend Daten erhoben werden könnten. Ein Ergebnis solle bis Ende des Jahres vorliegen.
Ein Vertreter der AfD kritisierte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ vorsehe, dass die von Gewalt betroffenen Frau selbst den Antrag auf eine elektronische Fußfessel stellen müsse. Komme der Täter aus der Familie laste ein hoher psychischer Druck auf dem Opfer. Die Gefahr bestehe, dass Frauen den Antrag nicht stellten oder einen bereits gestellten Antrag unter Druck wieder zurückzögen. Es sollten daher eher Gerichte diesen Opferschutz anordnen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, was die Bundesregierung zum Schutz besonders vulnerabler Frauen und Mädchen, wie etwa Geflüchteten, tue. Wie stelle sie sicher, dass die, die etwa in Erstaufnahmeeinrichtungen von Gewalt betroffen seien, Zugang zu Gewaltschutz bekämen? Darauf antworteten die Regierungsvertreterinnen, dass der Schutz vulnerabler Gruppen, zu denen auch behinderte Frauen gehörten, Teil von Gewaltschutzstrategie und Gewalthilfegesetz sei.
Die Linke monierte die weiterhin fehlenden Plätze in Frauenhäusern und fragte nach der Finanzierung des Ausbaus von Frauenhäusern. Die BMBFSFJ-Vertreterinnen entgegneten, dass die Zahl der fehlenden Plätze nicht beziffert werden könne, solange die Bedarfsplanung der Länder nicht vorliege. Die Bundesregierung habe zwar, um den Unterstützungsbeitrag des Bundes abschätzen zu können, bereits eine Studie in Auftrag gegeben, aber auch diese habe die fehlenden Frauenhausplätze nicht errechnen können.
Politik
Grüne fordern Sicherung des EU-Programms LIFE
Berlin 07.05.2026
– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/5756) auf, sich bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2028 bis 2034 für ein festes Mindestbudget für das EU-Programm LIFE auf dem bisherigen Niveau einzusetzen.
Das seit 1992 existierende LIFE-Programm sei das am längsten bestehende und einzige eigenständige Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, schreiben die Abgeordneten. Es unterstütze konkrete Projekte zur Umsetzung europäischer Umweltpolitik, fördere innovative Lösungen und trage maßgeblich dazu bei, Biodiversität zu erhalten, Emissionen zu senken und eine nachhaltige Entwicklung in Europa voranzubringen. Mit mehr als 6.500 geförderten Projekten auf lokaler Ebene und verlässlichen Finanzmitteln übernehme LIFE eine zentrale Brückenfunktion zwischen Forschung, politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung vor Ort, heißt es im Antrag weiter.
Die Bundesregierung solle sich für eine klare Rechtsgrundlage und eine transparente Governance einsetzen, welche die Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und eine unnötige Fragmentierung vermeiden, verlangt die Fraktion. Außerdem brauche es einen einheitlichen europäischen Rahmen mit niedrigen Zugangshürden sowie bürokratiearmer Umsetzung.
Weiter dringen die Grünen auf eine strikte Kontrolle durch die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Umsetzung der LIFE-Aktivitäten. Außerdem solle die Bundesregierung sich dafür stark machen, dass die Verpflichtungen für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den künftigen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) einschließlich der nachhaltigen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) deutlich verbindlicher in die Planungen aufgenommen werden.
Der Antrag steht am Freitag zusammen mit weiteren Anträgen von Grünen und Linken zum neuen langfristigen EU-Haushalt auf der Tagesordnung des Bundestags und soll im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Initiative der Fraktion zielt darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur GAP für 2028 bis 2034 abgibt.
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