Politik
Zivilschutz-Risikoanalyse „Einsatz chemischer Kampfstoffe“
Berlin 25.01.2026
– Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3600) liegt der „Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025“ vor, in dem es um ein Szenario zum Einsatz chemischer Kampfstoffe geht. Die Risikoanalyse betrachtet laut Vorlage die Auswirkungen von Gefahrenereignissen anhand plausibler Szenarien, um Auswirkungen aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des Hilfeleistungssystems in Deutschland abzuleiten.
Der Bericht stellt die Ergebnisse der Analyse des Szenarios „Einsatz chemischer Kampfstoffe“ vor, in dem es zu einem militärischen Aufmarsch eines Aggressors an den östlichen Grenzen des Nato-Bündnisgebietes und als Reaktion darauf zu einem Aufmarsch von Nato-Kräften kommt und der Aggressor in dieser Phase drei Anschläge mit chemischen Kampfstoffen auf militärisch bedeutsame Logistikknotenpunkte in Deutschland verübt. Angenommene Anschlagsorte sind den Angaben zufolge ein Seehafen, ein Rangierbahnhof und ein Materialdepot der Bundeswehr. „Das Szenario ist keine Vorhersage eines möglichen Ereignisses, sondern spielt einen hypothetischen, aber plausiblen Verlauf durch“, heißt es in den Vorlage weiter.
Darin werden eine Reihe von aus der Risikoanalyse abgeleiteten Handlungsempfehlungen genannt, die von einer „auskömmlichen Finanzierung aller Bereiche des Zivilschutzes“ über die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung für den Zivil- und Katastrophenschutz, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienstes sowie in Krankenhäusern bis hin zur „Stärkung des Selbstschutzes und der Eigenverantwortung der Bevölkerung“ reichen. Empfohlen wird auch ein „Umdenken in der Vorplanung für den Bevölkerungsschutz“, da viele Rahmen- und Fähigkeitskonzepte für „friedenszeitliche Gefahren“ entwickelt worden seien. Sowohl die vorliegende Risikoanalyse als auch Erkenntnisse des ukrainischen Zivilschutzes zeigten, „dass bestehende Konzepte für die Bewältigung von Ereignissen zu Kriegszeiten oft nicht ausreichen“.
Zu den weiteren Handlungsempfehlungen zählt unter anderem auch die „Schaffung einer Fachbehörde für chemische Gefahren auf Bundesebene“. Während es „mit dem Robert Koch-Institut und dem Bundesamt für Strahlenschutz für die Bereiche biologischer und radioaktiver/nuklearer Agenzien spezialisierte Fachbehörden auf Bundesebene gibt, fehlt eine solche Struktur für chemische Agenzien“, führen die Autoren dazu aus.