Technik
Zahl der Fabrik-Roboter weltweit in zehn Jahren verdoppelt
Berlin 26.09.2025
– Neues „World Robotics 2025“ Jahrbuch veröffentlicht – International Federation of Robotics
Die herstellende Industrie hat im Jahr 2024 in den Fabriken weltweit insgesamt 542.000 neue Industrie-Roboter installiert – mehr als doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Das übertraf die Marke von 500.000 Einheiten bereits das vierte Jahr in Folge. Den größten Anteil verzeichnete erneut Asien: 74 % aller neuen Roboter wurden dort in Betrieb genommen. Europa kam auf 16 %, Amerika auf
9 %. Dies geht aus dem World Robotics 2025 Jahrbuch der International Federation of Robotics hervor.
„Die neue World Robotics-Statistik zeigt bei den jährlichen Installationen für 2024 das zweitbeste Ergebnis seit Beginn der Erhebungen – nur 2 % unter dem Höchststand von vor zwei Jahren“, sagt Takayuki Ito, Präsident der International Federation of Robotics. „Der Übergang vieler Branchen ins digitale und automatisierte Zeitalter ist von einem enormen Nachfrageanstieg geprägt. Der weltweite operative Bestand an Industrie-Robotern belief sich 2024 auf 4.664.000 Einheiten – ein Anstieg von 9 % gegenüber dem Vorjahr.“
Asien, Europa und Amerika – Überblick
China ist im Jahr 2024 mit einem globalen Anteil von 54 % aller Einheiten der größte Robotermarkt weltweit. Mit 295.000 Stück nahm die chinesische Industrie die höchste jemals in einem Jahr installierte Zahl an Robotern in Betrieb. Zum ersten Mal verkauften chinesische Hersteller dabei mehr Roboter im eigenen Land als ausländische Anbieter. Der Marktanteil stieg auf 57 % und übertraf damit deutlich die Quote früherer Jahre, die vor 10 Jahren noch bei 28 % lag. Chinas operativer Bestand an Industrie-Robotern überschritt 2024 die Marke von 2 Millionen Einheiten – ebenfalls ein weltweiter Rekord. Den Anbietern von Robotik in China gelingt es, neue Märkte für die Automation zu erschließen. Das schafft die Basis für weitere Nachfrage. Bis 2028 besteht für die chinesische Fertigungsindustrie Potenzial für ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 10 %.
Japan ist mit 44.500 installierten Einheiten im Jahr 2024 der zweitgrößte Markt für Industrieroboter weltweit und hat damit seine Position trotz eines leichten Rückgangs um 4 % behauptet. Der operative Bestand stieg um 3 % auf 450.500 Einheiten. Die Nachfrage nach Fabrik-Robotern wird im Jahr 2025 leicht um niedrige einstellige Raten und in den nächsten Jahren durchschnittlich um mittlere einstellige Raten wachsen.
Südkorea installierte 2024 insgesamt 30.600 Stück – ein Rückgang um 3 %. Seit 2019 bewegen sich die jährlichen Raten bei einer Marke von rund 31.000 Einheiten seitwärts. Südkorea ist nach den Vereinigten Staaten, Japan und China der viertgrößte Robotermarkt weltweit.
Indien wächst mit der Rekordzahl von 9.100 neu installierten Industrierobotern im Jahr 2024 und einem Plus von 7 %. Die Automobilindustrie ist mit einem Marktanteil von 45 % stärkste Kundenbranche. Bei den jährlichen Installationen liegt Indien damit nun weltweit auf Platz sechs, nur einen Rang hinter Deutschland.
Europa
In Europa sank die Zahl der installierten Industrie-Roboter zwar um 8 % auf 85.000 Einheiten – erreichte damit aber immer noch das zweitbeste jemals verzeichnete Ergebnis. Insgesamt 80 % aller Roboterinstallationen entfielen dabei auf die Europäischen Union (67.800 Stück). Die Nachfrage in Europa profitiert besonders vom Nearshoring-Trend. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 2019 bis 2024 lag bei plus 3 %.
Deutschland ist der größte Robotermarkt innerhalb Europas und der fünftgrößte weltweit. Die Zahl der Installationen ging nach dem Rekordjahr 2023 im Jahr 2024 um 5 % auf 27.000 Einheiten zurück und erreichte damit das zweitbeste Ergebnis seit den Aufzeichnungen. Der Marktanteil am Jahresgesamtvolumen in Europa liegt damit bei 32 %. Die Zahl der Installationen in Italien, dem zweitgrößten europäischen Markt, sank um 16 % auf 8.800 Stück. Spanien liegt mit einer starken Nachfrage aus der Automobilindustrie auf dem dritten Platz (5.100 Einheiten) und überholt damit die französischen Nachbarn. Frankreich (4.900 Einheiten) fällt mit einem Rückgang von 24 % auf den vierten Platz zurück.
In Großbritannien sank die Zahl der Installationen im Jahr 2024 um 35 % auf 2.500 Einheiten. Der Rekord von 3.800 Industrie-Robotern im Jahr 2023 markierte einen einmaligen Höchststand, der auf das Steuergutschriftprogramm „Super-Deduction“ zurückzuführen war, das mit dem ersten Quartal 2023 auslief. Die Installationszahlen bewegten sich ansonsten in den letzten zehn Jahren mit zyklischen Effekten seitwärts. Die Roboterinstallationen im Vereinigten Königreich belegen 2024 weltweit den 19. Platz.
Amerika
Die Zahl der Roboterinstallationen in Amerika lag das vierte Jahr in Folge bei mehr als 50.000 Einheiten: Insgesamt wurden 50.100 Einheiten im Jahr 2024 installiert. Das entspricht einem Rückgang von 10 % gegenüber 2023.
Die USA sind mit einem Anteil von 68% der größte Markt für Industrie-Roboter in der Region. Insgesamt wurde bei den Installationen 2024 ein Rückgang um 9 % auf 34.200 Einheiten verzeichnet. Da es nur wenige US-amerikanische Hersteller gibt, importiert das Land den Großteil seiner Robotereinheiten aus Japan und Europa. Allerdings gibt es in den USA zahlreiche heimische Systemintegratoren, die robotergestützte Automatisierungslösungen implementieren.
In Mexico erreichte die Gesamtzahl der Installationen 5.600 Einheiten. Das entspricht einem Rückgang von 4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Automobilindustrie blieb 2024 mit einem Anteil von 63 % der wichtigste Abnehmer von Industrie-Robotern in Mexico.
In Kanada gingen die Roboterinstallationen um 12 % auf 3.800 Einheiten zurück. Die Nachfrage im Land hängt weitgehend von den Investitionszyklen der Automobilindustrie ab. Der Anteil der Automobilindustrie lag 2024 in Kanada bei 47 %.
Ausblick
OECD und IWF erwarten 2025 ein globales Wachstum zwischen 2,9 % und 3,0 % und für 2026 zwischen 2,9 % und 3,1 %. Allerdings wirken sich geopolitische Spannungen, kriegerische Auseinandersetzungen in Osteuropa und im Nahen Osten sowie Handelsstörungen negativ auf die Weltwirtschaft aus.
Die Robotik-Branche ist gegen globale makroökonomische Bedingungen nicht immun. Es gibt jedoch keine Anzeichen dafür, dass der langfristige Wachstumstrend in absehbarer Zeit zu Ende geht. Während die Trends regional erheblich variieren, bleibt die globale Entwicklung insgesamt positiv. Weltweit dürfte die Zahl der Roboterinstallationen 2025 um 6 % auf 575.000 Einheiten steigen. Bis 2028 wird den Prognosen zufolge die Marke von 700.000 Einheiten überschritten werden.
Politik
Zulassung von aus den USA stammenden Unfallwagen
Berlin 30.09.2025
– Um die Zulassung von aus den USA stammenden Unfallwagen, die einen sogenannten „Salvage Title“ haben, geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/1819). Seit Jahren würden Fahrzeuge, die in den USA aufgrund erheblicher Unfallschäden als Totalschaden eingestuft und mit einem sogenannten „Salvage Title“ versehen wurden, nach Europa exportiert, schreiben die Abgeordneten. Diese Fahrzeuge würden häufig zunächst in osteuropäischen Ländern notdürftig repariert und erhielten dort neue Fahrzeugpapiere. Anschließend gelangten sie nach Deutschland, „wo sie ohne Offenlegung ihrer gravierenden Vorschäden als scheinbar unfallfreie Gebrauchtwagen in Verkehr gebracht werden“.
Durch mangelhafte Reparaturen besteht aus Sicht der AfD-Fraktion ein erhebliches Sicherheitsrisiko, da etwa Airbags, Knautschzonen und andere sicherheitsrelevante Systeme oft nicht fachgerecht instandgesetzt würden. Verbraucher erlitten zusätzlich wirtschaftliche Schäden, da sie diese Fahrzeuge zu deutlich überhöhten Preisen erwerben, ohne Kenntnis über die tatsächlichen Schäden zu haben.
Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, wie viele Fahrzeuge mit US-Salvage-Title Deutschland seit 2015 zugelassen wurden und welche konkreten Sicherheitsrisiken der Bundesregierung bekannt sind, die von solchen Fahrzeugen aufgrund unzureichender Reparaturen ausgehen. Ob der Bundesregierung Lücken im Zulassungs- und Kontrollverfahren bekannt sind, welche es ermöglichen, „Unfallfahrzeuge mit verschleierter Historie“ in Deutschland neu zuzulassen, interessiert die AfD-Fraktion ebenfalls.
Politik
Deutschland meldet Rekordsumme bei Klimafinanzierung – Oxfam warnt vor Kürzungen
Berlin 30.09.2025
– Deutschland hat 2024 so viel Geld wie noch nie für die internationale Klimafinanzierung bereitgestellt. Nach Angaben des Entwicklungs- und Umweltministeriums belief sich der deutsche Beitrag auf insgesamt 11,8 Milliarden Euro. Davon stammten 6,1 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln: mehr als die international zugesagten sechs Milliarden Euro, die bis spätestens 2025 jährlich erreicht werden sollen. Erstmals wurde zudem über eine Milliarde Euro an privaten Mitteln für Investitionen in Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen mobilisiert.
Die Gelder flossen unter anderem in den Ausbau erneuerbarer Energien, Programme zur Anpassung der Landwirtschaft an Dürren und Überschwemmungen sowie in den Schutz von Wäldern, Mooren und Meeren. Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan betonte, Deutschland stehe „auch in schwierigen Zeiten an der Seite des Globalen Südens“. Umweltminister Carsten Schneider verwies auf die Bedeutung von Vertrauen bei den anstehenden Klimaverhandlungen in Brasilien: „Um beim Klimaschutz erfolgreich zu sein, braucht es das Vertrauen, dass Staaten sich an ihre Versprechen halten.“
Kritik kommt jedoch von Oxfam. Die Hilfsorganisation warnt, dass die erreichten Zahlen nur ein kurzfristiger Erfolg sein könnten. Neue Berechnungen legen nahe, dass die Klimahilfen in den kommenden Jahren deutlich sinken dürften: 2025 auf 4,4 bis 5,2 Milliarden Euro, 2026 sogar nur noch auf 4,4 bis 4,9 Milliarden Euro. Grund seien Kürzungen im Bundeshaushalt für die Entwicklungszusammenarbeit.
„Dass die Klimahilfen 2024 gesteigert wurden, ist eine gute Nachricht, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung für 2025 und 2026 deutliche Kürzungen vornehmen möchte“, sagte Jan Kowalzig, Klimaexperte bei Oxfam Deutschland. Sollte die Bundesregierung ihre Sechs-Milliarden-Zusage nicht einhalten können, wäre das „ein klimapolitischer Vertrauensbruch gegenüber den ärmsten Ländern“.
Die Debatte über die deutschen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung dürfte auch auf der UN-Klimakonferenz im brasilianischen Belém im November eine wichtige Rolle spielen.
Politik
Presseschau zum Thema Drohnen
Berlin 29.09.2025
Leichte Drohnen erschrecken die Welt, insbesondere die Europäer, die im Kriegszustand mit Russland leben, das wiederum gegen die Ukraine kämpft. Die Europäer fühlen sich von Russland angegriffen. Russlands leichte Drohnen sind in den Luftraum Polens und Dänemarks eingedrungen und über deutsche internationale Gewässer in der Ostsee geflogen, was ihre Zurückhaltung gegenüber dem Kreml erheblich verstärkt hat. Allerdings sind die Forderungen nach einem Verbot ihrer Nutzung für wissenschaftliche und Freizeitzwecke aus Angst vor einer Verängstigung der deutschen Bevölkerung etwas lauter geworden.
Vor einigen Wochen war ich auf einer Straße im Zentrum Berlins, die voller Menschen und Konferenzen war. Kaum ein Tag vergeht ohne internationale und nicht-internationale Konferenzen. Plötzlich war die Polizei in höchster Alarmbereitschaft, nachdem eine leichte Drohne über die Straße geflogen war, auf der ich ging. Es gab sogar eine Kommunikation zwischen der Polizei und dem Verteidigungsministerium, um die Drohne zu bombardieren, deren Pilot ein gelangweilter 16-Jähriger war.
Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG schreibt zur Drohnenabwehr, man könne Dobrindt nicht widersprechen: „Es wäre tatsächlich ein ‚echter Meilenstein für unsere Sicherheitsarchitektur‘, wenn die Bundeswehr der Polizei künftig Amtshilfe bei der Abwehr von Drohnen leisten dürfte – und das im Luftsicherheitsgesetz juristisch wasserdicht festgeschrieben würde. Aber um Putins Drohnenarmeen Einhalt zu gebieten, braucht es weniger Meilensteine als Siebenmeilenstiefel. Die Bundesregierung hätte viel früher reagieren müssen, die Gesetzesänderung ist überfällig. Die typisch deutsche Debatte darüber, unter welchen Voraussetzungen der Abschuss einer Drohne erlaubt und sinnvoll ist, hilft wenig, wenn die Fähigkeiten dafür fehlen oder man mit Kanonen auf Spatzen schießen muss. Und Kompetenzen, die noch kaum vorhanden sind, werden nicht dadurch mehr, dass sie in einem ‚Kompetenz-Zentrum‘ gebündelt werden, wie Dobrindt dies angekündigt hat“, kritisiert die F.A.Z.
Auch die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG sieht eine „konkrete Bedrohung“ und titelt: „Was Deutschland nicht kann“. „Der Befund bleibt ernüchternd: Seit Jahren hört man aus Politik und Streitkräften, dass Deutschland auf diesem Gebiet besser aufgestellt sein müsse. Passiert ist wenig. Während die Worte schnell gefunden sind, kommen die Taten nur sehr langsam hinterher. Die vergangenen Wochen haben unmissverständlich gezeigt, dass die Zeit des Redens vorbei ist. Wer die Drohnenabwehr zur sicherheitspolitischen Priorität erklärt, muss liefern – mit Investitionen, Strukturen und Fähigkeiten, die im Ernstfall bestehen können. Alles andere bleibt Symbolik“, analysiert die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG.
Der MÜNCHNER MERKUR listet auf, was nach seiner Ansicht sofort angeschafft werden müsste: „Es braucht eine Einheit, die schnell und günstig – also im Regelfall mit Störsendern oder Abfangdrohnen, nicht mit Projektilen – Drohnen im Inland stoppt. Dass die Politik jetzt in Bewegung kommt, ist gut – aber viel zu spät. Das Problem ist seit Jahren bekannt, seine Dimension müsste spätestens mit dem russischen Drohnenkrieg in der Ukraine auch jedem Laien dämmern. Über den Regierungswechsel in Berlin gingen die rot-grünen Pläne zu Gesetzesänderungen verloren, werden jetzt rausgekramt. Wir haben Jahre vertrödelt. Das Drohnen-Problem ist ein Symbol dafür, wie die verkrustete Bürokratie und eine zu langsame Politik in Zeiten sich schnell entwickelnder Technologie zum Wohlstands- und Sicherheitsrisiko werden können“, hebt der MÜNCHNER MERKUR hervor.
Politik
Ausschuss befasst sich mit Stand bei der CSAM-Verordnung
Berlin 11.09.2025
– Der Digitalausschuss hat sich am Mittwochnachmittag mit dem Stand bei der unter dem Stichwort „Chatkontrolle“ bekannten CSAM-Verordnung befasst. Mit ihr soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz bekämpft werden. Seit mehr als drei Jahren wird auf EU-Ebene über verschiedene Vorschläge diskutiert, mit denen Anbieter von Messenger- und Hostingdiensten dazu verpflichtet werden sollen, Material im Bereich sexuellen Online-Kindesmissbrauch aufzufinden. Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden.
Wie eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums den Abgeordneten berichtete, behandele die seit Anfang Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft das Thema mit hoher Priorität. Eine einheitliche Rechtsgrundlage in der EU sei dringend nötig, denn das Lagebild sei besorgniserregend. Es sei klar, dass privater, vertraulicher Austausch auch weiterhin privat sein müsse. Gleichzeitig gebe es die Verpflichtung, Kindesmissbrauch im Netz entgegenzuwirken. Ziel der schwarz-roten Koalition sei es daher, eine geeinte Haltung zwischen den Ressorts zu erreichen, sagte die Vertreterin aus dem Innenministerium.
Ein Vertreter aus dem Bundesjustizministerium verwies darauf, dass es um durchaus schwerste Eingriffe in die Privatsphäre gehe, sodass die Frage bleibe, wie die Eingriffstiefe sei. Er wies auch auf die engen Grenzen hin, die bereits bei der EuGH-Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung deutlich geworden seien und betonte, dass es eine Regelung brauche, die rechtlich Bestand habe.
Die Abgeordneten erkundigten sich in ihren Nachfragen nach der gemeinsamen Position der Bundesregierung, der Kritik aus der Zivilgesellschaft an der Verordnung und dem weiteren Prozess in den Verhandlungen. Die BMI-Vertreterin erklärte, die dänische Position könne man nicht zu 100 Prozent mittragen. Man sei beispielsweise gegen ein Durchbrechen der Verschlüsselung. Ziel sei es, einen geeinten Kompromissvorschlag zu erarbeiten – auch um zu verhindern, dass die Interims-Verordnung auslaufe.
Politik
Wärmeplanung in Städten und Gemeinden
Berlin 10.09.2025
– Fast die Hälfte der deutschen Städte und Gemeinden hat bereits mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Dies teilte ein Vertreter der Bundesregierung in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch mit. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung wurde weiter mitgeteilt, dass rund 4,5 Prozent der Kommunen den Prozess der Wärmeplanung schon abgeschlossen hätten. Angesichts der Kürze der Zeit sei das eine erstaunliche Zahl. Man schaue sich die Rückmeldungen genau an und werde dann überlegen, wie die kommunale Wärmeplanung weiterentwickelt werden könne. Geregelt werden müsse zudem noch die von der EU vorgegebene Kälteplanung.
Nach Angaben der Regierung ist die kommunale Wärmeplanung eine wesentliche Grundlage für die Dekarbonisierung des Wärme- und insbesondere des Gebäudesektors. Im Rahmen der Wärmeplanung werde in den Kommunen ortsspezifisch und basierend auf einer systematischen Analyse von Bedarfen und Potenzialen ausgewiesen, welche Wärmeversorgungslösungen in welchen Siedlungsgebieten besonders geeignet seien. Damit gebe es eine Orientierung für Investitionen von Gebäudeeigentümern und Energieversorgungsunternehmen.
Die SPD-Fraktion bezeichnete es als gut und wichtig, dass die Bundesregierung gerade die kleinen und mittleren Kommunen bei der Wärmeplanung unterstütze. Man habe aber den Eindruck, dass kleine Kommunen wegen des Fachkräftemangels Probleme hätten und mit der Planung noch nicht hätten beginnen können.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen pochte auf eine verlässliche Finanzierung der Wärmeplanung. Die bisherigen Zusagen seien nicht ausreichend. Die Fraktion verlangte überdies Auskunft über mögliche gesetzliche Änderungen, da sie viele Kommunen betreffe, bei denen der Prozess schon abgeschlossen worden sei oder gerade laufe.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die kommunale Wärmeplanung als zentrales Steuerungsinstrument, mit dem die Wärmewende systematisch, verlässlich und auch sozial ausgewogen gestaltet werde. Die Wärmeplanung sei eine wichtige Grundlage, um die Klimaziele bis 2045 erreichen zu können.
Die Fraktion Die Linke bezeichnete die Wärmeplanung als Rückgrat der Dekarbonisierung. Dass erst rund die Hälfte der Kommunen mit der Planung begonnen habe, zeige andererseits, dass die andere Hälfte noch nicht begonnen habe. Kritisiert wurde, dass erst elf von 16 Bundesländern die spezifischen Regelungen zur Wärmeplanung erlassen hätten.
Auch die AfD-Fraktion kritisierte, dass fünf Bundesländer noch gar keine Regelungen verabschiedet hätten. Die Fraktion wies auf die zu erwarteten hohen Kosten bei der Umsetzung der Wärmeplanung hin. In Leipzig seien Kosten in Höhe von 30 Milliarden Euro zu erwarten. Die Wärmeplanung selbst werde fünf Milliarden Euro kosten. 25 Milliarden Euro müssten die Bürger für die Umstellung der Heizungen bezahlen.
Die Bundesregierung, erklärte, wichtig sei jetzt Investitions- und Planungssicherheit. Erinnert wurde an die Verpflichtung, ab 2045 klimaneutral zu leben. Bei der Erreichung der Klimaziele kämen große Kosten auf die Gesellschaft zu, sagte der Vertreter der Regierung.
Politik
Niedrigere Stromkosten für Mieter mit Hilfe dynamischer Stromtarife
Berlin 10.09.2025
– EET (Efficient Energy Technology GmbH) bringt gemeinsam mit enviaM, einem der führenden deutschen Energiedienstleister, eine neue Lösung auf den Markt, die es Mietern ermöglicht, ihre Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Im Zentrum der Zusammenarbeit steht der neue Plug-in-Batteriespeicher SolMate 3 von EET, der in Kombination mit einem dynamischen Ökostromtarif von enviaM maximale Einsparungen ermöglicht. Damit bekommen Kunden zu jedem Zeitpunkt den Strom, der gerade am günstigsten ist.
„Mit SolMate 3 bieten wir eine der effizientesten Speicherlösungen für Mieter an, die nicht nur die Nutzung von Solarenergie optimiert, sondern Haushalten auch neue Möglichkeiten eröffnet, von günstigen und sauberen Strompreisen zu profitieren“, erklärt Christoph Grimmer, Gründer von EET. „Unsere Technologie in Verbindung mit dem dynamischen Tarif von enviaM zeigt, wie einfach und effizient nachhaltige Energieversorgung sein kann.“
“Mit dieser Kooperation zeigen wir, wie innovative Technologien und flexible Tarife zusammenwirken können, um allen Menschen den Zugang zu nachhaltiger und kosteneffizienter Energie zu erleichtern auch wenn sie kein Eigenheim besitzen. Unsere Mission ist es, jedem Haushalt die Möglichkeit zu geben, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen zu profitieren“, so XXX von ENIVM
Energie sparen leicht gemacht – auch für Mieter
Der SolMate3 ist ein Plug-in-Batteriespeicher, der über die normale Steckdose betrieben wird und mit einer Kapazität von 2,56 kWh genug Energie speichert, um einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt für einen Tag zu versorgen. Besonders attraktiv ist die Lösung für Mieter, die bisher nur begrenzte Möglichkeiten hatten, ihren Stromverbrauch flexibel zu gestalten oder den Strom aus einem Balkonkraftwerk effizient zu speichern.
Dank der integrierten und eigens entwickelten SolBrain Technologie von EET, analysiert der Speicher in Echtzeit den Energieverbrauch und -bedarf des Haushalts. In Kombination mit der iONA-App von enviaM wird die Batterie automatisch so gesteuert, dass sie entweder günstigen Netzstrom speichert oder selbst erzeugte Solarenergie optimal nutzt. So profitieren Kunden von niedrigen Strompreisen, ohne dass ein intelligentes Messsystem erforderlich ist wie bei herkömlichen Balkonkraftwerken.
Die Kombination aus SolMate 3 und dem dynamischen Stromtarif von enviaM rechnet sich schnell: Bereits nach etwa drei Jahren können Kunden mit einer Steckersolaranlage und einem Wechsel in den dynamischen Tarif Einsparungen erzielen.
Politik
Batterierechts-Anpassung: Experten mahnen Änderungen an
Berlin 02.09.2025
– Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) sind bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag signalisierten insbesondere die von der Unionsfraktion benannten Experten Zweifel gegenüber dem Gesetzentwurf und kritisierten vor allem, dass er weit über die Vorgaben der EU-Batterieverordnung hinausgehe.
Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Allerdings sprachen sie sich ihrerseits für weitergehende oder zusätzliche Regelungen aus. So löse der vorliegende Entwurf zum Beispiel die Problematik der Brände, die durch Lithium-Akkus und -Batterien verursacht werden, weiterhin nicht.
Der Gesetzentwurf soll laut Vorlage die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Außerdem ist in der EU-Batterieverordnung eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.
Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.
Tim Bagner vom Deutschen Städtetag unterstützte als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dass mit dem Gesetz nun auch Hersteller von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien zu einer Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung verpflichtet werden sollen. Kritisch sehe die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aber die geplante Bindungsfrist der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von mindestens zwölf Monaten an eine Organisation der Herstellerverantwortung. Um eine gesicherte Abnahme von Altbatterien zu erreichen, müsse es möglich sein, die Herstellerorganisation kurzfristig zu wechseln, so Bagner. Nur so könne eine Zwischenlagerung von Geräte- und LV-Batterien, die bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe, vermieden werden.
Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen unterstützte das Vorhaben, dass künftig mehr Batterietypen an kommunalen Sammelstellen entgegengenommen werden sollen. Für die Unternehmen sei das zwar eine Herausforderung, aber private Haushalte brauchten eine Möglichkeit zur Entsorgung etwa von ausgedienten E-Bike-Batterien. Damit an den Sammelstellen ausreichend Spezialbehälter zur Verfügung stünden, um die „durchaus gefahrenrelevanten“ Batterien anzunehmen, plädierte Thärichen allerdings dafür, die Rücknahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für Low-Voltage-Batterien (LV-Batterien), wie sie auch in E-Bikes verwendet werden, erst zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Auf das Problem von Bränden, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, machte Anja Siegesmund vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) aufmerksam. Die Brände gefährdeten zunehmend die Funktionsfähigkeit der deutschen Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur. In dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sei das Thema aber ein „blinder Fleck“. Siegesmund sprach sich dafür aus, Batterierecht und Elektrogerätegesetzgebung „zusammen neu zu denken“. Es brauche einen integrierten Ansatz aus vorbeugenden Maßnahmen, verbindlichen Rücknahmeregeln und finanziellen Absicherungen. „Die Lage ist wirklich akut“, sagte die Expertin. Der BDE gehe von 30 Bränden pro Tag aus, die Branche schätze „die jährlichen Gesamtschäden durch Batterien in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe“, heißt es dazu in der schriftlichen Stellungnahme der Sachverständigen. Kaum ein Versicherer sei mehr zur Absicherung der Risiken bereit. Der BDE fordere deshalb die Einführung eines „wirksamen Pfandsystems“ für lose Lithium-Akkus und -Batterien sowie Geräte mit eingebauten Lithium-Batterien, so Siegesmund.
Keinen dringenden Handlungsdruck sah wiederum Georgios Chryssos von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Die europäische Batterie-Verordnung gelte bereits seit dem 18. August und sei aufgrund „sehr klarer Vorgaben auch direkt und ohne Durchführungsgesetz vollziehbar“. Es gebe keine „akute Vollzugslücke, die durch eine überhastete Verabschiedung“ geschlossen werden müsse. Im Gegenteil: Chryssos warnte davor, den Gesetzentwurf wie vorgelegt zu beschließen. Er gehe weit über EU-Vorgaben hinaus und schaffe europaweit einmalige Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder höhere Sammlungsquoten. Besonders in der Kritik des Sachverständigen: die fehlende Einbindung der Hersteller. Anders als Elektrogesetz und Verpackungsgesetz sehe der Entwurf keine Gemeinsame Herstellerstelle (GHS) vor, die mit „Branchen- und Sachkompetenz“ etwa bei Brandrisiken durch Lithium-Batterien praxisgerechte Lösungen gemeinsam mit Marktakteuren und Behörden erarbeiten könne. „Völlig an den Marktrealitäten vorbei“ gehe die zudem geplante Einführung einer zentralen, behördlich gesteuerten Abholung für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien. Mehr als 100.000 Sammelstellen müssten mit zwölf verschiedenen Gefahrgutbehältern ausgestattet werden – das sei in keinem anderen EU-Mitgliedstaat so geplant, unterstrich der Experte. Deutschland drohe zu einem bürokratischen Negativbeispiel in der EU zu werden.
Ähnlich äußerte sich Gunther Kellermann vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI): Das „Goldplating“ benachteilige zwar vom Prinzip her keinen Batteriehersteller in Deutschland per se, aber es werde die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter, aufwändiger und teurer machen als es die europäische Batterie-Verordnung eigentlich vorsehe, argumentierte der Sachverständige. Die Verordnung fordere zum Beispiel bei der Beitragsmessung lediglich zwei Kriterien. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten acht Kriterien machten die Beitragsmessung dagegen intransparent. Hersteller könnten die Beiträge nicht mehr vergleichen. Auch das Kriterium des CO2-Fußabdrucks werde deutsche Hersteller gegenüber anderen benachteiligen, so Kellermanns Einschätzung.
Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch der von der AfD benannte Sachverständige Reinhard Müller-Syhre von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit. In seiner schriftlichen Stellungnahme listet Müller-Syhre unter anderem die Kosten einer Vielzahl aufgrund des geplanten Gesetzes ausgelöster „bürokratischer Aktionen“ auf, die seines Erachtens zum „Gegenteil“ dessen führten, was das Gesetz „propagiert oder beabsichtigt.“ Auf Staat und Hersteller komme ein „gigantischer Moloch“ an Bürokratie zu. Das sei „innovationsfeindlich“, warnte Müller-Syhre in der Anhörung.
Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland (HDE) betonte, die Batterierücknahme im Handel sei bereits seit Jahren gelebte Praxis und habe sich bewährt. Die geplante Rücknahmepflicht von LV-Batterien und insbesondere ihre sach- und brandschutzgerechte Lagerung stelle aber die Unternehmen vor Herausforderungen. Zwar sei es begrüßenswert, dass nur jene Batteriekategorien zurückgenommen werden müssten, die die Unternehmen auch verkauften. Auch die Gewichtsgrenze von 45 Kilogramm sei praktikabel – zumindest für unbeschädigte LV-Batterien. Für die Rücknahme von sichtbar beschädigten Batterien, forderte Gerstein jedoch Ausnahmeregelungen. Diese sollen durch Wertstoffhöfe zurückgenommen werden, wo geschultes Fachpersonal Brandrisiken erkennen und minimieren könne.
Dem pflichtete der als Einzelsachverständiger von der Linksfraktion benannte Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bei: Es sei tatsächlich fraglich, ob „Sicherheit und Hygiene“ in einem Handel, der für Lebensmittel organisiert sei, ausreiche. Wenn zudem ein Pfandsystem für Batterien gefordert werde, müsse gleichzeitig über den Vollzug gesprochen werden, „insbesondere beim Onlinehandel“.
Auf eine andere „Schwachstelle“ des Gesetzentwurfs wies Marieke Hoffmann von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin. Ihr zufolge sieht die Umweltorganisation die Gefahr, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Aus diesem Grund brauche es eine Systembeteiligungspflicht für Hersteller, so Hoffmann, denn nur durch kollektive Rücknahmesysteme könnten wichtige Regelungen der EU-Batterieverordnung wirksam umgesetzt werden. Nach Auffassung der DUH setzt der Gesetzentwurf so Mechanismen der sogenannten Ökomodulation in Paragraf 10 „völlig unzureichend um“. Positive Umwelteffekte drohten zu verpuffen, so die Sachverständige. Skeptisch sieht der Umweltverband auch, ob mit der „aktuellen Systematik“ des Gesetzes, die von der EU vorgegebenen Sammelziele erreicht werden können. Das deutsche System belohne aktuell Organisationen für Herstellerverantwortung, die Sammelquoten „immer nur gerade so“ einhalten, kritisierte die Sachverständige. Die DUH spreche sich daher für verbindliche nationale Zwischenziele aus. Besser wären aber Anreize, damit „immer so viel wie möglich“
Politik
Bundesrat will Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes schützen
Berlin 02.09.2025
– Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes“ (21/1383) vorgelegt. Wie die Länderkammer in der Vorlage ausführt, sind realistisch wirkende Medieninhalte, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert worden sind – sogenannte Deepfakes – seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Dabei schafften Deepfakes vor allem auch Gefährdungen für den Schutz der Persönlichkeit.
„Beispielhaft hierfür stehen Fallgestaltungen, in denen Gesichter oder andere Körperteile in Videos ausgetauscht, Mimik und Gestik gezielt gesteuert oder Stimmen nachgeahmt werden und hierbei der Anschein einer authentischen Wiedergabe erweckt wird“, schreibt der Bundesrat in der Vorlage weiter. Nach bisherigen Erkenntnissen handele es sich häufig um Fälle, in denen Frauen und Mädchen durch technische Manipulation von Bild- oder Videoaufnahmen „in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen offensichtlich nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden“.
Der Gesetzentwurf sieht laut Vorlage eine „spezifisch auf Deepfakes und vergleichbare technische Manipulationen zugeschnittene Vorschrift zum Persönlichkeitsschutz im Strafgesetzbuch vor“. Wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung soll danach künftig bestraft werden, wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, „indem er einen mit computertechnischen Mitteln hergestellten oder veränderten Medieninhalt, der den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahme des äußeren Erscheinungsbildes, des Verhaltens oder mündlicher Äußerungen dieser Person erweckt, einer dritten Person zugänglich macht“.
Darüber hinaus enthält der Entwurf den Angaben zufolge Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, „zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen sowie Folgeänderungen im Strafantragsrecht und in der Strafprozessordnung“.
Politik
Investitionsverpflichtungsgesetz für Streaminganbieter und Sender
Berlin 29.08.2025
Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer treibt das Investitionsverpflichtungsgesetz für Streaminganbieter und Sender voran. Bei einem weiteren Spitzengespräch im Bundeskanzleramt, diesmal mit Vertreterinnen und Vertretern von ARD, ZDF, RTL, ProSiebenSat.1, Sky, Telekom und Paramount, machte er deutlich: „Quid pro Quo: Ab 2026 stellt die Bundesregierung mit der geplanten deutlichen Anhebung der Anreizförderung noch attraktivere Rahmenbedingungen für Filmproduktionen ‚made in Germany‘. Im Gegenzug sind jetzt auch die Streamer und Sender gefragt, diesen erheblichen Mitteleinsatz – von dem sie mit ihren Angeboten profitieren – ebenfalls mit angemessenen Investitionen in den Filmstandort Deutschland zu flankieren. Deshalb bringen wir in Kürze ein effektives und ausgewogenes Investitionsverpflichtungsgesetz auf den Weg. Damit sichern wir eine nachhaltige Wertschöpfung für den Produktionsstandort Deutschland – insbesondere für die unabhängigen Produzenten.“
Weimer weiter: „Die Investitionsverpflichtung wird konstruktiv ausgestaltet sein. Sie soll den verschiedenen Geschäftsmodellen und programmlichen Ausrichtungen ausreichend Rechnung tragen und das Potential der Branche entfalten. Deshalb braucht das Gesetz Flexibilität bei den Erfüllungspflichten. Eine Öffnungsklausel soll es ermöglichen, bei bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben abzuweichen und so den unterschiedlichen Geschäftsmodellen gerecht zu werden.“
Genau darüber hat sich Weimer heute mit Sendern und VoD-Anbietern in sehr konstruktiven Gesprächen ausgetauscht. Den Entwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz wird Staatsminister Weimer zeitnah vorlegen. Mit der Kombination aus klarer Verpflichtung und flexibler Öffnungsklausel will die Bundesregierung Deutschlands Filmwirtschaft stärken – und zugleich internationale Anbieter in die Verantwortung nehmen, ohne sie zu blockieren.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben der Einführung einer Investitionsverpflichtung richtet sich an alle audiovisuellen Mediendienste, die mit ihren VOD-Diensten oder Mediatheken vom Filmstandort Deutschland als bedeutendstem Zuschauermarkt innerhalb der EU profitieren.
Politik
Datenfelder im Datensatz für das Meldewesen
Berlin 28.08.2025
– Um die Einführung neuer Datenfelder im Datensatz für das Meldewesen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/1340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1165). Wie die Fraktion darin schrieb, hat das Bundesinnenministerium am 11. Juni 2025 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Konkret sollten in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollen sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet werden soll. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche konkreten Ziele die Bundesregierung „mit der Einführung der drei neuen Datenfelder (früheres Geschlecht, Änderungsdatum, verantwortliche Behörde) im Datensatz für das Meldewesen“ verfolgt.
Dazu führt die Bundesregierung aus, dass „Behörden für die (registerübergreifende) Identifikation einer Person deren Grunddaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht usw.)“ nutzten. Der Name einer Person sei dabei ein wesentliches Merkmal, Datensätze zweifelsfrei und dauerhaft der richtigen Person zuzuordnen. Deshalb gebe es aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwischen wichtigen Registern der Verwaltung Änderungsmitteilungen, wenn sich wesentliche Daten der Person wie zum Beispiel Name, Anschrift oder Geschlecht ändern. So werde gewährleistet, dass diese Register stets über die aktuellen Daten zu der Person verfügen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist am 1. November 2024 das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) vollständig in Kraft getreten. Hiernach könnten Personen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 SBGG vor dem Standesamt selbst erklären, dass ihr Geschlechtseintrag geändert werden soll. Mit der Erklärung nach Paragraf 2 Absatz 1 SBGG seien die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Um die Personenidentität weiterhin nachvollziehen zu können, „werden beispielsweise im Meldewesen Daten zu früheren Vornamen gespeichert, ohne nach dem Rechtsgrund der Änderung zu unterscheiden“, heißt es in der Antwort ferner. Ebenso werden danach auch frühere Nachnamen und der Geburtsname gespeichert und übermittelt, um beispielsweise eine Änderung des Nachnamens im Zusammenhang mit einer Eheschließung nachvollziehen zu können. Ein ähnliches Bedürfnis bestehe bei der Änderung der Personenstandsangaben im Rahmen des SBGG. Entsprechend würden die Änderungen nach dem SBGG wie jede andere Änderung des Vor- oder Familiennamens im Meldewesen verarbeitet.
Nach der alten Rechtslage nach dem Transsexuellengesetz wurde den Angaben zufolge auf dieses übliche Verfahren zur Aktualisierung von Daten „zugunsten eines sehr strengen Schutzes verzichtet, da es sich auf Grund des sehr aufwändigen vorangegangenen Prüfverfahrens um eine sehr kleine Personengruppe handelte“. Aus diesem Grund habe diese Gruppe besonders geschützt werden können, „indem ihre früheren Daten nur verarbeitet werden durften, wenn besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erforderten oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde“. Dieses Vorgehen lasse sich nach jetzt geltender Rechtslage nicht aufrechterhalten.
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