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Technik

Verschlechterung der Sicherheitslage bei unzureichender Kompetenzentwicklung.

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Berlin 27.6.2024

Das Deutsche Netzsicherheitsunternehmen bestätigt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Umwelt und Naturschutz:

Top-Trends für 2024: Verschlechterung der Sicherheitslage bei unzureichender Kompetenzentwicklung.

Der Index 2024 fiel erneut auf einen Tiefststand von 55,7 Punkten.

Einer der wichtigen Gründe für den Rückgang der Sicherheitspunkte des Internets und internationaler Kommunikationsnetze ist die Zunahme der Informationspiraterie gegen kommerzielle, industrielle und politische Absichten.

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Berlin

Senatsverwaltungen wieder ans Landesnetz Berlin angebunden

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Berlin 25.08.2026

– Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sind übers Wochenende wieder an das Landesnetz Berlin angebunden worden. Nach dem IKT-Vorfall waren die beiden Senatsverwaltungen am Abend des 14. August 2026 isoliert worden, um die Sicherheit des Landesnetzes zu gewährleisten. Mit der erfolgten Anbindung stehen auch wieder die in den Bezirken genutzten Fachverfahren grundsätzlich zur Verfügung. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass es zu Beginn noch vereinzelt zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen in den Arbeitsprozessen kommen kann. Die beiden Senatsverwaltungen haben Sofortmaßnahmen zur Erhöhung ihrer IT-Sicherheit veranlasst. Dies beinhaltet auch eine kontinuierliche erhöhte Überwachung ihrer IT-Systeme.

Die forensischen Untersuchungen zur Absicherung des IT-Systems der Landesverwaltung dauern an und werden auch in den kommenden Wochen fortgesetzt.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Alle Senatsverwaltungen sind wieder ans Landesnetz Berlin angeschlossen und grundsätzlich arbeitsfähig. Ich danke dem CDO Florian Hauer und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Senatskanzlei, den IKT-Notfallstäben, den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI, dem Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft für die hervorragende Arbeit in den vergangenen Tagen. Jetzt kommt es darauf an, unsere IT-Sicherheit weiter zu verbessern und unser Landesnetz noch besser gegen Angriffe von außen zu schützen.“

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Politik

Haushalt 2027: Digitaletat steigt auf 1,44 Milliarden Euro

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Berlin 20.08.2026 

– Für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 84,6 Millionen Euro mehr als das für 2026 ausgewiesene Soll von 1,36 Milliarden Euro. Das geht aus dem Einzelplan 24 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/7300) hervor.

Von den Ausgaben entfallen rund 588 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2026: 448,3 Millionen Euro), rund 543,3 Millionen Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2026: 547,5 Millionen Euro) sowie 326,2 Millionen Euro auf Investitionen (2026: 321 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen 76,8 Millionen Euro betragen (2026: 42,9 Millionen Euro). Im Einzelplan ist zudem erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen von 90 Millionen Euro veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf rund 382,5 Millionen Euro, nach rund 1,78 Milliarden Euro 2026.

Größter Ausgabenbereich ist mit rund 1,09 Milliarden Euro die „IT-Infrastruktur des Bundes“ (Kapitel 2402). Gegenüber dem Soll 2026 von rund 956,2 Millionen Euro steigt der Ansatz um knapp 130 Millionen Euro. Davon entfallen unverändert rund 501 Millionen Euro auf den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes.

Für die Umsetzung der „IT-Konsolidierung Bund“ sind rund 219,7 Millionen Euro vorgesehen, nach 242,6 Millionen Euro 2026. Mit der IT-Konsolidierung sollen laut Vorbemerkung auf Grundlage des Deutschland-Stacks gemeinsame Cloud-, Kommunikations- und Verwaltungslösungen sowie ein standardisierter IT-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Erstmals für 2027 im Einzelplan 24 veranschlagt sind außerdem rund 154,6 Millionen Euro für die „IT-Betriebskonsolidierung Bund“. Dabei sollen laut Vorbemerkung cloudfähige und serverseitige IT-Lösungen der unmittelbaren Bundesverwaltung auf standardisierten virtuellen Servern der Bundescloud 2.0 in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund zusammengeführt werden.

Weitere rund 210,8 Millionen Euro sind für die „IT des Bundes“ eingeplant (2026: 212,5 Millionen Euro). Dazu zählen unter anderem 77,8 Millionen Euro für „KI-Governance und digitale Basis-Dienste“ (2026: 79,4 Millionen Euro), 56,6 Millionen Euro für die Föderale IT-Kooperation (2026: 56,6 Millionen Euro) und 24 Millionen Euro für ein Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren (2026: 30 Millionen Euro). Neu sind sechs Millionen Euro für die „Steuerung Cybersicherheit des Bundes“.

Für „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“ (Kapitel 2401) sind rund 208,4 Millionen Euro vorgesehen, rund 14,1 Millionen Euro weniger als 2026. Die Titelgruppe „Digitale Innovationen“ umfasst rund 148,4 Millionen Euro (2026: 150,8 Millionen Euro). Davon entfallen 81,2 Millionen Euro auf „Souveräne Dateninfrastruktur, Datenverfügbarkeit und Künstliche Intelligenz“ (2026: 89 Millionen Euro) sowie rund 28,3 Millionen Euro auf „Digitale Souveränität und Ökosysteme digitaler Innovationen“ (2026: 28,65 Millionen Euro) einschließlich der Sovereign Tech Agency. Die Zuschüsse für „innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ sollen dagegen von rund 26 Millionen Euro auf 35,2 Millionen Euro steigen.

Für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien sind 17,2 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen (2026: 18 Millionen Euro), weitere 6,2 Millionen Euro für entsprechende Investitionen – ebenso viel wie 2026. Die Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sollen von 20 Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro sinken. Für das Gigabitbüro sind wie 2026 3,6 Millionen Euro eingeplant.

Nahezu unverändert bleibt mit rund 62,9 Millionen Euro der Ansatz für „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ (Kapitel 2403) (2026: 62,93 Millionen Euro). Davon sind wie 2026 60 Millionen Euro in einer eigenen Titelgruppe gebündelt. 47,5 Millionen Euro sollen für Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus zur Verfügung stehen. Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das Zentrum für Legistik finanziert werden. Weitere 12,5 Millionen Euro sind für den Effizienzfonds der Modernisierungsagenda Bund vorgesehen.

Zusätzliche Mittel für Digitalisierungsaufgaben stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Die dortige Titelgruppe „Investitionen in die Digitalisierung“ umfasst 2027 insgesamt rund 9,04 Milliarden Euro, nach knapp sechs Milliarden Euro 2026. Darin enthalten sind auch von anderen Ressorts bewirtschaftete Titel, etwa für Mikroelektronik. Das BMDS bewirtschaftet innerhalb der Titelgruppe 2027 sechs Titel mit einem Volumen von zusammen rund 3,75 Milliarden Euro, nach rund 3,11 Milliarden Euro 2026. Für diese sechs Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von zusammen rund 3,14 Milliarden Euro vorgesehen.

Den größten dieser Posten bildet die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. Dafür sind rund 2,61 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 2,26 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für den Mobilfunkausbau sinkt der Ansatz dagegen von 200 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro.

Deutlich mehr Mittel sieht das Sondervermögen für die Digitalisierung der Verwaltung vor. Für „Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in Verwaltung und Wirtschaft“ steigt der Ansatz von 256 Millionen Euro auf rund 495 Millionen Euro. Für „Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik“ sind knapp 200 Millionen Euro vorgesehen, nach 45 Millionen Euro 2026. Die höheren Ansätze für beide Titel begründet der Wirtschaftsplan mit der Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie mit einer Anpassung an die prognostizierten Mittelabflüsse.

Für das europäische Identitätsökosystem und die sogenannte EUDI-Wallet stehen 155 Millionen Euro bereit (2026: 162 Millionen Euro). Der Ansatz zur Modernisierung der Registerlandschaft sinkt von 194 Millionen Euro auf rund 146,8 Millionen Euro.

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Politik

Transparenzpflichten für KI in Deutschland

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Berlin 06.08.2026

Seit dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Ziel der Neuregelung ist, mehr Transparenz beim Einsatz von KI zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig besser erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden. 

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte: „Dass nun EU-weit bestimmte Transparenzpflichten gelten, ist ein wichtiger Meilenstein. Die neuen Regelungen stärken das Vertrauen in digitale Inhalte. Durch mehr Transparenz über den Einsatz künstlicher Intelligenz leisten sie einen Beitrag dazu, das Risiko von Täuschungen und die Verbreitung irreführender KI-generierter Inhalte zu verringern. Zugleich greifen Ausnahmen zugunsten der Kunst- und Pressefreiheit, für deren praxistaugliche Ausgestaltung ich mich innerhalb der Bundesregierung eingesetzt habe.“

So sind die Transparenzpflichten so ausgestaltet, dass kreative und journalistische Arbeit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Sofern KI-generierte Bilder, Audio oder Videos eindeutig unauthentisch oder unecht sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Bei satirischen Bildmontagen oder bei Spielfilmen kann der erforderliche Hinweis in einer Weise erfolgen, die die Wahrnehmung des Werks nicht beeinträchtigt. Auch für journalistische Beiträge gilt keine Kennzeichnungspflicht, soweit sie vor der Veröffentlichung einer angemessenen Kontrolle unterliegen und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.

Die Neuregelungen richten sich nicht nur an die Anbieter bestimmter KI-Systeme. Sie gelten auch für KI-Betreiber, also Akteure, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden, etwa Unternehmen und Einrichtungen. Damit können die neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft relevant sein, beispielsweise für Verlage, Rundfunkveranstalter, Film- und Fernsehproduktionen sowie Museen und Kultureinrichtungen. 

Künftig sind bestimmte KI-Inhalte zu kennzeichnen, darunter Deepfakes – also täuschend echt wirkende, mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte – sowie bestimmte KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit.

Kulturstaatsminister Weimer: „Insgesamt ist die KI-Verordnung ein Baustein eines europäischen Ordnungsrahmens für KI, der Innovation ermöglicht, Verantwortung schafft und Kreative stärkt.“ 

Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat die EU Leitlinien, einen Verhaltenskodex, FAQs und Icons zur Kennzeichnung veröffentlicht.

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Politik

KI bislang nicht in Rüstungskontrolle eingesetzt

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Berlin 02.08.2026   

– Die Bundesregierung hat bislang keine Systeme künstlicher Intelligenz (KI) oder Verfahren maschinellen Lernens direkt oder indirekt in der Rüstungs- oder Exportkontrolle eingesetzt. Bestehende Rüstungskontrollverträge sähen einen solchen Einsatz nicht vor, heißt es in ihrer Antwort (21/7323(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6839(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Potential und Grenzen des Einsatzes von KI sind noch nicht ausreichend erforscht“, schreibt die Bundesregierung. Zudem weist sie darauf hin, dass die KI einer „rasanten Entwicklung“ unterliege. „Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im militärischen Bereich bleibt eine der wichtigsten Herausforderungen für die Rüstungs- und Exportkontrolle und ist mit Risiken, aber auch Chancen verbunden.“

Mögliche Anwendungen in der Verifikation würden derzeit vom Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in einer geschlossenen Testumgebung erprobt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüfe zudem, ob künstliche Intelligenz künftig in einem neu aufgelegten digitalen Antrags- und Bearbeitungsportal eingesetzt werden könne.

Grenzen sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle militärisch genutzter Systeme. Wegen des doppelten Verwendungszwecks neuer Technologien sowie der Geheimhaltung und Intransparenz sei es „nicht abschließend möglich zu verifizieren, ob und inwieweit andere Staaten KI-Modelle für militärische Zwecke trainieren“. Die Bundesregierung setze sich für eine verantwortungsvolle militärische Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Rahmen der völkerrechtlichen Bestimmungen ein.

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Technik

ifo Präsident warnt vor existenzieller Abhängigkeit bei Künstlicher Intelligenz

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München 19.06.2026

– Nach Ansicht von ifo Präsident Clemens Fuest bedroht die Abhängigkeit von amerikanischen KI-Unternehmen Europas Wirtschaft existenziell. „Die Anordnung der US-Regierung, ausländischen Staatsangehörigen den Zugang zu den neuesten Modellen von Anthropic zu verwehren, zeigt erneut die Verwundbarkeit Europas. Hier sind kritische Sektoren wie Forschung, Industrie und Verteidigung betroffen, die Folgen solcher Abschaltungen können dramatisch sein.“

Europa kontrolliere nur einen Bruchteil der globalen KI-Infrastruktur, sei aber ein bedeutender Anwender. Während die USA etwa 75 Prozent der weltweiten Hochleistungs-Rechenkapazität für moderne KI beherrschen und China rund 15 Prozent, liege Europa mit weniger als 5 Prozent weit zurück. 

Um dieser existenziellen Bedrohung entgegenzuwirken, sind laut Fuest drei zentrale Aufgaben für Europa von höchster Dringlichkeit. Erstens müsse der Ausbau von Rechenzentren, Chipfabriken und Energieinfrastrukturen massiv beschleunigt und gefördert werden, Genehmigungsverfahren wären drastisch zu verkürzen. Zweitens sei es nötig, dafür schnell mehr Energie bereitzustellen, was die Reaktivierung stillgelegter Kraftwerke nötig machen könnte. Drittens bräuchte es eine kohärente EU-Strategie für den Ausbau der europäischen KI-Kapazitäten, verbunden mit einer Entschlackung bisheriger Regulierungen wie dem EU AI Act.

„Die KI-Revolution ist vermutlich ähnlich folgenreich wie die industrielle Revolution des 19. Jahrhunderts, sie schreitet nur deutlich schneller voran. Wenn die nationalen Regierungen und die EU nicht sofort entschlossen handeln, wird Europa aus dieser Revolution als großer Verlierer hervorgehen,“ sagt Fuest.

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Politik

Gemeinsames Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eröffnet

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Berlin 16.06.2026

– Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Beisein zahlreicher Vertreterinnen und Vertretern von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Zentrale Aufgabe des GAZ Hybrid ist, Spionage, Sabotage, Desinformation, Proliferation, transnationale Repression, Staatsterrorismus und weitere Formen hybrider Bedrohungen zu erkennen und zu bekämpfen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Hybride Bedrohungen sind schon längst zur täglichen Bedrohung geworden. Im Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr Hybrider Bedrohungen vereinen die Sicherheitskräfte von Bund und Ländern, von Polizei, Verfassungsschutz und Sicherheit in der Informationstechnik ihre Fähigkeiten. Wir schützen unser Land gegen feindliche Akteure und sichern die Stabilität unserer Infrastruktur, unserer Wirtschaft und unserer Demokratie. Wir investieren in Vorsorge. Mit Lagebildern, täglichem Informationsaustausch und koordinierter Reaktion erhöhen wir mit dem Abwehrzentrum unsere Widerstandsfähigkeit.“

Das neue Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen ergänzt die bestehende Sicherheitsarchitektur in Deutschland und vervollständigt die Fähigkeiten der bereits bestehenden Abwehrzentren, darunter das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ), das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Das GAZ Hybrid ist eine Weiterentwicklung des bisher im GETZ verorteten Arbeitsbereichs zur Bekämpfung der Spionage und Proliferation (GETZ-SP), der mit seinen etablierten Formaten ins GAZ Hybrid überführt wird.

Die im GAZ Hybrid beteiligten Partner analysieren und verdichten Erkenntnisse. Zudem koordinieren sie operative nachrichtendienstliche und polizeiliche Schutz- und Abwehrmaßnahmen. Im GAZ Hybrid werden Fälle bearbeitet, bei denen es Anhaltspunkte auf Aktivitäten fremder Nachrichtendienste gibt. Dabei kann es sich um geheimdienstliche Akteure handeln, jedoch genauso um sogenannte Low-Level-Agents, die für einzelne Aktionen angeworben wurden und möglicherweise keine Kenntnis über den Auftraggeber oder das verfolgte Ziel haben.

Wie die übrigen Abwehrzentren ist das GAZ Hybrid nicht als eigenständige Behörde organisiert. Es bietet als gemeinsame Plattform die Möglichkeit für vernetztes Agieren der nationalen Sicherheitsbehörden, um zusammen Bedrohungslagen frühzeitig erkennen und entschlossen disruptiv einwirken zu können.

Die Kooperation der Behörden wird in fünf Arbeitsgruppen stattfinden: Die AG Lage bündelt Bewertungen und phänomenrelevante Informationen, um Muster zu erkennen, Bezüge in andere Bundesländer bzw. ins Ausland festzustellen und gezielte Abwehrmaßnahmen treffen zu können. In der AG Operativer Informationsaustausch besprechen sich die Partner zu konkreten sensiblen, zeitkritischen Erkenntnissen, die eine koordinierte und behördenübergreifende Vorgehensweise erfordern. In der AG Desinformation und Einflussnahme stehen der Austausch und die gemeinsame Bewertung von relevanten Informationen und Erkenntnissen sowie deliktsspezifischen Trends und Analysen im Zentrum. Im Vorfeld von nationalen, europäischen und ggf. internationalen Wahlen fungiert die AG als zentrale Plattform für den Informations- und Erkenntnisaustausch. Die AG Wirtschaft verfolgt das Ziel, relevante Akteure der Behörden mit denen in Unternehmen und Verbänden zu vernetzen und einen Austausch von Informationen zu etablieren. Der Abgleich der jeweiligen Erkenntnisse und Bewertungen soll zu einem gesamtstaatlichen Lagebild beitragen. In der AG Analyse und Berichtswesen werden ausgewählte Phänomene und aktuelle Schwerpunktthemen vertieft bearbeitet, Muster und Netzwerke identifiziert sowie vom Einzelfall losgelöste disruptive Abwehrmaßnahmen betrachtet.

Als ständige Teilnehmer vertreten sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesbehörden für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, die Bundespolizei, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesamt für den Militärischen Abwehrdienst, der Bundesnachrichtendienst, der Generalbundesanwalt und die Generalzolldirektion.

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Politik

Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen

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Berlin 10.06.2026

–Um die verpflichtende Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6042). Darin führte die Fraktion aus, dass seit Mai 2025 bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts ausschließlich elektronisch gefertigte biometrische Lichtbilder zulässig seien. Die digitalen Passbilder müssten nunmehr direkt in der Kommune oder in einem Fotostudio angefertigt werden. Dafür stelle die Bundesdruckerei nach eigener Aussage den Kommunen PointID-Systeme zur Verfügung. „Für Bürgerinnen und Bürger werden zu deren Nutzung Gebühren in Höhe von sechs Euro pro Lichtbild erhoben“, schrieb die Fraktion weiter.

Wie die Bundesregierung zur Ausstattung mit PointID-Geräten bei den Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden in ihrer Antwort darlegt, sind von rund 6.500 Behördenstandorten etwa 4.950 Standorte mit PointID ausgestattet. Ob eine Kommune den Service zur Lichtbilderfassung vor Ort anbietet oder auf Dienstleister außerhalb verweist, liege in ihrer Entscheidungshoheit. Die Gebühr von sechs Euro decke den behördlichen Aufwand für den kommunalen Betrieb von Lichtbilderfassungssystemen und für die Lichtbildaufnahme ab, sofern das Bild in der Behörde aufgenommen und PointID genutzt wird,

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Politik

Bitkom zur Vereinbarung „Bestes Netz für Deutschland“

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Berlin 08.06.2026

Am heutigen Montag unterzeichnen Bund, Länder, Kommunen und Netzbetreiber das Memorandum of Understanding „Bestes Netz für Deutschland“.

Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst„Die Vereinbarung von Bund, Ländern, Kommunen und Netzbetreibern zeigt, wo der Netzausbau besser werden muss und wie er besser werden kann. Der Netzausbau ist eine gemeinsame Aufgabe: Er geht dort voran, wo Bund und Länder Hürden abbauen, Kommunen den Ausbau zur Priorität machen und Unternehmen bauen können. 

Die Notwendigkeit zeigt sich anhand einer neuen Erhebung des Bitkom: Bis ein neuer Mobilfunkmast steht, vergehen im Schnitt mehr als drei Jahre. Die eigentliche Planung durch die Unternehmen dauert durchschnittlich acht Monate, der Bau rund vier Monate. Die größten Verzögerungen entstehen bei der Standortsuche mit im Schnitt 16 Monaten und im Genehmigungsverfahren mit rund zehn Monaten. Auch die Stromanbindung kann bis zu eineinhalb Jahre dauern. 

Dennoch haben die Telekommunikationsunternehmen in den vergangenen Jahren viel erreicht: 5G erreicht nahezu alle Haushalte und rund 95 Prozent der Fläche. Mehr als 80 Prozent der Haushalte können heute einen Gigabitanschluss nutzen, fast die Hälfte hat Zugang zu Glasfaser. Aber der Ausbau bleibt weiterhin dort schwierig, wo Verfahren zu lange dauern oder Standorte für Masten und Stromanschlüsse fehlen.

Jetzt kommt es darauf an, dass aus der Vereinbarung Tempo auf der Baustelle wird, nicht zusätzliche Abstimmung auf dem Papier. Der Liegenschaftsatlas für öffentliche Gebäude und Grundstücke muss kommen, damit geeignete Mobilfunkstandorte schneller gefunden werden. Zudem brauchen Mobilfunkmasten eine priorisierte Stromanbindung. Genehmigungen müssen digital, einheitlicher und einfacher werden. Und das im vergangenen Sommer beschlossene überragende öffentliche Interesse darf nicht nur im Gesetz stehen, es muss auch in den Kommunen angewendet werden und die Verfahren spürbar beschleunigen.


Deutschland braucht Netze, die im Alltag flächendeckend und zuverlässig funktionieren: im Homeoffice, im Zug, auf dem Land, in der Arztpraxis, in der Schule und in den Unternehmen. Glasfaser und 5G sind die Grundlage dafür, dass Menschen verlässlich digital arbeiten, lernen und kommunizieren können. Das beste Netz für Deutschland entsteht durch weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und Rahmenbedingungen, die Investitionen möglich machen.“

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Politik

VKU-Umfrage: Netzbetreiber sehen Ausbauziele ohne Reformen gefährdet

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Berlin 04.06.2026.

– Rund 93 Prozent der kommunalen Strom-Verteilnetzbetreiber planen bis 2045 mindestens eine Verdoppelung ihrer Netzkapazitäten. Das geht aus einer Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) unter seinen Mitgliedsunternehmen hervor. Doch die aktuellen Rahmenbedingungen setzen Netzbetreiber unter Druck: Ohne Anpassungen bei der Regulierung sei das gesetzliche Ziel, den Anteil erneuerbaren Energien bis 2030 auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs zu erhöhen, in den Verteilnetzen nicht erreichbar. Das gaben rund 75 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen an.

„Der Erfolg der Energiewende entscheidet sich in den Verteilnetzen. Bis 2045 werden sich laut Umfrage bei 48 Prozent der Unternehmen die für den Anschluss von EE-Anlagen, Ladesäulen, Wärmepumpen in Gebäuden und in Wärmenetzen erforderlichen Netzkapazitäten verdoppeln, 37 Prozent rechnen mit einer Verdreifachung und 8 Prozent gehen sogar von einer Vervierfachung aus. Kommunale Energieversorger investieren massiv und brauchen verlässliche Regeln, die Investitionen möglich machen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der aktuelle Reformprozess der Netzentgelte der Bundesnetzagentur (BNetzA) (sogenannter AgNes-Prozess) sei richtig und notwendig, müsse aber weiterentwickelt werden. „Wer das Netz nutzt, muss sich auch angemessen an den Infrastrukturkosten beteiligen“, so Liebing.

Dabei gilt aus Sicht der Unternehmen die Regulierung weiterhin als unzureichend: 79 Prozent bewerten die Folgen der NEST‑Regulierung (Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.) als negativ oder sehr negativ. 74 Prozent halten den bestehenden Rahmen aus Anreizregulierung, Verzinsung und Effizienzvergleich für nicht geeignet, die notwendigen Investitionen zu ermöglichen. Liebing: „Die NEST‑Regulierung hat die Unternehmen bereits erheblich belastet. Jetzt kommt es darauf an, die Rahmenbedingungen im AgNes‑Prozess so weiterzuentwickeln, dass Investitionen nicht ausgebremst, die finanziellen Lasten des Netzausbaus fairer verteilt und netzdienliches Verhalten angereizt werden.“

Neben der Regulierung sehen sich Verteilnetzbetreiber weiteren Herausforderungen gegenüber: Als wesentliche Bremsen beim Netzausbau nennen die Befragten den bürokratischen Aufwand bei der Planung der Netztrassen (66 Prozent), Material- und Trafolieferengpässe (54 Prozent), lange Genehmigungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungen (48 Prozent) und fehlende Baukapazitäten (47 Prozent).

Liebing fordert eine regulatorische und politische Nachjustierung: „Investitionen in Verteilnetze müssen erleichtert, Genehmigungen beschleunigt und die Finanzierung der Energiewende fair organisiert werden.“

Deutschland hat beim Ausbau erneuerbarer Energien große Fortschritte gemacht. Der Strom wird zunehmend dezentral erzeugt, mit Photovoltaikanlagen, Windkraft und Biomasseanlagen. Gleichzeitig werden immer mehr Batteriespeicher, Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen in das Stromsystem integriert. „Die geopolitische Lage zeigt uns Tag für Tag, dass die eingeschlagene Richtung, weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern, grundsätzlich richtig ist“, sagt Liebing.

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Politik

Dobrinds Cyberspace

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Berlin 27.05.2026

– Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin, dass der Cyberspace gefährlich sei und eine Bedrohung darstelle.

Der Minister betonte, sein Ministerium werde in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft entschieden gegen Cyberspionage und deren Infrastruktur vorgehen, um die öffentliche Ordnung, die Wirtschaft, die Industrie und die Infrastruktur des deutschen Staates zu schützen.

Foto: © PWO

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Politik

Erkenntnisse über Desinformationskampagne „Storm-1516“

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Berlin 25.5.2026   

– Über die „Desinformationskampagne ,Storm-1516’“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5475). Danach hat die Bundesregierung im Dezember 2025 „Storm-1516“ der Russischen Föderation öffentlich zugeordnet. Das nationale Attribuierungsverfahren der Bundesregierung zu ausländischer Informationsmanipulation habe ergeben, „dass die Russische Föderation durch die Kampagne ,Storm-1516′ versucht hat, sowohl die letzte Bundestagswahl als auch die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und fortlaufend zu destabilisieren“, heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Bundesregierung darin zudem darlegt, zeigen belastbare Informationen, dass diese koordinierte Kampagne durch Angehörige des von Alexander Dugin gegründeten Center for Geopolitical Expertise und der vom russischen Oligarchen Konstantin Malofejew finanzierten Doppelkopf-Adler-Bewegung durchgeführt sowie durch den russischen Militärgeheimdienst GRU unterstützt wurde. „Diese unterstellten hierbei unter anderem ehemaligen und aktuellen Regierungsmitgliedern der Bundesregierung schwerste Straftaten“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren.

Ihren Angaben zufolge wurden hierfür auf verschiedenen Plattformen unter anderem künstlich generierte scheininvestigative Recherchen, Deepfake-Bildsequenzen, pseudojournalistische Webseiten und erfundene Zeugenaussagen verbreitet. Mittels koordinierter Amplifizierung seien die Inhalte in den sozialen Medien einer größtmöglichen Zielgruppe zugeführt worden. Das Ziel dieser Kampagne sei es, die Gesellschaft zu spalten, Misstrauen zu schüren und das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse zu schwächen.

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Technik

Der Papst hat Recht: Künstlichen Intelligenz ist Gefährlich

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Berlin 26.05.2026

Dazu notiert die BADISCHE ZEITUNG aus Freiburg: „Was Papst Leo XIV. schreibt, kommt einem Weckruf gleich – auch wenn er im Ton konziliant bleibt. Sinngemäß sagt das Oberhaupt von 1,4 Milliarden Katholiken: Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, die von wenigen Tech-Milliardären hauptsächlich aus Gewinnstreben und nach Gutdünken entwickelt wird – ohne hinreichend öffentliche Kontrolle und Regulierung, obwohl diese Technologie fundamentalste ethische und moralische Fragen aufwirft. Und obwohl sie für jeden Erdenbürger Auswirkungen haben wird, möglicherweise existenzielle. Was der Papst ebenfalls andeutet: Der größte Teil der Menschheit ist von der Entwicklung überfordert und kann nicht viel mehr tun, als zu hoffen – oder zu beten –, dass das alles nicht böse endet“, ist in der BADISCHEN ZEITUNG zu lesen.

Nach Einschätzung der FRANKFURTER RUNDSCHAU ist die Haltung von Papst Leo zur Künstlichen Intelligenz wenig überraschend: „In seiner ersten Enzyklika geißelt der oberste Katholik den Machtmissbrauch durch Tech-Giganten und verurteilt die Manipulation von Menschen durch sie und fordert zu Recht angemessene Instrumente der Regulierung. Einiges bleibt unscharf, manches gewohnt blumig, weshalb sich der Papst nicht als Leitfigur für alle eignet. Doch stellt er sich bewusst auf die Seite der kritischen Stimmen, die vor den destruktiven Teilen des technischen Fortschritts warnen. Er argumentiert wohltuend differenziert und positioniert sich so gegen die Fortschrittsfanatiker genauso wie gegen die Verkünder des Untergangs. Hilfreich wäre es, wenn damit die weltweiten Prozesse zur Einhegung der nicht mehr ganz so neuen Technologie intensiviert würden“, unterstreicht die FRANKFURTER RUNDSCHAU.

„Dieser Papst macht Freude“, meint die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG aus Heidelberg. „Leo der Vierzehnte ist nicht nur einer der wenigen engagierten Kriegsgegner weltweit und der prominenteste Opponent Donald Trumps. Darüber hinaus entwickelt er die christliche Soziallehre weiter, um Antworten auf Herausforderungen der Neuzeit zu suchen. Ohne Regulierung, die der Papst völlig zurecht einfordert, entscheidet KI irgendwann über das zivile Leben, über Behandlungsmethoden von Patienten, über Ernährungsfragen, über neue Industrien, Klimaschutz. Man kann sich leicht vorstellen, wer da zum Hauptgegner der KI wird: der Mensch“, warnt die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG.

Die NÜRNBERGER ZEITUNG begrüßt den Vorstoß von Papst Leo: „Als Mathematiker besitzt Robert Francis Prevost Sinn für technischen Fortschritt und die Möglichkeiten der Naturwissenschaften. Als Stellvertreter Christi auf Erden rückt er den Menschen ins Zentrum aller Entwicklung. Dieser Ansatz ist gesund und essenziell. Gelingt seine Umsetzung, kommen wir einer großartigen Menschheit wenigstens ein Stückchen näher.“

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Berlin

Berlin belegt Platz zwei im Bitkom-Länderindex

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Berlin 15.05.2026

Das Land Berlin hat beim Bitkom-Länderindex 2026 den zweiten Platz belegt. Der Branchenverband misst mit dem Ranking den Fortschritt der Digitalisierung in allen 16 Bundesländern. Berlin rangiert in dem diesjährigen Index vor Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Den ersten Platz in der Gesamtwertung belegt Hamburg.

Bereits im Jahr 2024 hatte Berlin in der Gesamtwertung den zweiten Platz belegt. Im diesjährigen Ranking schnitt Berlin vor allem im Bereich „Digitale Wirtschaft“ stark ab, unter anderem durch die mehr als 600 Start-up-Neugründungen im vergangenen Jahr.

Als Best-Practice-Beispiel für staatliche Innovationen wird das 2025 veröffentlichte Digitalisierungs-Dashboard des Landes Berlin genannt, in dem alle 460 derzeit verfügbaren digitalen Dienstleistungen mit ihrem jeweiligen Digitalisierungsrad abrufbar sind.

Matthias Hundt, Staatssekretär für Digitalisierung in Verwaltungsmodernisierung sowie CDO des Landes Berlin: „Der Bitkom-Länderindex zeigt, dass sich Berlin einen dauerhaften Spitzenplatz in Sachen Digitalisierung erarbeitet hat. Durch die jüngst beschlossenen Strategien für Open Source und Multi Cloud setzen wir diesen Weg konsequent fort. Die Grundlage für weitere Verbesserungen schaffen wir derzeit mit der Umsetzung der Verwaltungsreform: Denn klare Zuständigkeiten sind eine hervorragende Basis für digitale Innovationen.“   

Hintergrund: Der Bitkom-Länderindex erscheint alle zwei Jahre. Für das in diesem Jahr veröffentlichte Ranking wurden Vertreter aller 16 Landesregierungen interviewt, amtliche Statistiken ausgewertet und insgesamt 5.600 Bürgerinnen und Bürger befragt. Aus den Daten ergibt sich insgesamt ein Indexwert zwischen 0 und 100. 

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Politik

Bundeslagebild cybercrime

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Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte heute in Berlin dazu: 

„Die Bedrohung durch Cybercrime in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Deutschland zählt als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt weiterhin zu den wichtigsten Angriffszielen im Cyberraum. Besonders schwere Cyberdelikte sowie Angriffe auf Unternehmen, Behörden und kritische Infrastrukturen nehmen zu. Das geschätzte Schadensvolumen für die deutsche Wirtschaft liegt bei 202,4 Milliarden Euro und entspricht damit rund 4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 2025 wurden rund 334.000 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registriert. Zwei Drittel der Taten (207.888) wurden aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten aus begangen. Die tatsächliche Bedrohung dürfte aufgrund eines erheblichen Dunkelfeldes deutlich höher liegen“.

Foto: © PWO

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Politik

Begriff „DigitalCenter“ dient als Arbeitstitel

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Berlin 11.05.2026

– Bei dem Begriff „DigitalCenter“ handelt es sich um einen Arbeitstitel für den Beginn einer Zusammenarbeit verschiedener Arbeitseinheiten und Dienstleister. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/5659) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5262) hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem Stand, der Governance-Struktur und Details zur Finanzierung des geplanten Digitalcenters des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erkundigt. Haushalterische Auswirkungen für die Erprobungs- und Pilotphase des „DigitalCenter“ erwarte die Bundesregierung nicht im „signifikanten Umfang“, schreibt diese in der Antwort.

Die Identifikation und Priorisierung von möglichen Projekten und Produkten sei ein „ derzeit noch laufender Vorgang“, geht aus der Antwort weiter hervor. Bis Mitte Mai sollen laut BMDS mindestens zwei Pilotprojekte ausgewählt werden. Anschließend erfolgten Anbahnungsphase, Vorprojekt und Prüfung. Mit ersten Ergebnissen plane die Bundesregierung im Herbst 2026.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, soll unter dem Dach „DigitalCenter“ unter anderem die Umsetzungsstärke des BMDS erhöht werden. Eine Zusammenarbeit solle auf vertraglicher Basis, zunächst auf Basis eines „Letter of Intent“, erfolgen, Bei dessen Erstellung und der Betrachtung gesellschaftsrechtlicher Folgen sei eine Rechtsberatung einbezogen worden. Ebenfalls sei eine Prüfung der Inhouse-Fähigkeit der Entitäten beauftragt worden, schreibt die Bundesregierung.

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