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Politik

Rüstungsindustrie begrüßt schnellere Beschaffungen

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Berlin 11.11.2025 

– Die deutsche Rüstungsindustrie hat die geplanten schnelleren Beschaffungen für die Bundeswehr „uneingeschränkt begrüßt“. Hans Christoph Atzpodien vom Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bewertete in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag besonders positiv, dass der Gesetzentwurf wegweisende Öffnungen wie die Befreiung von der Verpflichtung zur Beschaffung „klimafreundlicher Leistungen“ enthalte.

Grundlage der vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU) geleiteten Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (21/1931), mit dem die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden soll, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist.

Atzpodien appellierte an Bundesregierung und Bundestag, in jedweder Konstellation auf die „souveränitätsbegründende Kraft“ und auf die technologische Exzellenz der heimischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu setzen. „Eine starke nationale industrielle Basis trägt mit ihrer Spitzentechnologie maßgeblich zur Abschreckung und zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, Europas und der NATO bei“, sagte der Sachverständige.

Jens Plötner, Staatssekretär im Verteidigungsministerium, wies darauf hin, mit dem Gesetz sollten Fähigkeitslücken schneller geschlossen werden, die technologische Souveränität solle gesichert und die Truppe mit dem bestmöglichen Gerät ausgestattet werden. Es werde jetzt auch leichter, Gesamtaufträge zu vergeben, statt die Vergabe in Teil-Losen vorzunehmen. Das Gesetz entlaste bei Bürokratie, setze verlässliche Fristen, stärke die Bundeswehr und die Industrie.

Auch Uwe Horstmann (STARK Defence) nannte den Entwurf „einen wichtigen Schritt in Richtung einer flexibleren, schnelleren und innovativeren Beschaffung von Verteidigungsgütern“. Die vorgesehenen Möglichkeiten, Start-ups bei Ausschreibungen stärker als bisher zu berücksichtigen, seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Finn-Christopher Brüning (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) erwartet durch das Gesetz eine schnellere Modernisierung der Standorte, der Ausrüstung sowie der Ausbildungsmöglichkeiten für die Truppe. Die Beschleunigungen dürften jedoch nicht auf Vorhaben der Bundeswehr beschränkt bleiben, sondern sollten auch auf kommunale Infrastrukturprojekte ausgeweitet werden. „Landes- und Bündnisverteidigung funktionieren nur dann, wenn nicht nur die Kasernen modern und einsatzbereit sind, sondern auch die Straßen, Wege, Brücken sowie die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur vor den Toren der Liegenschaften der Bundeswehr und der Bündnispartner leistungsfähig und belastbar sind“, sagte Brüning.

Professor Michael Eßig (Universität der Bundeswehr München) berichtete, das Beschaffungsvolumen der Bundeswehr werde gegenüber dem Vor-Ukraine-Kriegs-Jahr 2021 bis 2029 um 588 Prozent wachsen. Zugleich sei aber festzustellen, dass sich die Zahl der Bieter pro Vergabeverfahren stark verringert habe. Inzwischen würden 41,8 Prozent aller Verfahren mit nur einem einzigen Angebot enden. Die Bundeswehr erhalte etwa 2,2 Gebote pro Verfahren. Die geringe Wettbewerbsintensität lasse die Preise steigen.

Eßig sagte, die Instrumente zur Stärkung der Innovationsbeschaffung seien prinzipiell zu begrüßen: „Die vorgeschlagenen Instrumente des Gesetzes erweitern den Handlungsspielraum der Beschaffungsorganisation.“ Dass das Gesetz jetzt für den gesamten Bedarf der Bundeswehr gelte und nicht nur für Militärausrüstung im engeren Sinne, sei zu begrüßen und notwendig.

Julia Cuntz (IG Metall) forderte, die äußere Sicherheit dürfe nicht gegen die innere soziale Sicherung ausgespielt werden. Die nun mobilisierten Mittel müssten daher besonders effektiv ausgegeben werden.

Andreas Seifert (Informationsstelle Militarisierung) bezweifelte, dass das Gesetz die Aufgabe der Beschleunigung tatsächlich erfüllen könne. Das Gesetz selbst greife tief ins Wettbewerbs- und Vergaberecht ein und gebe der Regierung umfangreiche Befugnisse zur freihändigen Vergabe von Aufträgen. Trotz aller Bekundungen einer partnerschaftlichen Entwicklung der Rüstungsindustrie in Europa liege der Fokus des Gesetzes sichtbar auf der Stärkung einer nationalen deutschen Rüstungsindustrie. Dieser Protektionismus sei ein Kostentreiber.

Potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf den Ausbau der Windenergie befürchtete Michael Rolshoven (Tettau/Rechtsanwälte). Der Gesetzentwurf stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Zielen des raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Durch eine Art „pauschales Vetorecht“ der Bundeswehr gegen Windenergieanlagen wegen angenommener, wissenschaftlich aber nicht untersuchter Störungen von Radaranlagen seien erhebliche Flächenverluste für den Windenergieausbau zu befürchten.

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Arabische Gäste

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Berlin 10.09.2026

– Der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohammed bin Zayed Al Nahyan, befindet sich in Berlin; die Wirtschaft steht im Mittelpunkt seiner Gespräche mit den deutschen Regierungsvertretern.

Es besteht keine Notwendigkeit, über Nahostfragen und Menschenrechte zu sprechen, da dies nur unnötig Kopfzerbrechen bereitet und die Nerven strapaziert, so Merz.

Foto: © PWO

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Die NATO ist Sicherheit für Deutschland und Europa

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Berlin 10.09.2026

– Bundesaußenminister Johannes Wadephul bezeichnete die NATO als Schutzschild für Deutschland und Europa, während NATO-Generalsekretär Mark Rutte bekräftigte, dass jeder Angriff auf Deutschland ein Angriff auf alle NATO-Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten gleichermaßen wäre.

Dies geschah während eines Treffens zwischen Wadephul und dem NATO-Generalsekretär am Rande der Konferenz der deutschen Botschafter in Berlin, die am Donnerstag zu Ende ging.

Der deutsche Minister erklärte, Deutschland unterstütze die NATO mit jährlich rund 2,6 Milliarden Euro und Berlin bleibe ein verlässlicher Partner der NATO und werde auch weiterhin das NATO-Mandat im Rahmen seiner Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen erfüllen.

Die Teilnahme des NATO-Generalsekretärs an der Konferenz der deutschen Botschafter war kein Zufall, sondern Ausdruck der Besorgnis über einen möglichen russischen Militärschlag gegen Deutschland. Hintergrund waren die Entdeckung von Minen an Bord eines Passagierflugzeugs am Flughafen Leipzig sowie von Drohnen.

Foto: © PWO

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Politik

Gründe für erhöhte humanitären Bedarfe 2022 bis 2024

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Berlin 10.09 2026  

– In den Jahren 2022 bis 2024 hat es nach Angaben der Bundesregierung deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren gegeben. Das geht aus ihrer Antwort (21/7835) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7411) hervor. Darin verweist die Bundesregierung unter anderem auf die humanitären Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview. Demnach beliefen sich die humanitären Bedarfe 2022 auf 51,6 Milliarden US-Dollar, 2023 auf 56,1 Milliarden US-Dollar und 2024 auf 49,4 Milliarden US-Dollar.

Gründe seien die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die daraus resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten gewesen, schreibt die Bundesregierung.

Zwischen 2022 und 2024 hätten im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (0501 687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestanden als in den Jahren zuvor. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise seien zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt worden.

Bei der Anfrage der AfD handelte es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/5178.

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Politik

Grüne wollen nachhaltigen Tourismus stärken

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Berlin 10.09.2026

– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Voraussetzungen für Naherholung und naturverträglichen Tourismus verbessern. In einem Antrag (21/7901) verlangen die Abgeordneten, Konzepte vorzulegen, mit denen die Wertschätzung für die Natur und das Reiseverhalten und -bewusstsein „langfristig“ verändert werden. Einen wichtigen Beitrag leisteten dabei Bildungsangebote der Natur- und Umweltpädagogik, etwa gezielte Aktionsprogramme an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die junge Menschen für den ökologischen Wert solcher Gebiete sensibilisieren, heißt es in dem Antrag. Tourismus und Naherholung in der Natur könnten so gemeinsam dazu beitragen, Nachhaltigkeit auf vielen Ebenen zu vermitteln und erfolgreich umzusetzen.

Nach Ansicht der Antragsteller „lässt die Bundesregierung die Entwicklungschancen eines naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus bisher vollständig ungenutzt“. Deshalb sei es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um den naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus in Deutschland zu stärken, allen Menschen Zugang zur Natur zu ermöglichen und zugleich ihren Schutz nachhaltig zu fördern.

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Europa

Die Europäer sind bankrott und wollen eine Sparpolitik verfolgen.

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Berlin 09.09.2026

– Dies erklärte EU-Präsident Antonio Costa in seinen Gesprächen mit Bundeskanzler Friedrich Merz, der seine Unterstützung für die von der Europäischen Kommission verfolgte Politik bekräftigte und die dringende Notwendigkeit betonte, dass die Mitgliedstaaten der Union die Europäische Kommission unterstützen, damit diese die Europäische Union weiterhin als wirtschaftliche und politische Kraft in der Welt hervorheben kann.

Foto: © PWO

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Europa

Bezahlbare Wohnungen

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Berlin, Brüssel 09.09.2026

– Die Europäische Kommission will Kommunen und Mitgliedstaaten unterstützen, die Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum auf den Weg bringen wollen. Ein heute vorgelegter Gesetzesentwurf hat zum Ziel, Behörden Rechtssicherheit zu geben, wenn sie sich entscheiden, auf der Grundlage lokaler Gegebenheiten zu handeln. Laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage ist für mehr als 50 Prozent der Menschen, die in Städten wohnen, das Thema Wohnraum ein unmittelbares und dringendes Anliegen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Vor einem Jahr habe ich versprochen, die Erschwinglichkeit von Wohnraum in Europa anzugehen. Heute machen wir einen Schritt in diese Richtung. Durch mehr Klarheit und Unterstützung für lokale Behörden und Gemeinschaften, verankert in den Realitäten vor Ort. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine Angelegenheit, die für so viele unserer europäischen Bürgerinnen und Bürger Anlass zur Sorge gibt. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Studierende können sich nicht leisten, dort zu leben, wo sie arbeiten und studieren. Vor allem geht es um Fairness.“

Mehr Klarheit für Kommunen

In vielen Städten und beliebten Reisezielen steigt der Druck auf den Wohnungsmarkt. Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um diesen Druck abzubauen, standen dabei jedoch vor Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Der Affordable Housing Act gibt den EU-Staaten und Kommunen mehr Klarheit, wie sie im Rahmen des EU-Binnenmarkts handeln können. Dabei geht es beispielsweise um eine gemeinsame Methodik, um Gegenden zu identifizieren, die unter besonderem Druck auf den Wohnungsmarkt leiden und um Kriterien zum Umgang mit Kurzzeitvermietungen.

Keine neuen EU-Zuständigkeiten

Der Vorschlag überlässt die Entscheidung darüber, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, den zuständigen Behörden. Wohnungspolitische Entscheidungen bleiben auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

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Politik

Linke fordert Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

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Berlin 09.09.2026 

– Die Fraktion Die Linke fordert, die Entgelttransparenzrichtlinie europarechtskonform umzusetzen und Lohndiskriminierung zu beenden. In einem Antrag (21/7916) kritisieren die Abgeordneten, dass Deutschland bei der Entgeltgleichheit zu den Schlusslichtern Europas gehöre. „Frauen haben derzeit einen 16 Prozent niedrigeren Brutto-Stundenlohn als Männer. In Bezug auf den Jahresverdienst verdienen Frauen in Deutschland sogar 39 Prozent weniger“, heißt es in dem Antrag.

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf zur vollständigen Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht vorzulegen, der unter anderem Unternehmen verpflichten soll, Berichtspflichten umfassend und für alle Entgeltbestandteile einzeln zu erfüllen und eine konzernweite Berichterstattung auszuschließen. Darin soll auch klargestellt werden, dass Betriebsräte und andere Gremien der betrieblichen Interessenvertretung ein umfassendes Beratungsrecht bei der Erstellung des Entgeltberichts und ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der gemeinsamen Entgeltbewertung und allen erforderlichen Abhilfemaßnahmen haben. Ferner soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem für Klagen wegen Entgeltdiskriminierung ein Verbandsklagerecht eingeführt wird, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren

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Gefährdungslage für Rüstungsunternehmen

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Berlin 09.09.2026

– Die Bundesregierung schätzt die Gefährdungslage für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft in Deutschland im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine als hoch ein. Das geht aus der Antwort (21/7830) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7390) hervor, in der sie auf einen Sicherheitshinweis für die Wirtschaft durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vom Juli dieses Jahres verweist.

Die Gefährdung gelte mit Blick auf die strategische Aufklärung, die verdeckte Beschaffung von militärischen Technologien und einschlägigem Know-how, aber auch gezielte Einflussnahme und Sabotagehandlungen. Unternehmen, die mit der Ukraine kooperieren, stünden besonders im Fokus. Es bestehe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass sie das Ziel von Ausspähungs- und Sabotagehandlungen durch russische staatliche oder in deren Auftrag agierende Stellen werden. Abhängig vom weiteren Verlauf des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges seien selbst gezielte Angriffe gegen Einzelne, insbesondere Beschäftigte auf der Leitungsebene, nicht auszuschließen.

Die Bundesregierung verweist unter anderem auf ihre Maßnahmen zur Spionageabwehr, zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie auf die Unterstützung des Bundeskriminalamtes für die Wirtschaft, etwa durch sicherheits- und gegebenenfalls auch gefährdungsrelevante Lageinformationen.

Wie die Bundesregierung allgemeiner ausführt, bedrohe Russland die Sicherheit in Deutschland und Europa mit hybriden Aktivitäten, die unter anderem Desinformation, Spionage, Sabotage sowie Luftraumverletzungen umfassen. „Die Bundesregierung reagiert auf diese Bedrohung mit umfassenden Maßnahmen, die die nationale und euroatlantische Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit dauerhaft stärken. Zugleich unterstützt die Bundesregierung die Ukraine in ihrer rechtmäßigen Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg im Einklang mit dem Völkerrecht.“ Zudem setze sie sich intensiv für ein rasches Ende dieses Krieges ein. „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine jederzeit beenden kann, sich aber einem sofortigen, umfassenden Waffenstillstand verweigert, während die Ukraine hierzu bereit ist.“

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Berlin

Wegner zum Versand falscher Stimmzettel bei der Briefwahl

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Berlin 09.09.2026

– Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Jede Stimme zählt. Und jede Berlinerin und jeder Berliner muss sich darauf verlassen können, dass Wahlen in Berlin sicher, fair und zugänglich ablaufen. Ich danke der Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Kirstin Bauch, genau das sicherzustellen. Am 20. September wird gewählt. Ich gehe davon aus, dass die Innensenatorin und der Landeswahlleiter gemeinsam sicherstellen, dass diese Wahl überall in Berlin reibungslos funktioniert – auch in Charlottenburg-Wilmersdorf. Das ist eine Kernaufgabe des Staates, und das sind wir den Berlinerinnen und Berlinern schuldig.“

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Strafbarkeit des bildbasierten sexuellen Missbrauchs

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Berlin 09.09.2026 

– Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, bildbasierten sexuellen Missbrauch unter Strafe zu stellen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen.

Mit der Petition wird gefordert, bildbasierten sexuellen Missbrauch unter Strafe zu stellen und Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorzusehen. Begründet wird das Anliegen unter anderem mit dem Verweis darauf, dass bildbasierter sexueller Missbrauch nach heutigem Recht nicht strafbar sei.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. April 2026 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt habe. Danach solle die Verletzung der Intimsphäre durch das Herstellen oder Zugänglichmachen bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen zukünftig unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat), der Individualisierbarkeit der Person oder der Herstellungsmethode (reale Aufnahme oder computergeneriert) strafbar sein. Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, „in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

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Schulbegleitung und Co

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Wiesbaden 09.09.2026  

– Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe betrifft auch die Zahl der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt.

• Psychische Belastungen und Entwicklungsauffälligkeiten sowie schulische oder berufliche Probleme häufigste Gründe.

• Ausgaben für entsprechende Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung lagen 2024 bei 3,5 Milliarden Euro.

• Zahl der Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem Förderbedarf nahm binnen zehn Jahren um 44 % zu.

Schulbegleitung von Kindern mit sogenannter seelischer Behinderung. Die Zahl der Eingliederungshilfen für betroffene Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, unter die auch individuelle Schulbegleitungen fallen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2024 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gut 174 000 solcher Eingliederungshilfen gewährt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das waren mehr als doppelt so viele (+115 %) wie im Jahr 2014 mit knapp 80 800 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen. Diese Hilfen sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, die Teilhabe am sozialen Leben erleichtern. Das umfasst beispielsweise Beratungs- und Therapieangebote, aber auch Kita- und Schulbegleitungen und Integrationsassistenzen. Diese haben im Schulalltag an Bedeutung gewonnen und dürften eine Ursache für den Anstieg der gewährten Hilfen sein.

Die Hilfen richten sich an junge Menschen, deren seelische Gesundheit von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deshalb beeinträchtigt oder bedroht ist.

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 CO2-Preis soll 2027 stabil bleiben

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Berlin 09.09.2026  

– Die Bundesregierung will den CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch im kommenden Jahr auf dem gegenwärtigen Niveau halten. Einen entsprechenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat die Bundesregierung nun dem Bundestag vorgelegt (21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach soll der CO2-Preis pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 – wie bereits 2026 – in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro liegen. Damit werde ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai umgesetzt, heißt es im Entwurf. Ziel sei es, Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte Planungssicherheit zu geben.

Hintergrund der Reform ist die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne die nun vorgesehene Änderung hätte der CO2-Preis im Übergangsjahr 2027 gemäß BEHG aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen aus dem EU-ETS 1 errechnet werden müssen.

Darüber hinaus sind laut Bundesregierung mit dem Entwurf Anpassungen der ebenfalls unter dem BEHG erlassenen Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) vorgesehen, um einen „sachgerechten Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen zu gewährleisten“.

Das BEHG regelt seit 2021 die nationale CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme.

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Dachverband fordert Trendwende bei Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe

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Berlin 09.09.2026

– In dieser Woche beschäftigt sich der Bundestag in 1. Lesung mit dem Haushaltsgesetz 2027. Es drohen weitere Kürzungen bei den Etats für Entwicklungszusammenarbeit. Die Mittel für humanitäre Hilfe sollen auf sehr niedrigem Niveau stagnieren. Die Kürzungen haben bereits jetzt massive Auswirkungen auf die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, wie eine Umfrage des Dachverbandes VENRO unter seinen Mitgliedern zeigt. Er fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess, zum Beispiel durch Anwendung der Bereichsausnahme.

„Die erneuten Kürzungen bei internationaler Zusammenarbeit verschärfen die ohnehin schon kritische Lage weiter“, sagt Michael Herbst, VENRO-Vorstandsmitglied. „Die Auswirkungen der Klimakrise und zahlreiche kriegerische Konflikte sorgen dafür, dass es mehr Mittel für Resilienz und nachhaltige Entwicklung sowie ausreichende Finanzierung für Nothilfe braucht.“ Beide Ziele seien mit dem Haushaltsentwurf 2027 in weiter Ferne.

Der Bundestag müsse im parlamentarischen Prozess nachbessern, meint Herbst. Es dürfe bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht weiter überproportional gekürzt werden. „Seit fünf Jahren sinken die staatlichen Mittel und auch in diesem Jahr muss prozentual kein Ministerium mehr einsparen als das BMZ“, konstatiert Herbst. „Das ist Raubbau an der internationalen Solidarität.“ 

Bei der humanitären Hilfe sei die Lage genauso kritisch: Die vorgesehene Milliarde im Etat des Auswärtigen Amtes reiche schlicht nicht. „Im kommenden Jahr werden wir mehr in den Kampf gegen Hunger investieren müssen, weil der Iran-Krieg und der trockene Sommer zu massiv sinkenden Ernteerträgen führen werden“, so Herbst. Die Regierung habe eine auskömmliche Finanzierung der humanitären Hilfe im Koalitionsvertrag versprochen. „Dieses Versprechen bricht sie erneut, ohne mit der Wimper zu zucken. Es braucht endlich eine Trendwende.“ 2,8 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe und mindestens 11,2 Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit fordert Herbst von der Bundesregierung.

Die Auswirkungen der deutschen Kürzungen sind schon jetzt deutlich sichtbar. So ergab eine Umfrage unter VENRO-Mitgliedsorganisationen, dass die Anzahl der unterstützten Projekte dramatisch sinkt und damit auch die Stabilität der lokalen Partnerorganisationen geschwächt wird. „In unserer Stichprobe von 34 Organisationen zeigt sich, dass alleine von diesen Organisationen mehr als zehn Millionen Menschen weniger erreicht werden. Und lokale Partnerorganisationen, zentral für gelingende Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, sind vielfach nicht mehr handlungsfähig“, so Herbst. Zudem sei klar, dass die vollen Auswirkungen erst in drei bis vier Jahren zu sehen sein werden.

Für das Parlament gebe es eine einfache Möglichkeit, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. „Die Regierung kann bestimmte Ausgaben von der Schuldenbremse ausnehmen – bei der Modernisierung der Bundeswehr und der militärischen Versorgung der Ukraine ist das ja auch längst geschehen“, so Michael Herbst. „Diese Bereichsausnahme sollte auch für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe angewendet werden.“ Würde man lediglich die Unterstützung für die Ukraine von der Schuldenbremse ausnehmen, werde ein signifikanter dreistelliger Millionenbetrag frei, der in Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe fließen könne. „Deutschland könnte so wieder mehr Verantwortung übernehmen.“

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915.840 Syrer in Deutschland zur Jahresmitte 2026

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Berlin 08.09.2026 

– Ende Juni dieses Jahres haben sich ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) laut Bundesregierung 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufgehalten nach 936.286 am Ende vergangenen Jahres. Von den genannten 915.840 hatten 70.018 Personen eine Niederlassungserlaubnis und 640.304 eine Aufenthaltserlaubnis, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7816) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7477) weiter ausführt. 9.856 Personen waren danach ausreisepflichtig, davon 6.781 Personen mit und 3.075 ohne Duldung.

61.370 Syrer waren den Angaben zufolge im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Unter „Sonstiges“ (zum Beispiel Aufenthaltstitel beantragt, Fiktionsbescheinigung) sind laut Bundesregierung 134.292 Personen zu subsumieren.

Zugleich waren Ende Juni des laufenden Jahres 4.426 syrische Staatsangehörige im AZR erfasst, die im bisherigen Jahr 2026 freiwillig ausgereist sind, wie die Bundesregierung ferner darlegt. Davon waren laut Vorlage nach vorläufigen Zahlen 2.736 mit Rückkehrförderung ausgereist und 1.690 ohne eine solche Förderung. Dabei sei zu beachten, „dass die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen syrischer Staatsangehöriger höher liegt, da Behörden nicht immer davon Kenntnis haben, wenn eine Person Deutschland freiwillig verlässt“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren.

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Die deutsche und Studenten sind Faul

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Insbesondere in den Naturwissenschaften, der Mathematik und beim Lesen.

Berlin 08.09.2026

– Die Daten sind ernüchternd: Sowohl in Mathe als auch im Lesen und in den Naturwissenschaften sind die Leistungen der Jugendlichen in Deutschland so schlecht wie noch nie.Dabei geht es nicht um Schulstoff oder Noten: Getestet wird für die PISA-Studie weltweit in mehr als 90 Ländern, ob 15-Jährige ihr Wissen anwenden können. Zum Beispiel eine längere E-Mail verstehen und herausfinden, was von ihnen verlangt wird. Weitere Fähigkeiten, die geprüft werden, sind Preise vergleichen oder Informationen aus einer Grafik richtig deuten.In Deutschland erreicht jeder dritte 15-Jährige beim Lesen und in Mathematik nicht das grundlegende Kompetenzniveau, in den Naturwissenschaften ist es ungefähr jeder Vierte. Die Leistungen liegen damit in allen drei Bereichen so niedrig wie noch nie seit Beginn der PISA-Studien vor 25 Jahren.Die Aufholjagd sei vorbei, sagt der Leiter der deutschen PISA-Studie Samuel Greiff. Seit 2015 sinken die Leistungen kontinuierlich. In Mathematik erreichten die Jugendlichen damals noch mehr als 500 PISA-Punkte. Heute sind es 464.

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