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Politik

Pressekommentare zum Thema Asyl

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Berlin 27.01.2025

Es stimmt, dass die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland groß geworden ist und ihr weiterer Zustrom außer Kontrolle gerät, was zu Maßnahmen der Bundesregierung führt, die gegen Flüchtlinge vorgehen, die Straftaten begehen.

Es gibt einen Unterschied zwischen Terrorismus und Kriminalität. Der Terrorismus macht den Menschen Angst und gefährdet die Sicherheit. Diebstahl, Mord und Vergewaltigung gelten nicht als Terrorismus, sondern als Verbrechen, und diejenigen, die sie begehen, müssen mit äußerster Härte bestraft werden.

Die Äußerungen des Vorsitzenden der Christlichen Union, des Kanzlerkandidaten der Union, Friedrich Merz, zu Flüchtlingen werden als Hetze angesehen, und die fehlende Aufklärung über politisches und nichtpolitisches Asyl wird als klare Verletzung der Menschenrechte angesehen. und ein Verstoß gegen die Asylabkommen, bei deren Unterzeichnung Deutschland eine Vorreiterrolle eingeräumt hatte.

Es muss zwingend zwischen Flüchtlingen unterschieden werden, die einen sicheren Hafen suchen, und Flüchtlingen, deren einziges Ziel die Kriminalität ist.

Merz hat das Heft des Handelns an sich gerissen“, schreibt die RHEIN-ZEITUNG und mahnt: „Aber es könnte ihn mitreißen. Auch wenn er die Wahl für die Union gewinnt, er wird an seinen Versprechungen gemessen werden. Das Thema Zurückweisung an deutschen Grenzen ist juristisch und europapolitisch mindestens heikel. Da braucht es Fingerspitzengefühl, Absprachen mit den europäischen Nachbarn und vor allem Übereinstimmung mit einem künftigen Koalitionspartner. Die Grünen haben bei diesem Thema eine grundsätzlich andere Auffassung, bei der SPD ist man schwer entsetzt. Die FDP stimmt zu, könnte aber die 5-Prozent-Hürde reißen. Könnte Merz also nach der Wahl ohne Koalitionspartner dastehen und europäische Partner verprellt haben? Dann war der Preis für das Vorpreschen entschieden zu hoch.“ So weit die Einschätzung in der RHEIN-ZEITUNG aus Koblenz.

Die TAGESZEITUNG stellt Merz‘ Aussagen über die EU in den Fokus. „Merz will alle Flüchtlinge an der Grenze einfach in die unmittelbaren Nachbarstaaten zurückweisen, etwa nach Österreich. Er rechtfertigt das damit, dass das EU-Recht ‚dysfunktional‘ sei, und redet von einem ‚Recht auf Vorrang des nationalen Rechts‘ – das es natürlich nicht gibt. Welche Vision hat Friedrich Merz von Europa, wenn er einfach mal so den Vorrang des EU-Rechts beiseiteschiebt? Ausgerechnet in einer Zeit, in der wir eine starke EU gegen Trump, Putin und Xi besonders brauchen, stellt der skrupellose Merz alles infrage. Die CDU wird zur Antieuropapartei und geht auch hier auf AfD-Kurs“, heißt es in der Taz.

„Zunächst einmal liefert Merz vor allem den Grünen im Wahlkampf Stoff“, meint die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG. „Ob der Kanzlerkandidat der Union mit seiner harten Linie mehr Wähler anzieht als verschreckt, muss sich dagegen erst noch zeigen. Gewinnt die Union die Wahl, stellt sich die Frage, wer die Migrationspolitik mittragen würde, die Merz zur Bedingung für jede Koalition macht. Die FDP wäre wohl dabei. Mit der AfD, da können die Grünen und die SPD nun den Teufel an die Wand malen, werden CDU und CSU nicht koalieren“, erwartet die F.A.Z.

„Es gibt derzeit wohl niemanden, der so leidenschaftlich für politische Kompromissbereitschaft plädiert wie der grüne Kanzlerkandidat Robert Habeck“, analysiert der KÖLNER STADT-ANZEIGER. „Das entspringt tiefer Überzeugung und der Lage. Denn das Erstarken der AfD macht Koalitionen über Lagergrenzen hinweg notwendig, weil die Demokratie andernfalls weiter destabilisiert würde. Es folgt aber auch dem Ziel, der eigenen Partei eine Koalition mit der Union schmackhaft zu machen. Sie soll im Zweifel unausweichlich erscheinen. Nach der jüngsten Öffnung des Unionskanzlerkandidaten Friedrich Merz zur AfD stößt allerdings selbst Habeck an Grenzen. Machen CDU und CSU so weiter, dann wird Schwarz-Grün für die Grünen objektiv unmöglich.“

„Die Brandmauer darf in der Tat nicht fallen, das ist völlig klar“, bekräftigt die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG und führt aus: „Das aber zu verhindern, ist doch nicht allein die Aufgabe von Friedrich Merz. SPD und Grüne müssen sich selbst fragen, was ihre Antwort auf eine unkontrollierte Migration ist, die lange wohlwollend begleitet, nun aber von vielen nicht mehr akzeptiert wird. Den Moment, in der Debatte mitzureden oder gar den Ton anzugeben, haben die Grünen sicher verpasst.“

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Parlamentswahlen in Russland

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Straßburg 22.09.2026

– Die Plattform für den Dialog mit russischen demokratischen Kräften der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) hat heute folgende Erklärung veröffentlicht:

„Es steht bereits fest: Die heute beginnenden sogenannten ‚Wahlen‘ zur Staatsduma werden internationalen demokratischen Standards nicht genügen, und ihr Ergebnis kann nicht als echter Ausdruck des Willens des russischen Volkes betrachtet werden.

Kurz gesagt: Es handelt sich um Scheinwahlen, die ein Scheinparlament hervorbringen werden. Die neue Staatsduma darf weder als demokratisch gewählt noch als legitime Vertretung des russischen Volkes anerkannt werden.

Keine Rechtswirkung in der Ukraine

Zunächst einmal stellt jede Abstimmung, die in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine organisiert wird, einen eklatanten Verstoß gegen die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie gegen das Völkerrecht dar. Solche Abstimmungen können weder Legitimität noch Rechtswirkung entfalten.

Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Staatsduma niemals als legitimes Gremium anzuerkennen, da in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine sogenannte ‚Wahlen‘ abgehalten wurden.

Ein Klima der Angst

Es gibt viele Gründe, warum diese Wahlen faktisch bedeutungslos sind. Oppositionspolitiker, Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten wurden inhaftiert, verfolgt oder ins Exil gezwungen. Unabhängige Medien wurden geschlossen oder blockiert. Selbst milde und friedliche Kritik am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde kriminalisiert.

Die Bezeichnungen „ausländischer Agent“, „Extremist“, „Terrorist“ und „unerwünschte Organisation“ werden als rechtliche Instrumente missbraucht, um Einzelpersonen und Organisationen zum Schweigen zu bringen, deren Aktivitäten die Kluft zwischen offiziellen Behauptungen und der Realität aufzeigen. In Verbindung mit politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen haben diese Schritte offene politische Debatten und echten Wettbewerb beseitigt.

Durch den Ausschluss der Partei Jabloko wurde den russischen Wählern zudem selbst die begrenzte Möglichkeit genommen, ihren Unmut über den anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine zu äußern.

Tatsächlich hat sich Russland in den letzten Jahren von autoritärer Repression hin zu einem Zustand entwickelt, in dem sich eine totalitäre Kontrolle verfestigt hat.

Missachtung internationaler Verpflichtungen

Wahlen, die unter diesen Umständen stattfinden, sind mit den von Russland eingegangenen internationalen Verpflichtungen unvereinbar. Wahlen müssen echten politischen Wettbewerb bieten, Kandidaten einen freien Wahlkampf ermöglichen, Wählern Zugang zu unterschiedlichen politischen Ansichten gewähren und es ihnen gestatten, ihre Stimme ohne Angst vor Repressalien abzugeben.

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Prävention und Aufklärung bei Gewalt gegen Frauen

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Berlin 22.9.2026 

– Die Bundesregierung betont die besondere Rolle von Prävention und Aufklärung beim Thema Gewalt gegen Frauen. In einer Antwort (21/8003) auf eine Kleine Anfrage (21/7738) der Fraktion Die Linke listet sie darüber hinaus auf, welche Gesetzesprojekte und andere Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen beziehungsweise Gewaltopfer besser zu unterstützen.

Unter anderem verweist die Regierung auf zwei Förderrichtlinien mit einem Gesamtvolumen von bis zu zehn Millionen Euro, die das Bundesministerium für Gesundheit im Januar 2026 veröffentlicht hat. Mit der Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen“ sollen demnach Projekte gefördert werden, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen. Die Förderrichtlinie „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit“ dient gezielt dem Aufbau wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen in der Versorgungsforschung für Frauen. „In beiden Förderrichtlinien wird die ‚Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind‘ als besonders förderwürdiges Thema benannt. Derzeit erfolgt die Auswahl der Projekte unter Einbezug externer Expertise“, heißt es in der Antwort weiter.

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Partnerschaften für Demokratie“ in Berlin-Mitte

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Berlin 22.09.2026

– Die Bundesregierung verfügt über keine Gesamtübersicht über die Anträge von Projektträgern seit 2016 an die „Partnerschaften für Demokratie“. Die Mittelverwendung innerhalb der „Partnerschaft für Demokratie“ obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der jeweiligen Gebietskörperschaften vor Ort, betont sie in einer Antwort (21/8005) auf eine Kleine Anfrage (21/7635) der AfD-Fraktion, in der diese nach Demokratieprojekten in Berlin-Mitte gefragt hatte.

Die Regierung stellt außerdem klar: „Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte ‚Nichtregierungsorganisation‘ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.“

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ifo-Präsident Fuest: Rüstungsausgaben sind eine Investition in den Frieden

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München 22.09.2026

– Höhere Verteidigungsausgaben sind ökonomisch vor allem als Investition in die Wahrung des Friedens zu bewerten – auch dann, wenn sie Einschnitte bei den Sozialausgaben erzwingen. „Der Rückzug der USA aus Europa und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine liefern starke Argumente dafür, dass Deutschland sich mehr für seine Verteidigung engagieren sollte“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. „In einem Kriegsfall wären die wirtschaftlichen Einschnitte ungleich größer.“

Insbesondere die Parteien AfD und BSW haben im Wahlkampf gefordert, die Rüstungsausgaben zugunsten höherer Sozialausgaben zurückzufahren. In diesem Zusammenhang verweist Fuest auf die Debatte über den NATO-Doppelbeschluss aus den 1980er Jahren, als der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt die Stationierung von Nuklearwaffen in Deutschland durchgesetzt hatte. Auch dies sei eine Investition in den Frieden gewesen, durch die Deutschland weiter wirtschaftlich prosperieren konnte. 

Allerdings sieht Fuest auch das Gegenargument kritisch, Rüstungsausgaben wirkten wie ein Konjunkturprogramm für die deutsche Industrie. „Kurzfristig könnten Rüstungsaufträge bei brachliegenden Kapazitäten die Nachfrage stützen – das gilt aber ebenso für höhere Sozialausgaben. Mittel- bis langfristig fehlen Ingenieurinnen und Ingenieure sowie andere gut ausgebildete Fachkräfte, die in der Rüstungsindustrie gebunden sind, in anderen Sektoren“, so Fuest. 

Besondere gesamtwirtschaftliche Effekte entstehen laut Fuest vor allem dort, wo Mittel in Forschung und Entwicklung fließen. Viele Technologien haben militärische wie zivile Anwendungen, von denen über Wissenstransfer auch andere Branchen profitieren. Tatsächlich entfalle derzeit aber nur ein vergleichsweise kleiner Teil des deutschen Verteidigungsetats auf Forschung.

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Forderung nach Aufhebung der Masern-Impfpflicht wird beraten

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Berlin 22.09.2026 

– Der Petitionsausschuss tagte am Montag, 21. September 2026, öffentlich. Während der um 13 Uhr beginnenden öffentlichen Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wird eine Petition beraten, mit der die Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht gefordert wird. Die öffentliche Eingabe des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. Ronald Weikl, hat mehr als 38.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden und damit das für eine öffentliche Beratung geforderte Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht.

„Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht“, heißt es in der Petition. Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen sei in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. „Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben“, schreibt der Petent.

Längst bevor die Masernimpfung eingeführt wurde, sei die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern seien auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr gewesen. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe hätten meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder betroffen.

Nach Einschätzung des Petenten sind die „angeblich“ nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen wissenschaftlich nicht belegt. Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern „dramatisierend“ ins Feld geführte, extrem selten auftretende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) betrifft, sei bis heute ungeklärt, „ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann“.

Das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz widerspräche den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneide die Rechte der Kinder und ihrer Eltern, urteilt der Petent. Die darin verankerte Impfpflicht beziehungsweise die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in Deutschland betreffe, „ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich“, schreibt Weikl in seiner Petition.

Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhält der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen

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Umfassendes IPCEI zu KI steht in den Startlöchern

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Berlin 22.09.2026

– Mit der Unterzeichnung eines Manifests zum Aufbau eines europäischen industriellen Ökosystems für künstliche Intelligenz haben Minister und Vize-Minister aus 19 europäischen Mitgliedsstaaten ein europäisches Großprojekt (IPCEI-AI, Important Project of Common Europan Interest) auf den Weg gebracht. Mit dem Manifest werden die nächsten Schritte für eine erfolgreiche Notifizierung bei der EU-Kommission vorbereitet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) koordiniert dieses IPCEI-AI auf europäischer Ebene. 

Bundesministerin Katherina Reiche: „Deutschland und Europa haben das Potenzial, zur führenden Kraft der industriellen KI zu werden. Unser eigentlicher strategischer Vorteil liegt nicht in Konsumdaten, sondern in der Tiefe und Präzision unserer Produktions-, Maschinen- und Prozessdaten. Sie bilden die Grundlage für robuste, industrietaugliche KI-Systeme, wie sie kein anderer Wirtschaftsraum in vergleichbarer Qualität besitzt. Diesen strukturellen Vorsprung müssen wir jetzt in eigene Technologien, marktfähige Anwendungen und tragfähige Geschäftsmodelle überführen. Mit dem IPCEI-AI bündeln 19 Mitgliedstaaten ihre industrielle und finanzielle Kraft und schaffen die europäische kritische Masse an Kapital, Recheninfrastruktur und Daten, die dafür notwendig ist. So sichern wir unsere Produktivität, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere technologische Souveränität.“ 

Das IPCEI-AI wird den Aufbau eines umfassenden europäischen KI-Ökosystems für die Industrie, das die gesamte KI-Wertschöpfungskette abbilden wird, unterstützen. Insgesamt wurden über 150 Projekte in den 19 EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme am IPCEI-AI ausgewählt. Deutsche Unternehmen kommen u.a. aus den Bereichen Automobil-, Produktions- und Verteidigungswirtschaft. Bei einem IPCEI fördert jeder Mitgliedstaat Projekte von Unternehmen seines Landes. Europaweit wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als zehn Milliarden Euro erwartet. Das IPCEI-AI ist eine Flaggschiff-Maßnahme der „Hightech Agenda Deutschland“ der Bundesregierung im Bereich Künstlicher Intelligenz und Teil des „AI Continent Action Plan“ der Europäischen Kommission. 

Die Projektvorschläge aus Deutschland werden im Laufe des Septembers bei der Europäischen Kommission eingereicht. Dies ist der erste Schritt hin zur beihilferechtlichen Genehmigung. Der Projektstart wir im Frühjahr 2027 angestrebt.

Foto: © PWO 

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Energietransparenz

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Berlin 22.09.2026

– Wie steht es um die Bürgerenergie in Deutschland – und wie hat sie sich im letzten Jahr entwickelt? Eine umfassende Antwort darauf gibt es bislang nicht: Die Daten sind verstreut und nur lückenhaft aufbereitet.

Dazu erarbeitet das Bündnis Bürgerenergie gemeinsam mit dem ECOLOG Institut diesen Herbst den ersten Bürgerenergiebericht. Er soll mit belastbaren Daten zeigen, was Bürgerenergie heute leistet, in welchen Geschäftsfeldern sie aktiv ist, vor welchen Herausforderungen Bürgerenergiegemeinschaften stehen und wie sich die Bürgerenergielandschaft entwickelt.

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ifo Institut: Gemeinsames Sorgerecht stärkt Familien nach Trennungen

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München 22.09.2026

– Wenn Gerichte in strittigen Sorgerechtsfällen gemeinsames statt alleiniges Sorgerecht zusprechen, profitieren Väter wirtschaftlich und gesundheitlich sowie Kinder schulisch. Mütter erleiden dadurch keine messbaren Nachteile. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts, die auf schwedischen Gerichts- und Registerdaten basiert. „Öffentliche Debatten über Sorgerechtsregelungen unterstellen häufig ein Spannungsverhältnis: Was einem Elternteil nutzt, gehe zulasten des anderen Elternteils oder des Kindes. Unsere Ergebnisse zeigen aber, dass sich diese Annahme nicht bestätigt: Gemeinsames Sorgerecht stärkt die wirtschaftliche Stabilität von Familien nach einer Trennung und fördert die Entwicklung der Kinder“, sagt Helmut Rainer, Leiter des ifo Zentrums für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik. 

Väter mit gemeinsamem Sorgerecht erzielen höhere Einkommen, insbesondere Väter mit niedrigem Einkommensniveau. Zudem sinkt bei ihnen die Wahrscheinlichkeit einer Antidepressiva-Einnahme um 17 Prozentpunkte. Kinder verbessern ihre Testergebnisse und besuchen häufiger bessere Schulen. Für Mütter zeigen sich weder positive noch negative Effekte. Auch Befürchtungen, gemeinsames Sorgerecht erhöhe das Risiko häuslicher Gewalt, bestätigen die Daten nicht. „Die Studie liefert empirische Evidenz für familienpolitische Debatten über Sorgerechtsregelungen, die in vielen Ländern geführt werden“, sagt Rainer.  

Für die Studie werteten die Forschenden 56.188 Gerichtsurteile aus 45 schwedischen Bezirksgerichten zwischen 1992 und 2021 aus und verknüpften sie mit Registerdaten zu Einkommen, Bildung, Gesundheit und Kriminalität.

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Asylentscheidungen des Bamf im ersten Halbjahr 2026

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Berlin 22.09.2026

– In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sind laut Bundesregierung 3.039 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 32.750 Flüchtlingsschutz und 3.199 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 7.511 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7348) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 38,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Afghanistan mit insgesamt 28.930 Fällen vor Syrien mit 6.391 und Somalia mit 2.542 Fällen.

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Bundeshilfen für den ÖPNV stiegen 2020 um 3,5 Prozent an

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Berlin: 22.09.2026  

– Im Jahr 2020 lagen die zugewiesenen Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, bei 8,96 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung der Mittel um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2019: 8,65 Milliarden Euro), heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2020“, der als Unterrichtung (21/8000) vorliegt.

Tatsächlich ausgegeben worden seien von den Ländern im Jahr 2019 8,44 Milliarden Euro und im Jahr 2020 9,12 Milliarden Euro. Die im Jahr 2020 vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel seien ausschließlich für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verwendet worden, heißt es dazu in der Vorlage. Die Summe der Ausgaben aller Länder habe die Zuweisungen des Bundes an alle Länder im Jahr 2020 überstiegen, „da zusätzlich Mittel verausgabt wurden, die in den vergangenen Jahren noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes eingesetzt worden waren“. Bedingt durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufgrund des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung für das Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro und der jährlichen Dynamisierung der Mittel um 1,8 Prozent gemäß Paragraf 5 Absatz 6 Satz 1 RegG ergebe sich für das Jahr 2020 ein Anstieg der zugewiesenen Gesamtmittel um 3,5 Prozent. Gleichzeitig seien auch die von den Ländern nachgewiesenen Gesamtausgaben gestiegen – um rund 8 Prozent.

Im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist der Unterrichtung zufolge 2020 der Anteil der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an den gesamten verausgabten Mitteln, der bei 73,2 Prozent lag. 2019 waren es noch 75,2 Prozent. Leicht angestiegen seien die Infrastrukturinvestitionen im SPNV – von 7,3 auf 7,8 Prozent – sowie die Fahrzeuginvestitionen im SPNV – von 0,6 auf 0,9 Prozent.

Auf Grundlage der von den Ländern vorgelegten Verwendungsnachweise für das Haushaltsjahr 2020 geht die Bundesregierung von einem „zweckentsprechenden Einsatz der Regionalisierungsmittel“ aus. Die verausgabten Mittel seien überwiegend für den SPNV eingesetzt worden. Hinsichtlich der noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verausgabten Mittel hätten die Länder deren geplante Verwendung erläutert, heißt es in der Unterrichtung. „Aus Sicht der Bundesregierung geben die Verwendungsnachweise der Länder für das Jahr 2020 keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Etwaige nachträglich von den Ländern mitgeteilte Korrekturbedarfe für dieses Berichtsjahr würden in den künftigen Berichten entsprechend berücksichtigt.

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Regierung will Gesamtpaket der Rentenkommission umsetzen

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Berlin 22.09.2026  

– Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (21/7749) konkret nach den Folgen der von der Kommission vorgeschlagenen Abschaffung der sogenannten Minijobs gefragt. In der Antwort (21/7990) darauf betont die Bundesregierung: „Es wäre nicht sinnvoll, lediglich einzelne Elemente davon herauszugreifen, denn nur in Kombination können die vorgeschlagenen Maßnahmen die gewünschten Wirkungen entfalten.“ Da an der konkreten gesetzlichen Umsetzung der Empfehlungen noch gearbeitet werde, könnten derzeit noch keine detaillierten Angaben etwa zu der Minijob-Thematik gemacht werden, so die Regierung.

Bei einem weitgehenden Wegfall der Sonderregelungen für Minijobs sei mit „individuellen Verhaltensanpassungen der Arbeitgeber und der Beschäftigten“ zu rechnen. „Die Gründe von Arbeitgebern und Beschäftigten für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind vielfältig, daher sind auch die Richtung der Verhaltensanpassungen und der damit verbundenen Gesamteffekte auf das Arbeitsvolumen, die Lohnsumme und damit die Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungszweige nicht eindeutig zu bestimmen. Insbesondere geben viele geringfügig entlohnt Beschäftigte an, sie würden grundsätzlich gerne länger arbeiten, wenn sich das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze finanziell lohnen würde“, führt die Regierung aus.

Wie aus der Antwort unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, haben zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 3,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich (mindestens) eine geringfügige Beschäftigung (geringfügig entlohnt oder kurzfristig) ausgeübt.

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Exportverbote für nicht genehmigte Pestizide

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Berlin 22.09.2026

– Die Fraktion Die Linke will den Export nicht zugelassener Pflanzenschutzmittelverbieten. In einem Antrag (21/8073) fordert sie die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs auf, der Ausfuhren von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 „nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde“ zu untersagen. Ebenso sollen nicht zugelassene Beistoffe, Safener und Synergisten sowie Pflanzenschutzmittel, die solche Stoffe enthalten, nicht mehr exportiert werden dürfen.

Außerdem dringt die Linksfraktion mit ihrem Antrag auf eine Melde- und Dokumentationspflicht für die Ausfuhr der Wirkstoffe. Dabei sollen Angaben zu Menge, exportierender Firma, Empfängerländern und abnehmenden Unternehmen gemacht werden, um mehr Transparenz im Wirkstoffhandel zu schaffen.

Auf EU-Ebene fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich für eine unionsweite Regelung einzusetzen, die die Herstellung, Lagerung und Ausfuhr von Wirkstoffen, Beistoffen, Safenern und Synergisten sowie von Pflanzenschutzmitteln verbietet, sofern deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde.

Um Rückstände verbotener Wirkstoffe in Lebensmitteln zu vermeiden, soll sie sich zudem der Initiative Frankreichs anschließen und einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorlegen, der den Import von Lebensmitteln verbietet, die Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen enthalten. Darüber hinaus plädiert die Linksfraktion für eine EU-weite Regelung, die einen solchen Importschutz auf Grundlage des Nulltoleranzprinzips verbindlich verankert.

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass jährlich nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen weltweit rund 3,8 Millionen Tonnen Pestizide ausgebracht werden – doppelt so viel wie noch 1990. „Während diese Mittel global gehandelt werden, endet ihre Regulierung häufig an nationalen Grenzen“, heißt es im Antrag. Die Folge seien jährlich rund 385 Millionen unbeabsichtigte akute Pestizidvergiftungen, darunter etwa 11.000 Todesfälle.

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Arabische Gäste

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Berlin 10.09.2026

– Der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohammed bin Zayed Al Nahyan, befindet sich in Berlin; die Wirtschaft steht im Mittelpunkt seiner Gespräche mit den deutschen Regierungsvertretern.

Es besteht keine Notwendigkeit, über Nahostfragen und Menschenrechte zu sprechen, da dies nur unnötig Kopfzerbrechen bereitet und die Nerven strapaziert, so Merz.

Foto: © PWO

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Die NATO ist Sicherheit für Deutschland und Europa

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Berlin 10.09.2026

– Bundesaußenminister Johannes Wadephul bezeichnete die NATO als Schutzschild für Deutschland und Europa, während NATO-Generalsekretär Mark Rutte bekräftigte, dass jeder Angriff auf Deutschland ein Angriff auf alle NATO-Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten gleichermaßen wäre.

Dies geschah während eines Treffens zwischen Wadephul und dem NATO-Generalsekretär am Rande der Konferenz der deutschen Botschafter in Berlin, die am Donnerstag zu Ende ging.

Der deutsche Minister erklärte, Deutschland unterstütze die NATO mit jährlich rund 2,6 Milliarden Euro und Berlin bleibe ein verlässlicher Partner der NATO und werde auch weiterhin das NATO-Mandat im Rahmen seiner Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen erfüllen.

Die Teilnahme des NATO-Generalsekretärs an der Konferenz der deutschen Botschafter war kein Zufall, sondern Ausdruck der Besorgnis über einen möglichen russischen Militärschlag gegen Deutschland. Hintergrund waren die Entdeckung von Minen an Bord eines Passagierflugzeugs am Flughafen Leipzig sowie von Drohnen.

Foto: © PWO

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Gründe für erhöhte humanitären Bedarfe 2022 bis 2024

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Berlin 10.09 2026  

– In den Jahren 2022 bis 2024 hat es nach Angaben der Bundesregierung deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren gegeben. Das geht aus ihrer Antwort (21/7835) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7411) hervor. Darin verweist die Bundesregierung unter anderem auf die humanitären Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview. Demnach beliefen sich die humanitären Bedarfe 2022 auf 51,6 Milliarden US-Dollar, 2023 auf 56,1 Milliarden US-Dollar und 2024 auf 49,4 Milliarden US-Dollar.

Gründe seien die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die daraus resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten gewesen, schreibt die Bundesregierung.

Zwischen 2022 und 2024 hätten im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (0501 687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestanden als in den Jahren zuvor. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise seien zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt worden.

Bei der Anfrage der AfD handelte es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/5178.

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