Politik
GWK beschließt umfangreiches Programm zur Modernisierung und Sanierung von Hochschulen
Berlin 09.02.2026
– Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat ein umfangreiches Programm beschlossen, um die Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen kurzfristig zu beschleunigen. Bund und Länder wollen damit neue Dynamik in den Hochschulbau bringen und gezielte Impulse für eine leistungsfähige Wissenschaftsinfrastruktur setzen. Damit soll eine auch im internationalen Wettbewerb attraktive Infrastruktur gestärkt werden, die zukunftsgerecht, innovativ und nachhaltig ist. Möglich wird dies durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes.
„Bund und Länder haben sich hier intensiv und im Sinne der Sache abgestimmt. Der Austausch wurde getragen vom gemeinsamen Ziel, bereits 2026 Investitionen zu ermöglichen und zügig spürbare Impulse vor Ort, also in den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, zu setzen. Ich danke allen Beteiligten für diesen Kraftakt und bin zuversichtlich: Die nun ermöglichten Investitionen werden zeitnah Wirkung für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland entfalten“, so die GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.
Der stellvertretende GWK-Vorsitzende und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, ergänzt: „Für die Länder ist dieses Investitionssofortprogramm ein wichtiger Schritt, um den Sanierungsstau an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen mit dem nötigen Tempo abzubauen. Entscheidend ist, dass die Mittel schnell und unbürokratisch wirken und den Ländern echten Handlungsspielraum geben, Projekte vorzuziehen und Prioritäten passgenau vor Ort zu setzen. Zugleich ist das Programm eine Investition in die Zukunft: Sanierung und Modernisierung müssen Energieeffizienz, Klimaneutralität, Digitalisierung sowie zeitgemäße Lehr- und Forschungsbedingungen konsequent mitdenken.“
Mit der Verabschiedung der „Bund-Länder-Vereinbarung zur befristeten Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung der baulich-technischen Infrastruktur von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen“ stellt der Bund den Ländern auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes in den Jahren 2026 bis 2029 Mittel aus dem SVIK im Rahmen eines Investitionssofortprogramms bereit. Das Investitionssofortprogramm des Bundes adressiert neben der Modernisierung und Sanierung der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur auch den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Für beide Förderbereiche stehen insgesamt 4 Milliarden Euro – jeweils eine Milliarde in den vier Jahren – zur Verfügung, die in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Entscheidung, wie viele Mittel in welchen Förderbereich fließen, obliegt den einzelnen Ländern.
Politik
BSW klagt Bundestag vor Bundesverfassungsgericht
Berlin 9.2.2026
– BSW-Parteivorsitzender Fabio De Masi sagt: „Der Bundestag hat statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten, gar nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 jedoch bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss. Wir hoffen daher, dass Karlsruhe seiner Linie treu bleibt. Es geht um das Vertrauen in die Demokratie und einen Kanzler, der womöglich ohne Mehrheit regiert.“
BSW-Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali sagt: „Der Bundestag hat im Dezember eine Neuauszählung mit hanebüchener Begründung abgelehnt. Man will einfach nicht sehen, was – in den Augen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei – nicht sein darf: dass das BSW triftige Gründe für eine Neuauszählung genannt hat und nach dieser Neuauszählung mit großer Wahrscheinlichkeit im Bundestag sitzen wird. Eine gerichtliche Klärung vom Bundesverfassungsgericht ist daher zwingend erforderlich. Wir werden die entsprechende Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht einreichen. In den vergangenen Wochen hatten wir Einsicht in die Akten des Bundestages. Es sind weitere Auffälligkeiten, Widersprüche sowie falsche Darstellungen durch Abgeordnete zutage getreten. Auch dieser Sachverhalt wird Bestandteil unserer Wahlprüfungsbeschwerde sein. Die Bilanz der seit dem Wahlabend vorliegenden Informationen, Indizien und Belege lässt keinen anderen Schluss zu: Eine Neuauszählung ist zwingend geboten und der einzige Weg, das tatsächliche Wahlergebnis verlässlich festzustellen.“
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht dazu: „Dass die anderen Parteien eine Neuauszählung unbedingt verhindern wollen, weil sie offenbar auch davon ausgehen, dass das BSW dann in den Bundestag käme, ist offensichtlich. Die Wahlprüfung des Bundestages war ein peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre. Da wurde nichts wirklich geprüft! Aber nur eine Neuauszählung kann klären, ob der Bundestag korrekt zusammengesetzt ist und Friedrich Merz ein demokratisch legitimierter Kanzler ist. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht es als seinen Auftrag begreift, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, das in den letzten Jahren ziemlich gelitten hat, wieder zu stärken, indem es den Weg für eine Neuauszählung und damit für ein korrektes Wahlergebnis freimacht.“
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Politik
Politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge
Berlin 09.02.2026
– Bei politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge sind im vierten Quartal vergangenen Jahres laut Bundesregierung 25 Menschen verletzt worden, darunter ein Kind. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3777) ferner darlegt, lagen ihr mit Stand vom 31. Dezember 2025 Erkenntnisse zu 204 politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlinge außerhalb ihrer Unterkunft – darunter 32 Gewaltdelikte – im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres vor.
Zudem lagen der Bundesregierung den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 33 politisch motivierten Straftaten im vierten Quartal 2025 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war; in neun Fällen handelte es sich dabei um ein Gewaltdelikt. Daneben wurde ihr in diesem Zeitraum laut Vorlage ein Fall im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet, bei dem es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelte.
Politik
Klarstellungen zur Münchner Sicherheitskonferenz
Berlin 09.02.2020
Botschafter Wolfgang Ischinger, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz, ist der Ansicht, dass die aktuellen globalen Entwicklungen, darunter Gewalt, der russisch-ukrainische Krieg (der in wenigen Tagen in sein viertes Jahr geht), das Chaos im Nahen Osten und die gegenseitigen Drohungen zwischen dem Iran und den USA, offene Konferenzen erfordern, um das Risiko von Kriegen zu mindern, die die Menschheit verwüsten könnten.
Ischinger erklärte, die NATO werde aufgrund der Drohungen von Mitgliedstaaten mit dem Austritt sowie des Drucks auf die Ukraine, ihren NATO-Beitrittsantrag zurückzuziehen, ein zentrales Thema der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz sein. Das Bündnis betrachtet den Antrag Kiews als peinlich und einen weiteren Rückschlag für jeden Dialog.
Mehr als hundert Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister sowie Vertreter von Menschenrechtsorganisationen werden am Freitag und Sonntag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und Demonstrationen gegen die Konferenz in München teilnehmen.
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Politik
Der Skandal, der die moralische Überlegenheit des Westens entlarvte
Berlin 09.02.2026
Wenn ein so schwerwiegendes Verbrechen wie die Affäre um Jeffrey Epstein ans Licht kommt und kürzlich fast drei Millionen geheime Dokumente veröffentlicht wurden, sollte dies nicht allein Epstein angelastet werden. Es geht weit über die Beteiligten hinaus, die in westlichen wissenschaftlichen, politischen und kulturellen Institutionen und sogar in europäischen Königshäusern verstreut sind. Es könnte auch über die Opfer hinausgehen und etwas weitaus Ernsthafteres offenbaren.
Dieser „Skandal der westlichen Zivilisation“ wirft zahlreiche Fragen auf und lässt uns alle darüber nachdenken, ob das Enthüllte lediglich die verborgene Seite eines unmoralischen Systems ist, das der Öffentlichkeit bisher verborgen blieb, oder ob wir Zeugen eines historischen Wandels werden, der das Wesen der Moral selbst grundlegend verändert hat.
Die als Jeffrey-Epstein-Skandal bekannte „Bombe des Verbrechens“ verweist auf Hunderte, vielleicht Tausende von Verbrechen, die jahrelang direkt vor den Augen von Aufsichts- und Justizbehörden begangen wurden. Dies rückt die Frage in den Vordergrund, wie solche Praktiken im westlichen Moralkodex fortbestehen können.
Das westliche modernistische Projekt präsentierte der Welt zunächst sein moralisches Antlitz, gefolgt von seinen technologischen Aspekten. Im Zentrum dieses Projekts stand die Idee, dass der Mensch im Mittelpunkt der Welt steht. Der Westen ließ sich von John Locke inspirieren, der über die dem Autorität vorausgehenden Naturrechte schrieb und betonte, dass die Aufgabe des Staates darin bestehe, den Einzelnen und seine Freiheit zu schützen.
Immanuel Kant prägte die Idee, dass das höchste Ziel die Menschenwürde sei und dass Moral aus der Pflicht entspringt, die Menschheit allein aufgrund ihres Menschseins zu achten. John Stuart Mill wiederum etablierte die Freiheit als Voraussetzung für die Entfaltung der Wahrheit.
Vor diesem philosophischen Hintergrund wurde ein idealisiertes Bild eines ethischen Systems gezeichnet, das Transparenz versprach, sich der Rechtsstaatlichkeit rühmte und deren herausragendstes Merkmal hervorhob: die Fähigkeit, eigene Fehler von innen heraus zu korrigieren.
Was westliche Denker boten, war nicht bloß ein akademischer Diskurs, der in Bildung, Medien, Literatur und politischer Rhetorik Eingang in die Mainstream-Kultur fand; er wurde in Slogans wie „Niemand steht über dem Gesetz“ und „Institutionen sind stärker als Individuen“ übersetzt. Dies galt als Versprechen und erstrebenswertes Ziel.
Knapp zwanzig Jahre nach Beginn des 20. Jahrhunderts war dieses Versprechen verflogen. Zwei Weltkriege und der Aufstieg totalitärer Regime führten zu tiefgreifenden Umwälzungen. Dann brach der Kalte Krieg aus, der den Wertediskurs mit der Logik der Macht verschmolz.
Nach dem Ende des Kalten Krieges folgte der Neoliberalismus mit seinem wachsenden Einfluss, dem sich verschiebenden Machtverhältnis zwischen Staat und Markt und der zunehmenden Verschmelzung von Ethik und Pragmatismus.
Das Bündnis von Geld und Wissen
Seit Francis Bacons berühmtem Ausspruch „Wissen ist Macht“ hat das westliche Projekt dem Wissen nahezu absolute moralische Autorität verliehen. „Macht“ bezeichnet hier die Fähigkeit, die Welt zu gestalten und die Lebensbedingungen zu verbessern.
Universitäten, Labore und Forschungszentren erlangten daher einen hohen symbolischen Status als Institutionen, die nicht nur Wahrheit produzieren, sondern auch jenen, die sich ihnen zuwenden, moralische Legitimität verleihen. In diesem Kontext hatte Geld eine einzige Funktion: „Unterstützung“. Diese Unterstützung wurde im öffentlichen Diskurs nicht als Instrument zur Erlangung von Einfluss oder Kontrolle dargestellt.
Das Problem lag nicht in der bloßen Präsenz von Geld in der Nähe von Wissen, sondern vielmehr in der Leichtigkeit, mit der „Unterstützung“ zu einem Mittel der Selbstverherrlichung des Unterstützers umgedeutet werden konnte, insbesondere wenn die Finanzierung mit hochtrabender humanitärer Rhetorik einherging und Beziehungen in Parolen wie „Förderung der Wissenschaft“ und „Dienst an der Menschheit“ gehüllt wurden.
Das Dilemma besteht darin, dass die Sprache der Werte selbst dazu benutzt wird, Macht zu verschönern, indem Begriffe wie „Fortschritt“, „Innovation“ und „Menschlichkeit“ als symbolische Schutzschilde dienen. Wie der französische Soziologe Pierre Bourdieu schrieb, ist symbolisches Kapital in der Lage, „Macht in Legitimität und Hegemonie in Akzeptanz zu verwandeln“.
Hätte der Skandal den Missbrauch von Wissen offengelegt, wäre die Angelegenheit weit weniger gravierend gewesen. Doch er legte den Verfall der kritischen Fähigkeit des Systems offen, als dieses sich in einem Netzwerk von Einflussnehmern verstrickte, die die Sprache der Moral gekonnt beherrschten.
Warum schwiegen manche? Wie konnte Schweigen zu einem verständlichen und rationalen Verhalten in einem System werden, das vorgibt, Werte zu verteidigen? Genau das geschieht, wenn Ethik zu einer bloßen Fassade verkommt, zu einem Mittel, das Machtbild zu schmücken.
Vom Schock zum Zweifel
Der anfängliche Schock der Jeffrey-Epstein-Affäre war nicht rein moralischer, sondern vielmehr erschütternder Natur. Eine Öffentlichkeit, die lange an eine Welt mit transparenten Institutionen und unparteiischen Gesetzen geglaubt hatte, sah sich mit Fakten konfrontiert, die diesem vertrauten Narrativ widersprachen und jeden Einzelnen zu der Frage veranlassten: Wie konnte ich ihn übersehen?
Der westliche Kulturdiskurs beruht darauf, der Öffentlichkeit zu versichern, dass individuelle Verfehlungen, so schwerwiegend sie auch sein mögen, innerhalb des Systems korrigiert werden.
Wie der Philosoph Paul Ricoeur in seiner Auseinandersetzung mit Erzählung und Identität schrieb, benötigen Gesellschaften „glaubwürdige Geschichten“, um ihren moralischen Zusammenhalt zu bewahren. Doch wenn sich solche Vorfälle ohne überzeugende Aufklärung wiederholen, wandelt sich der Schock in einen Vertrauensverlust in die Erzählung selbst.
In den Jahren nach Aufdeckung des Skandals artikulierten westliche Journalisten und Beobachter diesen Wandel deutlich. Ein Kommentator der New York Times schrieb, dass es sich nicht um „ein Versagen einer Einzelperson oder der Staatsanwaltschaft“ handelte, sondern vielmehr um „den Zusammenbruch der Vorstellung, dass das System im Ernstfall automatisch funktioniert“.
Der Guardian machte eine bemerkenswerte Beobachtung: Der Fall hinterließ das allgemeine Gefühl, dass „Justiz als Verfahren existiert und keine moralische Gewissheit mehr zu repräsentieren scheint“. Diese Aussagen drücken keine flüchtige Wut aus, sondern vielmehr einen psychologischen und kulturellen Wandel von Vertrauen zu Misstrauen.
Der Zweifel beginnt, wenn die Öffentlichkeit erkennt, dass die Sprache, an die sie sich gewöhnt hat – die Sprache der Transparenz und Rechenschaftspflicht –, das Geschehen nicht erklärt. Genau davor warnte der Soziologe Zygmunt Bauman, als er schrieb, dass die Spätmoderne einen Zustand der „moralischen Unsicherheit“ hervorbringt, in dem die Regeln zwar bestehen bleiben, das Vertrauen in ihre Gerechtigkeit aber schwindet.
In diesem Klima ist Scheitern keine Ausnahme mehr, sondern ein Zeichen für einen tieferliegenden Fehler im übergeordneten Narrativ. Dieser Zweifel äußert sich nicht immer in lautstarken Protesten, sondern sickert langsam ins öffentliche Bewusstsein und wandelt sich in eine kalte Distanz zum offiziellen Diskurs.
Dies manifestiert sich in einer einfachen, ironischen und empörten Frage, die in Kommentaren und Analysen immer wieder auftaucht: das Gefühl der Überraschung „jedes Mal“. Es ist ein implizites Eingeständnis, dass das Narrativ nicht mehr überzeugt und dass das, was einst als Abweichung galt, nun als plausible Möglichkeit gelesen wird.
In diesem Moment wird der Skandal zu einer kulturellen Offenbarung, nicht bloß zu einem moralischen Versagen oder individuellen Fehltritt. Er zeigt, wie ein System seine Wertvorstellungen bewahren kann, während es gleichzeitig seine Überzeugungskraft gegenüber seinem Publikum verliert.
Hannah Arendt schrieb an anderer Stelle, dass die größte Gefahr für moderne Gesellschaften nicht die Lüge, sondern die „Gleichgültigkeit gegenüber der Wahrheit“ sei. Zweifel ist also nicht das Ende der Geschichte, sondern der Beginn einer Phase, in der Zweifel zur Norm hinsichtlich des Bildes wird, das wir von uns selbst kultiviert haben.
Werte im Dienste des Geldes
Es ist daher ein Moment der Konvergenz zwischen einer skandalösen Realität und einer alten philosophischen Kritik, die vor der Fragilität der Ansprüche der Moderne warnte. Jahrzehnte vor jedem Skandal warnten Philosophen davor, dass das moderne Projekt, obwohl es Rationalität und Befreiung versprach, das Potenzial für Abweichungen in sich barg, sobald Werte zu Instrumenten der Kontrolle wurden.
Max Horkheimer und Theodor Adorno schrieben in ihrem Buch „Dialektik der Aufklärung“, dass die Aufklärung, während sie danach strebte, die Menschheit vom Aberglauben zu befreien, sich in eine instrumentelle Rationalität verwandeln könnte, die Werte auf Nutzen und Herrschaft reduziert. Aus dieser Perspektive wird Moral nicht explizit abgeschafft, sondern vielmehr soumformuliert, dass sie dem System dient, sodass der moralische Slogan Teil des Mechanismus wird, anstatt ein Maßstab für dessen Überprüfung zu sein.
Michel Foucault erweiterte diese Kritik, indem er argumentierte, dass moderne Macht nicht durch direkte Repression, sondern durch die Produktion eines Diskurses wirkt, der vernünftig, human und fortschrittlich erscheint. In diesem Kontext muss das System seine Widersprüche nicht verbergen; es genügt, sie sprachlich zu handhaben, und das „Spiel“ setzt sich in einem wiederkehrenden Kreislauf innerhalb von Institutionen und zwischen Individuen fort.
Jürgen Habermas plädierte für die Möglichkeit, die Moderne zu retten, warnte aber vor der Gefahr der „Kolonisierung der Lebenswelt“, wenn ökonomische und administrative Systeme die ethischen und kommunikativen Bereiche dominieren.
In einem solchen Szenario verlieren Werte ihre kritische Kraft und werden zu Verfahren, die umgesetzt statt diskutiert werden. Diese Idee verdeutlicht den posttraumatischen Moment, in dem das Problem nicht durch einen öffentlichen Dialog, der Vertrauen wiederherstellt, angegangen wird, sondern durch eine Reihe von Maßnahmen, die den Fall abschließen, ohne ihm wieder Sinn zu verleihen.
In einer düstereren Diagnose schrieb Zygmunt Bauman über die „flüssige Moderne“, in der sich Normen auflösen und Moral kein festes Gerüst mehr, sondern eine situationsbedingte Entscheidung ist.
In einer solchen Welt geht es nicht darum, wer die Schuld trägt, sondern darum, wer die Macht hat, sich der Verantwortung zu entziehen. Hier überschneidet sich philosophische Kritik mit der kulturellen Erfahrung der Öffentlichkeit, die Werte zwar im Diskurs als gegeben, in ihrer Anwendung aber als wandelbar wahrnimmt.
Der Epstein-Skandal sollte nicht als plötzlicher Bruch eines soliden modernistischen Projekts interpretiert werden, sondern vielmehr als eine Krise, vor der Philosophen gewarnt haben. Er unterstreicht, dass nicht die Moral selbst zusammengebrochen ist, sondern das Vertrauen in ihre Beständigkeit angesichts der Logik der Macht. Daher wandelt sich die öffentliche Skepsis von einer emotionalen Reaktion zu einer bewussten kulturellen Haltung gegenüber der Moderne.
Ist die Moderne die Lösung oder die Krise?
Jenseits der rechtlichen und ethischen Fragen rund um den Epstein-Skandal ist die Frage nach der Moderne und ihrer Neubewertung das Gebot unserer Zeit. Das Projekt, das schrittweise auf der Idee der inneren Kritik und Korrektur aufgebaut wurde, befindet sich in einer beispiellosen Bewährungsprobe: Der Korrekturmechanismus ist unter dem Druck der Dichotomie von Geld und Macht verschwunden.
Die westliche Moderne, so Immanuel Kant, zeichnete sich durch ihre Fähigkeit aus, Kritik als ständige moralische Verpflichtung zu praktizieren. Wie Theodor Adorno später warnte, kann diese Verpflichtung jedoch zu einem bloßen sprachlichen Ritual verkommen, wenn sie von den Machtstrukturen losgelöst wird. In einem solchen Fall wird Kritik nicht abgeschafft, sondern ihrer Wirkung beraubt und von eben jenem System absorbiert, das sie eigentlich infrage stellen sollte.
Der Diskurs moralischer Überlegenheit dient nicht länger der Bewertung der Moderne, sondern vielmehr ihrer Verteidigung. Werte werden bemüht, um ihre symbolische Wirkung zu schmälern und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass „das System funktioniert“, selbst wenn gegenteilige Beweise erdrückend sind. Genau dies beschrieb Zygmunt Bauman, als er feststellte, dass moderne Gesellschaften eine Krise in ihrer Fähigkeit erleben, mit ihren inhärenten Widersprüchen zu koexistieren.
H.A.
Europa
Deutschland implementiert die EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht
Berlin 09.02.2026
Wichtiger Beitrag zu einer einheitlichen Sanktionsdurchsetzung und einem fairen Wettbewerbsumfeld in der EU.
Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Die Durchsetzung der EU-Sanktionen wird durch die Richtlinie gestärkt. Sie hat das Ziel, das Sanktionsstrafrecht in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und damit eine effiziente, einheitliche Durchsetzung der EU‑Sanktionen sicherzustellen. Die Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts ist gleichzeitig eine wichtige Unterstützung für die deutschen Exportunternehmen, da so europaweit einheitliche Standards bei der Durchsetzung von Sanktionen geschaffen werden.
Angesichts des anhaltenden, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist es von entscheidender Bedeutung, die wirtschaftliche und finanzielle Handlungsfähigkeit Russlands konsequent zu beschränken. Die EU-Sanktionen zielen darauf ab, den Zugang zu kriegswichtigen Gütern, Technologien und Finanzmitteln zu blockieren und damit die Kriegsführung und Kriegsfinanzierung weiter zu erschweren. Die Sanktionen zeigen Wirkung, der wirtschaftliche Druck auf Russland steigt: Der Zugriff auf Hochtechnologie-Güter wird für Russland immer aufwendiger und teurer. Dies behindert die Kriegsführung zunehmend.
Entscheidend bleibt die konsequente Durchsetzung der EU‑Sanktionen in allen Mitgliedstaaten, um insbesondere Umgehungsversuche seitens Russlands wirksam zu unterbinden. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten wird dieses Defizit nun beheben. Deutschland schließt sich mit dem heutigen Inkrafttreten der Gruppe der Länder an, die ihre nationalen Rechtsordnungen bereits angepasst haben. Wenn all Mitgliedstaaten die Umsetzungen abgeschlossen haben, wird die Richtlinie ihre volle Wirkung entfalten und die europaweit einheitliche Durchsetzung der EU‑Sanktionen gesichert sein.
Das Außenwirtschaftsgesetz erfüllte hinsichtlich der zu strafenden Tatbestände in sehr weiten Teilen bereits die Vorgaben der Richtlinie. Auch bei den Strafrahmen und den Regelungen für die Strafverfolgung entspricht die Richtlinie überwiegend dem in Deutschland bislang geltenden Sanktionsstrafrecht. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
· Strafbewehrung von Verstößen gegen sog. Transaktionsverbote (verbieten Geschäftsabschlüsse mit bestimmten russischen Unternehmen).
· Strafbewehrung bestimmter Fälle der vorsätzlichen Sanktionsumgehung – zum Beispiel bei Vermögensverschleierung.
· Strafbarkeit leichtfertiger Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr von Dual‑Use‑Gütern. Umsetzung der in der Richtlinie vorgesehenen Strafausschließungsgründe für humanitäre Aktivitäten und bestimmte Formen des anwaltlichen Handels.
Die deutsche Wirtschaft unterstützt die Umsetzung der Sanktionen gegen Russland in beispiellosem Maße. Zugleich stellen die Sanktionen Unternehmen vor erhebliche praktische Herausforderungen. Mit Blick auf praktisch-technische Aufgaben bei der Umsetzung, wie beispielsweise die notwendige Software-Implementierung von neuen Listungen, bieten auch künftig die allgemeinen strafrechtlichen Irrtumsregeln den in gutem Glauben agierenden Unternehmen hinreichenden Schutz vor Strafverfolgung. In diesem Sinne hat sich auch der Deutsche Bundestag in einer ergänzenden Erklärung des Wirtschaftsausschusses klargestellt geäußert.
Darüber hinaus werden unabhängig von der Richtlinienumsetzung im Außenwirtschaftsgesetz neue Rechtsinstrumente auf Grundlage des EU-Sanktionsrechts eingeführt, die es ermöglichen, dass EU‑Tochtergesellschaften von sanktionierten russischen Unternehmen von den EU-Sanktionen ausgenommen bleiben.
Politik
Die Vereinten Nationen und die Welt
Berlin 06.02.2026
– Seit ihrer Gründung vor fast achtzig Jahren hat die UNO die Erwartungen der Weltbevölkerung nicht erfüllt, etwa die Schaffung von Weltfrieden, die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kriegen.
Die Vereinten Nationen haben die Massaker in Ruanda, Srebrenica, Myanmar und anderen Teilen der Welt ignoriert.
Die Frage bleibt unbeantwortet: Genießt die UNO das Vertrauen der Weltbevölkerung, nicht nur das ihrer Regierungen?
Joschka Fischer, Außenminister unter dem ehemaligen deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder, gilt als einer der führenden Befürworter von Reformen des UN-Sicherheitsrats. Berlin versuchte mit Unterstützung Afrikas, Lateinamerikas und Asiens einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu sichern, jedoch ohne Erfolg. Auch Afrika, die Arabische Liga und die Europäische Union forderten einen ständigen Sitz, doch diese Forderungen wurden von der vergessenen internationalen Organisation auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.
Auf einem Seminar zur Zukunft der Vereinten Nationen, das am Donnerstagabend, dem 5. Februar, von der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet wurde, wies die ehemalige US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Kelly Craft, die Behauptung zurück, dass Resolutionen des Sicherheitsrats – ob dafür oder dagegen – von Delegierten ohne Konsultation ihrer Regierungen verabschiedet würden. Der ehemalige deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen, Christoph Heusgen, betonte hingegen, dass die Umsetzung von Sicherheitsratsresolutionen mit Schwierigkeiten verbunden sei und die Struktur der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats reformiert werden müsse, um das Vertrauen der Weltbevölkerung zurückzugewinnen.
Viele Resolutionen des UN-Sicherheitsrats werden von den Vereinigten Staaten, Russland oder China mit einem Veto blockiert; diesem Chaos müsse ein Ende gesetzt werden.
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Politik
Recht und Verbraucherschutz
Berlin 06.02. 2026
– Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes „zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ (21/3854) vorgelegt. Dem Bundestag in den beiden vergangenen Wahlperioden zugeleitete gleichgerichtete Vorlagen (20/1545, 19/21611) waren jeweils der Diskontinuität anheimgefallen.
Der Entwurf der Länderkammer sieht Änderungen im gerichtlichen Verfahren nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor . Unter anderem sollen den zuständigen Gerichten rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die jeweiligen Verfahren beschleunigt und straff durchführen zu können. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts mit einer hohen Anzahl von Bußgeldverfahren bestehe dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es in dem Entwurf.
Ziel des Gesetzentwurfes sei es, das Bußgeldverfahren unter Beibehaltung notwendiger hoher rechtsstaatlicher Standards effektiver zu gestalten und – unter Berücksichtigung der Bedeutung der jeweiligen Sache – einen zügigen Verfahrensabschluss zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang solle auch ein sinnvoller Einsatz der justiziellen Arbeitsressourcen unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Standards gesichert werden.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mit, dass sie das Anliegen zwar nachvollziehen und einzelne Vorschläge für zweckdienlich halte. Weitere Vorschläge müssten weiter geprüft werden, andere lehnt die Bundesregierung ab. „Die Bundesregierung wird das berechtigte Anliegen daher prüfen und in einem eigenen Vorhaben umsetzen“, heißt es abschließend.
Politik
Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
Berlin 06.02.2026
– Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze“ (21/3947) ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016/97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung und imP 34d Abs. 8 Nr. 2 der GewO, die bisher eine Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags vorsieht, aufgehoben werden. Auch die Ausnahmevorschrift nach § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen vorsieht, soll aufgehoben werden. Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ist jeweils eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen.
Darüber hinaus soll in § 34d Abs. 5 Satz 1 GewO ergänzt werden, dass in bestimmten Fällen bei Beeinträchtigung der gewerberechtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit einem Drittstaatsbezug eines Versicherungsvermittlers die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler versagt werden kann.
Politik
Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2025
Berlin 06.02.2026
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außenund sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung sind durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet.
Zur Beschleunigung und Optimierung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte insbesondere in EU- und bestimmte NATO-Länder gelten dabei verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Diese ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Lieferung und verstärken somit die Kooperationsmöglichkeiten insbesondere unter EU- und NATO-Ländern. Die Werte solcher Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit diese vorliegen, werden sie hier kumuliert mit den Einzelgenehmigswerten ausgewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergleich von Genehmigungswerten durch einzelne oder
mehrere Großprojekte beeinflusst werden kann.
Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2025 nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von rund 12 Milliarden Euro erteilt. Dieser Gesamtwert setzt sich aus rund 5,6 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 6,4 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Rund 8,6 Milliarden Euro entfallen auf erteilte
Einzelausfuhrgenehmigungen und rund 3,3 Milliarden auf Meldewerte zu Allgemeinen
Genehmigungen. Hauptempfängerland in 2025 ist erneut die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 2 Milliarden Euro genehmigt wurden.
Die Werte im Einzelnen:
Im Jahr 2025 entfallen vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter rund 10,7 Milliarden Euro und damit rund 90 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.
Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 7,7 Milliarden Euro (anteilig rund 4,23 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 3,44 Millarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Im Genehmigungswert für Drittländer (einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur) von rund 4,2 Milliarden Euro (anteilig: rund 1,4 Millarden Euro Kriegswaffen und rund 2,8 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter) beträgt der Anteil der Ukraine (rund 2 Milliarden Euro) rund 47 Prozent. Zusammen mit der Republik Korea, Singapur und der Ukraine entfielen bei den Drittländern insgesamt rund 2,99 Milliarden Euro und damit rund 71 Prozent der Rüstungsexporte auf diese drei Länder und rund 1,2 Millarden Euro auf weitere Drittländer. Zweitländer, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Rund 1,2 Milliarden Euro und damit rund 10 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen entfallen auf sonstige Drittländer. Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im Jahr 2025 Genehmigungen im Wert von rund 2 Milliarden Euro erteilt. Die Ukraine ist damit sowohl das Drittland 3 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.
Politik
Regierung betont Rolle von Medienbildung
Berlin 05.02.2026
– Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (21/3921) auf eine Kleine Anfrage (21/3622) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit welchen Maßnahmen sie in den kommenden Jahren die digitale Medienbildung fördern möchte beziehungsweise dies schon tut. Sie verweist auf verschiedene Förderprogramme des Bundes und betont, besonderen Handlungsbedarf in strukturschwachen Regionen und in älteren Bevölkerungsgruppen zu sehen. Medienbildung und Demokratiebildung gehörten zusammen und würden auf verschiedenen politischen Ebenen bereits gefördert, so die Regierung.
Politik
Keine Daten zu touristischen Reisen in „Risikogebiete“
Berlin 05.02.2026
– Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keine statistischen Daten zu Reisen deutscher Touristinnen und Touristen in sogenannte Risikogebiete und nimmt auch keine formale Einstufung von Ländern oder Regionen als „Risikogebiete“ vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/3927) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3679) hervor.
Stattdessen erstelle das Auswärtige Amt für jedes Land spezifische Reise- und Sicherheitshinweise, die auf besondere Risiken aufmerksam machten und regelmäßig aktualisiert würden, schreibt die Bundesregierung. Eine Meldepflicht für Auslandsaufenthalte deutscher Staatsangehöriger bestehe nicht, weshalb auch keine belastbaren Erkenntnisse über die Entwicklung touristischer Reisen in einzelne Länder, etwa nach Somalia, vorlägen.
Auch zu Notlagen deutscher Touristinnen und Touristen in Regionen mit erhöhten Sicherheitsrisiken führe die Bundesregierung keine gesonderte Statistik. In den Reise- und Sicherheitshinweisen würden jedoch mögliche Gefahren wie gesundheitliche Risiken, Kriminalität oder Terrorismus beschrieben. Diese Hinweise seien im Jahr 2025 rund 33 Millionen Mal abgerufen worden, heißt es in der Antwort weiter.
Politik
Bundesministerin Hubig reist nach Den Haag
Berlin 05.02.2026
– Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. Für den heutigen Tag sind ein Besuch beim Internationalen Strafgerichtshof geplant sowie Besuche bei der Agentur der Europäischen Union für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den Kosovo Specialist Chambers. Am morgigen Tag soll ein Besuch beim Internationalen Gerichtshof folgen sowie ein Besuch beim Register of Damage for Ukraine.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Völkerrecht und Völkerstrafrecht sind menschheitliche Errungenschaften. Die Idee, die sie verkörpern, ist so unverzichtbar wie einfach: Kein Staat und kein Mensch stehen außerhalb des Rechts. Den Haag ist der Ort, an dem diese Überzeugung in besonderer Weise greifbar wird. Sowohl der Internationale Gerichtshof als auch der Internationale Strafgerichtshof haben hier ihren Sitz. Mit meinem Besuch in Den Haag möchte ich Deutschlands Unterstützung für die internationale Gerichtsbarkeit bekräftigen. Zugleich möchte ich zentrale Einsichten des internationalen Rechts unterstreichen: Mächtige mögen das Recht mitunter verdrehen, verletzen oder verlachen, Rechtsunterworfene bleiben sie alle. Die Kraft des Völkerrechts zur Ordnung und zur Deeskalation ist sehr viel größer, als zynische Lautsprecher es uns glauben machen wollen.“
Informationen zu den von Ministerin Hubig besuchten Institutionen:
Internationaler Strafgerichtshof
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein ständiges internationales Strafgericht. Er beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag, dem Römischen Statut, das im Jahr 1998 angenommen wurde und der Verfolgung der schwersten Verbrechen des Völkerstrafrechts dient: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit 2018 auch das Führen eines Angriffskrieges.
Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Der IGH ist zuständig für die Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten und erstellt Rechtsgutachten. Die Entscheidungsgrundlage bildet das Völkerrecht.
Kosovo Specialist Chambers
Die Kosovo Specialist Chambers (KSC) sind ein in 2017 gegründetes Gericht zur Verfolgung von Straftaten, die im Zuge des Kosovokriegs zwischen 1998 und 2000 begangen wurden und der kosovo-albanischen Miliz UÇK und ihren Kommandanten zur Last gelegt werden. Es ist ein sogenanntes hybrides Strafgericht, dessen Richterschaft und Anklagevertreter zwar international besetzt sind, das aber seine Rechtsgrundlage in der kosovarischen Verfassung hat und Teil des kosovarischen Gerichtssystems ist. Das Gericht verhandelt und urteilt nach kosovarischem Recht.
Eurojust
Eurojust ist eine Einrichtung der EU zur Förderung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb Europas und im Verhältnis zu Drittstaaten. Konkret unterstützt und verstärkt Eurojust die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden, die für bestimmte Formen schwerer Kriminalität zuständig sind. Mitgliedstaaten entsenden sog. Nationale Mitglieder, wie von einem nationalen Team (sog. Country Desks) unterstützt werden.
Ukraine Damage Register
Das Schadensregister für die Ukraine ist ein unter dem Dach des Europarates eingerichtetes Register um Ansprüche auf Schadensersatz zu dokumentieren, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine entstanden sind. Ukrainische Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen können Ansprüche anmelden. Das Register ist das erste Element eines dreiteiligen Mechanismus. Als nächstes wird über die Ansprüche durch eine im Dezember 2025 beschlossene Claims Commission entschieden.
Politik
Gemeinsam gegen weibliche Genitalverstümmelung
Berlin, Hamburg 05.02.2026
– Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) am 6. Februar macht die Kinderrechtsorganisation Plan International deutlich, wie wichtig es ist, auch die Männer aktiv an der Aufklärungsarbeit zu beteiligen. Weltweit sind mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten. Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge fast 104.000 Betroffene, um die 20.000 Mädchen gelten als gefährdet. Unter den Folgen des Eingriffs leiden die meisten von ihnen ihr Leben lang massiv.
„Weibliche Genitalverstümmelung ist in den betroffenen Gemeinden ein Tabuthema“, sagt Edell Otieno-Okoth, Referentin für FGM/C bei Plan International Deutschland. „Wir können das Vertrauen der Menschen dort jedoch nur gewinnen, wenn wir mit ihnen sprechen. Das gilt für Frauen ebenso wie für Männer. Auch sie müssen in der Aufklärung für ihre Verantwortung sensibilisiert werden: Ob Vater, Ehemann, Bruder, religiöser Führer oder Dorfvorsteher – sie alle können ihren Einfluss nutzen und dazu beitragen, die schädliche Praktik in ihren Familien und Gemeinden zu beenden. Eine nachhaltige Abkehr gelingt nur, wenn sie vom gesamten Umfeld getragen wird. Darum binden wir alle Gemeindemitglieder aktiv in unsere Maßnahmen ein – in Deutschland und weltweit.“
Bundesweite Netzwerkarbeit
Um in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung vorzugehen, baut Plan International in Kooperation mit regionalen Beratungs- und Anlaufstellen die bundesweite Netzwerkarbeit aus. Mit dem Einfluss, den Männer haben, um die schädliche Tradition in ihren Gemeinden nachhaltig zu beenden, beschäftigt sich dieses Jahr die Paneldiskussion „Männer zwischen Religion und Tradition – gemeinsam gegen FGM/C“, die die Kinderrechtsorganisation am 5. Februar um 14:00 Uhr in Hamburg ausrichtet. In dem Livestream tauschen sich die männlichen Podiumsgäste über die besonderen Herausforderungen im Umgang mit FGM/C in ihren Gemeinden aus. Zu den Teilnehmenden gehören u.a. ein Koran-Lehrer, ein Pastor und zwei Aktivisten, die sich gegen FGM/C engagieren. Der Livestream ist offen für alle Interessierten. Am Ende können per Chat Fragen an die Panelteilnehmer gestellt werden. Anmeldung unter: stopfgmc@plan.de
Seit über 20 Jahren setzt sich Plan International weltweit gegen weibliche Genitalverstümmelung ein, unter anderem in Ägypten, Äthiopien, Burkina Faso, Guinea, Kenia, Mali, Senegal und Sierra Leone. Durch Informationsveranstaltungen werden Eltern und Gemeindemitglieder über die schwerwiegenden Folgen der Menschenrechtsverletzung aufgeklärt. Ziel ist es, die Teilnehmenden für ihre Verantwortung zu sensibilisieren.
Darüber hinaus werden Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich im medizinischen und psychologischen Umgang mit den Betroffenen geschult. In Senegal unterstützt die Kinderrechtsorganisation bei der Gründung sogenannter Väter-Clubs, die die Männer bestärken, die Aufklärung über FGM/C in ihren Gemeinden voranzutreiben. Auch Podcasts helfen, das Thema in die Gemeinden zu tragen, zum Beispiel in Ägypten, wo Plan International im Rahmen einer großen Aufklärungskampagne Jugendliche motiviert, eigene Gesprächsformate zu produzieren und zu senden.
Politik
Flucht vor Verantwortung
Wiesbaden 05.02.2026
– Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8. Februar 2026 mitteilt. Mehr als drei Viertel (79 %) der 698 400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.
Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen verheiratet
Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. Am höchsten war 2024 der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen
Im selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen. Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut 16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut 33 %.
Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um 6 Jahre gestiegen
Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.
Ehen werden später geschieden und halten länger als vor 20 Jahren
Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei 47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern (1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung bei 14,7 Jahren. Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet.
2024 wurden gut 129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde.
Deutschland bei Eheschließungen etwas über EU-Schnitt
Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im EU-Schnitt (4,0). Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1) und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.
Politik
Bundestag blockiert Petition
Berlin 05.02.2026
– Werden politisch unbequeme Anliegen abgewehrt? Bündnis fordert: Bundestagspräsidium soll den Vorfall überprüfen.
Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses verweigert die Veröffentlichung einer Petition für ein Vetorecht auf Bundesebene. Zur Begründung ließ der Ausschussdienst wissen, die Petition sei „offensichtlich erfolglos“. „Wer Petitionen nach Erfolgschancen aussortiert, entwertet das Petitionsrecht“, sagt Jörg Mitzlaff, Einreicher der Petition. Ein breites Bündnis hatte angestrebt, die notwendigen 30.000 Unterschriften auf der Petitionsplattform des Bundestages zu sammeln, damit es zu einer Anhörung kommt. Mit dem vorgeschlagenen Vetorecht sollen Bürgerinnen und Bürger per Unterschriftensammlung ein Referendum über ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz verlangen können. Hinter der Forderung steht ein Bündnis aus sieben zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter die Vereine Mehr Demokratie und Abstimmung 21 sowie openPetition. Auch Bundes- und Landtagsfraktionen hatten bisher die Einführung eines solchen direktdemokratischen Instrumentes vorgeschlagen.
In einem Brief an das Bundestagspräsidium verlangen die Organisationen eine Überprüfung des Vorgangs: „Es muss den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, über das Petitionsrecht Regelungs- und Reformbedarf öffentlich sichtbar an den Bundestag zu adressieren, unabhängig davon, ob eine Petition von der regierenden Mehrheit als willkommen und aussichtsreich angesehen wird. Schließlich ist das Petitionsrecht das einzige formal geregelte Verfahren, um sich zwischen den Wahlen an den Bundestag zu wenden.“
Zudem werden Vorschläge für eine Nachbesserung der Verfahrensregeln gemacht.
„Das vorgeschlagene Vetorecht gilt als Instrument, mit dem sich Vertrauen in die Demokratie stärken lässt. Die Petition zu veröffentlichen, würde die Debatte befördern, wie es um unsere Demokratie bestellt ist. Aber so müssen wir konstatieren: Willkür frisst Vertrauen“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e. V.
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