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Politik

Corona-Impfstoffe nach umfangreichen Prüfungen zugelassen

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Berlin 28.01.2026

Die zugelassenen Corona-Impfstoffe sind nach Einschätzung der Bundesregierung sicher. Die pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe sei in einem zentralen europäischen Zulassungsverfahren bewertet worden. Auf dieser Grundlage seien die Genehmigungen für das Inverkehrbringen durch die EU-Kommission erteilt worden, heißt es in der Antwort (21/3725) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3426) der AfD-Fraktion.

Wie bei allen zugelassenen Arzneimitteln werde auch die Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe im Rahmen der bestehenden Zulassung in der EU von den zuständigen Behörden fortlaufend überwacht. Seit Dezember 2020 seien in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum fast eine Milliarde Dosen Covid-19-Impfstoffe verabreicht worden, so dass eine beispiellose Menge an Daten verfügbar sei, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe zu bestätigen.

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Berlin

Kinder: Opfer der Gier

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Berlin 30.01.2026

– Die Bundesministerin für Entwicklung und Internationale Zusammenarbeit, Reem Al-Abbali Radovan, und Vertreter von UNICEF eröffneten eine Fotoausstellung, die das Leid von Kindern in Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, Gaza und Afghanistan dokumentiert. Die Bilder verdeutlichen die Notlage von Kindern unter der Herrschaft ihrer Regierungen, die Gewalt ausüben, Menschenrechte verletzen und ungerechte Politik betreiben, wie beispielsweise das Schulverbot für Mädchen durch die Taliban.

Die Ministerin betonte, dass sich die Bundesregierung dem Schutz von Kindern verpflichtet fühlt und im ständigen Dialog mit internationalen Organisationen steht, um moralische und politische Unterstützung zu gewinnen und der Tragödie dieser Kinder ein Ende zu setzen, die Opfer staatlicher Gewalt sind, welche Menschenrechte verletzt und zu Hunger, Armut und Krankheit führt.

Die Ausstellung ist noch bis Ende April im Willy-Brandt-Haus in Berlin zu sehen.

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Cyber- und Sicherheitspakt: Deutschland und Israel proben den Ernstfall

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Berlin 30.01.2026

Premiere im Cyberraum: Deutschland und Israel haben erstmals gemeinsam die Abwehr eines schweren Cyberangriffs trainiert. Die Übung lief unter dem Namen BLUE HORIZON. Sie war der erste konkrete Schritt aus dem Cyber- und Sicherheitspakt, den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im Januar vereinbart haben.

Kern der Zusammenarbeit: der Aufbau eines deutschen Cyberdomes, angelehnt an das bewährte israelische Modell.

Bei der Übung arbeiteten Expertinnen und Experten der israelischen Nationalen Cyberdirektion Seite an Seite mit deutschen Cyber-Profis aus verschiedenen Behörden und Organisationen. Ziel: sich besser kennenlernen, Abläufe angleichen und eine gemeinsame Sprache für den Ernstfall entwickeln. Kurz gesagt: schneller reagieren, besser zusammenarbeiten, Angriffe früher stoppen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:
„Mit der ersten gemeinsamen Cyber-Abwehrübung machen wir das Cybersicherheitspaket praktisch wirksam. Wir stärken unsere Fähigkeit, schwere Cyberangriffe abzuwehren. Diese Kooperation schafft echte Krisenkompetenz. Deutschland und Israel stehen Seite an Seite für starke, sichere Abwehrsysteme und den Aufbau eines deutschen Cyberdomes.“

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Deutsch-ukrainische Gespräch

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Berlin 30.01.2026  

– Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Abend mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert. 

Der Bundeskanzler verurteilte die fortdauernde systematische und brutale Zerstörung ziviler ukrainischer Energieinfrastruktur durch russische Angriffe auf das Schärfste.

Präsident Selenskyj dankte für das Winterhilfe-Paket der Bundesregierung. Dieses umfasst neben weiterer Unterstützung für die ukrainische Luftverteidigung beispielsweise auch Blockheizkraftwerke und Generatoren. Es hilft der ukrainischen Zivilbevölkerung, die brutalen russischen Attacken zu überstehen.

Beide begrüßten die Bemühungen um eine Feuerpause. Der Bundeskanzler erneuerte die deutsche Unterstützung für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine. Beide stehen hierzu in engstem Kontakt.

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Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual use-Gütern

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Berlin 30.01.2026

Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung tritt zum 1. Februar in Kraft

Genehmigungsverfahren für Rüstungsgüter und Dual use Güter werden beschleunigt – Erleichterungen u.a. für europäische Rüstungskooperationen und Cloud-Nutzung zum Technologieaustausch vorgesehen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum 1. Februar 2026 verschiedene Maßnahmen in Kraft, die die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual use-Gütern vereinfachen und beschleunigen.

Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im BMWE: „Mit dem Maßnahmenbündel passen wir die Exportkontrolle an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen an, indem wir vor allem europäische Kooperationen stärken. Zugleich schaffen wir durch neue Genehmigungsformen und gestraffte Verfahren mehr Verlässlichkeit für die Ausführer. Auf diese Weise bauen wir Bürokratie ab, konzentrieren Ressourcen und schaffen Erleichterungen für Unternehmen, wo immer dies unter Einhaltung hoher Prüfstandards möglich ist. Hierbei wird das BAFA weiterhin risikoorientiert vorgehen und die beteiligten Bundesressorts angemessen einbeziehen.“

Als Teil des Maßnahmenbündels werden weitere Allgemeine Genehmigungen (AGGs) eingeführt und bestehende AGGs aktualisiert. AGGs sind pauschale Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter und Dual use-Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Kontrollressourcen auf die Exporte zu konzentrieren, die einer vertieften Bewertung bedürfen.

Als weiteres wesentliches Element werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA gestärkt, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Insbesondere über den Austausch von Technologie kann so künftig schneller entschieden werden, wenn er innereuropäisch oder konzernintern erfolgt. Einen weiteren Schwerpunkt stellen Verfahrenserleichterungen für Gemeinschaftsprojekte dar. So soll mit einem neuen Verfahren der bürokratische Aufwand für nationale Teilnehmer an amtlich anerkannten Gemeinschaftsprojekten erheblich verringert werden. Hierzu wird das Instrument der „Sondergenehmigung“ geschaffen.

Im Detail zu Änderungen der AGGs:

Es wird eine neue AGG für Anträge auf die Verbringung und Ausfuhr von Technologie und Software im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds eingeführt. Auch der Upload bzw. die Datenspeicherung auf näher definierten Servern in europäischen Staaten wird geregelt und erleichtert. Die AGG Nr. 21 wird dahingehend erweitert, dass sie stärker für Schutzausrüstung nutzbar ist. Mit dem Beitritt des Vereinigten Königreich zum Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich wird die korrespondierende AGG Nr. 28 auch für entsprechende Ausfuhren in das Vereinigte Königreich nutzbar. Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen (AGG Nr. 24) sind künftig in zusätzliche Länder möglich. Für eine zeitnahe Umsetzung der Regimeentscheidung des Wassenaar Plenary vom 5.12.25 zur Entlistung bestimmter Laser vom Anhang I EU-Dual-Use-Verordnung und einer damit verbundenen möglichen Verfahrenserleichterung wird bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Anhangs I der Verordnung in 2026 der Güterkreis der AGG Nr. 17 um diese Laser erweitert.

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Arbeitsmarkt weiter unter Druck

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Die Arbeitsmarktzahlen im Januar 2026

Berlin 30.01.2026

Mit der beginnenden Winterpause ist die Zahl arbeitsloser Menschen im Januar 2026 gestiegen. Insgesamt waren 3,085 Millionen Menschen arbeitslos – das waren 177.000 mehr als vor einem Monat. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber dem Vormonat um 0,4 Prozentpunkte gestiegen und liegt nun bei 6,6 Prozent.

Ein kräftiger Anstieg der Arbeitslosigkeit ist im Januar aufgrund der Witterungsbedingungen üblich. Saisonbereinigt blieb die Zahl der Arbeitslosen weitgehend unverändert.

Die Unterbeschäftigung, die u. a. auch Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen umfasst, hat sich gegenüber dem Vormonat um 128.000 erhöht. Saisonbereinigt nahm die Unterbeschäftigung im Vergleich zum Vormonat um 4.000 ab. Im Vergleich zum Vorjahr fiel sie um 8.000 geringer aus. Damit setzt sich der Trend einer leicht abnehmenden Unterbeschäftigung weiter fort.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Oktober auf November um 22.000 auf 35,21 Millionen gesunken. Ohne Beschäftigungsaufnahmen von ausländischen Staatsbürgern würde die Zahl der Beschäftigten in Deutschland jedoch schon seit längerem sinken. Im November waren erstmals sechs Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihre Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 257.000 gestiegen. Dieser Zuwachs geht ganz auf Personen aus sogenannten Drittstaaten zurück. Insgesamt waren 804.000 Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern (plus 69.000 im Vergleich zum Vorjahr) und 374.000 Ukrainerinnen und Ukrainer (plus 78.000 im Vergleich zum Vorjahr) in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt. Das zeigt: Die Bemühungen um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt wirken.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Die deutsche Wirtschaft zeigte zum Jahresende eine leichte Aufwärtsbewegung. Auf dem Arbeitsmarkt macht sich dies allerdings auch wegen des Wintereinbruchs noch nicht bemerkbar. Saisonbereinigt stagnieren die Arbeitslosenzahlen. Als Bundesregierung investieren wir mit 500 Milliarden Euro gegen die Konjunkturflaute an und bauen unnötige Bürokratie ab. Darüber hinaus investieren wir in Qualifizierung und Weiterbildung, um den Strukturwandel zu gestalten und die Beschäftigten fit zu machen für den Arbeitsmarkt von morgen. An die Arbeitgeber appelliere ich, auch in Zeiten der Krise in Ausbildung zu investieren. Denn die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen, und die werden angesichts des demographischen Wandels dringend gebraucht.“

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Deutsch-Romänische Gespräch

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Berlin 29.01.2029

– Die Gespräche zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und seinem Gast, dem rumänischen Ministerpräsidenten Ilie Bulăuán, fanden am Mittwoch, dem 28. Januar, in Berlin statt. Im Mittelpunkt standen die Entwicklung der Sicherheitskooperation und die Stärkung der deutsch-rumänischen Wirtschaftsbeziehungen. Beide Staatschefs bekräftigten ihre Unterstützung für die Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der Europäischen Union.

Der rumänische Ministerpräsident betonte, dass seine Regierung alle Anstrengungen unternimmt, die Korruption zu bekämpfen und im Rahmen ihrer EU-Mitgliedschaft bedeutende Fortschritte erzielt hat.

Foto: © PWO

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10 humanitäre Krisen, die keine Schlagzeilen machten

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Berlin 28.01.2026.

– Der CARE-Krisenreport untersucht jährlich die globale Online-Berichterstattung humanitärer Krisen. Die am 28. Januar erschienene zehnte Ausgabe des Berichts zeigt: Die Zentralafrikanische Republik führt mit nur 1.532 Online-Artikeln die Liste der im Jahr 2025 am wenigsten beachteten Krisen an.

Ein langanhaltender Konflikt führt dazu, dass in der Zentralafrikanischen Republik mehr als 2,4 Millionen Menschen in Not sind. Etwa jeder fünfte Mensch ist auf der Flucht. Zugleich verzeichnet das Land mit der diesjährigen Platzierung einen traurigen Rekord: Die Zentralafrikanische Republik ist in jeder der zehn Ausgaben des CARE-Krisenreports seit 2016 vertreten.

„Seit einem Jahrzehnt lenkt der CARE-Krisenreport den Blick auf humanitäre Notlagen, die Gefahr laufen, aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verschwinden“, erklärte Karl-Otto Zentel, Generalsekretär von CARE Deutschland. „Doch Aufmerksamkeit ist eine Frage der Menschenwürde und des Überlebens. Denn wo Krisen unsichtbar bleiben, fehlt oft auch die finanzielle Unterstützung. Für Menschen in Krisenregionen bedeutet das unter anderem weniger Nahrung, weniger medizinische Versorgung, weniger Hoffnung.“

Acht vergessene Krisen in Afrika

Den zweiten Platz auf der Liste belegt Namibia, wo 1,3 Millionen Menschen sich nicht ausreichend ernähren können. Sambia nimmt Platz drei ein: Dort sind 5,5 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Während im diesjährigen CARE-Krisenreport zwar auch Honduras und Nordkorea gelistet sind, liegen weiterhin acht der zehn am stärksten vernachlässigten Krisen in Afrika. Ein zentraler gemeinsamer Nenner: Der Klimawandel wirkt als massiver Krisenverstärker – durch häufigere und intensivere Wetterextreme, Ernteausfälle sowie steigenden Druck auf die Versorgung mit Wasser und Nahrung.

So auch in Simbabwe, wo Dürre die Ernährungssicherheit von Millionen Menschen, insbesondere in ländlichen Gebieten, gefährdet. „Es war erschütternd zu sehen, wie das Ausmaß der durch El Niño verursachten Dürre 2023/24 in Simbabwe medial weitgehend übersehen wurde. Millionen Menschen waren von den Folgen noch im Jahr 2025 betroffen, Gemeinden kämpften um Zugang zu sauberem Wasser und Nahrung. Die geringe internationale Aufmerksamkeit ist nicht gerade hilfreich, wenn notleidende Familien dringend auf Unterstützung hoffen“, sagte Charlene Pellsah Ambali, stellvertretende CARE-Länderdirektorin in Simbabwe. „Die Welt muss solche Katastrophen wahrnehmen – erst dann entsteht der Druck, schnell und ausreichend zu handeln.“

Vergessene Krisen sichtbar machen

Auch die Europäische Union betont die Bedeutung, vergessene Krisen sichtbar zu machen und humanitäre Hilfe dort zu stärken, wo Aufmerksamkeit fehlt. „Vergessene Krisen sind oft komplex und langwierig. Von den Medien – und häufig auch von Geldgebern – werden sie übersehen, bleiben aber dennoch harte Realität. Für die notleidenden Menschen sind diese Krisen keineswegs ‚vergessen‘“, sagte Hans Das, stellvertretender Generaldirektor und Chief Operations Officer für Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (DG ECHO). CAREs jährlicher Bericht über vergessene Krisen ist eine eindringliche Erinnerung an diese Realität und ein wertvolles Instrument, damit zumindest etwas Licht ins Dunkel gebracht wird.“

Die zehn humanitären Krisen:

1. Zentralafrikanische Republik – Jede fünfte Person ist auf der Flucht.

2. Namibia – 1,3 Millionen Menschen haben zu wenig zu essen.

3. Sambia – 5,5 Millionen Menschen müssen mit Hilfsgütern versorgt werden.

4. Malawi – Vier Millionen Menschen sind von Ernährungsunsicherheit betroffen.

5. Honduras – Über 50 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze.

6. Nordkorea – Fast 11 Millionen Menschen sind von Unterernährung betroffen.

7. Angola – 2,6 Millionen Menschen – die Hälfte davon Kinder – sind in Not.

8. Burundi – 1,2 Millionen Menschen haben nicht genug zu essen.

9. Simbabwe – Ein Viertel der Kinder unter fünf Jahren ist mangelernährt.

10. Madagaskar – Rund jede siebte Person ist auf humanitäre Hilfe angewiesen.

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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien

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Berlin 28.01.2026

Umfassender Marktzugang und tiefere wirtschaftliche Zusammenarbeit – 
Politischer Abschluss der Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen 
zwischen der EU und Indien. Die EU und Indien haben heute am Rande des EU-Indien Gipfels in Neu-Delhi den politischen Abschluss der Verhandlungen über ein wegweisendes Freihandelsabkommen bekanntgegeben. 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Das Freihandelsabkommen zwischen der EU 
und Indien markiert einen nächsten großen Schritt für Europas wirtschaftliche Resilienz. Mit fast zwei Milliarden Menschen entsteht eine der größten Freihandelszonen der Welt. Das Abkommen macht deutlich: Europa handelt entschlossen und stellt seine Partnerschaften breiter auf. Davon profitiert unsere Exportwirtschaft – und Europas Position in der globalen Wirtschaft.“ 

Das Abkommen verbessert den Marktzugang zum indischen Markt insbesondere für die 
exportorientierten Branchen der deutschen Wirtschaft – darunter Maschinenbau, Chemie / 
Pharmazie, Elektrotechnik. Luft- und Raumfahrt sowie die Fahrzeug- und Zulieferindustrie. 
Nach vollständiger Umsetzung werden Zölle auf rund 96,6 % der EU-Ausfuhren nach Indien 
abgeschafft oder gesenkt. Darüber hinaus zielt das Abkommen darauf ab, bestehende 
Handelshemmnisse zu reduzieren und Verfahren im bilateralen Handel zu erleichtern, um 
den Marktzugang für Unternehmen praktikabler zu gestalten. Dies ist vor allem auch für 
mittelständische Unternehmen ein wichtiger Fortschritt. 
Die Einigung schließt sich an die erfolgreichen Verhandlungsabschlüsse mit Indonesien und 
MERCOSUR und Indien an und fügt sich in die Freihandelsagenda der Europäischen Union 
und Deutschlands ein. 

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Nationale Tourismusstrategie setzt klaren Kurs auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit

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Berlin 28.01.2026

Der Tourismus ist nicht nur eine wichtige Säule unserer Wirtschaft, er ist mit seinen vielfältigen Möglichkeiten für menschliche Begegnungen auch aus unserem gesellschaftlichen Leben nicht wegzudenken. Die Bundesregierung will deshalb dafür sorgen, dass die deutsche Tourismuswirtschaft einen stabilen Wachstumskurs einschlagen kann und hat heute im Kabinett die Nationale Tourismusstrategie (NTS) beschlossen. 
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Mit der Nationalen Tourismusstrategie stellen wir den Tourismusstandort Deutschland konsequent auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Wir entlasten Unternehmen, bauen Bürokratie ab und schaffen mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt. Unser Ziel ist klar: Der Tourismus in Deutschland soll investieren, wachsen und gute Arbeitsplätze sichern können. Dafür setzen wir jetzt die richtigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.“ 
Der Koordinator für Maritime Wirtschaft und Tourismus Christoph Ploß: „Wir schaffen mit der 
Nationalen Tourismusstrategie bessere Rahmenbedingungen für die Unternehmen und Mitarbeiter der Tourismusbranche. Mehr Investitionen in die Infrastruktur, geringe Standortkostenkosten für die Luftfahrt und die Digitalisierung von Visaverfahren werden neben vielen anderen Maßnahmen dazu beitragen, dass die Tourismuswirtschaft in Deutschland in den nächsten Jahren wachsen wird. Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, mit der in Zukunft eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gilt, soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Diese Reform wird vor allem den kleinen und mittelständischen Betrieben sehr helfen.“ 

Die Strategie setzt einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, indem sie die für den Tourismus relevanten Maßnahmen aller Ressorts erstmals unter dem übergeordneten Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Deutschland bündelt. Dabei werden die fürden Tourismus wichtigen Schwerpunktthemen Unternehmensentlastung und Bürokratieabbau, Attraktivität und Anbindung des Reiselands Deutschland, Digitalisierung, Arbeitsbedingungen und Arbeitskräftegewinnung, nachhaltiger Tourismus und EU-Tourismuspolitik adressiert und alle Bereiche der Querschnittsbranche Tourismus gleichermaßen berücksichtigt. 

So braucht ein wettbewerbsfähiges Reiseland eine gute Anbindung an das Ausland, leistungsfähige Verkehrsverbindungen vor Ort und einen den Ansprüchen entsprechenden Mobilitätsmix an Tourismusstandorten. Deshalb wird die Bundesregierung massiv in eine moderne, effiziente und Berlin, umweltfreundliche Verkehrsinfrastruktur investieren sowie die Digitalisierung und Elektrifizierung vorantreiben. Im Luftverkehr wird auf Kostenreduktionen, Effizienzsteigerung und regulatorische Entlastung gesetzt, um vielfältige und bezahlbare Flugverbindungen zu ermöglichen. Damit mehr Gäste nach Deutschland kommen, wird zudem die Vermarktung Deutschlands als Reiseziel verstärkt. Die Strategie konzentriert sich auf Maßnahmen in Bundeszuständigkeit. Der Bund setzt Rahmenbedingungen und hat eine koordinierende Funktion, die Länder steuern Entwicklung, Vermarktung und Finanzierung des Tourismus und haben ihre eigenen Tourismusstrategien.

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Krisen, Katastrophen und Konflikte

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Berlin 27.01.2026

Wie sich Unternehmen in Zeiten der Unsicherheit schützen können.

Dies war das Thema des Seminars „Sicherheit und Verteidigung als starker Faktor im Staat – Herausforderungen und Chancen für Unternehmen und Regierungen“, das heute in Berlin stattfand.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius betonte, dass Deutschland nicht länger schweigt. Es ist tief in den Krieg Russlands gegen die Ukraine involviert. Die Verteidigung der Ukraine durch militärische und andere Formen der Unterstützung ist eine Verteidigung Deutschlands und der Werte der Freiheit innerhalb der Europäischen Union.

Der Verteidigungsminister rief die Arbeitgeber auf, die Bundeswehr zu unterstützen und das Vertrauen sowie die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Militär und Industrie zu fördern. Er forderte die Rüstungsindustrie auf, ihre Technologien weiterzuentwickeln, um mit der europäischen, amerikanischen und asiatischen Rüstungsindustrie mithalten zu können.

Der Präsident der Bundeswirtschaftskammer, Peter Adrian, erklärte, die Entwicklung deutscher Rüstungstechnologien sei eine Priorität für die deutsche Industrie, um Deutschlands Ruf als „Made in Germany“ zu wahren. Wir leben in Kriegen, und es ist Deutschlands Pflicht, sich militärisch und politisch für den Frieden einzusetzen, nicht für Kriege.

Foto: © PWO

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Integrationsquote im Bürgergeld

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Berlin 27.01.2027

– Die Aussage, dass die Integrationsquote im Bürgergeldsystem seit 2021 kontinuierlich sinkt, trifft nicht zu. Das betont die Bundesregierung unter Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (21/3728) auf eine Kleine Anfrage (21/3429) der AfD-Fraktion. Demnach hat diese Quote 2020 bei 20,6 Prozent gelegen, ist 2021 auf 23,6 Prozent gestiegen, 2023 hat sie bei 19,8 Prozent, im Jahr 2024 bei 21 und 2025 bei 21,6 Prozent gelegen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Die Regierung erläutert außerdem: „Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen lässt keine eindeutige Kausalität zwischen Beschäftigungsaufnahme und Beendigung des Leistungsbezugs zu, da der Leistungsbezug auch aus anderen Gründen beendet werden kann. Ob eine Integration dauerhaft bedarfsdeckend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Größe und Struktur der Bedarfsgemeinschaft, Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft im Betrachtungszeitraum, dem örtlichen Lohnniveau, dem örtlichen Mietpreisniveau, der Höhe des Arbeitskräftebedarfs, der Passgenauigkeit der Vermittlung (vorangehende Qualifizierung eingeschlossen) und der Beantragung von vorrangigen Leistungen (zum Beispiel Wohngeld).“ Die Jobcenter könnten unter diesen Einflussfaktoren nur die Passgenauigkeit der Vermittlung beeinflussen. Die im Entwurf des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vorgesehene Formulierung des Vermittlungsvorrangs solle genau diesem Umstand Rechnung tragen.

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Deutschland und Dänemark schließen bilaterale Vereinbarung

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Investition in Bornholm Energy Island und stärken europäische Energiesicherheit

Berlin 27.01.2026

– Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und der dänische Energieminister Lars Aagaard haben beim Nordsee-Gipfel im Beisein von Bundeskanzler Friedrich Merz und der dänischen Premierministerin Mette Frederiksen eine Vereinbarung zu Bornholm Energy Island getroffen. Die Einigung bedeutet einen wegweisenden Schritt zur Vertiefung der deutsch-dänischen Partnerschaft und zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele für einen saubereren, sichereren und wettbewerbsfähigeren Kontinent. Das erste grenzüberschreitende Projekt seiner Art erhöht Europas Energieunabhängigkeit, treibt Innovation voran und schafft Resilienz in Zeiten geopolitischer Herausforderungen.

Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: „Bornholm Energy Island ist ein Flaggschiff europäischer Kooperation und ein strategisches Projekt für unsere gemeinsame Sicherheit. In einer Welt wachsender geopolitischer Spannungen übernehmen Deutschland und Dänemark Verantwortung für Europas Energiezukunft. Grenzüberschreitende Vorhaben wie dieses verringern kritische Abhängigkeiten, stärken unsere strategische Autonomie und machen Europa widerstandsfähiger gegenüber politischem und wirtschaftlichem Druck. Damit senden wir ein klares Signal: Europa handelt geschlossen, souverän und vorausschauend.“

Lars Aagaard, Minister für Klima, Energie und Versorgung: “Bornholm Energy Island markiert eine neue Ära der Verbindung und gemeinsamen Energiesicherheit. Zusammen vertiefen wir die Verbindung zwischen unseren Ländern und zeigen, dass große grenzüberschreitende Projekte möglich sind. Zu einer Zeit, in der internationale Kooperation unter Druck gerät, ist Bornholm Energy Island ein Zeichen für Europas Einheit und Entschlossenheit. Wir setzen unsere gemeinsame Vision um, zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in beiden Ländern und ganz Europa.“

Durch die Verbindung des deutschen und des dänischen Energienetzes schafft Bornholm Energy Island einen neuen Standard für grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa. Die erhöhte Vernetzung stärkt die Versorgungssicherheit und die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den beiden Ländern und fügt sich in die allgemeinen europäischen Bemühungen für eine stärkere Integration des Energiemarkts ein. Mit einer zusätzlichen Gesamtkapazität von 3 GW Offshore-Windanlagen, die an Dänemark und Deutschland angeschlossen werden, liefert die Energy Island verlässliche Elektrizität um etwa 3 Millionen Haushalte zu versorgen.

Mit der Partnerschaft gehen Deutschland und Dänemark beim Aufbau robuster Lieferketten und enger Industriekooperation in ganz Europa voran. Durch neue technologische Lösungen und Wissensaustausch hilft das Projekt beim Erhalt der Technologieführerschaft Europas und schafft eine Basis für langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Die Umsetzung des Projekts ist nicht nur eine wegweisende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark, sondern auch zwischen den beteiligten Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz (Deutschland) und Energinet (Dänemark).

Deutschland und Dänemark haben sich darauf geeinigt, die Kosten für die erforderliche Unterstützung für die Offshore-Windenergie zu teilen. Die Kostenteilung spiegelt die Stromflüsse des Windparks nach Deutschland und Dänemark sowie den beiderseitigen Nutzen des Projekts wider. Das Projekt ist das erste Beispiel für die gemeinsame Finanzierung einer Offshore-Windfarm durch zwei Länder und stellt einen Meilenstein in der Entwicklung der europäischen Offshore-Zusammenarbeit dar.

Bornholm Energy Island ist eine von acht zentralen „Energieautobahnen“, die von der Europäischen Kommission als vorrangig eingestuft wurden, und wird die weltweit erste HVDC-Hybridverbindung mit mehreren Terminals sein. Bornholm Energy Island erhält eine Unterstützung von 645 Millionen Euro durch die Connecting Europa Facility der Europäischen Union.

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Nordsee-Gipfel: VKU fordert Kursanpassung beim Offshore-Ausbau

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Hamburg, Berlin, 26.01.2026. 

– Anlässlich des Nordsee-Gipfels fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) einen Realitätscheck beim Ausbau der Windenergie auf See. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Ziel muss ein Offshore Ausbau sein, der bezahlbaren Strom liefert und Investitionen verantwortbar macht.“ Dafür brauche es klare Leitplanken: Netzausbau durch Überbauung minimieren, Verschattung vermeiden und dadurch Netzauslastung maximieren, sowie Ausschreibungen reformieren.

Liebing verweist auf die Größenordnung der geplanten Investitionen: „In Offshore-Wind sollen inklusive Netzausbau mehrere einhundert Milliarden Euro investiert werden. Damit dieses Geschäftsmodell tragfähig ist, müssen Offshore-Parks deutlich mehr Volllaststunden liefern als moderne Anlagen an Land. Heute ist das oft nicht der Fall“, so Liebing und weiter: „Leider beobachten wir aktuell heftige Kostensteigerungen beim Übertragungsnetzausbau ebenso wie bei Offshore-Anlagen. Dies betrifft nicht nur Deutschland, sondern ist in ganz Europa und sogar weltweit zu beobachten, weshalb viele Projekte aktuell scheitern. Für den Offshore-Ausbau ist der Übertragungsnetzausbau sowohl auf See wie auch an Land jedoch zwingende Voraussetzung. Wir müssen daher aufpassen, nicht zu Systemkosten zu kommen, die sich ansonsten für 20 Jahre auf 200 Euro und mehr die Megawattstunde aufsummieren können. Das wäre für niemanden tragbar.“

Der VKU fordert deshalb eine ehrliche Bestandsaufnahme und eine klare Prioritätensetzung: Netzausbau nur dort, wo er unvermeidbar ist und maximale Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Ausschreibungen müssten mehr Wettbewerb ermöglichen und verschiedene, auch kleinere, Akteure zum Zug kommen lassen, um das Klumpenrisiko bei scheiternden Projekten zu reduzieren. Gleichzeitig müsse der Ausbaupfad in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) system- und kosteneffizient gestaltet werden.

Die Linie des VKU lautet: Entzerren statt verdichten. Eine stärkere Koordinierung mit den Nachbarländern und gemeinsame Offshore-Projekte könnten Erträge verbessern und Netzkapazitäten sinnvoller nutzen. „Die gegenseitige Verschattung frisst Erträge und damit Wirtschaftlichkeit. Sie ist kein Randproblem, sie ist zentral. Deshalb ist eine engere Abstimmung mit unseren Nachbarn richtig und wichtig. Wenn wir realistisch planen wollen, müssen wir dichter stehende Parks entzerren. Wir empfehlen 45 bis 50 GW Erzeugungsleistung als Zielgröße für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone. Das ist aus unserer Sicht vernünftig und verantwortbar“, erklärt Liebing.

Der VKU begrüßt, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die Bundesregierung Schritte in diese Richtung unternommen haben. Die vorgeschriebene Überbauung der Netzanschlusspunkte und die höhere Netzauslastung wertet der VKU als richtige Weichenstellungen. Liebing: „BSH und Bundesregierung sind zuletzt mit guten Ansätzen vorangegangen. Die höhere Netzauslastung zeigt: Es geht auch klug, nicht nur groß.“

Auch an Land besteht Handlungsdruck: Der Offshore-Strom erreicht die Verbraucher vor Ort erst durch Umspannung auf die 110kV-Verteilnetze und tiefer, die vielerorts in kurzer Zeit erheblich verstärkt werden müssen. Dafür braucht es schnellere und praxistaugliche Genehmigungen, insbesondere für die Ertüchtigung bestehender Trassen. Es gehe nicht um überall neue Leitungen, sondern um eine schnelle Modernisierung der Netze, die bereits vorhanden sind.

Der VKU plädiert für eine Offshore-Strategie, die ökonomische Vernunft, technische Realität und europäische Abstimmung verbindet. Liebing: „Wir müssen die Energiewende so gestalten, dass sie nicht nur schneller, sondern vor allem bezahlbar und belastbar ist.“

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Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet

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Berlin 27.01.2026 (hib/HAU)

– Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag begrüßten Polizeivertreter ebenso wie der Flughafenverband ADV die im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252) geplanten strafverschärfenden Regelungen für das unbefugte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Simon Gauseweg, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt bewertet diese Strafverschärfung hingegen als insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister. Künftig soll das Verteidigungsministerium allein über die Amtshilfeanfrage entscheiden können. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Inneren soll entfallen.

Heiko Stotz vom Deutschen Bundeswehrverband begrüßte, dass nun die Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr gegen Drohnen im Rahmen der Amtshilfe erweitert werden sollen. Auch die Verlagerung der Einsatzentscheidung vom Minister zum Ministerium bewertete er als richtig. Dies ermögliche eine Straffung der Befehlskette, da Einsatzentscheidungen delegiert werden können, sagte Stotz. Eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bleibe auch mit dieser Neuregelung die Ausnahme und nicht der Regelfall, betonte er. Für die Gefahrenabwehr im Innern seien nach wie vor die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich. Entscheidend sei, dass die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden in der Praxis reibungslos funktionieren müsse.

Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht „falsche Weichen bei der Drohnenabwehr gestellt“. So solle ein Einsatz der Bundeswehr schon „bei Lagen, die eindeutig polizeilich geprägt sind“ möglich sein. Der Wegfall des „ins Benehmen setzen“ mit dem BMI sei kritisch zu bewerten, befand er. Damit werde die verfassungsrechtlich bewusst hoch gesetzte Einsatzschwelle der Bundeswehr im Inland „faktisch abgesenkt“, sagte Krummen. Der Gesetzgeber, so der GdP-Vertreter, müsse perspektivisch prüfen, ob der bestehende verfassungsrechtliche Rahmen weiterentwickelt werden sollte. Eine solche Reform könne klar regeln, dass die Streitkräfte zur Unterstützung bei der Abwehr erheblicher Gefahren durch Drohnenüberflüge herangezogen werden können, „ohne die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Militär aufzuweichen“.

Auch aus Sicht von Gauseweg stößt die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Streitkräfteeinsatz sei im System des Grundgesetzes die Ultima Ratio, sagte er. Nur in einem Fall „katastrophischen Ausmaßes“, bei dem die Polizei strukturell überfordert sei und die Lage unter keinen Umständen mehr beherrschen könne, sei an einen Hilfeeinsatz der Bundeswehr im Innern überhaupt zu denken.

Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer beim Flughafenverband ADV, bewertete hingegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr positiv. Jede Regelung, die effektive Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen ermöglicht, stärke die Resilienz gegen Störungen durch Drohnenflüge, sagte er. Dazu gehöre im definierten Rahmen und unter Beachtung grundgesetzlicher Vorgaben als Ultima Ratio der Einsatz der Bundeswehr – „auch an Flughäfen“. Dankbar zeigte sich Beisel angesichts der geplanten Strafverschärfung. Es sei schließlich kein Bagatelldelikt, „wenn man sich mit gewaltsamen Mitteln Zutritt in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens verschafft“.

Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), begrüßte ebenfalls die geplante Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Bundespolizei im Sicherheitsverbund an Flughäfen regelmäßig als zentrale Akteurin benannt werde, „ihr jedoch im Bereich der Luftsicherheit bislang keine umfassenden Strafverfolgungskompetenzen zugewiesen werden“. Es sei weder sachgerecht noch effizient, die Bundespolizei mit erheblichen personellen und materiellen Ressourcen einzusetzen, gleichzeitig jedoch ein bürokratisches und in der Praxis eingeschränkt handlungsfähiges Zuständigkeitssystem aufrechtzuerhalten.

Die kommerziellen Drohnen dürften nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender der UAV DACH, dem Interessenverband der kommerziellen Drohnennutzer. Um tatsächlich Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen zu erreichen, brauche es eine Gesamtlösung, sagte Wissel. Dazu sei ein einheitliches Luftlagebild im unteren Luftraum „in Echtzeit“ unerlässlich. Ohne sofortige Sichtbarkeit und eindeutige Unterscheidung zwischen legalem und illegalem und potentiell gefährlichem Betrieb bleibe jede Reaktionskette unzureichend. Zugleich brauche es eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten bei BMI, Bundespolizei und den Einrichtungen und Behörden der Länder. Mit der geplanten Reform werde jedoch das Zuständigkeitschaos nicht gelöst, befand Wissel.

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Politik

„Euthanasie“-Morde: Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes auch rechtlich verankern!

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Berlin 27.01.2026

–Erst im vergangenen Jahr, 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, wurden die Opfer von „Euthanasie“-Morden und Zwangssterilisierungen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt. Dafür hatte sich die Lebenshilfe jahrelang beharrlich eingesetzt. „Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages muss die Anerkennung als Verfolgte nun auch rechtlich verankert werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.

Ulla Schmidt weiter: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte und Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Aber der Bundestagsbeschluss reicht nicht aus. Deutschland muss nun endlich rechtlich klarstellen, welch furchtbares Leid diesen Menschen angetan wurde und dass sie als Gruppe systematisch dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren.“

Die Lebenshilfe erinnert nicht nur zum 27. Januar an die Opfer der NS-„Euthanasie“. So gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien in der Gesellschaft erfahren müssen.

Kranzniederlegung
Am 28. Januar werden gegen 11 Uhr Vertreter*innen der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Lebenshilfe Berlin am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der NS-„Euthanasie“ in der Tiergartenstraße 4, 10785 Berlin, einen Kranz niederlegen. Dies findet statt im Rahmen der Gedenkveranstaltung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel.
Am 27. Januar wurde das Vernichtungslagers Auschwitz befreit. Seit 1996 wird in Deutschland rund um diesen Tag an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert.

Zum geschichtlichen Hintergrund
Insgesamt wurden von 1939 bis 1945 in Einrichtungen des Deutschen Reichs 200.000 kranke und beeinträchtigte Menschen in verdeckten Aktionen ermordet. Europaweit wird von 300.000 Tötungen ausgegangen. Die Opfer galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. Ihre Vernichtung wurde im Rahmen der T4-Aktion, benannt nach der Tötungszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, systematisch geplant und kaltblütig vollzogen. Hinzu kommen 400.000 Opfer von Zwangssterilisierungen.

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