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Bundeshaushalt 2025 wenig Geld für humanitäre Hilfe, Arbeits-und Soziale sowie für die Umwelt

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Berlin PWO  20.08.2024

Die Bundesregierung will die Gelder für die weltweite Entwicklungszusammenarbeit im kommenden Jahr 2025 um mehr als acht Prozentkürzen. Dem Einzelplan 26 des Bundeshaushaltsgesetzes zufolge sollen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter der Leitung von Svenja Schulze (SPD) nur noch 10,28 Milliarden Euro statt wie bisher 11,22 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Damit schrumpft derEntwicklungsetat um 936,97 Millionen Euro – so stark wie kein anderer Einzeletat im Bundeshaushalt. Auch kann Ministerin Schulze 2025 mit weniger Einnahmenrechnen als im Vorjahr: 729,97 Millionen Euro stehen 765,10 Millionen Euro gegenüber.

Aktuell sind es 1,04 Milliarden Euro. Ebenfalls sparen will die Bundesregierung bei den Ausgaben für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit: So stehen imHaushaltsentwurf für die „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ statt wie imlaufenden Jahr 2,26 Milliarden Euro nunmehr 1,93 Milliarden bereit. Die Beiträge an die Vereinten Nationen (VN), ihre Sonderorganisationen sowie andereinternationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen sollen von 564,5 Millionen Euro auf 556,5 Millionen Euro sinken, der Beitrag für das VN-Welternährungsprogramm von 58 Millionen Euro auf 28 Millionen Euro und der Beitrag für den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU von 309,28 Millionen Euro auf 166,41 Millionen Euro.

Arbeit und Soziales

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 . Danach plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 488,61 Milliarden Euro. Das sind rund 271 Millionen Euro weniger als im noch nicht beschlossenen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vorgesehen. Ursprünglich waren für 2024 Ausgaben in Höhe von 476,8 Milliarden Euro beschlossen worden.

Der größte Einzelplan ist der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit 179,3 Milliarden Euro entsprechen die Ausgaben rund 37 Prozent des Gesamthaushalts. Es folgt der Verteidigungsetat (ohne Sondervermögen der Bundeswehr) mit Ausgaben in Höhe von 53,3 Milliarden Euro (rund elf Prozent des Gesamtetats, 2024: rund 52 Milliarden Euro) vor dem Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit Ausgaben in Höhe von 49,7 Milliarden Euro (rund zehn Prozent des Gesamtetats, 2024: rund 44,4 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme soll im Jahr 2025 bei 51,3 Milliarden Euro liegen. Im Nachtragshaushalt 2024 sind 50,3 Milliarden Euro veranschlagt. Ursprünglich war für 2024 eine Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro eingeplant. Die für das Jahr 2025 vorgesehene Kreditaufnahme bewegt sich genau im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Darüber hinaus sieht der Entwurf für die kommenden Haushaltsjahre Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 107,2 Milliarden Euro vor. Den größten Anteil daran haben der Verkehrsetat mit rund 29 Milliarden Euro und der Verteidigungsetat mit rund 25,6 Milliarden Euro.

Ausgaben:

Als Investitionen sind im Entwurf 81 Milliarden Euro ausgewiesen, 10,2 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Zu den Investitionen zählen unter anderem ein verzinsliches Darlehen „zum Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ („Aktienrente“, 12,4 Milliarden Euro) sowie die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG (10,4 Milliarden Euro).

Für militärische Beschaffungen sind Ausgaben in Höhe von 15,6 Milliarden Euro veranschlagt, 375 Millionen Euro mehr als 2024. Darin sind die Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr nicht enthalten. Nach dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens sind für das Jahr 2025 Ausgaben für militärische Beschaffungen aus dem Sondervermögen in Höhe von 26,2 Milliarden Euro vorgesehen, 2,2 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr.

 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin:Ausgaben in Höhe von 2,65 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro in diesem Jahr sieht der Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (20/12400) im Bereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vor. Im Einzelplan 16 kann Bundesministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) mit Einnahmen von 1,12 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro im Jahr 2024 planen. Mehr als eine Milliarde Euro an Einnahmen entfallen auf die Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich dem Entwurf zufolge im Einzelplan 16 bis zum Jahr 2028 auf 2,42 Milliarden Euro.

Für den Umweltschutz sollen 266,77 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant (2024: 41,07 Millionen Euro). Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 34 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant (2024: 37,56 Millionen Euro).

Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430Millionen Euro).

Haushalt 2025: Mehr Geld für Wohnen und Stadtentwicklung

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Gesetzentwurf

 Der Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Bundeshaushalt 2025 (20/12400) enthält Ausgaben in Höhe von 7,42Milliarden Euro (2024: 6,73 Milliarden Euro). Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kann mit Einnahmen von 250,87 Millionen Euro (2024: 242,72 Millionen Euro) rechnen. Die Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 25 belaufen sich bis zum Jahr 2028 auf 5,99 Milliarden Euro.

Für das Bau- und Wohnungswesen sind 5,79 Milliarden Euro eingestellt gegenüber 4,99 Milliarden Euro in diesem Jahr. Größter Einzelposten ist der soziale Wohnungsbau mit 2,03 Milliarden Euro, was nach 1,58 Milliarden Euro in diesem Jahr einen deutlichen Aufwuchs darstellt. Die Ausgaben für Wohngeld sollen bei 2,37 Milliarden Euro liegen (2024: 2,15 Milliarden Euro).

Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,27 Milliarden Euro vor (2024: 1,43 Milliarden Euro). Dazu zählen – wie im Vorjahr – 240 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur. 133,8 Millionen Euro sind für die Förderung von Modellprojekten Smart Cities eingeplant (2024:126,69 Millionen Euro)

Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro), von denen 639,9 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen (2024: 762,35 Millionen Euro). Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind 94,35 Millionen Euro in den Etat eingestellt (2024: 84,13 Millionen Euro). Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung soll mit 152,14 Millionen Euro bedacht werden (2024: 153,86 Millionen Euro).

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.

Mehr Geld für Nancy BMI

Der Haushalt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll nach dem Etatentwurf der Bundesregierung für das kommende Jahr, Einzelplan 06) ein Ausgabenvolumen von knapp 13,75 Milliarden Euro aufweisen. Das sind rund 400 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.

Dabei sind die Personalausgaben im Etat des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) im kommenden Jahr mit gut 5,84 Milliarden Euro veranschlagt und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit gut 3,23 Milliarden Euro. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen sich im Einzelplan 06 dem Entwurf zufolge im Jahr 2025 auf knapp 3,22 Milliarden Euro belaufen und die Ausgaben für Investitionen auf 1,55 Milliarden Euro. Die Einnahmen des BMI sollen laut Vorlage von knapp 590 Millionen Euro im laufenden Jahr auf knapp 640 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen.

Mit 4,61 Milliarden Euro fällt erneut ein Großteil der BMI-Ausgaben dem Etatentwurf zufolge im kommenden Jahr bei der Bundespolizei an, wobei sich allein deren Personalausgaben auf 2,68 Milliarden Euro belaufen sollen. In Jahr 2024 liegt das Soll der Gesamtausgaben für die Bundespolizei noch bei 4,19 Milliarden Euro.

Allerdings der Bundestag wird über den Etatentwurf für den Einzelplan am Mittwoch, 11. September, in erster Lesung beraten.

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Evaluation der Übernahme der Stasi-Aktien ins Bundesarchiv

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Berlin 14.07.2026 

– Die Bundesregierung bewertet die Übernahme der Stasi-Unterlagen durch das Bundesarchiv als „gelungen“. Dies betont sie im „Evaluierungsbericht zum Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“, den sie als Unterrichtung (21/6550) vorgelegt hat. Angesichts der Unterschiedlichkeiten der gesetzlichen Aufträge und der jeweiligen Aktenbestände sei die Übernahme „weit überwiegend friktionslos“ verlaufen. Vor allem hätten sich die Bedenken, dass die Auflösung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) die Aufarbeitung des SED-Unrechts massiv einschränken oder sogar gänzlich beenden würde, als „gegenstandslos erwiesen“. Die Sichtbarkeit und Eigenständigkeit des Stasi-Unterlagen-Archivs (StUA) mit nationaler und internationaler Vorbildwirkung sei erhalten geblieben und habe mit Hilfe einer abgestimmten Gesamtkommunikation des Bundesarchivs „teilweise noch gesteigert“ werden können.

Die vollständige Digitalisierung der Stasi-Unterlagen und die dauerhafte Unterbringung der Papierakten nach archivfachlichen Standards stoßen laut des Evaluationsberichts dagegen weiterhin an Grenzen. Angesichts von 112,5 Kilometern Aktenbestand im StUA werde selbst bei einer hohen Digitalisierungsquote lediglich ein jährlicher Zuwachs von 0,5 Prozent des Gesamtbestands erreicht. Dies entspreche circa sechs Millionen Seiten von 1,4 Milliarden Seiten. Die Digitalisierung eines priorisierten Kernbestands und von konkret zur Benutzung vorgesehenen Akten erscheine deshalb als „ein akzeptabler Kompromiss“.

Die dauerhafte Unterbringung der Stasi-Akten sei in einem Archivzentrum in Berlin-Lichtenberg und an fünf Standorten in den ostdeutschen Ländern vorgesehen. Die vorbereitenden Maßnahmen seien zwar erfolgt, aber die aufwändigen und umfangreichen Bauplanungen noch nicht begonnen worden. Dafür stünden dem Bundesarchiv die ausreichenden Haushaltsmittel bisher „nicht zur Verfügung“, mahnt der Bericht.

„Nicht entscheidend vorangetrieben“ werden konnte laut dem Bericht die Rekonstruktion der vorvernichteten Stasi-Unterlagen. Die manuelle Rekonstruktion sei fortgesetzt worden. Im Rahmen eines im Juni 2023 eingeleiteten Interessenbekundungsverfahren habe kein Interessent ein bewährtes Verfahren und eine belastbare Kostenprognose für eine virtuelle Rekonstruktion der Unterlagen anbieten können. Daher sei zunächst ein begrenztes Pilotprojekt vorgesehen, um die grundsätzliche Machbarkeit zu erproben. Allerdings stünden dem Bundesarchiv dafür derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus müssten die rekonstruierten Seiten auch archivisch erschlossen werden. Auch hier stelle die Größenordnung von circa 15.400 Behältnissen (Säcken) noch nicht rekonstruierter Unterlagen die größte Herausforderung dar.

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Wichtige Sprachkompetenzen in der pflegerischen Versorgung

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Berlin 14.07.2026   

– In der Pflege sind nach Einschätzung der Bundesregierung Kenntnisse der Muttersprache der Pflegebedürftigen für das Pflegepersonal vorteilhaft zur Umsetzung eines ganzheitlichen, personzentrierten Pflegeverständnisses. Im Recht der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sei festgelegt, dass den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege möglichst Rechnung getragen werden solle, heißt es in der Antwort (21/6857) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6521) der Linksfraktion.

Im Rahmen des Projekts „Vielfalt Pflegen“ wurde den Angaben zufolge eine eLearningplattform zur Förderung transkultureller Kompetenzen für Mitarbeiter in der Pflege entwickelt. Die Lernplattform habe allen ambulanten und stationären Trägern, die Pflegeleistungen in der Kranken- oder Altenpflege anbieten, kostenlos zur Verfügung gestanden. In verschiedenen eLearning-Modulen seien Themen wie Pflegepraxis, Biografiearbeit, Kommunikation, Ernährung, Umgang mit Schmerz und Tod, aber auch Management und Netzwerkarbeit aus transkultureller Perspektive betrachtet worden.

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Expertenkommission warnt weiter von Risiken des Frackings

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Berlin 14.07.2026

– Die Expertenkommission Fracking stellt in ihrem Bericht 2026, der als Unterrichtung (21/7075) der Bundesregierung vorliegt, unverändert fest, dass es dem Deutschen Bundestag „obliegt“, auf der Grundlage des vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten zu prüfen.

In dem Berichtszeitraum 2025/26 seien keine neuen Studien in Auftrag gegeben worden, und die wissenschaftlichen Erkenntnisse gälten „unverändert zum Bericht von 2021“. In dem Jahr war die Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Risiken des Frackings in unkonventionellen Lagerstätten, also die Gewinnung von Erdgas in Schiefer-, Ton-, und Kohlegestein, vor allem Umweltrisiken mit sich bringen und aus diesem Grund in Deutschland seit 2017 verboten sind. Die Experten weisen in ihrem aktuellen Bericht darauf hin, dass diese Risiken weiter bestünden und eine erneute politische Diskussion darüber „transparent und abgewogen“ erfolgen sollte.

Der „Wissenschaftliche Beraterkreis Wirtschaftspolitik“, ein Gremium von Ökonomen, das das Bundeswirtschaftsministerium berät, war im Frühjahr in einem Gutachten, das infolge des Iran-Kriegs erstellt wurde, zu dem Ergebnis gekommen, Deutschland solle die Erdgasförderung durch Fracking „ernsthaft prüfen“ und „zulassen“. Auf diese Weise könnten Energieimporte aus dem Ausland reduziert werden.

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Stellvertreterkrieg in der Ukraine

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Berlin 14.07.2026

Vier Jahre und fünf Monate sind seit Beginn des andauernden Krieges zwischen der Ukraine und Russland vergangen. Der Krieg begann am 24. Februar 2022. Weder von Kiew noch von Moskau ist eine ernsthafte Initiative zur Beendigung des Leids der russischen und ukrainischen Bevölkerung in Sicht. Immer wenn der russische Präsident Wladimir Putin seine Bereitschaft zur Beendigung des Krieges erklärt, bombardieren russische Kampfflugzeuge erneut Kiew und andere Gebiete. Und immer wenn der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj seine Bereitschaft zu direkten Gesprächen mit Putin zur Beendigung des Krieges erklärt, kommen die Europäer – sei es auf Einladung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, des deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz oder des britischen Premierministers Keir Stamer  zusammen, um ihre materielle und moralische Unterstützung für die Ukraine zu bekräftigen.

Der Krieg hat sich zu einem Stellvertreterkrieg zwischen der NATO und Russland auf ukrainischem Boden entwickelt, ähnlich den Kriegen im Nahen Osten, wie dem Krieg zwischen Irak und Iran, und in Afrika, im Sudan, im Jemen und nun in der Ukraine. Diese Kriege werden von anderen Ländern unter dem Vorwand der Menschenrechte, der öffentlichen Freiheiten und der Bewahrung von Werten finanziert.

 Koalition der Kriegsfreunde – Kommentar zu den neuen Rüstungsprojekten für Kiew und Machtdemonstrationen in Paris

Martialisches ist geplant: Auf das Treffen vom gestrigen Montagabend, bei dem rund zwei Dutzend Unterstützerstaaten weitere Militärhilfen für die Ukraine beschließen wollen, soll in Paris eine Parade der französischen Streitkräfte folgen, wie es sie noch nie gegeben hat. 6800 Soldaten sollen aufmarschieren, 30 Prozent mehr Kampfjets, Panzer, Raketenwerfer und Co. ihre Stärke demonstrieren. Die Teilnehmer des Gipfels der „Koalition der Willigen“ werden dem Spektakel an Frankreichs Nationalfeiertag beiwohnen, unter ihnen der ukrainische Präsident Selenskyj und Bundeskanzler Merz.

Vor 2022 hätte wohl niemand geglaubt, dass es derart teure wie kindische Machtdemonstrationen im aufgeklärten Europa jemals wieder geben würde. Stets hatte die westliche Presse mit einer gewissen Faszination auf die martialischen Moskauer Militärparaden geblickt – und sie vom Standpunkt des angeblich so viel zivilisierteren Westens spöttisch kommentiert. Jetzt ist also auch die „freie Welt“ zurück im 20. Jahrhundert. Die Pariser Parade ist sichtbarster Ausdruck einer regressiven Entwicklung, die von den Rüstungskonzernen befeuert wird. Diplomaten spielen im außen- und sicherheitspolitischen Diskurs auch des Westens keine Rolle mehr.

Stattdessen geht es immer nur um noch mehr Munition für Patriot-Raketenabwehr und um Zigtausende Drohnen, die modern, weitreichend, tödlich und präzise und vergleichsweise billig sind. Und an deren Weiterentwicklung nach praktischer Erprobung auf dem Schlachtfeld im Osten man brennend interessiert ist. Aus der vor allem für ukrainische und russische Soldaten zehntausendfach todbringenden Logik scheint unter den Staats- und Regierungschefs, die im Élysée-Palast zusammentrafen, niemand herauszuwollen.

Dass auch Putin im Kreml das nicht will, liegt auf der Hand. Die Fortsetzung des Krieges hält ihn derzeit noch an der Macht. Dennoch wäre es am militärisch auch ohne die derzeit laufende Aufrüstung überlegenen Westen, Verhandlungen anzustoßen, um endlich das Leid der Soldaten in den Schützengräben dieses furchtbaren Abnutzungskrieges zu beenden. Der hat mutmaßlich schon Hunderttausende Leben gefordert; und weitere Hunderttausende sind lebenslang versehrt. Sie haben Gliedmaßen, das Augenlicht, ihr Gesicht verloren, und das mehr als ein Jahrhundert nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, aus dessen Barbarei die Menschheit damals gelernt haben wollte.

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Flüge zur „Freisetzung von Stoffen in die Atmosphäre“

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Berlin 13.07.2026   

– „Genehmigung, Kontrolle und Monitoring atmosphärischer Stoffeinträge durch Forschungs- und Militärflüge sowie Wettermodifikationsprogramme“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/6975). Darin erkundigen sich die Abgeordneten bei der Bundesregierung unter anderem danach, wie viele Genehmigungen für Flüge im deutschen Luftraum in den Jahren 2020 bis 2025 erteilt wurden, bei denen atmosphärische Messungen, insbesondere zu Aerosolen, Wolken oder Spurengasen, durchgeführt wurden oder bei denen die Freisetzung von Stoffen in die Atmosphäre Bestandteil des beantragten oder genehmigten Flugprofils war.

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Palestine Donor Group in Brüssel: Entwicklungsministerin unterstützt EU-Initiative für Menschen in Gaza

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Berlin 13.07.2026

Deutschland wird die Menschen in Gaza weiter unterstützen und beteiligt sich an einer EU-Initiative, die heute in Brüssel beim zweiten Treffen der Palestine Donor Group vorgestellt wird.  Ziel der Initiative aus europäischen Ländern und der EU-Kommission ist es, knapp 900 Millionen Euro für Early Recovery Maßnahmen in Gaza bereitzustellen. Das Treffen erfolgt auf Einladung der EU-Kommission und der Palästinensischen Behörde (PA). Die Bundesregierung wird von Entwicklungsministerin Alabali Radovan vertreten.

Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan: „Die katastrophale Situation in Gaza muss wieder stärker in den politischen Fokus rücken. Auch deshalb kommen wir heute in Brüssel zusammen. Als europäische Initiative wollen wir schnellstmöglich Sofortmaßnahmen auf den Weg bringen, um das Leben für die Menschen in Gaza erträglicher zu machen.  Unsere Initiative ist gleichzeitig ein Appell an den Friedensrat unter Präsident Trump, die zugesagten Milliarden bereitzustellen und den Wiederaufbau Gazas in die Tat umzusetzen. Die Initiative wird auch neue Impulse geben für die zügige Umsetzung des 20-Punkte-Plan des Friedensrates. Es müssen endlich die Rahmenbedingungen für einen Wiederaufbau geschaffen werden – zu der auch eine Entwaffnung der Hamas gehört.“

Die Lebensbedingungen in Gaza sind weiterhin katastrophal. Immer noch leben 90 Prozent der gut zwei Millionen Menschen als Binnenvertriebene dicht an dicht auf einem kleinen Teil des Gazastreifens. Durch Wasserknappheit, mangelhafte Abwasserversorgung und fehlendes Abfallmanagement breiten sich Krankheiten und eine Nagetierplage rasant aus.  Auch die Sicherheitslage bleibt fragil. Über 1.000 Menschen sind seit Beginn des Waffenstillstands im Oktober 2025 getötet worden, darunter mindestens 265 Kinder.

Zu den Sofortmaßnahmen (Early Recovery) gehören vor allem die nötigsten Reparaturen an zerstörter Infrastruktur, Schutt- und Abfallbeseitigung sowie Lieferung und Aufbau von Unterkünften. Als Teil der EU-Initiative wird das BMZ seine Unterstützung ausweiten und beispielsweise Wasserinfrastruktur wieder funktionsfähig machen und Bäckereien wieder zum Laufen bringen. Die Unterstützung erfolgt über UN-Partner und Nichtregierungsorganisationen vor Ort. Das BMZ stellt dafür im Rahmen der EU-Initiative 66,5 Millionen Euro an neuen Mitteln zur Verfügung. Hinzu kommen knapp 57 Millionen Euro aus bereits laufenden Projekten.

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Familienplanung weltweit unter Druck

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Berlin 13.07.2026

– In fünf von sieben Weltregionen gelten zwei Kinder als die ideale Familiengröße. Doch bei einer großen Mehrheit der Menschen entspricht dies nicht der realisierten Kinderzahl. Eine neue Studie zum Weltbevölkerungstag am 11. Juli zeigt, dass die Rahmenbedingungen viele junge Menschen davon abhalten, ihre Familienplanung zu verwirklichen.

Die Studie “Lives, Choices and Futures – What young people want and what shapes their decisions about relationships and parenthood” des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) untersucht, was junge Menschen sich wünschen und was ihre Entscheidungen in Bezug auf Beziehungen und Elternschaft beeinflusst. Im Rahmen der “Demographic Futures”-Umfrage wurden in 73 Ländern über 100.000 internetnutzende Menschen zwischen 18 und 39 Jahren befragt.

„Die Ergebnisse deuten auf eine Kluft zwischen den Erwartungen und den wahrgenommenen Möglichkeiten hin“, so UNFPA-Exekutivdirektorin Diene Keita im Vorwort zum Bericht. Als Voraussetzung für Elternschaft nennen 88 Prozent finanzielle Sicherheit, 87 Prozent sichere Beschäftigung und 85 Prozent emotionale Bereitschaft.

Beispiel Deutschland

Diese Voraussetzungen sehen offenbar auch in Deutschland die wenigsten erfüllt. Aktuelle Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA belegen: Die Geburtenrate ist zwischen 2021 und 2024 von 1,58 auf 1,35 Kinder pro Frau gesunken, während der Kinderwunsch im gleichen Zeitraum stabil blieb. Frauen wünschen sich im Schnitt 1,76, Männer 1,74 Kinder; die als ideal angesehene Kinderzahl liegt bei rund 2,2.

Der sogenannte „Fertility Gap“ – die Differenz zwischen Kinderwunsch und tatsächlicher Geburtenrate – hat sich bei Frauen im angegebenen Zeitraum von 0,18 auf 0,41 mehr als verdoppelt. Die Rahmenbedingungen machen es für junge Menschen schwierig, ihre gewünschte Kinderzahl zu verwirklichen – und das gilt global. „In Ländern des Globalen Nordens wie Deutschland sind verlässliche Kinderbetreuung, bezahlbarer Wohnraum und eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit dabei ebenso entscheidend, wie die stärkere Beteiligung von Vätern an der Sorgearbeit“, sagt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung.

Ungewollt schwanger

In anderen Weltregionen bekommen junge Frauen zu früh und mehr Kinder, als sie sich selbst wünschen. Laut UNFPA haben weltweit 44 Prozent aller Frauen und Mädchen keine Entscheidungsgewalt über ihre sexuellen Beziehungen, Verhütung oder reproduktive Gesundheitsversorgung. Fehlende Sexualaufklärung und Zugang zu Verhütungsmitteln führen dazu, dass viele Mädchen und junge Frauen unbeabsichtigt und oft schon im Teenageralter schwanger werden.

„Nur wer aufgeklärt ist, kann informierte Entscheidungen über Sexualität und Kinderwunsch treffen“, erklärt Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. “In Afrika wächst derzeit die größte Jugendgeneration aller Zeiten heran: Drei von fünf Menschen auf dem Kontinent sind jünger als 25 Jahre alt. Es ist wichtig, ihre Wünsche und Bedarfe genau zu kennen und daraus passgenaue Angebote zu entwickeln, denn von diesen jungen Menschen und ihren Perspektiven wird abhängen, wie der Kontinent sich in den nächsten Jahrzehnten entwickelt.”

Gleichberechtigung zentral

Die Gleichberechtigung von Frauen sei nicht nur für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Subsahara-Afrika zentral, betont Angela Bähr, Vorständin Programme der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW): „Nur, wenn Mädchen und Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung haben, können sie ein selbstbestimmtes Leben führen, nicht zuletzt in Sachen Sexualität, Verhütung und Familienplanung.“

Die Frauen in die Lage zu versetzen, selbst zu entscheiden, ob und wie viele Kinder sie bekommen, ist der Schlüssel für eine nachhaltige demografische Entwicklung. Daher sei es die oberste Aufgabe der Politik, in die Förderung der jungen Menschen sowohl im Globalen Norden als auch im Globalen Süden zu investieren, fordert Angela Bähr. „Dazu gehört die entsprechende Ausbildung, die Bereitstellung einer jugendfreundlichen Gesundheitsversorgung und die Geschlechtergleichstellung.“

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Der Ruf Deutschlands

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Berlin 10.07.2026

– Der deutsche Außenminister Johannes Wadephul bestätigte am Donnerstag, den 9. Juli, bei einem Empfang für Vertreter aus Politik, Medien, Wirtschaft und Parlament, dass die Welt Deutschland respektiere und dass die Weigerung der UN-Mitgliedstaaten, Deutschland für die Jahre 2027 und 2029 in den UN-Sicherheitsrat zu wählen, auf den russischen Krieg gegen die Ukraine zurückzuführen sei. Er merkte an, dass Deutschland in der Welt einen guten Ruf genieße.

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Meilenstein für die Versorgungssicherheit: Kapazitätsmarkt sichert zukünftig die Stromversorgung ab

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Berlin 10.07.2026

– Mit der heutigen Befassung des Bundesrats wurde der Entwurf des BMWE für ein Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) final beschlossen. Gestern hatte bereits der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz schafft einen verlässlichen Rahmen für die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in Deutschland und bildet die Grundlage für die ersten Ausschreibungen für neue, steuerbare Kapazitäten im September 2026. Für Marktakteure besteht nun Planungs- und Investitionssicherheit.

Bundesministerin Katherina Reiche: „Das StromVKG sichert die Versorgungssicherheit in Deutschland. Mit dem heutigen Beschluss im Bundestag gibt es nach jahrelanger Unsicherheit endlich einen klaren Fahrplan. Unternehmen in Deutschland können sich darauf verlassen, dass sie weiterhin zu jedem Zeitpunkt, auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, mit Strom versorgt sind. Energieunternehmen können investieren und die neuen Kraftwerke errichten, die uns den Kohleausstieg ermöglichen. Wir setzen mit dem StromVKG auf Markt, Wettbewerb und Technologieoffenheit. Die Weichen sind gestellt für die ersten Ausschreibungen im September 2026. So machen wir die Stromversorgung in Deutschland fit für die 2030er Jahre.“

Das Stromsystem in Deutschland steht ab Anfang der 2030er Jahre vor zunehmenden Herausforderungen. Das zeigen nationale und europäische Analysen zur Versorgungssicherheit.

Mit dem StromVKG wird ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 eingeführt. Er sorgt dafür, dass ausreichend Anlagen gebaut werden und betriebsbereit sind. Umgesetzt wird der Kapazitätsmarkt durch stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von steuerbaren Kapazitäten. Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können und zur Sicherung der Stromversorgung beitragen.

Den ersten, substantiellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten die Ausschreibungen über rund 10 Gigawatt (GW) sogenannter „Langzeitkapazitäten“. Diese Ausschreibungen werden bereits im September und Dezember 2026 durchgeführt. Bezuschlagt werden Anlagen, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen, um auch sogenannte „Dunkelflauten“ – also längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und Sonnenenergie – abzusichern. Durch eine regionale Steuerung ist sichergestellt, dass neue Anlagen dort errichtet werden, wo sie für eine sichere und effiziente Versorgung und einen stabilen Netzbetrieb am meisten gebraucht werden. Auch werden europäische Wertschöpfungsketten gestärkt: Wesentliche Komponenten dieser Anlagen müssen in der EU oder einem Drittstaat gefertigt werden, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet.

Weitere 2 GW werden im Mai 2027 ausgeschrieben. Bei diesen Ausschreibungen wird kein Langzeitkriterium angewendet.

Im Dezember 2027 und im Jahr 2029 folgen weitere Ausschreibungsrunden, die neben Kapazitäten wie z.B. Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager und Bestandsanlagen einschließen. Die Bundesnetzagentur wird die Ausschreibungsmengen für diese Ausschreibung auf Basis des jeweils aktuellen Versorgungssicherheitsmonitorings so berechnen, dass der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 gedeckt ist.

Das BMWE ist zuversichtlich, dass die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung des StromVKG rechtzeitig vor dem ersten Ausschreibungstermin im September 2026 erteilen wird.

Zukünftige Bedarfe an steuerbaren Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung ab 2032 werden über einen umfassenden Kapazitätsmarkt gedeckt werden. Es ist geplant, die entsprechenden Regelungen für diesen Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 vorzulegen.

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Gespräche mit der Immobilienbranche

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Berlin 10.07.2026   

– Die Bundesregierung hat eine Reihe von Gesprächen mit der Immobilienwirtschaft sowie mit Branchenverbänden wie dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und dem Zentralen Immobilien Ausschuss geführt. Auch mit Vertretern von Mieterverbänden sei gesprochen worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/6884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6606). Die Antwort enthält detaillierte Angaben zu den Gesprächen. Auf die Frage nach den Themen heißt es, da Gesprächsinhalte nicht systematisch protokolliert würden, könne diese Frage nicht belastbar beantwortet werden

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Treffen der Innenminister Dänemarks und Deutschland

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Berlin 09.07.2026

– Bei ihrem Treffen am Donnerstag, den 09 Juli in Berlin, zeigten sich die deutschen und dänischen Innenminister Alexander Dobrindt und Norten Bodskov zufrieden mit der Entscheidung der Europäischen Kommission zur Verschärfung der Asylpolitik. Sie erklärten, Deutschland und Dänemark setzten die Entscheidung um und sähen sie als Schritt hin zu einer einheitlichen europäischen Asylpolitik. Zudem sicherten sie Österreich ihre volle Unterstützung bei der Umsetzung der Entscheidung zu.

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Gebäudemodernisierungsgesetz: VKU begrüßt Nachbesserungen und fordert Korrekturen bei Biogas

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Berlin 08.07.2026.

– Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die heutige Beschlussfassung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Auch wenn der Bundestag noch nicht abschließend in dieser Woche entscheiden sollte, schaffe die Einigung wichtige Planungssicherheit für die kommunalen Unternehmen.

Inhaltlich begrüßt der VKU die Änderungen der Koalitionsfraktionen am Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Positiv bewertet der VKU die explizite Anerkennung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Erfüllungsoption sowie die stärkere Berücksichtigung von Energie, die aus Abfällen, Klärschlämmen sowie Deponie- und Grubengasen gewonnen wird.

„Die Hinweise aus der kommunalen Praxis wurden gehört. Die Aufnahme der Kraft-Wärme-Kopplung ins Gesetz ist eine gute Nachricht. Sie hilft dabei, die Menschen sicher und zu fairen Preisen mit Wärme zu versorgen und gleichzeitig das Klima zu schützen. Dafür ist nun aber dringend die Überarbeitung und Verlängerung des KWKG nötig, denn ohne die wird es zurzeit keine neuen KWK-Projekte geben“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Positiv bewertet der VKU die Anpassung bei der Bilanzierung von Siedlungsabfällen. Dazu zählen unter anderem Abfälle, Klärschlämme sowie Deponie- und Grubengase. Für diese Energieträger bleibt der Primärenergiefaktor bei null. Energie aus Abfällen und anderen Reststoffen gilt damit weiterhin als klimafreundlich. Das stärkt die Nutzung dieser lokalen Energieträger für die Wärmeversorgung. „Die neue Regel stärkt Investitionen in klimafreundliche Wärme und vermeidet Fehlanreize bei der Bewertung dieser Energieträger“, so Liebing.

Weiterhin kritisch sieht der VKU die geplante Ausweisung des individuellen Preisbestandteils für Biogas. „Beim Hochlauf erneuerbarer und klimaneutraler Gase brauchen wir praxistaugliche Lösungen. Die vorgesehene Regel geht in die falsche Richtung. Statt individueller Preisbestandteile würde ein einheitlicher Referenzwert ausreichen. Ein Ausweisen einzelner Beschaffungsbestandteile ist ein Novum in der Energiebranche und verursacht massiven zusätzlichen Aufwand. Die Bundesregierung kündigt Bürokratieabbau an und beschließt wenige Tage später neue Nachweis- und Dokumentationspflichten ohne Mehrwert für Unternehmen und Kunden. Das passt nicht zusammen“, so Liebing.

Der VKU sieht auch bei den Vorgaben für öffentliche Gebäude Nachbesserungsbedarf: Der Verband kritisiert, dass die neuen Vorgaben zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude auch für Wasserwerke und Kläranlagen gelten sollen. Diese Anlagen gehören zur kritischen Infrastruktur und müssen rund um die Uhr betrieben werden. „Bei Wasserwerken und Kläranlagen entfällt nur ein sehr geringer Teil des Energieverbrauchs auf die Gebäude selbst. Der überwiegende Energiebedarf entsteht durch die technischen Anlagen und Prozesse der Daseinsvorsorge. Daher würden pauschale Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude bei diesen Einrichtungen nur begrenzte Einspareffekte erzielen und wären unverhältnismäßig. „Wasserwerke und Kläranlagen sind keine Rathäuser. Sie gehören zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge und müssen Tag und Nacht zuverlässig funktionieren. Pauschale Vorgaben für alle öffentlichen Gebäude werden ihrer besonderen Aufgabe nicht gerecht“, sagt Liebing.

In der Gesamtschau sagt Liebing: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizung. Gleichzeitig müssen wir realistisch bleiben. Nicht jede Kommune kann gleichzeitig Gas-, Wärme- und Stromnetze ausbauen, finanzieren und Infrastrukturen parallel vorhalten. Das wäre teuer und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Damit stößt auch Technologieoffenheit an ihre Grenzen. Umso wichtiger wird die kommunale Wärmeplanung. Sie schafft Orientierung und zeigt, welche Lösungen vor Ort langfristig sinnvoll und bezahlbar sind.“

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Grünen-Antrag zur Mittelaufstockung abgelehnt

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Berlin 08.07.2026 

– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Mittwochmittag im Entwicklungsausschuss mit einem Antrag (21/6010) gescheitert, in dem sie die Bundesregierung auffordert, die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen. Für die Initiative stimmte neben den Antragstellern auch die Fraktion Die Linke. CDU/CSU, SPD und AfD lehnten den Antrag ab. Wann der Bundestag über die Beschlussempfehlung abstimmen wird, steht noch nicht fest.

In der Begründung schreiben die Grünen-Abgeordneten, mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime drohe eine globale Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warne, dass 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten. Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen und Ernährungssouveränität zu erzielen, hält die Fraktion es für „unabdingbar, kleinbäuerliche Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern“. Außerdem soll die Bundesregierung den humanitären Zugang in Sudan und Gaza sichern und Partnerländer verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen, um Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu reduzieren.

Darüber hinaus sprechen sich die Abgeordneten für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks sowie für eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des Globalen Südens aus.

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Linke sagt „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“

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Berlin 08.07.2026 

– Ihr „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“ betont die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/6917), der am Mittwochabend mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung zu digitalen Ermittlungsbefugnissen (21/680621/613121/6132) erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht. Darin dringt die Fraktion auf ein Verbot des Einsatzes „automatisierter Gesichtserkennungssysteme zu Zwecken der Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum“ und fordert von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser soll dem Antrag zufolge auch die Erstellung, Zusammenführung und Nutzung von Datenbeständen verbieten, „die eine flächendeckende biometrische Überwachung der Bevölkerung ermöglichen“,

Mit der Einführung der automatisierten Gesichtserkennung als digitale Ermittlungsmaßnahme werde ein biometrischer Massenabgleich der gesamten Bevölkerung durch Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglicht, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Dies sei mit den verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar, kritisieren die Abgeordneten und dringen darauf, die Regierungsentwürfe im Bundestag abzulehnen. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit könne nicht „Instrumente rechtfertigen, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen

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43,9 % der Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit

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Wiesbaden  08.07.2026   

– Vor dem neuen Schuljahr wird vielerorts über den Lehrkräftemangel diskutiert. Dabei steht häufig auch die Altersstruktur innerhalb der Berufsgruppe im Fokus. Ein Viertel (25,4 %) der Lehrkräfte im Schuljahr 2024/2025 war zwischen 50 und 59 Jahre alt, weitere 10,0 % waren 60 Jahre und älter. Mehr als jede dritte Lehrkraft (35,4 %) war demnach 50 Jahre oder älter, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Vergleich dazu fällt der Anteil der jüngeren Lehrkräfte geringer aus: Die unter 35-Jährigen machten gut ein Fünftel (20,3 %) des Lehrpersonals an allgemeinbildenden Schulen aus.

Die Hälfte der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ist 50 Jahre oder älter

Hinsichtlich der Altersstruktur bestehen große Unterschiede zwischen den Bundesländern: In Sachsen-Anhalt war gut die Hälfte (50,7 %) der Lehrkräfte 50 Jahre oder älter, in Mecklenburg-Vorpommern 46,8 %. Am niedrigsten war der Anteil dieser Altersgruppe im Saarland (28,6 %) und in Bremen (30,0 %). 

Im Schuljahr 2024/2025 waren deutschlandweit 752 100 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen tätig, davon 43,9 % in Teilzeit. Damit war die Teilzeitquote bei Lehrkräften etwas höher als im vorherigen Schuljahr (43,1 %) und auf einem neuen Höchststand. Besonders Frauen reduzieren häufig ihre Arbeitszeit: Im Schuljahr 2024/2025 war die Teilzeitquote bei Lehrerinnen (51,4 %) mehr als doppelt so hoch wie bei Lehrern (23,3 %). Im Vergleich zu anderen abhängig Beschäftigten ist die Teilzeitquote an allgemeinbildenden Schulen überdurchschnittlich hoch: Über alle Wirtschaftsbereiche hinweg arbeiteten 31,3 % der abhängig Beschäftigten in Teilzeit.

Frauenanteil bei Lehrkräften überdurchschnittlich hoch

Auch der Frauenanteil bei Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen ist überdurchschnittlich hoch. Während Frauen im Schuljahr 2024/2025 fast drei Viertel (73,2 %) des Lehrpersonals an allgemeinbildenden Schulen ausmachten, stellten sie knapp die Hälfte (48,2 %) der abhängig Beschäftigten aller Wirtschaftsbereiche im Jahr 2024.

43,9 % der Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit

Im Schuljahr 2024/2025 waren deutschlandweit 752 100 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen tätig, davon 43,9 % in Teilzeit. Damit war die Teilzeitquote bei Lehrkräften etwas höher als im vorherigen Schuljahr (43,1 %) und auf einem neuen Höchststand. Besonders Frauen reduzieren häufig ihre Arbeitszeit: Im Schuljahr 2024/2025 war die Teilzeitquote bei Lehrerinnen (51,4 %) mehr als doppelt so hoch wie bei Lehrern (23,3 %). Im Vergleich zu anderen abhängig Beschäftigten ist die Teilzeitquote an allgemeinbildenden Schulen überdurchschnittlich hoch: Über alle Wirtschaftsbereiche hinweg arbeiteten 31,3 % der abhängig Beschäftigten in Teilzeit.

Frauenanteil bei Lehrkräften überdurchschnittlich hoch

Auch der Frauenanteil bei Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen ist überdurchschnittlich hoch. Während Frauen im Schuljahr 2024/2025 fast drei Viertel (73,2 %) des Lehrpersonals an allgemeinbildenden Schulen ausmachten, stellten sie knapp die Hälfte (48,2 %) der abhängig Beschäftigten aller Wirtschaftsbereiche im Jahr 2024.

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