Politik
BMZ-Reform: Nicht auf Kosten von Schukindern
Wiesbaden 02.04.2026
– Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) befindet sich in einem Reformprozess, der tiefe Einschnitte in der Struktur des Hauses mit sich bringen wird. Das Recht auf Bildung dürfe im aktuellen BMZ-Reformprozess nicht unter die Räder kommen, fordert der World University Service (WUS) als Teil der Globalen Bildungskampagne.
Die Abschaffung eines eigenständigen Referats Bildung wäre ein schwerwiegender Fehler, erklärte die Globale Bildungskampagne. „Wir fordern den Erhalt und die Stärkung dieses Referats, denn Grundbildung ist die Grundlage einer menschenrechtsbasierten und zukunftsfähigen Entwicklungspolitik.“
Dass Bildung kein „Nice to have“ ist, habe Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan selbst im internationalen Dialog mit Partnern betont. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, brauche es ein eigenständiges Bildungsreferat und verstärkte Investitionen in die Grundbildung, denn sie sei der Schlüssel zur Armutsbekämpfung, wirtschaftlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe.
Deutsche Vorbildfunktion
International genieße Deutschland bislang als Vorreiter in der Bildungsförderung in Ländern mit niedrigem Einkommen und in Krisenkontexten hohes Ansehen und sei somit derzeit ein Vorbild für andere Länder. Als zentraler Geber bei den Fonds Global Partnership for Education und Education Cannot Wait für Bildung in Krisen und Konflikten, verfüge Deutschland über erhebliche Gestaltungskraft. Diese Rolle könne jedoch nur wirksam wahrgenommen werden, wenn die fachliche Expertise erhalten bleibt, um Qualität, Kontinuität, politische Steuerungsfähigkeit sowie internationale Sichtbarkeit langfristig zu sichern.
Das Streichen eines eigenständigen Referats für Bildung sende ein fatales Signal zum falschen Zeitpunkt, betonen die Sprecher*innen der Globalen Bildungskampagne Sandra Dworack und Malte Pfau. Die brandneuen Zahlen der UN verdeutlichten den dringenden Handlungsbedarf. Zum siebten Mal in Folge sei die Zahl der Kinder, die keine Schule besuchen, gestiegen.
Derzeit können 273 Millionen Kinder und Jugendliche nicht zur Schule gehen. Das betrifft jedes sechste Kind weltweit. Nach neuesten Schätzungen wird diese Zahl weiter steigen. Sollten die angekündigten weiteren Kürzungen der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit Realität werden, könnte die Zahl laut UNICEF bis Ende des Jahres um weitere sechs Millionen Kinder wachsen. Das entspreche der Anzahl aller Grundschulkinder in Deutschland und Italien zusammen.
Die Globale Bildungskampagne ist Teil der Global Campaign for Education (GCE), einem internationalen Bündnis von Nichtregierungsorganisationen und Bildungsgewerkschaften, das sich für die Verwirklichung des Menschenrechts auf gute, gebührenfreie, öffentliche und inklusive Bildung für alle Menschen weltweit einsetzt. Die GCE ist in ca. 100 Ländern aktiv. Mitglieder der GBK sind neben dem WUS auch: Kindernothilfe, Brot für die Welt, World Vision, Oxfam Deutschland, Weitblick, Christoffel-Blindenmissionund die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
Politik
Gesetzentwurf für mehr Barrierefreiheit
Berlin 02.04.2026
– Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzenwurfes (21/5140) zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die erste Lesung ist für die nächste Sitzungswoche des Bundestages geplant.
Für Menschen mit Behinderungen – ebenso wie für ihre Familien und Freunde – sei Barrierefreiheit eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte und gemeinschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen würden von Barrierefreiheit profitieren. „Barrierefreie Angebote verbessern das Alltagsleben spürbar. Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer inklusiven Gesellschaft und stärkt den sozialen Zusammenhalt“, schreibt die Regierung im Entwurf und weist zugleich darauf hin, dass die Teilhabeberichte der Bundesregierung noch erhebliche Lücken in dieser Hinsicht offenbart hätten.
Der Gesetzentwurf verfolgt für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. „Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten“, so die Regierung.
Im öffentlichen Bereich sollen die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher und kommunikativer Barrierefreiheit konkretisiert werden. Der Bund soll noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Bis 2045 müssen die Barrieren abgebaut werden. Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Dieses soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lasse
Politik
Einschätzung von Trumps Rede zum Iran
Berlin 02.04.2026
Wir haben die Rede von US-Präsident Donald Trump an die amerikanische Bevölkerung und die Öffentlichkeit zum Krieg gegen den Iran verfolgt. Er bekräftigte seine Entschlossenheit, die Militäroperationen fortzusetzen, seine verdeckte Drohung, die USA aus der NATO zurückzuziehen, und seine Kritik an den Europäern, die sich seinen Kriegsabenteuern nicht anschließen.
Trumps Worte brachten nichts Neues. Er versäumte es, die Gründe für den Krieg zu erläutern, ignorierte die Menschenrechte und die Politik der Teheraner Mullahs, die unter anderem die Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten umfasst. Er begann den Krieg mit fadenscheinigen Vorwänden. Obwohl er nicht klarstellte, ob er den Krieg beenden will, zeigte er sich bereit, die Verhandlungen mit der iranischen Führung fortzusetzen, um eine Einigung zu erzielen. Seine Ankündigung, den Kontakt zu Teheran fortzusetzen, ist ein deutlicher Beweis für seine Beteiligung an einem Krieg, dessen Ursachen er selbst nicht vollständig versteht.
Die Behauptungen der Regierung Benjamin Netanjahu bezüglich des Irans, seines Atomprogramms und der Urananreicherung haben sich als falsch erwiesen, wie internationale Geheimdienste, insbesondere die US-Geheimdienste, bestätigt haben. Washington ist in den Krieg gegen den Iran verwickelt, und die Schließung der Straße von Hormus durch Teheran ist ein deutlicher Beweis für die Torheit der US-Regierung und ihre planlose Politik. Die USA intervenierten im Irak unter fadenscheinigen Vorwänden des zionistischen Gebildes und mit Unterstützung der irakischen Opposition, indem sie behaupteten, Saddam Hussein besitze gefährliche Waffen. Dies führte dazu, dass das US-Militär in einen Sumpf geriet, aus dem es sich bis heute nicht befreien konnte.
Trumps Drohung, die USA aus der NATO zurückzuziehen, ist bedeutungslos; er hatte dies bereits während seiner ersten Amtszeit erklärt und nach seinem Amtsantritt für eine zweite Amtszeit bekräftigt. Amerika braucht die NATO dringend, nicht umgekehrt. Dies ist nichts anderes als Erpressung der Europäer, um sie zu einem Krieg zum Schutz des zionistischen Gebildes zu zwingen.
Politik
Bundestagspräsidentin informiert über 16 Parteispenden
Berlin 02.04.2026
– Bundestagspräsidentin Julia Klöckner informiert in einer Unterrichtung (21/5085) über 16 Parteispenden, die im Januar 2026 gemeldet wurden und die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen. Empfängerin der Spenden war in acht Fällen die CDU. Sie erhielt am 27. Januar 100.000 Euro von der Deutschen Vermögensberatung Aktiengesellschaft (DVAG) in Frankfurt am Main und am 28. Januar weitere 100.000 Euro von Andreas Lapp aus Stuttgart. Jeweils 50.000 Euro spendeten ihr am 6. Januar Philipp Möller von der Möller & Förster GmbH & Co. KG in Hamburg, am 14. Januar Dr. Martin Herrenknecht aus Schwanau (Baden-Württemberg), am 19. Januar Arnd Franz aus Böblingen und Thomas Herrmann aus Karlsruhe und am 23. Januar Dr. Arend Oetker aus Berlin. 40.000 Euro erhielt sie am 23. Januar von Harald Christ von der Christ Capital GmbH in Berlin.
Drei Spenden gingen an die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD). Sie meldete am 15. Januar den Eingang von jeweils 110.000 Euro von Andrea und Klaus Dumberger aus Recklinghausen. Am 14. Januar meldete die Partei eine Spende über 40.000 Euro von Ernst Schlüter aus Kiel. Am 27. Januar spendete die DVAG der SPD 100.000 Euro sowie Bündnis 90/Die Grünen und der FDP jeweils 50.000 Euro. Die AfD meldete am 21. Januar eine Spende der Vakuum-Härtetechnik Schwer GmbH & Co. KG aus Tuningen (Baden-Württemberg) über 50.000 Euro.
Beim Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, ging am 15. Januar eine Spende über 46.684,15 Euro vom Südschleswig-Ausschuss im dänischen Kulturministerium in Kopenhagen ein. Nach dem Parteiengesetz müssen Spenden, die im Einzelfall 35.000 Euro übersteigen, der Bundestagspräsidentin unverzüglich angezeigt und von dieser als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Berlin
Ahmed al-Sharaa in Berlin
Berlin 30.03.2026
– Der syrische Präsident Ahmed al-Sharaa und seine Delegation begannen ihre offiziellen Gespräche mit der Bundesregierung. Den Auftakt bildeten Treffen mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und den Ministern des Innern, der Entwicklung und der Wirtschaft im Auswärtigen Amt, gefolgt von einem Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz.
Die Gespräche al-Sharaas und seiner Delegation mit der Bundesregierung fielen zeitlich mit Äußerungen zusammen, die sich gegen die Anwesenheit syrischer und anderer Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern aussprachen. Einige forderten die Abschiebung von Personen, die Diebstahl, Mord oder Betrug begehen, während andere eine Vereinbarung mit der syrischen Regierung verlangten, die entweder die Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland vorsieht oder deren Abschiebung.
Die Zahl der syrischen Flüchtlinge in Deutschland beläuft sich derzeit auf rund 920.000. Deutschland ist bereit, etwa 300.000 aufzunehmen und rund 500.000 in ihr Heimatland abzuschieben.
Al-Sharaas Gespräche in Berlin fielen zeitlich mit den Entwicklungen im Krieg zwischen Israel und der US-Regierung gegen den Iran, den Beziehungen der syrischen Regierung zu den Kurden und religiösen Minderheiten sowie der Frage der Zivilgesellschaft zusammen. Die Gespräche gelten als hochsensibel, da sie sowohl Demonstrationen gegen als auch für das Gesetz auslösen werden.
Foto: © PWO
Berlin
Adopt a Revolution
Berlin 30.03.2026 – Die Organisation „Adopt a Revolution“ forderte klare demokratische Bedingungen anstelle von Abschiebungsabkommen für Syrer.
Dies geschah auf einer Pressekonferenz der Organisation am Rande des Besuchs des syrischen Präsidenten Ahmed al-Sharaa in Berlin und seiner Gespräche mit der Bundesregierung, die am Montag begonnen hatten.
Die Präsidentin der Organisation, Sophie Bischoff, erklärte, die Zivilgesellschaft in Syrien benötige die Unterstützung deutscher Politiker für demokratische Prozesse.
„Adopt a Revolution“, eine deutsch-syrische Menschenrechtsorganisation, appellierte an die Bundesregierung, jegliche politische, demokratische und finanzielle Unterstützung für Syrien an die Schaffung klarer demokratischer Bedingungen zu knüpfen.
Die Organisation warnte jedoch davor, Abschiebungen nach Syrien zum Hauptziel der deutschen Syrienpolitik zu machen. Sie betonte, der Sturz des syrischen Diktators Baschar al-Assad habe dem syrischen Volk und den Völkern der freien Welt die Chance eröffnet, in ihren Ländern Demokratie zu etablieren.
Foto: © PWO
Politik
Mehr Kontrolle, klare Regeln: Bundesrat beschließt Asyl-Pakt
Berlin 27.03.2026
Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist der Weg frei für den Systemwechsel in der Migrationspolitik. Ziel ist: mehr Kontrolle, schnellere Verfahren und deutlich weniger illegale Migration.
Kern der Reform, die ab dem 12. Juni dieses Jahres in Kraft treten wird, ist mehr Kontrolle an den Außengrenzen. Mit verpflichtenden Screenings aller irregulär Einreisenden durch Identitäts- und Sicherheitsprüfung, mit schnellen Grenzverfahren für Personen mit geringer Bleibeperspektive, mit klaren Zuständigkeiten und einem neuen Migrationsmanagement wird das dysfunktionale Dublin-System abgelöst und auf neue Pfeiler gestellt. Der verpflichtende Solidaritätsmechanismus, der alle EU-Staaten einbindet, ist ein weiterer wichtiger Faktor.
Damit gilt künftig: Wer geringe Chancen auf Schutz hat, wird ein schnelleres Asylverfahren bekommen und schneller zurückgeführt.
Der Beschluss im Bundesrat markiert dabei den entscheidenden Schritt: Deutschland schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um diese Reform konsequent umzusetzen. Das ist ein klares Signal für mehr Ordnung und Steuerung in der Migration.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit GEAS härten und schärfen wir die europäische Migrationspolitik. Wir setzten damit das Ziel weiter um: Kontrolle, Kurs und klare Kante. Wir setzen bei der Neuordnung der Migration auf klare Regeln, schnelle Verfahren und wirksame Rückführungen. Die Botschaft ist eindeutig: Wer keinen Schutzanspruch hat, kann nicht dauerhaft in Europa bleiben. Gleichzeitig stärken wir die Kontrolle an den Außengrenzen und sorgen für mehr Ordnung im System. Der Beschluss im Bundesrat ist deshalb ein entscheidender Meilenstein. Deutschland übernimmt Verantwortung und sorgt dafür, dass diese Reform nicht auf dem Papier stehen bleibt, sondern in der Praxis wirkt.“
Berlin
Digitales Planen und Bauen, künftig deutschlandweit zum Einsatz
Berlin 27.03.2026
Den Startschuss gab Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder heute beim „Dialogforum Bundesfernstraßen Digital“ in Berlin. Ab sofort sollen alle relevanten Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen nach einheitlichen digitalen Standards geplant, gebaut und betrieben werden. Bislang gab es erfolgreiche Pilotprojekte, nun wird die Methode „Building Information Modeling“ (BIM) zum Regelprozess. Hierfür braucht es ein enges Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis– und genau deshalb hatte das Bundesverkehrsministerium (BMV) zum Austausch nach Berlin geladen.
Insgesamt mehr als 1000 Gäste begleiteten den bundesweiten BIM-Rollout – sowohl im Ministerium vor Ort als auch digital.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Deutschland braucht zuverlässige und leistungsfähige Verkehrswege. Dafür investieren wir
umfangreich und schaffen mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Voraussetzungen, um Planungen deutlich zu beschleunigen. Wir vereinfachen Verfahren, reduzieren Bürokratie und machen die Digitalisierung zum Standard. Eine Schlüsselrolle spielt BIM: Damit schaffen wir die Grundlage für effizientere Planungs- und Bauprozesse, mehr Kostenkontrolle und eine deutlich bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Deutschland wird BIM-Land! Dafür brauchen wir das Zusammenspiel aller Beteiligten, das wir mit dem Dialogforum unterstützen wollen. Jetzt kommt es darauf an, BIM konsequent anzuwenden – bei großen wie bei kleinen Projekten.“
BIM wird zum Standard – für Planung, Bau und Betrieb. Mit der Einführung von BIM als Regelprozess setzt das BMV einen zentralen Baustein der Digitalisierungsstrategie im Infrastrukturbereich um. Ziel ist es, Planungs- und Bauzeiten zu verkürzen, Kosten und Risiken frühzeitig zu erkennen, die Qualität der Bauwerke zu erhöhen, und den Betrieb sowie die Erhaltung der Infrastruktur effizienter zu gestalten.
Ein wichtiger Impuls hierfür kommt aus dem Infrastruktur‑Zukunftsgesetz, das digitale Methoden wie BIM stärkt und verbindlicher macht. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um Planungsprozesse zu beschleunigen, Genehmigungsverfahren zu modernisieren und digitale Standards dauerhaft im Infrastrukturbereich zu verankern.
Dialogforum als Plattform für Austausch und Praxisnähe. Das Dialogforum diente als zentrale Austauschplattform, um Erfahrungen, Anforderungen und Herausforderungen aus der Praxis sichtbar zu machen.
Berlin
Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für Olympische Spiele in Berlin
Berlin 27.03.2026
– Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Dimap im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für die Olympische und Paralympische Spiele in Berlin: Insgesamt 60 Prozent der Befragten befürworten grundsätzlich die Austragung Olympischer Spiele in Berlin (38 Prozent sagen „Ja“ zu Olympischen und Paralympischen Spielen in Berlin, 22 Prozent sagen „eher Ja“). Die Ablehnung fällt deutlich geringer aus: 18 Prozent sagen „Nein“ zu Olympischen Spielen in Berlin, 16 Prozent sagen „eher Nein“ (insgesamt 34 Prozent). Befragt wurden 1.205 Berlinerinnen und Berliner in der Zeit vom 19. bis 25. März.
Die grundsätzliche Befürwortung von Olympischen und Paralympischen Spielen in Berlin fällt in allen Altersgruppen hoch aus: 63 Prozent (Ja / eher Ja) der jungen Menschen zwischen 18 bis 29 Jahren unterstützen die Austragung der Spiele in Berlin. In der Altersgruppe der 30- bis 44-Jährigen sind es 65 Prozent, in der Altersgruppe der 45- bis 59-Jährigen 58 Prozent und in der Gruppe der über 60-Jährigen 59 Prozent.
Die Bewerbung Berlins um Olympia ist darüber hinaus sehr gut bekannt: 77 Prozent der befragten Berlinerinnen und Berliner haben von der Bewerbung Berlins um die Olympischen und Paralympischen Spiele gehört.
Nach Angaben des Meinungsforschungsinstituts lassen sich diejenigen, die derzeit gegen eine Bewerbung Berlins eingestellt sind, von Sachargumenten überzeugen: 71 Prozent derjenigen, die eine Bewerbung Berlins ablehnen, würden ihre Meinung ändern, wenn sie wüssten, dass die Vorteile von Olympia in Berlin überwiegen würden, so Dimap.
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Die Zustimmung für Olympische und Paralympische Spiele in Berlin wächst: Nach der neusten Umfrage ist eine klare Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für Olympische Spiele in unserer Stadt. Mich freut besonders, dass so viele junge Menschen sich für die Austragung der Spiele in Berlin aussprechen. Denn wir wollen die Olympischen und Paralympischen Spiele vor allem für sie, für die Kinder und Jugendlichen, nach Berlin holen. Die Umfrage bestärkt uns auf unserem Weg: Wir werden gemeinsam mit dem Olympiabeauftragten weiter dafür arbeiten, die Berlinerinnen und Berliner und auch den Deutschen Olympischen Sportbund von unserem Konzept für nachhaltige, moderne und inklusive Spiele in Berlin zu überzeugen.“
Iris Spranger, Innen- und Sportsenatorin: „Die Ergebnisse der Umfrage sind ein klares Signal: Berlin ist nicht nur bereit, sondern will mehrheitlich für Deutschland Gastgeberin der Olympischen und Paralympischen Spiele werden. Die breite Unterstützung zeigt, dass die Berlinerinnen und Berliner hinter dieser Vision stehen. Sie unterstreicht, dass Berlin als weltoffene, zukunftsorientierte Metropole bestens geeignet ist, diese einzigartigen Sportereignisse auszurichten. Mit unserem Konzept Berlin+ setzen wir bewusst auf starke Partner, denn eine erfolgreiche Bewerbung lebt von Zusammenarbeit und nationalem Zusammenhalt. Berlin bringt Leidenschaft, die Infrastruktur und die Erfahrung mit internationalen Großveranstaltungen mit. Wir setzen dabei überwiegend auf vorhandene Sportanlagen und entwickeln diese gezielt weiter. Entscheidend ist für mich, dass die Spiele sowohl den Leistungs- als auch den Breitensport stärken und langfristig bessere Bedingungen für Bewegung und Training in unserer Stadt schaffen. Gemeinsam mit unseren Partnern können wir Spiele organisieren, die nachhaltig wirken und weit über die Stadt hinaus positive Impulse setzen. Wir haben die Voraussetzungen und den Willen, diese einmalige Chance für die Bundeshauptstadt und für ganz Deutschland zu nutzen.“
Kaweh Niroomand, Olympiabeauftragter des Landes Berlin: „Die Umfrage ist ein sehr ermutigendes Signal. Dass eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner Olympische und Paralympische Spiele in unserer Stadt unterstützt, zeigt, dass unsere Bewerbung auf Interesse und Offenheit trifft. Besonders freut mich, dass unsere Arbeit der vergangenen Monate bereits so stark wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist klar: Die Unterstützung wächst, wenn die Vorteile für Berlin überzeugend sind, deshalb setzen wir weiter auf Transparenz und einen offenen Dialog mit der Stadtgesellschaft.“
Politik
Der Wolf kommt ins Bundesjagdgesetz
Berlin 27.03.2026
Der Bundesrat hat heute dem von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zugestimmt. Damit wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen dann zu regulieren, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Der Schutz von Weidetieren wird verbessert, da Wölfe, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden und ein Weidetier verletzt oder getötet haben, nun unter erleichterten Voraussetzungen erlegt werden können. Außerdem: In Weidegebieten, in denen ein ausreichender präventiver Herdenschutz nicht möglich ist – etwa in der alpinen Region oder auf Deichen – können zur Vermeidung von Weidetierrissen zukünftig Gebiete ausgewiesen werden, in denen Wölfe unter erleichterten Voraussetzungen bejagt werden können. Die hohe Bedeutung eines präventiven Herdenschutzes wird darüber hinaus bestätigt.
Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Wir halten Wort: Der Wolf kommt ins Jagdrecht – dafür haben wir im Eiltempo gesorgt. Die Risse von Schafen und anderen Weidetieren durch den Wolf sind für viele Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bittere Realität und nicht nur eine emotionale, sondern auch wirtschaftliche Belastung. Eins ist mir wichtig: Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag. Künftig gibt es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Ich freue mich, dass der Bundesrat meinem Gesetzentwurf zugestimmt hat – das ist ein guter Tag für alle Betriebe mit Weidehaltung.“
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:
Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfes in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements eröffnet. Das bedeutet: Wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, kann auf Grundlage von Bestandsmanagementplänen die Anzahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Abschuss von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist ein leichterer, unbürokratischer Abschuss dieser Wölfe unabhängig davon möglich, ob ein günstiger oder ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt.
Ausweisung von nicht schützbaren Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern, nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, solche Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz von Weidetieren durch Erlegung von Wölfen sicherzustellen.
Finanzierung Herdenschutz: Der Bund unterstützt die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen beim präventiven Herdenschutz zu erzielen.
Bericht an den Bundestag: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.
Politik
EU-Entscheidung lässt Kinder im Stich
Berlin 27.03.2026
Die Deutsche Kinderhilfe reagiert mit tiefer Bestürzung auf die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle zur Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder abzulehnen.
Damit ist ein letzter Versuch gescheitert, ein zentrales Instrument im digitalen Kinderschutz zu erhalten. Die bisherige Regelung läuft am 3. April aus – das bedeutet eine massive Lücke in der Strafverfolgung.
Was technisch klingt, hat dramatische Konsequenzen:
Plattformen dürfen künftig nicht mehr in gleichem Umfang freiwillig nach bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt suchen und diese melden. Der überwiegende Teil der bisherigen Ermittlungsansätze droht damit wegzubrechen.
Die Folgen sind absehbar:
Deutlich weniger Hinweise. Deutlich weniger erkannte Täter. Sie können in einem weitgehend rechtsfreien Raum agieren. Die schlimmste Folge- weniger Kinder können gerettet werden.
Ein zentrales Instrument dieser Arbeit ist der Abgleich von Hashwerten bereits eindeutig identifizierter Missbrauchsdarstellungen. Dieses Verfahren ermöglicht es, bekannte Inhalte zuverlässig zu erkennen und Strafverfolgung überhaupt erst in Gang zu setzen. Das Scannen dieser digitalen Fingerabdrücke ist ab 3. April nicht mehr rechtlich legitimiert.
Damit dürfen europäische Straftäter, die Missbrauchsdarstellungen besitzen oder verbreiten, wenn sie von den Providern erkannt werden, nicht mehr an die europäischen Ermittlungsbehörden weiter gemeldet werden.
Ein aktueller Fall aus Deutschland zeigt, was das konkret bedeutet:
Ein Säugling wurde über Monate hinweg schwer missbraucht. Nur weil entsprechende Aufnahmen durch einen Hash-Abgleich erkannt wurden, konnten Ermittlungen beginnen und das Kind schließlich identifiziert werden. Das ist nach der Entscheidung des EU-Parlaments zukünftig unmöglich.
Solche Fälle sind keine Ausnahme. Immer wieder führen genau diese digitalen Spuren zur Aufdeckung schwerster Missbrauchskomplex, etwa in Lügde und Bergisch Gladbach.
Die Deutsche Kinderhilfe stellt erneut klar:
Der Hash-Abgleich betrifft ausschließlich bereits bekannte, eindeutig strafbare Inhalte. Es geht nicht um eine anlasslose Massenüberwachung – es geht um die gezielte Bekämpfung schwerster Verbrechen an Kindern.
Und dennoch wird dieses bewährte Instrument nun faktisch aufgegeben. Die Deutsche Kinderhilfe appelliert daher mit größtem Nachdruck an die europäischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger:
Schaffen Sie unverzüglich eine tragfähige Anschlusslösung – und sichern Sie den Hash-Wert-Abgleich als unverzichtbaren Mindeststandard im digitalen Kinderschutz.
Kinderschutz darf nicht von politischen Blockaden abhängig sein.
Berlin
Partnerschaft zwischen Bundeskanzler und den ostdeutschen Ländern
Berlin 26.03.2026
– Berlins Oberbürgermeister Kai Wegener und Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigten dies nach ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder. Die Entwicklung der Wirtschaft der ostdeutschen Länder ist ein Ziel der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, bezeichnete die Gewinnung von Investitionen zur Stärkung der Industrieproduktion der Industrieunternehmen und Wirtschaftsverbände in den ostdeutschen Ländern als dringende Notwendigkeit.
Dies geschah im Anschluss an ein Treffen der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, das heute, Donnerstag, von Berlins Oberbürgermeister Kai Wegenr ausgerichtet wurde.
Foto: © PWO
Berlin
Bildungsministernkonferrnz in Berlin
Berlin 26.03.2026
Wissenschaftsministerkonferenz befasst sich mit den Folgen des „Herrenberg-Urteils“ – Länder setzen auf rechtssichere und praktikable Lösung.
Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder haben sich im Rahmen der Wissenschaftsministerkonferenz (Wiss-MK) mit den Auswirkungen des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ auf den Einsatz von Lehrbeauftragten und Honorarkräften im Bildungsbereich beschäftigt.
Foto: © PWO
Politik
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Umwelt
Berlin 26.03.2026
– Wirtschafts- und Technologieministerin Katharina Reiche und Umweltminister Karsten Schneider kündigten eine Zusammenarbeit ihrer Ministerien an, um die Industrie bei der Sicherung qualifizierter Industrie- und Umwelttechnologien zu unterstützen. Sie erklärten außerdem ihre Absicht, die Belastung für Industrieunternehmen durch Reformen der Steuerinfrastruktur zu verringern und gemeinsam mit dem Finanzministerium finanzielle Entlastungen für Industrieunternehmen zu erarbeiten.
Foto: © PWO
Politik
Armut in Deutschland
Wiesbaden 27.03.2026
– Rund 1,28 Millionen Personen haben im Dezember 2025 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 23 000 oder 1,8 % Personen mehr als im Dezember 2024. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2025 lag die Altersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten.
Rund 764 000 Personen hatten im Dezember 2025 die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Von Ende 2024 bis Ende 2025 stieg ihre Zahl um 3,4 % und erreichte damit einen neuen Höchststand.
Demgegenüber sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Dezember 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % auf rund 520 000 Personen und damit auf den niedrigsten Stand seit Dezember 2018. Diese Personen ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihren bisherigen Höchststand hatte die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung im März 2020 mit 539 000 Personen erreicht.
Erneuter Anstieg bei leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine
Die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine stieg von rund 99 000 im Dezember 2024 auf insgesamt 109 000 im Dezember 2025 und damit um 9,9 %. Dieser Anstieg hatte somit erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung, fiel aber erneut geringer aus als in den Vorjahren (zuletzt +14,6 % im Dezember 2024 gegenüber Dezember 2023). Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Politik
UNESCO warnt vor wachsender Bildungsungerechtigkeit
Berlin 26.03.2026
– Die Zahl der Kinder und Jugendlichen ohne Zugang zu Bildung ist im siebten Jahr in Folge gestiegen und liegt inzwischen bei 273 Millionen. Das ist das zentrale Ergebnis des UNESCO-Weltbildungsberichts, der am Mittwoch unter dem Titel „Access and Equity“ (Zugang und Chancengerechtigkeit) veröffentlicht worden ist.
Weltweit ist jedes sechste Kind von Bildung ausgeschlossen; nur zwei von drei Jugendlichen schließen die Sekundarschule ab. Hauptgründe sind laut Bericht Bevölkerungswachstum, Krisen und sinkende Bildungsetats.
„Der neue UNESCO-Weltbildungsbericht ist ein Weckruf“, erklärt die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer. „Wenn weltweit immer mehr Kinder und Jugendliche von Bildung ausgeschlossen sind, muss uns das auch in Deutschland verpflichten. Entscheidend ist, Benachteiligungen früh abzubauen und öffentliche Mittel so einzusetzen, dass sie dort ankommen, wo der Unterstützungsbedarf am größten ist. In Deutschland erreicht weiterhin ein erheblicher Teil der Jugendlichen keinen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Berufsabschluss. Initiativen wie das ‚Startchancen-Programm‘ unterstützen gezielt Schulen mit besonderen Herausforderungen. Bildungsgerechtigkeit entsteht nicht von selbst – sie ist eine politische Aufgabe.“
Konfliktregionen besonders betroffen
Besonders dramatisch ist die Situation in Regionen, die von Konflikten betroffen sind. Dort lebt mehr als jedes sechste Kind weltweit – oft unter Bedingungen, die den regelmäßigen Schulbesuch stark erschweren oder unmöglich machen. Das bedeutet, dass Millionen weitere Kinder keine Schule besuchen können, was in den offiziellen Statistiken nicht erfasst ist.
Gleichwohl macht der Bericht deutlich, dass Fortschritte möglich sind: Seit 2000 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Primar- und Sekundarschulen weltweit um 327 Millionen gestiegen. Einige Länder konnten den Anteil der Kinder und Jugendlichen ohne Zugang zur Schule deutlich senken.
Der Bericht unterstreicht, dass Ausgrenzung nicht mit Einzelmaßnahmen überwunden werden kann. Entscheidend sind politische Strategien, die an die jeweiligen Lebensrealitäten angepasst sind, benachteiligte Gruppen gezielt erreichen und Bildung gerechter finanzieren. Zwar haben deutlich mehr Staaten in den vergangenen 25 Jahren finanzielle Umverteilungsmechanismen im Bildungsbereich eingeführt, doch selten ist der Fokus auf benachteiligte Gruppen konsequent und umfassend genug.
Mit der Verabschiedung der Globalen Nachhaltigkeitsagenda hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherzustellen. Die UNESCO koordiniert die Umsetzung dieses Ziels, evaluiert die Fortschritte und veröffentlicht den Weltbildungsbericht. Die Deutsche UNESCO-Kommission gibt eine deutsche Kurzfassung heraus.
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