Politik
Einfluss der Medien
Berlin 02.07.2026
– Eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt das ambivalente Verhältnis in Deutschland zu sozialen Medien: Die Mehrheit der Bevölkerung (71 Prozent) sorgt sich um den Einfluss großer Social-Media-Plattformen auf die Öffentlichkeit. Gleichzeitig wollen nur wenige Menschen (18 Prozent) auf sie verzichten. Die Verantwortung sehen die Befragten bei Politik und Plattformbetreibern.
Klare Erwartung an Politik und Plattformen
Die Befragten sehen die Verantwortung für den Umgang mit Plattformmacht vor allem bei den Unternehmen selbst und bei politischen Institutionen. Die Zustimmung zu einer konsequenten Verpflichtung großer Plattformunternehmen auf die bestehenden Regeln und Gesetze ist hoch: 85 Prozent unterstützen höhere Geldstrafen für Plattformbetreiber, die gegen geltende Regeln verstoßen. Bei wiederholten Rechtsverstößen befürworten 80 Prozent sogar Maßnahmen bis hin zur Sperrung oder zum Verbot von Plattformen.
„Es gibt kein Akzeptanzproblem in der Bevölkerung für die Regeln und Gesetze, an die sich die Plattformen halten müssen. Die Herausforderung besteht vielmehr darin, bestehende Regeln wie den Digital Services Act (DSA) klar durchzusetzen und ihre Wirkung im Alltag der Menschen sichtbarer zu machen“, sagt Asena Soydaş, Digitalisierungsexpertin der Bertelsmann Stiftung.
Digitale Souveränität als politische Aufgabe
Die Studie verdeutlicht, dass die Bevölkerung Plattformpolitik zunehmend als Frage demokratischer Souveränität versteht. 78 Prozent der Befragten wünschen sich ein selbstbewussteres Vorgehen Deutschlands und der Europäischen Union gegenüber großen Plattformkonzernen. Gleichzeitig halten 71 Prozent europäische Plattformalternativen für wichtig
Politik
Notfallversorgung soll effizienter organisiert werden
Berlin 02.07.2026
– Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf (21/6808) der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung hervorgeht, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt.
Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf.
So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes.
Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.
Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ.
Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet.
Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.
So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann.
Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden.
Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird.
Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.
Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.
In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden.
Politik
Qualifizierungsangebote für junge Menschen
Berlin 02.07.2026
– Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/6740) auf eine Kleine Anfrage (21/6411) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Weiterbildung und Qualifizierung. Auch für junge Menschen im Übergang von Schule zum Beruf stünden zahlreiche Angebote zur Verfügung, betont die Regierung darin. So werde unter anderem die „Initiative Bildungsketten“ ab dem Jahr 2027 um eine dritte Phase verlängert, um jungen Menschen frühzeitig und bestmöglich bei ihrem Weg in den Beruf zu unterstützen. „In dieser Initiative stimmen das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit mit den Ländern ihre Aktivitäten und Programme im Übergang von der Schule in den Beruf aufeinander ab. Eine zentrale Säule dabei ist eine frühzeitige und umfassende Berufsorientierung. Zielgruppe der Initiative sind auch junge Menschen mit Behinderung und deren Inklusion in Ausbildung und Beruf.“
Auch die Ausbildungsgarantie sei ein umfassender Ansatz, der verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung mit umfasst. „Statistische Auswertungen zur Anzahl der Beratungen und Angebote anderer Akteure, etwa der schulischen Berufsorientierung, liegen der Bundesregierung nicht vor. Daher lässt sich die Gesamtzahl der jungen Menschen, die von der Ausbildungsgarantie profitiert haben, nicht quantifizieren“, heißt es in der Antwort weiter.
Politik
Verurteilung der russischen Gewalt gegen die Ukraine
Berlin 02.07.2026
– Die Bundesregierung hat den russischen Beschuss von Zielen in Kiew und anderen Gebieten in der Nacht zum Donnerstag, dem 2. Juli, als barbarisch bezeichnet. Der wahllos erfolgte Beschuss führte zu Toten und Verletzten im Schlaf, zerstörte Wohnhäuser und verursachte schwere Schäden an ziviler Infrastruktur, darunter medizinische Einrichtungen.
Das Auswärtige Amt äußerte seine Besorgnis um das Schicksal vieler Menschen. Die schrecklichen Bilder der Zerstörung bestätigten, dass Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter eklatanter Verletzung des Völkerrechts und mit unerbittlicher Brutalität fortsetzt. Präsident Putin zeige keinerlei Verhandlungsbereitschaft und setze weiterhin auf Raketen- und Drohnenangriffe gegen die Bevölkerung, während Russland an den Fronten seines Angriffs gegen die Ukraine schwere Verluste erleide. Deutschland erhöhe daher gemeinsam mit seinen Partnern den Druck auf Russland. Wir werden die Ukraine weiterhin in ihrem Kampf um Selbstverteidigung unterstützen. Diese Unterstützung wird auch ein zentrales Thema beim NATO-Gipfel in Ankara nächste Woche sein.
Politik
Bundesregierung will Vereinsgesetz ändern
Berlin 02.07.2026
– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Vereinsgesetzes“ (21/6805) vorgelegt, der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen mit dem Änderungsgesetz die Vollständigkeit und Aktualität des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländervereinsregisters (AVR) verbessert werden.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage schreibt, gibt das Ausländervereinsregister einen Überblick über die in Deutschland tätigen Ausländervereine und ausländischen Vereine, die im Bundesgebiet organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten. Es erleichtere die Prüfung möglicher Vereinsverbote und diene dem Zweck der präventiven Gefahrenabwehr.
Der Begründung zufolge trägt das AVR dazu bei, vorhandene Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu ergänzen. Damit sei das Register ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung krimineller, verfassungswidriger, extremistischer und terroristischer Bestrebungen von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen. Ebenso diene es der Aufklärung und Bekämpfung von illegitimen Einflussnahmeversuchen und Instrumentalisierungen der jeweiligen Diaspora durch fremde Mächte und in diesem Zusammenhang stehenden Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste.
Das AVR enthält auch Informationen zu Ausländervereinen und ausländischen Vereinen, „die nicht im Vereinsregister eingetragen sind, weil sie nicht eingetragen werden wollen oder können“, heißt es in der Begründung weiter. Ferner enthalte es zusätzliche und detailliertere Angaben zu den Vereinen, etwa deren Satzung, und zu den Vereinsmitgliedern.
Das Änderungsgesetz verfolgt laut Bundesregierung das Ziel, für die Verarbeitung dieser Angaben und personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Darüber hinaus sollen den Angaben zufolge „die schon bestehenden Regelungen über Anmeldepflichten sowie Mitteilungs- und Auskunftspflichten der Ausländervereine und ausländischen Vereine einschließlich des für die Übermittlung und Speicherung der Daten und Angaben durchzuführenden Verfahrens“ in das Vereinsgesetz aufgenommen werden.
Politik
ifo Institut: Mehr als zwei Drittel aller Sozialausgaben fließen in Rente und Gesundheit
München 02.07.2026
– Rund 70 Prozent des deutschen Sozialbudgets fließt in Renten- und Gesundheitsausgaben. Dies zeigt eine neue Studie des ifo Instituts zur Entwicklung des Sozialbudgets in Deutschland von 1992 bis 2024. „Der Sozialstaat wächst vor allem strukturell durch den demografischen Wandel. Das geschieht vor allem zu Lasten der jungen Generation“, sagt ifo-Forscherin Lilly Fischer.
Insgesamt ist das Sozialbudget in Deutschland seit 1992 preisbereinigt um knapp 60 Prozent gestiegen und entspricht im Jahr 2024 rund 31 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. Im Jahr 1992 entsprach das Sozialbudget noch 26 Prozent der Wirtschaftsleistung. „Über 80 Prozent des Anstiegs bei den Sozialausgaben hängen mit den Funktionen Alter und Krankheit und damit der Alterung der Gesellschaft zusammen“, sagt ifo-Forscherin Emilie Höslinger. In Krisenjahren stieg die Sozialbudgetquote aufgrund wirtschaftlicher Schocks, in denen der Sozialstaat als automatischer Stabilisator diente. Nach den Krisenjahren folgte jeweils eine Phase der Stabilisierung.
Steuerfinanzierte Förder- und Fürsorgesysteme wie Arbeitslosenunterstützung, Familienleistungen, Wohngeld oder Hilfen für Menschen mit Behinderung machen heute etwa 20 Prozent des Budgets aus. Die realen Ausgaben wuchsen im Zeitverlauf um fast 130 Prozent. Innerhalb der Förder- und Fürsorgesysteme sind die Ausgaben für Kinder und Jugendliche am stärksten gestiegen – um mehr als 140 Prozent. Damit trugen sie lediglich rund 17 Prozent zum Zuwachs des gesamten Sozialbudgets bei. Der Bereich Arbeitslosigkeit war im gesamten Zeitverlauf ein relevanter Ausgabenblock, tritt jedoch gegenüber den alters- und gesundheitsbezogenen Leistungen zunehmend in den Hintergrund.
Die Studie stützt sich auf Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum deutschen Sozialbudget für den Zeitraum 1992 bis 2024. Das Sozialbudget umfasst dabei neben steuerfinanzierten Transfers und Versorgungsleistungen der Sozialversicherungen auch betriebliche (z. B. Betriebsrenten) und private Leistungen (z. B. Riester-Renten). Die Forschenden betrachten drei Kennzahlen: nominale Ausgaben, reale Ausgaben in Preisen von 2020 sowie die Sozialbudgetquote, also den Anteil des Sozialbudgets am Bruttoinlandsprodukt.
Politik
Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
Berlin 02.07.2026
Vertreter des Bundestages nehmen an der Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum in Kairo teil.
Mit Fragen der verstärkten Zusammenarbeit in der Region des Mittelmeerraums wird sich die Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) bei ihrer 19. Jahrestagung vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo beschäftigen.
Für den Deutschen Bundestag nehmen der Delegationsleiter Detlef Seif (CDU/CSU) und Dr. Maximilian Krah (AfD) teil.
In den fünf Ausschüssen stehen die Beratungen über Entschließungen zu unterschiedlichen Themen an. Im Politischen Ausschuss stehen im Vordergrund die parlamentarische Diplomatie und der Frieden in der mediterranen Region. Im Ausschuss für die Rechte der Frauen geht es um die Stärkung der Frauen bei der nachhaltigen Nutzung mariner Ressourcen in der sogenannten „Blauen Wirtschaft“. Im Ausschuss für Umwelt und Energie werden sich die Delegierten mit der Förderung einer effizienten Zusammenarbeit im Mittelmeerraum bei der Bewahrung der Biodiversität und bei der nachhaltigen Bewirtschaftung des Ökosystems im Mittelmeerraum befassen.
Parallel zur Jahrestagung kommen die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der PV-UfM zu ihrem 10. Gipfeltreffen zusammen., In Vertretung der Bundestagspräsidentin wird Delegationsleiter Detlef Seif (CDU/CSU) hieran teilnehmen. Beraten werden die Themen: parlamentarische Diplomatie, Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Rechte von Frauen und Jugendlichen.
Die PV-UfM verfolgt das Ziel, die Arbeit der Union für den Mittelmeerraum (UfM) zu begleiten und die Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene zu stärken. Die Versammlung umfasst 280 Abgeordnete, davon 140 Mitglieder aus den Parlamenten nördlich des Mittelmeers und aus dem Europäischen Parlament sowie 140 Mitglieder aus den Parlamenten der südlich des Mittelmeers gelegenen Länder Algerien, Ägypten, Jordanien, Israel, Libanon, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien (Mitgliedschaft ausgesetzt), Tunesien, Türkei und Mauretanien.
Politik
Bundesregierung zur Wiedervernässung von Mooren
Berlin 01.07.2026
– Bis 2030 strebt die Bundesregierung die Wiedervernässung von rund 90.000 Hektar Moorboden an. In einer Antwort der Bundesregierung (21/6708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6459) heißt es, dieses Ziel berücksichtige die „aktuelle Situation bei der erforderlichen Transformation der bislang entwässerungsbasierten Bewirtschaftung und Nutzung von Moorbodenflächen“.
Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Wiedervernässung der über das 90.000-Hektar-Ziel hinausgehenden 160.000 Hektar ist derzeit nicht festgelegt. Die Vermeidungskosten der Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden beziffert die Bundesregierung in der Antwort mit „mehrheitlich unter 55 Euro pro Tausend CO₂-Äquivalenten“. Dabei verweist sie auf eine Studie von Christoph Buschmann und anderen aus dem Jahr 2025.
Für die Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden und die Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen (Förderrichtlinie PalU) stellt die Bundesregierung der Antwort zufolge für die Jahre 2026 bis 2029 rund 1,75 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Nach 2030 sollen entsprechend dem Klimaschutzprogramm 2026 weitere neue Vorhaben angestoßen werden.
Politik
Kompetenzzentrum Gebärdensprache und Leichte Sprache
Berlin 01.07.2026
– Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein Recht für Verbände von Menschen mit Behinderungen begründet, den Aufbau von Behörden zu gestalten oder in Besetzungsverfahren zu einzelnen Dienstposten in öffentlichen Verwaltungen mitzuwirken. Das schreibt sie in einer Antwort (21/6709) auf eine Kleine Anfrage (21/6386) der Fraktion Die Linke, in der diese nach dem Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache und der Beteiligung von Verbänden gefragt hatte. „Es wird zu den Aufgaben des Bundeskompetenzzentrums gehören, den Kontakt zu Betroffenenverbänden zu halten und den Austausch mit ihnen zu pflegen“, fügt die Regierung hinzu.
Sie verteidigt ferner den Aufbau nur eines Kompetenzzentrums für beide Aspekte, Gebärdensprache und Leichte Sprache: Eine Trennung sei nicht erwogen worden. „Insbesondere wäre dies angesichts des sehr spezifischen Aufgabenbereichs des Bundeskompetenzzentrums nicht wirtschaftlich gewesen.“ Mit der Einrichtung des Bundeskompetenzzentrums bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit könnten Synergien durch den Rückgriff auf einen Verwaltungsüberbau genutzt werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sei auch als Anlaufstelle in Fragen der Barrierefreiheit bei Bundesbehörden bekannt. „Die Bundesregierung sieht in der Beratung zur Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache in einer Organisationseinheit keine Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit. Vielmehr können dadurch Synergieeffekte erzielt und die Qualität der Arbeit verbessert werden“, heißt es in der Antwort weiter.
Die Regierung betont ferner, dass der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigen-Bund schon früh in informellen Gesprächen über das Vorhaben und seinen Fortgang informiert und angehört worden seien. „Das Bundeskompetenzzentrum war und ist auch Gegenstand von informellen Austauschen, die mehrmals jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen von tauben und schwerhörigen Menschen sowie Menschen mit Lernbehinderungen, geführt werden
Politik
Bundesregierung will Druck auf Russland weiter erhöhen
Berlin 01.07.2026
–Ob und inwieweit die Ukraine im Rahmen von etwaigen Friedensverhandlungen mit Russland auf Forderungen des Aggressors eingeht, ist aus Sicht der Bundesregierung einzig eine Entscheidung der Ukraine. Das geht aus ihrer Antwort (21/6670) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6140) hervor.
Während die Ukraine bereits mehrfach seine Bereitschaft für einen umfassenden und sofortigen Waffenstillstand sowie direkte Verhandlungen mit Russland unterstrichen habe, sei Russland hierzu nicht bereit. Russland intensiviere seine Angriffe weiter und wiederhole Maximalforderungen, wie einen Rückzug der Ukraine aus dem Donbass, als Voraussetzung für Verhandlungen.
„Die Bundesregierung wird daher die Ukraine weiterhin unterstützen und den Druck auf Russland erhöhen.“ Deutschland und die EU würden durch die Art ihrer Unterstützung der Ukraine, die ihr in der Charta der Vereinten Nationen verbrieftes individuelles Selbstverteidigungsrecht gegen die russische Aggression ausübt, nicht zu einer Konfliktpartei im völkerrechtlichen Sinne.
Die Bundesregierung vertrete darüber hinaus die Position, dass Fragen der europäischen Sicherheit nicht ohne Beteiligung der Europäer verhandelt werden könnten. „So lange Russland keinen ernsthaften erkennbaren Verhandlungswillen zeigt, sind aus Sicht der Bundesregierung öffentliche Äußerungen über etwaige zukünftige Verhandlungen verfrüht.“
Die Bundesregierung geht in der Antwort auch auf ein Diskussionspapier der EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas ein: Das Papier sei vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) im Februar 2026 mit den EU-Mitgliedstaaten geteilt worden. „Die Bundesregierung nimmt dieses, wie auch andere Papiere des EAD, zur Kenntnis und beteiligt sich konstruktiv an Diskussionen in den dafür vorgesehenen Gremien“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter.
Politik
Reformen der Bundeswehrinfrastruktur
Berlin 01.07.2026
– Die Bundesregierung hielt am Mittwoch, den 1. Juli, im Verteidigungsministerium ihre wöchentliche Sitzung ab. NATO-Generalsekretär Mark Rutte nahm ebenfalls teil.
Die Bundeskanzlerin erklärte, dass die politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Deutschland, Europa, dem Nahen Osten und der übrigen Welt – bereits vor Beginn des russischen Krieges in der Ukraine – die Umsetzung von Infrastrukturreformen im Verteidigungsministerium unerlässlich gemacht hätten. Diese Reformen seien notwendig, um die Mobilität der Bundeswehr und ihre Beteiligung an UN- und NATO-Einsätzen zu gewährleisten.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte bezeichnete die Reformen der Bundeswehrinfrastruktur als bedeutende Stärkung des Bündnisses und der Vereinten Nationen, da die Bundeswehr seit jeher eine tragende Säule der NATO sei.
Verteidigungsminister Boris Pistorius gab bekannt, dass zu den Reformen auch der Plan des Verteidigungsministeriums gehöre, bis 2033 rund 260.000 Wehrpflichtige durch Freiwilligen- und Wehrdienst zu rekrutieren.
Foto: © PWO
Politik
Alterssicherung von Selbstständigen
Berlin 01.07.2026
– Die Gesamtzahl der nicht obligatorisch versicherten Selbstständigen lässt sich nur näherungsweise bestimmen. Für 2021 wird die Zahl der nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen im Haupterwerb auf rund 2,15 Millionen geschätzt, führt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6666) auf eine Kleine Anfrage (21/6304) der Fraktion Die Linke aus. Detaillierte Informationen könnten dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem Titel „Selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland“ entnommen werden, heißt es weiter. Die Zahl der Selbstständigen mit obligatorischer Alterssicherung wird in der Antwort mit 890 000 angegeben.
Politik
Viele junge Menschen beiderlei Geschlechts leben bei ihren Eltern
Berlin, Wiesbaden 01.07.2026
– Viele junge Erwachsene wohnen noch bei ihren Eltern. Im Jahr 2025 lebten 30 % der 25-Jährigen in Deutschland noch im elterlichen Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus mitteilt. Gegenüber den Vorjahren ist der Wert leicht gestiegen: In den Jahren 2022 bis 2024 lag er konstant bei 28 %. Die Söhne im Alter von 25 Jahren lebten dabei häufiger noch bei den Eltern: Im Jahr 2025 noch mehr als jeder dritte (36 %) 25-jährige Sohn bei den Eltern. Bei den Töchtern war es knapp jede vierte (23 %). Anteil der 30-jährigen Männer, die zu Hause wohnen, ist doppelt so hoch wie bei Frauen
Der Unterschied zwischen den Geschlechtern bleibt auch mit fortschreitendem Alter bestehen. Mit 30 Jahren wohnten immerhin noch 13 % der Söhne mit im Elternhaushalt, jedoch nur 7 % der Töchter (insgesamt: 10 %). Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren reduzieren sich diese Anteile noch einmal deutlich: Mit 40 Jahren wohnten nur noch 5 % der Männer und 2 % der Frauen bei den Eltern (insgesamt: 3 %).
Großteil der jungen Erwachsenen, die im Elternhaus wohnen, ist erwerbstätig
In Deutschland waren im Jahr 2025 gut drei Viertel (77 %) der 25- bis 34-Jährigen, die im Elternhaus wohnten, in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig. Von den Erwerbstätigen in dieser Gruppe waren 80 % in Vollzeit und 20 % in Teilzeit tätig. Weitere 6 % der 25- bis 34-Jährigen, die noch im elterlichen Haushalt leben, waren erwerbslos und 17 % waren Nichterwerbspersonen.
Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland früher als im EU-Schnitt
Das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus lag nach Berechnungen der EU-Statistikbehörde Eurostat in Deutschland 2025 bei 24,1 Jahren und war damit deutlich niedriger als im EU-Schnitt (26,3 Jahre). Am frühesten ziehen junge Erwachsene in den nordeuropäischen Ländern von zu Hause aus. Mit 21,3 Jahren hatte Finnland das niedrigste durchschnittliche Auszugsalter. Auch in Dänemark (21,8 Jahre), Litauen und Estland (jeweils 22,7 Jahre) verließen junge Erwachsene das Elternhaus vergleichsweise früh.
Im Gegensatz dazu ist das durchschnittliche Auszugsalter in den süd- und osteuropäischen Ländern höher. Am höchsten war es 2025 mit 31,5 Jahren in Kroatien. Aber auch in Griechenland und der Slowakei (jeweils 30,9 Jahre) sowie Spanien und Italien (jeweils 30,2 Jahre) fand der Auszug vergleichsweise spät statt. Männer in Deutschland ziehen im Schnitt mit 24,8 Jahren aus, Frauen mit 23,3 Jahren
Überall in der EU, mit Ausnahme Maltas, zogen Töchter früher aus als Söhne. In Deutschland betrug das durchschnittliche Auszugsalter 2025 bei Frauen 23,3 Jahre und bei Männern 24,8 Jahre. Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt lag das durchschnittliche Auszugsalter der Frauen bei 25,5 Jahren und der Männer bei 27,2 Jahren.
Politik
Erdbebenopfer in Venezuela schnell unterstützen
Bonn 01.07.2026
– Nach den schweren Erdbeben in Venezuela steigt die Zahl der Toten und Verletzten weiter an, Zehntausende Menschen werden noch vermisst. Die internationale Hilfsorganisation Help – Hilfe zur Selbsthilfe mahnt zur schnellen Unterstützung für Betroffene.
“Allein in Caracas sind rund zwei Millionen Menschen betroffen. Viele haben durch das Erdbeben alles verloren. Falls es noch Überlebende unter den Trümmern geben sollte, zählt für sie jetzt jede Sekunde“, sagt Help-Nothilfekoordinatorin Simone Walter. „Aus unserer Erfahrung von früheren Erdbeben wissen wir, dass nur circa zehn Prozent aller Vermissten noch lebend geborgen werden können, die Zeit rennt also.“
In der Erdbebenregion fehlt es laut Help aktuell vor allem an Wasser, medizinischem Material, Schlafmatten, Hygieneartikeln und psychosozialer Hilfe. Help leistet gemeinsam mit einer lokalen Partnerorganisation Nothilfe und verteilt Nahrungsmittel, Hygienepakete und Werkzeug-Sets zur Beseitigung der Trümmer an die betroffenen Menschen in El Junquito und Pericoco im Bundesstaat La Guaira.
La Guaira besonders betroffen
Allein in La Guaira stürzten über 100 Gebäude ein.„Neben der akuten Nothilfe nach einem Erdbeben ist es entscheidend, die Hilfsmaßnahmen fortlaufend an die Lage vor Ort anzupassen und die Menschen langfristig beim Wiederaufbau zu unterstützen“, erklärt Walter. „Doch um unsere Hilfe vor Ort ausweiten und die betroffenen Venezulaner:innen schnell und zielgerichtet unterstützen zu können, sind wir dringend auf Spenden angewiesen.“
Help blickt auf jahrzehntelange Erfahrung in der Erdbeben-Nothilfe zurück, zuletzt leistete die Hilfsorganisation etwa nach den schweren Erdbeben in Myanmar und Afghanistan 2025 humanitäre Unterstützung.
Politik
Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission gestartet
Berlin 01.07.2026
– Bundesministerin Reem Alabali Radovan hat gemeinsam mit den beiden Ko-Vorsitzenden, Laura Chinchilla und Olaf Scholz, auf der Hamburg Sustainability Conference die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission (ENSK) gestartet. Vor einem internationalen Konferenz-Publikum aus über 110 Ländern präsentierten die beiden Ko-Vorsitzenden die Ziele und den Arbeitsauftrag der Kommission.
Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan erklärte: „Die globale Ordnung verschiebt sich. Wenn Deutschland auch in Zukunft global mitgestalten will, brauchen wir stabile Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens. Ziel der neuen Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission ist es, partnerschaftliche Beziehungen mit den Ländern des Globalen Südens weiter zu intensivieren und ein globales Netzwerk zu stärken, sowie konkrete Vorschläge für die Politik zu erarbeiten. Es ist ein wichtiges Signal und eine große Freude, dass sich mit Laura Chinchilla und Olaf Scholz zwei weltweit hoch geschätzte und multilateral erfahrene Co-Vorsitzende für diese Aufgabe einsetzen werden.“
„Die Welt hat sich grundlegend verändert“, sagte Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz. „In Afrika, Asien und Lateinamerika wachsen Bevölkerungen und Volkswirtschaften und damit auch der berechtigte Anspruch, die Zukunft unserer Welt aktiv mitzugestalten. Diesem Anspruch sollten wir mit konkreten Angeboten für starke Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens begegnen: Wachstum und Wohlstand fördern, Armut überwinden, natürliche Lebensgrundlagen sichern, Sicherheit und Multilateralismus stärken. Die Dringlichkeit, bestehende Kooperationsformate auszubauen und neue aufzubauen, ist hoch. Darüber gemeinsam zu beraten, ist Aufgabe der unabhängigen Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission.“
Geopolitische Umbrüche
Laura Chinchilla, Co-Chair der ENSK und ehemalige Präsidentin Costa Ricas: „Die Welt erlebt derzeit eine Phase geopolitischer Spannungen, wirtschaftlicher Unsicherheit, klimatischer Umbrüche, technologischen Wandels und wachsender Ungleichheit. Gleichzeitig erleben wir eine zunehmende Fragmentierung der internationalen Ordnung und eine Schwächung des Geistes multilateraler Zusammenarbeit, der jahrzehntelangen Fortschritt getragen hat. Vor diesem Hintergrund wird die Suche nach neuen Formen der Partnerschaft, des Dialogs und des gemeinsamen Handelns nicht nur wünschenswert, sondern unverzichtbar. Die Schaffung einer hochrangigen Plattform zur Erneuerung der Zusammenarbeit zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden ist sowohl notwendig als auch zukunftsweisend.“
Die Kommission der Bundesregierung soll unabhängig arbeiten und mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Privatwirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen aus dem Globalen Norden und Globalen Süden besetzt. Sie wird rund 20 Mitglieder umfassen. Die beiden Ko-Vorsitzenden vereinbarten die nächsten Schritte zur Auswahl und Einladung der Kommissar*innen, die im Herbst öffentlich vorgestellt werden sollen.
Ergänzt wird die ENSK durch einen strategischen Begleitkreis. Ihm sollen Vertreter*innen aus Parlament, anderen Bundesressorts, Privatwirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Politischen Stiftungen, Zivilgesellschaft, Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie der Jugend angehören.
Perspektive des Südens wichtig
Das evangelische Entwicklungswerk Brot für die Welt begrüßte die Einsetzung der Kommission. Die Bundesregierung übernehme damit internationale Verantwortung und gestalte die Zukunft globaler Zusammenarbeit aktiv mit. Ob die Kommission, die auch Süd-Nord-Kommission genannt wird, erfolgreich sein wird, hänge aber davon ab, ob die Perspektiven des Globalen Südens konsequent in den Mittelpunkt gestellt und faire Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden, erklärte Sunita Narain, Direktorin des Centre for Science and Environment (CSE), einer Partnerorganisation von Brot für die Welt. Das CSE ist eine bekannte Umwelt-NGO und Denkfabrik mit Sitz in Neu-Delhi.
Berlin
Preisverleihung des Berliner Wissenschaftspreises 2025
Berlin 30.06.2026
Der Wissenschaftspreis des Regierenden Bürgermeisters von Berlin wurde am Dienstag, den 30. Juni 2026, im Festsaal des Roten Rathauses verliehen.
Auf Vorschlag des Auswahlgremiums zur Verleihung des Berliner Wissenschaftspreises unter Vorsitz der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, ging der Hauptpreis des Jahres 2025 an Professorin Dr. Anita Traninger, Romanistin und Rhetorikspezialistin an der Freien Universität Berlin. Den Nachwuchspreis erhielt die Wissenschaftshistorikerin Professorin Dr. Caterina Schürch von der Technischen Universität Berlin.
Foto: © PWO
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