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Politik

Zulassung von aus den USA stammenden Unfallwagen

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Berlin 30.09.2025   

– Um die Zulassung von aus den USA stammenden Unfallwagen, die einen sogenannten „Salvage Title“ haben, geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/1819). Seit Jahren würden Fahrzeuge, die in den USA aufgrund erheblicher Unfallschäden als Totalschaden eingestuft und mit einem sogenannten „Salvage Title“ versehen wurden, nach Europa exportiert, schreiben die Abgeordneten. Diese Fahrzeuge würden häufig zunächst in osteuropäischen Ländern notdürftig repariert und erhielten dort neue Fahrzeugpapiere. Anschließend gelangten sie nach Deutschland, „wo sie ohne Offenlegung ihrer gravierenden Vorschäden als scheinbar unfallfreie Gebrauchtwagen in Verkehr gebracht werden“.

Durch mangelhafte Reparaturen besteht aus Sicht der AfD-Fraktion ein erhebliches Sicherheitsrisiko, da etwa Airbags, Knautschzonen und andere sicherheitsrelevante Systeme oft nicht fachgerecht instandgesetzt würden. Verbraucher erlitten zusätzlich wirtschaftliche Schäden, da sie diese Fahrzeuge zu deutlich überhöhten Preisen erwerben, ohne Kenntnis über die tatsächlichen Schäden zu haben.

Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, wie viele Fahrzeuge mit US-Salvage-Title Deutschland seit 2015 zugelassen wurden und welche konkreten Sicherheitsrisiken der Bundesregierung bekannt sind, die von solchen Fahrzeugen aufgrund unzureichender Reparaturen ausgehen. Ob der Bundesregierung Lücken im Zulassungs- und Kontrollverfahren bekannt sind, welche es ermöglichen, „Unfallfahrzeuge mit verschleierter Historie“ in Deutschland neu zuzulassen, interessiert die AfD-Fraktion ebenfalls.

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Turbo Einbürgerung abschaffen?

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Berlin 08.10.2025

– Das Parlament will die sogenannte Turbo Einbürgerung abschaffen. Es wird dabei von der Partei „Alternative für Deutschland“ unterstützt, stößt aber auf Widerstand der Grünen, des Linksbündnisses und der zaghaften Opposition der Sozialdemokraten, des Regierungspartners der Christdemokraten.

Die Turbo-Einbürgerung ist eine Sonderregelung im Staatsangehörigkeitsrecht. Sie ermöglicht es besonders gut integrierten Personen, deutlich schneller den deutschen Pass zu erhalten als über die regulären Fristen. Bis Juni 2024 war eine Einbürgerung nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.

Foto:© PWO

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Ausschuss billigt Gesetz für Pflegefachassistenzausbildung

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Berlin 08.10.2025

– Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Weg für Änderungen in der Pflege-Ausbildung freigemacht. Er votierte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1493), der die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung vorsieht. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetzentwurf soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen.

Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf, auch nach Anregungen durch den Bundesrat, in einigen Punkten überarbeitet. Unter anderem sollen im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung auch andere Einrichtungen, wie zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden können. Es wird ferner klargestellt, dass die den Ausbildungszugang ermöglichende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen sein muss. Erleichterungen soll es zudem bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geben. So soll es möglich sein, dass Personen bereits im Anerkennungsverfahren zur Pflegefachperson sowie während der Anpassungsmaßnahmen in Form der Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson erhalten können, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Die Koalitionsfraktionen nannten das Gesetz einen Meilenstein, der ein Zeichen für klare Organisationsstrukturen und eine einheitliche Finanzierung setze. Ein niedrigschwelliger Einstieg in die Ausbildung könne eine Möglichkeit sein, über die sich die Auszubildenden weiterqualifizieren könnten, betonte die Unionsfraktion. Die SPD-Fraktion verwies auf 16 Jahre Verhandlungen, die nun ein gutes Ende gefunden hätten. AfD, Grüne und Linke erkannten in dem Vorhaben zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, störten sich allerdings an Details. Die AfD monierte, es gebe in der Gehaltsstruktur keinen richtigen Platz für die Pflegefachassistenz. Die Grünen lehnten eine Reduzierung der für die Ausbildung nötigen Berufserfahrung ab. Die Linke forderte generell eine längere Ausbildung, nämlich 24 statt nur 18 Monate.

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Ausbau der Polizeibefugnisse

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Berlin 08.10.2025

– Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigte sich erfreut über die Zustimmung des Bundeskabinetts zu seinen Vorschlägen am Mittwoch. Diese erweitern die Befugnisse der Bundespolizei und ermächtigen den Einsatz von Drohnen zum Abschuss von Zielen. Der Minister erklärte, Drohnen würden nur abgeschossen, nachdem ihr Inhalt und ihre Gefährlichkeit in Abstimmung mit den Justiz- und Verteidigungsministerien geprüft worden seien. Die Polizei werde mit modernster Technologie ausgestattet. Der Minister kündigte an, dass jeder, der die Polizeigewalt missbraucht, bestraft und mit größerem Respekt behandelt werde. Der Minister kündigte außerdem eine verstärkte Zusammenarbeit mit Europol zur Kriminalitätsbekämpfung an. Zur Debatte im Bundestag, in der später über die Abschaffung der sogenannten „Turbo Einbürgerung “ diskutiert wurde, äußerte sich der Minister nicht.

Foto: © PWO

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Prognosen für Herbst 2025

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Berlin 08.10.225 

Bundeswirtschaftsministerin Dorothee Reich erläutert die Prognosen der Bundesregierung für Herbst 2025. Das BIP-Wachstum wird 0,2 % nicht überschreiten, bis 2026 aber auf 1,3 % steigen und weiter steigen. Die Auslandsnachfrage nimmt moderat zu, insbesondere aus der Europäischen Union und den Schwellen- und Entwicklungsländern. Das Wachstum wird von der Binnenwirtschaft getragen, während Konsumkomponenten zum Wachstum beitragen.

Foto: © PWO

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Standortkonzept Deutschland

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Berlin 08.10.2025

Den Sozialdemokraten ist es ein Anliegen, das Ansehen der deutschen Industrie in der Welt zu wahren. Dies betonten sie am Mittwoch, dem 8. Oktober, bei einer Diskussion auf dem Wirtschaftsforum der Partei in Berlin, an der führende Vertreter der deutschen Industrie und Wirtschaft sowie mehrerer Länder weltweit, insbesondere der Europäischen Union, teilnahmen.

Foto: © PWO

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Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags

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Berlin 08.10.2025

– Die AfD-Fraktion ist am Mittwochmorgen im Finanzausschuss mit einem Antrag zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags (21/603) auf 15.000 Euro gescheitert. Alle anderen Fraktionen erteilten dem Ansinnen einen Absage. Derzeit liegt der Freibetrag bei 12.096 Euro.

Zur Gegenfinanzierung hatte die Antragstellerin vorgeschlagen, dass „die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt“ werden. Zudem sollen die Zahlungen an die Europäische Union reduziert werden, die nach bisheriger Planung der Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen.

Vonseiten der Koalitionsfraktionen wurde gegen den Antrag argumentiert, dass der Bundeshaushalt eine solche Entlastung derzeit nicht möglich mache. Darüber hinaus wurde der Antrag als teilweise populistisch bezeichnet.

Aus der AfD-Fraktion hieß es dagegen, die Koalition komme ihren Versprechungen nicht nach, die arbeitenden Bürger zu entlasten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass der Grundfreibetrag ohnehin regelmäßig angehoben werde. Der AfD-Antrag sei sozialpolitisch ineffizient, fiskalisch unseriös und verteilungspolitisch ungerecht.

Die Fraktion Die Linke warnte, dass eine Erhöhung der gesamten Steuertarifwerte primär Beziehern hoher Einkommen zugutekomme. Die Gegenfinanzierung der Steuersenkung im AfD-Antrag stieß bei der Linken auf Ablehnung

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Grüne scheitern mit Anträgen zur Bahnpolitik

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Berlin  08.10.2025  

– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit zwei Anträgen zur Bahnpolitik im Verkehrsausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte am Mittwoch sowohl den Antrag „Die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen“ (21/581) als auch den Antrag „Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherstellen – Deutschlandtakt auf den Weg bringen“ (21/1544) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion ab. Die Linksfraktion enthielt sich beim ersten Antrag der Stimme, dem zweiten Antrag stimmte sie zu.

Die Grünen fordern in ihren beiden Anträgen unter anderem die Entwicklung einer die Interessen des Bundes wahrenden Eigentümerstrategie für die Deutsche Bahn AG, die „die Aspekte eines familienfreundlichen Mobilitätssystems berücksichtigt und mehr Wettbewerb um die besten Angebote im Fernverkehr auf der Schiene unterstützt“, sowie eine Reform des Trassenpreissystems. Zudem müssten ausreichend Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Generalsanierungen und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, für die Ausweitung der Angebote des öffentlichen Verkehrs und die Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgesehen und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden.

Aus der Unionsfraktion hieß es, die Grünen würden Forderungen aufstellen, die sie selbst in der vergangenen Legislaturperiode als Teil der Ampelkoalition nicht realisiert hätten. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hätte bereits ein Eckpunktepapier zur Reform und zur Infrastruktur der Bahn vorgelegt und dies werde von der Koalition in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt. Eine Absage erteilte die Union der Forderung der Grünen, die Bahn zur Rückkehr zur Familienreservierung in ihren Zügen zu veranlassen. Dies sei „Mikromanagement“ und nicht Sache des Gesetzgebers.

Auch die SPD-Fraktion verwies darauf, dass die Koalition Vorhaben zur Reform der Bahn und zum Ausbau der Infrastruktur auf den Weg bringen werde. Manche Dinge bräuchten jedoch auch ihre Zeit. Im Gegensatz zur Union zeigte die SPD jedoch Sympathie für eine Rückkehr zur Familienreservierung, mit Mikromanagement habe dies nichts zu tun.

Die AfD wies die Anträge der Grünen als „nicht überzeugend“ zurück. Es sei „lächerlich“ wenn sie in ihrem Antrag schrieben, Deutschland müsse ein familienfreundliches Land sein, in dem Kinder geboren werden, und dann die Forderung nach der Familienreservierung komme.

Die Linke unterstützte die Zielsetzung der beiden Grünen-Anträge. Allerdings reiche die Rückkehr zur Familienreservierung nicht aus, damit die Bahn familienfreundlicher werde. Unter anderem müsse das Deutschlandticket in einem begrenzten Maß auch im Fernverkehr genutzt werden dürfen und für Kinder kostenfrei sein.

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Presseschau zu GAZA

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Berlin 08.10.2025

Der israelische Journalist Ben-Dror Yemini schrieb in einem Artikel in der Zeitung B’Dioth Ahronoth, sein Land, der hebräische Staat, habe sich in den letzten Wochen trotz seiner militärischen Überlegenheit am Rande des politischen und strategischen Scheiterns befunden, da es der Hamas gelungen sei, ihn in den wirtschaftlichen und diplomatischen Zusammenbruch zu treiben.

Er fügte hinzu, die Politik des militärischen Drucks der Regierung Benjamin Netanjahus habe keine Zugeständnisse erzielt; im Gegenteil, sie habe zu einer Eskalation des internationalen Drucks geführt, der den hebräischen Staat beinahe in den völligen Zusammenbruch getrieben hätte, bevor die jüngste Vereinbarung zu einem schwierigen Zeitpunkt zustande kam. Netanjahus bloße Erklärung eines Waffenstillstands, selbst wenn er nur zu Verteidigungszwecken diente, ist an sich schon eine Rettung vor dem Zusammenbruch.

Niemand – die amerikanische Regierung, der hebräische Staat, die mit dem hebräischen Staat verbundenen arabischen Regierungen und selbst die Europäer – kann die Volkswiderstandsbewegung, insbesondere die Hamas, ausschalten, denn Widerstand ist ein Recht des palästinensischen Volkes. Die Menschheitsgeschichte hat bewiesen, dass Rechte nicht verloren gehen, wenn diejenigen da sind, die sie konsequent einfordern.

Der hebräische Staat hat den Krieg vielleicht aufgrund seines Besitzes tödlicher Waffen gewonnen, aber politisch und moralisch hat er die Schlacht verloren.

Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG zieht ein ernüchterndes Fazit: „Juden in Deutschland müssen seit dem 7. Oktober 2023 mit einem doppelten Trauma leben: Der gewaltsame Übergriff der Hamas auf Israel hat einerseits die Erinnerung an den Holocaust als kollektives Schlüsselerlebnis wachgerufen, andererseits zu einer spürbaren Bedrohung des jüdischen Lebens im Alltag geführt. Je öfter das ‚Nie wieder‘ beschworen wird, desto stärker steigen die antisemitischen Straftaten. Es scheint, als habe der 7. Oktober die Gespenster der alten Vorurteile und kollektiven Schuldzuweisungen wieder zu neuem Leben erweckt. Links- und rechtsextremistischer Antisemitismus verbinden sich mit islamistischem Judenhass und antiisraelischem Affekt, gespeist durch den Gazakrieg. Kritik an Israel ist legitim, aber von Hass und Vernichtungsphantasien zu unterscheiden“, unterstreicht die F.A.Z.

Die TAGESZEITUNG – TAZ kritisiert, das offizielle Gedenken ignoriere die von Israels Armee getöteten Palästinenser: „Das Leid der Menschen im Gazastreifen lässt sich nicht mit dem Leid auf israelischer Seite aufwiegen. Man kann die Toten nicht verrechnen. Warum aber sollte Gedenken ein Nullsummenspiel sein? Warum ist das offizielle Deutschland so empathielos und kalt, wenn es um Palästinenserinnen und Palästinenser geht? Warum tut es sich so schwer damit, anzuerkennen, dass auch sie Opfer sind? Statt zu fragen, wie es ihnen hierzulande geht, werden sie seit zwei Jahren mit Ermahnungen und Repressionen überzogen, und zu antipalästinensischem Rassismus gibt es weder Studien noch ein öffentliches Interesse daran. Zur Komplexität des Konflikts gehört zudem, dass die letzten Geiseln schon längst zu Hause wären, hätte sich Israels Premierminister Benjamin Netanjahu schon früher auf eine Verhandlungslösung eingelassen. Wer angesichts dieser Komplexität einseitig Partei nimmt, macht es sich zu einfach“, stellt die TAZ klar.

Der WESER-KURIER aus Bremen notiert: „Der 7. Oktober ruft in Erinnerung, welches konkrete Ereignis den mit aller Brutalität geführten Krieg Israels gegen die im Gazastreifen herrschende Terrororganisation Hamas ausgelöst hat. Es war der menschenverachtende Anschlag auf ein Musikfestival, auf dem Menschen friedlich miteinander gefeiert haben. Auch heute ist von Pro-Palästina-Aktivisten kaum ein Wort des Bedauerns über den Anschlag vor zwei Jahren zu hören. Mitgefühl muss unteilbar bleiben. Es gilt ebenso den jüdischen Opfern der Terrorattacke vom 7. Oktober 2023 wie den unschuldigen Opfern der israelischen Angriffe auf den Gazastreifen. Bleibt nur zu hoffen, dass es bis zu einem Ende des Krieges und der Freilassung der noch lebenden israelischen Geiseln nicht zu einem dritten Jahrestag kommt. Die Chancen dafür stehen derzeit dank des US-amerikanischen Friedensplans so gut wie selten zuvor“, befindet der WESER-KURIER.

Ähnlich optimistisch blickt die RHEINISCHE POST aus Düsseldorf auf die aktuellen Verhandlungen in Ägypten über eine Beendigung des Gaza-Kriegs: „Erstmals seit Jahrzehnten besteht wieder die Chance, dass ernsthafte Schritte zur Lösung des Nahostkonfliktes gegangen werden. Der Nahe Osten hat sich seit dem 7. Oktober 2023 grundlegend verändert. Gerade die Erzfeinde Israels sind deutlich geschwächt. Mächtige arabische Staaten haben sich dazu bekannt, dass die Hamas in der Region keine Zukunft mehr hat. Es sind neue Bündnisse von Akteuren aus arabischen, muslimischen und europäischen Ländern entstanden, die den 20-Punkte-Friedensplan von Donald Trump mitentworfen haben. Klar ist, ein jahrzehntelanger Konflikt löst sich nicht über Nacht. Damit die Vermittlungen erfolgreich sind, müssen alle Länder mitmachen, die Einfluss auf die Konfliktparteien haben, und sich nach einem Waffenstillstand am Wiederaufbau des palästinensischen Gazastreifens beteiligen wollen“, hält die RHEINISCHE POST fest.

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„Sichere Herkunftsländer“ als Streitpunkt

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Berlin 07.10.2025

Deutlich gegensätzliche Experten-Bewertungen hat ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Migrationspolitik bei einer Anhörung im Innenausschuss am Montag, 6. Oktober 2025, gefunden. Es ging um die „Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780). Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten soll sich künftig nur bei Asylanträgen nach der EU-Richtlinie 2013 / 32 / EU ändern, nicht wenn es um eine Asylberechtigung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes geht.

„Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten“

Dr. Falk Fritzsch vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg befand, die Ausgangslage sei durch Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten geprägt. EU-weit reise nur jeder fünfte Ausreisepflichtige aus. Er kritisierte, dass mit der Einführung des Paragrafen 62d in das Aufenthaltsgesetz durch die vorigen Koalitionsfraktionen 2024 neue Vollzugshindernisse geschaffen worden seien. 

Durch die Pflichtanwaltsbestellung sei ein Frühwarnsystem geschaffen worden, das es ermögliche, sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Fritzsch sprach sich für eine Aufhebung der Regelung aus, wie dies der Gesetzentwurf vorsehe.

„Umgehung des Bundesrates verfassungswidrig“

Wiebke Judith von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl verwies darauf, dass die Asylantragszahlen seit 2024 stark zurückgegangen, die Zahlen der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen dagegen gestiegen seien. Die Grundthese des Gesetzentwurfs, dass Deutschland aufgrund von zu hohen Asylantragszahlen auf Abschreckung setzen müsse, sei offensichtlich falsch. 

Das Europarecht erlaube nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten, sagte Judith. Das Grundgesetz sehe dafür ein Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung des Bundesrates vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umgehung der Zustimmungspflichtigkeit sei verfassungswidrig. Dass Anwaltspflicht vorgeschrieben worden sei, ist für Judith eine folgerichtige Reaktion auf eine hohe Quote unrechtmäßiger Haftanordnungen.

„Notlage der Betroffenen würde sich verschlimmern“

Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland sagte, er halte die vorgesehene Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für verfassungswidrig. Der Kreis der unter erheblichen Einschränkungen leidenden Schutzsuchenden würde unangemessen erweitert. 

Die Regelung würde nach seiner Ansicht zu erheblichen Problemen in der Praxis führen und nicht zur Beschleunigung der Asylverfahren beitragen. Die Streichung der Regelung über die Pflichtbeiordnung anwaltlichen Beistands würde die Notlage der betroffenen Menschen erneut verschlimmern.

„Verfassungsrechtlichen Risiken ausgesetzt“

Dr. Holger Kolb vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) rief in Erinnerung, dass im Februar 2019 die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer um einige Staaten des Maghreb von der Bundestagsmehrheit beschlossen worden, aber im Bundesrat gescheitert sei. Wegen der Abstimmungsregelungen dort könnten Vorhaben keine Mehrheit finden, die lediglich von Juniorpartnern in Koalitionen abgelehnt würden, aber ansonsten eine breite Mehrheit fänden. 

Der in dem Gesetzentwurf gewählte Weg, die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten über eine nicht zustimmungspflichtige Rechtsverordnung umzusetzen, sei verfassungsrechtlichen Risiken ausgesetzt, sagte Kolb.

„Erhebliche Entlastung für Behörden und Gerichte“

Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, legte dar, die Bearbeitung asylrechtlicher Verfahren binde etwa die Hälfte der Arbeitskraft der Verwaltungsrichter in Deutschland. Er halte den Gesetzentwurf für geeignet, das mit ihm verfolgte Beschleunigungsziel zu erreichen. Die Einstufung eines Herkunftsstaates als sicherer Herkunftsstaat entlaste Behörden und Gerichte in erheblichem Umfang. 

Im Schnitt könne ein Sachbearbeiter in der Behörde oder ein Verwaltungsrichter in derselben Zeit mehr Entscheidungen über Schutzgesuche von Staatsangehörigen aus einem Staat treffen, der als sicherer Herkunftsstaat ausgewiesen ist, als ohne eine solche Einstufung. Die Regelungen des Gesetzentwurfs seien EU-rechtlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

„Aus Sicht der Vollzugspraxis sehr zu begrüßen“

Veronika Vaith, Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern, erklärte, aus Sicht der Vollzugspraxis sei das Vorhaben der neuen Bundesregierung sehr zu begrüßen. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Asylanträge von Antragstellern aus Herkunftsstaaten mit geringer Anerkennungsquote stamme. 

Die Möglichkeit, solche Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung als sicher einzustufen, trage unmittelbar dazu bei, die Verfahren auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich den Schutz für tatsächlich verfolgte Personen, sagte Vaith. Die Einführung der Pflichtanwaltsbestellung habe sich in der Praxis nicht bewährt. Die Abschaffung dieses Paragrafen stelle eine sachgerechte und praxisorientierte Korrektur dar.

„Mit EU-Recht im Wesentlichen vereinbar“

Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, erklärte, eine separate Einstufung von sicheren Herkunftsländern im Sinne des Grundgesetzes und des EU-Rechts in verschiedenen Verfahren sei möglich, weil zwei unterscheidbare Rechtskreise betroffen seien.

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Pläne und Programme für die Entwicklungs- und Wirtschaftszusammenarbeit

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Berlin 7.10.2025  

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will die deutsche Wirtschaft enger in seine entwicklungspolitische Arbeit einbinden. Im Zentrum des Aktionsplans stehen drei Schwerpunkte, die nachhaltiges Wachstum und faire Partnerschaften weltweit fördern sollen. Dazu findet heute die Konferenz „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ in Berlin statt. Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan sagte bei der Konferenz für Wirtschaft und Entwicklung;  

„Deutschlands Stärke beruht auf Handel und Export. Weil traditionell gute Partnerschaften instabiler werden, müssen wir unsere Wirtschaftsbeziehungen breiter aufstellen. Deutschland braucht starke Partner weltweit – und der Globale Süden braucht faire Chancen. Unser Anspruch sind Partnerschaften auf Augenhöhe, die Wohlstand auf beiden Seiten schaffen“.

Reem erklärte weiterhin: Mehr Dialog zwischen Wirtschaft und Entwicklungspolitik und frühzeitige Einbindung bilden einen ersten Schwerpunkt. Abbau struktureller Hemmnisse und gezielte Förderung und Unterstützung deutscher Unternehmen einen Weiteren.

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