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Politik

Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen

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Berlin 03.07.2026   

– Mit dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (21/6809) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Tierschutz beim Schlachten sicherzustellen. Für größere Betriebe ist eine Videoüberwachung vorgesehen.

Im Tierschutzgesetz ist geregelt, dass warmblütige Tiere nur geschlachtet werden dürfen, wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind und ab der Betäubung bis zum Tod wahrnehmungs- und empfindungslos sind. Eine ausbleibende oder unzureichende Betäubung kann mit erheblichen Schmerzen und Leiden der Tiere einhergehen, heißt es in dem Entwurf. Auch im Vorfeld der Betäubung und Tötung bestehe – im Rahmen der Entladung und Unterbringung sowie Zuführung zur und Ruhigstellung zwecks Betäubung – ein Risiko übermäßiger Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere.

Das Problem sei, dass bei der Kontrolle von Schlachteinrichtungen durch die zuständigen Behörden in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet würden. Insbesondere in größeren Schlachteinrichtungen liefen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab. Der Entwurf sieht eine technische Lösung mittels Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Diese unterstütze die amtliche Überwachung darin, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen. Die zuständige Behörde werde in die Lage versetzt, im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren sowie relevante Ereignisse nachträglich zu sichten. Dies erleichtere es den zuständigen Behörden, die einschlägigen Tierschutzvorschriften erforderlichenfalls durchzusetzen und gegebenenfalls etwaige Rechtsverstöße zu sanktionieren. Mittels der Videoüberwachung könne das amtliche Personal auch überprüfen, ob Abläufe am Schlachthof durch die eigene Anwesenheit beeinflusst werden.

Die Neuregelungen soll für Betriebe gelten, in denen laut Verordnung des Rates der EU (1099/2009) „jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten (GVE) Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden“

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Deutsch-baltische Gespräche

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Berlin 03.07.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte am Freitag, dem 3. Juli, nach seinen Gesprächen mit den Präsidenten Litauens, Lettlands und Estlands (ehemalige Sowjetrepubliken) in Berlin gegenüber Journalisten, die Sorgen dieser Länder über eine mögliche russische Invasion seien ernst zu nehmen. Er fügte hinzu, Deutschlands Unterstützung für die Ukraine und diese Länder sei ein Zeichen für Freiheit und Menschenrechte in Europa und der Welt.

Die Präsidenten betonten gemeinsam mit Bundeskanzler Merz, dass der russische Präsident Wladimir Putin den Krieg nicht gewinnen dürfe und einer Beendigung zustimmen müsse. Sie begrüßten zudem die Reformen der Infrastruktur des Bundesverteidigungsministeriums, die ihrer Ansicht nach zur Stärkung der europäischen Verteidigung gegen russische Aggression und andere Bedrohungen beitragen werden.

Die Präsidenten bekräftigten ihre Unterstützung für die Bemühungen von NATO-Generalsekretär Mark Rutte zur politischen, militärischen und verteidigungspolitischen Stärkung der NATO.

Foto: © PWO

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Künstlersozialversicherung steigt im 2027 leicht auf 5 Prozent

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Berlin 03.07.2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 Prozent in 2026 liegt er damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas: „Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist das ein gutes Ergebnis. Die finanzielle Stärkung der Künstlersozialversicherung bleibt perspektivisch eine wichtige Aufgabe. Dabei nehmen wir insbesondere die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke in den Blick.“

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. In der Künstlersozialversicherung tragen Versicherte, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,9 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.

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Bundesrats-Stellungnahme zur Änderung des Düngegesetzes

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Berlin 03.07.2026

– Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, parallel zur Verabschiedung des Düngegesetzes umgehend eine Gebietsausweisungsverordnung zu erlassen. Mit dem Vorliegen der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Verfahren bezüglich der Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (BVerwG, Urteil vom 24.10.2025 – 10 CN 1.25 -) sei klargestellt worden, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage der Düngeverordnung (Paragraf 13a Absatz 1) nicht den Anforderungen des Grundgesetzes genügt. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (21/6135) hervor, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/6811). Es obliege somit dem Bundesverordnungsgeber, unter Beachtung der in der Urteilsbegründung genannten Maßgaben zügig eine Neuregelung der Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, auf deren Grundlage dann wirksame Gebietsausweisungen durch die Landesregierungen erfolgen können, schreibt die Länderkammer. Auch nach Auffassung der Amtschefkonferenz der Agrarministerkonferenz im Januar 2026 sei seitens der Bundesregierung schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen.

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, umgehend die Monitoringverordnung unter frühzeitiger Einbindung der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder auf den Weg zu bringen, damit belastbare Datengrundlagen für eine Bewertung der Anstrengungen bei der Nitratreduktion zur Verfügung stehen.

Auch begrüßt der Bundesrat die Planungen der Bundesregierung für die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) und fordert deren umgehende Einberufung, Diese solle ein Konzeptpapier zur grundsätzlichen Weiterentwicklung des Düngerechts vorlegen. Die BLAG sei paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung zu besetzen. Ziel müsse sein, unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes und der landwirtschaftlichen Düngepraxis die Maßnahmen der Düngeverordnung sowohl praktikabel als auch kontrollierbar und wirksam zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist höchstmögliche Stickstoff-Düngeeffizienz anzustreben, um die Stickstoff-Auswaschung zu minimieren, schreibt der Bundesrat.

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Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im dritten Quartal 2026

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Berlin 03.07.2026

– Nach den aktuellen Planungen der Bundeswehr wird das Musikkorps im dritten Quartal des Jahres 2026 insgesamt 60 Auftritte außerhalb militärischer Liegenschaften absolvieren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6635) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/6303) mit. Zudem seien im gleichen Zeitraum 36 öffentliche Gelöbnisse, Zapfenstreiche oder andere militärische Zeremonien außerhalb militärischer Liegenschaften geplant. In ihrer Antwort informiert die Bundesregierung zudem über die geplanten Einsätze von Jugendoffizieren und Karriereberatern der Bundeswehr, über die Beteiligung an Ausstellungen, Messen und Sportveranstaltungen sowie über Truppenbesuche von Schulklassen.

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Adoptionen sind zurückgegangen

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Berlin 03.07.2026

– Die Zahl der Adoptionen in Deutschland ist im Jahr 2025 auf den tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 gesunken: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2025 bundesweit 3 517 Kinder adoptiert. Das waren 4 % oder 145 weniger Kinder als im Vorjahr. Damit setzte sich der langfristige Rückgang der Adoptionen in Deutschland weiter fort: Seit sich die Fallzahl von ihrem Höchststand im Jahr 1993 (8 687 Adoptionen) bis zum Jahr 2009 mehr als halbiert hat, bewegt sie sich relativ stabil auf niedrigem Niveau zwischen etwa 3 500 und 4 100 Fällen, mit zuletzt leicht rückläufiger Tendenz.

Über ein Viertel der betroffenen Kinder noch im Säuglingsalter

Über ein Viertel (27 %) der adoptierten Kinder 2025 war zum Zeitpunkt der Adoption noch im Säuglingsalter von unter einem Jahr, weitere 31 % waren ein oder zwei Jahre alt. Im Schnitt betrug das Alter bei der Adoption 5,1 Jahre. Die meisten Kinder wuchsen vor der Adoption bei einem Paar aus leiblichem Elternteil und Stiefelternteil auf (74 %). 10 % wurden aus einem Krankenhaus oder einem Mutter-Kind-Heim und 8 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In 3 % der Fälle ging der Adoption eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % eine Heimerziehung voraus. Dabei wurden 2025 nur noch 1,6 % oder 56 Kinder aus dem Ausland angenommen – und zwar am häufigsten aus Thailand, Südafrika, Burkina Faso und Sri Lanka.

Anteil der Stiefkindadoptionen in 15 Jahren von 54 % auf 75 % gestiegen

Insgesamt 45 % der adoptierten Kinder wurden 2025 von ihren Stiefmüttern und 30 % von ihren Stiefvätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Knapp jedes vierte Kind (rund 23 %) wurde gemeinsam von einem Paar adoptiert. Dabei war das Elternpaar in 21 % aller Fälle verschiedengeschlechtlich und in 3 % aller Fälle gleichgeschlechtlich. In den verbleibenden 2 % der Fälle hatten sonstige verwandte oder nicht-verwandte Einzelpersonen die Kinder angenommen.

Trotz des allgemeinen Rückgangs gewannen die Stiefkindadoptionen auch 2025 weiter an Bedeutung: Im Zeitraum von 2010 bis 2025 stieg ihr Anteil an allen Adoptionen von 54 % auf 75 % und erreichte damit einen neuen Höchststand, 2024 hatte er noch bei 74 % gelegen. Die Entwicklung ist insbesondere auf Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zurückzuführen: Wird ein Kind in eine bestehende Partnerschaft von zwei Frauen hineingeboren, kann die Partnerin die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591159217411766a BGB). Im Jahr 2025 adoptierten 1 586 Stiefmütter Kinder, deren Durchschnittsalter bei 1,9 Jahren lag. In 80 % dieser Fälle handelte es um Frauenpaare, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. Der Anteil dieser Fälle an allen Adoptionen lag 2025 bei 36 %. 2024 hatte er bei 34 % und 2023 noch bei 31 % gelegen.

Adoptionsvermittlung: Fremdadoptionen, Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkte Kinder ebenfalls auf historischen Tiefstwerten

Eine Erklärung für die insgesamt sinkenden Fallzahlen ist der anhaltende Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen – also der Adoptionen durch Personen, die weder Stiefeltern noch Verwandte des Kindes sind: 2025 haben die Fremdadoptionen mit 819 Fällen einen neuen Tiefststand erreicht. Das gilt auch für die Zahl der für eine Adoption vorgemerkten Kinder mit 642 Kindern und die Adoptionsbewerbungen mit 3 187 Fällen. Damit standen 2025 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Mögliche Gründe für die rückläufigen Fallzahlen sind unter anderem der Wandel der Familienformen, der Ausbau staatlicher Hilfen für Familien, strengere Regelungen zum Kinderschutz und Fortschritte in der Reproduktionsmedizin.

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Präsidenten der baltischen Staaten in Berlin

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Berlin 03.07.2026

– Am heutigen Freitag, dem 3. Juli, wird Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin mit den Präsidenten der drei baltischen Staaten – Litauen, Lettland und Estland  – über die Befürchtungen dieser ehemaligen Sowjetrepubliken hinsichtlich einer möglichen russischen Invasion sprechen. Diese ähnelt der Annexion der Krim durch Russland und dem andauernden Krieg gegen die Ukraine, einschließlich der Militarisierung einiger ukrainischer Städte an der Grenze zu Russland. Die Gespräche werden sich auch mit der Koordinierung des bevorstehenden NATO-Gipfels in Ankara am kommenden Montag und Mittwoch befassen.

Die drei baltischen Staaten unterstützen zwar das Recht der Ukraine, sich gegen Russland zu verteidigen, unterscheiden sich aber von Berlin, Paris und anderen. Sie machen den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj für die Verlängerung des vierjährigen Krieges verantwortlich und glauben, dass direkte europäische Gespräche mit Moskau die Spannungen zwischen Europa und Russland abbauen und die baltischen Staaten sowie Finnland vor einer russischen Invasion schützen könnten. 

Einige EU-Mitgliedstaaten innerhalb der NATO, insbesondere Deutschland, befinden sich aufgrund der Möglichkeit eines russischen Überraschungsangriffs in erhöhter Alarmbereitschaft. Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius bestätigte, dass sich Deutschland in einem direkten Krieg mit Russland befindet und die Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten zur Abwehr der russischen Bedrohung dringend erforderlich ist.

Der russische Krieg gegen die Ukraine hat zu erheblichen Veränderungen in der Infrastruktur der Bundeswehr geführt. Nachdem die Wehrpflicht unter der vorherigen Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgeschafft worden war, musste die jetzige Bundesregierung sie wieder einführen.

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Notfallversorgung soll effizienter organisiert werden

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Berlin 02.07.2026

– Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf (21/6808) der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung hervorgeht, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt.

Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf.

So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes.

Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.

Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ.

Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet.

Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.

So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann.

Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden.

Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird.

Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.

Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.

In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden.

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Qualifizierungsangebote für junge Menschen

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Berlin 02.07.2026 

– Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/6740) auf eine Kleine Anfrage (21/6411) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Weiterbildung und Qualifizierung. Auch für junge Menschen im Übergang von Schule zum Beruf stünden zahlreiche Angebote zur Verfügung, betont die Regierung darin. So werde unter anderem die „Initiative Bildungsketten“ ab dem Jahr 2027 um eine dritte Phase verlängert, um jungen Menschen frühzeitig und bestmöglich bei ihrem Weg in den Beruf zu unterstützen. „In dieser Initiative stimmen das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit mit den Ländern ihre Aktivitäten und Programme im Übergang von der Schule in den Beruf aufeinander ab. Eine zentrale Säule dabei ist eine frühzeitige und umfassende Berufsorientierung. Zielgruppe der Initiative sind auch junge Menschen mit Behinderung und deren Inklusion in Ausbildung und Beruf.“

Auch die Ausbildungsgarantie sei ein umfassender Ansatz, der verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung mit umfasst. „Statistische Auswertungen zur Anzahl der Beratungen und Angebote anderer Akteure, etwa der schulischen Berufsorientierung, liegen der Bundesregierung nicht vor. Daher lässt sich die Gesamtzahl der jungen Menschen, die von der Ausbildungsgarantie profitiert haben, nicht quantifizieren“, heißt es in der Antwort weiter.

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Verurteilung der russischen Gewalt gegen die Ukraine

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Berlin 02.07.2026

– Die Bundesregierung hat den russischen Beschuss von Zielen in Kiew und anderen Gebieten in der Nacht zum Donnerstag, dem 2. Juli, als barbarisch bezeichnet. Der wahllos erfolgte Beschuss führte zu Toten und Verletzten im Schlaf, zerstörte Wohnhäuser und verursachte schwere Schäden an ziviler Infrastruktur, darunter medizinische Einrichtungen.

Das Auswärtige Amt äußerte seine Besorgnis um das Schicksal vieler Menschen. Die schrecklichen Bilder der Zerstörung bestätigten, dass Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter eklatanter Verletzung des Völkerrechts und mit unerbittlicher Brutalität fortsetzt. Präsident Putin zeige keinerlei Verhandlungsbereitschaft und setze weiterhin auf Raketen- und Drohnenangriffe gegen die Bevölkerung, während Russland an den Fronten seines Angriffs gegen die Ukraine schwere Verluste erleide. Deutschland erhöhe daher gemeinsam mit seinen Partnern den Druck auf Russland. Wir werden die Ukraine weiterhin in ihrem Kampf um Selbstverteidigung unterstützen. Diese Unterstützung wird auch ein zentrales Thema beim NATO-Gipfel in Ankara nächste Woche sein.

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Bundesregierung will Vereinsgesetz ändern

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Berlin 02.07.2026 

– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Vereinsgesetzes“ (21/6805) vorgelegt, der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen mit dem Änderungsgesetz die Vollständigkeit und Aktualität des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländervereinsregisters (AVR) verbessert werden.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage schreibt, gibt das Ausländervereinsregister einen Überblick über die in Deutschland tätigen Ausländervereine und ausländischen Vereine, die im Bundesgebiet organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten. Es erleichtere die Prüfung möglicher Vereinsverbote und diene dem Zweck der präventiven Gefahrenabwehr.

Der Begründung zufolge trägt das AVR dazu bei, vorhandene Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu ergänzen. Damit sei das Register ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung krimineller, verfassungswidriger, extremistischer und terroristischer Bestrebungen von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen. Ebenso diene es der Aufklärung und Bekämpfung von illegitimen Einflussnahmeversuchen und Instrumentalisierungen der jeweiligen Diaspora durch fremde Mächte und in diesem Zusammenhang stehenden Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste.

Das AVR enthält auch Informationen zu Ausländervereinen und ausländischen Vereinen, „die nicht im Vereinsregister eingetragen sind, weil sie nicht eingetragen werden wollen oder können“, heißt es in der Begründung weiter. Ferner enthalte es zusätzliche und detailliertere Angaben zu den Vereinen, etwa deren Satzung, und zu den Vereinsmitgliedern.

Das Änderungsgesetz verfolgt laut Bundesregierung das Ziel, für die Verarbeitung dieser Angaben und personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Darüber hinaus sollen den Angaben zufolge „die schon bestehenden Regelungen über Anmeldepflichten sowie Mitteilungs- und Auskunftspflichten der Ausländervereine und ausländischen Vereine einschließlich des für die Übermittlung und Speicherung der Daten und Angaben durchzuführenden Verfahrens“ in das Vereinsgesetz aufgenommen werden.

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Einfluss der Medien

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Berlin 02.07.2026

– Eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt das ambivalente Verhältnis in Deutschland zu sozialen Medien: Die Mehrheit der Bevölkerung (71 Prozent) sorgt sich um den Einfluss großer Social-Media-Plattformen auf die Öffentlichkeit. Gleichzeitig wollen nur wenige Menschen (18 Prozent) auf sie verzichten. Die Verantwortung sehen die Befragten bei Politik und Plattformbetreibern. 

Klare Erwartung an Politik und Plattformen

Die Befragten sehen die Verantwortung für den Umgang mit Plattformmacht vor allem bei den Unternehmen selbst und bei politischen Institutionen. Die Zustimmung zu einer konsequenten Verpflichtung großer Plattformunternehmen auf die bestehenden Regeln und Gesetze ist hoch: 85 Prozent unterstützen höhere Geldstrafen für Plattformbetreiber, die gegen geltende Regeln verstoßen. Bei wiederholten Rechtsverstößen befürworten 80 Prozent sogar Maßnahmen bis hin zur Sperrung oder zum Verbot von Plattformen.

„Es gibt kein Akzeptanzproblem in der Bevölkerung für die Regeln und Gesetze, an die sich die Plattformen halten müssen. Die Herausforderung besteht vielmehr darin, bestehende Regeln wie den Digital Services Act (DSA) klar durchzusetzen und ihre Wirkung im Alltag der Menschen sichtbarer zu machen“, sagt Asena Soydaş, Digitalisierungsexpertin der Bertelsmann Stiftung.

Digitale Souveränität als politische Aufgabe

Die Studie verdeutlicht, dass die Bevölkerung Plattformpolitik zunehmend als Frage demokratischer Souveränität versteht. 78 Prozent der Befragten wünschen sich ein selbstbewussteres Vorgehen Deutschlands und der Europäischen Union gegenüber großen Plattformkonzernen. Gleichzeitig halten 71 Prozent europäische Plattformalternativen für wichtig

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ifo Institut: Mehr als zwei Drittel aller Sozialausgaben fließen in Rente und Gesundheit

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München 02.07.2026

– Rund 70 Prozent des deutschen Sozialbudgets fließt in Renten- und Gesundheitsausgaben. Dies zeigt eine neue Studie des ifo Instituts zur Entwicklung des Sozialbudgets in Deutschland von 1992 bis 2024. „Der Sozialstaat wächst vor allem strukturell durch den demografischen Wandel. Das geschieht vor allem zu Lasten der jungen Generation“, sagt ifo-Forscherin Lilly Fischer. 

Insgesamt ist das Sozialbudget in Deutschland seit 1992 preisbereinigt um knapp 60 Prozent gestiegen und entspricht im Jahr 2024 rund 31 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. Im Jahr 1992 entsprach das Sozialbudget noch 26 Prozent der Wirtschaftsleistung. „Über 80 Prozent des Anstiegs bei den Sozialausgaben hängen mit den Funktionen Alter und Krankheit und damit der Alterung der Gesellschaft zusammen“, sagt ifo-Forscherin Emilie Höslinger. In Krisenjahren stieg die Sozialbudgetquote aufgrund wirtschaftlicher Schocks, in denen der Sozialstaat als automatischer Stabilisator diente. Nach den Krisenjahren folgte jeweils eine Phase der Stabilisierung. 

Steuerfinanzierte Förder- und Fürsorgesysteme wie Arbeitslosenunterstützung, Familienleistungen, Wohngeld oder Hilfen für Menschen mit Behinderung machen heute etwa 20 Prozent des Budgets aus. Die realen Ausgaben wuchsen im Zeitverlauf um fast 130 Prozent. Innerhalb der Förder- und Fürsorgesysteme sind die Ausgaben für Kinder und Jugendliche am stärksten gestiegen – um mehr als 140 Prozent. Damit trugen sie lediglich rund 17 Prozent zum Zuwachs des gesamten Sozialbudgets bei. Der Bereich Arbeitslosigkeit war im gesamten Zeitverlauf ein relevanter Ausgabenblock, tritt jedoch gegenüber den alters- und gesundheitsbezogenen Leistungen zunehmend in den Hintergrund. 

Die Studie stützt sich auf Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum deutschen Sozialbudget für den Zeitraum 1992 bis 2024. Das Sozialbudget umfasst dabei neben steuerfinanzierten Transfers und Versorgungsleistungen der Sozialversicherungen auch betriebliche (z. B. Betriebsrenten) und private Leistungen (z. B. Riester-Renten). Die Forschenden betrachten drei Kennzahlen: nominale Ausgaben, reale Ausgaben in Preisen von 2020 sowie die Sozialbudgetquote, also den Anteil des Sozialbudgets am Bruttoinlandsprodukt. 

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Versammlung der Union für den Mittelmeerraum

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Berlin 02.07.2026

Vertreter des Bundestages nehmen an der Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum in Kairo teil.

Mit Fragen der verstärkten Zusammenarbeit in der Region des Mittelmeerraums wird sich die Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) bei ihrer 19. Jahrestagung vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo beschäftigen.

Für den Deutschen Bundestag nehmen der Delegationsleiter Detlef Seif (CDU/CSU) und Dr. Maximilian Krah (AfD) teil.

In den fünf Ausschüssen stehen die Beratungen über Entschließungen zu unterschiedlichen Themen an. Im Politischen Ausschuss stehen im Vordergrund die parlamentarische Diplomatie und der Frieden in der mediterranen Region. Im Ausschuss für die Rechte der Frauen geht es um die Stärkung der Frauen bei der nachhaltigen Nutzung mariner Ressourcen in der sogenannten „Blauen Wirtschaft“. Im Ausschuss für Umwelt und Energie werden sich die Delegierten mit der Förderung einer effizienten Zusammenarbeit im Mittelmeerraum bei der Bewahrung der Biodiversität und bei der nachhaltigen Bewirtschaftung des Ökosystems im Mittelmeerraum befassen.

Parallel zur Jahrestagung kommen die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der PV-UfM zu ihrem 10. Gipfeltreffen zusammen., In Vertretung der Bundestagspräsidentin wird Delegationsleiter Detlef Seif (CDU/CSU) hieran teilnehmen. Beraten werden die Themen: parlamentarische Diplomatie, Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Rechte von Frauen und Jugendlichen.

Die PV-UfM verfolgt das Ziel, die Arbeit der Union für den Mittelmeerraum (UfM) zu begleiten und die Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene zu stärken. Die Versammlung umfasst 280 Abgeordnete, davon 140 Mitglieder aus den Parlamenten nördlich des Mittelmeers und aus dem Europäischen Parlament sowie 140 Mitglieder aus den Parlamenten der südlich des Mittelmeers gelegenen Länder Algerien, Ägypten, Jordanien, Israel, Libanon, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien (Mitgliedschaft ausgesetzt), Tunesien, Türkei und Mauretanien.

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Bundesregierung zur Wiedervernässung von Mooren

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Berlin 01.07.2026

– Bis 2030 strebt die Bundesregierung die Wiedervernässung von rund 90.000 Hektar Moorboden an. In einer Antwort der Bundesregierung (21/6708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6459) heißt es, dieses Ziel berücksichtige die „aktuelle Situation bei der erforderlichen Transformation der bislang entwässerungsbasierten Bewirtschaftung und Nutzung von Moorbodenflächen“.

Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Wiedervernässung der über das 90.000-Hektar-Ziel hinausgehenden 160.000 Hektar ist derzeit nicht festgelegt. Die Vermeidungskosten der Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden beziffert die Bundesregierung in der Antwort mit „mehrheitlich unter 55 Euro pro Tausend CO₂-Äquivalenten“. Dabei verweist sie auf eine Studie von Christoph Buschmann und anderen aus dem Jahr 2025.

Für die Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden und die Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen (Förderrichtlinie PalU) stellt die Bundesregierung der Antwort zufolge für die Jahre 2026 bis 2029 rund 1,75 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Nach 2030 sollen entsprechend dem Klimaschutzprogramm 2026 weitere neue Vorhaben angestoßen werden.

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Kompetenzzentrum Gebärdensprache und Leichte Sprache

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Berlin 01.07.2026 

– Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein Recht für Verbände von Menschen mit Behinderungen begründet, den Aufbau von Behörden zu gestalten oder in Besetzungsverfahren zu einzelnen Dienstposten in öffentlichen Verwaltungen mitzuwirken. Das schreibt sie in einer Antwort (21/6709) auf eine Kleine Anfrage (21/6386) der Fraktion Die Linke, in der diese nach dem Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache und der Beteiligung von Verbänden gefragt hatte. „Es wird zu den Aufgaben des Bundeskompetenzzentrums gehören, den Kontakt zu Betroffenenverbänden zu halten und den Austausch mit ihnen zu pflegen“, fügt die Regierung hinzu.

Sie verteidigt ferner den Aufbau nur eines Kompetenzzentrums für beide Aspekte, Gebärdensprache und Leichte Sprache: Eine Trennung sei nicht erwogen worden. „Insbesondere wäre dies angesichts des sehr spezifischen Aufgabenbereichs des Bundeskompetenzzentrums nicht wirtschaftlich gewesen.“ Mit der Einrichtung des Bundeskompetenzzentrums bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit könnten Synergien durch den Rückgriff auf einen Verwaltungsüberbau genutzt werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sei auch als Anlaufstelle in Fragen der Barrierefreiheit bei Bundesbehörden bekannt. „Die Bundesregierung sieht in der Beratung zur Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache in einer Organisationseinheit keine Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit. Vielmehr können dadurch Synergieeffekte erzielt und die Qualität der Arbeit verbessert werden“, heißt es in der Antwort weiter.

Die Regierung betont ferner, dass der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigen-Bund schon früh in informellen Gesprächen über das Vorhaben und seinen Fortgang informiert und angehört worden seien. „Das Bundeskompetenzzentrum war und ist auch Gegenstand von informellen Austauschen, die mehrmals jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen von tauben und schwerhörigen Menschen sowie Menschen mit Lernbehinderungen, geführt werden

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