Politik
Sudan, Sahel, Kongo, Nigeria: Biblische Konflikte
Berlin 30.04.2025 HA
Konflikte in Afrika wie die derzeitigen Bürgerkriege im Sudan, in Nigeria, der Demokratischen Republik Kongo oder in der Sahelzone werden häufig mit autoritärer Herrschaft, Korruption durch die Eliten und Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Ethnien in Verbindung gebracht. Das klingt archaisch, und oft sind es auch seit langem schwelende und langandauernde Konflikte, die schließlich in gewaltsame Auseinandersetzungen münden. Wie zwischen den biblischen Figuren Kain und Abel geht es in vielen Regionen Afrikas noch immer um den Gegensatz zwischen Viehzüchtern und Bauern, Nomaden und Seßhaften. Hinzu kommen aber seit einigen Jahrzehnten der Einfluß des Rohstoffabbaus und des sich stetig verstärkenden Klimawandels. Eine Analyse von epo-Herausgeber Klaus Boldt.
Wer sich mit den Ursachen der Konflikte in den ländlichen Regionen Afrikas befasst, stößt irgendwann auf erstaunliche Parallelen. Sie gleichen den Erzählungen über Kain und Abel in der Bibel, den immer wiederkehrenden Konfliktlinien zwischen indigenen Völkern und weißen Siedler in Nordamerika, zwischen Cowboys und Farmern in US-Westernfilmen, zwischen australischen Einwanderern und Aborigines oder indigenen Völkern im Amazonas, die von Gummizapfern und Goldsuchern umgebracht oder vertrieben werden. Immer geht es um den Antagonismus zwischen Nomaden und Seßhaften, und oft endet er in Scharmützeln oder blutigen Kriegen.
Die auf der unterschiedlichen Nutzungsart agrarischer Flächen basierenden Hirten-Bauern-Konflikte vermischen sich mit ethnischen Gegensätzen, religiösen Differenzen, kolonialem Erbe (willkürlich gezogenen Grenzen) und infolge des Klimawandels immer kleiner werdenden Lebensräumen für Mensch und Vieh.
Herder-Farmer-Conflict: Blutiger als der islamische Terrorismus
Der «Herder-Farmer-Conflict» im mittleren Osten Nigerias, insbesondere im Bundesstaat Benue, zwischen den mehrheitlich muslimischen Fulani-Hirten und Bauern unterschiedlicher Ethnien wie den Tiv oder den Hausa und unterschiedlicher Religionen (Christen bzw. Moslems) reicht bis in die vorkoloniale Zeit vor 1900 zurück.
Der Bevölkerungsdruck und der Klimawandel haben die Gegensätze in den letzten Jahren verschärft. Im vergangenen Jahr (2023) verursachte der Hirten-Bauern-Konflikt mehr Todesopfer als der islamistische Extremismus, wie eine Liste der Terroranschläge in Nigeria zeigt. Vor allem die dünn besiedelten Bundesstaaten Benue und Plateau sind betroffen. Dennoch befürchten 8 % aller Nigerianer, sie könnten diesem Konflikt zum Opfer fallen.
Bei manchen indigenen Völkern Afrikas gehört es zur Mannwerdung, einer anderen Volksgruppe Vieh zu stehlen und damit seinen Mut zu beweisen. Aus Mutproben können aber auch tödliche Auseinandersetzungen werden. Auf Madagaskar entstand daraus sogar ein Geschäftsmodell. Im Süden der Insel töteten 2012 Dorfbewohner 67 Rinderdiebe, die Zebus gestohlen hatten. «Die Dorftradition des Zebu-Diebstahls, ursprünglich eine Mutprobe für junge Männer, entwickelte sich dort zum Geschäft», berichtete die Wiener «Presse».
«Jedes Jahr sterben zwischen 1.500 und 2.000 Menschen bei Viehdiebstählen im Südsudan», so die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) im April 2016. Anlass war ein Überfall von Angehörigen des Volkes der Murle aus dem Südsudan auf zehn Dörfer von Nuern in der Provinz Gambella in Äthiopien, bei dem mindestens 201 Menschen getötet wurden.
In Kenia kommt neben dem Nomaden-Bauern-Gegensatz noch der Tourismus als Konfliktfaktor hinzu. Die GfbV forderte 2017 mehrfach ein Umdenken «bei der Schaffung immer neuer Wildschutzgebiete und Nationalparks». Der Safari-Tourismus dürfe nicht Vorrang vor dem Schutz von Menschenrechten haben. Besonders gefährlich sei die Lage im Bezirk Laikipia im Rift Valley, wo im ersten Halbjahr 2017 mehr als 40 Menschen bei Auseinandersetzungen zwischen Nomaden, Bauern und Polizisten getötet wurden. Rund 10.000 Menschen seien vor der Gewalt geflohen.
Sudan: Machtkämpfe und historische Konfliktlinien
Im Sudan tobt gegenwärtig einer der blutigsten Konflikte Afrikas. Am 15. April 2023 brachen Machtkämpfe zwischen der sudanesischen Armee und der paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) aus, die binnen weniger Wochen weite Teile des Sudans ins Chaos stürzten. Vermittlungsversuche scheiterten mehrfach und internationale humanitäre Hilfe ist in vielen Regionen aufgrund des fehlenden Zugangs nicht möglich.
Im aktuellen Konflikt geht es um einen Machtkampf zwischen dem De-facto-Staatschef Abdel Fattah Burhan, der die Sudanesischen Streitkräfte (SAF) befehligt, und den RSF unter seinem bisherigen Stellvertreter Mohammed Hamdan Daglo. In der Folge wurde die Hauptstadt Khartum weitgehend zerstört und entvölkert. Rund 14 Millionen Sudanesen wurden zur Flucht gezwungen. Die Hälfte der Bevökerung, ca. 21 Millionen Menschen, waren Ende 2023 von ausreichend Nahrungsmitteln abgeschnitten.
Den Hintergrund bildet aber der seit mehr als 20 Jahren schwelende Konflikt zwischen nomadischen Reitermilizen und seßhaften Bauern. Darfur besteht aus fünf Provinzen mit einer Gesamtfläche von 509.075 Quadratkilometern (knapp das Anderthalbfache der Größe Deutschlands). Die Region ist vom gleichnamigen Hochland geprägt, einer ariden Hochebene mit dem Marra-Gebirge im Zentrum. Die Bevölkerung besteht aus schwarzafrikanischen Volksgruppen wie den Fur, die knapp ein Drittel der Bevölkerung Darfurs ausmachen, Masalit im Westen und Zaghawa im Norden des Gebietes, sowie arabischen Stämmen, die seit dem 13. Jahrhundert in den heutigen Sudan vordrangen und von nomadischer Rinderzucht leben.
Fur und Masalit lebten in vor-kolonialer Zeit in hierarchisch strukturierten Staatswesen, die nomadischen Araber dagegen in lockeren Stammesverbänden. Während der britischen Kolonialzeit (bis 1956) wurden kaum Anstrengungen unternommen, die marginalisierte Region wirtschaftlich zu entwickeln. Die Einkünfte der Region stammten überwiegend von ausgewanderten Darfuris, die in den Baumwollplantagen der Gezira-Ebene Arbeit fanden.
Eine historischere Konfliktursache ist der Sklavenhandel. Sklavenhändler der Fur bezogen ihre Sklaven aus schwarzafrikanischen Kleinreichen wie dem Dar Fertit. Auch Streitigkeiten zwischen Ackerbauern und nomadischen Viehzüchtern um Wasser und Weideland gehören zu den historischen Konfliktgründen. Gewaltsame Streitereien wurden vormals mit Speeren ausgetragen und durch Vermittlung von Ältesten beigelegt. Zwei große Dürreperioden Anfang der 1970-er und Mitte der 1980-er Jahre verschärften die Konkurrenz um natürliche Ressourcen. Die Bevölkerung wuchs zudem von 1,3 Millionen Menschen 1973 auf 3,5 Millionen 1983. Und mit ihr der Viehbestand.
Auf den Kampf schwarzafrikanischer Rebellenbewegungen um mehr Mitbestimmung im Staat und eine Entwicklung ihrer Region reagierte die sudanesische Zentralregierung mit militärischen Mitteln. Sie unterstützte insbesondere lokale Milizen arabischer Reiter-Nomaden (Dschandschawid / Janjaweed) unter der Führung von General Mohamed Hamdan, dem zahllose Entführungen, Folter, Vergewaltigungen und Morde an Zivilisten vorgeworfen werden. Hamdan war Chef der berüchtigten Miliz Rapid Support Forces (RSF) und ist heute einer der beiden Protagonisten im Kampf um die Macht.
Der Einfluss von «Entwicklung» und Klimawandel
Im Oktober 2012 reichten mongolische Nomaden am Rande der IWF/Weltbank-Jahrestagung in Tokio eine Beschwerde bei der Weltbank ein. Sie verlangten eine gerechte Entschädigung für die Auswirkungen der Rio Tinto Oyu Tolgoi (OT) Kupfer- und Goldmine in der Wüste Gobi.
Die Nomaden sehen sich als Indigene mit historischen Weiderechten. Dies erkennen jedoch weder der brasilianische Rohstoffkonzern Rio Tinto noch die Weltbank an.
Im sudanesischen Darfur-Konflikt spielen Klimaveränderungen eine wichtige Rolle. Arabische Nomaden und schwarzafrikanische Bauern hatten meist friedlich zusammengelebt. Die durch den Klimawandel beschleunigte Wüstenbildung (Desertifikation) ließ die Weideflächen für die Viehherden schrumpfen und zwang Nomaden dazu, mit ihren Tieren in tradtionell von Bauern besiedelte Gebiete einzudringen. UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon nannte bereits 2007 die Auswirkungen des Klimawandels als eine der Ursachen der Krise in Darfur.
Auch wenn jeder afrikanische Konflikt für sich betrachtet werden muss: In den meisten Fällen spielt der Klimawandel und die dadurch verschärfte Wasserknappheit inzwischen eine zentrale Rolle.
Politik
Justizetat leicht unter Vorjahresniveau
Berlin 18.08.2026
– Für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 1,21 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 07 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) um 4,1 Millionen Euro unter dem Soll für 2026. Die Einnahmen sollen um neun Millionen Euro auf 758,8 Millionen Euro steigen.
Das Gros der Ausgaben entfällt auf das Personal. Dafür sind 744,8 Millionen Euro vorgesehen, 55,1 Millionen Euro mehr als 2026. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen hingegen um 52,9 Millionen Euro auf 258,8 Millionen Euro sinken. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 194,1 Millionen Euro vorgesehen, 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben sollen um 2,3 Millionen Euro auf 25,4 Millionen Euro zurückgehen. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt knapp 13,9 Millionen Euro eingeplant, nach knapp acht Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen sechs Millionen Euro auf eine „Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen“.
Im Kapitel „Verbraucherpolitik“ (0701) sind Ausgaben von 40,6 Millionen Euro eingeplant, 374.000 Euro weniger als 2026. Davon entfallen unverändert rund 26,2 Millionen Euro auf Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband. Für die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sind 6,9 Millionen Euro vorgesehen, 138.000 Euro mehr als 2026.
Deutlich sinken sollen die Ausgaben im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710): von 96,8 Millionen Euro auf 42,4 Millionen Euro. Der Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts soll von 9,9 Millionen Euro auf 7,9 Millionen Euro sinken. Für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit sind 6,3 Millionen Euro vorgesehen, 1,1 Millionen Euro weniger als 2026. Für die 2026 mit 50 Millionen Euro veranschlagte Digitalisierungsinitiative für die Justiz sind im Einzelplan 2027 keine Mittel angesetzt. Mittel dafür soll stattdessen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ fließen. Dort sind im Titel „Digitalisierung der Justiz“ 70 Millionen Euro für 2027 eingestellt und jeweils weitere 70 Millionen Euro für 2028 und 2029 als Verpflichtungsermächtigungen.
Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben (Kapitel 0711) sollen dagegen um 23,3 Millionen Euro auf 289,1 Millionen Euro steigen. Unter anderem erhöhen sich die Zuweisungen an den Versorgungsfonds um 13 Millionen Euro auf 80,7 Millionen Euro. Für das Ministerium selbst (Kapitel 0712) sind Ausgaben von 141,5 Millionen Euro vorgesehen, 4,4 Millionen Euro mehr als 2026. Neu eingeplant sind 3,4 Millionen Euro für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Die Mittel sollen an die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa fließen, die die elektronische grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen gewährleisten soll.
Den größten Ausgabenansatz im Geschäftsbereich weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf. Für das Amt sind 320,8 Millionen Euro vorgesehen, 16,4 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben sollen dabei um 18,2 Millionen Euro auf 221,2 Millionen Euro steigen. Die Einnahmen des Amtes werden mit 516,4 Millionen Euro veranschlagt, neun Millionen Euro mehr als 2026.
Für das Bundesamt für Justiz sieht der Entwurf Ausgaben von 151,4 Millionen Euro vor, 12,2 Millionen Euro mehr als 2026. Auch hier ist der Anstieg vor allem auf höhere Personalausgaben zurückzuführen, die um 11,9 Millionen Euro auf 89,9 Millionen Euro steigen sollen.
Die Ausgaben für den Bundesgerichtshof (0713) sollen um fünf Millionen Euro auf 78,6 Millionen Euro steigen. Für den Generalbundesanwalt (0714) beim Bundesgerichtshof sind 75 Millionen Euro vorgesehen, 10,8 Millionen Euro weniger als 2026. Ausschlaggebend sind vor allem geringere Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Dafür sind 27,6 Millionen Euro eingeplant, nach 39 Millionen Euro im Jahr 2026. Der Entwurf begründet den Rückgang mit einer Anpassung an den prognostizierten Bedarf.
Für das Bundesverwaltungsgericht (0715) sind 30,1 Millionen Euro und damit nahezu unverändert hohe Ausgaben vorgesehen. Der Etat des Bundesfinanzhofs (0716) soll um 581.000 Euro auf 23,2 Millionen Euro steigen, der des Bundespatentgerichts (0717) um 487.000 Euro auf 16,3 Millionen Euro sinken.
Politik
Alabali Radovan reist nach Indonesien
Berlin 18.08.2026
Die Bundes Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan ist am gestrige Montag mit einer Wirtschaftsdelegation nach Indonesiengereist, einem der neun neuen Fokusländer der deutschen Entwicklungspolitik. Im Mittelpunkt der Reise stehen insbesondere die Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien, eine sozial gerechte Energiewende und die stärkere Beteiligung deutscher Unternehmen. Über die Just Energy Transition Partnership (JETP) sollen dabei Milliardeninvestitionen für die Transformation des indonesischen Energiesektors mobilisiert werden. Die Reise zeigt zugleich, wie eng Entwicklungspolitik, Klimaschutz und wirtschaftliche Zusammenarbeit zunehmend miteinander verknüpft werden.
Politik
Welttag der humanitären Hilfe
Berlin 18.08.2026
– Die humanitäre Hilfe sieht sich mit multiplen Krisen, immer größer werdenden Finanzierungslücken und einer Rekordzahl von Angriffen auf humanitäre Helfer_innen konfrontiert. Darauf macht VENRO, Dachverband der Organisationen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, zum morgigen Welttag der humanitären Hilfe aufmerksam. Der Verband fordert mehr Engagement von der Bundesregierung.
In den vergangenen Jahren steigen die humanitären Bedarfe weltweit an: Laut Zahlen der Vereinten Nationen aus dem Juni sind im Jahr 2026 mindestens 252 Millionen Menschen auf akute Hilfe angewiesen – rund doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. „Die Zahl der humanitären Krisen nimmt zu, während die Finanzierung immer weiter schrumpft“, sagt Anica Heinlein, Vorstandsvorsitzende bei VENRO. „Wer humanitäre Hilfe kürzt, verschärft die Probleme nur. Dass die Bundesregierung ihre Mittel in den vergangenen Jahren auf nur noch eine Milliarde Euro gekürzt hat und daran auch zukünftig festhalten möchte, ist angesichts der dramatischen Lage nicht zu rechtfertigen“, so Heinlein. „Humanitäre Hilfe ist kein Budgetposten, den man beliebig zusammenstreichen kann, sondern eine Investition in Stabilität und Menschlichkeit. Die Bundesregierung macht sich mit ihrer Haushaltspolitik potenziell mitschuldig am Tod vieler Menschen.“
„Die Bundesregierung macht sich mitschuldig“
Zugleich wird die Arbeit humanitärer Helfer_innen immer gefährlicher: Für 2025 verzeichnet die Aid Worker Security Database 1.187 schwere Sicherheitsvorfälle, allein 350 Helfer_innen wurden getötet, viele weitere verletzt oder entführt. Besonders betroffen waren lokale Kräfte, die 96 Prozent der Opfer ausmachen. „Humanitäre Helfer_innen dürfen niemals das Ziel von Angriffen sein“, stellt Anica Heinlein klar. „Die Rekordzahlen machen deutlich, wie dramatisch die Lage und wie sehr das humanitäre Völkerrecht mittlerweile unter Druck geraten ist.“ Besonders in Gaza sei das im vergangenen Jahr sichtbar geworden: „187 Helfer_innen wurden 2025 in diesem Krieg getötet. Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wurden dabei international aber zu selten benannt und kaum geahndet. Auch Deutschland hat hier viel zu oft weggesehen“, so Heinlein. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich konsequent und ausnahmslos hinter das humanitäre Völkerrecht stellt.“
Eine zunehmende Bedrohung für humanitäre Helfer_innen sind bewaffnete Drohnen. Direkte Attacken auf Krankenwagen und medizinische Einrichtungen wurden beispielsweise in der Ukraine dokumentiert. „Drohnen senken die Schwelle für gezielte Angriffe auf humanitäres Personal und zivile Einrichtungen. Sie schaffen ein permanentes Bedrohungsrisiko und beeinträchtigen die Bereitstellung humanitärer Hilfe“, resümiert Anica Heinlein. „Ihr Einsatz gegen nicht-militärische Ziele muss international unmissverständlich verurteilt werden.“
Politik
KTF-Ausgaben steigen auf 38,9 Milliarden Euro
Berlin 18.08.2026
– Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2027 Ausgaben in Höhe von rund 38,9 Milliarden Euro getätigt werden. Das sind rund 4,1 Milliarden Euro mehr als im Soll 2026 mit 34,8 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind weitere 37,2 Milliarden Euro vorgesehen. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angehängt ist.
Die Einnahmen in gleicher Höhe speisen sich vor allem aus dem Emissionshandel. Insgesamt sind daraus rund 22,5 Milliarden Euro eingeplant, rund 1,6 Milliarden Euro mehr als 2026. Davon entfallen 2,5 Milliarden Euro auf Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (2026: 4,27 Milliarden Euro) und 20,0 Milliarden Euro auf den nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel (2026: 16,7 Milliarden Euro). Die Verschiebung zwischen den beiden Titeln hängt laut Wirtschaftsplan mit einer Umschichtung sowie mit frühzeitigen Versteigerungen im Rahmen des ETS 2 zusammen.
Weitere zehn Milliarden Euro erhält der KTF unverändert aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus der Rücklage sollen rund 6,4 Milliarden Euro entnommen werden, nach rund 2,1 Milliarden Euro 2026. Eine 2026 mit rund 1,73 Milliarden Euro veranschlagte globale Mehreinnahme ist für 2027 nicht mehr vorgesehen. Auf der Ausgabenseite sind zugleich 3,1 Milliarden Euro für eine Zuführung an die Rücklage eingeplant. Die globale Minderausgabe steigt von rund 2,6 Milliarden Euro auf rund 4,4 Milliarden Euro. Die summierten positiven Ausgabenansätze liegen damit über den ausgewiesenen Gesamtausgaben von 38,9 Milliarden Euro.
Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 2027 insgesamt rund 17,4 Milliarden Euro vorgesehen, rund 2,3 Milliarden Euro mehr als 2026. Einen Schwerpunkt bilden die Entlastungen bei den Stromkosten. Die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen steigen von vier auf fünf Milliarden Euro. Für den „Industriestrompreis zur Entlastung des Strompreises energieintensiver Unternehmen“ sind 2,45 Milliarden Euro eingeplant; 2026 war der Titel mit 1.000 Euro veranschlagt. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten sinkt dagegen von 6,5 Milliarden Euro auf rund 5,53 Milliarden Euro.
Die Mittel für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen von 402 Millionen Euro auf rund 389 Millionen Euro sinken. Deutlich aufgestockt werden dagegen die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“: Dafür sind rund 1,17 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 822 Millionen Euro 2026. Weitere 2,94 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre veranschlagt.
Für die Batterieforschung und Batterietechnologien sind 307,1 Millionen Euro eingeplant, nach 227,1 Millionen Euro 2026. Die Energieforschung soll mit rund 533,9 Millionen Euro nahezu auf Vorjahresniveau bleiben (2026: 543,1 Millionen Euro). Weitere rund 456,8 Millionen Euro sind für „Energieforschung und Energietechnologien“ vorgesehen, nach rund 491,7 Millionen Euro 2026.
Die Investitionsausgaben des KTF steigen gegenüber 2026 um rund 567 Millionen Euro auf 22,83 Milliarden Euro. Der mit Abstand größte Einzelposten bleibt die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“. Dafür sind 12,56 Milliarden Euro vorgesehen, rund 590 Millionen Euro mehr als 2026. Weitere rund acht Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Von den Ausgaben entfallen allein rund 8,24 Milliarden Euro auf Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Für den „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ sind rund 1,62 Milliarden Euro eingeplant. In dem Titel sind 2027 auch Mittel enthalten, die 2026 noch im gesonderten Titel „DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff“ veranschlagt waren. 2026 waren für den Wasserstoffeinsatz 1,26 Milliarden Euro und für die deutsch-französischen Projekte weitere 680 Millionen Euro vorgesehen. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ soll von rund 901 Millionen Euro auf rund 1,25 Milliarden Euro aufgestockt werden. Für die Folgejahre ist dafür eine Verpflichtungsermächtigung von knapp 3,58 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mittel für die internationale Wasserstoffkooperation steigen von rund 148 Millionen Euro auf rund 220 Millionen Euro.
Für die „Dekarbonisierung der Industrie“ sind rund 664 Millionen Euro eingeplant. In dem Titel sind 2027 auch Maßnahmen enthalten, die 2026 noch im gesonderten Titel „Umsetzung der Carbon Management Strategie“ veranschlagt waren. Neu als eigener Titel ausgewiesen werden dagegen die CO2-Differenzverträge. Dafür sind 2027 zunächst 100 Millionen Euro an Ausgaben vorgesehen. Mit rund 8,73 Milliarden Euro entfällt auf diesen Titel die größte einzelne Verpflichtungsermächtigung des Wirtschaftsplans, die bis 2048 ausgewiesen ist. 2026 waren für die CO2-Differenzverträge 54 Millionen Euro innerhalb des Titels zur Dekarbonisierung der Industrie veranschlagt.
Die Förderung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe soll von rund 973 Millionen Euro auf 919 Millionen Euro sinken. Für die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen von knapp 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Für die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur sind rund 1,63 Milliarden Euro eingeplant, nach 1,71 Milliarden Euro 2026. Weitere rund 2,43 Milliarden Euro können für die kommenden Jahre gebunden werden.
Politik
Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ erfragt
Berlin 18.08.2026
– Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die geplante Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. In einer Kleinen Anfrage (21/7593(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt sie unter anderem nach den Förderbedingungen ab 2027, der künftigen Programmlaufzeit und den Kriterien für die Auswahl von Projekten.
Nach Angaben der Fragesteller soll der betreffende Haushaltstitel von rund 187 Millionen Euro im Jahr 2026 auf rund 167 Millionen Euro im Jahr 2027 sinken. Die Fraktion erkundigt sich nach der Begründung dafür und zudem nach möglichen Härtefallregelungen für ostdeutsche Projekte, der weiteren Förderung von Opfer- und Betroffenenberatungen sowie danach, wann die neue Förderrichtlinie vorliegen soll.
Politik
Initiativen zur Stärkung des Tierschutzes beim Transport
Berlin 18.08.2026
– Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Aussage Initiativen, die geeignet sind, den Tierschutz beim Transport zu stärken. Das gelte sowohl während des eigentlichen Transports als auch nach Ankunft der Tiere am Bestimmungsort, heißt es in der Antwort (21/7484(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Linksfraktion.
Dafür setze sich die Bundesregierung bilateral, auf EU-Ebene sowie in internationalen Organisationen wie der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) ein. Im Rahmen der laufenden Beratungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport bringe sich die Bundesregierung mit dem Ziel ein, ein Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (EP) zu verabschieden.
Europa
Schnellstmöglich gegen Ebola
Berlin, Brüssel 18.08.2026
– Die Europäische Kommission hat Ebola-Schnelltests und Testgeräte im Wert von 2,5 Millionen Euro für die Demokratische Republik Kongo bereitgestellt. Die ersten Lieferungen an Africa CDC (Afrikanische Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention) werden noch im August erfolgen. Eine weitere Vereinbarung mit der Weltgesundheitsorganisation WHO über zusätzliche Tests wird gerade vorbereitet.
Schnellere Früherkennung, Diagnose und Behandlung
Die für Krisenmanagement zuständige Kommissarin Hadja Lahbib verwies auf ihre Reise im Juni in die DRK und sagte: „Dort haben unsere Partner deutlich gemacht, dass schnellere und leistungsfähigere Diagnosekapazitäten dringend benötigt werden. Bei einem Ebola-Ausbruch zählt jede Stunde. Diese Tests werden dazu beitragen, Fälle früher zu erkennen, Patienten schneller zu behandeln und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Europa setzt das, was wir vor Ort gehört haben, in konkrete Unterstützung um und arbeitet dabei mit dem Africa CDC und der WHO zusammen.“
Unterstützung und Koordination
Die Lieferung der Ebola-Diagnose-Schnelltests wird von der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales unterstützt und mit den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Partnern koordiniert.
Politik
Anti-Schwarzer-Rassismus in Deutschland
Berlin 18.08.2026
– Nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu Anti-Schwarzem Rassismus erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zu Todesfällen in Polizeigewahrsam oder bei Einsätzen von Bundesbehörden vorliegen und wie sie die Praxis verdachtsunabhängiger Kontrollen bewertet. Zudem fragen sie nach möglichen unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstellen. Darüber hinaus geht es um die Förderung Schwarzer Selbstorganisationen, Forschung zu gesundheitlichen Folgen von Rassismus und die Umsetzung der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft.
Politik
Zuverlässiger Partner von Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen
Berlin 17.08.2026
Das Bundesministerium der Verteidigung wird das VN-Engagement in Haiti kurzfristig durch die Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten unterstützen.
Durch die Verlegung von Ausrüstung und Material der Truppensteller leistet die Bundeswehr in einer entscheidenden Phase des Aufwuchses der Mission einen wichtigen Beitrag zur schnellen Stabilisierung der Sicherheitslage im Land und unterstreicht ihre Rolle als zuverlässiger Partner von VN-Friedenseinsätzen. Der Transport soll in den nächsten Wochen erfolgen.
Die Unterstützungsmission der VN, das United Nations Support Office in Haiti (UNSOH), sowie die sogenannte „Gang Suppression Force“ (GSF) wurden auf Initiative der USA vom VN- Sicherheitsrat 2025 mandatiert, mit dem Ziel, kriminelle Banden zu bekämpfen, die weite Teile Haitis kontrollieren.
Die Bundeswehr unterstützt bereits die Ausbildung der truppenstellenden Nationen durch Mobile Training Teams und liefert Schutzausrüstung für deren Soldatinnen und Soldaten.
Truppen für die GSF stellen u.a. Kenia, Tschad, Mongolei, Bangladesch, Guatemala und die Elfenbeinküste.
Politik
350 humanitäre Helfer starben im vergangenen Jahr im Einsatz
Berlin 17.08.2026
Das Völkerrecht gewährt ihnen Schutz, doch in der Realität riskieren sie im Einsatz für Hilfsbedürftige ihr Leben. Viele humanitäre Helfer erfahren Gewalt, Verschleppung oder sterben durch Angriffe. Besonders im Gazastreifen.
Gaza: Palästinenser tragen Säcke mit Mehl weg, während andere vor einer vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) eingerichteten Verteilerstelle in Gaza-Stadt warten.
Im vergangenen Jahr sind weltweit 350 Helfer bei humanitären Einsätzen ums Leben gekommen. Allein im Gazastreifen starben 186 Menschen, wie aus aktuellen Zahlen der Aid Worker Security Database hervorgeht. Im Sudan kamen demnach 71 Helfer ums Leben. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres starben laut Daten mindestens 83 humanitäre Helfer.
Palästinenser kaufen auf einem Straßenmarkt in Chan Yunis ein, um sich auf den heiligen muslimischen Fastenmonat Ramadan vorzubereiten, während sich die humanitäre Krise in Gaza verschärft
Neben den 350 getöteten Mitarbeitern von Hilfsorganisationen erfasst die Statistik für 2025 322 verwundete und 235 entführte Helfer. Die Gesamtzahl der getöteten, verwundeten und entführten Menschen stieg laut Erhebung von 833 im Jahr 2024 auf zuletzt 907. 2024 lag dabei die Zahl der Getöteten jedoch etwas höher bei 387. Während zwischen 2016 und 2022 jährlich zwischen 113 und 141 Helfer während ihrer Einsätze ums Leben kamen, stieg die Zahl 2023 deutlich auf 297.
„Ein nicht hinnehmbarer Zustand“
„Auch 2025 waren humanitäre Helferinnen und Helfer in vielen Ländern großen Gefahren ausgesetzt. Sie arbeiten oft unermüdlich und bis an den Rand der Erschöpfung“, sagte der Sprecher der SOS-Kinderdörfer, Boris Breyer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Trotz der massiven Belastung halten diese Menschen in schlimmsten Situationen die Fahne der Menschlichkeit hoch.“ Eigentlich seien sie durch das humanitäre Völkerrecht geschützt, doch in der Realität seien sie immer wieder Angriffen ausgesetzt. „Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, der enden muss“, so Breyer.
Politik
Betreuungspflichten sind ein häufiger Grund für den Nichterwerbsstatus junger Menschen
Wiesbaden 17.08.2026
– Der Anteil junger Menschen, die nicht in Ausbildung oder Beschäftigung sind, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. In Deutschland lag er unter den 20- bis 24-Jährigen im Jahr 2025 bei 10,0 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis internationaler Vergleichsdaten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. In den vergangenen Jahren ist der Anteil hierzulande kontinuierlich leicht gestiegen: Im Jahr 2022 waren noch 8,8 % der 20- bis 24-Jährigen nicht in Ausbildung oder Beschäftigung.
Trotz Anstiegs hierzulande anteilig weniger junge Menschen betroffen als im EU-Schnitt
Im Vergleich der 27 EU-Staaten hat Deutschland trotz des Anstiegs eine vergleichsweise niedrige NEET-Quote (Not in Employment, Education or Training – Nicht in Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung). Im EU-Schnitt waren 12,9 % der 20- bis 24-Jährigen nicht in Ausbildung oder Beschäftigung. Am niedrigsten war der Anteil in den Niederlanden (5,6 %), Schweden (7,3 %) und Tschechien (7,6 %). In Rumänien (22,8 %), Bulgarien (17,3 %) und Frankreich (16,2 %) waren junge Menschen anteilig am häufigsten nicht in Ausbildung oder Beschäftigung. Für Luxemburg liegen keine Daten für das Jahr 2025 vor (2024: 10,8 %).
Anteil junger Frauen etwas höher als der junger Männer
Unter jungen Frauen ist der Anteil derjenigen, die nicht in Ausbildung oder Beschäftigung sind, etwas höher als unter jungen Männern. 2025 waren in Deutschland 10,5 % der jungen Frauen und 9,6 % der jungen Männer im Alter von 20 bis 24 Jahren betroffen. Im EU-Schnitt waren es 13,2 % der jungen Frauen und 12,5 % der jungen Männer. In knapp zwei von drei EU-Staaten waren junge Frauen stärker betroffen als junge Männer.
Mit Blick auf die Situation junger Menschen in größeren Städten und ländlichen Gebieten ergibt sich ein uneinheitliches Bild. In Deutschland waren junge Menschen in größeren Städten (10,6 %) häufiger nicht in Ausbildung oder Beschäftigung als in ländlichen Gebieten (7,9 %). In der EU insgesamt waren dagegen junge Menschen in ländlichen Gebieten (15,4 %) deutlich häufiger betroffen als in größeren Städten (11,5 %).
Betreuungspflichten, gesundheitliche Einschränkungen und Suche nach Ausbildung oder Studium sind häufige Gründe
Warum junge Menschen im Alter von 20 bis 24 Jahren weder in einer Bildungsmaßnahme noch in einer Beschäftigung sind, kann unterschiedliche Gründe haben. Für Deutschland liegen dazu Angaben aus dem nationalen Bildungsbericht für das Jahr 2024 vor. Demnach waren 25 % von ihnen arbeitssuchend, sie gelten als Erwerbslose. 66 % standen dem Arbeitsmarkt dagegen nicht zur Verfügung und gelten damit als Nichterwerbspersonen. Weitere 6 % starteten demnächst eine Ausbildung oder ein Studium und 4 % standen vor einem neuen Job.
Unter den 20- bis 24-jährigen Nichterwerbspersonen nannten 20 % Betreuungspflichten und 18 % gesundheitliche Einschränkungen als Grund. Weitere 17 % suchten aus bildungsbezogenen Gründen keine Arbeit, möglicherweise weil sie auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz warteten.
In den Niederlanden (5,6 %) sind junge Menschen am seltensten betroffen, in Rumänien (22,8 %) am häufigsten
Politik
ifo Institut: Unternehmen schützen sich wenig gegen technische Abhängigkeit von den USA
München 11.08.2026
– Gut jedes fünfte Unternehmen in Deutschland hält die eigene Abhängigkeit von digitalen Produkten und Diensten US-amerikanischer Anbieter für riskant, plant aber keinerlei Gegenmaßnahmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts. „Die Unternehmen wissen recht genau, wo sie stehen – sie ziehen daraus kaum Konsequenzen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Befragungen. „Gründe können sein, dass Unternehmen vor den Zusatzkosten dieser Risikovorsorge zurückschrecken und dass sie nicht sicher sein können, dass Lieferanten oder Kunden diese Investitionen in digitale Unabhängigkeit ebenfalls auf sich nehmen wollen.“
Knapp 88 Prozent der Unternehmen nutzen Produkte US-amerikanischer Anbieter, 31 Prozent sehen sich stark von ihnen abhängig. Von jenen, die darin ein Risiko erkennen, wollen mehr als vier von zehn nichts dagegen unternehmen. Anlass für die Befragung ist die vorübergehende Sperrung der leistungsfähigsten KI-Modelle des US-Anbieters Anthropic für ausländische Nutzer, die das US-Handelsministerium Mitte Juni angeordnet und Ende Juni wieder aufgehoben hatte.
Am stärksten betroffen fühlt sich der Dienstleistungssektor mit 39 Prozent, am wenigsten das Bauhauptgewerbe mit 15 Prozent. Auffällig ist, dass die am stärksten betroffenen Firmen das Risiko nicht unbedingt am höchsten einschätzen. In der Werbung und Marktforschung sehen sich 72 Prozent der Unternehmen stark abhängig, aber nur 51 Prozent halten dies für sehr riskant.
Wo Unternehmen handeln wollen, richtet sich der Blick nach Europa: Der Umstieg auf europäische Alternativen ist mit 34 Prozent die am häufigsten genannte Maßnahme, vor der Diversifizierung der Anbieter mit 30 Prozent. Der Aufbau eigener IT-Infrastruktur folgt mit 18 Prozent weit dahinter. Auf die Europäische Union entfallen jedoch weniger als 5 Prozent der weltweit erfassten Rechenkapazität für KI-Anwendungen.
„Die Bereitschaft zum Wechsel ist da, das Angebot fehlt“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. „Europa muss den Ausbau von Rechenzentren und Energieinfrastruktur deutlich beschleunigen und Genehmigungsverfahren von Jahren auf Monate verkürzen. Zugleich sollte der Staat seine eigene Nachfragemacht nutzen: Verbindliche Abnahmezusagen der öffentlichen Hand würden europäischen Anbietern jene Planungssicherheit geben, die aus verstreuter privater Nachfrage nicht entsteht.“
Politik
Pressereaktionen auf das Militärabkommen von Mekka
Berlin 14.08.2026
Am Samstag, dem 8. August 2026, erzielten die Türkei, Pakistan und Saudi-Arabien ein Abkommen zur gemeinsamen militärischen Verteidigung. Dieses Abkommen wurde inmitten des Konflikts zwischen den USA und Israel mit dem Iran sowie der Angriffe iranfreundlicher Gruppen auf einige Golfstaaten, insbesondere Saudi-Arabien, geschlossen.
Das Abkommen von Mekka gilt als schwerer Schlag für Washington, das weiterhin davon überzeugt ist, dass Saudi-Arabien seinen Schutz vor dem Iran und anderen Bedrohungen benötigt. Für Saudi-Arabien stellt der Iran ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, und solange die Mullahs in Teheran herrschen, ist Riad in Gefahr. Das Militärabkommen gibt in den Vereinigten Staaten und unter Politik- und Verteidigungsexperten Anlass zur Sorge, da es als Vorbote der Bildung eines islamischen Militärbündnisses gesehen wird. Dieses Bündnis wurde bereits viel diskutiert, seine Realisierung erscheint jedoch aufgrund des Fehlens eines klaren politischen und militärischen Ziels unwahrscheinlich. Die Golfregion und andere islamische Länder betrachten die Vereinigten Staaten als ihre wichtigste Sicherheitsmacht, weshalb die Bildung eines solchen Bündnisses Zeitverschwendung wäre.
Pakistan, die Türkei und Saudi-Arabien haben sich auf einen gemeinsamen Verteidigungspakt verständigt. „Mit dem Abkommen verändert das Trio die Sicherheitsarchitektur in der Region“, heißt es in der FRANKFURTER RUNDSCHAU. „Auf einem anderen Blatt steht, ob das Bündnis der Grundstein einer verteidigungspolitischen Allianz für die Region sein wird – ähnlich der Nato. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass der Bündnispartner Türkei in einen militärischen Konflikt mit dem Iran – und damit womöglich wegen der Beistandspflicht der gesamte Nordatlantikpakt – hereingezogen wird. Der Trump-Administration in den USA sollte das Bündnis zu denken geben. Mal wieder schließen sich Mittelmächte nach einem Alleingang Washingtons zusammen. Damit verlieren die USA Einfluss. Sie werden schwächer, nicht mächtiger, wie es US-Präsident Trump versprochen hat.“
Von einem „Sandalentritt in den amerikanischen Hintern“ spricht der Kommentator in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG. „Nachdem die USA und Israel für die größtmögliche Unordnung gesorgt haben, nimmt Saudi-Arabien seine Angelegenheiten selbst in die Hand. Gegen wen sich diese Golfallianz richtet, ist klar. Gegen die Islamische Republik Iran. Und gegen Israel. Im ‚Mekka-Verteidigungsbündnis‘ finden saudische Petrodollars, türkische Militärmacht und pakistanische Atomwaffen zusammen. Da die Amerikaner am Golf enttäuschen, soll diese Allianz den Saudis Schutz vor dem Nachbarn Iran bieten. Diese Golfallianz ist eine weitere Facette der Neuordnung nach dem Kalten Krieg: keine Supermächte, sondern konkurrierende Kraftzentren mit einem Mix aus Möchtegern-Mächtigen und Roulettespielern. Man kann das zum antikolonialen Selbstermächtigungsprozess verklären. Oder einfach nur als gefährlich begreifen“, heißt es in der SZ.
DIE TAGESZEITUNG verweist auf Folgendes: „Pakistan ist zwar arm, aber es ist eine Atommacht. Sowohl die Saudis wie die Türkei gehen davon aus, dass es Trump und Israels Premier Netanyahu letztlich nicht gelingen wird, den Iran vom Bau einer Atombombe abzuhalten. Für diesen Fall wollen sie vorbereitet sein, und dafür ist die pakistanische Atomtechnik die beste Möglichkeit zur eigenen Atombombe, unabhängig von den USA.“
Die russische Zeitung NESAWISSIMAJA GASETA konstatiert: „Die Mitglieder des Dreierbündnisses betonen, das Abkommen von Mekka habe rein defensiven Charakter und richte sich nicht gegen die Interessen anderer Länder. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Bildung dieses militärisch-politischen ‚Dreiecks‘ – in einer für den Nahen Osten so krisenhaften Zeit – sowohl durch den Machtverlust der pro-iranischen ‚Achse‘ als auch durch die eskalierenden militärischen Aktivitäten Israels in der Region vorangetrieben wurde“, schreibt NESAWISSIMAJA GASETA aus Moskau.
In einem Gastkommentar der chinesischen Zeitung HUANQIU SHIBAO heißt es: „Die aktuelle Weltlage verdeutlicht die Notwendigkeit solcher Verteidigungsbündnisse. Für Saudi-Arabien ist der Pakt eine zusätzliche Absicherung, falls der Konflikt mit dem Iran eskaliert. Für das NATO-Mitglied Türkei bietet er die Gelegenheit, seinen Unmut gegenüber Brüssel und Washington zum Ausdruck zu bringen. Für das ambitionierte Pakistan wiederum eröffnet sich die Chance, seinen internationalen Einfluss zu erhöhen. Außerdem ergänzen sich die drei Länder in Bereichen wie Finanzen und militärischer Stärke. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung des Aufbaus eines eigenständigen Verteidigungssystems im Nahen Osten. Die USA unter der Trump-Administration haben die Entstehung dieses strategischen Bündnisses sicherlich auch indirekt begünstigt“, so die Einschätzung von HUANQIU SHIBAO
Politik
Fördermittel für Investitionen in tiergerechte Stallumbauten
Berlin 10.08.2026
– Investitionen in besonders tiergerechte Stallumbauten, -erweiterungen oder -neubauten können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden. Für die Umsetzung seien die Länder zuständig. Der Bund beteilige sich mit 60 Prozent an den förderfähigen Ausgaben, heißt es in der Antwort (21/7479(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7273(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Länder berichten den Angaben zufolge jährlich im Rahmen der GAK-Berichterstattung über die Anzahl der geförderten Betriebe, differenziert nach Tierarten und Jahren je Bundesland.
Mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) werden besonders tiergerechte Stallneubauten und -umbauten in der Schweinehaltung gefördert, wie es in der Antwort weiter heißt. In dem Programm wurden 2024 insgesamt 162 Förderanträge gestellt, 2025 waren es 178 und 2026 bis Ende Juli 314. Anträge könnten noch bis Ende August 2026 gestellt werden. Ab September 2026 sei dann die Förderung im Rahmen der GAK weiter möglich.
Politik
Regierung betont Unabhängigkeit der Rentenkommission
Berlin 10.8.2026
– Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7471(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7225(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium „war unabhängig und frei von Weisungen tätig. Sie hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und Stillschweigen über die Beratungen vereinbart“, erläutert die Regierung weiter.
Am 23. Juni 2026 hatte die Alterssicherungskommission ihren Bericht an den Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Darin enthalten sind umfassende Reformvorschläge für die Zukunft des Rentensystems, die die Regierung nach eigenem Bekunden im Herbst umsetzen will.
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