Politik
Kulturausgaben im Jahr 2021 aufgrund anhaltender Corona-Hilfsmaßnahmen mit 14,9 Milliarden Euro weiter auf hohem Niveau
- 180 Euro öffentliche Kulturausgaben pro Kopf
- Vorläufige Ergebnisse zeigen deutlichen Rückgang der Kulturausgaben des Bundes und steigende Ausgaben der Länder bis zum Jahr 2023
- WIESBADEN 11.12.2024
- Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2021 zusammen 14,9 Milliarden Euro für Kultur ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, blieben die Ausgaben 2021 damit nach dem starken Anstieg im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Hilfsmaßnahmen weiter auf einem hohen Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Ausgaben im Jahr 2021 nochmals um 2,9 %. Somit lagen die Kulturausgaben um 59 % höher als noch im Jahr 2011. Der Anteil der öffentlichen Kulturausgaben am Bruttoinlandsprodukt betrug 0,4 %. Je Einwohnerin und Einwohner wendeten Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2021 damit insgesamt 180 Euro für Kultur auf. Zu diesen Ergebnissen kommen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im neuen Kulturfinanzbericht 2024.
Im Jahr 2021 trugen die Gemeinden und Länder den größten Teil der öffentlichen Kulturausgaben. Die Gemeinden steuerten 5,8 Milliarden Euro (39 %) bei, die Länder finanzierten den Kulturbereich mit 5,6 Milliarden Euro (38 %). Der Bund gab 3,5 Milliarden Euro (23 %) aus. Größter Ausgabenbereich des Bundes war 2021 mit 1,2 Milliarden Euro beziehungsweise 36 % seiner Kulturausgaben die Sonstige Kulturpflege, worunter die kulturrelevanten Corona-Hilfsmaßnahmen wie zum Beispiel Hilfen zur Milderung pandemiebedingter Notlagen in Kultureinrichtungen fielen. Bei den Ländern und Gemeinden wurden im Jahr 2021 weiterhin die meisten Ausgaben für Theater und Musik getätigt (36 % bzw. 40 % der Kulturausgaben).
Auch über alle Körperschaften hinweg entfiel mit 31 % der größte Anteil der öffentlichen Kulturausgaben im Jahr 2021 auf den Kulturbereich Theater und Musik, gefolgt vom Bereich Sonstige Kulturpflege (21 %) und Museen, Sammlungen, Ausstellungen (19 %). Die restlichen Ausgaben (29 %) verteilten sich auf Bibliotheken und Archive, Kulturelle Angelegenheiten im Ausland, Denkmalschutz und -pflege, öffentliche Kunsthochschulen sowie Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten.
Starker Rückgang der Kulturausgaben des Bundes im Jahr 2022
Vorläufige Ergebnisse zeigen, dass die Bundesausgaben für Kultur im Jahr 2022 aufgrund der ausgelaufenen Corona-Hilfen deutlich gegenüber 2021 um 28 % auf 2,5 Milliarden Euro sanken. Im Jahr 2023 gingen die Kulturausgaben dann gegenüber 2022 um weitere 4,8 % auf 2,4 Milliarden Euro zurück. Aufseiten der Länder erhöhten sich die veranschlagten Ausgaben für Kultur dagegen zwischen 2021 und 2023 um 491 Millionen Euro auf 6,1 Milliarden Euro (+9 %).
Politik
Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz
Berlin 07.08.2026
– Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/7437(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag vermittele keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibe durch das SBGG unberührt, schreibt die Regierung. Weiter erläutert sie dazu: „Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.“
Politik
Keine Auskunft zu mutmaßlichem Mossad-Hinweis auf Anschlag
Berlin 07.08.2026
– Die Bundesregierung macht keine Angaben dazu, ob und wann der israelische Nachrichtendienst Mossad dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen Hinweis auf eine Anschlagsplanung in Deutschland übermittelt hat und ob Mohammad S. darin namentlich benannt wurde. Auch zur möglichen Rolle von Mohammad S. als Quelle des BfV äußert sie sich nicht. Das geht aus ihrer Antwort (21/7445(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7222(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die Auskunftsverweigerung gelte auch für eine eingestufte Beantwortung. Die Bundesregierung betont, ihre Antworten seien weder als Bestätigung noch als Dementi der von den Fragestellern zugrunde gelegten Sachverhalte zu verstehen.
Bei den Fragen zum Mossad-Hinweis verweist sie auf die sogenannte „Third-Party-Rule“. Informationen ausländischer Nachrichtendienste seien geheimhaltungsbedürftig und dürften ohne deren Freigabe nicht weitergegeben werden.
Auch Fragen der AfD-Fraktion dazu, ob und seit wann der von den Abgeordneten namentlich benannte Mohammad S. als Quelle tätig gewesen sei, wie er gegebenenfalls vergütet oder technisch ausgestattet worden sei und wann und aus welchem Anlass erstmals eine Beendigung seiner Führung als Quelle geprüft worden sei, beantwortet die Bundesregierung unter Verweis auf Staatswohl und Quellenschutz nicht. Solche Angaben könnten Rückschlüsse auf Methoden und Arbeitsweisen des BfV ermöglichen.
Politik
Einige Zeitungsartikel zum Bombenanschlag am Flughafen Leipzig:
Berlin 07.08.2026
Wir befinden uns im Krieg, nicht am Rande eines Krieges“, sagte der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius während der Gespräche über die deutsche und EU-Unterstützung für die Ukraine in ihrer Konfrontation mit Russland. Der russische Krieg gegen die Ukraine dauert seit dem 24. Februar 2022 an, und weder Moskau noch Brüssel oder Washington geben Anzeichen für ein Ende.
Möglicherweise ist die Entdeckung einer Drohne an Bord eines Frachtflugzeugs am Flughafen Leipzig am Mittwoch, dem 5. August, eine Botschaft Moskaus, dass es bereit ist, den Krieg gegen die Ukraine zu eskalieren und Deutschland zu seinen Prioritäten in diesem Krieg gegen Europa zählen wird. Berlin, mit seiner unerschütterlichen Unterstützung für Kiew, will kein Ende des Krieges.
War die Drohne mit dem Sprengstoff an Bord tatsächlich Teil einer russischen Operation?
Warten wir es ab.
Die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG befasst sich mit dem möglichen Auftraggeber für den Drohnenflug: „Der Verdacht, dass es sich um einen versuchten Anschlag im Auftrag Russlands handeln könnte, steht nicht nur im Raum, er lässt sich auch gut begründen. Der russische Militärgeheimdienst lässt an vielen Stellen auf dem Kontinent spionieren, sabotieren und Anschläge verüben. Oft nutzt er dazu online angeheuerte Amateure – das reduziert nicht nur das Risiko, dass eigene Geheimdienstoffiziere verhaftet werden, sondern eröffnet Spielraum, die Taten abzustreiten. In Sicherheitskreisen sorgt man sich schon seit Längerem, dass diese Eskalation immer weiter gen Westen zieht. Diese Sorge ist offensichtlich berechtigt. Wir müssen deshalb umso enger mit denen zusammenarbeiten, die wissen, was das heißt. Das sind vor allem die Ukrainer: Sie haben nicht nur das technische Know-how, sondern können uns auch in Sachen Widerstandsfähigkeit einiges lehren“, hält die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG fest.
Die SCHWÄBISCHE ZEITUNG aus Ravensburg konstatiert: „Deutschland erlebt keine Zufälle, sondern eine gezielte Serie hybrider Angriffe. Das ist ein Krieg gegen unsere offene Gesellschaft. Treibende Kraft ist Russlands Diktator Putin. Sein Kalkül: Demokratien erschüttern, Vertrauen in den Staat zersetzen, Gesellschaften spalten. Klar ist auch: Deutschland kann nicht jede Leitung, jedes Stellwerk, jeden Funkmast und jeden Flughafen lückenlos schützen. Unsere Antwort muss sein: ein robuster Staat, eine vorbereitete Gesellschaft und eine Demokratie, die gerade unter Druck ihre Stärke zeigt“, stellt die SCHWÄBISCHE ZEITUNG klar.
Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG warnt vor voreiligen Schlüssen: „Der verwendete Sprengstoff legt staatliche oder zumindest staatlich unterstützte Akteure nahe; die Nähe einer aufgefundenen Drohne zu ukrainischen Flugzeugen verweist auf Russland. Aber es sind eben nur Hinweise, keine Gewissheiten. Deswegen ist es unseriös, Russland als Schuldigen zu benennen. Der Staat muss sich schon sicher sein. Es geht hier um eine Frage von weitreichender außenpolitischer Bedeutung. Müsste die NATO reagieren? Oder müsste man weitere Sanktionen gegen das Land verhängen? Es liegt in der Natur der hybriden Kriegsführung, dass sie genau dieses Dilemma hervorruft: Sie stiftet Unruhe, kann sogar großen Schaden verursachen, aber sie lässt sich meist nicht eindeutig zurechnen. Deshalb kommt es hier in erster Linie auf die Abwehr an. Da hat Deutschland offenbar immer noch erhebliche Defizite“, moniert die F.A.Z.
Ähnlich sieht es das HANDELSBLATT: „Wie so oft hat Deutschland offensichtlich kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsproblem. Bei der Beobachtung des bodennahen Luftraums sind die Behörden weiter nahezu blind. Das beste Drohnenabwehrzentrum nützt nichts, wenn der Bundespolizei an den Flughäfen noch die Abfanggeräte fehlen. Und auch die rechtliche Grundlage ist noch nicht so, dass die Behörden bei solchen Vorfällen schnell und unkompliziert handeln können“, vermerkt das HANDELSBLATT.
Der TAGESSPIEGEL aus Berlin beobachtet ein mangelndes Bewusstsein für die Gefahrenlage: „Die Deutschen und ihre Politiker sehen sich nicht im Krieg. Das ist verständlich. Krieg ist, wenn hier bei uns geschossen wird. Das ist nicht der erlebte Alltag, also leben wir im Frieden. Das stimmt jedoch nicht mehr. Wir leben in einer Grauzone, dem Unfrieden. Man möchte hoffen, dass der gescheiterte Anschlag von Leipzig wie ein heilsamer Schock wirkt und die Kräfte freisetzt, um den seit Jahren überfälligen Schutz ziviler Infrastruktur mit mehr Elan voranzutreiben. Deutschland kann Krise, aber nach aller Erfahrung immer erst dann, wenn eine Mehrheit verstanden hat, wie elementar diese Krise ist“, heißt es im TAGESSPIEGEL.
Politik
Mehr Sport – mehr Schutz
Berlin DGM 07.08.2026
– Regelmäßige körperliche Aktivität stellt eine wesentliche Säule der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen dar. Ob für alle Personengruppen die empfohlenen 150 Minuten pro Woche ausreichen, um eine deutliche Risikoreduktion zu erreichen, untersuchte eine Beschleunigungssensor-basierte Kohortenstudie mit Daten von 17 088 Teilnehmern.
Aktuelle Empfehlungen der WHO sehen wöchentlich 150 – 300 Minuten mittlere oder 75 – 150 Minuten intensive körperliche Aktivität vor. Für Kinder und Jugendliche werden täglich 60 Minuten Aktivität mittlerer bis hoher Intensität empfohlen. Möglicherweise sind aber noch größere Anstrengungen erforderlich, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen wirksam vorzubeugen, besonders bei bisher inaktiven Personengruppen. Darauf deuten die Ergebnisse einer Kohortenstudie hin, die den Zusammenhang zwischen Bewegung und Herz-Kreislauf-Risiko analysierte.
Wie viel Sport für weniger Herz-Kreislauf-Erkrankungen?
Innerhalb dieser Kohortenstudie wurden Daten von Studienteilnehmern der UK-Biobank analysiert, deren körperliche Aktivität zwischen 2013 und 2015 mit einem Beschleunigungssensor erfasst worden war. Unterschieden wurde körperliche Aktivität mittlerer oder hoher Intensität (moderate to vigorous physical activity, MVPA) < 150 Minuten und ≥ 150 Minuten pro Woche. Die kardiorespiratorische Fitness (VO2max) war bei der Eingangsuntersuchung ermittelt worden.
Der primäre, zusammengesetzte Endpunkt umfasste Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz oder Schlaganfall. Zusätzlich wurden mit zwei Mendelschen Randomisierungen durchgeführt, bei denen genetische Marker für Fitness und körperlichen Aktivität mit dem Auftreten Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Beziehung gesetzt wurden.
Kohortenstudie mit Daten von 17 088 Teilnehmern
Die Studie umfasste Daten von 103 700 Teilnehmern. In die Endauswertung gingen Daten von 17 088 Teilnehmern ein (mittleres Alter 57,4 Jahre), die den Sensor durchgehend für 7 Tage getragen hatten. Während der Nachbeobachtungszeit über im Schnitt 7,85 Jahre traten 1 233 kardiovaskuläre Ereignisse auf. Studienteilnehmer, die mindestens 150 Minuten pro Woche körperlich aktiv waren, zeigten über alle Fitnesslevel hinweg ein 8 – 9 % geringeres Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse.
Für einen höheren Schutz waren deutlich mehr Anstrengungen nötig: Für eine Risikoreduktion > 30 % waren je nach persönlicher Fitness 3 – 4-fach höhere Aktivitätslevel (560 – 610 Minuten pro Woche) erforderlich. Menschen mit geringerer Fitness müssten dabei deutlich mehr Zeit für sportliche Aktivitäten aufbringen als gut trainierte Personen.
Die Analysen mittels Mendelscher Randomisierung unterstützen die Ergebnisse teilweise: Eine anhand genetischer Indikatoren gemessene höhere kardiorespiratorische Fitness ging mit einem geringeren Herzinsuffizienzrisiko einher (Odds Ratio, OR: 0,79; 95 % Konfidenzintervall, KI: 0,63 – 0,99), während die Zusammenhänge für genetische Merkmale körperlicher Aktivität schwächer und weniger konsistent waren.
Mehr Bewegung für besseren Schutz vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Da große Teile der Bevölkerung Schwierigkeit haben, 150 Minuten Sport pro Woche in ihrem Alltag unterzubringen, plädieren die Autoren dafür, die offizielle Empfehlung weiter zu unterstützen: Mit 150 Minuten moderater bis intensiver körperlicher Aktivität kann über alle Fitnesslevel ein substanzieller Beitrag zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen geleistet werden. Mit einer an die Fitness angepassten Verordnungs-Matrix bietet die Studie eine Grundlage für individuelle Sport-Empfehlungen.
Politik
Rechenschaftsbericht 2020 der Basisdemokratischen Partei
Berlin 06.0.2026
– Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat in einer Unterrichtung (21/7100(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Rechenschaftsbericht der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht. Die Partei verzeichnete 2020 Einnahmen von 191.607,26 Euro und Ausgaben von 44.561,01 Euro, was einen Überschuss von 147.046,25 Euro ergibt, der zugleich ihr Reinvermögen darstellt. Staatliche Mittel hatte die Basisdemokratische Partei nicht erhalten. Am 31. Dezember 2020 zählte sie laut Rechenschaftsbericht 4.058 Mitglieder.
Nach dem Parteiengesetz werden die bei der Präsidentin des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsberichte der politischen Parteien als Bundestagsdrucksache verteilt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten 2020 geht es um die „übrigen anspruchsberechtigten Parteien“ (Band V), die Ende 2021 nicht im Bundestag vertreten waren, aber Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung hat.
Politik
ifo Institut / EconPol Europe: Förderung junger Erwachsener bringt mehr als bei älteren
München 06.08.2026
– Ein Euro öffentlicher Unterstützung für junge Erwachsene erzielt einen rund dreimal so hohen sozialen Nutzen wie ein Euro für ältere Personen im Erwerbsalter. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie von EconPol auf der Grundlage von Daten für Frankreich. „Leistungen, die jungen Erwachsenen ermöglichen, in Ausbildung zu bleiben, sind besonders wertvoll, weil sie sich teilweise über höhere spätere Einkommen und Steuerzahlungen selbst finanzieren“, sagt Marion Brouard, Wissenschaftlerin am ifo Institut. „Junge Erwachsene sind heute die Altersgruppe mit dem größten Bedarf an zusätzlicher sozialer Unterstützung. Die Politik trägt diesem Wandel bislang nicht ausreichend Rechnung.“
In der Europäischen Union sind laut Eurostat rund 24 Prozent der jungen Erwachsenen von Armut bedroht, gegenüber etwa 19 Prozent der älteren Personen im Erwerbsalter. Diese Lücke hat sich in den vergangenen Jahren vergrößert. In Deutschland stieg die Armutsgefährdung junger Erwachsener von 24 Prozent im Jahr 2015 auf 27 Prozent im Jahr 2025, in Frankreich von 22 Prozent auf 25 Prozent. „Armut hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von den Älteren zu den Jüngeren verlagert“, sagt Brouard. Die Wohlfahrtsstaaten in Europa reagierten darauf jedoch nur langsam. „Frankreich zeigt das besonders deutlich. Das zentrale Sicherungssystem, die französische Mindestsicherungsleistung (Revenu de solidarité active), bleibt Menschen unter 25 Jahren verschlossen. Eine solche Altersgrenze findet sich auch in anderen Ländern.“
Wenn junge Erwachsene zusätzliches Einkommen erhalten, geben sie laut der Studie durchschnittlich 45 Cent von jedem zusätzlichen Euro aus, verglichen mit nur 24 Cent bei älteren Menschen. „Dass junge Erwachsene fast doppelt so viel von jedem zusätzlichen Euro ausgeben, weist auf stärkere finanzielle Einschränkungen hin“, sagt Brouard. „Sie müssen fast jeden zusätzlichen Euro für alltägliche Ausgaben verwenden. Das zeigt, dass sie kaum ein finanzielles Polster haben.“
Eine seit langem bestehende Sorge ist, dass staatliche Transfers eine private Unterstützung lediglich ersetzen. Wenn der Staat einer jungen erwachsenen Person 100 Euro gibt und die Eltern ihre Unterstützung im gleichen Umfang kürzen, verbessert sich deren Lage nicht. Dieses Verdrängungsargument hat Forderungen nach einer stärkeren Unterstützung junger Erwachsener lange gebremst. Aber die empirischen Befunde stützen diesen Einwand nicht. Zwar schmälert dieser Effekt die Gewinne einer gezielten Unterstützung junger Erwachsener, doch letztlich kommen rund 88 Prozent einer staatlichen Transferleistung bei ihnen an.
Auch in der Bevölkerung findet eine stärkere Unterstützung junger Erwachsener Rückhalt. In einer repräsentativen Umfrage in Frankreich befürworteten die Befragten eine stärkere Umverteilung zugunsten junger Erwachsener im Vergleich zu älteren Personen. „Wenn Regierungen öffentliche Mittel dort einsetzen wollen, wo sie den höchsten sozialen Ertrag erzielen, sollten sie junge Erwachsene stärker finanziell unterstützen“, sagt Brouard.
Politik
Transparenzpflichten für KI in Deutschland
Berlin 06.08.2026
Seit dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Ziel der Neuregelung ist, mehr Transparenz beim Einsatz von KI zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig besser erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte: „Dass nun EU-weit bestimmte Transparenzpflichten gelten, ist ein wichtiger Meilenstein. Die neuen Regelungen stärken das Vertrauen in digitale Inhalte. Durch mehr Transparenz über den Einsatz künstlicher Intelligenz leisten sie einen Beitrag dazu, das Risiko von Täuschungen und die Verbreitung irreführender KI-generierter Inhalte zu verringern. Zugleich greifen Ausnahmen zugunsten der Kunst- und Pressefreiheit, für deren praxistaugliche Ausgestaltung ich mich innerhalb der Bundesregierung eingesetzt habe.“
So sind die Transparenzpflichten so ausgestaltet, dass kreative und journalistische Arbeit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Sofern KI-generierte Bilder, Audio oder Videos eindeutig unauthentisch oder unecht sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Bei satirischen Bildmontagen oder bei Spielfilmen kann der erforderliche Hinweis in einer Weise erfolgen, die die Wahrnehmung des Werks nicht beeinträchtigt. Auch für journalistische Beiträge gilt keine Kennzeichnungspflicht, soweit sie vor der Veröffentlichung einer angemessenen Kontrolle unterliegen und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.
Die Neuregelungen richten sich nicht nur an die Anbieter bestimmter KI-Systeme. Sie gelten auch für KI-Betreiber, also Akteure, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden, etwa Unternehmen und Einrichtungen. Damit können die neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft relevant sein, beispielsweise für Verlage, Rundfunkveranstalter, Film- und Fernsehproduktionen sowie Museen und Kultureinrichtungen.
Künftig sind bestimmte KI-Inhalte zu kennzeichnen, darunter Deepfakes – also täuschend echt wirkende, mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte – sowie bestimmte KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit.
Kulturstaatsminister Weimer: „Insgesamt ist die KI-Verordnung ein Baustein eines europäischen Ordnungsrahmens für KI, der Innovation ermöglicht, Verantwortung schafft und Kreative stärkt.“
Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat die EU Leitlinien, einen Verhaltenskodex, FAQs und Icons zur Kennzeichnung veröffentlicht.
Politik
Hungerkrise gefährdet Versorgung von Babys im Gazastreifen
Berlin 06.08.2026
– Aufgrund der Hungerkrise im Gazastreifen können Zehntausende Mütter ihre Babys nicht ausreichend ernähren. Mehr als zwei Drittel der von den Vereinten Nationen untersuchten schwangeren und stillenden Frauen im Gazastreifen benötigen zusätzliche Ernährungshilfe. Save the Children warnt vor dramatischen Folgen für Säuglinge und Kleinkinder.
Einige Mütter berichten, dass sie ihren Babys Wasser mit gemahlenen Kichererbsen oder Tahini geben, weil sie nicht ausreichend stillen können und andere Lebensmittel fehlen oder unerschwinglich geworden sind.
Laut den Vereinten Nationen haben mindestens 13 Prozent der Mütter im Gazastreifen Schwierigkeiten beim Stillen. Verschärft wird die Lage durch anhaltende Kampfhandlungen und Vertreibungen, prekäre Lebensbedingungen, weit verbreitete Ernährungsunsicherheit sowie den eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsdiensten und lebenswichtigen Gütern wie frischen, nährstoffreichen Lebensmitteln, Kochgas und Treibstoff.
Rund 24.600 Frauen betroffen
Trotz der vor knapp zehn Monaten in Kraft getretenen „Waffenruhe“ bleibt die Ernährungsunsicherheit im Gazastreifen hoch. Aktuelle Prognosen der IPC, der international anerkannten Initiative zur Bewertung von Hungersituationen, gehen davon aus, dass bis April 2027 etwa 24.600 schwangere und stillende Frauen dringende Ernährungshilfe benötigen werden.
„Stillen ist nach wie vor eine der wirksamsten lebensrettenden Maßnahmen für Säuglinge im Gazastreifen“, so Mervat, Gesundheits- und Ernährungsberaterin von Save the Children in den besetzten Palästinensischen Gebieten. „Muttermilch bietet Immunschutz und eine verlässliche Nahrungsquelle, wenn Lebensmittel, sauberes Wasser, medizinische Versorgung und lebenswichtige Güter fehlen. Die Unterstützung des Stillens kann für die jüngsten und schutzbedürftigsten Kinder den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten.“
Viele Mütter könnten mit gezielter Unterstützung weiter stillen, doch entsprechende Angebote sind häufig unzureichend. Gleichzeitig zwingen chronische Finanzierungsengpässe humanitäre Organisationen dazu, lebensrettende Ernährungs- und Gesundheitsprogramme zurückzufahren, obwohl immer mehr Familien darauf angewiesen sind. Auch Save the Children musste aufgrund internationaler Hilfskürzungen Teile seiner Arbeit, darunter spezialisierte Mutter-Kind-Angebote, einschränken. Trotz dieser Herausforderungen bietet die Kinderrechtsorganisation weiterhin Stillberatung an und unterstützt insbesondere Mütter, Säuglinge und Kleinkinder mit Ernährungsprogrammen.
Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland, fügt hinzu: „Für Kinder im Gazastreifen gibt es keinen Frieden und sicheren Alltag. Kürzlich kam es wieder zu Angriffen, bei denen auch Kinder ums Leben kamen. Viele Familien wissen nicht, wie sie ihre Jüngsten am nächsten Tag ernähren sollen. Die israelischen Behörden müssen die Beschränkungen für die Einfuhr und Lieferung humanitärer Hilfe und lebenswichtiger Güter unverzüglich aufheben und der Gewalt ein Ende setzen. Gleichzeitig sind internationale Geber gefordert, ihre finanzielle Unterstützung deutlich aufzustocken, damit Kinder in Not und ihre Familien erreicht werden können.“
Save the Childrenist seit 1953 in den besetzten Palästinensischen Gebieten tätig. Die Kinderrechtsorganisation betreibt im Gazastreifen derzeit unter anderem zwei Gesundheitskliniken und 14 Ernährungsstationen. Darüber hinaus bietet Save the Children Kinderschutz- und Bildungsprogramme an sowie psychosoziale Betreuung und unterstützt Familien mit Wasser-, Sanitär- und Bargeldhilfen.
Politik
Organisation der Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen
Berlin 05.08.2026
– Die von der Bundesregierung ausgerufene Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen ist als interdisziplinäre Forschungsinitiative angelegt. Dies antwortet die Bundesregierung (21/7275(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6613(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Einbindung von Akteuren erfolge hierbei funktionsbezogen.
Der sogenannte Steuerungskreis sei das zentrale Expertengremium der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen. Er setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Partner, Betroffenen und Ländern zusammen. Als „Betroffenenorganisationen“ seien die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS e. V. und die Stabsstelle Patientenbeteiligung im Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten.
Die Aufgabe des Steuerungskreises bestehe in der inhaltlichen Ausgestaltung der Dekade. Darunter fallen laut Bundesregierung die Beratungen zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung, „zu möglichen Förderbedarfen sowie zu zentralen wissenschaftlichen Fragestellungen und Wissenslücken“. Da es sich um ein Beratungsgremium handele, habe der Steuerungskreis keine Entscheidungsbefugnis. Seine nächsten Sitzungen seien für das vierte Quartal 2026 und das zweite Quartal 2027 vorgesehen.
Eine Übersicht über die im Zuge der Nationalen Dekade geplanten, begonnenen und fortgeführten Fördermaßnahmen hängt der Antwort in tabellarischer Form an.
Politik
Presseschau zur Situation in Spanien
Berlin 05.08.2026
– Der Flüchtlingsstatus ist nicht nur Bürgern der Entwicklungsländer vorbehalten; auch Europa erlebte in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts große Vertreibungskrisen.
Die Erinnerung an den alten Kontinent, Europa, ist verblasst; man vergisst, dass er im 20. Jahrhundert Hunderttausende Migranten als Flüchtlinge aufnahm. Während der Russischen Revolution von 1917 und des darauffolgenden Bürgerkriegs flohen etwa eine Million Russen nach Europa. Hunderttausend von ihnen, die in Konstantinopel (Istanbul) gestrandet waren, erhielten in der einen oder anderen Form Hilfe von französischen und britischen Militärmissionen, dem Amerikanischen Roten Kreuz und dem ehemaligen Russischen Roten Kreuz. Ihr Bedarf beschränkte sich jedoch nicht auf Nahrung und materielle Hilfe; sie benötigten auch Ausweispapiere, ein Gastland und Arbeit, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch die Erinnerung der Europäischen Union und insbesondere Deutschlands an den deutschen Arzt und Journalisten Robert Neudeck (1939–2016), den Gründer der humanitären Hilfsorganisation Cap Anamur, ist verblasst – oder wurde vielleicht bewusst verdrängt. Diese Organisation erwarb ein Schiff, das die Weltmeere befuhr, um Opfern von Kriegen zu helfen, die durch die Gier und Habgier des Kolonialismus angezettelt wurden. Dieser versklavte Völker und ließ sie nach der Plünderung ihrer Ressourcen im Stich.
Eine internationale Konferenz zur Untersuchung der Ursachen von Vertreibung ist dringend notwendig geworden.
Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG kommentiert: „Die Kritiker Spaniens in der EU, und das sind immerhin 22 von 27 Mitgliedstaaten, haben durchaus anerkannt, dass allem Anschein nach ein spanisches Gerichtsurteil der Auslöser war für den jüngsten Massenansturm auf Ceuta. Die Regierung Sánchez ist nicht verantwortlich dafür, wenn das Urteil in den sozialen Netzwerken instrumentalisiert wird, von wem auch immer. Aber der Punkt, auf den so viele Regierungen hingewiesen haben, von der italienischen bis zur deutschen, ist relevant. Spanien hat durch die Massenlegalisierung das Signal ausgesandt, dass eine illegale Einreise in die EU mit etwas Glück in einen legalen Aufenthalt münden kann“, findet die FAZ.
.Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG richtet den Fokus auf die Opfer in Ceuta: „Wären bei einem Anschlag, einem Brand in den USA, in Frankreich oder gar Deutschland 72 Menschen ums Leben gekommen – kaum jemanden hier würde das unberührt lassen. Doch die Toten von Ceuta verschwinden hinter Worten wie ‚Massenandrang‘, ‚Ansturm‘ oder ‚Angriff‘ – werden entmenschlicht in der Vorstellung einer die Grenzen Europas stürmenden Horde. An der Politik, der Berichterstattung, den Gedanken im Kopf jedes Einzelnen zeigt sich, wie sehr rechtspopulistische Parteien in Europa die Wirklichkeit bestimmen. Dazu brauchen sie nicht mal Regierungsverantwortung: 72 Tote sind kaum noch ein Schulterzucken wert, Hauptsache, die 50.000 Menschen kehren dorthin zurück, wo sie herkamen“, heißt es in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG.
Die britische TIMES vermutet dahinter ein „politisches Manöver Marokkos“: „Es war ein Versuch, die Legitimität des spanischen Anspruchs auf diesen kleinen Landstreifen infrage zu stellen. Mehr noch: Es war ein beunruhigendes Beispiel dafür, wie plötzliche Massenmigrationswellen als Druckmittel eingesetzt werden. Der Ansturm auf Ceuta wurde mit ziemlicher Sicherheit durch den jüngsten Besuch des spanischen Ministerpräsidenten Sánchez in Algerien ausgelöst. Algerien lehnt die Herrschaft Marokkos über die ehemalige spanische Kolonie Westsahara ab. Und jedes Anzeichen einer Annäherung zwischen Spanien und Algerien löst in Marokko Unmut aus. Dort hat man Erfahrung mit solchen Taktiken. Im Jahr 1975 wurden rund 350.000 Menschen angespornt, in die Westsahara einzumarschieren und Anspruch auf das Gebiet zu erheben, das zu dieser Zeit von Spanien regiert wurde. Im folgenden Jahr trat Spanien das Gebiet an Marokko ab“, ruft die TIMES aus London in Erinnerung.
Die dänische Zeitung POLITIKEN sieht es ähnlich: „Die Wut von Spaniens Regierungschef Sánchez über die fehlende europäische Solidarität ist vollkommen verständlich. Als Belarus und Russland Migranten zur finnischen und polnischen Grenze schickten, gab es volle Unterstützung durch die EU. Spanien wurde dagegen verurteilt, obwohl es seine Außengrenzen deutlich besser kontrolliert als beispielsweise Italien. Heute treffen sich die EU-Innenminister zu einem eilig einberufenen Krisengipfel. Das ist eine gute Idee. Die Krise hat Europas Schwäche und Spaltung auf demütigende Weise bloßgestellt. Dass Spaniens Grenzkontrollen versagt haben, ist problematisch genug, aber noch schlimmer ist, wenn die EU trotz aller Forderungen nach Zusammenhalt so schnell in Streit gerät“, mahnt POLITIKEN aus Kopenhagen.
Politik
Beitrag zur Verbesserung der humanitären Lage im Gazastreifen
Berlin 07.08.2026
– Das Bundesministerium der Verteidigung wird entlang eines trilateralen Memorandum of Understanding zwischen Israel, den USA und Deutschland leihweise zwei Fahrzeugdurchleuchtungsanlagen an Israel übergeben. Damit sollen die Einfuhren von Hilfsgütern in den Gazastreifen deutlich erhöht werden.
Eine Fahrzeugdurchleuchtungsanlage soll voraussichtlich ab September am Grenzübergang Erez eingesetzt werden und dessen Wiederöffnung ermöglichen. Die zweite Anlage soll am israelischen Hafen in Aschdod nach Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen zum Ende des Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Der operative Betrieb der Anlagen und damit die Verantwortung über die Kontrolle der nach Gaza zu transportierenden Gütern erfolgt ausschließlich durch israelisches Personal.
Um die technische Betreuung der Fahrzeugdurchleuchtungsanlage am Grenzübergang Erez bis zur Übernahme durch die israelische Industrie zu gewährleisten, werden neben einem privaten Unternehmen zudem zwei Bundeswehrangehörige bis Ende 2026 die Systemadministration vor Ort außerhalb des Gazastreifens unterstützen. Diese werden ausschließlich zu diesem Zweck zum International Gaza Support Center in Israel entsandt. Von dort wird bereits der deutsche Beitrag zur Verbesserung der humanitären Lage koordiniert.
Durch diesen Beitrag trägt das Bundesministerium der Verteidigung zu dem Ziel der Bundesregierung, die humanitäre Lage im Gazastreifen durch Erhöhung der Einfuhrkapazitäten zu verbessern, wesentlich bei.
Politik
Der Grundsatz der Nichtzurückweisung muss gewahrt bleiben
Berlin, Straßburg 04.08.2026
– Gemeinsame Erklärung von Sandra Zampa (Italien, SOC), Vorsitzende des Ausschusses für Migration der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), und Christiana Erotokritou (Zypern, SOC), PACE-Berichterstatterin zum Thema „Frontstaaten: die Rolle des Europarates bei der Umsetzung des EU-Pakts zu Migration und Asyl“:
„Zwischen dem 20. und 31. Juli erlebte das spanische Hoheitsgebiet Ceuta einen beispiellosen Anstieg irregulärer Ankünfte von Migranten; rund fünfzigtausend Menschen gelangten auf dem Land- und Seeweg von Marokko aus auf spanisches Territorium. Die lokalen Aufnahmekapazitäten waren überlastet, und bis Freitag, den 31. Juli, war der Großteil derjenigen, die die Grenze überquert hatten, nach Marokko zurückgekehrt.
Tragischerweise bestätigen offizielle Berichte, dass bei diesen gefährlichen Überquerungen mindestens 72 Menschen ihr Leben verloren haben. Wir bekunden unser tiefes Mitgefühl für die Opfer und unsere Solidarität mit ihren Familien, deren Leid nicht ignoriert werden darf. Ebenso stehen wir an der Seite der Bevölkerung von Ceuta, die mit einer außergewöhnlichen humanitären Krise konfrontiert war, welche die lokalen Ressourcen bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit beanspruchte.
Wir erinnern daran, dass die Mitgliedstaaten des Europarates und die Europäische Union die lokalen Behörden finanziell, technisch und administrativ bei der Bewältigung von Notsituationen unterstützen müssen, die durch die Ankunft einer großen Zahl von Menschen entstehen – wie es die Versammlung kürzlich bekräftigt hat. In solchen Situationen müssen wir die europäischen Werte der Solidarität und Einheit in Wort und Tat wahren.
Während die EU-Innenminister heute zu Krisengesprächen über die Ereignisse in Ceuta zusammenkommen, fordern wir zudem alle EU-Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen des EU-Pakts zu Migration und Asyl uneingeschränkt einzuhalten – insbesondere den Solidaritätsmechanismus sowie die Verordnung für Krisen- und Fälle höherer Gewalt. Diese bieten wirksame Rechtsinstrumente, um auf Krisen wie diese entschlossen, aber menschenwürdig zu reagieren.
Unter diesen Umständen müssen die Staaten den Grundsatz der Nichtzurückweisung uneingeschränkt achten, selbst wenn Migration instrumentalisiert wird. Wie die Parlamentarische Versammlung bereits gewarnt hat, dürfen nationale Sicherheitsbedenken nicht als Rechtfertigung für Kollektivausweisungen oder Ausnahmen von menschenrechtlichen Verpflichtungen herangezogen werden.“ „Eine entschlossene, aber humane Reaktion ist unerlässlich: der Kampf gegen kriminelle Schleusernetzwerke, die Wahrung des Non-Refoulement-Prinzips, die Unterstützung der Grenzregionen sowie die Verankerung von Solidarität, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Zentrum des europäischen Migrationsmanagements.“
Politik
Mehr rechtsextreme Musikveranstaltungen nachgemeldet
Berlin 04.08.2026
– Die Bundesregierung hat ihre Angaben zu rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2025 nach oben korrigiert. Nachträglich seien zwei weitere Konzerte und acht weitere Liederabende beziehungsweise Auftritte von Solo-Interpreten bekannt geworden, heißt es in ihrer Antwort (21/7419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7149). Damit erhöht sich die Zahl dieser Veranstaltungen von 94 auf 104, darunter 24 Konzerte und 80 Liederabende beziehungsweise Solo-Auftritte.
Zusätzlich wurden 15 weitere „sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen“ bekannt. Ihre Zahl steigt damit von 55 auf 70. Die bekannte Gesamtbesucherzahl der Konzerte erhöht sich auf 2.004, die der Liederabende auf 2.271 und die der sonstigen Veranstaltungen mit Musik auf 5.698 Personen.
Die Kleine Anfrage bezieht sich im Schwerpunkt auf das zweite Halbjahr 2025 und auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (21/4244). Für das zweite Halbjahr 2025 waren der Bundesregierung demnach bei vier Konzerten, 41 Liederabenden, 35 sonstigen Veranstaltungen mit Live-Musik und zwei Auslandskonzerten die Namen oder Künstlernamen auftretender Solo-Interpreten bekannt, wurden aber nicht veröffentlicht. In den veröffentlichten Angaben wurden sie nach einer Einzelfallprüfung in der Regel durch die Bezeichnung „Einzelperson“ ersetzt. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Weitergehende Angaben zu mehreren von der Linken konkret genannten Musikern und Gruppierungen, darunter „König von Wedenland“, „Krähe“, „Dreschflegel“ und „Der Biker“, verweigert die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls – ausdrücklich auch in eingestufter Form. Bereits die Mitteilung, ob Erkenntnisse vorlägen, könne Rückschlüsse auf „Bearbeitungsschwerpunkte“ und den Kenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermöglichen und dessen Erkenntnisgewinnung beeinträchtigen.
Auch zu vier nachträglich bekannt gewordenen Musikveranstaltungen und elf sonstigen Veranstaltungen mit Musik macht sie keine näheren Angaben. Die vier Musikveranstaltungen seien konspirativ angekündigt oder vorbereitet worden, die elf sonstigen Veranstaltungen seien verdeckt durchgeführt worden. Eine Offenlegung könne operative Maßnahmen gefährden und die Identifizierung von Quellen, insbesondere V-Personen, ermöglichen.
Zudem beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2024 eine „verstärkte Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ in der rechtsextremistischen Musik. Einzelne Akteure erzielten mit KI-generierter Musik auf Plattformen wie YouTube und Spotify zum Teil „erhebliche Reichweiten“. Organisierte Kampagnen im Sinne einer festen Struktur zur strategischen Erstellung und Verbreitung solcher Musik seien bislang jedoch nicht bekannt.
Politik
Aus drei mach eins
Berlin 04.08.2026
– Aus BfR, MRI und BZfE wird das neue Bundesinstitut für Risikobewertung und Ernährung – Kompetenzen für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Ernährung werden gebündelt
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, stärkt den gesundheitlichen Verbraucherschutz und treibt die Staats- und Verwaltungsmodernisierung in seinem Ressort weiter voran.
Nach der Verschlankung von Strukturen im Bundeslandwirtschaftsministerium werden das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Max Rubner-Institut (MRI) und das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) im Geschäftsbereich des BMLEH zusammengeführt.
Mit dem neuen Bundesinstitut für Risikobewertung und Ernährung bündelt und stärkt das BMLEH die Kompetenzen im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Zuständigkeiten werden klarer geordnet, wissenschaftliche Expertise enger vernetzt und Abstimmungsprozesse effizienter gestaltet. Ziel
ist es, mit einer effizienten Behördenleitung Doppelstrukturen aufzulösen und Abstimmungsprozesse zu verkürzen.
Die Aufgaben der Bereiche Lebensmittelqualität, Lebensmittelsicherheit und Ernährungssicherung, Ernährungs- und Risikokommunikation sowie Ernährungsbildung werden vereint. Damit verfolgt das neue Institut einen ganzheitlichen Ansatz. Dieser umfasst neben der Chemikalien-, Produkt-, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit auch das Wissen über Produktionsformen sowie wichtige Aspekte der Ernährung für Bevölkerungsgruppen aller Altersklassen. Ernährungsbildung und Ernährungskompetenz werden gestärkt, Risikobewertungen wissenschaftlich unter Einbeziehung ernährungsphysiologischer und epidemiologischer Aspekte weiterentwickelt. Das BMLEH verbindet dadurch Ernährungssicherung und Lebensmittelsicherheit miteinander. Die geschätzte und wichtige Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Beratung und Kommunikation im Bereich Lebensmittelsicherheit wird um den Bereich der Ernährung erweitert.
Die Zusammenführung der Nationalen Referenzlaboratorien erhöht die Leistungsfähigkeit in Forschung und Analytik. Verbraucherkommunikation und wissenschaftliche Kommunikation werden zudem besser verknüpft mit dem Ziel, die Information der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit zu stärken.
Das neue Bundesinstitut soll 2029 an den Start gehen. Es bedarf eines Errichtungsgesetzes mit definierten gesetzlichen Aufgaben. Bereits zum 1. Januar 2028 werden in einem ersten Schritt die Nationalen Referenzlaboratorien des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in das BfR und wichtige Aufgaben des derzeit bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelten Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) in das MRI integriert.
Politik
Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Berlin 04.08.2026
– Für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes sind nach Angaben der Bundesregierung die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dort würden die Daten bezüglich des Arbeitszeitgesetzes entsprechend den Berichtspflichten für den jährlichen Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) statistisch erfasst, heißt es in der Antwort (21/7413) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6609) der Fraktion Die Linke.
Der SuGA sei ein im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellter jährlicher Bericht. Die Berichte seien öffentlich zugänglich. Die Länder veröffentlichen den Angaben zufolge Jahresberichte zu den Tätigkeiten ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.
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