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Politik

Gersforf verzichtet auf Bundesverfassungsgericht 

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Berlin 07.08.2025 

– Die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, steht für das Amt nicht mehr zur Verfügung. Eine entsprechende Erklärung veröffentlichte die Bonner Kanzlei, die sie vertritt. Brosius-Gersdorf begründete den Schritt mit Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

Zum Verzicht auf eine Kandidatur zur Verfassungsrichterin von Frau Brosius-Gersdorf erklären Katharina Dröge und Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende:

„Wir bedauern sehr, dass Frauke Brosius-Gersdorf den Eindruck gewonnen hat, nicht mehr für eine Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht im Bundestag zur Verfügung steheN ZU KÖNNEN. Denn schließlich wurde sie nach persönlicher Vorstellung im Richterwahlausschuss mit 2/3 Mehrheit gewählt und dem Bundestag vorgeschlagen. Sie ist eine exzellente, hoch qualifizierte Juristin. Wir, als Grüne Bundestagsfraktion haben ihr wiederholt versichert, dass unsere Unterstützung steht und wir bereit sind, sie jederzeit im Bundestag zu wählen.

Es bleibt ein ungeheuerlicher Vorgang, den es so noch nicht gegeben hat. 
Es war der Vorschlag der Koalition und ihrer beiden Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn und Matthias Miersch Herrn Spinner, Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold für das Bundesverfassungsgericht vorzuschlagen. Es ist absolut inakzeptabel, dass die CDU-Fraktion ihre Unterstützung zurückgezogen hat und eine Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf jetzt kategorisch ablehnt. Die Verantwortung dafür trägt insbesondere Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender. Spahn hatte sein Wort gegeben und kann dies nicht mehr halten.


Ein Fraktionsvorsitzender einer Regierungsfraktion, dessen Wort nicht mehr zählt, weder gegenüber dem Koalitionspartner noch anderen demokratischen Fraktionen, 
ist ungeeignet für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe. Aber auch von der SPD Fraktion hätten wir erwartet, dass ihre Unterstützung für die eigene Kandidatin so klar ist, dass diese nicht den Eindruck hätte bekommen dürfen, nicht durchsetzungsfähig zu sein.


Wir fragen uns, wieso die SPD offenbar bereit war, ein Nein, der CDU zu akzeptieren. 
Dieses Verhalten ist schwach. Es zeigt sich nun auch, dass Bundeskanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil sich aktuell nicht darauf verlassen können, eine stabile Mehrheit im deutschen Bundestag für ihre Koalition zu haben. Diese Regierung startet damit höchst instabil in die Sitzungszeit nach dem Sommer. Friedrich Merz wird zeigen müssen, ob er noch Kanzler einer Koalition ist, die handlungsfähig und verlässlich ist. Unsicherheit und Instabilität sind Gift für dieses Land in unsicheren Zeiten.


Wir bedanken uns ausdrücklich bei Frauke Brosius-Gersdorf. 
Es ist absolut inakzeptabel und ungeheuerlich, dass eine so angesehene Juristin von CDU und SPD für das Bundesverfassungsgericht während dieses Verfahrens von Lügen, Desinformationen und einer hetzerischen Kampagne derart getroffen wurde. Dass die CDU Fraktion nicht die Haltung und Kraft besessen hat, dieser Kampagne zu widersprechen und sich schützend vor Frauke Brosius Gersdorf zu stellen, ist menschlich enttäuschend und extrem schwach. Durch das chaotische und unzuverlässige Vorgehen der Koalition, insbesondere der CDU/CSU und auch der SPD ist ein Schaden für das Wahlverfahren für Richter am Bundesverfassungsgericht entstanden.


Wir halten jetzt Gespräche zwischen den demokratischen Fraktionen im Bundestag für notwendig“.

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Partnerschaften für Demokratie“ in Berlin-Mitte

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Berlin 22.09.2026

– Die Bundesregierung verfügt über keine Gesamtübersicht über die Anträge von Projektträgern seit 2016 an die „Partnerschaften für Demokratie“. Die Mittelverwendung innerhalb der „Partnerschaft für Demokratie“ obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der jeweiligen Gebietskörperschaften vor Ort, betont sie in einer Antwort (21/8005) auf eine Kleine Anfrage (21/7635) der AfD-Fraktion, in der diese nach Demokratieprojekten in Berlin-Mitte gefragt hatte.

Die Regierung stellt außerdem klar: „Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte ‚Nichtregierungsorganisation‘ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.“

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ifo-Präsident Fuest: Rüstungsausgaben sind eine Investition in den Frieden

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München 22.09.2026

– Höhere Verteidigungsausgaben sind ökonomisch vor allem als Investition in die Wahrung des Friedens zu bewerten – auch dann, wenn sie Einschnitte bei den Sozialausgaben erzwingen. „Der Rückzug der USA aus Europa und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine liefern starke Argumente dafür, dass Deutschland sich mehr für seine Verteidigung engagieren sollte“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. „In einem Kriegsfall wären die wirtschaftlichen Einschnitte ungleich größer.“

Insbesondere die Parteien AfD und BSW haben im Wahlkampf gefordert, die Rüstungsausgaben zugunsten höherer Sozialausgaben zurückzufahren. In diesem Zusammenhang verweist Fuest auf die Debatte über den NATO-Doppelbeschluss aus den 1980er Jahren, als der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt die Stationierung von Nuklearwaffen in Deutschland durchgesetzt hatte. Auch dies sei eine Investition in den Frieden gewesen, durch die Deutschland weiter wirtschaftlich prosperieren konnte. 

Allerdings sieht Fuest auch das Gegenargument kritisch, Rüstungsausgaben wirkten wie ein Konjunkturprogramm für die deutsche Industrie. „Kurzfristig könnten Rüstungsaufträge bei brachliegenden Kapazitäten die Nachfrage stützen – das gilt aber ebenso für höhere Sozialausgaben. Mittel- bis langfristig fehlen Ingenieurinnen und Ingenieure sowie andere gut ausgebildete Fachkräfte, die in der Rüstungsindustrie gebunden sind, in anderen Sektoren“, so Fuest. 

Besondere gesamtwirtschaftliche Effekte entstehen laut Fuest vor allem dort, wo Mittel in Forschung und Entwicklung fließen. Viele Technologien haben militärische wie zivile Anwendungen, von denen über Wissenstransfer auch andere Branchen profitieren. Tatsächlich entfalle derzeit aber nur ein vergleichsweise kleiner Teil des deutschen Verteidigungsetats auf Forschung.

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Forderung nach Aufhebung der Masern-Impfpflicht wird beraten

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Berlin 22.09.2026 

– Der Petitionsausschuss tagte am Montag, 21. September 2026, öffentlich. Während der um 13 Uhr beginnenden öffentlichen Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wird eine Petition beraten, mit der die Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht gefordert wird. Die öffentliche Eingabe des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. Ronald Weikl, hat mehr als 38.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden und damit das für eine öffentliche Beratung geforderte Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht.

„Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht“, heißt es in der Petition. Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen sei in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. „Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben“, schreibt der Petent.

Längst bevor die Masernimpfung eingeführt wurde, sei die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern seien auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr gewesen. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe hätten meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder betroffen.

Nach Einschätzung des Petenten sind die „angeblich“ nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen wissenschaftlich nicht belegt. Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern „dramatisierend“ ins Feld geführte, extrem selten auftretende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) betrifft, sei bis heute ungeklärt, „ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann“.

Das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz widerspräche den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneide die Rechte der Kinder und ihrer Eltern, urteilt der Petent. Die darin verankerte Impfpflicht beziehungsweise die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in Deutschland betreffe, „ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich“, schreibt Weikl in seiner Petition.

Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhält der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen

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Umfassendes IPCEI zu KI steht in den Startlöchern

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Berlin 22.09.2026

– Mit der Unterzeichnung eines Manifests zum Aufbau eines europäischen industriellen Ökosystems für künstliche Intelligenz haben Minister und Vize-Minister aus 19 europäischen Mitgliedsstaaten ein europäisches Großprojekt (IPCEI-AI, Important Project of Common Europan Interest) auf den Weg gebracht. Mit dem Manifest werden die nächsten Schritte für eine erfolgreiche Notifizierung bei der EU-Kommission vorbereitet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) koordiniert dieses IPCEI-AI auf europäischer Ebene. 

Bundesministerin Katherina Reiche: „Deutschland und Europa haben das Potenzial, zur führenden Kraft der industriellen KI zu werden. Unser eigentlicher strategischer Vorteil liegt nicht in Konsumdaten, sondern in der Tiefe und Präzision unserer Produktions-, Maschinen- und Prozessdaten. Sie bilden die Grundlage für robuste, industrietaugliche KI-Systeme, wie sie kein anderer Wirtschaftsraum in vergleichbarer Qualität besitzt. Diesen strukturellen Vorsprung müssen wir jetzt in eigene Technologien, marktfähige Anwendungen und tragfähige Geschäftsmodelle überführen. Mit dem IPCEI-AI bündeln 19 Mitgliedstaaten ihre industrielle und finanzielle Kraft und schaffen die europäische kritische Masse an Kapital, Recheninfrastruktur und Daten, die dafür notwendig ist. So sichern wir unsere Produktivität, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere technologische Souveränität.“ 

Das IPCEI-AI wird den Aufbau eines umfassenden europäischen KI-Ökosystems für die Industrie, das die gesamte KI-Wertschöpfungskette abbilden wird, unterstützen. Insgesamt wurden über 150 Projekte in den 19 EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme am IPCEI-AI ausgewählt. Deutsche Unternehmen kommen u.a. aus den Bereichen Automobil-, Produktions- und Verteidigungswirtschaft. Bei einem IPCEI fördert jeder Mitgliedstaat Projekte von Unternehmen seines Landes. Europaweit wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als zehn Milliarden Euro erwartet. Das IPCEI-AI ist eine Flaggschiff-Maßnahme der „Hightech Agenda Deutschland“ der Bundesregierung im Bereich Künstlicher Intelligenz und Teil des „AI Continent Action Plan“ der Europäischen Kommission. 

Die Projektvorschläge aus Deutschland werden im Laufe des Septembers bei der Europäischen Kommission eingereicht. Dies ist der erste Schritt hin zur beihilferechtlichen Genehmigung. Der Projektstart wir im Frühjahr 2027 angestrebt.

Foto: © PWO 

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Energietransparenz

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Berlin 22.09.2026

– Wie steht es um die Bürgerenergie in Deutschland – und wie hat sie sich im letzten Jahr entwickelt? Eine umfassende Antwort darauf gibt es bislang nicht: Die Daten sind verstreut und nur lückenhaft aufbereitet.

Dazu erarbeitet das Bündnis Bürgerenergie gemeinsam mit dem ECOLOG Institut diesen Herbst den ersten Bürgerenergiebericht. Er soll mit belastbaren Daten zeigen, was Bürgerenergie heute leistet, in welchen Geschäftsfeldern sie aktiv ist, vor welchen Herausforderungen Bürgerenergiegemeinschaften stehen und wie sich die Bürgerenergielandschaft entwickelt.

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ifo Institut: Gemeinsames Sorgerecht stärkt Familien nach Trennungen

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München 22.09.2026

– Wenn Gerichte in strittigen Sorgerechtsfällen gemeinsames statt alleiniges Sorgerecht zusprechen, profitieren Väter wirtschaftlich und gesundheitlich sowie Kinder schulisch. Mütter erleiden dadurch keine messbaren Nachteile. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts, die auf schwedischen Gerichts- und Registerdaten basiert. „Öffentliche Debatten über Sorgerechtsregelungen unterstellen häufig ein Spannungsverhältnis: Was einem Elternteil nutzt, gehe zulasten des anderen Elternteils oder des Kindes. Unsere Ergebnisse zeigen aber, dass sich diese Annahme nicht bestätigt: Gemeinsames Sorgerecht stärkt die wirtschaftliche Stabilität von Familien nach einer Trennung und fördert die Entwicklung der Kinder“, sagt Helmut Rainer, Leiter des ifo Zentrums für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik. 

Väter mit gemeinsamem Sorgerecht erzielen höhere Einkommen, insbesondere Väter mit niedrigem Einkommensniveau. Zudem sinkt bei ihnen die Wahrscheinlichkeit einer Antidepressiva-Einnahme um 17 Prozentpunkte. Kinder verbessern ihre Testergebnisse und besuchen häufiger bessere Schulen. Für Mütter zeigen sich weder positive noch negative Effekte. Auch Befürchtungen, gemeinsames Sorgerecht erhöhe das Risiko häuslicher Gewalt, bestätigen die Daten nicht. „Die Studie liefert empirische Evidenz für familienpolitische Debatten über Sorgerechtsregelungen, die in vielen Ländern geführt werden“, sagt Rainer.  

Für die Studie werteten die Forschenden 56.188 Gerichtsurteile aus 45 schwedischen Bezirksgerichten zwischen 1992 und 2021 aus und verknüpften sie mit Registerdaten zu Einkommen, Bildung, Gesundheit und Kriminalität.

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Asylentscheidungen des Bamf im ersten Halbjahr 2026

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Berlin 22.09.2026

– In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sind laut Bundesregierung 3.039 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 32.750 Flüchtlingsschutz und 3.199 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 7.511 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7348) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 38,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Afghanistan mit insgesamt 28.930 Fällen vor Syrien mit 6.391 und Somalia mit 2.542 Fällen.

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Bundeshilfen für den ÖPNV stiegen 2020 um 3,5 Prozent an

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Berlin: 22.09.2026  

– Im Jahr 2020 lagen die zugewiesenen Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, bei 8,96 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung der Mittel um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2019: 8,65 Milliarden Euro), heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2020“, der als Unterrichtung (21/8000) vorliegt.

Tatsächlich ausgegeben worden seien von den Ländern im Jahr 2019 8,44 Milliarden Euro und im Jahr 2020 9,12 Milliarden Euro. Die im Jahr 2020 vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel seien ausschließlich für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verwendet worden, heißt es dazu in der Vorlage. Die Summe der Ausgaben aller Länder habe die Zuweisungen des Bundes an alle Länder im Jahr 2020 überstiegen, „da zusätzlich Mittel verausgabt wurden, die in den vergangenen Jahren noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes eingesetzt worden waren“. Bedingt durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufgrund des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung für das Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro und der jährlichen Dynamisierung der Mittel um 1,8 Prozent gemäß Paragraf 5 Absatz 6 Satz 1 RegG ergebe sich für das Jahr 2020 ein Anstieg der zugewiesenen Gesamtmittel um 3,5 Prozent. Gleichzeitig seien auch die von den Ländern nachgewiesenen Gesamtausgaben gestiegen – um rund 8 Prozent.

Im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist der Unterrichtung zufolge 2020 der Anteil der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an den gesamten verausgabten Mitteln, der bei 73,2 Prozent lag. 2019 waren es noch 75,2 Prozent. Leicht angestiegen seien die Infrastrukturinvestitionen im SPNV – von 7,3 auf 7,8 Prozent – sowie die Fahrzeuginvestitionen im SPNV – von 0,6 auf 0,9 Prozent.

Auf Grundlage der von den Ländern vorgelegten Verwendungsnachweise für das Haushaltsjahr 2020 geht die Bundesregierung von einem „zweckentsprechenden Einsatz der Regionalisierungsmittel“ aus. Die verausgabten Mittel seien überwiegend für den SPNV eingesetzt worden. Hinsichtlich der noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verausgabten Mittel hätten die Länder deren geplante Verwendung erläutert, heißt es in der Unterrichtung. „Aus Sicht der Bundesregierung geben die Verwendungsnachweise der Länder für das Jahr 2020 keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Etwaige nachträglich von den Ländern mitgeteilte Korrekturbedarfe für dieses Berichtsjahr würden in den künftigen Berichten entsprechend berücksichtigt.

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Regierung will Gesamtpaket der Rentenkommission umsetzen

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Berlin 22.09.2026  

– Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (21/7749) konkret nach den Folgen der von der Kommission vorgeschlagenen Abschaffung der sogenannten Minijobs gefragt. In der Antwort (21/7990) darauf betont die Bundesregierung: „Es wäre nicht sinnvoll, lediglich einzelne Elemente davon herauszugreifen, denn nur in Kombination können die vorgeschlagenen Maßnahmen die gewünschten Wirkungen entfalten.“ Da an der konkreten gesetzlichen Umsetzung der Empfehlungen noch gearbeitet werde, könnten derzeit noch keine detaillierten Angaben etwa zu der Minijob-Thematik gemacht werden, so die Regierung.

Bei einem weitgehenden Wegfall der Sonderregelungen für Minijobs sei mit „individuellen Verhaltensanpassungen der Arbeitgeber und der Beschäftigten“ zu rechnen. „Die Gründe von Arbeitgebern und Beschäftigten für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind vielfältig, daher sind auch die Richtung der Verhaltensanpassungen und der damit verbundenen Gesamteffekte auf das Arbeitsvolumen, die Lohnsumme und damit die Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungszweige nicht eindeutig zu bestimmen. Insbesondere geben viele geringfügig entlohnt Beschäftigte an, sie würden grundsätzlich gerne länger arbeiten, wenn sich das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze finanziell lohnen würde“, führt die Regierung aus.

Wie aus der Antwort unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, haben zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 3,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich (mindestens) eine geringfügige Beschäftigung (geringfügig entlohnt oder kurzfristig) ausgeübt.

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Exportverbote für nicht genehmigte Pestizide

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Berlin 22.09.2026

– Die Fraktion Die Linke will den Export nicht zugelassener Pflanzenschutzmittelverbieten. In einem Antrag (21/8073) fordert sie die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs auf, der Ausfuhren von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 „nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde“ zu untersagen. Ebenso sollen nicht zugelassene Beistoffe, Safener und Synergisten sowie Pflanzenschutzmittel, die solche Stoffe enthalten, nicht mehr exportiert werden dürfen.

Außerdem dringt die Linksfraktion mit ihrem Antrag auf eine Melde- und Dokumentationspflicht für die Ausfuhr der Wirkstoffe. Dabei sollen Angaben zu Menge, exportierender Firma, Empfängerländern und abnehmenden Unternehmen gemacht werden, um mehr Transparenz im Wirkstoffhandel zu schaffen.

Auf EU-Ebene fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich für eine unionsweite Regelung einzusetzen, die die Herstellung, Lagerung und Ausfuhr von Wirkstoffen, Beistoffen, Safenern und Synergisten sowie von Pflanzenschutzmitteln verbietet, sofern deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde.

Um Rückstände verbotener Wirkstoffe in Lebensmitteln zu vermeiden, soll sie sich zudem der Initiative Frankreichs anschließen und einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorlegen, der den Import von Lebensmitteln verbietet, die Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen enthalten. Darüber hinaus plädiert die Linksfraktion für eine EU-weite Regelung, die einen solchen Importschutz auf Grundlage des Nulltoleranzprinzips verbindlich verankert.

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass jährlich nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen weltweit rund 3,8 Millionen Tonnen Pestizide ausgebracht werden – doppelt so viel wie noch 1990. „Während diese Mittel global gehandelt werden, endet ihre Regulierung häufig an nationalen Grenzen“, heißt es im Antrag. Die Folge seien jährlich rund 385 Millionen unbeabsichtigte akute Pestizidvergiftungen, darunter etwa 11.000 Todesfälle.

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Arabische Gäste

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Berlin 10.09.2026

– Der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohammed bin Zayed Al Nahyan, befindet sich in Berlin; die Wirtschaft steht im Mittelpunkt seiner Gespräche mit den deutschen Regierungsvertretern.

Es besteht keine Notwendigkeit, über Nahostfragen und Menschenrechte zu sprechen, da dies nur unnötig Kopfzerbrechen bereitet und die Nerven strapaziert, so Merz.

Foto: © PWO

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Die NATO ist Sicherheit für Deutschland und Europa

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Berlin 10.09.2026

– Bundesaußenminister Johannes Wadephul bezeichnete die NATO als Schutzschild für Deutschland und Europa, während NATO-Generalsekretär Mark Rutte bekräftigte, dass jeder Angriff auf Deutschland ein Angriff auf alle NATO-Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten gleichermaßen wäre.

Dies geschah während eines Treffens zwischen Wadephul und dem NATO-Generalsekretär am Rande der Konferenz der deutschen Botschafter in Berlin, die am Donnerstag zu Ende ging.

Der deutsche Minister erklärte, Deutschland unterstütze die NATO mit jährlich rund 2,6 Milliarden Euro und Berlin bleibe ein verlässlicher Partner der NATO und werde auch weiterhin das NATO-Mandat im Rahmen seiner Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen erfüllen.

Die Teilnahme des NATO-Generalsekretärs an der Konferenz der deutschen Botschafter war kein Zufall, sondern Ausdruck der Besorgnis über einen möglichen russischen Militärschlag gegen Deutschland. Hintergrund waren die Entdeckung von Minen an Bord eines Passagierflugzeugs am Flughafen Leipzig sowie von Drohnen.

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Gründe für erhöhte humanitären Bedarfe 2022 bis 2024

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Berlin 10.09 2026  

– In den Jahren 2022 bis 2024 hat es nach Angaben der Bundesregierung deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren gegeben. Das geht aus ihrer Antwort (21/7835) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7411) hervor. Darin verweist die Bundesregierung unter anderem auf die humanitären Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview. Demnach beliefen sich die humanitären Bedarfe 2022 auf 51,6 Milliarden US-Dollar, 2023 auf 56,1 Milliarden US-Dollar und 2024 auf 49,4 Milliarden US-Dollar.

Gründe seien die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die daraus resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten gewesen, schreibt die Bundesregierung.

Zwischen 2022 und 2024 hätten im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (0501 687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestanden als in den Jahren zuvor. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise seien zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt worden.

Bei der Anfrage der AfD handelte es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/5178.

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Grüne wollen nachhaltigen Tourismus stärken

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Berlin 10.09.2026

– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Voraussetzungen für Naherholung und naturverträglichen Tourismus verbessern. In einem Antrag (21/7901) verlangen die Abgeordneten, Konzepte vorzulegen, mit denen die Wertschätzung für die Natur und das Reiseverhalten und -bewusstsein „langfristig“ verändert werden. Einen wichtigen Beitrag leisteten dabei Bildungsangebote der Natur- und Umweltpädagogik, etwa gezielte Aktionsprogramme an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die junge Menschen für den ökologischen Wert solcher Gebiete sensibilisieren, heißt es in dem Antrag. Tourismus und Naherholung in der Natur könnten so gemeinsam dazu beitragen, Nachhaltigkeit auf vielen Ebenen zu vermitteln und erfolgreich umzusetzen.

Nach Ansicht der Antragsteller „lässt die Bundesregierung die Entwicklungschancen eines naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus bisher vollständig ungenutzt“. Deshalb sei es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um den naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus in Deutschland zu stärken, allen Menschen Zugang zur Natur zu ermöglichen und zugleich ihren Schutz nachhaltig zu fördern.

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Europa

Die Europäer sind bankrott und wollen eine Sparpolitik verfolgen.

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Berlin 09.09.2026

– Dies erklärte EU-Präsident Antonio Costa in seinen Gesprächen mit Bundeskanzler Friedrich Merz, der seine Unterstützung für die von der Europäischen Kommission verfolgte Politik bekräftigte und die dringende Notwendigkeit betonte, dass die Mitgliedstaaten der Union die Europäische Kommission unterstützen, damit diese die Europäische Union weiterhin als wirtschaftliche und politische Kraft in der Welt hervorheben kann.

Foto: © PWO

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