Technik
Drei von vier Personen hören Radio digital
49 Millionen Menschen hören digitales Radio, das entspricht drei Viertel der Hörerinnen und Hörer. Vor allem Webradio und DAB+ sind hoch im Kurs. Gleichzeitig mischt auch Künstliche Intelligenz die Radiobranche auf. Das besagt die Sonderauswertung der „Audio Trends 2024“ von „Die Medienanstalten“. Mehr über den Grenzgang zwischen Effizienz und Publikumstäuschung.
„Die Zukunft des Radio ist digital“, das sagt die Sonderauswertung der ma 2024 Audio II. Drei Viertel der Radiohörenden in Deutschland nutzen digitale Angebote. Dazu zählen neben dem Webradio auch DAB+, Digital Audio Broadcasting, der digitale Nachfolger von UKW. DAB+ werde vor allem von den mittleren Altersgruppen stark genutzt.
Gleichzeitig verändere auch Künstliche Intelligenz die Radiolandschaft: Von automatisierten Moderationen bis zu ersten vollautomatisierten und KI-gesteuerten Radiosendern. Hierbei sei es auch wichtig, auf die Verantwortung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu achten. Es sei ein Grenzgang“zwischen Effizienzsteigerung und Publikumstäuschung“.
Ruth Meyer, Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland und verantwortlich für die „Audio Trends“, betont: „Die Medienanstalten setzen klare Leitplanken für den KI-Einsatz im Hörfunk: Die Vielfalt darf nicht leiden, der Einfluss von KI muss transparent bleiben, und die Letztverantwortung liegt immer bei Menschen. „Gerade im sensiblen journalistisch-redaktionellen Bereich müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Manipulationen der öffentlichen Meinungsbildung zu verhindern.“
Politik
Ausschuss befasst sich mit Stand bei der CSAM-Verordnung
Berlin 11.09.2025
– Der Digitalausschuss hat sich am Mittwochnachmittag mit dem Stand bei der unter dem Stichwort „Chatkontrolle“ bekannten CSAM-Verordnung befasst. Mit ihr soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz bekämpft werden. Seit mehr als drei Jahren wird auf EU-Ebene über verschiedene Vorschläge diskutiert, mit denen Anbieter von Messenger- und Hostingdiensten dazu verpflichtet werden sollen, Material im Bereich sexuellen Online-Kindesmissbrauch aufzufinden. Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden.
Wie eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums den Abgeordneten berichtete, behandele die seit Anfang Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft das Thema mit hoher Priorität. Eine einheitliche Rechtsgrundlage in der EU sei dringend nötig, denn das Lagebild sei besorgniserregend. Es sei klar, dass privater, vertraulicher Austausch auch weiterhin privat sein müsse. Gleichzeitig gebe es die Verpflichtung, Kindesmissbrauch im Netz entgegenzuwirken. Ziel der schwarz-roten Koalition sei es daher, eine geeinte Haltung zwischen den Ressorts zu erreichen, sagte die Vertreterin aus dem Innenministerium.
Ein Vertreter aus dem Bundesjustizministerium verwies darauf, dass es um durchaus schwerste Eingriffe in die Privatsphäre gehe, sodass die Frage bleibe, wie die Eingriffstiefe sei. Er wies auch auf die engen Grenzen hin, die bereits bei der EuGH-Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung deutlich geworden seien und betonte, dass es eine Regelung brauche, die rechtlich Bestand habe.
Die Abgeordneten erkundigten sich in ihren Nachfragen nach der gemeinsamen Position der Bundesregierung, der Kritik aus der Zivilgesellschaft an der Verordnung und dem weiteren Prozess in den Verhandlungen. Die BMI-Vertreterin erklärte, die dänische Position könne man nicht zu 100 Prozent mittragen. Man sei beispielsweise gegen ein Durchbrechen der Verschlüsselung. Ziel sei es, einen geeinten Kompromissvorschlag zu erarbeiten – auch um zu verhindern, dass die Interims-Verordnung auslaufe.
Politik
Wärmeplanung in Städten und Gemeinden
Berlin 10.09.2025
– Fast die Hälfte der deutschen Städte und Gemeinden hat bereits mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Dies teilte ein Vertreter der Bundesregierung in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch mit. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung wurde weiter mitgeteilt, dass rund 4,5 Prozent der Kommunen den Prozess der Wärmeplanung schon abgeschlossen hätten. Angesichts der Kürze der Zeit sei das eine erstaunliche Zahl. Man schaue sich die Rückmeldungen genau an und werde dann überlegen, wie die kommunale Wärmeplanung weiterentwickelt werden könne. Geregelt werden müsse zudem noch die von der EU vorgegebene Kälteplanung.
Nach Angaben der Regierung ist die kommunale Wärmeplanung eine wesentliche Grundlage für die Dekarbonisierung des Wärme- und insbesondere des Gebäudesektors. Im Rahmen der Wärmeplanung werde in den Kommunen ortsspezifisch und basierend auf einer systematischen Analyse von Bedarfen und Potenzialen ausgewiesen, welche Wärmeversorgungslösungen in welchen Siedlungsgebieten besonders geeignet seien. Damit gebe es eine Orientierung für Investitionen von Gebäudeeigentümern und Energieversorgungsunternehmen.
Die SPD-Fraktion bezeichnete es als gut und wichtig, dass die Bundesregierung gerade die kleinen und mittleren Kommunen bei der Wärmeplanung unterstütze. Man habe aber den Eindruck, dass kleine Kommunen wegen des Fachkräftemangels Probleme hätten und mit der Planung noch nicht hätten beginnen können.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen pochte auf eine verlässliche Finanzierung der Wärmeplanung. Die bisherigen Zusagen seien nicht ausreichend. Die Fraktion verlangte überdies Auskunft über mögliche gesetzliche Änderungen, da sie viele Kommunen betreffe, bei denen der Prozess schon abgeschlossen worden sei oder gerade laufe.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die kommunale Wärmeplanung als zentrales Steuerungsinstrument, mit dem die Wärmewende systematisch, verlässlich und auch sozial ausgewogen gestaltet werde. Die Wärmeplanung sei eine wichtige Grundlage, um die Klimaziele bis 2045 erreichen zu können.
Die Fraktion Die Linke bezeichnete die Wärmeplanung als Rückgrat der Dekarbonisierung. Dass erst rund die Hälfte der Kommunen mit der Planung begonnen habe, zeige andererseits, dass die andere Hälfte noch nicht begonnen habe. Kritisiert wurde, dass erst elf von 16 Bundesländern die spezifischen Regelungen zur Wärmeplanung erlassen hätten.
Auch die AfD-Fraktion kritisierte, dass fünf Bundesländer noch gar keine Regelungen verabschiedet hätten. Die Fraktion wies auf die zu erwarteten hohen Kosten bei der Umsetzung der Wärmeplanung hin. In Leipzig seien Kosten in Höhe von 30 Milliarden Euro zu erwarten. Die Wärmeplanung selbst werde fünf Milliarden Euro kosten. 25 Milliarden Euro müssten die Bürger für die Umstellung der Heizungen bezahlen.
Die Bundesregierung, erklärte, wichtig sei jetzt Investitions- und Planungssicherheit. Erinnert wurde an die Verpflichtung, ab 2045 klimaneutral zu leben. Bei der Erreichung der Klimaziele kämen große Kosten auf die Gesellschaft zu, sagte der Vertreter der Regierung.
Politik
Niedrigere Stromkosten für Mieter mit Hilfe dynamischer Stromtarife
Berlin 10.09.2025
– EET (Efficient Energy Technology GmbH) bringt gemeinsam mit enviaM, einem der führenden deutschen Energiedienstleister, eine neue Lösung auf den Markt, die es Mietern ermöglicht, ihre Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Im Zentrum der Zusammenarbeit steht der neue Plug-in-Batteriespeicher SolMate 3 von EET, der in Kombination mit einem dynamischen Ökostromtarif von enviaM maximale Einsparungen ermöglicht. Damit bekommen Kunden zu jedem Zeitpunkt den Strom, der gerade am günstigsten ist.
„Mit SolMate 3 bieten wir eine der effizientesten Speicherlösungen für Mieter an, die nicht nur die Nutzung von Solarenergie optimiert, sondern Haushalten auch neue Möglichkeiten eröffnet, von günstigen und sauberen Strompreisen zu profitieren“, erklärt Christoph Grimmer, Gründer von EET. „Unsere Technologie in Verbindung mit dem dynamischen Tarif von enviaM zeigt, wie einfach und effizient nachhaltige Energieversorgung sein kann.“
“Mit dieser Kooperation zeigen wir, wie innovative Technologien und flexible Tarife zusammenwirken können, um allen Menschen den Zugang zu nachhaltiger und kosteneffizienter Energie zu erleichtern auch wenn sie kein Eigenheim besitzen. Unsere Mission ist es, jedem Haushalt die Möglichkeit zu geben, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen zu profitieren“, so XXX von ENIVM
Energie sparen leicht gemacht – auch für Mieter
Der SolMate3 ist ein Plug-in-Batteriespeicher, der über die normale Steckdose betrieben wird und mit einer Kapazität von 2,56 kWh genug Energie speichert, um einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt für einen Tag zu versorgen. Besonders attraktiv ist die Lösung für Mieter, die bisher nur begrenzte Möglichkeiten hatten, ihren Stromverbrauch flexibel zu gestalten oder den Strom aus einem Balkonkraftwerk effizient zu speichern.
Dank der integrierten und eigens entwickelten SolBrain Technologie von EET, analysiert der Speicher in Echtzeit den Energieverbrauch und -bedarf des Haushalts. In Kombination mit der iONA-App von enviaM wird die Batterie automatisch so gesteuert, dass sie entweder günstigen Netzstrom speichert oder selbst erzeugte Solarenergie optimal nutzt. So profitieren Kunden von niedrigen Strompreisen, ohne dass ein intelligentes Messsystem erforderlich ist wie bei herkömlichen Balkonkraftwerken.
Die Kombination aus SolMate 3 und dem dynamischen Stromtarif von enviaM rechnet sich schnell: Bereits nach etwa drei Jahren können Kunden mit einer Steckersolaranlage und einem Wechsel in den dynamischen Tarif Einsparungen erzielen.
Politik
Batterierechts-Anpassung: Experten mahnen Änderungen an
Berlin 02.09.2025
– Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) sind bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag signalisierten insbesondere die von der Unionsfraktion benannten Experten Zweifel gegenüber dem Gesetzentwurf und kritisierten vor allem, dass er weit über die Vorgaben der EU-Batterieverordnung hinausgehe.
Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Allerdings sprachen sie sich ihrerseits für weitergehende oder zusätzliche Regelungen aus. So löse der vorliegende Entwurf zum Beispiel die Problematik der Brände, die durch Lithium-Akkus und -Batterien verursacht werden, weiterhin nicht.
Der Gesetzentwurf soll laut Vorlage die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Außerdem ist in der EU-Batterieverordnung eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.
Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.
Tim Bagner vom Deutschen Städtetag unterstützte als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dass mit dem Gesetz nun auch Hersteller von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien zu einer Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung verpflichtet werden sollen. Kritisch sehe die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aber die geplante Bindungsfrist der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von mindestens zwölf Monaten an eine Organisation der Herstellerverantwortung. Um eine gesicherte Abnahme von Altbatterien zu erreichen, müsse es möglich sein, die Herstellerorganisation kurzfristig zu wechseln, so Bagner. Nur so könne eine Zwischenlagerung von Geräte- und LV-Batterien, die bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe, vermieden werden.
Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen unterstützte das Vorhaben, dass künftig mehr Batterietypen an kommunalen Sammelstellen entgegengenommen werden sollen. Für die Unternehmen sei das zwar eine Herausforderung, aber private Haushalte brauchten eine Möglichkeit zur Entsorgung etwa von ausgedienten E-Bike-Batterien. Damit an den Sammelstellen ausreichend Spezialbehälter zur Verfügung stünden, um die „durchaus gefahrenrelevanten“ Batterien anzunehmen, plädierte Thärichen allerdings dafür, die Rücknahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für Low-Voltage-Batterien (LV-Batterien), wie sie auch in E-Bikes verwendet werden, erst zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Auf das Problem von Bränden, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, machte Anja Siegesmund vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) aufmerksam. Die Brände gefährdeten zunehmend die Funktionsfähigkeit der deutschen Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur. In dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sei das Thema aber ein „blinder Fleck“. Siegesmund sprach sich dafür aus, Batterierecht und Elektrogerätegesetzgebung „zusammen neu zu denken“. Es brauche einen integrierten Ansatz aus vorbeugenden Maßnahmen, verbindlichen Rücknahmeregeln und finanziellen Absicherungen. „Die Lage ist wirklich akut“, sagte die Expertin. Der BDE gehe von 30 Bränden pro Tag aus, die Branche schätze „die jährlichen Gesamtschäden durch Batterien in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe“, heißt es dazu in der schriftlichen Stellungnahme der Sachverständigen. Kaum ein Versicherer sei mehr zur Absicherung der Risiken bereit. Der BDE fordere deshalb die Einführung eines „wirksamen Pfandsystems“ für lose Lithium-Akkus und -Batterien sowie Geräte mit eingebauten Lithium-Batterien, so Siegesmund.
Keinen dringenden Handlungsdruck sah wiederum Georgios Chryssos von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Die europäische Batterie-Verordnung gelte bereits seit dem 18. August und sei aufgrund „sehr klarer Vorgaben auch direkt und ohne Durchführungsgesetz vollziehbar“. Es gebe keine „akute Vollzugslücke, die durch eine überhastete Verabschiedung“ geschlossen werden müsse. Im Gegenteil: Chryssos warnte davor, den Gesetzentwurf wie vorgelegt zu beschließen. Er gehe weit über EU-Vorgaben hinaus und schaffe europaweit einmalige Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder höhere Sammlungsquoten. Besonders in der Kritik des Sachverständigen: die fehlende Einbindung der Hersteller. Anders als Elektrogesetz und Verpackungsgesetz sehe der Entwurf keine Gemeinsame Herstellerstelle (GHS) vor, die mit „Branchen- und Sachkompetenz“ etwa bei Brandrisiken durch Lithium-Batterien praxisgerechte Lösungen gemeinsam mit Marktakteuren und Behörden erarbeiten könne. „Völlig an den Marktrealitäten vorbei“ gehe die zudem geplante Einführung einer zentralen, behördlich gesteuerten Abholung für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien. Mehr als 100.000 Sammelstellen müssten mit zwölf verschiedenen Gefahrgutbehältern ausgestattet werden – das sei in keinem anderen EU-Mitgliedstaat so geplant, unterstrich der Experte. Deutschland drohe zu einem bürokratischen Negativbeispiel in der EU zu werden.
Ähnlich äußerte sich Gunther Kellermann vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI): Das „Goldplating“ benachteilige zwar vom Prinzip her keinen Batteriehersteller in Deutschland per se, aber es werde die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter, aufwändiger und teurer machen als es die europäische Batterie-Verordnung eigentlich vorsehe, argumentierte der Sachverständige. Die Verordnung fordere zum Beispiel bei der Beitragsmessung lediglich zwei Kriterien. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten acht Kriterien machten die Beitragsmessung dagegen intransparent. Hersteller könnten die Beiträge nicht mehr vergleichen. Auch das Kriterium des CO2-Fußabdrucks werde deutsche Hersteller gegenüber anderen benachteiligen, so Kellermanns Einschätzung.
Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch der von der AfD benannte Sachverständige Reinhard Müller-Syhre von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit. In seiner schriftlichen Stellungnahme listet Müller-Syhre unter anderem die Kosten einer Vielzahl aufgrund des geplanten Gesetzes ausgelöster „bürokratischer Aktionen“ auf, die seines Erachtens zum „Gegenteil“ dessen führten, was das Gesetz „propagiert oder beabsichtigt.“ Auf Staat und Hersteller komme ein „gigantischer Moloch“ an Bürokratie zu. Das sei „innovationsfeindlich“, warnte Müller-Syhre in der Anhörung.
Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland (HDE) betonte, die Batterierücknahme im Handel sei bereits seit Jahren gelebte Praxis und habe sich bewährt. Die geplante Rücknahmepflicht von LV-Batterien und insbesondere ihre sach- und brandschutzgerechte Lagerung stelle aber die Unternehmen vor Herausforderungen. Zwar sei es begrüßenswert, dass nur jene Batteriekategorien zurückgenommen werden müssten, die die Unternehmen auch verkauften. Auch die Gewichtsgrenze von 45 Kilogramm sei praktikabel – zumindest für unbeschädigte LV-Batterien. Für die Rücknahme von sichtbar beschädigten Batterien, forderte Gerstein jedoch Ausnahmeregelungen. Diese sollen durch Wertstoffhöfe zurückgenommen werden, wo geschultes Fachpersonal Brandrisiken erkennen und minimieren könne.
Dem pflichtete der als Einzelsachverständiger von der Linksfraktion benannte Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bei: Es sei tatsächlich fraglich, ob „Sicherheit und Hygiene“ in einem Handel, der für Lebensmittel organisiert sei, ausreiche. Wenn zudem ein Pfandsystem für Batterien gefordert werde, müsse gleichzeitig über den Vollzug gesprochen werden, „insbesondere beim Onlinehandel“.
Auf eine andere „Schwachstelle“ des Gesetzentwurfs wies Marieke Hoffmann von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin. Ihr zufolge sieht die Umweltorganisation die Gefahr, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Aus diesem Grund brauche es eine Systembeteiligungspflicht für Hersteller, so Hoffmann, denn nur durch kollektive Rücknahmesysteme könnten wichtige Regelungen der EU-Batterieverordnung wirksam umgesetzt werden. Nach Auffassung der DUH setzt der Gesetzentwurf so Mechanismen der sogenannten Ökomodulation in Paragraf 10 „völlig unzureichend um“. Positive Umwelteffekte drohten zu verpuffen, so die Sachverständige. Skeptisch sieht der Umweltverband auch, ob mit der „aktuellen Systematik“ des Gesetzes, die von der EU vorgegebenen Sammelziele erreicht werden können. Das deutsche System belohne aktuell Organisationen für Herstellerverantwortung, die Sammelquoten „immer nur gerade so“ einhalten, kritisierte die Sachverständige. Die DUH spreche sich daher für verbindliche nationale Zwischenziele aus. Besser wären aber Anreize, damit „immer so viel wie möglich“
Politik
Bundesrat will Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes schützen
Berlin 02.09.2025
– Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes“ (21/1383) vorgelegt. Wie die Länderkammer in der Vorlage ausführt, sind realistisch wirkende Medieninhalte, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert worden sind – sogenannte Deepfakes – seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Dabei schafften Deepfakes vor allem auch Gefährdungen für den Schutz der Persönlichkeit.
„Beispielhaft hierfür stehen Fallgestaltungen, in denen Gesichter oder andere Körperteile in Videos ausgetauscht, Mimik und Gestik gezielt gesteuert oder Stimmen nachgeahmt werden und hierbei der Anschein einer authentischen Wiedergabe erweckt wird“, schreibt der Bundesrat in der Vorlage weiter. Nach bisherigen Erkenntnissen handele es sich häufig um Fälle, in denen Frauen und Mädchen durch technische Manipulation von Bild- oder Videoaufnahmen „in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen offensichtlich nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden“.
Der Gesetzentwurf sieht laut Vorlage eine „spezifisch auf Deepfakes und vergleichbare technische Manipulationen zugeschnittene Vorschrift zum Persönlichkeitsschutz im Strafgesetzbuch vor“. Wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung soll danach künftig bestraft werden, wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, „indem er einen mit computertechnischen Mitteln hergestellten oder veränderten Medieninhalt, der den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahme des äußeren Erscheinungsbildes, des Verhaltens oder mündlicher Äußerungen dieser Person erweckt, einer dritten Person zugänglich macht“.
Darüber hinaus enthält der Entwurf den Angaben zufolge Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, „zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen sowie Folgeänderungen im Strafantragsrecht und in der Strafprozessordnung“.
Politik
Investitionsverpflichtungsgesetz für Streaminganbieter und Sender
Berlin 29.08.2025
Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer treibt das Investitionsverpflichtungsgesetz für Streaminganbieter und Sender voran. Bei einem weiteren Spitzengespräch im Bundeskanzleramt, diesmal mit Vertreterinnen und Vertretern von ARD, ZDF, RTL, ProSiebenSat.1, Sky, Telekom und Paramount, machte er deutlich: „Quid pro Quo: Ab 2026 stellt die Bundesregierung mit der geplanten deutlichen Anhebung der Anreizförderung noch attraktivere Rahmenbedingungen für Filmproduktionen ‚made in Germany‘. Im Gegenzug sind jetzt auch die Streamer und Sender gefragt, diesen erheblichen Mitteleinsatz – von dem sie mit ihren Angeboten profitieren – ebenfalls mit angemessenen Investitionen in den Filmstandort Deutschland zu flankieren. Deshalb bringen wir in Kürze ein effektives und ausgewogenes Investitionsverpflichtungsgesetz auf den Weg. Damit sichern wir eine nachhaltige Wertschöpfung für den Produktionsstandort Deutschland – insbesondere für die unabhängigen Produzenten.“
Weimer weiter: „Die Investitionsverpflichtung wird konstruktiv ausgestaltet sein. Sie soll den verschiedenen Geschäftsmodellen und programmlichen Ausrichtungen ausreichend Rechnung tragen und das Potential der Branche entfalten. Deshalb braucht das Gesetz Flexibilität bei den Erfüllungspflichten. Eine Öffnungsklausel soll es ermöglichen, bei bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben abzuweichen und so den unterschiedlichen Geschäftsmodellen gerecht zu werden.“
Genau darüber hat sich Weimer heute mit Sendern und VoD-Anbietern in sehr konstruktiven Gesprächen ausgetauscht. Den Entwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz wird Staatsminister Weimer zeitnah vorlegen. Mit der Kombination aus klarer Verpflichtung und flexibler Öffnungsklausel will die Bundesregierung Deutschlands Filmwirtschaft stärken – und zugleich internationale Anbieter in die Verantwortung nehmen, ohne sie zu blockieren.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben der Einführung einer Investitionsverpflichtung richtet sich an alle audiovisuellen Mediendienste, die mit ihren VOD-Diensten oder Mediatheken vom Filmstandort Deutschland als bedeutendstem Zuschauermarkt innerhalb der EU profitieren.
Politik
Datenfelder im Datensatz für das Meldewesen
Berlin 28.08.2025
– Um die Einführung neuer Datenfelder im Datensatz für das Meldewesen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/1340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1165). Wie die Fraktion darin schrieb, hat das Bundesinnenministerium am 11. Juni 2025 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Konkret sollten in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollen sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet werden soll. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche konkreten Ziele die Bundesregierung „mit der Einführung der drei neuen Datenfelder (früheres Geschlecht, Änderungsdatum, verantwortliche Behörde) im Datensatz für das Meldewesen“ verfolgt.
Dazu führt die Bundesregierung aus, dass „Behörden für die (registerübergreifende) Identifikation einer Person deren Grunddaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht usw.)“ nutzten. Der Name einer Person sei dabei ein wesentliches Merkmal, Datensätze zweifelsfrei und dauerhaft der richtigen Person zuzuordnen. Deshalb gebe es aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwischen wichtigen Registern der Verwaltung Änderungsmitteilungen, wenn sich wesentliche Daten der Person wie zum Beispiel Name, Anschrift oder Geschlecht ändern. So werde gewährleistet, dass diese Register stets über die aktuellen Daten zu der Person verfügen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist am 1. November 2024 das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) vollständig in Kraft getreten. Hiernach könnten Personen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 SBGG vor dem Standesamt selbst erklären, dass ihr Geschlechtseintrag geändert werden soll. Mit der Erklärung nach Paragraf 2 Absatz 1 SBGG seien die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Um die Personenidentität weiterhin nachvollziehen zu können, „werden beispielsweise im Meldewesen Daten zu früheren Vornamen gespeichert, ohne nach dem Rechtsgrund der Änderung zu unterscheiden“, heißt es in der Antwort ferner. Ebenso werden danach auch frühere Nachnamen und der Geburtsname gespeichert und übermittelt, um beispielsweise eine Änderung des Nachnamens im Zusammenhang mit einer Eheschließung nachvollziehen zu können. Ein ähnliches Bedürfnis bestehe bei der Änderung der Personenstandsangaben im Rahmen des SBGG. Entsprechend würden die Änderungen nach dem SBGG wie jede andere Änderung des Vor- oder Familiennamens im Meldewesen verarbeitet.
Nach der alten Rechtslage nach dem Transsexuellengesetz wurde den Angaben zufolge auf dieses übliche Verfahren zur Aktualisierung von Daten „zugunsten eines sehr strengen Schutzes verzichtet, da es sich auf Grund des sehr aufwändigen vorangegangenen Prüfverfahrens um eine sehr kleine Personengruppe handelte“. Aus diesem Grund habe diese Gruppe besonders geschützt werden können, „indem ihre früheren Daten nur verarbeitet werden durften, wenn besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erforderten oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde“. Dieses Vorgehen lasse sich nach jetzt geltender Rechtslage nicht aufrechterhalten.
Politik
Reaktion auf hybride Bedrohungen
Berlin 20.08.2025
– Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben seit 2022 die Vorkehrungen im Umgang mit hybriden Bedrohungen stetig ausgebaut. Als Reaktion auf die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verschärfte hybride Bedrohungslage sei eine ressortübergreifende Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen eingerichtet worden, heißt es in der Antwort (21/1231) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/886) der AfD-Fraktion.
Dort würden wöchentlich Informationen der Ressorts und der Sicherheitsbehörden auf Arbeitsebene ausgetauscht. Eine bessere Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen ergebe sich auch aus der Nationalen Sicherheitsstrategie.
Für die Bereiche Cyber und ausländische Desinformationen/Informationsmanipulation würden sogenannte Attribuierungsverfahren (Zuordnung von Angriffen) eingesetzt, die bereits mehrfach erfolgreich durchlaufen worden seien.
Die Bundesregierung beteiligt sich den Angaben zufolge außerdem an Initiativen im Umgang mit hybriden Bedrohungen im Rahmen von EU, NATO und G7. Auf EU-Ebene sei 2022 mit der Hybrid Toolbox ein Rahmen für die gemeinsame Reaktion auf hybride Bedrohungen entwickelt worden. In der NATO beteilige sich Deutschland beispielsweise an der Mission „Baltic Sentry“ zum verbesserten Schutz gegen hybride Vorfälle in der Ostsee.
Politik
Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechtseinträge
Berlin 12.08.3025
– „Speicherung und Weitergabe von persönlichen Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1165). Danach hat das Bundesinnenministerium am 11. Juni 2025 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Konkret sollten in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollen sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet werden soll. Darüber hinaus solle die Übermittlung dieser Daten von den Meldebehörden an die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern ausgeweitet werden.
Wissen wollen die Abgeordneten, warum nach Ansicht der Bundesregierung die bereits bestehende Speicherung früherer Personenstandsdaten nicht ausreicht. Auch fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung es rechtfertigt, „dass die im Entwurf zur Verordnung über das Meldewesen vorgesehene dauerhafte Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechtseinträge ausschließlich für Personen gelten soll, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz ändern, während bei anderen Namensänderungsverfahren keine vergleichbaren datenschutzrechtlich sensiblen Maßnahmen vorgesehen sind.
Politik
Starlink erhielt 19,65 Millionen Euro aus Bundeshaushalt
Berlin 17.07.2025
– Aus dem Bundeshaushalt sind in den Jahren 2022 bis 2025 Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 19,65 Millionen Euro an das US-Unternehmen Starlink, einen Satelliteninternetdienst der Firma SpaceX, geleistet worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/839) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (21/299). Demnach wurden im Jahr 2023 rund 19,6 Millionen Euro aus einem Haushaltstitel des Auswärtigen Amts im Rahmen der Ukraine-Hilfe für Internetdienste von Starlink ausgegeben.
Weitere Ausgaben erfolgten unter anderem über das Auswärtige Amt für satellitengestützten Internetzugang sowie über das Bundeskriminalamt für Kommunikationsanwendungen in Einsatzfahrzeugen, unabhängige Ausfallanbindungen an das Internet und zur Erprobung von Antennentechnologie. Auch für 2025 sind Mittel vorgesehen, darunter 4.000 Euro für Satellitenkommunikation und 4.500 Euro für Antennentests.
Einzelne Angaben zur Nutzung von Starlink durch die Bundespolizei und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) wurden von der Bundesregierung als Verschlusssache eingestuft.
Die Antwort nennt zudem Zahlungen an weitere US-Firmen, nach denen sich die Linksfraktion erkundigt hatte: So erhielt die Tesla Engineering Germany GmbH in den Jahren 2022 und 2023 rund 870.000 Euro für zwei Forschungsprojekte im Bereich Elektromobilität. Die Tesla Automation GmbH erhielt 2022 und 2023 insgesamt 813.000 Euro im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie 2024 weitere 9.000 Euro „zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“. Zusätzlich wurden 2023 rund 123.000 Euro aus dem Etat der Bundespolizei an die Tesla, Inc. für zwei Fahrzeuge für „polizeiliche Zwecke u. a. zur Testung von herstellerseitigen Funktionalitäten“ gezahlt. Kleinere Beträge flossen auch an X (vormals Twitter). An Neuralink, The Boring Company und The Trump Organization wurden laut Antwort keine Zahlungen geleistet.