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Politik

Drei Jahre russischer Angriffskrieg: 1,25 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland

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Berlin 21.02.2025

Überblick über die Sicherheitslage in Deutschland, das Fluchtgeschehen, Hilfeleistungen und polizeiliche Unterstützung

1.249.628 Geflüchtete aus der Ukraine sind in Deutschland, davon rund 29 Prozent Kinder und Jugendliche

511.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Integrationskuren 

Etwa 600 Hilfstransporte mit Generatoren, Fahrzeugen und Technik

1.356 Verletzte und Verwundete in Deutschland behandelt

Umfangreiche Hilfsgüter zur Aufklärung von Kriegsverbrechen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Putins mörderischer Krieg gegen die Ukraine verursacht seit drei Jahren jeden Tag unfassbares Leid und tötet unschuldige Frauen, Kinder und Männer. Durch die Aufnahme vieler Geflüchteter hat Deutschland viele Menschenleben gerettet. 1,25 Millionen Menschen schützen wir weiter in Deutschland vor diesem furchtbaren Krieg, darunter besonders viele Frauen und Kinder. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit. Wer vor der russischen Invasion fliehen musste, wird bei uns auch weiter in Sicherheit sein.

Gleichzeitig werden wir weiterhin dort helfen, wo unsere Hilfe dringend gebraucht wird. Wir unterstützen die ukrainische Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Die inzwischen 600 Hilfstransporte sind der größte Logistikeinsatz in der Geschichte des THW. Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern danke ich von Herzen! Genauso danke ich der Bundespolizei und dem BKA für ihre umfassende Unterstützung der Ukraine, auch und gerade zur Aufklärung der furchtbaren Kriegsverbrechen.“

Für die Bundesregierung nimmt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Aufgabe als zentraler Koordinator für die innenpolitischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wahr und bildet damit das Bindeglied zwischen den Ressorts und zu den Bundesländern. Schwerpunkte sind die Innere Sicherheit, die Aufnahme und Integration von Geflüchteten und die Koordination von Hilfeleistungen an die Ukraine.

1. Sicherheitslage in Deutschland

Die Sicherheitslage in Deutschland ist aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges vor allem im Bereich der illegitimen Einflussnahme und Desinformation durch Russland, im Bereich der Cybersicherheit sowie im Bereich der kritischen Infrastrukturen betroffen.

Staatliche Einflussnahme und Desinformation

Russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie pro-Kreml-Accounts in sozialen Netzwerken verbreiten weiterhin in hohem Maße Desinformation, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und gesellschaftliche Spaltungen zu provozieren. Dabei wird weiter die bekannte russische Desinformation verbreitet (Verunglimpfung der Ukraine, Darstellung des Westens als Kriegstreiber etc.). Zu beobachten sind Manipulations- und Einflusskampagnen, bei denen z.B. über Fake-Accounts in sozialen Netzwerken und gefälschte Webseiten gezielt falsche oder irreführende Informationen verbreitet werden. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde unter Federführung des BMI eine spezielle Task Force eingerichtet. Hier findet ein intensiver behördenübergreifender Austausch zur Bedrohungslage sowie zu Maßnahmen gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen statt.   

Cybersicherheit

Für Deutschland besteht aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eine unverändert erhöhte Bedrohung durch Cyberangriffe, insbesondere im Hinblick auf kritische Infrastrukturen. Das Ziel dieser Cyberangriffe besteht vorrangig in der kontinuierlichen Informationsbeschaffung im Sinne der Interessen des russischen Staates. Darüber hinaus führen pro-russische Hacktivisten weiterhin DDoS-Angriffe durch, die regelmäßig aber keine nachhaltigen Schäden verursachen.

Zudem sind auch Spill-Over-Effekte und Kollateralschäden mit Auswirkungen auf Deutschland möglich und bereits eingetreten. Hinweise zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen in diesem Zusammenhang stellen insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt bereit.

Protestgeschehen und Radikalisierung

Das Protestgeschehen im Kontext des russischen Angriffskrieges und der damit einhergehenden Auswirkungen auf Deutschland ist im dritten Kriegsjahr erneut zurückgegangen. Während 2022 insgesamt teilweise noch zehntausende Personen an so bezeichneten „Montagsdemonstrationen“ und anderen Versammlungen teilnahmen, beteiligt sich heute nur noch eine zahlenmäßig geringe Personenzahl an solchen Protestveranstaltungen. Gleichwohl sind rechtsextremistische Akteure wie etwa die „Freien Sachsen“ weiterhin punktuell sichtbar am Versammlungsgeschehen beteiligt und inszenieren sich dabei als vermeintliche „Friedensbewegung“. Auch das Spektrum der Personen, die den Staat delegitimieren wollen, zeigt sich weiterhin empfänglich für pro-russische Narrative und verbreitet diese in sozialen Netzwerken.

Kriminalität

Die Sicherheit der geflüchteten Frauen und Kinder hat weiterhin höchste Priorität. Die Bundesregierung setzt sich – gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und der Zivilgesellschaft – seit Beginn des Krieges intensiv dafür ein, Ausbeutung und Menschenhandel, insbesondere von Kindern und Frauen, entgegenzutreten. 

Kritische Infrastrukturen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage seine Anstrengungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen verstärkt. Unsere Sicherheitsbehörden sind wachsam und legen einen besonderen Fokus auf wichtige kritische Infrastrukturen. Die bestehenden Cyberresilienzanforderungen für kritische Infrastrukturen wurden ausgedehnt, etwa auf LNG-Terminals, und stetig  überwacht. Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wurde der Gemeinsame Koordinierungsstab Kritische Infrastruktur (GEKKIS) aufgebaut. Ihm gehören alle Fachressorts des Bundes sowie das Bundeskanzleramt an.

2. Fluchtgeschehen wegen des russischen Angriffskriegs

In Deutschland leben aktuell im Frühjahr 2025 rund 1,25 Millionen Menschen, die seit dem 24. Februar 2022 wegen des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine geflüchtet sind.

Davon sind laut Ausländerzentralregister rund 81.600 (7 %) Kinder bis 5 Jahre, rund 278.000 (22 %) Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren, rund 773.000 (62 %) Erwachsene bis 63 Jahre und rund 117.000 (9 %) Erwachsene über 64 Jahre. Rund 63 % der Geflüchteten sind weiblich und rund 37 % männlich. Insgesamt hat Deutschland seit Februar 2022 mehr als 1,65 Millionen Menschen – vor allem Frauen und Kindern – aus der Ukraine Schutz geboten.

Die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten bleibt ein gemeinsamer Kraftakt, den Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erbringen. Alle Ebenen handeln dabei eng abgestimmt und stehen Seite an Seite.

Aufenthalt und Integration 

Im Jahr 2022 hat sich die Zahl der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen rapide erhöht, von insgesamt 100.000 jeweils in den Jahren 2020 und 2021 auf über 340.000 Integrationskurs-Teilnehmende im Jahr 2022. Mit über 360.000 Teilnehmenden in den Jahren 2023 und 2024 wurden Rekordwerte erreicht. Ukrainische Staatsangehörige stellen seit 2022 die größte Teilnehmendengruppe im Integrationskurs.

Über Germany4Ukraine.de finden Geflüchtete aus der Ukraine vielseitige, hilfreiche Informationen zur Einreise, dem Aufenthalt in Deutschland und der Rückkehr in die Heimat.

Am 15. Februar 2025 unterzeichneten der Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Wolfgang Schmidt, und der ukrainische stellvertretende Premierminister und Minister für Nationale Einheit, Oleksii Chernyshov, am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz in Deutschland in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj die Gemeinsame Absichtserklärung für die Einrichtung von „Unity Hubs“.

3. Hilfeleistungen Deutschlands

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert alle über das EU-Katastrophenschutzverfahren eingehenden Hilfeleistungsersuchen. Technisches Hilfswerk (THW) und BBK haben bisher 597 Hilfstransporte abgewickelt. Der Warenwert der bislang angebotenen Hilfsleistungen für die Ukraine beträgt ca. 241,5 Mio. EUR (inkl. Großspenden, überwiegend medizinisches Material, Medikamente, Kraftfahrzeuge und Transporter, CBRN-Gegenmaßnahmen und Unterstützung des Energiesektors). 

Der THW-Einsatz während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist der bisher größte Logistikeinsatz in der Geschichte des THW. Mit den Hilfsgütern werden insbesondere die frontnahen Gebiete sowie der ukrainische Zivil- und Katastrophenschutz, der in der Ukraine auch die Bereiche Feuerwehr und Rettungswesen umfasst, unterstützt.

Das Technische Hilfswerk hat unter anderem folgende Hilfsgüter beschafft:

Mehr als 330 Fahrzeuge und Spezialfahrzeuge, wie große Kipper, Minibusse, Hubarbeitsbühnen, Unimogs, Saug-/Spülfahrzeuge oder Tankwagen oder Wassertanker.

Mehr als 30 Feuerwehrfahrzeuge, wie Hilfelöschfahrzeuge, Drehleiterfahrzeuge, Waldbrandlöschfahrzeuge.

Knapp 130 Baumaschinen, wie Kettenbagger, Raupen, Baggerlader, Teleskopradlader sowie Abriss-Bagger.

Ausrüstung und Ausstattung: 2800 Feuerwehrschläuche, 20 mobile Tankstellen und Werkzeuge für die technische Hilfe.

Speziell zusammengestellte Ausrüstung für mobile Bautrupps für frontnahe und befreite Gemeinden sowie mobile Werkzeugcontainer für Reparaturmaßnahmen. 

Energie: rund 1.300 Stromerzeuger im Bereich 15-1250 kVA und 400 Stromerzeuger im Bereich 5-10 kVA sowie 20 Batteriespeicher.

Wärme: Mehr als 1.100 Heizgeräte wie Ölheizgeräte oder Warmlufterzeuger.

Unterkunft: rund 30 Wohncontainer, 8 Dusch- und Sanitärcontainer, 180 Zelte, 8 Feldküchen sowie Schlafsäcke, Isomatten und Decken.

CBRN-Schutz: 1.600 Schutzanzüge, 8.000 Einmalschutzanzüge, 4.500 Masken, 24.000 Filter für die Masken sowie weiteres Schutzmaterial, wie Handschuhe und Gummistiefel.

Wasserversorgung: Hochwertige Laborausstattung, 12 Tiefbrunnenpumpen, drei Trinkwasseraufbereitungsanlagen, transportable Wassertanks und rund 5.000 mobile Wasserfilter (sog. DripFilter)

Aufnahme von Patienten zur medizinischen Behandlung

Bereits seit März 2022 nehmen deutsche Krankenhäuser kranke und verletzte Ukrainer zur medizinischen Behandlung auf. Ferner führen die großen Hilfsorganisationen (Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft) in Abstimmung mit dem BMI bei Bedarf Krankenrücktransporte durch und leisten soziale Betreuung während des Aufenthalts der Patienten in Deutschland.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat Deutschland bisher 1.356 Patientinnen und Patienten aus der Ukraine übernommen (Militärangehörige und Zivilisten) und gleichzeitig 178 begleitete Krankenrücktransporte durchgeführt.

4. Polizeiliche und kriminaltechnische Unterstützung zur Aufklärung von Kriegsverbrechen

Seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) sind bisher Güter und Leistungen im Wert von über 22 Mio. € (davon 14,4 Mio. € aus Mitteln des Auswärtigen Amtes) für die ukrainischen Partnerbehörden erbracht bzw. an diese übergeben worden. Neben der Bereitstellung von Entschärferausrüstung, Fahrzeugen und andere Führungs- und Einsatzmitteln unterstützte das BKA insbesondere bei der forensischen Arbeit im Bereich der Spurensicherung, Dokumentation und Entschärfung.

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Der Grundsatz der Nichtzurückweisung muss gewahrt bleiben

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Berlin, Straßburg 04.08.2026

– Gemeinsame Erklärung von Sandra Zampa (Italien, SOC), Vorsitzende des Ausschusses für Migration der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), und Christiana Erotokritou (Zypern, SOC), PACE-Berichterstatterin zum Thema „Frontstaaten: die Rolle des Europarates bei der Umsetzung des EU-Pakts zu Migration und Asyl“:

„Zwischen dem 20. und 31. Juli erlebte das spanische Hoheitsgebiet Ceuta einen beispiellosen Anstieg irregulärer Ankünfte von Migranten; rund fünfzigtausend Menschen gelangten auf dem Land- und Seeweg von Marokko aus auf spanisches Territorium. Die lokalen Aufnahmekapazitäten waren überlastet, und bis Freitag, den 31. Juli, war der Großteil derjenigen, die die Grenze überquert hatten, nach Marokko zurückgekehrt.

Tragischerweise bestätigen offizielle Berichte, dass bei diesen gefährlichen Überquerungen mindestens 72 Menschen ihr Leben verloren haben. Wir bekunden unser tiefes Mitgefühl für die Opfer und unsere Solidarität mit ihren Familien, deren Leid nicht ignoriert werden darf. Ebenso stehen wir an der Seite der Bevölkerung von Ceuta, die mit einer außergewöhnlichen humanitären Krise konfrontiert war, welche die lokalen Ressourcen bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit beanspruchte.

Wir erinnern daran, dass die Mitgliedstaaten des Europarates und die Europäische Union die lokalen Behörden finanziell, technisch und administrativ bei der Bewältigung von Notsituationen unterstützen müssen, die durch die Ankunft einer großen Zahl von Menschen entstehen – wie es die Versammlung kürzlich bekräftigt hat. In solchen Situationen müssen wir die europäischen Werte der Solidarität und Einheit in Wort und Tat wahren.

Während die EU-Innenminister heute zu Krisengesprächen über die Ereignisse in Ceuta zusammenkommen, fordern wir zudem alle EU-Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen des EU-Pakts zu Migration und Asyl uneingeschränkt einzuhalten – insbesondere den Solidaritätsmechanismus sowie die Verordnung für Krisen- und Fälle höherer Gewalt. Diese bieten wirksame Rechtsinstrumente, um auf Krisen wie diese entschlossen, aber menschenwürdig zu reagieren.

Unter diesen Umständen müssen die Staaten den Grundsatz der Nichtzurückweisung uneingeschränkt achten, selbst wenn Migration instrumentalisiert wird. Wie die Parlamentarische Versammlung bereits gewarnt hat, dürfen nationale Sicherheitsbedenken nicht als Rechtfertigung für Kollektivausweisungen oder Ausnahmen von menschenrechtlichen Verpflichtungen herangezogen werden.“ „Eine entschlossene, aber humane Reaktion ist unerlässlich: der Kampf gegen kriminelle Schleusernetzwerke, die Wahrung des Non-Refoulement-Prinzips, die Unterstützung der Grenzregionen sowie die Verankerung von Solidarität, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Zentrum des europäischen Migrationsmanagements.“

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Mehr rechtsextreme Musikveranstaltungen nachgemeldet

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Berlin 04.08.2026 

– Die Bundesregierung hat ihre Angaben zu rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2025 nach oben korrigiert. Nachträglich seien zwei weitere Konzerte und acht weitere Liederabende beziehungsweise Auftritte von Solo-Interpreten bekannt geworden, heißt es in ihrer Antwort (21/7419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7149). Damit erhöht sich die Zahl dieser Veranstaltungen von 94 auf 104, darunter 24 Konzerte und 80 Liederabende beziehungsweise Solo-Auftritte.

Zusätzlich wurden 15 weitere „sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen“ bekannt. Ihre Zahl steigt damit von 55 auf 70. Die bekannte Gesamtbesucherzahl der Konzerte erhöht sich auf 2.004, die der Liederabende auf 2.271 und die der sonstigen Veranstaltungen mit Musik auf 5.698 Personen.

Die Kleine Anfrage bezieht sich im Schwerpunkt auf das zweite Halbjahr 2025 und auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (21/4244). Für das zweite Halbjahr 2025 waren der Bundesregierung demnach bei vier Konzerten, 41 Liederabenden, 35 sonstigen Veranstaltungen mit Live-Musik und zwei Auslandskonzerten die Namen oder Künstlernamen auftretender Solo-Interpreten bekannt, wurden aber nicht veröffentlicht. In den veröffentlichten Angaben wurden sie nach einer Einzelfallprüfung in der Regel durch die Bezeichnung „Einzelperson“ ersetzt. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Weitergehende Angaben zu mehreren von der Linken konkret genannten Musikern und Gruppierungen, darunter „König von Wedenland“, „Krähe“, „Dreschflegel“ und „Der Biker“, verweigert die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls – ausdrücklich auch in eingestufter Form. Bereits die Mitteilung, ob Erkenntnisse vorlägen, könne Rückschlüsse auf „Bearbeitungsschwerpunkte“ und den Kenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermöglichen und dessen Erkenntnisgewinnung beeinträchtigen.

Auch zu vier nachträglich bekannt gewordenen Musikveranstaltungen und elf sonstigen Veranstaltungen mit Musik macht sie keine näheren Angaben. Die vier Musikveranstaltungen seien konspirativ angekündigt oder vorbereitet worden, die elf sonstigen Veranstaltungen seien verdeckt durchgeführt worden. Eine Offenlegung könne operative Maßnahmen gefährden und die Identifizierung von Quellen, insbesondere V-Personen, ermöglichen.

Zudem beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2024 eine „verstärkte Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ in der rechtsextremistischen Musik. Einzelne Akteure erzielten mit KI-generierter Musik auf Plattformen wie YouTube und Spotify zum Teil „erhebliche Reichweiten“. Organisierte Kampagnen im Sinne einer festen Struktur zur strategischen Erstellung und Verbreitung solcher Musik seien bislang jedoch nicht bekannt.

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Aus drei mach eins

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Berlin 04.08.2026

– Aus BfR, MRI und BZfE wird das neue Bundesinstitut für Risikobewertung und Ernährung – Kompetenzen für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Ernährung werden gebündelt

Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, stärkt den gesundheitlichen Verbraucherschutz und treibt die Staats- und Verwaltungsmodernisierung in seinem Ressort weiter voran.

Nach der Verschlankung von Strukturen im Bundeslandwirtschaftsministerium werden das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Max Rubner-Institut (MRI) und das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) im Geschäftsbereich des BMLEH zusammengeführt.

Mit dem neuen Bundesinstitut für Risikobewertung und Ernährung bündelt und stärkt das BMLEH die Kompetenzen im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Zuständigkeiten werden klarer geordnet, wissenschaftliche Expertise enger vernetzt und Abstimmungsprozesse effizienter gestaltet. Ziel

ist es, mit einer effizienten Behördenleitung Doppelstrukturen aufzulösen und Abstimmungsprozesse zu verkürzen.

Die Aufgaben der Bereiche Lebensmittelqualität, Lebensmittelsicherheit und Ernährungssicherung, Ernährungs- und Risikokommunikation sowie Ernährungsbildung werden vereint. Damit verfolgt das neue Institut einen ganzheitlichen Ansatz. Dieser umfasst neben der Chemikalien-, Produkt-, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit auch das Wissen über Produktionsformen sowie wichtige Aspekte der Ernährung für Bevölkerungsgruppen aller Altersklassen. Ernährungsbildung und Ernährungskompetenz werden gestärkt, Risikobewertungen wissenschaftlich unter Einbeziehung ernährungsphysiologischer und epidemiologischer Aspekte weiterentwickelt. Das BMLEH verbindet dadurch Ernährungssicherung und Lebensmittelsicherheit miteinander. Die geschätzte und wichtige Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Beratung und Kommunikation im Bereich Lebensmittelsicherheit wird um den Bereich der Ernährung erweitert.

Die Zusammenführung der Nationalen Referenzlaboratorien erhöht die Leistungsfähigkeit in Forschung und Analytik. Verbraucherkommunikation und wissenschaftliche Kommunikation werden zudem besser verknüpft mit dem Ziel, die Information der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit zu stärken.

Das neue Bundesinstitut soll 2029 an den Start gehen. Es bedarf eines Errichtungsgesetzes mit definierten gesetzlichen Aufgaben. Bereits zum 1. Januar 2028 werden in einem ersten Schritt die Nationalen Referenzlaboratorien des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in das BfR und wichtige Aufgaben des derzeit bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelten Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) in das MRI integriert.

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Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

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Berlin 04.08.2026

– Für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes sind nach Angaben der Bundesregierung die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dort würden die Daten bezüglich des Arbeitszeitgesetzes entsprechend den Berichtspflichten für den jährlichen Bericht über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) statistisch erfasst, heißt es in der Antwort (21/7413) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6609) der Fraktion Die Linke.

Der SuGA sei ein im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellter jährlicher Bericht. Die Berichte seien öffentlich zugänglich. Die Länder veröffentlichen den Angaben zufolge Jahresberichte zu den Tätigkeiten ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.

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Zeit für einen Wandel im Nahen Osten?

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Berlin 04.08.2026

– Der Nahe Osten scheint dazu verdammt, in einer prekären Lage zu verharren.

Betrachten wir die Geschichte der Region der letzten 35 Jahre, insbesondere den Juli 1990, als die irakische Armee in Kuwait einmarschierte. Dies folgte auf das Ende des achtjährigen Iran-Irak-Krieges, der beide Länder erschöpft hatte. Die Vertreibung der irakischen Armee aus Kuwait durch die von den USA angeführte internationale Koalition brachte die Golfregion unter direkte US-Kontrolle. Die USA stationierten dort ihre Streitkräfte unter dem Vorwand, die Region zu schützen. Als der ehemalige saudische Verteidigungsminister, Prinz Sultan bin Abdulaziz, den damaligen US-Präsidenten Bill Clinton aufforderte, die US-Truppen aus Saudi-Arabien abzuziehen, da der Irak keine Bedrohung mehr darstelle, lehnte Clinton dies widerwillig ab und behauptete, die irakische Bedrohung bestehe weiterhin. Nur wenige Stunden später, im Juni 1996, wurde die saudische Stadt Khobar angegriffen – ein Akt, der die fortgesetzte Präsenz der US-Truppen in der Golfregion rechtfertigte.

Schon vor dem Zusammenbruch des iranischen Regimes war der Nahe Osten, unterstützt von Washington und europäischen Ländern, in einen Hegemoniekampf zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten verwickelt, was die Rufe nach einer neuen Nahostpolitik verstärkte.

Ist es an der Zeit, diesen Wandel im Nahen Osten umzusetzen?

Der von den Vereinigten Staaten und Israel gegen den Iran begonnene Krieg, der Anfang Februar 2016 ausbrach, leitete eine neue Phase offener militärischer Konfrontation ein und veränderte die Sicherheitslage im Nahen Osten grundlegend. Selbst wenn ein dauerhafter Waffenstillstand und andere Friedensabkommen erfolgreich umgesetzt werden, wird die gesamte Region auf absehbare Zeit von Instabilität, dem Risiko einer umfassenden Eskalation und internen Spannungen in vielen Bereichen geprägt bleiben. Anders als frühere Eskalationen in der Region ist die aktuelle Situation das Ergebnis mehrerer sich überschneidender Konflikte: die direkte Konfrontation zwischen Iran und Israel, die Blockade der Straße von Hormus, die andauernden Kämpfe im Gazastreifen, die erneuten Zusammenstöße zwischen der israelischen Armee und der Hisbollah im Südlibanon und schließlich die beispiellos intensiven iranischen Luftangriffe auf Anlagen in den Golfstaaten.

Die globale Dimension dieses komplexen Konfliktgeflechts zeigt sich deutlich in seinen Auswirkungen auf die weltweite Energieversorgung. Laut Daten der US-Energieinformationsbehörde wurden zuvor rund 23 % des weltweit gehandelten Rohöls, also etwa 20 Millionen Barrel pro Tag, durch die Straße von Hormus transportiert. Schon in der Vergangenheit führten sporadische iranische Drohungen, Öltanker zu inspizieren oder den Schiffsverkehr zu behindern, regelmäßig zu Schwankungen der Energiepreise. Nun ist klar, dass Drohnen- und Raketenangriffe, die vom Iran durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden, gegen den Ölsektor und die Logistikinfrastruktur in Saudi-Arabien und im Irak die globalen Lieferketten unmittelbar beeinträchtigen.

Dies stellt die Vereinigten Staaten und die europäischen Länder vor ein grundlegendes Problem. Die Region bleibt entscheidend für Energie, Handel und Sicherheit, während ihr politischer Einfluss schwindet. Versuche, durch multilaterale Mechanismen wie das Atomabkommen mit dem Iran von 2015 Stabilität zu schaffen, sind kläglich gescheitert, und neue Lösungsansätze sind nicht in Sicht. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die deutsche und europäische Politik gegenüber dem Nahen und Mittleren Osten neu ausgerichtet werden muss, sodass sie stärker von pragmatischen politischen Erwägungen und weniger von normativen Erwartungen geleitet wird.

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Presseschau zur Flüchtlingssituation in Spanien

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Berlin 03.08.2026

– Die jüngste Massenflucht nach Spanien hat die Problematik von Ceuta und Melilla erneut in den Vordergrund gerückt. Am Donnerstag überquerten rund 60.000 Migranten die Grenze von der marokkanischen Küste nach Ceuta auf dem Land- und Seeweg. Heute wurde bekannt gegeben, dass mehr als die Hälfte von ihnen nach Marokko zurückgekehrt ist.

Dies ist einer der größten Versuche der letzten Jahre, europäisches Territorium zu erreichen. Mindestens 34 Menschen ertranken dabei. Die Region befindet sich in einem Zustand des Chaos, da die Zahl der Ankünfte stetig steigt.

Die Region erlebt aufgrund der steigenden Zahl der Ankünfte ein Chaos.

Die Drohung von US-Präsident Donald Trump, auf diejenigen zu schießen, die unter dem Vorwand, Spanien und Europa vor einer marokkanischen Invasion zu verteidigen, nach Spanien fliehen, erinnert frappierend an die Hetze eines prominenten ungarischen Priesters während der Flüchtlingskrise 2015. Er bezeichnete den Zustrom als islamischen Angriff zur Eroberung Europas.

Die Politik hat es nicht geschafft, den Zustrom junger Afrikaner und anderer Menschen, die ihr Leben riskieren, um nach Europa zu gelangen, einzudämmen. Sie fliehen vor Armut und suchen dort nach einer Existenzgrundlage. Trotz Vorschlägen zur Ansiedlung von Industrieunternehmen in Afrika, insbesondere in Tunesien, Marokko und Algerien, um junge Afrikaner zur Arbeit und Produktion zu motivieren, blieben diese Vorschläge bisher nur leere Worte.

Europa wird durch den Zustrom von Flüchtlingen keine Entlastung erfahren.

Für die FRANKFURTER RUNDSCHAU… „…gibt es keinen Zweifel: Die jüngsten Vorgänge in Ceuta an der nordafrikanischen Küste, einem der Nadelöhre für Migrationsbewegungen gen Europa, kommen einer Bankrotterklärung des globalen Nordens gleich. Dass jemand wie US-Präsident Trump die erschreckenden Bilder für Wahlkampfzwecke missbraucht, ist von ihm nur konsequent. Das ist aber auch so schäbig, dass man das Gefühl hat, selbst davon beschmutzt worden zu sein und sich bei der Welt für Trumps Existenz doch auch entschuldigen zu müssen. Die Schuldzuweisungen jener dramatischen Stunden – das arrogante Spanien, das verbarrikadierte Europa – waren nicht unbedingt falsch, aber sie erfolgten im Affekt einer über jeden Zweifel erhabenen moralischen Empörung. Und so greifen sie dann doch zu kurz“, gibt die FRANKFURTER RUNDSCHAU zu bedenken.

„Das Thema Migration ist mächtig, weil es sich hervorragend eignet, Angst zu schüren“, wirft das HANDELSBLATT aus Düsseldorf ein: „Angst vor dem Fremden, vor einer Invasion von Mittellosen, die in die Sozialsysteme einwandern und Einheimischen Jobs rauben. Das ist die Erzählung der Rechtsextremen. Deshalb sind die Bilder von Ceuta so gefährlich. Genau deshalb fielen am Freitag zahlreiche Regierungschefs über den spanischen Ministerpräsidenten Sánchez her. Manche wie US-Präsident Trump, um die eigene eiserne Migrationspolitik zu rechtfertigen. Andere wie Italiens Regierungschefin Meloni, um der Konkurrenz am rechten Rand zuvorzukommen. Dabei hat bis heute kein einziger Migrant aus Ceuta das europäische Festland erreicht“, konstatiert das HANDELSBLATT.

Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG richtet den Fokus auf Sánchez: „Der Sozialist verkörpert für viele Menschen in Europa eine friedliche, menschenfreundliche, bessere EU. Er fordert nicht nur Klimaschutz, sondern kommt mit der ökologischen Transformation der Wirtschaft wirklich voran. Er bietet Trump die Stirn, wenn er dessen Verstöße gegen das Völkerrecht benennt und die Forderungen nach höheren Rüstungsausgaben nicht erfüllt. Und nicht zuletzt verweigert er sich immer wieder den Asylrechtsverschärfungen, die von Rechten und Konservativen in Europa bis an die Grenze des Erträglichen vorangetrieben werden. Das muss man sich erst mal trauen“, betont die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG, um dann aber auch darauf hinzuweisen, dass… „…der begnadete Wahlkämpfer Sánchez seine europäische Nische auch immer wieder rücksichtslos zur Profilierung ausnutzt.“

„Die harsche Reaktion in Europa zeigt, dass sie Erinnerungen wachruft an 2015“, heißt es im HAMBURGER ABENDBLATT: „Damals waren Tausende Flüchtlinge in Budapest gestrandet; die Kanzlerin Angela Merkel öffnete ihr Herz und die Grenzen. Erst strömten Tausende, dann Zehntausende, dann Hunderttausende über die Balkanroute nach Mitteleuropa. Eine humanitäre Großtat verwandelte sich in eine politische, ökonomische und gesellschaftliche Überforderung. Seitdem hat sich Europa verändert. 2015 beobachteten viele Nachbarn Merkels Kurs eher reserviert; heute stößt jede Politik der Offenheit sofort an Grenzen. Das bekommt der sozialistische Ministerpräsident Sánchez brutal zu spüren, der zuvor mit seiner liberalen Migrationspolitik Spanien zum Fluchtziel Nummer eins gemacht hatte. Italiens Ministerpräsidentin Meloni fordert sogar, das Schengen-Abkommen über den freien Personenverkehr gegenüber Spanien vorübergehend auszusetzen. Die Festung Europa wird Wirklichkeit. Das mag man kritisieren, aber was wäre die Alternative? Vermutlich Bilder wie aus Ceuta in Dauerschleife. Die aber halten Europas Demokratien nicht mehr aus“, ist das HAMBURGER ABENDBLATT überzeugt.

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Neuer Bitkom-DESI-Index zeigt Dänemark an der Spitze

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Berlin 03.08.2026

Deutschland kommt vorwärts, andere digitalisieren aber schneller.

Unter den fünf großen EU-Ländern erreicht Deutschland Platz 2 hinter Spanien.

Deutschland kommt bei der Digitalisierung voran, kann mit dem Tempo insbesondere der kleineren EU-Länder aber nicht Schritt halten. Im neuen Bitkom-DESI-Index 2026 belegt Deutschland unter den 27 EU-Mitgliedstaaten den 17. Platz – mit 51,1 Punkten. Im Vorjahr lag Deutschland noch auf Rang 14 (50,1 Punkte), im alten DESI-Index der EU-Kommission 2022 auf Rang 13. Zugleich zeigt der Vergleich: Unter den fünf größten EU-Ländern steht Deutschland auf Platz 2 hinter Spanien und vor Frankreich, Polen und Italien. Das zeigt der Bitkom-DESI-Index, der den Digitalisierungsfortschritt der EU-Länder vergleicht. „Deutschland macht Fortschritte bei der Digitalisierung, aber andere Länder sind schneller. Wer im digitalen Wettbewerb nach vorne will, muss nicht nur besser, sondern auch schneller werden“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Platz 17 kann für Deutschland nicht der Anspruch sein. Hier ist die Politik in Bund und Ländern, Wirtschaft und u.a. Bildungseinrichtungen gleichzeitig gefordert.“

Die EU-Kommission stellt seit 2014 umfassende Daten zur Digitalisierung der Mitgliedstaaten zusammen. Bis 2022 veröffentlichte sie daraus den sogenannten DESI – den „Digital Economy and Society Index“ – mit einem Gesamtranking der EU-Länder. Seit 2023 gibt es kein solches Gesamtranking mehr. Stattdessen weist die EU-Kommission im Rahmen des „2030 Digital Decade Report“ die entsprechenden Einzelindikatoren aus, etwa zu digitalen Kompetenzen, 5G-Abdeckung, Glasfaserverfügbarkeit, Nutzung digitaler Technologien in Unternehmen oder digitalen Verwaltungsleistungen. Bitkom bildet aus diesem Indikatoren-Set mit der etablierten EU-Methodik wieder Einzel-, Bereichs- und Gesamtrankings. Der neue Bitkom-DESI umfasst 44 Indikatoren. Im Gesamtranking 2026 liegt Dänemark mit 76,4 Punkten auf Platz 1, dahinter folgen Finnland (72,9 Punkte), die Niederlande (72,7 Punkte), Malta (70,3 Punkte) und Luxemburg (69,3 Punkte). Wintergerst: „Ein großer, föderaler Flächenstaat wie Deutschland lässt sich nur bedingt mit Luxemburg, Estland oder auch Dänemark vergleichen. Unter den bevölkerungsstarken Flächenstaaten positioniert sich Deutschland gut. Das ebenfalls föderal organisierte Spanien ist hier Vorreiter und zeigt, dass auch für Deutschland mehr geht.“ Am Ende des Rankings stehen Rumänien (26,5 Punkte), Bulgarien (36,9 Punkte) und die Slowakei (38,3 Punkte).

Für Deutschland stellen sich die Rankings in den einzelnen Bereichen wie folgt dar:

Im Bereich „Digitale Transformation von Unternehmen“ erreicht Deutschland Platz 11 im EU-Vergleich nach Rang 8 im Vorjahr. Unter den 5 größten EU-Ländern steht Deutschland auf Platz 1. Hier gab es insbesondere bei der Anzahl der Unicorns, also Startups mit einer Bewertung von mehr als einer Milliarde Euro, eine leicht bessere Entwicklung als im EU-Durchschnitt. Platz 1 in dieser Kategorie belegt Dänemark, gefolgt von Finnland, den Niederlanden und Belgien.

Bei der „Qualität der digitalen Infrastruktur“ liegt Deutschland ebenfalls auf Platz 11 (Vorjahr 9) und auf Platz 2 im Vergleich der fünf bevölkerungsreichsten EU-Länder. Die 5G-Abdeckung erreicht inzwischen 99,5 Prozent der Haushalte und liegt damit über dem EU-Durchschnitt von 96,8 Prozent. Bei der „Nutzung der digitalen Infrastruktur“ belegt Deutschland lediglich Platz 21, da die allermeisten Haushalte den an ihrem Standort verfügbaren Superbreitband- und Glasfaseranschluss nicht nutzen. Nur 7 Prozent der Bevölkerung nutzen einen Breitbandanschluss mit mindestens 1.000 Mbit/s.

Im Bereich „Digitale Kompetenzen“ hat sich Deutschland von Platz 15 im Jahr 2025 auf nunmehr Platz 11 um vier Ränge verbessert. Unter den 5 größten EU-Ländern belegt Deutschland Rang 2. Positiv ist der Anteil der IT-Fachkräfte: Sie machen in Deutschland 5,5 Prozent der Beschäftigten aus, im EU-Durchschnitt sind es 5,0 Prozent. Auch beim Anteil der Absolventinnen und Absolventen in IT-Disziplinen liegt Deutschland mit 6,2 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 5,5 Prozent. Die besten Werte bei den digitalen Kompetenzen erreichen Irland, Finnland und die Niederlande.

Bei der „Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ belegt Deutschland nur Platz 22 von 27 EU-Ländern, nach Rang 21 im Vorjahr. Zwar gibt es auch hier Fortschritte, etwa bei vorausgefüllten Formularen: Ihr Wert steigt in Deutschland auf 52,0 Punkte, bleibt aber deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 75,9 Punkten. Digitale Verwaltungsangebote werden in Deutschland von 69,6 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer verwendet, EU-weit sind es 76,0 Prozent. Platz 1 bei der digitalen Verwaltung belegt Malta, dahinter folgen Estland und Finnland. Unter den fünf größten EU-Ländern belegt Deutschland in diesem Segment Platz 3.

Dr. Ralf Wintergerst: „Die entscheidende Frage lautet: Wie bringen wir Deutschland auf einen schnelleren Digitalisierungs- und damit auf einen Wachstumskurs? Wichtig ist: Wir müssen unsere Digitalprojekte beschleunigen, von Gründungen in 24 Stunden über schnellere Genehmigungen für Rechenzentren, Mobilfunkmasten und Fabriken bis zum breiten Einsatz von KI in den Unternehmen. Und wir brauchen Smart Regulation: weniger Bürokratie, einfachere Berichtspflichten, digitale Identitäten und das Once-Only-Prinzip, damit Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen. Digitalisierung darf kein Stückwerk bleiben. Deutschland braucht einen digitalen Nordstern – für mehr Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Souveränität.“

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Politik

Deutschlandfonds wächst weiter:

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Mit neuen Kreditprogrammen für Energieversorgungsunternehmen stellt der Bund Garantien von 16 Mrd. Euro bereit.

Berlin 03.08.2026

– Heute starten zwei neue Instrumente unter dem Dach des Deutschlandfonds: der Investitionskredit Energieversorgung und der KfW-Konsortialkredit Energieversorgung.

Die Programme tragen dazu bei, die Kreditangebote für Energieversorgungsunternehmen, insbesondere für Stadtwerke, zu verbessern.

Dafür stellt der Bund der KfW Garantien in Höhe von 16,4 Mrd. Euro bereit. Insgesamt können damit in den nächsten zehn Jahren bis zu 41 Mrd. Euro an Krediten ermöglicht werden. Zusammen übernehmen Bund und KfW bis zu 50 % des Kreditrisikos, so dass die Kreditvergabebereitschaft der ausgebenden Banken deutlich erhöht wird.

Das maximale Kreditvolumen beträgt pro Investitionsvorhaben 100 Mio. Euro im Investitionskredit und 200 Mio. Euro im Konsortialkredit mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren.

Die Finanzierung ist verfügbar für Investitionen in Wärme- und Kältenetze (einschließlich Wärmeerzeugung, und -speicherung) sowie für Stromverteilnetze. In diesen Bereichen müssen in den nächsten zehn Jahren etwa 180 Mrd. Euro investiert werden, um Wärmenetze im Sinne der kommunalen Wärmeplanungen um- und auszubauen und um die Stromverteilnetze für den Hochlauf von Elektromobilität und Wärmepumpen sowie die weiter zunehmende dezentrale Stromerzeugung bereit zu machen.

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Startup- und Scaleup-Strategie mit Schwerpunkt Rüstung

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Berlin 03.08.2026  

– Die Bundesregierung hat ihre „Startup- und Scaleup-Strategie“ als Unterrichtung (21/7450(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Junge, innovative Unternehmen sollen künftig gezielt in ihrer Wachstumsphase unterstützt werden. Dabei steht erstmals der Bereich Sicherheit und Verteidigung im Fokus der staatlichen Förderung. In dem 36-seitigen Dokument, das unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) entstanden ist, werden 152 Einzelmaßnahmen aufgelistet.

Für die Mobilisierung von Wagniskapital in den Bereichen Technologie, Biotechnologie und Verteidigungstechnologien soll der staatliche Zukunftsfonds über das Jahr 2030 hinaus verstetigt werden. Dieser staatliche Beteiligungsfonds zur Förderung von Zukunftstechnologien startete 2021 mit einem Volumen von zehn Milliarden Euro und soll nun weiterentwickelt werden.

Erstmals wird auch der Bereich Sicherheit und Verteidigung systematisch in die Förderung einbezogen. Für Firmen aus diesem Sektor soll der Kapitalzugang verbessert werden. Um Gründungen zu beschleunigen, ist das Projekt „Schneller Gründen“ geplant, das digitale Verfahren vereinheitlichen soll. Es wird geprüft, die Bindung von Startup-Mitarbeitern über Kapitalbeteiligungen steuerlich attraktiver zu machen. Die Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen soll ausgeweitet werden. Außerdem sollen auch Möglichkeiten genutzt werden, Gelder aus der privaten Altersvorsorge in Startups zu investieren.

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Der Abgabeweg von Arzneimitteln wird streng reguliert

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Berlin 03.08.2026 

– Eine erneute Abgabe von nicht verwendeten Arzneimitteln ist nach Angaben der Bundesregierung nicht grundsätzlich verboten. Allerdings unterliege aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und -qualität der gesamte Abgabeweg von Arzneimitteln auf allen Zwischenstufen strengen Regularien, heißt es in der Antwort (21/7416(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7169(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Werden Arzneimittel außerhalb genormter Temperatur- und Feuchtebereiche aufbewahrt, kann den Angaben zufolge die Haltbarkeit nicht gewährleistet werden. Es könnten unter Umständen sogar giftige Abbauprodukte entstehen. Die Qualität eines Arzneimittels sei nur dann bis zum Ende der Laufzeit garantiert, wenn es sachgemäß gelagert werde.

Ein Problem stelle auch die unbeabsichtigte Kontamination von in Privathaushalten gelagerten Arzneimitteln dar. In der Regel übernähmen daher Apotheken für Arzneimittel, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs gelagert wurden, keine Gewähr und brächten sie nicht nochmals in Verkehr.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind mit der voraussichtlich zum Jahresende 2026 in Kraft tretenden EU-Richtlinie (2023/0132 (COD)) des EU-Pharmapakets grundsätzlich geeignete Mindestanforderungen vorgesehen, unter denen in eng begrenzten Fällen eine erneute Abgabe nicht verwendeter Arzneimittel ermöglicht werden könnte. Dabei müsse die abgebende Apotheke sicherstellen, dass die Arzneimittel nicht manipuliert und ihre Lagerungs- und Transportbedingungen eingehalten wurden.

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Arbeitslosenzahl wieder gestiegen

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Wiesbaden 02.08.2026

– Im Juni 2026 waren rund 45,54 Millionen Personen mit Wohnort in
Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) sank die Zahl der Erwerbstätigen damit
saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23 000 Personen (-0,1 %). Von Januar
bis Mai 2026 war sie gegenüber dem jeweiligen Vormonat durchschnittlich um 19
000 Personen gefallen. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Juli im Vergleich zum Vormonat um 71.000 gestiegen und hat mit 3,007 Millionen Menschen die Drei-Millionen-Marke überschritten. Die Zahl liegt damit um 28.000 höher als im Juli 2025, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Punkte auf 6,4 Prozent. Die Erwerbstätigkeit im Juni 2026 ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat gesunken.

Bericht des Bundesamt für Statistik 

Erwerbstätigenzahl 0,5 % niedriger als im Vorjahresmonat

Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland, Juni 2026
-0,1 % zum Vormonat (saisonbereinigt)
0,0 % zum Vormonat (nicht saisonbereinigt)
-0,5 % zum Vorjahresmonat

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Friedrich Merz zur Lage in Ceuta

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Berlin 31.07.2026

Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist entscheidend für die Bekämpfung illegaler Migration. Ich habe die klare Erwartung an alle EU-Mitgliedstaaten, dass sie dieser Pflicht nachkommen. Wir stehen dazu in Kontakt mit der spanischen Regierung. 

Spanien will und muss die Situation in Ceuta schnellstmöglich wieder in den Griff bekommen. Ich begrüße daher die spanische Absicht, die illegalen Migranten nicht auf den europäischen Kontinent zu lassen. Von Marokko erwarten wir, dass sie die illegalen Migranten unverzüglich wieder zurücknehmen. Es ist gut, dass die Europäische Kommission und Kommissar Magnus Brunner ihre Unterstützung hierfür zugesagt haben. Die im Juni verabschiedete Rückkehrverordnung muss nun unverzüglich und umfassend umgesetzt werden“, so Bundeskanzler Friedrich Merz zu Lage im spanischen Ceuta.

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KI bislang nicht in Rüstungskontrolle eingesetzt

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Berlin 02.08.2026   

– Die Bundesregierung hat bislang keine Systeme künstlicher Intelligenz (KI) oder Verfahren maschinellen Lernens direkt oder indirekt in der Rüstungs- oder Exportkontrolle eingesetzt. Bestehende Rüstungskontrollverträge sähen einen solchen Einsatz nicht vor, heißt es in ihrer Antwort (21/7323(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6839(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Potential und Grenzen des Einsatzes von KI sind noch nicht ausreichend erforscht“, schreibt die Bundesregierung. Zudem weist sie darauf hin, dass die KI einer „rasanten Entwicklung“ unterliege. „Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im militärischen Bereich bleibt eine der wichtigsten Herausforderungen für die Rüstungs- und Exportkontrolle und ist mit Risiken, aber auch Chancen verbunden.“

Mögliche Anwendungen in der Verifikation würden derzeit vom Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in einer geschlossenen Testumgebung erprobt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüfe zudem, ob künstliche Intelligenz künftig in einem neu aufgelegten digitalen Antrags- und Bearbeitungsportal eingesetzt werden könne.

Grenzen sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle militärisch genutzter Systeme. Wegen des doppelten Verwendungszwecks neuer Technologien sowie der Geheimhaltung und Intransparenz sei es „nicht abschließend möglich zu verifizieren, ob und inwieweit andere Staaten KI-Modelle für militärische Zwecke trainieren“. Die Bundesregierung setze sich für eine verantwortungsvolle militärische Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Rahmen der völkerrechtlichen Bestimmungen ein.

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Digitale Brieftasche soll 2027 starten

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Berlin 02.08.2026   

– Die Bundesregierung hält „unverändert“ an dem 2. Januar 2027 als Zieltermin zur Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet (digitale Brieftasche) fest. Das geht aus der Antwort (21/7319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Mit der digitalen Brieftasche soll es Bürgern ermöglicht werden, sich europaweit mit der Smartphone App, der EUDI-Wallet, digital auszuweisen zu können, neben dem Personalausweis und Führerschein sollen auch Versicherungsnachweise vorgezeigt werden können. Bei der für den 2. Januar 2027 geplanten Version wird es ich um eine erste Version handeln, die später ausgebaut werden soll.

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21,4 Millionen Euro für externe Kommunikationsleistungen

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Berlin 02.08 2026   

– Der Bund hat im Jahr 2025 nach den vorgelegten Ressortangaben rund 21,4 Millionen Euro für externe Anbieter im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Public Relations sowie Kommunikations- und Strategieberatung ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7328(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Im Jahr 2024 beliefen sich die erfassten Ausgaben demnach auf rund 33,4 Millionen Euro, 2023 waren es 39,2 Millionen Euro. Den höchsten Wert im abgefragten Zeitraum verzeichnete das Jahr 2022 mit 43,9 Millionen Euro.

Im Jahr 2025 entfiel der größte Betrag mit rund 5,3 Millionen Euro auf den Einzelplan des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es folgten das Bundesverkehrsministerium mit rund 2,9 Millionen Euro und das Bundesarbeitsministerium mit rund 2,6 Millionen Euro.

Die Antwort erhebt den Angaben zufolge ausdrücklich „keinen Anspruch auf Vollständigkeit“. Nicht enthalten sind unter anderem die Auslandsöffentlichkeitsarbeit sowie Zahlungen an Medien-, Veranstaltungs- und Community-Management-Agenturen, Internetdienstleister und Agenturen zur Personalgewinnung.

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