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Politik

Die unterschätzte Katastrophe

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Berlin 25.06.2026

Wenn die Klimakrise zur Flucht zwingt und Konflikte verschärft. Klimawandel und Umweltzerstörung sind schon heute oft ein Auslöser für Flucht und Abwanderung. Kürzungen bei der Entwicklungshilfe verschärfen das Problem. Es ist Zeit, zu handeln!

Auch die Klimakrise vertreibt weltweit mehr und mehr Menschen. Zwar ist sie meist nicht der alleinige Auslöser dafür, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Doch sie verstärkt das Risiko in Ländern, in denen die Situation eh schon angespannt ist. Denn die Klimakrise verknappt Ressourcen. Gewaltkonflikte wie Bürgerkriege, Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen und gewaltsame Proteste werden wahrscheinlicher. Die Klimakrise verstärkt Faktoren wie Armut, wirtschaftliche Probleme und instabile Institutionen. 

Menschen, die in Gebieten leben, die von gewalttätigen Konflikten betroffen sind und gleichzeitig den Auswirkungen der Klimakrise ausgesetzt sind, sind besonders gefährdet. Sowohl der IPCC-Bericht als auch das Pariser Klimaabkommen bestätigen, dass die Klimakrise ein wesentlicher Faktor für globale Migration ist. 

Auch in Europa verlieren Menschen infolge der Klimakrise ihre Heimat: Der Schutz vor Klimarisiken ist vielerorts unzureichend. So wurden etwa bei den Sturzfluten in Valencia im Jahr 2024 Warnungen zu spät ausgegeben – obwohl funktionierende Frühwarnsysteme vorhanden waren. Fehlender Hochwasserschutz und die weitgehende Versiegelung ehemaliger Überflutungsflächen verschärften die Folgen zusätzlich. 
Ein weiteres Beispiel ist Süddeutschland: Dort kam es im Juni 2024 nach Starkniederschlägen zu großflächigen Überschwemmungen – begünstigt durch fehlende Rückhaltebecken, versiegelte Böden und unzureichenden Hochwasserschutz. Beide Fälle stehen exemplarisch für ein systemisches Problem: Vielerorts fehlen Investitionen in präventive Schutzmaßnahmen und Frühwarnsystemen.

Dass Klimaflucht und Klimavertreibung mittlerweile sogar Deutschland betrifft, zeigt unter anderem das Ahrtal: Nach der verheerenden Flut 2021 durften 34 zerstörte Häuser im Hochrisikogebiet nicht wieder aufgebaut werden. Weitere Beispiele sind die Umsiedlung von zwei Ortsteilen: Röderau-Süd in der Elbaue in Sachsen wurde 2003 nach der Flutkatastrophe der Elbe umgesiedelt. Isarmünd, ein Ortsteil der niederbayerischen Gemeinde Moos, musste nach einem Hochwasser 2013 ebenfalls dem Hochwasserschutz weichen. 

Weltweit geht es dabei natürlich um weit schlimmere Dimensionen und ganz andere zahlen von Klimaflüchtenden. 

Die Klimakrise wird immer drängender: 2025 war das weltweit drittwärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Europa erwärmt sich dabei etwa doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. Deutschland erlebte 2024 das bislang heißeste Jahr. Diese Tatsache muss mehr als bisher beachtet werden. Wir können es uns nicht länger leisten, die Katastrophen zu unterschätzen, die sich überall auf der Welt abspielen.

Wie die Klimakrise Konflikte verschärft 

Universität Hamburg und der Gesellschaft für Umwelt- und Entwicklungsforschung im Auftrag von Greenpeace (2026) zeigt: Die Klimakrise ist zunehmend auch eine soziale und sicherheitspolitische Bedrohung. Das Update analysiert wissenschaftliche Daten und politische Entwicklungen. Das Ergebnis ist alarmierend: Wetterextreme und schleichende Umweltveränderungen treffen vielerorts auf bestehende soziale Ungleichheiten. Das führt in immer mehr Regionen zu Hunger, Vertreibung und wachsender Gewalt. Verschärft wird dies durch weltweite Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit. Die wichtigsten Erkenntnisse des Updates im Überblick: 

1.   Die Kernkrise
• Mehr Menschen fliehen: Im vergangenen Jahr wurden 82,2 Millionen Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen.
• Verschiebung der Ursachen: Mittlerweile fliehen mehr Menschen vor klimabedingten Naturkatastrophen als vor Kriegen.
• Wer hilft: Über 95 Prozent dieser Vertriebenen werden von armen Nachbarländern im Globalen Süden aufgenommen, nicht von wohlhabenden Staaten.

2.   Das Geldproblem
• Starke Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit: Wohlhabende Nationen im Globalen Norden streichen Hilfsgelder. Die weltweite Entwicklungs- und humanitäre Hilfe brach in nur einem Jahr um 23,1 Prozent ein (auf 175 Milliarden USD). Das ist so wenig wie seit zehn Jahren nicht mehr. 
• Steigende Militärausgaben: Statt Frieden oder Hilfe zu finanzieren, stiegen die weltweiten Ausgaben für Armeen und Waffen auf einen Rekordwert von 2,9 Billionen US-Dollar.
• Verschärfte Klimakrise : Banken und Finanzinstitute steigerten ihre Investitionen in Öl und Gas um acht Prozent und heizen damit buchstäblich Wetterextreme an, vor denen Menschen fliehen. 

3.   Die täglichen Auswirkungen
• Weil Entwicklungsländer stark auf den Import von Treibstoffen und Düngemitteln angewiesen sind, lösen massive Preissprünge bei Öl und Gas weitreichende Lebensmittel- und Hungerkrisen aus.

4.   Die „stille Revolution“ (Der Hoffnungsschimmer)
• Trotz des Verlusts staatlicher Hilfe nehmen die Menschen und Unternehmen in Afrika die Dinge selbst in die Hand.
• Da schwere Dürren große Wasserkraftwerke lahmlegen, haben sich die Importe chinesischer Solarpanels nach Afrika im vergangenen Jahr vervierfacht. Die Bevölkerung umgeht traditionelle Stromnetze, verzichtet auf teure Dieselgeneratoren und baut sich eine eigene, saubere Energierversorgung auf.

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Strengere Regeln für das Umweltklagerecht beschlossen

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Berlin 25.06.2026   

– Der Umweltausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für die von der Koalition geplanten Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gegeben. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen nahm der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (21/4146) in der zuvor von den Koalitionsfraktionen per Änderungsantrag angepassten Fassung an.

Demnach soll das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz künftig auch für klagende Einzelpersonen gelten und eine verschärfte Missbrauchsklausel sowie eine Mitwirkungspflicht der Umweltverbände enthalten.

Die Union betonte, dass die vorgesehenen Änderungen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen würden. In Gerichtsverfahren sollen Anfechtungsklagen gegen Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Laut den Änderungen der Koalitionsfraktionen soll das Gleiche auch für Vorhaben gelten, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit dienen. Ausgenommen bleiben allerdings Tierhaltungsanlagen.

Eine weitere Änderung betrifft das Anerkennungsverfahren von Umweltverbänden. Bei Zweifeln an der Anerkennung eines Umweltverbands soll die zuständige Behörde verpflichtet werden, diese zu überprüfen. Die SPD betonte im Ausschuss, dass sich Umwelt- und Naturschutzverbände somit nicht, wie ursprünglich geplant, alle fünf bis zehn Jahre wieder anerkennen lassen müssten. Die nun gefundene Regelung entbürokratisiert also die Überprüfung der Verbände.

Vonseiten der Opposition kam Kritik. Die AfD zweifelte vor allem daran, dass sich mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes tatsächlich eine Beschleunigung der Verfahren erreichen lasse. Grund dafür sei, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesvorhaben zwei Anliegen verfolge. So solle es neben der Beschleunigung von Infrastrukturprojekten auch der Umsetzung von EU-Vorgaben dienen.

Tatsächlich muss das UmwRG geändert werden, da die Anerkennungskriterien für Umweltverbände bislang zu streng gefasst sind. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt.

Ein AfD-Vertreter warnte, die Novelle werde den Anwendungsbereich vergrößern und damit auch die Angriffsfläche für Klagen. Er sei nicht überzeugt, dass die Gesetzesänderungen für weniger Klagen und weniger Bürokratie sorgen könnten. Es sei sogar zu befürchten, dass sich Streitigkeiten verlagerten. Seine Fraktion dringe daher eher darauf, das EU-Recht mit Blick auf die Klage- und Beteiligungsrechte von Umweltverbänden zu ändern. Dass sich EU-Recht ändern lasse, hätten die Reformen im Asylbereich gezeigt.

Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke warfen der Koalition vor, die Beteiligungsrechte von Umweltverbänden zu beschneiden und Naturschutzstandards massiv abzusenken. Union und SPD hätten die Missbrauchsklausel ohne Not verschärft, obwohl es keinen Missbrauch des Umweltklagerechts durch Umweltverbände gebe, so ein Mitglied der Grünen im Ausschuss. Auf seine schriftliche Frage hin habe die Bundesregierung keinen einzigen Fall nennen können. Kritik übte die Fraktion auch an der faktischen Einführung der materiellen Präklusion durch die Mitwirkungspflicht für Umweltverbände. Diese zwinge klagende Umweltverbände, alle Einwände gegen ein Infrastrukturprojekt bereits im Verwaltungsverfahren vorzubringen. Nachträglich vorgebrachte Argumente im Gerichtsprozess seien dann nicht mehr zulässig. Dies sei europarechtswidrig.

Die Linke kritisierte zudem, dass die Koalition versuche, Umweltverbände pauschal in Zweifel zu ziehen. In Zeiten, in denen demokratische Institutionen unter Druck stünden, sei es aber eigentlich gerade ihre Aufgabe, die Zivilgesellschaft zu schützen und zu unterstützen. Mit dem gleichzeitig im Bundestag beratenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz (21/4099) schreibe sie überdies nahezu für jegliches Infrastrukturvorhaben ein überragendes öffentliches Interesse fest und dränge damit Umweltbelange ins Abseits, monierte eine Linken-Abgeordnete. Zu dieser Schlechterstellung des Umweltrechts kämen der Wegfall der aufschiebenden Wirkung durch Klagen und ein Generalverdacht gegen Umweltverbände hinzu.

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Antrag der AfD zur Waldbrandprävention abgelehnt

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Berlin 25.6.2026 

– Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Antrag (21/6033) der AfD- Fraktion zur Waldbrandprävention abgelehnt. In dem Antrag fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, eine nationale Waldbrandstrategie vorzulegen, die Maßnahmen des Bundes zur Prävention, Früherkennung, Forschung, Ausbildung und internationalen Zusammenarbeit bündelt und die Koordination zwischen Bund, Ländern und europäischen Partnern verbessert.

Unter dem Hinweis, dass die meisten Forderungen bereits umgesetzt worden seien, votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linken gegen die Vorlage.

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Eine Machtdemonstration vor dem NATO-Gipfel

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Berlin 25.06.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz, der französische Präsident Emmanuel Macron, der britische Premierminister Keir Starmer, die italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni und der polnische Ministerpräsident Donald Tusk trafen sich am Mittwochabend, dem 24. Juni, in Berlin, um den bevorstehenden NATO-Gipfel Anfang Juli in Ankara zu besprechen. Ziel des Treffens war die Einigung auf eine gemeinsame Position für die NATO-Staats- und Regierungschefs.

Die NATO-Gipfelberater bekräftigten ihr Engagement für die Stärke des Bündnisses und seine Rolle als wichtiger Unterstützer der Vereinten Nationen in deren Militärpolitik, einschließlich der UN-Truppeneinsätze in Konfliktgebieten weltweit. 

Der Berliner Mini-Gipfel war nichts anderes als eine Machtdemonstration gegenüber Russland, die zeigen sollte, dass die fünf teilnehmenden Länder in der Lage sind, Moskau militärisch entgegenzutreten und die Ukraine zu verteidigen. Die EU behauptete, die Verteidigung Kiews sei eine Verteidigung der Werte von Freiheit und Demokratie, die sie vertritt. 

Der Gipfel war jedoch lediglich eine Machtdemonstration. Die Europäische Union, insbesondere Berlin, Paris, Warschau und Rom (ein einflussreicher Mitgliedstaat), konnte ihre Fähigkeit, den Krieg Russlands gegen die Ukraine zu beenden, nicht unter Beweis stellen. 

Obwohl die Europäer geeint erscheinen mögen, sind ihre Wünsche unterschiedlich. Die meisten scheinen eine Rückkehr nach Moskau anzustreben. Daher ist die Abwesenheit des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, der an jeder europäischen Feierlichkeit, Veranstaltung und Konferenz teilnimmt, beim Berliner Gipfel ein deutliches Zeichen dafür, dass er die mangelnde Glaubwürdigkeit der Europäischen Union, insbesondere Deutschlands, Großbritanniens (eines Nicht-EU-Mitglieds), Frankreichs, Italiens und Polens, in Bezug auf deren Fähigkeit, Moskau zum Ende des vierjährigen Krieges gegen sein Land zu drängen, erkannte.

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Zwei schwere Erdbeben erschüttern Venezuela

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Berlin 25.06.2026

In Venezuela kam es in den letzten Stunden zu zwei schweren Erdbeben innerhalb kurzer Zeit. Es ist von Tausenden Toten und Verletzten auszugehen.

Die Bundeswehr steht mit bis zu sechs A400M Transportflugzeugen bereit, um schnell Hilfe zu leisten.

Verteidigungsminister Pistorius: „Die Nachricht von den vielen Tausenden Toten in Venezuela hat mich tief erschüttert. Die beiden Erdbeben sollen mit die schwersten des laufenden Jahres gewesen sein. Jetzt gilt es, schnell Hilfe zu leisten. Die Bundeswehr steht bereit und kann kurzfristig bis zu sechs Transportflugzeuge A400M zur Verfügung stellen, sobald Unterstützung von uns angefordert wird. Damit können wir zum Beispiel Personal und Material des Technischen Hilfswerks THW nach Venezuela bringen, aber auch Transportflüge innerhalb Venezuelas ermöglichen. Selbstverständlich bieten wir diese Transportflüge auch unseren Partnern vor Ort an. Ich danke allen Soldatinnen und Soldaten, die sich jetzt bereits auf diesen Einsatz vorbereiten. Auf die Bundeswehr ist Verlass.“

A400M mit viel Erfahrung bei Hilfslieferungen:

Das Lufttransportgeschwader 62 in Wunstorf verfügt über umfassende Erfahrung mit Hilfeleistungen unter Einsatz des A400M. So war der Verband bereits 2023 beim Transport von Hilfsgütern in das Erdbebengebiet der Türkei und 2024 sowie 2025 beim Abwurf von Hilfsgütern über dem Gazastreifen beteiligt.

Der A400M soll bei der beabsichtigten Erdbebenhilfe vor allem als Transportmittel für Personal und Material eingesetzt werden, um z.B. Hilfsmaterial des Technischen Hilfswerks (THW) oder des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) schnell zu transportieren. Zusätzlich kann das taktische Luftfahrzeug auch für Medical Evacuation (MedEvac), also den medizinischen Krankentransport, umgerüstet und eingesetzt werden.

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Deutsch-Senegalesische Gespräche

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Berlin 23.06.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte nach einem Treffen mit dem senegalesischen Präsidenten Bassirou Diomae Faye, gegenüber Journalisten, Senegal sei ein strategischer Partner Deutschlands. Er lobte die Bemühungen der senegalesischen Regierung um die Schaffung von Sicherheit und die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Wohlstands. Der senegalesische Präsident wiederum würdigte Deutschlands Engagement im Kampf gegen die Armut in Afrika und weltweit, bezeichnete Deutschland als strategischen Wirtschaftspartner seines Landes und rief zu Investitionen in Senegal auf.

Der senegalesische Präsident hatte am Vortag das Deutsch-Senegalesische Wirtschaftsforum eröffnet.

Foto:© PWO

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Die Bundeswehr ist stark?

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Berlin 23.06.2026

– Verteidigungsminister Boris Pistorius erklärte gestern, in einem von der Helmut-Schmidt-Stiftung organisierten Vortrag, dass der seit vier Jahren andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine Europa wachsamer denn je gemacht habe. Deutschland sei, ob es die Realität anerkenne oder nicht, in den Konflikt verwickelt. Der Kalte Krieg sei bereits vor Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine zu einem heißen Krieg geworden.

Pistorius betonte die Fähigkeit der Bundeswehr, ihre Aufgaben zur Wahrung von Sicherheit und Frieden in Europa und anderen Regionen der Welt zu erfüllen.

Pistorius wies darauf hin, dass die Entwicklungen in den Kriegen im Nahen Osten und in der Ukraine eine Modernisierung der militärischen Ausrüstung der Bundeswehr und eine Aufstockung ihres Personals erforderlich machten, um ihre Einsatzbereitschaft für mögliche militärische Einsätze zu gewährleisten.

Bemerkenswert ist, dass der Verteidigungsminister die Wiedereinführung der Wehrpflicht anstrebt, da deren Abschaffung und Ersetzung durch eine Berufssoldaten  ein großer Fehler gewesen sei.

Foto: © PWO

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Keine Forschung zum Einsatz von Tieren als Waffen

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Berlin 22.06.2026

– Derzeit sind keine Projekte bei der Bundeswehr geplant, die auf den Einsatz von Tieren als Waffen, Drohnen oder in vergleichbarer Weise abzielen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6316) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/6118) mit. Der Einsatz von Diensttieren – zum Beispiel Hunde oder Tragtiere – erfolge ausschließlich im Rahmen bestehender Strukturen und in Verbindung mit entsprechend ausgebildeten Soldaten.

Die Antwort auf die Fragen nach der Anzahl und dem Zweck von Tierversuchen der Bundeswehr oder beauftragter Forschungseinrichtungen hat die Bundesregierung „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Beantwortung erfolge nicht öffentlich, da sich aus ihr Rückschlüsse auf die aktuelle und zukünftige Einsatzbereitschaft und die Fähigkeiten der Bundeswehr ziehen lassen würden. Die Bundesregierung teilt aber mit, dass zwischen 2020 und 2025 insgesamt 17 Anträge auf Tierversuche im Rahmen von Forschungsprojekten der Bundeswehr an die zuständigen Behörden nach Paragraf 4 und Paragraf 8 des Tierschutzgesetzes gestellt worden seien. Keiner der Anträge sei abgelehnt worden.

Die Bundesregierung betont, dass bei laufenden und zukünftigen Vorhaben die gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz bei Tierversuchen strikt eingehalten und die konsequente Anwendung des 3R-Prinzips („Replace, Reduce, Refine“) verfolgt würden, um Tierversuche zu ersetzen, die Anzahl der verwendeten Versuchstiere zu verringern und die Belastung von Versuchstieren durch Schmerzen und Stress zu minimieren.

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Aktivitäten und Gefährdungspotenzial der Partei „III. Weg“

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Berlin 22.06.2026 

– Aktivitäten und Gefährdungspotenzial der rechtsextremen Partei „III. Weg“ sind Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6515) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6209). Danach veranstaltet der „III. Weg“ immer wieder Kampagnen mit unterschiedlichem Motto. Diese stammten entweder von der Partei selbst oder aber die Partei instrumentalisiere Protestthemen aus dem demokratisch-bürgerlichen Spektrum, schreibt die Bundesregierung weiter.

Beispielhaft nennt sie dabei etwa die Kampagnen „Stoppt den Corona-Wahnsinn!“ beziehungsweise „Das System ist gefährlicher als Corona!“, „Die wahre Krise ist das System“, und „Stoppt den linken Terror in Deutschland!“. Die Kampagnen der Partei richteten sich unter anderem gegen staatliche Maßnahmen, Migration, queere Lebensgestaltung, den politischen Gegner oder die tagesaktuelle Politik und erfolgten regelmäßig oder anlassbezogen.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, konnte sich die Partei seit ihrer Gründung 2013 fest in der rechtsextremistischen Szene etablieren. Dies habe auch den Strukturausbau der Partei ermöglicht, der weiter voranschreite. Der Aufbau finde dabei nur sukzessive statt. „Der III. Weg“ verstehe sich als „Kaderpartei“ und versuche deswegen eine restriktive Mitgliederaufnahme vorzunehmen. Dies bedinge, dass „nur“ ein allmählicher Mitgliederzuwachs erfolge.

Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung birgt der Antwort zufolge für die Partei das Risiko eines möglichen Verbots. „Der III. Weg“ versuche deswegen möglichst gewaltfrei aufzutreten. Allerdings stellten die Professionalisierung und Ausbildung von Parteimitgliedern ein abstraktes Gefährdungspotenzial dar, insbesondere im Zuge möglicher spontaner Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner.

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Deutsch-Senegalesisches Wirtschaftsforum

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Berlin 22.06.2026

Der senegalesische Präsident  Bassirou Diomaye FAYE eröffnete am Montag, den 22. Juni, das Deutsch-Senegalesische Wirtschaftsforum in Berlin. Er erklärte, Senegal könne angesichts seiner lebenswichtigen Ressourcen, die die Welt dringend benötige, mehr denn je zur Entwicklung der Weltwirtschaft beitragen und sei zudem das politisch, wirtschaftlich und sozial stabilste Land Afrikas.

Die deutsche Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Rim Abbali, bekräftigte ihrerseits Deutschlands Anerkennung für die Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft Senegals und betonte Berlins Engagement für die Stabilität Dakars sowie für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Senegal, insbesondere im wissenschaftlichen Austausch.

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BFF-FÖRDERPREIS 2025/26 & WHY THE HELL NOT

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Berlin 22.06.2026

Ausstellungseröffnung: Donnerstag, 2.7.2026 | 19 Uhr

Es sprechen: Mirja Linnekugel (Künstlerische Leiterin FkWBH), Tim Klüssendorf MdB (Generalsekretär der SPD), Leitungsteam & Finalist:innen (BFF-Förderpreis)

Der BFF-Förderpreis prämiert regelmäßig die besten Nachwuchsfotograf:innen, die mit kreativen Perspektiven begeistern. Dieses Jahr lautet das Thema des Wettbewerbes „Spielen“ und die besten Beiträge werden erstmalig im Willy-Brandt-Haus gezeigt.

Die von einer Fachjury ausgewählten zwölf Teilnehmer:innen entwickelten und produzierten ihre Konzepte über ein halbes Jahr hinweg in engem Austausch mit den BFF-Mentor:innen. Dabei haben sie das Thema „Spielen“ individuell interpretiert. Der Gewinner E. Alejandro De Paoli Padilla wurde Ende Mai 2026 prämiert. In seiner Arbeit „According to the Dice / From an Inventory of 236“ steht der fotografische Umgang mit dem gelenkten Zufall im Mittelpunkt. Mithilfe einer selbstentwickelten Anleitung und einem sechsseitigen Würfel als Entscheidungsinstrument wurden Auswahl und Verteilung bestimmt, was die Gestaltung der inszenierten Stillleben direkt beeinflusst.

Egal ob laut oder leise, bunt oder ganz reduziert, zu Tränen rührend oder nachdenklich stimmend: Die entstandenen Werke aller zwölf Fotograf:innen zeigen vom 3.7. – 27.09.2026 im Willy-Brandt-Haus das gesamte Spektrum des Themas „Spielen“.

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30 Mrd Euro Defizit in den Städten

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Berlin 22.06.2026

– Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Der Deutsche Städtetag, Landkreistag und Deutsche Städte und Gemeindebund“, beklagen ein Defizit pro Jahr von 30 Mrd. Euro in den deutschen kommunalen Haushalten. Die Situation kollabiere fast überall mit insgesamt 230 Mrd. zusätzlichen Schulden, sagten der Präsident der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Burkhard Junge, vom Deutscher Städtetag, Achim Brötel und Ralph Spiegler vom Gemeindebund.

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Bundesregierung will Beteiligung an Rüstungkonzern KNDS

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Berlin 22.06.2026  

– Der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie kommt durch die anhaltende russische Bedrohung für Europa und den Angriffskrieg auf die Ukraine eine zentrale Bedeutung zu. Aus Sicht der Bundesregierung macht es diese geopolitische Lage erforderlich, die Kapazitäten der Verteidigungsindustrie auszubauen. Dabei will die Bundesregierung besonders bilaterale und europäische Rüstungskooperationen stärken. Der Zusammenarbeit mit Frankreich fällt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Die Bundesregierung strebt daher eine Beteiligung in Höhe von 40 Prozent der Anteile an KNDS an. Mit dieser Beteiligung beabsichtigt die Bundesregierung, den Interessen des Bundes angesichts der Bedeutung des Unternehmens Rechnung zu tragen. Eine Beteiligung Deutschlands an KNDS wird den langfristigen Einfluss auf ein für die europäische Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit strategisch bedeutendes Unternehmen sichern. Zugleich werden die nationale industrielle Wertschöpfung sowie die technologische Souveränität und der Schutz von Sicherheitsinteressen und Schlüsseltechnologien in Deutschland gestärkt.

In engem Dialog und auf Augenhöhe mit unseren französischen Partnern wird sich die Bundesregierung für eine erfolgreiche und zukunftsgerichtete Entwicklung des Unternehmens einsetzen. 

Die Vereinbarung und die gesamte Transaktion stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Umfang der Beteiligung – unter Beibehaltung gleicher Governance-Rechte im Unternehmen wie Frankreich – später wieder zu reduzieren.

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Merz in Danzig

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Berlin 19.06.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz wird am Donnerstag, 25. Juni 2026, an der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz (Ukraine Recovery Conference) in Danzig teilnehmen, die in diesem Jahr gemeinsam von Polen und der Ukraine ausgerichtet wird. Der Bundeskanzler wird im Eröffnungssegment der Konferenz sprechen. 

Im Vordergrund dieser breit aufgestellten, internationalen Unterstützungskonferenz steht der Wiederaufbau der Ukraine als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Förderung einer stabilen, demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine liegt in unserem Interesse. Die durch den russischen Angriffskrieg verursachten Verluste und Schäden sind immens und mit öffentlichen Mitteln allein nicht zu bewältigen. Öffentliche und private Akteure müssen hier eng zusammenarbeiten.

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Keine Todesopfer an deutschen Grenzen im Jahr 2025

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Berlin 18.06.2026

– An den deutschen Land-, See- und Luftgrenzen beziehungsweise im Grenzgebiet der Bundesrepublik ist im vergangenen Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung keine Person ums Leben gekommen. Auch wurden im Jahr 2025 keine Personen „im Zuge ihres unerlaubten Grenzübertritts mittels der Anwendung unmittelbaren Zwangs beziehungsweise im Zuge einer entsprechenden Nacheile“ nach Kenntnis der Bundesregierung körperlich verletzt oder versehrt, wie aus deren Antwort (21/6451) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6195) weiter hervorgeht.

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Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung

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Berlin 18.06.2026 

– Im vergangenen Jahr haben laut Bundesregierung 35.260 ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Paragraf 18a des Aufenthaltsgesetzes erhalten. In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres waren es 9.119, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/6317) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5955) weiter hervorgeht.

Danach erhielten zudem 29.251 ausländische Fachkräfte mit akademischer Ausbildung im Jahr 2025 und 8.750 in der Zeit von Anfang Januar bis Ende April 2026 eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 18b des Aufenthaltsgesetzes. Eine „Blaue Karte EU“ nach Paragraf 18g dieses Gesetzes wurde den Angaben zufolge 54.951 Ausländern im vergangenen Jahr erteilt und 13.606 in den ersten vier Monaten des Jahres 2026.

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