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Politik

Armut und Schulden

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Wiesbaden 15.07.2026

– Für Personen, die im Jahr 2025 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen haben, waren Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 18 % die am häufigsten genannten Hauptauslöser einer Überschuldung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Überschuldungsstatistik 2025 mitteilt, wurde als zweithäufigste Ursache Arbeitslosigkeit mit rund 17 % angegeben.

Die durchschnittliche Schuldenhöhe aller beratenen Personen belief sich auf 34 650 Euro. Männer wiesen dabei mit 39 717 Euro eine höhere durchschnittliche Schuldenhöhe auf als Frauen mit 29 500 Euro.

Trennung oder Scheidung häufigste Ursache bei Alleinerziehenden

Bei Alleinerziehenden waren familiäre Veränderungen besonders häufig Anlass für finanzielle Schwierigkeiten. Für alleinerziehende Frauen war in rund 23 % der Fälle eine Trennung, eine Scheidung oder der Tod des Partners beziehungsweise der Partnerin der Hauptauslöser der Überschuldung. Bei alleinerziehenden Männern lag dieser Anteil ebenfalls bei etwa 23 %. Die durchschnittliche Schuldenhöhe alleinerziehender Mütter belief sich auf 34 386 Euro. Alleinerziehende Väter wiesen mit durchschnittlich 46 219 Euro eine deutlich höhere Schuldenlast auf.

Mehrheit der beratenen Personen lebt allein

Die Betrachtung der Haushaltsgröße zeigt, dass Einpersonenhaushalte im Jahr 2025 die größte Gruppe unter den Ratsuchenden bildeten. Mehr als die Hälfte (knapp 52 %) aller beratenen Personen lebte allein. Bei knapp einem Viertel dieser Personen (rund 24 %) waren gesundheitliche Probleme der wichtigste Hauptauslöser der Überschuldung. Die durchschnittlichen Verbindlichkeiten aller Einpersonenhaushalte beliefen sich auf 32 155 Euro. Auch bei den Alleinlebenden zeigten sich deutliche Unterschiede bei der Schuldenhöhe zwischen den Geschlechtern. Während alleinlebende Männer durchschnittliche Verbindlichkeiten von 35 293 Euro aufwiesen, lagen diese bei alleinlebenden Frauen mit durchschnittlich 27 629 Euro deutlich niedriger.  

Zahlungsrückstände am häufigsten gegenüber der öffentlichen Hand

Die Verbindlichkeiten der Ratsuchenden bestanden oftmals gegenüber mehreren Gläubigern gleichzeitig. Am häufigsten lagen Zahlungsrückstände gegenüber der öffentlichen Hand vor, wie beispielsweise Finanzämtern, gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcentern: Hier hatten mehr als die Hälfte (rund 57 %) aller beratenen Personen im Jahr 2025 offene Forderungen zu begleichen. Ebenfalls verbreitet waren Verbindlichkeiten gegenüber Telekommunikationsunternehmen mit einem Anteil von etwa 47 %. Ratenkredite bei Kreditinstituten betrafen rund 37 % der Fälle, während knapp 29 % der Ratsuchenden offene Rechnungen im Online- und Versandhandel aufwiesen.

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Deutsch-österreichische Zusammenarbeit

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Berlin 15.07.2026

Migration und Asyl sind die Top-Bereiche der heutigen Gespräche im Rahmen der Deutsch-österreichische Zusammenarbeit zwischen den deutschen und österreichischen Innenministern Gerhard Karner und Alexander Dobrindt.

Foto: © PWO

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Beginn seiner Sommerpause

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Berlin 15.07.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte in einer Pressekonferenz vor Beginn seiner Sommerpause, dass seine Regierung auf viele Forderungen der Bevölkerung eingegangen sei, darunter Steuersenkungen, Infrastrukturreformen und Bürokratieabbau.

Er betonte zudem die Stärkung der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sowie das Vertrauen der UN und der internationalen Gemeinschaft in Deutschland.

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Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

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Berlin 15.07.2026

– Der US-Außenminister Marco Rubio hat eine Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angekündigt. Diese Kampagne richtet sich nicht nur gegen Mitarbeiter des Gerichts, sondern auch gegen Staaten, die mit dem IStGH kooperieren. Umso wichtiger ist es, dass sich die Vertragsstaaten nicht einschüchtern lassen und dem IStGH entschlossene Unterstützung zusichern.

„Wenn Marco Rubio ankündigt, den Internationalen Strafgerichtshof ‚Stein für Stein‘ zu demontieren, müssen wir das Völkerrecht ‚Stein für Stein‘ verteidigen“, sagt Andreas Schüller, Co-Leiter des Programms „Völkerstraftaten und Rechenschaftspflicht“ beim ECCHR. „Gegen autoritäre Machtpolitik können sich nur internationale Zusammenarbeit, politischer Mut und die Integrität der Rechtsstaatlichkeit durchsetzen.“

Seit seinem Amtsantritt übt Donald Trump zunehmend Druck auf den IStGH aus, indem er Sanktionen gegen die Chefanklägerin, die beiden stellvertretenden Ankläger sowie acht Richter des Gerichts verhängt hat. Zudem hat die US-Regierung Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese sowie gegen drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen erlassen: das Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), Al-Haq und das Al Mezan Center for Human Rights, mit denen das ECCHR eng zusammenarbeitet.

Diese Eskalation folgt einem besorgniserregenden Muster politisch motivierter Angriffe auf die internationale Rechtsordnung und die Unabhängigkeit der Justiz. Ziel ist es, Ermittlungen gegen US-Verbündete oder US-Staatsangehörige zu behindern und so die strafrechtliche Aufarbeitung potenzieller Völkerstraftaten zu verhindern. Die Leidtragenden sind die Opfer und Überlebenden von Völkerstraftaten sowie all jene, die weltweit unter zunehmend schwierigen Bedingungen für Gerechtigkeit und gegen Straflosigkeit kämpfen.

Der IStGH wird tätig, wenn nationale Justizsysteme nicht willens oder in der Lage sind, die schwersten Völkerstraftaten zu verfolgen. Genau deshalb gerät er immer wieder in Konflikt mit mächtigen Staaten und politischen Interessen. Der Schutz seiner Unabhängigkeit ist eine gemeinsame Verantwortung der Vertragsstaaten.

Dies gilt auch für die Bundesregierung: Als Vertragsstaat des Römischen Statuts muss Deutschland nun fest hinter dem IStGH stehen und darf sich nicht unter Druck setzen lassen. Dazu gehört auch der Erlass nationaler und regionaler Abwehrvorschriften, die die Befolgung von US-Sanktionen untersagen und so Unternehmen und Einzelpersonen vor deren Auswirkungen schützen.

Die von den Sanktionen betroffenen Personen setzen ihre Arbeit unbeirrt fort – trotz der persönlichen und institutionellen Risiken, denen sie ausgesetzt sind. Damit verteidigen sie nicht nur die Unabhängigkeit der internationalen Justiz, sondern auch die Rechte der von internationalen Verbrechen Betroffenen – im Streben nach Gerechtigkeit, gegen staatliche Gewalt und zur Verteidigung des Völkerrechts.

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Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen

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Berlin 15.07.2026

Über 10 Milliarden Euro Entlastung seit November umgesetzt / Wildberger: „Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau“

Das Bundeskabinett ist heute zu seinem zweiten Entlastungskabinett zusammengekommen und hat umfassende Erleichterungen u.a. im Gesundheitsbereich, im Verkehr sowie beim Arbeitsrecht beschlossen. Die verabschiedeten Vorhaben entlasten Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger direkt um rund 10,4 Milliarden Euro jährlich.

Bei der heutigen Sitzung wurde ein positives Fazit zu den Entlastungsschritten gezogen.

Bundesminister für Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger:

„Diese Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau. Wir haben in den letzten Monaten über 40 Maßnahmen umgesetzt und entlasten damit die Wirtschaft und die Bürger mit insgesamt 10 Milliarden Euro. Das ist Ausdruck eines neuen Selbstverständnisses des Staates: Schlank, effizient und mit mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung von Unternehmen und Bürgern. Wir werden künftig nur das wirklich Notwendige regulieren. Entlastung bleibt eine Daueraufgabe und wir werden hier nicht nachlassen. Wir arbeiten bereits am Berichtsentlastungsgesetz, mit dem wir über alle Ressortgrenzen hinweg Berichtspflichten im vierstelligen Bereich aufheben werden.“

Bundesministerin für Arbeit, Bärbel Bas:

„Wir befreien Unternehmen und Beschäftigte von unnötiger Bürokratie und geben so Rückenwind für mehr Wachstum. Dabei halten wir die hohen Standards im Arbeitsschutz. Konkret fallen etwa die Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Mehr als 720 Millionen Euro jährliche Bürokratiekosten fallen so durch unser Entlastungspaket im Arbeitsrecht weg.“

Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken:

„Unnötige Dokumentations- und Nachweispflichten lähmen unser Gesundheitssystem. Wir wollen diese zurückfahren und die notwendigen Freiräume sowie mehr Zeit für die Versorgung schaffen. Wo Prozesse etwa aufgrund von Qualitätsgründen nicht verzichtbar sind, müssen sie digitalisiert werden. Genau hier setzen wir mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen an: Mit der elektronischen Überweisung wird der letzte analoge Prozess in der Versorgung digitalisiert. Die elektronische Patientenakte soll nicht nur für Personen mit Krankheitsgeschichte, sondern im Versorgungsalltag für alle Versicherten durch eine einfache Handhabung und Anwendungen mit klarem Mehrwert unersetzbar werden. Insgesamt macht dieses Gesetz die Versorgung einfacher, besser und effizienter.“

Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder:

„Manche Regelungen werden von der Zeit überholt und sind damit überflüssig. Als Bundesregierung haben wir uns vorgenommen, solche Regelungen konsequent abzuschaffen oder anzupassen. Das haben wir uns als Bundesregierung vorgenommen und das setzen wir auch konsequent um. Wir erleichtern damit den Alltag der Verkehrsunternehmen, entlasten Bürgerinnen und Bürger spürbar und reduzieren auch in der Verwaltung bürokratischen Aufwand. Wir streichen überflüssig gewordene Vorschriften, vereinfachen Verfahren und setzen auf digitale Lösungen. Ob im Taxi- und Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall dort, wo Regeln einfacher werden können, machen wir sie einfacher.“

Zeitgleich wurde auch ein Paket an Maßnahmen beschlossen, das noch bis Ende des Jahres umgesetzt werden soll.

Beschlossene Maßnahmen

Seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 hat die Bundesregierung 43 konkrete Maßnahmen quer über alle Ressorts umgesetzt. Dazu gehören u.a. weniger Hürden beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen und Glasfaser, beschleunigte Genehmigung von Verkehrsinfrastruktur-Projekten, Kostensenkung beim Führerschein durch digitalen statt Präsenzunterricht; das Digitale-Identitäten-Gesetz zur Einführung einer Wallet, mehr Flexibilität beim Einbau und Austausch von Heizungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie ein Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz, durch das rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Betrieben entfallen können.

Mit dem zweiten Entlastungskabinett kommen zehn weitere Entlastungsmaßnahmen hinzu. Zusammen mit den in den letzten sechs Wochen beschlossenen Maßnahmen ergibt sich eine Entlastung von 2,1 Milliarden Euro, seit dem ersten Entlastungskabinett beträgt die Gesamtentlastung 10,4 Milliarden Euro.

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Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im 1. Halbjahr 2026

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Berlin 15.07.2026

Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach vorläufigen Angaben Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von rund 13,87 Milliarden Euro erteilt. Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Gesamtwert von rund 2,5 Milliarden Euro genehmigt wurden.

Vom Genehmigungswert entfallen anteilig rund 9,6 Milliarden Euro auf Kriegswaffen und rund 4,3 Milliarden Euro auf sonstige Rüstungsgüter. Rund 12,8 Milliarden Euro entfallen auf erteilte Einzelausfuhrgenehmigungen und rund 1,1 Milliarden Euro auf Meldewerte zu Allgemeinen Genehmigungen.

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung sind dabei durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet.

Zur risikobasierten Beschleunigung und Verschlankung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte bei effizientem Einsatz der vorhandenen administrativen Ressourcen gelten dabei insbesondere für Lieferungen in EU- und bestimmte NATO-Länder verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Allgemeine Genehmigungen ersetzen in bestimmten typisierten Fallgestaltungen das Verfahren der Einzelgenehmigungen. Sie ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Lieferung und verstärken somit die Kooperationsmöglichkeiten insbesondere unter EU- und NATO-Ländern. Die Werte solcher Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit diese vorliegen, werden sie hier kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen.

Die Werte im Einzelnen:
Im ersten Halbjahr 2026 entfallen vom Genehmigungswert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter nahezu 9 Milliarden Euro auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (rund 8,9 Milliarden Euro, anteilig rund 6,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 2,1 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Dieser Wert ist Ausdruck der Umsetzung der NATO-Ziele im Bereich der Verteidigungsausgaben.

Weitere rund 2,5 Milliarden Euro an Rüstungsexportgenehmigungen wurden für die Ukraine zur militärischen Unterstützung ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg erteilt. Die Ukraine ist damit sowohl das Drittland[4] mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Für Drittländer insgesamt (einschließlich Ukraine) wurden Genehmigungen in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro erteilt (anteilig: rund 2,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 2,1 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter).

Zusammen betrachtet wurden rund 11,6 Milliarden Euro und damit rund 84 Prozent des Genehmigungswerts für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die Republik Korea und Singapur sowie die Ukraine erteilt.

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Evaluation der Übernahme der Stasi-Aktien ins Bundesarchiv

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Berlin 14.07.2026 

– Die Bundesregierung bewertet die Übernahme der Stasi-Unterlagen durch das Bundesarchiv als „gelungen“. Dies betont sie im „Evaluierungsbericht zum Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“, den sie als Unterrichtung (21/6550) vorgelegt hat. Angesichts der Unterschiedlichkeiten der gesetzlichen Aufträge und der jeweiligen Aktenbestände sei die Übernahme „weit überwiegend friktionslos“ verlaufen. Vor allem hätten sich die Bedenken, dass die Auflösung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) die Aufarbeitung des SED-Unrechts massiv einschränken oder sogar gänzlich beenden würde, als „gegenstandslos erwiesen“. Die Sichtbarkeit und Eigenständigkeit des Stasi-Unterlagen-Archivs (StUA) mit nationaler und internationaler Vorbildwirkung sei erhalten geblieben und habe mit Hilfe einer abgestimmten Gesamtkommunikation des Bundesarchivs „teilweise noch gesteigert“ werden können.

Die vollständige Digitalisierung der Stasi-Unterlagen und die dauerhafte Unterbringung der Papierakten nach archivfachlichen Standards stoßen laut des Evaluationsberichts dagegen weiterhin an Grenzen. Angesichts von 112,5 Kilometern Aktenbestand im StUA werde selbst bei einer hohen Digitalisierungsquote lediglich ein jährlicher Zuwachs von 0,5 Prozent des Gesamtbestands erreicht. Dies entspreche circa sechs Millionen Seiten von 1,4 Milliarden Seiten. Die Digitalisierung eines priorisierten Kernbestands und von konkret zur Benutzung vorgesehenen Akten erscheine deshalb als „ein akzeptabler Kompromiss“.

Die dauerhafte Unterbringung der Stasi-Akten sei in einem Archivzentrum in Berlin-Lichtenberg und an fünf Standorten in den ostdeutschen Ländern vorgesehen. Die vorbereitenden Maßnahmen seien zwar erfolgt, aber die aufwändigen und umfangreichen Bauplanungen noch nicht begonnen worden. Dafür stünden dem Bundesarchiv die ausreichenden Haushaltsmittel bisher „nicht zur Verfügung“, mahnt der Bericht.

„Nicht entscheidend vorangetrieben“ werden konnte laut dem Bericht die Rekonstruktion der vorvernichteten Stasi-Unterlagen. Die manuelle Rekonstruktion sei fortgesetzt worden. Im Rahmen eines im Juni 2023 eingeleiteten Interessenbekundungsverfahren habe kein Interessent ein bewährtes Verfahren und eine belastbare Kostenprognose für eine virtuelle Rekonstruktion der Unterlagen anbieten können. Daher sei zunächst ein begrenztes Pilotprojekt vorgesehen, um die grundsätzliche Machbarkeit zu erproben. Allerdings stünden dem Bundesarchiv dafür derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus müssten die rekonstruierten Seiten auch archivisch erschlossen werden. Auch hier stelle die Größenordnung von circa 15.400 Behältnissen (Säcken) noch nicht rekonstruierter Unterlagen die größte Herausforderung dar.

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Wichtige Sprachkompetenzen in der pflegerischen Versorgung

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Berlin 14.07.2026   

– In der Pflege sind nach Einschätzung der Bundesregierung Kenntnisse der Muttersprache der Pflegebedürftigen für das Pflegepersonal vorteilhaft zur Umsetzung eines ganzheitlichen, personzentrierten Pflegeverständnisses. Im Recht der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sei festgelegt, dass den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege möglichst Rechnung getragen werden solle, heißt es in der Antwort (21/6857) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6521) der Linksfraktion.

Im Rahmen des Projekts „Vielfalt Pflegen“ wurde den Angaben zufolge eine eLearningplattform zur Förderung transkultureller Kompetenzen für Mitarbeiter in der Pflege entwickelt. Die Lernplattform habe allen ambulanten und stationären Trägern, die Pflegeleistungen in der Kranken- oder Altenpflege anbieten, kostenlos zur Verfügung gestanden. In verschiedenen eLearning-Modulen seien Themen wie Pflegepraxis, Biografiearbeit, Kommunikation, Ernährung, Umgang mit Schmerz und Tod, aber auch Management und Netzwerkarbeit aus transkultureller Perspektive betrachtet worden.

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Expertenkommission warnt weiter von Risiken des Frackings

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Berlin 14.07.2026

– Die Expertenkommission Fracking stellt in ihrem Bericht 2026, der als Unterrichtung (21/7075) der Bundesregierung vorliegt, unverändert fest, dass es dem Deutschen Bundestag „obliegt“, auf der Grundlage des vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten zu prüfen.

In dem Berichtszeitraum 2025/26 seien keine neuen Studien in Auftrag gegeben worden, und die wissenschaftlichen Erkenntnisse gälten „unverändert zum Bericht von 2021“. In dem Jahr war die Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Risiken des Frackings in unkonventionellen Lagerstätten, also die Gewinnung von Erdgas in Schiefer-, Ton-, und Kohlegestein, vor allem Umweltrisiken mit sich bringen und aus diesem Grund in Deutschland seit 2017 verboten sind. Die Experten weisen in ihrem aktuellen Bericht darauf hin, dass diese Risiken weiter bestünden und eine erneute politische Diskussion darüber „transparent und abgewogen“ erfolgen sollte.

Der „Wissenschaftliche Beraterkreis Wirtschaftspolitik“, ein Gremium von Ökonomen, das das Bundeswirtschaftsministerium berät, war im Frühjahr in einem Gutachten, das infolge des Iran-Kriegs erstellt wurde, zu dem Ergebnis gekommen, Deutschland solle die Erdgasförderung durch Fracking „ernsthaft prüfen“ und „zulassen“. Auf diese Weise könnten Energieimporte aus dem Ausland reduziert werden.

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Stellvertreterkrieg in der Ukraine

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Berlin 14.07.2026

Vier Jahre und fünf Monate sind seit Beginn des andauernden Krieges zwischen der Ukraine und Russland vergangen. Der Krieg begann am 24. Februar 2022. Weder von Kiew noch von Moskau ist eine ernsthafte Initiative zur Beendigung des Leids der russischen und ukrainischen Bevölkerung in Sicht. Immer wenn der russische Präsident Wladimir Putin seine Bereitschaft zur Beendigung des Krieges erklärt, bombardieren russische Kampfflugzeuge erneut Kiew und andere Gebiete. Und immer wenn der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj seine Bereitschaft zu direkten Gesprächen mit Putin zur Beendigung des Krieges erklärt, kommen die Europäer – sei es auf Einladung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, des deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz oder des britischen Premierministers Keir Stamer  zusammen, um ihre materielle und moralische Unterstützung für die Ukraine zu bekräftigen.

Der Krieg hat sich zu einem Stellvertreterkrieg zwischen der NATO und Russland auf ukrainischem Boden entwickelt, ähnlich den Kriegen im Nahen Osten, wie dem Krieg zwischen Irak und Iran, und in Afrika, im Sudan, im Jemen und nun in der Ukraine. Diese Kriege werden von anderen Ländern unter dem Vorwand der Menschenrechte, der öffentlichen Freiheiten und der Bewahrung von Werten finanziert.

 Koalition der Kriegsfreunde – Kommentar zu den neuen Rüstungsprojekten für Kiew und Machtdemonstrationen in Paris

Martialisches ist geplant: Auf das Treffen vom gestrigen Montagabend, bei dem rund zwei Dutzend Unterstützerstaaten weitere Militärhilfen für die Ukraine beschließen wollen, soll in Paris eine Parade der französischen Streitkräfte folgen, wie es sie noch nie gegeben hat. 6800 Soldaten sollen aufmarschieren, 30 Prozent mehr Kampfjets, Panzer, Raketenwerfer und Co. ihre Stärke demonstrieren. Die Teilnehmer des Gipfels der „Koalition der Willigen“ werden dem Spektakel an Frankreichs Nationalfeiertag beiwohnen, unter ihnen der ukrainische Präsident Selenskyj und Bundeskanzler Merz.

Vor 2022 hätte wohl niemand geglaubt, dass es derart teure wie kindische Machtdemonstrationen im aufgeklärten Europa jemals wieder geben würde. Stets hatte die westliche Presse mit einer gewissen Faszination auf die martialischen Moskauer Militärparaden geblickt – und sie vom Standpunkt des angeblich so viel zivilisierteren Westens spöttisch kommentiert. Jetzt ist also auch die „freie Welt“ zurück im 20. Jahrhundert. Die Pariser Parade ist sichtbarster Ausdruck einer regressiven Entwicklung, die von den Rüstungskonzernen befeuert wird. Diplomaten spielen im außen- und sicherheitspolitischen Diskurs auch des Westens keine Rolle mehr.

Stattdessen geht es immer nur um noch mehr Munition für Patriot-Raketenabwehr und um Zigtausende Drohnen, die modern, weitreichend, tödlich und präzise und vergleichsweise billig sind. Und an deren Weiterentwicklung nach praktischer Erprobung auf dem Schlachtfeld im Osten man brennend interessiert ist. Aus der vor allem für ukrainische und russische Soldaten zehntausendfach todbringenden Logik scheint unter den Staats- und Regierungschefs, die im Élysée-Palast zusammentrafen, niemand herauszuwollen.

Dass auch Putin im Kreml das nicht will, liegt auf der Hand. Die Fortsetzung des Krieges hält ihn derzeit noch an der Macht. Dennoch wäre es am militärisch auch ohne die derzeit laufende Aufrüstung überlegenen Westen, Verhandlungen anzustoßen, um endlich das Leid der Soldaten in den Schützengräben dieses furchtbaren Abnutzungskrieges zu beenden. Der hat mutmaßlich schon Hunderttausende Leben gefordert; und weitere Hunderttausende sind lebenslang versehrt. Sie haben Gliedmaßen, das Augenlicht, ihr Gesicht verloren, und das mehr als ein Jahrhundert nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, aus dessen Barbarei die Menschheit damals gelernt haben wollte.

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Flüge zur „Freisetzung von Stoffen in die Atmosphäre“

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Berlin 13.07.2026   

– „Genehmigung, Kontrolle und Monitoring atmosphärischer Stoffeinträge durch Forschungs- und Militärflüge sowie Wettermodifikationsprogramme“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/6975). Darin erkundigen sich die Abgeordneten bei der Bundesregierung unter anderem danach, wie viele Genehmigungen für Flüge im deutschen Luftraum in den Jahren 2020 bis 2025 erteilt wurden, bei denen atmosphärische Messungen, insbesondere zu Aerosolen, Wolken oder Spurengasen, durchgeführt wurden oder bei denen die Freisetzung von Stoffen in die Atmosphäre Bestandteil des beantragten oder genehmigten Flugprofils war.

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Palestine Donor Group in Brüssel: Entwicklungsministerin unterstützt EU-Initiative für Menschen in Gaza

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Berlin 13.07.2026

Deutschland wird die Menschen in Gaza weiter unterstützen und beteiligt sich an einer EU-Initiative, die heute in Brüssel beim zweiten Treffen der Palestine Donor Group vorgestellt wird.  Ziel der Initiative aus europäischen Ländern und der EU-Kommission ist es, knapp 900 Millionen Euro für Early Recovery Maßnahmen in Gaza bereitzustellen. Das Treffen erfolgt auf Einladung der EU-Kommission und der Palästinensischen Behörde (PA). Die Bundesregierung wird von Entwicklungsministerin Alabali Radovan vertreten.

Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan: „Die katastrophale Situation in Gaza muss wieder stärker in den politischen Fokus rücken. Auch deshalb kommen wir heute in Brüssel zusammen. Als europäische Initiative wollen wir schnellstmöglich Sofortmaßnahmen auf den Weg bringen, um das Leben für die Menschen in Gaza erträglicher zu machen.  Unsere Initiative ist gleichzeitig ein Appell an den Friedensrat unter Präsident Trump, die zugesagten Milliarden bereitzustellen und den Wiederaufbau Gazas in die Tat umzusetzen. Die Initiative wird auch neue Impulse geben für die zügige Umsetzung des 20-Punkte-Plan des Friedensrates. Es müssen endlich die Rahmenbedingungen für einen Wiederaufbau geschaffen werden – zu der auch eine Entwaffnung der Hamas gehört.“

Die Lebensbedingungen in Gaza sind weiterhin katastrophal. Immer noch leben 90 Prozent der gut zwei Millionen Menschen als Binnenvertriebene dicht an dicht auf einem kleinen Teil des Gazastreifens. Durch Wasserknappheit, mangelhafte Abwasserversorgung und fehlendes Abfallmanagement breiten sich Krankheiten und eine Nagetierplage rasant aus.  Auch die Sicherheitslage bleibt fragil. Über 1.000 Menschen sind seit Beginn des Waffenstillstands im Oktober 2025 getötet worden, darunter mindestens 265 Kinder.

Zu den Sofortmaßnahmen (Early Recovery) gehören vor allem die nötigsten Reparaturen an zerstörter Infrastruktur, Schutt- und Abfallbeseitigung sowie Lieferung und Aufbau von Unterkünften. Als Teil der EU-Initiative wird das BMZ seine Unterstützung ausweiten und beispielsweise Wasserinfrastruktur wieder funktionsfähig machen und Bäckereien wieder zum Laufen bringen. Die Unterstützung erfolgt über UN-Partner und Nichtregierungsorganisationen vor Ort. Das BMZ stellt dafür im Rahmen der EU-Initiative 66,5 Millionen Euro an neuen Mitteln zur Verfügung. Hinzu kommen knapp 57 Millionen Euro aus bereits laufenden Projekten.

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Familienplanung weltweit unter Druck

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Berlin 13.07.2026

– In fünf von sieben Weltregionen gelten zwei Kinder als die ideale Familiengröße. Doch bei einer großen Mehrheit der Menschen entspricht dies nicht der realisierten Kinderzahl. Eine neue Studie zum Weltbevölkerungstag am 11. Juli zeigt, dass die Rahmenbedingungen viele junge Menschen davon abhalten, ihre Familienplanung zu verwirklichen.

Die Studie “Lives, Choices and Futures – What young people want and what shapes their decisions about relationships and parenthood” des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) untersucht, was junge Menschen sich wünschen und was ihre Entscheidungen in Bezug auf Beziehungen und Elternschaft beeinflusst. Im Rahmen der “Demographic Futures”-Umfrage wurden in 73 Ländern über 100.000 internetnutzende Menschen zwischen 18 und 39 Jahren befragt.

„Die Ergebnisse deuten auf eine Kluft zwischen den Erwartungen und den wahrgenommenen Möglichkeiten hin“, so UNFPA-Exekutivdirektorin Diene Keita im Vorwort zum Bericht. Als Voraussetzung für Elternschaft nennen 88 Prozent finanzielle Sicherheit, 87 Prozent sichere Beschäftigung und 85 Prozent emotionale Bereitschaft.

Beispiel Deutschland

Diese Voraussetzungen sehen offenbar auch in Deutschland die wenigsten erfüllt. Aktuelle Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA belegen: Die Geburtenrate ist zwischen 2021 und 2024 von 1,58 auf 1,35 Kinder pro Frau gesunken, während der Kinderwunsch im gleichen Zeitraum stabil blieb. Frauen wünschen sich im Schnitt 1,76, Männer 1,74 Kinder; die als ideal angesehene Kinderzahl liegt bei rund 2,2.

Der sogenannte „Fertility Gap“ – die Differenz zwischen Kinderwunsch und tatsächlicher Geburtenrate – hat sich bei Frauen im angegebenen Zeitraum von 0,18 auf 0,41 mehr als verdoppelt. Die Rahmenbedingungen machen es für junge Menschen schwierig, ihre gewünschte Kinderzahl zu verwirklichen – und das gilt global. „In Ländern des Globalen Nordens wie Deutschland sind verlässliche Kinderbetreuung, bezahlbarer Wohnraum und eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit dabei ebenso entscheidend, wie die stärkere Beteiligung von Vätern an der Sorgearbeit“, sagt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung.

Ungewollt schwanger

In anderen Weltregionen bekommen junge Frauen zu früh und mehr Kinder, als sie sich selbst wünschen. Laut UNFPA haben weltweit 44 Prozent aller Frauen und Mädchen keine Entscheidungsgewalt über ihre sexuellen Beziehungen, Verhütung oder reproduktive Gesundheitsversorgung. Fehlende Sexualaufklärung und Zugang zu Verhütungsmitteln führen dazu, dass viele Mädchen und junge Frauen unbeabsichtigt und oft schon im Teenageralter schwanger werden.

„Nur wer aufgeklärt ist, kann informierte Entscheidungen über Sexualität und Kinderwunsch treffen“, erklärt Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. “In Afrika wächst derzeit die größte Jugendgeneration aller Zeiten heran: Drei von fünf Menschen auf dem Kontinent sind jünger als 25 Jahre alt. Es ist wichtig, ihre Wünsche und Bedarfe genau zu kennen und daraus passgenaue Angebote zu entwickeln, denn von diesen jungen Menschen und ihren Perspektiven wird abhängen, wie der Kontinent sich in den nächsten Jahrzehnten entwickelt.”

Gleichberechtigung zentral

Die Gleichberechtigung von Frauen sei nicht nur für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Subsahara-Afrika zentral, betont Angela Bähr, Vorständin Programme der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW): „Nur, wenn Mädchen und Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung haben, können sie ein selbstbestimmtes Leben führen, nicht zuletzt in Sachen Sexualität, Verhütung und Familienplanung.“

Die Frauen in die Lage zu versetzen, selbst zu entscheiden, ob und wie viele Kinder sie bekommen, ist der Schlüssel für eine nachhaltige demografische Entwicklung. Daher sei es die oberste Aufgabe der Politik, in die Förderung der jungen Menschen sowohl im Globalen Norden als auch im Globalen Süden zu investieren, fordert Angela Bähr. „Dazu gehört die entsprechende Ausbildung, die Bereitstellung einer jugendfreundlichen Gesundheitsversorgung und die Geschlechtergleichstellung.“

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Der Ruf Deutschlands

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Berlin 10.07.2026

– Der deutsche Außenminister Johannes Wadephul bestätigte am Donnerstag, den 9. Juli, bei einem Empfang für Vertreter aus Politik, Medien, Wirtschaft und Parlament, dass die Welt Deutschland respektiere und dass die Weigerung der UN-Mitgliedstaaten, Deutschland für die Jahre 2027 und 2029 in den UN-Sicherheitsrat zu wählen, auf den russischen Krieg gegen die Ukraine zurückzuführen sei. Er merkte an, dass Deutschland in der Welt einen guten Ruf genieße.

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Meilenstein für die Versorgungssicherheit: Kapazitätsmarkt sichert zukünftig die Stromversorgung ab

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Berlin 10.07.2026

– Mit der heutigen Befassung des Bundesrats wurde der Entwurf des BMWE für ein Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) final beschlossen. Gestern hatte bereits der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz schafft einen verlässlichen Rahmen für die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in Deutschland und bildet die Grundlage für die ersten Ausschreibungen für neue, steuerbare Kapazitäten im September 2026. Für Marktakteure besteht nun Planungs- und Investitionssicherheit.

Bundesministerin Katherina Reiche: „Das StromVKG sichert die Versorgungssicherheit in Deutschland. Mit dem heutigen Beschluss im Bundestag gibt es nach jahrelanger Unsicherheit endlich einen klaren Fahrplan. Unternehmen in Deutschland können sich darauf verlassen, dass sie weiterhin zu jedem Zeitpunkt, auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, mit Strom versorgt sind. Energieunternehmen können investieren und die neuen Kraftwerke errichten, die uns den Kohleausstieg ermöglichen. Wir setzen mit dem StromVKG auf Markt, Wettbewerb und Technologieoffenheit. Die Weichen sind gestellt für die ersten Ausschreibungen im September 2026. So machen wir die Stromversorgung in Deutschland fit für die 2030er Jahre.“

Das Stromsystem in Deutschland steht ab Anfang der 2030er Jahre vor zunehmenden Herausforderungen. Das zeigen nationale und europäische Analysen zur Versorgungssicherheit.

Mit dem StromVKG wird ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 eingeführt. Er sorgt dafür, dass ausreichend Anlagen gebaut werden und betriebsbereit sind. Umgesetzt wird der Kapazitätsmarkt durch stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von steuerbaren Kapazitäten. Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können und zur Sicherung der Stromversorgung beitragen.

Den ersten, substantiellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten die Ausschreibungen über rund 10 Gigawatt (GW) sogenannter „Langzeitkapazitäten“. Diese Ausschreibungen werden bereits im September und Dezember 2026 durchgeführt. Bezuschlagt werden Anlagen, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen, um auch sogenannte „Dunkelflauten“ – also längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und Sonnenenergie – abzusichern. Durch eine regionale Steuerung ist sichergestellt, dass neue Anlagen dort errichtet werden, wo sie für eine sichere und effiziente Versorgung und einen stabilen Netzbetrieb am meisten gebraucht werden. Auch werden europäische Wertschöpfungsketten gestärkt: Wesentliche Komponenten dieser Anlagen müssen in der EU oder einem Drittstaat gefertigt werden, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet.

Weitere 2 GW werden im Mai 2027 ausgeschrieben. Bei diesen Ausschreibungen wird kein Langzeitkriterium angewendet.

Im Dezember 2027 und im Jahr 2029 folgen weitere Ausschreibungsrunden, die neben Kapazitäten wie z.B. Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager und Bestandsanlagen einschließen. Die Bundesnetzagentur wird die Ausschreibungsmengen für diese Ausschreibung auf Basis des jeweils aktuellen Versorgungssicherheitsmonitorings so berechnen, dass der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 gedeckt ist.

Das BMWE ist zuversichtlich, dass die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung des StromVKG rechtzeitig vor dem ersten Ausschreibungstermin im September 2026 erteilen wird.

Zukünftige Bedarfe an steuerbaren Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung ab 2032 werden über einen umfassenden Kapazitätsmarkt gedeckt werden. Es ist geplant, die entsprechenden Regelungen für diesen Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 vorzulegen.

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Gespräche mit der Immobilienbranche

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Berlin 10.07.2026   

– Die Bundesregierung hat eine Reihe von Gesprächen mit der Immobilienwirtschaft sowie mit Branchenverbänden wie dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und dem Zentralen Immobilien Ausschuss geführt. Auch mit Vertretern von Mieterverbänden sei gesprochen worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/6884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6606). Die Antwort enthält detaillierte Angaben zu den Gesprächen. Auf die Frage nach den Themen heißt es, da Gesprächsinhalte nicht systematisch protokolliert würden, könne diese Frage nicht belastbar beantwortet werden

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