Wirtschaft
Weiterhin große Unterschiede zwischen den Branchen
Wiesbaden 20.03.2026
– Knapp die Hälfte (49 %) aller Beschäftigten in Deutschland waren
im Jahr 2025 in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt. Damit blieb die
Tarifbindung im Vergleich zu den Vorjahren konstant. Die Tarifbindung weist
hierbei den Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben an allen
Beschäftigten aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt,
bestanden auch 2025 deutliche Unterschiede zwischen den Branchen: Die höchste
Tarifbindung gab es im Wirtschaftsabschnitt „Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung; Sozialversicherung“ mit 100 %. Es folgten die Abschnitte
„Energieversorgung“ (84 %), „Erziehung und Unterricht“ (79 %) und „Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen (68 %)“.
Politik
Kabinett gibt Startschuss für Reallabore in ganz Deutschland
Berlin 06.05.2026
Die Bundesregierung hat heute einen wichtigen Schritt unternommen, um Reallabore in ganz Deutschland zu ermöglichen. Ziel ist es, das Land als Wirtschafts- und Innovationsstandort nachhaltig zu stärken, indem Freiräume für Innovation geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut werden. Grundlage ist der heutige Kabinettbeschluss der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegten Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz.
Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Dadurch kann frühzeitig über Chancen und Risiken gelernt und der Praxis-Transfer erleichtert werden. Bislang stehen der praktischen Umsetzung von Reallaboren jedoch oftmals Hürden im Weg. Hier setzen die Regelungen an. Über alle Innovationsbereiche hinweg werden Rahmenbedingungen auf dem gesamten Weg einer Innovation in die Erprobung im Reallabor und von dort in die allgemeine Anwendung verbessert. Als neuer, wichtiger Anwendungsbereich für Reallabore kommt zudem die passgenaue Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren hinzu: Durch eine allgemeine Erprobungsklausel wird es Behörden ermöglicht, bessere und schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung zu testen, z. B. durch den Einsatz von KI oder dem Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – und dabei von verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuweichen. Konkrete Freiräume in Fachgesetzen ermöglichen zudem Erprobungen im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, in der digitalen Verwaltung, bei der Registermodernisierung für die Wirtschaft, im Bildungsbereich, im Telekommunikationssektor oder auch im Luftverkehr.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Mit dem Bundeserprobungsgesetz schaffen wir Raum für Ideen, die unser Land voranbringen. Wer Innovation will, darf sie nicht im Regulierungsdickicht ausbremsen. Wir geben Wirtschaft und Verwaltung die Freiheit, Neues schneller auszuprobieren – damit aus guten Ideen echte Dynamik wird.“
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger: „Wir durchschlagen heute den gordischen Knoten der deutschen Verwaltungsbürokratie. Das Bundeserprobungsgesetz gibt den Behörden vor Ort die Freiheit, den schnellen, digitalen und unbürokratischen Staat einfach mal zu machen. Damit liegt die Entscheidung bei den Menschen, die die Prozesse in ihrem Zuständigkeitsbereich am besten kennen. Vertrauen statt Kontrolle: Wir geben unseren Beamtinnen und Beamten endlich den Freiraum, mutig und innovationsfreudig handeln zu können.“
Stärkung und Erweiterung des bisherigen Gesetzentwurfs
Konkret schlägt die Bundesregierung vor, den bisherigen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren dreifach zu stärken und zu erweitern. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz.
1) Rahmenbedingungen für Innovationsförderung bereichsübergreifend verbessern: Genehmigungsprozesse werden innovationsfreundlicher und die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt. Ein strukturierter Wissenstransfer sorgt dafür, dass die Praxis-Erkenntnisse zügig in der Gesetzgebung berücksichtigt werden und damit der Weg für Zukunftslösungen in den Markt geebnet.
2) Ermächtigung der Behörden, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen: Maßnahmen zur Beschleunigung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Verwaltungsdigitalisierung können zukünftig vor Ort erprobt werden – z. B. durch den Einsatz von KI, Zusammenlegung von behördlichen Zuständigkeiten und Verfahrensschritten oder Erprobung proaktiver Verwaltungsleistungen. Dafür dürfen Bundes-, Landesbehörden und Kommunen von bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen. Wenn die Erprobung erfolgreich ist, soll diese deutschlandweit ausgerollt und bundesrechtliche Regelungen angepasst werden.
3) Schaffung neuer rechtlicher Experimentierklauseln, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetze implementiert werden sollen. Dadurch werden konkrete neue Freiräume für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft geschaffen.
Neue Freiräume für Erprobungen
In diesen Bereichen sollen durch neue Experimentierklauseln zukünftig Innovationen und technologischer Fortschritt praktisch erprobt werden können:
· Gesundheitswesen: Testen vereinfachter Konformitätsbewertungsverfahren für IT-Systeme, um digitale Lösungen schneller in die Versorgung zu bringen.
· Digitale Verwaltung: Durch Änderungen im OZG wird die Erprobung der EUDI-Wallet für die Digitale Identität ermöglicht. Ein auf Grundlage des Gesetzes möglicher Probebetrieb kann die Wallet-Einführung in Deutschland vorbereiten.
· Jugendmedienschutz: Automatisierte Bewertungssysteme eröffnen neue Wege bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Dies verspricht schnellere, effizientere Verfahren bei gleichbleibend hohem Schutzniveau.
· Bürokratierückbau für die Wirtschaft: Probeweise Anbindung verschiedener Register an das Unternehmensbasisdatenregister und damit Testen einer lückenlosen Vernetzung der Verwaltung. Das wäre die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen gemäß des Once-Only-Prinzips Ihre Daten nur noch einmal angeben müssen. Unternehmen profitieren so von deutlich reduzierten Meldepflichten.
· Bildungsbereich: Vereinfachung beim BAföG-Genehmigungsprozess. Die Erprobung des automatisierten Abrufs von Nachweisen beschleunigt die Antragstellung und reduziert den Verwaltungsaufwand.
· Telekommunikationssektor: Die neue Regelung ermöglicht es der Bundesnetzagentur, befristete Abweichungen von regulatorischen Vorgaben im Bereich der Frequenzordnung zu genehmigen – immer dann, wenn dies der Erprobung neuer Technologien oder Verfahren dient. So wird der Rahmen für zukunftsweisende Entwicklungen wie Quantentechnologien oder innovative Netzbetriebsverfahren geschaffen.
· Luftverkehrsrecht: Zukünftig soll die Regelung der Erprobung moderner Technologien im Luftraum in Reallaboren ermöglicht werden, insbesondere im Bereich unbemannter Luftfahrtsysteme und sogenannter U-Space-Konzepte.
Alle Empfehlungen der Formulierungshilfe verfolgen das Ziel, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen und gleichzeitig die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Kombination aus regulatorischer Flexibilität und gezieltem Praxistest entstehen neue Chancen für technologische Entwicklung, wirtschaftliches Wachstum und bürgernahe Dienstleistungen.
Erprobungsklauseln in den Ländern
Das Bundeserprobungsgesetz ergänzt durch die allgemeine Erprobungsklausel bereits bestehende vergleichbare Regelungen zur Erprobung und Flexibilisierung aus Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. In Nordrhein-Westfalen wurde zudem gestern, am 05. Mai 2026, ein „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von Regelungen für kommunale Körperschaften (KommBefrG)“ vom Kabinett beschlossen, das es Kommunen ermöglicht, vom Landesrecht abzuweichen
Wirtschaft
ifo Institut: Geschäftsklima in der Chemische Industrie auf Dreijahrestief
München 06.05.2026
– Das Geschäftsklima in der Chemischen Industrie hat sich im April eingetrübt. Der Geschäftsklimaindex sank auf minus 29,0 Punkte, nach minus 25,1* Punkten im März. Das ist der niedrigste Wert seit fast drei Jahren. Ihre aktuelle Geschäftslage schätzen die Unternehmen mit minus 27,1 Punkten etwas besser ein als im März mit minus 31,2* Punkten. Hingegen brachen die Erwartungen regelrecht ein: von minus 18,6* auf minus 30,9 Punkte. „Die Chemiebranche blickt sehr pessimistisch in die Zukunft, trotz vereinzelter Lichtblicke im laufenden Geschäft“, sagt ifo-Branchenexpertin Anna Wolf.
Die aktuellen Turbulenzen in den globalen Lieferketten – ausgelöst durch die Iran-Krise – haben im April zu einer paradoxen Entwicklung geführt: Einerseits melden Unternehmen einen Anstieg der Auftragseingänge, weil Kunden auf einheimische Produkte ausweichen. Gleichzeitig kämpft jedes dritte Unternehmen mit Materialknappheit. So stiegen die Preise für Chemikalien und die Unternehmen erwarten weitere Preissprünge. Die Unternehmen bewerten die gestiegene Nachfrage allerdings als vorübergehend: Für die kommenden Monate planen sie wieder mit einer geringeren Produktion, auch die Beschäftigungspläne bleiben restriktiv. „Die schwache Belebung der Geschäftslage im April ist vor allem das Spiegelbild gestörter Lieferketten und nicht eines tragfähigen Aufschwungs“, sagt Wolf.
Politik
Umsatz mit Fairtrade-Produkten knackt 3-Milliarden-Grenze
Köln 06.05.2026
– Der Umsatz mit Fairtrade-Produkten hat 2025 ein Rekordhoch von 3,14 Milliarden Euro erreicht. Das ist ein Anstieg von knapp 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pro Kopf gaben Verbraucher rund 38 Euro für fair gehandelte Produkte aus.
„Das ist ein tolles Ergebnis und wichtiges Signal für den Markt. Vor allem angesichts der aktuellen Situation mit steigenden Preisen und schwacher Konsumneigung“, sagt Benjamin Drösel, Vorstand für Marketing bei Fairtrade Deutschland.
Absatz wichtiger Fairtrade-Produkte wächst
Fairtrade-Bananen stiegen um 7 Prozent auf 130.550 Tonnen und einen Marktanteil von rund 17 Prozent – bei Fairtrade-Bio-Bananen sind es sogar 80 Prozent Marktanteil. Der Absatz von Fairtrade-Kakaobohnen stieg entgegen dem Negativtrend auf dem Gesamtmarkt auf 92.100 Tonnen und damit um rund 3,5 Prozent. Der Marktanteil von Fairtrade-Kakao liegt bei 21 Prozent. Fairtrade-Kaffee verbuchte mit 1,04 Milliarden Euro ein deutliches Umsatzplus aufgrund hoher Kaffeepreise, ging mit 24.000 Tonnen im Absatz jedoch leicht zurück. Sein Marktanteil liegt bei stabilen 5 Prozent. Fairtrade-Blumen verzeichneten mit 472 Millionen Stielen einen Absatzrückgang von 8 Prozent – der größte Rückgang seit der Corona-Pandemie. Mit 37 Prozent Marktanteil bleiben Fairtrade-Rosen dennoch das erfolgreichste Fairtrade-Produkt.
Große Wirkung durch Prämiengelder
Zusätzlich zum Verkaufspreis erhielten Produzenten rund 42 Millionen Euro Prämiengelder durch Fairtrade-Verkäufe auf dem deutschen Markt. Geld, das für notwendige Investitionen dringend gebraucht wird: „Ob Kaffee, Bananen oder Blumen: Neue Gesetzgebungen verlangen Produzentinnen und Produzenten immer mehr ab. Zusätzlich treiben Klimawandel und globale Krisen wie die in Venezuela oder im Iran die Produktions- und Transportkosten in die Höhe“, so Claudia Brück, Vorständin von Fairtrade Deutschland. „Steigende Kosten müssen dringend entlang der gesamten Lieferkette fair verteilt werden. Auch Verbraucher werden in Zukunft mit Kostensteigerungen rechnen müssen. Nur so können wir Lieferketten langfristig absichern“, warnt Brück.
EU stärkt Vertrauen in etablierte Siegel
Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) gelten ab 27. September wesentlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die EmpCo in erster Linie mehr Transparenz“, sagt Dr. Friederike Elsner, Projektleiterin Siegelklarheit der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen dürfen Behauptungen wie „fair“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ nur noch dann verwenden, wenn sie diese auch beweisen können. Seriöse Siegel werden damit an Relevanz gewinnen.“
Hinter dem Fairtrade-Siegel stecken international gültige, zertifizierte Standards sowie eine unabhängige Auditierung. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt in ihrer aktuellen Ausgabe 05/2026 das Fairtrade-Siegel und bestätigt seine hohe Aussagekraft und Transparenz gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Fairness-Gedanke wächst
Immer mehr Menschen aus der Zivilgesellschaft engagieren sich für den fairen Handel: 933 Fairtrade-Towns, 1.026 Fairtrade-Schools und 51 Fairtrade-Universities sind bereits ausgezeichnet worden. 2025 erhielt das erste Fairtrade-Bundesland den Titel. „Das Saarland beweist, dass sozialer und ökologischer Wandel auch auf Landesebene umgesetzt werden kann: Jetzt ist es an den 15 anderen Ländern, nachzuziehen“, betont Christina Arkenberg, Aufsichtsratsvorsitzende von Fairtrade Deutschland. Neben einem breiten Zivilgesellschaftlichen Bündnis wird Fairtrade von mehr als 30 Mitgliedsorganisationen getragen. 2026 kommt Solidaridad Deutschland e.V. als 35. Mitglied hinzu.
Quelle: fairtrade.net
Politik
BMWE startet Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge
Berlin 05.05.2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startet heute das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (CCfDs).
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. CO₂-Differenzverträge setzen gezielte Anreize für Unternehmen, ihre Produktionsprozesse marktwirtschaftlich und technologisch offen im Einklang mit europäischen und nationalen Klimazielen weiterzuentwickeln – und damit zugleich in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Industriestandorts Deutschland zu investieren. Im Bundeshaushalt sind bis zu fünf Milliarden Euro für die Gebotsrunde 2026 vorgesehen.
Auf Basis von Feedback aus der Industrie und anderen Stakeholdern wurden die CO2-Differenzverträge seit der ersten Gebotsrunde im Jahr 2024 umfangreich überarbeitet. Die Architektur des Programms ist nun deutlich technologieoffener und flexibler ausgestaltet:
Die Anforderungen an die CO2-Emissionsminderung wurden angepasst: Nach vier Jahren müssen CO2-Emissionen um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Referenzsystem reduziert sein (vormals 60 Prozent nach drei Jahren), im letzten Jahr um mindestens 85 Prozent (vormals 90 Prozent).
CCU/S-Technologien sind zugelassen, wenn überwiegend Prozessemissionen oder schwer vermeidbare Emissionen vorliegen (insbesondere bei Anwendungen in den Sektoren Zement und Kalk sowie Steamcracker). Die Anforderungen mit Blick auf den Einsatz von Erdgas und anderen fossilen Brennstoffen bei CCU/S-Vorhaben wurden überarbeitet.
Reine Industriedampfprojekte sind förderfähig; so können auch Vorhaben, die rein der Prozesswärmeerzeugung dienen, bei der Dekarbonisierung unterstützt werden.
Ziele und Förderansatz der CO2-Differenzverträge
Durch die Förderung über CO2-Differenzverträge werden Mehrkosten CO2-armer Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Dabei werden sowohl Entwicklungen des CO2-Preises als auch der Energiepreise berücksichtigt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Ziel ist es, Vorhaben zu identifizieren, die mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umgesetzt werden können. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mittel effektiv verwendet und nur die effizientesten Projekte unterstützt werden. Das Programm richtet sich an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 1 unterliegen.
Politik
ifo Institut: Ölkonzerne geben Tankrabatt bislang nur teilweise weiter
München 05.05.2026
– Der seit 1. Mai geltende Tankrabatt der Bundesregierung kommt nur teilweise an den Zapfsäulen an. Das zeigen aktuelle Berechnungen des ifo Tankrabatt-Trackers. „Beim Diesel haben die Tankstellen in den ersten drei Tagen von den 17 Cent Steuersenkung je Liter durchschnittlich 4 Cent weitergegeben. Beim Superbenzin waren es durchschnittlich 12 Cent von den 17 Cent Steuersenkung“, sagt Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft. „Die geringe Weitergabe beim Diesel könnte damit zusammenhängen, dass Deutschland Diesel importiert. Was am Wochenende getankt wurde, unterlag vermutlich noch der vollen Steuer.“
„Auch wenn die Politik kurzfristig einen günstigeren Benzinpreis an den Zapfsäulen erzielt hat, werden hiermit die falschen Anreize gesetzt“, sagt Neumeier. Angesichts der aktuellen Verknappung des Angebots trägt diese Maßnahme nicht dazu bei, weniger Diesel und Benzin zu verbrauchen. „Zudem ist der Rabatt wenig zielgenau, da Menschen mit höherem Einkommen tendenziell höhere Spritausgaben haben und daher stärker profitieren“, sagt ifo-Forscher David Gstrein.
„Mit dem Tankrabatt-Tracker wollen wir Transparenz schaffen und die Öffentlichkeit darüber informieren, ob das von der Politik definierte Ziel, die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, tatsächlich eingehalten wird“, sagt Gstrein, der den Tankrabatt-Tracker zusammen mit Christian Gréus, Florian Neumeier, Ramona Schmid und Stefan Smutny entwickelt hat. Ob die Ölkonzerne die Steuersenkung langfristig an die Konsumenten weitergeben, wird die Preisentwicklung in den kommenden Wochen zeigen. Der Tankrabatt-Tracker vergleicht die Kraftstoffpreise in Deutschland mit denen in Frankreich vor und nach dem 1. Mai auf Basis eines wissenschaftlichen Ansatzes. Durch diese Berechnungen zeigt sich, ob und in welchem Umfang der Tankrabatt an die Autofahrer*innen weitergeben wird.
Die Ergebnisse werden an jedem Werktag auf Basis der Spritpreise vom Vortrag aktualisiert. Damit kann jede*r interessierte Bürger*in Tag für Tag nachvollziehen, ob der Tankrabatt die versprochene Wirkung entfaltet und die Spritpreise senkt. Auf der Webseite finden sich außerdem Informationen zu den verwendeten Daten und zu den Methoden, die die Wissenschaftler für ihre Auswertung nutzen
Wirtschaft
dm startet Bewerbungsphase für kostenfreies musikpädagogisches Weiterbildungsprogramm für Kindergärten
– Zahlreiche Studien belegen, dass gemeinsames Singen ein Schlüsselelement für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern ist. dm-drogerie markt fördert daher seit beinahe zwei Jahrzenten die Sing- und Bewegungsfreude in Kindergärten. Ab sofort und bis zum 31. August können sich Erzieherinnen und Erzieher auf www.singende-kindergaerten.de für die kostenfreie Weiterbildung im nächsten Jahr bewerben.
Das Weiterbildungsprogramm „Singende Kindergärten“ von dm will Erzieherinnen und Erzieher dazu ermutigen, ihre eigene Sing- und Bewegungsfreude neu zu entdecken und eigenständig Sing- und Bewegungsrituale im Kindergarten-Alltag zu integrieren. Die kostenfreie Weiterbildung startet Anfang 2027 in die neue Runde. Ab sofort und bis zum 31. August können sich Interessierte auf www.singende-kindergaerten.de bewerben. Die Workshops finden über neun Monate verteilt und größtenteils digital statt, sodass die Teilnahme wohnortunabhängig möglich ist. Alle Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Tageseltern, die in einer Kindertageseinrichtung tätig sind und aktiv an den Workshops und Kindergartenbesuchen teilnehmen können, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Die Weiterbildung setzt keine gesanglichen Vorkenntnisse voraus, denn das Stimmcoaching selbst steht zentral auf der Agenda.
Ein Lied im Morgenkreis, ein paar Reime beim Zähneputzen, eine Aufräum-Melodie – mit Hilfe von Singen und Musik entstehen im Kindergarten-Alltag Rituale, die die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern stärken und ihnen Orientierung im Tagesverlauf geben. Studien belegen, dass Singen bei Kindern wesentlich zur Sprach- und Gehörentwicklung beiträgt, das Körperbewusstsein schult, Selbstvertrauen spendet, die Kooperationsfähigkeit fördert und Gemeinschaftsgefühl stiftet. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Kinder, die viel singen, doppelt so häufig als „schulfähig“ eingestuft werden wie wenig singende. Damit entwickelt sich das Singen im Kindergarten- und Vorschulalter von einem rein spielerischen Angebot zu einem wirksamen Förderinstrument.
„Das gemeinsame Singen ist etwas, das letztlich unsere Kooperationsfähigkeit schult. Und das kann man nicht früh genug lernen. Es ist nicht nur später im Arbeitsleben wichtig, um Großartiges zu leisten, sondern auch als Gesellschaft brauchen wir diese Kompetenz. Wenn wir kooperativ miteinander umgehen, kann eine liberale Demokratie gelingen. So gesehen ist Singen etwas, das die Grundfesten unsere Gesellschaft stärkt”, erläutert Christoph Werner, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung.
Seit 2009 wächst die dm‑Initiative stetig weiter: Über 10.000 Erzieherinnen und Erzieher haben bereits den positiven Effekt des Weiterbildungsangebots erfahren. Dafür erarbeiten unabhängige erfahrene Musikpädagoginnen und -pädagogen die Programminhalte nach aktuellem Forschungsstand. Sie unterstützen die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten bei der praktischen Umsetzung und vermitteln musikalisches Lernen als spielerischen, schöpferischen und sinnstiftenden Prozess. Dabei werden traditionelle Kinderlieder aus aller Welt, anlassbezogen umgedichtete Kinderlieder sowie eigene Verse der Erzieherinnen, Erzieher und Kinder gesungen.
Die Teilnehmenden können wählen, ob sie die gesamte Weiterbildung digital absolvieren möchten, oder in einer Kombination aus Online- und Präsenz-Workshops. Dabei finden die drei ganztägigen Workshops in Präsenz in 13 Städten deutschlandweit statt – diesmal in Berlin, München, Hamburg, Kaiserslautern, Erfurt, Dresden, Braunschweig, Pforzheim, Rostock, Osnabrück, Gießen, Dortmund und Singen (am Hohentwiel).
Digitale Schnupperkurse und kostenfreie Liederbücher für alle Interessierten
Bei digitalen Schnupperkursen können Kindergärten und Familien erste Einblicke und praktische Impulse für das Singen und Bewegen mit Kindern erhalten. Die einstündigen Workshops finden mehrmals im Jahr statt: Unter www.singende-kindergaerten.de finden Interessierte die Termine und können sich anmelden. Hier können auch die vier eigens für die Weiterbildung konzipierten Liederbücher kostenfrei bestellt werden. Das kleine quadratische Format passt perfekt in Kinderhände und ist liebevoll illustriert, zudem kann man alle Lieder auf der Webseite anhören.
Foto: © dm-drogerie markt
Wirtschaft
ifo Institut: Automobilindustrie schafft es nicht aus der Krise heraus
München 04.05.2026
– Das Geschäftsklima in der Automobilindustrie hat sich im April verschlechtert. Der Indikator fiel auf minus 23,8 Punkte, von minus 19,0* Punkten im März. Die Unternehmen bewerteten zwar ihre aktuelle Geschäftslage besser als im Vormonat, blicken aber erheblich pessimistischer auf die kommenden Monate. Die Geschäftserwartungen fielen auf minus 30,7 Punkte, von minus 15,3 Punkten im März. „Die Iran-Krise belastet die ohnehin geschwächte Autoindustrie zusätzlich“, sagt ifo-Branchenexpertin Anita Wölfl.
In der Autoindustrie machen sich erste Anzeichen von Materialknappheit bemerkbar. Bei 9,3 Prozent der Unternehmen fehlten im April wichtige Vorprodukte, im März waren es noch knapp ein Prozent. „Die Iran-Krise beeinträchtigt etwa die Produktion und Lieferung von Helium“, sagt Wölfl, „einem Edelgas, das direkt und indirekt für die Automobilproduktion wichtig ist.“ Helium wird zum Beispiel in der Chipproduktion, für Airbags, bei der Metallbearbeitung und der Leckortung von Batterien verwendet. Die EU bezieht mit etwa 40 Prozent einen bedeutenden Anteil ihres Heliumbedarfs aus Katar, so die Deutsche Rohstoffagentur; alternative Importquellen sind rar.
Hinzu kommen indirekte Wirkungen aus der Iran-Krise, die sich in den gesunkenen Geschäftserwartungen niederschlagen: Die generelle Unsicherheit bei Unternehmen und Haushalten steigt. Zusammen mit den hohen Energiepreisen könnte dies für Kaufzurückhaltung beim Kauf von Neuwagen sorgen.
Wirtschaft
ifo Institut: Geschäftsklima in der Chemische Industrie auf Dreijahrestief
München 06.05.2026
– Das Geschäftsklima in der Chemischen Industrie hat sich im April eingetrübt. Der Geschäftsklimaindex sank auf minus 29,0 Punkte, nach minus 25,1* Punkten im März. Das ist der niedrigste Wert seit fast drei Jahren. Ihre aktuelle Geschäftslage schätzen die Unternehmen mit minus 27,1 Punkten etwas besser ein als im März mit minus 31,2* Punkten. Hingegen brachen die Erwartungen regelrecht ein: von minus 18,6* auf minus 30,9 Punkte. „Die Chemiebranche blickt sehr pessimistisch in die Zukunft, trotz vereinzelter Lichtblicke im laufenden Geschäft“, sagt ifo-Branchenexpertin Anna Wolf.
Die aktuellen Turbulenzen in den globalen Lieferketten – ausgelöst durch die Iran-Krise – haben im April zu einer paradoxen Entwicklung geführt: Einerseits melden Unternehmen einen Anstieg der Auftragseingänge, weil Kunden auf einheimische Produkte ausweichen. Gleichzeitig kämpft jedes dritte Unternehmen mit Materialknappheit. So stiegen die Preise für Chemikalien und die Unternehmen erwarten weitere Preissprünge. Die Unternehmen bewerten die gestiegene Nachfrage allerdings als vorübergehend: Für die kommenden Monate planen sie wieder mit einer geringeren Produktion, auch die Beschäftigungspläne bleiben restriktiv. „Die schwache Belebung der Geschäftslage im April ist vor allem das Spiegelbild gestörter Lieferketten und nicht eines tragfähigen Aufschwungs“, sagt Wolf.
Wirtschaft
Ungenutztes Arbeitskräftepotenzial 2025
Insgesamt fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch im Alter von 15 bis 74 Jahren und damit gut 240 000 Personen mehr als im Vorjahr
Ein Großteil der Erwerbslosen und der Personen in Stiller Reserve verfügt über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau
In der Stillen Reserve sind bei Frauen Betreuungspflichten ein Hauptgrund für Inaktivität am Arbeitsmarkt, bei Männern gesundheitliche Einschränkungen
Wiesbaden 06.05.2026
– Im Jahr 2025 wünschten sich in Deutschland fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit, das waren gut 240 000 Personen oder 5,2 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, setzte sich das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial bei Nichterwerbstätigen aus knapp 1,7 Millionen Erwerbslosen und gut 3,2 Millionen Menschen in Stiller Reserve zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Erwerbslosen um 170 000 (+11,3 %) und die Zahl der Personen in Stiller Reserve um 70 000 (+2,3 %).
Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch zählen nur dann zu den Erwerbslosen, wenn sie in den letzten vier Wochen aktiv nach einer Tätigkeit gesucht haben und eine eventuell angebotene Arbeit innerhalb von zwei Wochen aufnehmen könnten. Zur Stillen Reserve zählen Personen, die kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen.
Geschlechterverteilung und Qualifikationsniveau
Die Gruppe der Erwerblosen bestand im Jahr 2025 aus 962 000 Männern und 723 000 Frauen. Der Männeranteil lag damit bei 57,1 %. Bei der Stillen Reserve überwogen dagegen Frauen mit einem Anteil von 55,2 % (knapp 1,8 Millionen Frauen zu gut 1,4 Millionen Männern).
68,3 % der Erwerbslosen und 59,5 % der Stillen Reserve hatten 2025 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 72,4 % (Erwerbslose) beziehungsweise 61,9 % (Stille Reserve) eine mittlere oder hohe Qualifikation (Männer: 65,2 % bzw. 56,5 %).
Hauptgründe für Inaktivität am Arbeitsmarkt bei der Stillen Reserve
Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 30,7 % beziehungsweise 354 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 5,3 % beziehungsweise rund 40 000 Personen bestehende Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Dagegen spielen in dieser Altersgruppe gesundheitliche Einschränkungen insbesondere bei Männern eine bedeutende Rolle, werden aber auch bei Frauen häufig genannt: für 35,6 % der Männer und 23,6 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund, nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu sein.
Wirtschaft
EZB: Vorsorgliche Zinserhöhungen könnten den Markt beruhigen
Berlin 30.04.2026
„Die Europäische Zentralbank hat die Zinsen heute bei 2 % belassen, doch Präsidentin Lagarde machte deutlich, dass Alternativen, darunter auch eine Zinserhöhung, aktiv diskutiert wurden. Sie betonte, dass die sechs Wochen bis zur Sitzung im Juni entscheidend für die Entscheidungsfindung sein werden, und deutete an, dass eine Zinserhöhung durchaus im Raum steht, sollte der Konflikt den Inflationsdruck weiter anheizen. Die EZB startet aus einer Position der Stärke: Sie hat den globalen Lockerungszyklus angeführt und ist nach wie vor die einzige große Zentralbank, die ihre Geldpolitik wieder auf einen neutralen Kurs zurückgeführt hat. Ein oder zwei vorsorgliche Zinserhöhungen könnten dazu beitragen, die Märkte zu beruhigen und die Inflationserwartungen zu verankern, während gleichzeitig die Flexibilität gewahrt bleibt, den Kurs schnell wieder umzukehren, sobald sich die Aussichten klären.“
Wirtschaft
ifo Institut: Stellenabbau verschärft sich
München 29.04.2026
– Die Pläne zum Stellenabbau in den Unternehmen haben sich weiter verschärft. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im April auf 91,3 Punkte, nach 93,4 Punkten im März. Das ist der niedrigste Wert seit Mai 2020. „Die geopolitische Unsicherheit greift auf die Personalplanungen der Unternehmen über“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Es werden mehr Arbeitsplätze ab- als aufgebaut.“
Die Arbeitsmarktsituation in der Industrie bleibt angespannt. Das Barometer hat sich verschlechtert. Kaum eine Branche bleibt vom Arbeitsplatzabbau verschont. Gleiches gilt für den Groß- und Einzelhandel. Bei den Dienstleistern ist der Indikator eingebrochen und auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Corona-Krise gesunken. In der Logistik schlagen sich die gestiegenen Kosten nun auch in den Personalplanungen nieder. Auch der Tourismus ist vom Arbeitsplatzabbau betroffen. „Eine nachhaltige Entspannung am Arbeitsmarkt ist erst zu erwarten, wenn die Unsicherheiten deutlich nachlassen“, sagt Wohlrabe.
Politik
Philippinen öffnen Märkte wieder für deutsches Schweinefleisch
Berlin 27.04.2026
Die Republik der Philippinen erlaubt nach fast sieben Jahren wieder die Einfuhr von Schweinefleisch und -innereien aus Deutschland. Damit wird ein bedeutender Exportmarkt für deutsche Produzenten geöffnet. Vorausgegangen waren jahrelange aufwändige Verhandlungen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: „Märkte für unsere Produzenten und Unternehmen zu erschließen hat für mein Haus und mich höchste Priorität. Es ist daher eine sehr gute Nachricht für die Land- und Ernährungswirtschaft, dass die Philippinen nach vielen Jahren wieder Importe von deutschem Schweinefleisch zulassen – so wie bereits Südkorea. Das zeigt: Mit unserer Agrarexportstrategie setzen wir die richtigen politischen Akzente.“
Hintergrund für die Einfuhrsperre war das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der EU und im Jahr 2020 in Deutschland. In der Folge verboten mehrere Staaten außerhalb der Europäischen Union den Import von deutschem Schweinefleisch und daraus gewonnenen Produkten. Mit Schreiben vom 22. April 2026 bestätigte das Landwirtschaftsministerium der Philippinen nun die Anerkennung der sogenannten Regionalisierung für die ASP sowie die Aufhebung der Einfuhrsperre von 2019. Damit ist der Export von Schweinefleisch und -innereien in die Republik der Philippinen trotz ASP ab sofort wieder möglich.
Seit mehreren Jahren bereits hatte sich das BMLEH intensiv bemüht, diese Sperre durch ein Regionalisierungsabkommen aufzuheben, zuletzt im Rahmen von Gesprächen im Rahmen des Global Forum for Food and Agriculture (GFFA). Die dabei in Aussicht gestellte Einigung musste im Folgenden durch detaillierte fachliche Informationen zur Tiergesundheit in Deutschland unterlegt werden.
Wirtschaft
ifo Institut: Exporterwartungen leicht gestiegen
München 27.04.2026
– Die Stimmung in der deutschen Exportwirtschaft hat sich etwas verbessert. Die ifo Exporterwartungen stiegen im April auf plus 0,1 Punkte, nach minus 0,7 Punkten im März. Positive und negative Erwartungen halten sich damit die Waage. „Für die Exportwirtschaft geht es gegenwärtig weder vor noch zurück“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die hohe geopolitische Unsicherheit belastet die Planungen.“
Die Exporterwartungen in der Automobilindustrie fielen zwar etwas niedriger aus als zuletzt, sind aber weiterhin eher optimistisch. Gleiches gilt für die Elektronikbranche und die Möbelhersteller. Die Erwartungen der Nahrungsmittel- und Getränkehersteller zogen sogar merklich an. Schwierig bleibt die Lage dagegen für viele energieintensive Branchen. Dort wird eher mit rückläufigen Exporten gerechnet.
Politik
Bericht zu Wettbewerbsbeschränkungen
Berlin 27.4.2026
– Der Bericht gemäß Paragraf 19a Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegt als Unterrichtung (21/5449) der Bundesregierung vor.
Diese Dokumentation evaluiert die Erfahrungen mit der 2021 eingeführten Vorschrift über die Aufsicht von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung (ÜMÜB) für den Wettbewerb. Das Bundeskartellamt hat in der Zeit gegen die fünf großen Digitalunternehmen Alphabet/Google, Amazon, Apple, Meta und Microsoft entsprechende Verfahren gegen Wettbewerbsgefährdung eingeleitet. Die Möglichkeit dazu wurde durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 2021 möglich.
Berlin
Berlin startet die „City Challenge 2026″
Berlin 27.4.2026
– Berlin startet auch 2026 den Innovationswettbewerb „City Challenge“. Dabei handelt es sich um ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung digitaler Lösungen für die Berliner Verwaltung. Ziel ist es, gemeinsam mit Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen innovative Wege für eine moderne, effiziente und bürgernahe Verwaltung zu entwickeln.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden konkrete Lösungsvorschläge für zwei Herausforderungen der Berliner Verwaltung gesucht: Für eine „intelligente Sprachassistenz“, die Echtzeitübersetzung und Transkription für die Verwaltung bieten kann, sowie für eine „smarte Baustelleninformation“, die Staus vermeiden soll.
Die überzeugendsten Konzepte werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungen als Pilotprojekte umgesetzt. Interessierte Akteure können ihre Lösungsideen bis zum 17. Mai 2026 einreichen. Pro Challenge werden die drei besten Einreichungen mit einer Prämie von 1.000 Euro zu einer Weiterentwicklung des Konzeptes aufgefordert. Im Anschluss wählt eine Jury je eine Gewinnerlösung aus, die anschließend gemeinsam mit der jeweiligen Verwaltung als Pilotprojekt umgesetzt wird. Die Senatskanzlei stellt dafür jeweils 25.000 Euro zur Verfügung.
Die Smart City Unit der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH hat den Wettbewerb im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei initiiert.
Matthias Hundt, Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung sowie CDO des Landes Berlin: „Mit der City Challenge bietet sich auch in diesem Jahr die Chance, intelligente Lösungsansätze für die Berliner Verwaltung mit Hilfe von Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft Realität werden zu lassen. Ich freue mich auf Vorschläge für unsere beiden Herausforderungen.“
Dr. Stefan Franzke, Geschäftsführer von Berlin Partner: „Mit der zweiten Ausgabe der City Challenge nutzen wir das ausgeprägte Innovationsökosystem Berlins für konkrete Umsetzungsprojekte und mit einem reellen Nutzen für Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft. Damit stärken wir nicht nur die kreativen Köpfe aus den Bereichen GovTech und UrbanTech, sondern auch die Strahlkraft Berlins als ‚Stadt der Ermöglichung‘. Berlin ist genau hier smart, weil verschiedene Stakeholder gemeinsam an Lösungen für eine zukunftsfähige Stadt arbeiten.“
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